— Einem amtlichen Berichte über die Geschäftsthätigkeit des Kaiserlich Königlichen Handels⸗Ministeriums in Wien während des Jahres 1873 entnehmen wir die nachfolgenden statistischen Angaben über das österreichische Verkehrswesen:
Die Gesammtlänge der im Laufe des Jahres 1873 eröffneten Lokomotiv⸗Eisenbahnen betrug 110,366 österr. Meilen; rechnet man dieser Ziffer die Länge der am 1. Januar 1873 in Betrieb gestan⸗ denen Eisenbahnen mit 1106,970 österr. Meilen hinzu, so ergiebt sich Ende 1873 ein im Betriebe stehendes Bahnnetz von 1217,338 österr. Meilen (= 9234, Kilometer), in welcher Ziffer aber die Theilstrecken ausländischer Verwaltungen auf österreichischem Gebiete mit 15,5 M., die Industrie⸗ und Montanbahnen mit 27,8 M. und die Pferdebahnen mit 14,‧0 M. nicht einbegriffen sind. Die Gesammtlänge der am 31. Dezember 1873 in Bauausführung gestandenen Eisenbahnen belief sich auf 164,025 österr. Meilen (= 1244,2 Kilometer). Der Stand der Betriebsmittel betrug Ende 1873 auf sämmtlichen österreichischen Bahnen 2383 Lokowotiven, 2187 Tender, 252 Schneepflüge, 5271 Personen⸗ und 54,668 Lastwagen. — Der Stand der Handelsflotte der österreichischen Küstenländer betrug Ende 1873 im Ganzen 6648 Fahrzeuge von 273,221 Tonnen Tragfähigkeit und einer Besatzung von 24,869 Mann; es befanden sich darunter 99 Dampfschiffe von
55,966 Tonnengehalt und 18,113 Pferdekräften, ferner 389 Segelschiffe
weiter Fahrt von 172,474 Tonnen, 106 große Küstenfahrer von 9356 Tonn., 1667 kleine Küstenfahrer von 23,419 Tonn., während der Rest aus Fischerbarken und kleineren Leichterschiffen Ibesteht. Im ungarisch⸗kroatischen Küstenlande zählte man 559 Fahrzeuge von 68,246 Tonn. mit 2695 Mann Besatzung, darunter 4 Dampfschiffe von 373 Tonn. und 100 Pferdekräften, sowie 150 Segelschiffe weiter Fahrt von 63,454 Tonn. Tragfähigkeit. Der Schiffahrtsverkehr der Dampfer des österreichisch⸗ungarischen Lloyd auf der Linie Triest und Bombay betrug im Jahre 1873: von Triest nach Bombay
927 ½ Tonnen Gesammtladung (1872: 1312 Tonnen) und von Bom⸗ bay nach Triest 13,956 To. Gesammtladung (1872: 8290 ¼ To.). Der Gesammtwerth der Ladungen auf der Lin'e Triest⸗Bembay war 902,666 Fl. öst. Währ. gegen 1,078,882 Fl. in 1872. — Bezüglich des Postwesene enthält der Bericht eine ausführliche Darstellung des Wiener Stadtpostverkehrs im Jahre 1873. Danach wur⸗ den Postanweisungen eingezahlt 157,491 Stück mit 9,311,462 Fl., ausgezahlt 972,323 St. mit 65,565,172 Fl., an Postnachnahmen sind 24,778 Stück über 266,279 Fl. eingezahlt und 619,218 St. über 8,255,028 Fl. ausgezahlt worden. Von den in Wien und Umgebung befindlichen Zeitungs⸗Redaktionen gelangten 28,553,331 Exemplare zur postamtlichen Aufgabe. Zur Vertheilung an Abonnenten kamen 3,193,950 St. inländische und 1,797,040 St. ausländische Zeitungs⸗ exemplare. Der gesammte Briefpostverkehr betrug einschließlich der Drucksachen und Waarenproben 76,659,052 St., wovon 54,037,738 auf den internen und 22,621,314 St. auf den internationalen Verkehr entfallen. Der Fahrpostverkehr umfaßte 478,516 ordinäre Packete im Gesammtgewicht von 3,802,712 Pfund und 4,214,277 Geld⸗ und Werthsendungen im Werthe von 1311,793,842 Fl. — Bezüglich des Telegraphenwesens ist schließlich zu erwähnen, daß am 31. De⸗ zember 1873 die Gesammtlänge der Linien 28,254, v Kilom., die der Drähte 68,516,3v Kilom. (darunter Staatslinien 19,345,56 bez. 50,821,96 Kilom.) betrug. Bei den Staatstelegraphenanstalten sind im Jahre 1873 aufgegeben: 3,811,071 Depeschen (1872: 3,488,015), angekommen 4,051,194 Depeschen (1872: 3,762,258), transitirt 7,231,418 Depeschen (1872: 6,535,227), Depeschen 15,271,418 gegen 13,937,320 in 1872 betragen hat.
Triest, 5. September. (W. T. B) Der Lloyddampfer⸗Achilles⸗ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute früh um 4 Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.
sodaß also die Gesammtzahl der behandelten
London, 6. September. (W. T. B.) Der „Great Eastern“, von welchem das fünfte Telegraphenkabel zwischen Eng⸗ land und Nordamerika gelegt wird, ist in der Nähe der Skelliksinseln (Südwestküste von Irland) angekommen. Vom Bord desselben wird gemeldet, daß das Kabel vorzüglich funktionire
— daß man noch heute mit der letzten Splissung fertig zu werden offe.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, den 8. September. Opernhaus. (163. Vor⸗ stellung.) Aladin, oder: Die Wunderlampe. Großes Zauber⸗ Ballet in 3 Akten von Hoguet. Musik von Gährig. Anfang
7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (166. Vorstellung.) Die Grille. Länd⸗ liches Charakterbild in 5 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Mittwoch, den 9. September. Opernhaus. (164. Vorstel⸗ lung.) Margarethe. Oper in 5 Akten nach Goethe’'s Faust. Mufik von Gounod. Ballet von P. Taglioni. Margarethe: Frau Kupfer⸗Berger, als Debüt. Siebel: Frl. Horina. Faust: Hr. Link. Mephistopheles: Hr. Salomon. Valentin: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (167. Vorstellung.) Er muß aufs Land. Lustspiel in 3 Abtheilungen von W. Friedrich. Frau von Flor: Frl. Sigur, vom Stadttheater in Wien, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittelpreise.
Die Kunstausstellung der Königlichen Akademie — der Künste. I. Allgemeiner Ueberblick.
Die neunundvierzigste der seit längerer Zeit von zwei zu zwei Jahren periodisch wiederkehrenden Kunstausstellungen der Königlichen Akademie der Künste ist am Sonntag, den 6. Sep⸗ tember, in üblicher Weise eröffnet worden und wird bis zum 1. November dem Publikum zugänglich bleiben.
Die 1067 Nummern, die der zugleich mit der Eröffnung ausgegebene Katalog nachweist, vertheilen sich auf die drei her⸗ kömmlichen Abtheilungen der Ausstellung in der Weise, daß die größere derselben, die der Gemälde, Aquarellen und Original⸗ zeichnungen, im Ganzen 917, die der plastischen Bildwerke 106, die der reproduzirenden Künste 44 Nummern umfaßt.
Innerhalb der ersten Abtheilung wiederum ist die eigentliche Historienmalerei durch 4 Bilder von 4 Künstlern vertreten, die religiöse Malerei durch 5 Bilder von 3 Künstlern, das Gebiet des historischen Genrebildes durch 17 Bilder von 16 Künstlern, das des militärischen meist Vorwürfe der neueren Zeit behandelnden Genre⸗ bildes durch 11 Bilder von 7 Künstlern. Dem Bereich der Allegorie, der Mythologie und der Sage entnahmen 19 Bilder von 18 Künstlern ihre Motive. Dem eigentlichen niederen und höheren, sowie dem sogenannten kulturhistorischen Genre, der Salon⸗ und Kabinetsmalerei gehören im Ganzen 258 Bilder von 175 Künstlern an. Dazu kommen noch 9 Bilder von 8 Künstlern, die ihren Vorwurf der Dichtung entlehnten, sowie 34 Stücke des landschaftlichen Genres von 25 Künstlern. Studienköpfe und Studienfiguren sind im Ganzen 20 von 20 Künstlern vorhanden; 102 Porträts vertheilen sich auf 58 Künstler, 39 Thierstücke, von denen ein kleinerer Theil genrehaft aufgefaßt ist, auf 24 Künstler, 12 Dar⸗ stellungen von Architekturen auf 10 Künstler, 17 Still⸗ leben, Frucht⸗ und Blumenstücke auf 14 Künstler. Der Rest der Oelgemälde endlich umfaßt 318. Landschaften (worunter gegen 20 Seestücke und Stxrandbilder) von 193 Künstlern. Dazu kommen noch 33 Aquarellen von 18 Künstlern, 20 Kartons und Zeichnungen, von denen je zwei in Deck⸗ farben und in farbiger Kreide ausgeführt sind, von zusammen 18 Künstlern und 1 in Schmelzfarben auf Porzellan ausge⸗ führtes Bild. — Die 106 plastischen Werke vertheilen sich auf 61 Künstler, die 44 Kupferstiche, Lithographien, Holzschnitte und Zeichnungen für den Stich auf 28 Künstler.
Am zahlreichsten ist die Berliner Künstlerschaft mit 297 Gemälden ꝛc. von 149 Künstlern vertreten; es folgen dann Düsseldorf mit 222 Bildern von 136 Künstlern, München mit 98 Bildern von 61 Künstlern, Weimar mit 70 Bildern von 40 Künstlern, Wien mit 45 Bildern von 27 Künstlern, Rom mit 25 Bildern von 12 Künstlern (wovon jedoch nur 6 Bilder von 2 in Rom einheimischen Künstlern herrühren), Karlsruhe mit 23 Bildern von 11 Künstlern, Dresden mit 16 Bildern von 10 Künstlern, Hamburg mit 12 Bildern von 7 und Brüssel mit ebenfalls 12 Bildern von 6 Künstlern, Königsberg mit 10 Bildern von 6 Künstlern, Antwerpen mit 9 Bildern von 6 Künstlern, Paris mit 7 Bildern von 7 Künstlern, Hannover mit 6 Bildern von 4 Künstlern, Mai⸗ land ebenso mit 6 Bildern von 4 Künstlern, der Haag mit 5 Bildern von 4 Künstlern, Amsterdam mit 3 Bildern von 2 Künstlern, Leipzig mit 3 Bildern von 1 Künstler, Nürnberg mit 2 Bildern von 2 Künstlern.
Je 2 Bilder von 1 Künstler wurden gesandt aus Cassel, Darmstadt, Danzig, Stettin, Potsdam, Heidelberg, Seelow, Warschau und Zschachwitz bei Laubengast, je 1 Bild aus Florenz, Triest, Venedig, Neapel, Lon⸗ don, Konstantinopel, Kiel, Leipzig, Stuttgart, Dessau, Bernau, Fürstenwalde, Grabow an der Oder, Cronberg, Celle und aus Tiefhartmannsdorf in Schlesien. — Von den plastischen Werken fallen 54 von 32 Künstlern auf Berlin, je 12 von je 7 Künstlern auf Rom und Mailand, 10 von 5 Künstlern auf Dresden, 7 von 4
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„je 1 Arbeit endlich auf Karls „Frankfurt am Main und Christiania.
Eine irgendwie wesentliche Veränderung in dem numerischen Verhältniß der einzelnen Gattungen der Kunst innerhalb der Berliner akademischen Ausstellung läßt sich aus dieser Uebersicht in keiner Weise erkennen; nur die gegenüber den letzten Aus⸗ stellungen auffallend geringe Zahl der plastischen Arbeiten ver⸗ 1 werden. Im Uebrigen sind die Ver⸗ denen der letzten Ausstellungen ziemlich entsprechend, ind namentlich nimmt innerhalb der Malerei, wie dies in der Regel der Fall ist, die Landschaft mit ihren 318 Nummern der Zahl nach den ersten, das Genre mit 258 Nummern den zweiten, das Porträt mit 102 Nummern den dritten Platz ein, während die sogenannte große Malerei — das historische und religiöse
Bild — nur mit sehr wenigen Nummern vertreten ist. Eine wesentliche Veränderung zeigt aber die diesmalige Ausstellung in dem gegenseitigen Verhältniß der hervorragendsten
das größte Uebergewicht zu haben pflegte und Beispiels halber auf der vorigen Ausstellung etwa doppelt so viele Werke zur Schau stellte als Düsseldorf und beinahe viermal so viele als München, so daß vollends die anderen Städte neben dieser Zahl nur wenig ins Gewicht fielen, erscheint dieser numerische Unter⸗ schied diesmal viel geringer, und außer Düsseldorf tritt noch München und Weimar mit einer imposanten Zahl von Arbeiten auf, denen sich dann ferner Wien anschließt, das bisher kaum je so reichhaltig auf einer akademischen Ausstellung in Ber⸗ lin vertreten war. Durch diese gesteigerte Theilnahme der auswärtigen Künstlerschulen wird denn auch die gesammte Er⸗ scheinung der Ausstellung in merklicher Weise berührt und ihr in höherem Grade als bisher der Charakter einer allgemeinen deutschen Kunstausstellung gegeben. Damit hängt es zusammen, daß diesmal eine Anzahl von bedeutenden auswärtigen Künst⸗ lern, denen wir bisher in den Sälen der Akademien nicht zu begegnen pflegten, uns dort in diesem Jahre zum ersten Male mit ihren Werken ihrer Hand entgegentreten. Zu bedauern ist indessen, daß eine Reihe anderer trefflicher Meister, deren Werke der Ausstellung sonst zur Zierde zu gereichen pflegten, sich ihr diesmal fern gehalten haben.
Der Katalog der Ausstellung giebt in gewohnter Weise über die Geschichte der Akademie während der beiden vergangenen Jahre Auskunft und gedenkt der Verluste, von denen sie in diesem Zeitraum betroffen wurde. Es starb am 8. August 1872 der Professor Eduard Magnus, der namentlich als Por⸗ traitmaler einen hohen Rang einnahm, ferner am 10. August der Lehrer der Kunstgeschichte an der Akademie, Professor Dr. Friedrich Eggers und am 20. Oktober der Kupferstecher August Hoffmann. In demselben Zeitraum (vom 3. August 1872 — 1873) verlor die Akademie von ihren auswärtigen Mit⸗ gliedern am 22. Dezember 1872 den Genremaler Jacob Becker in Frankfurt am Main, am 30. Mai 1873 den Kupferstecher Joseph von Keller in Düsseldorf und am 16. Juli den Architekturmaler Joh. Karl Schultz in Danzig. Der Tod Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Adalbert von Preußen beraubte die Akademie endlich eines hohen Gönners und langjährigen Ehrenmitgliedes. — Die Stelle des Lehrers der Kunstgeschichte wurde am 7. April 1873 dem Privatdozenten Dr. Dobbert provisorisch, am 8. Juni 1874 definitiv über⸗ tragen und ihm bald darauf der Professortitel verliehen.
Für ausgezeichnete Werke der am 1. September 1872 eröff⸗ neten Kunstausstellung wurden von Sr. Majestät dem Kaiser und König auf Antrag der Akademie Medaillen für Kunst be⸗ willigt, und zwar die große goldene Medaille den Malern Heinrich von Angeli, Paul Meyerheim und Lasch, so⸗ wie dem Bildhauer Reinhold Begas, die kleine goldene Medaille den Malern von Gebhardt, Ruths, Alma⸗ Tadema, Grafen Harrach, E. d. Schampheleer, Bier⸗ mann, E. Hünten, Fr. Kaulbach, Ed. Grützner, K. Hoff, Munthe und W. Gierymski, sowie dem Kupfer⸗ stecher Joseph Franck in Brüssel und den Bildhauern Bar⸗ zaghi und G. Lombardi. — Das Reisestipendium der Philipp von Rohrschen Stiftung wurde dem Maler Adolf Treidler, das Reisestipendium der Michael Beerschen Stiftung für Bild⸗ hauer mosaischer Religion dem Schüler der Akademie Moses Ezekiel und der Preis der Meyerbeerschen Stiftung für Ton⸗ künstler dem Komponisten Otto Dorn zuerkannt.
In der Periode vom 3. August 1873 bis 3. August 1874 verlor die Akademie drei ihrer ordentlichen Mitglieder, und zwar den Bildhauer Gustav Blaeser am 20. April 1874, den Landschaftsmaler August Weber in Düsseldorf am 9. Sep⸗ tember 1873, und endlich am 7. April 1874 Wilhelm von Kaulbach. An die Akademie berufen wurde zu Anfang dieses Jahres als Leiter eines zu errichtenden Meisterateliers Professor Ludwig Knaus in Düsseldorf. — Zum Ehrenmitgliede wurde von der Akademie Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preu⸗ und hat Höchstderselbe diese Wahl anzunehmen geruht.
Schließlich ist noch zu erwähnen, daß eine Reihe bedeutender Künstler von der Akademie im März und April dieses Jahres zu Mitgliedern erwählt und als solche von dem Minister der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk bestätigt wurden, und zwar als ordentliche einheimische Mitglieder die Maler W. Gentz, Graf Harrach, Passini, A. v. Werner, der Bildhauer Afinger, der Baurath Adler, der Königliche Baumeister Ende, der Kupferstecher Habelmann und der Musik⸗Direktor Professor Joachim, — zu ordentlichen auswärtigen Mitgliedern die Maler H. von Angeli, Alt sen. in Wien, Alma⸗Ta⸗ dema in Brüssel, Bromeis in Cassel, Camphausen in Düsseldorf, Defregger in München, Feuerbach in Wien, Bricket⸗Foster in London, von Gebhardt in Düsseldorf, W. Gierymski in München, Friedr. Kaulbach in Hannover, Lindenschmit in München, Hans Makart in Wien, Matejko in Krakau, von Ramberg in München, Ludwig Richter in Dresden, Röting in Düssel⸗ dorf, Julius Scholz in Dresden, Ed. Steinle in Frank⸗ furt a. M.; die Architekten Bohnstedt in Gotha, Freiherr von
Kunststädte. Während unter diesen sonst Berlin der Zahl nach
den, H. Müller in Bremen, Neureuther in München, J. Raschdorf in Cöln, Fr. Schmidt in Wien; die Kupferstecher St. Barthelemeß in Düsseldorf, R. Stang ebenda, Fr. We⸗ ber in Basel; die Musiker Brahms in Wien, Reinecke in Leipzig, Niels Wilhelm Gade in Kopenhagen. 3
Berlin, 7. September. Heute Vormittag 11 Uhr trat auf Veranlassung des Ober⸗Bürgermeisters Hobrecht das Berliner Comitsé zur Errichtung eines Denkmals auf dem Nieder⸗ walde, in einem Konferenzzimmer des Neuen Rathhauses zu einer Sitzung zusammen. An Stelle deo leicht erkrankten Ober⸗Bürger⸗ meister Hobrecht führte der Stadtverordneten⸗Vorsteher Kochhann den Vorsitz. Das Comité, das außer den genannten Herren noch aus dem Kämmerer Runge und dem Kommerzien⸗Rath Conrad besteht, hat durch Kooptation noch den Dr. Kletke, Chefredacteur der Vossischen Zeitung, aufgenommen, um auch der Presse gegenüber vertreten zu sein.
Der Bildhauer Schilling hat sein früher bereits ausgestelltes Modell nach den Wünschen des Hauptausschusses etwas umgeändert und wird den neuen Entwurf in einigen Wochen hierher senden, wo derselbe alsdann in der Vorhalle des Sitzunzssaales im Abgeordneten⸗ hause unentgeltlich ausgestellt werden wird.
Die Kosten des Denkmals werden sich auf ca. 300,000 Thlr. belaufen, von denen 100,000 Thlr. bereits durch freiwillige Beiträge gedeckt sind. Der Rest von 200,000 Thlr. soll durch patriotische Auf⸗ rufe und Sammlungen beschafft werden.
Für Berlin haben zunächst die Aeltesten der Kaufmannschaft ge⸗ stattet, daß an der Börse eine Sammlung gehalten werde. Sodann sollen aber auch bei den größeren Geschäftshaͤusern Berlins, sowie bei sämmtlichen Sparkassen⸗Einnahmestellen Beiträge seder Höhe ange⸗
nommen werden. 8
Das Comitsé beabsichtigt sodann, einen öffentlichen Aufruf an die Einwohner Berlins ergehen zu lassen und mit demselben eine allgemeine Hauskollekte zu verbinden. Dieselbe wird insofern sich als neu erweisen, als die Summe, die erbeten wird, von vorn⸗ herein festgesetzt ist. Man hofft, sich mit 5 oder höchstens 10 Silber⸗ groschen begnügen zu können, um durch einen möglichst geringen Satz es auch unbemittelteren Familien zu ermöglichen, einen Beitrag zur Errichtung des Nationaldenkmals beizusteuern. 1““ 80
Bäder⸗Statistik. Aachen bis 29. August.. . 18 203 Andreasberg bis 24. Augus 335 Arnstadt bis 7. August. 473 Baden bis 28. August 7,340 EEII 4“*“ 800 Boltenhagen bis 22. August 1,864 Borkum bis 2. August. . 772 Burtscheid bis 29. August 2,173 Colberg bis 21. August ... 3,681 Charlottenbrunn bis 1. September. 1,480 Doberan bis 21. August. 8 1,531 Eilsen bis 20. August . . . 320 Elster bis 31. August ... 4,244 Frankenhausen bis 22. August. 386 Glücksburg bis 3. September 807 Gmunden bis 29. August . . 1,169 Göbersdorf bis 5. September 603 Groß⸗Tabacz bis 30. Juli. 597 I*“ 1,872 ermannsbad⸗Liegau bis 3. September. 667 FlmHRbi 1,034 Ischl bis 24. August. 8 Köstritz bis 1. August. 8 Kreischa bis 20. August . . .. Langenschwalbach bis 30. August Liebenstein bis 6. August . . . Lobenstein bis 1. August... Marienborn bis 4. September. vSI bis 31. August. Rastenberg (Ende Juli) . 1 Rehburg bis 10. August ... „ Rothenfelde bis 15. August. RnbhinZ11“ Salzbrunn bis 31. August Salzungen bis 31. Juli. Schandau bis 28. August. Schleusingen (im Juli) . Schweizermühle bis 23. August. Soden bis 30. August . ... Stadtsulza bis 5. August. Stotternheim bis 31. Juli. Tennstedt (Ende Juli) .. .. Teplitz⸗Schönau bis 31. August 8888111A44*“ Warmbrunn bis 30. August. Weilbach bis 30. August.. Wiesbaden bis 5. September Wiesenbad bis 5. September Wildungen bis 1. September
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Hasenauer in Wien, Lenis in Stuttgart, Nicolai in Dres⸗
Drei Beilagen
seinschließlich Börsen⸗ und Handelzregister⸗Beilage Nr. 163)
zum Deut
No. 209.
Beilage r und Königlich
1“
zeiger
ts⸗An
1*
Berlin, Montag, den 7. September
Königreich Preußen.
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Oblisa⸗ 6 Stadt im Betrage von 500,000 Thalern (1,500,000 Mark Reichswährung).
Vom 20. Juli 1874. 8
11“ Z 8 EESee 8839 88 8* — 8 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
8
kachdem der Ober⸗Bürgermeister und die Stadtverordnetenver⸗ “ von Barmen darauf angetragen haben, der Gemeinde Bar⸗ men zur Bestreitung der Kosten der Ausführung der in nächster Zeit erforderlichen öffentlichen Bauten, wie mehrerer Schulen, des Rath⸗ haus⸗ und Krankenhausbaues, sowie verschiedener 8 Wege⸗ und Brückenbauten und sonstigen gemeinnützigen Anlagen die Aufnahme einer weiteren Anleihe von 500,000 Thalern (1,500,000 Mark Reichswährung) geschrieben: Fünfhundert tausend Thalern (Eine Million fünfhundert tausend Mark Reichswährung) gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons und Talons versehener Obligationen zu gestatten, und bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833, wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsver⸗ pflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privile⸗ gium Unsere h. Fesen zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bestimmungen: 1 Es werden 625 Stück Obligationen zu 500 Thaler (1500 Mark) jede, 625 Stück zu 200 Thaler (600 Mark) jede und 625 Stück zu 100 Thaler (300 Mark) jede, ausgegeben. —
2) Die Obligationen werden mit 4 ½ Prozent jähr⸗ lich verzinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres gezahlt. Zur Tilgung der Schuld wird jährlich Ein Prozent von dem Kapital⸗ betrage der emittirten Obligationen nebst den „Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet; der Gemeinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung Unserer Regierung zu Düsseldorf zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleu⸗ nigen; auch steht derfelben jederzeit die Einlösung sämmtlicher Obli⸗ gationen oder eines Theils nach vorangegangener sechsmonatlicher Kündigung zu. Den der Obligationen steht kein
kündigungsrecht gegen die Gemeinde zu. 8 8 39 Mi ber Feitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Ver⸗ zinsung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, ist die in Gemäßheit des §. 3 des Privilegii vom 27. Januar 1862 der Stadt Barmen (Gesetz⸗Sammluüng für 1862 S. 53 ff.) von der Stadtverordnetenversammlung niedergesetzte, aus einem Stadtverordne⸗ ten und zwei aus der Bürgerschaft gewählten Mitgliedern bestehende Schuldentilgungs⸗Kommission zu betrauen. Dieselbe ist für die Be⸗ folgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegii verantwortlich und für die treue Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten von Unserer Regierung zu Düsseldorf mit Verweisung auf den in ihrer bezeich⸗ neten Eigenschaft geleisteten Eid zu verpflichten. 1
4) Die Obligationen werden im Anschlusse an die nach den Pri- vilegien für die Stadt Barmen vom 27. Januar 1862, 18. März 1867 (Gefetz⸗Sammlung pro 1867 pag. 517 und 518) und vom 28. November 1870 (Gesetz⸗Sammlung pro 1870 pag. 661 und 662) ausgefertigten in drei Serien, die eine unter dem Buch⸗ staben A., für die Obligationen zu 500 Thaler (1500 Mark) mit fort⸗ laufenden Nummern von 1041 bis 1665, die andere unter dem Buch⸗ staben B. für die Obligationen zu 200 Thaler (600 Mark) mit fort⸗ laufenden Nummern von 1101 bis 1725 und die dritte unter dem Buchstaben C. für die Obligationen zu 100 Thaler (300 Mark) mit fort⸗ laufenden Nummern von 1101 bis 1725 nach dem beiliegenden Schema ausgestellt, von dem Ober⸗Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗Kommission unterzeichnet, und von dem Rendanten der Gemeindekasse und von dem mit der Kontrole beauftragten Stadt⸗ Sekretär kontrasignirt. Denselben ist ein Abdruck des Privilegiums beizufügen. 8 8
5) Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn Zinscoupons, jeder zu 11 Thlr. 7 Sgr. 6(Pf. resp. 4 Thlr. 15 Sgr. und 2 Thlr. 7 Sgr. 6 pr. in den darin bestimmten halbjährlichen Terminen zahlbar, nebst Talons nach den anliegenden Schematen beigegeben. Mit dem Ablaufe dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zinscoupons und Talons durch die Gemeindekasse an die Vorzeiger der alten Talons gegen Einlieferung der letzteren, ausgereicht. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Obligation, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Die Talons sind mit dem Faesimile der Unterschriften des Ober⸗Bürgermeisters und der Miiglieder der Schuldentilgungs⸗Kommission zu ver⸗ sehen und von dem Rendanten der Gemeindekasse zu unterzeich⸗ nen. Die Coupons werden von dem Rendanten der Gemeindekasse und dem mit der Kontrole beauftragten Stadtsekretär unterschrieben.
6) Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung des Zinscoupons der Betrag desselben an den Vorzeiger durch die Gemeinde⸗ kasse zu Barmen, sowie an Zahlungsstellen in Cöln und Berlin, welche durch die §. 14 genannten Blätter bekannt zu machen sind, bezahlt. Auch werden die fälligen Zinscoupons bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse, namentlich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen.
7) Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden; die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Bestimmung der städtischen Behörden zu milden Stiftungen verwendet werden,
8) Die nach der Bestimmung unter 2 zu tilgenden Obligationen werden entweder durch Ankauf eingelöst oder jährlich durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt getrennt für jede der drei Obliga⸗ tionenarten. Von den Obligationen zu 500 Thalern wird jedesmal ein Betrag von fünf Achtel der Amortisationssumme, von den Obli⸗ gationen zu 200 Thalern ein Betrag von zwei Achtel dieser Summe und von den Obligationen zu 100 Thalern ein Betrag von einem Achtel der genannten Summe ausgeloest, soweit dieses Theilungs⸗ verhältniß Anwendung finden kann; eventuell wird die Aus⸗ gleichung bei den Verloosungen der nächsten Jahre herbeigeführt, um das angegebene Verhältniß möglichst herzustellen. Die Nummern der ausgelcosten Oeigatiogen “ drei Monate vor
e ahlungstage öffentlich bekannt gemacht. 8 8 . Die ö geschieht unter dem Vorsitze des Ober⸗Bür⸗ germeisters durch die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem vier⸗ zehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. Ueber die Ver⸗ loosung, sowie später über die sodann vorzunehmende Vernichtung der eingelösten Obligationen wird ein von dem Ober⸗Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufge⸗ nommen. G
10) Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerthe durch die Ge⸗ meindekasse sowie bei den dazu bestimmten, durch die im 1 82 zeichneten Blätter bekannt zu machenden Zahlungsstellen in Cöln un Berlin an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausge⸗
loosten Obligationen auf. st. ketzzeen sind zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzu⸗ liefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins
eenRee
—————ö
coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons
verwendet.
11) Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht Lhnaeh deer Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeitt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt depo⸗ nirten Kapitalbeträge dürfen nur guf eine, von der Schuldentilgungs⸗ Kommission kontrasignirte Anweisung des Ober⸗Bürgermeisters zu be⸗ stimmungsmäßiger Verwendung an den Rendanten der Gemeindekasse ver⸗ abfolgt werden. Die deponirten Kapitalbeträge sind den Ighabern jener Obligation längstens in . “ nach “ der Obligation i der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen. 1 8 d sen der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorge⸗ zeigten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter 8 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vor⸗ gezeigt, auch nicht, der Bestimmung unter 15 gemäß, als verloren oder vernichtet zum Behuf der Ertheilung neuer Obligationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafür deponirten Kapitalbeträge der städtischen Verwaltung zur Verwendung für milde Stiftungen an⸗ heimfallen. . . 8 Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Ge⸗ meinde Barmen mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt⸗ lichen Einkünften, und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, auf Zahlung der⸗ selben von den Gläubigern gerichtlich geklagt werden. 8 14) Die unter 5, 8, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachun⸗ gen erfolgen durch die Barmer öffentlichen Blätter und durch die Amtsblätter oder öffentlichen Anzeiger der Regierungen zu Düsseldorf, Arnsberg und Cöln, 851 2- Deutschen Reichs⸗ und önigli reußischen Staats⸗Anzeiger. 1“ S vensisch der verlorenen oder vernichteten Obligationen finden die, auf die Staatsschuldscheine Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener 8— “ §§. 1 bis 12 stehenden näheren Bestimmungen Anwendung: “ bec 1 v-. §. 1 vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission gemacht werden. Dieser werden alle Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten v2n ordnung dem damaligen Schatzministerium — nachmaligen Verwal⸗ tung des Staatsschatzes — zukommen, gegen die Verfügungen x1 Kommission findet jedoch der Rekurs an Unsere Regierung zu Düssel⸗ att; 8 . 8 18 in dem §. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei Unserem Land⸗ u Elberfeld; “ 8 nC. 88 §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachun⸗ gen sollen durch die unter Nr. 14 angeführten Blätter geschehen; d. an die Stelle der im §. 7 erwähnten sechs Zinszahlungs⸗ termine sollen acht, an die Sb 88 im §. 8 erwähnten achten Zins⸗ ungstermins soll der zehnte treten. 1 ö’ Nere hehe aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ lauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der Sbn Fentitansg8⸗Homn. mission anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter es thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Onittung aus⸗ ezahlt werden. . “ A— 8 Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchst eigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präfudiziren. Gegeben Gastein, be b rhuli. 1g1 ich für den Minister des Für den Minister für Handel, Ge⸗ 1u“ Innern. b dcs. und öffentliche Arbeiten. Camphausen. 1 Falk.
Regierungsbezirk Düsseldorf. “ “ ene t⸗Stempel. itt. Stadt⸗Siegel) Nrr... . Erpccnch Sbemmh Courant (.. .Mark Reichswährung.) Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privileginm vom. .. . hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapita von Thalern Feeet Empfang sie bescheinigen, von der Gemeinde Barmen zu fordern hat. 11“ 1 Gemaeh “ einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjahrlichen Zinscoupons gezahlt. Das Kapital wird durch Amortisation berichtigt werden, weshalb eine Kündigung von Seiten der Gläubiger nicht zulässig ist. 8 Die näheren Bestimmungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten. 8 Barmen, den .. ten.... Der Ober⸗Bürgermeister.
gen Kontrolbuch Fol. 3. 1 gse Kontrebnch e Der Gemeinde⸗Empfänger. Beigefügt sind die Conpons Nr. 1 bis 10 nebst Talon.
Die folgenden Zinscoupons werden gegen Einlieferung des Ta⸗ lons bei der Gemeindekasse zu Barmen, sowie an, von dem Ober⸗ Bürgermeister und der Schuldentilgungs⸗Kommission zu besehame. den und öffentlich e zu machenden Zahlungsstellen in Berlin
Cöln verabreicht.
G 6 (Rückseite.)
ivilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliga⸗ 11ne9 der Stadt ö im Betrage von 500,000 Thalern
(1,500,000 Mark Reichswährung) vom ten.. 1874. — (Folgt der Abdruck des Privilegiums.) 8
Rheinprovinz.
“ Die städtische Schuldentilgungs⸗ Kommissien.
Regierungsbezirk Düsseldorf (Erster) Coupon 8 8 ur Barmer Stah. hhecion.
. Thaler .Sgr. Courant 6.. 5. Mark Reich e hense.
. Inhaber dieses empfängt am .. ten .18.. halbjohhahn Ziafen der 8 benannten Barmer Stadt⸗Obligation aus der Gemeindekasse der Stadt Barmen, sowie an, von dem Ober⸗ Bürgermeister und der elen ig en . Bepe sa⸗ 12 h.
öffentlich bekannt zu machenden Zahlung 2 nad ften 18 Thaler. . Sgr. Courant (.. Mark Reichs⸗ nen. d ten 18 3 7 n „ „ „ „ 2222⸗ 8 .„ 8 8 8
Der Ober Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs⸗
8 Kommission. Eingetragen Fol... der Kontrole. (NB. Die Namen des Ober⸗ DSDer Stadt⸗Sekretär.
Bürgermeisters und der Kommis⸗ sion werden gedruckt.
Der Gemeinde⸗Empfänger.
Diese upon wird nach dem Allerhöchsten Privileguum vom 6 werthlos, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum v.. . erhoben ist.
Regierungsbezirk Düsseldorf. Talon.
Inhaber dieses empfängt gegen dessen Rückgabe bei der Gemeinde⸗ kasse zu Barmen sowie an den, von dem Ober⸗Bürgermeister und der Schuldentilgungs⸗Kommission zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Zahlungsstellen in Berlin und Cöln zu der Obligation der Stadt Barmen über Thaler (. Mark Reichswäh⸗ rung) Nr.. . die (zweite) Serie Zinscoupons für die fünf Jahre von bis.. sofern dagegen bei der unterzeichneten städti⸗ schen Schuldentilgungs⸗Kommission rechtzeitig kein Widerspruch eingeht.
. .... Barmen, den. .. ten (Trockener Stempel.)
Bü ister. Die städtische Schuldentilgungs Der Ober⸗Bürgermeister s en
Der Rendant der Gemeindekasse.
Rheinprovinz.
Nachtrag zu dem Tarife vom 27. Dezember 1871, nach welchem hia rs für das Befahren der Wasserstraßen zwischen der Oder und der Elbe zu erheben ist. Vom 18. März 1874. Die Bestimmung unter B. I. des Tarifs vom 27. Dezember 1871, nach welchem die Abgabe für das Befahren der Wasserstraßen zwi⸗ schen der Oder und der Elbe zu erheben ist (Gesetz⸗Samml. gvon 1872 S. 57), wird betreffs des Verkehrs bei der Schleuse zu Neu⸗ stadt E./W. dahin abgeändert, daß bei dieser Hebestelle die Gefälle von Holzflößen, welche, den Finowkanal aufwärts fahrend, diese Schleuse passiren, nach Schleusenfüllungen erhoben werden. 88 Die nachstehend festgesetzten Abgabenbetrage werden entrichtet für jede wegen des Durchschleusens von Holsflößen stattfindende Füllung euse. 1 1“ geflößte Holz außer der Neustädter Schleuse auch noch die Schleuse zu Liebenwalde oder diese Schleuse und die Schleuse zu Oranienburg passirt, so kann die Abgabenentrichtung für diese folgen⸗ den Durchschleusungen bei der Hebestelle zu Neustadt E/W. im Voraus in der Art stattfinden, daß für die Benutzung einer jeden die⸗ ser Schleusen dieselben Abgabenbeträge erhoben werden, welche für die Füllungen der Neustädter Schleuse zu entrichten sind, und zwar ohne Unterschied, ob die später benutzten Schleusen ebenso oft, als die Neu⸗ städter Schleuse, gefüllt worden sind oder nicht. Es wird in Neu⸗ stadt E./W. für jede Füllung der dortigen Schleuse mit Floßholz entrichtet: u“ “ 8 1) von Flößen, welche ganz oder theilweise aus vierkantig be⸗ schlaa2nan Belecht (Quadratholz) oder Balken bestehen, 1 Thlr. 15 Sgr. 2) von allen anderen Flößen 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., Anmerkung. Vorstehende Abgabensätze werden auch dann voll erhoben, wenn die Schleusenkammer nur theilweise mit Floßholz ge⸗ füllt ist. “ “ 5 Zusätzliche Vorschriften. 1) Die Abgabe ist von dem 1ah.b E welcher denselben bei der Hebestelle zu Neustadt E./W. vor der Einfahrt in die Schleuse anzumelden hat, sofort zu erlegen, nachdem sämmtliche in einer Anmeldung aufgeführte Flöße durch die Neustädter Schleuse gegangen sind. Bei der Abgabe der Anmeldung über diese Flöße sind die Gefälle sicher zu stellen. 2) Unverbundenes Holz wird nicht durch die Schleufe gelassen. Gegeben Berlin, den 18. März 1874. Camphausen.
el m. Achenbach.
linverstanden mit den Ausführungen Ihres Berichtes vom 14. N gu. n. 18 will Ich folgende vam 31. Gencral⸗Landtage der ost⸗
breußischen Landschaft gefaßte Beschlüsse: 8 9 9 8 Zusatz 8.arabsneencghehe Landschafts⸗Reglements vom
Dezember 1808: “ bisher dem Ermessen der General⸗Landschafts⸗Direktion
überlassene, Einberufung der Stellvertreter der General⸗
Landschaftsräthe muß in Zukunft erfolgen, wenn die Behinderung
eines der 8e üFtzettig 8 b“ zur Kenntniß der
al⸗Landschafts⸗Direktion gebracht ist;
Gegeral en 8— 3 des Regulativs vom 1. November 1858 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 575) und §. 197 des ostpreußischen Landschafts⸗ Reglements vom 24. Dezember 1808: 8 8
Das General⸗Landschafts⸗Kollegium wird behufs Beschleunigung
der Entscheidung in unbedenklichen Fällen ermächtigt, außer in den
schon jetzt zu seiner Kompetenz gehörigen Fällen, auch in solchen
Fällen über die Ertheilung von Dismembrations⸗ oder Exnexua⸗
tions⸗Konsensen zu entscheiden, in welchen die Revisoren den vom
Kreislandschaftsrath nach Untersuchung der Verhältnisse an Ort
und Stelle ECö beigetreten sind;
h landesherrlich bestätigen. “ 8 s ermächtige 89 hiernach die General⸗Landschafts⸗Direktion mit der geeigneten Eröffnung zu versehen.
Berlin, den 26. August 1874. Wilhelm. Gr. zu Eulenburg.
An den Minister des Innern.
An der Navigationsschule zu Leer wird am 1. Oktober c. und an der 1 Peee am 1. November c. ein Schifferkursus für große Fahrt eröffnet werden. Meldungen zur Theilnahme daran nehmen in Leer der Unterzeichnete, in Papenburg das Kuratorium der Naviga⸗ tionsschule entgegen; Aufnahme können jedoch nur solche Seeleute fin⸗ den, die bereits einen Steuermannskursus in einer deutschen Staats⸗ Navigationsschule durchgemacht haben.
Leer, den 4. September 1874. “ 1 Der Köͤnigliche Navigationsschul⸗Direktor für die Provinz Hannover.
Schreiber.
önigli reußisches Landwirthschaftliches Institut .“ 7 S —rGeisberg bei Wschat tliche (Gegründet im Jahre 1818) 1 Die Anstalt umfaßt zwei theoretische Winterkurse und einen praktischen Sommerkurs. Im bevorstehenden Winterhalbjahr 1874/75 beginnt der theoretische v am 15. Oktober und werden in dem⸗ elben folgende Fächer gelehrt: 8 1 1 ede Feha landwirthschafalice Mineralogie Wocnoff) und 2) Allgemeine und landwirthschaftliche Geognosie (mit Geologie von Dr. Koch, Landesgeologe. 3) Experimental⸗Physik mit Meteoroleogie von Professor Dr. Neubauer. 4) Thier⸗ ärztliche Arzneimittellehre, 5) Krankheiten der Hausthiere und 6) Thierärztliche Geburtshülfe von Departements⸗Thierarzt Groll. 7) Alllgemeiner und besonderer landwirthschaft⸗ licher Pflanzenbau und 8) landwirthschaftliche Betriebslehre (ein⸗ schließlich der Elemente der Volkswirthschaftslehre) von Dr. Pehe v. Canstein, ordentlicher Lehrer. 9) Rindvich⸗ und Pferde⸗ ucht und 10) Obst⸗ und Weinbau von Direktor Dr. edicus. 11) Landwirthschaftliche Buch⸗ und Rechnungsführung und 12) Ländliche Baukunst — von Bezirks⸗Wiesenbaumeister Dr. Klaags.
13) Landwirthschaftliche Technologie — von Geh. Hofrath Dr.