1874 / 217 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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Bremen, 12. September, Nachm. LE 8 Petroleum. (Schlussbericht.) Standard white loco 10 Mk. 40 Pf. Sehr fest.

8 Hamburg, 12. September. (W. T. B.) Getreidemarkt,. Weizen loco matt, auf Termine ruhig. Roggen loco flau, auf Ter- mine matt.

Weizen 126 pfd. pr. September 1000 Kilo netto 192 Br., 191 Gd., pr. September -Oktober 1000 Kilo netto 192 Br., 191 Gd., pr. Oktober-November 1000 Kilo netto 193 Br., 192 Gd., pr. November-Dezember 1000 Kilo netto 195 Br., 193 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 195 Br., 193 Gd. Roggen pr. September 1000 Kilo netto 145 Br., 144 Gd., per September-Oktober 1000 Kilo netto 145 Br., 144 Gd., pr. Oktober- November 1000 Kilo netto 147 Br., 145 Gd., pr. November-De- zember 1000 Kilo netto 147 Br., 145 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 153 Br., 151 Gd. Hafer fest. Gerste still. Rüböl behauptet, loco 55, pr. Okt. 54 ½, pr. Mai pr. 200 Pfd. 57 ½. Spiritus still, pr. September und pr. September-Oktober 52, pr. Oktober-No- vember 53, pr. April - Mai pr. 100 Liter 100 % 52. Kaffee matt, Umsatz gering. Petroleum steigend, Standard white loco 10, 10 Br., 10.00 Gd., pr. September 10,00 Gd., pr. Oktober- Dezember 11, 00 Gd. Wetter: Veränderlich, stürmisch.

Strassburg, 12. September. (Auszug aus dem offiziellen Preis- Courant der Waarenpreise en gros.) Pr. 100 Kilo: Inländischer Weizen (Qual. loyale et marchande) 28 Fr. 50 C. bis 27 Fr. C. Mehl 1. Qual. 38 Fr. C., 2. Qual. 35 Fr., 3. Qual. 32 bis 30 Fr. Ohne Sack: Roggenmehl Vorschuss 33 Fr., Roggen- mehl I. Fr. Gerste für Brauer 24 Fr. C. Roggen 24 Fr. C. bis 23 Fr. C. Hafer (Octroi nicht einbegriffen) 24 Fr. C. bis 23 Fr. Hopfen, Elsässer, pr. 50 Kilo 1874er 210 Fr. bis 230 Fr.

Amsterdam, 12. September, Nachm. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. November und pr. März 282. Roggen pr. Oktober 184, pr. März und pr. Mai 184.

Antwerpen, 12. Septbr., Nachm. 4 Uhr 30 Min. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen fest, dänischer 28 ½. Roggen unverändert, Taganrog 18. Hafer matt, Petersburg 22 ⅛. Gerste ruhig.

Petroleum-Markt (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, 10co 25 ½ bez., 26 Br., per September 25 ½ bez., 26 Br., pr. Oktober 26 ½ bez., 27 Br., per Oktober-Dezember 27 ¼ bez., 27 ½ Br., pr. No- vember-Dezember 27 bez., 28 Br. Steigend.

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zufuhren vom 5. bis zum 11. September betrugen: Engl. Weizen 6987, fremder 22,060, englische Gerste 1433, fremde 26,998, engl. Malzgerste 14,996, engl. Hafer 1065, fremder 53,034 Qrtrs. Engl. Mehl 17,041 Sack, fremdes 2814 Sack und 5190 Fass.

TICiverp nel, 12. September, Nachzaittags. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 12,000 B., davon fär Spekulation und Erport 3000 Ballen. Stetig.

Middl. Orleans 8 ⁄, middling amerikanische 7 3⁄, fair Dholle- rah 5 ¼16, middling fair Dhollerah 4 ¾, good middling Dhollerah 4 ¼, middl. Dhollerah 4, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 ½, new fair Oomra 5 ⁄16, good fair Oomra 5 ½, fair Madras 5, fair Pernam 8, fair Smyrna 6 ⅛, fair Egyptian 7 ⅞. 8 nicht unter good

Paris, 12. September, Nachm. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. September 27,50, pr. November-Februar 26,50. Mehl ruhig, pr. September 58,50, pr. November-Februar 57,00, pr. Januar-April 57,00. Rüböl steigend, pr. September 74,50, pr. November-Dezember 75,50, pr. Januar- April 77,75. Spiritus steigend, pr. September 72,00. Wetter: Regen.

Newr-Nork, 12. September, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 16 ⅞, do. in New- Orleans 16. Petroleum in New-York 12 ⅛, do. in Philadelphia 12. Mehl 5 D. 60 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 24 C. Mais (old mixed) 92 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8 ¼. Kaffee (Rio-) 16, good fair —. Schmalz (Marke Wilcox) 14 ¼¾ C. Speck (short clear) 12 ½ C. Getreidefracht 4 ½.

New-Nork, 12. September, Abends. (W. T. B.)

Baumwollen-Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions- häfen 16,000 B. Ausfuhr nach England 6000 B., nach dem Kon- tinent 2000 B. Vorrath 99,000 B.

8 14. August. (W. T. B.) (Von Sievers & eyer).

Wollmarkt: Ruhig. Vorrath 60,000 Arroben. Notirung für Supra-Wollen —, do. für Bonne moyenne 80 Doll. Zufuhren der letzten 14 Tage: 15,000 Arroben. Verschiffung nach Bremen seit letzter Post —, do. im Allgemeinen seit letzter Pest 3000 Ballen. Totalverschiffung seit Beginn der Saison 188,000 Ballen. Fracht für Wolle (per Segler) 17 ½ sh. Preis für Salzhäute nominell, Schlachtungen der letzten 14 Tage gering. Ver-

ordinary September-Verschiffung

schiffung von Salzhäuten nach dem Kanal, nach England direkt

8 * 11““

und dem Kontinent seit letzter Post 33,000 Stück. Fracht für Salz- häute (per Segler) 20 sh. Notirung für Talg (Ochsentalg in Pipen) nomin., für trockene Häute 59 Realen. Cours auf London 48 ¾ d.

EHlunzahlunzen.

Dänische Landmannsbank, Hypotheken- und Weochselbank in Kopenhagen. Weitere 10 % am 1. Oktober, ferner 10 % am 1. März 1875 und 10 % am 1. Juli 1875 in Berlin bei F. W. Krause & Co.

Auszahlungen.

Berliner Stadtobligationen. Die am 1. Oktober fälligen Zinsen vom 14. September ab im Berliner Rathhause.

5 % Kruppsche Hypothekarische Anleihe. Die am 1. Ok- tober fälligen Zinsen von da ab mit 5 Thlr. in Berlin bei der Dis- konto-Gesellschaft, der Bank für Handel und Industrie, der Berliner Handelsgesellschaft und S. Bleichröder.

General-Versammlungen.

29. Septbr. Berliner Gummi- und -rgSeeF Bolle & Co., vorm. W. Elliot, Aktiengesellschaft. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin.

Chemische Fabrik zu Mügeln. Ausserordentl. Gen.- Vers. zu Dresden. Tagesordnung: Vorlegung des revi- dirten Statuts. 3

Zuokerfabrik Fiddichow, Koppe & Co., Kommandlit-

auf Aktien. ÜOrdentl. Gen.-Vers. zu

erlin.

26. Oktober. Aktien-Kommandit-Gesellschaft Aplerbecker Hütte,

Brügmann, Weyland & Co. in Aplerbeck. Ordentl. Gen.-Vers. zu Dortmund. 8 1 Eisenbahn-Einnahmen.

Mecklenburgische Friedrich-Franz Eisenbahn. Einnahmen

im August; s. Ins. in Nr. 214. Kündigungen und Verloosungen.

Memeler Stadtobligationen. Verloosung am 24. September; s. Ins. in Nr. 214.

Ausreichung neuer Zins-Coupons.

Rentenbriefe der Provinz Brandenburg. Ser. IV. Nr. 1 16 vom 2. November ab; s. Ins. in Nr. 214.

Rentenbriefe der Provinz Preussen. Ser. IV. Nr. 1 16 vom 20. Oktober ab; s. Ins. in Nr. 214.

Rheinische Eisenbahn. Ser. V. Litt. L.— U. zu den Prio- ritäts-Obligationen der früheren Bonn-Cölner Eisenbahn und Ser. II. Litt. L. U. zu den 5 % Prioritäts-Obligationen vom 1.— 31. Oktober; s. Ins. in Nr. 214.

London, 14. September, Vormittags. (W. T. B.) Die Getreide-

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbriefs⸗Erneuerung. Der hinter dem Gastwirth Oscar Suck aus Rosenberg O./S. er⸗ lassene Steckbrief im öffentlichen Reichs⸗Anzeiger vom 7. April cr. wird hiermit erneuert.

Rosenberg, den 8. September 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Meine Requisition vom 22. Juni cr., betr. Aus⸗ kunft über den gegenwärtigen Aufenthalt der Dienst⸗ magd Lisette Sontag aus Harxpen ist erledigt.

Bochum, den 10. September 1874.

Der Staats⸗Anwalt.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[4110] Bekanntmachung.

Nachstehend verzeichnete Wirthschafts⸗Bedürf⸗

nisse der hiesigen Königlichen Strafanstalt für das Jahr 1875 als:

Roggenbrod, feineres Roggenbrod, Semmel, Zwie⸗

back, Kartoffeln, Rindfleisch, Hammelfleisch,

Schweinefleisch, Rindernierentalg, Gerstenmehl,

Roggenmehl, Weizenmehl, gelbe Erbsen, Linsen,

weiße Bohnen, Sauerkohl, Hafergrütze, Buch⸗ grütze, Gerstengrütze, Carolina Reis, Buchweizen⸗

gries, Fadennudeln, feine Graupen, grobe Grau⸗ pen, Butter, Schmalz, Pfeffer, Kümmel, Gewürz,

Catharinen⸗Pflaumen, gebrannten Kaffee, weißen

Zucker, Syrup, Salz, Rüböl, Steinöl, Essig,

Spiritus, Milch, Halbbier, Nachtlichte, Petroleum⸗ Docht 5 ¾ cm. breit und 4 mm. breit, kiehnen

Klobenholz, Stückenseife, Elainseife, Rasirseife, Roggenstroh, Makulatur⸗Druckpapier, Knochen⸗

mehl, Soda, gelbes Wachs, Reisbesen, Kleider⸗

bürsten, Blankbürsten, Auftragebürsten, Staub⸗ bürsten, große Handfeger, kleine Handfeger,

Schrubber, Haarbesen, Eisenvitriol, Vitriol, Allaun, Thran, sollen zur Lieferung dem Mindestfordernden im Wege der Submission übergeben werden.

Unternehmer, welche sich zur Lieferung des einen oder andern dieser Gegenstände verstehen wollen, haben ihre desfallsigen Gebote versiegelt unter der Bezeichnung:

„Submission auf Lieferung der Wirthschafts⸗

bedürfnisse“,

sowie als Kaution den 12. Theil des Werthes der offerirten Lieferungsgegenstände bis zum Mittwoch, den 7. Oktober cr., an welchem Tage, Vormit⸗ tags 10 Uhr, die Submissionen eröffnet werden sollen, unter der Adresse der Königlichen Direktion der Strafanstalt zu Brandenburg a. H. portofrei einzusenden.

Die Lieferung des Brodes, des Fleisches, des Rindernierentalges und des Bieres kann nur an hie⸗ sige Unternehmer vergeben werden.

„Die Lieferungs⸗Bedingungen, in denen die Quanti⸗ täten enthalten sind, liegen vom Tage der Bekannt⸗ machung ab im Geschäftszimmer der Strafanstalt aus. Die einzureichenden Submissionen müssen die Preis in „Mark und Pfennigen“ enthalten. Ohne

kaution werden dieselben nicht berücksichtigt, auch Nachgebote nicht angenommen.

Brandenburg, den 11. September 1874. Königliche 1“ der Strafanstalt.

ollert.

27 8 * 42 8 2 2 Submissionauf Klinkersteine. Die Lieferung von ca. 130 Mille harter Klinker⸗ steine zur Herstellung von Trottoirs ꝛc. soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden. Die Liefe⸗ rungsbedingungen liegen im Bau⸗Bureau aus, auch wird Abschrift davon, gegen Erstattung der Kopialien, vertheilt. [4129] Versiegelte Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Klinkersteine“ siud bis zum . 24. September cr., Vormittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben stattfindet, der unterzeichneten Kommission einzureichen. Rendsburg, den 10. September 1874.

Königliche Strafanstalt. Ban⸗Kommission. (act. 113%9)

[4125]

‧‧—

Bekanntmachung. Das Fürstlich Rnmänische Kriegsministerium beabsichtist für die Rumänische Armee nachstehende Gegenstände an den hinzugefügten Daten durch Licitation anzukaufen. Die Modelle

Zahl der

Gegenstände. Gegenstände und Stoffe.

und Bedingungen sind auf dem genannten Ministerium einzusehen.

Licitations⸗Termin.

12000 Beinkleider aus grauem Mannschaftstuche am

5. November 24. Oktober a. S.

30000 Polsterzieche 4000 Leinwand⸗Matratzen 1800 Polstersäcke 9500 Bettüberzüge aus Shirting

8*

6. November

Oktober a. S.

2000 Meter Goldtressen für Unteroffiziere 100 filberne

ressen für Unteroffiziere gelbe Wolltressen für Unteroffiziere weiße Wolltressen für Unteroffiziere

5. November 24. Oktober a. S.

Meter grauen Tuches für Mannschaft

grünen Tuches für Besatz blauen Tuches für Besatz weißen Tuches für Besatz schwarzen Tuches für Besatz

dunkelblauen Tuches für Mannschaft kastanienfarbigen Tuches für Mannschaft rothen Garance Tuches für Mannschaft weißen Tuches für Mannschaft

rothen Ecarlat⸗Tuches für Besatz

rothen Garance⸗Tuches für Besatz

9. November 28. Oktober a. S.

1 2 Filzhüte Pelzmützen Sturmbänder Wollenepauletts

[Wollene Auszeichnungsschnüre (Aiguillette)

10. November 29. Oktober a. S.

Lederbesetzte Gürtel für Feuerwehr Wachstuchrollen als Hüllen für Röcke Gewehrriemen 8

Kleine Lederriemen . Carabinhälter (Stege)

Lederne Halftern

11. November 1“

V Kasernmützen Käppi verschiedener Gattung

12. November 31. Oktober a. S.

1 Meter aschgrauen Futterstoffes 8 ö“ Futterstoffes 1u1“

am 1 18. S. November 1874.

Pferdedecken Mannschaftsdecken Drillröcke

am 29 November 1874.

[4131] Submission

Nauf Papier zu Stempelmaterialien.

Die frei in das Dienstlokal des unterzeichneten Magazins für das Jahr 1875 zu bewirkende Liefe⸗ rung von 1000 Rieß Bütten⸗ oder Maschinenpapier erster Güte zu Stempelmaterialien soll im Wege der Submission vergeben werden.

Das Papier ist aus leinenen und hanfenen Lumpen zu fabriziren und darf eine Beimischung von wolle⸗ v baumwollenen oder anderen Stoffen nicht ent⸗ halten.

Es wird ein in der Masse reines, kräftiges, best⸗ appretirtes und sorgfältig sortirtes Papier verlangt, welches frei von Blasen, Flecken und andern Män⸗ geln, auch genügend geleimt ist, damit die Tinte nicht löscht oder durchscheint.

Das Papier muß beschnitten geliefert werden und ein Bogenformat von mindestens 33,8 Centimetern Höhe und 41 Centimetern Breite und ein Gewicht von nicht unter 12 Pfund 80 Grammen und nicht über 13 Pfund 50 Grammen pro Rieß von 480 Bogen enthalten. Auch muß ein unauslöschliches Wasserzeichen, welches den Namen des Lieferanten und die Jahreszahl „1875“ deutlich erkennen läßt, in demselben befindlich sein.

Ueber die Termine zur Lieferung des Papiers wer⸗ 5 die abzuschließenden Verträge das Nähere fest⸗ etzen.

Offerten unter Beifügung von Musterbogen im vorgeschriebenen Format, mit Angabe des Gewichtes pro Rieß und der Preisforderung pro Ballen von 10 Rieß, sind bis zum 1. November d. J. ver⸗ siegelt und portofrei an uns einzusenden, auch auf dem Couvert mit „Submission auf Pa 8 Iertempelmaterialhes

zu bezeichnen.

Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Das Königliche Finanz⸗Ministerium hat sich die Auswahl der Lieferanten vorbehalten. Berlin, den 11. September 1874. Königliches Haupt⸗Stempel⸗Magazin.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.

14130] Die am 1. Oktober 1874 fälligen Zins⸗

coupons der Obligationen der 5 % hypo⸗ thekarischen Anleihe von Fried. Krupp, Gußstahlfabrik zu Essen werden von dem

oben genannten Tage ab C. 106/9.) mit Thlr. 5 per Stück eingelöst in Essen bei der Kasse von Fried. Krupp,

Direktion der Disconto⸗ Gesellschaft, Bank für Handel und

Industrie, 8 enn Handelsgesell⸗ s aft, 6 .“ dem Bankhause S. Bleichröder, in Cöln bei dem A. Schaaffhausenschen Bank⸗Verein, Bankhause Sal. Oppen⸗

heim Ir. & Comp., Bankhause Deichmann &

Comp.

1“

Vergisch⸗Mär⸗ kische Eisenbahn.

Die Abhebung der pro 1870, 1871 und 1872 auf die Stamm⸗Aktien der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn festgesetzten Dividende wird bhierdurch noch⸗ mals Behufs Vermeidung der Verjährung in Er⸗ innerung gebracht.

Die S erfolgt gegen Einlieferung der be⸗ treffenden Dividendenscheine bei den in unserer Be⸗ kanntmachung vom 14. Juni cr., betreffend die Zah⸗ lun der Dividende pro 1873 ꝛc., benannten Zahl⸗

Elberfeld, den 9. September 1874. G

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen. 11281 Bekanntmachung.

In hiesiger Stadt von circa 10,000 Seelen fun⸗ giren nur 2 Aerzte und erscheint die Niederlassung eines dritten erwünscht. Cto. 114/9

Sommerfeld, den 11. September 1874.

Der Magistrat.

[4123]

Chemische

Produktenfabrik, Aktien⸗ Gesellschaft zu Bonn.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß in der am 30. Juni d. J. stattgehabren

ordentlichen Generalversammlung der chemischen

Produktenfabrik, Aktien⸗Gesellschaft zu Bonn

an Stelle des aus dem Vorstande ausgeschiedenen Kaufmanns Herrn Joseph Wilfert zu Cöln

der ofessor Herr Dr. Rudolph Boettger 8 zu Frankfurt a. M. gewählt ist.

Zur Vertretung des Vorstandes in Gemäßheit des Artikels 21 des Statuts ist außer dem Vorsitzenden, Baunk⸗Inhaber Hermann Henckel, an Stelle des Bankdirektors Herrn Eduard Sanden

Herr Dr. Otto Schür zu Stettin gewählt worden. 8

Bonn, den 10. September 1874. 8

Chemische Produktenfabrik, Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand. (a 495/9.)

Vom 15. d. Mts. ab tritt zum Schlesisch⸗Märkischen Ver⸗ bands⸗Güter⸗Tarif vom 1. Ok⸗ tober 1870 ein Nachtrag X. in Kraft, welcher anderweite regle⸗

8 = ummentarische Bestimmungen und erhöhte Frachtsätze enthält. Druckexemplare des Nach⸗ trages werden bei unseren Verbandstationen zum Preise von 5 Sgr. pro Exemplar verabfolgt. Berlin, den 11. September 1874. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Vom 10. September cr. ab ist ein Spezialtarif für den G wee. von Salz aller Art tation Linden (Fischer⸗ 4 Ahof und Küchengarten) der ——Hannover⸗Altenbekener Eisen⸗ bahn nach Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn via Berlin in Kraft getreten. Die bezüglichen Fracht⸗ sätze können bei unseren Güter⸗Expeditionen in Ber⸗ lin und Breslau eingesehen werden. Berlin, den 11. September 1874. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märlischen Eisenbahn.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. November cr. 5 im clefisch rheinischen owie im ostdeutsch⸗rheinischen Verbands⸗Güter⸗Tarif be⸗ züglich des Verkehrs nach Stationen der nieder⸗ ländischen Bahnen neue Tarife mit erhöhten Fracht⸗ sätzen zur Verausgabung gelangen werden. Berlin, den 11. September 1874. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Mürkischen Eisenbahn.

1

5 8 88 . .

zu Bergamo in Italien den Königlichen

Uhr Nachm., am 17. September 1 ½ Uhr Nachm., am 18. Sep⸗

20. September 4 ¾ Uhr Nachm., am 21. September 4 ¾ Uhr Nachm.,

29. September 12 ½ Uhr Nachm, am 30. September 1 Uhr Nachm.

Ih

2 8 1““ A— e. EEWIIb

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.]

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes uehmen

Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Militär⸗Gouverneur Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, General⸗Major von

Gottberg von der Armee und Chef des Stabes der 4. Armee⸗

Inspektion, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub und Schwertern am Ringe; dem Civil⸗Gouverneur Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, Dr. phil. Hinzpeter, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Hosprediger Heym zu Potsdam den Königlichen Kronen⸗

DOrden zweiter Klasse und dem Prediger Persius an der Heiligengeistkirche zu Potsdam den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. 8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Seidenzüchter und Landwirth Theodor Frizzoni Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

1“ Bekanntmachung. v“

Die Postverbindungen nach Norderney gestalten sich während der Zeit vom 16. bis incl. 30. September wie folgt:

A. Von Norden nach Norderney. I. Auf dem Wege über Norddeich 8

Von Norden nach Norddeich mittelst Personenpost resp. Privat⸗ Personenfuhrwerks, von Norddeich nach Norderney mittelst Dampf⸗ s

schiffes. . Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. September 12 ¾ tember 2 ½ Uhr Nachm., am 19. September 3 ½ Uhr Nachm., am

am 22. September 7 ½ Uhr Vorm., am 23. September 8 ½ Uhr Vorm, am 24. September 9 ¼ Uhr Vorm., am 25. September 9 ¾ Uhr Vorm., am 26. September 10 ½ Uhr Vorm., am 27. Sep⸗ tember 11 ½¼ Uhr Vorm., am 28. September 11 ½ Uhr Vorm., am

Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief⸗ und Fahr⸗ post⸗Gegenständen benutzt. Die Fahrzeit beträgt von Norden nach Norddeich ungefähr 41 Stunden, von Norddeich nach Norderney ungefähr 40 Minuten. II. Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und .“ durch das Watt: Mittelst einer täglichen Personenpost, deren Beförderungszeit un⸗ gefähr 4 Stunden beträgt. 38 Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. September 5 Uhr Morgens, am 17. September 5 ¾ Uhr Morgens, am 18. September 6 ¼ Uhr Morgens, am 19. September 7 ¾ Uhr Vorm., am 20. Sep⸗ tember 9 ¼ Uhr Vorm., am 21. September 10 ½ Uhr Vorm., am 22. September 11 ¾ Uhr Vorm., am 23. September 12 ¾ Uhr Nachm., am 24. September 1 ½ Uhr Nachm., am 25. September 2 ½ Uhr Nachm., am 26. September 2 ¾½ Uhr Nachm., am 27. September 3 ½¼ Uhr Nachm., am 28. September 3 ½ Uhr Nachm., am 29. Sep⸗ tember 4 ¼ Uhr Morgens, am 30. September 5 ¼ Uhr Morgens. 1 Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief⸗ und Fahr⸗ post⸗Gegenständen benutzt. 1b . B. Von Enden nach Norderney. 1 Mittelst der Dampfschiffe der Ems⸗Dampfschiffahrtsgesellschaften, deren Abfahrt stattfindet: am 16. September 10 ½ Uhr Vorm., am 127. September 12 ¾ Uhr Nachm., am 18. September 11 ½ Uhr Vorm., am 19. September 2 Uhr Nachm., am 20. September 9 ¾ Uhr Vorm., am 22. September 12 ¼ Uhr Nachm., am 23. September 7 ¼ Uhr Vorm., am 24. September 6 Uhr Vorm., am 25. September 7 Uhr Vorm., am 26. September 7 ¾ Uhr Vorm., am 27. September 9 Uhr Vorm., am 28. September 8 ½ Uhr Vorm., am 29. September 11 Uhr Vorm., am 30. September 10 Uhr Vorm. Diese Verbindung wird zur Briefpostbeförderung benutzt.

Die Fahrzeit beträgt circa 3 ¾ bis 4 Stunden.

(C. Von Geestemünde nach Norderney.

Mittelst eines Dampfschiffes des Norddeutschen Lloyd, welches aus Geestemünde abfährt: am 16. September 7 ½ Uhr Vorm., am 18. September 9 Uhr Vorm., am 21. September 11 ½ Uhr Vorm., am 23. September 2 ½ Uhr Morgens, am 25. September 4 ½ Uhr

Morgens, am 28. September 6 Uhr Morgens, am 30. September 7 Uhr Vormittags. 8 Diese Verbindung wird zur Briefpostbeförderung benutzt. Die Fahrzeit beträgt 5 bis 6 Stunden.

Oldenburg, den 9. September 1874. 8 Der Kaiserliche Ober⸗Post⸗Direktor. Starklof.

““ Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Kommissions⸗Präsidenten Schellwitz zu Breslau den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath mit dem Range eines Rathes erster Klasse zu ver⸗ leihen; sowie Den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität zu Wien, Hofrath Dr. Vahlen, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität hierselbst zu ernennen.

Finanz⸗Ministerium. Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 3. Klasse 150.

Königl. Preuß. Klassen⸗Lotterie sind folgende Gewinne gefallen: 1 Gewinn zu 5000 Thlr. auf Nr. 59,537; 1 Gewinn zu

2000 Thlr. auf Nr. 5128; 3 Gewinne zu 1000 Thlr. auf

Nr. 23,242. 32,114 und 87,599; 1 Gewinn zu 600 Thlr. auf Nr. 92,081; 2 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr. 50,549 und 71,149; 8 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 30,607. 46,551. 55,184. 56,024. 71,722. 80,870. 93,092 und 93,921. Berlin, den 16. September 1874. Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Nach unserer Cirkular⸗Verfügung vom 10. November v. J. bildet die Anwendung des öffentlichen Submissions⸗ und Lizi⸗ tationsverfahrens bei siskalischen Bauausführungen zwar nach wie vor die Regel; falls jedoch Gründe vorliegen, von demselben abzusehen, soll es dazu der Genehmigung der Regierung (Land⸗ drostei) und, falls die Genehmigung ertheilt wird, einer Anzeige darüber bei uns nur dann bedürfen, wenn der Werth der bau⸗ lichen Ausführung den Betrag von 50 Thalern übersteigt.

Nachdem durch meine, des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, im Einverständnisse mit sämmt⸗ lichen betheiligten Herren Ressortchefs erlassene Verfü⸗ gung vom 16. Mai d. J. die Grenze für das Erforderniß der Veranschlagung, Revision und Abnahme bei siskalischen Bauten, soweit dieselben nicht zum Ressort der Militär⸗ oder der Do⸗ mänen⸗ und Forstverwaltung gehören, auf 100 Thaler hinauf⸗ gerückt worden ist, haben wir auf denselben Betrag die Grenze hinaufzurücken beschlossen, innerhalb deren die Baubeamten nach Befinden des Falles selbständig das beschränkte Submissions⸗ verfahren, oder die Verdingung aus freier Hand an die Stelle des öffentlichen Submissions⸗ und Lizitationsverfahrens treten zu lassen befugt sind. Bei Bauausführungen, deren Werth unter dem Betrage von 100 Thalern bleibt, bedarf es daher, soweit dieselben zu unsstem Ressart gehören, künftighin der Einholung der Genehmigung der Königlichen Regierung zur Umgehung des öffentlichen Submissions⸗ ꝛc. Verfahrens nicht mehr und dem entsprechend auch keiner uns zu erstattenden An⸗ zeige. Dabei muß jedoch auch fürderhin strenge an dem Grund⸗ satze festgehalten werden, daß ein beschränktes Submissions⸗ verfahren, oder die Verdingung aus freier Hand nur dann ein⸗ treten darf, wenn davon ein besserer Erfolg mit Bestimmtheit erwartet werden kann.

Wir haben von dieser unserer Anordnung den übri⸗ gen Herren Ressortchefs mit dem Ahnheimstellen Kennt⸗ niß gegeben, nach Befinden für ihre Ressorts gleichartige Anord⸗ nungen zu treffen.

Berlin, den 8. September 1874.

Der Der Minister für Handel, Finanz⸗Minister. Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Camphausen. Dr. Achenbach. An die sämmtlichen Königlichen Regierungen und Landdrosteien, die Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission und das König⸗ liche Polizei⸗Präsidium hier.

Der bisherige Baumeister Louis Bruns zu Paderborn ist als Königlicher Kreisbaumeister daselbst angestellt worden.

Ministerium des Innern.

Auf den Bericht vom 5. September cr., betreffend die Aus⸗ legung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes ꝛc. vom 9. März cr., erwidern wir dem Magistrate, daß das in §. 27 des gedachten Gesetzes vorgeschriebene, von dem Standes⸗ beamten anzuordnende Aufgebot durch ein in anderer Form von der Kanzel oder durch Aushang im Gerichtsgebäude proklamirtes Aufgebot nicht ersetzt werden kann. Auch tragen wir Bedenken, generell eine Allerhöchste Dispensation von die⸗ sem Aufgebote fuüͤr alle diejenigen Fälle zu beantragen, welche in die Zeit des Uebergangs fallen. Es bleibt sonach nur übrig, wie dies von dem mitunterzeichneten Justiz⸗Minister bei der Be⸗ rathung des qu. Gesetzes bereits in der Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses vom 19. Januar cr. (Stenogr. Bericht Seite 669) erklärt worden ist, daß Diejenigen, welche die Nothwendigkeit, gerade in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober cr. zur Ehe zu schrei⸗ ten, nachzuweisen im Stande sind, gemäß §. 33 a. a. O. Aller⸗ F,1 Orts die Spezial⸗Dispensation vom Aufgebote er⸗ b

Dem in dem Bericht vom 5. Sep'ember cr. gestellten An⸗ trage des Magistrats sehen wir uns unter solchen Umständen Folge zu geben nicht in der Lage.

Berlin, den 12. September 1874.

Der Justiz⸗Minister. Der Minister des Innern.

Dr. Leonhardt. Im Auftrage: 8 8 v. Klützow. An den Magistrat zu Berlin.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts Dr. Pape aus Leipzig.

Auf Grund §. 11 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 werden in Betreff der in der Ausführung begriffenen Kanalisation Berlins folgende ortsstatutarische Anordnungen getroffen.

§. 1. Nach §. 1 der Polizei⸗Verordnung vom 14. Juli d. JIs. ist in denjenigen Stadttheilen und Straßen, welche bei der bevor⸗ stehenden Kanalistrung der Stadt mit unterirdischer Entwässerungs⸗

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16. September, Abends.

anlage versehen werden, jedes bebaute Grundstück durch ein in dasselbe

einzuführendes Rohr (Hausableitungsrohr) an das Straßenrohr resp.

den Straßen⸗Kanal anzuschließen. Die Legung dieses Hausableitungs⸗ rohres, soweit solches in dem Bürgersteig liegt und bis zu der in

dem Rohr befindlichen selbstthätigen Klappe innerhalb der Gebäude

Gahn §. 6 unter h. der Polizei⸗Verordnung vom 14. Juli d. Js.), owie die Herstellung dieser Klappe erfolgt durch den Magistrat für Rechnung des Eigenthümers.

„Die sonstigen, innerhalb der Grundstücke zur Abführung der Un⸗ reinigkeiten derselben erforderlichen Einrichtungen herzustellen, ist Sache des Eigenthümers.

§. 2. Die Beseitigung der Rinnsteine (vergl. §. 5 der Polizei⸗ Verordnung vom 14. Juli d. Js.), die Legung der Granitbordschwel⸗ len, sowie der Anschluß des Straßendammpflasters (vergl. §. 7 der Polizei⸗Verordnung) erfolgt durch den Magistrat. Die hierbei für Lieferung und Verlegung der Granitbordschwellen, für Herstellung des Gegenpflasters auf den Bürgersteigen, für Besei⸗ tigung der Privat⸗Uebergänge und Rinnsteinbrücken entstandenen Aus⸗ lagen sind von Demjenigen zu tragen, welcher den betreffenden Bürger⸗ steig zu unterhalten hat. An der gesammten Grundstücks⸗Entwässerungs⸗Anlage

dürfen ohne vorgängige Genehmigung des Magistrats keine Aende⸗-

rungen vorgenommen werden. §. 4. Den städtischen Bau⸗ resp. Verwaltungsbeamten der Kana⸗

lisation muß jederzeit der Zutritt behufs Revision der Hausentwässerung

gestattet werden.

§. 5. Grundstücke, welche nach §§. 1 und 3 der Polizei⸗Verord-

nung vom 14. Juli d. Js. den Straßen⸗Kanälen sich anzuschließen haben und mit der in der gedachten Polizei⸗Verordnung vorgeschriebe⸗ nen Entwässerungsanlage versehen werden, müssen sofern ihre Be⸗ wässerung nicht bereits durch die Verbindung eines Hauptrohres mit den Wasserleitungsröhren der städtischen Wasserwerke oder, durch die Anlegung von Wasserklosets ermöglichende, private Einrichtungen sichergestellt ist der öffentlichen Wasserleitung angeschlossen werden.

§. 6. Wegen des Anschlusses an die öffentliche

haben die Besitzer derjenigen Grundstücke, auf welche die Bestimmung—

im §. 5 Anwendung findet, die erforderlichen Anträge bei dem Direk⸗ tor der städtischen Wasserwerke zu stellen, und ist der Anschluß nach

den bei der Verwaltung dieser Werke bestehenden Vorschriften zu

bewirken.

Wird ein solcher Antrag nicht binnen 6 Wochen nach der in Ge⸗

mäßheit §§. 2 und 3 der Polizei⸗Verordnung vom 14. Juli d. Js. erlassenen Bekanntmachung gestellt, so wird der Anschluß von Amts⸗ wegen durch die Verwaltung der städtischen Wasserwerke auf Kosten des Eigenthümers, nach Maßgabe des für diese Arbeiten bei der Ver⸗ waltung der städtischen Wasserwerke bestehenden Tarifs, bewirkt.

. 7. Von jedem der Kanalisation angeschlossenen Grundstücke ist für die Benutzung der öffentlichen Ent⸗ wässerungskanäle eine an dem Erften jeden Quartals des Ka⸗ lenderjahres fällige Abgabe zu erheben, welche nach dem Nutzertrage des Grundstücks berechnet wird. Den Nutzertrag der ein⸗ zelnen Grundstücke stellt der Magistrat alljährlich fest. Derselbe macht am Anfang jedes Kalenderfahres öffentlich bekannt, welche Quote des Nutzertrages zur Deckung der laufenden Ausgaben der Ka⸗ nalisation einschließlich der Verzinsung und Amortisation des Anlage⸗ Kapitals für das betreffende Jahr zu erheben ist.

5 8. Die Berechnung der Kosten für die durch den Magistrat für Rechnung des Eigenthuͤmers auszuführenden Arbeiten (vergl. §. 1 Abs. 1 und §§. 2) erfolgt nach Maßgabe eines festen, vom Magistrat bekannt zu machenden, alljährlich der Revision unterliegenden Tarifs.

§. 9. Die von den, der Kanalisation angeschlossenen Grund⸗ stücken für die Entwässerung und Bewässerung zu entrichtenden Ab⸗ gaben (vergl. §§. 7 und 10), sowie die im §. 8 gedachten Kosten werden von den Besitzern der betreffenden Grundstücke, nach vergeb⸗ licher Aufforderung zur Zahlung, im Wege der administrativen Exekution eingezogen. 1

§. 10. Gegen die von den betreffenden städtischen Verwaltungs⸗ Deputationen erfolgende Festsetzung der Bewässerungs⸗ und Entwässe⸗ rungsabgabe findet innerhalb einer präklusivischen Frist von 6 Wochen nach der Zustellung der Festsetzungs⸗Verfügung der Rekurs an die Königliche Regierung zu Potsdam statt.

Die Zahlung der Abgabe darf durch Einlegung des Rekurses nicht aufgehalten werden, muß vielmehr mit Vorbehalt der späteren Erstattung des etwa zuviel bezahlten Betrages zu den bestimmten Terminen (vergl. §. 7) erfolgen. 1

5 §. 11. Eine Revision dieses Statuts soll nach 2 Jahren statt⸗ finden.

Berlin, den 4. September 1874.

Magistrat hiesiger bS Haupt⸗ und Residenzstadt. 8

obrecht. Potsdam, den 8. September 187.

Vorstehendes Ortsstatut genehmigt.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

8 von Brauchitsch.

Genehmigung I. 367/9.

8 Berlin, den 11. September 1874. Vorstehendes Ortsstatut vom 4. September d. J. wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Magistrat hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt. Gilow. 8 v. c.

4.

Bekanntmachung.

Der neue Kursus in der hiesigen Navigationsschule beginnt am 1. Oktober d. Is. Aufnahmen für die Steuermanns⸗ klasse sind nur bis Weihnachten zulässig. In die Schifferklasse und Vorschule können Aufnahmen auch späterhin erfolgen. Wer an dem Unterrichte in diesen Klassen Theil nehmen will, hat sich an den Unterzeichneten zu wenden.

Danzig, den 15. September 1874.

Der Navigations⸗Schul⸗Direktor. Albrecht. G

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