ehrmann’'s Patent⸗Pferdeschoner für Luxus⸗Fuhrwerke.
Goldene Medaille.
Bewirkt laut Urtheil
Fehrmann
[4158] 1 Wir empfehlen, . als vorzügliche Comptoir⸗ Burean⸗Feder
Heintze & Blanckertz's
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Wiederholt erlauben wir uns darauf auf⸗ merksam zu machen, daß unsere Fabrikate mit dem Firmastempel der Fabrik versehen sind und daß außer der Fabrik von Heintze & Blanckertz keine weitere Stahlschreib⸗; feder⸗Fabrik in Deutschland vorhanden ist. Heintze & Blanckertz. Berlin.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreisthierarztstelle im Kreise Sorau mit einem Jahresgehalt von 200 Thlr. und dem Wohn⸗ sitze in der Stadt Sorau ist durch die Versetzung des bisherigen Inhabers erledigt. Behufs Wieder⸗ besetzung derselben werden Thierärzte I. Klasse, welche das Fähigkeitszeugniß zur Verwaltung einer Kreis⸗ thierarztstelle besitzen und um die gedachte Stelle sich zu bewerben beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, unter Einreichung 1) der Approbation als Thierarzt I. Klasse, 2) des vorerwähnten Fähigkeitszeugnisses, 3) eines Lebenslaufs sich binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Frankfurt a. O., den 11. Sept. 1874. Königliche nee Frr des Innern. udloff.
PMgr. Bekanntmachung. Die Stelle eines Syudikus und Beigeordneten — 2. Bürgermeisters — im Magistrats⸗Kollegio ist vakant und soll so bald als möglich wieder besetzt
werden. Das Jahresgehalt beträgt 2020 Thaler. Bewerber, welche die juristische Assessor⸗Prüfung abgelegt haben, fordern wir auf, sich unter Ein⸗ reichung ihrer Zeugnisse und eines Lebenslaufs bei dem Stavbtverordneten⸗Vorsteher, Herrn Fabritbesitzer G. Halberstadt hierselbst, bis zum 1. Oktober cr. u melden. Die Wahlbedingungen können in dem au I. oder in dem Bureaun der Stadtverordneten⸗ Versammlung eingesehen, auch von den bezeichneten
Amtsstellen abschriftlich eingefordert werden. Persönliche Vorstellung ist erwünscht. 1“
Görlitz, den 8. Sevptember 1874. “ Der Magistrat. (à Cto. 3985/9 IV.)
der Direktion der Tattersall⸗Gesellschaft zu Berlin: Größte Schonung der Brust und Schultern der Wagenpferde, besoaders Verhütung des Wundwerdens des Fells in Folge der ausgiebigen kräftigen Elasticität des Apparats. Bewegliche Docke, welche beim Wildwerden der Pferde viele Gefahren beseitigt. — Elegante Ausführung des Apparats.
& Schwanck, NW., 16. Georgenstrasse,
neben Tattersall, Berlin. Allerhöchste und höchste Referenzen.
und
In Gemäßheit des §. 3 unseres revidirten Sta⸗
Bremen 1874.
Prospekte gratis.
In dem durch die Theilung des Kreises Sternberg neugebildeten Kreise Ost⸗Sternberg soll die Stelle des Kreiswundarztes mit dem Vohnfite in dem Flecken Kriescht und einem Jahresgehalte von 200 Thalern besetzt werden. Qualifizirte Medizinalper⸗ sonen, welche sich um diese Stelle zu bewerben beab⸗ sichtigen, werden hierdurch aufgefordert, sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Frankfurt a. O., 12. September 1874 Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
[4185]
Bei der hiesigen, nach dem Plane vom 5. Juni 1850 orgenisirten Königlichen Provinzial⸗Ge⸗ werbe⸗Schule ist die mit einem Gehalte von 850 Thaler v ecbundene Stelle eines Lehrers der Mathematk, Mechanik, Maschinenlehre, mecha⸗ nischen Technologie und Bankonstrultionslehre vom 1. Januar Luns.igen Jahres ab zu besetzen. — Geeignete Personen wollen sich, unter Einjendung ihrer Zeugnisse, bei dem unterzeichneten Vorstande melden. — Falls dem Bewerber die Befähigung zu dem Unterrichte in der Baukonstruktionslehre fehlt, muß derselbe sich eine entsprechende Kürzung seines Gehaltes so lange gefallen lassen, bis er die bezeich⸗ nete Qualifikation erlangt hat.
„ den 15. September 1874. Der Vorstand der Königlichen Provinzial⸗ Gewerbe⸗Schule.
Richter. Regierungs⸗Rath. Garten⸗Straße Nr. 10.
[4190]
tuts machen wir hierdurch bekannt, daß die Publi⸗ kationen der Gesellschaft künftighin in folgen⸗ den Blättern erfolgen werden:— Berliner Börsen⸗Zeitung, Vossische Zeitung, CECoölnische Fektunh. 8 Westphälische Zeitung (Dortmund). Berlin, den 16. September 1874. Der Aufsichtsrath
der Dortmunder Bergbanu⸗Gesellschaft. “ 1““ [4182]
Rheinische Eisenbahn.
Für ordinäres Eisen in Wagenladungen von Esch⸗ weiler nach Prag ist ein direkter Frachtsatz etablirt welcher bei unserer genannten Station und in unse⸗ rem Geschäftslokale zu erfahren i
Cöln, den 17. September 1874.
Die Direktion
dn Münster⸗Enschede'r Eisenbahn. In Gemäßheit des §. 20 unseres Statuts werden die Herren Actionaire zu einer
außerordentlichen General⸗Versammlung . auf Sonnabend, den 3. Oktober er., Vormittags 11 Uhr, in dem Rathhaussagle hierselbst
eingeladen. T a
Eisenbahnen.
2) Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrathes, efr. §. 34 des Statuts. „Behufs Legitimation zur Theilnahme an der General⸗Versammlung sind von den Actionairen, in emäßheit des §. 26 des Statuts, ihre Actien nebst einem von dem betreffenden Actionair unterschriebenen, Exemplaren zu übergebenden Verzeichnisse spätestens 3 Stunden vor dem angesetzten Beginne der Versammlung in dem angegebenen Locale bei dem dazu bestellten Gesellschafts⸗Beamten zu deponiren. Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vertreten amtliche Bescheinigungen von Staats⸗ und Gemeinde⸗Behörden über die bei ihnen erfolgte Deposition.
G in zw
Burgsteinfurt, den 10. September 1874.
Der Aufsichtsrath 8 Münster⸗Enschede'’r Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Der Vorstand. Dr. Schüßler.
1“ 88 esordnung.
1) „Beschlußfassung, gemäß §. 24 ad 3 des Statuts, betreffs Ueberlassung des Betriebes auf der Strecke von der nördlichen Eingangsweiche am Bahnhof Gronau a Grenze bei Glanerbrück an die Gesellschaft für den Betrieb von Niederländischen Staats⸗
1“
88.
ergebenst
bis zur Holländischen
8
Hamburger Eisenbahn.
In die zwischen Berlin und Hamburg via Wittenberge coursirenden Nacht⸗Conrierzüge ab
Berlin und Hamburg um 11 Uhr 30 Minuten Abends) sind Schlufwalgen eingestellt, deren Benutzung den Reisenden I. Wagenklasse gegen Lösung eines Zusatzbillets zum Preise von 8 Reichsmark =
290 Sgr. gestattet is.
Diese Zusatz⸗ (Schlaf⸗) Billets, welche nur insoweit abgegeben werden können, ütze i Phn. venen sowehl bei dem Aoemen de⸗ een2 als Plätze im R. Thomas, Unter den Linden Nr. 34 in Berlin) als auch auf dem
Schlafwagen disponibel
wagen befindlichen Conducteur verkauft. Berlin, den 13. September 1874.
Die
—
2 Thlr.
lafwagen⸗Gesellschaft (z. Z. Herrn ahnhofe bei dem 8 g.ZeHene
6 1
1“
Die Königliche Physikatsstelle des Oberamts Hechingen ist erledigt. Qualifizirte Vewerber for⸗ dern wir hierdurch auf, ihre Meldungen unter Bei⸗ fügung der für ihre Befähigung sprechenden Zeug⸗ nisse nebst einem Curriculum vitae uns binnen 6 Wochen einzureichen. Sigmaringen, den 11. Sep⸗ tember 1874. Königliche Regierung.
Rheinische Eisen bahn. Betriebs⸗Einnahmen nach vorläufigen Ermittelungen. für ür s Bis Pelsonen Gür⸗ ult.rgnft 1 Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. I. Für sämmtliche Haupt⸗ und Zweigbahnen büeg Irhe Salletrien August 1874 450,000 685,440 1,135,440 7,453,000 „ 1873 461,068 695,637 1,156,705 7,668,019 ven (wehr 11“ 1874 [weniger 11,068 10,197 21,265 II. Für die Eifelbahn Call⸗Trier. August 1871 14,000 17,510 31,510 „ 1873 18,119 33,528 51,647 pro — 1874 sweniger 4,119 16,018
Cöln, den 15. September 1874 8 1 Die Direktion .
215,019
20,187 105,853
Zum Schlesisch Rheinischen Verband⸗Güter⸗Tarif vom 1. Oktober 1872 ist am 1. d. M. ein Nachtrag XIII. in
Kraft getreten, welcher außer — Eo⸗reglementarischen Bestimmun⸗ gen und Ergänzung, der Waaren⸗Klassifikation, noch Tarif⸗Deklarationen und Ergänzungen der Tarif⸗ Nachträge X. und XII. enthält. Druckexemplare des Nachtrages werden auf unseren Verband⸗Stationen unentgelklich verabfolgt. Berlin, den 9. September 1871. Königliche Direltion der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn,
Der nur für den Badeverkehr eingelegte Personen⸗ zug Nr. 15a unseres Fahrplans vom 1. Juni c., welcher 7 Uhr 41 Min. Abends von Leer abfährt und 8 Uhr 18 Min. Abends in ⸗Emden eintrifft, kommt vom 1. Oktober c. ab bis auf Weiteres in Wegfall. Münster, den 11. September 1874.
Königliche Direktion d. Westfälischen Eisenbahn.
[4186]
8 A 2
Rheinische Eisenbahn. Am 1. November cr. tritt ein neuer Güter⸗Tarif im Verkehre zwischen diesseitigen Stationen und Stationen der Nassanischen resp. Taunus⸗Bahn via Oberlahnstein und Bingerbrück⸗Rüdesheim mit er⸗ höhten Frachten in Kraft. Cöln, den 16. September 1874.
Zu Hagenau im Elsaß findet in der Zeit vom 11. bis zum 18. Oktober d. J. eine Ausstellung von Hopfen, Bierbrauerei⸗ und Mälzerei⸗Produkten, Ge⸗ räthen und Maschinen, sowie landwirthschaftlichen Maschinen, Produkten, Geräthen und Vieh statt.
ür den Transport der zu dieser Ausstellung be⸗ timmten Gegenstände und Thiere wird auf der Ostbahn eine Frachtermäßigung in der Weise ge⸗ währt, daß für den Hintransport die volle ta if⸗ mäßige Fracht berechnet wird, der Rücktransport an den Aussteller auf derselben Route der Hinfahrt aber frachtfrei stattfindet, wenn die Aufgabe der Gegen⸗ stände ꝛc. zum Rücktransport bis spätestens den 15. November d. J. erfolgt und dabei unter Vorlegung des Frachtbriefes für die Hintour durch ein Attest des Ausstellungs⸗Ausschusses nachgewiesen wird, daß die Gegenstände ꝛc. ausgestellt gewesen und unver⸗ kauft geblieben sind. Bromberg, den 9. September 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.
263,180 369,033
Die Direktion.
Allgemeine
Verloosungs⸗Tabelle 8
des
Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.
Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, welche nur
insichts derjenigen von ihr in Verwahrung und
erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nach ehen läßt, deren Veröffent⸗ lichung durch den Deutschen RNeichs⸗ und Kö⸗ niglich Preusischen Staats⸗Anzeiger erfolgt.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Taberne des Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königrich Prei⸗g schen Staats⸗ Anzeigers, welche die Ziehungs⸗ und Restantenlisten fämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗-. Bank⸗ und Industrie⸗Papiere enthält, erscheint wöchent⸗ lich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich, durch alle Post⸗Anstalten, so⸗ wie durch Carl Verlag, Berlin, SW., Anhaltischestraße 12 und alle Buchhandlungen zu bezie⸗ hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 2 ½ Sgr.
Die neueste, am 12. September c. erschienene Nr. (37) der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Dagtas: Augs⸗ burger Prämien⸗Anlehen. Badische 35 Fl.⸗Loose de 1845. Berliner Pfandbriefe (Rückstände). Braunschweig⸗Hannoversche Hypotheken⸗ Bank⸗Pfandbriefe (Rückstände)h. Danziger Stadt⸗ Obligationen. Hamburgische Staats⸗Prämien⸗ Anleihe de 1846. Rentenbriefe der Grundrenten⸗ Ablösungskasse zu Homburg. Innsbrucker Prä⸗ mien⸗Anleihe. Italienische Domänen⸗Obligatio⸗ nen de 1864. Italienische (pästliche) Staats⸗ schulden⸗Obligationen de 1860 und 1864 (Rückstände, Schluß). Italienische Staatsschulden⸗Obligatio⸗ nen der Novara⸗Eisenbahn. Italienische Staats⸗ schulden⸗Obligationen der Viktor Emanuel⸗Eisenbahn. Nassauische 3 ½ % Landeskreditkasse⸗Anlehen. Oesterreichisches Staats⸗Prämien⸗Anlehen de 1839 (Rückstände). Russische Nikolaibahn⸗ Obligationen.
8
angenommen.
gegeben werden.
Zug um Zug vollständig mitgetheilt.
festgestellt.
Die offiziellen Gewinnlisten der k. sächs.
Auf das mit dem 1. Oktober begintende neue vierteljährliche Abo t des „ ““ 8 nals“ werden Bestellungen zu dem Preise n 1 ½ Thlr. “ y1“ für 88 9. I bei der antertfichnet
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Berücksichtigung finden. Ebenso wendet sie den Dirgen in dem nahen Elsaß⸗Lothringen eine erhöhte Auf⸗
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Ueber die Handelsgerichte nach dem Entwurf des Gerichtsverfassungs⸗ Gesetzes.
III.
Das Verlangen des Handelsstandes nach Handels⸗ gerichten gründet sich vornehmlich darauf, daß bei der Beurtheilung von Handelssachen das Gewohnheits⸗ recht und die für den Abschluß und die Auslegung der Rechtsgeschäfte maßgebenden Gebräuche eine her⸗ vorragendere Stelle einnehmen, als auf anderen Rechts⸗ gebieten, daß überdies das Gewohnheitsrecht in Han⸗ delssachen noch jetzt in beständiger Neubildung be⸗ griffen sei und daß die Kenntniß dieses fortwährend in der Entstehung begriffenen Gewohnheitsrechts so⸗ wie der im Verkehrsleben sich wandelnden Gebräuche nur denjenigen zuverlässig und vollständig bekannt sei, welche berufsmäßig Handel treiben. Hierzu komme, daß das Deutsche Handelsgesetzbuch sich in einer Reihe von Bestimmungen an das eigene sachverstän⸗ dige Ermessen des Richters wende in Bezug auf Diage, welche eine kaufmännische Geschäftserfahrung voraussetzen oder bei denen das Urtheil durch solche wenigstens erheblich berichtigt werde. Nicht unwesent⸗ lich sei auch der Gesichtspunkt, daß Kaufleute Scheu trügen, vor Gerichten, welche mit Berufs⸗ genossen besetzt sind, Ansprüche und Einreden geltend zu machen, die ihren kaufmännischen Ruf schödigen könnten. Das aus eigener täglicher An⸗ schauung gewonnene Verständniß des Kaufmanns für die Hendels⸗ und Verkehrseinrichtungen überhaupt, die ihm anerzogene, durch eigene Erfahrung ausgebildete und stets in Uebung erhaltene Fähtakeit, zu erkennen, worauf es bei der Geschäftsoperation von den Be⸗ theiligten abgesehen war, und darin das richtige Merkmal für oder gegen den guten Glauben in den erhobenen Ansprüchen und Einreden zu finden, diese Eigenschaften seien es vornehmlich, welche den Kauf⸗ mann zum Richter in allen Handelssachen in hervor⸗ ragender Weise geschict machten. Die dem Handels⸗ richter abgehende Kenntniß des geschriebenen Rechts könne nöthigenfalls durch die entsprechende Rechts⸗ belehrung eines dem Handelsgerichte beizuordnenden gejehrten Richters ersetzt werden.
Von den Gegnern der Handelsgerichte wird theils betont, daß die ordentlichen Gerichte, wie sie in Streit gkeiten, welche die übrigen Gewerbe, die Land⸗ wirthschaft, den Bergbau, die Künste betreffen, durch die Vorträge der Parteien und die Zuziehung von Sachverständigen in den Stand gesetzt wurden, ein zu⸗ treffendes Urtheil abzugeben, ebenso auch in Handels⸗ sachen hierzu am besten geeignet sein müßten, zumal die Zahl der handelsrechtlichen Streitigkeiten, in denen es auf eine besondere kaufmännische Sachkunde an⸗ komme, nur eine Minderzahl sei. Theils wird gel⸗ tend gemacht, daß dem Laien die Befähigung ab⸗ gehe, die Vorkommnisse des Lebens unter die zu⸗ treffenden juristischen Gesichtsvunk e zu bringen, und daß der einzelne Kaufmann höchstens für den eignen Geschäftszweig, nicht aber der Banquier für Fabrik⸗ geschäfte, der Fabrikant für Getreideliefe ungen, der Spediteur für Aktienunternehmungen sachverständig sei. Es wird den Kaufleuten die Befähiguag ab⸗ gesprochen, das Recht zu handhaben, und zwar selbst dann, wenn sie in Gemeinschaft mit rechtsgeleyrten Richter zur Rechtsprechung berufen werden.
Der Standpuntt, welchen der Entwurf diesen ver⸗ schiedenen Ansichten gegenüber einnimmt, ist folgen⸗ der: die Frage der Errichtung von Handelsgerichten ist nicht von einem prinzipiellen Sioandpunkte aus zu entscheiden. Man kann weder behaupten, daß Han⸗ delssachen nothwendig nur von Handelsgerichten ab⸗ geurtheilt werden dürften, noch daß Handelsgerichte für die Rechtsprechung in Handelssachen uberhaupt nicht geeignet seien. Die Erfahrung lehrt, daß die Handels⸗ gerichte, wo sie bestehen, meistens mit gutem Er⸗ folge thätig sind, und daß namentlich der Handels⸗ stand, also gerade die zunächst betheiligten Kreise, zu den Handelsgerichten großes Vertrauen haben. Der Vorzug der Handelsgerichte liegt darin, daß durch die Errichtung der Handelsgerichte die sachgemäße Urtheilsfällung in Handelssachen insofern gefördert wird, als die kaufmännischen Mitglieder dem rechts⸗ gelehrten Richter die Handhabung der kaufmännischen Geschäfte erläutern, ihn mit der Ausdrucksweise und den Gebräuchen des Handelsstandes vertraut machen und ihm das Verständniß des Zweckes der einzelnen Geschaͤftsbetriebe erleichtern. Gerichte, bei welchen tüchtige und erfahrene Kaufleute milwirken, werden in Handelssachen ohne Weiteres und mit Sicherheit zu einem sachgemäßen, die Gestaltung des kanf⸗ männischen Verkehrs richtig würvigenden Urtheil ge⸗ langen können, während ein nur mit rechtsgelehrten Richtern besetztes Gericht in vielen Fällen nur durch das umständliche und wenicer sichere Mittel der Ver⸗ nehmung von Sachverständigen sich die nothwendigen Grundlagen des Urtheils verschaffen kann.
Der Entwurf glaubt hiernach der neueren der Er⸗ richtung von Handelsgerichten günstigen Zeitströmung insoweit Rechnung tragen zu müssen, daß er die Errichtung von Handelsgerichten gestattet, ohne aber als Konsequenz dieses Vorgehens anzuerkennen, daß alle Handelssachen und daß Handelssachen an allen Orten von Handelsgerichten abgeurtheilt werden müßten. Die Errichtung von Handelsgerichten und die Abgren⸗ zung ihrer Zuständigkeit ist wesentlich eine Frage der Zweckmäßigkeit, und der Gesetzgeber muß auch solche Gründe in Berücksichtigung ziehen, welche in dieser oder in jener Beziehung eine Beschränkung der .“ Thätigkeit angemessen erscheinen
assen.
I. Einrichtung und Zusammensetzung der Handelsgerichte.
§§. 81, 82. Der Entwurf bestimmt, daß Handels⸗ gerichte nach Bedürfniß für örtlich abgegrenzte Be⸗ zirke errichtet werden können. Die Handelsgerichte sollen aus einem rechtsverständigen Richter, welcher zugleich einem Amtsgericht oder einem Landgericht angehören kann, und aus Kaufleuten als Handels⸗ richtern bestehen. Die Einrichtung von Handels⸗ gerichten ist auf die erste Instanz beschränkt.
§. 81. Die Frage, ob es zweckmäßig ist, über das ganze Staatsgebiet ein vollständiges Netz von Han⸗ delsgerichten zu erstrecken oder ob man sich damit zu begnügen hat, die Errichtung von Handelsgerichten an solchen Orten zuzulassen, wo ein Bedürfniß sich geltend macht, diese Frage ist sowohl von den Gesetz⸗ gebungen verschieden geordnet, als auch von den Kreisen, welche sich mit dem deutschen Gesetzgebungs⸗ werke bezüglich der Handelsgerichte beschäftigt haben, verschieden beantwortet worden. . Auf dem Standpunkt, daß es nicht nothwendig sei, für jeden Theil des Staatsgebiets Handels⸗ gerichte zu begründen, steht der Code de cemmerce, indem nach demselben (Art. 615) nur solche Städte Handelsgerichte erhalten sollen, „qui seront susceptibles d'en recevoir par l'étendue de leur commerce et de leur industrie“, wohingegen (Art. 640) „dans les arron- dissements, où il n'y aura pas des tribunaux de commerce, le juges du tribunal civil connaitront des matières attribuées aux juges de commerce“ und zwar (Art. 641) „dans la meme forme que devant les tribunaux de commerce“.
Den entgegengesetzten Standpunkt nimmt der im Jahre 1865 zu Frankfurt a. M. abgehaltene Han⸗ delstag ein, welcher vorschlägt:
1) In Handelssachen entscheiden nur Handelsgerichte.
2) a. Die Kompetenz der Handelsgerichte hat sich
räumlich über das gesammte Gebiet eines jeden einzelnen Bundesstaates zu erstrecken dergestalt, daß in Handelsstreitigkeiten die ordentlichen bürgerlichen Gerichte nirgends konkurriren; 1 1“ bei Abgrenzung der Handelsgerichtsbezirke ist in geeigneter Weise darauf v. zu nehmen, daß für die Rechtsuchenden durch die Entfer⸗ nung ihres Wohnortes vom Gerichtssitze keine unverhältnißmätige Belästigung entstehe.
3) Der Sitz der Handelsgerichte ist an solche Orte zu verlegen, wo die Verhältnisse eine sachgemäße Besetzung derselben ermöglichen.
Die preußische Gesetzgebung hat sowohl in dem Gesetz vom 3. April 1847 als in den späteren, oben erwähnten Gesetzentwürfen (1857, 1860, 1862), des⸗ gleichen in dem Entwurfe einer Allgemeinen bürger⸗ lichen Prozeßordnung von 1864 den Standpunkt des ranzösischen Rechts festgehalten, so daß nur in solchen
ezirken, in welchen ein bedeutender Handels⸗ oder
Schiffahrtsverkehr besteht, Handelsgerichte errichtet
werden sollten.
Dagegen war nach den Vorbemerkungen zum Ent⸗ wurf einer bürgerlichen Prozeßordnung für den Nord⸗ deutschen Bund eine Gerichtsverfassung in Aussicht genommen, wonach „für das gesammte Bundesgebiet zur Ausübung der Gerichtsbarreit erster Instanz und mit örtlich abgegrenzten Gerichtssprengeln Landgerichte, Handelsgerichte und Amtsgerichte“ bestehen sollten.
Die geltenden deutschen Gesetzgebungen weichen in der räumlichen Abgrenzung der Handelsgerichtsbarkeit erhoblich von einander ab.
Lübeck hat nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vom Jahre 1060 ein Handelsgericht erster Instanz für den ganzen Staat. Das bremische Handelsgericht bildet nach §. 16 der Han⸗ delsgerichtsordnung vom Jahre 1845, „in Anseyung aller Handelssachen für das bremische Staatszebiet die zuständige Behörde, sofern solche nicht in Ge⸗ mäßheit der bisherigen Gesetze an die Aemter Vege⸗ sack oder Bremerhaven gelangen.“ Hamburg hat nach der Handelsgerichtsordnung vom Jahre 1815 ein „Handelsgericht fuͤr die Stadt und deren priva⸗ tives Gebiet, mit Ausnahme des Amtes Ritzebüttel“.
Im Uebrigen findet sich ein das gesammte Staats⸗ gebiet umfassendes Netz von besonderen Handels⸗ gerichten, wie es der Beschluß des deutschen Handels⸗ tages befürwortet, nur in Bayern (Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch vom 10. November 1861, Art. 55). In anderen Staaten werden zwar eben⸗ falls die Handelssachen überall nur von Handels⸗ gerichten entschieden; letztere sind aber keine für sich bestehende Gerichte, sondern nur besondere, durch karcfmänn'sche Richter verstärkte Abtheilungen der ordentlichen Gerichte. So fungiren in Württem⸗ berg nach Art. 7 und Art. 15 des Gerichts⸗ verfassungsgesetzes vom Jahre 1868 alle Ober⸗Amts⸗ gerichte und Kreisgerichtshöfe in Handelssachen unter Zuziehung kaufmännischer Beisitzee als Handels⸗ gerichte. Ebenso bilden in Coburg nach dem Geses vom 19. Februar 1862 die bürgerlichen Gerichte auch die Handeisgerichte; ähnlich in Reuß ä. L., wo nach dem Gesetz vom 28. September 1864 den Justiz⸗ ämtern zu Greiz und Burgk und dem Stadtvoigtei⸗ gericht zu Zeulenroda die Funktionen der Handels⸗ gerichte beigelegt sind. Dagegen bestehen in Baden Handelsgerichte nur in den Städten Carlsruhe und Mannheim, je für den Bezirk der dortigen Kreis⸗ gerichte. Braunschweig hat nur ein Handelsgericht, welches in der Stadt Braunschweig seinen Sitz hat, und dessen Gerichtsbarkeit sich nur auf den Kreis “ erstreckt; doch können unter Zustimmung beider Prozeßparteien, und bei einem Streitgegen⸗ stand, welcher den Werth von 200 Thlr. übersteigt, selbst auf den Antrag nur einer der beiden Parteien, auch aus den üͤbrigen Kreisen des Landes Handels⸗ streitigkeiten vor das Handelsgericht in Braunschweig gebracht werden (Handelsgerichtsordnung vom Jahre 1850 (§§. 20 — 22). Für das Königreich Sachsen bestimmt die Verordnung vom 30. Dezember 1861:
„§. 1. An denjenigen Orten, an welchen sich Bezirksgerichte befinden, wersen für den gerichts⸗ amtlichen Bezirk der letzteren Handelsgerichte er⸗
8 12. Außerhalb der gerichtsamtlichen Be⸗ zirke der Bezuksgerichte treten vom 1. März S an 8 8eee 6 an die
telle der Handelsgerichte “
Die Gerichtsämter haben geeignetenfalls bei der Urtheilsfällung kaufmännische Sachverstän⸗ dige zuzuziehen. Auch können Handelssachen, welche zur Kompetenz eines Gerichtsamtes ge⸗ hörten, auf den Antrag einer Fe oder durch Kompromiß beider Parteien bei dem Handels⸗ gerichte anhängig gemacht werden
.„ „ „ „ 2„
Handels⸗Register.
8 8 Aachen. Unter Nr. 1203 des Gesellschafts⸗ registers wurde heute eingetragen die Handelsgesell⸗ schaft sub Firma Specks & Verpoorten, welche in Heinsberg ihren Sitz, am heutigen Tage begonnen hat und von jedem ihrer beiden Theilhaber, den da⸗ selbst wohnenden Kaufleuten Heinrich Specks und Franz Verpoorten vertreten werden kann.
den 5. September 1874. önigliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Aachen. Unter Nr. 3344 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma Leo Jansen, welche in Eschweiler ihre Niederlassung hat und deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Leo Jansen ist. Aachen, den 8. September 1874. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Aachen. Die Prokura, welche der Frau Maria Eleonore, geb. Gruderich, Ehefrau des zu Aachen wohnenden Kaufmannes August Hulverscheidt, für die daselbst bestehende Commandit⸗Gesellschaft
sub Firma Aug. Hulverscheidt & Cie. ertheilt
war, ist erleschen und wurde heute unter Nr. 473 des Prokurenregisters gelöscht. Aachen, den 10. September 1874. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Aachen. Der zu Düren wohnende Kaufmann Louis Weegmann, welcher daselbst ein Handelsgeschäft sub Firma L. Weegmann führte, hat dasselbe ein⸗ gestellt, weshalb gedachte Firma heute unter Nr. 118 des Firmenregisters gelöscht wurde. Aachen, den 15. September 1874. 1 Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Aachen. Unter Nr. 3345 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma L. Weegmann Nachfolger, welche in Düren ihre Niederlassung hat und deren Inhaberin die daselbst wohnende Kauf⸗ händlerin Mathilde Hülsenkamp ist. Aachen, den 15. September 1874. önigliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Aachen. Unter Nr. 1204 des Gesellschaftsregisters wurde heute eingetragen die Handelsgesellschaft sub Firma Reinhard Bruch & Cie., welche in Burt⸗ scheid ihren Sitz, am heutigen Tage begonnen hat und von jedem ihrer drei Theilhaber, den Kaufleuten Reinhard Bruch zu Schleiden, Martin Strom junior zu Aachen und Franz Schuy zu Burtscheid, vertreten werden kann. Aachen, den 15. September 1874. . Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat. 1
Arnswalde. Bekanntmachung. 8 In unser Genossenschaftsregister ist zufolge Ver⸗ fügung vom heutigen Tage unter der laufenden Nr. 1, woselbst der Credit⸗Berein zu Arnswalde, eingetragene Genossenschaft, verzeichnet steht, in Colonne 4 heute folgender Vermerk eingetragen: „Der Gesellschaftsvertrag vom 19. Januar 1868 ist durch die Blatt 25, 26/27 und 28 bis 30 der Beilage⸗Akten in Abschrift befindlichen Be⸗ schlüsse vom 6. Mai 1873, 1. Februar 1874 und 9. August 1874 abgeändert, indem die Be⸗ stimmung der Nr. 3 des §. 18 beseitigt und an deren Stelle gesetzt ist: 1 „Der Kontrolleur Ein Zehntel des Rein⸗ gewinnes, mindestens jedoch jährlich Sechs⸗ hundert Thaler“. 8 8 Eingetragen zufolge Verfügung vom 15. tember 1874 am 15. September 1874.“ Arnswalde, den 15. September 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Berlin. Handelsregister 1 des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, Zufolge I vom 17. September 1874 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: 8 In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4256 die Aktiengesellschaft in Firma: Provinzial⸗Makler⸗Bank mit ihrem Sitze zu Leipzig und einer Zweignieder⸗ lassung in Berlin vermerkt steht, ist eingetragen: Der Sitz der Gesellschaft ist von Leipzig nach Berlin verlegt, die hier bisher bestehende Zweig⸗ niederlassung ist zum Hauptgeschäft erhoben worden.
Persönlich haftender Gesellschafter der hierselbst
unter der Firma: S. Cohn & Comp. 8 am 1. April 1874 begründeten Kommanditgesellschaft (qetziges Geschäftslokal: Brückenstraße “
ist der Kaufmann Selig (Salinger) Cohn zu Berlin.
Dies ist in unser ö“ unter Nr. 5064 eingetragen worden. 8
Die vorgenannte Commandit⸗Gesellschaft hat dem Kaufmann Isidor Loewenthal zu Berlin Pro⸗ kura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 2891 eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist Nr. 8283 die Firma: F. Heydemann und als deren Inhaber der Kaufmann Franz Her⸗ mann Adolf Heydemann hier 8 ““ (jetziges Geschäftslokal: Louisenufer 26) eingetragen worden.
Der Eisenwaarenhändler Franz Ludwig Julius Schenk zu Berlin hat für sein hierselbst unter der
Firma: Julius Schenk
(Firmenregister Nr. 5628) bestehendes Handelsge⸗ geschäft dem Kaufmann Georg Waldemar Schultze u Berlin Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser
rokurenregister unter Nr. 2892 eingetragen, dagegen in demselben unter Nr. 1435 die dem August Gustav Waldemar Schultze für diese Firma ertheilte Pro⸗
Sep⸗
kura gelöscht worden.
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hraths sind mit den Worten:
Kaufmann Carl Görcke zu Berlin Pro und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 2890 eingetragen worden. 8
Gelöscht ist: Prokurenregister Nr. 2317: die
Hager⸗Ortmans. Berlin, den 17. September 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
Berlin. Handelsregister 8 des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen:
Colonne 1. Laufende Nummer 5059. Colonne 2. Firma der Gesellschaft: Baltische Produkten⸗ und Lombard⸗Bank. Colonne 3. Sitz der Gesellschaft: Wrlin. 8t Colonne 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft⸗ Die Gesellschaft ist eine Aktien⸗Gesellschaft.
Der notariell verlautbarte Gefellschafts⸗Vertrag vom 10. September 1874 befindet sich Blatt 2 bis 20 des Beilagebandes Nr. 501 zum Gesell⸗ schaftsregister in beglaubigter Form.
Gegenstand des Unternehmens ist die Belebung des Verkehrs zwischen Deutschland und Rußland, der Betrieb von Bank⸗, Darlehns⸗, Kommissions⸗, Handels⸗ und industrieellen Geschäften aller Art: innerhalb der im §. 7 und 8 des Statuts be⸗ stimmten Grenzen.
Der Gesellschaft ist nicht gestattet:
1) Blankokredite an Private zu gewähren, 2) Zeitgeschäfte an der Börse für eigene Rech⸗ nung zu betreiben.
Die Dauer des Unternehmens ist auf eine be⸗ stimmte Zeit nicht beschränkt. 1 1
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1,500,000 Reichsmark und besteht aus 2500 Aktien zu je 600 Reichsmark.
Die Aktien lauten auf den Inhaber (§. 13).
Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesell⸗ schaft erfolgen soweit nicht für einzelne Fälle eine mehrmalige Bekanntmachung vorgeschrieben ist — duch zweimaliges Einrücken in
a. die Berliner Börsen⸗Zeitung, b. die National⸗Zeitung, v“ e. den Preußischen Staats⸗Anzeiger (§. 6).
Die Generalversammlungen werden von dem Auf⸗ sichtsrath berufen. Die Einladungen zu derselben müssen unter Angabe des Zweckes der Versammlung und der Verhandlungs⸗Gegenstände in den Gesell⸗ schaftsblättern zwei Mal; das erste Mal mindestens 3 Wochen, das zweite Mal spätestens 8 Tage vor Eu““ ⸗Termin veröffentlicht werden Willenserklärungen und Ausfertigungen des Aufsichts⸗
„der Aufsichtsrath der Baltischen Produkten⸗ und Lombard⸗Bank“ unter Beifügurng des Na⸗ mens des Vorsitzenden resp. dessen Stellvertreters zu unterzeichnen (§. 43).. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern (§. 30). 2 Die Urkunden und schriftlichen Erklärungen sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft und der eigenhändige n Namensunterschrift von zwei Direktions⸗Mitgliedern resp. Stellvertretern oder von einem Direktor und
einem Prokuristen versehen sind (§. 34). Der zeitige
alleinige Vorstand der Gesellschaft ist der Dr. m Johann Nepomuck von Dantsek⸗Dayka zu St. Peters⸗ burg. 2 1 2 Eingetragen zufolge Verfügung vom 15. September 1874 am 16. September 1874. (Akten über das Gesellschaftsregister, Beilage⸗Band 501, Seite 57). Schmidt, Sekretär. Die vorgenaunte Aktiengesellschaft hat dem rokura ertheilt
den 16. September 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Breslau. Bekanntmachung. ““
In unser Firmenregister ist Nr. 3750 die Firma: SE“ Preßhefen⸗, Stärke⸗ und Käse⸗Fa
S. Mahlich
als Zweigniederlassung von der zu Gießmannsdorf, d. reee bestehenden Hauptniederlassung, und als deren Inhaber der Kaufmann Joseph Mahlich zu Gießmannsdorf, Kreis Neiße, heute eingetragen worden. Breslau, den 12. September 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
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Breslau. Bekanntmachung. 8 In unser Prokurenregister ist heute unter Nr. 15 eingetragen, daß dem Kaufmann Moritz Prausnitz hierselbst für die in unserem Firmenregister unter Nr. 144 eingetragene Firma M. Prausnitz zu Breslau von deren Inhaberin unverehelichte Minna Prausnitz hierselbst Prokura ertheilt worden ist. 88 Breslau, den 12. September 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
g.pen Bekanntmachung. n unserem 3 Nr. 5 eingetragenen Handelsgesellschaft C. Kulmiz zu Ida⸗ und Marienhütte bei Laasan, Kreis Strie⸗ gau, nebst Zweigniederlassungen zu Lanisch, Schmolz und Schwoitsch, sämmtlich im Kreise Breslau und zu Canth im Kreise heute Folgendes in Col. 4 eingetrogen worden:
Her Geheime Kommerzien⸗Rath Carl vp. Kulmiz ist in Folge seines Todes aus der Gesell⸗ schaft geschieden. Seine Söhne, der Ritterguts⸗ besitzer Rudolph v. Kulmiz auf Gutwohne, Kreis Oels, und der Rittergutsbesitzer Eugen v. Kulmiz zu Ida⸗ und Marienhütte bei Saa⸗ rau sind in die Gesellschaft eingetreten, so daß dieselbe nunmehr von dem bisherigen Gesell⸗ schafter Dr. Paul v. Kulmiz und den beiden nen hinzugetretenen oben erwähnten Gesellschaf⸗
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Prokura des Carl Koeniger für die Firma
Gesellschaftsregister ist bei der unter 8