1874 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

die Calenberger⸗, Deister⸗ und ors a nach Arnum. Auch Linden hatte seinen Flaggenschmuck zur Schmückung der Häuser benutzt, und war namentlich der Flaggenbaum an der Maschinenbau⸗Aktienanstalt mit Fahnen, Flaggen und Wimpeln überreich verziert. Die Manöver zogen sich auf der Linie Arnum⸗ Weetzen⸗Redderse hin und hatten von allen Seiten eine große Zuschauermenge herangezogen. Um 2 Uhr kehrten Se. Majestät auf demselben Wege, den Allerhöchstdieselben zu den Manövern eingeschlagen, nach dem Residenzschlosse zurück, in welchem um 5 ½ Uhr Familiendiner stattfand. 1 Abends gegen 8 Uhr beehrten Se. Majestät das Königliche Theater mit Allerhöchstihrem Besuch, nachdem bereits vorher die Hechsten Herrschaften: Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der ronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Carl, Friedrich Carl, Prinz und Prinzessin Albrecht eingetroffen waren. Se. Majestät weilten mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold von Bayern bis zum Schlusse der Vorstellung in der kleinen Königlichen Loge, während die anderen Fürstlichkeiten in der großen Loge Platz genommen hatten; auch Feldmarschall Graf Moltke war gegenwärtig. Kurz vor 10 Uhr erfolgte die Rückfahrt nach dem Residenzschlosse.

Abends, gleich nach 10 Uhr, brachte der Hannoversche Män⸗ nergesangverein dem General⸗Feldmarschall Grafen von Moltke vor dem „Hotel Royal“, von dessen Zinnen bengalische Flammen strahlten, ein Ständchen. Graf Moltke, der während der Serenade auf dem Balkon stand, trat unter die Sänger, dankte für die ihm er⸗ wiesene Aufmerksamkeit und brachte ein Hoch aus auf Se. Ma⸗ jestät den Kaiser. Mit Hochs auf Se. Majestät und den Feld⸗ marschall trennte sich die Versammlung.

Gestern früh 8 ½ Uhr fuhren Se. Majestät der Kaiser nach dem Altenbekener Bahnhofe am Misburgerdamme; auf dem festlich geschmückten Perron von den bereits vorher angelangten Hoöchsten und Hohen Herrschaften, dem Ober⸗Präsidenten und der Generalität empfangen, bestiegen Se. Majestät um 8 Uhr 45 Mi⸗ nuten den Extrazug, um zum Manöver nach Weezen abzureisen; sämmtliche fremdherrliche Offiziere, sowie der Große Generalstab nahmen in demfelben Platz. Feldmarschall Graf Moltke war

mit den Offizieren des Generalstabes in einem reich geschmückten Waggon der Pferdebahn bis vor den Eingang zum Altenbekener Bahnhof gelangt.

Telegraphisch wird von gestern Abend aus Hannover berich⸗ tet: Bei dem heutigen Feldmanöver in der Gegend von Weetzen nahmen Se. Majestät der Kaiser und König im Kloster Wen⸗

nigsen unter einem großen Zelte das Dejeuner ein. Am Schluß des Manvövers durchritten Se. Majestät die Bivouaks der beiden gegen einander operirenden Corps.

„Se. Majestät der Kaiser und König und Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz sind von dem heutigen Manöver Abends 6 Uhr mit der Alten⸗ bekener Bahn hierher zurückgekehrt. Se. Majestät werden auch morgen Vormittag nochmals den Manövern beiwohnen. Die Abreise nach Kiel ist auf morgen Nachmittag 2 Uhr festgesetzt.

Se. Majestät der Kaiser und König haben in einem Schreiben an die städtischen Behörden von Meiningen Allerhöchst⸗

ihre Theilnahme für das Brandunglück, welches die Stadt be⸗ troffen, ausgesprochen und zur Linderung der Noth 3000 Mark an das Unterstützungscomité überwiesen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz beehrte am Donnerstag Nachmittag in Begleitung des Ober⸗Präsidenten Grafen zu Eulenburg den Senator Cule⸗ mann mit einem Besuch und nahm dessen Sammlungen in Augenschein.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Die vom Bundesrath einberufene Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich ist am 17. d. M. unter dem Vorsitz des Wirkl. Geheimen Rath und Präsidenten des Reichs⸗Oberhandelsgerichts Dr. Pape hier zusammengetreten. .“ vhb lurenen erscheid, Kaiserlicher Appellationsgerichts⸗Rath; Dr. Gebhard, Großherzoglich badischer Ministerial⸗Rath; 1 . Königlich preußischer Ober⸗Tribunals⸗Rath; Dr. von Kübel, Königlich württembergischer Ober⸗Tribunals⸗Direktor; Kurl⸗ baum II., Königlich preußischer Geheimer Justiz⸗Rath; Planck,

Königlich preußischer Appellationsgerichts⸗Rath; Dr. von Roth, Königlich bayerischer ordentlicher Professor; Dr. Schmitt, Kö⸗ niglich bayerischer Ministerial⸗Rath; von Weber, Königlich sächsischer Ober⸗Appellationsgerichts⸗Präsident; Dr. von Wind⸗ 1† Hee,, Eeshersogan denäches Professor. G riftführer fungirt der Königlich preußische Kreis⸗ gerichts⸗Rath Neubauer. 11““

Das Gesetz (für Elsaß⸗Lothringen), betreffend Abände⸗ rungen der Gerichtsverfassung, vom 14. Juli 1871, hat durch §. 10 als Geschäftssprache der Gerichte und gerichtlichen

Beamten in Elsaß⸗Lothringen die deutsche Sprache einge⸗ führt, jedoch in den folgenden Paragraphen gewisse zur Ver⸗ mittelung des Uebergangs nothwendige Ausnahmen von dieser Fetr. gesttet. u diesen Ausnahmen gehört, daß: 1) durch §. 13 Absatz 1 und 2, unter gewissen Voraussetzungen den neea 2) durch §. 14 den damals schon angestellten Anwälten und zur vollen Praxis zugelassenen Advokaten für die ersten drei Jahre gestattet wurde, statt der deutschen sich der französischen Sprache zu bedienen, eine Erlaubniß, welche für die gedachten Anwälte und Advokaten durch §. 3 Absatz 3 des Gesetzes, be⸗ treffend die amtliche Geschäftssprache, vom 31. März 1872, auf die mündlichen Verhandlungen vor den Bezirksräthen und dem Kaiserlichen Rathe ausgedehnt worden ist. Mit dem 1. Oktober d. J. endet diese Uebergangsperiode, und es tritt die Ver⸗ pflichtung zum amtlichen Gebrauche der deutschen Sprache ein. Hinsichtlich der Notare und Anwälte steht dem kein Bedenken entgegen. Dagegen befinden sich unter den zu dieser Kategorie gehörigen Advokaten mehesre, welche nur französisch zu plädiren im Stande sind, und welche daher, wenn jene veent gung auch für sie fortan fortfallen sollte, genöthigt sein würden, ihre Thätigkeit an den Gerichten in Elsaß⸗Lothringen einzustellen. Dies würde aber nicht blos eine Härte gegen die davon Betroffenen sein, welche eine sehr empfindliche Störun in ihren Lebensverhältnissen erleiden müßten, während sie . ihr bisheriges Verbleiben im Lande und ihre Dienstleistungen Anspruch auf Berücksichtigung erworben haben; es würde auch insofern von allgemeinem Nachtheil sein, als zur Erledigung der en ö Ermangelung einer genügenden Anzahl anderer aten jene wenigstens zur Zeit ni

Durch die im amtlichen Theile d. Bl. heute veröffentlichte Verordnung vom 17. d. M. wird der Reichskanzler ermächtigt, zu Gunsten der Betheiligten die Frist für den Gebrauch der französischen Sprache zu verlängern.

Das Gesetz vom 14. Juli 1871 hat ferner örtliche Aus⸗ nahmen bestimmt, indem es in §. 15 einige Friedens⸗ gerichts⸗Bezirke namhaft macht, in welchen die friedensge⸗ richtlichen Verhandlungen und Urtheile in französischer Sprache erfolgen und den Notaren und Gerichtsvoll⸗ ziehern gestattet ist, ihre Verhandlung und Beurkundungen in französischer Sprache abzufassen. Der Grund dieser Aus⸗ nahmebestimmungen, nämlich die Thatsache, daß der überwie⸗ gende Theil der Bevölkerung dieser Bezirke nur die französische Sprache versteht, trifft nun auch in einzelnen außerhalb dieser Bezirke gelegenen Gemeinden zu. Die Verordnung vom 17. d. M.

gestattet dem Reichskanzler, auf diese Gemeinden die Bestimmun⸗

gen des §. 15 bezüglich der Verhandlungen und Beurkundun⸗ gen der Notare und Gerichtsvollzieher auszudehnen.

Im Anschluß hieran überträgt die Verordnung vom 17. d. M. noch die Festsetzung der bis jetzt nicht bestimmten Zeit, zu wel⸗ cher die in dem §. 15 enthaltenen, obenerwähnten Ausnahmen aufzuhören haben, dem Reichskanzler.

In der Woche vom 30. August bis 5. September 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 2,868,320 Mark 20⸗Markstücke; an Silbermünzen: 486,165 Mark 1⸗Mark⸗ stücke, 63,618 Mark 60 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmün⸗ zen: 89,056 Mark 60 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 16,202 Mark 50 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 67,241 Mark 66 Pf. 2⸗Pfennigstücke; 28,227 Mark 32 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Vorher wa⸗ ren geprägt: an Goldmünzen: 860,341,960 Mark 20⸗Mark⸗ stücke, 205,748,740 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 23,980,694 Mark 1⸗Markstücke, 7,312,418 Mark 80 Pf. 20⸗ Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 3,500,852 Mark 10. Pf. 10⸗ Pfennigstücke, 518,816 Mark 90 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfer⸗ münzen: 789,759 Mark 51 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 340,438 Mark 20 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 863,210,280 Mark 20⸗Markstücke, 205,748,740 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 24,466,859 Mark 1⸗Markstücke, 7,376,037 Mark 40 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 3,589,908 Mark 70 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 535,019 Mark 40 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 857,001 Mark 17 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 368,665 Mark 52 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,068,959,020 Mark; an Silbermünzen: 31,842,896 Mark

40 Pf.; an Nickelmünzen: 4,124,928 Mark 10 Pf.; an Kupfer⸗

münzen 1,225,666 Mark 69 Pf.

„— Die gestern erwähnte Verfügung des Königlichen Re⸗ gierungs⸗Präfidiums zu Potsdam, betreffend die Abkürzung der für die Bekanntmachung der Aufgebote be⸗ stimmten Fristen, lautet wörtlich:

8 1 Ppobtsdam, den 16. September 1874.

Anliegend theilen wir dem Magistrat 16 Druckexemplare einer auf unsere Veranlassung von dem Königlichen Konsistorium in Berlin an die dortigen Pfarrgeistlichen unterm 10. d. M. erlassenen Verfügung zur gefälligen Kenntnißnahme ergebenst mit, welche den Zweck hat, für diejenigen Brautpaare in Berlin, die sich beim Ablauf des Monais September bereits einmal, zwei⸗ oder dreimal haben kirchlich aufbieten lassen, eine Verzögerung der Eheschließung in Folge des durch das Inkrafttreten des Gesetzes vom 9. März d. Js. nothwendig werdenden bürgerlichen Aufgebots (§. 27 des gedachten Gesetzes) möglichst vor⸗ zubeugen. Unter Bezugnahnne auf den Inhalt dieser Verfügung ersuchen wir den Magistrat und ermächtigen denselben zugleich auf Grund des §. 33 des Gesetzes vom 9. März d. J., die dortigen Standesbeamten nach erfolgter Einführung in ihre Aemter unter Mit⸗ theilung der von den Pfarrgeistlichen empfangenen Anträge in unserm Namen gefälligst anzuweisen, daß sie, ohne weitere spezielle Anträge der Betheiligten abzuwarten, sofort am 1. Oktober d. J. das bürger⸗ liche Aufgebot der ihnen bezeichneten Brautpaare mit Festsetzung sol⸗ cher Fristen bekannt machen, daß die Schließung der Ehe unter den am 27. September zum ersten, zweiten oder dritten Male kirchlich resp. schon vom 12., 5. und 3. Oktober ab stattfin⸗

en kann.

Zugleich empfehlen wir dem Magistrat bezüglich der für die Durchführung dieser Maßregel nöthigen Vorbereitungen an Bureau⸗ Arbeiten ꝛc. zweckdienliche Anordnungen zu treffen.

Königliches Regierungs⸗Präsidium.

1 „Frhr. v. Schlotheim. 1

An den Magistrat in Berlin. u“ 5 Das Königliche Konsistorium der Provinz Brandenburg hat in derselben Angelegenheit an die Pfarrgeistlichen Berlins fol⸗ gende Verfügung erlassen: 182

8 Berlin, den 10. September 1874.

Durch unsere Verfügung vom 20. v. Mts. (Amtl. Mitth. Seite 80) haben wir die Herren Geistlichen bereits auf die Schwierigkeiten hin⸗ gewiesen, welche die mit dem Schluß dieses Monats eintretende Noth⸗ wendigkeit des bürgerlichen der Eheschließung in den ersten Tagen des Oktober entgegenstellen wird. Dieselben werden um so fühlbarer, je zahlreicher sich in Folge des Wohnungs⸗ und Dienst⸗ wechsels die Fesescliegägen gerade in der gedachten Zeit zusammen⸗ drängen, so daß sollten vom 1. bis zum 15. Oktober solche nicht stattfinden können ein verfrühtes Zusammenziehen der Brautleute mit den sich daran knüpfenden bedenklichen Folgen in vielen Fällen schwer vermeidlich sein wird. Wir empfehlen daher wiederholt, für alle diejenigen Paare, deren Aufgebot am Sonntag, den 27. September, vollendet ist, die Vornahme der Trauung in den Tagen vom 28. bis zum 30. September thunlichft zu fördern.

Um aber auch für diejenigen Paare, deren kirchliches Aufgebot im September noch nicht vollendet ist, oder deren Trauung bis zum 30. September Hindernisse entgegenstehen, die thunlichst frühzeitige Eheschließung zu ermöglichen, hat das Könicliche Regierungs⸗Präsidium zu Potsdam als Aufsichtsbehörde scs die hiesigen Standesbeamten sich in dankenswerther Bereitwilligkeit erboten, generell die Fristen für das bürgerliche Aufgebot der Anfangs Oktober zu trauenden Paare abzukürzen, und zwar in der Weise, daß die am 27. Septem⸗ ber zum ersten Male Aufgebotenen bereits vom 12. Oktober ab, die am 27. September zum zweiten Male Aufgebotenen bereits vom 5. Oktober ab und die am 27. September zum dritten Male Aufge⸗ botenen bereits am 2. oder 3. Oktober die bürgerliche Eheschließung vornehmen können, und inzwischen deren bürgerliches Aufgebot vom 1. Oktober ab ohne besonderen Antrag der Betheiligten veranlaßt wird. Es beschränkt sich dieses Benefizium jedoch lediglich auf die⸗

ufgebot nach . 29 des Ge⸗

rfo

a Brautpaare, deren bürgerliches Fehc in Berlin zu erfolgen hat.

ebes vom 8 Er. 1 auss 1 2 „Für jedes Brautpagr, welches hiernach behufs der Ermöglichun seiner bürgerlichen Eheschließung zwischen dem 1. und 15. Lhxme eine Abkürzung der bürgerlichen Aufgebotsfrist in Anspruch nimmt, sind auf einem besonderen Bogen folgende Angaben zu machen: 1) Vor⸗ und Zunamen des Bräutigams; Stand oder Gewerbe und Wohnung desselben, Tag, Jahr und Ort seiner Geburt; r.2) Vor⸗ und Zunamen, Stand und Wohnung des Vaters des Bräutigams, .3) Vor⸗ und Zunamen, Stand und Wohnung der Mutter des Bräutigams; 4) Vor⸗ und Zunamen der Braut; Stand oder Gewerbe und Wohnung derselben, Tag, Jahr und Ort ihrer Geburt;

Mortalitätstabellen; sodann die Frage nach der richtigsten Anlage einer Agrikultur⸗ und Forststatistik, nach der für di

98 6 Vor⸗ und Zunamen, Stand und Wohnung der Mutter der (Ist einer der Eltern des Brautpaars verstorben, so ist dies unter Angabe der Zeit und des Orts des Todes zu 1

Das Brautpaar wird aufgeboten in ’er Kirche am ün voNheah

ngeheftet sind folgende (kurz zu spezifizirende) Urkunden, (Tauf⸗ scheine, etwaige Todtenscheine der Eltern, die beigebrachten K. der Eltern oder des Vormundes ꝛc.). sie des Geistlichen unter Beidrückung des Kirchen jegels. 8 Die beigebrachten Urkunden sind dem Bogen sorgfältig anzu⸗ hcen bcdem über ihren Inhalt Notiz zu den Tirchenakten zurba. ehalten ist.

Die gesammelten Anträge sind mit einem Umschlag unter de Ueberschrift „Anträge auf Abkürzung der Frist für das bürgerliche Aufgebot“ zu versehen und ohne weiteres Anschreiben spätestens bis zum 23. September „an den Magistrat hiesiger Haupt⸗ und Residenz stadt, Bureau für Civilstandssachen“ einzusenden.

Diejenigen Brautpaare, deren kirchliches Aufgebot im September noch nicht begonnen hat, oder die erst nach dem 15. Oktober getraut sein wollen, haben ihre Anträge auf das vorgeschriebene bürgerliche Aufgebot direkt an den zuständigen Standesbeamten zu richten.

Königliches Konsistorium.

8 1 Hegel. An sämmtliche Herren Pfarrgeistlichen der Stadt Berlin.

Der internationale Postkongreß in Bern, der am 15. d. M. seine Verhandlungen begann, hat der „N. Zürch. Ztg.“ zufolge folgendes Reglement angenommen: 1

Jeder Staat oder jede Postverwaltung kann sich durch einen oder mehrere Delegirte oder anch durch die Delegirten eines andern Staates oder einer andern Verwaltung vertreten lassen. 1 Immerhin können der oder die Delegirten eines Staates oder einer Verwaltung nur mit der Repräsentation von zwei Staaten oder Verwaltungen mit Einschluß derjenigen, von der sie delegirt sind, beauftragt sein; die den Delegirten beigegebenen Beamten sind zu den Sitzungen zugelassen, haben aber nicht das Recht, an der Dis⸗ kussion oder Abstimmung Theil zu nehmen. Die französische Sprache wird für die Diskussion und die Akten der Konferenz angenommen. Das den Staaten und Verwaltungen mitgetheilte Vertragsobjekt dient als Grundlage der Berathungen. Jeder Delegirte kann an der Dis⸗ kussion über die der Konferenz unterstellten Anträge Theil nehmen für die Abstimmung hat 8g. Delegirte der kontrahirenden Staaten resp. Verwaltungen das Recht einer einzigen Stimme, sei es, daß mehrere Delegirte den gleichen Staat oder die gleiche Verwaltung re⸗ präsentiren, sei ee, daß zwei Staaten oder Verwaltungen nur eine einzige Delegation haben.

„Ein Delegirter, der durch Krankheit verhindert ist, der Konferen beizuwohnen, hat das Recht, die Delegation eines andern Staates oder Verwaltung mit seiner Stimme zu betrauen. 3

In der Regel wird in den Protokollen nur das allgemeine Ganze der Sitzungen reproduzirt, die Angabe der Anträge mit einem Résumé der unterstüͤtzenden Motive und das Resultat der Berathungen. hat jedoch jeder Delegirte das Recht, eine analytische oder wörtlich Aufnahme jeder von ihm abgegebenen Erklärung in das Protokoll zu verlangen. Aber in diesem Falle hat er sie selbst schriftlich noch am Abend nach der Sitzung abzuliefern. Jeder in Berathung gesetzte Antrag wird der Abstimmung unterstellt.

„Die Abstimmung geschieht unter Namensaufruf nach der alpha⸗ betischen Ordnung der vertretenen Staaten oder Verwaltungen. Der Kongreß kann die seiner Berathung unterbreiteten Fragen zur Vor⸗ prüfung an Spezialkommissionen weisen. Jedes Mitglied des Kon⸗ gresses hat das Recht, den Kommissionssitzungen beizuwohnen, immer⸗ hin ohne Betheiligung an der Diskussion.

Das Resultat der Berathungen des Kongresses wird zusammen⸗ gestellt in einem Vertragsprojekt, welches Gegenstand einer schließlichen Gesammtahstimmung sein wird. Die Annahme dieser Konvention bleibt abhängig von der Genehmigung der kontrahirenden Regie⸗ rungen, welche in den gewöhnlichen Formen ausgetauscht werden muß

Weiter berichtet das genannte Blatt über die Sitzung vom 16. September:

Der Kongreß hat eine vorläufige artikelweise Berathung über da Konventionsprojekt gehalten, welches den allgemeinen Berathungen z Grunde gelegt werden soll. z

Unter Anderm wurden folgende Beschlüsse gefaßt: Es werden einheitliche Taren für das ganze Gebiet der posta⸗ lischen Union enfgefent diese Taxen werden festgestellt, wenn die Transitfrage gelöst sein wird. Immerhin wird der Grundsatz festge⸗ stellt, daß die Taxen für die Korrespondenzkarten nicht die Hälfte der gewöhnlichen frankirten Briefe übersteigen dürfen. . „Die einfache Taxe gilt für jeden 15 Grammes schweren Brief, für die Drucksachen, Waarenmuster, Geschäftspapieren (papiers 1nc g8.) b je 59 ”.. 3

Das Maximalgewicht der Brief⸗Postgegenstände wurde auf 1 Kilogramm festgestellt. Poftergenf

Die permanente Kommission des internatio⸗ nalen statistischen Kongresses, über deren Aufgaben und über deren Zusammentritt zu Stockholm am 27. August seiner Zeit berichtet worden ist, hat am 4. September ihre diesjährigen Sitzungen zu Ende geführt. Die Arbeiten der Kommission waren zunächst bestimmt, den Verhandlungen des im Jahre 1875 zu Budapest stattfindenden Kongresses ein genügend vorbereitetes Material zu liefern und bestanden dann in einem Austausche von Ansichten über verschiedene technische Fragen der Statistik. Auf der Tagesordnung des nächsten Kongresses im Jahre 18è75 sollen, dem „St. A. f. W.“ zufolge, die Fragen erscheinen über die Einführung des Unterrichts in der Statistik in den Schulen, um einerseits die Kenntniß von der Methode und den Resultaten der Statistik in weiteren Kreisen zu verbreiten, und andererseits die Bevölkerung selbst immer mehr zur Mitwirkung bei den sei schen Erhebungen heranziehen zu können, ferner über ie Ermittelung der Todesursachen nicht sowohl nach medizinischen, als nach sozialen Gesichtspunkten, wobei sich z. B. ergeben wird, daß zufällige Todesfälle in der industriellen Bevölkerung keines⸗ wegs häufiger vorkommen, als in ackerbautreibenden Landes⸗ theilen, über die Gewinnung der besten Grundlage für

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Statistik brauchbaren Klassifikation der Gewerbe; auch verschieden Fragen aus dem Gebiete der Justizstatistik. Ueber alle diese Gegenstände sind Gutachten eingezogen worden und hat die per⸗ manente Kommission auf Grund der in Stockholm statt gehabten Berathungen die Referenten bezeichnet,

darüber dem Kongresse berichten sollen. Die Kommission ha sich weiter damit einverstanden gezeigt, daß nach Vorschlage des bekannten amerikanischen Kommodore Maury des Begründers der Phyfik des Meeres, auf eine engere Verbindung der meteorologischen Beobachtungen und der statistischen Erhebungen über die Ernteaussichten Und die Ernten selbst hinzuwirken sei; sie ist dem Antrage des Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Raths Dr. Engel beigetreten, daß Einleitungen ge

troffen werden sollen, um bis zum Kongreß in Budapest eine

Statistik der Dampfkessel und Dampfmaschinen in allen Ländern der Erde zu liefern, 100 Jahre seitdem die Dampfkraft zuerst praktisch in der Industrie Eingang gefunden hat, und als An⸗ fang einer internationalen Gewerbestatistik, wie auch der seit 1861 nicht mehr wiederholten Industriestatistik Deutschlands. Das

Bra 7. Vor⸗ und Zunamen, Stand und e e

Verzeichniß der Waarenartikel, welche von größerer Bedeutung

Pflicht der

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für den internationalen Welthandel, von der Statistik aller handel⸗ treibenden Staaten gleichmäßig und je für sich angeschrieben werden sollen, ist seinem Abschlusse durch die Kommission näher gebracht worden, und es bedarf nur noch der letzten Genehmi⸗ gung durch den Kongreß. Endlich hat die Kommission für eine Pietät erachtet, das Andenken des im Laufe des letz⸗ ten Jahres verstorbenen Altmeisters der Statistik, des Verfassers des Buches über den Menschen, A. Quetelet, bei dem Kongresse in angemessener Weise in ehrendste Erinnerung zu bringen. Was sonst noch in den Sitzungen der Kommission verhandelt worden ist, bestand in Erörterungen über die Fortführung des großen Werkes der vergleichenden internationalen Statistik, von welcher einige Abschnitte bis zum Kongreß in Budapest fertig werden vorgelegt werden können, sowie in dem Austausche der Ansichten über einige Fragen der statistischen Technik, Centralisa⸗ tion oder Decentralisation der Statistik, Anwendung der graphi⸗ schen Methode u. dergl. und über die Mittel und Wege einer sicheren Bestimmung der Nationalitätsverhältnisse bei den Volks⸗ zählungen in den Staaten mit verschiedenen Nationalitäten.

Der Königlich italienische Gesandte in St. Petersburg, Marquis Incontrie, ist heute früh von dort auf der Durch⸗ reise nach Rom hier eingetroffen und im Hotel Royal ab⸗ gestiegen.

Der Kaiserlich russische General und Chef des General⸗ stabes Fürst Imeretis, welcher einige Tage in Berlin ver⸗ weilte, ist gestern früh von hier nach Paris abgereist.

Der Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗ Ministerium Krause, welcher sich behufs Inspizirung der Pulverfabrik zu Neisse und der Artillerie⸗-Werkstatt zu Danzig auf Dienstreisen begeben hatte, ist von dort hierher zurückgekehrt,

Im Laufe des gestrigen Tages rückten vom Manöver⸗ terrain hier wieder ein: Das 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, das Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1, das Garde⸗ Kürassier⸗Regiment, das 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment, das 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment, die Lehr⸗Batterie sowie endlich die 1. und 3. Compagnie des Garde⸗Pionier⸗Bataillons, und sind nunmehr sämmtliche Truppen der Garnison aus dem Ma⸗ növer hierher zurückgekehrt.

Bayern. München, 16. September. Der für den hie⸗ sigen Königlichen Hof neuernannte Gesandte des Königs von Sachsen, General v. Fabrice, ist gestern Abend aus Brüssel hier eingetroffen, wird jedoch schon morgen München wieder ver⸗ lassen und zur Uebernahme der Gesandtschaft erst im nächsten Monat wieder hier eintreffen. Der bisherige sächsische Gesandte, Graf v. Könneritz, verläßt die Stadt gegen Ende dieses Mo⸗ nats und wird sich zunächst nach Stuttgart und Darm adt be⸗ geben, um auch dort seine Abberufungsschreiben zu überreichen.

Der Staats⸗Minister des Aeußern hat geneh⸗ migt, daß die Sendungen für die Abgebrannten in Meiningen, welche an das dortige Hülfscomité adressirt werden, auf den bayerischen Staatsbahnen taxfrei befördert werden dürfen.

Sachsen. Dresden, 18. September. Der König, welcher sich am 15. d. M. zur Hirschjagd auf Schandauer und Cunnersdorfer Revier nach Schandau begeben hatte, ist gestern Abend von dort nach Pillnitz zurückgekehrt.

Württemberg. Stuttgart, 17. September. Die heute ausgegebene Nr. 22 des Regierungsblattes enthält die Königliche Verordnung, betreffend die Wirkung der von den deutschen Gymnasien ausgestellten Maturitätszeugnisse, vom 9. September 1874; eine Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die „Krippe“ in Stuttgart, vom 28. August 1874; und eine Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, 8 die Außercourssetzung der Zweiguldenstücke füddeutscher Währung, vom 1. August 1874.

Baden. Karlsruhe, 17. September. Der Präsident des Großherzoglichen Finanz⸗Ministeriums, Staatsrath Ell⸗ stätter, ist heute zur Theilnahme an den Berathungen der Bundesrathsausschüsse nach Berlin abgereist. 1

Im Großherzoglichen Handels⸗Ministerium hat gestern unter Mitwirkung des Referenten des Großherzoglichen Finanz⸗Ministeriums über den vom Reichskanzler⸗Amt bearbeiteten Entwurf eines Bankgesetzes eine eingehende Berathung statt⸗ gefunden, an welcher nebst einem Vertreter der Badischen Bank auch Beiräthe aus dem Handelsstande des Landes Theil ge⸗ nommen haben.

Baden, 15. September. Prinz Alexander von Hessen ist mit seiner Gemahlin von Darmstadt hier eingetroffen und im englischen Hofe abgestiegen. Auch die Erbprinzessin von Monaco, welche eben sowie ihre Mutter, die Herzogin von Hamilton, während des ganzen Sommers von hier abwesend gewesen war, ist wieder hierher zurückgekehrt; die Herzogin von Hamilton wird heute Abend hier eintreffen.

Hessen. Darmstadt, 17. September. Der Groß⸗ herzog ist heute Vormittag im besten Wohlsein wieder hier einge⸗ troffen. Prinz Ludwig ist wieder im Jagdschloß Kranich⸗ stein angekommen, nachdem derselbe gestern bei dem letzten Ma⸗ növer in der Gegend von Windecken⸗Roßdorf das Nord⸗Corps kommandirt hatte.

Im Laufe des vorigen Jahres wurde die Frage der Er⸗ höhung der Hundesteuer im steuerlichen und polizeilichen Interesse Seitens des Ausschusses der Zweiten Kammer angeregt, und im Mai d. J. erfolgte ein Gesetzentwurf, welcher Seitens der Landstände angenommen wurde. Das neueste Regierungs⸗ blatt publizirt das neue, mit dem 1. Januar 1875 in Kraft tretende Ges 1 über die Hundesteuer, welche von zwei Gulden auf fünf Mark erhöht wird. Den Gemeinden ist ebenfalls die Erhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden im gleichen Betrage gestattet, und müssen auch Schafhirten, welche früher eine niedere Steuer entrichteten, den gleichen Betrag bezahlen.

Dem Vernehmen des Frkf. J.“ nach hat der Ausschuß für die Kirchengesetze seine Arbeiten soweit beendigt, daß am 19. d. M. mit dem Ministerium eine gemeinschaftliche Sitzung zur Verhandlung wegen der in Aussicht genommenen Verbesserungs⸗Vorschläge stattfinden kann.

Bei der am 15. wegen Ausscheidens des Ober⸗Schul⸗ raths Greim nöthig gewordenen Neuwahl in Offenbach wurde Hofgerichts⸗Advokat Weber mit 34 gegen 6 Stimmen zum Ab⸗ geordneten der Zweiten Kammer erwählt, nachdem Hr. Kugler vorher abgelehnt hatte. 2

18. September. Gestern Abend ist das erste Großher⸗ zogliche Infanterie⸗(Leibgarde⸗) Regiment von den Manövern wieder in hiesiger Stadt eingerückt.

Mecklenburg. Neustrelitz, 12. September. Ueber die Reise der Großherzoglichen Herrschaften theilt die 3.“ mit,

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dem Erbgroßherzoge zusammengetroffen sind, von wo der Groß⸗ herzog über Paris nach dem Seebade Biarritz bei Bayonne, die Großherzogin nach London zum Besuch der noch immer leiden⸗ den Herzogin von Cambridge, und der Erbgroßherzog nach Schloß Rumpenheim sich begeben haben.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 17. September. Gestern wurde hier in der Hauptkirche zu St. Moritz die 29. Hauptversammlung des Coburger Landesvereins der Gustav⸗ Adolph⸗Stiftung unter dem Vorsitze des Konsistorial⸗Raths Müller abgehalten. Die Festrede hielt der Archidiakonus Müller. Das für das Ausland bestimmte Drittel der Jahreseinnahme wurde den Gemeinden Neustadt a. d. Saale und Zawidowice in Posen, das für das Inland bestimmte Drittel der Schulgemeinde Mönchröden und den Pfarrgemeinden Ebersdorf und Weißenbrunn v. W. zugewiesen. Zum Vertreter des Landesvereins Coburg⸗Gotha bei der bevorstehenden Haupt⸗ versammlung in Stuttgart wurde Konsistorial⸗Rath Müller von hier erwählt.

Reuß. Gera, 17. September. In vorletzter Nacht ist das hier garnisonirende Bataillon vom Manöver wieder zurück⸗ gekehrt. Ende dieses Monats wird die Thüringer Lehrer⸗ versammlung hier tagen, und sind dafür längst schon ent⸗ sprechende Vorbereitungen getroffen. . 88

Lübeck, 18. September. (Lüb. Ztg.) Heute haben die letzten Truppen die Stadt verlassen; das schleswig⸗holsteinische Füsilier⸗Regiment Nr. 86 wurde mit der Eutiner Bahn beför⸗ dert; der Regiments⸗Stab und die 1. Abtheilung des Feld⸗Ar⸗ tillerie⸗Regiments Nr. 9, sowie das Train⸗Detachement marschir⸗ ten nach ihren Garnisonsorten. Ebenso ritten heute die 4 Es⸗ kadrons des schleswig⸗holsteinischen Dragoner⸗Regiments Nr. 13 unter ihrem Oberst⸗Lieutenant v. Werner nach ihrem Garnisons⸗ ort Fleyvsburg zurück; dieselben gelangen heute nach Gnissau, wo sie um 11 Uhr eintreffen, morgen nach Bornhöved und Sonntag nach Bordesholm, wo Ruhetag ist; das Offizier⸗Corps begiebt sich von dort theilweise nach Kiel zu den dort während des Auf⸗ enthaltes des Kaisers stattfindenden Festlichkeiten. Vormittags ritten die in der Umgegend einquartierten hannoverschen und schleswig⸗holsteinischen Husaren, Nr. 15 und 16, hier durch.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Septemb Kaiser ist am 16. d. M. gegen Mitternacht in Budapest ein⸗ getroffen.

In der heutigen Sitzung des hiesigen Gemeinderaths wurde über das Zustandebringen eines Nationalgeschenks für die Mitglieder der österreichischen Nordpolexpedition be⸗ rathen. Es wurde beantragt, daß die Gemeinde Wien sich mit 5000 Fl. an die Spitze einer Subskription stellen und alle zu dem gedachten Zwecke einlaufenden Gelder theils zur Vertheilung unter die Schiffsmannschaft, theils dazu verwenden solle, daß den Offizieren und Gelehrten der Expedition die Möglichkeit ge⸗ boten werde, ihre Erfahrungen für die Wissenschaft nutzbar zu machen. Sämmtliche Städte und Gemeinden Oesterreichs sollen durch ein Rundschreiben des Bürgermeisters gleichfalls zur Ver⸗ willigung von Beiträgen eingeladen, eine Aufforderung, in der⸗ selben Weise in Ungarn die Initiative zu ergreifen, soll an den Ober⸗Bürgermeister von Budapest gerichtet, an die Bevölkerung von Wien soll ein besonderer Aufruf erlassen werden. Die vor⸗ zehenden Anträge wurden einstimmig genehmigt und zu ihrer Ausführung eine aus sechs Mitgliedern bestehende Kommission gewählt. Der nieder⸗ österreichische Landtag wird am 22. d. über das Nationalgeschenk für die Expeditionsmitglieder gleich⸗ falls beschließen.

Pest, 18. September. (W. T. B.), Der unter Vorsitz des Kaisers heute hier abgehaltene gemeinsame Ministerrath beschäftigte sich mit der Berathung der Getreidezoll⸗Angelegenheit. Der Getreidezoll wird in Folge der gepflogenen Berathungen vom 1. k. M. ab wieder eingehoben werden.

19. September. (W. T. B.) Der Kaiser wird mor⸗ gen Mittag in der Ofener Burg den neu ernannten spanischen Gesandten del Mazo zur Entgegennahme seiner Kreditive in feierlicher⸗ Audienz empfangen.

Schweiz. Bern, 16. September. Der Bund esrath hat an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreis⸗ schreiben erlassen: 1

Der Art. 15. im Auslieferungsvertrage mit dem Deutschen Reiche vom 24. Januar 1874 (A. S. neue Folge I. 82) schreibt vor, daß die Verurtheilungen wegen Verbrechen oder Vergehen, welche von Gerichts⸗ höfen des einen Landes gegen Angehörige des andern ausgesprochen werden, wechselseitig auf diplomatischem Wege werden sollen und zwar durch vollständige oder auszugsweise ittheilung des rechtskräftig gewordenen Urtheils an die Regierung desjenigen Landes, welchem der Verurtheilte angehört. b

Die Kaiserlich deutsche Regierung hat nun unserer Erwägung an⸗ heimgestellt, ob es sich nicht e npfehlen dürfte, dasjenige Formular zu obigem Zwecke in Gebrauch zu nehmen, welches zwischen Deutschland und Italien bereits seit 1871 mit Nutzen verwendet wird. 8

Wir finden dieses Formular um so annehmbarer, als es mit dem⸗ jenigen, das gegen Italien gebraucht wird, ganz gleichlautend ist.

Sie werden eingeladen, Vorsorge zu treffen, daß alle in obigem Artikel erwähnten Strafurtheile, welche in Ihrem Kanton über An⸗ gehörige des Deutschen Reiches erlassen werden, in der erwähnten Form zur Weiterbeförderung hierher gelangen. 1

Die nationalräthliche über den Gesetzentwurf, betreffend Banknotenemission, hat beschlossen, daß die vom Bundesrath aufgestellten Bedingungen punkto Banknotenemission gemildert und die im Entwurfe aufgestellten Bußen gestrichen werden müssen. Das einbezahlte Aktienkapital sollte nach dem bundesräthlichen Entwurf in 2 Millionen bestehen; die Kom⸗ mission will dasselbe indessen auf eine Million reduziren und bestimmt auch, daß für die als Deckung dienenden Wechsel zwei solide Unterschriften genügen. Ebenso wurde die Solidarität, welche der Bundesrath bezüglich der Einlösung zwischen den Noten der verschiedenen Banken einführen wollte, auf das rich⸗ tige Maß der Vermittlung zurückgeführt. Außerdem sollen die kantonalen Gesetze über Banknotenemission in Kraft verbleiben, insofern sie nicht dem neuen eidgenössischen Gesetze widersprechen. In den Hauptpunkten wurde das von National⸗Rath Bucher

von Burgdorf entworfene Gesetz von der Kommission angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 17. Sep⸗ tember. Die Admiralität hat den Bau zweier neuer Panzer⸗ fregatten für die englische Marine anbefohlen. Dieselben werden die Namen „Nelson“ und „Northampton“ erhalten.

18. September. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Daily Telegraph“ haben en lische Lootsen und Küstenwächter gestern Abend unweit Southen (an der Themsemündung) as Schiff „Notre Dame“ angehalten, das mit 4500 Gewehren und mit 500 Kisten mit Munition befrachtet war. Die Mann⸗

85 ü

Frankreich. Paris, 18. Sept des Marschall⸗Präsidenten wird heutigen Abend telegraphisch gemeldet:

Mahon!

alle guten Bürger würden dem Marsch terstützung leihen. Der republikanische erschien an der Spitze einer Deputation

gen. Derselbe erklärte

dachte er der Stadt St. Quentin,

Seine Rückreise nach Paris hat heute Abend 6 Uhr angetreten.

seille) stattfinden sollen.

hofe ein Banquet gegeben worden, des englischen Kanonenboote

Portugal. Lissabon, 14. Berichterstatter der „Daily News“ berich Meuterei, gelang, sie zu ersticken.

in einer Stärke von 600 Mann und

und einer Escadron Kavallerie, ganze entwaffnen. ger Zeit

es zu offenen Akten des Ungehorsams

der Festung St. Julian am Regiment sich empörte, jeder Beziehung ihre Sympathien zu

rufen, mit Ausnahme eines Rittmeiste

daß die von Oppositionsjournalen in

Luca in Siena zum Zwecke der

Am 15. zurückerwartet. der Kammer ausspricht, am 23. in d scheinen wird, und daß angekündigt werden.

19. September.

dem Auftrage nach energische Ausführung züglich der öffentlichen getroffen worden sind.

Türkei. 5 prozentigen türkischen Anleihe

der Maßregeln

der durch den Kaiserlichen Iradé

reduzirt. Die Einzahlungen dehnen 1875 aus.

der Bank und der türkischen

spekt wie folgt: „Die Kreirung des obigen

einer zwischen der Kaiserlich ottomanis⸗

Bank abgeschlossenen Konvention som

regeln autorisirt worden. zu dem Behufe ausgearbeitet worden, Ausgaben des Reiches zu regeln

die Regierung bei

Deckung der

insbesondere ihrer

keiten der Um diesen Zweck zu Konvention verfügt, daß von den Einnahmen,

die Bank die

aus den Einkünften die für den

des Budgets, in welcher die Bank

soll, autorisirten Ausgaben zu leisten. kein Verwaltungszweig in seinen Aus dem von der Kommission autorisirten

daß der Großherzog und die Großherzogin chloß Rum⸗ penheim am 9. d. Mts. verlassen haben und in Brüssel mit

schaft hat das Schiff den Kustenwächteen überla

wurde bei seiner Ankunft hier mit den Rufen: Es lebe die Republik! empfangen. in seiner Anrede hervor, daß die arbeitsamen Schichten der Be⸗ völkerung von der Nationalversammlung eine Befestigung und Weiterentwickelung der gegenwärtigen Institutionen erwarteten;

Erinnerung an die dort vorgefallenen kriegerischen nicht ohne Gemüthsbewegung seinen Weg genommen habe.

Ein neues Dekret des Marschalls Mac fügt, daß am 4. Oktober auch die Neuwahlen für den von der Regierung aufgelösten Generalrath der Bouches⸗du⸗Rhone (Mar⸗

Kanonenbootes „Fly“ beiwohnten. haben sich nach Portugalete begeben.

in Estremoz stationirte Lancier⸗Regiment 111 Das genannte Regiment war schon seit eini⸗ in aufsässiger Stimmung,

um später vor ein Kriegsgericht gestellt zu werden. sollen die Einwohner von Estremoz vor

den Thoren der Kaserne Zusammenrottungen gebildet und in

sehen noch anderen Verkehr mit ihm gehabt. s er weder in Siena noch anderwärts mit anderen Prälaten Unter⸗ handlungen zu dem angedeuteten Zwecke gepflogen. 1 wird der Minister⸗Präsident Man glaubt mit ziemlicher Gewißheit annehmen zu können, daß das Königliche Dekret, welches die Auflösung

in 5prozentigen Obligationen von je 100 Lstr. preis ist auf 43 ½ Prozent mit Zinsgenuß vom 13. Juli 1874 ab festgestellt, so daß sich der Nettopreis auf circa 42 Prozent

gehörigen Kontrolle der türkischen Finanzen äußert

gegenwärtige Finanzverwaltungssystem zu vereinfachen,

bewerkstelligen,

““

mber. Ueber die Reise aus St. Quentin vom Der Marschall⸗Präsident Es lebe Mac Der Maire hob

all Mac Mahon ihre Un⸗ Deputirte Henri Martin aus dem Departement der

Aisne, um dem „tapferen Soldaten“ seine Huldigungen darzubrin⸗

in seiner Ansprache, das Land sei be⸗ ruhigt, dasselbe fordere aber auch Sicherheit für die Zukunft und wünsche die Exekutivgewalt des Marschalls durch Einrichtungen vervollständigt zu sehen, die dem demokratischen Geiste entsprãä⸗

chen, der ein konservativer für die Gesellschaft sei, und der das allgemeine Stimmrecht unangetastet lasse. widerte, daß er mit der Unterstützung aller guten Aufgabe lösen werde, die ihm gestellt worden sei.

über deren Felder er in der

Der Marschall er⸗ Bürger die Zugleich ge⸗

Begebenheiten der Marschall⸗Präsident

Mahon ver⸗

Spanien. Santander, 18. September. (W. T. B.) Den Offizieren der deutschen Kriegsschiffe Albatros“ und „Nau⸗ tilus“ ist von den Bewohnern Bilbaos am dortigen Bahn⸗ welchem auch die Offiziere

Die deutschen

4 September. Der hiesige tet von einer Truppen⸗

die ansehnlichen Umfang angenommen hatte, ehe es Am 8. September marschirte, wie aus den vorliegenden Angaben hervorgeht, das 7. Infanterie⸗Regiment

ein Kommando vom 2.

Regiment, weitere 200 Mann stark, nach Estremoz. Am letzteren Orte verbanden sich diese Truppen mit 200 Mann Schützen um dann zusammen das

Nr. 1 zu

und neuerdings kam und der Insubordination.

Es wurde ein Kriegsgericht zusammengerufen und in Folge der angestellten Untersuchung wurden 117 Mann des Regiments als Rädelsführer bezeichnet. Diese Mannschaften wurden zunächst in Ausfluß des Tajo untergebracht,

Als das

erkennen gegeben haben.

Sämmtliche Offiziere des Regimentes wurden nach Lissabon b

rs Brederode, der unter

seinen Leuten die Disziplin aufrechterhielt und dafür vom König mit dem Orden vom Thurm und Schwert dekorirt wurde. b

Italien. Rom, 15. September. Die Opinione“ ist, wie sie schreibt, ermächtigt, auf das Bestimmteste zu erklären,

Umlauf gesetzten Gerüchte

von Unterhandlungen des Justiz⸗Ministers mit dem Kardinal Versöhnung des Staates mit

Ebenso wenig hat in Rom

er „Gazzetta ufficiale“ er⸗

die Neuwahlen für den 8. November

(W. T. B.) im Ministerium des Innern, L. Gerra, Sizilien begeben,

Der General⸗Sekretär hat sich gestern mit die gleichförmige und zu überwachen, welche be⸗

Sicherheit kürzlich vom Ministerium

Die Ottomanische Bank hat den Prospekt der

ausgegeben. Der Betrag

der Anleihe beziffert sich auf 15,900,000 Lstr., d. i. ein Theil autorisirten 40,000,000 Lstr.,

Der Emissions⸗

sich bis zum 13. Januar

Mit Bezug auf die neue Vereinbarung zwischen Regierung zur Sicherung einer

sich der Pro⸗

Staatskapitals ist von

Sr. Kaiserlichen Majestät dem Sultan in Uebereinstimmung mit

chen Regierung und der ie in Verfolg der in der

Einleitung des im vorigen Juli promulgirten Gesetzes für die Reform der Finanzverwaltung des Rei Die Konvention und das Gefetz sind

es angegebenen Maß⸗

um die Einkünfte und und zu adjustiren, das und finanziellen Verbindlich⸗ Fälligkeit zu sichern. wird durch die gesammten Reichseinkünfte

die in direkte Verbindung mit der Bank

esetzt werden sollen, empfangen soll. Die Bank ist autorisirt, 85 vbaeg aes Dienst der öffentlichen Schuld

erforderlichen Fonds zu reserviren und die durch eine Kommission

ex officio repräsentirt sein

Das Gesetz verfügt, daß gaben den 88 dasselbe in Budget bestimmten Betrag

überschreiten soll und bestimmt, daß, wenn aus ausnahmsweisen Urfachen irgend eine Extra⸗Ausgabe unerläßlich ist,

das dieselbe