Bereichs der Möglichkeit, selbst wenn man bei geringeren Straf⸗ fällen die Geschworenenbank mit weniger aus zwölf Geschworenen besetzen wollte. Ueberall in Deuts chland bestehen die Schwur⸗ gerichte nur als Strafgerichte höchster Ordnung, und selbst in England werden die geringzugigeren Strafsachen durch die Frie⸗
densrichter (in London durch den Polizeirichter) ohne Mitwirkung von Geschworenen abgeurtheilt.
Hieraus ergiebt sich von selbst die Nothwendigkeit, die Straf⸗ gerichte mittlerer und unterster Ordnung in besonderer Weise zu organisiren, entweder in der Art, daß man in diesen Ordnungen auf die Mitwirkung von Laien überhaupt verzichtet, oder in der Weise, daß man Schöffengerichte bildet, sei es in beiden Ord⸗ nungen, sei es nur in der mittleren oder nur in der untersten Ordnung.
In der neueren Zeit ist das Prinzip der Zuziehung von Laienelementen vielfach auch auf andere außerhalb des Gebietes der Rechtspflege liegende Zweige des öffentlichen Dienstes aus⸗ gedehnt worden, und die Richtung der Entwickelung des öffent⸗ lichen Rechts spricht dafür, daß diesem Prinzip eine noch weiter⸗ gehende Ausdehnung gegeben werden wird. Je zahlreicher und umfangreicher die Zweige des öffentlichen Dienstes sind, an welchem die Laien Theil zu nehmen haben, desto mehr hat der Gesetzgeber Veranlassung, mit den Laienkräften sparsam umzu⸗ gehen und im einzelnen Falle zu erwägen, ob ihre Zuziehung, mag sie auch prinzipiell wünschenswerth sein, doch nicht entbehr⸗ lich ist. Denn es muß verhütet werden, daß eine Ueberbürdung eintrete, und daß das Ehrenamt lediglich als eine Last empfun⸗ den werde.
Diese Erwägungen könnten dahin führen, daß in der Straf⸗ rechtspflege Laien nur zu der Bildung der Gerichte, höchster Ordnung heranzuziehen, wie denn auch zur Zeit in der größeren Anzahl der deutschen Staaten bei den Gerichten mittlerer und unterster Ordnung das Laienelement überhaupt nicht vertreten
isst. Bei Abfassung des Entwurfs ist man jedoch so weit nicht ggegangen, man ist vielmehr der Ansicht gewesen, daß gerade auf dem Gebiete der Strafrechtspflege die Durchführung des Prin⸗
zips der Zuziehung des Laienelements zur Rechtsprechung, soweit
als irgend thunlich, dringend wünschenswerth sei.
Die in weiten Gebieten Deutschlands bestehenden Verhältnisse gestatten die völlige Durchführung des Prinzips nicht.
Wenn auch das Gesetz davon Abstand nimmt und nehmen muß, einen bestimmten Grad von Bildung und Wohlstand als gesetzliches Erforderniß der Befähigung zu dem Amte eines Ge⸗ schworenen und Schöffen vorzuschreiben, so liegt doch auf der
Hand, daß nur solche Personen die wichtigen Aufgaben des Ge⸗ schworenen⸗ und Schöffenamts zu erfüllen vermögen, welche ein gewisses Maß von Bildung und praktischer Einsicht besitzen und außerdem ihrer Vermögenslage nach im Stande sind, den mit dem Amte verbundenen Aufwand zu tragen. Es wird daher stets eine mehr oder weniger beschränkte Auswahl getroffen wer⸗ den müssen und, wie groß die Zahl derer ist, welche in dieser Weise in Wirklichkeit zu dem Geschworenen⸗ oder Schöffendienste herangezogen werden können, wird sich namentlich danach rich⸗ ten, in welchem Umfange in dem betreffenden Bezirke Bildung und Wohlstand überhaupt verbreitet ist. Das Schwurgericht erfordert schon allein einen sehr großen Aufwand von Laienkräf⸗ ten, insbesondere in Folge des Umstandes, daß an jedem Sitzungs⸗ tage beim Beginne der Verhandlung eine viel größere Anzahl von Geschworenen an der Gerichtsstätte anwesend sein muß, als die Zahl derer, welche demnächst durch das Loos auf die Ge⸗ schworenenbank berufen werden und den Beruf eines Geschwore⸗ nen wirklich ausüben.
Schon jetzt wird hier und da in Deutschland und zwar auch in Staaten, in denen neben den Schwurgerichten keine Schöffengerichte bestehen, über Mangel einer ausreichenden An⸗
zahl geeigneter Geschworenen geklagt und damit im Zusammen⸗ hange der Geschworenendienst von den Betheiligten als eine drückende Last empfunden. Selbst eine beschränkte Einführung der Schöffengerichte neben den Schwurgerichten wird in der prak⸗ tischen Durchführung für manche Staaten mit Schwierigkeiten verknüpft sein. Wollte man aber Schöffengerichte sowohl in der mittleren als in der untersten Ordnung einführen, so würde es in vielen Gegen den Deutschlands, in welchen die Bevölkerung eene minder wohlhabende und wenig zahlreiche ist, geradezu un⸗ möglich sein, neben der erforderlichen Anzahl von Geschworenen noch das erforderliche Material geeigneter Schöffen zu finden.
Für den größten Theil des Reichs liegen die Verhältnisse allerdings günstiger. Die besonderen Verhältnisse jener Gegen⸗
den dürfen aber nicht unberücksichtigt bleiben. Mag auch im Allgemeinen der Grundsatz zutreffend sein, daß der Gesetzgeber sich nicht ängstlich an die besonderen Verhältnisse einzelner Lan⸗ destheile zu binden hat, so ist doch in diesem besonderen Falle zu erwägen, daß gerade in Gegenden mit einer dünn gesäeten und in geringem Wohlstande befindlichen Bevölkerung die Thä⸗ tigkeit der Strafgerichte von besonders hervorragender Bedeutung ist, weil in solchen Gegenden erfahrungsmäßig die meisten Ver⸗ brechen und Vergehen gegen das Eigenthum begangen werden. Die unzureichende Wirksamkeit der mit ungeeigneten Geschwore⸗ nen“ oder Schöffen besetzten Gerichte würde sich in solchen Gegenden in verstärktem Maße fühlbar machen.
Behält man die Schwurgerichte bei, so kann man neben denselben Schöffengerichte entweder nur als Gerichte mittlerer Ordnung oder nur als Gerichte unterster Ordnung einführen. Daß bei dieser Alternative der Entwurf sich für die Schöffen⸗ gerichte als Gerichte unterster Ordnung entscheiden mußte, ergab sich aus weiteren Rücksichten von selbst. Mit der Beseitigung
er Berufungsinstanz im Strafprozesse tritt die Nothwendigkeit hervor, die Garantien für die Richtigkeit und Sicherheit der erstinstanzlichen Urtheilsfällung zu erhöhen. Bei den Gerichten mittlerer Ordnung wird dieser Zweck, auch ohne Zuziehung von Laienelementen, dadurch erreicht, daß man die Zahl der bei der Verhandlung und Entscheidung mitwirkenden Richter auf fünf vermehrt. Bei den Strafgerichten unterster Ordnung ist die Erreichung dieses Zwecks nur durch die Bildung von Schöffen⸗ gerichten möglich. Kollegien von drei Richtern waͤren als ständige Zehörden mit der Organisation der Amtsgerichte unvereinbar;
ie Einsetzung solcher Kollegien würde überdies zu einer sehr
heblichen Vermehrung des Richterpersonals führen, während zur Zeit Gründe der zwingendsten Art dahin drängen, möglichst x827 Verminderung des ständigen Beamtenpersonals
ie
—
Nr. 38 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, heraetsgegeben im Reichskanzler⸗Amt Berlin, Carl Heymanns Pech) hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Mittheilungen über den Stand der Rinderpest; Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Marine und Schiffahrt: Quarantäne⸗Vorschriften; Erscheinen der Sanemlung der Gesetze ꝛc. über Regestrirung und Ver⸗ messung der deutschen Svau artheischiffe; Beginn der Seesteuermanns⸗ Prüfung in Flensburg. — Munzwesen: Uebersicht über die Ausprägung
I1
von Reichsmünzen,. — Zoll⸗ und Stenerwesen: Nachweisung der Ein⸗ nahmen an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate Januar bis August 1874. — Postwesen: Bekanntmachungen, betr.: Post⸗Dampfschiffverbindueg Stettin⸗Kopenhagen; Eröffnung der Eisen⸗ bahn zwischen Hagen in Westfalen und Brügge in Westfalen; Eröff⸗ nung der Eisenbahn zwischen Hainichen in Sachsen und Roßwein; Unzureichend frankirte Briefe aus Hongkong; Eröffnung der Eisenbahn Gaschwitz⸗Meuselwitz; Post⸗Dampfschiffverbindungen Stralsund⸗ Malmoe und Stettin⸗Kopenhagen; Unzureichend frankirte Briefe aus der Kolonie Süd⸗Australien; See⸗Postverbindungen mit Ostindien, China, Japan u. s. w. — Konsulatwesen: Ernennung.
— Die Nr. 7 des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Erlaß, betreffend das Verfahren gegen Gemeindebeamte und Gutsvorsteher, welche zur Uebernahme von Standesamtsgeschäften verpflichtet sind, dieselbe aber verweigern, und die Unzulässigkeit der Bildung von Standesamtsbezirken aus Gemeinden, welche verschiedenen Kreisen an⸗ gehören, vom 3. August 1874. — Cirkular, die Wohnungsgeld⸗ zuschüse, Diäten und Reisekosten der Bureauvorsteher für das Kassen⸗ und Rechnungswesen bei den Provinzial⸗Steuer⸗Direktionen betreffend, vom 25. Mai 1874. — Bescheid, die Persionirung ehemaliger hanno⸗ verscher Soldaten betreffend, vom 21. Mai 1874. — Verfügung, die Höhe der Diäten und Reisekosten bei Dienstreisen des eine Stelle kommissarisch verwaltenden Beamten betreffend, vom 18. Mai 1874. — Cirkular, die Abänderung des Verfahrens bei Ablieferung von be⸗ schädigten, nicht mehr zum Umlauf geeigneten Kassenanweisungen be⸗ kriffend. vom 13. Mai 1874. — Cirkular, die Behandlung der öster⸗ reichischen Vereinsthaler und Doppelthaler bei den Königlichen Kassen betreffend, vom 15. Juni 1874. — Verfügung, die unentgeltliche, im Interesse des Dienstes angeordnete Untersuchung des Gesundheits⸗ zustandes Königlicher Beamten am Wohnorte des Medizinalbeamten betreffend, vom 8. Juli 1874. — Cirkular, die Bewilligung von Nebenkosten bei Dienstreisen der Medizinalbeamten auf Eisen⸗ bahnen oder Dampfschiffen betreffend, vom 18. Juli 1874. — Cirlular, die Absolvirung eines zweisemestrigen Universitätsstudiums Seitens der Kandidaten der Pharmazie behufs Zulassung zur Prü⸗ fung als Apotheker betreffend, vom 28. Juli 1874. — Nerfa ung. die Anstellung von Beamten zur Verwaltung der Kreis⸗Sparkassen be⸗ treffend, vom 30. Mai 1874. — Bescheid, die kommunale Zubehörig⸗ keit der Dorfauen betreffend, vom 6. Juli 1874. — Erlaß, die vor⸗ gesetzten Behörden der Armenverbände in Bezug auf die Vorschriften des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 betreffend, vom 5. August 1874. — Erlaß, die Befugnisse der Ver⸗ waltungsgerichte in Bezug auf den Geschäftsverkehr mit den Kreis⸗ ausschüssen betreffend, vom 8. August 1874. — Verfügung, die Be⸗ stellung eines Vertreters der Staatsanwaltschaft bei den, vor dem Verwaltungsgerichte in der Berufungs⸗Instanz schwebenden Verhand⸗ lungen wegen Zurücknahme von Schank⸗Konzessionen betreffend, vom 4. Juli 1874. — Fe die Bewilligung einer Reisekostenvergütung an Amtsvorsteher für Beiwohnung der öffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses in Schank⸗Konzessionssachen betreffend, vom 8. Juli 1874. — Erlaß, die Unzulässigkeit der Beschwerde über die Nichtbestätigung der Wahl eines Gemeindevorstehers oder Schöffen durch den Kreisausschuß betreffend, vom 30. Juni 1874. — Erlaß, die Eriheilung von Chausseegeld⸗Freikarten an die Amtsvor⸗ steher, für die innerhalb ihres Amtsbezirks vorzunehmenden Dienst⸗ reisen betreffend, vom 4. Juli 1874. — Erlaß, die Genehmigung des Ober⸗Präsidenten zur Bildung einer neuen Gemeinde, resp. zur Erweiterung eines bestehenden Gemeindeverbandes in der Provinz Hannover betreffend, vom 8. August 1874. — Cirkular, die Ueber⸗ wachung der Unterbringung s. g. Haltekinder betr., vom 18. Juli 1874. — Cirkular, die Anordnung von Absperrungs⸗ 2ꝛc. Maßregeln bei Viehseuchen durch die Landes⸗Polizei⸗Behörden (Regie⸗ rungen) betreffend, vom 26. Juni 1874. — Cirkular, die Etats über Speisung, Bekleidung, Lagerung und Reinigung für die Straf⸗ und Gefangenanstalten betreffend, vom 29. Juli 1874. — Cirkular, die Berechnung der Reisekosten nach Metermaß betreffend, vom 14. Juli 1874. — Cirkular, den Transport des Dynamits be⸗ treffend, vom 22. Juli 1874. — Bekanntmachung, die Anstellung der Militär⸗Anwärter bei den Privat⸗Eisenbahn⸗Gesellschaften betreffend, vom 12. Mai 1874. — Cirkular⸗Verfügung, die Einstellung der Chaussee⸗ gelderhebung auf den Staatsstraßen betreffend, vom 21. Mai 1874. — Cirkular⸗Verfügung, die Revision der bei den Zoll⸗ und Steuerab⸗ fertigungen angewendeten Waagen und Gewichte durch Eichungsbeamte betreffend, vom 28. Juni 1874. — Cirkular, die fortdauernde Stem⸗ der Aus ertigungen, Resolute und Resolutionen betref⸗ end, vom 14. Juli 1874. — Verfügung, die Bewilligung von Reise⸗ kosten und Tagegeldern an die als Forst⸗Polizeianwälte fungirenden Oberförster betreffend, vom 1. Juni 1874. — Verfügung, die Be⸗ stellung der Oberförster als Standesbeamte betreffend, vom 5. Juni 1874. — Cirkular, das Finderlohn für aufgefundene Geschosse be⸗ treffend, vom 3. Juli 1874. — Cirkular, die Verabreichung von Waffen aus den Beständen der Militärverwaltung an Kriegervereine betreffend, vom 14. Juni 1874. — Cirkular, Verrechnung der gegen Mannschaften des Beurlaubtenstandes festgesetzten Strafen betreffend, vom 24. Juni 1874.
„— Allgemeine Deutsche Wechsel⸗Ordnung und Allge⸗ meines Deutsches Handelsgesetzbuch nebst den dieselben er⸗ gänzenden und abändernden Bundes⸗ und Reichsgesetzen. Mit Sach⸗ register. Vierte Ausgabe. Berlin, 1874. der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. von Decker). 8. 30 ½ Bogen. Das vorliegende Sammelwerk hat in seinem diesmaligen Gewande eine den Zeitverhältnissen entsprechende bedeutende Umgestaltung er⸗ fahren, bedingt durch die zahlreichen Abänderungen und Ergänzungen, welche die neuere Gesetzgebung auf dem Wechsel⸗ und handelsrecht⸗ lichen Gebiet hervorrief. So finden sich in ihm in erster Linie alle sich auf das Deutsche Handels⸗ und Wechselrecht beziehenden legis⸗ lativen Bestimmungen, dann diejenigen, welche die Genossenschafts⸗ und Schiffahrtsangelegenheiten regeln, unter ihnen auch die See⸗ manns⸗Ordnung vom 27. Dezember 1872, die Konsulargesetze und Konsularkonventionen mit fremden Staaten, das Gesetz über die ver⸗ tragsmäßigen Zinsen, Aufhebung der Schuldhaft, Wechselstempelsteuer und schließlich eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen Betreffs der Regelung der internen Verhältnisse des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts.
Landwirthschaft.
„AMHeber den Ausfall der Hopfenernte im Seekreis und insbesondere in den Amtsbezirken Stockach und Ueberlingen schreibt die „Karlsr. Ztg.“: In ersterer Stadt sollen, wie wir erfahren, die diesjährigen Hopfenvorräthe großentheils zum Preise von 110 — 120 Fl. per Centner verkauft worden sein. Im Höhgau wurden 105 — 110 gl per Centner erzielt. Die badischen Hopfen wurden auf dem vorigen Dienstags⸗Markt zu Nürnberg mit 105— 118 Fl. bezahlt. — Der Ausdrusch der verschiedenen Getreidearten hat ein sehr günstiges Ergebniß geliefert, indem, wie wir hören, durchschnittlich ein Dritt⸗ theil mehr als im vorigen Jahre gewonnen wurde. Auch das Körner⸗ Fricht ist diesmal beträchtlich, da beispielweise ein Malter Korn und eizen nahezu 250 Pfund wiegt, während solches im verflossenen Jahr das Gewicht von 200 Pfund nicht leicht überstiegen hatte.
— Mittheilungen über den Stand der Rinderpest. 1) Oesterreich⸗Ungarn. In der ersten Woche des Monats Sep⸗ tember herrschte die Rinderpest in Galizien (in den Kontumaz⸗Anstalten
usiatyn und Kogaczowka, sowie in vier Ortschaften der Bezirke Hu⸗ atyn und Podhajce), der ukowina (in der Kontumaz⸗Anstalt o⸗ wostelitza), Kroatien, Slavonien und der Militärgrenze. n Ungarn ist die Seuche im Zala'er Komitat — 2) Rußland. Kach neueren „Nachrichten ist die Rinderpest im ouvernement Suwalki (Kreise Kalwarya und Seinie) heftig aufgetreten. Die Königlich preußische Bezirksregierung zu Gumbinnen hat in
reits bestehenden Einfuhrverbote ” Maßgabe des §. 6 der Instruk⸗ tion vom 9. Juni v. Js. (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 147) b
— Aus den landwirthschaftlichen Ausweisen des britischen Handelsamtes für 1874 erhellt, daß in Großbritan⸗ nien im gedachten Jahre 3,632,063 Acres mit Weizen, 2,287,983 mit Gerste, 2,596,367 mit Hafer, 520,428 mit Kartoffeln und 65,824 mit Hopfen bebaut wurden. Diese Ziffern ergeben gegen das Jahr vor⸗ her einen Zuwachs von etwas über 4 %⅛ bei Weizen, eine Abnahme von 2 ¾¼ bei Gerste und 3 % bei Hafer. Kartoffeln und Hopfen zeigen an der andern Hand einen Zuwachs von resp. 1 und 42% gegen das Joß 1873. Der Gesammtviehstand in Großbritannien am 25. Juni
aßte 6,125,505 Haupt Rindvieh, 30,313,949 Schafe und 2,422,834 Schweine. Rindvieh und Schafe haben sich um resp. 2,7 und 3 vermehrt, während Schweine um 3,1 % abgenommen haben.
ebersi ch t 1 der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins
durch Courier⸗ und Schuellzüge. (Erscheint auf Grund der neuesten amtlichen Angaben.) Berlin, 15. September 1874. Abgang nach... Ankunft in....
Amsterdam. 8” Ab.* ö110. Ab.⸗ Abgang nach..
Salzbergen.
8. 9 18 7. 30 Ab. * 5. 50 fr. 3. 55 Nm.*
Basel. Bremen. 2, . 2
über Eisenach resp.
über Oberhausen oder 12. 25 Nm. ⸗10. 50 V.⸗* Ankunft in.. Kreiensen
Abgang nach.
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Hannover. 7. 22 nnt. 1 —
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3. 15 Nm.- Dresden. 2.45 Nm.“
über Röderau oder w .† 7. Ab.* Lübbenau. § 15 Ab.*
Frankfurt a. M. 8. 45 fr. † über Eisenach resp. 10 Ab.*
Kreiensen. 8 1 I 8 Geuf.
8. 30 fr.* über Kreiensen resp. 2 2
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8 30 fr⸗ 7. 30 Ab.“* 8. 18. Ab.“ 7. 25 fr.⸗ 8.45 fr.† 0 Ab.*
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Haag. 0. Ab. * über Oberhausen oder Salzbergen. 2. 55 N. *
Hamburg. Kiel.
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Folge dessen unterm 3. September die für die russische Grenze be⸗
† Schnellzuge, ff Expreßzuüge.
8 . „ nserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. 8 — das Central⸗Handelsregister und das
Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straßze Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Subhastationen, Aunfgebote, Vorladungen 3 u. dergl. 2. Berkäufe, Verpacht angen, Submissionen ꝛc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. 8 von öffentlichen Papieren.
8
3 Bekanntmachung,
13668]
1.1.“ betreffend die Kündigung der 5prozentigen Anleihe des tyczace sie wypowiedzenia 5 procentowéj poëyczki Kreises Schrimm vom 20. Februar 1854 in Höhe von powiatu Sremskiego 2 dnia 120,000 Thlr. und vom 20. Juni 1865 in Höhe losci 120,000 talaröw i z dnia 20 czerwca 1865 r. von 25,000 Thlr. 8 e am 1. Dezem⸗ w ilosci 25,000 talaröw celem splaty na dzien
er 3 Die auf Grund der mittelst Allerhöchsten Erlasses
vom 20. Februar 1854 Nr. 8 Seite 99 der deutsch⸗ dnia 20 lutego 1874 r. Nr. 8 strona 99 niemiecko
polnischen Gesetzsammlung pro 1854 nach Maßgabe polskiego zbiöru praw roku 1854 w miarg za- twierdzonych uchwat sejmöw powiatowych 2z dnia
der bestätigten Kreistugsbeschlüsse vom 14. i, 16. August und 30. November 1853 in Höhe von 120,000 Thlr. und auf Grund der mittelst Aller⸗ höchsten Erlasses vom 8. Mai 1865 Nr. 26 Seite
1864 in Höhe von 25,000 Thlr. ausgegebenen 5 prozenti⸗
der Valuta zum 1. Oktober 1874 öffentlich auf⸗ gerufen sind, zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapital⸗Betrages zum 1. Dezember 1874 den Obli⸗ gations⸗Inhabern hiermit gekündigt.
Die durch diese Kreis⸗Obligationen verbrieften Kapitalbeträge sind vom 1. Dezember 1874 ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und des Kassen⸗Revisions⸗Tages, den 20. jedes Monats bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Schrimm gegen Quit⸗ tung und Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande nebst den dazu gehörigen am 1. April 1875 fälligen Coupons und Talons und zwar bei den Obligationen A. B. C. und B. B. Nr. 3—10 und bei den Obligationen D. E. F. Nr. 9/10 baar in Em⸗ pfang zu nehmen.
Für den am 1. April 1875 fälligen Coupon Nr. 3 resp. 9 wird ein Zinsbetrag für die Monate Oktober und November bezahlt. ,
Werden die Zins⸗Coupons Nr. 3/10 resp. 9/10 nicht mit den Obligationen eingeliefert, so wird der Geldbetrag derselben von dem Kapital einbehalten. Diejenigen Kreis⸗Obligationen, deren Betrag am 1. Dezember 1874 nicht erhoben wird, können inner⸗ halb der nächsten 30 Jahre auch in späteren Ter⸗ minen zur Einlösung präsentirt werden, sie tragen aber vom 1. Dezember 1874 ab keine Zinsen mehr. Sind dagegen 30 Jahre nach ihrer Fälligkeit ver⸗ flossen, so verlieren sie ganz ihren Werth. „Zins⸗Coupons dagegen werden werthlos, wenn sie innerhalb 4 Jahren nach ihrem Fälligkeits⸗Termine nicht abgehoben werden.
Die Obligationen mit Coupons können auch schon jetzt zur Einlösung zurückgegeben werden und erfolgt dann die Auszahlung der Valuta mit der Vergüti⸗ gung der Zinsen bis zum Tage der Abhebung.
Die Kreis⸗Kommunalkasse ist angewiesen, den In⸗ habern der Kreis⸗Obligationen bei Beträgen von mindestens Ein Tausend Thalern die Valuta in neuen Posener Aprozentigen Pfandbriefen nach dem Pose⸗ ner Tagescourse auszuzahlen, sofern dies gewünscht wird.
Schrimm, den 11. Mai 1874.
Der Landrath und die Kreisständische Finanz⸗ Kommission Schrimmer Kreises. Böhm. von Karsnicki. Constantin von
Sezaniecki.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
z dnia 8 maja 1865 Nr. 26 strona 1034 niemiecko
1034 der deutsch⸗polnischen Gesetz⸗Sammlung pro polskiego zbioru praw za rok 1865 w miare za- 1865 nach Maßgabe der bestätigten Kreistags⸗ twierdzonych uchwat sejmöw powiatowych dnia beschlüsse vom 16. Dezember 1863 und 7. November 16 grudnia 1863 i 7 listopada 1864 w ilosci 25,000 talaröw 5procentowe obligacye powiatowe powiatu sen Kreis⸗Obligationen des Kreises Schrimm Littera A. Sremskiego littera A. B. C. B. B. D. E. F. stösow- . C. BB. D. E. F. werden in Gemäßheit des be⸗ nie do uchwaty sejmika powiatowego 2 dnia 24 hütaen Kreistagsbeschlusses vom 24. März 1874 von marca 1874 przed podpizana i do tego upelnomoc- er unterzeichneten und dazu bevollmächtigten Kom⸗ nionag komisya o ile takowe w skutek rocznego mission, soweit solche nicht bereits in Folge der jähr⸗ wylosowania celem zwrotu za odebraniem walaty lichen Verloosung zur Rückgabe gegen Empfangnahme do 1 paidziernika 1874 publicznie jeszscze wy-
J. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel. 1 8
6. Verschiedene Bekanntmachungen. “
7. Literarische Anzeigen.
8. Familien⸗Nachrichten. Se
9. Central⸗Handels⸗Register (einschl. Konkurse). — Erscheint in separater Beilage. 3
Obwieszczenie,
latego 1854 r. w.
1 grudnia 1874.
Wydane na mecy najwyëiszego rozporzadzenia 2
14 czerwca, 16 sierpnia i 30 listopada 1853 w ilosci 120,000 talaröw i na mocy najwyiszego rozporzadzenia
wolane nie zostaly do wykapienia za gotowa wy- plata waluty na dzien 1 grudnia 1874 wiascicielom
niniejszem sig wypowiadaja. 2
Zagwarantowane temi obligacyami powiatowemi kapitaly od 1 grudnia 1874 codziennie z wyjqtkiem dni niedzielnych i swiatecznych oraz dnia do re- wizyi kasy przeznaczonego 20 kaldego miesiqca, w. powiatowo kommunalnéj kasie w Sremie za kwitém i zwrotém obligacyi do obiegu sig kwalifikajacych wraz z nalezacemi do nich kuponami 1 kwietnia 1875 platnemi i talonami mianowicie przy oblyga- cyach A. B. C. i B. B. Nr. 3 — 10 i przy obliga- cyach D. E. F. Ner. 9/10 gotowka odebrane byé moga.
Za kupon Nr. 3 resp. 9 platny 1 kwietnia 1875 wynagradzaé sio bedzie procent za miesiace pal- dziernik i listopad.
Jezeli kupony Nr. 3/10 resp. 9/10 z obligacyami zwröcone nie zostana natenczas waluta ich od ka- pitalu potracona zostanie. Obligacye powiatowe, ktörych waluta do dnia 1 gruduia 1874 odebrana nie zostanie, moga byé w przeciqgu lat 30 tez i w pöëniejszych terminach do wykupienia prezentowane nie przynosza jednakowoë od 1 grudnia 1874 zadnego procentu. Po uplywie 30 lat od ich plat- nosci traca natomiast wartosé zupetnie.
Kupony zas traca wartosé, jezeli w przeciagu 4 lat po terminie platnosci prezentowane nie zostana.
Obligacye z kuponami Jui Iteraz do wykupienia przedlozone byé moga, a w takim razie waluta z2 wynagrodzeniem procentu do dnia odbioru wyplacona zostanie.
Kasa powiatowo komunalna ma polecenie, wlasci- cielom obligöw powiatowych w kwotach przy- najmniej tysiqc talaröw walutg na zyczenie wyplacié nowemi cztero — procentowymi listami zastawnymi poznaiskiemi po kursie dziennym poznanskim.
Srem, dnia 11 maja 1874.
Radzoa zlemianskl 1 powiatowo stanowa komisya flnansowa powiatu Sremskiego. Böhm. von Karsnicki. Constantin von Sczaniecki. Tadrzyski. Wlodarczak.
Tadrzyüski. Wlodarczak. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
140822 Bekanntmachung.
Das im Kreise Kulm 2 ½ Meilen von der Kreis⸗ stadt Kulm belegene Königliche
Domainen⸗Vorwerk Unislaw
enthaltend: def und Baustelle. u“ 1“ Wiesen 60 858 Weiden. . . . 15,6638 Wasser und Gräben 8,‚821 111u“ 5 zusammen 404,880 Hectare, soll am 24. Oktober dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, in unserm Sessionszimmer auf 18 Jahre von Johannis 1874 bis dahin 1892 meistbietend vor dem Regierungs⸗Rath Herrn Bauckhage ver⸗ pachtet werden. 8 Die Verpachtungsbedingungen liegen zur Einsicht 14 Tage vor dem Lizitations⸗Termine in unserer Re⸗ gistratur und der Pächter der Domaine Unislaw ist angewiesen, die Besichtigung derselben zu gestatten. 2 Pachtgelder Minimum sind 4400 Thlr. fest⸗ esetzt. 8 r. Pachtlustigen haben sich bis zum Tage vor dem Lizitations⸗Termine über ihre landwirthschaftliche Befähigung und über den Besitz eines eigenthümlichen und disponiblen Vermögens von 26,000 Thlr. aus⸗ zuweisen und zwar unter anderen durch ein Attest der veranlagenden Steuerbehörde. Marienwerder, den 8. September 1874. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
[4222] Bekanntmachung,
betreffend die Lieferung von Steinkohlen.
Die Lieferung des bei der General⸗Direktion der Telegraphen eintretenden Bedarfs an oberschlesischen Würfelsteinkohlen für die Zeit vom 1. November 1874 bis dahin 1875 soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Der Bedarf wird 8- auf etwa 2000 Centner (100,000 Kilogramm) belaufen.
Der Preis, inkl. Transport⸗ und aller Nebenkosten bis in die Kohlenaufbewahrungsräume des Telegra⸗ phen⸗Dienstgebäudes, ist für den einzelnen Centner (50 Kilogramm) anzugeben.
3,115 Hectare . .1 .280,440
Die näheren Bedingungen wegen der qu. Liefe⸗ rung sind in der Geheimen Registratur der Ge⸗ neral⸗Direktion — Französische Straße 33c. — aus⸗ gelegt und können an den Wochentagen von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags eingesehen werden.
Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten mit der Bezeichnung:
„Submission auf Lieferung von Stein⸗ kohlen für die Kaiserliche General⸗Direktion der Telegraphen pro 1874/75“ versehen und gehörig versiegelt, bis zum 8. Okto⸗ ber dieses Jahres, Vormittags 12 Uhr, — dem Termine zur Eröffnung der eingegangenen Sub⸗ missionen in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten — der General⸗Direktion einzureichen.
Offerten, welche später eingehen oder den gestellten Bedingungen nicht entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
Die Auswahl unter den Submittenten, welche 14 Tage an ihre Offerten gebunden bleiben, wird vor⸗ behalten. 8
Berlin, den 17. September 1874. Kaiserliche öö“ der Telegraphen.
eyden.
14202 Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfes an Brennmaterial für die Telegraphen⸗Direktion und die Telegraphenstation hier, bestehend in jährlich ca. 200 Kubikmeter Duchendühenhal; und 10 Kubikmeter Tannenklobenholz, soll vom 1. November cr. ab an den Mindest⸗ fordernden vergeben werden. Zur Eröffnung der versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift: „Submisston auf Lieferung von Brenun⸗ material“ einzureichenden Offerten ist Termin —f den 30. September cr., Vormittags 10 Uhr, im Büreau des com. Telegraphen⸗Direktions⸗Rathes Grawinkel zu Frankfurt a./M., Münzgasse Nr. 1, anberaumt worden. 1 Offerten, welche später eingehen oder den Be⸗ dingungen nicht ensprechen, bleiben unberücksichtigt. Die speziellen Bedingungen können bei der Unter⸗ zeichneten eingesehen oder auf dortsfrrien Antrag gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen werden. Die Auswahl unter den Submittenten, welche 88 83 an ihr Gebot gebunden bleiben, wird vor⸗ ehalten.
im Wege der Submission beschafft werden.
9 — 12 Uhr Vormittags die Lief eingesehen werden.
[4221]
Ich bin beauftragt, das in Charlottenburg Hypo⸗
14219]0) 18 Submission auf Fourage⸗Lieferung.
Der Bedarf an Futter für die Pferde der hiesigen reichseigenen Posthalterei soll für das Jahr 1875 mit
pptr. 27,000 Centnern Hafer, 11, „ eu, 13,000 troh
Offerten auf die Lieferung sind verschlossen mit
Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Futter“
bis einschließlich den 20. Oktober cr. 12 8* Mittags im Bureau der Kaiserlichen Ober⸗Post⸗ Direktion, Königsstraße Nr. 60 I. abzugeben.
Ebendaselbst können auch an den Wochentagen
Berlin C., den 17. September 1874.
Bekanntmachung.
am Salzufer belegene Terrain, im thekenbuche der Stadt Charlottenburg Band
tion zum Verkauf zu bringen. Gebote können scheiftläc Hinter der katholi
dem auf
Mittwoch, den 23. September 1874, Nachmittags 5 Uhr,
im Geschäftslokale der Preußischen
in Liquidation, 1b
beraumten Termine mündlich abgegeben werden.
um 6 Uhr Nachmittags geschlossen.
Der Zuschlag bleibt dem freien Ermessen der sitzerin vorbehalten.
Nähere
pläne einzusehen sind.
Berlin, den 14. September 1874. Der Rechtsanwalt und Notar Munckel.
Bekanntmachung.
in Einem zum Ausgebot gelangen.
katholischen Kirche 2, ausgelegt.
stattsindenden Lizitation: . 1) Jeder Bieter hat für jedes einzelne zum
den Bedingungen nicht pünktlich erfüllt;
dirtes
3) die Gebote erfolgen mindestens von 100 zu 100 Thlr. steigend;
erfolgen; 8 5) der Kaufpreis wird, wie folgt belegt:] beim Abschluß des Kaufvertrages, am 1. April 1875, am 1. Oktober 1875,
früher zu zahlen. Die Restbeträge werden
zinst. Berlin, den 18. September 1874.
[4051] Bekanntmachung.
Am 25. September 1874
Vanköfech, Kupfer, Leder, eine
Flaschenzug, 4 Hanfschläuche, 158 Meter
30 Lampen, 16 8b 5 Böcke, Kasten, 15 L
Reichsmünze verkauft werden.
im diesseitigen Bureau eingesz enz auch stattung der Kopialien abschriftlich
Planirungs⸗Arbeiten,
raukfurt a./M., den 17. September 1874. Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
des ersten Looses der genannten Strecke
erungsbedingungen
Der Kaiserliche Ober⸗Post⸗Direktor. 8
Nr. 1107, Seite 25 und Band 13 Nr. 764 einge⸗ tragen, sowie die auf diesem Terrain neu erbauten, an der „Englischen Straße“ belegenen 19 Häuser in folgender Weise im Wege der öffentlichen Lizita⸗
in meinem Bureau, chen Kirche 2, bis zum 22. September cr., Nachmittags 6 Uhr, und in
Kredit⸗Anstalt Hinter der katholischen Kirche 2 an⸗
Die Lizitation wird an dem letztgenannten Tage
Auskunft über das Verkaufsobjekt wird im Bureau der Preußischen Kredit⸗Anstalt in Liqui⸗ dation ertheilt, woselbst auch die Subhastations⸗
Bei der am 23. d. Mts. stattfindenden Lizitation unseres Grundbesitzes am Salzufer werden die neu⸗ gebauten 19 Häuser einzeln zum Verkauf gelangen; das vom Schiffahrtskanal an der linken Seite der Englischen Straße belegene Terrain von zusammen 1187 Qu.⸗Ruthen wird in Einem, ferner das am Eingang derselben Straße rechts gelegene ältere Haus nebst Garten, zusammen 82 ⁄10 Qu.⸗Ruthen ebenso
Die Pläne sind in unserem Bureau, Hinter der
Bedingungen der am 23. September er.
kauf gelangende Objekt eine Kaution von 500 Thaler und für das 1187 Qu.⸗Ruthen Terrain eine solche von 2000 Thlr. zu erlegen, welche verfällt, sofern der Käufer die nachstehen⸗
2) die Verkäuferin behält sich die Auswahl lunter den Bietern vor, dieselbe wird am Tage nach der Lizitation jeden Bieter durch rekomman⸗
chreiben davon in Kenntniß setzen, ob
sein Gebot angenommen ist oder nicht, bis da⸗ hin bleibt der Bieter an sein Gebot gebunden;
4) sobald der Zuschlag erfolgt ist, hat der Ab⸗ schluß des Kaufvertrages binnen 8 Tagen zu
mit der Befugniß für den Käufer, nach Belieben thekarisch eingetragen und mit 5 % p. a. ver⸗
Preußische Kredit⸗Anstalt in Liquidation.
. Vormittags 9 Uhr sollen auf dem hiesigen Gewehrplan pptr. 200 Ctr. kohlenstoffarmen Gußstahl und Eisen melirt eine 8 artie Schmiedeeisen, Gußeisen, kleine Quantitäten bfall von Kautschukplatte, Partie Brennholz in Schaftholzabfällen und unbrauchbaren Kisten bestehend, Schraubstöcke, 1 aardecken, 20 Gießbänke, höl⸗ öschtröge, 20 Heerdplatten, owie noch verschiedene gndere, theils unbrauchbare, theils ausrangirte Gegenstände, öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung in preußischem Gelde oder Die speziellen Verkaufsbedingungen können während der EIu“ gegen Er⸗ verabfolgt werden. Spandau, den 10. September 1874. Königliche Direktion der Gewehrfabrik.
[4133] . Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn. Neubaustrecke Cottbus⸗Franlfurt a. O.
Die Uebernahme der Erd⸗, Böschungs⸗ und sowie der Maurerarbeiten
Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition
von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Iinshesa- Huteans.
halb der Stationen 0 und 36 in Cottbus), be stehend in: b ca. 5268 Kbm. Maurerarbeiten, ca. 121,358 Kbm. Erdarbeit n, ca. 19,022 Q9.⸗M. Wegebefestigungen, soll im Wege der öffentlichen Submission vergebe werden. 8 Bedingungen, Massenberechnungen und Zeichnunge können von heute ab auf dem Bureau des Abthei⸗ lungs⸗Baumeisters Mehrtens, Cottbus, Großenhainer Straße 5 II., in den Bureaustunden 85 Be⸗ dingungen und Massenberechnungen auch gegen Er⸗ stattung der Kopialien per Post von dort bezogen werden. Der Submissionstermin, bis zu welchem die Offerten portofrei und versiegelt, mit der Aufschrift: „Offerte zur Uebernahme von Erd⸗ und Maurer⸗Arbeiten der Neubaustrecke Cott⸗ bus⸗Frankfurt a. O.“”“ versehen, einzureichen sind, ist auf: Montag, den 5. Oktober, Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Direktion angesetzt. Cottbus, den 14. September 1874. 1 Die Direktion der Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn⸗ “ Gesellschaft.
der
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20
ν₰
Die Lieferung von 828 “ 163,000,000 Kilogramm Maschinen⸗ (Stück.) 6 3 Kohlen und 3,871,000 Kilogramm Schmiedekohlen soll im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. 1 Offerten hierauf sind an uns portofrei und ver⸗ siegelt und mit der Aufschrift: Submission auf Lieferung von Steinkohlen für die Königliche Ostbahn“ versehen, bis zu dem auf Dienstag, 6. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Central⸗Bureau auf dem hiesigen Bahn⸗ hofe anstehenden Termine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten eröffnet werden. 9 Die Lieferungsbedingungen liegen auf den Börsen zu Berlin, Breslau, Danzig und Königsberg i. Pr., sowie auch in unserem Central⸗Bureau zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie, an unsefhn Bureau⸗ Vorsteher, Rechnungs⸗Rath Reiser, hierselbst zu rich⸗ tende Anträge unentgeldlich mitgetheilt. Hrox, G zt 11 Sit p Kön e Direktion der Ostbahn. 8 Wex. (à Cto. 156/9.)
Be⸗
14088] Bekanntmachung.
Ver⸗
41 8
Die Ausführung des Baues der 560 Meter langen westlichen Strecke des Tunnels bei Ertinghausen der Neubaustrecke Ottbergen⸗Northeim des 47,600 Kubik⸗ meter haltenden Voreinschnitts, sowie die Ausführung einer Chaufsee⸗Unterführung und einer 2 Meter weiten Brücke, sollen in einem Loose ungetrennt im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen sind in unserem Central⸗Bureau hier und auf dem Abtheilungs⸗Bau⸗ Bureau zu Uslar zur Einsicht ausgelegt; erstere können auch von unserem Bureau⸗Vorsteher, Rech⸗ nungs⸗Rath Meyer hierselbst, gegen Erstattung der Kopialien ad 20 Sgr. bezogen werden.
Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Auf⸗
ri 2. fig bmisston auf Ausführung des Baues der westlichen Strecke des Tunnels bei Ertinghausen“ spätestens bis zu dem am 1. Oktober our., Vor⸗ mittags 10 Uhr, in unserem Central⸗Bureau hier anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden, an uns einzusenden. Münster, den 8. September 1874. 8 Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.
große Thlr.
hypo⸗
8 Bekanntmachung.
[4087]
Die Lieferung der im 1. Semester 1875 für die Westfälische Eisenbahn erforderlichen Stück⸗ und Förderkohlen soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission verdungen werden. — 1
Die hierauf bezüglichen Bedingungen liegen in unserm Centralbüreau hier zur Einsicht aus, auch können Abschriften “ von uns bezogen werden.
Offerten auf diese Lieferung sind verschlossen mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Kohlen“ an uns bis zu dem am 7. Oktober er. Vormittags 10 Uhr in unserem Geschäftslokale hier vor dem Rechnungs⸗Rath Meyer anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet werden, portofrei einzusenden.
Münster, den 9. September 1874.
Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn. 11““
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