Carl“ spiegelt sich der ganze Einfluß des Hohenzollern⸗Stammes auf die preußisch⸗deutsche Geschichte. Der roße Kurfürst legte den Grund zum preußischen Staat, der Große Friedrich schuf die euro⸗ päische ön der König Wilhelm verwirklichte mit Hülfe Seiner erlauchten Feldherrn Kronprinz und Friedrich Carl das Ideal der deutschen Nation.
Neider und Feinde haben die Potsdamer Wachparade verspottet. Wir wissen, wessen Geist es war, der das Vaterland zur Größe führte. Es war der hohenzollernsche Geist der Pflichterfüllung und der treuen Hingabe an das Vaterland. Die Armee hat sich blutige Siegeskränze durch Jahrhunderte erworben. Ihre junge Schwester hat es, weil sie bis jetzt noch wenig vermochte, nicht gekonnt.
So fordere ich die Herren der Marine auf, das Versprechen ab⸗ zulegen, im Frieden und im Kriege diesem Geiste treu zu bleiben, und die übrigen Anwesenden, Zeuge zu sein dieses Versprechens und es in Gemeinschaft zu besiegeln mit dem Rufe: „Es lebe Se. Majestät der Kaiser Wilhelm!“ 1
Die aus allen Theilen der Provinz herbeigeströmte Men⸗ schenmenge brachte bei jeder Gelegenheit Sr. Majestät ihre auf⸗ richtige und enthusiastische Huldigung dar.
Das schöne seemännische Schauspiel wurde vom herrlichsten Wetter begünstigt.
Um 6 ¾ Uhr Nachmittags erfolgte die Abfahrt Sr. Majestät des Kaisers, und waren zum Abschiede auf dem Bahnhofe wie⸗ der die Spitzen der Behörden und das Offizier⸗Corps der Ma⸗ Eö“ auch die Ehrenwache des See⸗Bataillons auf⸗ gestellt.
S. M. Panzerschiff „Friedrich der Große“ ist das zweite von 3 ganz gleichen, in der Kaiserlichen Admiralität entworfenen und auf inländischen Werften in Bau gegebenen Schiffen, das jetzt seinem Elemente übergeben wurde. Das erste dieser Schiffe ist das im November vorigen Jahres bereits von der Werft der Aktiengesellschaft „Vulcan“ zu Stettin abgelaufene „Preußen“,
das dritte der auf der Kaiserlichen Werft zu Wilhelmshaven noch im Bau befindliche „Große Kurfürst“. G Diese 3 Schiffe gehören zur Klasse der vollgetakelten, für den Kampf auf hoher See bestimmten Panzerthurmschiffen und ähneln in der Disposition ihres Panzers und ihrer Thürme dem als gut anerkannten englischen Panzerschiff „Monarch“, dem sie jedoch trotz ihrer sehr viel kleineren Dimensionen an Panzer⸗ stärke weit überlegen sind, da sie im Gürtel Panzer von 9 Zoll Dicke gegen 7 Zoll beim „Monarch“ erhalten. Aehnlich wie „Monarch“, haben die Schiffe einen Panzergürtel in der Wasser⸗ linie und eine gepanzerte, auf dem stark beplatteten Batterie⸗ deck stehende Kasematte, welche die unteren Theile und die Drehmechanismen der etwa 1,⸗ Meter über das Oberdeck hervorragenden, mit 8 Zoll und 10 Zoll gepanzerten Drehthürme umschließt. Die vor und hinter der gepanzerten Kasematte vorhandenen ungepanzerten Räume bilden die luftigen und geräumigen, mit großen Fenstern versehenen Wohnräume für Offiziere und Mannschaft. Jeder der beiden Drehthürme wird mit 2 Stück schweren Kruppschen Ring⸗ geschützen von 26 Cm. Kaliber bewaffnet, die über das ganz glatt gehaltene Oberdeck nach jeder Richtung, ausgenommen direkt nach vorn und nach hinten, feuern können. Das Schanz⸗ kleid ist, um dies Feuern zu ermöglichen, nicht fest, sondern zum Umklappen eingerichtet, wie auch die Wanten der Untermasten auf eine eigenthümliche Weise befestigt werden müssen, so daß sie bei Gefechtsbereitschaft von ihren gewöhnlichen, in dem Schuß⸗ bereich der Thürme liegenden Befestigungspunkten leicht entfernt und an andere, nicht im Schußbereich liegende Stellen versetzt werden können. Sie gewähren alsdann den eisernen Masten allerdings ge⸗ ringere Unterstützung, die aber immer noch vollkommen ausreichend ist, da in dem erwähnten Falle der Gefechtsbereitschaft die ganze hierzu eingerichtete Takelage mit allen Spieren und Rundhölzern her⸗ abgenommen und an dazu bestimmten Stellen untergebracht wird und außerdem die Masten selbst so stark konstruirt sind, daß sie auch ohne Wanten stehen würden. Außer den erwähnten 4 Stück 26 Cm.⸗Geschützen in den Thürmen wird die Armirung noch aus je einem 17 Cm.⸗Geschütz im Bug und im Heck bestehen, welche den von den Thurmgeschützen nicht zu bestreichenden Feuerwinkel vollkommen beherrschen, wodurch erreicht wird, daß von dem still iegenden Schiffe nach jedem Punkte des Horizontes mit wenig⸗ stens einem Geschütz geschossen werden kann. Die Dimensionen Friedrich des Großen“ und seiner Schwesterschiffe sind nur mäßige, die Länge zwischen den Perpendikeln beträgt circa 94 M., ie größte Breite auf dem Panzer 16,3 M. und die Tiefe vom Oberdeck bis zum Kiel circa 11 M., während das Gewicht des ollständig fertigen und mit Munition, Proviant und Vorräthen aus⸗ erüsteten Schiffes circa 6700 Tonnen erreichen wird. Die Konstruk⸗ ion des eisernen Schiffskörpers erfolgte nach dem sogenannten Zellen⸗ system, d. h. das Schiff hat innerhalb seiner Außenhaut noch inen inneren wasserdichten Boden, während der Raum zwischen iesen beiden Böden durch wasserdichte sogenannte Längs⸗ und Querspanten in zahlreiche wasserdichte Zellen getheilt wird. Außerdem wird der eigentliche Schiffsraum noch durch Quer⸗ schotte und je ein an jeder Seite längslaufendes Längsschott wasserdichte Räume zerlegt, welche theils nur von oben zu⸗ gänglich, theils mit einander durch wasserdicht verschließbare Thüren verbunden sind. Durch diese Bauart ist eine sehr große Festigkeit mit großer Sicherheit des Schiffs gegen gefährliche ecke verbunden. Fast alles zum Bau des Schiffskörpers ver⸗ endete Eisen ist aus inländischen Werken und zwar die meisten latten aus der Dillinger Hütte, sowie die in großen Längen eförderten Deckbalken von der Burbacher Hütte in vorzüglicher, dem englischen Material mindestens Qualität ge⸗ liefert worden. — Nur die schweren Schmiedestücke, der soge⸗ nannte Vor⸗ und Hintersteven, konnten in Deutschland nicht angefertigt und mußten daher aus England bezogen werden. Daß das verarbeitete Material ein nicht geringes Gewicht epräsentirt, geht aus der folgenden kurzen Zusammenstellung hervor; es wurden am Schiff verbaut: C e64““ an Hlatfeneisen circa 1100 Tonnen, an Winkeleisen,
an Balken⸗ und Fagconeisen - circa 500 Tonnen,
an Nieten circa 100 Tonnen.
Der Panzer für „Friedrich der Große“ ist ebenfalls in Eng⸗ land bei den renommirten Firmen Brown u. Co. und Cammel u. Co. (Atlas und Cyclop, Iron⸗Works), beide in Sheffield, be⸗ stellt. Er repräsentirt ein Gewicht von 1200 bis 1300 Tonnen à 1000 Kilo und wird auf der Kaiserlichen Werft in der neu⸗ erbauten Panzerplattenwerkstätte gehobelt, hecgr⸗ und nach der Schiffsform unter hydraulischen Pressen gebogen werden.
Die Maschinen von 5400 indizirten Pferdekräften sind bei der Märkisch⸗Schlesischen Maschinenbau⸗Aktiengesellschaft (vor⸗ mals F. A. Egells) in Bestellung gegeben und erhalten alle neuen bei Schiffsmaschinen jetzt üblichen Vervollkommnungen, als Ueberhitzer, Oberflächen condensatoren u. s. w. Der Dampf für die Schiffsmaschinen wird von 6 Kesseln mit zusammen 30 Feuerungen und einem elliptischen Schornstein geliefert. Der
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Er ist theils im Raum neben den Kesseln, theils über ihnen im Zwischendeck untergebracht, um auch nach ihrem Verbrauch dem mchn noch genügende Stabilität zu vollkommener Segelführung zu sichern. Außer den zur Fortbewegung des Schiffes bestimmten Ma⸗ schinen sind noch verschiedene besondere Hülfsdampfmaschinen zu speziellen Arbeiten vorgesehen, nämlich eine Maschine zum Drehen des Spills für das Heben der Anker, je eine Maschine zum Drehen der beiden Thürme und eine Maschine zum Steuern des Schiffes. Für diese Maschinen ist noch ein besonderer, ebenfalls bn seoßen Kesselraum untergebrachter kleiner Hochdruckkessel vor⸗ anden. Um genügend Wasser bei weiten Reisen für die circa 500 Mann betragende Mannschaft beschaffen zu können, ist ein Destillirapparat vorhanden, der in 24 Stunden aus Seewasser circa 2000 Liter trinkbares Wasser beschaffen kann. Für etwaiges Leckwerden des Schiffs sind eine größere Zahl Dowetonscher Pumpen vorgesehen, die durch ein Netz von großen und kleinen, durch das ganze Schiff geführten Röhren im Stande sind, jeden Raum im Schiff vollkommen trocken zu legen. Wie aus dem Vorstehenden wohl hervorgeht, ist das nun
von Stapel gelaufene Schiff ein mit allen Vervollkommnungen der Neuzeit ausgestattetes Bauwerk, das wohl im Stande ist, die deutsche Nation in fernen Ländern als ein Produkt einhei⸗ mischer Industrie würdig zu vertreten. Innerhalb Jahresfrist ist der „Friedrich der Große“ das vierte für die deutsche Flotte von Stapel gelaufene große Panzerschiff: im Oktober vorigen Jahres wurde in England auf der Samuda'schen Werft der „Kaiser“, im November vorigen Jahres in Stettin „Preußen“, am 12. dieses Monats ebenfalls bei Samuda „Deutschland“ und nun am 20. dieses Monats das eben besprochene Schiff zu Wasser gelassen. Es ist dies in so kurzer Zeit ein größerer Zu⸗ wachs, als selbst je in der englischen Flotte der Fall war. Um aber unser Programm zur Schaffung einer Flotte erfüllen zu können, ist auf der Kaiserlichen Werft in Ellerbeck bereits der Bau eines neuen Panzerschiffs (bis jetzt ohne Namen) begonnen, das zur Klasse der sehr schwer gepanzerten, sogenannten Panzerkorvetten, die hauptsächlich zum offensiven Küstenschutz bestimmt sind, ge⸗ hört. Die Pläne auch für dieses Schiff sind in der Admiralität nach ganz neuen Prinzipien entworfen.
— Se. Königliche Hoheit der
“ Prinz Leopold von Bayern ist nach München abgereist. 8
— Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
— Nachdem von den fünf! durch die deutschen Bundesre⸗ gierungen zur Beobachtung des Venusdurchganges aus⸗ gerüsteten astronomischen Expeditionen drei, nämlich die nach der Kergueleninsel, der Auklandsinsel und nach Tschifu in China entsandten, bereits im Juni, Juli und August Deutschland ver⸗ lassen hatten, ist am Abend des 20. September die nach Ispa⸗ han bestimmte Expedition von hier über Astrachan nach Persien abgereist. Dieser Expedition, deren Hauptaufgabe astronomisch⸗ photographische Aufnahmen des Phänomens bilden werden, ge⸗ hören folgende Mitglieder an: Als Astronom Dr. Becker, erster Assistent der hiesigen Sternwarte, ferner der bekannte Forschungs⸗ reisende in Südafrika, Professor Dr. Fritsch von der hiesigen Universität, als Leiter der Expedition und Photograph, so wie Dr. F. Stolze aus Berlin und H. Buchwald aus Breslau, eben⸗ falls als Photographen.
Die fünfte der Expeditionen, nach der Insel Mauritius bei Madagaskar bestimmt, wird sich am 27. September in Marseille einschiffen, um über Port⸗Said, Suez und Aden sich nach ihrem Bestimmungsorte zu begeben.
Diese Expedition besteht aus zwei Astronomen, Dr. Löw, Assistent des Königlichen geodätischen Instituts in Berlin, Dr. Pechüle, Assistent der Sternwarte in Hamburg, und zwei tech⸗ nischen Gehülfen, Dölter, Mechaniker aus Straßburg, und Heidorn aus Göttingen.
— Der Minister des Innern hat die nach dem §. 54 des hannoverschen Landesverfassungsgesetzes vom 6. August 1840, zur Bildung einer neuen Gemeinde und 8 Erweiterung eines bestehenden Gemeindeverbandes durch ufnahme einer anderen Gemeinde erforderliche Genehmigung der „zuständigen oberen Provinzialbehörde“ sowohl bei amts⸗ sässigen Städten und Flecken als bei gewöhnlichen Landgemein⸗ den der Ober⸗Präsidial⸗Instanz vorbehalten. Es ist hierbei, außer der Rücksicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes der fraglichen Genehmigung, auch die Erwägung maßgebend ge⸗ wesen, daß in den altländischen Provinzen der Monarchie die Bildung neuer Gemeinden u. s. w., nach Vorschrift der Ge⸗ harnse effastengegeese sogar der landesherrlichen Genehmigung edarf.
— Nach einem Bescheide des Ministers des Innern können die Kosten der Formulare, welche die Bürgermeister zu den Anträgen auf Ertheilung von Reisepässen benutzen, der Staatskasse nicht zur Last gelegt werden, gehören vielmehr zu den sachlichen Ausgaben der betreffenden Bürgermeistereien.
Ein Zwang gegen die Bürgermeister hinsichtlich der Be⸗ nutzung gedruckter Formulare zu den gedachten Anträgen ist nach der Bestimmung des Ministers nicht auszuüben, da es für das Interesse des Dienstes genügt, wenn nur in den Anträgen über die in dem Formular bezeichneten Thatsachen übersichtlich Auskunft ertheilt wird.
— In Betreff der Bewilligungen von Unterstützungen an Personen, welche bei den Waldarbeiten in den Staats⸗ forsten ohne eigenes Verschulden verunglücken, hat der Finanz⸗ Minister die Cirkularverfügung vom 10. Dezember 1868 dahin erweitert, daß die Bezirks⸗Regierungen unter den darin angege⸗ benen Voraussetzungen hinfort ermächtigt sein sollen, an einen verunglückten Waldarbeiter Unterstützungen bis zu dem Ge⸗ sammtbetrage von 20 Thlr. für denselben Fall, und ingleichen an die Hinterbliebenen eines in Folge der erlittenen Verletznng eeve Waldarbeiters Unterstützungen bis zu dem Gesammt⸗ etrage von 25 Thlr. selbständig zu bewilligen. Wenn an den verungluckten Arbeiter vor dem Eintritte des Todes bereits Unter⸗ stützungen gegeben waren, so können zwar die Hinterbliebenen ebenfalls noch solche erhalten, es ist aber deren Betrag nur so hoch zu bemessen, daß die vor und nach dem Eintritte des To⸗ des gewährten Unterstützungen zusammen die Summe von 25 Thlr. nicht übersteigen. Die Regierungen können also hiernach für denselben Fall auch mehrmalige Beihülfen gewähren, deren Gesammtbetrag jedoch durch vorstehende Sätze begrenzt wird.
für die Kessel vorgesehene Kohlenvorrath beträgt 600 Tonnen. * 1“ 6 “
Wahl eines Gemeindevorstehers war in
der bisherige Gerichtsscholz mit absoluter Stimmenmehrheit zum Gemeindevorsteher gewählt, vom Landrathe des Kreises indeß als solcher wegen mangelnden titulirten Grundbesitzes nicht be⸗ stätigt, vielmehr der Gerichtsschreiber, welcher nach dem Gerichts⸗ cholzen die meisten Stimmen erhalten hatte, als gewählt be⸗ zeichnet und als Gemeindevorsteher bestätigt worden. Der Mi⸗ nister des Innern hat auf die Beschwerde mehrerer Einsassen diese geschäftliche Behandlung dem Wortlaute des Absatzes 4 des §. 26 der Kreisordnung für widersprechend erklärt, welcher für den Fall der Nichtbestätigung von Gemeindevorstandswahlen ausdrücklich die Anordnung einer Neuwahl vorschreibt. Daß diese Bestimmung auf jede Nichtbestätigung, sei es, daß sie aus formellen, sei es, daß sie aus materiellen Gründen erfolgt ist, Anwendung findet, könne nach der Instruktion vom 20. Sep⸗ tember 1873 zu §. 26 einem Zweifel nicht unterliegen. Da der Gerichtsschreiber in gültiger Weise nicht gewählt und dieser Mangel durch die landräthliche Bestätigung nicht gehoben sei, so stehe demselben selbst für den Fall, daß er als Gemeinde⸗ vorsteher vereidigt und eingeführt sein sollte, ein Recht auf Bei⸗ behaltung seines Amtes aus dem §. 35 der Kreisordnung und dem Gesetze vom 21. Juli 1852 nicht zu, und habe die Neuwahl eines Gemeindevorstehers stattzufinden.
— Zu der eben stattfindenden Befahrung des Rheins durch Hydrotechniker der betreffenden Uferstaaten sind als Kommissare ernannt worden: von Baden der Großher⸗ zogliche Baurath Honsel in Karlsruhe; von Bayern der König⸗ liche Kreis⸗Baurath Lavale in Speyer; von Elsaß⸗Lothringen der Kaiserliche Wasserbau⸗Direktor, Regierungs⸗ und Baurath Grebenau in Straßburg; von Hessen der Großherzogliche Ober⸗ Baurath Renner in Darmstadt; von Niederland der Königliche Hauptingenieur des Waterstaat Rose im Haag; von Preußen der Königliche Strombau⸗Direktor, Geheime Regierungs⸗Rath Nobiling in Coblenz.
Für die schriftlichen Arbeiten wurde der Sekretär der Central⸗ Kommission Dr. Schirges den vorstehend Genannten zugeordnet.
Außer den Rheinschiffahrts⸗Inspektoren wohnen auch zwei Mitglieder der Reichs⸗Kommission zur Untersuchung des Zu⸗ standes der Elbe, der Großherzoglich mecklenburgische Landbau⸗ Meister Lütkens von Boitzenburg und der Herzoglich anhaltische Geheime Rath Vieth der Befahrung bei.
Während der Dauer dieser Befahrung von Basel bis ins Meer haben die Kommissarien von dem Zustande des Strom⸗ bettes, namentlich des Fahrwassers, der Leinpfade, der Häfen, Werfte ꝛc. aus eigener Wahrnehmung und aus den einzusehen⸗ den Stromkarten genaue Kenntniß zu nehmen, und den vorge⸗ fundenen Thatbestand, vorzugsweise in Betreff der Schiffbarkeit der einzelnen Stromstrecken, mit dem Resultate der im Jahre 1861 abgehaltenen Befahrung zu vergleichen, um dadurch zu der Ueberzeugung zu gelangen, ob die betreffende Stromstrecke seit jener Zeit in ihrer Schiffbarkeit überhaupt und in welchem Maße gewonnen oder verloren hat.
Mit Rücksicht auf die, nach den Pegelbeobachtungen eintre⸗
tenden niedrigsten Schiffahrts⸗Wasserstände hat die Kommission zu prüfen, ob und in wie weit jede Stromstrecke sich in einem genügenden oder ungenügenden schiffbaren Zustande befindet, unter Angabe der darin vorhandenen Schiffahrtshindernisse. Vorzugsweise ist zu ermessen, bis zu welchem Tiefgange der Schiffe bei den gewöhnlichen niedrigsten Wasserständen mit Aufwendung genügender Kräfte und Mittel die betreffende Stromstrecke voraussichtlich fahrbar gemacht werden kann, ohne bei dieser Untersuchung weiter zu gehen, als die vorzulegenden und während der Befahrung einzusehenden Materialien gestatten. Das Ergebniß der Strombefahrung wird in den täglichen Protokollen der Kommission und in den Gutachten niedergelegt, welche über die einzelnen durchfahrenen Stromstrecken abgestattet werden, und zwar mit Rücksicht auf die von den Rheinschiffahrts⸗ Interessenten überreichte Denkschrift, über welche ein besonderes Gutachten nach Schluß der Strombefahrung an die Central⸗ Kommission zu erstatten ist. Die Befahrungs⸗Kommission hat ihre Reise abwärts von Coblenz vorgestern, den 20., fortgesetzt, und wird ihre für die Rheinschiffahrt wichtige Aufgabe zu Anfang des nächsten Monats beendigt haben.
— In Abänderung des §. 75 in dem durch Allerhöchste Ordre vom 4. Juni d. J. genehmigten neuen Abschnitt V. des Exercir⸗Reglements für die Kavallerie soll fortan an Stelle des Ausdrucks „Succurs⸗Escadrons“ die Bezeichnung „Unter⸗ stützungs⸗Schwadronen“ treten.
— Das in Metz garnisonirende Königlich bayerische Fuß⸗Artillerie⸗Bataillon ist der 4. Fuß⸗Artillerie⸗Bri⸗ gade attachirt worden.
— Der General der Kavallerie und General⸗Inspecteur der Artillerie von Podbielski hat sich mit Urlaub nach Dalmin bei Karstädt begeben.
— Zur Abstattung persönlicher Meldungen sind hier einge⸗ troffen: der General⸗Lieutenant von Blumenthal, Comman⸗ deur der 22. Division, und der General⸗Major von Legat, Commandeur der 44. Infanterie⸗Brigade.
— Der General⸗Lieutenant und Commandeur der 1. Garde⸗ Infanterie⸗Division von Pape und der General⸗Lieutenant von Biehler, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte der General⸗Inspektion des Ingenieur⸗Corps und der Festungen, sind hierher zurückgekehrt.
— Der Kaiserlich österreichische Militär⸗Intendant von Hofmann ist zum Studium der hiesigen Militär⸗Verwaltungs⸗ Einrichtungen hier eingetroffen.
— Der Großherzoglich mecklenburgische Gesandte in Wien, Frhr. von Gamm, ist gestern Abend auf der Durchreise nach Schwerin hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.
Königsberg i. Pr., 22. September. (W. T. B.) Das Erkenntniß der ersten Instanz gegen den Bischof Crementz von Ermland, welches denselben wegen widerrechtlicher An⸗ stellung des Geistlichen Seeburg in Wuhsen zu einer Geldbuße von 200 Thalern event. zu einer Gefängnißstrafe von 6 Wochen “ ist vom ostpreußischen Tribunal heute bestätigt worden.
Kiel, 20. September. Gestern Nachmittag um 4 Uhr wurde dem Musikcops des Holsteinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 85 der im Namen der Provinz geschenkte Schellenbaum von dem Landtagsmarschall in Gegenwart des ständischen Ausschusses vor der Front des Füsilier⸗Bataillons feierlich überreicht. Der Landtagsmarschall Graf E. Rantzau hielt dabei eine Ansprache, welche der Oberst⸗Lieutenant von Spangenberg beantwortete.
— Bei der nach §. 23 der Kreisordnung abgehaltenen eine
Akte bei
Viele hohe Militärs, Herren und Damen wohnten dem feierlichen
20. September. Das Monu⸗ ment für König Maximilian II. ist nunmehr in der Königlichen Eisengießerei so weit gediehen, daß es in wenigen Wochen in allen seinen Theilen vollendet sein wird. Auch die Arbeiten für den Grundbau des Monuments im Forum der Maximiliansstraße schreiten trotz der Schwierig⸗ keiten, welche sie bieten, vorwärts, es bleibt 89 wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, vorerst noch zweifelhaft, ob dieselben so recht⸗ zeitig vollendet werden können, um das Denkmal noch im lau⸗ fenden Jahre, am 28. November, dem Geburtstage des Königs, enthüllen zu können. Sollte dies nicht möglich werden, so wird die Enthüllungsfeier jedenfalls im nächsten Frühjahr, am 10. März, dem Todestage des Königs, vorgenommen werden . In der Sitzung der Gemeindebevollmächtigten der Stadt München vom 16. ds. berichtete Weidert über die Rech⸗ nungen, bezüglich des Standes der verschiedenen städtischen Anlehen am Schlusse des Jahres 1873, wonach der Gesammt⸗ schuldenstand Ende 1872 die Summe von 9,985,314 Fl. aus⸗ machte und bis Ende 1873 die Ziffer 11,200,187 Fl. erreichte. Da diese Erhöhung in der Presse mehrfach der dermaligen Ge⸗ meindevertretung zum Vorwurf gemacht wurde, nahm Referent zur Abgabe folgender Erklärung Anlaß: 1 Eine Mehrung der Schulden sei allerdings vorhanden; 8 sei die Folge des im Jahre 1872 gefaßten Beschlusses “ 8 e⸗ gien, daß das Anlehen von drei Millionen Thalern nicht zur 8 ung der laufenden Ausgaben, nicht zur Herstellung des e. im Budget, sondern vielmehr für allgemeine Verbesserung der städti 88 Verhältnisse, insbesondere für Schulen und Seeeheg — 8 wendung zu finden habe. Erwähnt müsse werden, daß die 8G vertretung Münchens als eine der ersten die „völlige 1 befreiung eingeführt habe und für Schulzwecke alljährlich die u von circa 400,000 Fl., also bereits die gesammte Gemeindeumlage aufwende. Wenn es in einem Zeitungsberichte heiße, Feg Gemeindevertretung habe die Umlage auf 70 Proz. „hinaufge 88. 1 so sei zu konstatiren, daß gerade dieser eine Reduktion der Um 2½ von 95 Proz. auf den jetzigen Stand gelungen sei. Das im 5 re 1872 kontrahirte Anlehen müsse als ein sehr günstiges bezeichnet wer b Schweinfurt, 21. September. (W. T. B.) Heute wurde Kullmann von hier nach Würzburg abgeführt, um vor das im nächsten Monat daselbst zusammentretende Schwurgericht ge⸗
stellt zu werden.
aden. Karlsruhe, 19. September. Das Gesetzes⸗ ““ vom 18. d. publizirt das Gesetz vom 21. Juni, betreffend die Bestimmung der Geldstrafen nach der Reichsmarkrechnung und eine landesherrliche Verordnung vom 28. August, wonach dieses Gesetz vom 1. Januar 1875 an in Wirksamkeit tritt; ferner das Gesetz vom 28. August, be⸗ treffend den Bau der Freiburg⸗Breisacher Eisenbahn, resp. deren pachtweise Uebernahme durch die Staatsbahnverwaltung. Die Feier der Enthüllung der Inschrift des monu⸗ mentalen Brunnens am südöstlichen Ende der Karl⸗Friedrich⸗ Straße wird am nächsten Dienstag, den 22. d. M., stattfinden. Abends wird in dem Eintrachtssaale ein Bürgerabend mit Gesang und Musik in der Art des Banketts am Sedanfest ab⸗ gehalten werden zu Ehren der bedeutenden Werke (Eisenbahn nach Maxau, Wasserleitung ꝛc.), welche von der vorigen Gemeindeverwaltung unter der Leitung des Oberbürgermeisters Malsch während der Jahre 1847 bis 1870 in hiesiger Stadt zur
Ausführung kamen.
essen. Darmstadt, 19. September. Die Herzo⸗ gin Fü. von Mecklenburg⸗Schwerin ist heute Nach⸗ mittag zum Besuche des Prinzen und der Frau Prinzessin Carl ier ei en. “ „Main⸗Ztg.“ berichtet über die Thätigkeit der Landtagsausschüsse: Der Gesetzgebungsausschuß der Zweiten Kammer hat die Berathung des Berggesetzes beendigt und sich wiederum vertagt. — Die Zweite Kammer wird Anfangs Oktober sich versammeln können. Auf die erste Tagesordnung wird die Präsidentenwahl zu setzen sein, da das Mandat des Präsidenten Görz inhaltlich der neuen Geschäftsordnung in Bälde erlischt. Trotzdem das Pensionsgesetz, Berggesetz, Kirchengesetze und Theaterfrage beim demnächstigen Zusammentritt zur Verhandlung stehen, glaubt man auf eine kurze Sitzungsperiode rechnen zu 20. September. Zur Einführung der Reichsmark⸗ Währung hat, dem Fr. J.“ zufolge, die Großherzogliche Re⸗ gierung den Ständen einen Gesetzentwurf vorgelegt nachstehenden Inhalts: „Bei der Umrechnung,
Bayern. München,
die 1Ee. Güifhauns v. it den gesetzlich festgestellten Geldsätzen nach dem Reichs⸗
dse .“ sch können Pfennig⸗Brträge, welche nicht V8 fache der Zahl Zehn sind, bis höchstens zu dem nächst höheren Viel⸗ fachen von Zehn abgerundet werden. Auf die in §. 1 des Finanz⸗ gesetzes vom 30. November 1873 ausgedrückten Geldsätze, n 1 Cenihg sge van 8 Kr. und weniger findet die vorstehende Bestim⸗ ine Anwendung.“ 1 1
mung Zein Mhotibe basn besagen, es sei jetzt erforderlich, die in einer Anzahl von Gesetzen uud Verordnungen enthaltenen Geld⸗ sätze auf Grund der Vorschriften im §. 2 des Art. 14 des Reichsmünzgesetzes vom 9. Juli v. J. umzurechnen. Hierbei würden zum Theil Pfennig⸗Beträge zum Vorschein kommen, welche schon der auffälligen Zahlen wegen, aber auch mit Rück⸗ sicht auf die Unbequemlichkeit der Anwendung eine Abrundung erheischen. Es trete dies namentlich bei den Geldsätzen derjeni⸗ gen Abgaben ein, welche mittelst des Stempels erhoben würden; auch bei der Umrechnung der in einer Reihe von ges etzlichen Strafbestim⸗ mungen vorkommenden Geldsätze ergäben sich Beträge, deren Abrun⸗ der bequemeren Handhabung wegen sehr wünschenswerth sei. Bei Abgabe⸗Beträgen bis zu 3 Kr. indeß, wie solche insbeson⸗ dere in dem Gesetze das Brückengeld ꝛc. bei Mainz betr., vor⸗ kämen, würde eine selbst mäßige Abrundung verhältnißmäßig schon sehr empfindlich sein, und es solle daher nach Absatz 2 des Entwurfs bei Geldsätzen von 3 Kr. und weniger von Zu⸗ schlägen zum Zwecke der Abrundung abgesehen werden. Ebenso soll am Ausschlage der direkten Steuern in keiner Weise etwas
eändert werden.
In der gestern abgehaltenen Sitzung des Kirchen gesetz⸗ Ausschusses kamen die Gesetze, betreffend die rechtliche Stellung der Kirchen im Staate, den Mißbrauch der geistlichen Amts⸗ gewalt und die Vorbildung der Geistlichen, zur Verhandlung. Wegen vorgerückter Tageszeit wurde sodann die Sitzung aufge⸗ hoben, und sollen die beiden weiteren Gesetze (religiöse Orden und Besteuerungsrecht der Kirchen) in den nächsten Tagen berathen werden. Nach abgeschlossenen Verhandlungen wird sich der
Ausschuß durch Abstimmung schlüssig machen.
Mecklenburg. Schwerin, 21. Septemver. Der Groß⸗ “ .ernsageng. in Rabensteinfeld wieder eingetroffen.
heute nach Hummelshain be⸗
treten; die Herzog geben. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 20. September. Der Herzog ist gestern Abend von Oberhof wieder hier einge⸗ troffen und hat sich alsbald auf den Kallenberg begeben.
Anhalt. Dessau, 19. September. Die Herzogliche Familie ist gestern Abend von ihrer Reise nach der Schweiz im besten Wohlsein wieder hier eingerroffen. Nach einem kurzen Aufenthalte wird sich dieselbe zu einem längeren Aufenthalte nach Ballenstädt begeben. Nach ihrer Rückkehr von dort gedenken Ihre Hohei'en aus dem bisher bewohnten Palais in das seit einigen Jahren im Umbau befindlichen Residenzschlosse überzu⸗
jedeln. G 1 8 — Der Staats⸗Minister v. Larisch hat sich in Geschäften nach Berlin begeben
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 19. e Der Fürst und die Prinzessin Elisabeth sind von Scheveningen in erwünschtem Wohlsein hierher zurück⸗ gekehrt. 1
— Das hiesige Bataillon ist von den bei Langensalza stattgehabten Manövern wieder hier eingetroffen.
— Für die hiesige Stadt ist eine neue Wasserleitung von dem benachbarten Bebra aus projektirt, da der obere Stadt⸗ theil in diesem Sommer an vollständigem Wassermangel zu lei⸗ den hatte und das Wasser der Pumpbrunnen von schlechter Be⸗ schaffenheit ist. Nach einem vom Geheimen Ober⸗Baurath Henoch in Altenburg abgegebenen Gutachten würden die Erbauungs⸗ kosten bei Durchfuͤhrung seines Projektes 25 — 26,000 Thlr. be⸗ tragen. Die Beschlußfassung der Stadtverordnetenversammlung wird vielleicht heute schon erfolgen.
Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 20. September. (W. T. B.) In feierlicher Privataudienz empfing heute Mittag der Kaiser von Oesterreich den spanischen Gesandten del Mazo, um aus dessen Händen sein Beglaubigungsschreiben entgegenzunehmen. Abends war der Gesandte zur Hoftafel geladen. Die Kaiserin von Oesterreich wird in den ersten Tagen des Oktober von England zurückkeyrend hier erwartet.
Niederlande. Haag, 18. September. Der Prinz Alexander der Niederlande ist aus Rußland am 15. im Haag wieder eingetroffen. — Prinz Heinrich ist vorgestern aus dem Haag nach Kissingen abgereist, um seinen Adjutanten, den Kapitän zur See Arntzenius, welcher seit einiger Zeit daselbst gefährlich krank darniederliegt und dessen Zustand bedenklich ist, esuchen. 1 G Bylandt hat seine Demission als Mitglied der Ersten Kammer der Generalstaaten für Süd⸗Holland eingereicht. Für die dadurch erforderlich gewordene Ersatzwahl ist dem Ver⸗ nehmen nach der bisherige Kolonial⸗Minister Fransen van de utte in Aussicht genommen. 8 — 21. (W. T. B.) Der König hat heute die Generalstaaten in Person eröffnet. Die Thronrede gedenkt der mit so allseitiger und herzlicher Theilnahme der Be⸗ völkerung begangenen Jubiläumsfeier des Königs und hebt die überaus freundschaftlichen Beziehungen der niederländischen Re⸗ gierung zu allen fremden Mächten hervor. Es wird ferner die günstige Finanzlage des Landes und der befriedigende Ausfall der Ernte erwähnt und bezüglich der öffentlichen Arbeiten bemerkt, daß ein Theil derselben betreffs seiner Ausführung noch weiterer Sicher⸗ stellung bedürfe, ein anderer Theil aber noch zur Ausführung vor⸗ bereitet werden müsse. Eine partielle Trockenlegung des Zuidersees stehe in nächster Aussicht. Die Thronrede bemerkt ferner, daß die Gesetzbücher des Landes theilweise einer Revision unterworfen und zur Berathung durch die Generalstaaten vorbereitet worden seien, und weist auf die Modifikationen der Unterrichtsgesetzgebung hin, die für unerläßlich erachtet werden. Die Nachrichten aus Atchin ließen erwarten, daß man mit Klugheit und Ausdauer den Widerstand überwinden werde, der noch geleistet werde, die Marine und Armee habe sich des höchsten Lobes würdig gemacht. Der Zustand in den Kolonien überhaupt sei ein durchaus be⸗ friedigender. — Berichten zufolge, welche man im Haag aus Batavia vom 1. August erhalten, waren dort Mittheilungen der nieder⸗ ländischen Konsular⸗Agenten in Singapore und Penang einge⸗ gangen, durch welche bestätigt wurde, daß die bedeutendsten Führer der Kriegspartei in Atchin, Panglima Polin einbegrif⸗ fen, nun nicht abgeneigt wären, mit dem General⸗Gouvernement von Niederländisch⸗Indien über den Frieden unter Anerkennung der Oberhoheit der Niederlande zu unterhandeln, wofern man ihnen direkte Unterhandlung mit dem General⸗Gouvernement zu⸗ gestehen und ihnen nicht die Bedingung stellen würde, sich zu⸗ nächst an den Obersten Pel, den Militär⸗ und Civilbefehlshaber der Expedition in Atchin, zu wenden und diesem ihre Unter⸗ werfung zu erklären.
Großbritannien und Irland. London, 19. Sep⸗ tember. 1 Kaiserin von Oesterreich besichtigte am Don⸗ nerstag das Königliche National⸗Hospital für Schwindsüchtige in Ventnor und verließ gestern die Insel Wight, um einige Tage in London zu verweilen. Auf der Reise nach der Hauptstadt besuchte sie Brighton und nahm das Aquarium, sowie andere Sehenswürdigkeiten der Küstenstadt in Augenschein.
— Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh beendigen am nächsten Fve; 185 8; bei der Königin in
al und kehren na ondon zurück. Die 1 2h nn meldet das Avancement des General⸗Majors Prinzen Friedrich Christian Carl August von Schleswig⸗Holstein zum General⸗Lieute⸗
britischen Armee. nant in der britische Aberdeen hat beschlossen, den
— Der Stadtrath von 3 Premier⸗Minister Disraeli bei seiner Rückkehr von Balmoral
Shrenbürgerrecht der Stadt zu verleihen. 8 gr Die Züfen 5 unfundirten britischen Staats⸗ schuld beliefen sich in dem am 31. März 1874 beendeten Fiskaljahre auf 21,777,389 Lstr. und die Kosten der Verwaltung dieser Schuld auf 208,712 Lstr.
rankreich. aris, 19. September. Der Kriegs⸗ Mingfs hat 888 12 d. M. beschlossen, daß die Militärs aller Waffengattungen der Klasse von 1869 und die, deren Dienstzeit am 30. Juni 1875 zu Ende geht, am 15. Oktober d. J. in Urlaub gesandt werden. Davon aus, genommen sind die Einjährig⸗Freiwilligen, die Stellvertreter, die, welche sich wieder haben anwerben lassen, die für die Pension in Vorschlag Fehrmchn. Militärs und die, welche sich in den
Compagnien befinden. xvö L von Algerien hat alle Wallfahr⸗ ten nach Mekka verboten, weil im Hedjas die Pest ausge⸗
Spanien. Madrid, 21. September. (W. T. B.) Die
amtliche „Gaceta“ veröffentlicht eine Verfügung der Regierung, betreffend die Neuorganisirung der Armee und die Er⸗ höhung der Löhnung für die im Felde stehenden Soldaten. — Das Journal „Politica“ bringt einen Artikel, welcher ausführt, daß ein gemeinsames Vorgehen der auswärtigen Mächte gegen die Carlisten geboten erscheine, falls die Grenzsperre von der französischen Regierung nicht gehandhabt werde. — Die deutschen Kanonenboote, an deren Bord sich der deutsche Konsul in Bayonne, Richard Lindau, befindet, sind durch das stürmische Meer bisher am Auslaufen aus dem Hafen von Bilbao verhindert.
— 22. September. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Meldungen fahren die Carlisten fort, Eisenbahnen und Tele⸗ graphenleitungen zu zerstören. Der General Moriones steht den Carlisten bei Carrascal gegenüber und verhindert sie an der Ueberschreitung des Ebro.
Italien. Rom, 18. September. Die „Gazzetta Ufficiale“ veröffentlicht ein Königliches Dekret, welches den am 31. Januar 1874 von den Bevollmächtigten Italiens, Frankreichs, Belgiens und der Schweiz in Paris unterzeichneten und am 7. August 1874 ratifizirten Additional⸗Münzvertrag für rechtskräftig erklärt. 88
— Der französische Gesandte beim heiligen Stuhl, von Corcelles, ist über Neapel nach Rom zurückgekehrt. — Nach Zeitungsberichten wird der neulich zum Katholizismus über getretene Marquis Ripon in Rom erwartet, um dem Papste vorgestellt zu werden. Hr. Jules Favre ist in Venedig und Emilio Castelar in Florenz angekommen.
Rußland. St. Petersburg, 20. September. Der Grosfue Wladimir Alexandrowitsch von Rußland 8 ist durch Kaiserlichen Befehl im Militär⸗Ressort, d. d. Livadia, 30. August (11. September) zum Chef der 1. Garde⸗Infanterie⸗ Division, unter Belassung in seinen bisherigen Würden, ernannt worden. — Nach dem „Kronstädter Boten“ sollte am 16. d. M. die Kaiserliche Dampfyacht „Standart“, welche die Kaiserin bei ihrer Reise nach England am 15. Oktober von Calais nach Dower übersetzen soll, nach Calais abgehen. Der Aufenthalt Ihrer Maäjestät in England soll 6 Wochen dauern, während welcher Zeit der thnats gehen stationiren und Ihrer Majestät zur Disposition stehen wird. b“ 8 Ver ehasamse von Reutern ist, wie die „Lib. Ztg.“ meldet, am 17. September auf der Bahn Mosheiki aus dem Auslande zurückgekehrt und hat sich auf seine Güter in ivland begeben. 8 — De Sitzungen des Reichsraths sollen, nach der russischen „St. Petersb. Ztg.“, am 5. Oktober wieder eröffnet erden.
8 — Bekanntlich befindet sich unter den Bahnen, deren Auf⸗ nahme in das Eisenbahnnetz Rußlands im April dieses Jahres im Minister⸗Comité besprochen wurde, auch die Linie Witebsk⸗Mohilew⸗Homel. Die russische „St. P. Ztg. erfährt jetzt, daß auch das Kriegs⸗Ministerium auf den Bau dieser Bahn dringt. Die strategische Bedeutung dieser in ihrer ganzen Länge vom Westen her durch den Dnjepr geschützten Linie trete in Verbindung mit der projektirten Linie Brjansk⸗Brest in noch helleres Licht. Ferner wird darauf hingewiesen, daß die militärischen Kommunikationen ohne die Linie Witebsk⸗Homel, im Fall der Belagerung oder gar der Einnahme Wilnas durch den Feind, im höchsten Grade behindert wären. Auch in mischer Beziehung verdiene diese Bahn in ihrem Verlauf, a der kürzeste Transitweg zwischen St. Petersburg und Kleinruß⸗ land und Kiew, Beachtung. Die ganze Länge der besprochenen Linie bis zur Station Ssaltanowka auf der Landwarowo⸗Romen⸗ schen Bahn beträgt nur 268 Werst, d. h. die neu zu bauende Strecke. Die Entfernung zwischen beiden Städten über Ssalta⸗
ka beträgt 328 Werst. 8 9 1 Wladikawkas wird der „St. Pet. Ztg.“ ge⸗
ijeben: B scheieben Erdbeben fand in der Nacht auf den 13,/25. August statt. Der erste und intensivste Stoß war von einem geringen unterirdischen Geräusch begleitet und erfolgte um 12 Uhr 50 Minuten, der e um 1 Uhr 20 Minuten, der dritte genau 3 Uhr Morgens. Alle drei Seöße hatten eine Bewegung von Süd West her. Die I1 rung hinterließ keine Folgen im Gebiet der Stadt. In . westlich von Wladikawkas belegen, hielt die Erschütterung ziemlich lange an und bestand aus einer ganzen Reihe unterirdischer Stöße, die durch verschiedene Zeiträume von wenigen Minuten bis zu Stun⸗ den von einander getrennt waren. Einige wurden von einem Getöse begleitet und verbreiteten durch ihre Heftigkeit Entsetzen und 6“ rung unter der Bevpölkerung. Alle Steinwände erhielten Risse, der Kalkbewurf vieler Häuser fiel ab und einige Schornsteine stüͤrztem ganz zusammen. Auch in den benachbarten Dörfern war die Erd⸗ erschütterung deutlich fühlbar.
Amerika. New⸗York, 21. September. (W. T. B.) Die Unionsregierung hat den Betrag von zwei Millionen Dollars, der von der eingesetzten gemischten englisch⸗amerikanischen Kommission in Folge der von britischen Unterthanen erhobenen Reklamationen als Entschädigung festgesetzt worden war, an die englische Regierung auszahlen lassen.
Asien. Aus China und Japan hat der Dampfer Great sginrublie⸗ solcghehe bis zum 14. August reichende Nach⸗ richten nach San Francisco gebracht: Die Japanesen beharren bei ihrem Entschlusse, sich nur im äußersten Falle in einen Krieg mit China treiben zu lassen. Die ganze Tendenz ihrer gegen⸗ wärtigen Unterhandlungen ist friedlich; aber es arbeiten so viel Einfluͤsse gegen sie, daß sie die Nothwendigkeit empfinden, sich i völlige Kriegsbereitschaft zu setzen. Zu diesem Zwecke sind in gewissen südlichen Häfen große Truppenabtheilungen, im Noth⸗ salle bereit für sofortige Einschiffung, versammelt worden und ihrer Transportflotte sind mehrere große Schiffe hinzugefügt wor⸗ den. Das bedeutendste derselben ist der für 250,000 Dollars an⸗ gekaufte Pacific⸗Postdampfer „New⸗VYork“ und die Schiffe „Acantha und „Madras“, die für resp. 118,000 und 90,000 Bollars er⸗ worben wurden. General Le Gendre, der jünst nach China segelte, um die in Formosa begonnenen friedlichen Unterhand⸗ lungen fortzusetzen, wurde bei der Landung in Amoy vom Konsul der Vereinigten Staaten verhaftet. Das Erstaunen über die Nachricht von seiner Festnahme ist hauptsächlich durch die Thatsache verursacht, daß der freundschaftliche Charakter seiner Mission Jedermann bekannt war. Die japanische Regierung ent⸗ fandte übrigens, die Möglichkeit von Hindernissen in General Le Gendre's Fall vorhersehend, unverzüglich nach dessen Abreise andere Kommissäre ab, die in der Erfüllung ihrer Pflicht nicht verhindert werden konnten. Der erste derselben ist Okubo, Minister des Innern und ein Mitglied der höchsten Regierungsbehörde. Sein Assistent ist Boshshara, ein Beamter des Schatzamtes und der Chef des Zollamtes von
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 19. September.
Der Herzog hat gestern Abend eine Reise nach Tirol “
brochen ist.
Pokohama. Sie sollen sich direkt nach Peking begeben. Der