1874 / 225 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Briloner Kreis-Obligationen. Verloosung am 29. 8 s. Ins. in Nr. 223. 8 3 ptembe Ausreichung neuer Zinsbogen.

4 % Staatsschnldscheine des Fürstenthums Reuss ält. von 1865. Vom 2. Januar 1875 ab; s. Ins. in Nr. 223.

geforderten 20 % nur . mit 50 Reichsmark bis 1. Oktober bei der Gesellschaftskasse in Bremen. Auszahlungen.

Bergisch-Märkische Eisenbann. Die am 1. Oktober fälligen Zinsen der 4 % Prioritäts-Obligationen I. Emission der Hessischen Nordbahn von da ab in Berlin bei der Disconto- Gesellschaft, der Berliner Handels-Gesellschaft, der Bank für Handel und Industrie und S. Bleichroeder; s. Ins. in Nr. 223. .

Ungarische Westbahn. Der am 1. Oktober fällige 8. Coupon

Londom, 23. September, Abends. (W. I. B.) Die heutage Wollversteigerung verlief lebhaft bei sehr festen Preisen. London, 23. Septbr, Nachmittags. (W. T. B.) Getresde- markt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letstem Moutag: Weigen 29,510, Gerste 3360, Hafer 30,780 Qrcrs. Der Markt schloss für süämmtliche Getroidearten bei schlep- endem Geschäft zu nominell unveränderten Preisen. .g- ens. arker

Telegraphische Witterungsberichte. AbwsTemp. Abw Allgemefrs

Bar.

ischer Weizen 54 60, rother 52 57 sb. Wetter: Vormittags. (W.

Umsatz

Regen. Llverpool, 23. September, 8

wel4e. 11““ uthmasslicher

Runig. gesimport 13,000 B. HAverpeel, 23. September, Nachmittags. Baumwolle.

Spekuletion und Erport 2000 Ballen. Stetig.

Middl. Orleans 8 ¼, middling smerikanische 7 11⁄16, fair Dhollerah 5 %,

good middling Dhollerah 4 ⅜, middl. fair Broach 5 ¼, new fair Oomra 5 ¾9, Madras 4 ⅛. fair Pernam 8, fair Smyrna 6 %,

miüdling fair Dhollerah 4 ⅞, Phollerah 4, fair Bengal 4 ⅛, good fair Oomra 5, fair kair Egyptian 7 ½⅞.

Upland nicht unter good ordinary November-Dezember-Ver- unter low middling November-Dezember-Liefe-

(W. T. B.)

schiffung 7 ⅞, nicht rung 7 d. Liverpool, 23. September, Abends. Bei der heutigen Wollversteigerung stellten du Glasgow, 23. September, Nachmittags. oheisen. Mired numbers warrants 84

Leith, 23. September. Getreidemarkt.

Paterson & Comp.) Fremde Zufuhren der Woche: Weizen 1120, Mehl 7340 Sack.

Gerste 642, Bohnen 24, Erbsen 3 Tons.

Weizen nnd Gerste matt, Preise unverändert. Mehl rahig.

Paris, 23. September, Nachm. (W. I. B.)

Produktenmarkt.

fest.

pr. November-Februar

Havre, setzten Wollau

Waarenbericht.

good fair —. Schmalz (Marke Wilcox) 14 C. 13 ¼ C. Getreidefracht 4 ¼.

(W. T. B.) (Schlussbericht.) Umsatz 12,000 B., daven für

hschnittlich 5 % höher als in der Juli-Auktion. (W. T. B.) sh. 3 d.

Weizen behauptet, pr. September 27,00, November-Februar 26,00. Mehl ruhig, pr. September 59,25, pr. 56,25, pr. Januar-April 56,25. Pr. September 73,00, pr. November-Dezember 74,50, pr. Januar- April 76,75. Spiritus matt, pr. September 71,50. Wetter: 23. September. (W. T. B.) Bei der heute fortge- ktion war das Geschäft belebt und Preise sehr fest. N Von den angebotenen 2447 Ballen wurden 1977 Ballen verkauft. .“ Nevr-Vork, 23. September, Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Baumwolle in New-York 16 ¼, do. in New- 8 Orleans 14 ⅛. Petroleum in New-York 12 ⅛½, do. in Philadelphia 12. Hehl 5 D. 60 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 25 C. mixed) 97 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8 ½. Kaffee (Rio-) 16 ¾¼, Speck (short clear)

der Prioritäts-Obligationen von T. B.) Baum-

12,000 B. Budapest.

Slebenbürger Eisenbahn.

dem Berliner Bankverein. Rjäsan-Kozlow-Eisenbahn.

Berlin.

halbjährigen Zinsen der

bei S. Bleichroeder in Berlin. Orel-Griasy-Elsenbahn. sich die Preise

(Von Cochrane eingelöst.

Andere Artikel schaftskasse in Berlin. 17. 22. 24. 8

Rüböl matt,

Regen.

Mais (old 10. September 1869).

Provinzial-Obligationen zum 1. Nr. 223.

s. Ins. in Nr. 223.

Eirgzahlungen.

4 % Obligationen der

da ab mit 5 fl. und die ausgeloosten Obligationen mit 200 fl. ö. W. bei

Der am 1. Oktober fällige Coupon der Prioritäts-Obligationen von jetzt ab mit 3 Thlr. 10 Sgr. bei

der Obligationen von da ab bei Robert Warschauer & Comp. in

Losowo-Sewastopol-Eisenbahn. Die am 1. Oktober fälligen Obligationen bei der Berliner Handels-Ge- sellschaft und F. W. Krause & Co. in Berlin. Koslow-Woronesch-Eisenbahn. halbjährigen Zinsen der 5 % Obligationen von

Die am 1. Oktober fälligen halb- jährigen Zinsen der 5 % fundirten Obligationen von da ab mit je 5 Thlr. bei S. Bleichroeder in Berlin.

Genfer Kreditbank in Liqu. mit 7 Thlr. 23 Sgr. per Stück bei der Deutschen Bank in Berlin

Westend-Potsdam Baubank. Die am 1. Oktober fälligen Zinscoupons der Prioritäts-Obligationen von jetzt ab bei der Gesell-

General-Versammlungen. 10. Oktober. Aktien Gesellschaft Germania in Liqu. Gen.-Vers. zu Dresden. . Rheinische Aktien-Gesellschaft für Paplerfabrl- kation. Ordentl. Gen.-Vers. zu Neuss.

Preussische Kredit-Anstalt in Liqu. Ausserordentl. Gen.-Vers. zu Berlin; s. Ins. in Nr. 223. 6 Breslan... Vereinlgte Gummiwaaren-Fabriken Harburg-Wien. 7 Brüssel.. Ordentl. Gen-Vers. zu Harburg. 6 Cölln ember. Rheinische Bergbau- und Hüttenwesen-Aktien-Ge- gellschaft. Ausserordentl. Gen.-Vers. zu Niederrhei- nische Hütte bei Dnisburg.

Kündigungen und Verloosungen.

Posener Provinzial-Anleihen (vom 19. Juni 1857 und vom Sämmtliche bisher nicht gekündigten 5 % April 1875 gekündigt; s. Ins. in

Dortmunder Stadt-Obligationen, zum 2. Januar 1875 gekündigt;

Deichsocoletät des Ober-Oder-Bruches, zum 2. Januar 1875 gekündigt; s. Ins. in Nr.

on 8

der Gesellschaftskasse in

P. L.

v. M. E. v. M. Wind elb.

Der am 1. Oktober fällige Coupon

8 Fredericksh 8 Helsingör.. 7 Moskau.

Die am 1. Oktober fälligen da ab mit je 5 Thlr.

Die Aktien werden von jetzt ab 6 Putbus..

6 Weserleuch. 7 Wilhelmsh.

6 Bremen... Ordentl. 7 Helder... 6 Posen.. 6 Münster.. 6 Torgaau..

6 Wiesbades

6 Trier. 7 Cherbeurg 7 (Havre... 7 Karlsruhe.. 7 Paris

7 St. Mathieu

223.

7 Haparanda. 339,4 4 W., stille. 7 Christiansd. 337,3 W

7 Hernösand . 339,2 7 Helsingfors. 339,7 7 Petersburg. 339,1 7 Stockholm 339,1 7 Skudesnäs. 337,1 70 s6büe. 336,5

335,0 6 Memel 339,8 + 2,6 7 Flensburg 335,5 7 Königsberg. 338,9 + 1,8 6 Danzig. 338,7 + 1,2 .335,1 0,2 7 Kieler Haf. 337,7 7 Cösli 337,7 +1, 1

7 Gröningen 3

6 Berli 3

6 Ratibor 327,0 3,3 334,2 + 1,5 338,8

¹) Gestern Abend Regen. ³) Strom S. Gestern Nachmittag N. schwach. Strom S. ⁴) Ges- Abend und Nachts stü

ansicht. 24. September. bedeckt. halb heiter bedeckt. bedeckt. heiter. ¹) Nebel. Regen. bedeckt.

bedeckt. heiter. bedeckt. heiter. bedeckt. heiter. bedeckt. heiter. bedeckt. bedeckt. bedeckt. wolkig. heiter. heiter. bedeckt. ganz heiter. völlig heite bewölkt. bedeekt. halb heiter. heiter. bewölkt, trüͤb bedeckt. heiter.

—₰

Winädstille. 1 Windstille. Winäͤstille. NW., schw. Windstille. N., mäss. NNO., mäss. 080., schw. 80., mäss. SW., mäss. + 1,2 S0., schw. SW., mäss. + 1,8 0., schw. + 3,7 S0., schw. SW., schw. + 5,0/S0., schw. WsSW., mäss. SW., frisch. SW., mäss. SW., heftig. WXNW., mäss. 0 ˙SO., schw. 8 SW., s. schw. 6 W., mässig.

+

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—JOgN 90 90 90 d0 S So⸗

4, 5, 8,S., mäss. 6 SO., mäss. WSW., mäss. 4 W., 2. lebh. 5 8

3,

4,

12,8 10,0 + 3,5/S., schw. 13,0 + 4,8 W., mässig. V 14,2 S., schw.

12,8 W., schw.

1 13,4 SW., mäss. bewölkt. V 11,8 SW., stille. bedeckt.

SW., schw.

¹

12,1 080., schw. bedeckt. ²) Gestern Nachmittag Winqdsü

rmisch.

Dampfschiffahrts-Gesellschaft Neptun. Statt der anfänglich

g mane 2 mmmnaAm

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[4340]1 Subhastations⸗Patent.

Die zur Konkursmasse der Westend⸗Gesellschaft

H. Quistorp u. Co. hierselbst gehörige, in Tempel⸗

hof resp. Mariendorf belegenen, im Grundbuche von Tempelhof Band IV. Blatt Nr. 297 und im

Grundbuche von Mariendorf Band III. Nr. 109

verzeichneten Grundstücke nebst Zubehör sollen

den 13. November 1874, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zim⸗

mer 12, im Wege der nothwendigen Subhasta⸗ tion öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und hamnachst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlag den 14. November 1874, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden.

Die zu versteigernden Grundstücke sind zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 23 Hektaren 86 Aren 40 Quadrat⸗ Metern resp. 34 Hektaren 32 Aren 70 Quadrgat⸗ Meiern mit einem Reinertrag von 171,97 Thlr. resp. 156,1 Thlr. und das zu Mariendorf belegene Grund⸗ stück auch zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 90 Thlr. veranlagt.

„Auszug aus der Steuerrolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ bedingungen sind in unserem Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite zur gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Die auf den 16. resp. 19. September anberaumten Termine find auf den Antrag der Extrahenten wegen mangelhafter Bekanntmachung aufgehoben.

Königliches Kreisgericht.

Der Subhastationsrichter.

Hersfeld. In Sachen des Wilhelm Schwenkert zu Magdeburg, Klägers, gegen den Kaufmann Adolph „Rost zu Hersfeld, jetzt in unbekannter Ferne, Ver⸗ klagten, wegen Forderung, hat Kläger vorgestellt: Der Verklagte erhielt von mir käuflich die in der Rechnung Anl. A. bezeichneten Waaren zu den daselbst angegebenen Zeiten und beigesetzten, verabredeten, auch üblichen und angemessenen Preisen. Er hat darauf 30 Thlr. bezahlt und schuldet moch 124 Thlr. 19 Sgr., welcher Betrag mit 6 % Verzuaszinsen seit der Klage⸗ behändigung ref. exp. klagend begehrt wird.

Der bescheinigtermaßen in unhekannter Ferne sich aufhaltende Verklagte wird hierdurch aufgefordert, bis zu dem auf den 21. Dezember d. J., Vormit⸗ tags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine gene Klagthatsachen bei Meidung des Ein⸗ geständnisses und des Ausschlufses entweder mündlich zu Protokall zu beantworten oder schriftliche und Zwar von Enem Rechtsanwalt Unterzeichnete Be⸗ antwortung Linzureichen.

Alle weiter ergehenden Verfügungen u. s. w. wer⸗ den dem Verklagten, falls er keine Eeklämmng erstattet, nur durch Anschlag am hiesigen Gerichtsbrett bekannt gemacht werden.

Rotenburg, zen 10. September 1874.

Königliches bS Abtheilung I Ike len. 1.“

VPerkäufe, V

Verkäufe erpachtungen

Submissionen 2 G

[4241] Bekanutmachung.

Die Lieferung der pro 1875 erforderlichen Ber⸗

vhs ungs⸗ und Oekomomie⸗Bedürfnisse, als ohn⸗ 120,000 Kilogr. ord. Roggenbrod (aus gebeuteltem

Roggenmehl bei einem Abgang von 15 % Kleie und 3 % Mühlenstaub), 3000 Kilogr. feines Roggen⸗ brod, 100 Kilogr. Semmeln, 110 Centner Roggen⸗ mehl, 60 Centner Gerstenmehl, 40 Centner Buch⸗ Beecfnn, 10 Centner Weizenmehl, 60 Centner Hafergrütze, 60 Centner Buchweizengrütze, 1 Centner

Buchweizengries, 70 Centner grobe Graupe,

2 Centner feine Graupe, 250 Centner Erbsen,

160 Centner weiße Bohnen, 60 Centner Linsen,

90 Centner Reis, 60 Centner Hirse, 100 Kilogr.

Fadennudeln, 350 Kilogr. gebr. Kaffee, 4000 Liter

Kuhmilch, 1000 Liter Trinkbier, 50 Centner But⸗

ter, 20 Centner Schweineschmalz, 20 Centner ge⸗

räucherten Speck, 4000 Kilogr. Rindfleisch, 3.

Kilogr. Hammelfleisch, 1500 Kilogr. Schweine⸗

fleisch, 150 Kilogr. Kalbfleisch, 2500 Centner

Kartoffeln, 120 Centner Weißkohl, 60 Centner

Mohrrüben, 120 Centner Salz, 80 Kilogr. Pfeffer,

40 Kilogr. engl. Fewür, 15 Hektoliter Zwiebeln,

30 Kilogr. Kochkümmel, 1000 Liter Essigsprit,

40 Kilogr. Rüböl, 160 Centner Petroleum, 15

Kilogr. Stearinlichte, 64 Kilogr. gegossene Talg⸗

lichte, 24 Centner grüne Naturkornseife, 95 Kilogr.

harte Talgseife, 5 Centner Soda, 950 Stück Reiser⸗ besen, 200 Kilogr. Wacholderbeeren, 35 Schock

Lagerstroh, 20 Kilogr. Rindertalg, 60 Kilogr.

Berger Thran, 30, Stück Hgaarbesen, 20 Stück

ö 20 Stück Schrobber, 10 Stück Kehr⸗ eulen, 1 soll im Wege der Submission vergeben werden, und haben wir zur Eröffnung der von Reflektanten mit der Aufschrift „Submission auf die Lieferung pro 1875“ frankirt einzureichenden Offerten einen Termin auf den 13. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr, anberaumt.

Während der Abhaltung des Termins werden keine Offerten mehr angenommen, auch finden Nachgebote durchaus keine Berücksichtigung.

Die Preise in den Offerten müssen in Reichs⸗ mark und Pfennigen ausgedrückt sein.

Zur Sicherung des Gebots hat jeder Submittent mit der Offerte eine Kaution von 9¼2 des Werthes der von ihm beabsichtigten Lieferung baar oder in Staatspapieren zu überreichen oder vor dem Termin bei der hiesigen Strafanstaltskasse einzuzahlen.

Die Lieferungsbedingungen liegen in unserem Registratur⸗Bureau während der Geschäftsstunden zur Einsicht aus; Abschrift derselben wird an aus⸗ wärtige Submittenten auf Verlangen gegen Einsen⸗ ung oder Nachnahme von 10 Sgr. Kopialien über⸗ andt.

Jeder Submittent muß in seiner Offerte erklären, daß er die Lieferungsbedingungen acceptire, widrigen⸗ falls die Offerte ungültig ist.

Die Lieferanten von Bier, Brod, Semmeln und Fleisch müssen im hiesigen Orte oder in der Stadt Poln. Crone wohnen.

Cronthal bei Poln. Crone, den 15, September 1874.

Königliche der Strafanstalt. .“ eweß.

* 8 [43233 Bekauntmachung.

Der Bau einer Kreis⸗Chaussee von Eldena nach Wolgast mit einer Zweigchaussee von Gr. Ernsthof nach Cröslin soll in Generalentre⸗ prise gegeben werden. Unternehmer werden aufgefor⸗ dert, ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift:

„Kreischausseebau Eldena⸗Worlgast⸗Cröslin“ spätestens bis zum 14. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr, zu Händen des unterzeichneten Landraths

ei gabe der Offerte ist eine Kaution von 4000 Thlrn., geschrieben Viertausend Thalern, baar oder in Cours habenden Preußischen Staatspapieren

zu bestellen, welche nach erfolgtem Zuschlage au 10,000 Thlr. [Zehntausend Thaler) zu hshe dn

Die eigegangenen Offerten werden am 14. Okto⸗ ber cr., Mittags 12 Uhr, im landräthlichen Bureau in Greifswald in Gegenwart der etwa erschienenen

Submittenten geöffnet werden. Ebendaselbst liegen auch die Bedingungen, Kostenanschläge und Zeich⸗ nungen zur Einsicht aus. Abschrift der Bedingungen hes. ga Erfordern gegen Erstattung der Kopialien ertheilt. Greifswald, den 21. September 1874. Die Kreischaussee⸗Kommission. v. Wedelklk.. b Landrath.

14322] Suhmissions⸗Anzeige.

Die für den Neubau der Matrosen⸗Kaserne hier⸗ selbst erforderlichen gewalzten T -Träger circa 31,847 Kilogramm sollen im Wege der öffent⸗ lichen Submission beschafft werden.

Hierzu Termin am 9. Oktober er., Vormittags 11 ¼ Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwal⸗ tung, Karlstraße Nr. 27 Zimmer 26, woselbst auch die Lieferungsbedingungen nebst Trägerverzeichniß zur Einsicht ausliegen.

Kiel, den 22. September 1874.

Kaiserliche Marine⸗Garnisonverwaltung.

„Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. ““ [4328]

Kündigung

von

Hypotheken⸗Antheil⸗Certifikaten.

Da diejenigen Hypothekenforderungen, auf welchen die e“

%. Nr. 6724 6726 6732 6734. Nr. 7502 7520 . . .

à 5 ½%.

à Thlr. 100 . à Thlr. 500

Nr. 272267 151–1 11.“ ausgegeben sind, an uns zurückbezahlt werden, kün⸗ digen wir hiermit die obigen Hyhotheken⸗Antheil⸗ Certifikate den Besitzern mit der Aufforderung:

dieselben in rekommandirten Briefen an uns einzusenden und zu bestimmen, ob ihnen dagegen ein gleicher Betrag anderer 4 ½ resp. 5prozentiger Hypotheken⸗Antheil⸗Certifikate oder das Kapital nebst Zinsen bis zum Zahlungstage franko zugesandt werden soll.

Berlin, den 23. September 1874.

Preußische Hypotheken⸗Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft.

Dr. Otto Hübner. G. Wolff. Gustav Grafe. 8se Hpotheken⸗Bank in Hamburg.

Die Einlösung der am 1. Oktober 1874 fällig werdenden Ziuscoupons unserer vierundeinhalb⸗ prozentigen Hypothekenbriefe und der zur Zah⸗ lung, al pari ausgelooften Stücke dieser Hnpotheken⸗

efe

Litt. A. Nr. 424. 565. 571. 599. 661. 730. 901.

909. 953. 1100. 1110. 1218. 1223. 1301.

1528. 1529 à 500 Thlr. Litt. B. Nr. 85. 200. 301. 451. 452. 463. 503. 610. 622. 699. 851. 1241. 1325. 1495. 1600. 1678. 1679. 1689. 1792. 1855 à

erfolgt vom 1. Oktober 1874 an

S. unserer Kasse Große Bleichen Nr. 28,

age;

in Berlin, bei der Preußischen Hypotheken⸗

Ver vr. nbet, hr hr kfechschaft.

„Den Coupons und den ausgeloosten Stücken ist ein arithmetisch geordnetes Neimmernverzeich⸗ niß beizufügen. amburg, den 22. September 1874. Die Direktion.

L

[4324] In Gemäßheit des Allerhöchst bestätigten Stit für die Falkenberger Freisobligationen II. G. sion vom 2. Februar 1868 sind am heutigen 7 folgende Obligationen ausgeloost worden: Littr. C. à 100 Thlr. Nr. 39. 104. 197. D. à 50 Thlr. Nr. 50. 92. 98. E. à 25 Thlr. Nr. 22. 44. 110. Die Inhaber können vom 2. Januar k. die Nominalbeträge dafür entweder hier bei unse Chansseebau⸗Kasse oder beim Schlesischen Le verein in Breslau erheben. Eine Verzinsung ser Obligationen findet von dem genannten Ten⸗ ab nicht mehr statt.

Falkenberg O.⸗S, 18. September 1874. Die Kreis⸗Chausseebau⸗Kommission. Graf Pückler. Hertel. Böhm.

Bischoff, Notar.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[4344] Nachdem in der außerordentlichen Generalversin lung der Berliner Lombard⸗Bank am 15. September d. Is. die Liquidation der Gesellschaft beschlossen ist, foh wir gemäß Art. 243 des Allg. deutschen Hande setzes alle Gläubiger auf, ihre Forderungen bei unterzeichneten Gesellschaft, Münzstr. 21, pan anzumelden. (a c. A

Verliner Lombard⸗Ball

in Liquidation. Peters. Kucke. Vetter.

Vom 20. September cr. ab treten an Stell⸗ im siebenten Nachtrage für den Berlin⸗Posener; bandtarif angegebenen Frachtsätze für lebende anderweite, ermäßigte Frachtsätze in Kraft. Den serhalb herausgegebene neunte Tarifnachtrag 1

den Verbandstationen käuflich zu haben.

Bromberg, den 18. September 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.

Die im Laufe des 2. Quartals 1874 au Strecke der Main⸗Weser⸗Bahn „Cassel Fran a/M.“*, sowie auf der mit der Bergisch⸗Märkn Bahn gemeinschaftlichen Strecke „Cassel Gmf d auf der Bahn selbst, den Stationen in den Eisenbahnwagen gefundenen und noch! reklamirten Gegenstände, als:

25 Schirme, Regen⸗ und Sonnen⸗ von versch nen Stoffen und Farben, 28 Stöcke von Roht

olz mit Knochen⸗, Horn⸗ ꝛc. Griffen, 12 Hütt

ilz und Seide ꝛc., 18 Mützen, Civil⸗ und M 4 Röcke und Ueberzieher, 9 Taschentücher, 1 8 rock, 1 Damen⸗Regenmantel, 1 Muff, 1 Kinde chen, 2 Kinderhüte, 1 Pelzkragen, 1 Tuchjacke, 6 Handschuhe, 1 Frauenhut, 1 Paar Stiefeln, 11 Schuhe, 1 Paar Gummischuhe, 1 goldener Arm 1 filberner Theelöffel, 1 Plaid, 2 Fächer, 2 schetten mit Knöpfen, 1 Karton und 7 Packete! sen Inhalts, 2 Halstücher, 1 wollenes Hem; Kistchen mit div. Gegenständen, 3 led. Tästh 1 3 Binden, 1 Plaidriemen, 1 Kor mit div. Inhalt, 1 Körbchen, leer, 1 Sack mit Kleidern, 1 Umhängetasche mit alten Effektg Reisetasche, 1 Toilette⸗Etui, 4 Hutschachteln, 1. 1 Brille, 1 Sense, 2 Pack alte Kleider, 1 2. pfeife, 1 Taschenmesser, 1 Metall⸗Schreibstift, 1 chen Kattun, 5 Bücher, können von den sich au senden Eigenthümern innerhalb Jahresfrist unterzeichneten Verwaltung in Empfang gencon werden, indem spaͤter anderweit darüber verfügt

Cassel, den 18. September 1874.

önigliche Betriehsmaterialien⸗Verwalte

8 der Main⸗Weser Bahn. Rübeling.

(a. c. 1

Bischwitz im Kreise Trebnitz,

taats⸗

8 8

für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeilr 3 Sgr. ] 8

Berlin, Freitag,

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

den 25. Septemb

er, Abends.

q“ -9

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General⸗Major von Witzendorff, Chef des Mili⸗ tär⸗Reit⸗Instituts, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe; dem Obersten Freiherrn von Schleinitz, Commandeur des Westfälischen Dragoner⸗Re⸗ giments Nr. 7, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; dem Oberst⸗Lieutenant von Heinichen, Commandeur des Altmärkischen Ulanen⸗Regi⸗ ments Nr. 16, und dem Major Siber im Magdeburgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 4 den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Premier⸗Lieutenant von im Posenschen Ulanen⸗Regiment tant zur 7. Kavallerie⸗Brigade, vierter Klasse und dem Sergeanten Pauli im 7. Pommerschen Infanterie⸗Regiment Nr. 54 die Rettungs⸗Medaille B zu verleihen.

88

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Konsistorial⸗Präsidenten Dr. Mommsen zu Kiel den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Forst⸗ meister von Estorff zu Trier den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Lehrer und Org Krawarn im Kreise Ratibor den Adler der Inhaber des König⸗ lichen Hausordens von Hohenzollern; dem Steuer⸗ Aufseher Jarisch zu Sagan, den bisherigen Schulzen Salbey zu Wernecke zu Rambow im Kreise Westpriegnitz, Kolberg zu Pausin im Kreise Osthavelland -und Gutkelch zu Wansdorf desselben Kreises, und dem Chaussee⸗ geld⸗Erheber Schoewe zu Rauden im Kreise Marienwerder das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Major a. D. Dresler⸗ von Scharfenstein zu Schlegel im Kreise Neurode die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 2₰

8 8

8

bnigreich Preußen.

8 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Regierungs⸗Räthen Reiche zu Münster, Priwe zu Merseburg und Faerber zu Stargard i./Pomm. den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath und dem Oekonomie⸗Kommissarius Nawrocki zu Danzig den Titel „Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath“; sowie

Dem Rechtsanwalt und Notar Leh Siegen den Cha⸗ rakter als Justiz⸗Rath zu verleihen. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 1 Arbeiten.

Baumeister Franz Volkmann zu Obornik

Der bisherige Kreisbaumeister daselbst angestellt worden.

ist als Königlicher

Angekommen: Der Unter⸗Staatssekretär im Justiz⸗

sterium Dr Friedberg.

ANRiicchtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. September. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam gestern Nach⸗ mittags 1 ½ Uhr nach Berlin, besuchte die Ausstellung des unter Höchstseinem Protektorate stehenden Akklimati⸗ sations⸗Vereins und die Ausstellung der von Taubstummen selbst angefertigten Gegenstände, empfing sodann den Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, den Unter⸗Staatssekretär Schuhmann, sowie den General⸗Direktor der direkten Steuern Burghart und nahm die Abschiedsmeldung des Kaiserlich türkischen Generals Röchid⸗Pascha entgegen. Um 5 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit vom Stettiner Bahnhofe in der Begleitung Sr. ö des Kaisers und

önigs zur Ho Jagd nach Hubertusstock.

Se. Majestät der Kaiser und König unter dem 20. d. M. an den Chef der Admiralität, General⸗ Lieutenant von Stosch, folgende Allerhöchste Kabinetsordre erlassen:

„Ich habe an dem, was Ich hier in Kiel gesehen, so entschieden den Eindruck eines erfreulichen und gedeihlichen Fortschritts der Marine em⸗ pfangen, daß es Mir zur besonderen Befriedigung gereicht, Ihnen Meine lebhafte Anerkennung auszusprechen, welcher Ich einen erneuten Aus⸗ druck dadurch zu geben wünsche, daß Ich Sie hierdurch à la suite des See⸗Bataillons stelle und der Fortifikation auf dem Jäger⸗Berg den Namen „Fort Stosch“ beilege. Ueber weitere G bew

anisten Weczerek zu Deutsch⸗ Grund des

1“ 1 DOffiziere und Beamte der Marine werde Ich noch besonders be⸗

V

Vollard⸗Bockelberg Nr. 10, kommandirt als Adju⸗ den Königlichen Kronen⸗Orden

lich 19,132,190 Thlr. Reste Thlr. weniger als der Etat angesetzt hatte), so daß sich ein

demjenigen des Gesetzes über

it eine gleichartige Gerichtsverfassung in demselhen, mußte sich die Reichsgesetzgebung, wenn sie gs itt u

1 s chließen.

stimmen. Kiel, den 20. September 1874.

An den Gene

Die Vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen. v

Nach einer Uebersicht, welche der Reichskanzler dem Bundesrath in Betreff der ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Jahr 1873 vorgelegt hat, beliefen sich die Einnahmen des Reichs einschließ⸗ lich 301,037 Thlr. Reste auf 143,143,354 Thlr., 5,923,288 Thlr. mehr als der Etat auswarf. Die Ausgaben betrugen einschließ⸗ 130,607,231 Thlr., (6,612,835

Ueberschuß von 12,536,123 Thlr. ergab. Die Zölle und Ver⸗ brauchssteuern haben 85,923,727 Thlr. Einnahmen geliefert, 20,400,467 Thlr. mehr als das etatsmäßige Soll betrug, es haben daher 9,934,583 Thlr. Matrikulurbeiträge, welche auf Nachtragsetats zum Soll gestellt waren, wieder in Abgang gestellt werden können.

Zum richtigen Verständnisse des dem Entwurfe der Strafprozeßordnung zu Grunde liegenden Systems ist der „Begründung“ desselben über das Verhältniß des Entwurfs zu die Gerichtsverfassung und über die Neuerungen des Entwurfs Folgendes vorangeschickt worden:

Voraussetzung und nothwendige Vorbedingung einer dem gesammten Deutschen Reich gemeinsamen Strafprozeßgesetzgebung Darum . eine ensame Eivilurszeßordnung und eine getitslübhn⸗ Bordnung zu Wüßen, auch die vaas n. tlern, als Grund⸗

lage für beide Prozeßordnungen gleichmäßig ein gemeinsames

Gerichtsverfassungsgesetz für das Reich zu geben.

Demzufolge kann eine sachgemäße Würdigung des vorliegen⸗ den Entwurfs nur im Zusammenhange mit dem gleichzeitig vor⸗ gelegten Entwurf eines Gerichtsverfassungsgesetzes gewonnen werden. Dieser letztere Entwurf ist das vorausgesetzte Correlat des Strafprozeßentwurfs; in ihm sind namentlich alle diejeni⸗ gen Bestimmungen enthalten, die sich auf die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, auf die Heranziehung des Laienelements zu der Rechtsprechung, auf die sachliche Zustän⸗ digkeit der Gerichte, auf die Oeffentlichkeit der Gerichtssitzungen, auf die Aufrechthaltung der Ordnung in den letzteren, auf die Gerichtssprache und die Zuziehung von Dolmetschern, sowie auf die zu gewährende Rechtshülfe beziehen.

Bei der bereits oben angedeuteten Mannigfaltigkeit der in den verschiedenen Staaten des Reichs geltenden Strafprozeß⸗ gesetzgebungen ist es unmöglich, ein übersichtliches und er⸗ schöpfendes Bild aller der Abweichungen zu geben, durch welche sich der gegenwärtige Entwurf in Verbindung mit den ein⸗ schlägigen Vorschriften des Entwurfs eines Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes von den bisher bestehenden Rechten unterscheidet. Denn bei zahlreichen Punkten ist das, was für das Gebiet des einen Staates als Neuerung erscheint, für das Gebiet eines anderen Staates keine solche. Daher wird sich eine Zusammenstellung der wesentlichen Abweichungen des Entwurfs von dem in Deutsch⸗ land bestehenden Strafprozeßrecht damit begnügen müssen, die⸗ jenigen Bestimmungen hervorzuheben, welche für die Mehrzahl der innerhalb des Deutschen Reichs geltenden Gesetzgebungen als Neuerungen anzusehen sein dürften.

Als solche Neuerungen mögen hier folgende angeführt werden:

I. Eine Betheiligung des Laienelements findet nicht blos bei den Landesstrafgerichten höchster Ordnung in der Form des Schwurgerichts, sondern auch bei den Strafgerichten unterster Ordnung in der Form des Schöffengerichts statt.

II. Die Geschworenen entscheiden über die Schuldfrage end⸗ gültig und in deren vollem Umfange. Das Vorhandensein mil⸗ dernder Umstände, wenn solche das Gesetz ohne nähere Bezeich⸗ nung zuläßt, fällt, als zur Strafzumessung gehörig, der Ent⸗ scheidung der rechtsgelehrten Richter anheim. Entwurf §§. 251, 253, 222.

III. Die Schöffen üben in gleichberechtigter Stellung mit den rechtsgelehrten Richtern das Richteramt in seinem vollen Um⸗ fange aus. B IV. Zur Bejahung der Schuldfrage ist eine Mehrheit von Drittheilen der Stimmen erforderlich. Entwurf §. 222. V. Das Rechtsmittel der Appellation ist beseitigt. Entwurf

299 8 VI. Dem durch eine strafbare Handlung Verletzten ist bei allen strafbaren Handlungen, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt, oder bei denen der Strafrichter auf eine Buße erkennen darf, das Recht der subsidiären Privatklage gewährt. Entwurf

VII. sich der von der behufs Betriebes Ennwurf

zwei

In gewissen Fällen steht dem Verletzten das Recht zu,

Staatsanwaltschaft erhobenen öffentlichen Klage

88 Strafverfolgung als Nebenkläger anzu⸗ .366

.

VIII. Die Voruntersuchung ist nur in denjenigen Straf⸗ sachen obligatorisch, welche zur Zuständigkeit des deutschen Reichs⸗ gerichts gehören. Entwurf §. 149.

IX. Der Beschuldigte kann sich schon im Vorverfahren des Beistandes eines Vertheidigers bedienen. Entwurf §. 124.

X. Der Beschuldigte und sein Vertheidiger sind im Vor⸗ verfahren befugt, Beweiserhebungen, welche in der mündlichen Verhandlung nicht wiederholt werden können, beizuwohnen. Entwurf §§. 159, 145.

XI. Die Anwendung der Untersuchungshaft durch Sicher⸗ heitsbestellung ist in ausgedehntem Umfange zugelassen. Ent⸗ wurf §§. 106 ff.

XIf. Ein Kontumazialverfahren gegen einen in der Haupt⸗ verhandlung ausgebliebenen Angeklagten findet (abgesehen von strafbaren Handlungen geringfügiger Art) nicht statt. Entwurf §§. 193 ff.

XIII. Gegen flüchtige oder abwesende Beschuldigte findet regelmäßig eine Hauptverhandlung und Urtheilsfällung nicht statt. Entwurf §. 273.

XIV. Der Angeklagte ist befugt, zur Hauptverhandlung Zeugen und Sachverständige unmittelbar laden zu lassen. Ent⸗ wurf §. 183.

XV. In der Hauptverhandlung haben die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte überall das gleiche Recht zur Mitwirkung bei der Beweisaufnahme. Entmwurf §§. 202, 203.

XVI. Die Beeidigung der Zeugen erfolgt erst in der Haupt⸗ verhandlung. Der Eid wird promissorisch geleistet. Entwurf

§. 57,51. 88 XVII. zum Ausspruch des

Bei der Urtheilsfällung ist Drittheilen der Stim⸗

Schuldig überall eine Mehrheit von zwei menden erforderlich. Entwurf §. 219. XVIII. Die Strafvollstreckung geschieht durch die Staats⸗ anwaltschaft. Entwurf §. 408. XIX. Die Wiederaufhebung eines rechtskräftigen Urtheils zu Gunsten des Verurtheilten ist in erweitertem Umfange zu⸗ gelassen. Entwurf §. 320.

Heber die Frage, inwieweit bei den neu einzufühgg oder abzuändernden Gemeinde⸗Einkommensteuerit Whe⸗ weichungen von den Tarifen der Klassensteuer und klassifizirten Einkommensteuer zu gestatten sind, haben der Finanz⸗Minister und der Minister des Innern in einem Bescheide vom 20. v. M. folgende Grundsätze aufgestellt:

Die Abstufung des Einkommens und der Steuersätze in den Tarifen der beiden genannten Staatssteuern beruht auf sorg⸗ fältigen, in dem System und Wesen der letzteren begründeten Erwägungen, welche in allen Fällen, wo die Vertheilung von Kommunalabgaben nach den besonderen Einschätzungsgrund⸗ sätzen jener Steuern stattfinden soll, gleichmäßige Geltung be⸗ halten. Abänderungen des Verhältnisses der einzelnen Tarif⸗ sätze zu einander und zu den bezüglichen Einkommensstufen für diese oder jene Gemeinde würden daher stets die genauesten Erörterungen erfordern und die Bestätigung der betreffenden Regulative zu einer Aufgabe von um so größerer Schwierigkeit machen, als der Nachweis lokaler Eigenthümlichkeiten zur Recht⸗ fertigung abweichender Steuerskalen in überzeugender Weise kaum jemals zu führen sein dürfte. Schon aus diesem Grunde muß an der in dem Reskripte vom 5. Juli pr. (Minist. Bl. pro 1873, S. 218) gestellten Anforderung eines mit den Tarifen der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer des Staates überein⸗ stimmenden Tarifes für die einzuführenden Gemeinde⸗Einkommen⸗ steuern festgehalten werden.

Noch weniger kann die Erhebung von Kommunal⸗Einkom⸗ mensteuern nach solchen Tarifen für zulässig erachtet werden, deren Steuersätze gegen diejenigen der genannten Staatssteuern stärker aufsteigen und insbesondere also von dem gleichmäßigen Verhältnisse, in welchem die Einkommensteuerstufen der klassifi⸗ zirten Einkommensteuer durch die für dieselben festgesetzten Steuersätze getroffen werden, abweichen. Der bisher zur Recht⸗ fertigung solcher progressiven Kommunal⸗Einkommensteuern an⸗ geführte Grund, daß dieselben zur Schonung der unteren Be⸗ völkerungsklassen gereichten, hat seit der Einführung des jetzigen Klassensteuer⸗Tarifes, durch welchen jenem Gesichtspunkte in ge⸗ nügendem Maße Rechnung getragen wird, seine Bedeutung ver⸗ loren und es handelt sich hinfort, um eine der Leistungsfähig⸗ keit der verschiedenen Einwohnerklassen entsprechende Verthei⸗ lung der Steuerlast herbeizuführen, hauptsächlich darum, das Einkommen derselben namentlich auch in den höheren Stufen richtig zu veranlagen, ein Ziel, zu dessen Erreichung die Gemein⸗ den selbst durch gewissenhafte Erfüllung der ihnen in dieser Be⸗ ziehung obliegenden Pflichten wesentlich beizutragen in der Lage sind. Die gegen die Einführung derartiger Progressiwsteuern obwaltenden prinzipiellen Bedenken treten daher jetzt um so hervor, und die Kommunal⸗Aufsichtsbehörden werden sich

er Aufgabe, diese Bedenken bei Ausübung ihres Bestätigungs⸗ rechtes geltend zu machen, fortan umsoweniger entziehen können, als die Neigung der Gemeinden zur Einführung ungerechter Besteuerungs⸗Maßstäbe nach dieser Richtung hin in neuerer Zeit mehr und mehr zuzunehmen scheint. Solchen Bestimmungen der Gemeinde⸗Einkommensteuer⸗Regulative, welche auf die Einführung eines progressiven Steuerfußes gerichtet sind, ist daher in Zukunft die Genehmigung zu versagen. Was die Abänderung der Steuerstufen gegen die in den Tarifen der Klassen⸗und klassifizirten Einkommensteuer vorgeschriebene Zahl und Begrenzung anbetrifft, so ist dieselbe

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