1874 / 225 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

beruht. Die nachfolgende Bureauwahl ergab: Präsident: Pacher v. Theinburg (Wien), Vize⸗Präsidenten: Professor Alcan (Paris), Baron Cantoni (Mailand), Präsident ꝛc. Vaudevin (Brüssel), Schrift⸗ führer: Dr. H. Grothe (Berlin), Rieter (Winterthur), Roussel (Ver⸗ viers), Karcher (Colmar), Generalreferent: Müllendorff (Verviers). Die Präsenzliste konstatirte die Gegenwart von Abgeordneten aus Deutschland (12), Dänemark, Schweden, England, Frankreich, Schweiz, Oesterreich, Italien. Rußland hatte zuvor erklärt, daß die eigen⸗ thümliche Lage der russischen Industrie die Annahme der vom Kon⸗ greß gefaßten Beschlüsse von selbst ergebe. Die Berathungen der Sektionen und des Plenums beginnen morgen am 22. Heute Nach⸗ mittag wurde das Bureau vom Minister empfangen und Abends war großer Empfang im Brüsseler Stadthause Seitens der Stadtbehörde.

Verkehrs⸗Anstalten.

Hamburg, 24. September. (W. T. B.) In der heutigen ußerordentlichen Generalversammlung der Deutschen Trans⸗ tlantischen Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft wurde der An⸗ rag des Verwaltungsrathes auf Emission einer zweiten Prioritäts⸗ anleihe von 750,000 Thlrn. mit 10,205 Stimmen genehmigt. Gegen

den Antrag wurden 601 Stimmen abgegeben.

„Wien, 24. Sepiember. (W. T. B.) Die zwischen der öster⸗ reichischen Staatsbahn⸗Gesellschaft und der rumänischeln Eisenbahn⸗Gesellschaft seit einiger Zeit schwebenden Ver⸗

handlungen sind heute zum Abschluß gebracht worden. Der ru⸗ mänischen Eisenbahn⸗Gesellschaft sind dadurch die zur Fertigstellung sberr Bahnen erforderlichen Geldmittel vollständig zur Verfügung ge⸗ ellt. Liverpool, 24. September. (W. T. B.) Der Dampfer 1 ist heute von der afrikanischen Westküste hier ein⸗ getroffen.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, den 26. September. stellung.) Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Elsa: Fr. Mallinger. Ortrud: Frl. Brandt. König Heinrich: Hr. Fricke. Lohengrin: Hr. Niemann. Telra⸗ mund: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Schauspielhaus. (183. Vorstellung.) Zum ersten Male: Herodes und Mariamne. Eine Tragödie in 5 Akten von Friedrich Hebbel. In Scene gesetzt vom Direktor Hein.

Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Sonntag, den 27. September. Opernhaus. (179. Vor⸗ stellung.) Belmonte und Constanze, oder: Die Entführung aus

Opernhaus. (178. Vor⸗

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dem Serail. Oper in 3 Abtheilungen. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (184. Vorstellung.) Viel Lärmen um Nichts. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare. An⸗ fang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wje zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.

Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Beantwortung.

Musik von Mozart.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspekktoren Schewe (Opernhaus) und Hoff⸗ meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne

Weiteres ausgehändigt.

st stellung der Königlichen der Künste. IV. Historisches Genre. Religiöse Malerei. [(Vgl. Nr. 221 d. Bl.)

Dem Kreise der geschichtlichen Darstellungen, die wir zuletzt besprochen haben, gehören fernerhin noch zwei historische Genre⸗ bilder von der Hand bewährter Münchener Künstler an, die zu den hervorragendsten Gemälden der diesmaligen Ausstellung ge⸗ zählt werden müssen. Wir meinen Wilhelm Lindenschmits „Walter Raleigh mit seiner Familie im Tower“ und vor Allem ranz Defreggers „Letztes Aufgebot im Jahre 1809 in Tirol.“ Lindenschmit hat in seinem „Walter Raleigh“ ein Motiv gewählt, das zwar, was die auftretenden Personen betrifft, den heutigen Beschauer an sich kaum in höherem Grade zu inter⸗ essiren vermag, als etwa der von Albert Baur behandelte Bruderzwist Otto's und Thankmars; aber er hat in seinem Bilde nicht blos mit glücklichem Griff eine malerisch dank⸗ are Scene aufgefunden und das allgemeine Zeitkolorit in ihr richtig getroffen, sondern besonders auch den rein enschlichen Inhalt des Vorgangs anziehend zu gestalten und die Situation in dem Grade und sich selber verständlich zu machen und für sie zu interessiren gewußt, daß der Betrach⸗ tende schwerlich einen speziellen Kommentar vermissen und ohne diesen etwa der Darstellung rathlos gegenüberstehen wird. Die besondere Veranlassung, die diesen Mann ins Gefängniß geführt hat, ist ziemlich unwesentlich und gleichgültig, da seinem Gesichte in überzeugender Weise die Züge eines rastlos forschenden, unter⸗ nehmenden und wagenden Geistes aufgeprägt sind, dem, zumal in einer Zeit der Willkür, glücklicher Aufschwung und jäher Sturz in gleich naher Aussicht stehen. Durch diese Charakteristik giebt der Maler eine den Mitteln seiner Kunst entsprechende genügende Erklärung und Situation und erweckt zugleich die Theilnahme des Beschauers für den Gefangenen, der, auf dem niedrigen Heerde in der Ecke seines Kerkergemachs inmitten seiner Bücher und Apparate dasitzend, zwischen den Fingern ein Buch haltend, in dem er eben geblättert und nachgeschlagen hat, mit ruhigem, freundlichen Auge zu der Thür hinaufblickt, die an der anderen Seite des Raumes der Kerkermeister geöffnet hat, um die Gattin Raleighs mit ihren Kindern einzulassen. Ihrem Gemahl sich entgegenbeugend, schreitet die schlanke, schwarz⸗ B Gestalt der Frau oben die steinernen Stufen herab, mit der Linken den hinabgesunkenen Mantel zusammenfassend, an der Rechten ihr voraneilendes kleines Töchterchen führend, das gegen den Vater hin die Hand ausstreckt, und von dem etwas älteren Sohne begleitet, dessen ängstlich gespannter Blick ebenfalls auf den Vater gerichtet ist. Meisterhaft komponirt, ist diese Gruppe in ihrer glücklich gegebenen vorwärtsstrebenden Be⸗ wegung ebenso ausdrucksvoll wie die Charakteristik der von der Seite gesehenen Köpfe, der unschuldige, kindlich naive Ausdruck des kleinen Mädchens, der verständnißvollere und tiefer bewegte des Knaben, vor Allem aber derjenige der Frau, deren fein⸗ eschnittenes, in der durch die seitliche Wendung bedingten Ver⸗ kürzung des Profils unübertrefflich zart gezeichnetes Gesicht von ebenso inniger wie maßvoll edler Bekümmerniß erfüllt ist. Mit den Vorzügen der fesselnden psychologischen Schilderung, der glücklichen Komposition und der reinen und vornehmen Zeichnung verbindet sich aber endlich noch eine hohe Schönheit des weichen Kolorits, in welchem das lichte Grau der Wand, die helle röth⸗ liche Färbung der Fliesen des Fußbodens, die dunklere der Ge⸗ wänder zu einem warmen und satten Gesammtton von feinster

Harmonie zusammengestimmt ist. Von unmittelbarster und gewaltigster Wirkung ist Defreg⸗ „Letztes Aufgebot“. Hier ist der Inhalt der dargestellten historischen Situation vollständig und ohne den geringsten Rest in die malerische Erscheinung des Bildes aufgegangen, das sich in jedem Zuge aus sich selber erklärt und auch für denjenigen, der etwa ohne jede Kenntniß des geschichtlichen Vorgangs dieser Scene gegenübertritt, nicht eines einzigen erläuternden Wortes bedarf, um in seiner vollen inneren Bedeutung verstanden und gewürdigt zu werden. Durch die allmählich sich senkende Straße eines Tiroler Dorfes kommt eben das „letzte Aufgebot“ daher, ein Trupp von Greisen, die zum letzten, verzweifelten Kampfe ausziehen, nur wenige von ihnen mit der Stutzbüchse bewaffnet, die meisten mit ihrem Arbeitsgeräth, den aufwärts gebogenen und zu Spießen umgeformten Sensen, den mit eisernen Spitzen be⸗ schlagenen und so zu Morgensternen umgewandelten Dresch⸗ flegeln und anderen Waffen, die eben nur der Volkskrieg kennt. Rüstig schreiten sie aus, an ihrer Spitze als Führer, lebhaft mit Wort und Geberde redend, ein Alter, an dessen Lippen die Nächsten förmlich zu hängen scheinen, während sie mit dem Aus⸗ druck banger und erwartungsvoller, aber fester Entschlossenheit in den wettergebräunten Zügen ohne Aufenthalt in dichtgedrängter Schaar dahinmarschiren. Siebzehn Köpfe zählen wir in dieser geschlossenen Gruppe; zwei Nachzügler folgen weiter zurück, und ebenso wird sich dem Trupp noch ein bereits gebrech⸗ licher Alter anschließen, der am Rande des Weges eben von seinem ihm treu und ernst in das gefurchte Gesicht blickenden Weibe mit ausdrucksvollem Händedrucke vielleicht für immer Abschied nimmt. Ein junger Mann, der, den Arm in der Binde, links an der Straße auf dem Treppenvorbau eines Hauses sitzt, blickt den Davoneilenden mit düsterem Auge nach. Ihnen folgen auch die Blicke der übrigen Zurückbleibenden, der Frauen und Kinder des Dorfes, die rechts und links vor den

Akademie

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1

Häusern in einzelnen Gruppen versammelt sind, Gestalten von tiefer, inniger Auffassung und von schlichtester Wahrheit des Ausdrucks. Da ist eine Alte rechts am Wege stehen geblieben, und indem sie ihr Enkelkind mit dem Arm umfaßt, richtet sich der starre, bekümmerte Blicke ihres gerunzelten Gesichts unbe⸗ weglich auf die Vorüberziehenden, während auf der anderen Seite wieder zwei junge Frauen, die eine mit ihrem Kinde auf dem Arm, inmitten anderer Figuren hervortreten und durch die Mischung von Zorn und Trauer, die sich in ihren verweinten und doch gefaßten Zügen ausprägt, den Beschauer ergreifen. Des schweren Geschicks, dem die alten Krieger entgegenschreiten, ist Jeder sich bewußt; sogar in dem naiven Ausdruck der Kinder scheint hier und da eine Ahnung davon aufzudämmern. Aber Jeder ist auch durchdrungen von der Ueberzeugung, daß eine heilige Pflicht den Kampf gebietet, und daß diese unweigerlich erfüllt werden muß. Die Macht einer einzigen großen Idee bewegt eben Alle, und mit unübertrefflicher Meisterschaft hat der Künstler das in der Charakteristik seiner Gestalten ausgesprochen, vor Allem in den Köpfen, die von wunderbarem Leben erfüllt sind und die Blicke des Beschauers mit bannender Gewalt festhalten.

Der Kraft dieser Charakteristik, die gerade in den Gestalten der greisen Männer und ihrer in der Bildung sich in den allge⸗ meinsten Zügen gleich bleibenden und einem bestimmten Typus folgenden, innerhalb desselben aber lebendig nuancirten Köpfe am bedeutendsten und feinsten hervortritt, entspricht deren außer⸗ ordentlich sichere und energische Zeichnung und Modellirung. Aber auch den übrigen Gestalten des Bildes sind diese Vorzüge ebenso zu eigen, wie die bei breitem Vortrag doch sorgfältig durchbildende Ausführung des Details, der Kostüme, der reichen und farbigen Tiroler Tracht und ihrer mannigfaltigen, charak⸗ teristisch herausgearbeiteten Stoffe. Auch die landschaftliche Um⸗ gebung zeigt wenigstens im Vordergrunde gegenüber der ein wenig zurückbleibenden hinteren Partie dieselbe Tüchtigkeit und in ihrer dem Charakter des Vorganges angemessenen Stimmung, dem düster am Himmel aufziehenden Gewölk, endlich noch einen für die feine Empfindung des Malers bedeutenden Zug, der die meisterhafte Komposition allseitig vollendend abschließt. Sie ge⸗ hört ohne Frage nicht nur zu den hervorragendsten Stücken dieser Ausstellung, sondern überhaupt zu den werthvollsten Schöpfungen der neueren deutschen Kunst. 1

Den historischen Genrebildern könnten wir allenfalls auch Anton von Werners „Luther auf einem Familienfest“ an⸗

reihen; da das historische Motiv in diesem Bilde aber nur der

genreartigen Anordnung einer Gruppe moderner Portraits dient, werden wir dieser Arbeit an anderer Stelle gedenken. Dagegen nennen wir hier noch die „Verbandstube“ von Max Volkhart, die bereits unter den vaterländischen Darstellungen ihren Platz hätte finden sollen, und endlich eine „christliche Märtyrerin“ von Albert Baur. Das erstere Bild, das besonders auch in kolo⸗ ristischer Hinsicht sehr beachtenswerth ist und sich durch einen warmen, satten und tiefen Ton auszeichnet, behandelt ein Motiv aus dem letzten Kriege. In einem nothdürftig zur Verband⸗ stube hergerichteten ländlichen Zimmer erblicken wir die Gestalten einiger Verwundeten, um die der Arzt mit seinen Gehülfen beschäftigt ist. Besonders die Hauptgruppe des Bildes, ein auf⸗ recht sitzender bärtiger preußischer Wehrmann mit verbundenem Arme, dem eine barmherzige Schwester die Blutung einer Kopf⸗ wunde stillt, während sich ein jugendlicher bayerischer Soldat mit verbundener Stirn und blassen, erschöpften Zügen an seine Schulter lehnt, und an der anderen Seite des Tisches noch ein

minder schwer verwundeter Zouave sitzt, fesselt durch ihre ge⸗

diegene malerische Behandlung wie durch ihre lebendige Wahr⸗ heit, die aber nicht im Mindesten abstoßend wirkt, sondern im Gegentheil durch eine rührende Innigkeit des Ausdrucks den Be⸗ schauer anzieht. Das Bild von Baur zeigt eine jugendliche weibliche Gestalt in einfach schlichter Gewandung, die stehend ihre Arme nach einem mit Brod, Wein und Rosen gefüllten Körbchen ausstreckt, das ihr von befreundeter Hand in den öden Kerker⸗ raum herabgelassen wird. Ein Gitter trennt diese von einem Käfig, in welchem ein Löwenpaar auf das der Christin bevor⸗ stehende Schicksal hindeutet.

Das zuletzt erwähnte Bild möge uns zu der religiösen Malerei überleiten, die bisher auf keiner Ausstellung so spär⸗ lich vertreten war, wie auf der diesmaligen. Außer einer Reihe zum Zwecke photographischer Vervielfältigung in Tusche aus⸗ geführter Zeichnungen nach eigenen Gemälden von Schubert begegnen uns auf diesem Gebiete nur noch die Arbeiten von vier Künstlern. Pfannschmidt stellte in Handzeichnungen zwei fernere Blätter eines zum Theil bereits bekannten Cyelus, eine „Verspottung und Dornenkrönung“ und eine „Erhöhung Christi“, sowie den Entwurf zu einem Altargemälde aus, das die Gestalt Christi als guten Hirten zeigt. Eine ernste Empfin⸗ dung spricht aus diesen Kompositionen sowohl wie aus dem sorgfam gezeichneten und maßvoll bewegten größeren Karton eines Altargemäldes, das „Christus in Gethsemane”“ dar⸗ stellt, wie ihn, der knieend in ernstem Gebete ringt, die beflügelte Gestalt eines hinter ihm stehenden Engels aus seinem Schmerz emporrichtet. Bekannt, wie die Art und Weise dieses Künstlers, ist auch diejenige Ittenbachs, von dem eine „mater admirabilis⸗’ und ein „ecce agnus dei“ vorhanden sind, zwei Halbfiguren der Madonna mit dem Kinde in dem anempfundenen Charakter der früheren Periode Raphaels, zart und innig, wenn auch zugleich ziemlich weich in der Auffassung, von feiner, milder Harmonie der Farbe und von vollendet glatter Sauberkeit und detaillirender Sorgfalt der Ausführung. 6“

Von einer durchaus modern verfeinerten Empfindung, die sie wenigstens ihrer Auffassung nach als echte Erzeugnisse eines Künstlers unserer Zeit erscheinen läßt, sind die beiden Gemälde Plockhorsts inspirirt, ein „Christus auf dem Wege nach Emmaus“ und ein „Abschied Christi von seiner utter“. Auf dem ersteren Bilde schreitet der Auf⸗ erstandene in weiser Gewandung mit erhobener Hand zwischen den beiden Jüngern dahin, auf dem anderen blicken sich Mutter und Sohn ernst und liebevoll ins Auge, und aus dem schwär⸗ merischen Ausdruck der Frau spricht zugleich mit der Betrübniß des Scheidens das beseligende Bewußtsein von der hohen Mis⸗ sion, die ihrem Sohne geworden und deren Erfüllung er jetzt zu beginnen gewillt ist. Auch in der Farbengebung beider Bil⸗ der, die freilich mit dem traditionellen Usus nicht ganz zu brechen wagt, zeigt sich ein Streben nach freierer Bewegung; doch tritt die koloristische Begabung des Künstlers hier lange nicht in dem Maße hervor, wie in dem vor zwei Jahren ausgestellten „Kampf des Erzengels Michael mit dem Satan um die Leiche des Moses“.

Wie auf der letzten Ausstellung, ist auch diesmal die eigen⸗ artigste und bedeutendste Schöpfung religiöser Kunst ein Gemälde von Eduard von Gebhardt, eine Darstellung des inmitten der beiden Schächer ans Kreuz genagelten Christus, zu dessen Füßen die Seinen sich zusammengefunden haben, eine Gruppe von Gestalten, in denen der tiefste Seelenschmerz in unbedingt realistischer Wahrheit des Ausdrucks und in den mannigfaltigsten Abstufungen von milder Trauer bis zu herzzerreißender Ver⸗ zweiflung sich lauter und echt, ohne jede beschönigende Phrase, offenbart. Da streckt die abgehärmte Gestalt der Maria, in trost⸗ losem Schmerz aufschreiend, ihre Arme zu dem Gekreuzigten empor, während Johannes, selber tief ergriffen, sie innig umfaßt hält und durch liebevollen Zuspruch ihr Leid zu mildern bemüht ist. Da hat sich Magdalena, von Verzweiflung überwältigt, am Fuß des Kreuzes zu Boden geworfen; da ringen die Weiber weh⸗ klagend ihre Häünde oder sinken sich weinend einander in die Arme, während Joseph von Arimathia und einige andere Männer in tiefer, stummer Betrübniß zu dem Gestorbenen emporblicken, dessen edles Haupt, im Tode vornübergesunken, auf die Brust herabhängt. Weiter zurück stehen einige Juden, die des Ge⸗ kreuzigten spotten, und ganz im Hintergrunde ziehen nach voll⸗ brachter Henkerarbeit die römischen Kriegsknechte von der Richt⸗ stätte hinweg. Wie in dem „Abendmahl“, so sind auch hier die schlichten, in aufrichtiger Liebe und inbrünstiger Frömmigkeit ihrem Herrn ergebenen Menschen, die jetzt um den Todten klagen, frei von den konventionellen Typen aus der innersten Empfin⸗ dung des Künstlers heraus nach Vorbildern, die ihm seine Zeit darbot, selbständig gestaltet und von der echtesten und unmittel⸗ barsten, durch keine hergebrachte schöne Pose äußerlich verklärten Empfindung durchdrungen. Diese wirkt aber so gewaltig und überzeu⸗ gend, daß auch die rücksichtsloseste Wahrheit der Natur in der Bildung des zu Tode gemarterten und in sich zusammengesunkenen Körpers dem bedeutenden Eindruck des Ganzen keinen Abbruch thut. Wie in dem „Abendmahl“, geht der Maler auch hier wiederum in den Formen wie in dem Ausdruck bis an die Grenze des in der Kunst Gestatteten; aber die Behandlung dieses erschütternd⸗ sten Gegenstandes der neutestamentlichen Ueberlieferung zeigt ihn auch in demselben Maße wieder als den seltenen Künstler, dessen Kraft den Versuch wagen durfte, durch eine originelle Erfassung des tiefen menschlichen Inhalts der christlichen Ueberlieferung für die Darstellung desselben eine neue Form zu gewinnen, die un⸗ sere Zeit zu ergreifen im Stande ist. In nicht geringerem Grade, als in jenem Bilde, ist ihm dies in seiner neuen Schöpfung ge⸗ lungen, die der vorangegangenen in keiner Weise nachsteht, sie vielleicht eher noch, namentlich in der zugleich tiefen, satten und klaren Farbe, zu übertreffen scheint.

Das Programm für den achten Deutschen Pro⸗ testantentag in Wiesbaden ist nunmehr endgültig festgestellt. Montag, der 28. September, ist für die Ausschußsitzungen bestimmt, und zwar werden Vormittags 9 Uhr die Mitglieder des engeren, Nach⸗ mittags 2 Uhr die des weiteren Ausschusses, d. h. die Abgeordneten der Orts⸗ und Zweigvereine, in der höheren Bürgerschule sich versam⸗ meln. Abends 6 ½ Uhr findet ein Konzert im Kursaal, darauf um 8 ½ Uhr gesellige Unterhaltung unter Mitwirkung des Männergesang⸗ vereins im Saalbau Schirmer statt. Der zweite Tag, Dienstag, der 29. September, wird durch öffentlichen Gottesdienst in der evan⸗ gelischen Kirche, der um 9 Uhr beginnt, eingeleitet. Die Predigt wird Diakonus Döring aus Breslau halten. Um 10ã ½ Uhr findet im Saal⸗ bau Schirmer die erste Hauptverhandlung mit Diskussion über „den Beruf der Kirche in der sozialen Frage“ statt. Das Referat hat Pro⸗ fessor Dr. Böhmert in Fütich Nachmittags 5 Uhr Festessen im Kur⸗ saal. Der dritte Tag, Mittwoch, der 30. September, beginnt wieder mit öffentlichem Gottesdienst, Vormittags 9 Uhr, wobei Dekan Zittel aus Karlsruhe predigen wird. Um 10 ½ Uhr folgt im Saalbau Schir⸗ mer die zweite Hauptverhandlung mit Diskussion über „die Abnahme des theologischen Studiums“. Referent ist Dr. G. W. Schmidt, Redacteur der „Protestantischen Kirchenzeitung“ aus Berlin. Nach⸗ mittags 4 ½ Uhr wird den Mitgliedern und Gästen noch ein Kirchen⸗ konzert in der evangelischen Kirche geboten und der Rest des Tages ist für eine Schlußsitzung des weiteren Ausschusses reservirt.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druckt W. Elsn

Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsr gister⸗Beilage Nr. 177).

Sovs bestimmt und sofort öffentlich bekannt gemacht.

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zum Deu No. 225.

Königreich Preußen.

rivilegium wegen Emission von viereinhalbprozentigen Prioritäts⸗ Beütanisnen der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft bis zum Be⸗ trage von Neun Millionen Mark Reichswährung. Vom 24. August 1874. 8 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von Seiten der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahngese schaft auf Grund des in der Generalversammlung ihrer Aktionäre vom 29. Juni 1874 gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, ihr behufs Erweiterung der Bahnanlagen und Vermehrung der Betriebs⸗ mittel die Aufnahme einer Anleihe bis zur Höhe von 9,000,000 Mark geschrieben: „Neun Millionen Mark Reichswährung“ gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen und Talons versehener Prioritäts⸗Obligationen zu gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegen⸗ wärtiges Peir neins zur Emission gedachter Obligationen unter nach⸗ stehenden Bedingungen Unsere Landesherrliche Genehmigung ertheilen. §. 1. Die zu emittirenden Obligationen werden unter der Be⸗ eichnung: 1 e der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahngesellschaft Littr. C. nach dem anliegenden Schema I. in Stücken von dreitausend Mark, fünfzehnhundert Mark, sechshundert Mark und dreihundert Mark Reichswährung unter fortlaufenden Nummern und zwar: 1

1) Zwei Millionen einhunderttausend Mark Reichswährung in Stücken zu dreitausend Mark unter Nummer 1 bis Nr. 700, 1

2) Zwei Millionen vierhunderttausend Mark Reichswährung in Stücken zu fünfzehnhundert Mark unter Nummer 701 bis Nr. 2300,

3) Zwei Millionen vierhunderttausend Mark Reichswährung in Stücken zu sechshundert Mark unter Nummer 2301 bis Nr. 6300,

4) Zwei Millionen einhunderttausend Mark Reichswährung in Stücken zu dreihundert Mark von Nummer 6301 bis Nr. 13,300, ausgefertigt.

8edeas Obligaltion werden Zinscoupons auf zehn Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von zehn Jahren nach den weiter beigefügten Schemas (II. und III.) beigegeben. Diese Coupons sowie der Talon werden alle zehn Jahre auf besonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert. 1 11

Die werden mit Facsimile⸗Unterschriften von zwei Mitgliedern des Verwaltungsraths, zwei Mitgliedern der Direktion und des Haupt⸗Rendanten versehen.

Auf der Rückseite der Obligation wird dieses Privilegium ab⸗ gedruckt.

.2. Die Prioritäts⸗Obligationen werden mit vier ein halb Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres in Berlin oder an anderen von der Direktion zu bezeichnenden Zahlungsstellen gezahlt.

Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. 1 . 8

Werden Talons nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fäl⸗ ligkeit ab zur Erhebung der neuen Coupons benutzt, so erfolgt die Ausgabe der neuen Coupons nebst Talons nur an die Inhaber der Obligationen. 8

8 3. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Beträge Glaͤubiger der Berlin⸗Görlitzer Eisen⸗ bahngesellschaft. Sie haben in dieser Eigenschaft an dem Gesellschafts⸗ vermögen ein unbedingtes Vorzugsrecht vor allen Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien nebst deren Zinsen und Dividenden.

Eine Veräußerung der zum Bahnkörper und zu den Bahnhöfen erforderlichen, der Gesell chast gehörigen Grundstücke ist unstatthaft, so lange die Prioritäts⸗Obligationen der gegenwärtigen Emission nicht eingelöst oder deren Einlösungsbetrag nicht gerichtlich deponirt ist. Diese Veräußerungs⸗Beschränkung bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und Bahnhöfe befindlichen Grundstücke auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder andere juristische Personen zu öffentlichen Zwecken abgetreten werden möchten. Die Zulässigkeit der Veräußerung wird in diesen Fällen durch eine Bescheinigung des Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariats dargethan. 2

becghmn weitere Vermehrung des Gesellschafts⸗Kapitals durch Emis⸗ sion von Aktien oder Prioritäts⸗Obligationen darf hiernächst nur dann erfolgen, wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums emit⸗ tirten Prioritäts⸗Obligationen das Vorzugsrecht eingeräumt wird.

§. 4. Die Prioritäts⸗Obligationen unterliegen der Amortisation. Zur Amortisation werden jährlich verwendet:

a. der Ueberschuß, welcher vom Ertrage der gegenwärtig im Be⸗ triebe befindlichen Stammbahn und ihrer Zweigbahnen, sowie der Strecken Görlitz⸗Reichenberg (Landesgrenze) und Görlitz⸗Zittau, deren Betriebseröffnung bevorsteht, nach Deckung der laufenden Verwaltungs⸗, Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten, der Beiträge zu den Reserve⸗ und Erneuerungsfonds, der Zinsen der für das Unternehmen der Berlin⸗ Görlitzer Eisenbahngesellschaft emittirten, insbesondere auch der durch dieses Privilegium bewilligten Prioritäts⸗Obligationen und nach Ab⸗

ug der zur Amortisation der bereits kontrahirten Anleihen von 31,000 Thlr. nach Maßgabe der bezüglichen Privilegien zu verwen⸗ denden Beträge übrig bleibt, bis zur Summe von 45,000 Mark, in Worten: Fünfundvierzigtausend Mark Reichswährung;

b. die ersparten Zinsen der amortisirten Obligationen.

Die Amortisation soll im Jahre 1877 aus dem vorstehend sub a.

ezeichneten Ueberschusse des Betriebsjahres 1876 beginnen.

Für die Jahre, worin ein solcher Ueberschuß nicht vorhanden ist, 12. zur Amortisation nur das etwaige sub b. bezeichnete Zinsen⸗ ersparniß verwandt. wiß Zurückzahlung der zu amortisirenden Obligationen erfolgt am 1. Oktober jeden Jahres. Es bleibt jedoch der Generalversammlung der Eisenbahrgesellschaft vorbehalten, mit Genehmigung des Staates den Amortisationssonds zu verstärken und so die Tilgung der Priori⸗ täts⸗Obligationen zu beschleunigen. Auch steht der Eisenbahngesell⸗ schaft das Recht zu, außerhalb des Amortisationsverfahrens sämmt⸗ liche alsdann noch vorhandenen Prioritäts⸗Obligationen Littr. C. durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulöfen.

Ueber die geschehene Amortisation;

riat alljährlich ein Nachweis vorgelegt. §. 5. Die Nummern der nach der Bestimmung des §. 4 zu amortisirenden Obligationen werden jährlich im April durch das

Bei der Ausloosung sind die Apoints zu 3000 Mark, 1500 Mark, 600 Mark und 300 Mark Reichswährung nach dem im §. 1 angege⸗ benen Verhältnisse ihrer Gesammtbeträge zu berücksichtigen. Soweit die nach §. 3 zur Amortisation zu verwendende Summe einen hier⸗ nach nicht geehnss Ueberschuß ergiebt, wird derselbe zur nächsten

isation reservirt. 8 .“

ze n Dne Ausloosung der zu amortisirenden Obligationen ge⸗

schieht durch die Direktion in Gegenwart eines Notars in einem vier⸗

zehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt ge⸗ ir 3 1 Fees n ddie Auszahlung der ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen erfolgt an dem im §. 4 dazu bestimmten Tage in Berlin, oder an anderen von der Direktion zu bezeichnenden Zahlungsstellen, von der

wird dem Königlichen Eisen⸗

Beilage

geliefert, so wird der und zur Einlösung d m Uebrigen er

bekannt gemacht ist. Die im Wege

geben.

genommen:

gestellt gewesen ist; c. wenn wird. 3 In den Fällen nicht, sondern das

betriebes.

Tage ab

träglich bewirkt.

vorbehalten.

§. 10.

fizirt werden. den stattgehabten Verjährungsfrist zum Vorschein

werden. 1

die Berliner Bank⸗ Breslau

liche Privilegium

Dritter zu präjudi

5

Dreitausend

von Dreitausend mäßheit des

gationen der

Gesellschaftskasse nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obligationen gegen Aushändigung derselben und der dazu gehörigen,

**2* 8 .

ahan

noch nicht fälligen Zi

in Folge der Kapital oder in Folge einer

die im

zu a. bis zur Zah zu b. bis zur W

Eisenbahnverwaltung die zu dem Ende binnen läng

die Inhaber der Priori liche und unbewegliche Dagegen bleibt den auf Grund des zweiten Nachtrages zum schafts⸗Statute vom 13. Januar 1868 mit Unserer Allerhöchsten Be⸗ willigung vom gleichen Datum (Gesetz⸗Sammlung Seite 34 de 1868) ausgegebenen Prioritäts⸗Obligationen im Gesammtbetrage von 1,250,000 sowie den auf Grund Unserer Al chste Bewilligung vom 9. Oktober 1871 (Gesetz⸗Sammlung Seite 485 bis 491 de 899 ünsgegehen üfüt de betrage von 7,281, alern ne insen dem gegenwaͤriig im Gesammkbetrage von 9,000,000 Mark Reichs⸗ währung neu anzufertig

Thalern nebst Zinsen,

serem Königlichen Insieg Inhabern der Obligationen Gewährleistung von Seiten

der Amortisation eingelösten Obligationen sollen in 8 Feotüae ermn vs 8. e

ehen, dur ie öffentlichen Blätter bekannt gema erden. 2 „Rückforderung von Seiten des Inhabers (§. 8) Kündigung (§. 4) außerhalb der Amortisation eingelösten Prioritäts⸗Obligationen kann die Gesellschaft wieder aus⸗

§. 8. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obliaationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe des im §. 4 gedachten Amortisationsplanes zu fordern, aus⸗

a. wenn ein Zinszahlungstermin durch Verschulden der Eisenbahn⸗ verwaltung länger als drei Monate unberichtigt bleibt;

b. wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltnng der Trans⸗ portbetrieb auf der Eisenbahn länger als sechs Monate gänzlich ein⸗

§ 4

u a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden und zwar: lung des betreffenden Zinscoupons, iederherstellung des unterbrochenen Transport⸗

In dem sub c. gedachten Falle ist eine dreimonatliche Kündigungs⸗ frist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts⸗Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem uantums hätte stattfinden sollen. 8 8 1 Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die nicht eingehaltene Amortisation nachholt und stens dreier Monate nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen nach⸗

Bei Geltendmachung des vorstehenden Rückforderungsrechles sind täts⸗Obligationen sich an das gesammte beweg⸗ Vermögen der Gesellschaft zu halten befugt.

§. 9. Diejenigen Prioritäts⸗Obligationen, welche ausgeloost oder gekündigt sind und der Bekanntmachung 8 1 ungeachtet nicht rechtzeitig zur Realisitrung eingehen, werden während der nächsten drei Jahre Eisenbahngesellschaft sie ühen desszenngenabte dem letzten öffentlichen sation s ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter Angabe der Nummern Obligationen von der Direktion öffentlich bekannt zu machen ist. Die Mortifikation angeblich vernichteter oder verlorener Obligationen erfolgt im anlg e, geltand Ph eeae ür dergestalt mortifizirte, sowi r zerr e gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und gänz⸗ lich zu 1 eue dergleichen ausgefertigt. 3 eZenscoupons und Talons können weder aufgeboten noch morti⸗ Demjenigen t vo⸗ Ablauf der Verjährungsfrist (§. 2) bei der Direktion anmeldet und

Besitz

der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht gekommenen Zinscoupons

Die in den §§. 4, 5, 6, 7 und 9 vorgeschriebenen öffent⸗ lichen Bekanntmachungen und Preußischen

ziren.

3 gegenwärtige Privilegium ist durch die Amtsblätter der Re⸗ verenat Potsdam, Frankfurt a./Oder und Liegnitz auf Kosten der Sche het eem binch

ie Gesetz⸗Sammlung aufzunehmen. die See Schloß Vehelebeeg, dc 24. August 1874.

Berrlin⸗Görlitzer Eisenbahn. Gesellschaft. 1 In der Obligation sind 20 Coupons auf zehn Jahre und ein Talon zur Erhe⸗ bung fernerer Coupons

beigegeben. ark (

Mark

Mark), (Dreihundert Mark) Reichswährung Antheil an dem in Ge⸗ llerhöchsten Privilegiums vom . .e. Kapitale von Neun Millionen Mark Reichswährung Prioritäts⸗Obli⸗

Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Berlin, den .. Der Verwaltungsrath

Die Direktion der Berlin⸗Görlitzer 1 Eisenbahn⸗Ges 52 . ns

nscoupons. Werden die Coupons nicht mit ab⸗ Betrag der fehlenden von dem Kapital gekürzt er Coupons verwendet.

lischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Ver⸗ insung einer jeden Prioritäts⸗Obligation mit dem 31. Dezember des⸗ easee. Jahres, in welchem

alljährlich einmal öffentlich aufgerufen; gehen

en gesetzlichen Bestimmungen.

Staats⸗Anzeiger, die 2 und Handelszeitung und die Schlesische

Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige landesherr⸗ Allerhöchsteigenhändig vollzogen iegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den

ünfzehnhundert Mark), (Sechshundert Mark), (Dreihundert Mark) Reichswährung. Inhaber dieser Obligation hat auf

ellschaft. Re 8

chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Freitag, den 25. September

dieselbe ausgeloost und daß dies geschehen,

und es soll, daß dies ge⸗ Die

festgesetzte Amortisation nicht eingehalten

wo die Zahlung des Amortisations⸗

Gesell⸗

Allerhöchsten

en Prioritäts⸗Obligationen im Gesammt⸗ das Vorzugsrecht vor

enden Prioritäts⸗Obligationen ausdrücklich

in den öffentlichen Blättern von der Direktion der Berlin⸗Görlitzer

nicht spätestens binnen zehn Jahren nach Aufrufe zut Realisation ein, so erlischt

der werthlos gewordenen Prioritäts⸗

Wege des gerichtlichen Aufgebots nach den für zerrissene oder sonst

ionen werden auf Kosten des Empfängers

n, welcher den Verlust von Zinscoupons vor glaubhaft darthut, soll nach Ablauf der

gegen Quittung ausgezahlt erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗

Berliner eitung zu

eine

in Ansehung ihrer Befriedigun echten

des Staates zu geben oder

zu machen und eine bezügliche Anzeige in

helm.

Für den Finanz⸗Minister. F

alk.

Dr. Achenbach.

Erneuerungen der Coupons nach dem Ablauf von zehn Jahren erfolgen jedesmal besondere Bekannt⸗ machungen.

Litt. C. Wegen

über

Höhe des obigen Betrages

(Fünfzehnhundert Mark), (Sechshundert

. emittirten

und unter Un⸗

der Berlin⸗Görlitzer Eisenhahr⸗Geselsschaft. Eingetragen Fci. .n h

82

111¹“

en Staats⸗

E“

Rückseite der Obligation. —8 1 (Hier folgt ein wörtlicher Abdruck des Privilegiums.

Schema II. 1 tie Serie .. ter Zinscoupon Nr. über. . Mark Reichswährung

viereinhalbprozentigen Prioritäts⸗Obligation der Berlin⸗ Göeliter Efeorithte ⸗Gesellschaft. nüct gir d. Stiob ) 18 ahlbar am 1. April (1. ober 88 8

Inhaber vhibe empfängt am 1. April (1. Oktober) 18.. halbjährigen Zinsen der obenbenannten Prioritäts⸗Obligation über Dreitausend Mark (Fünfzehnhundert Mark) (Sechshundert Mark) (Dreihundert Mark) mit 67 Mark 50 Pfge. (33 Mark 75 Pfge.) (13 Mark 50 Pfge.) (6 Mark 75 Pfge.) 8

Berlin, den .. . . . ..... 9.:8

Der Verwaltungsrath Die Direktion

der Berlin Görlitzer Eisenbahn⸗ der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn⸗

gesellf Zaft. 1““ zesellschaft. Zinsen, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren von dem . . in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an . nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.

Schema II. Filoun

ö viereinhalbprozentigen Prioritäts⸗Obligation 1“ Erar nägngeseligaft 1 Litt. C. Nr. Über. .Mark Reichswährung. Der Produzent dieses Talons erhält gegen dessen Rückgabe binnen Jahresfrist, vom.. w..... ab, die für die vorstehend bezeichnete Prioritäts⸗Obligation neu anzufertigenden Ziascoupons für die nächsten zehn Jahre, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation bei der unterzeichneten Direktion rechtzeitig Widerspruch dagegen er⸗ hoben wird. Berlin den . . . .. . . . . . .. .. ““ Der Verwaltungsrath Die Direktion der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn⸗ der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn⸗ Gesells aft. 8 Gesellschaft. b 2 E11A““ Der Haupt⸗Rendant.

58 188

Nachdem durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den banfstachtogen Nasden der Straße von Eldena über Wusterhausen nach der Stadt Wolgast und der auf der Feldmark Groß⸗Ernsthof von ihr sich abzweigenden Straße nach dem Dorfe Cröslin genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Greifswald das Expro⸗ priationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Seenag imgleichen das Recht zur Entnahme der Chcusserbaumgtersarife nag Maßgabe der für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften in Bezuz auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem kommunalständischen Verbande von Neuvorpommern und Rügen gegen Uebernahme der künftigen 8— Unterhaltung der Straßen das Recht zur Entnahme der Chau⸗ ghe hee a imgleichen das Rech zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für di Staatschausseen geltenden Chausseegeldtarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie de sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wi diese Bestimmungen auf den Staatschausseen von Ihnen angewand werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.

Insel Mainau, den 10. 8.2 8 dee.

Camphausen. Dr. Achenbach. An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

arif, nach welchem das Fährgeld für das Uebersetzen über die avel

2 Efnsc im Kreise Zauch⸗Belzig des Regierungsbezirks Potsdam, 8 erheben ,8

Für das Uebersetzen wird entrichtet:

8 Von Frrbersebenn ahteßsich dessen, was sie tragen, von jeder Person: a. wenn 1. su mabhen Capuths gehören, 6 Pf.; b. wenn ies nicht der Fall ist, gr.

85 eae he, ga Wer zu einem Fuhrwerke gehört, wofür die Ab⸗

gabe zu III. zezazit wird, oder wer Thiere, für welche die Abgabe

zu IIa., b., c. erhoben wird, reitet, führt oder treibt, ist frei.

II. Von Thieren a. für ein Pferd, Maulthier oder einen Maul⸗ esel: 1) wenn das Uebersetzen einzeln erfolgt, 2 Sgr. 6 Pf.; 2) wenn das Uebersetzen mit mehreren Pferden ꝛc. oder mit einem Fuhrwerk geschieht, 1 Sgr. 3 Pf.; b. für ein Stuͤck Rindvieh oder einen Esel: 1) wenn das Uebersetzen einzeln erfolgt, 2 Sgr. 6 Pf.; 2) wenn das Uebersetzen mehrerer dieser Thiere oder eines derselben mit einem

uhrwerke zugleich geschieht, 1 8 3 Pf.; oc. für Fohlen, Kälber,

8 afe, Ziegen, Schweine oder anderes kleines Vieh, welches frei ge⸗

trieben oder geführt wird, und zwar: 1) von 1 bis 10 Stück 2 Sgr.

6 Pf., 2) in größerer Zahl pro Stück 3 Pf.; d. für Feeeg

welches getrieben wird, für jede 10 Stück 1 Sgr. 3 Pf. Federvieh

in geringerer Zahl als 10 Stück ist frei. 1

Anmerkung: Für Thiere, welche auf einem uhrwerke oder in einem Tragkorbe oder n. 5. Kiepe übergesetzt werden, wird kein be⸗

nderes Fuhrgeld entrichtet. 1

so III. die Fohrwerken neben der Abgabe für das Gespann zu II.:

a. für ein Frachtfuhrwerk, beladen oder unbeladen, 3 Sgr. 9 Pf.,

p. für eine Kutsche, einen Kaleschwagen oder anderes Reisefuhrwerk,

sowie für ein landwirthschaftliches Fuhrwerk, beladen oder unbeladen,

2 Sgr. 6 Pf., c. für 8. Handwagen, Handschlitten, beladen oder

aden, 1 Sgr. 3 Pf. .888. inbe ch Von heressabeies Gegenständen wird die Abgabe erhoben, welche die Personen, das Fuhrwerk oder die Thiere treffen würde, wodurch sie zur Abfahrtsstelle gebracht worden sind.

„Für das Uebersetzen zur Nachtzeit, d. h. in den Stunden von

Neun Uhr Abends bis Fünf Uhr Morgens wird das 2 der

obigen Sätze, bei Ia. und b., aber für jebe Person ohne nterschied

2 Sgr., und wenn mehr 228 zwei Personen gleichzeitig die Fähre be⸗

r. 4 Pf. erhoben. b

nntzeg 1 188 n : Frei überzusetzen sind: 1) die Allerhöchsten und

Höchsten Herrschaften und deren Gefolge; 2) Equipagen und Thiere,

welche den Hofhaltungen des Königlichen Hauses, des Fürstlichen

Hauses Hoße⸗ ollern oder den Königlichen Gestüten angehören; 3

kommandirte Militärs, einberufene Rekruten, Fuhrwerke und Thiere,

welche der Armee oder den Truppen auf dem Marsche angehören,

Kriegsvorspann⸗ und Kriegslieferungs⸗Fuhren; 4) öffentliche Beamte

und deren Fuhrwerke und Thiere bei Dienstreisen, wenn sie sich gehö⸗

rig legitimiren; 5) Transporte, die für unmittelbare Rechnung des

6) Ordentliche Posten nebst deren Beiwagen, die

Staats geschehen

auf Kosten des Staates beförderten Couriere und Estafetten, die von

8 1