1874 / 232 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

9

Register zur Ein F

ges Tage ist heute

at

Gem Pr

Pillkallen.

Königliches

eins chloss Septem

83

emei Posen.

Königliches Kreisgericht.

chaft der G en.

ken durch Vertrag vom 21. Prenzlau.

Die in unserm F

nschaft Band 1. nusewese.

r. 29 bei der Fir

in unser Ges

2

olgendes eingetragen: „Die Fi

ũ ma Glaser & Friedlaender

Se

tragung der Ausschließung der Güter⸗ irma Adolph

irmenregi

Zufolge V

————

Königliches Kreisgericht. irma i

r seine Ehe mit Minna Handelsre

er Kaufmann Eduard Scheffler

Bekanntmachung. nigliches Kreisgericht.

ist erlof erf

Korach, chen

er unter Nr. 1225

I. Abtheilung. ister.

I. Abtheilung. lau, den 2. Oktober 1874.

illkallen, den 25. September 1874. September 1874. st erloschen.

ite 213 v. eingetragen. ügung vom

von W itzigrath a ellschaftsregist

I. Abtheilung.

2* s Eru⸗

.

deren Nieder⸗

ein⸗

Dies ist zufolge Verfügung vom 25. ber 1874 am 26. ej. m. sub Nr. 24 in das mzlau. Zufolge Verfügung vom 1. d. Mts.

u eptember 1874 die tter und des Erwerbes aus⸗

er unter

Osterode, den

als Vorstandsmi

stein ist der Hotelbesi

edenen Apothekers George Kusch in H

aus dem Vorstande ausge⸗

24. S

tgl

Kreisgericht.

eptember 1874.

fügung v 82

etragene G

eing Nr. 5 der Vorschuß⸗

86

Oipe.

Königliches K

ist erlos

chi

0 An Stelle

Osterode. In un e Verf 0l. 4.

et Comp

unter Nr. 53 ve

Mühlh Neisse. D chen. s

etragene Firm

Olpe, den

Die Gesells

u Altenhundem heute eingetragen worden:

rmerkten Handelsgesellschaft „C. Pietsch

Neisse, den

e Fi

om heuti

urt in Colonne Bem nigli

ausen, ie in uns 89

29

ches 2

a

S

schaft ist aufgelöst und ge ügung von

irma ist erl enossen des

heute eingetragen:

vermerkt steht, ist zu⸗

ohenstein, ein⸗

woselbst unter

schaft,

Verein

r Genossenschaftsregi

C. W.

Kreisgericht. erem Firmenreg

den 25. September 1874. reisgericht.

gen Tage notirt oschen.

erkungen zufolge Ver⸗

Lindau.

9

1 8

Bekanntmachun

g. ster, zu H

eptember 1874.

8 .

6. September 1874.

Beckmann zu Neisse

ster unter Nr. 264

Bekanntmachung. Königliches Kreisgericht.

ied eingetreten.

tzer Otto Boettcher daselbst

ohen⸗

Rechtsverhältnisse der Genof

In unser Gesellschaftsregist

I. Abtheilung. 1 ss

I. Abtheilung. löscht.

enschaft

*

er ist bei der

3

C

5

En uns

u Treff

mer 163 eingetragenen

erm F

hlhausen. 9

H

Lindau Georg

irmenreg ii ster ist ð Sch

irma

. 8

andelsr

2 6

reiber“

egister. u der l

aufende Num⸗

Kos

Mühlh

ausen, igliches

den 2

4. Kreisgerich

eptember 1874

2 1. .

I

Abtheilung.

4) Bezeichnung der

0

„Treffurt.“

Firma Chr. Stier

S

8

41

s

niß der Ge ist, j werden

er F

1 2)

P Ort der Be E

aul Niemann.

Zugleich Bezeichnung des F

eder Z

Minden.

tragung stattg

Mühlhausen. H Zufolge Ve

Band I.

ei

.

wi kann.“ In unser H

9

rfügung 3) Ort der N

Bezeichnung Gutsbesitzer Christoph Stier zu

zeichnung

Mevppen, den 3 irmenregister n.

ngetragen zuf

Herzog

1 efunden:

vom heutigen Tage i ach

2

tember 1874 am aufende Nummer

stehende Eintragung erfolgt

st in un⸗

nossenschafter, t beim unte

olg

Königlich der Firma: Paul Niemann.

B. Russell.

8

I. Kiederlassung: e V iederlassung:

B. Hempen, Aktuar.

Seite 1 ff.)

Genossenschaftsregister, Nr.

Seite 80 Nr. 316. andelsregi

h

rzeichneten es Kreis Abt

rd bekannt gemacht, daß deren Anz ei

ches Amtsgericht.

irmeninhabers: Minden. Sander, Rechnungs⸗Rath. ster. des Firmeninhabers

. *

ahl n

Gerichte eingese 0. September 1874. erfügung v selbigen Tage.

i

andelsfirmenregister hat fo

ung.

ericht Minden Treffurt.

cht vger

* 8

das Verzeich⸗ Kaufmann om 30. Sep⸗

en

Seite 5, niß

Beilage⸗

Band

9

standsmitglieder, tretung eines d

mi den vo Vorf

Kredit.

schaft

egenseitiger (Cfr.

Alle ber 1874 an demselbe

nehmens

im Beila

2

ber 1874, und befindet sich angelegenh

B geht und

t

876 sind

Vorstandsmitgliede den Ausschuß

tande unterzeich

Zur Verö

ff

8 *

B

ist der Betrieb ei

2

ef

Eingetragen zuf⸗

Vorsitzender des

Beide zu Meppen.

ph Menne,

röger,

Die Zeichnungen für die t rechtlicher Wi

der Kaufmann Nicolaus

eiten erg des katholischen V

der Kaufmann

der Kaufmann oweit e

8

m Vorsitzend Akten zum

5

eh

geband, Sei A

oder den

anderes Blatt benutzen. olge

zu der Firma ihre Unters ekanntmachung der Vorstand mit Genehmigung des Ausschusses

elben der Vorsitz

us oder in Behinderung

e 0

rmann K

se s

chrift hinzuf en entlichung b.

ende des

da sfã

chaffung der i higen Geldmittel

nes Bankgeschä

olksboten.

chuss

in Tage.

irkung in der Verfügung vom 30. Septem

eine te 1 ff. G⸗g es ist en des Aus

T

en unter dessen Firma und wer⸗

. 2*

Weis

und Erla

ügen. sse i

Augu

A enst . chuff net, je nachdem die Falls dies sonst vielleicht

Vorstand angeht.

Genossensch Angelegenhei

stin z

bschrift and 5 Un n Gewerbe und af z en thig ist

es 8 ein⸗

r zunächst bis zum 1. Januar

h chen

2

dess auf gemeinschaftli

Wirt

s behufs

u Meppen.

t erfolgen

in Ver⸗

Ausschusses,

in Vereins⸗

es oder vom

edient sich die Volksbank

ter⸗

wei Vor⸗ t

kann

ein

2,

elben

h

ei

gestrigen sch

eing

ist unter Nr. 428 in unser Prokurenregister heute Firma am

mit einer Zweigniederlassung in Stettin unter d

ag

Beide

1) dem 2) dem

et St

.

bestehende

zu Stettin hat f

Königliches See⸗ und Handelsgericht. Stettin. ngetragen aft sind

1. Mai 1874 errichteten offenen Handelsgesell⸗ 2) der

Ferdin

1) der Kaufmann und Fabrikb lieb

etün.

eute eingetragen.

Dies ist in unser Gesells

ü zu Stettin,

e Handlung Oscar Ferdinand Hellwig,

Carl und unter

r seine in Stettin unter der F

*

8 Theodor Fechner

Kaufmann und Fabrikbesitzer

in,

Carl Eduard Lange, and Lockstaedt zu Stett

r. Braun Stettin, den 29. September 1874.

„den 29. September 1874. Fechner & Lockstaedt zu , sL.n

Ernst Gott⸗

Königliches See⸗ und Handelsgericht. chaftsregister unter

Koönigliches See⸗ und Handelsgericht

Kollektivprokura ertheilt.

geettim. Die Gesellschafter der in Greifenhe

2

8 8

esitzer Rudolph

Dies

irma:

Stettin, den 29. September 1874.

zn Ernsdorf unter Nr. 176 zu W

Sangerhausen. Beide z zu

gende F des Otto Fri drich Ernst Croto

worden. folge Verfügung von

Siegen. Stettim.

Königliches Kreisgericht. Stettin.

8 Col. 2.

27. Septembe u S

ippra is

löscht worden ie e.

und

Reichenbach i In un

s

nigliches K

üsen, den 2

tettin,

eingetragene t erlos

Die

Königliches Kreisgericht. irma eingetragen:

.Schl.,

n 26. d. Mts. sub Nr. 248 fol⸗ Bezeichnung Carl F

obert Fabig zu Waldenburg heute eingetragen

Siegen, den 28. Septemb r die

Col. 4. Bezeichnung der Firma

8

ren J

nh

er ist unter lauf

in uns reisgericht.

I. Abtheilung.

den 30. September 1874. des Carl Eduard Lange und

unter Nr. 416 die Kollektivprokura

irma

.

Carl Eberhard Weiß zu S Col. 3. Ort der Niederlassung

Firma er 1874. r. Braun

. *

chen und zufolge V des Firmeninhabers:

8

aber der K

erfügung

r 1874 am 28. September 1874 ge⸗ 8. September 1874. I. Abtheilung. en

Siegen.

I. Abtheilung.

erem Firmenregister ist heute zu⸗

aufmann

er Firmenregister R. Lindemann vom

Carl Weiß.

die Firm

0

* 8

Reichenbach 1. In unser Firmenregist

Fabig als de

Sehl. el

hn

B

ekanntmach ende Nr.

3

un

8

—2

3

die dem Adolph Braun z

ch K

2 andelseinrichtung

r die unter obiger F

&

öni

rokura,

enbach i. Schl., den 26. gliches Kreisgericht.

S

irma ei

2.

ngetragene eptember I. Abtheilung.

1874

2) ins

unter laufende

—₰

rokurenregister

andlung E Erxleben er Comp. daselbst,

*

Kr. 45

* *

u Gnadenfrei ertheilte

lgende Ein⸗ Waöhh

2)

1) i

worden

In unser Handelsregister ist heute eingetragen

Bekanntmachung.

1) bei 3

Ratibor. In unser H

heut eing

mann Abraham Baendel,

unter Nr. 373 die Firma A. Baendel zu Ra⸗ tibor und als deren Inhaber der hiesige Kauf⸗

Die Gesells gonnen. Firma

unter lauf

der das us Firmenregist

Ratibor, den 2 dergemeinde z

0 Ratibor, den 25.

verlegt, vergl.

Der Ort der

ende „F

riedrich Klose“ 8

Nr. 388 die Firma

chaft 5.

schinsky da elbs

t 2

etragen worden.

Königliche

er

Firmenregist

Se Bekanntmachung. ist

Erste Abtheilung.

Königliches Kreisgericht.

2 u Gnadenfrei und al

u Gnade

r unter

Reichenbach i. Schl.

Erste Abtheilung.

2

hat am 1. Juli ptember 1874. A. Baendel zu Kauthen der September 1874. s Kreisgericht. nfrei

Nr. 270 eingetrag Kiederlassung ist na

. *

4 2

1874 be⸗ deren Inhaber die B

Verm

enen erk Nr. 373 des Firmenregisters,

ch Ratibor als Inhaberin der

rüͤ⸗

*

zu Ratibor, 2) der

1) der Getreidehändler Aron Katschinsky

s

Getreidehä

elbst.

ndler Herrmann Kat⸗

tragen 9

ist heute in uns 1) H s st

3 und 2) ins Gef

Heut etragen 1) i

unnter der best

delsgesellschafter eing

Getreidehändlers Aron Katschinsky als

Ratibor.

des G andelsg

) Ort d insky et

esellschaft unter der oh

Nr. 188. 4) Bezeichnun tehende

er Niederlassung: Prenzlau. ns Firmenreg

350 eingetrag

S

f

zu Ratibor i

Kaufmann Leo F Der Getreidehändler H

ehenden Rechtsv r.

ellschaf h

ri in hierselbst und unter nach⸗

worden und zwar Ratibor der Vermerk:

Königliches Kreisgericht. r. Bekanntmachung. ist in unser Handelsregiste Fentelagrselischaf unter esellschaftsreg

rma A. a

. .

g der Firma

isters

Die Gesellschafter sind:

ltnissen

eer Firmenregist

8 82

Leo Friedlaender. Preuzlau, den 2. Okiober 1874.

st in das H

schinsky zu errmann Katschinsky

ister bei der daf

g

2) Bezeichnung des Firmeninhaber elbst

enen Firma A. Kat Katschinsky

etreten und die nunmehr

Han⸗

8

tsregister unter N

eingetragen

r.

9

Firma A.

edlaender zu Prenzlau. 1 et Soh 5

andelsgeschäft des Nr. 54 1

st unter Nr. eine Kat⸗

F zu

er einen Wohnsi

r. 120 des Firmenregisters vor dem

auf den 3. Dez

Verwaltungspersonals festges

bis

verfah Zugleich

cheinen. geeignetenf

K

Nr. 554 vollmä

r P

orderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder werden

Denjenig

cchtigten bestellen und zu den Akten

rtigen Be⸗

Abschrift

gen Term Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine

etzt un nach Ablauf der erst

raxis

zum 31 Jeder Gläub

ren werden. in auf

alls mit der Verhandtung über den Akkord te F

Ubhaltung dieses Termins wird

kr. I, zu

ommiss

v.

ember 1874, Nach

d zur P iger, tz hat

2

ar im Terminszimmer

er Erscheinen in diesem T

en vor dem genannten Kommiss

Vormittags 9 Uhr,

und demnächst zur P en Frist angemeldeten Forderun⸗

bei uns schriftlich oder zu Protokoll

November 1874 einschließlich halb der gedachten F

Gläubiger aufgefordert,

ist noch eine

welch

rüf derselben und ihrer Anlagen beizufü

muß

3

den 21. Januar 1875,

2

wei

rist ang

1

ermin wer welche

rist

t i

die Rechtsanwalte Massow

een, welchen es hier an Bekanntschaft

anzeigen.

Dezember 1874 e bei uns berechtigten aus

uschli

zur Anmeldu (I

eeen - 9 Uhr, 9 ar anberaumt

hre Ford

Zum chen erungen

innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

den die sämmtli er nicht in unserm Amts bei der Anmeldung

eßlich gen.

Der Kaufmann Carl Friedrich Braun sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven

emeldeten Forderungen, Bennecke und Schurich hier, Nodt und v. Frangois

f ustizrath),

rüfung aller innerhalb derselben ehlt,

ung der sämmtlichen, inner⸗

ng zirke seiner

anzumelden

Gelöscht ist in unserm Prokurenregister 3

ge in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur A

ru dem Geri zu m

Die haltung and

ihre Erklärung

hier im Terminszimmer

vor dem Kommissar H

gefo

mög

hierdurch aufgefordert,

den der G n R

bis z Pfandi

genstände

stellen und we fen sei

zu machen. Zuglei

Masse A

nhaber und andere mit de

zur Konkursmasse abzuliefern.

tigte Glä

d

eren ein zugeben, ob

eien. dafür verl

verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz

chts an denselben zu

m etwas ver

tz oder

7

cht oder dem Verwalter der M

November 1874 einschließlich

Allen, welch Geld, Papi

nspru⸗

bis zum 11

ieses

schulden, wird aufg um 18.

Gewahrsam haben,

achen und Alles, en bereits rechtsh

chte, ebendahin

h werden alle

eeren oder and än⸗

Verwalters

gb 2U

15. Oktober 1874, en und V.

angten Vorrecht

ihre Ansprüche, gig sein oder nicht,

, welche an d machen wo

egeben,

oder welche ih

ren Sachen in Besi D

e

che als Konkursglä ihre

iejenigen

ni

orschläg

Nr. I. anberaumten T oder d

nj

ubiger

errn Kreisrichter 8

Vormittags 10

K

mit Vorbehalt ihrer etw

asse Anzei

auf Uhr,

.

ubiger des Gemeinschuldners haben von den

elben gleichberech⸗

stweiligen Verwalters, sowie darüber ab⸗ nzeige

e, über die Beibe⸗ ie Bestellung eines

ermine

roenitz lche Personen in denselben zu be⸗

ein einstweiliger Verwaltungsrath zu be⸗ e von dem Gemeinschuldner etwas an

ge h ai⸗ ie mMlen, dieselben mit dem

f

1

aberin

Wegner, el ff

est A

3

g uf

net und der Tag d esetzt worden. um einstwei fmann Herrmann Gläubiger des rdert, in dem auf

Wegner zu kaufmännische er Zahlungseins den 19. September 1874 ligen Verwalte Heens eme

tellung auf

onkurs er⸗

r der Masse ist zu Neuwedell bestellt. inschuldners werden

der

Emil der Neuwedell

Ueber das Vermögen der

Den 30. September 1874, Vormittags 10 Uhr.

ie, Firm ist

geborene a G. der

verwittweten Boening, D un K

Bragemu

alleinige In⸗

hle

Erste Abtheilung.

Kreisgericht zu Friedeberg N.⸗M.

F

rau

l

8

erichts irma

4531] (K

1)

tember 1874 besteht der Vorstand der Gesellschaft aus folgenden Mitg

vom 12. Sep⸗

Eingetrag ber 1874. Wanz

sämmtlich zu Langenweddingen.

5) dem Oekonomen Jakob Plümecke jun,, Königliches

Direktor,

2) dem Oekenomen Franz Vorreyer als zweiter

Im Gesellschaftsregi

Wanzleben. Gesellschaftsregist

erster Direktor,

folgende Eintragung bewir dem Oekonomen

„Langenweddinger

lieder:

k 4) dem Oekonomen Chri

I. Abtheilung. Liesle.

nigliches Kreisgericht.

ist bei der unter Nr. leben, den 29. September 1874.

Konkurse. Bekanntmachun

Instr. §§. 11—13).

onkurs⸗Ordnung §§. 123, 8, 148, 329;

2

Laut notarieller Wahlverhandlung stian Plümecke sen. 8

ster des unterze

54 Konkurs⸗Eröffnung.

3) dem Ortsvorsteher Andreas Lücke, en zufolge Verfügung vom 29.

Jacob Plümecke sen.

chneten Kreis⸗ eingetragenen Septem⸗

als

er. 1

er Folgendes einge⸗ „.

Nr.

Stettin. Dies

3

r Folgendes ein⸗ gesellsch

am 30. S

af In unser Fi die Firma

1365 heute einge Stetiin. der Firma:

Stettin

2) der K n Trebnitz. tragen worden.

t sind 1) der Kauf

Salz eptember 18 Im aufma

Dij

. Königliches See⸗ und Handelsgericht.

*

ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 555 heute eingetragen. 8

der K

n uns

tragen.

den 1. Trebnitz, den 26.

zu Obernigk und al

Stettin, den 30. G. A.

König

kauf Ort der Niederl

lich

mann O

rmen sk

Abtheilung I.

e Kreisgericht.

rmenregiste

Adolph Zeuschner am 26.

Firma: Oskar Klose, Beide zu Stettin.

iun Willy Kohnke,

alzmann,

er F assung

königliches See⸗ und Handelsgericht. b s deren

ann Saly ist b Sep

S

Oktober 1874.

Zeuschner nh

sub laufende Nr. 83

Bekanntmachung. 3

regt

.

September 1874. mann & Kohnke September 1874.

ster

Gartz a. O.

ar Klose zu

7

Gartz

unter a. O

ist

aüber der Kaufmann

tember 1874 einge⸗

5

74 errichteten offenen Handels⸗

*1

Forderung auf den vor

ist

Zinsen angemeldet. Erf 1889

[4537] In d der uU

Sorau 5

beendet.

dem un. zu Torgau eröffnete

88 8

Der Kommis

pflichtet worden.

mauns Louis Winkler hier ist der Kaufmann Wilhelm Schöne als definitiver Verwalter

gen des Kauf⸗

Scholz im Terminsz

unterzeichneten Kommissar Kreisrichter von die Gläubiger,

Königl

gemeldet haben, in Kennt i. L., den 25

immer Nr. 10 anberaumt, wo⸗ welche ihre Forderungen an⸗

Bekanntm ber das Vermög

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

ch au, den 23. Sept

26. Oktober er., i nigliches Kreisgericht.

Scholz.

niß ge 8 Kreisge 3 ar des Konkurses

eptember 1874.

setzt werden.

B.

Der Termin zur Prüfun

r. 10 P

p. 70 Thlr.

Druck: W. Elsner.

Bekanntmachung. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel).

urt, den 30. September 1874. achung.

em Konkurse über das Verm

ember 1874.

ormi sgericht. kaufmännische Konkurs

õ

ttag I. Abtheilung

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

en des Kaufmanns C. Sickert

g dieser 8 11 Uhr, ver⸗

„Es ist Mir zwar ganz lieb, aus Eurem Bericht vom 16. d. zu ersehen, daß Ihr in Absicht auf die Schiffbarmachung der Netze mit Verstärkung der Dämme bei Driesen und Wegwerfung der Wasser⸗ mühlen (anstatt welcher Schiffsmühlen, wo es die Breite des Stromes

zulassen möchte, anzulegen rathsam sein dürfte), anjetzo im Werke seid; indessen ist der Kanal selber immer das Vorzüglichste, nicht nur um Euch das Wasser desto geschwinder vom Halse zu schaffen; sondern auch um den Getreidetransport von der Weichsel im künftigen Sommer zu facilitiren, maaßen solchen über Stettin vornehmen zu lassen, sehr kostbar fallen dürfte. Daß zu der Kanalarbeit sich vor der Hand e Leute finden wollen, wundert mich bei jetziger Theuerung nicht

Potedam, den 23. Oktober 1772.

1“

Friedrich.“ uund ferner: „Ihr thut aber auch nicht die geringste Meldung von dem Kanal bei der Netze. Ihr wißt doch, wie sehr mir derselbe am Herzen liegt und wie sehr ich wünsche, denselben bald in Stand zu sehen. Er⸗ folgt dies nicht; so sehe ich alles übrige als geringe, nichts bedeu⸗ tende Sachen an. In Erwartung einer baldigen meinen Erwar⸗ tungen gemäßen Antwort bin ich Euer gnädiger König. Potsdam, am 25. November 1772. 1 Friedrich.“

Brenkenhof spannte alle Kräfte bis auf das Aeußerste an, um den Königlichen Befehlen zu genügen, und fand hierbei an dem Bauinspektor Dornstein denjenigen Mann, welcher der ihm gestellten Aufgabe gewachsen war. So wurde dann im Früh⸗ jahr 1773 mit dem eigentlichen Kanal⸗ und Schleusenbau begonnen.

Trotz der großen Schwierigkeiten, welche sich der Aushebung des Kanales in dem tiefen, schwimmenden Bruche entgegenstell⸗ ten, trotz der Erkrankung der Arbeiter gelang es doch, die Gra⸗ benarbeit bis Anfangs September 1773 bis auf die Anlage der Böschungen zu beenden, so daß die Arbeiter zu der Ausführung der Netze⸗Durchstiche zwischen Nakel und Uscz im Herbst 1773. verwandt werden konnten. Als auch diese bis Ausgangs No⸗ vember vollendet waren, wurden die Arbeiter bei der günstigen Witterung noch zur Anlage der Kanalböschungen herangezogen.

Die obere Breite des Kanals wurde auf 5 rheinländische Ruthen oder 19 m., die Sohlenbreite auf 7 ½ bis m., die Wassertiefe auf 1 m. bemessen. Auch der Speisegraben wurde noch im Herbste in Angriff genommen und sämmtliche Arbeiten, sowie die Bauten selbst so gefördert, daß die Schleusen schon im Frühlinge 1774 fertig waren.

Am 14. September 1774 konnten die ersten 13 Kähne von der Retze aus glücklich in den Kanal einlaufen und bis zur Brahe bei Bromberg gelangen.

Da am 1. März 1773 mit den Arbeiten begonnen war, so ist der Kanal mit 9 Schleusen sowie die Braheschleuse in etwa 18 Monaten fertig gestellt worden, eine Leistung, welche von der bewundernswürdigen Thatkraft der Erbauer ein glänzendes Zeugniß ablegt. Der Torfgrund des Kanales hob sich jedoch noch beständig, so daß an der steten Vertiefung desselben sowie am Speisekanale noch bis zum Ende des Jahres 1775 gearbeitet werden mußte. Die Ausgaben für die Kanalbauten beliefen sich im Ganzen ohne das aus den Königlichen Forsten bezogene freie Bauholz auf 684,127 Thlr.

EbE1

8

Die neuen Kirchengesetze für das II

(Vgl. Bes. Beil. Nr. 39 vom 26. September.) Der dritte Gesetzesentwurf über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen beseitigt eine wesentliche Verschiedenheit, welche bisher zwischen der Ausbildung der protestantischen und katholischen Geistlichen in Hessen bestand. In der evangelischen Kirche war Universitätsstudium nach be⸗ standener Maturitätsprüfung, eine Fukultätsprüfung und eine Definitoriatprüfung vor einer aus Mitgliedern des Ober⸗Kon⸗ sistoriums zusammengesetzten Kommission zur Erlangung eines geistlichen Amtes erforderlich, das Amt übertrug der Landesherr. Für die katholische Kirche bestimmte die landesherrliche Verord⸗ nung vom 8. Februar 1838, daß die Besetzung geistlicher Stellen auf Vorschlag des Bischofs in Mainz durch den Landesherrn zu erfolgen habe, und enthielt die Verordnung vom 30. Januar 1830 über die Ausübung des oberhoheitlichen Aufsichtsrechtes über die katholische Landeskirche genaue Bestimmungen bezüglich der Vorbereitung der katholischen Geistlichen zu ihrem Berufe. Der Besuch einer deutschen Universität war auch hier vorge⸗ schrieben, und erhielten die Kandidaten ihre weitere Ausbildung In jeder Diözese

in einem Seminar nach bestandener Prüfung. sollte jährlich vor einer gemischten Kommission eine Konkur

en ist

i

schließlich tokoll anzumeld

V )

äng

14

berg nachträ

2) der Leistengarn⸗Fabrikant Fr. Felsman

assenverwaltung hier,

W Amt wohn

3

S

9 L

[4532]

Kosten, den 30. S Königliches

achwalter vorgeschlagen.

h

Jeder 8

1874 ein Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizuf

r verlangten 28 ier zum

hafte

Anmeldung

bezirke

gr. 5 P

Gl.

Akten anzeigen.

auswärtigen Bevollmächtigte (Konkurs⸗

auf den 2. Dez 8 f.

e K O

deten Forderungen,

lung des definitiven vor dem Kommiss

m hiesigen neuen G seinen

arius H

ember 1874, B u dem Konkurs

7. Bekanntmachung. rdnung §. 176; e uũU

Erste Abtheilung.

eine Anmeld

bei übiger,

mmtlichen, innerhalb der gedachten

um tlich chst zur P

oder zu Pro⸗

4. November

9 L

n, und d

uns Kreisgeri

ung

welcher ohnsitz seiner Forderung ei b

2.

direktors Karl Martini zu

s emnã ei

richtsgebäu chrift

1) die Königliche Kreisgerichts⸗K

er den N

chriftli

n oder nicht 3

1

Somm

kanntschaft fehlt, wird der Justiz⸗

Denjenigen, welch

n bestelle

uns berechtigten

n oder zur Praxis bei und 439 Thlr. 5 S

ni hat,

september 1874. achla

Ins

glich eine Forderung von res 9

n zu Silber⸗

ormi t t

owie nach Befinden

F

Verwaltungspersonals 5

5

t angemel⸗

rist

errn Kreisrichter

ttags 8s Uhr, muß

in des

e zu erscheinen. r. §. 30.) F

eißner bei

ũüge

lich einreicht, hat eine n.

nen am hiesigen Orte n und zu den

en es hier an Be⸗ Rath Brachvogel

rüfung der ur Bestel⸗ unserm

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prüfung mit den Geistlichen vorgenommen werden, die sich zu einer Pfarrei befördert zu werden wünschten Im Jahre 1853 wurden diese Vorschriften au Andringen des Episcopates modifizirt und die Aufnahmsprüfun in das Seminar der bischöflichen Behörde überlassen, worauf die bekannte Konvention von 1854, deren Vorhandensein erst 6 Jahre später bekannt wurde, dem Bischofe von Mainz di Besetzung der Pfründen mit der Verpflichtung überließ, jede Er⸗ nennung vor der Publikation der Staatsregierung vorzulegen damit diese etwaige Anstände gegen den Ernannten in bürger licher und politischer Hinsicht geltend machen könne. Bekanntlich gelang es dem Bischofe von Mainz im Jahre 1851, durch Er⸗ richtung einer theologischen Lehranstalt im Seminare zu Mainz die theologische Fakultät in der Landes⸗Universität brach zu legen, und erhielten seitdem die katholischen Geistlichen nur eine ein⸗ seitige Seminarbildung. Der Bischof nahm weiter das Unter⸗ richtsregal förmlich in Anspruch und errichtete 1864 ein Knaben⸗ konvikt zur Erziehung der künftigen Geistlichen. Wenn auch im Jahre 1866 jene Konvention, welche einen beständigen Gegenstand des Streites bildete, zurückgenommen wurde, so traten doch die frü⸗ heren gesetzlichen Bestimmungen faktisch nicht wieder in Wirksamkeit, und mußte es Aufgabe des Gesetzentwurfes sein, den Rechten des Staates nunmehr einen gesetzmäßigen Boden zu geben. Der Entwurf kehrt zu dem früher bestandenen Ernennungsrecht des Landesherrn zu geistlichen Aemtern nicht zurück, um die Selbständigkeit der Kirche möglichst zu wahren. Er ordnet vielmehr das Verhältniß der Kirche zum Staate auf diesem Gebiete so, daß einerseits den Kirchen die ihnen gebührende Wirksamkeit belassen, andererseits aber das oberhoheitliche Aufsichtsrecht des Staates zur vollen Geltung ge⸗ bracht wird. Bei der Wichtigkeit des geistlichen Amtes, dem Einflusse, welchen der Geistliche in seiner Gemeinde ausübt, muß der Staat Garantien fordern, daß in geistliche Stellungen nicht Männer befördert werden, welche sein eignes Leben gefährden. Zu diesem Zwecke sind bestimmte Bedingungen aufzustellen, von denen die Zulassung zum geistlichen Amte abhängig zu machen ist Der Entwurf bestimmt daher in Art. 1, daß nur einem Deutschen, welcher seine wissenschaftliche Befähigung nach⸗ gewiesen und von der Staatsregierung nicht als in bürgerlicher oder politischer Hinsicht mißfällig beanstandet wird, ein Kirchen⸗ amt übertragen werden kann. Der Art. 1 entspricht sonach den §§. 1 und 2 des preußis en Gesetzes vom 11. Mai 1873. Die allgemeine wissenschaftliche Bildung bewahrt am besten vor ein⸗ seitiger Richtung und verhindert eine Erziehung, welche eine selbständige Charakterentwickelung unmöglich macht. Dieser Ge⸗ sichtspunkt rechtfertigt die weitere Vorschrift, wonach zum Nach⸗ weise der wissenschaftlichen Bildung Ablegung der Maturitäts⸗ prüfung auf einem deutschen Gymnasium, 3ähriger Besuch einer deutschen Staatsuniversität und Ablegung einer Staatsprüfung ge⸗ fordert wird. Nach Art. 3 können die Kirchen Anstalten zur theologisch praktischen Vorbildung der Geistlichen unter Aufsicht des Staates unterhalten, und steht der Regierung das Recht zur Schließung der Anstalten zu im Falle der Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften. Nach dem Vorbilde des §. 14 des preußischen Gesetzes vom 11. Mai 1873 sollen die Knabenkonvikte eingehen, dürfen deshalb keine neuen Zöglinge aufnehmen, nur zur Scho⸗ nung bestehender Verhältnisse wird von der sofortigen Schließung abgesehen. Art. 4 regelt das Verfahren bezüglich der Ausübung des Einspruchsrechtes bei Anstellung von Geistlichen. Die Gründe, welche ein Recht der Einsprache rechtfertigen, sind nicht speziali⸗ sirt, auch ist keine Berufung gegen den Einspruch zulässig. Die beabsichtigte Anstellung oder Verwendung eines Geistlichen ist dem Ministerium des Innern anzuzeigen, und darf die Dienst⸗ einweisung nicht eher erfolgen, bis die Staatsregierung erklärt, sie erhebe keinen Einspruch. Wird ein Amt mit Verletzung dieser Vorschriften übertragen, so ist die Besetzung der Pfründe nichtig und wird die Interkalarverwaltung der Einkünfte des erledigten Amtes angeordnet. Den Geistlichen trifft Gefängniß⸗ strafe bis zu 1 Jahr und Geldbuße bis zu 300 Mark; den kirchlichen Oberen Geldbuße von 300 bis 1500 Mark und Ge⸗ fängniß von 1 Monat bis zu 1 Jahr. In denjenigen Fällen, in welchen das Reichs⸗Strafgesetzbuch den Verlust öffentlicher Aemter ausspricht, tritt auch die Unfähigkeit zur Ausübung eines Kirchenamtes ein mit denselben strafrechtlichen Folgen. Der Art. 9 enthält konform mit §. 26 des preußischen Gesetzes Uebergangsbestimmungen bezüglich der bereits im Amte befind⸗ lichen Geistlichen und wahrt der Regierung das Dispensations⸗ recht. Jeder unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften angestellte katholische Geistliche erhält eine landesherrliche Bestä⸗ tigungsurkunde, welche ihn zum Bezug der Pfründe legitimirt. Um die Wiederbesetzung erledigter Kirchenämter nicht über Ge⸗

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soll nicht, wie in Preußen, Geldstrafe verhängt werden, vielmehr den Präsentationsberechtigten, oder in Ermanglung eines solchen, der katholischen Kirchengemeinde das Recht zustehen, einen Pfarr⸗ verweser zu wählen. Der im preußischen Gesetze zur An⸗ ordnung einer solchen Wahl erforderte Antrag von zehn Gemeindegliedern ist nicht in den Entwurf aufgenom⸗ men und hat sich das Ministerium bezüglich des näheren Verfahrens den Erlaß einer Instruktion vorbehalten.

Der 4. Entwurf behandelt die religiösen Orden und ordensähnliche Korporationen, und betonen die Motive, daß klösterliche Associationen nicht als gewöhnliche Vereine zu behandeln seien, da der willenlose Gehorsam der Mitglieder den Ordensoberen gegenüber in politischer wie in volkswirthschaftlicher Beziehung ernste Bedenken hervorrufe und die Befürchtung, daß derartige Einrichtungen zur Bekämpfung der Interessen des Staates von der Hierarchie benutzt würden, nicht ferne liege. Der Entwurf enthält im Wesentlichen die Be⸗ stimmungen der früheren französischen Gesetzgebung vom 20. Prairial X. und des Kaiserlichen Dekretes vom 3. Messidor XII. Die bestehenden Niederlassungen religiöser Orden und Kongrega⸗ tionen dürfen keine neuen Mitglieder aufnehmen, und werden neue Anstalten nicht zugelassen. Abweichend von diesem Grund⸗ satze kann die Regierung den bestehenden weiblichen Orden resp. Kongregationen, welche sich mit dem Unterrichte beschäftigen oder Privat⸗Unterrichtsanstalten besitzen, die Aufnahme neuer Mitglie⸗ der zur Erhaltung der Lehrkräfte gestatten. Weiblichen Orden, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, kann die Errichtung neuer Niederlassungen gestattet werden. Alte ordens⸗ Frlc Anstalten stehen unter Staatsaufsicht und können aus Gründen des öffentlichen Wohles oder wegen Ungehorsams gegen Gesetze und Anordnungen der Behörden durch Beschluß des Gesammt⸗Ministeriums aufgelöst werden.

Der letzte Entwurfregelt das Besteuerungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Nach der bisherigen Gesetzgebung hatten in dessen die Kirchen kein Besteuerungsrecht ihrer Mitglieder. Reichten die Erträgnisse eines Kirchenfonds nicht aus, so mußte bei Ermangelung anderer Verpflichteten die Ge⸗ meinde in Anspruch genommen werden, und beschloß der poli⸗ tische Gemeindevorstand über die Art der Aufbringung des De⸗ fizits, sei es aus den Einkünften des Gemeindevermögens, oder, wenn diese nicht hinreichten, durch Erhebung einer Anlage den Mitgliedern der betreffenden Kirchgemeinde. Nach dem Ent⸗ wurfe sollen die evangelische und katholische Kirche, sowie die mit Korporationsrechten versehenen Religionsgemeinschaften das Recht haben, die zur Bestreitung kirchlicher und religiöser Be⸗ dürfnisse nöthigen Mittel durch Umlagen auf ihre Mitglieder, aufzubringen, falls die Erträgnisse des betreffenden Kirchenver⸗ mögens oder die sonst zu Gebote stehenden Mittel nicht aus⸗ reichen. Eine aus direkter Wahl der Gemeindemitglieder hervor⸗ gegangene Vertretung der Kirchengemeinde mindestens 12 Mit⸗ glieder), muß die Zustimmung zur Umlagerhebung ertheilen und dem Vorstande der politischen Gemeinde bei der Be⸗ deutung, welche jede Besteuerung der Gemeindemit⸗

lieder auch für die politische Gemeinde als solche

har⸗ Gelegenheit gegeben werden, seine Einwände geltend zu machen. Hierzu ist eine Frist von 21 Tagen vorgesehen. Besteht der Kirchenvorstand auf Erhebung der Umlage, so ist eine Ent⸗ scheidung der vorgesetzten Verwaltungsbehörde einzuholen und hat, falls der Einwand für begründet erachtet wird, das Mini⸗ sterium des Innern zu entscheiden. Ebenso kann der Vorstand der politischen Gemeinde, falls sein Einwand für unbegründet erachtet wird, den Rekurs an das Ministerium des Innern er⸗ greifen. Staatliche Genehmigung bleibt zur Erhebung jeder Umlage erforderlich. Der Gesetzesentwurf bezweckt, nur die Hauptgrundsätze für Erhebung kirchlicher Umlagen festzusetzen, es ist deshalb nicht ausgeschlossen, daß durch ein kirchliches Ver⸗ fassungsstatut noch nähere Vorschriften erlassen werden.

Zur Geschichte des Dramas. I.

Die Geschichte des Dramas aller Kulturvölker von den Anfängen der literarhistorischen Kunde an zur Darstellung zu bringen, ist, trotz der fast unabsehbaren Reihe monographischer Arbeiten diefer Art, ein Werk, das ein ungetheiltes Gelehrten, leben in Anspruch nimmt, wenn dasselbe nur einigermaßen über den Umfang einer Skizze hinausgehen und auf durchgängig selbständigen Forschungen oder wenigstens auf selbständiger Ver⸗

den in einer durch seinen . nenden Weise erfüllt durch J. L. Klein, dessen „Geschichte des Dramas“ (bei T. nen begann und nunmehr mit dem zehnten Bande (1874) be⸗ reits den größten Theil der gewaltigen Aufgabe gelöst hat.

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Ursprünglich auf ein Werk von vier Bänden berechnet,

wuchs dasselbe dem Verfasser „unter der Hand oder vielmehr unter der Idee“ zu immer größerer Ausdehnung. „Die Wurzeln des Gewächses hatten über Nacht die Kübel zersprengt“, wie es in der Vorrede zum 3. Bande heißt.

Gerade der erste Band, der die griechische Tragödie behan⸗

delt, hatte durch Großartigkeit der Auffassung, zumal bei Aeschylus, der zweite Band, die griechische Komödie und das Drama der Römer umfassend, zu erfüllen wohl geeignet war.

Aufsehen gemacht und Erwartungen erweckt, die

Neben der sehr sympathischen Darstellung, die dem Aristo⸗

phanes hier zu Theil wird, während Euripides im 1. Bande eine mehr abfällige erleiden mußte, ist in diesem 2. Bande die Behandlung des vielberufenen römischen Tragikers Seneca her⸗ vorzuheben. neca von Seiten des gelehrten Philologen Bernhardy unterzogen worden war, bringt Klein den um seines Schwulstes willen oft all zu einseitig beurtheilten Dramatiker wieder zu Chren, nicht ohne Anschluß an die Arbeit Lessings, der in der „Theatrali⸗ schen Bibliothek“ von 1754 den Römer durch eingehende Ana⸗ lysen und Besprechungen seiner Stücke der deutschen Nation

Gegenüber der scharf vernichtenden Kritik, der Se⸗

wieder näher gerückt hatte.

Seneca aber ist ein ganz besonders geeigneter Dramatiker, um an demselben den Vorzug der Behandlung der Geschichte des

Dramas, als ein organisches Ganze, zur Anschauung zu bringen.

Keiner von allen antiken Tragikern ist auf die Entwickelung der

modernen Literaturen Europas, zumal in dem gewaltigen sechs⸗

zehnten Jahrhundert, von solchem Einfluß gewesen, als eben

Seneca. Und so ist denn von Klein, zumal im vierten Bande, der das italienische Drama beginnt, um dasselbe im fünften und sechsten Bande zum Abschluß zu bringen der nachhaltige Einfluß Seneca's auf die italienischen Dramatiker und Novellisten, z. B. G. Cinthio, dem Shakespeare den Stoff zum Othello und zu Measure for Measure verdankt, eingehend erörtert worden. Es sei jedoch an dieser Stelle nachgeholt, daß der dritte Band „das außereuropäische Drama und die lateinischen Schauspiele n. Chr. bis Ende des X. Jahrhunderts“ zum Thema hat.

Mit dem außereuropäischen Drama ist hier vornehmlich be⸗ zeichnet: das indische, das chinesische Drama, Schauspiele der Japaner, das Inca⸗Drama, dasjenige der Azteken und das erste christliche Drama im Orient. Besonders bei diesen so entlegenen und schwer zugänglichen Bestandtheilen der Literaturgeschichte war es sehr wesentlich, daß der Geschichtsschreiber Auszüge aus den betreffenden Dramen oder doch deren wesentlichste Stellen dem Leser mittheilte. Erst hierdurch gewann seine Darstellung das warme, pulsirende Blut des Lebens.

Gerade dieses frische Leben wird vielleicht in keinem Werk weniger vermißt, als eben in Kleins Geschichte des Dramas. Nicht allein in der wohlbegründeten Hineinziehung der Dichter⸗ werke und Stellen selbst in die Analysen und Deduktionen des Autors findet es sich, sondern ferner noch in ganz besonderer Weise in der Eigenthümlichkeit des Autors selbst, welcher ob⸗ jektive Geschichtsschreibung mit geistvoller illustrirender Darstel⸗ lungsgabe zu vereinigen wußte. Die Gefahr der Ermüdung liegt nahe für einen Leser, der das ganze große Werk bewältigen will. Aber schon die fortlaufende, ganz eigenartig und prägnant ausgeprägte Arabeske der Seitenüberschriften sorgt dafür, daß der strebsame Leser, je mehr er bewältigt und vernommen hat, um so eifriger vorwärts drängt.

Wenn der 4. und 5. Band, das italienische Drama, als ein ganz besonders gelungener Bestandtheil des Kleinschen Werkes hervorzuheben ist, so ist als etwas Charakteristisches gerade dieser späteren Bände zu bezeichnen, daß die Geschichte des Dramas sich in denselben immer mehr zu einer allgemeinen Kulturgeschichte erweitert. Es steht viel mehr in dem Kleinschen Werke, als man von dem Titel desselben erwarten dürfte. In den neuesten Bänden aber, namentlich im 8., 9. und 10., welche das spanische Drama zum Gegenstand haben, verknüpft sich jener unzweifelhafte Vorzug mit einem fast ebenso großen Nachtheil. Der Verfasser nämlich gestattet sich, mehrfach innerhalb der Dramen⸗Analysen deren das Buch sehr zahlreiche enthält vom streng sachlichen Vortrage abzubiegen und dasjenige, was eine leicht bewegliche Ideen⸗Association ihm in Wurf führt, in dem Vortrag aufzunehmen. Auch dies hat entschieden bei Kleins

sprühender Eigenart den Vortheil, den Leser vor Ermüdung zu

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