1874 / 234 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

erliner Maschineaban⸗Aktien⸗Gesellschaft (vormals L. Schwartzkopff).

1“ Die für das abgelaufene Beschäftsjahr festgesetzte Tividende von 14 % beträgt 28 Thlr. pro Aktie, nicht 22 Thlr., wie in Nr. 233 d. Bl. irrthümlich gedruckt ist.

Billard⸗Fabrik

von J. Neuhusen, Berlin, Beuthstraße 3, Breslau, Dresden

Prämtirt in Wien 1873, Moskau, Cassel, Wittenberg . und Posen. Größte Auswahl von Billards aller Arten, sowie stets gut assortirtes Lager sämmtlicher Billard⸗ Utensilien.

8 ürl Die er We 4 . 66 Leipzigerstraße GG6 (nahe den Spittelkolonaden) bringt ihr großes Lager nur eigener Fabrikate, bestehend in Shirtings. Dowlas, Negligéestoffen, tüchern, Handtüchern, Staub⸗ und Wischtüchern, 1 Schlächterschürzen, Bettlaken, Inlettstoffen ꝛc., sowie alle in dies Fach einschlagende Artikel zu Einkäufen für Ausstattungen in empfehlende

3 Erinnerung. Sehr billige jedoch feste Preise. 1

Industrielle Exablissements, Fabriken

und Großhandel.

1e6sel err emyschler,.. als vorzügliche Comptoir⸗ und Bureau⸗Feder

Heintze & Blanckertz 8

bewährte Nr. 33, feine Spitze, Nr. 34, mittel Spitze, welche durch die hiesigen und auswärtigen Pa⸗ pier⸗ und Schreibmaterialien⸗Handlungen zu billigen Preisen zu beziehen sind.

Wiederholt erlauben wir uns darauf auf⸗ merksam zu machen, daß unsere Fabrikate mit dem Firmastempel der Fabrik versehen sind und daß außer der Fabrik von Heintze £Ꝙ́s 1

[Bianckertz keine weitere Stahlschreib- 2 feder⸗Fabrik in Deutschland vorhanden ist. b Heintze £& Blanckertz. Berlin.

[4141]

8 8

„Offener Brief an alle Militär⸗ und Civil⸗Behörden

des Deutschen Reiches!“

I1““ ergebenst Unterzeichnete beehrt sich, Ihnen hierdurch mitzutheilen, daß die C. Brandauer'sche Stahlschreibfedern⸗Fabrik zu Birmingham eine Schreibfeder konstruirt hat, welche den Namen Deutsche Armee⸗Feder führt und speziell für die deutsche Militär⸗ und Beamtenwelt bestimmt ist. Diese Feder bürgert sich, ihrer vorzüglichen Eigenschaften wegen, aller Orten schnell ein und kann Ihnen auf das Beste empfohlen werden. Sie ist von vorzüglichem Material, äußerst sorgfältig gearbeitet, von besonderer Elasticität und hierdurch für schwere wie für leichte Hand gleich geeignet. Die Deutsche Armee⸗Feder spritzt und kratzt nicht, sondern gleitet gleich leicht über grobes wie feines Papier und ist äußerst dauerhaft, da sie durch einen neu erfundenen chemischen Prozeß gegen den zersetzenden Einfluß jeder Dinte unempfindlich gemacht wurde. Vorräthig ist die Feder in 3 Spitzenbreiten, extrafein, fein und mittel. Der Preis ist per Groß für Behörden resp. Beamten 20 Sgr. Hochachtungsvoll

S. Loewenhain, Berlin, W. 171. Friedrichstraße 171.

Agentur und Lager der C. Brandauer'schen Stahlschreibfedern⸗Fabrik in Birmingham.

Vers ni 8 8 Glas⸗ und Spiegel⸗Mannfactur in Schalke in Westfalen.

Hiermit erlauben wir uns zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, Werke Branche: dünnes Rohglas von 4 à 6 Millimeter Dicke in matt, Betrieb gesetzt haben.

Mit der Fabrication von Spiegelglas wird im nächsten Frühjahr begonnen werden, worüber nähere Mittheilungen zu machen wir uns vorbehalten.

Wir bitten Briefe, Telegramme ꝛe. nach Schalke in alle Aufträge zur Ausführung gebracht werden.

1 Die Direction. 1b Ch. Schimpf.

14639

daß wir einen Theil unsrer gerippt und quadrillirt in

Westfalen zu adressiren, von wo aus auch

Interlakner

Upenkräuter-Magenbitter.

85

u

Unter den zahllosen Sorten von Bitter verdient der von (H. 3321. Z.)

Aug. F. Dennler, Apotheker in Interlaken,

verfertigte Alpenkräuter-Magenbitter die grösste Berücksichtigung. Es ist derselbe nicht nur in Folge seiner glücklichen Zusammensetzung ein un- schätzbares Magenheilmittel, sondern er hat sich auch, mit Wasser oder Selters vermischt, als das angenehmste und gesundeste Zwischengetränk in den Cafés, Höôtels, Restaurationen, Bierlokalen etc. eingebürgert. Dennler's Magenbitter ersetzt in ausgezeichneter Weise jeden Appetit befördernden oder digestiven Liqueur. Wegen der Nachahmungen unter gleichen oder ähnlichen Titeln achte man genan auf die Fabrikmarke der Etiquette und des Verschlusses. 82 Generaldepot in Berlin:

Carl Götze, 50, alte Jakobsstrasse.

Mein „Rede⸗Schreibverfahren“, eine Anleitung, jeden Vortrag selbst den schnellsten! mit ge⸗ wöhnlicher Schrift wortgetren aufzuzeichnen, ver⸗ sende ich zum Preise von 3 Groschen franko gegen franko und baar. Zur Bestellung genügt die bloße Angabe der Adresse nebst Beifügung obigen Betrages in Freimarken. 4317] W. Felsch in Halle a’/S., Steinweg 35.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Hessische Nordbahn. 18

In Gemäßheit des §. 1 des unterm 17. April 1868 Allerhöchsten Orts bestätigten Vertrags, betreffend den Uebergang des Betriebs resp. des Eigenthums der Hessischen Nordbahn auf die Vergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft bezw. der §. 30 des Statuts und §. 2 pos. 2 des neuesten Nachtrages, werden die

etwa noch vorhandenen Aktionäre deer Hessischen Nordbahn⸗Gesellschaft zur diesjährigen ordent! ichen Generalversammluimeg auf Soeimnabend, den 31. Oktober d. J., Nachmittags 4 Uhr,

in den Sitzungs⸗Saal der Königlicheet Eisenbahn⸗Kommission, Bahmhofsgebände dahier,

eingeladen. . 8 8 8 Wegen der erforderlichen Legitimation ward auf §§. 4 und 5 des neuesten Nachtrags perwiesen.

[4611]

Der Vorsesende der Deputation

Depositen⸗Kapitalien ..

E“

Die Krelsthierarztstelle des Kreifes Usedom⸗ Wollin mit dem Wohoasitz in Swinemünde und dem

etatsmäßigen Gehalte von 200 Thlr. ist erledigt. Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden aufgefordert, ihre Approbationen als Thierarzt I. Klasse und ihre sonstigen Atteste, ins⸗ besondere ihre Fähigkeitszeugnisse zur Verwaltung einer Kreisthierarztstelle binnen 6 Wochen an uns einzureichen. Stettin, den 25. September 1874. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

s Aktien⸗Gesellschaft für Eisen⸗Industrie zu Styrum.

Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung wird Sonnabend, den 14. November cr., Morgens 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale stattfinden, wozu wir unsere Aktionäre auf Grund der §§. 13 und 14 des Statuts hiermit einladen. Tagesordnung: 1) Bericht über das Geschäftsjahr 1873/74. 2) Rechnungslage und Bericht der Revisoren. 3) Beschlußfassung über die Anzahl der zur Aus⸗ loosung zu gelangenden Partial⸗Obligationen. 4) Beschlußfassung über die Begebung der nicht gezeichneten Stammaktien. 5) Wahlen: a. Verloosungs⸗Kommission. ““ b. Rechnungsrevisoren und deren Stellvertreter. c. eines Vorstandsmitgliedes. Oberhausen, den 3. Oktober 1874. Der Vorstand.

Waagthalbahn.

Kundmachunng. Verwaltungsrath beehrt sich, der Waagthalbahn zur zweiten

2

[4627]

Der unterzeichnete die Herren Aktionäre ordentlichen

Generalversammlung einzuladen, welche Samstag, den 7. November 1874, um 11 Uhr Vormittag, im Sitzungssaale der Gesellschaft in Preßburg, Spittelgasse Nr. 293, stattfinden wird. Gegenstände der Verhaundlung sind:

1) Der Bericht des Verwaltungsrathes über die Geschäftsgebahrung und die Jahresrechnung (Bilanz) pro 1873. 8 8 Der Bericht des Revisions Ausschusses über die Prüfung der Rechnungen des abgelaufenen Jahres.

Wahl zur Ergänzung des Verwaltungsrathes

im Sinne des §. 45 der G.⸗Statuten.

Wahl von 3 Revisoren und deren Crsat.

männer zur Prüfung der Gesellschafts⸗Re

nungen des laufenden Jahres.

Bestimmung der Präsenzmarken, §. 54 der

Statuten.

Aenderung der §§. 3, 5, 8, 9, 10, 11, 17, 20

der Statuten.

Beschlußfassung über die Beschaffung der

Mittel zur Weiterführung des Baues in der

Richtung nach Trenecsin (Behufs Anschlusses

an die projektirte Linie Trenesin⸗Troppau⸗

Ratibor).

Gemäß des §. 34 der Gesellschaftsstatuten wollen

jene Herren Aktionäre, welche dieser Generalver⸗

sammlung beizuwohnen beabsichtigen, ihre Aktien

längstens bis zum 24. Oktober 1874 bei nach⸗

verzeichneten Depotstellen hinterlegen und dafür unter

Einem die auf ihre Namen lautenden Legitimations⸗

nen .“ u. 2*8 Gesellschaft

n Preßburg bei der Hauptkassa der Gesellschaft, Spittelgasse Nr. 293, 3

in Budapest beim Verkehrs⸗Inspektorate der Waagthalbahn in Ofen, Fischerstadt, Klüsemannsches Haus Nr. 61 ½,

in Wien beim Bankhause H. von Goldschmidt & Coamp., Opernring Nr. 7, und

in Breslau bei der Breslauer Discontobank

Friedenthal & Comp.

Abwesende können sich gemäß §. 36 der Statuten mittelst Vollmacht durch stimmberechtigte Aktionäre vertreten lassen.

Die deponirten Aktien können gegen Rückgabe der Erlagsbestätigung nach abgehaltener Generalver⸗ sammlung bei der betreffenden Erlagstelle wieder in Empfang genommen werden. Preßburg, am 2. Oktober 1874.

Der Verwaltungsrath der Waagthalbahn.

Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & (o.

Status ultimo september 1874.

4626] Activa. assehbestand 75,268. Guthaben bei Banquiers.. . 45,361. Fombard EKonto . . ... 20,861. Wechselbestände . . . . . . 896,925. Effekten, a. für eigene Rechnung 26,867. do. b. fremde 8 18,756. Sorten & Coupons . . . . . 19,557. Debitoren in laufender Rechnun 1,318,334. 405,492.

Diverse Debitoren . . . . .

Passiv a. Aktienkapital . . . . . . . Thlr. 1,500,000. HSE 319,963. öbFe“ 124,975. Kreditoren in laufender Rechnung 454,357. Diverse Kreditoren . . . . . 235,596.

14612]2 Privatbank zu Gotha. Monats⸗Uebersicht für Ende September 1874.

Aectiva. Geprägtes Geld. Thlr. 1,117,079. 4. 22,584. 4.

Kassen ⸗Anweisungen fremde Banknoten 3,309,656. 29. 236,190. —.

Wechsel⸗Bestände . . . 14,714. 18. verschiedene Activa .. . 6 1,702,205. 16.

2)

3) 4)

5) 6) 7)

Thlr.

IE““

Guthaben in Rechnung und Noten im Umlauf . . . 2,795,000. 9,630

8*

Monats-Uebersicht [4610] der

Hannoverschen Bank

pro Sept mber 1874. Aktiva. Kassen-Vorrahh Thlr. 1,418,301. a. Geprägtes 8 Geld Thlr. 1,374,402. b. Noten der 8 Preuss. Bank etc. 43,899.

Wechsel-Bestände ...... Ausgeliehene Kapitalien gegen EbEbcT“ Debitoren in laufenden Rech- nungen gegen Sicherheiten eveSeb“ Passiva. Aktien-Kapitalü.. Bank-Noten im Umlauf... 3,957,320. Depositen-Kapitalien zur Ver- zinsnnung. 352,773. Kreditoren in laufenden Rech- nungen und Diverve 894,941. ‚Hannover, den 30. September 1874. Die Direktion.

1)

11

3,697,764. 1,183,808.

2,905,163. 4,000,000.

Vom 10. Oktober 1874 n. St. ab werden die Stationen Dmitrofka, Talalaefka und Romny der Landwarowno⸗Romner Eisenbahn als Verband⸗ stationen in den Ostdeutsch⸗Russischen Eisenbahn⸗ Verband, jedoch nur für den Verkehr mit den dies⸗ seitigen Verbandstationen aufgen mmen. Der die⸗ serhalb herausgegebene Tarifnachtrag ist von allen Verbandstationen käuflich zu beziehen.

Bromberg, den 24. September 1874.

Königliche Direktion der Ostbahn.

1) Im Ostdeutsch⸗Rheini⸗ schen Eisenbahn⸗Verbande tre⸗ ten vom 10. Oktober 1874 ab im Verkehr mit den Statio⸗ Ponen Neuß, Crefeld, Aachen, 4 b . Eschweiler, n, ngerbrück, Bonn, Neuwied l. U., Euskirchen, Mechernich, Call und Trier unter Auf⸗ hebung der bisherigen Tarifsätze incl. der Fracht⸗ zuschläge neue Frachtsätze für alle Güter, mit Aus⸗ nahme für Getreide und Hülsenfrüchte excl. Oel⸗ jaamen, Kartoffeln und Mühlenfabrikate, für welche Artikel die bisherigen Tarifsätze auch ferner Geltung behalten, in Kraft. 2) Die Stationen Uerdingen und Venlo der Rheinischen und der Bergisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn werden vom 10. Oktober 1874 ab als Verbandstationen in den Ostdeutsch⸗Rheinischen Eisenbahn⸗Verband aufgenommen. 3) Vom 10. Ok⸗ tober 1874 ab treten für den Transport von Eisen⸗ bahnschwellen in Wagenladungen von 10,000 Kilo⸗ gramm von verschiedenen Ostbahnstationen nach den Stationen Deutz (Cöln) und Cöln (transit) direkte Frachtsätze in Kraft. Der dieserhalb erlassene 2. Nachtrag, der zugleich Terichtigungen der Tarif⸗ tabellen ꝛc. enthält, ist von den Verbandstationen käuflich zu beziehen. Bromberg, den 24. September 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.

Vom 1. Januar 1875 n. St. ab wird im direkten Russisch⸗Westdeutschen Eisenbahn⸗Verhand der Ver⸗ kehr zwischen den Stationen: Saarbrücken, Burbach, Neunkirchen, Forbach, Saarlonis, Conz, Trier, Saar⸗ gemünd und Kreuznach der Königlichen Saarbrücker Eisenbahn einerseits und den im Tarif genannten Russischen Verbandstationen andererseits, aufgehoben.

Bromberg, den 29. September 1874. 1

Königliche Direktion der Ostbahn.

14607] Thüringische Eisenbahn. Zum Lokal⸗Gütertarife vom 1. März 1870 tritt am 10. Oktober cr. der XVII. Nachtrag in Kraft. Die darin vorgesehenen Zuschlagsfristen zu den reglementsmäßigen Lieferzeiten haben nunmehr die in unserer Bekanntmachung vom 12. Septem⸗ ber cr. vorbehaltene Zustimmung der Königlich säch⸗

rungen erfahren. Erfurt, den 2. Oktober 1874. b Die Direktion.

Für die Abgebrannten in Meiningen sind ferner eingegangen: 173) H. Maaß 5 Thlr., 174) Spott 15 Sgr., 175) Louis Gerson 20 Thlr., 176) Verein ehemaliger 20er 5 Thlr. 13 Sgr., 177) E. W. auf einer Hochzeit in Forst i. L. gesam. 12 Thlr. 10 Sgr., 178) General⸗Konsulat in Hartlepool 67 Thlr. 20 Sgr., 179) Auf einer Hochzeit im Gesell⸗ schaftshause Niederwallstr., gesam. 20 Thlr., 180) Prof. Dr. F. Benary 2 Thlr., 181) Curt und Ernst 1 Thlr., 182) Kalischer, Konzertertrag, Universum 40 Thlr. 23 Sgr., 183) Staats⸗Minister a. D. von Westphalen 5 Thlr, 184) B. R. L. 2 Thlr., 185) Dr. Hofmeier 5 Thlr., 186) Geh. Ober⸗Berg⸗ rath Bendemann 10 Thlr., zusammen 196 Thlr. 21 Sgr. und einschließlich des früheren Betrages von 2865 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf., in Summa 3062 Thlr. Sgr. 6 Pf. Außerdem 15 Packete mit Klei⸗ dungsstücken, im Ganzen 270 Packeten. Indem ich meine Bitte um weitere Geldbeiträge wiederhole, verzichte ich auf fernere Zusendung von Klei⸗ dungsstücken, da nach einer Mittheilung des Mei⸗ ninger Hülfscomités der Bedarf hinreichend gedeckt ist. Berlin, den 5. Oktober 1874. Der Polizei⸗ Präsident. von Madai.

. Verlag von F. A. Brockhaus in Lelpzig.

[4561] Soeben erschien:

Nilfahrt

bis zu den zweiten Katarakten. Ein Pührer durch Aegypten und Nubien

von Anton Grafen Prokesch-Osten, Sehn. Mit Karten, Plänen und Abbildungen. 8. Geh. 4 Thlr. G⸗b. 4 ½ Thlr.

Das vorliegende Reisehandbuch für Aegypten und Nubien Wreinigt die an Ort und Stelle gesammel- ten Erfahrungen des kundigen Verfassers mit allem Wissenswerthen, was die einschlägige Literatur darbietet. Es wird dem dentschen Nilreisenden

Cassel, der 30. September 1874. 88 8. der Hessischen Nordbahn.

Guthaben in Rechnung .. Direkäi den 30. September 1874. ire

Lombard⸗Bestände ... 8 Staatspapiere und Effekten. 1,606,610. 21. Passiva. Eingezahltes Aktienkapital. Thlr. 1,800,000. tion der Privatbank zu Gotha. Kühn.

Jockusch. 8

8

ein nützlicher Führer, ein vertrauter Gefährte sein.

¹ 8

sischen, so wie der Großherzoglich sächsischen Regie⸗

Central⸗Handels⸗

Handelsgerichte nach dem Gerichtsverfassungs⸗ Gesetzes 8

Ueber die Entwurf des Eine Pflicht zur Uebernahme des Amts wird im . nicht aufgestellt. Dies schließt jedoch nicht aus, daß die Landesgesetzgebung die Annahme der Ernennung zum Handelsrichter für obligatorisch; erklären kann. In Hamburg besteht der Zwang zur Annahme schon jetzt, und die dortige Handelskammer hat sich für die Beibehaltung desselben ausgesprochen. Den einzelnen Landesgesetzgebungen darf in dieser Be⸗ ziehung umsomehr freies Ermessen gelassen werden, als der Umfang der staatlichen, provinziellen oder kommunalen Funktionen, welche der Staatsbürger unentgeltlich zu übernehmen hat, in den einzelnen Bundesländern ganz verschieden bemessen isst. Die Amtsdauer der Handelsrichter wird auf drei Jahre festgestellt, entsprechend den in Braunschweig, Toburg, Reuß ä. L. und Oesterreich geltenden Be⸗ stimwungen, während sie in Frankreich und Württem⸗ berg unr 2, in Lübeck, Hamburg, Sachsen 6, in Bremen 7 Jahr beträgt, und das preußische Gesetz vom 3. April 1847 sechsjährige, die Entwürfe 1857, 1862 und 1864 vierjährige Amtsdauer annehmen. Die Weiterernennung nach Ablauf der Amtsdauer ist abweichend vom französischen, bremischen und hamburgischen Recht zulässig, dieselbe setzt selbstver⸗ ständlich den erneuten Vorschlag des zur Vertretung des Handelsstandes berufenen Organs voraus (Code de commerce Art. 623. Bremische Verordnung vom 6./11. April 1873 §. 12. Hamburgische Handels⸗ gerichtsordnung Art. 5.) 4 Die Zulässigkeit der Wiederernennung wird es von selbst dahin bringen, daß nicht sämmtliche Mitglieder des Handelsgerichts gleichzeitig ausscheiden, wofür von den meisten Gesetzgebungen durch Feststellung eines Termins besondere Vorkehrungen getroffen sind. §. 87. Die Bestimmungen über die Voraus⸗ setzungen der Ernennung zum Handelsrichter schließen sich an das stehende Recht und an die Borschläge des Handelstages an. Der Letztere wollte für wahl⸗ fähig erklärt haben, „jeden unbescholtenen im Ge⸗ richtsbezirke wohnhaften Kaufmann, welcher das 30. Lebensjahr zurückgelegt hat und entweder seit min⸗ destens 5 Jahren das Gewerbe eines Kaufmanns selbständig betreibt, oder dasselbe mindestens 5 Jahre lang selbständig betrieben hat, ohne zur Zeit sich mit dem Betriebe eines anderen Ge⸗ werbes zu befassen.“ In Baden, in Bremen und nach französischem Recht wird gleichfalls ein fünf⸗ jähriger Geschäftsbetrieb, in Sachsen ein dreijähriger Geschäftsbetrieb voraunsgesetzt. meisten Gesetzgebungen vor,

die Ernennung von Proku⸗ Proku⸗

Nur in Baden ist auch d. risten, in Bayern auch die Enennung von Proß risten, Handlungsbevollmächtigten und kaufmännisch gebildeten Beamten von Handelsgesellschaften statthaft.

Der Entwurf geht davon aus, daß das Erforderniß einer bestimmten Dauer des Geschäftsbetriebes nur beengend wirkt, ohne einen wirklichen Nutzen zu ge⸗ währen, hält aber daran fest, daß nur Kaufleute oder Vorsteher einer Handelsgesellschaft, welche in das Handelsregister eingetragen sind, zu Handelsrichtern ernannt werden können. Prokuristen und Handels⸗ bevollmächtigte sind also ausgeschlossen. Dach nach §. 81 Handelsgerichte nur insoweit errichtet werden sollen, als ein Bedürfniß hierzu vorhanden ist, so sehlt es an einem ausreichenden Grunde, die Be⸗ fähigung, zum Handelsrichter ernannt zu werden, au

ersonen auszudehnen, welche nicht als Kaufleute im

inne des Art. 4 des Handelsgesetzbuchs angesehen werden können. Die weitergehenden in Bayern gel⸗ tenden Bestimmungen (Einführungsgesetz zur baye⸗ rischen Civilprozeß⸗Ordnung Art. 127, Nr. 1), waren dadurch veranlaßt, daß in Bayern, wie oben erwähnt, sich ein das gesammte Staatsgebiet umfassendes Netz von besonderen Handelsgerichten findet.

Wenn der Entwurf auch solche Kaufleute, welche sich von den Geschäften zurückgezogen haben, für geeignet hält, mit dem Handelsrichteramt bekleidet zu werden, so kann dagegen zwar eingewendet werden, daß dieselben möglicherweise dem fortwährend in der Neu⸗ und Umbildung begriffenen kommerziellen Gewohn⸗ heitsrechte im Laufe der Zeit sich entfremden und dann zu Handelsrichtern nicht mehr tauglich sind. Allein auch dieses Bedenken wird man der Berück⸗ sichtigung des Vorschlagsorgans anheimstellen dürfen, um so mehr, als namentlich aus Fiankreich bezeugt wird, daß den dortigen Handelsgerichten gerade aus den Kreisen der elgmaligen Kaufleute die besten Kräfte zugeführt werden, indem dieselben, ihre Zeit den richterlichen Geschäften vollständig widmen kön⸗ nen, und bei ihnen die Möglichkeit, durch das eigene Geschäftsinteresse bei der Urtheilsfällung irregeleitet zu werden, völlig ausgeschlossen ist.

Die Bestimmung, daß die zu ernennenden Han⸗ delsrichter Deutsche sein müssen, beseitigt, entsprechend dems Art. 5 der Reichsverfassung, die beengenden Vor⸗ schriften der einzelnen Landesgesengebungen, wonach die Handelsrichter Staatsangehörige des betreffenden Bundesstaats sein sollen.

Der zweite Absatz des §. 87 entspricht der Vor⸗ schrift in §. 20, Nr. 3 des Entwurfs. Daß Per⸗ sonen, nn g. in Folge strafgerichtlicher 1“ zur Bekleidung ga2 befübic 8 g. nicht zu Handelsrichtern ernannt werden ver⸗ steht ac von selbst (§§. 31, 33 35 des Straf⸗

esetzbuchs). . s88 8 häuf die Vorschrift dieses Paragraphen ist schon bei Besprechung des Lübeckschen und Hambur⸗ gischen Verfahrens vor dem Wasserschout zu §. 3 des Entwurfs hingewiesen. Es wird durch die vorliegende Bestimmung die Möglichkeit einer besonderen Ge⸗ staltung der Handelsgerichte durch Heranziehung von Schiffern oder gewesenen Schiffern (§§. 2, 3 der Seemannsordnung) begründet, die Entscheidung dar⸗ über aber, ob diese Möglichkeit ins Leben zu rufen, den Landesgesetzen überlassen. Die Meinungen über

noch weit auseinander. 0 den, ist es weniger auf Zuweisung einer Civilgerichts⸗

während der Dauer ihres Amts

Vorschriften über Entziehung der Dienstrechte,

Auch schreiben die daß nur selbständige Kaufleute zu Handelsrichtern ernannt werden können.

Ersprießlichkeit und Nothwendigkeit besonderer See⸗

*

tschen

gerichte gehen selbst in den nächstbetheiligten Kreisen Wo solche verlangt wer⸗

barkeit, als auf Uebertragung der Untersuchung von Strandungs⸗, Haverei⸗ und Seeunglücksfällen ab gesehen. Dennoch kann auch für Civilsachen, in denen es sich um seerechtliche Fragen handelt, neben den zu den Kaufleuten gehörig n Rhedern die Heran⸗ ziehung tüchtiger Seefahrer zu den Gerichten wünschenswerth erscheinen namentlich soweit an einzelnen Orten für derartige Streitigkeiten Be⸗ theiligung der Schiffer an der Rechtsprechung her⸗ gebracht ist. 2. Beeidigung der Handelsrichter dienstliche Stellung derselben. §§. 89 91.

§. 89. Die Fassung des §. 89 entspricht dem

3 des Reichsbeamtengesetzes. Die Art der Be⸗ eidigung bleibt der Bestimmung der Landesgesetze überlassen. 3

§. 90. In Betreff der dienstlichen Stellung der Handelsrichter wollten die preußischen Gesetzentwürfe, abgesehen von einigen unwesentlichen Ausnahmen, zwischen den gelehrten und den Handelsrichtern keinen Unterschied machen, dergestalt, daß

und

in Beziehung auf dasselbe die Rechte und Pflichten richterlicher Be⸗ amten haben. Der deutsche Handelstag hat hieraus genommen, einen Beschluß dahin zu assen:

f „die Handelsrichter sind bezüglich ihres außer⸗ amtlichen Verhaltens denjenigen Disziplinar⸗ vorschriften, welche für die rechtsgelehrten Be⸗ amten über Amtsverlust, Dienstentlassung und Amtssuspension etwa gelten sollten, nicht zu unterwerfen.“

Die bestehenden Gesetzgebungen enthalten nur zum

Theil ausdrückliche Vorschriften in dieser Richtung.

Der Code de commerce verordnet im Art. 630: Les tribunaux de commerce sont dans les attri- butions et sous la surveillance du Grand Jugæe Ministre de la Justice.

Württemberg bestimmt in dem Gerichtsverfassungs⸗

gesetz vom 13. März 1868: . 3 Art. 58: Gerichtszeugen und Schöffen gehören zu den in Art. 399 Ziff. 1 des Strafgesetzbuchs aufgeführten öffentlichen Dienern.

Die in Betreff der richterlichen Beamten S.e⸗

nt⸗

lassung und Suspension vom Dienste finden auch auf sie Anwendung.

Für Baden verordnet §. 24 der

24. November 1865: die Handelsrichter und ihre Stellvertreter haben während der Dauer ihres Amtes in Beziehuns auf dasselbe alle, nicht durch die Staatsdiener⸗ eigenschaft bedingten Rechte und Pflichten der Richter.

Verordnung vom

Insbesondere finden auf sie die Bestimmungen der

bürgerlichen Prozeßordnung die Gründe der Unfähig⸗ keit zur Ausübung des Richteramtes und über die Gründe der Ablehnbarkeit in einzelnen Rechtssachen, sowie über die Pflicht zur Anzeig⸗ solcher Gründe Anwendung. 8 8

Andere Gesetze begnügen sich mit Bestimmungen über den Amtsverlust. So Bremen, Verordnung vom 6./11. April 1853. 4 1b

§. 10: Der Verlust einer für die Wählbarkeit gesetzlich erforderlichen Eigenschaften hat den Austritt aus dem Gericht zur Folge. Ueber eine Entlassung, welche er aus sonstigen Grün⸗ den nachgesucht hat, entscheidet der Senat nach vorgängiger Vernehmung des Handelsgerichts.

Braunschweig, Gesetz vom 10. August 1867

1. S Verlust einer der für die Wähl⸗ Harkeit der kaufmännischen Mitglieder erforder⸗ lichen Eigenschaften hat das Ausscheiden aus dem Gerichte zur Folge.

Der §. 90 hält den allgemeinen Satz ren Entwürfe ohne Einschränkung aufrecht. e man das Prinzip auf, daß die Handelsrichter wäh⸗ rend der Dauer ihres Amtes in Beziehung auf dasselbe alle Rechte und Pflichten richterlicher Be⸗ amten haben sollen, so wäre es inkonsequent, wenn man die Handelsrichter nur wegen ihres amtlichen, nicht auch wegen ihres außeramtlichen Verhaltens den Disziplinarvorschriften, welche für die rechtsge⸗ lehrten Richter gelten, unterwerfen wollte. Darf auch regelmäßig vorausgesetzt werden, daß ein Kauf⸗ mann, der das Vertrauen des Vorschlagskörpers ge⸗ nießt, dasselbe nicht leicht in einer Anstoß erregen⸗ den Weise täuschen wird, so kann doch diese nicht absolut sichere Voraussetzung keinen Grund geben, von der Konsequenz des gesetzgeberischen Gedankens abzuweichen. Die Würd: des richterlichen Amtes macht bei den ständigen Hat 1 ger wie bei den gelehrten Richtern ein entsprechendes außeramtliches Verhalten nothwendig.

Die Bestimmung des 1

§. 91 ermöglicht die Enthebung eines Handels⸗ richters, welcher nachträglich eine der für die Ernen⸗ nung erforderlichen Eigenschaften verliert, dem Bedürf⸗ nisse entsprechend, ohne weitläufiges Verfahren. Bean⸗ tragt der Handelsrichter selbst seine Enthebung, so kann dieselbe selbstverständlich nur durch dasjenige Organ erfolgen, welchem landesgesetzlich die Ernen⸗ nung zusteht.

Ueber den Handel Brasiliens entnehmen wir amtlichen Aufstellungen die nachfolgenden Angaben: Der auswärtige Handel repräsentirte in Ein⸗ und Ausfuhr einen jährlichen Durchschnittswerth in den Jahren 1836/41 von 87,9 Million. Milreis (1 Mil⸗ reis = 2 Reichsmark 33,8 Pf.), 1841/46 von 99 Million. Milr., 1846,51 von 110 Million. Milr., 1851/56 von 169,3 Million. Milr., 1856/61 von 234,6 Million. Milr., 1861/66 von 255 Million. Milr. und 1866/71 von 341,9 Million. Milr. Die durchschnittliche jährliche Zunahme der im Handel mit dem Auslande umgesetzten Werthe hat 8,2 Proz. betragen. Die jährliche Einfuhr von 1866/71 hatte einen Werth von 158,5 Million. Milr. und partizi⸗ pirten an derselben: Großbritannien mit 45,7 Prox,

der frühe⸗ Stellt

Register für da

die Handelsrichter

Handelsrichtern nicht weni⸗

Frankreich mit 17,3 Proz, die La Plata⸗Republiken mit 7,5 Proz., die Hansestädte mit 6,1 Proz., die Vereinigten Staaten mit 5,4 Proz., Belgien mit 4,8 Proz., Portugal mit 3,4 Proz, andere Länder zu⸗ sammen mit 9,7 Proz. Die Waarenausfuhr betrug 183,4 Million. Milr. und entfallen hiervon auf: die Vereinigten Staaten 54,8 Proz., Großbritannien 9,1 Proz., Frankreich 5,8 Proz., die La Plata⸗Staaten 5,83 Proz., Portugal 3,2 Proz., die Hansestädte 2,0 Proz., Belgien 1,0 Proz, andere Länder zusammen 18, Proz. Unter den wichtigeren Ausfuhrartikeln steht Kaffee obenan, dessen Export im Jahre

1871/72 einen Werth von 71,6 Million. Milr. repräsentirte. Demnächst folgen: rohe Baumwolle (35,5 Million. Milr.), Zucker (26,3 Million. Milr.), getrocknete und gesalzene Häute (11,7 Million. Milr.), Gummi⸗Elastikum (7,5 Million. Milr.), Tabak (67 Million. Milr.), Herva⸗Male (2,3 Million. Milr.), Cacao (1,5 Million. Milr.), Branntwein (1,2 Million. Milr.), Mandiocmehl (358,180 Milr.), Jacarandaholz (1 Million. Milr.), Thierhaare, Roßhaare und Wolle (428,834 Milr.), Gold und Diamanten (3 Million. Milr.). Die überseeische Schiffahrt hat im Jahre 1871/72, nach dem Eingange und Ausgange berechnet, mit 6324 Schiffen von 3,408,402 Tonnen (Aà 793,2 Kilogr.) Tragfähigkeit und 122,391 Personen Bemannung stattgefunden, die Küstenschiffahrt mit 9893 Schiffen von 2,402,309 Tonnen und 139,235 Personen Be⸗ mannung. Der Werth der im Küstenhandel um⸗ gesetzten Waaren wird auf 130,3 Million. Milr. ge⸗ schätzt. Die Küstenschiffahrt hat bedeutend an Um⸗ fang gewonnen, nachdem dieselbe seit dem Jahre 1866 für die Schiffe aller befreundeten Nationen frei⸗ gegeben worden ist. Der Verkehr auf den Binnen⸗ flüssen wurde im Jahre 1872 von 8761 Schiffen mit 16,238 Mann Besatzung besorgt, während außer⸗ dem mit der Fischerei noch 4808 Schiffe beschäftigt waren. In Brasilien existiren ca. 53,000 Handels⸗ häuser, nämlich 29,000 brasilianische, 18,000 portu⸗ giesische und 6000 anderer Nationalitäten. Die Pro⸗ vinzen, welche die bedeutendsten Handelsverbindungen mii dem Auslande unterhalten, sind: Rio de Janeiro, Pernambuco, Bahia, Rio⸗Grande de Sul, Paröë, S. Paulo, aranhao, Alagdas, Parahyba, Ceara, Sergipe, Paranä, S. Catharina, Rio⸗Grande do Norte, Pianhy, Esptirito⸗Santo und Mato⸗Grosso.

Nr. 40 der „Deutschen Industrie⸗Zeitung,“ Organ der Handels⸗ und Gewerbekammern zu Chem⸗ nitz, Dresden, Plauen und Zittau hat folgenden In⸗ halt: Die neuen Handelsgerichte. Von J. Frühauf. Technik: Ueber die Verwendbarkeit des Eisens für die Gießerei. Nach R. Mallet. Leimgallerte. Japanesische Legirungen. Schädlichkeit des Gaswassers für die Fischzucht. Ausströmen von Gasen und Dämpfen aus Gefäßmündungen. Industrielle Briefe: Chemnitz: Jahresberichte der Handels⸗ und Gewerbekammern in

Württemberg für das Jahr

1873 (Fortsetzung aus Nr. 39). Chemnitz: Deutsche

Eisenbahnstatistik. III. Manchester: Wochenschau über den englischen Maschinen⸗ und Metallmarkt. Technische Briefe: Chemnitz: Strickmaschinen. Literarisches: Bericht über die Betheiligung Baverns an der Wiener Weltausstellung. Kunst und Kunst⸗ gewerbe auf der Wiener Weltausstellung. Tech⸗ nische Notizen. Fragen. Beantwortungen. Indu⸗ strielle Notizen. Vermischte Notizen. Personal⸗ nachrichten. Patentertheilungen. Korrespondenz.

Nr. 1199 des Bremer Handelsblatt, Wochen⸗ schrift fuür Handel, Volkswirthschaft und Statistik, hat folgenden Inhalt: Wochenschau. Die Be⸗ steuerungsweise der ungedeckten Banknoten. Die Danziger Privatbank und die Görlitzer Kommunal⸗ ständische Bank über den Reichsbankgesetzentwurf. Verunglückungen deutscher Seeschiffe. Die Bevöl⸗ kerung der Erde. Die letzte amerikanische Baum⸗ wollen⸗Ernte. Literatur. Anzeigen.

Berlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 2 Oktober 1874 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4092 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Brandes & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: Der Julius Plate zu Berlin ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Rudloff⸗Grübs & Zöllner . am 1. Oktober 1874 begründeten Handelsgesellschaft Gegiges Geschäftslokal: Papenstraße 15) sind die Kaufleute: ““ 1) Wilhelm Albert Reinhold Rudloff⸗Grübs, 2) Gustav Wilhelm Leopold Zöllner, Beide zu Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5084 eingetragen worden.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 7549 die hiesige Handlung in Firma: R. Grund

vermerkt steht, ist eingetragen:

Der Kaufmann Carl Werner Grund ist in das

Handelsgeschäft des Kaufmanns Rudolph Grund als Handelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma Gebr. Grund be⸗ stehenge Handelsgesellschaft unter Nr. 5085 des Gesellschaftsregisters eingetragen.

Die Geselhcheste der hierselbst unter

ebr. Grund 1 am 1. Oktober 1874 begründeten Handelsgesellschaft

der Firma:

sind die Kaufleute:

V

8 ats⸗Anzeiger.

1) Rudolph Grund, 2) Carl Werner Grund, Beide zu Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5085 eingetragen worden.

’“

In unser Firmenregister, woselbst unter 8237 die hiesige Handlung in Firma: Hermann Natanson vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Isaac Raczinski zu Berlin ist

Nr.

in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Her⸗

mann Natanson als Handelsgesellschafter einge⸗ treten und die nunmehr unter der Hermann Natanson bestehende Handelsgesell⸗ schaft unter Nr. 5086 des Gesellschaftsregisters eingetragen. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma 1““ am 1. Oktober 187 egründeten Handelsgesell⸗ schaft sind die Kaufleute: 9 ge 1) Hermann Natanson, 8 2) Isaac Raczinski, 8 Beide zu Berlin. v 1161“ Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5086 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: 8 M. Creutz 5 23. September 1874 begründeten Handelsgesell⸗ aft (jetziges Geschäftslokal: Stallschreiberstraße 36) sind die Kaufleute: 1) Reinhold Ungnad, 2) Hermann Bache, Beide zu Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5087 eingetragen worden.

1

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 320 die hiesige Handlung in Firma: J. Neumann vermerkt steht, ist eingetragen: Zu Stolp in Pommern, Cottbus, Breslau, Neu⸗Ruppin und Stettin sind Zweigniederlassun⸗ gen errichtet.

In unser Firmenregister ist Nr. 8318 die Firma: H. Fendius und als deren Inhaber die Kauffrau Wittwe Fendius, Henriette Caroline Wilhelmine, geb. Hering, hier (jetziges Geschäftslokal: Behrenstraße 38) eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 8319 die Firma: J. Stoof und als deren Inhaber der Kaufmann Julius Carl Hermann Stoof hier (jetziges Geschäftslokal: Kommandantenstraße 7) 8 eingetragen worden. In unser Firmenregister ist Nr. 8320 die Firma il Zöllner 8. als deren Inhaber der Kaufmann Emil Zöllner hier 8 1 (jetziges Geschäftslokal: Stralauerstraße 12) eingetragen worden.

Gelöscht sind: Prokurenregister Nr. 2652: die Kollektiv⸗Prokura des Franz Volkmar und des Julius Eckerbusch für die Firma Jacob Landau. Prokurenregister Nr. 2693: die Kollektiv⸗Prokura des Carl August Ro⸗ bert Jacobi für die Firma Bercht & Sohn. Berlin, den 5. Oktober 1874. Königliches Stadtgericht. theilung für Civilsachen. Bochum. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. Der Kaufmann Albert Schneider zu Witten hat für seine zu Witten bestehende, unter der Nr. 350 des Firmenregisters mit der Firma Alb. Schneider eingetragene Handelsniederlassung den Kaufmann Friedrich Schneider zu Neunkirchen als Prokuristen bestellt, was am 2. Oktober 1874 unter Nr. 108 des Prokurenregisters vermerkt ist.

Bunzlau. Bekanntmachung. 18

Als Prokurist der am Orte Gnadenberg bestehen⸗ den und im Firmenregister sub Nr. 131 unter der Firma: F. Eberhard und Comp. eingetragenen, der evangelischen Brüdergemeinde zu Gnadenberg gehörigen Handelseinrichtung ist Ernst Richard Baer zu Gnadenberg in unser Prokurenregister unter Nr. 33 am 1. Oktober 1874 eingetragen und die unter Nr. 22 daselbst eingetragene Prokura des Vorstehers Theodor Lewin Reichel gelöscht worden.

Bunzlau, den 1. Oktober 1874.

8 Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Bunzlau. Bekanntmachung. In unserem Genossenschaftsregister haben wir bei der unter Nr. 2 Een Firma: Vorschuß⸗Verein zu Bunzlau, Eingetragene Genossenschaft, folgende Veränderung: An Stelle des ausgeschiedenen Kassen⸗Contro⸗ leur Prell zu Bunzlau ist der Fabrik⸗ Direktor Eduard Küttner daselbst als Controleur und Sckriftführer des Vorschuf Eingetragene Genossenschaft, für das Geschäfts⸗ jahr 1874/75 gewählt worden. am 2. Oktober 1874 eingetragen. ““ Bunzlau, den 2. Oktober 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Danzig. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist heute

die Firma:

s Deutsche Reich.

Firma:

ußvereins zu Bunzlau,