1874 / 236 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

schußzahlungen von Seiten der Versicherten von vornherein aus⸗ geschlossen werden soll, die Aufnahme eines Garantie⸗Kapitals erforderlich, welches möglichst aus der Mitte der Theilnehmer

aufgebracht werden soll. Das Comité erläßt nun an alle dieje⸗

nigen Beamten, welche sich dem Verein anschließen wollen, die Aufforderung, sich darüber zu erklären, ob sie geneigt sind, event. mit einer Lebens⸗ resp. Kapitalversicherung, bezw. durch Ueber⸗ nahme eines oder mehrerer Antheile an dem Garantie⸗Kapitale dem Unternehmen beizutreten.

Der französische Delegirte zu dem in Bern versam⸗ melten internationalen Postkongresse hat gestern die Erklärung abgegeben, daß Frankreich zwar darauf beharren müsse, der Postunion nicht sofort b künftigen Anschluß an die Union vorbehalte.

Der General der Kavallerie a. D., Graf Bismarck⸗ Bohlen, welcher sich einige Tage hier aufgehalten hatte, hat sich gestern auf sein Gut Carlsburg in Pommern zurückbegeben.

Breslau, 7. Oktober. (W. T. B.) Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland wird auf ihrer Reise nach Lon⸗ don in Begleitung Ihres Sohnes, des Großfürsten Thron⸗ folgers und eines hohen Gefolges, am nächsten Dienstag Abends mittelst Extrazuges auf dem hiesigen Centralbahnhofe eintreffen und in Galisch Hotel Absteigequartier nehmen.

Muskau, 6. Oktober. Am Sonnabend trafen hier der Fürst Wilhelm zu Wied und seine Gemahlin die Fürstin Marie (Tochter Sr. Königlichen Hoheit des Prin⸗ zen Friedrich der Niederlande) nebst Familie zu längerem Aufent⸗ halt ein. Dem Vernehmen nach wird der Besuch des Kron⸗ prinzen von Dänemark nächstens erwartet. Gestern fand aus Anlaß des hohen Besuchs eine Hofjagd statt.

Hannover, 7. Oktober. In der heutigen Sitzung des 8. Hannoverschen Provinzial⸗Landtages eröffnete v. Lenthe als Berichterstatter des Ausschusses für den Gesetz⸗ entwurf über das eheliche Güterrecht im Landdrostei⸗ Bezirke Osnabrück die zweite Lesung desselben, indem er er⸗ suchte, die beiden ersten Paragraphen zugleich zur Diskussion zu verstellen. Die beiden Paragraphen lauten:

1. Jn der Niedergrafschaft Lingen und den Münsterschen Ab⸗ spligte gilt unter den Eheleuten die Gemeinschaft aller Güter, wie olche in dem Allgemeinen preußischen Landrecht geregelt ist, edech mit den in den §§. 2 bis 20 des Gesetzes, betreffend das eheliche Güter⸗ recht in der Provinz Westfalen und in den Kreisen Rees, Essen und Duisburg, vom 16. April 1860 (Ges. Samml. S. 165), enthaltenen näheren Bestimmungen und Abänderungen.

§. 2. Im Fürstenthum Osnabrück, im Herzogthum Arenberg⸗ Meppen, einschließlich der Stadt Papenburg, in der Grafschaft Bentheim mit der Herrlichkeit Lage und in der Voigtei Emsbüren gilt unter den Eheleuten Gemeinschaft aller Güter mit den in den

§. 3 bis 25 enthaltenen näheren Bestimmungen. Sie findet nicht statt bei Ehen, in welchen der Ehemann einer der vormals unmittel⸗ baren deutschen reichsständischen Familien angehört.

Der Berichterstatter entwickelte die Gründe, welche die Kom⸗ mission zur einstimmigen Verwerfung des Entwurfs veranlaßten. Dagegen äußerte im Laufe der Diskussion v. Beesten, der Ent⸗ wurf bedürfe einer erneuerten gründlichen Prüfung, und bean⸗ tragte, ihn zu diesem Behufe an die Kommission zurück zu ver⸗ weisen. Die einzelnen Paragraphen des Entwurfs wurden dann der Reihe nach ohne weitere Debatte abgelehnt; der Antrag v. Beestens gegen dessen alleinige Stimme. Der Kommissionsantrag auf Ablehnung des Entwurfs wurde gegen 3 Stimmen ange⸗ nommen.

In der darauf folgenden Berathung über die Uebersichten über das hannoversche Klostervermögen stellte Neubourg den Antrag:

In dem Erwiderungsschreiben an die Regierung, unter Anerken⸗ ung der Aufwendungen für die Geistlichkeit und die Schulen aus dem Klosterfonds, darauf hinzuweisen, daß die erhebliche Mehrverwen⸗ dung für die Universität den Bestimmungen des Klostervermögens

icht entspreche, und ferner das dringende Gesuch zu wiederholen, die

elbständige Verwaltung des Klosterfonds bestehen zu lassen.

Der Vorsitzende, Stadtdirektor Rasch sprach die Ueberzeugung

us, daß der Landtag den Antrag einhellig annehmen werde, was geschah.

Es kam dann folgender Antrag des Verwaltungsausschusses

ur Berathung:

Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: die über die Kon⸗ stituirung der vstfriefischen Gemeinde Moordorf als selbständigen Ortsarmenverbandes gepflogenen Verhandlungen zur Kenntniß der Königlichen Staatsregierung zu bringen, damit dieselbe von dem mit den Gesetzen nicht im Einklange stehenden und trotzdem von der Kö⸗ niglichen Landdrostei zu Aurich bestätigten Verfahren der ostfriesischen Kommissien zur Regulirung des Armenwesens behufs etwaiger wei⸗ teren Veranlassung Akt nehme.

Hugenberg theilte darüber Folgendes mit: Der Gemeinde Moordorf wurde eine Unterstützung verweigert, weil sie nach Ansicht des Verwaltungsausschusses zweifellos unter Bestätigung der Landdrostei zu Aurich gesetzwidrig als Ortsarmenverband konstituirt ist. Ein eingeholtes Rechtsgutachten der Juristen⸗ fakultät zu Göttingen hat diese Ansicht bestätigt unter der An⸗ heimgabe, nicht im Wege eines Prozesses, sondern einer Be⸗ schwerde bei dem preußischen Landtage vorzugehen. Inzwischen hatte Moordorf die Entscheidung der Heimathsdeputation ange⸗ rufen und diese, ihre Kompetenz zur Beurtheilung der recht⸗ lichen Frage bestreitend, den Landarmenverband zur Zahlung der Unterstützung verurtheilt. Der Verwaltungsausschuß hat statt anderer Wege vorgezogen, die Angelegenheit vor den Pro⸗ vinzial⸗Landtag und bezw. die Staatsregierung zu bringen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Heute Mittag wurde der Landtag durch den Ober⸗ ücdeahen Grafen zu Eulenburg mit folgender Rede ge⸗ schlossen:

„Hochgeehrte Herren! In kurzer arbeitsvoller Zeit haben Sie die vorliegenden Geschäfte 825 Abschluß gebracht.

„Die günstige Finanzlage hat Ihnen nicht nur die Möglichkeit

gewährt, gesteigerten Anforderungen in verschiedenen Zweigen der pro⸗ vinzialständischen Verwaltung zu genügen, sondern auch gestattet, Ihrer patriotischen Pietät Ausdruck zu geben, indem Sie einen nam⸗ haften Beitrag zur Errichtung eines Denkmals für die im letzten Kriege gefallenen Söhne der Provinz bewilligten. —Die von Ihnen beschlossene Erweiterung der Statuten der Lan⸗ des⸗Kreditanstalt, durch welche die Befriedigung des Kreditbedürfnisses erleichtert werden soll, wird, wie ich nicht zweifle, bei den legislativen Faktoren Beifall finden. Nicht minder wird die Königliche Staats⸗ regierung die Beschlüsse, welche Sie nach einzehender Berathung über die Vorlagen derselben gefaßt, sowie die Anträge, welche Sie außer⸗ dem an dieselbe gerichtet haben, sorgfältig in Erwägung ziehen.

„Im Alllerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs schließe ich den 8. hannoverschen Provinzial⸗Landtag.“

Nach dem Schlusse dieser Anrede brachte der Landtags⸗ Marschall, Graf zu Münster⸗Derneburg, ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung laut und freudig einstimmte.

88

Bayern. München, 6. Oktober. Abends die Kaiserin von Possenhofen hierher beglei sich von derselben verabschie

Courierzug nach Wien abgereist

Der König hat Oesterreich auf ihrer Rück⸗ tet und später am Bahnhofe Die Kaiserin ist mit dem und der König nach Schloß

wie der „Corr. v. u. f. D.“ ungs⸗) Artillerie⸗Regimenter nnung der Feld⸗ und rigade mit der Bezeichnung „König⸗ nigt werden und einen als Sitz des Brigade⸗

Am 1. Januar 1875 werden, meldet, die beiden bayerischen Fuß⸗(Fest zur schärferen Durchführung Fuß⸗Artiller lich bayerische F General⸗Major a Kommandos ist Ingolstadt ausers Dasselbe Blatt schreibt Allerhöchsten Genehmigung be⸗ Statuts der Aufschlagbehör des Zoll⸗ und Aufschlagdienstes an jenen cht erfolgen konnte, vorbe der Hauptzollämter hat g. en Hauptämtern zu verwa rkseintheilung zu bilden, eiligen Aufrechterhaltung der besonderen für die Tabaksteuerverwaltung gemäß der Be⸗ Demgemäß hat künftighin der Zollverwaltung bei den ge⸗ ch der neuen Bezirkseintheil änderungen in der bestehenden so sind solche längstens nach Um⸗ in Vorlage zu bringen. auptzollamtsbezirken 436 Aufschlagseinneh⸗

ie in eine B uß⸗Artillerie⸗Brigade“ verei Is Commandeur erhalten; eizutreten, sich aber einen etwaigen Nach der nunmehr erfolgten ffs der Aufstellung eines neuen den bleibt die Zusammenlegung Orten, wo dieselbe bis Die sich ergebende leichzeitig eine, auf sämmt⸗ ltenden Geschäfte sich er⸗ unter alleini⸗

jetzt noch ni Abgrenzung liche von d streckende allgemeine Bezi gem Vorbehalt der einstw Bezirkseintheilung kanntmachung vom 4. Juli 1869. insbesondere auch die Vertretung richtlichen Strafverhandl sich zu bemessen.

zirkseintheilung an fluß der Sudperi Ganzen sind 21 H mereien zugewiesen worden.

Sachsen. Dresden, 7. O und die Erbgroßherzog gestern Mittag zu einem eingetroffen sind, wurden b Königlichen Ceremonienmei pfangen und in das Königliche Palais a woselbst Ihre Majestäten Nachmittags machten die Hoh An der Tafel, wel Taschenberge stattfand, nahm au en⸗Meiningen T Majestäten mit den Hohen Gästen Im Laufe des schen hohen Herrschaften

Um 1 Uhr haben Ihre hohen Gästen und Gefolge ne org, sowie den zur Zeit d Friedrich von Sachsen

ungen na Sollten Ab ezeigt sein, ode 1874/75

ktober. Der Erbgroßherzog Weimar, welche che am Königlichen Hofe hierselbst ei der Ankunft im Bahnhofe von dem ster Kammerherrn v. Helldorff em⸗ m Taschenberge geleitet, Im Laufe des

in von Sachsen⸗

dieselben empfingen. en Gäste der Königlichen Familie che im Königlichen Palais am ch die Prinzessin Marie Abends wohnten Ihre der Vorstellung im Königlichen heutigen Vormittags besichtig⸗ verschiedene Kunst⸗ niglichen Majestäten bst dem Prinzen ch hier aufhaltenden Meiningen und dem ttelst Extrazugs nach Die Rückfahrt und wird während der⸗

von Sachs

Hoftheater bei. die weimari sammlungen. sich mit den der Prinzessin Ge Prinzen Ernst un Prinzen Alexander zu Sachsen⸗ Königstein und von da auf die von Königstein erfolgt per Dampfschiff, chiffe das Diner genommen.

e⸗Brigade Nr. 48, ist in Genehmigung seines Ab⸗ und der Oberst und Com⸗ terie⸗Regiments Nr. 102, von Rudorff, leichzeitiger Ernennung zum Com⸗ fanterie⸗Brigade Nr. 48 befördert worden. Schneeberg das neuerbaute Se⸗

Weimar mi Festung begeben.

selben auf dem S

Der Commandeur der 4. Infanteri General⸗Major von Schulz, schiedsgesuches zur Dis mandeur des 3. Infan zum General⸗Majo mandeur der 4. In

Am 5. d. M. ist in minar daselbst feierlich eingeweiht worden.

Hessen. Darmstadt, 7. Okto Sitzung der Zwei Beantwortung der betreffend die Her einer Besprechung setzentwurfs, Amtsgewalt, eingetreten der Vorlage genehmigt, je das Institut der Demeriten⸗Anstalten v die Kirchengesetze liefen von Nieder⸗Ing eine Adresse für die Kirchengesetze von 44

In der Nachmittagssitz des Gesetzentwurfs, betreffend Amtsgewalt, fortgefahren sowie Art. 23 im Wesent ein Antrag des Abg. Dumont au richtshofes zum Gerichtshof für kirchli durch Annahme der einen besondere Regierungsvorlage mit 23 ge über der in der Vormittagssi⸗ hebung der Demeritenanstalten wurde bei Art. 6 haltung beschlossen.

Die Feuerwe Fest ihres 25jährigen der ihr durch Gaben meten Fahne.

Mecklenburg. »Mutter hat d wird am Freitag dieser Woche Der Herzog Johann Albrecht nach Dresden abgereist.

Sachsen⸗Weimar Der Ausschuß der Lan hielt gestern eine längere Sitz Nr. 7 der Schriftstücke, R fonds für die e lichen Berichterst

Am 4. gebrochen, das gefährlich dessen durch das energi gelöscht wurde, gebäude den F

Braunschweig. „Braunschw. Tgbl.“ hört, w Reiterstatue des Herzogs e kaum vor Ende dieses Monats z Dasselbe Blatt bestä über die braunschweigisch Abkommen getroffen haben. selben, etwa 21⁄2 und der Staat verzi

position gestellt, 1.

r unter g.

ber. In der gestrigen (73.) terzog dieselbe zunächst die Interpellation des Abgeordneten von Rabenau, stellung einer Bahn von Fuld .Hierauf wurde in die Be betreffend den Mißbrauch

und dessen fünf doch auf Antrag des Abg. Schaub Adressen gegen elheim und Ebersheim, Katholiken in Lorsch ein. e in der Berathung den Mißbrauch der geistlichen d wurden dessen Art. 6—15, lichen nach der Vorlage angenommen; f Erklärung des obersten Ge⸗ che Angelegenheiten wurde Gerichtshof konstituirenden Stimmen abgelehnt. Gegen⸗ chlossenen Auf⸗ deren Beibe⸗

ten Kammer un

a nach Meiningen, rathung des Ge⸗ der geistlichen erste Artikel nach

ung wurd

tzung bei Art. 5 bes

hr in Mainz begi Bestehens in Verbind der Bürgerschaft von Frauenhand gewid⸗

g am 4. d. M. das ung mit der Weihe

Ludwigslust, 6. Oktober. Die Groß⸗ sich heute Abend von hier nach Berlin hierher zurückkehren. ern Morgen von hier

herzogin begeben un

Eisenach. Weimar, 7. Oktober. dessynode für kirchliche Gesetzgebung ung, in welcher die Berathung über lativ, die Errichtung eines Central⸗ eistlichkeit betreffend, bis zur schrift⸗ attung beendigt wurde.

Nachmittags ist in Gaberndorf ein Feuer aus⸗ e Dimensionen anzunehmen drohte, in⸗ von Löschmannschaften Scheunen und 4 Stall⸗

vangelische G

sche Eingreifen nachdem 5 Häuser, 6 lammen zum Opfer gefallen waren.

Braunschweig, 7. Oktober. ird die Aufstellung der Kolossal⸗ Friedrich Wilhelm auf dem Schloß⸗ u erwarten sein.

Stadt und Kanton Genf e Erbschaftssteuer ein gütliches Die Stadt giebt den Betrag der⸗ hlthätigkeitsanstalten,

glichen Staats⸗Mini⸗ instweilige Verlegung des Arbeitshauses dere Abtheilung der Gefangenenanstalt der gegenwärtig

Millionen Francs, für Wo chtet auf die Rechtsfrag

Einer Bekanntmachung des Herzo steriums zufolge ist die e zu Bevern in eine beson zu Wolfenbüttel

und die Ueberführung Anstalt detinirten

Personen dorthin verfügt worden.

1“

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meininge n, 6. Oktober. Das Herzogliche Staats⸗Ministerium veröffentlicht

eine Uebersicht über das Kapitalvermögen und den Schuldenstand der Gemeinden des Herzogthums. Hier⸗ nach stellte sich am 31. Dezember 1870 die Gesammtsumme der Akti⸗kapitalien auf 1,292,029 Fl. und die der Passivkapitalien auf 1,932,689 Fl. . 3 Gestern betrugen nach einer offiziellen Bekanntmachung die baaren Liebesgaben für die Abgebrannten 354,124 Fl. 32 Kr. Abermals war, 3 Stunden von hier, in dem mei⸗ ningenschen Städtchen Wasungen ein großer Brand. 9 zum Theil erst neugebaute Wohnhäuser nebst einer größeren Zahl Scheunen und Hintergebäuden brannten nieder. Der Brand entstand Nachmittags nach 2 Uhr, und erst Abends gegen 10 Uhr wurde man des Feuers. Die Nachricht, daß ein Kon⸗ sortium den Bau der abgebrannten Gebäude hier übernehmen werde, ist verfrüht. Auch verfrüht ist die weitere Nachricht, daß der Bau der Eichicht⸗Sonneberger Bahn in sicherer Aus⸗ sicht stehe. Die Annahme, daß am 15. November die Bahn Meiningen⸗Schweinfurt eröffnet werden würde, erhält sich.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 6. Oktober. Auf Grund der Verordnung vom 5. Mai 1870 ist eine Vorsynode zur Berathung einer neuen Kirchenverfassung für die Herzogthümer Coburg und Gotha auf den 4. November d. J. nach Gotha einberufen worden.

Schwarzburg⸗Sondershausen. A rnstadt, 4. Okto⸗ ber. Der gestern in Arnstadt versammelte Thüringer Städte⸗ tag war zahlreich besucht. In einer mehr zwanglosen Abend⸗ versammlung am 2. d. M. wurden verschiedene Kommunal⸗ Angelegenheiten, wie Marktordnung, Konsumvereine, Polizeitaxen, Waisenversorgung und Beschäftigung Unterstützungsbedürftiger besprochen. In der gestrigen Hauptversammlung, bei welcher 16 Städte vertreten waren, kamen folgende Themata zur Be⸗ sprechung: 1) Antrag an die Regierungen wegen Bestrafung von Vergehen von Kindern unter 12 Jahren durch die Schule; 2) Er⸗ hebung einer Abgabe zur Gemeindekasse von umherziehenden Händ⸗ lern; 3) gemeinsame Verordnungen zum Schutze der Singvögel. Die ersten beiden Anträge wurden angenommen, der letzte Antrag abgelehnt. Nachdem der Ober⸗Bürgermeister von Sondershausen über die Erfolglosigkeit der Schritte zur Beseitigung der Kom⸗ munalsteuerbefreiung Seitens der Militärpersonen referirt, kam der Antrag des Ober⸗Bürgermeisters von Gera: „Der Thüringer Städteverband solle die thüringischen Städte von Preußen, Wei⸗ mar, Meiningen, Coburg⸗Gotha, Altenburg, beide Schwarzburg und beide Reuß umfassen, um durch einheitliche Prinzipien die gemeinsamen Interessen zu fördern“ zur Sprache, wurde aber zunächst dem Vorstande zur Vorberathung überwiesen. Nach⸗ dem die Rechnung vorgelegt und Decharge ertheilt worden, auch die Neuwahl des Vorsitzenden vorgenommen war, wurde die Verhandlung geschlossen.

Elsaß⸗Lothringen. Metz, 5. Oktober. Wie die „Ztg. für Lothringen“ schreibt, werden am 17. und beziehungsweise 18. Oktober die Ersatzwahlen für die in der letzten Zeit erfolgten fünf Mandats⸗Niederlegungen im Bezirkstage von Lothringen stattfinden. Dieselben werden fan den bezeichneten Tagen auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Juni 1833 in sämmtlichen drei Wahlkantonen der Stadt Metz, sowie in den Wahlkantonen Vigy und Saargemünd vorgenommen werden. Ebenfalls auf den 17. und eventuell auf den 18. Oktober sind soeben durch Erlaß des Kaiserlichen Bezirks⸗Präsidiums die in Folge der in den Kreistagen von Diedenhofen, Saarburg und Metz (Land) eingetretenen Mandats⸗Niederlegungen nothwendig gewordenen Ersatzwahlen anberaumt worden.

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rich IV. Reuß und der Botschafter des Deutschen Reiches General v. Schweinitz sind von Wien, der Herzog von An⸗ halt und Fürst Pleß sind von München in Salzburg ange⸗ kommen und haben sich von dort auf die Jagd nach Hintersee begeben.

8 8. Oktober. (W. T. B.) Die „Wiener Zeitung“ meldet in ihrem amtlichen Theil, daß der Kaiser den Grafen Wrbna auf dessen Ansuchen von der Leitung der General⸗Intendanz des Hoftheaters enthoben und ihm das Großkreuz des Leopold⸗ Ordens verliehen hat. Mit der Leitung der General⸗Intendanz ist der pofrath vei dem obersten Rechnungshofe, Edler von Salzmann⸗Bienenfeld, provisorisch betraut worden.

Prag, 6. Oktober. Der böhmische Landtag beschloß auf Antrag des Grafen Mannsfeld, seiner Freude über die Heimkehr der Nordpolfahrer und der Anerkennung für deren Leistungen Ausdruck zu geben.

Lemberg, 6. Oktober. Der Antrag der ruthenischen De⸗ putirten wegen Errichtung einer zweiten Realschule in Lemberg mit deutscher und ruthenischer Vortragssprache wurde vom Landtag in erster Lesung abgelehnt.

Czernowitz, 6. Oktober. Der Landtag hat die Vorlage, betreffend die Aenderung der Landtagswahlordnung, in der vom Landesausschußreferenten Stockera beantragten Fassung in zwei⸗ ter und dritter Lesung angenommen. Die neue Wahlordnung bringt die Wahlbezirke in Uebereinstimmung mit der Territorial⸗ Eintheilung des Landes, gewährt den Stadt⸗ und Landgemeinde⸗ Wählerklassen Reklamationsfristen gegen die Wählerlisten und bringt bezüglich des Wahlrechts Uebereinstimmung in die Gemeinde⸗ Ordnung der Städte und Landgemeinden. Sie beabsichtigt wei⸗ ter im Interesse des Landes die Vervollständigung des Landtages durch alle Wählerklassen und erklärt daher für drei Jahre alle Jene des aktiven und passiven Wahlrechtes für verlustig, die auf Grund des bestehenden Gesetzes des Mandates als Landtags⸗ Abgeordnete verlustig erklärt werden. Das Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Wirksamkeit, hat aber auf die gegenwärtig in Kraft stehenden Landtagsmandate keinen Einfluß zu üben.

Das Feldschutzgesetz wurde in dritter, das Gesetz über Regulirung und Verwaltung, dann Errichtung öffentlicher Spitäler in zweiter und dritter Lesung angenommen, ferner der Rechenschaftsbericht des Landesausschusses zu befriedigender Kenntniß genommen.

Graz, 6. Oktober. Der Landtag hat die Regierungs⸗ vorlage, betreffend die Organisirung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden, abgelehnt.

Pest, 8. Oktober. Die „Pester Korrespondenz“ erklärt alle

Gerüchte über Differenzen zwischen den Mitgliedern des un⸗ garischen Kabinets für grundlos. 86

Schweiz. Bern, 7. Oktober. (W. T. B.) Der National⸗

rath hat an Stelle des erkrankten Präsidenten Fehr⸗Herzog den seitherigen Vize⸗Präsidenten Ru chonet zum Präsidenten und Staempfli zum Vize⸗Präsidenten gewähl

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. Oktober. Prinz Hein⸗

Großbritannien und Irland. Der Herzog von Northumberland dementirt in einem Briefe an den Redacteur des „Newcastle Journal“ das Gerücht von seinem Uebertritt zur römisch⸗katholischen Kirche. Er charak⸗ terisirt das Gerücht als eine grundlose Verläumdung.

Der britische Gesandte bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Sir Edward Thornton, hat sich nach längerem Urlaube am Sonnabend auf seinen Posten in Washington zurückbegeben. 3

In der Allerheiligen⸗Kirche in Aldershot soll dem „London Journal“ zufolge ein Monument zum Andenken an die im Aschanti⸗Kriege gefallenen Soldaten errichtet werden.

Glasgow, 7. Oktober. (W. T. B.) Das protestan⸗ tische Meeting hat heute unter zahlreicher Betheiligung statt⸗ gefunden. Den Vorsitz führte Oberst Macdonald. Er eröffnete die Versammlung durch eine Rede, in welcher er Disraeli wegen seiner ausgesprochenen protestantischen Gesinnung seine volle Anerkennung ausdrückte und hervorhob, daß die jetzige Regierung stark genug sei, um unabhängig von der Unter⸗ stützung der irischen Ultramontanen handeln zu können. Der Vorsitzende verlas ferner ein Schreiben des Grafen Dalhousie, in welchem dieser seine Sympathien mit den von dem Meeting verfolgten Tendenzen ausspricht. Die beantragten und bereits unter dem 29. v. M. mitgetheilten 6 Resolutionen wurden von der Versammlung sämmtlich angenommen. 1]

Frankreich. Paris, 6. Oktober. Der „France“ zu⸗ folge beabsichtigt der Gemeinderath von Paris ein An⸗ lehen zu kontrahiren, dessen Ertrag von 250 Millionen theils zur Vollendung angefangener Spital⸗ und Schulbauten, theils zur Abtragung alter Schulden und theils zur Vollendung der angefangenen Straßen verwendet werden soll. Für erstere zwei Posten sollen 150 Millionen, für letztern der Rest von 100 Millionen bestimmt sein.

Spaniew. Radrid, 7. Oktober. (W. T. B.) Der Karlistenführer Tristany ist an der Lungenschwindsucht ge⸗

storben.

Das carlistische Organ „Cuartel Real“ vom 6. d. M. versichert, daß Don Carlos sich vollkommen wohl befinde und an der Spitze seiner Armee stehe. Dem General Dorregarau habe er zur Wiederherstellung seiner angegriffenen Gesundheit auf unbestimmte Zeit Urlaub ertheilt. 8

Italien. Rom, 7. Oktober. (W. T. B.) Die „Agenzia B

Stefani“ meldet, der „Orénoque“ habe Befehl erhalten, sich zur Abfahrt von Civitavecchia bereit zu⸗ halten, und solle, dem Vernehmen nach, heute Abend noch seine Fahrt antreten. Die Bemannung des Schiffes sei angewiesen, ihre Privatangelegen⸗ heiten zu ordnen, und werde derselben ein Urlaub zum Besuche Roms nicht mehr ertheilt.

Die „Libertà“ meldet, daß der päpstliche Kämmerer Theodoli vorgestern in Trisulti bei Frosinone von Bri⸗ ganten aufgehoben worden ist. Dieselben verlangen ein Löse⸗ geld von 150,000 Franken. Die Gends'armerie ist mit der Ver⸗ folgung der Räuber beschäftigt.

Rußland. St. Petersburg, 6. Oktober. Der Groß⸗ fürst Alexei Alexandrowitsch ist am 3. d. in Zarskoje⸗ Sselo eingetroffen. Am Sonntag Nachmittag sind von der Alexander⸗Station bei Zarskoje⸗Sselo über Brest⸗Litowsk und Nikolajew nach Livadia abgereist der Großfürst⸗Thronfolger und Gemahlin mit ihren Kindern und der Großfürst Wladimir Alexandrowitsch und die Großfürstin Maria Pawlowna.

Vom Chef der Amu⸗Darja⸗Expedition sind dem „Russ. Inv.“ folgende weitere Nachrichten zugegangen:

Der Dampfer „Perowski“, der am 5. August in Nukus einge⸗ troffen war, setzte am 9. seine Fahrt den Amu aufwärts fort und er⸗ reichte am 21. August die Höhen von Petro⸗Alexandrowsk. Diese verhältnißmäßig langsame Fahrt des Dampfers erklärt sich nach den Angaben des Obersten Sstoletow dadurch, daß erstens während der⸗ selben sehr häufig aus Booten Tiefenmessungen vorgenommen werden mußten, um das Fahrwasser zu entdecken, und dann durch die Maschine des Dampfers (von 40 Pferdekraft), die sich

der reißenden Strömung des Amu gegenüber als unzureichend erwies.

Die bisher ausgeführten Untersuchungen haben bereits dargethan, daß dem Befahren des Flusses aufwärts bis zur bucharischen Grenze auf einem starken Dampfer mit drei Fuß Tiefgang keine Schwierigkeiten entgegenstehen, vorausgesetzt, daß an den ÜUfern Heizmaterial in ge⸗ nügender Quantität bereit gehalten wird. Wäre dem Dampfer die Möglichkeit gegeben, regelmäßige Fahrten z. B. zwischen Nukus und Petro⸗Alexandrowsk zurückzulegen, so würde der Kapitän das Fahr⸗ wasser in dem Grade kennen lernen, daß man besondere Führer oder Lootsen entbehren könnte. Ueber Petro⸗Alexandrowsk hinaus ist der Dampfer nicht vorgegangen; nur der Oberst Sstoletow mit dem Ka⸗ pitän⸗Lieutenannt Subow und Herrn Wood unternahmen eine Fahrt noch weiter flußaufmärts. Jenseit Pitniak fand man eine mittlere Wassertiefe von 20 Fuß, und hier dürfte die einzige Schwierigkeit in der Schnelligkeit des Stromes liegen, der man übrigens durch eine zweckentsprechende Konstruktion des Dampfers begegnen kann. Der Grund des Flusses erwies sich als rein, frei von Steinen und Stromschnellen.

Dänemark. Kopenhagen, 5. Oktober. In der Thron⸗ beche, mit welcher heute der Reichstag eröffnet wurde,

eißt es:

„Seit der letzten Reichstagsversammlung hat das Grundgesetz für das dänische Reich seinen 25. Jahrestag erlebt, und Wir haben mit dem Volke diesen Tag gefeiert, getreu dem Gedanken des Königs Fre⸗ derik, als er aus freiem Willen seine ererbte Machtvollkommenheit mit dem Volke theilte, sowie in Anerkennung der guten Früchte, welche dieses Geschenk getragen hat. Wenn Wir heute Selbst die Versammlung des Reichstages haben eröffnen wollen, so geschah es im Gefühl Unserer Königlichen Pflicht, dem Reichstage Unser Ver⸗ langen auszusprechen, daß die Zwietracht, welche in den letzteren Jah⸗ ren ihren dunklen Schatten über Unsere Grundgesetzfreude ge⸗ worfen hat, einem einheitlichen Sinne, welcher die Bedingung für ein fruchtbares Arbeiten zum Wohle des Landes ist, weichen möge. Wir haben in dieser Richtung gethan, was Wir für dienlich angesehen haben, und Wir hegen die Erwartung, daß der Reichstag seine Be⸗ strebungen mit denjenigen Unseres neuen inisteriums vereinen wird, um diejenigen Reformen zu fördern, zu welchen Wir haben Vorschläge vorlegen lassen, und welche auf die Entwickelung und das allgemeine Wohl des Ganzen hinzielen. Wir erwarten desgleichen, daß der Reichstag seine Einwilligung zu den Bewilligungen, welche Wir für nöthig erachten, um eine gute Ausführung des Staatsdienstes zu sichern, um die Wohlstandsquellen des Landes reicher fließen zu lassen und um die Vertheidigung des Landes zu kräftigen, nicht verwei⸗ gern wird. 18 8

Unser Verhältniß zum Auslande ist ein unverändert freund⸗ schaftliches. Obgleich die politischen Verhältnisse eine Erledigung der nordschleswigschen Frage noch nicht zulassen, so halten Wir dennoch fest an der Hoffnung, daß es Uns gelingen wird, eine zufriedenstellende Lösung dieser Sache, welche unverändert Uns und Unserem Volke so warm am Herzen liegt, zu erreichen.“

Almerika. Washington, 7. Oktober. (W. T. B.) Ein Regiment Infanterie ist nach dem Süden abgegangen.

London, 6. Oktober.

New⸗York, 7. Oktober. (W. T. B.) Die Unruhen in Alabama haben einen ernsteren Charakter angenommen, nachdem sich daselbst eine bewaffnete Liga der Weißen or⸗ ganifirt hat. Politische Attentate kommen fast täglich vor.

Offiziellen Mittheilungen zufolge ist die Liga der Weißen in Alabama entschlossen, die Neger zu verhindern, bei den bevor⸗ stehenden Wahlen mitzustimmen, ausgenommen in dem Falle, daß sie so stimmen, wie es die Liga der Weißen befiehlt. Be⸗ waffnete Abtheilungen der weißen Bevölkerung durchziehen den Staat, um die Neger einzuschüchtern.

Rio de Janeiro, 6. Oktober. (W. T. B.) Durch die Deutsch⸗Brasilianische Bank ist eine neue 6 rozentige bra⸗ silianische Anleihe im Betrage von 5 Millionen Pfd. Sterl. zum Course von 98 emittirt worden.

Buenos⸗Ayres, 7. Oktober. (W. T. B.) Die Regie⸗ rung hat bei der Kammer einen Kredit von 10 Millionen Frcs. zur Bestreitung der Kriegskosten beantragt. Zwischen den Regierungstruppen und den Insurgenten hat vor der Stadt ein unbedeutendes Treffen stattgefunden, in welchem erstere geschlagen wurden und sich zurückzogen. Gutem Verneh⸗ men nach stehen die Ober⸗Befehlshaber der beiderseitigen Par⸗ teien wegen zütlicher Beilegung der Streitigkeiten in Unter⸗ handlung. .

Afrika. Kairo, 7. Oktober. (W. T. B.) Der Nil i*st diese Nacht bei Kairo erheblich gefallen. Auch vom oberen

2„

Laufe des Nil treffen günstigere Nachrichten ein.

Marocco. Aus Gibraltar wird unterm 1. d. berichtet: „Nachrichten aus Casablanca melden, daß Konsul Alvarez, der spanische Vertreter in Mogador, nach direkten Instruktionen seiner Regierung handelnd, in Lanzarate auf dem Wege nach Agadia ankam, um die Befreiung des dort gefangen gehaltenen Hrn. Butler zu erwirken. Spätere telegraphische Berichte via Cadiz melden die Freilassung des Hrn. Butler und seiner Ge⸗ fährten und deren Ankunft in Lanzarate.“

Zur Begründung des Entwurfs der Civilprozeß⸗ Ordnung. 8—

Vgl. Nr. 234 d. Bl.) III.

§. 3. Innerhalb des deutschen Prozesses findet seit Jahr⸗ zehnten eine Bewegung statt, über deren Tiefe, Nachhaltigkeit und Zielpunkte man sich wenigstens jetzt nicht mehr täuschen kann. Diese Bewegung geht unverkennbar von der Schriftlich⸗ keit zur Mündlichkeit hin. Sämmtliche neuen Prozeßordnungen, die Literatur des deutschen Prozeßrechts, die Verhandlungen fast aller deutschen Landesvertretungen sind Beweise für die Be⸗ wegung selbst und deren Ziel. Wir stehen mitten in dieser Be⸗ wegung; hier liegt der berechtigte Standpunkt für den Gesetz⸗ geber. (Es folgt demnächst eine sehr eingehende Erörterung der Systeme der Schriftlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens, aus welcher wir nur Nr. II. hervorheben.)

II. Im vollen Gegensatze zu dem entwickelten System (in dem landrechtlichen Gebiete des preußischen Staats) steht das System der zur vierten Gruppe vereinigten Gesetze und Gesetz⸗ entwürfe.

Auf die Klaganträge, welche einer richterlichen Vorprüfung nicht unterliegen, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. In diesem verhandeln die Parteien nach Anleitung der schriftlichen Klaganträge und der vom Beklagten in der Zwischen⸗ zeit dem Kläger zugestellten schriftlichen Gegenanträge in freier Rede über den Rechtsstreit, nachdem sie zuvor ihre Gesuche (petita) gestellt haben. In dieser mündlichen Verhandlung gestalten die Par⸗ teien, ungebunden durch den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, soweit nicht das Verbot der Klagänderung einwirkt, das Sach⸗ verhältniß und entwickeln dasselbe unter den einschlagenden recht⸗ lichen Gesichtspunkten. Sie können bis zum Schlusse der münd⸗ lichen Verhandlung neue Thatsachen, insbesondere zur Begrün⸗ dung von Einreden, Repliken, Dupliken und einer Widerklage vorbringen, auch, soweit eine Verbindung der Beweise mit den Behauptungen in den Gesetzeswerken geboten ist, neue Beweis⸗ mittel zum Beweise oder zur Widerlegung von Thatsachen an⸗ bieten.

Wenn in der zur mündlichen Verhandlung bestimmten Sitzung beide Theile nicht erscheinen, so ruht das Berfahren; erscheint der Kläger nicht, so wird auf Antrag des Beklagten die Klage ohne Sachprüfung abgewiesen; erscheint aber der Beklagte nicht, so werden auf Antrag des Klägers die dem Beklagten vorher mitgetheilten Klagthatsachen für zugestanden angenommen und der Beklagte, soweit die Klage begründet ist, verurtheilt.

In diesem System ist der Grundsatz der Mündlichkeit nach den verschiedenen Seiten hin echse e Die schriftlichen Parteianträge, welche der mündlichen Verhandlung voraufgehen und nach dem Gesetze den Charakter motivirter Konklusionen an sich tragen, verfolgen den Zweck, die bevorstehende mündliche Verhandlung vorzubereiten, einen geordneten Verlauf derselben und deren vollständige Durchführung zu befördern; dagegen wirken sie sachlich in einer den Inhalt der mündlichen Verhand⸗ lung bestimmenden Weise nicht ein. Die Parteien treten vor ein unbefangenes Gericht; dieses erfährt nicht durch ein Referat, wie der Rechtsstreit in bestimmten und feststehenden Grenzen sich be⸗ reits entwickelt hat, sieht vielmehr vor seinen Augen, wie der Rechtsstreit sich entwickelt und seine Grenzen erhält.

Aus dem Verhältnisse der Schriftsätze, welche der mündli⸗ chen Verhandlung voraufgehen, zu dieser selbst folgt wenigstens als Regel zweierlei: zuerst, daß das Gericht Alles zu berücksichti⸗ gen hat, was ihm mündlich vorgetragen wird, wenngleich es in den vorbereitenden Schriftsätzen nicht angeführt worden ist; zweitens aber umgekehrt, daß das Gericht ein thatsächliches Vor⸗ bringen, welches in den vorbereitenden Schriftsätzen enthalten ist, den Gegenstand der mündlichen Verhandlung aber nicht gebildet hat, nicht berücksichtigen darf. In dieser zweiten Folge liegt für eine jede Partei ein sehr entschiedener sachlicher Zwang, den Rechtsstreit und zwar vollständig mündlich zu verhandeln.

Dieses mündliche Verfahren hat sich, obwohl der Uebergang zu demselben von einem rein schriftlichen Verfahren ein sehr schroffer war, seit fast zwei Jahrzehnt n in der Provinz Hannover völlig bewährt. Es trat ins Leben und mußte ins Leben treten, wie es der Gesetzgeber gedacht hatte. Nur ein Uebelstand ist, wenngleich nicht bei allen Gerichten, hervorgetreten, dessen hier erwähnt werden mag, obwohl er mit dem System selbst nur im entferntesten Zusammenhange steht. Derselbe besteht in dem Ausfallen münd⸗ licher Verhandlungstermine, sofern dasselbe, durch sachliche Gründe nicht gerechtfertigt, auf gegenseitiger Konnivenz der Anwälte im Hinblick auf die Konkurrenz verschiedener an verschiedenen Orten wahrzunehmender Geschäfte beruht. In dieser Beziehung hat nicht sowohl die Verbindung des Notariats mit der Anwalt⸗

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schaft als der Umstand einge bestimmten Kollegialgerichts berufenen, auftretenden Parteien verpflichteten verpflichtet erichte des Landes als von dieser letzteren Berechtigung a nicht entsprechenden Gebrauch Uebelstande abzuhe von demselben

wirkt, daß die für den Dienst eines zur Vertretung der vor diesem Gerichte allein berech⸗

jedem be⸗ Advokaten thätig zu werden, ber einen jener Verpflichtung An einem Mittel, diesem es nicht, allein es erschien bedenklich, Gebrauch zu

liebigen G

lfen, fehlte hrend eines Uebergangsstadiums

worfen wird, welchem System Ine Landestheile, sondern sich anzuschließen r die realen Ver⸗ II und berücksichtigen muß, Will der Gesetzgeber nicht von vorn daß sein Gedanke für den bei Weitem chs des Gesetzes Leben gewinne von allen prinzipiellen Er⸗ ckelten System sich an⸗ diesem ein sachlicher Zwang berhaupt und zugleich scheidung berufenen Richtern verhandeln. dem Gedanken hingeben wollte, te beherrschten Zustände der in anderen Gebixeten durch Gesetzespara⸗ würde in einer nicht zu entschuldigen⸗ selbst wenn die realen Verhältnisse der Advokatur zu scheiden. nach Menschenaltern zählt, entwickeln sich jedenfalls müͤssen große Uebergangsstadien Die Uebelstände, welche in der Provinz Han⸗ hervortraten, verdienen um so mehr dliche Verfahren in bürgerlichen er lebhaftesten Sympathie

entweder Schriftlichkeit dann volle Münd⸗ halb mündliches Verfahren. Das dem bei weitem größten Länder⸗ Einwirkung menschlicher Schwächen, der Bequemlichkeit, des Mangels der Uebung des an sich sehr erklärlichen Bestrebens, den zu denselben Erscheinungen iche der neueren preußischen nd. Um so mehr wird dieses lche von den Vorzügen einer münd cht durchdrungen sind, gar leicht der Glauben ressen der von ihnen vertretenen eien, wenn Alles an Thatsachen den vorbereitenden Schriftsätzen be möglicherweise in nicht sehr an⸗ Freilich entspricht

Wenn nun die Frage aufge ein Gesetzgeber, welcher ni⸗ für das ganze Deutsche Rei habe, so kann die Antwort für ihn, hältnisse des Lebens b kaum zweifelhaft sein. herein darauf verzichten, größten Theil des Geltungsberei und fruchtbringend wirke, so muß er, wägungen abgesehen, dem unter II. weil in diesem und nur in für die Parteien liegt, den Re umfassend vor den zu dessen Ent in freier Rede und Gegenrede zu

Ein Gesetzgeber, welcher sich er könne die durch langjährige Sit rheinischen Anwaltschaft graphen ins Leben rufen, den Täuschung sich befinden, ihm gestatteten, In einer Zeit, welche solche Verhältnisse; zurückgelegt sein. nover, wie oben bemerkt, Beachtung, als dort das mün Rechtsstreitigkeiten von vorn herein d der Advokatur sich zu erfreuen hatte.

Der Gesetzgeber muß sich entscheiden, oder Mündlichkeit des Verfah lichkeit, kein halb schriftliches, letztere muß nothwendig in gebiete Deutschland alter Gewöhnung, in freiem Vortrage, bisherigen Wirkungskreis zu sichern, führen, welche in dem Geltungsbere Verordnungen klar zu Tage getr der Fall sein, als bei lichen Verhandlung ni entstehen kann, daß die Inte Parteien weit besser gewahrt s und Rechtsausführungen in niedergelegt, als wenn dassel ziehender Form mün eine solche Beh sätzen überall diese Schriftsätze, auf den nur eine Skizze des mündli derartige gesetzliche Vorschriften Mittel sich darbieten, um seine stets den Charakter von leges i

cht für einze ch Recht schaffen soll,

erücksichtigen wi

chtsstreit ü

das Notariat von

s8; wenn diese,

Anwälten, we

dlich vorgetragen werde. der Sache in den vorbereitenden Schrift⸗ nicht den gesetzlichen Vorschriften, nach welchen wesentlichen Sachverhalt b. chen Vortrags enthalten sollen; allein werden, da dem Gesetzgeber keine Gebote Nachdruck zu verschaffen,

mperfectae an sich tragen.

, welche man als Parteien bezeichnet, lliger Umstände in weiten Kreisen der Art diskreditirt worden, daß ndpunkt einer unbefangenen Wür⸗ doch allein ein Verständniß Hier kann dieser Punkt nur ganz im

8. 9. Die prozessualische Einrichtung den unmittelbaren Prozeßbetri ist in Veranlassung mehr zufä des deutschen Juristenstande es schwer hält, den Stan digung der Verhältnisse, ermöglicht, zu gewinnen. 4 Allgemeinen berührt werden. Die Frage, ob Prozeßbe richts oder unmittelbarer Pro steht mit der sogenannt sammenhange. immer wird ein ausgedeh liches Prozeßleitungs der Gerichtssitzung als erfor Nach dem Rechte des Prozesses den Die Sache ist bis in die äuf daß selbst die Bearbei Theils, des Urtheils, die Konsequenzen eines selbst und damit den Gedank beruht, daß in b gabe des Richters das die Verhältnisse übersieht, kann n. die Zeit gekommen ist, um den deren Erledigung wegen aftliche Befähigung, insbesond bildung nicht erfordert und desh Beamten überlassen werden darf. Man kann zwei Seiten des die Einleitung des Rechtsstreits terlichen Thätigkeit bis zur einerseits und die außergerichtliche V insbesondere der mündliche

eb durch die

trieb unter Vermittelung des G

zeßbetrieb durch die Parteien, smaxime in keinem Zu

ch der Prozeßbetrieb gestaltet sein möge, ntes und scharf durchgeführtes richter⸗ die mündliche Verhandlung in gerechtfertigt sich ergeben ile ist der Betrieb überlassen.

en Verhandlung

Amt für derlich und Code de procédure civ Parteien im weitesten Umfange zersten Konsequenzen verfolgt, so Urtheilsqualitäten, also eines den Anwälten anheimfällt Grundsatzes verwerfen, ohne den Grundsatz rleugnen, auf welchem der ürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Rechtsprechen sei.

hl zweifelhaft sein, daß Richter von Geschäften zu be⸗ ihrer formellen, mechanischen ere juristische Aus⸗ öl untergeordneten

Man kann eigentliche Auf

Natur wissensch 3 alb sehr wo

Prozeßbetriebes unterscheiden: und die Fortführung der rich⸗ Verkündigung des Endurtheils Borbereitung des weiteren n Verhandlung, durch d Urtheilen andererseits.

ls weitgreifende Regel die Vor⸗ des Rechtsstreits eine wenngleich Gerichts voraussetzt, und daß der der Verhandlungen von Amts⸗ Nach dem Rechte des Code r Rechtsstreit ganz regelmäßig gericht von der Existenz dessel⸗ t ganz regelmäßig durch präparatorische Urtheil e befaßt zu sein aufhört. in die natürlicheren sein, welche des Prozeßgerichts nicht ver⸗

richtliche Prozeßbetrieb setzt Zu⸗ ständigere Stellung ein⸗ Anleitung des Ge⸗ ndiger Zustellungs⸗ en Rheinprovinzen, sondern ndig bewährt, obwohl in Weise, wie in j

Verfahrens, Zustellung von Schriftsätzen un

Nach dem Entwurf gil schrift, daß die Einleitung nur formelle Mitwirkung des Vorsitzende für die Fortsetzung wegen Sorge zu tragen hat. de procédure civile wird de das Prozeß ben Kunde erhält, wie das Pros jedes, auch mit dem anhängige Vorschriften des Entwurfs dürfte auch irgendwelche Belästigung ursachen können.

Der unmittelbare außerge amte voraus, welche eine selb die nach bestimmter Das Institut selbstärn

kutorische und rein n Rechtsstreit

das interlo

stellungsbe nehmen, als Personen, richts thätig werden.

beamten hat sich nicht allein in d auch in der Provin dieser letzten

nz Hannover vollstä vinz nicht in glei