g. 8
— (Monats⸗Uebersicht für September.) Nach⸗ dem der Kaiser nach Südrußland abgereist, traten die Hofereig⸗ nisse in St. Petersburg wieder mehr in den Hintergrund. Der Aufenthalt des Kaisers in der Krim dient vorwiegend allerdings
der Erholung: dennoch werden nicht blos die laufenden Regierungsgeschäfte erledigt — vielmehr sind, nach wie vor, diese Reisen des Kaisers für die Verwaltungsangelegenheiten
der südlichen Provinzen eine wichtige Epoche. Wir erwähnen unter Anderem nur die Inspektionsreise, welche der Kaiser am 27. September nach Sebastopol unternommen.
Unter den Traktaten, die nach erfolgter Ratifikation in⸗ zwischen publizirt sind, dürften die österreichisch⸗russische Post⸗ konvention, die russisch⸗rumänische Postkonvention, der russisch⸗ französische Vertrag über Nachlaßsachen französischer in Ruß⸗
land und russischer in Frankreich verstorbener Unterthanen, der
russisch⸗französische Vertrag über das Konsularwesen und der
russisch⸗französische Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag in erster Linie stehen. In Bezug auf den russisch⸗französischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag ist zu bemerken, daß bis zum Jahre 1857 weder für Russen in Frankreich, noch für Franzosen in Rußland das Recht der „meistbegünstigten Nationen“ in An⸗ wendung war. Der Vertrag von 1857 zog eine ungleich⸗ mäßige Anwendung dieses Rechtes nach sich, indem man in Frankreich nur denjenigen russischen Schiffen die vertrags⸗ mäßige Berücksichtigung gewährte, welche aus russischen Häfen direkt gekommen waren. Napoleon III. schaffte 1866 durch ein Dekret allerdings Abhülfe, doch als letzteres 1872 wieder kassirt wurde, entstand ein Bedürfniß nach vertragsmäßiger Sicherung vollständiger Reciprocität zwischen Rußland und Frankreich.
An der Anerkennung der spanischen Republik hatte sich Rußland aus Gründen, die hinlänglich bekannt geworden sind — noch nicht betheiligen können. Die Sache hat von allen Seiten die Auslegung gefunden, welche Rußlands Zurückhaltungs⸗ gründen entsprach, und nach wie vor bleibt die spanische Anerkennungs⸗Angelegenheit ein sekundärer Gegenstand, welcher weder die bewährte freundschaftliche Gesinnung des Czaren⸗ reichs für Deutschland, noch auch das festgegründete deutsch⸗ russisch⸗österreichische Einvernehmen in Frage stellt.
Hinsichtlich der deutschen Staatsangehörigen wurde üblizirt, daß sie nach 6monatlichem Aufenthalte in Rußland verpflichtet sind: 1) sich in das Matrikelbuch des Konsuls ihres Wohnorts eintragen zu lassen; 2) sich auf Grund ihres aus⸗ ländischen Passes (oder Wanderbuches) einen russischen Paß auszuwirken, der während der Dauer ihres Aufenthalts all⸗
jährlich erneuert werden muß. Ohne Paß kann kein Aus⸗ länder die Grenze überschreiten; die nationale Zugehörigkeit des Deutschen wird aber durch die Bescheinigung über die ge⸗ schehene Eintragung in das Matrikelbuch dokumentirt; von den Matrikelbüchern erhalten die Gouverneure der betreffenden Konsularbezirke alljährlich Abschriften. Die Regeln über Konstatirung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten hiermit eine Vereinfachung, wodurch deren Handhabung und die beider⸗ seitige Kontrole durchaus erleichtert wird.
volle Geschützausrüstung. Die Panzerschiffe führen 200 Ge⸗ schütze, die ungepanzerten Kriegsdampfer fast ebenso viele. Sämmtliche Kriegsdampfer auf dem baltischen Meere halten 145,793 Tonnen und 24,000 Pferdekraft.
Auf dem Schwarzen Meere giebt es ein fertiges Panzer⸗ schiff, ein zweites wird demnächst seetüchtig. Kriegsdampfer ohne Panzer giebt es auf dem Schwarzen Meere 28; das 29. wird demnächst fertig. Geschütze befinden sich auf diesen Schif⸗ fen (die übrigens nur zum kleineren Theile damit unUsgerüstet sind), 49. Die gesammte Pontusflotte hält 23,000 Tonnen und 4546 Pferdekraft. Auf dem Kaspischen Meere giebt es unge⸗ panzerte Kriegsdampfer aller Art 20 (einer davon noch im Bau begriffen). Neun von diesen Schiffen haben noch keine Kanonen; im Ganzen giebt es auf der Kaspischen Flotte 45 Geschütze. Die Kaspischen Kriegsdampfer halten 3984 Tonnen und 1200 Pferdekraft. In der sibirischen Flottille giebt es 28 Kriegsdampfer mit 36 Geschützen. Die sibirische Flottille hält 8000 Tonnen und 1700 Pferdekraft. Auf dem Aral⸗See giebt es 6 kleine Kriegsdampfer mit 13 Geschützen, 624 Tonnen und 217 Pferdekraft. Auf dem Weißen Meere giebt es 3 Dampfer mit 4 Geschützen, 1000 Tonnen und 285 Pferdekraft.
In der 4. Lieferung einer statistischen Edition (Statistitscheskjy Wremennik) sind interessante Angaben über unsern Grenzver⸗ kehr während der Jahre 1830 — 1869 enthalten. In diesen 40 Jahren sind 12,318,415 Menschen über unsere Grenzen gegan⸗ gen: 6,334,172 kamen nach Rußland und 5,984,243 reisten über die Grenze nach dem Auslande. Im Einzelnen stellt sich die der Passanten während jedes Quinquenniums folgender⸗ maßen:
3 ist. Hinausgereist 88 iste. * Hi t ugereist. Hinausgereist. % Zugereiste. % Hinausgereiste. 325,858 289,177 88 558 na178 use 345,596 323,053 48 237,410 221,612 8
1845 — 1849: 280,227 256,068 1850 — 1854: 317,729 275,261 1855 — 1859: 879,407 832,806 1860 — 1864: 1,675,652 1,789,880 1865 — 1869: 2,272,193 1,996,086 .“ Im Durchschnitt passirten die Grenze in jedem Quinq en⸗ nium 1,539,802 Personen, von denen 791,772 zugereist und 748,030 hinausgereist waren. Nur in dem Quinquennium 1860 — 1864 überwog die Zahl der Hinausreisenden, während
sie in allen übrigen Perioden der Summe der Zureisenden be⸗
trächtlich nachstand. Die absolute Zahl der Zureisenden war
im Jahre 1867 am größten (490,976), die Zahl der Hinaus⸗
reisenden im Jahre 1869 (455,451).
„Unter allen Passanten während der Jahre 1830 — 1869
überwog die Zahl der Ausländer die der russischen Staats⸗ angehörigen fast um das Doppelte. Es passirten unsere
Grenzen nämlich 8,091,936 Ausländer und 4,226,479 Russen.
Von den Ausländern waren 4,422,928 zugereist und 3,669,008
hinausgereist. Von 1830 — 1851 gehört die größere Zahl der
zureisenden Ausländer dem österreichischen Kaiserstaate an;
1830 - 1834: 1835 — 1839: 1840 — 1844:
8*
Calcutta. Der nordwestliche Theil von Ceylon ist von einer
Hungersnoth bedroht. Die siamesischen Goldminen werden von der Regierung regulär exploitirt. Der Emir Shir Ali und sein Sohn Jacub treffen, wie verlautet, noch immer Vorbereitungen für einen Kampf zwischen ihren Streitkräften.
Aus Bombay wird gemeldet, daß nach daselbst einge⸗ gangenen Nachrichten Hr. Shaw, der britische Agent, am 19. September in Shahidullah angekommen ist.
Aus Singapore wird unterm 10. d. telegraphirt: Der gesetzgebende Rath hat die von Sir Andrew Clarke, dem Gou⸗ verneur der Straits⸗Niederlassungen, inaugurirte Eingeborenen⸗ Politik einstimmig genehmigt. Der Rath hat in der Autorisation der nothwendigen Ausgaben auch eine Garantie für die projek⸗ tirte Telegraphenleitung durch die Eingeborenenstaaten passtrt.
Afrika. Aus Cape Coast Castle wird unterm 21. ult. gemeldet: Der Bruch in Whydah ist zeitweilig beigelegt worden, nachdem des Königs Partei davon Nutzen gezogen. Die Ange⸗ legenheit übte keinerlei Wirkung auf den Handel aus. Karava⸗ nen aus Beequah und Cotansi sind in der Stadt, aber sie brin⸗ gen nur wenig Goldstaub, da ihr Zweck ist, heimisches Salz zu kaufen. König Koffi bemüht sich noch immer, die empörten Stämme zu ihrer Lehnspflicht zurückzuführen, aber ohne Erfolg. Der Gesundheitszustand an der Küste bessert sich.
— Aus der Kapstadt wird unterm 16. September ge⸗ meldet: In den Diamantenfeldern ist die Lage der Dinge noch immer ungeregelt und unbefriedigend. Der Generalanwalt ist im Begriff sich dahin zu begeben, um die Forderungen des Hrn. Sonnenberg gegen die jetzigen Eigenthümer von Voor⸗ nitzigt geltend zu machen. Die Entdeckung eines neuen Diaman⸗ w.e. in Stirtzfontein, drei Stunden von Philipstown, wird gemeldet.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. Berlin. Sonntag, den 18. d. M., präcise 6 Uhr Abends, findet
in der Marienkirche hierselbst ein Orgel⸗Konzert des blinden
Organisten Franz zum Besten des allgemeinen Blindenvereins statt.
—Sn Cassel ist am 12. Oktober Mittags der Intendant der dortigen Hofbühne, v. Carlshausen, verstorben.
— Wie man der „Karlsruher Ztg.“ schreibt, wird Richard Wagner im Laufe dieses Winters (Ende Januar) zum Besten des Bayreuther Unternehmens im Verein mit Liszt in Wien und Buda⸗ pest große Konzerte veranstalten und dirigiren. Zum ersten Male werden in diesen Konzerten Abschnitte aus dem dritten Theil der Nibelungen⸗CTrilogie, der „Götterdämmerung“, an dessen Vollendung 12 Drucklegung der Komponist dermalen arbeitet, zum Vortrage ommen.
— Zu dem fünfzigjährigen Doktorjubiläum des Dr Reyscher hat die Trübinger Juristenfakultät ihrem früheren Mitgliede am 8. d. M. ihre Glückwünsche in einem erneuten Doktordiplom und einer Festschrift dargebracht, die dem Jubilar durch den derzeitigen Dekan der Fakultät Prof. Dr. Bülow und durch Prof. Dr. Thudichum, den Verfasser der Festschrift, überreicht wurden. In dem Diplom werden besonders die Verdienste Reyschers um die deutsche Rechtswissenschaft
den Staat stellen können, Staat den Prozeßparteien die Möglichkeit . Rechtsstreit in einem wohlgeordneten Verfahren zweimal verhandeln und die Entscheidung zweier wohlbesetzter Gerichte zu erwirken, vorausgesetzt, daß in oder prätorischer Restitution den Par durch Nichtigkeits⸗ oder Restitutionsklage die Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Endurtheil geschlossenen Verfahrens erbeizuführen. Dennoch kann ein Staat, dessen Gebiet ein zu umfangreiches ist, als daß die Einsetzung eines einzigen Ober⸗ Landesgerichts zulässig wäre, f ; wün schenswerth erachten, im Interesse der freilich nie vollständig
des Rechtsstreits besch tete revisio in jure konstruirt. prüfen, ob das angefochtene Urtheil auf einer Gesetzesverletzung beruht, und bei dieser Prüfung das im Urtheil festgestellte Sach⸗ verhältniß zum Grunde zu legen, sofern nicht in dem Verfahren, welches zur Feststellung des Sachverhältnisses geführt hat, eine Gesetzesverletzung gerügt wird. 8
In dem Entwurf ist dieses Rechtsmittel als „Revision“ bezeichnet, weil man einen besseren Ausdruck nicht zu finden Den in der neueren deutschen Gesetzgebung üblich aden Aus⸗ weil er zu
vermochte. gewordenen, wenngleich der Sache nicht entsprecher druck „Nichtigkeitsbeschwerde“ wollte man meiden, sehr an den Kassationsrekurs des französischen Rechts erinnert, mit diesem aber der Sache und den Formen nach vollständig
schen Reichs
11“
Zur Begründung des Entwurfs der Civilprozeß⸗
Ordnung. (Vgl. Nr. 240 d. Bl.) VIII.
§. 14. Den Anforderungen, welche die Prozeßparteien an dürfte völlig genügt sein, gewährt,
2
zu erreichenden, aber doch thunlichst zu erstrebenden Einheit des Rechts und der Rechtsprechung eine dritte Instanz vor einem obersten Gerichtshofe zu gestatten. . führung dieser Einheit auch vorzugsweise Aufgabe der Wissen⸗ chaft ist, so kann dieselbe durch den einen einzelnen Rechtsstreit ezielenden richterlichen Spruch, wenngleich nicht direkt, so doch folgeweise gefördert werden. 1 Diese Erwägung war für die Vorschrift des Entwurfs maßgebend, nach welcher gegen die Endurtheile der Ober⸗Landes⸗ gerichte das Rechtsmittel der Revision zugelassen ist. Die Revision ist als ein auf die rechtliche Beurtheilung ränktes Rechtsmittel, als eine frei Der Revisionsrichter
1 Beilage “ ger und Königlich Preußische
Berlin, Donnerstag, den 15. Oktober
ts die Restitutionsklage aus; gegen ein Revisionsurtheil Restitutionsklage statthaft.
Der Kassationsrekurs be gründung einerseits, nicht sachgemäßen En bestimmten Gesetzes ang lassung des Rekurses v bereits durch Reichsgesetz v 1871 S. 317) beseitigten — des requêtes abhängig ist. — Begründung so frei gest Revisionskläger, wenn er en Mangel ergebenden Thats Verletzung des Gesetzes Thats s vorgebracht angenommen seien, st Folge allgemeiner Grundsätze über
rden, weil sie als eine noth⸗ ssationshof vor Ueberbürdung Im System der Revision als ttels würde eine solche idersprechen, sondern Uebrigens ist das es kommt nur auf Rechtsmittel Armen, so⸗
und dann wieder hergestellt wo wendige sich erwies, um mit Geschäften zu schützen. ordentlichen civilprozessual Vorschrift nicht allein Rechtsprinzipien w auch das Rechtsgefühl
Mittel ein grobes und d die Höhe der Sukkum faktisch zu einem Privilegium de fern man nämlich die Letztere schrift entbindet, umzugestalten.
Geringere Bedenken würde es erregen,
lässigkeit des Rechtsmittels von einer bestimmt Beschwerdegegenstandes ab ieses Mittel als ein wirk ch die Summ schrift empfiehlt si nen wie der anderen weil die Beschränkung Werthbetrag des Streit⸗ bensowenig mit it dem Rechtsmittelsystem des
Beschrän⸗
streng formalen Be⸗ Urtheil nicht sowohl wegen einer tscheidung, als wegen der Verletz egriffen wird, andererseits, weil die Zu⸗ on einer — für Elsaß und Lothringen om 14. Juni 1871 §. 2 (R. G. B. Vorprüfung durch die chambre Die Revision ist rücksichtlich ihrer
wie die Berufung. Daß Mängel des Verfahrens rügt, die achen, wenn er behauptet, daß achen unrichtig festgestellt, diese That⸗
darf einer 5 3 ischen Rechtsmi
schwer verletzen. eshalb wirksames; benzsumme an, um das r Reichen und der n von der Befolgung der V
wenn der
wenn man die Zu⸗ en Höhe des Streit⸗ hängig machen ames ange e beliebig
Fällen unheilbarer Nichtigkeit
teien nachgelassen wird gegenstandes oder des
Auch würde d werden müssen, weil man an und für si Eine entsprechende weil die Festsetzung der ei Summe auf Willkür beruht, der Rechtsmittel mit Rücksicht auf den gegenstandes oder des Beschwerdeg allgemeinen Prozeßprinzi Entwurfs im Einklange Aus dem Entwurf ergeben si kungen des Rechtsmittels der Reviston: Die Revision findet nur gegen anz von den Ober⸗Landesgerichten statt. Diese Vorschrift wird durch das gt, wenn die Berufung gege zur Zuständigkeit der Landgerichte sionsgerichte nicht unmittelbar, wie die Ob
übergangen oder al sachen zu bezeichnen hat, i die Substantiirung von Anträgen.
Die Prozedurformen vor dem Kass den Prozedurformen vor den Gerichten elben als formes presque ju-
hoch stellen kann. ationshofe weichen von jedoch nicht, ntlich ab, wenn⸗ diciaires bezeichnet werden en auf dem Prinzip der Schriftlichkeit. — dem Revisionsgerichte sind die allgemeinen ts verschieden von de
ür geboten oder doch für odann aber,
gleich dies können; sie beruh Prozedurformen vor Prozeßformen, in Nich das Berufungsverfahren Geltung haben; ip der Mündlichkeit.
Der Kassationshof als des Staats kann, angefochtene Urtheil vernichten, sprechen; dieser Rechtsspru lassen werden, welcher gru⸗ gebunden ist, welche der zum Grunde gelegt ha edes Gericht, den P ch Gründe der Zweckmäßi n, wonach das Revisionsgerich fochtenen Urtheils die Sache zur ander⸗ cheidung an das Berufungsgericht ache nicht bereits zur Entschei⸗ letztere Gericht an die rechtliche Grunde gelegt ist,
egenstandes e pien als m stehen würde.
ch die nachfolgenden
Wenn die Herbei⸗ 8
njenigen, welche für
sie folgen durchweg
dem Prinz die in der Berufungs⸗
erlassenen Endurtheile
System der Gerichtsver⸗ n die Endurtheile
ufsehenden Gewalt dem Rekurse statt giebt, nur das nicht aber den Parteien Recht ß einem Gerichtshofe über⸗ ndsätzlich nicht an die Rechtsnormen Kassationshof der Vernichtung des t. — Das Revisionsgericht hat arteien Recht zu sprechen, gkeit, welche eine t im Falle
Organ der obera
fassung gerechtferti der Amtsgerichte welche dem Revi Landesgerichte untergeordnet sind. Die Revision findet gegen d nen Endurtheile regelmäßig nur soweit statt, die der Rechtskraft fähige Ents eändert oder die Beru ie Revision ist also ausgeschlossen, als unbegründet zurückgewiesen wird bekannten Gegensatz konformer und beschränkende Vors gerechtfertigte anzusehe die Prozeßparteien ar genügt sein dürfte, Instanzen eröffne
ie in der Berufsinstanz erlasse⸗ als durch dieselben Urtheils erster In⸗ aft verworfen wenn die Berufung s handelt sich um den difformer Erkenntnisse. Die eine aus sachlichen Gründen orderungen, welche chon dadurch arteien zwei tei mit gutem Grunde
grundsätzlich, wie j und es sind ledigli Bestimmung rechtfertiger der Aufhebung des ange weiten Verhandlung und Ents zurückzuweisen hat, sofern die S dung reif erscheint. Beurtheilung, welch gebunden sein muß,
cheidung des
stanz abg sung als unstatth
chrift dürfte als n sein. Wenn den Anf den Staat stellen können, f
daß der Staat de so wird von einer Par
e der Aufhebung zum folgt ohne Weiteres aus allgemeinen Grund⸗
n Prozeßp
gerühmt. Auch von den verschiedensten andern Seiten wurde Dr. Reyscher beglückwünscht, von dem Kult⸗Minister Dr. v. Geßler, dem Rektor der Landes⸗Universität Prof. Dr. Seeger, der Berliner Juristen⸗ fakultät, zahlreichen Gelehrten und Freunden, von dem Gemeinderath in Cannstatt v. s. w.
—, Die Großherzogliche Orchesterschule in Weimar, die bisher in den Räumen des Witthumpalais ein Unterkommen gefun⸗ den, ist am 13. d. M. in die neuausgebauten Räume des sog. Korn⸗ hauses übergesiedelt, wo eine Einweihungsfeierlichkeit stattfand.
derlangt werden können, daß sie sich beruhige, wenn der Aus⸗ urtheile der Ober⸗Landesgerichte das Rechtsmittel der Revision gang beider Instanzen ein gleich ungünstiger für sie gewesen 8 zuläßt, mit gewissen Schwierigkeiten zu kämpfen, welche mit der ist. Der gegen diese Auffassung geltend gemachte Einwand, Größe des Geltungsbereiches des Prozeßgesetzes wachsen. Die daß das zweite Urtheil auf anderer thatsächlicher Grundlag Einsetzung eines obersten Gerichtshofes genügt noch keineswegs, beruhen könne, als das erste, die Uebereinstimmung beider Er um den Zweck einer, wenn auch nur indirekten Förderung der kenntnisse daher leicht eine zufällige sei, und das zweite unte Einheit des Rechts und der Rechtsprechung zu erreichen. Wenn solchen Verhältnissen wesentlich den Charakter einer erstinstanz⸗ der Gerichtshof in mehrere Abtheilungen zerfällt, so sinkt in lichen Entscheidung trage, kann als zutreffend nicht betrachtet demselben Maße, als die Zahl der Abtheilungen wächst, die werden. Maßgebend ist die der Rechtskraft fähige Entscheidung Aussicht auf die Erreichung jenes Zwecks, weil alle künstlichen des Urtheils erster Instanz. Der Rechtskraft fähig ist aber e Mittel, die Differenz dr “ ö“ Ug alch über 5 LE itze werden den Charakter der zu beseitigen, zumal bei mündlichem Verfahren, als ganz die Widerklage erhobene Anspruch oder über das este Revifsoe aacscen en ehegrase 88 3 “ erweisen. Wenn das etatsmäßige Richterpersonal Nichtbestehen einer mittelst Einrede geltend gemachten Gegen⸗ nitsky abgesandt, der seine Beobachtungen in Teheran anstell ird Der Kassationshof, tribunal unique et sédentaire auprès des preußischen Ober⸗Tribunals aus 69 Mitgliedern, das etats⸗ forderung entschieden ist. Mag nun auch der Berufungsrichter während eine deutsche Expedition vaffelbe in Fepahan ö du corps législativ, ist ein Organ der oberaufsehenden Gewalt mäßige Richterpersonal des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts aus von einer verschiedenen Rechtsauffassung oder v des Staats, welches im öffentlichen Interesse richterliche Ur⸗ 22. Mitgliedern besteht, so würde die Zahl der Mitglieder eines schiedenen thatsächlichen Grundlage “ vce seen, r 3 sich heraus, daß unser Grenzverkehr nach Asien kaum 9 Prozent Gewerbe und Handel. 1 theile wegen der darin enthaltenen Gesetzesverletzung vernichtet. obersten Reichsgerichts mit der Zuständigkeit der vorgedachten gelangt sein, immerhin läßt sich nicht ohne e “ von dem Gesammt⸗Grenzverkehr vorstellt. Berlin. Die Versuchstation des Vereins deutscher — Der Revisionshof ist ein Gericht, welches den Parteien Gerichtshöfe auf 100 noch gering beziffert sein. Ein solcher daß eine Entscheidung, welche von abweichenden Standpunkte 8 5 Spiritusfabrikanten ist ins Leben getreten. Einhundert und Recht spricht und em Privatinteresse schützt, indem es tin Ur⸗ Gerichtshof wird als Unmöglichkeit oder doch als eine fehlsame aus sich als richtig ergiebt, als eine solche erscheine, die beson Schweden und Norwegen. Stockholm, 11. Oktober. vierzig Brennereibesitzer haben die Mittel aufgebracht, mit denen es cheil aufhebt, wenn und inf oweit es auf etner Gesetzesverletzung Institution bezeichnet werden dürfen. dere Bürgschaft der Richtigkeit an sich trage und darum der Eine Aöͤnigliche Kommson ist vor Kurzern zur musarbenang rrmöglicht werden konnte, am 29. Sehtember . g, demm aumn erftn. beruht, folgeweise Parteirechte schädigt. Ihrem Charakter Wenn nun auch diese Schwierigkeiten nicht ganz beseitigt Partei den geringsten Anspruch auf Zulassung zu einer dritten
eines Gutachtens über einen vom Generalstab gemachten Vor⸗ Mal versammelten Kuratorium der Anstalt einen Voranschlag vorzu⸗ b rden kö d sie doch in erheblicher Weise dadurch Instanz gewähre. O S entsprechend ist die Revision von den Parteien zur Hand zu werden können so sind sie doch in erheblicher eise dadur Instanz g 8 1 Iegeg, wanach F dees Jaher Fon . heinheait wahs eohen wener 8 vihefmd der Kistaliongrekurs 8 von der Staafs. abzuschwächen, daß man das Rechtsmittel der Revision nur Der Kognition des Revisionsgerichts sollen nur solche
schlag zum successiven Uebergang zur neuen Armee⸗Ord⸗ 1875 3 8 b w nung niedergesetzt worden. G 8 1 eEE1ö“ neh ge 1“ behörde erhoben werden kann; die Rücksicht auf die Beförderung der unter Beschränkungen gestattet. Es fragt sich nur, welche Be⸗ Rechtsnormen unterliegen, deren Geltungsbereich sich über den — Der Kommunevorstand in Helsingborg hat mit der — Unter der Firma Baltische u““ und Lom⸗ Einheit des Rechts und der Rechtsprechung giebt nur den all- schränkungen die richtigsten sind? Wie diese Frage auch be⸗ Bezirk desjenigen Ober⸗Landesgerichts, welches das Berufungs⸗ Landmannsbank in Kopenhagen eine Anleihe von 600,000 bard⸗Bank hat eine neue Aktiengesellschaft mit einem Grund⸗ gemeinen rechtfertigenden Grund für die Zulassung der Revision antwortet werden mag, stets wird einem obersten deutschen Ge⸗ urtheil gesprochen hat, hinaus erstreckt. Die in dieser Vor⸗
als einer prozessualen Institution ab. richtshofe ein überreiches Material zu Gebote stehen, um an schrift enthaltene Beschränkung der Revision ist von der größten
Kronen abgeschlossen. kapital von 1,500,000 R.⸗Mark in Berlin ihre Thätigkeit begonnen. 8 — ea Forschta. honoch der Hben. Gsceis da he. Dieselbe bezweck hauptsäͤchlich die Belebung des Verkehrs⸗ zwischen Der Kassationsrekurs als remêéde extréme, qui ne peut demselben die Aufgabe der Förderung der Einheit des Rechts organisatorischen und politischen Bedeutung, ihrem Charakter und der Rechtspflege zu bethätigen. nach aber von der in den beiden anderen Vorschriften enthal⸗
Stockholm nicht mehr wie bisher als solcher zugleich den Pràs- Deutschland und Rußland. b e le maintien de l'autorité législative et des — 1 sidentensitz in der Bürgerrepräsentation und in den von dersel⸗ enfah Der Aufsichürich d, 1Sün enate ö“ hat Pheegsn Suspenstveffekt, wird Sase die der ge⸗ Die wirkjame Erhebung des Kassationsrekurses des fran⸗ tenen Beschränkung ganz wesentlich verschieden. Die letzt⸗ ben niedergesetzten permanenten Ausschüssen einnehmen sollte, 1873/74 im Vetrage von 45,000 Thlr. zu Abschreibungen 9 ver⸗ meinrechtlichen Restitutionsklage entsprechende requéte civile aus⸗ zösischen Rechts ist von der vorgängigen Niederlegung eines gedachte Vorschrift wird an und für sich durch sachliche Gründe wurde in einer am 6. d. M. abgehaltenen Versammlung der wenden. 1b geschlofsen, und gegen ein arrét des Kassationshofes ist die Sukkumbenzgeldes abhängig. Obwohl diese Vorschrift im gerechtfertigt, ja geboten, so daß sie zur Geltung zu bringen 11““ verhandelt, aber mit 63 Stimmen gegen requéte civile unzulässig. — Die Revision als ein ordentliches System des Kassationsrekurses einer 2 nüche gee Heeis 9 SS. 1“ 111 verworfen. ivilprozessuali ztsmi d schließt entbehrt, so ist sie doch für eine bedenkliche era et, aufgehoben erichtshofes zu beschränken, gar nicht anzuerkennen se 1 enworsena fmannschaft in Christiania hat beschlossen, Königliche Schausplele⸗ civilprozessualisches Rechtsmittel hat Suspensiveffekt un schließ hrt, so ist sie doch fü ) le.
eine höhere Handelsschule zu errichten und um Beistand der Freitag, den 16. Oktober. Opernhaus. (198. Vorstellung.) “ 8 Deffentlicher Anzeiger. vs&Mpon Rudo e in Berlin, Breslau, Chemnitz,
Kommune zur Durchführung dieses Unternehmens anzuhalten. Fra Diavolo oder: Das Gasthaus zu Terracina. Oper in B 8 Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurta. M., Halle a. S.,
G . 3 Abtheilungen. Musik von Auber. Pamella: Frl. Horina. Bei “ CC1A“ Zerline: Fr. Mallinger. Fra Dinvolo: Hr. Riemann. ord 5. Industrielle Ctablissements, Fabrfken u. Proßhandel. b L München, Nürnb P Straß Industr zen u. 8 „Leipzig, München, Nürnberg, Prag aß⸗ 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Hneg Sepücgert, Wien, Zürich und deren Agenten,
Schweden gegenüber wurde der Vertrag in Ausführung setzgeber hat, wenn er gegen die End⸗
gebracht, nach welchem der sogenannte russische Hofhalt in Stockholm und der schwedische Hofhalt in Moskau ausgetauscht wurden. Seit dem Frieden von Stolbowa 1617 besaß die schwedische Regierung in Moskau, und die russische in Stock⸗ holm ein Grundstück, um nach damaliger Auffassung auf „eigenem Boden“ die Gesandten residiren zu lassen. Die gegenwärtige Zwecklosigkeit dieser Einrichturg veranlaßte den gegenseitigen Austausch der betreffenden Grundstücke zwischen beiden Regierungen.
Am 5. und am 13. September fanden in St. Petersburg Neva⸗Ueberschwemmungen statt, das erste Mal bis 5 ½ Fuß,
das andere Mal bis 6 ½ Fuß über die Normalhöhe — doch wurde durch die trefflichen Veranstaltungen, vermittelst welcher die Leute bei Zeiten gewarnt werden, weiteres Unglück ver⸗ hütet. Seitdem St. Petersburg steht, fanden in folgenden
Jahren Ueberschwemmungen statt: 1721, 1723, 1726, 1729, 1744, 1752, 1756, 1777, 1788, 1802, 1824, 1833, 1864, 1873. Die Höhe der neulichen Ueberschwemmungen wurde 1744 (am 29. August und am 21. September) und 1824 (19. November) überschritten, während alle anderen Ueberschwem⸗ mungen weniger bedeutend waren. In dieser Zeit erhielt das sogenannte „Thronfolger⸗Mu⸗ seum“ in Moskau und dessen Statuten die Kaiserliche Bestä⸗ tigung. Dieses Museum soll (unter dem Patronate des Groß⸗ fürsten⸗Thronfolgers) eine großartige historische Sammlung in der Art werden, daß jede Abtheilung ein vollständiges Bild einer Periode der russischen Geschichte abgiebt. Die historischen Persönlichkeiten werden dabei in bildlicher oder plastischer Dar⸗ stellung vorgeführt. Als permanente Glieder und Wohlthäter des Museums werden solche angesehen, die ihm 5000 Rubel auf einmal oder 500 Rubel jährlich dediziren; als Förderer solche, die ihm 2000 Rubel auf einmal oder 200 Rubel jähr⸗ lich zuwenden. Die Kommerzien⸗Räthe Kononow und Sait⸗ schenko haben dem Thronfolger⸗Museum sogleich ein Gründungs⸗ kapital von 154,000 Thalern zugewandt.
In Warschau stellte am Namensfeste des Kaisers (11. Sep⸗ tember) beim feierlichen Redeaktus der Universität der Pro⸗ fessor Simonenko eine Parallele zwischen dem auf, was Polen
noch vor 10 Jahren war, und wie es seitdem — nach Aufhe⸗ bung der polnischen Autonomie — sich gestaltet hat. Die Bauern⸗Emanzipation in der Weise, wie Napoleon I. sie 1807
aber seit 1852 stellen die Preußen unter den Zureisenden die bei Weitem überwiegende Mehrzahl vor. Die Zahl der zurei⸗ senden Engländer, Franzosen und Türken hat sich im Allgemei⸗ nen gar nicht verändert; dadurch geschieht es, daß während der⸗ jenigen Perioden, wo die Zahl der übrigen Zureisenden sich besonders vermehrt, ihr relativer Prozentsatz sich noch geringer gestaltet. Vor 1850 beträgt unter den Zureisenden die Zahl der Engländer und Franzosen 2 bis 3 Prozent, die Zahl der Türken 6 bis 8 Prozent jährlich; vom Jahre 1850 sinkt der Prozentsatz der Engländer und Franzosen auf ⁄ bis 1 Pro⸗ zent, der Türben auf 2 bis 3 Prozent.
Von der obigen Gesammtzahl von 12,318,415 Passanten kamen oder gingen über unsere Grenzen in Asien 1,146,235 Personen, von welchen 545,641 zureisten und 600,594 hinaus⸗ reisten. Die Zahl der russischen Staatsangehörigen betrug unter den nach Asien Hinausreisenden 353,713. Somit stellt
gebrochen werden sollte. . —
Der Kassationsrekurs des französischen Rechts ist eine Rechtsbildung, welche mit der staatsrechtlichen Stellung des Kassationshofes in engster Verbindung steht. Daß neuere deutsche Gesetze den zur Aburtheilung der neueren Nichtigkeits⸗ beschwerde berufenen Behörden eine ganz andere staatsrechtliche Stellung, wie sie der Kassationshof einnimmt, anwiesen, sich dennoch aber von den Vorschriften des von seiner Grundlage losgelösten Kassationsrekurses nicht frei machen konnten, wird immer eine auffallende Erscheinung in der Geschichte der deut⸗ schen Gesetzgebung bleiben.
— Dem „Kaukasus“ zufolge werden die Beobachtungen des Venus⸗Durchgangs am 9. Dezember d. J. im transkaukasischen Gebiet zu Eriwan und Nakhitschewan angestellt werden und zwar in Eriwan von Hrn. Wagner, Vize⸗Direktor der Sternwarte von Pulkowo bei St. Petersburg, in Nakhitschewan von Professor Tot⸗ schalow aus Warschau. Nach Persien ist der russische Oberst Steb⸗
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* 5 nserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. taats⸗Anzeiger, das EEö“ 6“] Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition nn des Feanger. Feiseeeeha * xbnxigig 1 Sachehahener Untafngnac e genta ungen ren “ 8 8 Berlis, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 83. ‧⁸+ T. Feissas Errgealen, Bieingüand erf.n 8 von dslenülichen Papieren.
Cookburn: Hr. Salomon. Lorenzo: Hr. Schleich. Anfang 7 Uhr. Hohe Preise. Schauspielhaus. (202. Vorstellung.) Die Fräulein von St. Cyr. Lustspiel in 5 Aufzügen nach A. Dumas von HHäö „ Börnstein. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. 8 6 Sonnabend, den 17. Oktober. Opernhaus. (199. Vor⸗ . stellung.) Tell. Große romantische Oper in 4 Akten. Musik von Rossini. Ballet von P. Taglioni. Mathilde: Frl. Leha mann. Hedwig: Frl. Lammert. Gemmy: Frl. Horina. Tell: Hr. Betz. Walther Fürst: Hr. Fricke. Arnold: Hr. Link. An⸗ n de fang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Wechsel: Berlin den 1. Feh 1874 Schauspielhaus. (203. Vorstellung.) Neu einstudirt: Das 13121 Sasi See m⸗ letzte Mittel. Lustspiel in 4 Akten von Frau von Weißenthurn. diesen Prima-Wechsel an die Ordre von mir Heceauf r Tase hs “ in 1 Akt von C. Homburg. die. v Cos 8428 9 Sgr. 14823. an r. ittel⸗Preise. (Eintausend vierhundert acht und neunzig 1 3 Ie in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände “ Silbergroschen sechs Pfennige) Der Kaufmann Philint Meter hier ist gegen 22. ferbeie 1829, Seig. 5 Handwirnhg können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Pr. Crt. den Werth empfangen, und stellen den Bergwerks⸗Direktor ohn Hope, früher 88 Johann Heinri ahn, welcher ) Verkguse, “ ubmissionen ꝛc.
Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff⸗ es auf Rechnung laut Bericht. lest unbekannten Aufenthalts, wegen 55 Thlr. nach Nordamerika ausgewandert ist und zuletzt Mein unterm 5. d. M. erlassenes Publikandum,
Demokraten und 5 Republikaner gewählt. New⸗VYork, 14. Oktober. (W. T. B.) Bei den aussprach, blieb ein todter Buchstabe; die Gutsherren, die mehr See “ “ Fg- als 10 Bauernfamilien unter sich hatten, behielten volle admi⸗ blikäner in den Kongreß gewählt. In Indiana ist das Resuktat nistrative und polizeiliche und vielfach auch die judiziäre Ge⸗ noch zweifelhaft. In West⸗Virginien sind alle demokratischen walt. Erst seit 1863 sind die Bauern in Polen frei; sie wur, in Nebraska und Dakotah alle republikanischen Kandidaten den außerdem von Alexander II. mit Land ausgestattet und den ewählt worden. Arkansas hat demotratisch ewählt russischen Bauern gleichgestellt. Im Jahre 1860 gab es in 9 — Die Konvention von CFatkana Sga hat beschlossen Polen nur 200,000 Dessätinen urbaren Landes, jetzt giebt es den Beistand der Bundesregierung im Interesse der Republikaner derer⸗ enee 1860 beachee via erfte Iar üche seh des Südens anzurufen und eine Enquete⸗Kommission ein⸗ 8 t 8 1 ahre 1860 gesetzt, welche über die begangenen Gewaltthätigkeiten einen Be⸗ kam ein Lernender auf 59 Bewohner, jetzt einer auf 35; die richt an den Kongreß erstatten soll Volksschulen sind um 134 Prozent gewachsen, sämmtliche Lehr⸗ — Die T dn zernte ö und Tene b anstalten im Ganzen um 100 Prozent. Die Einwohnerzahl durch — älft ört 8 v enessee ist in Polen hat sich um 1 ½ Millionen, die von Warschau allein urch Hagel zur Hälfte zerstört worden. um beinahe 100,000 vermehrt. Die Fälle von Diebstahl und Asien. Indien. Bezüglich des neuen Grenzkrieges theilt von Mord haben sich um die Hälfte vermindert; Raubanfälle die „Times of India“ mit, daß Vorbereitungen für die Expedition gegen die Dufflas ihren Fortgang nehmen, aber
kamen 5 Mal weniger vor als zur Zeit der polnischen Auto⸗ nomie, und Landstreicherei 14 Male weniger. nicht in großem Maßstabe. Die Zahl der dafür designirten Am 15. September wurde in Warschau die landwirth⸗ Truppen ubersteigt nicht 900 mit einem Paar Berggeschütze und schaftliche Ausstellung eröffnet. einer Compagnie Sappeure. Die Infanterie wurde aus dem Ueber den Bestand der russischen Kriegsflotte erfahren wir 16., 42., 43. und 44. Regiment gewählt. Die Zahl der die aus dem „Marine⸗Archiv“ Folgendes: Auf dem baltischen ge ag begleitenden Elephanten ist von hundert auf vierzig Meere befinden sich 27 Panzerschiffe, von denen übrigens 4 reduzirt worden. — Die indische Regierung hat vom noch nicht ganz fertig sind. Kriegsdampfer ohne Panzer giebt Staatssekretär eine Depesche erhalten, worin die Klassi⸗ es dort 110, von welchen 4 noch im Bau begriffen; von den fikation indischer hisstorischer Archive empfohlen wird. Der unbepanzerten Kriegsdampfern sind 70 zeitweise noch ohne die Panthay Prinz Hassan kommt behufs seiner Ausbildung nach
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t ber des Letzteren wird auf⸗] angeführten Thatsachen für richtig an und erkennt/ Erbnehmer, werden auf Antrag ihrer nächsten An⸗ Sr na haee Ze as h fe e 8 gnf. in beagessen verwandten hierdurch aufgefordert, ch beim Herzog⸗ naten nach eingetretener Fälligkeit, 8 spätestens Gregan. 9v 8 Sesber 1et 8 leches Saeh gtsn di schriftlich oder persönlich und mmit Ablauf des 31. Dezember dem unter⸗ önigliches Kreisgericht. I. heilung. ätestens i
dahin lautender zeichneten b det widrigenfalls der den 1. Dezember 1874, Mittags
sel fü 3 ird. anberaumten Termin zu melden, widrigenfalls 1e“*“ 5 21874. selben für todt erklärt werden und ihr Nachlaß ihren
[330727. ; Fsga; ; Nachstehende Personen, welche von ihrem Aufent⸗ na twortet werden wird. Känigliches Kreigericht. 1. Abtheilund. halt fhstehender Be1h 10 Jahren keine Nachricht ge⸗ näͤchsten bekanaten rbngmg Gotha, den 10. Ro.
“] 8 73. 8 b 1) vgee Hahn aus Döllstäßt, geboren am 8 Herzogl. S. Instizamt. 8 2 hienemann. 1
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗
ladungen n. dergl.
[2417] Aufgebot eines Is. Ker. 1“ Ein dem wesentlichen Inhalt na⸗
1“
Schütze.
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Angenommen
I
bö at. 8 8 2) Chessten Wilhelm August Lipprandt aus laufe Hegewald der Revierabtheilung
1 1 Herrn C. W. Schütze Charles Duvinage. gr. und Zinsen für entnommene Kleidungsstücke am 22. Juli 1862 aus Weelersburg im
1 v. 98 gSeen sten⸗ in Empfang genommen werden. in Brandenburg a./H. 1u“ klagbar geworden. b Staat Shn an seine Angehörigen geschrie⸗ be Mein unterm geaf der Barndhölzer, im Be⸗ he.e. 8 Friß nichte so * Ke 828 Ve “ Zur “ in den vaneren wadre ent⸗ etreffen Füdes b
¹ Aveath uigi Turri (6. Februar 8 egen zu nehmenden Klage i ermin au 1 Weiteres ausgehändigt. Seeeh per 0 Naaer s zu Verona ben 18. November 1874, Vormittags 11 Uhr, Groß Feern. geboren 2. Mai 1832, Sohn des (Hlesgen) “ d. 75 8. gßorfthan⸗ Hehenals
(17. Februar 1874), an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem der am 22. März 1866 dort verstorbenen Christian bei Bahnhof Miala wird dahin 8. seän Stan 1b Redacteur: F. Prehm so wie Carl Coppel & Co. (eodem), Verklagte hiermit geladen wird. 1 Libpprandt sen., welcher vor 18 Jahren als vor Zulassung Füe hehats fins 8 28 Berlin: ͤII11““ . 1 ist nach Anzeige des letzten Indossators im Comptoir Wenn Beklagter in dem Termin nicht erscheint, Maurer in die Fremde gegangen ist und im von 8 Fares und e ieten 2252G 9 Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. 3 der Zeit von 19. bis 28. Februar 1874 abhan⸗ auch vor Ablauf desselben eine schriftliche von -. letzten FIee Krieg auf einem Schiff zusch “ biefeh 1ee gc 122Onhc 8 NS “ . en gekommen, und ist deshalb auf Amortisation Rechtsanwalt unterzeichnete Klagebeantwortung nicht „verunglückt sein soll, 4 „ 1 ⸗ Vier Beilagen 8 des Aechsels n h f 1 8 cht, so nimmt das Gericht die in der Klage sowie deren zurückgelassene unbekannte Erben und 874. Der Königliche Sberfö⸗ rster. 8 “*“
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