1874 / 244 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Die Kunstausstellung der Königlichen Akademie der Künste. VII. Ideales Genre. Kostümbilder. (Vergl. Nr. 238 d. Bl.)

on den in den beiden letzten Aufsätzen besprochenen Ge⸗ mälden gehört die größere Mehrzahl derjenigen, die allegorische, mythologische und sagenhafte Stoffe behandeln, dem Gebiet der sogenannten „idealen Malerei“ an, die in erster Linie auf die Schilderung der von den mehr oder minder äußerlichen Bedin⸗ gungen der zufälligen zeitlichen und örtlichen Erscheinung unab⸗ hängigen, unverhüllten oder ideal gewandeten schönen mensch⸗ lichen Gestalt ausgeht, deshalb stets mit besonderer Vorliebe ihre Motive aus der idealen Welt der klassischen Mythe entlehnen wird. Wie der Maler aber den mythologischen Namen oft gewissermaßen nur als Vorwand braucht, um ein Bild idealer körperlicher Schön⸗ heit zu zeigen, so darf er auch mit vollem Recht auf diese sehr häufig doch nur äußerliche Benennung verzichten und den nackten menschlichen Körper, dessen Darstellung unbedingt als eine der höchsten Aufgaben der bildenden Kunst gelten muß, um seiner selbst willen dem Beschauer vorführen. Diese Gattung der Malerei, die sich in der französischen Kunst übrigens einer viel ausge⸗ dehnteren Pflege erfreut, als es bei uns der Fall ist, wird auf der diesmaligen Ausstellung außer durch die bereits erwähnten mythologischen Gemälde noch durch drei weibliche Einzelfiguren vertreten, bei denen sämmtlich die Nacktheit in der schon in der griechischen Kunst bei der Darstellung der Venus beliebten Weise durch eine Beziehung auf das Bad motivirt erscheint.

Rumplers Bild: „Vor dem Bade“ zeigt eine entkleidete, jugendliche Mädchengestalt von noch nicht zu voller Reife ent⸗ wickelten Formen, die, einen Fächer in der gesenkten Hand hal⸗ tend, ein bräunlich goldig getöntes Gewand um die Hüften ge⸗ schlagen, lässig träumerisch dasteht und sich in feiner und war⸗ mer Carnation von dem nur leicht angedeuteten dunklen Ge⸗ büsch des Hintergrundes abhebt. Pikant im Ausdruck wie in der Formengebung, ist das Bildchen in seiner harmonisch ge⸗ tönten, satten und wohligen Farbe von nicht geringem kolo⸗ ristischen Reiz, dabei aber in den Accessoires doch einer ein⸗ gehenderen Durchführung ermangelnd. Auf Hildebrands „Am Mecresstrand“ wendet die dargestellte Figur, die, mit dem linken Fuße bereits das Wasser berührend, über dem ausgestreckten rechten Arme das eben abgelegte schwere Brokat⸗ gewand hält, dem Beschauer das Hinterprofil des zarten blonden Kopfes und den zum großen Theil in feinem Schatten modellirten Rücken zu. Auch hier ist es die rein malerische Wirkung des Tons, auf die es dem Künstler zunächst ankam, während die Gewandung und die Attitüde der lebensgroßen Ge⸗ stalt kaum recht motivirt erscheinen und die Stellung des rechten gebogenen Beins schwerlich schön genannt werden kann. In dem Bilde von E. Hübner steht eine anmuthig bewegte weibliche Figur vor einer bräunlich grauen Felswand dicht am Wasser, das ihre Gestalt wiederspiegelt, und löst mit den emporgehobenen Händen die Flechten ihres röthlich blonden Haars. Die ge⸗ schlossene malerische Haltung des kleinen Bildes ist ebenso zu loben, wie die gute Zeichnung und Modellirung der nackten Mädchengestalt und ihr völliges Aufgehen in die dargestellte Situation.

Zwei andere Bilder desselben Malers, die Gestalten des heutigen italienischen Volkes zeigen, wollen wir gleich an dieser Stelle erwähnen. Die „Capresischen Frauen bei der Toilette“, die sitzende Herrin, der eine Dienerin im Vorraum des Hauses die Haare ordnet, während eine dritte, gefällig bewegte Mädchen⸗ gestalt, an der Thür lehnend, sie betrachtet, heben sich in hellem Licht charakteristisch von der scharf beleuchteten weißen Mauer und der klaren blauen südlichen Luft ab, sind aber für die Größe der Figuren etwas leer im Ausdruck. Viel ansprechender und ausdrucksvoller ist die in gleichem sonnigen Licht gemalte und in glücklich geschlossener Linie komponirte kräftige Figur einer „spinnenden Frau“, gegen deren Schooß sich ihr nackter Bube lehnt. Noch ein kleines mythologisches Bildchen von Schobelt, ein unter Blumen schlafender „Amor“, der in der Farbe kräftiger und ansprechender ist als desselben Malers bereits besprochener „Tauschhandel“, möge zugleich an dieser Stelle nach⸗ getragen sein.

In seiner Gattung auf der Ausstellung ganz allein da⸗ stehend ist Krohns Genrebild „In den Rosen.“ Es zeigt in einem idyllischen Paar, einem Knaben und einem blonden Mädchen, die in langen weißen Kleidern nebeneinander durch das helle Grün dichter blühender Rosenhecken daherschreiten, zwei große Figuren in antikisirender Formengebung und Gewandung, die aber nichts mit der akademischen Tradition gemein haben, sondern durchaus modern genrehaft und eigenartig empfunden sind. Beide Figuren erscheinen, wenn auch ihr Ausdruck psycho⸗ logisch interessanter sein könnte, doch lebendig individualisirt und in den Formen keineswegs unedel. Dazu ist Zeichnung und Modellirung von nicht geringer Tüchtigkeit und vor Allem hat der Maler in dem fein und zart getönten Bilde ein selbstgestelltes schwieriges koloristisches Problem zu lösen verstanden.

Zwei kleine Genrebilder von Mariani (in Romy schildern das antike Leben in seiner charakteristischen echten Erscheinungsweise. Das eine derselben stellt ein junges Mädchen am Brunnen und eine Alte dar, die ihr mit verführerischer Rede eine Halskette darbietet, während ein junger Römer, hinter dem Vorhang einer blumenumwundenen Thür hervorschauend, auf den Erfolg seiner häßlichen Vermittlerin wartet. Das Bildchen verbindet aus⸗ drucksvolle Charakteristik mit gefälliger Zeichnung und Farben⸗ gebung und ist ebenso sorgfältig ausgeführt wie das andere, das in einem zierlichen pompejanischen Interieur eine graziöse, von einem großen Hunde begleitete Mädchengestalt zeigt, die aus einem Käfig eine Brieftaube genommen hat und mit dieser ko⸗ send davongeht. Dieselbe treffliche perspektivische Zeichnung des Raumes, in welchem die Figur in plastischer Rundung dasteht, ist auch einem dritten Bilde des Malers eigen, dem durch eine elegante Frauengestalt belebten Interieur der sala dei Specchi in der Gallerie Borghese zu Rom, das die reiche plastische De⸗ koration dieses Raumes geschickt, nur etwas trocken in der Farbe, wiedergiebt und gleich hier mitgenannt sein möge.

In reichster malerischer Schönheit wird endlich noch die antike Welt vor dem Beschauer in den beiden großen, der Kollektion des Palazzo Palmieri in Nizza angehörigen Ge⸗ mälden lebendig, die Alma Tadema ausgestellt hat und die zu den bewundernswerthesten Schöpfungen der modernen Malerei gezählt werden müssen; das eine derselben schildert ein antikes Gemäldekabinet, das andere ein römisches Sculpturenmagazin, die Figuren beider Bilder sind Portraitgestalten in antikem Kostüm, die auf dem ersteren Bilde die Familie des Besitzers der beiden Bilder, auf dem anderen diejenige des Malers dar⸗ stellen. In unübertrefflicher Weise 8 dieser jedoch jeden störenden Kontrast zwischen dem modernen Typus der Köpfe und der antiken Gewandung zu überwinden; nirgends tritt

Salonmalerei.

störend ein fremdartiger Zug hervor, der die beiden Werken eigenthümliche überzeugende Echtheit der gesammten Erscheinung und den vollen Einklang zwischen der äußeren Form und dem bnneen Wesen zu verwischen oder auch nur zu trüben ver⸗ möchte.

Das Gemäldekabinet zeigt einen hohen Raum, in den von oben her durch ein hochangebrachtes halbverhangenes Fenster ein mildes Licht eindringt. Durch eine gewölbte Thür blickt man links in ein sonnendurchleuchtetes Nebengemach. Ganz im Vordergrunde ist eine Staffelei aufgerichtet, vor der einige Be⸗ schauer sich auf ein gelbes Polster niedergelassen haben. Vor⸗ übergebeugt betrachtet, ganz versunken in den Anblick, ein junger Mann in dunklem Kleide und darüber geschlagenen hellen Man⸗ tel das aufgestellte Bild; an seiner Rechten sitzt ein älterer Mann, von dem nur ein Theil des Profils und die unterhalb des Knies zusammengefalteten Hände sichtbar werden, doch genug, um den Mann lebendig und vollständig zu charakte⸗ risiren. Auf der anderen Seite neigt eine jugendliche Frauengestalt, deren Füße auf einem gestickten Kissen ruhen, während die Hand einen Fächer hält, den Ober⸗ körper und das anmuthige, zarte Antlitz zu dem Bilde hinüber. Hinter diesen sitzenden Figuren, ein wenig zurück, steht mit geist⸗ reichen Zügen und ausdrucksvoll sprechender Geberde ein älterer Mann, wohl der Besitzer des von den Uebrigen gemusterten Bildes. Etwas abgesondert sitzt noch ein bärtiger Mann, dem Beschauer das Profil zukehrend, rückwärts auf der Polsterbank, während zwei jüngere Leute den die hintere Wand bedeckenden Gemälden sich zugewendet haben.

Dem gedämpften warmen und tiefen Ton dieses Bildes steht das volle helle Licht des anderen gegenüber. Hier ist die Lokalität ein geräumiges Magazin, dessen Wände eben⸗ so wie die Fliesen des Fußbodens aus weißem Mar⸗ mor bestehen. Dazu ist der ganze Raum mit Marmorarbeiten verschiedenster Art, mit Büsten und Statuen gefüllt. Vorn auf einer Tischplatte, deren Fußgestell in flachem Relief ornamentirt ist, steht eine reichvergoldete silberne Schale, in Form und Zier⸗ rath der Minervaschale des Hildesheimer Silberfundes gleich, weiter zurück auf einem runden Sockel eine große flache Vase aus spiegelndem schwarzen Marmor mit figürlich gearbeitetem Fuß, die ein halbnackter Sklave herumdreht, um sie dem Käufer von allen Seiten sichtbar zu machen. Dieser, ein bärtiger Mann von energischer Bildung der Züge, hat sich neben einer Frau auf einer Bank niedergelassen, und Beide betrachten prüfend, mit charakteristisch verschiedenem Ausdruck, das vor ihnen stehende Meisterwerk, der Mann, indem er mit dem linken Arme einer Frauengestalt und zwei Kindern wehrt, die neugierig sich vordrängen. Durch eine hohe und weite Thür blickt man durch den nach außen sich öffnenden Verkaufsraum des Magazins, der mit kleineren Gegenständen, hängenden Lampen und anderen Ge⸗ räthen, angefüllt ist, auf die grell von der Sonne beleuchteten und mit Inschriften bemalten Mauern der gegenüberliegendem Häuser, und dieser Durchblick auf den vollen Sonnenschein der offenen Straße steigert noch die Helligkeit des Raumes, in dessen gleichmäßigem Licht die Gestalten der Menschen wie die Statuen und Geräthe in wunderbarer plastischer Körperlichkeit hin⸗ gestellt sind.

Die malerische Aufgabe, hier noch schwieriger, als in dem anderen Bilde erscheint in jeder Hinsicht mit erstaunlichstem Können gelöst. Nirgends ist auch nur der geringste Rest von der Mühe des Schaffens bemerklich geblieben. Der Marmor, das Sil⸗ ber, die Stoffe der Kostüme, die nackten Theile der Figuren stehen in voller täuschender Wahrheit und Echtheit ihrer charakteristischen Erscheinung dem Beschauer gegenüber. Damit verbindet sich hier wie in dem „Gemäldekabinet“ eine seltene archäologische Treue und Gewissenhaftigkeit des Kostüms im weitesten Sinne des Worts und der sämmtlichen in den beiden Bildern dargestellten Gegenstände, die Kunst und Leben der antiken Welt in leben⸗ digster Weise dem Auge vorführen. Ueber das Alles aber breitet sich in Form und Farbe wie in der durch⸗ weg volles und gesundes, vergeistigtes Leben athmen⸗ den Charakteristik der dargestellten Personen der fesselnde Zauber reiner Schönheit, deren ungetrübtem Genuß der „Beschauer sich hingeben kann, ohne irgendwo, weder vor dem in zartem Halblicht entzückend modellirten, in feinstem Ton aus der rosafarbenen Umhüllung hervorschauenden holden, seelenvollen Frauenantlitz in dem „Gemäldekabinet“, noch etwa vor der in überraschender Plastik dastehenden Silberschale des anderen Bildes, noch vor irgend einem anderen Theile der beiden Ge⸗ mälde durch einen renommirenden Hinweis auf die überwundene Schwierigkeit gestört zu werden. Unvergleichlich in ihrer abso⸗ luten malerischen Vollendung und in der Bewältigung der schwierigsten Probleme tragen beide Arbeiten eben das Gepräge jener sicher und anspruchslos auftretenden echten, allseitigen Ge⸗ diegenheit, die allein dem wahren Meisterwerk eigenthümlich ist, weil nur dieses keine Schwäche zu bemänteln, keinen prunkenden Vorzug zur Schau zu stellen und durch ihn die Aufmerksamkeit herauszufordern braucht.

Wie die Gestalten und Formen der antiken Welt vornehm⸗ lich um der idealen Schönheit willen, die sich in ihnen frei zu offenbaren vermag, von der Kunst immer wieder aufgesucht werden, so wendet sich erklärlicher Weise die Malerei nicht blos da, wo sie eine wirklich historische Schilderung anstrebt, gern einer Vergangenheit zu, deren Kostüm in Stoff und Farbe eine freiere Entfaltung malerischer Schönheit gestattet als die Gegen⸗ wart. Bilder, in denen das Motiv aus diesem Grunde gewählt oder aber in die farbenfreudigere äußere Erscheinung einer ver⸗ gangenen Periode gekleidet wurde, sind auf der diesmaligen Ausstellung ziemlich zahlreich vorhanden. Wir reihen ihnen in unserer Besprechung, gleich die modernen sogenannten Salonbilder an, mit denen sie in ihrer Mehrzahl insofern zu vergleichen sind, als es ihnen eben in erster Linie meist nur um den Reiz der malerischen Erscheinung und eines gefälligen Ar⸗ rangements ohne bedeutenderen Inhalt zu thun ist. Nur wenige dieser Bilder gehen darüber hinaus und suchen mit der äußeren Erscheinung zugleich eine dieser und der dargestellten Periode entsprechende Charakteristik zu verbinden. Nicht ohne Erfolg ist eine solche in H. Kaulbachs Bild „Aus dem gelobten Lande“ angestrebt. Ein prächtiger graubärtiger Tempelritter in seiner langen weißen Ordenstracht erzählt drei jüngeren Genossen und einem gespannt lauschenden Knaben, die mit ihm in einem alter⸗ thümlichen Gemach am wohlbesetzten Tische sitzen, von seinen kriegerischen Abenteuern. Seine Arme bewegen sich, als ob sie mit nerviger Kraft den Bogen spannten und den Schuß wie⸗ derholten, von dem er eben, ganz hingerissen vom Eifer der Rede, mit wild funkelnden Augen seinen Zuhörern berichtet. Auch diese sind, wenngleich nicht ebenso bedeutend, doch auch charakteristisch aufgefaßte und trefflich gemalte Gestalten.

Eine ganz eigenthümliche Erscheinung ist der „Märztag“ von E. te Peerdt, von dem wir früher ein Paar Bilder ge⸗

sehen haben, die einen Einfluß Munkaczy's vermuthen ließen,!

der aber jetzt ganz andere Wege geht. Seine Familiengruppe, ein alter, zwei jüngere Männer und drei jugendliche Frauen⸗ gestalten, die an einem klaren sonnigen Märztage im Freien in⸗ mitten der noch dürren Stämme eines Parks beisammensitzen und sich an dem Flötenspiel eines neben ihnen stehenden Jüng⸗ lings ergötzen, zeigt Figuren, die mit dem bis auf seine abson⸗ derlichsten Einzelheiten getreu beibehaltenen Kostüm des fünf⸗ zehnten Jahrhunderts zugleich in ihren Formen und Bewegun⸗

gen an gleichzeitige alte Bilder erinnern, und diese künstlich ge⸗,

machte Naivetät, die hier freilich ziemlich glücklich ihre Unnatur zu verbergen weiß und recht zierlich wirkt, erstreckt sich zugleich auch auf die malerische Behandlung. Die Figuren stehen, kräftig und energisch in Zeichnung und Farbe, scharf beleuchtet, wie im luftleeren Raume da; aber dabei ver⸗ leugnet sich das Besserwissen des modernen Malers nicht so vollständig, daß nicht immerhin noch ein zwiespältiger Eindruck her⸗ auskäme, der das Experiment verräth. Dasselbe gilt von einem ganz ähnlich behandelten Bilde des Künstlers, das einen Garten mit Bäumen und Blumenbeeten und moderner Staffage in scharfer Beleuchtung darstellt. In gewissem Sinne geht Gauls „Decamerone“ noch weiter, als es te Peerdt thut, indem der Maler hier mit dem Kostüm zugleich die fertigen Typen der italtenischen Kunst entlehnt hat. Dagegen wußte Schick in seinem „Genuesischen Brunnenhof“ ein anziehendes, von roman⸗ tischer Poesie erfülltes Bildchen aus der geheimnißvollen Mond⸗ nacht, den dichten rothblühenden Büschen, der prächtigen Archi⸗ tektur und der rosenumrankten Treppe zu gestalten, die ein Page lesend hinansteigt, während oben am offenen Fenster ein Edelfräulein lauscht.

Diesem Bilde reihen wir Brausewetters „Herbstmorgen“ an, die Gestalt eines Ritters, der, von seinem Pferde abge⸗ sessen, dicht am Rande des Wassers stehend, hinter dem, halb vom Nebel verhüllt, sich die Thürme einer Burg erheben, sein Horn ertönen läßt. Von einer gewissen Trockenheit der Farbe, die sich hier bemerklich macht, erscheint desselben Malers „Er⸗ wartung zum Fest,“ eine Mädchengestalt in effektvoller rother, goldgestickter Kleidung, die mit lächelndem Blick spähend aus der Thür eines Festsaales heraustritt und sich von dem Hell⸗ dunkel des offenen Raumes abhebt, in keiner Weise beein⸗ trächtigt, vielmehr bei sorgfältiger Ausführung frisch und leben⸗ dig in der malerischen Wirkung.

In seinem „Tantalizing,“ einer jungen, elegant gekleideten Frau, die das auf ihrem Schooße sitzende Töchterchen lachend mit einer emporgehaltenen Weintraube neckt, nach der die Kleine, mit Armen und Beinen zappelnd, zu haschen sucht, hat Schade den dekorativen Reichthum der Renaissance in der malerisch prächtigen Ausstattung des Interieurs und in den glänzenden Stoffen der vornehmen Klei⸗ dung geschickt zu benutzen und durch die feine Zusammenstim⸗ mung der warmen und leuchtenden Farbe eine reiche koloristische Wirkung zu erzielen gewußt, während die Durch⸗ bildung des Accessoires, besonders der Architektur des hohen Kamins, noch zu wünschen läßt. Die gefällig charakterifirten beiden Figuren der dargestellten Scene sind übrigens von durch⸗ aus modernem Gepräge, wissen aber in dem ihnen angelegten Kostüm sich natürlich und ohne Zwang zu bewegen. Eine Mutter, die, an der Wiege stehend, ihr schlafendes Kind auf dem Arme hält, zeigt auch Ernst Hildebrand im Kostüm der deutschen Renaissance. Die große, jugendliche, blonde Gestalt hebt sich in heller Kleidung fein von der dunklen Wand mit ihrem bunten Glas⸗ fenster ab, und bei trefflicher Zeichnung erzielt das Bild durch diese Farben zebung, in der noch die tiefrothe Decke des Bettes bedeutend mitspricht, die koloristische Wirkung, auf die es dem Maler in erster Linie ankam. Noch bedeutender aber ist ein kleineres Bild desselben Malers, ein „Tusch“, den drei Musi⸗ kanten im Kostüm der Renaissance von einem Marmorbalkon herab ertönen lassen, es sind prächtig erfundene und nobel ge⸗ zeichnete, kräftige, interessante und charakteristische Gestalten, namentlich die beiden vorderen, die sich plastisch von der fein⸗ getönten grauen Wand abheben. Vor allem aber bekundet das Bild in seiner reichen, harmenisch gestimmten Farbe das feinste koloristische Gefühl des Malers und eine außerordentliche tech⸗ nische Meisterschast.

Von Franz Meyerheim ist ein „Trio“ im Kostüm des siebzehnten Jahrhunderts ausgestellt. Eine junge Dame spielt das Klavier, ein alter Herr das Violoncell, und Beide richten mit charakteristisch verschiedenem Ausdruck, die Dame lächelnd, der Alte mit hochgezogenen Brauen, ihre Blicke erwartend auf einen Knaben, der offenbar falsch gespielt hat und jetzt auf sei⸗ ner Geige mißmuthig den rechten Ton zu treffen sucht. Das Bild ist gediegen gearbeitet, in der Farbe aber nicht frei von einer gewissen Schwere; die Gestalt des Knaben würde durch eine anregendere Charakteristik an Interesse gewinnen, während der Ausdruck der beiden anderen Personen von feiner Beobach⸗ tung zeugt.

Berichtigung. Im vorigen Aufsatz (Nr. 238 d. Bl.) sind einige Druckfehler zu berichtigen. Es ist zu lesen Spalte 2 Z. 13 v. o. „daß die hier beliebte“ statt „hier die“, Z. 1 v. u. „ganz das der“ statt „ganz der“; Sp. 3 Z. 19 v. o. „echt“ statt „wohl“, Z. 18 v. u. „dumpfen“ statt „dumpfigen“, Z. 2 v. u. „gemalter“ statt „geltender“.

Ueber eine Besteigung der Zwölferspitze in Tirol berichtet man den „Tiroler Stimmen“ aus Sexten: Die Zwölferspitze war bis zum 28. September d. J. noch von keines Menschen Fuß betreten. Zwei Brüder, die Gemsenjäger Michael und Johann Innerkofler, wollten sich am 27. September persönlich überzeugen, ob die von Holzmann, Grohmann ꝛc. nicht bewältigten Schwierigkeiten wirklich unüberwind⸗ lich seien. Sie machten sich daher am 27. September auf den Weg und überschritten glücklich die steile Felsplatte, welche die früheren Ansteiger nicht zu betreten wagten, dadurch kamen sie in eine Klamm, wo die Ersteigung der Spitze möglich schien. Allein da sie in dieser schauerhaften Schlucht die Nacht nicht zubringen wollten, kehrten sie um und übernachteten in Oberbachern, um folgenden Tages das er⸗ sehnte Ziel zu erreichen. w

Frühzeitig waren sie am 28. September wieder in der genannten Klamm, welche, beiderseitig von senkrechten Felswänden eingeschloss en, im Grunde in einer Länge von etwa 300 Schritten eine spiegelglatte Eisfläche darbot. Augenblicklich gings ans Stufenhauen und Schritt für Schritt wurde in der steilen Schlucht emporgedrungen, mit dem Bewußtsein, daß ein etwa von oben abgelöster Stein beide unfehlbar in unabsehbare Abgründe stürzen müsse, da weder rechts noch links ein Felsvorsprung oder eine Spanne Raum zum Ausweichen sich fin⸗ den ließ. Um 10 Uhr war der höchste Punkt glücklich und über dem Eisstrange ohne besondere Schwierigkeit erreicht. Eine Pyramide 1 7 bis 8 Fuß Höhe verkündet das Gelingen des kühnen Unter⸗ nehmens.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der⸗Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsregis

Berlin:

Provinz Posen.

Beigefügt sind die Coupons Serie I. 8

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dut

Königreich Preußen.

Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lauten⸗ der Obligationen der Stadt Lissa zum Betrage von 150,000 Mark Reichsmünze.

Vom 19. September 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem der Magistrat der Stadt Lissa im Einverständnisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Ausführung des Baues eines Massen⸗ uartiers und zur Reorganisation des Schulwesens, von dem Reichs⸗ nvalidenfonds aufgenommenes Darlehn im Betrage von Ein Hundert und Fünfzig Tausend Mark Reichsmünze, auf Verlangen des Dar⸗ leihers auf jeden Inhaber lautende Stadtobligationen nach Maßgabe der anliezenden Bedingungen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 75) durch gegenwärtiges Privilegium der Stadt Lissa zur Ausgabe von auf jeden Inhaber lautenden Stadt⸗ obligationen bis zum Betrage von Ein Hundert und Fünfzig Tausend Mark Reichsmünze, welche nach dem anliegenden Schema in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung auszufertigen, mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen, und, von Seiten der Gläubiger unkünd⸗ bar, nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung bis spä⸗ testens im Jahre 1911 zu amortifiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhaber der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge⸗ währleistung Seitens des Staates zu bewilligen.

Urkundlich unter Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel. G Gegeben Hannover, den 19. September 1874. 1““ Wilhelm. amphausen.

Regierungsbezirk Posen. Obligation 1 182 der Stadt Lissa v... Mark Reichswährung. EXX““; (Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen enn vom 19. September 1874. Amtsblatt der Königlichen Regierung in Posen 2 von 1874, S Wir Magistrat der Stadt Lissa urkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von . .. Mark Reichswährung, deren Empfang wir bescheinigen, als einen Theil der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 19. Sep⸗ tember 1874 aufgenommenen Anleihe von 150,000 Mark von der Stadt Lissa zu fordern hat. Die auf vier einhalb Prozent Uühsc festgesetzten Zinsen sind am 1. April und am . Oktober jeden Jahres fällig, und werden vom Tage der Fälligkeit ab, so lange sie nicht verjährt sind, bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Lissa, sowie in Berlin und Posen bei den von uns zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen, gegen Rückgabe der ausge⸗ fertigten halbjährlichen Zinscoupons gezahlt.

Die näheren Bedingungen der Anleihe sind umstehend abgedruckt.

Das Anleihekapital wird binnen längstens 37 Jahren amortisirt. Lissa, den. ten. 1874. Der Magistrat. (Unterschrift des Dirigenten und zweier anderer Magistratsmitglieder 8 unter Beifügung der Amtstitel.) .1“ Eingetragen in die Kassen⸗Controle Fol. .. . 1“ öH11“ Ausgefertigt

Stati⸗Haupikassen⸗Rendant.

8

Nr. 1 bis 10 nebst Talon.

Bedingungen zu einer von der Stadt Lissa aufzunehmenden An⸗ leihe von 50,000 Thalern Preußisch Courant oder 150,000 Mark 1 Reichswährung.

Von dem Magistrate und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lissa ist beschlossen worden, zur Bestreitung der Kosten des Baues eines Massenquartiers und zur Reorganisation des Schulwesens 150,000 Mark Reichswährung durch eine aus dem Reichs⸗Inpaliden⸗ fonds zu entnehmende Anleihe der Stadtgemeinde Lissa zu beschaffen, welche, mit 4 ½ % jährlich verzinslich, von Seiten des Gläubigers wie der Schuldnerin unkündbar ist und vom Jahre 1874 ab einer regelmäßigen Amortisation mit jährlich Eins vom Hundert des ur⸗ sprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spätestens im Jahre 1911 beendet ist. b 1

Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläu⸗ biger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger, das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihescheine der Stadt Lissa von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, umzutauschen.

Für diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stadtanleihescheine gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

1) Die Stadtanleihescheine werden je nach Verlangen des Dar⸗ leihers, resp. dessen Rechtsnachfolgers, in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher, resp. dessen Rechtsnachfolger, bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihe⸗ scheine jeder dieser Gattungen sein soll.

2) Die Zinsen werden mit jährlich vier einhalb vom L am 1. April und 1. Oktober gegen Rückgabe der ausgefertigten Fcas.e Zinsscheine durch die Stadt⸗Hanptkasse in Lissa, owie in Berlin und Posen bei den vom Magistrate der Stadt Lissa zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stelle ge⸗ zahlt. Den Anleihescheinen werden Zins scheine für einen fünfjäh⸗ rigen Zeitraum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine beigegeben. Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Iensfazalung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren

insscheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vor⸗ zeigung an den Inhaber des Anleihescheines.

3) Durch den Umtausch der auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tenden Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lautende Stadt⸗ Anleihescheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt. Die Tilgung geschieht durch Aus⸗ loosung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungsquote erforder⸗ lichen Betrages von Anleihescheinen und Einlöfung derselben zum NFonsaleectge.

Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungs⸗ fonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche ver⸗ stärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu. Die Ausloosung erfolgt im Monat Juni jeden Jahres in öffent⸗ licher Magistratssitzung.

Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Anleihescheine eschieht mindestens drei Monate vor dem Auszahlungstermine. Die

uszahlung des Nominalwerthes der ausgeloosten Anleihescheine er⸗

folgt an dem auf die Ausloosung folgenden 1. Oktober bei der Stadt⸗ 3 vX“

Gr. Eulenburg. Dr. Achenbach.

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Hinvtrafs⸗ in Lissa und bei den durch den Magistrat der Stadt eissa, in Berlin und Posen zu bestimmenden Stellen gegen Aus⸗ lieferung des Anleihescheines und der nicht verfallenen Zinsscheine. In Ermangelung der letzteren wird der Werth derselben vom Kapital⸗ betrage einbehalten. Mit dem Einlösungstermine hört die Verzinsung der ausgeloosten Anleihescheine auf.

4) Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchen sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt.

5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere, §§. 1 bis 12, mit nachstehenden näheren Bestimmungen in Anwendung:

a. die im § 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu Lissa gemacht werden, und werden diesem alle diejeni⸗ gen Geschäfte und efugnisse beigelegt, welche nach der ange⸗ führten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen, während gegen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu 11““

das im §. er Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Kreisgerichte zu Lissa; 8 p

c. die in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter 6 angeführten Blätter geschehen.

Fias eine können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der statt⸗ gehabte Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjäh⸗ rungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekom⸗ menen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

6) Sämmtliche diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er⸗ folgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs⸗Anzeiger, oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen, oder das an dessen Stelle tretende Organ, und durch mindestens je ein in Berlin und Posen erscheinendes öffent⸗ liches Blatt. Die letzteren Blätter wählt der Magistrat der Stadt Lissa und macht die Namen der gewählten Blätter, sowie etwaige Aenderungen derselben im „Reichs⸗Anzeiger“ bekannt.

7) Für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Lissa mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft. 8 8

Lissa, ben. tecl

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Provinz Posen. 1 Regierungsbezirk Posen. SEEE1“““ Zinscoupon N.. . über . 88insen u der Se der Stadt Lissa r

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1 . Inhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 1April 18. die halbjährlichen Zinsen der Stadt⸗Obligation

1. Oktober 1 Litt. Nr. .. mit.... . schreibe ... aus der Stadt⸗ Hauptkasse zu Lissa, sowie in Berlin und Posen bei den von dem Magistrat der Stadt Lissa zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen. Eiha Der Magistrat. (Facsimile der Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und zweier anderer Magistratsmitglieder.) Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit

abgehoben wird.]

Provinz Pofen. 8 Talon

zu der

Obligation der Stadt Lissa über. . Mark Reichswährung zu viereinhalb Prozent verzinslich.

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Ruͤückgabe zu der vorbezeichneten Obligation die.. te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18. bis 18 .. bei den eee zu Lissa, sowie in Berlin und Posen bei der mit der Zinszahlung betrauten Stellen, sofern von dem Inhaber der Obligation gegen diese Aushändigung nicht rechtzeitig protestirt worden 88

Lissa, den . . ten.. 1 1 Der Magistrat. (Faesimile der Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und zweier anderer Magistrats⸗Mitglieder.) Anmerkung zu den Schemas für die Coupons und Talons. Die Namens⸗Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und der beiden anderen Magistrats⸗Mitglieder können mit Lettern oder Faesi⸗ milestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Coupon und Talon mit 5öö Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

1 Personal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. 8 Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. 8 Im stehenden Heere.

Baden⸗Baden, 8. Oktober. Greifenhagen, Zeug⸗Pr. Lt. vom Artill. Depot zu Stralsund, Schneider, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot zu Cosel, zu eh.Hengtlehten Klawitter, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot zu Danzig, Kuhnen, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot zu Cöln, Dautz, Zeug⸗Lt. von der Gewehrfabrik in Erfurt, Böhm, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Metz, zu Zeug⸗Pr. Lts., Meier, Zeug⸗

eldw. vom Art. Depot in Mainz und kommandirt bei der Art.

eerkstatt in Spandau, Laehn, Zeug⸗Fedlw. vom Stabe des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 15, Lincke, Zeug⸗Feldw. vom Art. Depot in Swine⸗ münde, Münch, Zeug⸗Feldw. vom Art. Depot in Coblenz, zu Lts., befördert. 8

Abschiedsbewilligungen. Im slehenden Heere.

Beaden⸗Baden, 8. Oktober. Krieg, Major und Zeug⸗Offiz. vom Stabe des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts., in Genehmigung seines Ab⸗ schiedsgesuches mit Pension und seiner bisherigen Uniform zur Dis⸗

osition gestellt. Schreiber, Feus Haupim. vom Art. Depot zu Püla⸗ mit Pension nebst Aussicht auf Civilversorgung und seiner isherigen Uniform, Binseel, Zeug⸗Hauptm. vom Artill. Depot zu Thorn, mit Penston nebft Aussicht auf Civilversorgung und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. M“

8 8 1 8

1u“

Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 17. Oktober

Regierungsbezirk Posen.

1“]

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche zc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. Stuttgart, 7. Oktober. Bockshammer, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 125, Mennel, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, zu Sec. Lts., Breymann, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 119, zum Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, Oßwald, Port. Fähr. vom Inf. Regt. Nr. 125, Tognarelli, Port. Fa nr. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, Krauß, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 119, Fritsch, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. Rr. 29, Brand, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 119, Wiest, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 120, Schäfer, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 122, Breuning, Port. Fähur. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, Reichmann, Eisele, Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Nr. 126, Schwab, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 124, Hetzel, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 121, Fink, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 122, Aich, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 126, Miller, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 123, Gottschalk, Port. Fähnr. vom Inf Regt. Nr. 125, Wundt, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, Dörr, Port. ähnr. vom Inf. Regt. Nr. 126, Rühle, Port. Fähnr. vom Pion. at. Nr. 13, Frhr. v. Palm, Port. Fähnr. vom Ulan. Regt. Nr. 19, Werner, Port. Fähnr. vom f. Regt. Nr. 122, Bernhardt, Port. Fihnr vom Inf. Regt. Nr. 124, zu Sec. Lts., Jitschin, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 123, zum Sec. Lt. im Inf. Regt. Kr. 126 ernannt. Busse, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 125, in das Inf. Regt. Nr. 124 versetzt. In der Reserve und Landwehr. Stuttgart, 7. Oktober. Dobel, Ehmann, Sec. Lts. von der Inf. des Reserve⸗Landw. Bats. Nr. 127, zu Pr. Lts. befördert.

Abschiedsbewilligungen. 1111“] Im stehenden Heere. 1“ Stuttgart, 7. Oktober. v. Lepel, Port. Fähnr. vom Inf Regt. Nr. 119, wegen zeitiger Dienstunbrauchbarkeit zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen. 8 8

m Zanitäts-Corv.

Stuttgart, 7. Oktober. Hueber, Unterarzt im Fuß⸗Art. Bat.

Nr. 13, Dr. Roth, Unterarzt im Inf. Regt. Nr. 123 zu Assistenz⸗ Aerzten 2. Kl. ernannt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. 1 Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Stuttgart, 7. Oktober. Nuber, Lt. a. D., Zahlm. vom Inf. Regt. Nr. 122, zum Inf. Regt. Nr. 119, Maier, Zahlm. vom Inß. Regt. Nr. 121, zum Train⸗Bat. Nr. 13 versetzt.

8

8 Nichtamtliches.

Spanien. Madrid, 14. Oktober. Die diplomatische Note, welche der spanische Botschafter in Paris, Marquis de la Vega de Armijo de Mos, am 8. d. M. dem französischen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten übermittelt hat, ist vom 4. Oktober datirt und nach der „Nat. Ztg.“ folgenden Inhalts:

Die Note konstatirt zuvörderst, daß nach erfolgker Anerkennung der Regierung durch Frankreich das Madrider Kabinet jetzt zwei Mo⸗ nate auf die Erfüllung der wiederholten Versprechen Seitens des französischen Gouvernements, die Grenze zu überwachen, die Kriegs⸗ kontrebande zu verhindern und die Carlisten zu interniren, vergebens gewartet hat. Diese Hoffnungen sind getäuscht worden; einige Depar⸗ tements sind fortwährend der Zufluchtsort der Insurgenten, die sichere Basis ihrer Operationen und die Residenz des Hofes der Donna Margarita. 1

er Botschafter Spaniens ist durchaus von den guten Absichten des französischen Ministers des Auswärtigen überzeugt, aber die Be⸗ amten der betreffenden Departements verkennen dieselben vollständig. Vielleicht sind die Instruktionen nicht hinreichend, welche den Beamten ertheilt wurden, die ohnehin wenig geeignet sind, die Absichten der französischen Regierung hinsichtlich der spanischen Angelegenheiten zu unterstützen; jedenfalls ist es Thatsache, daß dieselben müßige Zu⸗ schauer der mit der Organisation der Insurgenten und deren Aus⸗ rüstung beauftragten Comités sind, daß sie trotz wiederholter Denun⸗ ziationen die Kriegskontrebande unbestraft lassen und daß sie, wenn einmal subalterne Beamte eine Konsiskation ausführen, nicht verhin⸗ dern, daß die konfiszirten Gegenstände, wie das Gesetz es vorschreibt, versteigert werden, wodurch möglicherweise erreicht wird, daß die Sa⸗ chen doch noch ihre erste Bestimmung erreichen.

Die Note beantwortet dann eine Stelle der letzten Depesche des Herzogs Decazes, in welcher gesagt war, daß die Kriegskontrebande nicht uͤber die französische Grenze eingeführt werde, sondern über die Bidassoa und die spanische Küste; auf Schiffen, die nicht die fran⸗ sefische Flagge führen. Der Botschafter Spaniens läugnet nicht die

zatsache der Einführungen zur See; aber er konstatirt den Unter⸗ schied, welcher zwischen solchen Expeditionen, die den Zufällen einer langen Schiffahrt ausgesetzt sind, und denjenigen, welche von Frank⸗ reich aus auf den zahlreichen zu der Grenze führenden Wegen unter⸗ nommen werden. o sind die Carlisten beinahe ausschließlich mit fran⸗ Gewehren bewaffnet und tragen die Uniformen der französischen

obilgarde, an denen man nicht einmal die Knöpfe gewechselt hat. Der ganze Rest der Uniformen des deutsch⸗französischen Krieges hat zur Bekleidung der Insurgenten gedient. Die Note konstatirt, daß die Protektion, welche die Carlisten in Frankreich finden, bereits von Oro⸗ 8 her datirt, d. h. vor dem Beginn der jetzigen carlistischen Schilderhebung. Dank dieser Protektion konnte Don Carlos ein ganzes Jahr sich an der Grenze in Frankreich aufhalten, um den Bürger⸗ krieg gehörig vorzubereiten. Die französischen Behörden behaupteten damals, nicht im Stande zu sein, den Aufenthalt des Prätendenten zu entdecken, aber sie lehnten den ihnen zu diesem Zwecke angebotenen Beistand der spanischen Agenten ab. Auf alle Reklamationen der spanischen Konsuln antworteten die Präfekten, daß sie dieselben au Uünlomatischem Wege anbringen müßten; dadurch wurden sie natürli illusorisch.

Der Botschafter gelangt dann zu der Anklage der „Unbestimmt⸗ heit“, welche der Herzog Decazes in seiner letzten Depesche gegen die erste spanische Note gerichtet hat. Herr de la Vega sagt, daß diese Note keine Zusammenstellung der spanischen Reklamationen mit Be⸗ weisstücken war, sondern eine Beschwerde über bestimmte und erheb⸗ liche Thatsachen, auf welche der Minister des Auswärtigen nicht in einer kategorischen Weise geantwortet hat. So giebt der Herzog Decazes an, daß Lizarraga die Grenze mit einem spanischen

asse versehen uͤberschritten habe; aber der Botschafter muß ezweifeln, daß dieser angebliche Paß auch auf die 29 Per⸗ beees und 15 Pferde lautete, welche das Gefolge dieses Ca⸗

ecillas bildeten. Uebrigens 8 tes doch wohl selbstverständlich, daß die Polizei nicht unbedingt ihre Aktion einstellen darf, weil die Per⸗ sonen, mit deren Verhaftung sie beauftragt ist, irgend einen Paß be⸗ 882 Die Note bespricht aufs Neue den Aufenthalt der Prinzessin argarita im Süden Frankreichs Angesichts der Erschießungen von Abarzuza, der Mordthaten von Cuenca und der Hekatombe von Olot,

und sie konstatirt die fortwährende Weigerung des Präfekten, die