1874 / 245 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Liverpeol, 16. Oktober, Nachmittags. (W. I. B.) Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 12,000 B., daven für Spokulation und Exrport 2000 Ballen. Unverändert. Middl. Orleans 8 ½, middling amerikanische 8, fair Dhollerah 5. middling fair Dhollerah 4 ⅞, good middling Dhollerah 4 ½, middl. Dhollerah 4, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 ¼, new fair Oomra 5 ¼, ee. 5 ⅛, fair Madras 5, fair Pernam 8, kair Smyrna 6 %,

r

Upland nicht unter good ordinary und nicht unter low middling Oktober-Lieferung 7 ⅞, Upland nicht unter good ordinary November-Dezember-Verschiffung 7 v%, Dezember-] anuar-Verschiffang 7 ⁄16, Januar-Februar-Verschiffüng 8 d. Liverpoeol, 16. Oktober, Nachm. ) (Baumwollen-Wochenbericht.)

Hafer 10c0 5,10, per Mai 4,70. Hanf loco 32,25. Leinsaat (9 Pud) 10c0 12,25, pr. Mai 12. Wetter: 47 Grad Wärme. New-Nork, 16. Oktober, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 15 ⅜, do. in New- Orleans 14 ½. Petroleum in New-York 12 ½, do. in Philadelphia 11 ¾. Mehl 5 D. 25 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 19 C. Mais (old mixed) 92. Zucker (Fair refining Muscovados) 8⅛. Kaffee (Rio-) 17 ¼, good fair —. Schmalz (Marke Wilcox) 14 ½¼ C. Speck (short clear) 11 C. Getreidefracht 6.

New-Nork, 16. Oktober, Abends. (W. T. B.)

Baumwollen-Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions- häfen 121,000 B. Ausfuhr nach England 42,000 B., nach dem Kon- tinent 3000 B. Vorrath 268,000 B.

Wochenbericht über Eisen, Kohlen und

Auszahlungen.

Vereinigte Spirltusbrennerelen und Spritfabriken in Magde- burg. 5 % Dividende für 1873/74 mit 10. Thlr. gegen Dividenden- schein Nr. 2 vom 19. Oktober ab in Berlin bei Simon Lipmann und. der Preussischen Bodenkredit-Aktienbank.

Oesterrelochisch-Lombardische Südbahn. Der November- Coupon wird, wie W. T. B. aus Paris amtlich meldet, mit 7 ½ Fres.

eingelöst. Orel-Witebsk-Eisenbahn. Der am 17. Oktober fällige Coupon der Aktien über 20 £ mit 10 sh., über 200 £ mit 5 £ von da ab

in Berlin bei F. Mart. Magnus.

General-Versammlungen.

29. Oktober. Vereinigte Spirltusbrennerelen und Spritfabriken. Ordentl. Gen.-Vers. zu Magdeburg.

Gegen-

Berlin, 15. Oktober.

Königlichen Stadtgericht. Das

Wochenumsatz.. dsgl. v. amerikan.. dsgl. für Spekulat. 27 27 Export 8 wirkl. Konsum Wirklicher Exrport.. Import der Woche.. aratthtte davon amerikan.. . Schwim. n. Gressbritannien davon amerikann.. .. 3 Glasgow, 16. Oktober, Nachmittags. (. Roheisen. Mixed numbers warrants 83 Paris, 16. Oktober, Nachm. (W. I. B.) Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. November-Februar 25,50.

6 561ö1—*

November-Februar 54,50, pr. Januar-April 54,50, Rüböl behauptet, November-Dezember 73,25, pr.

pr. Oktober 72,00, pr.

St. Petersburg, 16. Oktbr.,

ven loco 10,00, pr. Mai —,—. Roggen loco 7,00,

sh. 6 d.

Oktober 27,00, pr. Mehl ruhig, pr. Oktober 56,75, pr. 31 ½

pril 74,75. Spiritus weichend, pr. Oktober 71,25. Nachm. 5 Uhr.

Produktenmarkt. Talg loco 47,75, per August 46,75. Wei-

licher Begehr und einzelne

sichtig zu Werke,

Middlesbro-Eisen bleibt fest.

691,000 189,000 218,000

33,000

à 43 Sgr. pro 50 Kilogr. loco Hütte.

fester, Banca 34 ½ à 34 ¼ Thlr., à 33 ¼ Thlr. pro 50 Kilogr.,

gute und beste Sorten englisches Thlr. pro 50 Kilo Januar- Kilogramm, einzeln besser. Wetter: Schön. (W. T. B.) nach Qualität

pr. Mai —,—.

Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Taxator beim Metallgeschäft hat sich auch in dieser Woche nicht wesentlich verändert, für den Konsum ist leid- Fabriken ihren voraussichtlichen Winterbedarf, gehen aber dabei recht vor- die Preise schwanken etwas, fest. Roheisen: der Glasgower Markt behielt für Verschiffangseisen so ziemlich die vorwöchentlichen Preise, nur Warrants erlitten eine

Einbusse von circa 4 sh. pr. Tons. Hier ist nichts verändert, loco Waare

ist noch immer knapp und das Angebot bleibt zurückhaltend; die Preise stellen sich für gute und beste Marken schottisches Roheisen auf 62 à 70 Sgr., Englisches 47 à 50 Sgr. und schlesisches Cokseisen 42

1 ¼¾ à 1⅜ Thlz., Walzeisen stetig 3 à 31 ½1 2 Thlr., und Kesselbleche 4 ½ à 5 Thlr. pro 50 Kilogramm bei grösseren Posten.

und prima englisch Lammzinn 33 einzeln theurer.

gramm, einzeln höher. und beste Marken schlesischer Hütten-Zink 7 ¼⁄ 2 à 8 Thlr. pro 50 Blei gefragt und stramm, Tarnowitzer, Harzer und Sächsisches 7 ½ à 7 ⅛⅜ Thlr. pro 50 Kileogramm, mehr. Kohlen und Koks unverändert, englische bis 28 Thlr. pro 40 Hektoliter, schlesischer und west- falischer Schmelzkoks 15 à 20 Sgr. pro 50 Kilogramm, frei hier.

decken sich wohl auch schon

sind aber im Ganzen

und sind 83/6 Cassa notirt,

in Nr. 243.

Eisenbahnschienen zum Verwalzen Zinn Kupfer steigend, bis

und australisches Kupfer 30 ½ à Zink stetig, gute

einzeln Schmiedekohlen

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[4857] Bekanntmachung.

Die Knechte Wilhelm Kösling und Friedrich Quittenath, welche beim Herrn Amtmann Acker⸗ mann in Almenhausen im Dienst stehen, haben den⸗ selben in der Nacht vom 11. zum 12. d. M. ver⸗ lassen und sich des Diebstahls dringend verdächtig ge⸗ macht. Sämmtliche Polizeibehörden werden ersucht, die Ermittelung resp. Zusendung zu beschleunigen. Ranglacken im Kreise Insterburg, am 14. Oktober 1874. Der Amtsvorsteher. Perl. Cto. 623/10)

Oessentliche Vorladung. Gegen den Oekonom Rudolph Herrmann Zschiesche aus Calau, ist auf Grund des §. 140 des Reichsstrafgesetzbuchs die Untersuchung wegen eines Vergehens wider die öffent⸗ liche Ordnung göcve⸗ worden. Zur mündlichen Ver⸗ handlung der Sache steht am 9. Dezember 1874, Mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer Nr. 7 an hiesiger Gerichtsstelle Termin an. Angeklagter wird zu diesem Termine mit der Aufforderung vorgeladen,

ur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder uns solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch dazu herbeigeschafft werden können. Im Falle seines Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contu- maciam verfahren werden. Lübben, den 10. Sep⸗ tember 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

Subhastations⸗Patent.

Nothwendiger Verkauf. Das dem Ernst von Zastrow⸗Küssow gehörige im Grundbuch der Rittergüter Pyritzer Kreises Band 1 Blatt 361 verzeichnete

Rittergut Krüssow B.

veranlagt zur Grundsteuer hei einem Flächeninhalt von 133 Hektar 27 Ar 50 Quadratm. nach einem Reinertrage von 1339,81 Thlr., zur Gebändesteuer nach einem Nutzungswerthe von 178 Thlr., soll am 18. Dezember 1874, Vormittags 10 Uhr, an hesger erichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

am 21. Dezember 1874, Vormittags 11 Uhr, ebendaselbst verkündet werden. Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts sind in unserm Bureau einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene

Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ efordert, dieselben zur Vermeidung der Ausschließung

[4864]

1

pätestens im Versteigerungs⸗Termin anzumelden. Stargard, den 8. Oktober 1874. 8 Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter. Freyer, Kreisgerichts⸗Rath. [48s6727 Procelama.

1“ Dem Uhrmacher Friedrich Wilhelm Otto

Bartnick wird hiermit bekannt gemacht, daß er von seiner Mutter, der Wittwe des Uhrmachers Bartnick, Marie Louise, geborne Heiser, in ihrem am 10. Juni cr. errichteten Testamente zum Miterben be⸗ rufen worden ist. Berlin, den 2. Oktober 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

148751 Bekanntmachung.

Die Anlieferung und Anpflanzung von Bäumen und Strauchwerk Behufs Anlage provi⸗ sorischer Baumschulen auf dem Bauterrain der Central⸗Cadetten⸗Anstalt in Lichterfelde sollen im Wege der Submission verdungen werden. Die Be⸗ dingungen und Kosten⸗Anschlag in Höhe von 2496 Thirn. sind in unserm Geschäfts⸗Lokale, Michaels⸗ kirchplatz 17, einzusehen und versiegelte Offerten

bis zum Donnerstag, den 29. d. M., Vormittags 11 Uhr, 8 daselbst einzureichen. erlin, den 16. Oktober 1874. C. 125/10) Königl, Garnison⸗Verwaltung.

(5000 K. seiserne Geschoßkasten.

18. November. „Phönix,“ Aktlen-Gesellschaft für Bergban und Hüttenbetrieb. Rahrort; s. Ins. in Nr. 243. Vereinigte Rheinisch-Westfälische Pulverfabriken. Ordentl. Gen.-Vers. zu Cöln; s. Ins. in Nr. 243.

usweise von Banken und Industrie-

Ordentl. Gen.-Vers. zu Laar bei

Gesellschaften.

Anlgemeine Unfall-Versicherungs-Bank in Lelpzig. Geschäfts- Uebersicht vom 1. Oktober; s. Ins. in Nr. 243.

Deutsche Unfall- und Invallditäts-Verslcherungs-Genossen- schaft in Leipzig. Geschäfts-Uebersicht vom 1. Oktober; s. Ins.

Bergisch-Waärklsche Elsenbahn. Betriebs-Einnahme im Sep- tember; s. Ins. in Nr. 243.

Rumänische Eisenbahnen. Betriebs-Einnahmen vom

¹. entember. 7. Oktober Rumänische Elsenbahnen. September 284,492 Frcs. oder 63,150 mehr als 1873; im Ganzen 8,244,606 Frcs. oder 1,928,190 Frcs. mehr als im Vorjahr.

29. August 11. Septbr.

s. Ins. in Nr. 243. Wochen-Einnahme vom 19.—25.

Emissionen.

Harpener Bergbau-Aktien-Gesellschaft. Die Aktionäre können ihr Bezugsrecht auf die Aktien III. Emission al pari nur noch bis zum 20. Oktober ausüben; s. Ins. in Nr. 243.

xEneiüRTmEx Tnmaxaenec e

[4763] Bekauntmachung.

Die Lieferung der nachbenannten Gegenstände für die Garnison⸗ und Lazareth⸗Anstalten des Garde⸗

Corps, 1 560 88 weiße Ueberzüge zu Bettdecken, 500 feine Bettlaken, 590 feine weiße Ueberzüge zu Kopfpolstern, 1050 feine Handtücher, 8 3380 ordinäre, blaubunte Ueberzüge zu Bett⸗

decken,

1450 ordinäre Bettlaken,

5300 ordinäre, blaubunte Ueberzüge zu Kopf⸗

polstern,

1250 Paar baumwollene Socken und 200 Hülsen zu dreitheiligen Leibmatratzen soll im Wege der Submission unter den im Ge⸗ schäftslokal der hiesigen Garnison⸗Verwaltung Michael⸗Kirchplatz 17 ausgelegten Bedingungen, welche vor dem Termine von jedem Submittenten

zum Zeichen der Kenntnißnahme mit Unterschrift zu .

versehen sind, sowie nach Maßgabe der ebendaselbst ausgelegten Normalproben event. dem Mindestfor⸗ dernden in Entreprise gegeben werden.

Die portofrei und versiegelt bis spätestens zum

20. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr,

hierher einzureichenden, auf der Außenseite mit der Bezeichnung: „Submission auf die Lieferung der Kasernen⸗ und Lazareth⸗Wäsche⸗Gegenstände“ zu versehenden Offerten, welche in Markwährung ausgedrückt sein müssen, werden pünktlich zur vorge⸗ dachten Stunde in unserem Bureau, Dorotheen⸗ straße 4, in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten eröffnet werden. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Lieferungs⸗Offerten, welche mit Bezug auf besondere, von den Unternehmern vorgelegte Proben ꝛc., also mit einem in den Bedin⸗ gungen nicht begründeten Vorbehalt abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben müssen. 8

Schließlich wird bemerkt, daß Offerten hinsichts der bunten Bcezüge sowohl auf leinene, als auch auf baumwollene entgegen genommen werden.

Berlin, den 7. Oktober 1874. (a. c. 68/10)

Intendantur des Garde⸗Corps.

Auktion.

den 20. Oktober, Vorm. 10 Uhr, sollen auf dem Hofe der Stadtvoigtei Eingang vom Krögel tuchene, leinene, Leder⸗ 2ꝛc. Abgänge, alte unbrauchbare Cocosdecken, altes Zink, Eisen, Zinn, Messing und altes Papier gegen sofortige baare Zahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

[4659] Dienstag

Berlin, den 5. Oktober 1874. Königliche Direktion der Stadtvoigtei.

—— 8 8

Auktion. Am 19. d. Mts. von Morgens 8 ½ Uhr ab sollen in der hiesigen Königlichen Ar⸗ tillerie⸗Werkstatt öffentlich gegen gleich baare Be⸗ zahlung versteigert werden: circa 18,000 K. Blank⸗ leder⸗Abfälle und Lederspähne, 250 K. Weißgarleder⸗ Abfälle, 100 K. Leinen⸗Abfälle, 200 K. Filz⸗Abgänge, Stahlspähne, sowie eine große Partie

Spandan, den 10. Oktober 1874. 1t Königliche Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.

[4881] Im unterzeichneten Verlage erscheint demnächst:

Die Gesetze des preußischen Staats und des Deutschen Reichs (1806 1874).

Herausgegeben vom Königlichen Regierungs⸗Rath

Grotefend in Düsseldorf. Preis des ganzen Werkes, ca. 150 Bogen Lex. 8o in

Thlr. 10.

deutlichem Druck, ca.

Von allen Buchhandlungen werden schon jetzt Be⸗ stellungen entgegengenommen und kann das Werk auch Lieferungsweise (Preis 20 Sgr. die Lfg. von 10 Bogen) bezogen werden.

L. Schwann sche Verlagshandlung.

Cöln und Neußz, im Oktober 1874. Bestellungen nimmt entgegen: Cto. 669/10)

88”g Hütten in Stolberg bei

1216, welche in

oder auf

jede andere Weise geltend zu machen, zu können. b

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Eschweiler Gesellschaft für Vergbau und

Aachen in Liquidation.

Zehn Actien erster Serie (aicht priviegirte) Nr. 1210, 1211, 1212, 1213, 1214, 1215, 1217, 1218 und 1219 der Eschweiler Gesellschaft für Bergbau und Hütten über je hundert Thal Gemäßheit der am 1. November 1855 landesherrlich revidirten Sje ban Peee enge

sind und dem Herrn Antoine Alfred Lecomte in Paris gehören, sind dem Letzteren abhanden ge⸗

kommen, und beantragt derselbe deren Mortification.

Nach Vorschrift des Artikels 9 der Gesellschafts⸗Statuten fordern wir alle Diejenigen, wel auf die vorbezeichneten Actien Ansprüche zu haben vermeinen, auf, solche durch Vorzeigung 82 18 um andernfalls die Annullirung der Actien veranlassen

Stolberg b. Aachen, den 1. Oktober 1874.

e Cto. 161/10) Die Liqnidations⸗Commission.

Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Stadt Inowratzlaw soll eine Apotheke errichtet werden. Qualifizirte Bewerber um die zu ertheilende Konzession fordern wir auf, sich unter Einreichung ihres carricalum vitae, der Approbation, ihrer Lehrlings⸗ und Gehülfenzeugnisse, sowie der Atteste über ihre Führung und Leistungen nach empfangener Approbation binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Der Bewerber hat außerdem den be⸗ glaubigten Nachweis des 8. der zur Errichtung und zum Betriebe der Apotheke erforderlichen Mittel zu führen und gleichzeitig pflichtgemäß zu versichern, daß er noch keine Apotheke besessen hat, oder sofern dies der Fall sein sollte, die Gründe anzugeben, aus denen er seinen Anspruch auf die Erlangung der Konzession herleiten zu können glaubt.

Bromberg, den 10. Oktober 1874. Königliche Regierung. Abtheilung des Junern.

[4873] Bekanntmachung. Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.

1 Mit dem 1. November d. Js. tritt für unsere Bahnen ein neuer Winter⸗Fahrplan ins Leben.

Das Nähere ergeben die gedruckten Fahrpläne, welche vom 19. d. M. ab auf allen unseren Sta⸗ tionen aushängen und gaußerdem zum Preise von 1·Sgr. pro Stück bei allen unseren Billetkassen zu haben sein werden.“

Stettin, den 15. Oktober 1874. Direktion Cto. 659/10) der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Fretzdorff. Stein. Böttcher.

[4470] Gründlichste Vorbereitung zum mit und ohne Pension.

Freiwilligen⸗Examen,

Erfolg durch zahlreiche Zeugnisse amtlich bestätigt. Berlin, Zimmerstraße 37, Th.

Wolfs, Dirigent.

Ober-Italien bis Livorno, Schweiz und Oesterreich. Mit 8 Karten

Auflage 1874 . .

Sardinien und

IMittel-Italien und Rom. Mit 7 Karten, 2 Plänen und einem Panorama von Rom.

1e Baedeker's Handbuch für Italien.

Florenz und Anocona und die Insel Corsloa, nebst Reise-Routen durch die

und 23 Plänen. 7. neu bearbeitete Auflage 1874 2 Thlr. 4. neu bearbeitete 2 Thlr.

Vnter-Italien wnd Siolllen, nobet Austücen nach den i1iparischen Iusein, Tunis (Carthago), Malta, Athen. Mit 7 Karten und 8 Plänen. Neue Auflage in Vorbereitung.

Die auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 1. August d. J. zusammengestellte

Vakanzen⸗Li

der bei den Behörden in den Provinzen Brandenburg und Pommern durch Militär⸗ Anwärter zu besetzenden Stellen, erscheint im Oeffentlichen Anzeiger des Deutschen Reichs⸗ ꝛc. Anzeigers an jedem Dienstag.

Die Vakanzen Liste enthäͤlt:

1) die bei den Behörden in den Provinzen Brandenburg und Pommern durch Mi⸗ litär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen,

2) eine Zusammenstellung der von den Königlichen Behörden, Magisträten, so wie von den ständischen Korpo⸗ rationen aus sämmtlichen preußischen Provinzen im Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger bekannt gemachten erledigten Stellen, welche außerhalb des Kreises der Militär⸗ Anwärter zu Fee (Kreisphysici, Aerzte, Bürgermeister, Beigeordnete,

Bau⸗ und Forstbeamte, Lehrer 8

Die Vakanzen Liste ist zu dem Preise von 1 Sgr. pro Stück durch die Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers, Berlin, SW., Wilhelmstr. 32, (nach außerhalb gegen Einsendung von 1 ½ Sgr. in Briefmarken) zu beziehen. .

Die Vakanzen⸗Listen liegen sowohl in den hiesigen wie auswärtigen Bureaus der Annoncen⸗Ex⸗ des Invalidendanks, von Rudolf

osse und Haasenstein & Vogler zur unent⸗

Gesellius sch Buchh. & Autiq. Hdlg.

51. Kurstraße 1““

Truppentheilen des Garde⸗, II. und III. Armee⸗ Corps zugesendet.

Publikationen des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗

Anzeigers

in den Jahren 1866 bis 1874. Berlin 1875. der Expedition des Deutschen Reich öniglich Preußischen Staats⸗Anzeigers SW., Wilhelmstr. 32.

In Kommission bei Carl Heymann's Verlag SW., Köntoggregerstraße⸗ 109.

Die vorstehende Nebersicht ist in Folge wieder⸗ holter und von verschiedenen Seiten ergangener Nach⸗ fragen nach den von der Redaktion des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ verfaßten und veröffent⸗ lichten Druckschriften oder einzelnen Separatabdrücke veranlaßt worden. Die sonderen Publikationen des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“, welche in den Jahren 1866 —1874 erschienen sind, nämlich das Verzeichniß der Separatabdrucke aus der Besonderen Beilage, der Schriften zur Biblio⸗ graphie, zur vaterländischen Geschichte und Landeskunde, ur Staatsverwaltung, der Aufsätze über volkswirth⸗ schaftliche Gegenstände, über Handel und Gewerbe und endlich der Schriften, welche Kunst, Wissenschaft und Literatur betreffen.

Sämmtliche in diesem Verzeichniß aufge⸗ Hnen Schriften können durch Carl Heymann s

1.“

Verla und

geltlichen Einsicht aus, auch werden dieselben den

erlag (Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109.

bezogen werden. 8

Uebersicht enthält alle be⸗

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen

Bestellung an; für Berlin außer den Host⸗Anstalten

auch die Exprdition: Wilhelmstr. Nr. 32. 8p ihelmstr

LSssectssgers fuͤr den Raum einer Aruckzeile 3 e

Berlin, Montag,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Kaiserlich⸗Königlich österreichisch⸗ungari⸗ schen Beamten, beziehungsweise Reichsangehörigen, folgende Aus⸗ zeichnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse: dem Handels⸗Minister Dr. Banhans; den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Ministerial⸗Rath Artus, dem Ministerial⸗Rath Arnt, dem Ministerial⸗Rath Dr. Lorenz und dem Sektions⸗Rath Nömeth von Nyek, sämmtlich zu Wien; den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasste dem General⸗Sekretär der Pester Versicherungs⸗Anstalt in Pest und Direktor der Wiener Filiale dieser Anstalt Josef Herzfeld zu Wien, dem Hof⸗ und Gerichts⸗Advokaten Dr. Mauthner zu Wien, dem Fabrikbesitzer Carl Louis Ritter von Posner zu Budapest und dem Ober⸗Postcontroleur Rosenwald zu Wien; sowie den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: dem Ministerial⸗Direktions⸗Adjunkten Pfisterer, dem Ministerial⸗Offizial Wiedl, dem Post⸗Offizial Baumer und dem Post⸗Offizial Krauß, sämmtlich zu Wien. “““

8 8

1 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruh Dem Oberförster Behrensen zu Hemeln tingen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie den Leh⸗ rern Neunherz zu Kleutsch im Kreise Frankenstein und Schwabe zu Duchawe im Kreise Miltitsch,

den ehemaligen Schulzen Pöthke zu Niemaschkleba im Kreise Guben, Richter zu Schenkendorf, desselben Kreises, und Schneeweiß zu Stargardt, desselben Kreises, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

8

Deutsches Reich. Am 1. November er. wird zu Dudweiler, Regierungsbezirk

Trier, eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Dienst (cfr. §. 4

der Telegraphenordnung) eröffnet werden. Frankfurt a. M, den 15. Oktober 1874. 8 Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Zu Voerde und zu Wattenscheid, im Regierungsbezirke Arnsberg, zu Velbert, im Regierungsbezirk Düsseldorf, und zu Rheinbach, im Regierungsbezirk Cöln, werden am 1. November cr. Reichs⸗Telegraphen⸗Stationen mit werden.

Cöln, den 15. Oktober 1874. 8

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Zu genehmigen, daß der Regierungs⸗Präsident von Kamptz

zu Coeslin in gleicher Eigenschaft an die Regierung in Erfurt versetzt werde; ferner G

Den bisherigen Privatdocenten an der Universi ät zu Bres⸗ lau, Dr. med. Wilhelm Ebstein zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Göttingen zu ernennen;

Dem Königlichen Theater⸗Tageskassen⸗Inspektor Hetzel hier⸗ selbst den Charakter als Kanzlei⸗Rath und dem Bureau⸗Vor⸗ steher, expedirenden Sekretär und Kalkulator bei der Intendantur des Königlichen Theaters zu Wiesbaden, Reifner, den Charakter als Rechnungs⸗Rath; sowie

Den Landgerichts⸗Ober⸗Sekretären Mayer in Elberfeld, Schrick in Bonn und Schmitz in Trier den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Deer Königliche Hof legt heute für Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Maria Immaculata Luise, Gemahlin des Grafen von Bardi, Bruders Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Parma, die Trauer auf acht Tage an.

Berlin, den 19. Oktober 1874. Der Vize⸗Ober⸗Ceremonienmeister.

Graf zu Eulenburg.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Progymnastallehrer Dr. Hubert Christian Lum⸗ merzheim zu St. Wendel ist das Prädikat „Oberlehrer“ bei⸗ gelegt worden.

Der Seminarlehrer Davin ist zum ersten Lehrer bei dem Schullehrer⸗Seminar in Osnabrück befördert und der Seminar⸗ lehrer Liese in Petershagen an das Schullehrer⸗Seminar in Osnabrück versetzt worden.

Justiz⸗Ministerium. 88 Der Gerichts⸗Assessor Karl Ferdinand Villnow aus Breslau ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appel⸗ lationsgerichts in Frankfurt a. M. unter Anweisung seines Wohnsitzes daselbst ernannt worden. 8

8 Ministe rium für die landwirthschaftlichen

2 Angelegenheiten.

Der Kreis⸗Thierarzt Röttger zu Preetz, im Kreise Ploen, ist auf seinen Antrag aus dem Staatsdienste entlassen worden.

1“

und

im Kreise Göt⸗

ferner dem Buch⸗ drucker Friedrich Zimmermann zu Frankfurt a. D. und

Zeit entgegengenommen.

beschränktem Tagesdienste eröffnet

Wochen⸗Uebersicht 11“ der Preußischen 1 15. Oktober 1874. v a. 1) Geprägtes Geld und Barren Thlr. 216,683,000 2) Kassen⸗Anweisungen, Privat⸗Banknoten . und Darlehnskassenscheine . . . . . 3,901,000 136,226,000 8 20,033,000

3) Wechsel⸗Bestände . . . . . . . . 4) Lombard⸗Bestände . . . . . . . 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen uns Uktipa 61661616 4 5,304,000 Passiva. 6) Banknoten im Umlauf . 8 Thlr. 281,471,000 7) Depositen⸗Kapitalien . . . . 33,593,000 8) Guthaben der Staatskassen Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro- AXAXAX“ 2 34,865,000 Berlin, den 19. Oktober 1874. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp.

Herrmann. Koch. von Koenen.

. 2 .

Bekanntmachung.

Die chirurgische Klinik in dem Königlichen Univerfitäts⸗ Klinikum, Ziegelstraße 6, wird für das Winter⸗Semester Ende dieses Monats eröffnet werden.

Kranke, zu deren Heilung chirurgische Hülfe nothwendig ist, können sich daselbst täglich Mittags von 1 bis 2 Uhr melden. e css Kranke erhalten außer freier Behandlung auch freie

rznei.

Die Anmeldung zur Aufnahme dringender Krankheitsfälle wird von den in der Anstalt wohnenden Assistenzärzten zu jeder Diejenigen Kranken, welche eine un⸗ entgeltliche Aufnahme nachsuchen wollen, haben sich zuvor bei dem Unterzeichneten schriftlich zu melden, Privatkranke können gegen Bezahlung der reglementsmäßigen Kurkosten aufgenommen werden, soweit die Räumlichkeit es gestatett.

Berlin, den 17. Oktober 1874. 8

B. von Langenbe Geheimer Ober⸗Medizinal⸗Rath und Professor, Direktor des Königlichen Klinikums.

ck, 11“ 1 86

Deutsches Reich. .

Preußen. Berlin, 19. Oktober. Ihre Königlich Hoheit die Herzogin Wilhelmvon Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin traf am Freitag Abend mit der Prinzessin Charlotte, von Schloß Camenz kommend, auf dem Centralbahnhof in Breslau ein. In der Begleitung Ihrer Königlichen Hoheit befanden sich der Hof⸗ und Reise⸗Marschall Major von Kracht und die Hofdame von Selchow. Ihre Königliche Hoheit setzte mit dem Schnellzuge der Niederschlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn die Weiterreise hierher fort, von wo Sich Höchstdieselbe nach Ludwigslust in Mecklenburg

3 8

Morgen Dienstag, den 20. cr., findet Königliche Parforcejagd statt. Das Rendezvous ist Mittags 1 Uhr am

Jagdschloß Stern.

Die am 1. Januar k. J. bevorstehende Einführung der Reichsmarkwährung in dem größten Theil des Reichs⸗Postgebiets macht die Aenderung verschiedener Postgebühren nothwen⸗ dig. Der Reichskanzler hat dem Bundesrath hierüber eine Vorlage zugehen lassen, in welcher gleichzeitig auch einige an⸗ dere wünschenswerthe Aenderungen im Postversendungsverkehr in Vorschlag gebracht worden sind. Rücksichtlich der Abänderung der Tarifbestimmungen im §. 43 des Postreglements vom 30. November 1871 beantragt der Reichskanzler zu beschließen:

§. I. Die Gebühr für Postkarten beträgt ohne Unterschied der Entfernung 5 Mkpf. für jede Postkarte. Für Postkarten mit bezahl⸗ ter Rückantwort werden 10 Mkpf. erhoben. Unzureichend frankirte Postkarten, deren sofortige Rückgabe an den Einlieferer nicht möglich ist, werden wie unzureichend frankirte gewöhnliche Briefe behandelt. Bei der Verwendung der Postkarten als Formulare zu Drucksachen (§. II.) bettägt das Porto 3 Mkpf.

§. II. Das Porto für Druckfachen, welche unter der Adresse be⸗ stimmter Empfänger zur Post gegeben werden, beträgt auf alle Ent⸗ fernungen: bis 50 Grammen einschließlich 3 Mkpf., über 50 bis 250 Grammen einschließlich 10 Mkpf., über 250 bis 500 Grammen ein⸗ schließlich 20 Mkpf., über 500 Grammen bis 1 Kilogr. G Mkpf. Dieses Porto kommt für Drucksachen unter Band(Streif⸗oder Kreuz⸗ bandsendungen) oder unter Verschnürung, ferner für Drucksachen, welche in einfacher Art zusammengefaltet und mit Adressen versehen, endlich für solche gedruckte Mittheilungen aller Art zur Anwendung, welche in

orm offener Karten an bestimmte Empfänger versandt werden. In

etreff der Versendung von Drucksachen mit Waarenproben zu⸗ sammen siehe §. III. Für Drucksachen bis zum Gewichte von 1 Kilogramm, welche unter der Adresse bestimmter Empfänger zur Post gegeben werden, ist, wenn sie den Bestimmungen des Reglements nicht entsprechen, oder, wenn sie unzureichend frankirt sind, das volle tarifmäßige Porto für unfrankirte Briefe, eintretenden Falls unter Anrechnung der verwendeten Postwerthzeichen, zu entrichten. Das

den 19. Oktober, Abends.

orto für Drucksachen, welche in den durch das Reglement vorge. chriebenen Formen als extraordinäre Beilagen solcher Zeitaungen und Zeitschriften, die durch die Post debitirt werden, zur Einlieferung ge. langen, beträgt für jedes einzelne Beilage⸗Exemplar ¼᷑ Mkpf. Ein bei Berechnung des Gesammtbetrages sich ergebender Bruchtheil einer Mark wird nöthigenfalls auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet. 1 §. III. Für Waarenproben (Waarenmuster), welche entweder ch allein oder mit gedruckten Sachen versandt werden, beträgt das Porto ohne Unterschied der Entfernung und des Gewichts 10 Mkpf. Das Gewicht der einzelnen Sendung darf 250 Grammen nicht über⸗ steigen. Für Waarenproben (Waarenmuster), welche den Bestimmun⸗ gen des Reglements nicht entsprechen, oder welche unzureichend frankirt sind, ist das volle tarifmäßige Porto für unfrankirte Briefe, eintreten⸗- den Falls unter Anrechnung der verwendeten Postwerthzeichen zu

richten.

§. V. Die Gebühr für Zahlungen mittelst Postanweisung be⸗ trägt: bis 100 Mk. 20 Mkpf., über 100 bis 200 Mk. 30 Mkpf. über 200 bis 300 Mk. 40 Mkpf. ohne Unterschied der Entfernung Für die bei der Abgabe⸗Postanstalt eingelieferten Postanweisungen bis zum Betrage von 300 Mk. einschlie lich kommt sowohl im Falle der Bestellung durch die Orts⸗ oder andbriefträger, als auch im Falle der Abholung, ohne Rücksicht darauf, ob der Geldbetrag dem Adressaten mit überbracht wird, der Satz von 20 Mkpf. in An⸗

wendung. 1 8 8

§. VII. Für Vorschußsendungen ist, Käßfe dem nachstehend be⸗ zeichneten Porto bezw. der tarifmä igen ersicherungsgebühr, eine Postvorschußgebühr zu entrichten, welche für jede Mark oder jeden Theil einer Mark 2 Mkpf, mindestens aber 10 Mkpf. beträgt. Ein bei Berechnung der Gebuhr sich ergebender Bruchtheil einer Mark ist nöthigenfalls auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts ab⸗-

zurunden. Als Porto für Vorschußsendungen sind zu erheben: a. 88 Vorschußbriefe (Postkarten,

Drucksachen und Waarenproben), ohne Unterschied des Gewichts, auf Entfernungen bis 10 geographische Meilen einschließlich 20 Mkpf., auf alle weiteren Entfernungen 40 Mkpf. Für unfrankirte Postvorschußbriefe wird ein Portozuschlag von 10 Mkpf. erhoben. Bei portopflichtigen Dienstsachen findet dieser Züfchga. 1 statt; b. für Vorschußpackete das gesetzliche Porto für as Packet.

Das finanzielle Gesammtresultat aus den Taxveränderungen, welche nach diesen Anträgen mit der Einführung der Reichs⸗ markrechnung einzutreten haben würden, stellt sich, wie folgt: Mindereinnahme: von den Drucksachen 40,000 Thlr., von den Postanweisungen 95,000 Thlr., Summa 135,000 Thlr. Mehreinnahme: von den erxtraordinären Zeitungsbeilagen 700 Thlr., von den Waarenproben 12,500 Thlr., von der Post⸗ vorschußgebühr 25,000 Thlr., Summa 38,200 Thlr., verbleibt Mindereinnahme 96,800 Thlr., wenn man von jeder Vermeh⸗ rung des Verkehrs absieht, die aber bei den Drucksachen und den Postanweisungen sicherlich eintreten wird. Dem obigen Ausfalle steht eine Mehreinnahme von 130,000 Thlrn. gegenüber, welche sich dadurch ergiebt, daß mit der Einführung der Reichs⸗ markrechnung das im §. 1 des Gesetzes über das Posttaxwesen im Gebiete des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871 fest⸗ gesetzte Briefporto von 1 Sgr. bezw. 10 Mkpf. ꝛc. auch in den Gebieten der Guldenwährung zur Erhebung gelangen wird.

In Sachen des Ortsarmenverbandes zu T., wider den Landarmenverband T., hat das Bundesamt für das Heimath⸗ wesen in den Gründen des Erkenntnisses vom 5. September 1874 über den Erwerb des Unterstützungswohnsitzes Seitens einer von dem Ehemanne böslich verlasse⸗ nen Ehefrau, resp. ihrer Kinder, nach dem „Centralblatt ür das Deutsche Reich“, Folgendes bemerkt: In Erwägung, daß die nach den eigenen Anführungen des Appellanten im Septem⸗ ber 1871 von ihrem Ehemanne böslich verlassene Chefrau B. durch den bis zu ihrem Tode, im November 1873, fort⸗ gesetzten Aufenthalt, gemäß §. 17 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870, den Unterstützungswohnsitz in T. erworben hatte, daß ihre Kinder, da sie ihr in den getrennten Hausstand gefolgt waren, gemäß §. 19 a. a. O. diesen Unterstützungs⸗ wohnsitz theilten, daß diese Folgen der böslichen Verlassung gemäß §. 17 cit. so lange, wie die letzteren selbst, dauern, so lange also, bis der Vater die Kinder in seinen Hausstand wie⸗ derum aufgenommen hat, daß letzteres jedoch nach den eigenen Anführungen des Appellanten bis jetzt nicht geschehen ist, da der p. B. inzwischen nur vorübergehend in T. erschienen ist und einen ungenügenden einmaligen Geldbetrag für die Kinder de⸗ ponirt hat u. s. w.

In der Plenarverhandlung des Ober⸗Tribunals⸗ Senats für Strafsachen vom 12. d. M. wurde (neben der von nus bereits mitgetheilten Rechtsfrage, betr. den religiösen Unter⸗ richt) die für die Auslegung der preußischen Kirchen⸗ gesetze wesentliche Frage entschieden: „Ist ein Pfarrer, welcher nach der bestehenden Verfassung der Kirche befugt ist, einen Geistlichen zur vorübergehenden Stellvertretung oder Hülfs⸗ leistung anzunehmen, bezüglich der Uebertragung des Amtes als „geistlicher Oberer“ im Sinne der Mai⸗ gesetze anzusehen und eventuell nach §. 22 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen? Diese Frage, welche in einem Beschluß des Ober⸗Tribunals gegen den Propst N. vom 17. April 1874 im bejahenden Sinne ent⸗ schieden worden, wurde ihrer Bedeutung und der zahl⸗ reichen zweifelhaften Momente wegen, die sich bei ihr geltend machen, an den vereinigten Strafsenat zur Entschei⸗ dung verwiesen. Der Pfarrer H. zu C. (Rheinprovinz) traf mit dem Kuratpriester P. ein Abkommen, nach welchem dieser ihm in seiner Amtsthätigkeit Hülfe leisten sollte, ohne dem Ober⸗