— Zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Nr. 13 des Art. 4 der Reichsverfassung, vom 20. Dezember 1873, durch welches die gemeinfame Gesetzgebung über das ge⸗ sammte bürgerliche Recht dem Reiche zugewiesen worden ist, hat der Bundesrath unter dem 22. Juni und 2. Juli d. J. beschlossen, eine aus elf Juristen bestehende Kommission mit der Aus⸗ arbeitung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetz⸗ buchs zu beauftragen. Die Kommission hat ihre Verhandlungen am 17. September d. J. begonnen und, nachdem sie den Umfang des Gesetzbuchs abgegrenzt, fünf ihrer Mitglieder mit der Re⸗ daktion der fünf Haupttheile desselben (allgemeiner Theil, Sachen⸗ recht, Obligationenrecht, Familienrecht, Erbrecht) betraut, welchen von ihr für die zugewiesenen Arbeiten weitere Instruktion ertheilt worden ist. 8 Bis zur Vollendung der Aufgabe, welche der Kommission gestellt ist, werden voraussichtlich einige Jahre vergehen; im Etat für 1875 ist deshalb ein Fonds von 150,000 Mark in die fort⸗ dauernden Ausgaben des Reichskanzler⸗Amts eingestellt worden, aus welchem die Aufwendungen für die Kommission bestritten werden können, da der Dispositionsfonds des Reichskanzlers, aus welchem die Kosten früherer legislatorischer Vorarbeiten immer nur zum Theil haben bestritten werden können, zur Deckung des Bedarfs für die hier in Rede stehende Kommission völlig un⸗ genügend ist.
— Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Disziplinarkammer für die Beamten der Reichseisenbahn⸗ Verwaltung, welche im Auslande ihren dienstlichen Wohnsitz haben, in erster und zweiter Berathung ohne Debatte genehmigt. Derselbe lautet: I“
Einziger Paragraph. u
Für die Beamten der Reichseisenbahn⸗Verwaltu g, welche im Auslande ihren dienstlichen Wohnsitz haben, ist die durch Unsere Ver⸗ ordnung vom 7. Januar d. J. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 3) in Straßburg errichtete Disziplinarkammer zuständig.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Artikel 11. und 12 Buch III. Titel 12 des revidirten lübischen Rechts, sowie der Artikel 14 und 16, Theil III. Titel 12 des Rostocker Rechts, wurde ebenfalls in erster und zweiter Lesung angenommen.
Die Gesetzentwürfe, betreffend die Verwaltung der Ein⸗ nahmen und Ausgaben des Reiches und betreffend die Einrich⸗ tung und Befugnisse des Rechnungshofes, wurden auf Antrag des Abg. v. Benda einer Kommission von 14 Mitgliedern über⸗ wiesen.
Schluß 2 Uhr. Nächste Sitzung: Mittwoch 12 ½ Uhr.
— Der Finanz⸗Minister, der Minister des Innern und der
Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten haben in einem Cirkularerlaß vom 17. d. M. grundsätzlich abgelehnt, den Beamten ihres Ressorts die Genehmigung zur Annahme von Legitimationskarten zur freien Fahrt auf Privat⸗ Eisenbahnen zu ertheilen.
— Nach einer Ober⸗Tribunal⸗Entscheidung vom 20. Oktober cr. ist zum Begriff einer Mißhandlung im Sinne des §. 223 des R. Str. G. B. („Wer vorsätzlich einen Anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird wegen Körperverletzung mit Gefängniß bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis dreihundert Thalern bestraft.“*) die Absicht, einem Anderen ein körperliches Uebelbefinden zuzufügen, oder ihn an der Gesundheit zu beschädigen, keineswegs erforderlich. Es genügt vielmehr, wenn der Thäter in dem Bewußtsein ge⸗ handelt hat, daß die von ihm vorsätzlich gegen die Perfon eines Anderen gerichteten Thätlichkeiten eine Störung des körperlichen Wohlbefindens des Anderen zur Folge haben würden.
— In Börsenblättern finden sich Nachrichten über den Wiederaufbau Meiningens, welche durchblicken lassen wollen, daß dieser Wiederaufbau einem Unternehmer in General⸗ entreprise übertragen worden sei. Richtig ist, wie uns mitgetheilt wird, allerdings soviel, daß von einer Seite her an die Herzogliche Staatsregierung dahin zielende Anerbietungen herangetreten sind; auch kann gar nicht verkannt werden der Vortheil, welchen die Betheiligung bedeutender tech⸗ nischer und finanzieller Kräfte an der außerordentlich umfassen⸗ den und sehr dringenden Arbeit des Wiederaufbaus von bisher 202 Hauptwohngebäuden darbieten würde; jede solche Betheili⸗ gung wird daher sehr erwünscht sein. Aber es ist nicht die Herzogliche Staatsregierung, sondern es sind die einzelnen bisherigen Häuserbesitzer und sonstige einzelne Bau⸗ liebhaber, welche bauen. Lediglich mit diesen haben Bau⸗ unternehmer sich zu verständigen; von einem Vertragsabschluß hierüber zwischen der Staatsregierung und einem Generalunter⸗ nehmer, wovon die Zeitungen sprechen, kann keine Rede sein. Wenn die Stadtgemeinde den gesammten Brandplatz expropriirt hat, so geschah es lediglich zu dem Zweck, um eine durch⸗ greifende Verbesserung der Straßen⸗ und Kanalanlagen leichter durchführen zu können, und unter der Zusage an die Eigen⸗ thümer, zunächst diesen — soweit sie werden bauen können und wollen und der verfügliche Raum zureicht — Bauplätze wiederum abzulassen.
— Es wird beabsichtigt, im künftigen Jahre in der Stadt Algier eine Ausstellung zu veranstalten. Dieselbe soll am 15. November 1875 eröffnet und am 15. Februar 1876 ge⸗ schlossen worden. Obwohl die Ausstellung in erster Linie für algerische Erzeugnisse bestimmt ist, soll daneben auch das Aus⸗
land und zwar mit nachstehenden Gegenständen zugelassen wer⸗ den: 1) Hausthiere, 2) Landwirthschaftliche Geräthschaften, Instrumente und Maschinen aller Art, 3) desgleichen garten⸗ wirthschaftliche, 4) desgleichen solche, welche zum Bergbau be⸗ stimmt sind, 5) Gegenstände aller Art, jedoch nur sofern sie aus ohstoffen von spezieller algerischer Herkunft verfertigt sind.
— Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Staatsrath von Wolffersdorff, ist nach Sondershausen abgereist.
— Se. Durchlaucht der Fürst Hatzfeldt hat sich heute früh nach Trachenberg zurückbegeben.
— Der General⸗Major von Rothmaler, beauftragt mit Führung der 7. Division, hat sich nach Beendigung seines Ur⸗ laubs nach Magdeburg zurückbegeben.
— Der General⸗Major von Voß, Commandeur der
hier eingetroffen.
— S. M. Kanonenboot in Kiel außer Dienst gestellt.
— Die in gestriger Nummer nach Meldung des W. T. B. erwähnte Haussuchung auf der Dominsel in Posen fand unter Leitung des Polizei⸗Assessors Kiewitz statt und zwar bei fünf Domherren gleichzeitig. Ein Regierungsbeamter war d gegen
„Blitz“ ist am 31. Oktober cr.
4. JInfanterie⸗Brigade, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen
1“
Bayern. München, 1. November. Der König, der gestern zu längerem Aufenthalte hier eingetroffen, stattete heute Nachmittag dem Prinzen Luitpold, welcher heute sein Namens⸗ fest begeht, einen Besuch ab und verweilte längere Zeit bei demselben.
— Das Staats⸗Ministerium des Innern ist zur Zeit mit der eingehenden Prüfung der Frage bezüglich der Er⸗ richtung von Gesundheits⸗Kommissionen beschäftigt und wird alsbald eine Entschließung über die in dieser Beziehung als zweckmäßig befundenen Maßnahmen ergehen lassen.
Sachsen. Dresden, 1. November. Dem ersten Vize⸗ Präsidenten des Ober⸗Appellationsgerichts Karl Otto von Kiaw ist die nachgesuchte Versetzung in Ruhestand bewilligt worden und an seiner Stelle der zeitherige Ober⸗Appellations⸗ Rath, Geheime Rath Julius Freiherr von Friesen zum ersten Vize⸗Präsidenten des Ober⸗Appellationsgerichts ernannt worden.
— Das Gesetzblatt veröffentlicht das Gesetz, einige Abänderungen der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. Sep⸗ tember 1831 betreffend, vom 12. Oktober 1874. Dasselbe bestimmt: 1
I. In der Verfassungsurkunde werden §. 67, Absatz 2 und 3, in⸗ gleichen §§. 72 und 120 aufgehoben, und treten an deren Stelle fol⸗ gende Bestimmungen: §. 67, Absatz 2 und 3. „Die Wahl eines oder mehrerer Vizepräsidenten steht der Kammer zu.“ §. 72 „Die zweite Kammer wählt ihren Präsidenten und einen oder mehrere Vizepräsi⸗ denten.“ §. 120. „Die Stände, mit Ausnahme der in §. 63 unter 1 bis 7, 9, 11 und 12 gedachten Mitglieder der ersten Kammer, er⸗ halten, insofern sie nicht an dem Orte, wo der Landtag gehalten wird, wesentlich wohnen, als Entschädigung für den erforderlichen außer⸗ ordentlichen Aufwand Tage⸗ und Reisegelder in der durch die Land⸗
tagsordnung bestimmten Maße.“
II. Ebenso werden die §§. 83, 123, 124, 125, 126, 134 und 136 der Verfassungsurkunde, sowie das Gesetz, das Abtreten der Mi⸗ nister ꝛc. betreffend, vom 19. Juni 1846 aufgehoben. Ueber die dort berührten Gegenstände wird, soweit nöthig, durch die Landtagsordnung Bestimmung getroffen.
III. In §. 114 der Verfassungsurkunde wird nach den Worten: „von einem Landtage zum andern“ eingeschaltet: „ingleichen während der Vertagung der Ständeversammlung.“ 8 38 1
IV. In §. 116 wird der Absatz 2 folgendermaßen gefaßt: „Die Vertagung darf ohne ausdrückliche ständige Zustimmung nicht über sechs Monate dauern.“
V. Der §. 132 der Verfassungsurkurde enthält folgenden Zusatz: „Besondere ständische Schriften einzelner Kammern sind außer den in §§. 110 und 131 am Ende gedachten Fällen nur dann zulässig, wenn eine Kammer eine Adresse an den König zu richten wünscht.“
Leipzig, 1. November. Prinz Georg ist gestern Abend in Begleitung des Generalstabs⸗Chefs Obersten von Holleben hier eingetroffen, hat im Hotel Hauffe übernachtet und sich heute nach Borna zur Theilnahme an der Feier des fünfund⸗ zwanzigjährigen Bestehens des dritten Reiter⸗Regi⸗ mentes begeben. Heute Abend ist der Prinz nach Dresden zurückgekehrt.
Württemberg. Stuttgart, 30. Oktober. Der Prinz Alexander der Niederlande ist gestern Abend zum Besuche der Königlichen Familie hier eingetroffen und im Königlichen Residenzschlosse abgestiegen.
— 3. November. (W. T. B.) Der Reichstagsabgeordnete und Präsident der württembergischen Abgeordnetenkammer, Ober⸗ Tribunalsrath, Franz d. Weber, ist heute Nacht hier gestorben.
Hessen. Darmstadt, 30. Oktober. 2* Regierung hat den Ständen das Gesetz über die Pensionirung der auf Widerruf angestellten Beamten, bestehend in 14 Artikeln, vorgelegt. Nach dem Artikel 2 soll, wenn die Entlassung eines Beamten innerhalb der letzten zehn Dienstjahre erfolgt, das Ruhegehalt den Betrag von 40 Prozent des bisherigen Dienst⸗ einkommens nicht überschreiten. Erfolgt die Entlassung später, so soll dem Betrag von 40 Prozent des bisherigen Dienst⸗ einkommens für jedes weiter zurückgelegte Dienstjahr vom elften bis vierzigsten Dienstjahr einschließlich ein und ein halb Prozent zugesetzt werden können. Erfolgt die Ent⸗ lassung nach zurückgelegten fünfzig Dienstjahren, so soll ein Ruhegehalt von 90 Prozent des bisherigen Diensteinkom⸗ mens gewährt werden können. Nach Art. 3 können, wenn ein Beamter auf eine gewaltsame Weise aus Veranlassung seiner Dienstverrichtungen ohne sein Verschulden dienstunfähig geworden ist, der nach Art. 2 zulässigen Quote 20 Prozent des Dienst⸗
Einkommens bis zu dessen vollem Betrag zugesetzt werden.
Art. 11 bewilligt das sog. Gnaden⸗Quartal an die Hinterblie⸗ benen. Nach Art. 12 sollen künftighin die Gensd'armen wie die auf Widerruf angestellten Beamten behandelt werden. Dem Gesetz, das im Uebrigen viele Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Ja⸗ nuar 1858 wiederholt, jedoch auch noch sonstige Neuerungen enthält, liegt eine Uebersicht der auf Widerruf zu verleihenden Dienststellen bei.
— 1. November. Die Erste Kammer tritt am 10. November, Vormittags, zur Berathung und Abstimmung über die Kirchengesetze zusammen.
— Die Zweite Kammer wird am 5. wieder eine Sitzung abhalten, auf deren Tagesordnung die Berathung über: 1) die Vorlage Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Finanzen, den Entwurf eines Berggesetzes für das Groß⸗ herzogthum Hessen betreffend (zweite Lesung); 2) die Vorlage Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Erhöhung der Gehalte der diesseitigen Beamten und Bediensteten bei der Main⸗ Neckar⸗Eisenbahn für das Jahr 1874 und eventuell für das Jahr 1875 um ein Sechstheil betreffend; 3) die Vorlage Groß⸗ herzoglichen Ministeriums der Finanzen, bauliche Herrichtun⸗ gen ꝛc. in dem Main⸗Neckar⸗Bahnhof zu Darmstadt betreffend; 4) die Vorlage Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, den Gesetzentwurf, das Verfahren bei unfreiwilligen Versetzungen von Mitgliedern eines Justizkollegs in den Ruhestand betref⸗ fend, steht.
— Das Gesammt⸗Ministerium hat, dem ,Frkf. J.“ zufolge, der Zweiten Kammer nunmehr auch die von der Kom⸗ mission zur Abwickelung der Großherzoglichen Militärverwal⸗ tungs⸗Angelegenheiten“ aufgestellte Rechenschaftsablage über die Grceherzwliche Militärverwaltung für die Jahre 1870 und 1871 nebst 13 dazu gehörigen Beilagen zur verfassungs⸗ mäßigen Beschlußfassung vorgelegt. Die Rechenschaftsablagen für 1868 und 1869 sind schon durch die Zweite Kammer ge⸗ gangen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar „2. November. Ueber die Reise des Großherzogs gehen der „Weim. Ztg.“ Nachrichten aus Venedig zu. Der Großherzog begab sich da⸗ nach mit beiden Prinzessinnen am 13. Oktober von Bellaggio nach Como und über Cassolago, den Luganer See nach Lu⸗ gano; am 14. von da nach Luino, den Lago maggiore nach Stresa; von hier aus wurden die Borromeischen Inseln Isola Bella und Isola Madre besucht. Am 15. reisten die Höchsten Herrschaften von Stresa nach Arona und von dort nach Mai⸗
land, wo die Wiedervereinigung mit der Großherzogin statt⸗ fand, die bis zu diesem Tage noch in Bellaggio verblieben. Die Tage des 16. bis 20. waren den Sehenswüͤrdigkeiten von Mai⸗ land gewidmet; am 19. auch ein Ausflug nach Peora unter⸗ nommen zur Besichtigung der in der Nähe liegenden Karthause oder Certosa. — Die Abreise von Mailand nach Venedig mit Unterbrechung in Verona zur Besichtigung des Sehenswerthen geschah am 21. Der Aufenthalt sollte hier bis zum 28. Oktober dauern und dann die Weiterreise nach Florenz erfolgen.
Mecklenburg. Schwerin, 31. Oktober. Der Groß⸗ herzog und die Großherzogin werden morgen in Lübsee der Einweihung und am Abend nach Ludwigslust zurückkehren.
Oidenburg. Eutin, 2. November. Der Großherzog und die Großherzogin werden nach mehr als zweimonatlichem Aufenthalt morgen Eutin verlassen und sich mittelst Extrazuges über Hamburg nach Oldenburg zurückbegeben. Prinz Wasa, welcher seit einigen Tagen zum Besuch am Großherzoglichen Hofe weilt, wird die Höchsten Herrschaften nach Oldenburg be⸗ gleiten. An den Hofjagden, welche im Laufe des vorigen Mo⸗ nats auf den Großherzoglichen Fideikommißgütern in Holstein stattgefunden haben, hat unter Anderm auch der Landgraf von Hessen, welcher zu diesem Ende von Schloß Panker nach Güldenstein herübergekommen war, Theil genommen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 1. November. Der Herzog hat Schloß Hinterriß in Tirol verlassen und sich auf seine Herrschaft Waldsee an der Donau begeben.
Gotha, 1. November. Vorgestern starb der hiesige Staats⸗ anwalt und Landtags⸗Abgeordnete Morchutt zu Waltershausen.
Anhalt. Dessau, 31. Oktober. Der Erbprinz Leopold und Prinz Friedrich sind heute Morgen nach Bonn abgereist,
um auf der dortigen Universität ihre Studien fortzusetzen.
Reuß. Greiz, 1. November. Der regierende Fürst und sind gestern von Schloß Burgk hierher zurück⸗
die Fürstin gekehrt.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 1. November. 3.“ veröffentlicht folgende Verordnung des Reichs⸗Kriegs⸗Mini⸗ steriums, Truppen⸗Eleven betreffend:
„Die Erfahrungen des abgelaufenen Schuljahres haben einen stätigen Zuwachs an Truppen⸗Eleven konstatirt, und berechtigt diese erfreuliche Thatsache zu der Annahme, daß sich das Verständniß für die Vortheile dieser Institution in weiteren Kreisen einzuleben be⸗ ginnt. Nach den vorliegenden Berichten sind sogar wiederholt Fälle vorgekommen, daß von Seite einzelner Truppenkörper, welche die normirte Anzahl von Truppen⸗Eleven bereits erreicht hatten, Aspi⸗ ranten auf derlei Stellen abgewiesen werden mußten. Da es im Interesse des Allerhöchsten Dienstes liegt, bildungsfähige Jünglinge, welche den bezüglichen Bedingungen entsprechen, dem K. K. Heere zu⸗ zuführen, so haben die zur Aufnahme von Eleven berechtigten Trup⸗ penkörper diejenigen der gedachten Gesuche, die sie der Standesver⸗ hältnisse wegen nicht mehr zu berücksichtigen vermögen, dem Reichs⸗ Kriegs⸗Ministerium zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei wird fallweise zu berichten sein, ob der betreffende Aspirant ein Gewicht darauf legt, speziell bei dem von ihm namhaft gemachten Truppenkörper die Eintheilung zu erhalten, damit im Gegenfalle, wenn nöthig, die im⸗ perative Zuweisung an einen Truppenkörper, der einen Abgang auf⸗ zuweisen hat, verfügt werden könne. Ausnahmsweise wird genehmigt, daß die noch im Laufe des Monats November zuwachsenden Truppen⸗ Eleven, insofern sie die nöthige Vorbildung besitzen, noch in den dies⸗ jährigen zweiten Jahrgang der Vorbereitungsschulen, eventuell in eine Kadettenschule aufgenommen werden dürfen. Das Reichs⸗Kriegs⸗Mini⸗ sterium giebt sich der Erwartung hin, daß von Seite der Herren Generale und Truppen⸗Kommandanten den Truppen⸗Eleven alle Aufmerksamkeit zugewendet und durch entsprechende persönliche Ein⸗ wirkung eine im vitalsten Interesse der Armee geschaffene Institution zur Heranbildung des Offiziers⸗Nachwuchses gefördert werde.
Schweiz. Bern, 31. Oktober. Wie bereits gemeldet, hat der Nationalrath seine erste Berathung des neuen Militär⸗Organisations⸗Gesetzes bis auf die Uebergangs⸗ bestimmung beendigt. Betreffend die Verfügung über das Bundes⸗ heer und den Oberbefehl (Art. 239 bis 248), wurden nach Antrag des Bundesrathes noch folgende Beschlüsse gefaßt: Die Ver⸗ fügung über das Bundesheer mit Inbegriff des gesetzlich dazu gehörenden Kriegsmaterials steht sowohl zu Unterrichtszwecken, als zur Handhabung der inneren Ordnung und zur Verthei⸗ digung gegen Außen in erster Linie der Eidgenossenschaft zu. Sobald ein Aufgebot von mehreren Armee⸗Divisionen erfolgt, wählt die Bundesversammlung den General, welcher bis nach beendigter Truppenaufstellung den Oberbefehl führt. Eine vor⸗ herige Entlassung des Generals durch die Bundesversammlung kann nur auf den bestimmten Antrag des Bundesraths erfolgen. Ist der General zeitweise verhindert, den Befehl zu führen, so wird derselbe von dem Chef des Generalstabes übernommen. Wird
der General aus irgend einem Grunde unfähig, das Kom⸗
mando weiter zu führen, so hat der Bundesrath die Stelle des Oberbefehlshabers ssöfort bis zum Zusammentritt der Bundes⸗ versammlung zu besetzen. Der Bundesrath ertheilt gemãß den Beschlüssen der Bundesversammlung, sowie kraft der ihm selbst obliegenden Verpflichtungen dem Oberbefehlshaber verbind⸗ liche Instruktionen über den durch die Truppenaufstellung zu erreichenden Endzweck und stellt ihm die erforderlichen Streit⸗ mittel zur Verfügung. Der General ordnet alle militärischen
Maßregeln an, welche er zur Erreichung des ihm bezeichneten End⸗
zweckes für nothwendig und dienlich erachtet. Er verwendet die ihm
zur Verfügung gestellten persönlichen und materiellen Streitmittel
nach seinem Gutfinden und hat überdies das Recht, über alles nicht zum Heere gehörige Kriegsmaterial, sowie über alles bewegliche und unbewegliche Eigenthum, das sich im Bereich der Truppen⸗ aufstellung befindet, behufs ordnungen zu verfügen. Wenn der General das Aufgebot weiterer Heerestheile für begründet erachtet, so wird dasselbe durch den Bundesrath beschlossen und vollzogen. Dem Bundes⸗ rathe liegt dem General gegenüber die Pflicht ob, für die Er⸗ gänzung der ihm zur Verfügung gestellten Streitmittel sowohl in personeller als materieller Beziehung zu sorgen.
— Laut Voranschlag der Gotthardbahndirektion, welche vom Bundesrathe genehmigt worden ist, sind die Baukosten des großen Gotthardzunnels für das dritte Baujahr (1. Oktober 1874 bis 30. September 1875) auf 15,540,000 Fres. angesetzt. Bis Ende September sollen 3300 Meter fertiger und 1200 Meter unvollendeter Tunnel erstellt sein.
Großbritannien und Irland. London, 31. Oktober.
Den bis jetzt getroffenen Dispositionen zufolge wird die Königin mit der Prinzessin Beatrice und ihrem Hof⸗ staate am 20. November von Schottland nach Windsor zurück⸗ kehren, um dort bis zum 16. Dezember zu verweilen, worauf die Uebersiedelung nach Osborne für das Weihnachtsfest erfolgen wird. — Der Prinz und die Prinzessin von Wales, die
der neu restaurirten Kirche daselbst beiwohnen
Die „Prg.
Ausführung seiner militärischen An⸗
gestern wohlbehalten vom Kontinent nach Marlborough⸗House zurückkehrten, statteten bald nach ihrer Ankunft der Kaiserin von Rußland, dem Großfürsten Thronfolger von Rußland, sowie dem Herzog und der Herzogin von Edinburgh im Buckingham⸗ Palast einen Besuch ab, den die Kaiserin und ihr Sohn im Laufe des Tages erwiderten. Am Abend speiste der Großfürst⸗ Thronfolger bei Ihren Königlichen Hoheiten in Marlborough⸗ House. Am nächsten Dienstag werden der Prinz und die Prin⸗ zessin von Wales der Stadt Birmingham den versprochenen Besuch abstatten.
— Zu Ehren der Kaiserin von Rußland und des Groß⸗ fürst Thronfolger von Rußland gab gestern der russische Bot⸗ schafter, Graf Schuwaloff, in Chasham⸗House ein Dejeu⸗ ner, bei welchem auch der Prinz und die Prinzessin von Wales zugegen waren.
— Das Ministerium für die Kolonien hat von Sir Her⸗ kules Robinson ein amtliches Telegramm d. d. Sidney, 25. Oktober, erhalten, welches die bereits veröffentlichte Nachricht von der bedingungslosen Abtretung der Fidschi⸗Inseln an Großbritannien bestätigt. Sir Herkules bildete nach der An⸗ nahme der Abtretung eine provisorische Regierung, legte Steuern auf und setzte einen für gegenwärtige Zwecke genügenden Civil⸗ und Kriminal⸗Codex in Kraft. Er theilt ferner mit, daß König Kakombau seine Kriegskeule reich mit Friedensemblemen in Silber ausschmücken ließ und fie der Königin Victoria im Verein mit einer ehrerbietigen Botschaft, in welcher er die Interessen seines Volkes rückhaltslos der Gerechtigkeit und dem Edelmuth Ihrer Majestät anvertraut, als einen Tribut seiner Hochachtung übersandte.
— Der Premier⸗Minister Disraeli traf gestern von Hug⸗ henden Manor in London ein. Zwischen heute und morgen werden auch der Lordkanzler, sowie der Marine⸗Minister in der Hauptstadt erwartet.
— In Portsmouth wurde gestern der Grundstein zu einem neuen Gefängniß gelegt, dessen Bau einen Kostenaufwand von 40,000 Lstr. in Anspruch nehmen wird.
— In Eastbourne begann gestern in Gegenwart des Herzogs von Cambridge, des Prinzen Eduard von Sachsen⸗ Weimar, des Generals Sir Richard Airey und anderer hoch⸗ gestellter Militärs eine Reihe interessanter Experimente zum Zweck der Erprobung der Wirksamkeit von Belagerungs⸗ geschützen in ihrer Anwendung gegen Erdwerke. Die dabei benutzten Geschütze waren 40⸗ und 64⸗Pfünder, sowie 8zöllige gezogene Haubitzen.
— Von dem Werft der Schiffsbaufirma Laird Brothers in Birkenhead lief vorgestern das für Rechnung der chilenischen Re⸗ gierung gebaute gepanzerte Thurmschiff „Los Andes“ erfolg⸗ reich vom Stapel. Der Thurm des neuen Kriegsschiffes, das eine Tragkraft von 1600 Tonnen besitzt, wird zwei Geschütze des schwersten Kalibers als Armatur erhalten.
Frankreich. Paris, 2. November. (W. T. B.) Nach amtlicher Feststellung hat Délisse⸗Engrand bei der Stich⸗ wahl im Pas de Calais 84,460, Brasme nur 74,181 Stim⸗ men erhalten. Somit ist der Erstere gewählt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. Oktober. Der Eingang der direkten Steuern für die erste Hälfte des laufenden Jahres ist nach der „St. Pet. Ztg.“ nicht völlig befriedigend von Statten gegangen. Es sollten im euro⸗ päischen Rußland im Laufe des ersten Halbjahres an Steuern und Abgaben 50 Millionen Rubel einkommen, es sind aber nur 40 ½ Millionen faktisch eingegangen. An Loskaufszahlungen wurden in dieser Frist etwa 22 Millionen erwartet, 3 Millionen sind weniger eingezahlt worden. Der Rückstand vertheilt sich hauptsächlich auf die Gouvernements Bessarabien, Jekaterinosslaw, Kasan, Orenburg, Ssamara, Ssaratow, Taurien und Chersson. Der Rückstand erklärt sich durch die schwierige Lage der Ein⸗ wohner in Folge vorhergegangener Mißernten. Es läßt sich hoffen, daß nach der guten Ernte dieses Jahres die Steuern
präziser eingehen werden.
Ueber die Unruhen in Kokand meldet der „Russ.
Inv.“: Die Aufstände und Zwistigkeiten, deren Schauplatz während des verflossenen Frühjahrs und Sommers das Khanat Kokand war, scheinen jetzt ein Ende genommen zu haben. Diese Unordnungen bildeten nur die Fortsetzung des schon im ver⸗ angenen Jahr unter den Kirgisen und Kiptschaken des Khanats usgebrochenen Aufstandes, der indeß von Chudojar⸗Khan ge⸗ ämpft wurde, wobei es an Grausamkeiten und Hinrichtungen nicht fehlte. Wie eingelaufene Nachrichten melden, hat Chudojar⸗ Khan den stellvertretenden General⸗Gouverneur von Turkestan
benachrichtigt, daß der Aufstand jetzt vollständig unterdrückt sei.
Schweden und Norwegen. Christiania, 28. Okto⸗ tober. Von Hammerfest wird unterm 7. Oktober geschrieben, daß der Prinz Arnulph von Bayern nebst seinem Adju⸗ tanten, dem Grafen Bothmer, auf dem Dampfschiff „Lofoten“ daselbst angekommen waren. Am Tage darauf wurde per Dampfschiff „Nor“ eine Tour nach dem Nordcap unternommen. Nach Aufenthalt einiger Stunden fuhr der Prinz zur Besichti⸗ gung der Oscarsäule nach Hammerfest zurüͤck, von wo die Reise über Haparanda nach Stockholm fortgesetzt werden sollte. (Der Prinz ist inzwischen bereits in Berlin angekommen. D. R.)
— Der Chef des Justiz⸗Departements, Hol mboe, geht in diesen Tagen als norwegischer Staatsrath an die Regierung zu Stockholm.
— Vom Storthing wurde in der letzten Session der Antrag genehmigt, künftighin auch die Kirchensteuern, d. h. die Ausgaben, welche die Erbauung und Erhaltung der Landes⸗ kirchen verlangten, nach dem Vermögen und Einkommen der Steuerzahler abzuschätzen und nicht, wie es bisher geschehen war, nach der sog. Matrikel. Die Matrikel ist eine Bestimmung, wonach die Steuerkraft eines jeden Grundstücks in einer Ver⸗ hältnißzahl von Spd. und Sk. ausgedrückt wurde, und wonach man dann die einzelnen Steuerbeträge abschätzte. Dieser Antrag erhielt jedoch nicht die Königliche Sanktion. Der denselben betr. Bericht der Regierung liegt jetzt gedruckt vor, und ersieht man daraus, daß das Kirchendepartement den Vorschlag zur Annahme empfohlen, die übrigen Departements aber die Annahme widerrathen haben. Das Kirchendepartement ging davon aus, daß, nachdem bereits die Schul⸗ und Armensteuern nach Vermögen und Einnahme erhoben würden, dieses ebenso gut für die weniger wichtige und bedeutende Kirchensteuer der Fall sein könnte, während die übri⸗ gen Departements sich der Ansicht zuneigten, daß auf diese Weise die Matrikel als Grundlage der Besteuerung wegfiele; denn es gäbe, wenn man auch noch die Kirchensteuer nicht mehr nach der Matrikel einzöge, keine Grenze mehr für die Art der Erhebung aller übrigen Steuern, und deshalb könnte diese Frage nur ent⸗ schieden werden, wenn man zugleich das ganze Steuerwesen auf
1 Dänemark. Kopenhagen, 30. Oktober. Der König, die König in, Prinzessin Thyra und Prinz Johann, Bru⸗ der des Königs, reisten gestern nach Helsingör, um der Prinzessin Augusta (Wittwe des vor einigen Jahren verstorbenen Barons Blixen⸗Finecke und Schwester der Königin von Dänemark), deren Geburtstag heute ist, einen Besuch abzustatten. — Die Kon⸗ firmation des Prinzen Waldemar soll dem Vernehmen nach Mitte Dezember in der Schloßkirche stattfinden.
— Die Schraubenfregatte „Iylland“, welche zur Reise des Königs nach Island benutzt wurde, ist jetzt wieder in Stand gesetzt, um eine längere Expedition nach dem Mittel⸗ ländischen Meere, sowie den türkischen und ägyptischen Gewässern zu unternehmen. 1
— Der vom Abg. Winther im Folkething eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend die Herabsetzung oder Aufhebung der sogenannten Kriegs⸗Zollsteuer auf Zucker, Kaffee, Thee, Cichorien stand am 27. Oktober zur ersten Behandlung und wurde schließ⸗ lich einem Ausschuß überwiesen. — Vorgestern wurde der pri⸗ vate Gesetzentwurf, betreffend eine Pension von 1000 Thalern für die Wittwe des Obersten Tscherning, als Anerkennung der Verdienste ihres Mannes, in erster Behandlung einstim⸗ mig ohne Diskussion vom Folkething angenommen. — Dem Ver⸗ nehmen nach gedenkt die Linke selbst einen Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Gehälter der Prediger, einzubringen.
Amerika. Die Londoner Abendblätter vom 2. d. M. veröffent⸗ lichen ein Telegramm aus Rio de Janeiro vom 31. v. Mts., wonach im Staate Buenos⸗Ayres, unweit der Mündung des Salado, zwischen den Regierungstruppen unter Campos und den Insurgenten unter Ribas ein Gefecht stattgefunden hat. Nach den Berichten der argentinischen Regierung wurden die Insurgenten geschlagen. Ribas gelang es indessen, seine Ver⸗ einigung mit Mitre zu bewerkstelligen, der im Anmarsch auf die Hauptstadt begriffen ist. Eine neue Schlacht wird erwartet. Die Verbindung der Stadt Buenos⸗Ayres, welche stark befestigt ist, mit der Umgegend ist unterbrochen.
Asien. Aus Calcutta wird vom 30. Oktober gemeldet, daß sich die Expedition gegen die Dufflas in Harmutti versam⸗ melt. Der Vizekönig kehrt am 4. November für die legislato⸗ rische Saison nach Calcutta zurück.
Australien. Neu Guinea. Dem „Melbourne Argus“ zufolge hat die Regierung von Neu Süd⸗Wales eine Denkschrift an die britische Regierung gerichtet, worin sie die Annexion von Neu Guinea empfiehlt.
1“
Nr. 21 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blattes“ hat fol⸗ genden Inhalt: Verleihung der Gerichtsbarkeit und Disziplinar⸗ Strafgewalt eines Regiments⸗Commandeurs an den Kommandanten
wärtern für vakante Stellen bei Staats⸗ und Kommunal⸗Behörden in den Provinzen Pommern und Brandenburg. — Klassifizirung S. M. Torpedo⸗Dampfer „Zephir“. — Unterstützung der Militär⸗An⸗ wärter beim ersten Eintritt in den Grenzaufsichts⸗Dienst. — Aus⸗ stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst. — Druckfehler⸗Berichtigung. — Flurschäden⸗Vergütung. — Die Einrichtung resp. Inbetriebsetzung einer Elektro⸗Semaphorischen Telegraphen⸗Station in Hantsholm, Nord⸗ küste von Jütland. — Ueberweisung von Maschinenpersonal an die Kaiserlichen Werften zur Ausführung der nach Außerdienststellung S. M. Schiffe an den Maschinen ꝛc. vorzunehmenden Reinigungs⸗ und Instandsetzungsarbeiten. — Verfahren bezüglich der Verpackung der Reichsmünzen. — Lebensversicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine. — Anstrich der Anker, Ankerketten ꝛc. an Bord S. M. Schiffe und Fahrzeuge.
— Die Nr. 22 der Hydrographischen Mittheilungen, herausgegeben von dem Hydrographischen Bureau der Kaiserlichen Admiralität, hat folgenden Inhalt: Die Expedition S. M. S. „Gazelle.“ II. Vom britischen Kanal bis Kap Verdeschen Inseln. — Die hydrographischen Forschungen und Tiefseelothungen I. B. M. S. „Challenger“ im südlichen indischen Ozean. — Kleinere hydrogra⸗ phische Notizen.
— Nr. 22 des „Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Gewerbe⸗ und Handels⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den Kö⸗ niglich Preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Verfü⸗ gungen des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen be⸗ treffend. Erkenntniß des Königlichen Obertribunals vom 2. Juni 1874: Der Brennereibesitzer wird von der Strafe einer Defraudation oder Kontravention betroffen, wenn nicht ermittelt wird, daß das Verschulden einen Andern trifft. Cirkular⸗Verfügung des König⸗ lichen Finanz⸗Ministerinms, die Stempelpflichtigkeit der Rekurs⸗ bescheide in Schankangelegenheiten betreffend, vom 24. Juli 1874. Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Ausführung des Gesetzes vom 5. Mai 1872 über die Stempelabgaben von ge⸗
eine andere Basis aufbaue
wissen, bei dem Grundbuchamte anzubringenden Anträgen betreffend, vom 4. August 1874. Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministe⸗ riums, die Tarifirung von ledernen Hutbesätzen (s. g. Schweißleder) betreffend, vom 5. September 1874. Personal⸗Chronik.
Statistische Nachrichten
Die Generalübersicht sämmtlicher Ortschaften des Königreichs Sachsen nach der neuen Organisation der Behörden mit Angabe ihrer Einwohner⸗ und Häuserzahl am 1. Dezember 1871 ist vom Königlich säͤchsischen statistischen Bureau zusammengestellt und Dresden, 1874, R. v. Zahns Verlag, erschienen.
(Wien. Z.) Statistischen Ausweisen zufolge belief sich die Totalsumme der mit Schluß des Jahres 1872 in den verschiedenen Sparkassen Europas hinterlegten Summen auf 5 Milliarden Francs. Mit dem Schluß des Jahres 1873 hatte sich dieser enorme Betrag noch um 300 Mill. Francs erhöht; hierbei figurirt Großbritannien mit 1 Milliarde und 542 Mill. Francs; Oesterreich mit Ausschluß der transleithanischen Länder mit 1 Milliarde und 207 Mill. Francs, Frankreich mit nur 550 Mill. Francs. 8
Kunst, Wissenschaft und Literatuir.
Bekanntlich werden von der Königlich preußischen Landes⸗ triangulation trignometrische Höbenmessungen und in letzter Zeit gleichzeitig ausgedehnte geometrische Nivellements ausgeführt, die im Zusammenhange mit den Veröffentlichungen über die Landestrian⸗ gulation dem Publikum zugänglich gemacht werden. Der Ingenieur und Feldmesser Müller Köpen ist jetzt damit beschäftigt, nach den Materialien der Landestriangulation ein systematisches Höhen⸗ netz über Preußen, auf eine einzige Niveaubasis bezogen, syste⸗ matisch und übersichtlich provinzweise geordnet, in einer besonderen Ausgabe den Technikern zugänglich zu machen, damit dieselben sich in allen in die Hand zu nehmenden Projekten über Eisenbahnen, Straßen, Kanäle daran anschließen können. Von den von demselben Verfasser herausgegebenen stereotypirten Meterteilungen er⸗ scheint binnen Kurzem der zweite Abdruck, womit gleichzeitig eine neue Ausgabe mit aufrechtstehender Numerirung verbunden ist.
— Das auf dem Paradeplatz in Rathenow befindliche Standbild des Kurfürsten Friedrich Wilhelm ist nunmehr vollständig
S. M. Kanonenboot „Nautilus“. — Ermittelung von Militär⸗An⸗
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durch den Bildhauer Lürssen aus Berlin restaurirt worden. Die Ar⸗ beit ist sehr gut gelungen.
— Die Stadt Alt⸗Ruppin hat in diesem Sommer ein neues Rathhaus gebaut; für den Sitzungssaal haben Se⸗ Majestät der Kaiser und König der Stadt Allerhöchstihr Bildniß verliehen.
— Die neue Kreisordnung vom 13. Dezember 1873 nebst Erläuterungen, ein Hand⸗ und Hülfsbuch der von E. C. Parey, Kgl. Regierungs⸗Rat (Magdeburg, Verlag von Emil Bänsch 1875) ist in zweiter vermehrter und verbesserter Auflage er⸗ schienen. Dieser zum praktischen Gebrauch für die Amtsvorsteher, Ortsschulzen oder Gemeindevorsteher bestimmte Leidfaden enthält zu⸗ nächst den Wortlaut der Kreisordnung, dann die Erläuterungen zu derselben und ein System der Polizeiwissenschaft.
Von demselben Verfasser und in demselben Verlage ist auch eine Uebersicht der Gesetzgebung des Deutschen Reichs von der Entstehung des Norddeutschen Bundes bis September 1874 er⸗ schienen, in welcher die Titel der Gesetze systematisch gruppirt sind.
— Heft X. des III. Bandes der Blätter für Kunst⸗ gewerbe, unter Mitwirkung bewährter Fachmänner herausgegeben und redigirt von Valentin Teirich, Architekt, Professor an der Kunstgewerbeschule des K. K. österreichischen Museums und Docent am K. K. Polytechnikum in Wien (Wien, Verlag von R. v. Waldheim), hat folgenden Inhalt: Initiale W., im Style des 16. Jahrhunderts. Die nationale Schmuckindustrie auf der Wiener Weltauestellung 1873, von Albert Ilg. Erklärender Text zu: Tafel XXXVIII. Zimmerofen, ausgeführt von der Carl Friedenthalschen Thonwaarenfabrik zu Tschauschwitz nächst Neisse. Tafel XXXIX. Funteuil, entworfen von Ober⸗Baurath Theophil R. v. Hansen. Tafel XL. Glasgefäße, entworfen von Professor Alois Hauser. Tafel XLI. Wandspiegel, entworfen von Architekt Heinrich Claus. Seite 76. Altar, entworfen von Ober⸗Baurath Friedrich Schmidt. Seite 77. Ander⸗Grabmal, entworfen von Ober⸗Baurath Heinrich R. v. Ferstel. Seite 80. Gefäß von Hans Brosamer, 16. Jahrhundert. Detailblatt: Fauteuil, entworfen von Ober⸗Baurath Theophil R. v. Hansen. Bett, entworfen von Valentin Teirich.
—— Der solenne Akt des Rektorwechsels an der Universi⸗ tät Leipzig vollzog sich am 31. Oktober in gewohnter Weise bei überfüllter Aula. Aus der Rede des abtretenden Rektors ging unter anderem hervor, daß die Universität z. Z. 2931 inskribirte Studirende zählt, 215 mehr als im Sommer, 55 mehr als im Wintersemester 1873/74. Der neue Rektor Dr. theol. Baur trat mit einer halb ernsten, halb humoristisch animirten Rede über den Gegensatz zwi⸗ schen idealem Monismus und realem Dualismus an. — Der Pro⸗ fessor der Philosophie Dr. Kuno Fischer in Heidelberg hat, wie die „Allg. Ztg“ vernimmt, einen Nuf nach Leipzig erhalten, oder ist wenig tens dort von der philosophischen Fakultät an erster Stelle zur Berufung vorgeschlagen. — Der Privatdozent Dr. phil. Heinrich Nitsche ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Leipzig ernannt worden.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Im Regierungsbezirk Magdeburg ist die Ernte im Allge⸗ meinen befriedigend ausgefallen, wenngleich die Dürre in einzelnen Gegenden nachtheilig gewirkt hat. Namentlich hat das Wintergetreide einen reichlichen Ertrag geliefert. Futter und Gemüse sind nur wenig gewonnen worden, die Grummeternte ist fast ganz ausgefallen. Die Kertoffeln sind gut gerathen und gesund. Dagezgen sind die Zucker⸗ rüben klein geblieben, weisen aber einen hohen Zuckergehalt auf. Obst giebt im Allgemeinen einen geringen, der Weinstock einen sehr reichen Ertrag. An einigen Orten haben sich in Folge der Dürre die Mäuse stark vermehrt. 8
— Die Ernte in der Provinz Schleswig⸗Holstein darf im Ganzen als eine sehr gute bezeichnet werden, stellenweise als eine solche, wie sie in vielen Jahren nicht vorgekommen ist. Es ist nicht blos reichlich Stroh gewachsen, sondern die Löhung versprichz theilweise sehr reichlich zu werden, wozu die Vollkommenheit und Größe des Korns, besonders auch des Roggens, mit beiträgt. Es wird durch den guten Ausfall der Kornernte und den größeren Nähr⸗ werth des Strohes der Ausfall theilweise ausgeglichen werden, welche die nur mäßige Heuernte geliefert hat, und die höhere Löhung, sowie die bessere Beschaffenheit des verkäuflichen Korns wird den etwas er mäßigten Preis der Kornwaaren ausgleichen. Heuernte des ersten Schnittes ist in diesem als gewöhnlich geerntet worden, für deren günstig gewesen ist.
Die Grabweiden erhalten sich bei vorherrschender Wärme un rechtzeitiger Feuchtigkeit frisch, grün und kräftig. Die Fettviehpreis sind etwas heruntergegangen, indessen hoffen doch die Fettviehgräse im Ganzen auf einen recht guten Jahresertrag, und es wird ein Weichen der Fleischpreise für das naͤchste Jahr nicht erwartet, eben⸗ sowenig ein Weichen der Landpacht und des mageren Viehs.
Die Arbeiterverhältnisse haben sich ziemlich günstig gestaltet, war sind die Arbeiterlöhne nicht niedrig geworden, aber es ist kein Mangel an Arbeitern gewesen, wobei auch die Benutzung von land⸗ wirthschaftlichen Maschinen jeder Art bedeutend zuge ommen hat.
— Das Oktoberheft des Landwirthschaftlichen Cen⸗ tralblatts für Deutschland, begründet von Adolf Wilda, redi⸗ girt von Alexander Müller (Berlin, Verlag von Wiegandt, Hempel u. Parey), hat folgenden Inhalt: Die Fortschritte des Maschinen⸗ wesens von Prof. E. Perels. Pflanzenkrankheiten von P. Sorauer. Die Rinderpest aus dem internationalen Gesichtspunkte von A. del. Meteorologie: Der milde Winter 1873/74 von H. W. Dove. Witterung im Juli. Witterung im August. Physik, Chemie, Bo⸗ denkunde: Fisch⸗Guano von Emil Meinert. Protein von E. Mat⸗ thieu und V. Urbain. Technologie: Liernurs pneumatische Kanalisa⸗ tion von DDr. Reinhard und Merbach. Zur Aufbewahrung des Kohls. Betriebslehre, Unterrichtswesen: Universitätsbildung der höheren Forst⸗ beamten. Das Dominium Selchow von G. Neuhauß. Winter⸗ Semester: Landwirthschaftliche Schule Hof⸗Geisberg. Forstakademie Mariabrunn. Wiesenbauschule Wittkiel. Vereinswesen: Die land⸗ wirthschaftliche Ausstellung zu Brüssel. Volkswirthschaft: Die Durch⸗ schnittspreise der Lebensmittel von Dr. Engel. Der Hopfen von Reu⸗ tomysl. Rückwanderung von Amerika. Versicherungs Gesellschaft Thuringia. Gladbacher Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Landeskultur Gesetzgebung: Verschleppung der Lungenseuche. Deutsches Schlachtvieh in London. Getreide⸗Usanzen 1874 — 75 in Breslau, Wien und Pest Staatspreise für österreichische Käserei⸗Genossenschaften.
Gewerbe und Handel.
Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis Ende 1,994,900 Thlr. 5pro⸗ Es sind
n. Bei der geringeren Jahre mehr Nachmat Gedeihen die Witterun
Vom Oktober cr. 5,429,200 Thlr. 4 ½prozentige und zentige, zusammen 7,424,100 Thlr. Pfandbriefe ausgegeben. zugesichert, aber noch nicht abgehoben, 1,700,700 Thlr., in der Fest⸗ stellung begriffen 13 Darlehnsgesuche auf Grundstücke, zum Feuer⸗ versicherungswerthe von 324,100 Thlr., im Laufe des Monats Ok⸗ tober cr. angemeldet 13 Grundstücke mit einem Feuerversicherungs⸗ werthe von 373,650 Thlr.
— Der Aufsichtsrath der Berliner Maschinenbau⸗Aktien⸗ esellschaft (vorm. Freund) hat beschlossen, für das abgelau⸗ henn Geschäftsjahr eine Dividende von 4 % zu vertheilen.
— Nach dem der letzten Sitzung des Verwaltungsrathes erstatte⸗ ten Geschäftsbericht der Aktienbrauerei Friedrichshain war die Produktion um 16,000 Tonnen größer als im Vorjahre, ohne daß man indeß der Nachfrage genügen konnte. Der Verwaltungsrath be⸗ schloß, nachbdem 2 % auf Gebäude, 10 % auf Maschinen, Utensilien und Fastagen, 20 % auf Pferde und Wagen abgeschrieben, dem Re⸗ servefonds 10 % zuzuschreiben und der Generalversammlung eine Ver⸗ theilung von 9 % Dividende in Vorschlag zu bringen. Sämmtliche Neubauten, die Doppeldarre sowie das Sudhaus, sind fertig gestellt und dem Betriebe übergeben. Von dem bewilligten hypothekarischen
Darlehen von 150,000 Thlrn. gelangten bis jetzt nur 50,000 Thlr. zur Verwendung, der Rest bleibt für das laufende Geschäftsjahr reservirt.