für viel schwerer halte, einen geisteskranken Menschen für gesund zu halten, als einen Menschen für geisteskrank zu erklären. Wenn ich die Anschanung aussprechen koͤnnte, daß derselbe geistig krank sei, so würde ich auch in der Lage sein, diese Ansicht auf eine Reihe wissenschaftlicher Beweis⸗ gründe zu stützen, wenn ich ihn aber für gesund erachte, so fehlt die⸗ ser Ansicht die wichtigste Stütze, die eine lange Beobachtung, womög⸗ lich unter wechselnden Verhältnissen giebt. Diese Lücke in dem mir zu Gebote sehenden wissenschaftlichen Material ist allerdings zum Theile ausgefüllt durch die geraume Zeit hindurch fortgesetzte ärzt⸗ liche Beobachtung des Angeklagten Seitens des Königlichen Bezirks⸗ gerichtsarstes Dr. v. Fabrice im Gefängnisse zu Schweinfurt, an deren Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu zweifeln ich keine Ursache habe, ferner durch das, was Sie gestern von den Zeugen gehört haben. Allein, Sie werden mir zugeben, daß diese Beobachtung des Hrn. Dr. v. Fabrice immerhin unter sehr monotonen Verhältnissen und täglich unter ganz underänderten Umständen erfolgt ist. Die Seele aber ist ein zarter und seinbesaiteter Apparat, der unter verschiedenen Ver⸗ bhaltaissen auch auf die gleichen äußeren Reize sehr verschieden reagirt. Sollte es sich ereignen, daß der Angeklagte Kullmann im Verlaufe einer nicht allzulangen Zeit pfychisch erkranken würde, so würde sch sehr geneigt sein, meine gegenwärtige Anschauung über seinen Geisteszustand für eine unarichtige zu halten und zuzugestehen, daß ich mich wegen mangelnder Kenntniß aller Faktoren getäuscht Dabe; diese Faktoren aber, auf die ich mich stütze, sind die Arbeit, dann jene Gelegenheiten, bei welchen sich der geistige Zustand des Menschen zu erkennen giebt, nämlich Vergnügungen, Unterhaltungen, Tanz und die Einwirkuntg geistiger Getränke. Das ist aber nicht der Fall. Wenn ich der Ein ladung des Hrn. Vertheidigers Folge geleistet habe, obwohl mir nicht alles zur Beurtheilung wünschenswerthe Material zu Gebote stecht, so geschah dies nicht etwa aus Sympathie mit der Handlung des Angeklagten oder mit seiner politischen Rich⸗ tung, sondern aus zwen anderen Gründen, welche ich Ihnen vorlegen möchte, wenn sie uns auch auf einen Augenblick von dem uns be⸗ schäftigenden Gegenstande abführen. Einmal halte ich es für meine Pflicht, dem Berufe des Sachverständigen immer Folge zu leisten, und den Rechtsbeflissenen das Urtheil des achverständigen in keinem Falle vorzuenthalten, weil ich damit das löbliche Be⸗ ginnen derselben zu fördern hoffe, in allen Fällen, welche einigen Zweifel zulassen, die Stimme eines Sachverständigen zu hören, ein Bestreben, welches nicht genug unterstützt werden kann. Der zweite Grund, warum ich der Einladung Folge leistete, liegt darin, daß ich Ort und Gelegenheit für passend hielt, gegen ein Vorurtheil mich zu äußern, welches oft genug Seitens der Rechtsbeflissenen nicht minder als Seitens des Publikums an den Fersen des pfychologischen Exper⸗ ten haftet und wohl geeignet ist, seine Thätigkeit zu lähmen. Es ist dies das Vorurtheil, als habe der Arzt in Verfolgung humaner Be⸗ strebung bei der Beurtheilung kriminalpsychologischer Fälle. Die Tendenz, die Interessen des Angeklagten zu wahren und denselben wo möglich, wie man zu sagen pflegt, den Klauen des Gesetzes zu entreißen. Es ist dieses nicht der Fall und es fehlt die Erwägung, daß wir einem Angeklagten einen schlechten Dienst erweisen, indem wir ihn für psychisch krank erklären; denn dadurch rauben wir ihm zugleich seine ganze bürgerliche Existenz. Wenn Sie diese Er⸗ wägung auf den hier vorliegenden Fall Kullmanns anwenden, so werden Sie mir zugeben, daß der Angeklagte in eine viel schlim⸗ mere Lage käme, wenn ihn die Sachverständigen für geistig krank hielten; denn wir müßten ihn dann zugleich für einen gefährlichen Kranken erklären, und Niemand in der Gesellschaft würde daran ver⸗ hindert werden können, sich gegen einen so gefährlichen Kranken zu schützen, so lange sie es immer für nöthig hält und sei es auch zeit⸗ lebens. Kehre ich nach diesem Exkurs, den Sie entschuldigen wollen, zu unserm Thema und zu der Frage zurück, ob ich glaube, daß der Angeklagte unter dem Einflusse einer psychischen Störung, einer Er⸗ krankung seines Geistes und mit beschränktem Willen gehandelt habe, so muß ich diese Frage dahin beantworten, daß ich weder in dessen Vergangenheit, noch in den gegenwärtigen Untersuchungen, die ich gesterm mit ihm gepflogen habe, genügende Anhaltspunkte finden konnte, sowie auch nicht in seinem Verhalten wäh⸗ rend der heutigen Sitzung, durch welche ich mich für berech⸗ tigt hielte, eine pfychische Störung desselben anzunehmen. Auf der andern Seite aber muß ich zugeben, daß bei dem Angeklagten eine gewisse erbliche Belastung vorhanden ist. Erlauben Sie mir, daß ich Ihnen diesen Ausdruck näher etwas auseinandersetze. Es ist vielleicht Manchem von Ihnen bekannt geworden, daß die neuere Kriminal⸗ statistik eine höchst auffallende und merkwürdige Thatsache nachge⸗ wiesen hat. Es besteht diese darin, daß von einer bestimmten gleich großen Bevölkerungszahl in jedem Jahre eine nahezu gleich große Anzahl von Verbrechen begangen wurde, und zwar nicht nur eine gleich große Anzahl, sondern auch Verbrechen von gleicher Qualität. Es ist damit ausgesagt, daß in der Begehung von Verbrechen eine gewisse Gesetzmäßigkeit herrscht. Es ist damit auch die Ansicht über die Freiheit des menschlichen Willens, die man früher für eine fast absolute gehalten hat, in Frage gestellt. Cs steht dieser Annahme einer absoluten Willensfreiheit ein so zu sagen mechanisches, ein Zwangsmoment gegenüber. Diese geistige Unfreiheit, welche bei den Handlungen der Verbrecher mitspielt, welche aber nur in großen Zahlen nachweisbar ist, vertheilt sich selbstverständlich auf die ein⸗ zelnen Individuen, wenn auch nicht in gleichmäßiger Weise. Viel⸗ mehr differirt sicher bei den einzelnen verbrecherischen Individuen dieser Faktor der Unfreiwilligkeit in beträchtlichem Maße. Wir kennen weder im Großen noch beim einzelnen Individuum die Mo⸗ mente, welche die Freiheit des Willens beschränken, mit hinlänglicher Genauigkeit. Erziehung und Bildung, der Umgang mit anderen Menschen, der Einfluß anderer Leute spielen eine wesentliche Rolle und ebenso die bewegten Zeitverhältnisse, und was zuletzt und wohl am Meisten betont werden muß, das ist die erbliche Anlage. Unter den angegebeuen Eigenschaften muß ich eine hervorheben, welche für Beurtheilung des Angeklagten von besonderer Wichtigkeit erscheint, nämlich, wie schon gesagt, die familiäre Anlage zu geistiger Störung. Sein Bildungsgrad ist ein geringer, die Erziehung, die er zu Hause genossen, war nicht von Werth, er ist mit Menschen um⸗ gegangen, die keinen besonders guten Einfluß auf ihn hatten. Ich kann es nicht für eine Gleichügltigkeit ansehen, Daß in drei aufeinanderfolgenden Generationen in einer Familie Selbst⸗ mord, Seisteserkrankung auf esnander folgten. Der Irrenarzt ist immer gewohnt, wenn er besonders exorbitante Handlungen zu beur⸗ theilen hat, sich die Frage vorzu legen, ob nicht eine erbliche Anlage zu geistiger Störung bei dem Thäter vorhanden sei. Es ist diese Frage auch bei Kullmann aufzustellen, einmal wegen der Abnormität der Handlung und denn auch wegen der nachgewiesenen geistigen Stö⸗ rung der Mutter. Man muß sagen, daß diese geistige Disposition auch auf den Angeklagten übergehen werde. Nun, die Erblichkeit der Weistesstörung ist eine sehr ausgedehnte. Bei den Wahrnehmungen, Die ich in den fünf Jahren meiner praktischen Thätigkeit gemacht habe, und bei den sorgfältigen Untersuchungen habe ich gefunden, daß etwa 60 % mit einer erblichen Anlage behaftet sind. Damit sage ich nur, Daß bei Kullmann die Möglichkeit einer erblichen Anlage vorhanden ist. Damit habe ich aber noch lange nicht ausgedrückt, datß das wirklich der Fall sei. Die Mutter war reizbar und erregt, auch bei Kullmann finden wir das. Wenn ich auch geneigt bin, bei Kullmann eine gewisse erbliche Belastung anzunehmen, so bin ich weit entfernt, damit vu sagen, daß derselbe Auch pspchisch krank sei. Ich sage damit nur, daß jener mechanische Faktor, der überall mitspielt, auch hier in Frage steht. Leider ist die Piychologie nicht in der Lage, gleich der Mechanik ihre Faktoren mit Maß und Zahl zu bezeichnen, wenn sie auch schüchterne Anfänge dazu gemacht hat und wird vielleicht nie in ausgiebigem Maße dazu ge⸗ Jangen. Ich bin deshalb außer Stande, für das Maß pfychischer Belastung, welches ich bei Kullmann anzunehmen geneigt bin, Ihnen eine sichere Verhältnißzahl zu nennen. Wenn Sie mich aber um meine jubjektive Meinung darüber befragen, so würde ich eine Bruch⸗ zahl nennen, welche sicher weder auf Ihr Urtheil noch auf das Strafmaß irgend einen Einfluß üben würde. Ich jage daher mit dem Herrn Bezirrsarzt Dr. v. Fabrice, daß die Belasrung im Verhältniß zur vorhandenen Willens⸗
freiheit und zur geringe sei, daß 89 mit dem Hrn. Dr. Fabrice der Ueberze ugung, keit Kullmanns hänlänglich ausgereicht hätte, gang mit anderen Leuten gewonner. hatte, seine Willensfreiheit ausgereicht häͤtte, Thaten, den er irgendwie aufgenommen hatte, zu unterdrücken. Ich würde meiner Aufgabe schlecht nachkommen, wenn ich nicht auf sene geistigen Störungen zu sprechen käme, mit denen das Verhalten des Angeklagten und sein Wesen etwas Aebnlichkeit hat. Es kommen drei Krankheitszustände vor, welche ich Ihnen vorführen muß. Den ersten Zustand möchte ich nennen den einer krankhaften Zornwüthigkeit; es giebt diesen Zustand. Man könnte denken, daß, nach seinen Ante⸗ cedentien zu schließen, er mit diesem Zustande behaftet ist; er ist reizbar, erregbar und geräth oft in zornige Aufwallung. Sie werden mir sogleich entgegen halten, daß in einem solchen Zustande die gegen⸗ wärtige That nicht auszuführen war. Die That ist mit der größten Kaltblütigkeit beschlossen und mit der rößten Ruhe ausgeführt worden. Es kann daher von einer Zornesaufwallung nicht die Rede sein. Ich halte einen Zorn, der 3 — 4 Monate andauert und eine so ermüdende Fußreise bis nach Kissingen durchmacht, nicht für einen augenblicklichen. Ein zweiter Zustand, den ich zu berücksichtigen habe, ist die sogenannte partielle Verrücktheit. Es giebt geistige Krankheitszustände, in denen der Kranke sich in allen Gebieten geistiger Thätigbeit verständig zu außern vermag und nur in einem mehr oder weniger engbearenzten Kreise falsche Vorstellungen hegt. Man köͤnnte eine solche krankhafte Vorstellung eine Wahnvorstellung nennen, wenn Kullmann glaubt, Bismarck verfolge die katholische Kirche und könnte annehmen, die That Kullmanns sei eine Ausgeburt dieser Wahnvorstellung. Allein es fehlen auch hier die wesentlichsten Merkmale der Krankheit. Man kann einmal eine Vorstellung, die von Tausenden gebilligt wird, und für welche die Mehrzahl sich auch Gründe zurechtlegt, keine Wahn⸗ vorstellung nennen. Dafür aber fehlt bei Kullmann die bei der partiellen Verrücktheit fast immer vorhandene Hervorkehrung der eigenen Person. Sich selbst hält der Kranke für verfolgt, sich selbst für einen besonders Berufenen, die That zu begehen oder für ein Werkzeug höherer Macht. Das ist aber bei Kullmann nicht der Fall. Kullmann häͤlt seine Kirche für verfolgt, er glaubt nicht, daß er dazu berufen sei, die That zu begehen, sondern es hätte jeder Andere die That ebenso gut begehen können. Ein dritter Zustand, und es scheint mir fast, als habe er mit einer erblichen Geistesstörung Verwandt⸗ schaft, ist der Schwachsinn. Von allen psychischen Krankheitsformen ist dieser am schwersten zu erkennen, weil er der Gesundheit am nächsten steht. Je geringer der Grad des Schwachsinns ist, desto schwerer ist er in der That zu erkennen. Was ich also über die Be⸗ ziehung dieser Krankheitsform zur That Kullmanns ausspreche, das ist mehr als alles Andere der Ausdruck meiner persönlichen Ueber⸗ zeugung und nicht das Resultat einer längeren eingehenden Beobachtung. Diese Meinung geht aber dahin daß wir es auch mit einem Schwachsinnigen nicht zu thun haben; denn ich habe weder aus der Prüfung der Vergangenheit Kullmanns, noch aus der fast dreistündigen Unterredung mit dem Angeklagten, noch auch wäh⸗ rend der heutigen Sitzung genügende Anhaitspunkte gefunden, welche mich berechtigen könnten, jenen Schwachsinn anzunehmen. Die ver⸗ schiedenen Exzesse, welche Kullmann während seiner Lehr⸗ und Ge⸗ sellenzeit beging, sind nach meiner Anschauung leichter in Einklang zu bringen mit einem erregbaren, zum Zorn geneigten, dabei ziemlich leichtfertigen Naturell, als mit Schwachsinn. Ich finde, daß fie im Wesentlichen nicht über das Maß hinausgehen, welches andere junge Leute anwenden. Ich kann auch keinen allzugroßen Werth darauf legen, daß die sexalen Verhältnisse anders genommen worden sind; diese Impotenz halte ich für sehr erklärlich, man kann vielleicht ein bis zwei Mal künstlich gereizt haben und doch in der nächsten Stunde impotent sein. Ich glaube, daß die Impotenz auf der⸗ artige Umstände zurückzuführen sei. Ich muß aber auch noch auf die einzelnen Punkte, die vielleicht Zeichen einer Geistesstörung ergeben könnten, eingehen. Die Abnormitäten, welche sich in seiner Kopfbeschaffenheit finden, sind so gering, daß sich ein psychischer Defekt nicht nachweisen läßt. Er hat auch bei den Unterredungen, die ich mit ihm gepflogen habe, auf jede Frage klar, scharf und logisch geant⸗ wortet. Kullmann hat ein scharfes und sicheres Gedächtniß, wie Sie auch während der Verhandlung bemerkt haben, von allen Zeu⸗ gen wohl das Beste. Ich kann auch das nicht als Beweis für Schwachsinn ansehen, daß er der That nicht genügende Motive zu Grunde gelegt hat. Die psychischen Motive, welche vorhanden sind, sind für mich genügend. Kullmann erzählte, daß er schon als Geselle wegen seiner Religion gefoppt und gereizt worden sei; eine gewisse Animosität hat er dadurch in sich aufgenommen. So wurde das Feld vorbereitet, auf welchem der in Salzwedel aufgenommene Saame zur Frucht reifen konnte. Es ist freilich nicht nachweisbar, in welchem Monat zuerst der Gedanke an den Mord auftauchte. Es ist möglich, daß es bei politisch⸗religiösen Gesprächen geschah. Es kann bei einem solchen Gespräche leicht einmal von Jemandem der flüchtige Gedanke hingeworfen worden sein: Da wäre es gut, eine Kugel vor den Kopf zu schießen. Es ist vielleicht auch möglich, daß er ein Werk über die Jesuiten und ihre Moral gelesen hat. Darüber ist man unklar, wo der Gedanke zuerst aufgetaucht sein mag. Man koͤnnte auch nach dem Zwecke, welchen Kullmann verfolgte, auf eine gewisse psychische Schwäche schließen. Aber nach den Aufklärungen Kullmanns kann ich es nicht annehmen, Kullmann hat, wie mir scheint, ganz richtig auseinandergesetzt. Ich glaube auch, daß, wenn Bismarck auch nicht an der Spitze des Staates stünde, wären die Kirchengesetze nicht zu Stande gekommen. Er glaubt nicht, daß durch seine That die bis⸗ her bestehenden Gesetze abgeschafft worden wären, aber weitere Gesetze wären kaum mehr gegeben worden und das Vorgehen gegen die Kirche wäre ein geringeres. Ich sehe in diesen Erwägungen keinen Schwach⸗ sinn, meine Herren, meine Ansicht ist ungefähr die gleiche. Ich kann also nach alledem zum Resumé kommen und erklären, daß ich eine Beeinträch⸗ tigung der geistigen Fähigkeiten Kullmanns nicht annehmen kann, daß ich dagegen eine gewisse erbliche Belastung annehme, welche die Fiktion der Unfreiheit, die bei jedem Verbrechen mitspielt, ihm etwas erhöht, aber nur in einem Maße, das für uns keinen Einfluß hat. Präs.: Ihr Gutachten geht also dahin, daß der Geisteszustand Kullmanns unversehrt ist, daß er zur Zeit der Begehung der That im Zustande der Zurechnungsfähigkeit war. Sachverständiger Dr. Hubrich: Ja, es war nur eine geringe Beeinflussung der menschlichen Willensfreiheit bei ihm vorhanden. Präs.: Ist eine Frage an den Herrn Sachverständigen zu stellen? — Da keine weitere Frage gestellt wird, so frage ich Sie, Angeklagter, haben Sie eine Erinnerung gegen das Gutachten zu machen? Angekl.: Nein. Präs.: Es sind nunmehr noch mehrere Aktenstücke zu verlesen. Bd. II. Fol. 62, 89, 120 u. 72, die bei Beginn der Untersuchung gepflogenen Recherchen und der an Se. Excellenz Minister von Eulenburg erstattete Bericht. Will gegen die Verlesung dieser Aktenstücke eine Erinnerung erhoben werden? Da dies nicht geschieht, werde ich zur Verlesung schreiten. (Geschieht.)
Staatsanwalt: Ich bitte noch, den Fol. 75 befindlichen anony⸗ men Brief bekannt zu geben, welcher auf das Attentat hin an den
Intelligenz des Angeklagten eine äußerst auf Ihr Urtheil keinen Einfluß hat. Ich bin daß die geistige Thätig⸗ welche er durch den Um⸗ zu eliminiren und daß auch um den Trieb zu bösen
Fürsten gerichtet wurde. Präs.: (Verliest den Brief.) Ich bemerke noch, daß der Brief in dem Poststempel das Datum des 16. Juli, Nachmittags 5 Uhr hat, und ist eine öfterreichische Marke auf dem Briefe mit dem Stempel von Salzburg.
—* Vertheidiger: Ich bitte nunmehr die bereits gestern von mir be⸗ zeichneten Schriftstuͤcke bekannt zu geben, es ist das das Konzopt eines von Pfarrer Stoermann gehaltenen Vortrags, ein von dessen Hand herrüͤhrendes Schriftstück und die Statuten des Leichenkassen⸗ vereins. (Geschieht.)
Präf.: Wird noch eine weitere Erhebung beantragt? — Es er⸗ folgt von Teiner Seite ein Antrag. — Präs: Kullmann, haben Sie noch Etwas vorzubringen? Angekl.: Ich hätte dagegen Etwas ein⸗ zuwenden, daß ich Veruntreuungen gemacht haben soll in der Lehre ; dagegen möchte ich mich jetzt in Gegenwart des Böttchermeisters August Welsch aussprechen. Präs.: August Welsch hat nicht Ver⸗ umtreuungen direkt behauptet; er hat nur erklaͤrt, daß er hiervon
etwas hörte und Sie erklärten, es sei nicht wahr, was ihm mitge⸗ theilt wurde. Angekl. beruhigt sich hierbei. 1
Präs.: Ich erkläre nunmehr das Beweisverfahren für geschlossen. Wir wollen hier eine kleine Pause machen. Pause von 11 Uhr 5 Minuten bis 11 Uhr 15 Minuten.) Präs.: Ich ersuche nun den Herrn Staatsanwalt, die Anklage zu begründen. 1
Staatsanwalt: Meine Herren Geschworenen! Sie haben heute über einen Fall Ihren Wahrspruch zu fällen, welcher gewiß Ihr Interesse und Ihre Gefühle auf das Lebhafteste erregte. Als Sie die erste Kunde hiervon erhielten und noch nicht daran dachten, daß an Sie der Ruf gehen würde, zur Aburtheilung dieser That mitzu⸗ wirken. Gewiß, meine Herren, haben Sie mit eingestimmt in den Ausdruck der allseitigen Entrüstung über das ruchlose Attentat, einer
Entrüstung, welche nur überboten wurde durch die Freude und den —†
Jubel, daß die Vorsehung mit starker Hand das theure Leben des Herrn Fürsten Reichskanzler von Bismarck im Moment dringendster Gefahr geschützt hatte Sie wissen aber auch, meine Herren, daß all⸗ mählich in der Presse und anderwärts Aeußerungen laut wurden, die auf das Prädikat der Unbefangenheit Anspruch zu machen nicht berech⸗ tigt sind, welche — ich darf es heute offen aussprechen — dreist genug waren, dem am 13. Juli am hellen Tage auf offener Straße in Gegenwart vieler Augenzeugen aus den verschiedenen Ländern und Gegenden verübten meuchlerischen Ueberfall als ein veranstal⸗ tetes Gaukelspiel, als eine bloße Komödie. Meine Herren! Ihr Wahrspruch darf wohl eingedenk des von Ihnen geleisteten Eides einzig und allein das Ergebniß der gestern vor Ihnen geführten Verhandlung sein; es darf nicht allein das Er⸗ gebniß der gewissenhaften Prüfung aller für und gegen den Angeklagten hier vor Ihren „Schranken erhobenen Beweises sein. Alles, meine Herren, was Sie außerhalb dieses Saales über diesen unsern Fall gehört haben, müssen Sie jetzt unbedingt bei Seite legen. Was sollen denn aber auch diese Meinungsäußerungen, die bis zur Stunde laut geworden sind über das Attentat Kullmann für einen Werth für Sie haben. Diese meine Aeußerungen, die durch der Parteien Gunst und Haß beirrt, und geeignet sind, Ihre klare Er⸗ kenntniß zu trüben und wenn anders es möglich wäre, auf Abwege zu leiten. Ein maßgebendes Urtheil, ja ein Urtheil, welches überhaupt auf diesen Namen nur Anspruch machen darf, zu fällen, ist nur derjenige berechtigt, welcher der ganzen Verhandlung, sestern und heute, mit der Aufmerksamkeit beigewohnt hat, wie Sie, meine Herren, in Ihrer traditionellen 8 Pflichttreue, Sie wissen, meine Herren, daß die Anklage auf das Verbrechen des Mordversuchs gerichtet ist. Im Hinblick auf die gese lichen Bestim⸗ mungen des §. 211 und 43 des R. St. G. B. haben Sie sich einfach folgende 2 Fragen zu stellen: Hat Ed. Frz. Ludw. Kullmann die Absicht gehabt, Sr. Durchlaucht den Hrn. Fürsten Reichskanzler von Bismarck um das Leben zu bringen und hat er in dieser Absicht auf den Fürsten von Bismarck am 13. Juli d. Js. eine scharf geladene Pistole abgefeuert? 2) Hat Kullmann diese That mit Ueberlgung ausgeführt? Sie wissen, meine Herren, daß der Angeklagte über den ganzen Umfang der Anklage bis in das setzte Detail ein unum⸗ wundenes Geständniß abgelegt hat. Er hat die zweite Frage, namentlich die ich ihm vorlegte und über die Sie sich allein schlüssig zu machen haben, unumwunden einbekannt und hat an diesem Bekenntnisse bis zu dieser Minute festgehalten. Ich erinnere Sie aber daran, meine Herren, was ich Ihnen gestern im Eingange der Verhandlung die Besonderheit des Falles verpflichtet uns, daß wir uns mit diesem Geständnisse nicht begnügen, sondern, daß wir dieses Geständniß bis aufs Aeußerste genau verfolgen und ihre Bewahrheitung in den Er⸗ gebnissen der Verhandlung suchen und finden. Und diesen Weg, meine Herren, den Weg der Eroberung der Geständnisse Kullmanns, den werde ich hier einhalten. Die erste Frage ist die: war die Pistole, welche auf den Fürsten Reichskanzler von Bismarck abgeschossen wurde, scharf ge⸗ laden? Sie haben von Kullmann gehört, daß dies der Fall war. Er beschreibt Ihnen mit aller Genauigkeit die Ladung, wie er sie vorgenommen hat am 12. Juli Morgens auf dem Wege zwischen Nüdlingen und Kissingen; Pulverladung, ein Pfropfen darauf, auf den Pfropfen 2 Posten und auf die 2 Posten wieder ein Pfropfen. Nun, meine Herren, Sie haben von dem Hrn. Hofrath Dr. Diruf, einem gewiß kompetenten Sachverständigen, vernommen, die de⸗ taillirte Beschreibung der Verletzungen, welche der Fürst von Bismarck bei dem Attentat erlitten hat. Ich brauche nicht zu wiederholen, daß Ihnen der Hr. Dr. Diruf mit wohlgemefsener Ausführlichkeit vortrug. Das Resultat war das, daß die Wunde an der Radialseite ganz entschieden von einem Projektil hergerührt habe und dieses Projektil kann eben nichts anderes gewefen sein, als nur die Posten, die in die Pistole geladen waren. Mit dem Erzebnisie des Gutachtens, zu welchem Hofrath Diruf gelangt, harmonirt das Gutachten der vernommenen Schieß⸗ verständigen. Aber auch Sie sind zur Ueberzeugung gekommen, daß die Pistole scharf geladen sein muß, weil Sie es als eine Unmöglichkeit er⸗ klärt haben, daß ein bloßer einfacher Papierpfropfen, wie der offenbar war, nicht in die Scheibe hineindringen kann, nicht im Stande ist, die Scheibe in Brand zu setzen. Weiter aber wissen Sie, daß beim An⸗ geklagten noch 3 Posten vorgefunden worden sind, während derselbe früherhin in dem Besitze einer großen Anzahl solcher Posten war. Drei sind gefunden worden, rechnen Sie hierzu die zwei, die er eingeladen haben will, so kommen Sie auch zu der weiteren Frage, meine Herren, wo ist der Rest, wo sind die übrigen hingekommen? und Sie finden in den Aussagen Kullmanns einen Schluß hierfür, er hat sich einexercirt, wiederholt einexercirt. Was hat man denn hauptsächlich ins Gefecht geführt für die Behauptung, daß der Schuß ein blinder gewesen sei. Sie haben in ver⸗ schiedenen Blättern gelesen, wo sind die Projektile? Die Projektile
müssen da sein, und so lange diese nicht da sind, ist die ganze Sache
eitles Blendwerk. Und was hat Ihnen, meine Herren, gestern die Verhandlung ergeben? Daß die Projektile unmöglich mehr zum Vorschein gelangen konnten. Erinnern Sie sich daran, was Ihnen der Angeklagte selbst zugestanden hat über die Haltung der Pistole. Erinnern Sie sich an die Erhebungen, welche gepflogen worden sind über die Richtung, in der er geschossen haben muß, nachdem er viel tiefer stand, als das Haupt des Herrn Fürsten v. Bismarck war. Er muß so geschossen haben, und hat er so geschossen, so vergenwär⸗ tigen Sie sich an unserer Decke hier, wohin die Projektile geflogen sein müssen, keinesfalls in das gegenüberstehende Dirufsche Haus, sondern, wenn er die Pistole in einem Winkel von 45 Graden hatte, können Sie den Punkt ausmessen, wohin die Projektile gegangen sein müssen, wenn der Schuß abgefeuert war. Nun, die Pistole ist abgefeuert worden auf der Landstraße, der Schuß konnte nicht in eine Decke fahren, sondern er mußte seinen Weg suchen in die Höhe über die Dächer hinweg, und, wenn ich die Oertlichkeit anführen darf, in der Richtung gegen den alten Berg. Erinnern Sie sich weiter, was Ihnen die Zeugin Thärigen angegeben hat, deren Aussage von besonderem Belang ist und was auch der Zeuge Heim bestätigt. Nun, meine Herren, ist meiner Ansicht nach die Aussage der Zeugin Thärigen mehr maßgebend, als die des Hrn. Heim; denn die Zeugin Thärigen stand Kullmann gegenüber in dem Augenblick, wo er geschossen hat; sie kann sich ein Urtheil abgeben, wie die Richtung war, ob sie mehr gegen das Braunsche Haus gegeben war oder gegen das Dirufsche Haus. Darüber können Sie sich nicht täuschen. „Derjenige, der voran steht, kann besser beurtheilen als der, welcher rückwärts steht, ob der Winkel mehr so oder geradeaus gerichtet ist. War das der Fall, was die Zeugin Thärigen sagte, und was der Zeuge Heim wenigstens theil⸗ weise bestätigt, so ist meine Behauptung richtig, daß die Kugel uͤber das Braunsche Haus die Richtung gegen den S einge⸗
schlagen hat. (Fortsetzung folgt.)
Zweite Beilage
Nachricht anher.
ZBZweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats
Berlin, Mittwoch,
S Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl.
Preußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
FR Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Beutschen Reichs-Anzrigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
4. Verloosung, Amsrrisation, Zinszahlung u. s. w.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief wider den wegen Unterschlagung ge⸗ richtlich verfolgten Glasergesellen Anton Kiessel aus Eichstädt mit Ersuchen um Festnahme und Cassel, den 27. Oktober 1874. Der Staatsanwalt. Wilhelmi.
1) Wilhelm Krueger aus Clewitz, 2) der Kauf⸗ mann Heymann Moses aus Cüstrin, 3) der Bäcker Wilhelm Ferdinand Friedrich Zoch aus Cüstrin, 4) Schmidt Friedrich Wilhelm Abeling aus Wilkers⸗ dorf werden angeklagt: als beurlaubte Wehrmänner der Landwehr ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuches, und ist deshalb gegen sie durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 3. September 1874 die Untersuchung eröffnet werden. Zur mündlichen Verhandlung hier⸗ über ist ein Termin auf den 11. Januhr 1875, Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Terminszimmer Nr. 13 des unterzeichneten Gerichts anberaumt worden, in welchem die genannten Angeklagten zur festgesetzten Stunde persönlich zu erscheinen und die zu ihrer Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen haben, daß sie noch dazu herbei⸗ geschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der Untersuchung und Ent⸗ scheidung in contumaciam gegen sie verfahren werden. Cüstrin, den 3. September 1874. Königliches Kreis⸗ gericht. Der Kommissarius für Uebertretungen.
Verkäufe, Verpachtungen,
Submissionen ꝛc. “
Für die hiesige Korrektions⸗ ꝛc. Anstalt werden zu event. sofortigem Dienstantritt gesucht: 2 civil⸗ versorgungsberechtigte Aufseher, 1 Hülfsauf⸗ seher, 3 Krankenwärter, 3 Krankenwärterinnen. Das Diensteinkommen für die Aufseher und Kranken⸗ wärter beträgt jährlich 250 Thlr. Gehalt und 30 Thlr. Miethsentschädigung, für die Kranken⸗ wärterinnen 180 Thlr. bis 200 Thlr. Gehalt jähr⸗ lich. Erforderniß: Körperliche Gesundheit, Energie, Ruhe, Pünktlichkeit. Reflektirende haben sich bis spätestens zum 15. November er. bei der unter⸗ eichneten Anstaltsdirection unter Vorlegung ihrer “ eines ärztlichen Attestes über ihre Gesundheit, sowie eines selbst verfaßten und ge⸗ schriebenen Lebenslaufes, entweder persönlich oder schriftlich zu melden. Schloß Moritzburg vor Zeitz, den 31. Oktober 1874. Die Anstalts⸗Direktion. 1
[5227] Bekanntmachung.
Zur Verdingung der Lieferung des Brot⸗ und Fouragebedarfs für die Truppen in den unten ge⸗ nannten Garnisonorten pro 1875 sind Submissions⸗ resp. Lizitations⸗Termine wie folgt anberaumt:
1) für Gnesen:
am 16. November cr., Vormittags
10 Uhr, im Rathhause zu Gnesen; 22) für Inowraclaw:
am 16. November cr., Nachmittags
4 ½ Uhr, im Rathhause zu Jno⸗
wraclaw;
3) für Poln. Crone:
am 17. November cr., Vormittags
10 Uhr, im Bureau der Königlichen Reserve⸗Magazin⸗Rendantur zu Bromberg;
8988
4) für Schneidemühl, Conitz: am 20. November cr., Vormittags 10 Uhr, im Rathhause zu Schneide⸗
EE 5) für Greifswald: am 23. November, Mittags 12 Uhr, im Rathhause zu Greifswald; 6) für Anclam: am 24. November cr., Vormittags 10 Uhr, im Rathhause zu Anclam; 7) für Swinemünde: 3 am 25. November cr., Vormittags 10 Uhr, im Rathhause zu Swinemuünde; 8) für Gollnow und Naugard: am 26. November cr., Vormittags 10 Uhr, im Rathhause zu Gollnow; 9) für Alt⸗Damm: am 30. November cr., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der Geschäfts⸗ Abtheilung II. der unterzeichneten Behörde — Paradeplatz Nr. 13 —; 10) für Stargard i. Pomm.: am 1. Dezember cr., Vormittags 10 Uhr, im Rathhaufe zu Stargard omm.; 11) für Schivelbein: m 1. Dezember cr., Na Uhr, im Rathhause zu 12) für Cöslin und Schlawe: am 2. Dezember cr., Vormittags 10 Uhr, im Rathhause zu Cöslin. Hierzu werden qualifizirte und kautionsfähige Lie⸗ ferungs⸗Unternehmer — hinsichtlich der Brotlieferung vorzugsweise Bäckermeister — mit dem Bemerken eingeladen, daß Offerten versiegelt mit entsprechender äußerer Bezeichnung versehen, a. für Poln. Croue — an die Reserve⸗Magazin⸗ Rendantur in Bromberg, b. für Dt. Crone und Conitz — an den Ma⸗ gistrat in Schneidemühl,
Crone und
Materialien sollen
von öffentlichen Papieren.
den 4. November
5. Industrielle Etablissements, Fabriken a. Großhandel. 6. Verschiedene Sekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Familien⸗Nachrichten.
9. Central⸗Handels⸗Register (einschl. Konkurse). —
6 2 Oeffentlicher Anzeiger 4 Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemni . Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a 8 Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, .sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
Erscheint in separater Beilage.
f. für Gnesen, Inowraclaw, Schneidemühl, Greifswald, Aneclam, Swinemünde, Gollnow, Stargard i. Pomm., Schivelbein und Cöslin — an die betreffenden Magisträte,
portofrei einzusenden sind.
Die Bedingungen für die Form der Offerten resp. die Zulassung zu den Submissions⸗ und Li⸗ zitations⸗Terminen sowie für die Lieferung können:
a. bei der unterzeichneten Behörde in der Re⸗
gistratur,
b. bei der Reserve⸗Magazin⸗Rendantur in Brom⸗ berg und
sc. bei sämmtlichen Magisträten der vorgenannten Garnison⸗Städte, für welche Verdingungen
stattfinden, eingesehen werden.
Im Lizitations⸗Termin Unternehmern verhandelt, welche vor Beginn des Termins den Bedingungen entsprechende schriftliche
fferten abgegeben haben.
Stettin, den 26. Oktober 1874.
Königliche Intendautur II. Armee⸗Corps.
[5225] —
wird nur mit solchen
———
1* 2+ 18ꝙ 7 * Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die zur Reparatur und Erneuerung von Barrieren auf der hiesigen 28sten Bahnmeisterei zwischen Haynau und Liegnitz erforderlichen Zimmer⸗ Arbeiten und Materialien⸗Lieferungen sollen im Wege der öffentlichen Submission an geeignete Handwerks⸗ meister vergeben werden. .
Der Kostenanschlag und die Bedinpungen sind im Bureau der III. Betriebs⸗Inspektion im Bahnhofs⸗ gebäude Breslau während der Dienststunden zur Ein⸗
sicht aufgelegt, und werden Unternehmungslustige ein⸗
geladen, ihre den Bedingungen entsprechenden Offerten zu dem am 12. November 1874, Vormittags 10 Uhr, im vorbenannten Bureau anberaumten Submissions⸗ termine versiegelt, portofrei mit der Aufschrift: „Submissions⸗Offerte über Reparatur und Erneuerung von Barrieren auf der 28sten Bahnmeisterei“
an die unterzeichnete Dienststelle einzureichen.
Auch können daselbst Abschriften der Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien⸗Gebühren in Empfang genommen werden.
Breslau, den 27. Oktober 1874.
Königliche Betriebs⸗Inspekti 5n II
[5230] —
8 —— 1 e =y 8 8 7 7
Königliche Niederschlesisch⸗ Märkische Eisenbahn.
Die für die Erweiterung der Telegraphen⸗Bureau⸗ Räume im Stations⸗Gebäude des hiesigen Banhofs nothwendigen Arbeiten, als Maurer⸗, Zimmer⸗, Klempner⸗ und Tischler⸗Arbeiten incl. Lieferung der im Wege der öffentlichen Sub⸗
an geeignete Handwerksmeister vergeben werden.
Versiegelte und mit der Aufschrift: „Submissions⸗ Offerte auf Ausführung der Arbeiten zur Er⸗ weiterung der Telegraphen⸗Bureau⸗Räunme im “ zu Breslau“ versehene Offerten ind bis
Sonnabend, den 7. November d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
im Bureau der III. Betriebs⸗Inspektion im hiesigen Stationsgebäude portofrei einzureichen, woselbst auch der Kostenanschlag, die Zeichnung und die Bedin⸗ gungen während der Dienststunden zur Einsicht aus⸗ liegen, auch gegen Erstattung der Kopialien zu ent⸗ nehmen sind. 8
Breslau, den 29. Oktober 1874. 8
Königliche Betriebs⸗Inspektion III.
619] Bekanntmachung.
Für die Kaiserliche Werft sollen 10,000 Stück Befestigungsschrauben mit Muttern und Unterlege⸗ scheiben beschafft werden. 3
Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift:
„Subhmission auf Lieferung von Schranben
mit Muttern“ bis zu dem am 13. November er., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Be⸗ darfsangaben in der Registratur der unterzeichneten Werft zur Einsicht aus. 8
Kiel, den 29. Oktober 1874. 8
Kaiserliche Werft.
15224] Frankfurt⸗Bebraer Eisenbahn.
Die Lieferung von rot. 90 Kubikmeter impräg⸗
mission
c. für Naugard — an den Magistrat in Golnow, d. für Alt⸗Damm — an die unterzeichnete Behörde, e. für Schlawe — an den Magistrat in Cöslin,
nirten eichenen Schwellen und Bohlen zu den eisernen Brücken des II. Geleises Nr. 13. 15. 23.
[24. 41. 47 und 49 der Bahnstrecke Bebra bis Neu⸗
2 49 [5219] kirchen soll einschließlich der Verzimmerung und Auf⸗ bringung auf die Brücken im Submissionswege ver⸗ geben werden, wozu Termin auf Dienstag, den 24. November, Morgens 11 Uhr, in mein Geschäftslokal anberaumt worden ist.
Bis zu diesem Termin sind Offerten an mich franko einzusenden und die Bedingungen gegen Er⸗
Mitglieder des Borstandes Gesellschaft:
Saal⸗Eisenbahn. 8 In Folge der in der General⸗Versammlung vom Juni d. J. stattgehabten Wahl sind die jetzigen der Saal⸗Eisenbahn⸗
Rechtsanwalt Pr. Zerbst in Jena, Vorsitzender Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Hildebrand
stattung der Kopialien von mir zu beziehen. in Jena, Stellvertreter des Vorsitzenden,
Rechtsanwalt Schnaubert in
Später eingehende Offerten bleiben unbtrücksichtigt. 1 sichtig Jena, den 29. Oktober 1874.
Fuldn, den 31. Oktober 1874. Der Eisenbahn⸗Baumeister. C. Bücking. 5 8 lSlss) Bekanntmachung.- Zum Bau der Batterie Brinkamahof II. auf dem Schlickwatt bei Weddewarden, Amt Dorum, sind pro 1875 und folgendes Jahr erforderlich: 1) ca. 2700 Kbm. Sandsteinquader zu einer Steindossirung, 2) ca. 10 Sandsteinquader zu einem 3) ca. 3000
iel, 8 8 Ziegelbetonstücke.
Offerten sind bis Montag, den 16. November d. J., Vormittags 11 Uhr, in das Bureau der Fortifikation (Borriesstraße 107) versiegelt und mit der betreffenden Aufschrift der Lieferung einzureichen. Lieferungsbedingungen sind daselbst einzusehen, auch gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich zu be⸗ ommen.
[5241]
Passiva.
Aktienkapital EC111“ Emission von Certifikaten, Depôöt- und Prämien- ““ Depositen und Obligo's.
Prämien-Einnahme.
111“ Ueberschüsse
Preussische Hypotheken-Versicherungs. 1 Aktien-Gesellschaft.
Status Ende Oktober 1824.
Eisenberg.
Der Vorstand der Saal⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
2,7 1,919 81315 2 97,608 1 3 668,988 28 — 278,362 8 10
Thlr.
Activa.
tienwechsel. Thlr. 4*“ 5 Wechselbestand . Lombardvorschüsse. Hypotheken, eigene.
do. der Emission Kautioneffekten Kassa- und Bank-Gut-
Geestemünde, den 31. Oktober 1874. Königliche Fortisikation.
Königliche Saarbrücker⸗Eisenbahn.
Es sollen ca. 903,100 Kilogramm alte ausran⸗ haben . . . . .. girte Eisenbahnschienen und etwa 152,200 Kilo⸗ Gesellschaftsgebäude und gramm altes Schmiedeeisen, Gußeisen und alter Inventar . . . .. Stahl, bestehend aus Laschen, Schrauben, Nägeln, Grundstücke . . . uö Herzstücken, Weichen⸗ und Drehscheiben⸗Theilen ꝛc. Agentur- und Geschäfts-
sĩ0750,335 22 5
3,736,875 — — 35,071 2 6 941,26014 8 230,475 — —
2,109,799 23 —
2,774,562 29 2 218,923 8 6 261,152 12 11
191,025 1n
10938917— 104,000 — —
29,804 2 9
im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden. unkosten..
Die Offerten darauf sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf Ankauf alter Oberbau⸗ materialien“ versehen bis zu dem auf
Dienstag, den 10. November dieses Jahres,
Vormittags 10 Uhr,
angesetzten Termine an den Unterzeichneten einzusenden. Am gedachten Termine werden dieselben in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Verkaufs⸗Bedingungen können im Bureau des Unterzeichneten eingesehen, auch auf portofreie Requi⸗ sition bezogen werden. 8
Trier, den 25. Oktober 1874.
Der Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor.
Thlr. Dr. Otto Hhn..
5242 1 der
Vereins.
Activa: Kassen-Anweisungen und Bank-Noten.. . . Wechsel-Bestände . Lombard-Bestände “ Grundstück und verschiedene -““ Staats- und andere Werthpa- ö“”
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
Berliner Lampen⸗ und Bronzewaaren⸗Fabrik,
vormals
Stobwasser & (o. Aktien⸗Gesellschaft. Fabrik, Wilhelmstraße 98 99.
I. Magazin, Unter den Linden 28. II. Magazin, Oranienstraße 62.
Durch die und auswärtigen 8
Schreibmaterialienhandlungen sind zu 8 [5032] beziehen:
Heintze & Blanckertz's
bewährte
deutsche Schulfedern Nr. 20 F., spitz, und MNr. 20 M., mittel,
welche, als in jeder Beziehung für Schulen geeignet, bestens empfohlen werden können.
Billard⸗Fabrik
von J. Neuhusen, [4637] Berlin, Beuthstraße 3,
Breslau, resden Prämiirt in Wien 1873, Moskau, Cassel, Wittenberg
und Posen. Größte Auswahl von Billards aller Arten, sowie
stets gut assortirtes Lager sämmtlicher Billard⸗ Utensilien.
Verschiedene Bekanntmachungen
d2ae Haartreibriemen,
doppelt so stark wie Leder, können in Nässe, Hitze und Säure laufen. (H. 05275)
C. H. Benecke, Hamburg.
[5172]
C.
Passiva:
Guthaben von Instituten und Privat-Personen mit Einschluss des Giro-Verkehrs
H. Zwicker.
[5232]
Einnahme pro Monat
Durchschn. pro Tag u.
Wagen 1
[52522 der
1 V 2. Geprägtes Geld Noten der Preußischen Bank und Kassen⸗Anweisungen ... Wechsek.8 - Lombardbestände 4““ Grundstück und diverse Forderungen
11““ b1111“]; 44*“ Noten im Umlauf . . . .. “ von Korrespondenten
erzinsliche Depositen mit 2monat⸗
Eeb1ö““ Posen, den 31. Oktober 1874.
Die Direktion.
Die Direktion. Justiz-Rath Wolff. Grafe, Bürgermeister a. D.
Monats-Uebersicht
Geprägtes Geld und Barren . Thlr.
Eigene Bank-Noten im Umlauf Thlr.
Berlin, den 31. Oktober 1874. Die Direktion. Warschauer.
10,739,335 22 5
8
Bank des Berliner Kassen-
615,973. 4,643,249. 4,748,490. 1,750,300.
141,493.
16,707.
926,780.
9,669,604.
Hache.
Allgemeine Berliner Omnibus⸗ Aktiengesellschaft. . 1873.
Oktober. Thlr. 66,161. 22. —. Thlr. 69,564. 6.—,
8 14. 28. Die Direktion.
Monats⸗Uebersicht Provinzial⸗Aktien⸗Bank
des Großherzogthums Posen. c t 1
Thlr. 331,060. 5,720. 1,565,160. 322,970. 2,490. 162,140.
Thlr. 1,000,000. 218,670. 929,190.
24,630.
150,500.