1874 / 262 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung. Der Brod und Fourage⸗Bedarf für die mit Magozinen nicht versehenen Garnisonorte des IX.

Armee⸗Corps pro 1875 soll im Weze der öffent⸗

lichen Submission resp. Licitation verdungen werden

zu welchem Zweck folgende Termine jedesmal

Vormittags 11 Uhr anberaumt worden sind:

Am 13. November cr. im Bürean der unter⸗ zeichneten Intendantur Brod und Fourage für

Harburg, Brod für Altona, Hamburg, Wands⸗

beck, Itzehoe, Glückstadt und Plön. .

Am 17. November cr. im Büreau der König⸗ lichen Garnisonverwaltung zu Sonderburg Brod und Fourage für Apenrade, Sonderburg und

Augustenburg. 1 8 .

Am 19. November ecr. im Büreau der König⸗ lichen Garnison⸗Verwaltung zu Bremen Brod und Fourage für Bremen, Bremerhafen mit

Geestemünde, Lehe und Cuxhafen. 8

Am 21. Rovember er. im Büreau der König⸗ lichen Garnison⸗Verwaltung zu Lübeck Brod und

Fourage für Lübeck, Ratzeburg und Mölle und

Brod für Dömitz. 1 8

Am 23. November er. im Büreau der Groß⸗ herzoglichen Garnisonverwaltung zu Rostock Brod und Fourage für Rostock und Wismar, Brod für

Bützow. . 2 8

Am 25. November cr. im Büreau der Groß⸗ herzoglichen Garnisonverwaltung zu Neustrelitz

Brod und Fourage für Neustrelitz.

Die Offerten sind versiegelt, portofrei und annit der Aufschrift:

1 „Submissionsofferte auf die Lieferung von Brod resp. Fourage für die Truppen des IX. Armee⸗ Corps pro 1875“ 1

versehen, bis zum Termin denjenigen Behörden

einzusenden, bei welchen der Termin abgehalten wird. Lieferungs⸗Bedingungen und Bedarfs⸗ Nachwei⸗

sungen liegen bei vorgenannten Behörden, sowie bei en Ortsbehörden derjenigen Orte aus, an welchen

Termin nicht abgehalten wird. Altona, den 26. Oktober 1874. (a. c. 252/10) Königliche Intendantur IX. Armee⸗Corps.

Bekanntmachung. Zum Bau der Matrosenkaserne hierselbst soll die Lieferung von 348 Stück Fenstern und 226 Stück Thüren im Wege der Submission verdungen werden und 12 Offerten verschlossen und portofrei mit der Auf⸗ chrift: 4 „Lieferung von Fenstern und Thüren“ versehen bis zu dem am 23. November er., Vormittags 11 Uhr. im Bureau der unterzeichneten Verwaltung, Carl⸗ süaße Nr. 27 Zimmer Nr. 26, anstehenden Termine hierher einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen, welche gegen Erstattung der Kopialien auch abschriftlich mitgetheilt werden, sowie Probefenster und Thuüͤren sind bei der unterzeichneten Verwaltung einzusehen.

Kiel, den 2. November 1874.

Kaiserliche Marine⸗Garnisonverwaltung.

1ozza Frankfurt⸗Bebraer Eisenbahn.

Die Lieferung von rot. 90 Kubikmeter impräg⸗ nirten eichenen Schwellen und Bohlen zu den eisernen Brücken des II. Geleises Nr. 13. 15. 23. 24. 41. 47 und 49 der Bahnstrecke Bebra bis Neu⸗ kirchen soll einschließlich der Verzimmerung und Auf⸗ bringung auf die Brücken im Submissionswege ver⸗ geben werden, wozu Termin auf Dienstag, den 24. November, Morgens 11 Uhr, in mein Geschäftslokal anberaumt worden ist.

Bis zu diesem Termin sind Offerten an mich franko einzusenden und die Bedingungen gegen Er⸗ stattung der Kopialien von mir zu beziehen. .“

Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Fulda, den 31. Oktober 1874.

Der Eisenbahn⸗Baumeister. Bücking.

Bekanntmachung.

Die Anlieferung des Bedarfs von 1 2,568,920 Kilog. Gruben⸗ (T) Schienen von

Schmiedeeisen,

20,000 Kilog. Gruben⸗ do. von Guß⸗

stahl, sowie 1,108,000 vaege8 Schwiedeeisen und Flach⸗ hienen für die Königlichen Steinkohlengruben bei Saar⸗ brücken soll im Wege der Submission vergeben wer⸗ den und ist Termin hierzu auf den 23. November cr., Vormittags 10 Uhr, in das Bureau der unterzeichneten Bergfaktorei an⸗ beraumt. Die Offerten sind portofrei und verstegelt mit der Aufschrift: „Lieferung auf Gruben⸗Schienen und

Eisen der Königlichen Bergfaktorei zu St. Johann⸗Saar⸗ brücken“ bis zum Lizitationstermine einzureichen welche dieselben in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Subm sttenten in ihrem Bureau er⸗ öffnen wird. Später eingehende oder den Be⸗ dingungen nicht entsprechende Offerten bleiben un⸗ berücksichtigt. Cto. 24/11.)

Die Lieferungsbedingriugen liegen bei der Unter⸗ eichneten zur Einsicht offen und können auf porto⸗ 8 Anfragen abschriftlich bezogen werden. St. Johann. Saarbrücken, den 2. November 1874. Königliche Vergfaktorei.

V

15311]

Bekanntmachung. Königliche Saarbrücker Eisenbahn.

Eine für den Dienst nicht mehr geeignete und zum Theil demontirte, ungekuppelte Personenzug⸗ Lokomotive soll im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden.

Die Bedingungen sind auf portofreie, an mich zu richtende Schreiben kostenfrei zu beziehen.

Die Offerten sind verstegelt und mit der Auf⸗ schrift: schesstt g n auf Ankauf einer Lokomotive“ bis zu dem am

Mittwoch, den 18. Rovember d. J., Nachmittags 4 Uhr, 1 in meinem Bureau auf hiesigem Bahnhofe anstehen⸗ den Termine, in welchem dieselben im Beisein der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden, portofrei an mich einzusenden. Saarbrücken, (Bahnhof) den 29. Oktober 1874.

Der Königliche

Ober⸗Maschinenmeister. Finckbein. (a. c. 23/11.)

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158252 Bekanntmachung.

Nach eingetretener Erledigung des von Dr. Wilhelm Traugott Krug, weiland ordentlicher Pepfecger der Philosophie an hiesiger Universität gestifteten, für solche Studirende, welche entweder von ohaun Christian Krug, weiland Churfürstl. Sächs. Amtsverwalter und Rentbeamten zu Gräfenhei⸗ nichen, oder von August Wilhelm Hartmann von Zenge, weiland Königl. Preuß. General⸗Major und Gouverneur in Frankfurt a/O. in gerader Linie abstammen, bestimmten Familienstipendii, werden diejenigen Herren Studirenden, welche, kraft ihrer Abstammung, einen Anspruch an dieses Stipendium zu machen gesonnen sind, hierdurch aufgefordert, längstens bis zum 28. November 1874 . ihre Becach sammt glaubhaften Nachweisen über ihre Abstammung in der Universitäts⸗ Kanzlei allhier einzureichen. 8 Leipzig, den 2. November 1874. Der akademische Senat. Dr. Baur, d. z. Rektor. Dr. Meltzer, Universitäts⸗Sekr.

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weil man der Correspondenz mit den einzelnen Zei- tungen überhoben ist, auch nur eines Manuscriptes bedarf, und weil man Porto, Postvorschuss-, Nachweis- und alle anderen Gebühren und Spesen erspart, 4 Exped.- I tei * Asleln & Vogler unoncen-Exped.- Haasenst Berlin, S. W., Leipziger-Strasse 46 zur Vermittelung übergiebt, die nur die Originalzeilenpreise jeder Zeitung berechnet. NB. In Folge uns zu erkennen gegebenen Wunsches, etwa um bei Abfassung von Anzeigen, Auswahl geeigneter Blätter (wovon meist der Erfolg einzig abhängt) und in anderer Weise Assistenz zu leisten, stehen unsere Reisenden hier am Platze stets, auch nach auswärts, sofern es sich um belang- reichere Ordres handelt. zu Gebote.

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Es sind stets vorräthig und direkt durch die Expedition der Deutschen Gemeinde⸗ Zeitung, S. Moritzstraße Nr. 10, zu den näher angegebenen Preisen, folgende durch den Minister des Innern oder den Gemeinden für die Standesbeamten zur Anschaffung empfohlenen Formulare zu beziehen:

. A.s Nr. 1. Formular für Bekanntmachung eines Aufgebotes (5§. 27, 29, 31 des Gesetzes vom 9. März 1874); 1 Buch = 48 Stück = 1 Mark. b A. Nr. 2. Tabellarisches Formular für die gleichzeitige Bekanntmachung mehrerer Aufgebote; 1 Buch = 48 Stück = 1 Mark. Nr. 3. Formular zur Ermächtigung der Eheschließung an einem anderen Orte (§§. 26 und 32 des Nr. 4. Formular für Requisitionen an auswärtige Standesbeamte

esetzes vom 9. März 1874); 1 Buch = 48 Stück = 1 Mark. gebots (§. 29 des Gesetzes vom 9. März 1874); 1 Buch = 24 Stück und Bogen =

A.

zur Bekanntmachung eines Auf⸗ 1 Mark. Nr. 5. Formular für Geburts⸗Anzeigen an die Gerichte behufs einzuleitender Vormundschaft für inder unverheiratheter pder verwittweter Personen (Cirkular⸗Erlaß vom 8. September 1874); 1 Buch = 48 Stück = 1. Mark. Nr. 6. Formular für Sterbefälle⸗ Anzeigen an die Gerichte behufs einzuleitender Vormundschaft (Cirkular⸗Erlaß vom 8. September 1874); 1 Buch = 48 Stück =— 1 Mark. Nr. 7. ..J. zu Bescheinigungen über die erfolgte Eintragung ins Sterbe⸗Register behufs der 1 eerdigung (§. 43 des Gesetzes); 1 Buch = 96 Stück Mark. Nr. 8. Tabellarische, vierseitig bedruckte Formulare zu den vorgeschriebenen (Eirkular⸗Erlaß vom 8. Juni 1874) alphabetischen Auffindungs⸗Registern der Standesakte, mit Lang⸗ und Quer⸗ linien verfehen; 1 Buch = 24 Bogen = 1 Mark 10 Reichs⸗Pfennige. Die vorstehenden Formulare sind sämmtlich auf weißem Schreibpapier zu beziehen und l t bei gefälliger Bestellung derselben durch Postanweisung freie Zusendung. . 8 Hier folgt die Besondere Beilage. 8 SSe

8

111

Beilage zum Deutschen Meichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeig

Handels

Entwurf eines Gesetzes über Markenschutz.

ti ve. 829 (Schluß.) In zweiter Linie hat die Bestimmung aus

auch dem einfachen, gesetzlich nicht

ausschließlicher zu betrachten ist. eines Zeichens von der Priorität der Verkehre wohl angesehenen Zeichens

Zeichens ihm entziehen und die Anerkennung ausnutzen,

vermöge der Guͤte der seither damit gekennzeichneten Waaren genießt. Zu §. 10. Noch gegenwärtig werden vielfach Waaren mit Zeichen

altersher für diese Waaren im Gebrauche sich

befinden, eine weitere Bedeutung aber zur Zeit nicht mehr besitzen. Bei anderen Waaren sind Zeichen allgemein üblich,

versehen, welche von

gebrachterweise bestimmte Qualitäts⸗ den. Endlich giebt es noch Zeichen, aus einem bestimmten Orte oder Bezirke erkennbar

gemäß nur von den dort wohnenden Gewerbetreibenden gebraucht werden. Der auf solchen meist alterthümlichen Observanzen beruhende

Gemeingebrauch gewisser Zeichen soll zu Gunsten d zelner Gewerbetreibenden keine Störung erleiden d wurf schließt daher die Möglichkeit des Erwerbes

Inhaber die

gewährt werden, daß der berechtigte Eintragungen

nicht auf gleichem Rechte beruhenden

im Wege der Klage herbeiführen kann. Er hat ein Interesse an dieser Rechts zu verhuͤten und die Vor⸗ aussetzungen für die Verfolgung etwaiger Verletzungen desselben mög⸗ Ein solches Interesse liegt auch in denjenigen Fällen vor, in welchen ein im allgemeinen Gebrauche (§. 10) befind⸗ liches Waarenzeichen zur Eintragung gebracht worden ist; das Interesse hier nicht bei einem bestimmten Berechtigten, welche das Zeichen bisher schon führten Das Recht der Klage gegen denjenigen, welcher

Löschung, um Verdunkelungen seines

lichst klar zu stellen.

bei allen denjenigen ruht, oder neu annehmen. das Zeichen mittelst der Eintragung usurpiren will, solchen Betheiligten zu gewähren.

Zu §. 12. Da die Löschung eines Zeichens das Gebrauch nicht tilgt, so bedarf es einer ausdrückli über die Voraussetzungen, unter welchen das Recht löschen gelangt. nicht zu berücksichtigen; überhaupt nicht geeigneten dessen Gebrauch niemals begründen.

Zu §. 13. Die §. 287 des Strafgesetzbuchs. In drei Beziehungen Abweichung von letzterer Vorschrift zu bemerken.

die Anmeldung eines für

. ich eschützten Besitz bestimmter Zeichen eine gewisse Bevorrechtung gewa hren zu müssen geglaubt, so⸗ fern dieser Besitz nach Lage der thatsächlichen Verhältnisse als ein Der Grundsatz, daß der Erwerb Anmeldung abhängig ist, würde, ohne einen Vorbehalt dieser Art, den seitherigen Inhaber eines im in die Gefahr bringen, daß dritte Personen durch frühere Anmeldung den ferneren Gebrauch des

oder Größenverhältnisse bekun⸗ welche die Herkunft der Waare

solcher Zeichen aus. Zu §. 11. Der Schutz der Waarenzeichen soll zunächst dadurch

Der im §. 5 unter Nr. 4 vorgesehene Fall war hier Zeichens kann nach §. 10 ein Recht auf Bestimmung umfaßt auch das Vergehen des

nNneaenmer.

Berlin, Sonnabend, den 7. November

’— Sert csch

weite des Satzes nicht ändern, daß in einer, auch nach der fertigten, Beschränkung unter landwirthschaftlicher Erzeugnisse,

Billigkeitsgründen

land befindlichen, oder doch Produktions⸗

Staat, welchem sie angehöͤren,

welche das Zgeichen wurf will sie gleich

welche her⸗

Abhängigkeit Die Frage,

einer anderen, ähnlichen,

machen und dem⸗

er Interessen ein⸗ ürfen. Der Ent⸗ fassung

und Wunsch des des halb

in den Vordergrund

Löschung anderer, derselben Zeichen zu Grunde gelegen. und berücksichtigt zu sehen. Zu §§. 14, 15.

v den Mißbrauch nur daß sondern

ist daher auch

Recht auf dessen chen Bestimmung

selbst zum Er⸗ an Schriftwerken u

die Eintragung Rücksichten zu Grunde liegen.

zur Herstellung der falschen ist indessen eine

anwendbar sein;

Während diese zu Gunsten des ten und Kaufmanns“ formulirt ist, zenten und Handeltreibende“ erwähnt. Die Fassung soll die Trag⸗ sondern Absicht des Strafgesetzbuchs nicht gerecht⸗

den Produzenten nur die P 6 mit Ausschluß einerseits des Berg⸗ baues und andererseits des Handwerks, verstanden werden.

Eine andere Abtheilung (§. 19) berührt die Lage der in Deutsch⸗

durch eine Niederlassung repräsentirten und Handelsstellen fremder Staatsangehöriger. Das Strafgesetzbuch schuͤtzt diese nur unter der Voraussetzung, Gegenseitigkeit gewährt. 8 den Inländern bedingungslos schützen. Erweiterung des Prinzips der Gleichstellung von Inlaändern und Zu §. 18. Ausländern entspricht der neueren Rechtsauffassung, hat in der An⸗ wendung auf Waarenbezeichnungen in der ausländischen, insbesondere in der französischen Gesetzgebung Anerkennung gefunden und ist auch in wirthschaftspolitischen Erwägungen begründet.

Die dritte Abweichung liegt in der durch den Entwurf adoptirten der Strafverfolgung von dem ob in einer bestimmten Waarenbezeichnung die Verletzung 1 w aber besser berechtigten Bezeichnung zu er⸗ blicken ist, wird in der Regel zunäͤchst thatsächlicher Natur und in⸗ soweit meistentheils von subjektiver Anschauung beeinflußt sein. Auf⸗ angeblich Verletzten

zu treten. denn auch schon bisher einer Verfolgung auf Grund des §. 287 des Strafgesetzbuchs regelmäßig die Anzeige eines vermeintlich Verletzten z Dieses thatsächliche Verhältniß, welches in An⸗ sehung der figürlichen Waarenzeichen noch mehr als für die Namen Firmen zutreffen wird, wünscht der Entwurf auch in dem Gesetze

Dasein und Höhe des Schadens, welcher durch t eines fremden Waarenzeichens erwachsen ist, wird sich selten und schwer mit Genauigkeit nachweisen lassen. Das Bedürfniß, diese Schwierigkeit durch besondere Bestimmungen zu berücksichtigen und dadurch die Erlangung eines Schadenersatzes zu erleichtern, Praxis in Fällen des Mißbrauchs fremder Namen und Firmen mehrfach empfunden. Der Entwurf sucht ihm Rechnung zu tragen, indem er die Schadenfrage in Verbindung mit der Strafverfolgung zu erledigen ge⸗ stattet und bei der gerichtlichen Würdigung des Schadens von der Anwendung strenger Beweisregeln entbindet. Vorschriften in §§. 18, 19 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht s. w., vom 11. Juni 1870 an,

Zu §. 46. Die Strafe der Einziehung nach §. 40 des Straf⸗ gesetzbuchs genügt dem Interesse des Verletzten nur Waarenbezeichnungen verwendeten Werk⸗ zeuge und wird nach der Fassung des §. 16 insoweit neben diesem siel genügt dagegen nicht in Ansehung der fälschlich

„Fabrikunternehmers, Produzen⸗ hat der Entwurf nur „Produ⸗

ist gewählt, um zu verhüten,

roduzenten In Betreff

Strafverfahrens

daß der Der Ent⸗

Diese .

Strafgesetzbuchs

Antrage des Verletzten. 8 Verfolgung der

u §. 19.

t pflegen hier Erfahrungsmäßig hat

Gewährung des nung, mag fremden Staate

Zu §. 20.

hat die

Er lehnt sich darin den

denen entsprechende zusteht.

in Ansehung der

anderen Theilen

euts che Reĩe

Bezeichnung behauptet wird, kommen die allgemeinen Grundsätze des

zur Anordnung einer Beschlagnahme zu erweitern, lich zu vielfachen den Interessen des

Waarenbezeichnu

ö. vor den Landesgerichten erfolgte.

hat die Frage d

macht dieser orschriften erforderlich.

Wagrenzeichen mit dem Zeitpunkte aufgehoben, in Anwendung tritt, punkte an bis dahin, geschehen ist, in das Freie fallen. stehende Rechtsschutz erst mit dem meldung der Zeichen auf Grund des neuen Gesetzes, dessen Bestim⸗ mungen für sie in Anwendung treten, spätestens aber mit dem Ab⸗ laufe derjenigen Frist wegfallen, Inhabern der Zeichen nach §. 9

Schutzes genießen,

1874.

bezeichneten Waaren selbst, da sie die Beseitigung der fälschlichen Be⸗ zeichnung auf den Waagren oder deren Verpackung nicht nothwendig bedingt. Daß die Beseitigung der Zeichen theilten zu geschehen hat, bedarf ausdrücklicher Festsetzung nicht. Ebenso ist es selbstverständlich, daß, wenn die Beseitigung auf ande⸗ rem Wege nicht thunlich

auf Kosten des Verur⸗

ist, die Zerstörung der Waaren erfolgen Ins he

der Beschlagnahme von Waaren, deren fälschlic

zur Anwendung. Die Verpflichtung der Behörden t würde voraussicht⸗ ebereilungen und Vexationen führen, überhaupt Verkehrs entschieden widerstreiten.

Die Bestimmung giebt den im §. 287 Absatz 3 des enthaltenen Grundsatz wieder.

Der vielfache Zusammenhang der an den Schutz der 8 ngen sich knüpfenden buürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit handelsrechtlichen Verhältnissen rechtfertigt es, denselben die gleiche prozessualische Behandlung zu Theil die eventuelle Zu sachen begründet. richte zu ändern,

ehandlung werden zu lassen. Damit ist ständigkeit des obersten Gerichtshofes für Handels⸗ Für das Strafverfahren, die Zuständigkeit der Ge⸗ erscheint um so weniger angezeigt, als bisher die Vergehen gegen §. 287 des Strafgesetzbuchs aus⸗

zu Grunde gelegte Prinzip Es

Durch das dem §. 13 er Reziprozität eine Einschränkung erfahren.

kommen bei der Regelung eines gegenseitigen, internationalen Schutzes nur diejenigen Waarenbezeichnungen noch in Betracht, welche einen außerhalb der deutschen Grenzen eine Niederlassun

zen betriebenen, in Deutschland durch nicht repräsentirten Unternehmen gehören. Die Schutzes ist dadurch bedingt, daß die Waarenbezeich⸗

sie in Namen oder eigenen Zeichen bestehen, auch in dem

wirklich geschützt ist. Für die eigentlichen Waaren⸗ Grundsatz die unter Nr. 2 und 3 enthaltenen landesgesetzliche Schutz bestehender

t ufge wo das neue Gesetz so würden diese Zeichen von letzterem Zeit⸗ daß die neue Anmeldung zum Handelsregister

Dem vorzubeugen, soll der be⸗ Augenblicke, wo durch die An⸗

Würde der

innerhalb welcher den geschützten ein Vorrecht auf die Anmeldung

Die zu Eingang der Motive erwähnten besonderen Verhältniffe Bayerns lassen es billig erscheinen, für eine kurze Uebergangszeit, die auf Grund der früheren bayerischen Landesgesetzgebung geschützt ge⸗ wesenen Zeichen in gleicher Weise

wie diejenigen Zeichen, welche in Zeit noch eines landesgesetzlichen

des Reiches zur zur Eintragung zu verstatten.

Handels⸗Register.

Altona. Zufolge Verfügung vom 3. d. Mts. ist heute in unser Firmenregister unter Nr. 1180 eingetragen:

der Kaufmann Martin Emil Wilhelm Grill.

Ort der Niederassung: Pinneberg.

Firma: Wilhelm Grill.

Altona, den 4. November 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Belgard. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist unter Nr. 227 einge⸗ tragen:

verwittwete Kaufmann Roock, Henriette, geb.

Virchow, zu Cörlin a/Persante mit dem Nie⸗

derlassungsorte Cörlin a/Pers. und der Firma

Roock,

zufolge Verfügung vom 3. am 4. dieses Monats. Belgard, den 4. November 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Belgard. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 21 eingetragen:! 1 Firma der Gesellschaft: Preuß und Krause, Sitz der Gesellschaft: Belgard, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft:

die Gesellschafter sind:

1) der Kaufmann Albert Preuß zu Belgard, 2) der Kaufmann Martin Krause daselbst.

Die Gesellschaft hat am 15. Oktober .874 begonnen.

Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht jedem der Gesellschafter allein zu. Eingetragen zufolge Verfügung vom 3. am 4. No⸗

vember 1874. 8 9b9 den 4. November 1874. oͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Berlin. Handelsregister

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.

Zufolge Verfügung vom 5. Nopember 1874 sind Pih November 1874 folgende Eintragungen er⸗ olgt:

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3329 die hiefige Aktiengesellschaft in Firma: Märkisch⸗Schlesische Maschinenbau und Hütten⸗

Aktien⸗Gesellschaft vormals F. A. Egells vermerkt steht, ist eingetragen:

Der Direktor August Minßen ist aus dem

Vorstand ausgeschieden. Der Ober⸗Ingenieur

Carl Jüngermann zu Berlin ist in den Vorstand eingetreten.

Die dem Gotthold Carstaedt, dem Robert Rieth und dem Carl Jüngermann für die vorgenannte Attiengesellschaft ertheilten Kollektivprokuren sind

oschen und ist deren Löschung in unserem Proku⸗ -v e. Nr. 2211 resp. 2524 und resp. 2826

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4066 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Siegener Bergwerks⸗Verein Siegena vermerkt steht, ist eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 2., November 1874 ist der Sitz der Gesellschaft von

die Hälfte durch Zusammenlegung von zwei Aktien auf eine Aktie reduzirt. (§. 5.)

Die §§. 6, 13, 18, 27, 30, 34 des Statuts sind theilweise abgeändert.

Der §. 13 lautet demgemäß dahin, daß die Bekanntmachungen von Seiten der Gesellschafts⸗ Organe für gehörig publizirt gelten, wenn sie in:

die Berliner Börsen⸗Zeitung, 1 8 den Berliner Actionair, 8 die Kölnische Zeitung und und Westphalen zu Cöͤln eingerückt worden sind.

Die Gesellschaft ist infolge der Verlegung ihres

Sitzes nach Hagen hier gelöscht worden. .

Zufolge Verfügung vom 6. November 1874 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3966 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Inlius Müller & Sohn vermerkt steht, ist eingetragen: 8 Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ inkunft aufgelöst. Der Fabrikant Emil Ru⸗ dolph. Müller setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 8392 des Firmenregisters. Demnäͤchst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8392 die Firma: Julius Müller & Sohn und als deren Inhaber der Fabrikant Emil Rudolph Müller hier eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 8393 die Firma: A. Buckendahl und als deren Inhaber der Kaufmann Adolph Buckendahl hier 1 (jetziges Geschäftslokal: Oranienstraße 164) eingetragen worden. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4923 die hiesige Kommanditgesellschaft in Firma: Heimann Brode & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist durch Uebereinkunft aufgelöst.

Die biesige Aktiengesellschaft in Firmmͤa:M. Deutsch⸗Russische Handels⸗ und Industrie⸗Bank (Gesellschaftsregister Nr. 4251) hat dem Buch⸗ halter Moritz Kutnowski zu Berlin Kollektiv⸗Prokura in der Art ertheilt, daß er befugt ist, die Firma der Bank in Gemeinschaft mit einem Direktions⸗ Mitgliede zu zeichnen.

Dies ist in unser Prokurenregister unter Nr. 2942 eingetragen worden.

Berlin, den 6. November 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilfachen..

gegenseitige

98*

Bochum. Handelsregister 8 des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. In das Gesellschaftsregister ist bei der unter

Nr. 134 eingetragenen Gesellschaft.

Schalker Gruben⸗ und Hütten⸗Verein am 26. Oktober 1874 vermerkt, daß der Büreau⸗ Chef Friedrich Daniel Weber zu Gelsenkirchen be⸗

erlin nach Hagen verlegt. (§. 2.) Das Aktienkapital ist von 1,200,000 Thlr. auf!

vollmächtigt ist, die Firma der Gesellschaft in Ver⸗ tretung neben einem Direktionsmitgliede zu zeichnen

114“ . die Börsen⸗ und Handelszeitung für Rheinland

Bochum. Handelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. gühs unter Nr. 1 des Firmenregisters eingetragene

irma:

Hüttemann Korte des Kaufmanns Carl Korte zu Bochum ist gelöscht am 30. Oktober 1874.

Die dem Büreau⸗Chef Wilhelm Heidland und dem Kassirer August Hanko zu Bochum für die Firma Hüttemann —Korte zu Bochum ertheilte, unter Nr. 81 des Prokurenregisters eingetragene Kollektiv⸗ Prokura ist am 30. Oktober 1874 gelöscht.

Unter Nr. 204 des Gesellschaftsregisters ist die, am 1. Oktober 1874 errichtete, offene Handelsgesell⸗ schaft Hüttemann-— Korte zu Bochum am 30. Okto⸗ ber 1874 eingetragen und sind als Gesellschafter vermerkt: ““

1) der Kaufmann Carl Korte, 2) der Kaufmann Robert Korte, Beide zu Bochum.

Jeder der beiden Gesellschafter ist zur Vertretung der Gesellschaft und zur Zeichnung der Firma befugt.

Die Kaufleute Carl und Robert Korke zu Bochum haben für ihre zu Bochum bestehende, unter der Nr. 204 des Gesellschaftsregisters mit der Firma Hütte⸗ mann-—Korte eingetragene, Handelsniederlassung dem Kassirer Julius Hengstenberg und Büreau⸗Chef Wilhelm Heidland zu Bochum Kollektiv⸗Prokura ertheilt, was am 30. Oktober 1874 unter Nr. 109 des Prokurenregisters vermerkt ist. Breslau.

Es ist: 8 a. in unser Firmenregister bei Nr. 1887 die Firm

„S. Sternberg“ betreffend, Folgendes: Die Firma ist in Folge der Gütergemeinschaft und durch Erbgang übergegangen auf: die verwittwete Kanfmann Bertha Sternberg, geborene Deutsch, zu Breslau und die 10

Kinder: Ernestine Sternberg,

verehelichte Kaufmann Fischer zu Breslau,

Bekanntmachung.

Herrmann Sternberg zu St. Petersburg, Moritz Sternberg zu Warschau, 1 Benns (Baruch) Bernhard ax (Marcus) Adolph (Abraham) Steran c) Berliner, Hannchen (Hande Auguste Sternberg, Zu Breslau, und ist die unter Ausscheiden der verehelichten Ernestine Fischer in Folge Erbschaftsverkaufes,

und der Amalie Berliner in Folge Erbschafts⸗ entsagung aus der Gemeinschaft zwischen den übrigen Interessenten unter der bisherigen Firma nunmehr hestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 1168 des Gesellschaftsregisters eingetragen;

b. in unser Prokurenregister bei Nr. 472 und 679 das Erlöschen der dem Bernhard Sternberg und dem Benno (Baruch) Sternberg für die vorge⸗ naunte Firma ertheilten Prokuren;

c. in unser Genossenschaftsregister unter Nr. 1168 die

1) von der verwittweten Kaufmann Bertha Sternberg, geborene Deutsch, zu Breslau, 2) dem Kaufmann Herrmann Sternberg zu St.

Petersburg, 3) dem Moritz Sternberg zu Warschau,

Sternberg,

4) dem Kaufmann Benno (Baruch) Sternberg, 5) dem Kaufmann Bernhard Sternberg, 6) dem Max (Marcus) Sternberg, 7) dem Adolph (Abraham) Sternberg, 8) der Hannchen (Handel) S rnberg, 9) der Auguste Sternberg, zu Breslau, am 19. April 1874 hierselbst un „S. Sternberg“ errichftte offene Handelsgesellschaft, die zu ver treten nur der Wittwe Bertha Sternberg, der Bernhard Sternberg und der Benno (Baruch) Sternberg und zwar Jeder für sich allein berech⸗ tigt sind, heute eingetragen worden. Breslau, den 2. November 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

8 .

er der Firma:

Breslau. Bekaunntmachung. In unser Gesellschaftsregister 18 a. unter Nr. 1169 die von dem Kaufmann A

Wilhelm Berger und dem Kaufmann Gustav Heinrich Schiebel, Beide zu Waldenburg, als persönlich haftende Gesellschafter mit 7 Kom⸗ manditisten zu Waldenburg mit einer Zweig⸗ niederlassung zu Breslau errichtete Kommandit⸗ gesellschaft unter der Firma „A. W. Berger Co.“ und bei Nr. 760 das Erlöschen der hiesigen Zweig⸗ niederlassung der zu Waldenburg bestandenen Hauptniederlassung der offenen Handelsgesell⸗

schaft A. W. Berger & Co. heute eingetragen worden. b Breslan, den 2. November 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Breslau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist Nr. 3801 die Firma: Heinr. Wortmann’sche Verlagsbuchhandl. Breslau als Zweigniederlassung von der zu Berlin bestehen⸗ den Hauptniederlassung und als deren Inhaber der Verlagsbuchhändler Heinrich Julius Wortmann in Berlin heute einge⸗

gustin

tragen worden.

Breslau, den 2. November 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Breslan. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist bei Nr. 259 die Firma Nitschke & Comp. betreffend, Folgendes: Die Miteigenthümerin der Handlung Nitschke & Comp, Agnes Anna Clara Nitschke, jetzt verehelichte Dr. Freundt Münsterberg, ist in Folge Abfindung als Miteigenthümerin der Handlung ausgeschieden; heute eingetragen worden. Breslau, den 2. November 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. Cammin. Bekanntmachung. „In unser Firmenregister 8 der unter Nr. 61 eingetragenen Firma M. H. Michaelis vermerkt: Das Handelsgeschäft ist unter der bisherigen Firma auf den Kaufmann Louis Michaeclis in Gülzow durch Erbtheilung übergegangen Ferner ist unter Nr. 143 als Firmeninhaber: der Kaufmann Louis Michaelis,