1874 / 264 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

1“ 11““ * 1“ 1“ 3 gebung. 2) Zur Statistik des öffentlichen Dienstes; Zahl der im Staats⸗, Kirchen⸗ und Schuldienst Angestellten; deren Gehaltsverhält⸗ isse; Fürsorge für die Zeit ihrer Dienstunfähigkeit und für ihre Hinterbliebenen. 3) Zur Statistik des Departements des Kirchen⸗ nd Schulwesens; Statistik des Unterrichts⸗ und Erziehungs⸗ esens im Schuljahr 1872 73. 4) Zur Statistik des Departements er Finanzen; Notiz zur Statistik der Verkehrsanstalten. 5) Zur Statistik des Departements des Innern; Uebersicht der Brücken⸗ und Pflastergelder am Schlusse des Jahres 1873. 6) Zur Statistik des Departements der Instiz; Ergebnisse der Justizverwaltung in dem Jahre 1873. B. Zur allgemeinen Statistik. 1) Zur Statistik der Landwirthschaft. a. Die Ergebnisse des Ackerbaues; b. die Er⸗ gebnisse des Wiesenbaues; c. die Ergebnisse der Obstbaumzucht; d. die Ergebnisse des Weinbaues; e. die Ergebnisse der Viehzählung; Aufnahme des Viehstandes am 10. Januar 1873; Umfang des landwirthschaftlichen Grundbesitzes und Zahl der Viehhalter. 2) Zur Statistik der Forstwirthschaft. A. Uebersicht über den Stand der Waldfläche im 1. Januar 1873. B. Zusammenstellung der Er⸗ gebnisse der Holzfällungen in den Staatswaldunzen im Wirthschafts⸗ jahr 1873. 3) Gewerbebetrieb im Jahr 1873 (von Regierungs⸗ Assessor Gärttner). 4) Güterbewegung im Jahr 1873. a. Die Er⸗ ebnisse der Wollmärkte; b. die Ergebnisse der Fruchtmärkte; c. die usfuhren an Früchten und Mühlenfabrikaten über den Bodensce; d. die Aus⸗ und Einführung an Wein, Obstmost, Branntwein, Bier und Malz im Etatsjahr 1872 73. 5) Zur Statistik des Verkehrs auf den inneren Wasserstraßen. 6) Zur Statistik der Bevölkerung. A. Stand der Bevölkerung am 1. Dezember 1871 (definitive Ergeb⸗ nisse der Volkszählung von diesem Tage). B. Gang der Bevölkerung (Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle) im Jahr 1873. C. Sta⸗ tistik des Erwerbs und Verlustes der Bundes⸗ und Staatsangehörig⸗ keit im Jahr 1873. Angehängt sind graphische Darstellungen: 2) Ueber die Frequenzverhältnisse der Universität Tübingen von Ostern 1822 bis Ostern 1872; 2) über die Frequenz, Zahl der Leh⸗ rer, über Ausgaben und Einnahmen der polytechnischen Schule in Stuttgart vyn 1846 1872 (3 Tafeln); 3) über den Schulbesuch und Unterricht in der Baugewerkschule zu Stuttgart 1845 1873, einerseits mit Unterscheidung von Heimath, Vorbildung und Beruf der Schüler, ihrer handwerklichen Ausbildung und ihres Alters, an⸗ dererseits mit Berücksichtigung der wöchentlichen Stundenzahl in den einzelnen Unterrichtsfächern und der Zahl der Lehrer (3 Tafeln).

Das 8. Heft der „Mittheilungen des Statistischen Bureaus der Stadt Leipzig“, herausgegeben von G. F. Knapp, Leipzig, Duncker und Humblot, 1874, hat folgenden Inhalt: Bevölke⸗ rungswechsel 1868 bis 1873. Aenderungen der Sterblichkeit 1751 bis 1870. Die Haushaltungen geordnet nach der Dichtigkeit des Wohnens, 1867 und 1871. Sterblichkeit nach Wohnungsverhält⸗ nissen. Tafeln über die Todesursachen. Tafeln über Geborene, Verstorbene und über Eheschließungen.

Nach den Angaben des statistischen Bureaus belief sich die Zahl der Geburten in Großbritannien und Irland während des verflossenen Quartals auf 274,414, die Zahl der Todesfälle in demselben Zeitraum dagegen auf nur 161,847; der natürliche Zu⸗ wachs der Bevölkerung stellt sich mithin auf 112,567 Personen. Die ansässiige Bevölkerung des Vereinigten Königreichs in der Mitie des Jahres 1874 wird auf 32,412,010 Seelen geschätzt, von denen 23,648,609 auf England und Wales, 3,462,916 auf Schottland, und 5,300,485 auf Irland kommen. In dem am 30. Juni beendeten Qu rtal heiratheten 129,708 Personen oder 16,1 % pro Tausend.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der bisherige Professor und Inspektor an dem Pädagogium zum Kloster Unserer Lieben Frauen in Magdeburg, Dr. Ludwig Theodor Schulze, ist zum ordentlichen Professor der Theologie, und der bisherige Privatdozent an der Universität zu München, Dr. Carl

Birkmeyer, zum außerordentlichen Professor der Rechte an der Universität Rostock ernannt worden.

8 In der 97. Sitzung des Magdeburger Geschichts⸗ vereins hielt Ober⸗Prediger Scheffer aus Neustadt bei Magdeburg den Hauptvortrag. Sein Thema lautete: „Der Dom zu Magde⸗ burg, seine Geschichte, Sage, Legende, Kunst und Symbolik.“ Zuerst berichtete Referent über die Legende des heil. Mauritius und über den

Zusammenhang der Stiftung der Moritzkirche zu Magdeburg (955) mit dieser Legende. Die Gründung eines Erzstiftes verwandelte die Moritzkirche in eine hohe Stifts⸗ und Domkirche (968). Dieser älteste Dom war jedenfalls im alten Basilikenstile mit Rundbogen erbaut. Seine Lage ist schon an der Stelle des jetzigen Domes zu uchen, nur mehr nach Norden. Am 20. April 1207 brannte dieser Bau ab, und der berühmteste Magdeburger Kirchenfürst, Albrecht II.

(1207 1234), begann bereits 1208 den Neubau. Die Vollen⸗

dung des hohen Chores hat Albrecht II. wahrscheinlich noch erlebt; die Weiterführung des Baues ging langsam vorwärts und währte is nach 1300. Weil in diese Periode gerade die Blüthezeit der Go⸗ hischen Baukunst (1230 1500) fällt, so ist gerade der Magdeburger Dom einer der interessantesten und bemerkenswerthesten des ganzen Mittelalters. 1363, zur Zeit des Erzbischofs Dietrich und seines

Hauptmanns, Claus von Bismarck, erfolgte die Einweihung. Schutz⸗

patron war Mauritius, Nebenpatronin Katharina, deren Legende nitgetheilt ward. In der Mauritiuswoche (21. bis 25. September) elebrirte seit 1209 der Erzbischof die solenne Messe; daraus

entstand die noch heute auf dem Domplatze abgehaltene Heer⸗ oder ichtiger Herrenmesse (festum dominorum). Die Thürme wurden erst 1520 vollendet; ihre obersten Theile zeigen die Eilfertigkeit des Baues und den Verfall des gothischen Stiles. Die Reformation trat auf. Am 1. Advent 1567 ward der Dom ein vangelisches Gotteshaus. Der Schmalkaldische und insbesondere der 30 jährige Krieg beschädigten den Dom arg. Erst König Friedrich Wilhelm III. ließ den ehrwürdigen Prachtbau von 1826—1834 in seiner alten Herrlichkeit herstellen. Se. jetzt regierende Majestät feierten im Oktober 1863 das 500 jährige Weihe⸗Jubiläum. Der Vortrag wandte sich nun zu dem Bau selbst, berichtete im Allgemeinen uͤber das

Aeußere und das Innere und ging sodann zu dem Einzelnen über: Thürme, Spitzsäulen, Fenster, Kreuzblumen, Rosen, Thüren u. s. w. Die Kunst und Symbolik ward beachtet und erörtert. Die Kanzel, die Statuen, der Lettner, der hohe Chor wurden ausführlicher be⸗ schrieben und die betreffenden Legenden mitgetheilt.

„— Zu Bonn ist am 5. Abends der Geheime Justiz⸗Rath Dr. Friedr. Bluhme, Professor der juristischen Fakultät, gestorben.

Der Kapellmeister Dr. Julius Rietz in Dresden hat das Prädikat eines General⸗Musikdirektors der Königlich sächsischen musi⸗ kalischen Kapelle erhalten.

Am 8. d. M. fand in Pirna die feierliche Enthüllung des

von den Sängern Deutschlands dem am 6. November 1849 dort ver⸗ storbenen Dichter Julius Otto errichteten Denkmals statt. Das aus Sandstein hergestellte Monument trägt auf seiner Vorder⸗ seite ein Medaillon mit dem Bildniß des Dichters, in Marmor von Kirchhoff in Dresden ausgeführt, und eine Widmungsinschrift, auf der Rückseite den Schlußvers einer seiner schönsten Dichtungen: „Das treue, deutsche Herz.“ —Der Königlich württembergische Hofkapellmeister J. J. Abert in Stuttgart hat seine Oper „König. Enzio“ einer vollständigen Umarbeitung unterzogen und wird dieselbe demnächst unter dem Titel „Enzio von Hohenstaufen“ zur Aufführung bringen.

Der historische Verein für das württembergische Franken hielt am 28. v. Mts. bei prächtigem Wetter seine Jahres⸗ versammlung in Hall, der schönen Stadt, welche, selber so reich an Denkmälern einer langen Vergangenheit, nunmehr auch den Samm⸗ lungen des Vereins in einem würdigen Lokal Schutz und zugänglichen Raum gewährt. Der auf den telegraphischen Gruß an den König von Württemberg, den hoben Protektor des Vereins, eintreffende Königliche Dank, die auszeichnende Theilnahme des Ehrenpräsidenten,

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Sr. Durchlaucht des Fürsten von Hohenlohe⸗Waldenburg, das freund⸗

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hallischer

arbeiten und Analekten des Redacteu Hartmann in Wi einsgebie

minen von Laurium botanisirte, eine Stre Meter ins Geviert mit einer großen Menge von Glaucium bedeckt, welches üppig aus den alten Schlackenre diesem Platze hatte noch kurz vorher eine schicht gelegen, welche v die von den alten Griechen nur unvollkommen ihres beraubten Schlacken einem neuen Schmelzprozeß zu unterwerfen. Di Zeit der Anschüttung dieser Schlackenmassen liegt mindestens 1500 bi

bisher unbekannten Gattun serpieri“ beilegte.

Feldfrüchte verzichtet wird, t viermal so große Versicherungssumme umfaßt,

dermaligen Hochwaldbetrieb, L. Heiß

Aus Mecklenburg, im November.

in Weizen beste gewesen ist, welche Mecklenburg in

untergegangen. Wintersaaten stehen schlecht, viele Felder sind wegen Härte des Bodens gar nicht bestellbar und alle Gewässer so ausgetrocknet, wie seit De⸗

Am

Westfalen und Hessen⸗Nassau umfaßt, und durch Schlesien repräsentirt wird. des deutschen Zollvereins gelegenen Eisen⸗ Eintritt in den Verein offen, Gruppen in

Der Hauptvorstand

Kuratoriums der (Spielhagen) stattete die Direktion über die Ergebnisse der ersten drei Quartale Bericht ab. kapitals um Aktien zum Emissionscours von 105 *% an die alten Aktionäre ein⸗ stimmig beschlossen.

In der am 5. November in Stettin abgehaltenen Versammlung

der Berliner die Stettiner kommission forderlichen Aenderungen der

nommen. Nach dem Vo

8 2 8

Entgegenkommen der Haller Freunde, die Gleichzeitigke reichen Ausstellung von überraschend schönen Haller Zeichenschüler, großentheils Darstellungen al Gebäude, Geräthe u. dgl. das alles

ng gebrachte neueste Jahresheft bringt außer den Origina

1 ofesso Theodor v. Heldreich, z , fand, wie die

Silbergehalte

Jahre zurück, und die Samenkörner müssen zwischen de

keeschichten so lange geruht haben. Die auf diese Weise gefun⸗ einer besondern, g an, welcher er den Namen „glaucium 8 Eigenthümlich ist es, daß diese Gattung gegen⸗ wärtig sonst nirgendwo existirt und ohne jenen eigenthümlichen Zufall unserer Kenntniß entgangen sein würde. 1 Ein ausführlicher Bericht Kongreß in Stockholm wird im

Papaveraceen gehören nach Hrn. v. Heldreich

n Land⸗ und Forstwirthschaße.

Die im Jahre 1874 neu begründete, auf Ge enseitigkeit be⸗ ruhende Allgemeine Deutsche Hagel⸗Versich

sellschaft in Berlin hat im laufenden Jahre, dem ersten ihrer Ge mit einer Versicherungssumme von ca. 2 ½ aus den Prämien alle Schäden

erungs⸗Ge

thätigkeit, bereits 1 nen Thaler abgeschlossen und

können, ohne Nachschüsse zu erheben. Das Prinzip der Ge

sellschaft, das Risiko in zwei Klassen zu theilen, hat bei den Land wirthen viel Anklang gefunden, da die erste Klasse, eine geringere Entschädigung als bis zum achten Theil der verhagelten mit ihren geringeren Prämien eine nahe

als die zweite Klasse

lcher ein Hagelschaden bis zum fünfzehnten Theil zu vergüten ist. Die Gesellschaft beabsichtigt, ihre Wirksamkeit jetzt Süddeutschland

ich preußischen Ober⸗Forstmeister Grunert

9

vom Königl.

etriebsformen. Der Pinienwald bei Ravenna, von Bernhard

II. Bücheranzeigen. III. Mittheilungen.

Es stellt sich jetzt Roggen und besonders ie in Quantität weit die - diesem Jahrhundert noch

hat. Besonders der Weizen hat so reichen Ertrag geliefert, zelne Güter 3 400 vierspännige Fuder Weizen eingefahren haben.

daß die Ernte in Raps,

mehr heraus, allgemein sowohl in Qualität wie

Bei Hafer und Gerste ist kaum eine Durchschnittsernte in ganz Mecklen⸗ burg gemacht und ist daher der wohl noch niemals dagewesene Fall ein⸗ getreten, daß Die Kartoffelernte ist im Allgemeinen sehr gut, die Obsternte aber

der Weizen nicht viel höher im Preis als der Hafer steht.

ttelmäßig ausgefallen. Die große Dürre hat den Futterertrag

88 verringert, daher Milch und Butter äußerst hoch im Preise

Die Viehpreise sind in Folge des Futtermangels sehr her⸗ Die Dürre hält leider noch immer an; die meisten

nicht mehr. Sollte Frost, ohne vorher viel Regen eintreten,

so würde dies ein großes Unglück sein.

Gewerbe und Handel. 21. Oktober d. J. hat sich in Berlin cher Eisen⸗ und Stahl⸗Industriellen konstituirt. Er zunächst aus einer westlichen Gruppe, welche Rheinland, ind einer östlichen, welche Auch jedem anderen im Gebiete oder Stahlwerk steht der und ist die eventuelle Bildung weiterer Die westliche Gruppe zählt zur

Aussicht genommen. und kann sich durch sechs Firmen, welche dem

Mitglieder

früheren Eisenhütten⸗Verein angehörten, noch verstärken. Die schle⸗ sische Gruppe umfaßt 8 Firmen.

Der Verein richtet sein Augenmerk

weise auf: a. die wirthschaftliche Gesetzgebung des Reiches,

beziehungsweise der Einzelstaaten; b. den Abschluß größerer Handels⸗ und Schiffahrtsverträge; c. die Vervollständigung der Kommunikations⸗ mittel, die Verbesserung des Betriebes auf denselben und die Ver⸗ einfachung der Arbeiterverhältnisse; e. in den Verkehr

und Gestaltung der Preise; d. Regelung die Gründung solcher Einrichtungen n Bezirken, welche geeignet erscheinen, den und die Vervollständigung zwischen den Eisen⸗ und Industriellen und einerseits deren Lieferanten von Roh⸗ lien, andererseits Abnehmern der Produkte zu erleichtern. des Vereins hat in seiner ersten Sitzung . Oktober d. J. sich mit der Frage beschäftigt, ob die deutsche und Stahl⸗Industrie dem mit dem 1. Januar 1877 in Aus⸗

günstigere

einzelnen

sicht genommenen gänzlichen Wegfall der Eisenzölle zuversichtlich ent⸗ gegensehen könne. zu wirken, daß diese Sachlage noch einmal erwogen werden und eventuell der Termin bis mäßigen Aufschub erfahren möge. Be chluß gefaßt, an das Reichs⸗Eisenbahnamt das Gesuch zu richten, es möge bei der Unzulänglichkeit der früheren eine neue Enquete über das Eisenbahntarifwesen Montan⸗Industrie resp. des Vereines deutscher Eisen⸗ und Stahl⸗ Industriellen veranlassen.

Der Vorstand beschloß, an geeigneter Stelle dahin

zum gänzlichen Wegfall der Eisenzölle einen Der Hauptvorstand hat ferner den

unter Hinzuziehung veon Delegirten der

In der am 7. November abgehaltenen Sitzung des

Preußischen Hypotheken⸗Aktien⸗Bank

Bericht ab. Darauf wurde die Erhöhung des Aktien⸗ eine Million Thaler und die Ueberlassung der neuen

Rübölhandel betheiligten Mitglieder der Stettiner Kauf⸗

mannschaft wurde zunächst mit 17 gegen 14 Stimmen beschlossen, in Stettin künftig

künftig Rüböl inklusive Faß zu handeln. dieses Beschlusses wurde die Aufnahme eines Passus Schluß cheine für Rüböl (§. 9 Al. 4) in Schlußscheine genehmigt, und wurde die Fach⸗ mit der hiernach noch weiter er⸗ chlußscheine beauftragt. Als Termin

des neuen Modus wurde der 1. Januar 1876 ange⸗ rgange der Getreidehändler beschloß die Ver⸗

58

In Konse⸗

führung

1““

Arbeiten

tellt diese Versammlung des nunmehr im 27. Jahre bestehenden Vereins in d vorderste Reihe seiner Jahrestage. Das bei diesem Anlaß zur Ver⸗ rs, nunmehrigen Vereinsvorstands ddern, nicht wenige Beiträge zur Geschichte des Ver⸗ ts von den Römerzeiten bis zum 18. Jahrhundert aus der Sr. Durchlaucht des Fürsten von Hohenlohe⸗Waldenburg und der Hrn. Bauer in Weinsberg, Bossert in Bächlingen, Caspart i Sülzbach, Fischer in Oehringen, Ganzhorn in Neckarsulm, Haug i Mannheim, Haußer in Hall, Kaufmann in Wertheim.

Der Professor der Botanik, „Köln. Ztg.“ mittheilt, als er in den Silber⸗ cke von ungefähr 50,000

sten emporwucherte. Ueber drei Meter dicke Schlacken⸗ on den Bergleuten entfernt worden war, um

über den archäologischen nächsten Jahre im Druck er⸗

bei welcher auf

1 auch auf chland auszudehnen, jedoch soll hierfür eine für sich be⸗ stehende, besondere Rechnung führende Abtheilung eingerichtet werden.

Das 11. (November⸗) Heft (3. Jahrgang) der Forstlichen Blätter, Zeitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen, herausgegeben vom

c d und dem Dozent Nationalökonomie Dr. Leo (Verlag von Heinrich Schmidt in Leipzig), hat folgenden Inhalt: I. Aufsätze:

1 * : Ueber Ackerkulturen, vom Königl. preuß. Oberförster von Bernuth in Jägerhof.

Gedanken über unseren

bayerischen Oberförster in Neustadt a. H. Betrachtungen über Verjüngungsmethoden

der Verein

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2.

1

§. 2 und 4 der Schlußscheine als Tage, an

welchen keine Lieferungen und keine Anmeldungen stattfinden, auch diejenigen Tage genannt werden, an welchen nach Beschluß der Vor⸗ steher der Kaufmannschaft keine Börse abgehalten wird.

Der Aufsichtsrath der Vereinigten vorm. Gräflich Einsiedelschen Werke zu Lauchhammer hat beschlossen, die Dividende für 1873/74 auf 2 Prozent festzusetzen. Hierbei ist übri⸗ gens zu berücksichtigen, daß die Abschreibungen sehr hoch bemessen worden sind und daß u. A. der Gewinn aus den Gütern der Gesell⸗ schaft im Betrag von ppt. 200,000 Thlr. gar nicht zur Dividende herangezogen werden.

Am 7. November hat eine Plenarsitzung des Verwaltungs⸗ raths der Dortmunder Union stattgefunden, in welcher beschlossen wurde, die bisherige Zweitheilung des Verwaltungsraths in ein west⸗ fälisches Comité nebst Betriebscomité und ein Berliner Comité auf sich beruhen zu lassen; die Befugnisse derselben fallen nunmehr auf das Ple⸗ num zurück, welches für die Prüfung der Bilanz und der gesammten Betriebsverhältnisse eine besondere Kommission niedergesetzt hat. Um die in Aussicht genommenen Aenderungen in der Organisation und Verwaltung vorzubereiten und durchzuführen, tritt Hr. Russell, Mit⸗ glied des Verwaltungsraths, in die Direktion ein und ist derselbe bereits zu diesem Zweck von Berlin nach Dortmund übergesiedelt.

Die Duisburger Maschinenbau⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft (vormals Bechem & Keetman) erzielte im Geschäftsjahre 1873/74 einen Bruttogewinn von 91,051 Thlr. bei einem Attien⸗ kapital von 500,000 Thlrn. Davon wurden 27,523 Thlr. zu Ab⸗ schreibungen, 6352 Thlr. für den Reservefonds und 6352 Thlr. zur Vertheilung der statutgemäßen Tantième verwandt. Zu dem verbfei⸗ benden Nettogewinn von 50,822 Thlr. und 343 Thlr. vorjähriges Saldo wurden von der Generalversammlung 50,000 Thlr. (10 %) Dividende festgesetzt, während der Rest mit 1166 Thlrn. auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Die Bilanz hat in ihrem Debet nur für 28,561 Thlr. Kontokorrent⸗Kreditoren, denen im Kredit 99,326 Thlr. Kontokorrent⸗ Kreditoren gegenüberstehen, und hat das Kredit außerdem 17,436 Thlr. an Bankiersguthaben und 24,633 Thlr. an Kassa, Wechseln und Effekten. Die Gesammtabschreibungen von 2 Jahren bis 1. Juli cr. belaufen sich auf 52,492 Thlr., der Reservefond beträgt 12,465 Thlr.

Die am 9. November in Chemnitz abgehaltene Generalver⸗ sammlung der Sächsischen Maschinenfabrik (vorm. Hart⸗ mann) genehmigte die Vertheilung einer Dividende von 3 %.

Bremen, 9. November. (W. T. B.) Die streikenden Schiffszimmerleute und Tischler der Docks von Bremer⸗ hafen haben sich jetzt mit der beabsichtigten Herabsetzung ihres Tage⸗ lohns um 5 Groschen für die Wintermonate einverstanden erklärt und in Folge dessen ihre Arbeit wieder aufgenommen.

—, Die Bank Franco⸗Hollandaise hat sich mit der Bank Franco⸗ Autrichienne⸗Hongroise unter dem Namen Banque Franco⸗Hol⸗ landaise fusionirt. Jede der vereinigten Banken behält jedoch die zur Tilgung ihrer Passiva nöthige Summe für sich. Außerdem ist der Bank Franco⸗Hollandaise (alte) eine Summe von 1,247,620 Fres. zur statutmäßigen Vertheilung des bis zum 30. Juni d. J. erzielten Gewinnes garantirt.

Paris, 10. November. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach sind die Gerüchte über einen bevorstehenden Rücktritt des Baron Alphonse von Rothschild von der Verwaltung der Lombar⸗ dischen Eisenbahngesellschaft vollständig unbegründet

Verkehrs⸗Anstalten.

Nach der „Eisenbahn“ betrug das Vorrücken des Richtstollens im großen Gotthardtunnel im Oktober auf beiden Seiten zu⸗ sammen 188 Meter. Auf der Nordseite bei Göschenen haben die täglichen Fortschritte ein regelmäßiges Mittel erreicht, das indessen mit dem durchbrochenen Fels variirt, der sich hier und da in ausnahmsweise hartem Zustand präsentirt. Auf der Seite von Airolo scheinen end⸗ lich die Schwierigkeiten, welche den Fortschritt der Bohrungen so lange hemmten, überwunden zu sein. Die erste Hälfte des Oktober wies schon ein bedeutend besseres Resultat auf, als der Monat Sep⸗ tember; die letzte Hälfte aber verspricht, daß die Galerie endlich die schlechten Stellen, welche sie bis daher zu durchbrechen hatte, hinter sich hat. Das mittlere tägliche Vorrücken beträgt schon 3 M. in den letzten Tagen und der ganze Monat zeigt 75 M., das Beste seit Be⸗ ginn des Jahres. Auf Grund dieser Resultate und da die in der Aufstellung der mechanischen Installationen entwickelte Thätigkeit in kurzer Zeit einen normalen Gang der Arbeiten voraussehen läßt, glaubt die „Eisenbahn“ ein tägliches Vorrücken von 4 M. für jede der beiden Abtheilungen in wahrscheinliche⸗Aussicht stellen zu dürfen. Verwirklicht sich diese Annahme, so werden zur Ausbrechung der noch restirenden 6150 M. der Göschenerseite 50 Monate erfordert. Da der Tunnel im September 1880 vollendet sein muß, so bleiben für die letzten Arbeiten, die nur 4—5 Monate in Anspruch nehmen, volle 18 Monate. Die Strecke auf der Seite gegen Airolo, die ge⸗ genwärtig noch um 300 M. gegen diejenige von Göschenen zurück ist, würde einige Monate mehr in Anspruch nehmen. Immerhin wird, wenn die günstigen Umstände sich darbieten und wenn der die Ma se des Gotthard bildende schichtige Fels erreicht ist, die Arbeit so Lasc wie auf der Göschener Seite vor sich gehen. In Folge eines Uebereinkommens der italienischen und bayerischen Eisenbahn⸗Verwaltungen sollen die für den Orient bestimmten Güter von Lindau ab in Spezialzügen und ver⸗ schlessenen Wagen nach Venedig befördert werden. Man giebt sich der Hoffnung hin, daß sie dadurch schneller und weniger beschädigt wie früher ankommen werden. Die italienischen Zeitungen sprechen den Wunsch aus, daß ein gleiches Abkommen für die über den Mont Cenis nach Genua bestimmten Güter getroffen werden möchte. Plymouth, 9. November. (W. T. B.) Der Hamburger Post⸗ dampfer Frisia“ ist hier eingetroffen. Southampton, 9. November. (W. T. B.) Der norddeutsche Lloyddampfer „Minister Roon“ ist hier angekommen. . New⸗York, 9. Oktober. (W. T. B.) Der Dampfer „Hohen⸗ staufen“ des neorddeutschen Lloyd ist hier eingetroffen.

sammlung ferner, daß in

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, den 11. November. Opernhaus. (220. Vorstel⸗ lung.) Militaria. Ballet in 4 Bildern und seenischem Epilog von . Taglioni. Musik von FSertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗ Preise.

Schauspielhaus. (228. Vorstellung.) Alte Schweden. Schau⸗ spiel in 5 Akten von A. E. Brachvogel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗

Preise. Donnerstag, den 10. November. Keine Vor⸗

stellung.

Schauspielhaus. (229. Vorstellung.) Die Fräulein von St. Cyr. Lustspiel in 5 Aufzügen nach A. Dumas von H. Börnstein. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. In Folge der vielfach eingegangenen Anfragen und Gesuche erklärt die unterzeichnete General⸗Intendantur, daß zu der bevor⸗ stehenden Generalprobe der Oper „Cesario“ der Eintritt nicht gestattet ist. General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele.

Opernhaus.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner

Drei Beilagen

Berlin:

(einschließli

ch Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage)

8

Früizbne der Stadt Berlin Regierungsbezirk Potsdam zum

lin im Einverständnisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst darauf angetragen hat, behufs Ausführung von Erweiterungsbauten der städtischen Gasanstalten, sowie behufs Erbauung höherer Lehr⸗ anstalten und Ausführung der Kanalisation im III. Radialsystem eine Anleihe von 24,000,000 Mark Reichswährung aufnehmen und zu diesem Ende auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen ver⸗ sehene Stadtanleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Ge⸗ mäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstel⸗ lung von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privile G von 24,000,000 Mark Reichswährung Berliner Stadtanleihescheine nach beiliegendem Schema und nach Maßgabe der vom Magistrate unterm 23. Juni d. Is. festgestellten, ebensalls beigefügten Bedingungen, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine in Ansehung

willigen. 8

beigedrucktem Königlichen Insiegel.

rivilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender An⸗

Betrage von 24,000,000 Mark Reichswährung. Vom 2. Oktober 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u. s. w. . htlbee⸗ Magistrat Meiner Haupt⸗ und Residenzstadt Ber⸗

egen jeden rivilegium zur Ausstellung

ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu be⸗ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und 1. 8 egeben Baden⸗Baden, den 2. Oktober 1874. 8 8 Wilhelm. Zugleich für den Minister für Handel,

Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Gr. Eulenburg.

Regierungsbezirk Potsdam. Stadt⸗ Wappen Anleiheschein 5. Stadt Berlin über 14.“ en ebertesaheene. W“ efertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom W 86 2. Oktober 1874. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam vom . . . . .. 1874 Stück. ). Der Magistrat der Stadt Berlin beurkundet und bekennt hier⸗ mit, daß der Inhaber dieses Anleihescheins den Betrag von .. . Mark Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde als ein Darlehn zu fordern hat. Dieses Kapital bildet einen Höhe von 24,000,000 Mark Reichs⸗ ährung aufgenommenen Anleihe. n Dis Beinsung dieses Kapitals erfolgt mit Vier und ein halb vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mit Zwei Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maß⸗ gabe der Allerhöchst genehmigten, nachstehend abgedruckten Bedin⸗ en. e die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Berlin mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver⸗ mögen und mit ihrer 1ö“

Berlin, den 8 1 1 (Stadtsiegel.) 1

Magistrat hiesiger Königlicher Haupt⸗ und Residenzstadt. (Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines Magistrats⸗Mit⸗ gliedes unter Beifügung des Amtstitels)

Hierzu sind Zinsscheine

N’I . bis nebst

Anweisung ausgereicht. Kontrolbeamter.

ingungen zu einer von der Stadtgemeinde Berlin aufzuneh⸗ Se Aleihe von 24,000,000 Mark Reichswährung.

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung von Berlin haben beschlossen, behufs Ausführung von Erweiterungsbauten der städtischen Gasanstalten, so wie behufs Erbauung höherer Lehr⸗ austalten und Ausführung der Kanalisation im III Radialsystem eine Anleihe von 24,000,000 Mark Reichswährung aufzunehmen, welche mit 4 ½ % jährlich verzinslich, von Seiten des Gläubigers un⸗ kündbar ist und vom 1. Oktober 1877 ab regelmäßig mit Zwei vom Hundert des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzu⸗ rechnung der ersparten Zinsen nach einem von der Staatsbehörde ge⸗ nehmigten Amortisationsplane mittelst Verloosung oder Ankaufs der Anleihescheine getilgt wird. Der Stadtgemeinde steht das Recht zu, die ganze Anleihe oder einen größeren Theil derselben aufzukündigen, jedoch soll von diesem Rechte vor dem 1. April 1879 kein Gebrauch acht werden. 3 8 ct. Ausfertigung der Anleihescheine erfolgt in Apoints von 100, 200, 500, 1000, 2000 und 5000 Mark Reichswährung.

Die Zinsen werden mit jährlich vier und ein halb vom Hundert am 1. April und 1. Oktober gegen Rückgabe der ausgefertigten halb⸗ jährlichen Zinsscheine durch die Stadt⸗Hauptkasse in Berlin gezahlt.

Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen vierjährigen Zeitraum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei⸗ döween. Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei der Stadt⸗Hauptkasse 8 Berlin gegen Ablieferung der den älteren Zinsscheinen beigefügten

isung. 1

n egein Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des Anleihescheines. dn 8, He. ä. welche die Anleihe betreffen, namentlich auch die Bekanntmachungen der durch das Loos gezogenen Stadt⸗ anleihescheine geschehen durch den Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder das an dessen Stelle tre⸗ tende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, oder das an dessen Stelle tretende Blatt, und durch zwei Berliner Zeitungen. Die Namen der letzteren und etwaige Ver⸗ änderungen werden im Reichs⸗Anzeiger bekannt gemacht.

Mit dem Tage, an welchem nach diesen Bekanntmachungen, unter

Einhaltung der gesetzlichen dreimonatlichen Kündigungsfrist, das Ka⸗ pital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf. Gegen Auszahlung des Kapitals sind mit den Stadtanleihescheinen auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitktermine zurückzu⸗ liefern; für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapitale

ogen. . 8 fch eec Kapitalbetrag der ausgeloosten Stadtanleihescheine verfällt zu Gunsten der Stadt, wenn die Einlösung nicht binnen 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermine erfol Die Zinsscheine verfah⸗ xen mit Ablauf

iyrer Fälligkeit. Die haft; doch soll für

derselben ist

Amortisation ste 1 Verlust der Zins⸗

den Fall, daß der

scheine finden die auf die Staatsschuldscheine Bezug habenden Vor⸗

schriften der Verordnung vom und der Amortisation verlorener §§. 1 bis 12 mit nachstehenden Maßgaben

Magistrate zu Berlin gemacht werden, welchem alle diejenigen Ge⸗

Uha 8 d rdnung dem imen, w

die Werfagunten des Magistrats Rekurs an die Königliche Regierung

zu Potsdam stattfindet; dem Königlichen Stadtgerichte zu Berlin;

kanntmachungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch die ööö Stadtanleihescheine veröffentlicht werden;

ü ine s S es i ähnten inszahlungstermine sollen vier und an Stelle des im §. 8 erwä 12 Zahlungstermins soll der funfte treten.

unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem ganzen und zukünftigen Vermögen und ihrer ganze

Steuerkraft.

Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die.

(Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und Magistrats⸗Mitgliedes.)

111“ 8

t. des vierten Kahdersahres nach dem Jahre unstatt⸗

ine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate 8 und der stattgehabte Besitz der Zinsscheine durch Vorzei⸗ gung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten

r und Königlich Preußische

ats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 10. November 11“ 723

In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Stadtanleihe⸗

16. Juni 1819 wegen des Aufgebots oder vernichteter Staatspapiere

a. die im § 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem 8

nach der angeführten

welche 8 während gegen

und Befugnisse zustehen, zukommen,

Schatz⸗Ministerium

b. das im §. 5 jener Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei

c. die im §. 6 und 9 und 12 jener Verordnung vorgeschriebenen t

d. an Stelle der im §. 17 jener Verordnung erwähnten sechs

Fuür die Sicherheit der Anleihescheine, wie für die pünktliche und n

88

Berlin, den 23. Juni 1874. d Residenzstadt hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt. 48 . 8 (Unterschrift.) 3 Provinz Brandenburg Regierungsbezirk Potsdam. Trockener Stempel.) (Stadtwappen.) Zinsschein zum 1 Anleiheschein der Stadt Berlin

über.... Mark Reichswährnng. an Hae.

Reihe. 16“ Schein Nr. ..

11e6““

LiI Inhaber empfängt am ... ten 1 18.. lichen Zinsen aus der Stadt⸗Hauptkasse zu Berlin

Pfennige Reichswährung. JA11““ 88

Vörlin der hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt.

(Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines Magistrats⸗ mitgliedes.) (Stadtwappen.)

2 Kontrolbeamter.

Ver ährt nach dem Gesetze vom 31. März 1838 am

Pvesrte Ungültig, wenn eine Ecke ab⸗ durchkreuzt ist. geschnitten oder der Zins⸗ schein durchlocht ist.

Regierungsbezirk Potsdam. Anweisung 1““ vg 8 hesch 8 fär Sean 11111“““ b“” ö1“ 8 Ater Markl Richemabeenc.. I

insscheine für die vier Jahre vom . bis ... bei der Stapdt⸗ Irneichane 1. Berlin, sofern von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch thrhet worden ist. Ien ta. 1 Magistrat hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt.

Provinz Brandenburg.

(Stadtwappen.) Sg Kontrolbeamter. Anmerkung zu den Schemas für die Zinsscheine und Anweisungen:

il Nömensunkerschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und des zweiten Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder Facsimile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein oder jede Anwei⸗ sung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten

versehen werden. 1

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 10. November. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags leitete der Bundesbevollmächtigte, Präsi⸗ dent des Reichskanzler⸗Amts Dr. Delbrück, die erste Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für das Jahr 1875 wie folgt ein: Meine Herren! Bevor ich auf den heute zur ersten Berathung stehenden Etatsentwurf für 1875 eingehe, glaube ich, daß es von In⸗ teresse sein wird, wenn ich einige Mittheilungen über die allgemeine Finanzlage des Reiches, wie sie sich einerseits aus den Zahlungen Frankreichs entwickelt hat, andererseits durch die Ergebnisse des lau⸗ fend en Jahres voraussichtlich gestalten wird, vorausschicke. 88 Ueber die Zahlungen Frankreichs aus der Kriegskostenentschädi⸗ gung ist dem Hause zuletzt im Februar dieses Jahres von dem Reichs⸗ kanzler⸗Amt eine eingehende Mittheilung gemacht worden. Die in dieser Mittheilung enthaltenen Zahlen haben sich seitdem, wenn auch in nicht erheblicher Weise, geändert. Es war in der damaligen Mit⸗ theilung die Einnahme an Kriegskostenentschädigung selbst auf 5 Mil⸗ liarden angesetzt. Diese Zahl ist natürlich unverändert geblieben, da⸗ gegen hat eine Veränderung erfahren die in der bezeichneten Vorlage angesetzte Zahl für die Zinseinnahmen. Als die Vorlage dem Hause zuging, war die vollständige Abrechnung über die letzte französische Zahlung noch nicht aufgestellt, und in Folge dieser Abrechnung hat sich die damals eingestellte Zinseinnahme um den Betrag von 46,882 Franken vermindert, es stellt sich also die Gesammteinnahme an Kapital und Zinsen nunmehr definitiv auf 5,301,145,077 Franken. Rechnet man den Frank, wie das in allen früheren Nachweisungen ge⸗ schehen ift, zu 8 Silbergroschen, so hätte diese Summe eine Ein⸗ nahme ergeben müssen von 1,413,638,687 Thlr. Sie hat eine wirk⸗ liche Einnahme ergeben von 1,413,557,631 Thlr., also es Thlr. weniger, als bei der Reduktion des Franken gleich 8 Silbergroschen sich ergeben mußte. Die in der Vorlage vom Februar d. Is. aus⸗ gesprochene Voraussetzung, daß ein etwaiger Ausfall bei der Realisa⸗ tion gedeckt werden würde durch die Zinsen von den vorübergehend angelegten Geldern, hat sich im vollsten Maße bestätigt. Die Zins⸗ einnahmen von diesen vorgersgena saigelegten Geldern haben jene 056 Thlr. ganz ungemein überschritten. 1 81, Horhin bemerkt, meine Heian. daß die Zahlen, die ich als den Ertrag der Kriegskostenentschädigung angab, nunmehr defi⸗

itiv feststehen; denn seit der Vorlage im Februar hat die schließliche ütin sastft 88 der französischen Regierung vollständig stattgefunden. Es war nach der ersten Zahlung, welche Frankreich leistete, eine Meinungsverschiedenheit zwischen uns und Frankreich hervorgetreten über die Frage, ob diese oder jene mit der Ueberweisung und Verwer⸗ thung der Gelder und Wechsel verbundene Ausgabe Frankreich zur Last zu legen sei oder Deutschland. Diese Meinungsverschiedenheit

8 ung: Anwendung Erinnerung als

abgesehen es ist wohl nicht ohne Interesse, wiegend vom statistischen Interesse, wenn über die Einzelnheiten der Transaktionen m Frankreichs sind erfolst theils in baar und ich zahlungen zugleich die Zahlungen, welche

die Zahlungen der einen und der anderen theils in süddeutscher Währung, rung, Währung und erster Zeit reich

in Guldenwährung

bei keinem Posten dieser kolossalen Abrechnung eine Differenz zwischen

s und Frankreich stattgefunden. 29 5 vns nnne nach und nach die Abrechnungen über die eir

elnen Zahlungen

Das Reichskanzler⸗Amt hat der

französische Regierung ist ohne irgend eine Transaktionen, um

zugeschickt, und die der Lage gewesen, diese Abrechnungen richtig anzuerkennen. Die handelte, deee nicht ggeSe. b er Summen, di Frage

Rernggae E wenn auch vielleicht vor⸗ ich einige Mittheilungen mache. Die Zahlungen rechne zu den Baar⸗ in nach 89 Frichenärer. ässi acht wurden theils in Wechseln;

rage zulässigen Banknoten gemacht w ent erfalzier theils sa Lgg. theils in Frankenwäh⸗ theils in niederländischer die Wechsel anlangt, in Im Ganzen hat Frank⸗ (8.999 36 Gulden, in Frankenwährung 98,736, 905, Seeh ung 26,983.801 Pfund

ie es sich dabei von dem

britischer Währung, endlich, soweit es auch in Mark⸗Banko. überwiesen: in Thalerwährung

theils in

1,016,584,613 Franken, in britischer Lees Sterling, in niederländischer Währung, 117,009,389 Gulden hge⸗ ländisch, und in Mrk. Bco. 141,298,455 Mrk. Bco. Davon . zahlt in Wechseln und zwar in Thaler⸗Währung 198,580,346. , k. in süddeutscher Währung 78,408,118 Gulden, in Fran enwährung 143,987,663 Franken, in britischer Währung 25,192,132 Pfund, i niederländischer Währung 116,919,050 Gulden; die Mark nur in Wechseln gezahlt worden sind, habe ich bereits angege 3 Diese Wechselzahlungen erfolgten mit 25,298 Wechseln, und ich glau 8 meine Herren, Sie werden aus diesen Zahlen ein Bild des Umfanges gewinnen koͤnnen, welchen die Abrechnungsarbeiten erreichen 1— denn für jeden von diesen 25,298 Stück Wechseln war der Diskon b zu berechnen und zwar zum Theil nach sehr verschiedenen Sätzer 8 Es kann uns bei dieser Lage der Sache um so mehr zur 1s digung gereichen, daß wir, wie gesagt, bei einer Abrechnung von 8. chem Umfange nicht einer einzigen Erinnerung von Seiten Frankreich net sind. . begegbet shache vorhin die Zahl angegeben, welche aus der Realisation der Kriegskostenentschädigung mit Hinzuziehung der Zinsen in Thaler⸗ währung erwachsen ist. Es treten zu dieser Summe bekanntlich boch hinzu einmal die Kontribution der Stadt Paris, welche in demselben Betrage hier in Rechnung zu halten ist, wie in der Vorlage . Februar, denn es hat sich hierin nichts geändert, mi 53,505,865 Thlr.; sodann treten hinzu die Steueruͤberschüsse aus der Verwaltung in Frankreich und die nicht unmittelbar verwendeten örtlichen Kontributionen. Diese Zahl hat sich seit dem Februar ge⸗ ändert und wird sich auch in Zukunft Ferstnthnche ses he Zeit 88. ändern, weil sie theils Zugänge, theils Abgänge er ährt in Folge 1 Revision durch den Rechnungshof. Sie stellt sich heute höher, 8 im Februar, nämlich auf 17,619,609 Thaler. Die Gesammteinnahme

tellt sich hiernach und, wie gesagt, vorbehaltlich der Berichtigung die⸗ dellch hzerne welche auch in Zukunft noch eintreten kann, 8 1,484,683,105 1 mehr gegen den Nachweis der Denkschrif ebruar 131,831 Thaler. 8 1 Ph der ö Denkschrift sind nachgewiesen die Posten, welche auf diese Einnahme für Rechnung der Gesammtheit sen sind. Diese Posten standen damals zum Theil bereits fest, und daran hat sich nichts geändert; sie waren damals zum Theil ver⸗ anschlagt. Von diesen damals veranschlagten Posten haben sich seitdem allerdings feststellen lassen; indessen die überwiegende ehr⸗ zahl steht definitiv noch nicht fest. Es ist dem Hrn. dn diesen Tagen eine Mittheilung dugegen8 e durch welche au Grund des Gesetzes über die französtsche Kriegskostenentschädigung vom Jahre 1872 dem Hause eine Nachweisung eines Theiles der so genannten Präcipualposten zur Genehmigung vorgelegt E die Genehmigung des Bundesraths bereits gefunden hat. 888 das die Kosten, welche für die Armirung und öö Festungen, für Belagerungsmaterial, für die Kriegsausgaben der M 8 rine, für die Verwaltung der Post und Telegraphie, soweit sie 8„ ht Feldpost und ⸗Telegraphie war, ferner für die Verwaltung der E saß⸗ Lothringischen Eisenbahnen bis zu dem Zeitpunkte, wo sh die Reichsverwaltung übergingen, erwachsen und auf gemeinschaf iche Rechnung zu übernehmen sind. Vollständig a bgeschlossen ist diese Zu⸗ sammenstellung noch nicht, indem ein Theil der hierher Feüörihes Deegen noch nicht zur definitiven Verrechnung gelangt ist. Ich kann in Beziehung auf alle diese Posten nur das sagen, daß nach den bisher gemachten Wahrnehmungen mit 616“ darauf zu rechnen ist, daß die Summe, welche in der 818” vom Februar vorläufig berechnet war, nicht überschritten wird. 8 Beträge, welche nach Maßgabe der Denkschrift vom Februar, an 1 süddeutschen Staaten aus der Kriegskostenentschädigung herauszuzah⸗ len waren, sind vollständig herausgezahlt. Es ergiebt das ziffer⸗ mäßig die der Ihnen bereits vorliegenden Uebersicht über die Ein⸗ nahmen und Ausgaben für 1873 beigefügte besondere Nachweisung der Geldgebahrung in Folge des Krieges. Von den 130 ecneg⸗ welche damals für die Staaten des Norddeutschen Bundes als Ueber⸗ schuß nachgewiesen waren, sind gezahlt 125 Millionen. Es ist Fnßer⸗ dem, was ich beiläufig historisch bemerken will, der Kriegsschatz, welcher ja längst ausgesondert war, nun auch definitiv niedergelegt. Ueber den Kredit, der durch ein Gesetz vom 2. Juli vorigen Jahres für das Retablissement des Norddeutschen Heeres vom Reichstage bewilligt 8 in 8 Tagen die in die⸗ s esetze verlangte Uebersicht vorgelegt werden. b 1 Gesebet kann dch die Konsequenzen der französichen Kriegskosten⸗ ntschädigung verlassen. 8 sedesns. nenassan. Reichshaushalts im verflossenen Jahre veea. ich eingehend hier nicht zu erörtern; es liegt dem Hause bereits die Nachweisung der Einnahmen und Ausgaben für 1873 vor, und . dieser Nachweisung berechnete Ueberschuß ist in den Etat für . aufgenommen. Dagegen glaube ich verpflichtet zu sein, auf die Frage einzugehen, wie der Reichshaushalt des laufenden Jahres nach 85 Vorausberechnung, die man zur Zeit machen kann, abschließen wird, und ob und welche Ueberschüsse er in die Verwaltung von 1876 über⸗ ragen wird. . 1 85 Ich kann hierbei nicht meine Aufgabe darin suchen, alle einzelnen Kapitel des Etats durchzugehen und die Frage zu erörtern’, ob bei diesem oder jenem eine größere Einnahme oder Ausgabe zu erwarten ist. Ich glaube, daß es richtig ist, wenn ich 8- 8 die wesent⸗ lichsten Kapitel beschränke, und ich werde dann die emerkungen, die sich hinsichtlich der übrigen Kapitel ergeben werden, daran anschließen. Ich habe mich zunächst mit den Ausgaben zu beschäftigen und die Frage zu erörtern, ob Ersparnisse an den im Etat für 1874 gesehenen Ausgaben zu erwarten sind. Der Etat für 1874 wirf aus 2,430,000 Thlr. für Verzinsung der Reichsschuld; dieser Aus⸗ gabe steht gegenüber eine Einnahme von 600,000 Thlr., welche 8G Ansatz gebracht ist als Einnahme aus den Zinsen des Münzbetriebs⸗ fonds. Die Ausgabe von 2,430,000 Thlr. fallt vollständig weg, denn Zinsen für eine Reichsschuld werden im laufenden Jahre nicht zu zahlen sein; dagegen muß die Einnahme, die mit 600,000 Thlr. an⸗ gesetzt ist, auch eine Ermäßigung erfahren: sie wird in der That nur etwa 140,000 Thlr. betragen. Es ergiebt sich also bei dem Posten „Verzinsung der Reichsschuld“ eine Ersparniß gegen den Etat 25 1,970,000 Thlr. in der Ausgabe. Eine zweite Ersparniß ist mit Bestimmt⸗

wurde bereits im Oktober 1871 ohne besondere Schwierigkeit erledigt,

und bis dahin nicht vorgekommenen Zusscheine gegen Quittung aus⸗

gezahlt werden.

und seitdem hat, wie ich konstatiren kann, in keiner Beziehung und

88 1“ *8 8

heit zu erwarten bei dem Kapitel Münzwesen. Für das Münzwesen sin