Cölm, 12. November, Nachmittags 1 Uhr. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Wetter: Schneeluft. Weizen höher, hiesiger 1000 7,5, fremder loco 6,22 ½, pr. November 6,17 ½, per März 18 Mk 65 Pf., pr. Mai 18 Mk. 65 Pf. Roggen besser, hiesiger leco 6,7 ½, pr. November 5,10, pr. März 14 Mk. 85 Pf., pr. Mai 14 Mk. 75 Pf. Hafer pr. März 18 Mk. 15 Pf., pr. Mai 18 Mk. — Pf. Rüböl fest, loco 9 ⁄0, pr. Mai 31 Mk 30 Pf.
Hamburg, 12. November. Getreidemarkf.
Waezen loco ruhig, auf Termine fest. Reggen auf Termine fest.
Weizen 126 pfd. pr. Nevember 1000 Kilo nette 189 Br. 188 Gd., pr. November-Dezember 1000 Kilo netto 188 Br, 187 Gd., pr. Dezember -Januar 1000 Kilo netto 188 Br. 187 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 189 Br., 188 Gd. Roggen pr. November 1000 Kilo netto 160 Br., 158 Gd., per November Dezember 1000 Kile netto 158 Br., 157 Gd., pr. Dezbr.- Januar 1000 Kilo netto 157 Br., 156 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilc-
good fair Comra 5 ⁄186, fair Madras 4 ⅛, fair Pernam 7 ⅞, lair Smyrns 6 ½, kair Egyptian 8.
Upland nicht unter low middling November-Lieferung 7 %⁄0, November-Dezember-Verschiffung 75 d.
Slasgom, 12. November, Nachmittags. (W. T. B.)
Reheisen. Mired numbers warrants 86 sh.
Paris, 12. November, Nachm. (W. T. B.) “
Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Novbr. 25,50, pr. Ja- nuar-April 25,00. Mehl steigend, pr. Nov. 54,00, pr. Januar-April 53,00, pr. März-Juni 54,00. Rüböl steigend. pr. November 73,00, pr. Januar-April 75,00, pr. Mai-August 77,00. Spiritus pr. No- vember 54,50. — Wetter: Bewölkt.
Newe=Norzk, 12. November, Abends 6 Ubr. (N. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 14 ⅝, do. in New- Orleans 14 ½. Petroleum in New-York 11, do. in Philadelphia 10 §G. nen pc 5 8 “ Frühjahrsweizen 1 D. 19 C. Nais (old 1 mire . Zucker (Fair refining Muscovados) 8. Kaffee (Rio- netto 153 Br., 152 Gd. Hafer ruhig. Gerste still. Rüböl— — Schmalz aüae. vhnaen⸗ 158 C. Speck (short 298 109 fest, loco und pr. November 54 ½, pr. Mai pr. 200 Pfd. 58 Spiritas Getreidefracht 5 ½. 1 8 Ir November, pr. Dezbr.-Januar und pr. März-April — 45, per April-Mai pr. 100 Liter 100 % 45 ½ Kaffee fest, Umsatz Berlin, 12. Novbr. Die Marktpreise des Kartoffelspiritus, per 3000 Sack. Petroleum fest, Standard white loco 9,30 Br., 10,000 % nach Tralles, frei hier ins geliefert, w vf 9,20 Gd., pr. November 9,20 Gd., vr. Dezember 9,45 Gd, pr. sigem Platze am Januar- März 9,90 Gd. — Wetter: Nebel. 6. Novbr. 1874 Thlr. 18. 9. à
Amsterdam, 12. November, Nachm. (W. T. B.) 8Gö“ 8 88 18. 15. 2
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen pr. März 262. 1“ 18 „ 18. 25.
schlesischer Hütten-Zink 7 ¾⅞ à 8 ¼ Thlr. pro 50 Kilogramm, einzel mehr. Blei besser, Tarnowitzer, Harzer und Sächsisches 7 6¾⁄2 à 78 Thlr. pro 50 Kilogramm, einzeln theurer. Kohlen und Koks un- verändert, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 26 Thlr. pro 40 Hektoliter, schlesischer und westfälischer Schmelzkoks 16 à 20 Sgr. pro 50 Kilogramm, frei hier.
68 Auszahlungen. 1 18 1 b — “ 11““ 2
d△!!ͤͤͤZͤZöͤZͤͤͤZͤZͤZͤͤSͤͤZõͤZ—ZZͤͤZõ—ͤZͤ1444 1. Dezember ab in Berlia bei M. Schragow & Co. und Leopold 8 1 I Hirschberg jun.
Dauisburger Maschinenbau-Aktlen-Gesellschaft. 10 % Dirvi- dende für 1873/74 mit 50 Thlr. bei der Gesellschaftskasse in Duisburg.
(W. T. B.) loco und
Seneral-Versammlungen. “ 8 11“ Badische Gesellschaft für Zuckerfabrikation. Ordentl. 2 vee“ v11““ 1 Gen.-Vers. zu Mannheim. “ 1“n 27. Hohenzollern, Aktien-Gesellschaft für Lokomotivbau.
Ausserordeutl. Gen.-Vers. zu Düsseldorf; s. Ins. in Nr. 266.
28. Cöln-Müsener Bergwerks-Aktien-Verein. Ordentl. Gen.-Vers. zu Cöln; s. Ins. in Nr. 266.
26. Novrbr.
Zas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr.
854 82 223 Aü⸗ Post-Anstalten des Iu⸗- und Auslandes nehmen SKestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten
oiE. Its 8691391 auch die Expredition: Wilhelmstr. Nr. 32.
Fmwamemlt.
Ars 88 1.Töfesfissspren
ü . “ 11“ 77.5 Ne Kündigungen und Verloosungen. ½ 8 8 8* S . 898
rlin, Sonnabend,
Deutsche Hypethekenbank in Berlin. 5 % Hypothekenbriefe Ser. II. zum 1. April 1875 gekündigt; s. Ins. in Nr. 266.
Eisenbahn-Einnahmen. Berlin-Stettiner Eisenbahn. Stammbahn im Oktober 364,359 Thlr. (+ 15,315 Thlr.); im Ganzen + 70,458 Thlr. — Star- gard-Cöslin-Colberg im Oktober 74,994 Thlr. (+ 12,980 Thlr.); im Ganzen + 37,513 Thlr. — Cöslin-Danzig im Ok-
72 11““ o EE.“
Roggen pr. März 185 ½⅛. 8 8 10. 18. 23. v Amsterdanmn, 12. November. (W. T. B.) 11. 18. 27. 8à
Bankazinn 58 ½. . 1äää 1“ 19. 3. à
Antwerpen, 12. November, Nachm. 4 Uhr 30 Min. (W. T. B.) Die Aeltesten der Kauf ft v
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen unverändert.
Roggen stetig, Odessa 19. Hafer fest, Riga 22. Gerste stetig.
Be
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich russischen Wirklichen Geheimen Rath, Staats⸗ Sekretär und Ober⸗Bibliothekar J. Delianoff zu St. Peters⸗
den 14. November, Abends.
vra s en
Jahre vom Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗-Leipziger Eisen⸗ bahngesellschaft alljährlich einmal öffentlich aufgerufen; gehen sie
dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so sind sie werthlos, was
Nebengrundstücken, sowie für den von ihr erkauften, zum Magde⸗ burg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Bahnhofe Leipzig mitverwendeten Theil des der Leipzig⸗Dresdener Eisenbahncompagnie gehörig gewesenen
Berlin, 12, November. Wochenhbericht über Eisen, Kohlen und
Petroleum-Markt (Schlussbericht.) Kaffinirtes, Type weiss, loco 23 ½ bez. u. Br., pr. November 23 Br., per Dazember 23 ½ Br., Pper Januar 24 ½ Br, per Januar-März 24 ½ Br. Ruhig.
Antwerpen. 12. November. (W. T. B.) Wollauktion. Von
Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Tarxator beim Königlichen Stadtgericht. Das Metallgeschäft zeigte auch in dieser Woche recht gute Umsätze wieder auf, und verkehrten besonders
tober 45,252 Thlr. (+ 4517 Thlr.); im Ganzen + 31,788 Thlr. — Vorpommersche Zweigbahn im Oktober 94,411 Thlr. (+ 15,959 Thlr.); im Ganzen + 91,208 Thlr.
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn. Breslau-
die ffeineren Metalle in steigender Richtung. Roheisen: der Glas- gower Markt ist fester, nach Verschiffungseisen bleibt bessere Frage, auch Warrants profitirten nach der letzten Notiz und wurden 86 sh. Cassa pr. Tons gemeldet, Middlesbro-Eisen ist wieder etwas höher. Hier fanden verschiedentliche Umsätze in Roheisen statt und fúr prompte Waare mussten sich Käufer Preise gefallen lassen; auf Lieferang blieben vorwöchentliche Notirungen. Gute und beste Marken schottisches Roheisen 58 à 68 Sgr. und Englisches 46 à 48 Sgr. pro 50 Kg. Eisenbahnschienen zum Verwalzen besser 1 ⅞ à 2 Thlr., Walzeisen, stramm, 3 ¼¾ à 36 Thlr., und Kesselbleche 4 ¾ à 5 ½ Thlr. pro 50 Kilogramm bei grösseren Posten. Kupfer steigend, gute Sorten englisches und australisches Kupfer 31 † à 32 ¼ Thlr. pro 50 Kilogramm, einzeln theurer. Zinn höher, Banca 35 à 35 ¼ Thlr., und prima englisch Lammzinn 33 ¾ à 34 Thlr. pro 50 Kilogr., einzeln besser. Zink stetig, gute und beste Marken
den angebotenen 1509 Ballen Buenos-Ayres-Wollen wurden 1207 Ballen verkauft. Von Entrerios-Wollen wurden 496 Ballen angeboten, 304 Ballen verkauft. An diversen Wollen wurden 101 Ballen verkauft. Preise fest. Der Vorrath beträgt 5161 Ballen. An neuen Zufahren werden 1000 Ballen erwartet.
Bradford, 12. November. (W. T. B.)
Wolle und Wollenwaaren. Wolle günstiger, Garne und Stoffe besser.
Liverpeol, 12. November, Nachmittags. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussberieht.) Umsatz 15,000 B., daven für Spekulation und Export 2000 Ballen. Stetig.
Middl. Orleans 8 ⁄16, middling amerikanische 711 ⁄1 6, fair Dhollerah 5 ⁄16, middling fair Dhollerah 4 ¾, good middling Dhellerah 4 ¼, middl. Dhollerah 3 ⅞, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 ½, new fair Oomra 5 %⅛, mm crenmarreener eeeaMxeKEenzmen
im Ganzen 27,
betriebs-Mate Mendelssohn &
Waldenburg und Frankenstein-Rothenburg 229,113 Thlr. (+ 18,327 Thlr.); im Ganzen + 61,254 Thlr. — Rothenburg- Reppen im Oktober 6673 Thlr. — Breslau-Raudten im Ok- tober 19,969 Thlr.
Oesterreiohische Lombardische Südbahn. Netz vom 28. Oktober bis 4. November 665,705 Fl. (+ 4723 Fl);
891,322 Fl. (— 3,030,479 Fl.). Dividenden-Festsetzengen.
Oberschlesische Aktien-Gesellschaft für Kohlenbergbau. 7 ½v Dividende pro 1873/74.
Ausreichung von Dividendenscheinen. Aktien-Gesellschaft Norddeutsche Fabrik für Eisenbahn-
rial. Ser. II. vom 20. November ab
in Berlin bei Co.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefserneuerung. Der hinter den Nagel⸗ schmiedegesellen Anton Tylewski am 11. November 1871 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.
Alt⸗Landsberg, den 5. November 1874.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Verkauf von Eichen⸗Kniehölzern. Zum öffentlichen licitationsweisen Verkauf der in den diesjährigen Schläg Jagen 13, 61,
65 der Oberförsterei Peetzig und Jagen 35, 64, 73, 140 der Oberförsterei Wildenbruch muthmaßlich vorhandenen Eichen⸗Kniehölzer in der Gesammt⸗Masse von etwa 130 Festmetern ist
Termin auf 1 8 Mittwoch, den 25. November cr., Vormittags 11 Uhr, im Radloff'schen Gasthause zu Schwedt a. O. angesetzt. b
Das Ausgebot erfolgt zuerst schlagweise, dann im Ganzen. Im Termine ist ꝛ½ des K aufgeldes als Kaution resp. Angeld zu zahlen. 1 8 I st 2 Kaufg
Die Bedingungen sind bei den Herren Oberförstern Fromm zu Peetzig und Wagner zu Wildenbruch, wie bei der Forst⸗Registratur der Königlichen Berlin, Breike⸗ straße 35, einzusehen und von letzterer gegen Erstattung der Kopialien zu beziehen. (à Cto. 93/11)
[5421]
Königlich Westfälische Eisenbahn.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
154241 Domänen⸗Verpachtung.
Das Domänen⸗Vorwerk Wilhelmshöhe bei Cassel, mit dem Nebenvorwerk Sichelbach, ein Areal von 200,966 Hektare umfassend, soll auf 18 Jahre von Johannis 1875 ab bis dahin 1893 verpachtet werden. Oeffentlicher Steigerungstermin hierzu wird auf Montag, den 21. Dezember cr., früh 10 ½ Uhr, in unserm Sitzungszimmer vor dem Regierungs⸗ Rath Petersen anberaumt. Das Pachtgelderminimum ist auf 2700 Thaler festgesetzt. Zur Pachtübernahme wird ein disponibles Vermögen von 32,000 Thalern erfordert und haben die Pachtbewerber über den Besitz einer solchen, sowie über ihre persönliche Qualifikation sich durch glaubhafte Zeugnisse spätestens im Termin auszuweisen. Die Pachtbedingungen liegen in unserm Domänensekretariate zur Einsicht offen und können auch bei dem jetzigen Pächter, Herrn Oberamtmann Thon, zu Wilhelmshöhe, ein⸗ gesehen werden. G
Cassel, am 10. November 1874. 1
Königliche Regierung.
Abtheilung für direkte Steuern, Domänen zogen werden.
und Forsten. Die Offerten sind frankirt, versiegelt und mit ent⸗
Koch. sprechender Aufschrift bis zum Submissions⸗Termine
1 den 5. Dezember d. J, Vormittags 11 Uhr,
im Bureau des Unterzeichneten einzureichen, woselbst
die Eröffnung in G genwart der erschienenen Sub⸗ mittenten stattfinden wird.
Beverungen a. d. Weser, am 9. November 1874.
Der Abtheilungs⸗Baumeister. Wessel.
8 E1““ Bekanntmachungen. 541 Für die Kreisstadt Drossen, Kreis West⸗Stern⸗ berg, Regierungsbezirk Frankfurt a/O., so wie die mehrmeilige Umgegend derselben, wird die Nieder⸗ 5409 lassung eines tüchtigen Thierarztes 1. Klasse [5409] in der Ersteren dringend gewünscht. Die Einem solchen, der dafür nur die erforderliche Assistenz in veterinär⸗polizeilicher Hinsicht zu leisten hat, soll aus der Kämmerei⸗Kasse eine jährliche Re⸗ muneration von 100 Thlr. gezahlt werden. Qualifizirte Thierärzte, denen weitere Auskunft erwünscht ist, wollen sich dieserhalb gefälligst an uns wenden. 8 Drossen, den 5. November 1874.
Der Magistrat.
Die längerer Zeit vakant gewordene Kreis⸗ Thierarztstelle des Kreises Neuhaus a. d. O., mit welcher ein Diensteinkommen von jährlich 200 Thlrn. verbunden, ist noch immer unbesetzt. Quali⸗ fizirte Bewerber um jene Stelle werden daher hier⸗ durch anderweit aufgefordert, ihre desfallsigen Ge⸗ suche unter Beifügung der betreffenden Atteste nun⸗ mehr spätestens bis zum 20. Dezember d. J. an uns einzusenden. Uebrigens wird unter Hinweisung auf das mit dem 1. Januar d. J. in Kraft ge⸗ tretene, im Amtsblatte für Hannover pro 1873, Seite 381 — 383, publizirte Regulativ des Herrn Ministe’s für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten vom 29. Oktober v. J. noch bemerkt, daß nur solche Bewerber berücksichtigt werden können, * daß der seither zu den Ta⸗ welche das Fähigkeitszeugniß zur Anstellung als ⸗ rifsätzen des Lokal⸗ und Ver⸗ Kreis⸗Thierarzt entweder bereits erworben haben, band erhobene prozentuale Zuschlag allge⸗ oder sich bei der Bewerbung bereit erklären, der vor⸗ mein auch über den 31. Dezember d. Jahres hinaus geschriebenen Prüfung sich zu unterzichen. bis auf Weiteres zur Erhebung gelangt, Münster,
Stade, den 11. November 1874. den 12. November 1874. Königliche Direktion
Ein gewandt. Büreau⸗Arbeiter in den 30 J. u. kautionsfähig sucht, gestützt auf gute Zeugnisse u.
3 Sn2 8 . paldi 8 9 S Die Ausführung der Erd⸗, Planirungs⸗ und L“ “ 8.
Maurerarbeiten inel. Materiallieferung der Offert⸗ 5
Loose III. und IV. der I. Bau⸗Abtheilung der II“ g Strecke Altbergen⸗Northeim sollen im Submissions⸗ 8b 8 2 wege vergeben werden und zwar:
Loos III. von Stat. 28,1 bis 37,20 mit 29,650 Kubikmeter zu bewegender Bodenmasse und 1250 Kubikmeter Mauerwerk,
Loos IV. von Stat. 37,20 bis 52,0 mit 29,380 Kubikmeter Bodenmasse und 180 Kubikmeter Mauerwerk.
Die Massendispositionen, Bedingungen und Sub⸗ missions⸗Formulare sind im hiesigen Abtheilungs⸗ Bureau einzusehen, letztere können auch von dort gegen Erstattung der Druckkosten ad 20 Sgr. be⸗
1542020 Bekanntmachung. Aus den Beständen unseres General⸗Depositorii sind 50,000 Thlr. in größeren oder auch klei⸗ neren Posten auf Grundstücke auszuleihen. Gesuche können jedoch nur berücksichtiget werden, wenn in denselben nachgewiesen wird, daß das zu verpfändende Grundstück die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheit gewährt. 8 Sprottau, den 6. November 1874. Königliches Kreisgericht.
[53041 Bekanntmachung.
Bei der hiesigen Kommunal⸗Verwaltung ist die durch den Tod des bisherigen Inhabers erledigte Stelle eines Polizei⸗Sergeanten mit 275 Thlr. Jahresgehalt zu besetzen.
Civilversorgungsberechtigte Bewerber werden er⸗ sucht, unter Beifügung ihrer Atteste und eines selbstgeschriebenen kurzen Lebenslaufes sich baldigst bei uns zu melden.
Zeitz, den 4. November 1874.
Der Magistrat.
8,9 8 85928' Bekanntmachung.
Für die diesseitige Werft soll die Herstellurg von 1244 Stück Ballasteisen à 50 Kilo und 563 Stück desgleichen à 25 Kilo ans den bei der Werft vorhandenen Gußeisen⸗Abfällen, im Sub⸗ misstonswege verdungen werden.
Bezügliche Offerten sind versiegelt mit der Auf⸗
rist:
„Submission auf Herstellung von Ballast⸗
(H. 51039 d.)
1
eisen“ 8 versehen bis zu dem am 8 28. November d. J Mittags 12 Uhr, im Bureau der Unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Ausführungsbedingungen, welche auf porto⸗ fiene Anträge gegen Erstattung der Kopialien ab⸗ chriftlich mitgetheilt werden, liegen in unserer heehe zur Einsicht aus.
ilhelmshaven, den 6. November 1874.
Kaiserliche Werft. 0t. 94,11)
Bekanntmachung.
mit 600 Thlr. Jahresgehalt verbundene Stelle eines wissenschaftlichen Lehrers an der hiesigen ersten Bürgerschule soll am 1. Januar 1875 durch einen Philologen oder pro rectoratu geprüften Theologen anderweit besetzt werden.
Meldungen unter Beifügung der Zeugnisse und eines Lebenslaufs werden baldigst erbeten.
Zeitz, den 5. November 1874.
Der Magistrat. (H. 51052§d)
Hannoversche Staatsbahn. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 15. Juni und 28. Juli d. J. wird höherer Ermächtigung zufolge hiermit publizirt, daß die für den Lokalverkehr hie⸗ siger Verwaltung sowie für Verbandsverkehre zu⸗ naͤchst bis zum 31. Dezember d. J. eingeführte Er⸗ höhung der Gütertarife über den gedachten Zeit⸗ punkt hinaus bis auf Weiteres in Kraft bleibt.
Hannover, den 10. November 1874.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
154222 Bekanntmachung.
Die Lieferung eines Zwillingslufthaspels von 130 Mm. Kolbendurchmesser und 235 Mm. Hub für die Königliche Steinkohlengrube Gerhard Prinz Wilhelm soll im Wege der öffentlichen Submission verg ben werden.
Die Bedingungen können bei uns eingesehen oder gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden. 1
Offerten sind bis zum . 8
27. November c., Nachmittags 3 Uhr, versiegelt und mit der Bezeichnung: 5* „Submission auf Lufthaspel 8 versehen, bei uns einzureichen, zu welcher Zeit sie im Beisein der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden sollen. (à Cto. 86/11) Louisenthal, den 10. November 1874.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 13. Juni d. Jahres bringen wir hierdurch zur Kenntuiß,
eA madn-
Vom 1. d. M. ab ist zum CTCarife für den direkten Güter⸗
1e 8 Verkehr zwischen Hamburg Ah- 16(B. H. B.) Lübeck, Stettin
8 9 duatscsts und — DStationen böhmischer sowie österreichischer Eisenbahnen andererseits via . bach bezw. via Oderberg vom 1. Oktober c. ein Nachtrag I. in Kraft getreten, welcher Berichtigungen des Haupttarifs sowie Frachtsätze zwischen Hamburg und Lübeck einer⸗ und Pilsen andererseits enthält. Druckexemplare dieses Nachtrags sind bei unseren Güter⸗Expeditionen in Berlin und Breslau un⸗ entgeltlich zu haben. Berlin, den 7. November 1874.
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn
[5426]
Vom 1. Januar 1875 an scheidet die diesseitige Station Fulda mit dem direkten Güterverkehr des Rheinisch⸗Thüringisch⸗Oesterreichischen Eisenbahn⸗ Verbandes aus. „Frankfurt a./M., den 12. No⸗ vember 1874. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Vom 1. Januar 1875 ab treten in den direkten Personenverkehren der Frankfurt⸗Bebraer Bahn wei⸗ tere Erhöhungen ein, worüber die zu erlassenden Tarifnachträge, sowie die auf den Stationen aus⸗ hängenden Fahrpreis⸗Tabellen nähere Auskunft er⸗ theilen werden. Frankfurt a./M., den 11. No⸗ vember 1874. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
8
Allgemeine Verloosungs⸗Tabell
Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.
Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassun der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, Hinsichts derjenigen von ihr in Verwahrung und Verwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent⸗ lichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ niglich Preußischen Staats⸗Anzeigererfolgt.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ schen. Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers, welche die Ziehungs⸗ und Restanten listen sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Papiere enthält, erscheint wöchent⸗ lich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. viertelfährlich, durch alle Post⸗Anstalten, so⸗ wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstr. 109 und alle Buchhandlungen zu bezie⸗ hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 2 ½ Sgr. w Die neueste am 7. November c. erschienene Nr. (45 der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Braunschweigisches Prämien⸗Anlehen; Brüs⸗ seler Prämien⸗Anleihe de 1872; Bukarester Prämien⸗Auleihe; Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen; Deutsch⸗Holländischer Aktien⸗Verein für Hüttenbetrieb, Hypotheken Certifi⸗ kate; Finnländische Hypotheken⸗Vereins⸗Pfand⸗ briefe; Mühlhausen i. Münchener Stadt⸗Obligationen; Oesterreichisches Staats⸗ Prämien⸗Anlehen de 1860; Oldenburgische Eisenbahn⸗Prämien⸗Anleihe de 1871; Riga⸗Düng⸗ burger Eisenbahn⸗Metall⸗Obligationen; Russi⸗ sche 5 proz. Central⸗Bodenkredit⸗Pfandbriefe; Rus⸗ sisch⸗Englische I. 4 ½proz. Anleihe (Baring) de 1819;, Sachsen⸗Meiningensches Prämien⸗ Anlehen; Schwedische Reichs⸗Hypotheken⸗Bank⸗
Königliche Berginspektion II. Königlich Preußische Landdrostei. 8 der Westfälischen Eisenbahn.
8
Pfanzbriese: Ungarische Bodenkredit⸗Institut⸗ priefe,. — .
Oesterreichisches
burg den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse, und dem Königlich belgischen Universitäts⸗Bibliothekar van der H aeghen zu Gent den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Bürgermeister Hobrecht zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; sowie dem Hege⸗ meister Jacobi zu Buylien im Kreise Gumbinnen, dem Stadt⸗ gerichtsboten Feindt zu Berlin und dem pensionirten Kreis⸗ gerichtsboten und Exekutor Hartung zu Grottkau das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen. 81 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Vize⸗Ober⸗Stallmeister von Rauch die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Ordens der Luxemburgischen Eichenkrone zu ertheilen. 1 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihre Cenehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem bisherigen persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, Rittmeister und Esca⸗ drons⸗Chef von Normann vom Neumärkischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 3 verliehenen Ritterkreuzes des Königlich schwe⸗ dischen Schwert⸗Ordens; sowie zur Anlegung des dem Assistenz⸗ arzt I. Klasse Dr. Buchs vom 6. Westfälischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 55 verliehenen Fürstlich lippischen Ehrenkreuzes dritter Klasse.
Zekannt nchung. Die Beschaffenheit der Packetsendungen betreffend. Das Publikum wird im eigenen Interesse aufs Neue drin⸗ gend ersucht, bei Versendungen durch die Post die Packete fest und dauerhaft zu verpacken und auf denselben die Bezeichnung des Empfängers sowie des Bestimmungsortes deutlich und halt⸗ bar anzubringen.
Cigarrenkisten, leicht zerbrechliche Holzschachteln, schwache Kartons, einfache Umhüllungen von dünnem, sprödem Papier oder loser, leicht brechender Pappe sind als ungenügendes Pack⸗ material anzusehen und bieten dem Absender keine Sicherheit für die richtige und vollständige Ueberkunft seiner Sachen.
Die Bezeichnung muß deutlich und auch bei Licht lesbar, namentlich hinsichtlich des Bestimmungsorts in die Augen fallend auf dem Packete selbst oder auf einer haltbar daran befestigten Etiquette niedergeschrieben sein.
Ist die Bezeichnung unleserlich, oder geht die Etiquette durch Abstreifen, Zerreißen oder Zerbrechen während der Beförderung verloren, so kann das Stück den Bestimmungsort nicht erreichen. Etiquetten von leichtem Papier den Packeten anzubinden oder aufzuheften, genügt nicht, ebenso ist es ganz unzweckmäßig, Pa⸗ pier⸗Etiquetten den in glattes Material, wie Wachsleinwand, Glanzpapier ꝛc. verpackten Stücken aufzukleben; von solchem Material lösen sich aufgeklebte Etiquetten sehr leicht ab, die Sendungen bleiben dann ohne jedes Kennzeichen und sind un⸗ anbringlich. Am besten ist es, die Signatur auf das Packet selbst zu schreiben; deshalb ist die mit einer gewissen Vorliebe benutzte schwarze Wachsleinwand sehr ungeeignet; weit mehr empfiehlt sich graues oder gelbes Wachsleinen.
Verluste, Beschädigungen oder Verzögerungen, welche durch ungenügende Verpackung oder Bezeichnung entstehen, hat die Postbehörde reglementsmäßig auch dann nicht zu vertreten, wenn die Annahme der Packete zur Fastbeförderuͤng ohre Anstand er⸗ gt serin W., den 12. November 1874. Kaiserliches General⸗Postamt.
F
Elsaß⸗Lothringen. ““ Der Königlich bayerische Rechtskandidat Franz Weber zu Landau ist ns Hchshann im Bezirk des Kaiserlichen Appella⸗ tionsgerichts zu Colmar ernannt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Pegerichts⸗ Sekrekär Bernert in Leobschütz den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Hrivilegium wegen Ausgabe von einer Million fünfhundert raabtn Thalern Prioritäts⸗Obligationen der Magdeburg⸗Cöthen⸗ eee Hal Leipziger Eisenbahngesellschaft. 1
“ Vom 19. Juni 1874. 1““
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von Seiten der Eifendafhdenenswant auf Grund des in der Generalversammlung vom 31. März 1874 gefaßten Beschlusses darauf angetragen ist... Behufs Berichtigung des Kaufpreises für die von ihr “ erworbene Bahnstrecke von der preußisch⸗sächsischen Landesgrenze bei Schkeuditz bis zum Bahnhofe Leipzig, nebst den dazu gehörigen
Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger
Terrains nebst allen von der Letzteren hergestellten Anlagen und Baulichkeiten, die Aufnahme einer Anleihe von 1,500,000 Thalern gegen Ausstellung und Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit Zinsscheinen und Ta⸗ lons versehener Prioritäts⸗Obligationen zu gestatten, ertheilen Wir in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an j⸗den Inhaber ent⸗ halten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge⸗ nehmigung zur Emission von 15,000 Stück Obligationen zu Einhun⸗ dert Thalern unter nachstehenden Bedingungen: 1 §. 1. Die neuen Prioritäts Obligationen werden Litt. F. be⸗ zeichnet und in fortlaufenden Nummern von 1 bis 15,000 nach dem unter A. beiliegenden Schema auf farbigem Pavpier unter der facsi⸗ milirten Unterschrift des Vorsitzenden und Stellvertreters im Direkto⸗ rium ausgefertigt. Sie erhalten Zinscoupons nach dem beigefügten Muster B. von je 5 zu 5 Jahren und Talons nach dem Muster C. Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privilegium abgedruckt. 8 8 §. 2. Diese Prioritäts⸗Obligationen werden mit vier und einem halben Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres gezahlt. An den Dividenden nehmen sie keinen Autheil; sie haben aber das Vor⸗ zugsrecht vor dem Kapital und den Dividenden der Stammaktien und stehen nur dem Kapital und den Zinsen der bereits früher kreirten Pioritätsaktien und Obligationen nach. Die Ansprüche auf Zins⸗ vergütung erlöschen und die Zinscoupons werden werthlos, wenn die letzteren nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung prä⸗ sentirt werden. * 48 1 §. 3. Die neuen Prioritäts⸗Obligationen unterliegen der Amor⸗ tisation, welche mit dem Jahre 1875 beginnt und auf Grund des unter D. beigedruckten Amortisationsplanes spätestens bis einschließ⸗ lich 1927 erfolgt. Die Zurückzahlung des Nominalwerths der amor⸗ tisirten Obligationen erfolgt am 1. Oktober eines jeden Jahres. Dem Ausschusse und dem Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗ Leipziger Eisenbahngesellsellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehal⸗ ten, mit Genehmigung des Staats sowohl den Amortisationsfonds stetig oder zeitweise zu verstärken und dahurch die Tilgung der Ob⸗ ligationen früher herbeizuführen, als auss sämmtliche Obligationen durch die vorgeschriebenen öffentlichen Bkätter mit sechsmonatlicher Frist zu kuüͤndigen und durch Zahlung des Nennwertheß einzulösen. Ueber die See e ee ist dem Eisenbahn⸗Kommissariat alljährlich ein Nachweis einzureichen. — . iebelsch Die Inhaber dieser Obligationen sind nicht berechtigt, den Nennwerth derselben anders als nach Maßgabe der im §. 3 an⸗ geordneten Amortisation zu fordern, ausgenommen: a. wenn ein Zahlungstermin länger als 3 Monate unberichtigt bleibt; 2 8 b. wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn durch Schuld der Gesellschaft länger als 6 Monate ganz aufhört; c. wenn die Amortisation nach §. 3 nicht innegehalten wird. In den Fällen zu a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, das Kapital kann vielmehr an demselben Tage, an dem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden und zwar zu a. bis zur Berich⸗ tigung des betreffenden Zinscoupons, zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes. Im Falle zu c. ist jedoch eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber der Prioritäts⸗Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage an Gebrauch machen, an dem die Zahlung des Amortisations⸗Quantums hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahngesellschaft die nicht innegehaltene Amortisation nachholt
und zu dem Ende binnen längstens 3 Monaten⸗ nach erfolgter Kündi⸗
gung die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen räglich bewirkt. “ 3 sas Sachg lange nicht sämmtliche neu kreirte Prioritäts.Obli⸗ gationen eingelöst sind, darf die Gesellschaft von ihren Grundstücken nur die entbehrlichen Theile der Bahn und der Bahnhöfe veräußern. Ausnahmsweise ist unbeschränkt die Veräußerung von Grundstücken zu öffentlichen Zwecken, als zur Anlage von Post⸗, Telegraphen⸗, Po⸗ lizei⸗ oder steuerlichen Einrichtungen, sowie zu⸗ Eisenbahnzwecken ande⸗ rer Unternehmer gestattet. Die Zuläaͤssigkeit der Veräußerung wird in diesen Fällen durch eine Bescheinigung des Eisenbahn⸗Kommissa⸗ riats dargethan. Eine weitere Emittirung von Obligationen darf nur in dem Falle stattfinden, daß den Obligationen der gegenwärtigen Emission für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner aus⸗ zugebenden Obligationen reservirt bleibt. §. 6. Die zur Amortisation kommenden Obligationen werden ährlich im April durch Ausloosung bestimmt. Die ausgeloosten G werden wenigstens 3 Monate vor dem Zahlungstage öffent⸗ lich bekannt gemacht und die Inhaber derselben zur Einreichung der ausgeloosten Stücke und Empfangnahme des Nominalbetrages auf⸗ dert. . 1 See 7. Die Verloosung geschieht durch das Direktorium in Gegen⸗ wart zweier Notare in einem 14 Tage vorher öffentlich bekannt zu machenden Termin, zu dem den Inhabern der gegenwärtigen Obli⸗ gationen gegen deren Vorzeigung der Zutritt gestattet ist. — §. 8. Die Auszahlung des Nennwerthes der ausgeloosten Obli⸗ gationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage bei der Gesellschafts⸗ kasse in Magdeburg an die Vorzeiger der Obligationen gegen Rück⸗ gabe derselben und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinscoupons nebst den Talons. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der aus⸗ geloosten Obligationen auf, auch wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons vom Kapitale gekürzt und zur Einlösung der Coupvons verwendet. Die behufs der Amortisation ein⸗ gelösten Obligationen sollen in „Gegenwart zweier Notare ver⸗ brannt und, daß dies geschehen, öffentlich bekannt gemacht werden. Die Obligationen aber, die in Folge einer Rückforderung (§. 4) oder in Folge einer Kündigung (§. 3) außerhalb der Amortisation ein⸗ gelöst werden, ist die Gesellschaft sofort wieder auszugeben befugt. §. 9. Diejenigen Obligationen, welche ausgeloost sind und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet nicht recht⸗ zeitis zur Realisation eingehen, werden während der nächsten 10
alsdann vom Direktorium durch einmalige Insertion in die zur Publi⸗ kation vorges briebenen Blätter bekannt zu machen ist. Die Eisen⸗ bahngesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflich⸗ tung mehr, jedoch kann sie deren gänzliche oder theilweise Bezahlung vermittelst eines Beschlusses der Generalversammlung aus Billig⸗ keitsrücksichten gewähren. 1 §. 10. Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachun⸗ gen erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und K 88 lich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Magdeburgische Zeitung, die Berliner Börsenzeitung und die Leipziger Zeitung. Sollte das eine oder das andere Blatt eingehen, so genügt die Publikation in den übrigen. Auch soll das Direktorium berechtigt sein, auf Grund eines Beschlusses des Ausschusses an Stelle der ein⸗ gegangenen Zeitung eine andere, welche an demselben Orte erscheint, zu bestimmen. 8 8 3 9— 11. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind zwar gegen Vorzeigung derselben befugt, den Generalversammlungen beizu⸗ wohnen, aber nicht berechtigt, zu stimmen oder zu wählen. §. 12. Die Ausreichung neuer Coupons nebst neuem Talon er⸗ folgt an den Präsentanten des Talons, sofern nicht von dem sich als solchen legitimirenden Inhaber der Obligation dagegen vorher bei dem Direktorium der Gesellschaft schriftlicher Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle solchen Widerspruches werden die Coupons und der neue Talon zum Depositorium des Stadt⸗ und Kreisgerichts zu Magdeburg gebracht und die Interessenten zur Entscheidung über den unter ihnen streitigen Anspruch auf den Rechtsweg perwiesen. Ist aber der Talon innerhalb Jahresfrist nach dem Fälligkeitstage des ersten der neu zu erhebenden Zinscoupons nicht präsentirt worden, so wird derselbe werthlos und es erfolgt die Aushändigung der neuen Coupons und des neuen Talons nur noch an den Inhaber der Obli⸗ ion. — “ 13. Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen mortifizirt werden, so wird ein gerichtliches Aufgebot nach den allge⸗ meinen gesetzlichen Bestimmungen erlassen. Für dergestalt mortifizirte, wie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Ge⸗ sellschaft zurückgelieferte und gänzlich zu kassirende Obligationen wer⸗ den auf Kosten des Empfängers neue dergleichen ausgefertigt. Zins⸗ coupons und Talogs weder aufgeboten noch mortifizirt wer⸗ den. Demjenigen, welcher Fen Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 2) bei dem Direktorium anmeldet und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, soll nach Ablauf der Verjäh⸗ rungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vor⸗
schein gekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen In⸗ siegel ausfertigen lassen, ohne jedoch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Seiten des
eben oder Rechten Dritter zu präjudi 1 o Privilegium ist durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung zu Magdeburg auf Kosten der Gesellschaft bekannt zu machen und eine bezügliche Anzeige in die Gesetz⸗Sammlung aufzunehmen.
Gegeben Bad Ems, den 19. Juni 1874.
8 (L. S Wilhelm.
Graf zu Eulenburg,
für den Minister für Handel ꝛc.
Schema A. 8
Camphausen.
Jeder Obliga⸗ tion sind zehn Zinscoupons auf fünf Jahre und ein Talon zur
über Einhundert Thaler Preußisch Courant, zu vier und einem halben Prozent jährlicher Zinsen.
- Hö Einhundert ebung ferne. Inhaber dieses hat auf Höhe von Einh. F.ee asal bei⸗ Thalern Preußisch Courant Antheil an dem in Ge⸗ gegeben. mäßheit Allerhöchster Genehmigung und nach den
Bestimmungen des umstehenden Peivilegiums emit⸗ irten Kapital von einer Million fünfhundert Tausend Thalern Prioritäts⸗ Obligationen der . Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahngesell⸗ beh Magdeburg, den 1 8 1 Mandeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenvahngesecscheft N. N. N.
Dileektoren. (faesimilirt.)
Schema B. 1 Zinscoupon Nr. Serie;: Prioritäts⸗Obligation La. F. Nr
wird
s, wenn Jahren zur
nach der Verfallzeit
haber dieses Coupons erhält gegen dessen Rückgabe 8 ten.. 8 aus der Kasse der Magdeburg⸗Cöthen⸗ alle-Leipziger Eisenbahngesellschaft zwei Thaler sieben ilbergroschen sechs Pfennige Preußisch Courant ausgezahlt.
Magdeburg, den ” b . Masdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger vot eeen
(L. S.)
58Z —
ltig und werthlo
er nicht binnen vier Zahlung präsentirt wird.
Direktoren. (faesimilirt.)
Dieser Zinscoupon
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Schema C. 98 Talon “ zu der 59. mit vier und einem halben Prozent verzinslichen Prioritäts⸗Obli⸗ gation der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahnge sellschaft. La. F. Nr 1“ v. Nr.