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Alle die zuletzt aufgeführten, nördlich vom Bahnhofe der Konig⸗ lichen Ostbahn gelegenen Rampen⸗Anschüttungen, welche ganz bedeu⸗ tende Erdmassen erforderlich machen, bleiben noch auszuführen und werden dem dortigen Stadttheil eine durchaus veränderte Physiognomie verleihen. — Wohnhäuser, welche sich jetzt als 6⸗ und stöckige prä⸗ sentiren, da ihre Kellergeschosse in einer (den gegenwärtigen Terrain⸗ verhältnissen nach bemessen) Höhe liegen, wo bei Häusern in regu⸗ lirten Straßen das Erdgeschoß sich zu befinden pflegt, werden dann wieder auf das Normalmaß ihrer gewöhnlichen städtischen Genossen hinabgedrückt werden, indem das umgebende Erdreich einige Meter hoch an den Grundmauern hinaufsteigen wird.
Nach den vorstehenden generellen Betrachtungen wenden wir uns zu einer etwas eingehenderen Beschreibung der eigentlichen Ueber⸗ führung. Wie schon oben bemerkt wurde, sind die zu derselben an⸗ steigenden Straßenrampen einerseits durch senkrechte Futtermauern aus Ziegelsteinen, welche eine Abdeckung aus granitenen Platten er⸗ halten, andererseits durch eine Erdböschung begrenzt. — Das Pflaster des Straßendammes wird durchgehend von rechteckig behauenen Steinen aus schlesischem Granit hergestellt, von welchem Material auch die den Damm begrenzenden, mit entsprechendem Profil ver⸗ sehenen Rinnsteine, sowie die Trottoirplätten der Bürgersteige und die erwähnten Abdeckplatten der Futtermauern ausgeführt sind.
Die den eisernen Oberbau des Viadukts tragenden beiden End⸗ und zwei Haupt⸗Zwischenpfeiler sind gleichfalls in Ziegeln aufgeführt und nur der Sockel derselben, in einer Höhe von 0,8 Meter (2 ½ Fuß) in Granit verblendet, während die zur Aufnahme für die 11 Stützen⸗ reihen aus schmiedeeisernen Säulen bestimmten, nur 0,s Meter hohen Fundamente fast durchgängig aus Granit hergestellt sind. Zur Ver⸗ blendung des Mauerwerks ist der gelbliche Birkenwerder Stein ge⸗ wählt worden, dessen Farbe allerdings durch die hunderte von Tag und Nacht vorbei fahrenden, qualmenden Lokomotiv⸗Schornsteinen kaum mehr zu erkennen ist und einer fast ins Schwarz fallenden Tinte Platz gemacht hat.
Der eiserne Oberbau des Viadukts besteht aus einfachen Blech⸗ trägern (aus vollen Eisenblechplatten hergestellten Trägern), welche ihre festen resp. beweglichen Endauflager auf den massiven End⸗ und Mittelpfeilern finden, während sie über den eisernen Zwischen⸗ stützen (Säulen) sich an kräftige Querträger anschließen, mit denen sie vernietet sind. Auf jede Säule kommt in der Längsrichtung des Viadukts ein solcher Längsträger, auf die ganze Breite der Brücke deren 6 Stück. — Es bildet sich so aus den 6 an ihren beiderseitigen Enden und über den Säulen durch Querträger ver⸗ bundenen Längsträgern eine Art von gegliedertem Träger von circa 60 Meter (190 Fuß) Länge, 14 Meter (45 Fuß) Breite und 0,94 Meter (3 Fuß) Höhe. — Um den unvermeidlichen Ausdehnungen des Materials Rechnung zu tragen und schädliche, hierdurch hervorgerufene Einflüsse auf das Mauerwerk auszuschließen, hat man außer der Anordnung von beweglichen Auflagern für die Hauptträger auch noch die schmiedeeisernen Zwischenstützen mit beweglichen, charnierartig drehbaren Fuß⸗ und Kopflagern versehen, vermöge deren dieselben, dem jedesmaligen Zuge der Konstruktion folgend, aus ihrer vertikalen Normalstellung um einen geringen, für das bloße Auge nicht sicht⸗ baren Winkelausschlag heraustreten können. Zwischen den Längs⸗ trägern der Konstruktion ist endlich netzartig ein regelmäßiges System von quadratischen, durch Querträger gebildeten Feldern hergestellt, welche mit horizontalen, für den Wasserabfluß nach unten gewölbten und durchlochten, sogenannten „Buckelplatten“ geschlossen werden und so eine vollständige eiserne Decke bilden, über welcher die Straße mit Kiesbett und Pflaster ohne weitere Schwierigkeit angelegt werden kann.
Der Viadukt sowohl, wie die sämmtlichen zu demselben hinan⸗ führenden Rampen erhalten zum seitlichen Abschluß und zum Schutz gegen Hinabfallen ein aus gußeisernen Pilaren mit schmiedeeiserner Zwischenverbindung herzustellendes Geländer, das über den Deckplatten der Rampen, wo sich ein massiver Unterbau vorfindet, noch eine in regelmäßigen Interpallen auftretende Unterbrechung durch massive Sandsteinpfeiler erfährt, während bei dem leichter konstruirten eisernen Viadukt die letzteren ihres massigen Charakters wegen weggelassen werden.
Im Zusammenhange mit dem Bau der Ueberführung bleibt noch ein besteigbarer Kanal zu erwähnen, der die erstere in ihrem ganzen Zuge auf eine Länge von 800 Metern (2500 Fuß) begleitet, zur Entwässerung der Brücke, der Rampen wie des gesammten, von ihm durchschnittenen Gebiets der beiden Staatsbahnhöfe bestimmt ist und sich unterhalb der Oberbaumbrücke in die Spree einführt. Mit dem Bau der Ueberführung ist im Sommer 1872 an der Süd⸗ seite begonnen worden und ist derselbe gegenwärtig in den Maurer⸗ Arbeiten bis zum nöͤrdlichen Endpfeiler des Viadukts vorgeschritten.
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gung des eisernen Geländers an den Rampen und der eigentlichen 1 Rei Anzeiger und Königlich Preußis Ueberführung voraussichtlich bis zum Sommer des kommende “ b — 1 No. 46 vom 14. November 1874.
Jahres erfolgt sein. — Die Fortführung des Baues im Norden des
Gebiets der beiden Bahnhöfe wird, wenn nicht unvorhergesehene 1 Hindernisse eintreten, oder Abänderungen in dem Bebauungsplan von — — ünreenee — eneeeneemewweeeee * — den Umgebungen Berlins angeordnet werden, welche eine Umlegung 1 Inhalt: Aus Japan: Die Ermordung des deutschen Konsulatsverwesers in Hakedate und die Verurtheilung des Mörders. — Drei von Straßenzügen bedingen, gleichfalls im Laufe des Jahres 1875 zu Biographien deutscher Musiker. — Die Ueberführung der Warschauer Straße über die Bahnhöfe der Königlich Niederschlesisch⸗ bewerkstelligen sein und dann, wenn der gesammte, jetzt im Nivea Märkischen und der Königlichen Ostbahn in Berlin.
der ö“ vHesasähet She nderheg 8 96 Ln⸗ verlegt sein wird, als uß des Werkes die Verbreiterung der süd⸗ “ 1 lichen erfolgen können, welche die Kassirung der alten Stadt⸗ 8 Aus Japan. nehmen. Ferner hat die japanische Regierung folgenden Erlaß mauer⸗Kommunikation ermöglicht. 8 Die Ermordung des deutschen Konsulatsverwesers an das Kolonisations Departement gerichtet:
1 noch “ Interesse für Verkch in Hakodate und die Bestrafung des Mörders. Bekanntmachung an das “ die Fu’s
und öffentliche Sicherheit ist, lang erscheinen. Trägt man indessen der b inigen Tage je ü ats⸗ 8 8 “ Umstande Rechnung, daß wegen der während des ganzen Baues al e eeee iad dis Achen bn “ Der Shisoku vom Ken Akita, Tasaki Hidetchika, welcher, wie 8 1 1 2 verweser Haber verhandelten Akten eingetroffen. Zunächst ergiebt ih bie 9 Nr. 110 des laufenden Jahres mitgetheilt unumstößliche Bedingung aufgestellten Forderung, daß der Betrieb “ 8 üb durch die Bekanntmachung Nr. des laufenden Jahres mitgethei der beiden Bahnen in keinem seiner Zweige eine Störung erleiden sich aus denselben, daß die japanische Regierung sich bemüht worden, am 11. vorigen Monats in der Hafenstadt Hakodate den dürfe, alle Arbeiten nur stückweise vorgenommen werden können; daß hat, das Verbrechen schnell und energisch zu sühnen und jede deutschen Konsulatsverweser gewaltsam getödtet hatte, ist, nachdem in dem Zuge des Bauwerks und des die Schienenstränge rechtwinkli mögliche Genugthuung zu geben. Nur wenige Tage nach der die Untersuchung gegen ihn beendigt worden, wie in der Anlage an⸗ kreuzenden Entwässerungskanals nicht weniger als 30 Geleise liegen Ermordung Habers wurde durch den Präsidenten des japanischen gegeben, verurtheilt worden. Da 6s sich hierbei um ein schweres welche Tag und Nacht von Zügen aller Art befahren werden — neben 2 Scteaatsraths die folgende Bekanntmachung veröffentlicht: Zerbrechen handelte, welches auch den freundschaftlichen Beziehungen den durchgehenden Personen⸗ und Güterzügen der beiden Staatsbahnen daitakushi, di 8 mit den fremden Ländern Eintrag thut, so hätte der Revision der kursiren noch die Züge der Berliner Verbindungsbahn An das Kaitakushi, die Fu und Ken. Strafgesetze „das Haupt (des Tasaki)“ ausgestellt werden müssen; besteht ein Rangirdienst von kolossalem Umfange — “ Am 11. d. Mts. hat der Shisoku vom Ken Akita Tasaki nach den jetzigen strafrechtlichen Bestimmungen jedoch ist auf Ent⸗ daß in jenem Zuge fast keine einzige Schwelle existirt, Hidetchika, in dem Hafen von Hakodate den Verweser des deutschen hauptung erkannt worden. Indem dieses hiermit bekannt gemacht nicht während der Fundirungs⸗Arbeiten hätte gestützt Konsulats auf gewaltsame Weise ermordet und sich dann freiwillig wird, wird angeordnet, wie dies auch schon vor einiger Zeit geschehen abgefangen werden müssen; daß ferner das Heranschaffen von Bau 1 Nauf der Polizeistation jenes Hafens gestellt, worauf er verhaftet ist, daß die Unterthanen gründlich belehrt werden sollen, damit es Materialien über die Geleise zur Verwendung zwischen denselben unter worden ist. .“ 3 in Zukunft solche Uebelthäter wo möglich nicht mehr gebe. Raumbeschränkungen, welche die Anfuhr in Wagen vollkommen aus⸗ G Seitdem wir mit den Vertragsmächten in freundschaftlichen Yedo, den 25. September 1874. schließen und nur Handkarrenbetrieb zulassen, geschehen muß und da Verkehr getreten, haben öfters Angriffe auf Fremde stattgefunden. Was die Veranlassung zu der Mordthat anbetrifft, so steht auch dieser bei der frequenten Passage, hauptsächlich von Lastfuhr 2 Dies sind gesetzwidrige Handlungen, welche den vornehmlichen Ab: es fest, daß Herr Haber dem Mörder ganz unbekannt gewesen ist, werken aller Art, welche oft minutenlang zwischen den mit Eisen⸗ “ sichten Seiner Majestät des Kaisers, die freundlichen Beziehungen und daß ihn nur Fremdenhaß zu der That veranlaßt hat. bahn⸗Waggons besetzten Strängen und den zur Sicherheit angebrachten “ aaufrecht zu erhalten, widerstreiten und betrüben das Herz desselben Hierüber giebt folgendes Gebet Aufschluß, welches der Mörder Barridèren eingekeilt stehen, nur mit der größten Vorsicht, die trotzdem tief. Bekanntmachungen dieses Inhalts sind auch schon früher er⸗ bei sich fül dte: 8 die Gefahr nicht ausschließt und mit bedeutendem Zeitaufwan lassen worden und mit der heutigen soll von den Lokalbehörden, da⸗ ei si 2 ühr 99 1 zu bewerkstelligen ist: so wird man hier den Maͤßstab, de “ mit allen Leuten der Wille der Regierung kund werde, noch einmal Mit Bangigkeit betet zu dem in Isze, im Lande des erhabenen man an anderweite Bauausführungen anzulegen berechtigt ist, wo in 1“n ihnen eingeschärft werden, daß eine That wie die obige von einem Gottes wohnenden Gotte Tutamiya Omikami, zu den Göttern abgegrenzter, dem äußeren Verkehr durchaus unzugänglicher Baustelle . wahnsinnigen und gewaltthätigen Benehmen zeigt und sowohl den Miyashiro Omikami in Adzuma, dem Lande des Hahnenschreis, zu der Arbeiter seine ganze Aufmerksamkeit nur auf seine Arbeit richten 1 b weisen Absichten Seiner Majestät des Kaisers widerstreitet, wie den den Göttern im Tempel Kidzukimya in Idsumo, dem Lande der acht kann, gewiß fallen lassen. 1 freundschaftlichen Beziehungen mit den Regierungen der Vertrags⸗ aufsteigenden Wolken, zu den Göttern in den Tempeln der eigenen Der Zeitpunkt, an welchem die Eröffnung des Verkehrs auf — . mächte zuwider und daher wirklich höchst tadelnswerth ist. — Provinz, Akita, zu den eigenen Göttern seines Hauses, zu den Him⸗ der Ueberführung eintreten kann, wird daher nicht blos von dem zahl “ Hierzu dient dieser Erlaß 1 gez. Sandjo Saneyoshi mels⸗ und Erdgöttern und zu sämmtlichen andern Göttern der Mi⸗ reichen, den gegenwärtigen Niveau⸗Uebergang zu Fuß und Wagen passi den 27. August 7. Jahres Meidji (1874). Daidjo daidjin. namoto no Asson (Wirklicher Kaiserdiener) Tazaki Hidechika nach renden Publikum, wesches, abgesehen von dem bedeutenden, mit Bald darauf wuͤrde der Minister⸗Resident von Brandt von allen vier Richtungen und Ecken mit großer Aufmerksamkeit und
der Sperrung der Geleise verknüpften Zeitverlust stets in größerer 8, ; eer; 1b Ehrfurcht und sagt in tiefer Verehrunvg: 8 oder geringerer Göeebef schwebte sondern fast mehr e 8 Sr. Majestät dem Kaiser von Japan in feierlicher Audienz Hidetchika ist unwissend, aber da er einen festen Willen hat, so
dem kontrolirenden. Bahnpersonal, welchem theils die Aus⸗ 1“ empfangen und ersucht, seiner Regierung des Kaisers Bedauern hat er mit Hülfe des Fudjiwara no Michiakira, der in dem Tempel führung und Beobachtung 8 sangzrdi ftch theils die Bewachung über den Vorfall zu übermitteln. Der japanische Minister des des Akita Keu's dient, die Gottesgeschichte gelesen und überlegt.
des Uebergangs und Wartung der Barrièren obliegt und das dem⸗ Auswärtigen hatte bereits eine Note an den deutschen Minister⸗Resi⸗ Von Aufgang der Sonne, bei Anfang von Himmel und Erde, nach einer schwer lastenden Verantwortlichkeit unterliegt, auf das denten gerichtet, worin er denselben bat, den „Ausdruck des tiefsten sind alle Dinge durch die Götter geschaffen, ohne e und 11“ EE1111 Beileids, welches Se. Majestät der Tenno ob jenes unerwarteten “ S 1“ 1A1X“ 88 kann man sich durch einen kurzen Besuch der beschriebenen Stelle, zu- — 8 ignisses empfin jestä 1 goi an zu eine Lo t. 8 H d
mal zur Mittagszeit, wo den auf und an den Bahnhöfen beschäf⸗ üerignesles 2 pfinde, Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser zu giebt es einen Unterschied und auch ist bei allen Menschen das Rechts⸗
van F 8 icht ber⸗ 16 ühl vorhanden. Das Land ist bevölkert und blühend. v1“ Zur Ueberwachung der Voruntersuchung sandte die japa⸗ gefüht vorh Hakodate wohnenden Fenhen. die da sagen daß sie den
d einer Fertigstellung wird das Bauwerk übrige U 8 nische Regierung einen Rath aus dem Justiz⸗Ministerium nach Kaiser stürzen wollen, sind Schurken. Daß ehe sie dies mit gleich⸗ dem 8 veeee da eeng den es dem Verkehr 8 jgens, ncbg Hakodate, welcher indessen zu Erinnerungen keinen Anlaß fand gesinnten Japanern berathen, die fremden Schurken getödtet werden bringen wird, zugleich in seinem mittleren, hochgelegenen Theile 8 und schon am 2. September mit den geschlossenen Akten nach Bedo, müssen, hat der im Tempel Kashi wabara no Mia wohnende Gott einer der interessantesten Aussichtspunkte Berlins werden, indem man zurückkehren konnte. Das Urtheil, welches als kompetente Be⸗ Zwarchiko no Mikoto, der Japan geschaffen hat, mir vorgestern im von demselben eine ebenso instruktive und anziehende, wie auch des 8 hörde das Justiz⸗Ministerium zu Jedo zu fällen hatte, lautet Traume erklärt. Obwohl Hidetchika sich nicht würdig dazu fühlt, landschaftlichen Reizes nicht entbehrende Umschau genießen kann. folgendermaßen: 8 Nhat er doch jene erhabene Erklärung froh und mit tiefer Ehrfucht Während man unter sich das bewegte Treiben eines kolossalen 1 . “ empfangen. Wenn er suchen wird, läßt der Gott ihm die Schurken im Rangiren begriffenen Wagenparks der beiden Staatsbahnen hat, in . Ur theil. 5 begegnen, zeigt sie ihm sogleich, läßt ihn dieselben nach seinem Willen dessen gleichmäßigen und im Vergleich zur normalen Fahrgeschwindigkeit An Tasaki Hidetchika, Shisoku vom Ken tödten und bestrafen und herrlich das Licht Japans bis in alle Länder ruhig zu nennenden Gang, die in längeren und kürzeren Zwischenräumen Du hast in deinem verkehrten und beschränkten Sinne geglaubt, leuchten. Sollte es anders sein und Hidetchika, wenn er sie 89. eintreffenden Personen⸗ und Courierzüge Abwechselung hineinbringen, daß der Verfall der alten von dir rereyrten paterländischen Wissen⸗ findet, sie nicht töͤdten und sie bestrafen, so mögen 18 “ Hidetchi 8n schweift der Blick gleichzeitig über das im Westen breit gelagerte Stadt⸗ schaft endgültig in dem freundschaftlichen Verkehr mit den fremden Koörper plagen und aus der “ da er „ gebiet mit seinen zahlreichen Thürmen, präsentiren sich im Süden die Ländern begründet sei, und hast daher den einseitigen Gedanken gehegt, so laßt es ihn thun und erweist ihm gü igst Gnade und Glück! dampfenden Schornsteine der zahlreichen industriellen Etablissements in . es sei das Beste, einen Fremden zu tödten. Um deinen Vorsatz aus⸗ Daß Mitschuldige oder Mitwisser des Verbrechens vor⸗ der Mühlenstraße und dahinter, über der Spree, in der Schlesischen zuführen, bist du aus deiner Heimath entlaufen und nach Hakodate ge. handen gewesen seien, ist nicht anzunehmen; die Untersuchung Straße; steigen westlich davon im Vordergrunde die Berliner Wasser⸗ kommen, bist dort in (dem Stadttheile) Yatchigashira dem Verweser 1 wenigstens für Eite decnrtie⸗ Annahme nicht den gerimgsten werke mit ihren massigen Schornsteinen, den Maschinenhäusern und des Deutschen Konsulats, Herrn Haber, begegnet, hast dann sofort h nigste g 8 den spiegelhellen Flächen der Wasserreservoirs auf, während im . dein Schwert gezogen und denselben verfolgt und in roher Weise er⸗ Anhalt gegeben. zrders fand in G t des Con⸗ Hintergrunde die freundlichen Dörfer Treptow und Stralau in 1 mordet. Da dieses eine äußerst freche That ist, so bist du unter Die Hinrichtung des Mörders fan in egenwar es Con⸗ grünem Laubrahmen, aus welchem die Kirche des letzteren Ortes Berücksichtigung dessen, daß du etwas sehr Entehrendes begangen und sular⸗Corps am 26. September d. J. statt; am 25. erfolgte die auftaucht, ruhen, und im Anschluß daran, noch weiter westlich nach Maßgabe des Strafgesetz⸗Paragraphen über vorsätzlichen Mord amtliche Veröffentlichung der oben mitgetheilten japanischen Rummelsburg erscheirt, davor die stattliche Werkstätte, der verurtheilt worden, aus der Soku⸗Klasse (Adelsklasse) ausgestoßen, Dokumente, sowie die Bekanntmachung des Kaiserlichen Minister⸗ Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, endlich als Fortsetzung um dann enthauptet zu werden. Residenten, durch welche derselbe das gegen den Mörder gefällte der Kette nach Korden hin die Kolonien, Lichtenbern mit jeinen G Den 25. September 1874. Urtheil und die auf dieses bezügliche Publikation der japanischen Kirchthurm und Friedrichsberg, sowie die an der Frankfurter Allee er⸗ Die früher bei allen entehrenden Verbrechen übliche Ausstellung Regierung zur Kenntniß der deutschen Staatsangehörigen und
ten Landhäuser. 8 — üeer “ ; — 8 b
8b wie Behfnser, t sten des gesammten Baues, welcher von der 8 des Sn 8 “ ist seit 88 “ die 2 Schutzgenossen gebracht hat. Letztere lautet wie folgt:
Königlich Niederschlesisch⸗Maͤrkischen Eisenbahn ausgeführt wird, an A“ „Der Unterzeichnete, Minister⸗Resident des Deutschen Reiches,
welchem jeroch auch die Königliche Ostbahn mit einem, den von dem 8 Verbrechen und auch bei Ermordung eines Beamten in egfa bringt hiermit das gegen den Mörder des Verwesers des Konsulats
Bauwerke bedeckten, ihr zugehörigen Geleisen proportionalen Betrage gekommen, dagegen in dem obigen Urtheil ausdrücklich ausge⸗ des Deutschen Reiches in Hakodate, Herrn Haber, gefällte Urtheil und
partizipirt, werden sich auf eine halbe bis drei Viertel Millionen sprochen worden, daß die Handlung des Tasaki Hidetchika eine eine auf dasselbe bezügliche Bekanntmachung der Kaiserlich japanischen 8
Thaler stellen. 8 äußerst entehrende gewesen sei, um dem Mörder von vorneherein Regierung zur Kenntniß der deutschen Staatsangehörigen und Schutz⸗
jeden etwaigen Märtyrer⸗Nimbuss bei seinen Landsleuten zu genossen m Bemerken, daß das Urtheil am 14. d. M. nach
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