“ Standard white loco 9 Mk
Alrsmen, 13. Novembef. 1j Petroleum (Schlussbericht). 55 Pf. à 9 Mk. 60 Pf. Ruhig.
HUamabzarg, 13. November.
Warzen loco still, auf Termine fester. loco und auf Termine fest. b
Weizen 126 pfd. pr. Neorember 1000 Kilo nette 190 Br., 188 GG., pr. November-Dezember 1000 Kilo netto 188 Br., 187 Gd., pr. Dezember - Januar 1000 Kilo netto 188 Br. 187 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 190 Br., 199 Gd. Roggen Eer. November 1000 Kilo netto 160 Br., 158 Gd., pes November- Dezember 1000 Kile netto 158 Br., 157 Gd., pr. Derbr.- Januar 1000 Kilo nette 157 Br., 156 Gd., pr. April-M 4 1000 Kilc netto 153 Br., 152 Gd. Hafer fest. Gerste „till. Rüböl st-Iler, loco u. pr. November 54 ½, pr. Mai pr. 200 Pf 4. 58. Spiritus ruhig, pr. November, pr. Devzbr.-Januar und pr. März-April 45, per April-Mai pr. 100 Liter 100 % 45 ½ Kaffee fest, aber ruhig, Umsatz 2000 Sack. Petroleum fest, Sstandard white loco 9 35 Br., 9.30 Gd., pr. November 9,30 Gd., pr. Dezember 9,50 Gd, pr. Januar März 9,90 Gd. — Wetter Trübe.
Amsterdam, 13. November, Nach. m. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen geschäftslos, per November 258, pr. März u. pr. Mai 26 4. Roggen loco unverändert, pr. März 186 ½, pr. Mai —. Raps pr. He’chst 338, pr. Frühjahr 360 Fl. Rüböl loco 30 ½, pr. Herbst 30 ⅞, „r. Frühjahr 33 ½. — Wetter:
Nasskalt. (W. T. B.)
Amsterdamn, 13. Noveraber.
Bankazinn 58 ½8.
Antwerpen, 13. November, Nachm. 4 Uhr 30 Min. (W. T. B.
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen behauptet, däni- scher 25. Roggen unverändert, französischer 21 ¾. Hafer stetig. Gerste ruhig, dänische 25.
Petrolsum-Markt (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weig:, loco 23 bez., 23 ¼ Br., pr. November 23 Br., per Dezember 23 bez., 23 ½ Br., per Januar 24 bez., 24 ½ Br., per Januar-März 24 bez., 24 ⅞ Br. Weichend. 8
Lomdlomn, 13. November, Nachmittags. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 25,270, Gerste 7950, Hafer 28,340 Qrtrs.
Weizen und Mehl stetig, aber ruhig. Frühjahrsgetreide besser. — Wetter: Regen.
Getreidemark! Roggen
Live ̃ook, 13. November. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen „tetig, Mehl unverändert, Mais 3 d. höher.
E Averpsol, 13. November, Nachmittags. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 14,000 B., daven für 8 ekulation und Export 2000 Ballen. Stetig.
* Eiddl. Orleans 8 3 ⁄16, middling amerikanische 7¹¼1 ½, fair Dhollerah 5 ⁄16. middling fair Dhollerah 4 ⅛, good middling Dhellerah 4 ½, niddl. Dhollerah 3 ⅛, fair Bengal 4 ⅛, fair Broach 5 ½, new fair Oomra 5 ⅜, good fair Oomrz. 5 ⁄16, fair Madras 4 ⅞, fair PFernam 7 , fair Smyrna 6 ½, sair Egyptian 8.
Upland nicht unter low middling Dezember-Januar-Ver- schiffung per Segler 7¹ ¼1 ½, Orleans nicht unter low middling Okto- ber-Verschiffung 7 ⅛, Dezember-Januar-Verschiffuang 71 16 d.
Liverpesl, 13. November, Nachm. (W. PT. B.)
(Baumwollen-Wocheanbericht.) 1 1 Vorige u“ — Woche.
Wochenumsatz dsgl. v. amerikan.. . dsgl. für Spekulat..
“”
„ „ wirkl. Konsum. Wirklicher Exrport Import der Woche. ö1“*“ 1
davon amerikaen.. . 1 Schwim. n. Gressbritannien.
davon amerikan.. .. 1“
Manchester, 13. November, Nachmittags. (W. T. B.) 12r Water Armitage 8, 12r Water Taylor 10, 20r Water Micholls 11 ¼, 30r Water Gidlow 12 ½, 30r Water Clayton 13 ⅜, 40 Mule Mayell 12, 40r Medio Wilkinson 13 ¾, 36r Warpcops Qualität Rowland 13 ½, 40r Double Weston 13 ¾, 60r Double Weston 16, Printers ¹³⁄16 34⁄0 8 ½ pfd. 117. Mehr Geschäft, Preise sehr fest. Purls, 13. Novemger. Nachtws. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Norbr. 25,50, pr. Ja- nuar-April 25,00. Mehl ruhig, pr. Nov. 53,75, pr. Januar-April
8 111“ L“ Januar-April 75,00, pr. Mal-August 77,00. Spiritus behauptet, pr. Novrember 54,00. — Wetter: Nebel.
St. Petersburg, 13. November, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 48,00, per August 48,00. Wei- zen loco —,—, pr. Mai 9,25. Roggen leco 6,75, pr. Mai 6,50. Hafer loco 4,90, per Mai 4,70. Hanf loco 31,50. Leinsaat (9 Pud) loco —-,—, pr. Mai 12.25. Wetter: Leichter Frost.
New-Nork, 13. November, Abends. (W. T. B.)
Baumwollen-Wochenbericht. Zufahren in allen Unions- häfen 159,000 B., Ausfuhr nach England 85,000 B., nach dem Kon- tinent 27,000 B. Vorrath 475,000 B.
News⸗Nerk, 13. November, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in Fev-Yerk 14 ¾, do. in New- Orleans 14 ½. Petroleum in New-Tork 10 8, do. in Philadelphia 10 8⅜. MHehl 5 D. 5 C. Rother Fröhjahrsweizen 1 D. 22 C. Mais (old mixed) 94 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8. Kaffee (Rio-) 17 ½. — Schmalz (Marke Wilcor) 15 ½ C. Speck ((short clear) 11 Getreidefracht 5.
berllza, 13. November. a Schlachtvieh war aufgotrieben,
Rindvieh 222 Stück, Schweine 815 Stück, Schaafzieh 1027 Stück Kälber 650 Stück.
Berlin, 13. Novbr. Fleischpreise auf dem Schlachtviehmarkt.
. höchster mittel niecrigster Rindvieh preo Ctr. Schlachtgevx. — Thlr. 18 Thlr. 13 — 14 Thlr. Schweine pro Ctr. Schlachtgew. 22 „ WDJöö 138 „ Hammel pro 20 — 23 Kilo. — „ 8 — „
Kälber: Wenig Zufuhr, nur mittel Preise.
Eisenbahn-Einnahmen.
Galizische Carl-Ludwigs-Eisenbahn. Vom 1.— 7. November 211,130 Fl. (+ 11,203 Fl.); im Ganzen 10,216,443 Fl. (+ 1,978,884 Fl.)
Kaschau-Oderberger Bahn. Im Oktober 360,514 Fl. (+ 138,624 Fl); im Ganzen 2,430,213 Fl. (+ 260,788 Fl.).
Bilsen-Priesener Eisenbahn. Im Oktober 63,774 Fl. (+ 20,436 Fl.); im Ganzen + 247,683 Fl.
Rumänische Eisenbahnen. Vom 17./ 29. OCktober bis
Frcs.); im Ganzen
23. Oktober “ 4. November 316,637 Fres. (+ 98,103
52,75, or. Maärz-Juni 53,75.
Rüböl fest, pr. November 73,00, pr.
9,442,723 Frcs. (+ 2,.190,425 Pres.).
Verkäufe, Verpachtungen,
unsere
“ Uebersendung
“ Bekanntmachung. Die Lieferung eines Zwillingslufthaspels von
8 EC ist aach, bis Submissionen ꝛc. Zaauf Weiteres gestatte ieselben mit der Post an 8 ssi Rentenbankkasse
ung der Valuta a 1 jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers unter Beifügung einer in nachstehender Form aus⸗
einzusenden und die
auf gleichem Wege, 1439 1487 1702 1735 1864
Nr. 82 119 332 47
8230 8509 8669 8722 8863 9085 9104 9230 9331. Litt. B. zu 500 Thlr. (1500 Mark) 17 Stück. Nr. 118 127 218 453 680 1428 1434 1895 Litt. C. zu 100 Thlr. (300 Mark) 54 Stück 477 484 544 567 639 703
33 inkl. und 48 bis 58 inkl. der Stadt Kieler An⸗ leihe von 500,000 Thlr., eine jede lautend auf 50 Thlr. oder 150 Reichsmark, sind nebst zugehörigen Coupons amortisirt und haben diese keine Gültig⸗ keit mehr.
Kiel, den 12. November 1874.
1904 2036.
130 Mm. Kolbendurchmesser und 235 Mm. Hub für die Königliche Steinkohlengrube Gerhard Prinz Wilhelm soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Bedingungen können bei uns eingesehen oder
gestellten OQuittung zu beantragen. „Quittung. Die Valuta der nachstehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz . nämlich: 1) Pict. 21 Mark Kapital,
870 939 1019 1247 1271 1327 1954 2171 2287 2372 2922 3420 3476 3677 3794 4035 4104 4200 4477 4649 4969 5026 5178 5472 5647 5698 5937 6110 6125 6128 6138 6489 6555 7265 7501 7602
Der Magistrat. Mölling.
gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden. “ Offerten sind bis zum 27. November ec., IIIF6 Nachmittags 3 Uhr, 8 8 versiegelt und mit der Bezeichnung: 8 „Submission auf Lusthaspel’ 1 versehen, bei uns einzureichen, zu welcher Zeit sie im Beisein der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden sollen. (à Cto. 86/11) Louisenthal, den 10. November 1874. Königliche Berginspektion II. 3
[5295] Submissions⸗Anzeige.
Die Lief rung von 50,500 rothen Packschachteln für Platzpatronen M/71 soll im Submissionswege vergeben werden.
Die Bedingungen sind im Bureau des hiesigen Axtillerie⸗Depots — Bauhofstraße Nr. 1 — zur Einsicht ausgelegt. 1
Lieferungsfähige Unternehmer wollen ihre Offerten portofrei mit der Aufschrift:
„Submission auf rothe Packschachteln M/71“ versehen, bis zum 17. November ecr., Vormit⸗ tags 9 Uhr, einsenden.
Mainz, den 5. November 1874.
Königliches Artillerie⸗Depot.
ten
wird.
April d. J.
8678 8917 und
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
In dem am 11. d. Mts. zur Ausloosung von Renteunbriefen der Provinzen Sachsen und Han⸗ nover für das laufende Halbjahr, 1. Oktober 1874 bis ultimo März 1875, in Gemäßheit des Renten⸗ bank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 abgehaltenen Ter⸗ mine sind folgende Rentenbriefe ausgeloost worden: I. Rentenbriefe der Provinz Sachsen. 1) Litt. A. à 1000 Thlr. (3000 Mark) 55 Stück, nämlich: Nr. 96 129. 148 397 822 1144 1227 1544 1571 1732 1819 1856 1925 2087 2131 2377 2432 2456 2507 2614 2744 3012 3128 3140 3171 3215 3269 3353 3492 3676 3706 3812 3986 4243 4376 4756 5032 5043 5095 5336 5720 5899 5973 5990 6125 6242 6423 6601 6664 6992 7014 7072 7116 7134 7142. 2) Litt. B. à 500 Thlr. (1500 Mark) 15 Stück nämlich: Nr. 204 543 586 913 949 1140
ser Tabelle bei der von 2 ½ Sgr. (25 kann.
Provinzen
Aufkündigung vinz Faseh In
3) Litt. C. à 100 Thlr. (300 Mark) 75 Stück,
nämlich: Nr. 97 222 247 344 501 807 860 983 1214 1421 1652 1731 1755 1818 1881 1922 193
2053 2276 2366 2511 2538 2845 2846 2908 3111 8251 3280 3362 3430 3436 3648 3755 3896 3960 3991 5965 7069 7720 8955
5968 6065 6126 6279 6383 6426 6571 6724 Thaler Valuta für 7159 7404 7536 7539 7573 7676 7715 gekündigten Posener 8009 8239 8316 8633 8884 8926 J habe 9007 9473 9502 9509 9546. 9651. s
lich: Nr. 59 252 433 526 582 637 691 706 712 891 906 930 933 1011 1078 1262 1658 1661 1840 1973 2055 2139 2399 2802 2820 2932 2953 3066
4056 4307 4456 4873 4955 5028 5085 5132 5338 5489 5621 5673 5889 5977 6395 6446 6564 6739
7054 7245 7249 7313 7457 7538 8344 8524. E. à 10 Thlr. (30 Mark) 1 Stück, nämlich: Nr. 12,674. II. Rentenbriefe der Provinz Hannover. auch im Nornember 1) Litt. A. à 1000 Thlr.
aller gekündigten
(300 Mark) 3 Stück, nämlich: Nr. 15 51 3) Litt, D. à 25 Thlr. nämlich: Nr. 20 61 91. Thlr. (30 Mark) 1 Stück,
116. (75 Mark) 3 Stüͤck. 4) Litt. E. 2 16 nämlich: Nr. 40.
19. März 1875 ab durch die Kasse der unterzeich⸗
Nie m yü . .Mark von der Königlichen Renten⸗ bankkasse in Magdeburg baar und richtig empfangen Nr. 248 253 356 408 468 493 zu haben, bescheinigt durch diese Ouittung . . .18 N. N.“ Mit dem 2995 3103 3256 3358 3429 3494 3570 3845 3903 1. April 1875 hört die weitere Verzinsung der ge⸗ 4135 4300 4307 4333 4409 4613 4640 4852 4944 dachten Rentenbriefe auf, daher müssen mit diesen 5101. die dazu gehörigen Zinscoupons und zwar: Ser. IV. Litt. E. zu 10 Thlr. (30 Mark) 136 Stück. Nr. 2 bis 16 zu den Sächsischen Rentenbriefen nebst Nr. 7340 bis 7475 inkl. Talon, Ser. I. Nr. 11 bis 16 zu den Hannöverschen Rentenbriefen nebst Talon unentgeltlich abgeliefert Nr. 1 bis Nr. 7475 inkl. sind verloost, resp. werden, widrigenfalls für die fehlenden Coupons gekündigt. der Betrag derselben vom Kapital zurückbehalten —.
Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe 15455] fordern wir hierdurch auf, vom 19. März 1875 ab die Zahlung unter rechtzeitig in Empfang zu nehmen. wir, daß die in unserer Bekanntmachung vom 14. enthaltene Aufforderung bezüglich der als abhanden gekommen angemeldeten Rentenbriefe der Provinz Sachsen Litt. C. Nr. 5803 7943
Mark) durch deren Wiedererlangung erledigt ist. Endlich machen wir darauf aufmertsam, daß die Nummern aller gekündigten ständigen Rentenbriefe Redaktion des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats Anzeigers“ gegebene Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle sowohl im Mai als auch im November jeden Jahres veröf⸗ fentlicht werden und daß das betreffende Stück die⸗
nn. Magdeburg, den 12. November 1874. Königliche Direktion der Rentenbank für die
Ausloosung der zum 1. April 1875 zu tilgeneen— Rentenbriefe der Provinz Posen sind die in eem 5 nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Littern und Nummern gezogen worden, welche den Besitzern un⸗ ter Hinweisung auf die Vorschriften des Rentenbank⸗ Gesetzes vom 2. März 1850, §. 41 u. ff. „zum 1. April 1875“ mit der Aufforderung gekündigt werden, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rück⸗ „ gabe der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande, 1260 1262 1452 1731 1741 1745 1857 1959 1967. mit den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zins⸗ Coupons Ler. IV. Nr. 2 von dem gedachten Kündigungstage an, auf unserer Kasse in Empfang zu nehmen. Die gekündigten Rentenbriefe können unserer Kasse auch mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer nach folgen⸗ 4259 4513 4618 4645 4931 4989 5251 5843 dem Formulare: „.
( 551. bank⸗Kasse in Posen baar gezahlt erhalten. 4) Litt. D. à 25 Thlr. (75 Mark) 64 Stück, näm⸗ Datum und Unterschrift.)“ ausgestellten Quittung eingesendet und die Uebersendung der Valuta kann auf gleichem Wege, jedoch nur auf Gefahr und Kosten des Empfängers, beantragt werden. Zugleich 3173 3425 3560 3639 3816 3827 3889 3901 4032 4051 machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern
briefe durch die Seitens der Redaktion des Königlich 5) Litt. Preußischen Staats⸗Anzeigers herausgegebene Allge⸗ meine Verloosungs⸗Tabelle sowohl im Mai, als
1 (3000 Mark) 3 Stück, den und daß das betreffende Stück dieser Tabelle
nämlich: Nr. 42 113 116. 2) Litt. C. à 100 Thlr. bei der gedachten Redaktion zum Preise von 2 ½ Sgr.
bezogen werden kann.
Köni
der Rentenbank für die Provinz Posen.
- Verzeichni; der am 12. November 1874
Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom ausgeloosten und am 1. April 1875 fälligen
1 Posener Rentenbriefe. neten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in Thlr. (3000 Mark) 58 Stück.
den Vormittagsstunden von 9 bis 12 gegen Zurück⸗ 620 770 925 927 964 994 1030 1048 1138 1359
lieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in coursfä⸗ 1385 2103 2545 2735 3106 3335 3524 3711 4083
higem Zustande und Quittungsleistung nach einem 4107 4444 4496 4570 4600 4692
bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare. 5542 5609 5669 5933 6039 6637 68
Auswärts wohnenden Inhabern der vorstehend auf⸗ 7009 7033 7150 7420 7425 7449 7898 7933 8055
(buchstäblich) Litt. D. zu 25 Thlr.
. 926 939 1811 2048 2075 2146
5204 5801
Bekanntmachung. Die Obligationen Serie I.
den vorerwähnten Modalitäten Ferner bemerken [5452 8
estend-Ge
9061 über je 100 Thlr. (300
noch rück⸗
resp. no Seitens der
durch die in Berlin heraus⸗
laden werden.
gedachten Redaktion zum Preise Markpfennigen) bezogen werden
Sachsen und Hannover.
von Rentenbriefen der Pro⸗ der heute öffentlich bewirkten
bis 16 und Talons
rückgeliefert.
.. Rthlr. buchstäblich: d Rentenbrief Litt. Nr... ich aus der Königlichen Renten⸗ (Ort,
Bühling, Regierungsrath a. D. resp. noch rückständigen Reuten⸗
jeden Jahres veröffentlicht wer⸗
osen, am 12. November 1874. liche Direktion
Litt. A. zu 1000 —* “
4917 4922 5242 6818 6900 6965
7640 7669 7757 8036 8096 8111 (75 Mark) 45 Stück. 615 676 723 802 2241 2651 2976
5805 6028 6062
Anmerkung: Sämmtliche Rentenbriefe Litt. E.
Litt. A. Nr. 25 bis
im peren aaIaIa “ b. im Güter⸗Verkehr
Für dieselbe Zeit im Jahre 1873 Vom 1/13. Januar bis — Für dieselbe Zeit 18733. . 1885
Im Betriebe sind 648 Kilometer. Berlin, den 14. November 1874.
Verschiedene Bekanntmachungen. Bei Unterzeichnetem ist erschienen:
Urkundenbuch
zur Geschichte der jetzt die Preußischen Regierungs⸗
bezirke Coblenz und Trier [5456] bildenden mittelrheinischen Territorien. Bearbeitet von Leopold von Eltester und Adam Goerz. III. Band. Vom Jahre 1212 bis 1260. Preis 4 Thaler. Coblenz, im Nopember 1874. J. Hölscher.
8340 8627.
6104 6189.
Auf den Antrag der unterzeichneten persönlich haftenden Gesellschafter ist auf
Dienstag, den 15. December d. J., Vormittags 10 Ul,
in dem Conferenz-Saale, Hegelplatz Nr. 2 hier, eine
ausserordentliche General Versammlung
anberaumt worden, wozu die Commanditisten nach Maassgabe des Gesellschafts-Statuts hiermit einge-
Tages-Ordnung:
Bericht über die Geschäftslage und im Anschluss daran Beschlussfassung über den Antrag auf Abschluss eines Accordes mit den Gläubigern, wonach denselben in Raten- zahlungen volle Befriedigung nebst 4 % Jahreszinsen vom Tage der Aufhebung des Concurses zugesichert wird. Abstimmung über den Antrag auf Auflösung der Gesellschaft und Einleitung der ausser- gerichtlichen Liquidation (§§. 21 und 28 des Gesellschafts-Statuts). Feststellung der Modalitäten für das Liquidations-Verfahren. Wahl von zwei Commanditisten als Mitglieder der Liquidations-Commission (§. 28 des Statuts und Art. 205 des Handels-Ges.-Buchs). 1 —) Neuwahl und Constituirung des Aufsichtsrathes.
Gemäss §. 5 des Statuts können an dieser General-Versammlung nur diejenigen Commandi- tisten Theil nehmen oder nach §. 19 vertreten werden, deren Mitgliedschaft aus den Büchern der Ge- sellschaft und durch den Besitz der Aktien nachzuweisen ist.
Die hierzu erforderlichen Eintragungen in die Actienbücher erfolgen in dem Bureau der Westend-Berlin, Commandit-Gesellschaft auf Aotien, Heinrloch Quistorp, Hegelplatz No. 2 hier- selbst, vom 20. Novemher bis zum 14. Pecember a. c. werktäglich von 10 bis 3 Uhr.
Die Ertheilung der Eintrittskarten und Stimmzettel erfolgt an derselben Stelle bis zum 14. December cr., 4 Uhr Nachmittags, und zwar nur gegen Deponirung der Actien, denen ein arith- metisch geordnetes, unterschriebenes Nummern-Verzeichniss in zwei Ausfertigungen beizufügen ist.
Die so hinterlegten Aktien werden gegen Rückgabe der gewährten Empfangsscheine an die Präsentanten derselben ohne Legitimations-Prüfung sofort nach Schluss der General-VYersammlung zu-
Das Gesellschafts-Statut besagt in No. 18, dass der eigenthümliche Besitz von 5 Actien eine Stimme giebt und Niemand mehr als 10 Stimmen in seiner Person vereinigen kann.
In Rücksicht auf den zweiten Gegenstand der Tagesordnung werden die Commanditisten aus- drücklich auf die im §. 21 des Statuts ausgesprochene Verwarnung aufmerksam gemacht, dass das Aus- bleiben dem Verzichte auf die Stimme gleichgeachtet wird und dass die Erklärung über Auflösung der Gesellschaft die Zustimmung von zwei Drittheilen der vertretenen Stimmen erfordert.
Berliz, den 12. November 1874.
Per Aufsichtsrath.
Die persönlich haftenden Gesellschafter. MHeinr. Quistorp. Ferd. Scheibler.
&4ℳ.2 5 bahnen⸗Aktien⸗Gesellschaft. 26. September 23. Oktober 1874. 8. Oktober 4. November 1 Fres. 438,460
;1144““ Summa. Frcs. 1,198,117
4 935,882 Frcs. 262,235 Frcs. 9,442,723 „ 7,252,298 Frcs. 2,00,725
pro 1874 mehr. 4. November pro 1874 mehr.
Der Vorstand.-
ill
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr.
1 11
— —
2
le post- Instalten des In- und Anuslandes nehmen
Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten
g
———
anch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
——
Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 3 Sgr. 1 88 18 2
Berlin, Montag,
16
Berlin, 16. November. Se. Majestät der Kaiser und König sind vorgestern Abend von Letzlingen hierher zurückgekehrt.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: “ “ Sr. Koöniglichen Hoheit des Prinzen Alexander der Niederlande, Hof⸗Rath Camp, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Königlich niederländischen Premier⸗Lieutenant de Ranitz, Ordonnanz⸗ Offizier Sr. Majestät des Königs, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Königlich niederländischen Seconde⸗ Lieutenant Baron van Hogendorp von der reitenden Ar⸗ tillerie den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1.“ 1 Rechnungs⸗Rath Harms zu Leer den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse und dem Förster Bartel zu Lauterbach im Kreise Saarbrücken das Allgemeine Ehren⸗
zeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Berlin, 16. November. 88
Se. Hoheit der Herzog von Anhalt ist vorgestern Abend 18 zurückgekehrt und gestern Vormittag nach Dessau abgereist.
Den Kaiserlichen Konsuln C. Merkel in Barranquilla und C. H. Simmonds in Santamarta ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 einem Jeden für seinen Amts⸗ bezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Reichsangehörigen zu beurkunden.
Zu der vom Reichskanzler⸗Amte als Anhang zum inter⸗ nationalen Signalbuche herausgegebenen „Amtlichen Liste der Schiffe der Deutschen Kriegs⸗ und Handels⸗Marine mit ihren Unterscheidungs⸗Signalen für 1874“ ist soeben der dritte Nach⸗ trag erschienen.
Der heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers liegt das Postblatt Nr. 11 bei. Diese Nummer enthält die Portosätze für die frankirte Korrespondenz nach allen Län⸗ dern der Erde, mit Angabe der bestehenden verschiedenen Speditionswege.
„. 6 8
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Der Wahl des Gymnasial⸗Oberlehrers Dr. Hermann
Wentzel in Glatz zum Direktor des Gymnasiums zu Beuthen O. S. die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
An der Ritter⸗Akademie in Liegnitz ist der Oberlehrer Dr. Pfudel zum Professor und der Inspektor Paul Leske zum Oberlehrer befördert worden. .
Am Gymnasium in Paderborn ist der ordentliche Lehrer Dr. Hüser zum Oberlehrer befördert worden.
Die Berufung des Oberlehrers Hermann Koestler von der höheren Bürgerschule in Naumburg a. S. zum Oberlehrer am Gymnasium daselbst ist genehmigt worden.
inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Stadt⸗Baudirektor, Dr. Karl Julius Krieg zu Lübeck ist als Königlicher Bau⸗Inspektor in Potsdam ange⸗ stellt worden.
Dem Schlosser Dietrich zu Potsdam Patent 1
auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenes elastisches Ortscheit in seiner ganzen Zusammensetzung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang preußischen Staats ertheilt worden.
Ministerium des Innern.
Statistisches Seminar. 3
Die Vorlesungen des Herrn Regierungs⸗Raths Böckh
über Bevölkerungsstatistik nehmen Donnerstag, den 19. No⸗
vember, Mittags 12 Uhr, im Auditorium des mit dem König⸗
lichen statistischen Bureau verbundenen Seminars, Lindenstraße 32,
ihren Anfang und werden bis auf Weiteres regelmäßig Dienstags
von 12 —2 Uhr Nachmittags fortgesetzt. — Die finanz⸗
wissenschaftlichen und finanzstatistischen Uebungen
uuf. Herrn Professor Dr. Ad. Wagner beginnen Sonnabend, merksarge⸗Wmacht ha⸗Abends 5 Uhr, am nämlichen Ort und wer⸗ burg. 173) Pr. 2 hentlich von 5—7 Uhr Abends abgehalten.
und Maschinenbaumeister Hermann ist unter dem 13. November d. J. ein
8.
aus Rose. 175) Lor.. aus Altena. 177) Dr. e.
“
8
Beisein des Gouverneurs
Personen mit der nöthigen Vorbildung, welche an diesen Vor⸗
lesungen und Uebungen theilzunehmen beabsichtigen, wollen ihre
muündlichen Meldungen zunächst bei dem Bibliothekar des König⸗ lichen statistischen Bureaus Vormittags von 11—3 Uhr an⸗
bringen. — Zu den Vorlesungen des Unterzeichneten über
theoretische und praktische Statistik können weitere Mel⸗
dungen wegen Unzulänglichkeit des Raums nicht angenommen
wecbeac Dr. Engel.
Justiz⸗Ministerium. Der Referendarius Gerding aus Celle ist auf Grund der bestandenen großen Staatsprüfung zum Advokaten, mit Anwei⸗ sung seines Wohnsitzes in Celle, ernannt worden.
Bekanntmachung.
Der diesjährige Kommunal⸗Landtag des preußischen Mark⸗ grafthums Oberlausitz wird am 24. November c. durch den Landeshauptmann und Landesältesten der Oberlausitz eröffnet werden.
Görlitz, den 15. November 1874. b Der Landeshauptmann und Landesälteste des preußischen Mark⸗ 8 grafthums Oberlausitz. 8 von Seydewitz.
Nichtamtlichss., Deutsches yn. i ch. .
Preußen. Berlin, 16. Novem, dcehe Majestät der Kaiser und König nahmen heute mibb sche Meldungen im und des Komms. Hanten, so wie den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowsli entge⸗ gen und empfingen später den Fürsten Sayn⸗Wittgenstein⸗Hohen⸗ stein, der die Ehre hatte, die Orden seines verstorbenen Vaters zu überreichen.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin begab Sich heute von Coblenz auf einige Stunden nach Cöln, um, wie all⸗ jährlich, mehrere Anstalten zu besichtigen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kehrte am Sonnabend Abend von den bei Letzlin⸗ gen abgehaltenen Jagden zurück, übernachtete im Palais zu Berlin und begab Sich gestern Morgen nach Potsdam. In Höchstseiner Begleitung befand sich der Adjutant der IV. Armee⸗ Inspektion Hauptmann von Heydwolff. G
— Se. Majestät der Kaäiser und König trafen dem Programm gemäß um Sonnabend Abend 10 Uhr 15 Min. in Begleitung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen, Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen Carl und Friedrich Carl, des Prinzen August von Württemberg, Ihrer Hoheiten des Herzogs von Anhalt und des Herzogs Wilhelm von Mecklenburg, sowie der übrigen von hier aus geladenen hohen Jagdgesellschaft von Letzlingen wieder in Berlin ein. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin nebst Seinen Söhnen, dem Erbgroßherzog und dem Herzog Paul, hatten Sich bereits unterwegs verabschiedet. 1“
Die Freude darüber, daß des Kaisers und Königs Majestät, nachdem Allerhöchstdieselben im vorigen Jahre den Jagden krankheitshalber nicht hatten beiwohnen können, jetzt wieder in altgewohnter Frische in Letzlingen erschienen, war eine allge⸗ meine. Die Jägerei hatte zum ersten Male die seither in Letz⸗ lingen übliche Jagdmethode verlassen und statt der beiden be⸗ kannten, mit Holzgattern eingestellten Jagen im Rohdöbel und den Siebenhuͤgeln, in den Bodensteinschen Schlägen der Oberförsterei Planken und im Struveberg der Ober⸗ försterei Letzlingen je ein Lappjagen auf Dammwild und am Schäfergepflüge der Oberförsterei Planken sowie in den Lehmkuhlen der Oberförsterei Jaevenitz in Prellnetzen je eine Suche auf Sauen eingerichtet. Trotz vielseitiger Zweifel in Betreff der Haltbarkeit des leichten Zeuges genügten doch die Lappen auch am zweiten Tage bei dichtem Nebel, und ergab die Strecke der beiden Jagen 335 Stück, darunter einige 20 starke Schaufler. Außerdem wurden mit Hülfe der Saufindermeute, welche in den strengen Dickungen manch harten Kampf auszu⸗ fechten hatte, 147 Sauen, zusammen 482 Stück Hochwild, 1 Fuchs und 1 Hase gestreckt.
— Morgen, den 17. d. Mts., findet Königliche Parforce⸗ jagd mtt. Rendezvous Mittags 1 Uhr am Jagdschloß
Grunewald.
— Der Reichskanzler hat dem Bundesrath den Entwurf eines betreffend die Feststellung des Landes⸗ haushalts⸗Etats für Elsaß⸗Lothringen auf das Jahr 1875, so⸗ wie den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Elsaß⸗Lothringen zur Deckung außerordentlicher Ausgaben vorgelegt.
— Im ferneren Verlaufe der Sitzung des Deutschen Reichstages am 14. d. M. wurde die dritte Berathung des Gesetzes über den Markenschutz fortgesetzt. §. 13 wurde nach
November, Abends,
der vom Abg. Rickert vorgeschlagenen Fassung, mit welcher sich auch der Kommissarius des Bundesrathes, Regierungs⸗Rath Nieberding (S. unter Reichstagsangelegenheiten) einverstanden erklärte, folgendermaßen angenommen: 1
„Jeder inländische Produzent her, Handeltreibende kann gegen Herten ger⸗ welcher Waaren oßgicherken Verpackung mit einem für den Ersteren nach Maßgabe diße. Spesetzes zu schützenden Waaren⸗ zeichen oder mit dem Namen o er Firma des Ersteren widerrecht lich bezeichnet, im Wege der Klage beantragen, daß derselbe für nicht berechtigt erklärt werde, diese Bezeichnung zu gebrauchen.“ „Des⸗ gleichen kann der Produzent oder Handeltreibende gegen Denjenigen, welcher dergleichen widerrechtlich bezeichnete Waaren in Verkehr bring oder feil hält, im Wege der Klage brantragen, daß derselbe für nich berechtigt erklärt werde, so bezeichnete Waaren in Verkehr zu bringen oder feil zu halten.“
§. 14 wurde nach einer längeren Debatte zwischen den Abgg. Dr. Reichensperger (Crefeld), Dr. Braun und Dr. Eberty unverändert genehmigt; desgleichen ohne Debatte die übrigen Paragraphen des Gesetzes. 5
Dann wendete sich das Haus der dritten Berathung der Verordnung, betreffend die Geschäftssprache der Gerichte und gerichtlichen Beamten in Elsaß⸗Lothringen zu, welche lautet: 1u““
1. Die Frist des §. 14 des Gesetzes vom A. 8 ³† betreffend Abänderungen der Gerichtsverfassung und. hab 3 des Gesetzes vom 31. Maͤrz 1872, betreffend ditien Ents h schäfts sprache, kann für Advokaten, welche der deutschen , 2. st mäch tig sind, durch den Reichskanzler verkängert werden. 5
§. 2. Die in §. 15 Absatz 1 des erstgenannten Beseh ent⸗ haltenen Bestimmungen über Verhandlungen und Beurkundunge der Notare und Gerichtsvollzieher können auf einzelne Gemeinde mit überwiegens ranzösisch redender Bevölkerung, welche außerhal der daselbst genannten Friedensgerichtsbezirke liegen, durch den Reich kanzler ausgerehnt werden. Der Zeitpunkt, zu welchem die Bestim mungen des §. 15 Absatz 1 außer Wirksamkeit trezerg, wird für di berreffenden Friedensgerichtsvezieke und Gemeinden, Psser auch für einzelne derselben, durch den Relchskanzler festgesetzt..
Statt der Schlußworte des §. 2 (wird u. s. 3. durch den Reichskanzler festgesetzt) beantragte Abg. Guerber zu seber 8 fürd durch ein Gesetz bestimmt. S ac
In der Generaldebatte ergriff der Abg. von Donimirski das Wort, indem er auf die Verhältnisse in Posen einging. Der Abg. von Puttkamer (Sorau) trat einigen seiner Behauptun⸗ gen entgegen. In der Spezialdebatte wurde §. 1 ohne Dis⸗ kussion genehmigt; zu §. 2 sprachen die Abgg. Guerber, von Puttkamer (Fraustadt), Windthorst und Miquel; auch der Reichs⸗ kanzler Fürst von Bismarck (S. unter Reichstags⸗Angele⸗ genheiten) und der Kommissarius des Bundesrathes, Direktor im Reichskanzler⸗Amt Wirklicher Geheimer Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Herzog griffen ebenfalls in die Debatte ein. Schließlich wurde der §. 2 unter Ablehnung des Amendements des Abg. Guerber unverändert nach der Regierungsvorlage mit sehr großer Majorität angenommen.
Dann trat der Reichstag in die erste Lesung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Steuerfreiheit des Reichseinkom⸗
ein: 1 heg g Paragraph. Das Reich darf zu den auf das Einkom⸗ men gelegten Abgaben (Einkommensteuern) nicht herangezogen werden.
Vorstehende Bestimmung findet auch auf Abgaben Anwendung, welche für die Vergangenheit in Anspruch genommen werden.
Nachdem der Staats⸗Minister Dr. Delbrück den Gesetzentwurf eingeleitet hatte (s. unter Reichstags⸗Angelegenheiten) und die Abgg. Grumbrecht und von Puttkamer (Lyck) für denselben ein⸗ getreten waren, wurde die Sitzung um 4 ½ Uhr vertagt.
— In der heutigen (I1.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tages, welcher Reichskanzler Fürst v. Bismarck, der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Pr. Delbrück, der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, die Staats⸗Minister von Friesen und von Mitt⸗ nacht, sowie der Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bundes⸗ Kommissarien bei⸗ wohnten, wurde ein Schreiben des Reichskanzlers, in welchem derselbe die Ertheilung der Ermächtigung zur strafrechtlichen Ver⸗ folgung des Advokaten Fischer II. in Hannover wegen Beleidi⸗ gung des Reichstags nachsucht, der Geschäftsordnungs⸗Kommission überwiesen. Nachdem noch ein Schreiben des Abg. Freiherrn von Heereman verlesen worden, in welchem derselbe erklärt, daß er in Folge seiner Beförderung zum Regierungs⸗Rath sein Mandat für erlaschen e1g6. trat 119 Haus in die erste Be⸗
thung des Bankgesetzentwurfes ein. 8 8.cnaggahts Dr. Delbrück begründete die Vor⸗ lage in einem ausführlichen Vortrag, welchem er eine Ueberficht über den Gang der Ausführung des Münzgesetzes voranschickte, die im engsten Zusammenhange mit dem vorliegenden Gesetz⸗ entwurfe stehe. 1
hace 8 Haus in die Diskussion eintrat, wurde ein An⸗ trag der Abgg. Baron v. Minnigerode und Fürst Hohenlohe⸗ angenburg verlesen: 8 9n 89g daß es zur gesetzlichen Regelung des Bankwesens nothwendig erscheint, die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzent⸗ wurfes durch Bestimmungen über die gleichzeitige Einrichtung einer Centralbank für das Reich zu ergänzen und daß diese Aufgabe am besten durch Vorberathung in einer Kommission sich erreichen läßt, überweist der Reichstag den Gesetzentwurf zur Vorberathung an eine
Hierauf nahm der Abg. Dr. Bamberger das Wort.
Kommisston.“ Derselbe erachtete das Zustandekommen des Bankgesetzes dad ch be⸗