— In Betreff der Rückforderung bereits erstatteter Unterstützungskosten und der Verpflichtung des Dienstorts hat in Sachen Zimmermannshorst wider Stargard das Bundesamt für das Heimathwesen in seinem Er⸗ kenntnisse vom 10. Oktober 1874 nach dem „Centralbl. für das D. R.“ Folgendes ausgeführt:
Das angefochtene Erkenntniß verneint die Kompetenz des ange⸗ rufenen Verwaltungsgerichts zur Entscheidung über den erhobenen Klaganspruch, indem es, von der Annahme ausgehend, daß Kläger die streitigen Kurkosten nicht als vorläufig unterstützender, sondern als vermeintlich definitiv verpflichteter Armenverband aufgewendet habe, den Anspruch desselben als condictio indebiti charakterisirt. Die Inkompetenterklärung des ersten Richters ist indessen nicht begründet.
Die Parteien streiten darüber, ob Kläger als Armenverband des Dienstortes nach §. 29 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 verpflich⸗ tet war, dem in Zimmermannshorst an den Pocken erkrankten Robert St., welcher im städtischen Lazarethe zu Stargard vom 3.— 26. Sep⸗ tember 1871 verpflegt worden ist, die erforderliche Krankenpflege auf eigene Kosten zu gewähren, oder ob Verklagter als Armenverband des Unterstützungswohnsitzes für die vom Kläger aufgewendeten. Kur⸗ kosten einzustehen hat. Gegenstand des Streites ist also eine Frage des Armenrechts, welche dadurch allein, daß es sich um Rückforderung von Kurkosten handelt, nicht zu einer Frage des Privatrechts wird, und nach §. 37 des Reichsgesetzes der Entscheidung der Spruchbehör⸗ den in Armensachen unterliegt, mag nun Kläger die streitige Auf⸗ wendung, wie er behauptet, als vorläufig unterstützender oder als vermeintlich definitiv verpflichteter Armenverband gemacht haben. Daß letzteres für die Beurtheilung der Kompetenz ohne Bedeutung ist, hat das Bundesamt, abweichend von früheren Entscheidungen, in dem Erkenntnisse vom 11. Mai d. J. (oben Seite 237) ausführlich dargelegt. 1
Die Abweisung des Klaganspruches, welche der Tenor des ange⸗ fochtenen Urtheils allgemein ausspricht, war aber aus anderem Grunde zu bestätigen. Verklagter ist zur Rückerstattung der streitigen Kur⸗ kosten nach §. 30 des Reichsgesetzes nicht verpflichtet, weil Kläger dem erkrankten Robert St. die erforderliche Krankenpflege, deren Dauer sechs Wochen nicht erreichte, nach §. 29 1. c. auf seine Kosten zu ge⸗ währen hatte.
Kläger hat diese seine Fürsorgepflicht ursprünglich selbst anerkannt und bestreitet dieselbe jetzt nur, weil das Verhältniß des Robert St. zu dem Kolonisten L. in Zimmermanneshorst, wenn es bei dem jugend⸗ lichen Alter des ersteren überhaupt als ein Gesindedienstverhältniß an⸗ zusehen sei, wegen mangelnder Einwilligung des Vormundes in den Miethvertrag rechtlicher Wirksamkeit entbehrt habe. Nach den Vor⸗ lagen war der elfjährige Robert St. von ꝛc. L. zum Hüten der Kühe während der Weidezeit gegen Lohn und Kost gemiethet. Sein jugend⸗ liches Alter brachte es mit sich, daß er durch seine Dienstleistung vom Schulbesuch nicht abgehalten werden durfte, hindert aber nicht, daß das Dienstverhältniß, welches der Begriffsbestimmung der Gesinde⸗ ordnung vom 8. November 1810 vollständig entspricht, auch im Sinne des §. 29 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 als Gesindedienst zu betrachten ist, da unmündige Personen von dem Eintritte in Gesinde⸗ dienste gesetzlich an sich nicht ausgeschlossen sind. Sie bedürfen nur nach §. 10 der Gesindeordnung gleich den Minderjährigen der Zu⸗ stimmung des Vaters oder Vormundes, um sich zu vermiethen. Vird diese Zustimmung versagt, so ist das Vertragsverhältniß nicht bindend (Allg. Landrecht Th. 1. Tit. 5 §. 10 bis 13); allein so lange es faktisch fortgesetzt wird, steht der Dienste leistende Unmündige immerhin im Gesindedienst. Im vorliegenden Falle kommt hinzu, daß der abwesende Vormund des Robert St. seine Zustimmung nicht versagt, sondera wenn auch erst nach thatsächlicher Beendigung des Dienstverhältnisses, noch ertheilt hat. Um so weniger läßt sich fin⸗ giren, daß kein Dienstverhältniß bestanden habe. Daß Robert St. während faktischer Dauer des Dienstverhält⸗ nisses erkrankt und am Dienstorte hülfsbedürftig geworden ist, hat Kläger nicht bestritten und muß als feststehend angenommen werden. Zwar ist die Fürsorge des Klägers anscheinend nicht in Anspruch genommen worden, so lange sich der Kranke in Zimmermannshorst befand. Allein da die Königliche Regierung zu Stektin, wie Bl. 32 b. act. bezeugt, in Vertretung des Armenverbandes Zimmermannshorst das Verfahren des Kolonisten L., welcher den Kranken in das städtische Lazareth zu Stargard brachte, ausdrücklich gutgeheißen hat, so muß es so angesehen werden, als wenn Kläger selbst für die Ver⸗ pflegung des St. Sorge getragen hätte. Dann liegt kein Grund 8— das Hervortreten der Hülfsbedürftigkeit am Dienstorte zu ezweifeln.
— Die Militär⸗Magazin⸗Beamten sind nach einer Ober⸗Tribunals⸗Entscheidung vom 20. Oktober cr. als Civilbeamte der Militärverwaltung, welche ihren Gerichtsstand auch in Strafsachen bei den Civilgerichten haben, anzusehen. — Nach den für das Reichsheer geltenden Bestimmungen sind die⸗ jenigen Beamten der Militärverwaltung, welche in dem, dem Reichs⸗Militärgesetzbuche unter Litt. A. beigefügten Verzeichnisse als Militärbeamte aufgeführt sind, der Militärgerichtsbarkeit un⸗ terworfen. In diesem Verzeichnisse sind die Magazinbeamten nicht aufgeführt. Nur im Kriege und während des mo⸗ bilen Zustandes der Truppen gehören die oberen Feld⸗ Magazinbeamten bis einschließlich der Magazin⸗Assistenten zu den Militärbeamten.
— Nach einem anderen Ober⸗Tribunals⸗Erkenntniß vom 22 eüine “ 8 einer Privatperson zustehende Expro⸗ iationsre urch eigenmächtige Besit ausgeübt werden. 3 ö11“
— Nach §. 68 des R. St. G. B. unterbricht jede rich⸗ terliche Handlung, welche wegen der begangenen That gegen den Thäter gerichtet ist, die Verjährung. Dagegen wird, wie im Anschluß an diese Bestimmung das Ober⸗Tribunal in einem Erkenntniß vom 16. Oktober cr. ausführt, der Lauf der Verjährung durch ein der gerichtlichen Untersuchung voraus⸗ administratives Strafverfahren nicht unter⸗ rochen.
— Nach §. 18 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 werden bekanntlich die Stadtverordneten auf 6 Jahre ge⸗ wählt. Alle zwei Jahre scheidet ein Drittheil der Mitglieder aus; die Neuwahlen finden nach §. 21 alle zwei Jahre im November statt. Von den 108 Stadtverordneten der Stadt Berlin scheiden demnach gesetzmäßig am 1. Januar 1875 und zwar in gleicher Stärke aus den 3 Abtheilungen 36 aus. Da außerdem 5 Ersatzwahlen nothwendig, hat jetzt die UlI. Abtheilung 13, die II. Abtheilung 14, die 1. Abtheilung 14 Wahlen vorzuneh⸗ men. Dieselben vertheilen sich auf die einzelnen Wahlbezirke, wie folgt: 1. Wahlbezirk (Stadtbezirke 4 u. 5): 1 C(III. Abth.), 2. Wahlbezirk (St.⸗B. 1 u. 6): 1 (I. Abth.), 3. Wahlbezirk (St.⸗B. 2 u. 7): 1 (IlI. Abth.), 4. Wahlbezirk (St.⸗B. 3, 8 u. 138): 1 (III. Abth.), 6. Wahlbezirk (St.⸗B. 12, 100 u. 101): 1 (J. Abth.), 7. Wahlbezirk (St.⸗B. 14, 15 u. 16): 1 (Il. Abth.), 8. Wahlbezirk (St.⸗B. 17, 20 u. 22): 2 (Il. u. III. Abth.), 10. Wahlbezirk (St.⸗B. 24, 28 u. 29): 1 (II. Abth.), 11. Wahl⸗ bezirk (St.⸗B. 25 u. 26): 1 (lI. Abth.), 13. Wahlbezirk (St.⸗B. 1 u. 33): 1 (III. Abth.), 14. Wahlbezirk (St.⸗B. 44 — 50): 3 1., II. u. III. Abth), 15. Wahlbezirk (St.⸗B. 37, 38, 41, 42 u.
: 2 (II. u. III. Abth.), 17. Wahlbezirk (St.⸗B. Vä61I J. Abth.), 18. Wahlbezirk (St.⸗B. 34, 39, 81): 1 (. Abth.), 9. Wahlbezirk (St.⸗B. 40, 82, 84): 1 (III. Abth.), 20. Wahl⸗ bezirk (85, 86, 87): 3 C(I., II. u. II. Abth.), 21. Wahlbezirk
(76 — 80, 83, 88 u. 99): 1 (I. Abth.), 22. Wahlbezirk (St.⸗B. 59, 60, 69, 70, 74, 75, 89, 90 u. 91): 1 (II. Abth.), 23. Wahl⸗ bezirk (St.⸗B. 61 — 68, 71 — 73, 92 — 98): 1 C(II. Abth.), 24. Wahlbezirk (St.⸗B. 185 — 189): 2 (l. u. III. Abth.), 25. Wahl⸗ bezirk (St.⸗B. 145, 147 — 150, 184): 1 Cll. Abth.), 26. Wahl⸗ bezirk (St.⸗B. 144, 146, 151 — 153): 1 Cll. Abth.), 27. Wahl⸗ bezirk (St.⸗B. 140 — 143, 167): 1 (II. Abth.), 28. Wahlbezirk (St.⸗B. 139, 165, 166, 168 — 177): 1 (l. Abth.), 29. Wahl⸗ bezirk (Et. . 126 122 192 — 137): 1 C. Abth.); 30. Wahlbezirk (St.⸗B. 125, 128 — 131): 2 (I. u. II. Abth.), 31. Wahlbezirk (St.⸗B. 118 — 121): 2 (I. u. III. Abth.), 32. Wahlbezirk (St.⸗B. 102 — 106, 122 — 124): 2 (I. u. II. Abth.), 34. Wahlbezirk (St.⸗B. 164, 178 — 181, 183): 1 (II. Abth.), 35. Wahlbezirk (St.⸗B. 21, 51 — 58): 1 (II. Abth.), 36. Wahl⸗ bezirk (St.⸗B. 182, 190 — 210): 1 (II. Abth.). Wie bereits in Nr. 257 d. Bl. mitgetheilt, finden, nachdem die lll. Abtheilung heut gewählt hat, die Wahlen für die I. Abth. am 18., für die I. Abth. am 19. November statt.
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrathe, Justiz⸗Minister von Mittnacht und Ministerial⸗Präsident, Wirklicher Geheimer Rath von Freydorf, sind von Stuttgart und resp. Karlsruhe hier eingetroffen.
— Der Kaiserlich russische Reichskanzler Fürst Gortscha⸗ koff traf gestern in Begleitung seines Sohnes, des Kaiserlich russischen Gesandten bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, hier
ein und nahmen im russischen Botschaftshotel Wohnung.
—— Der Fürst . Sayn⸗Wittgenstein⸗Hohenstein ist hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Zur Abstattung persönlicher Meldungen sind hier ein⸗ getroffen: Der General⸗Major von Helden⸗Sarnowski, Commandeur der 14. Feld⸗Artillerie⸗Brigade, und General⸗ Major von Pfuhl, Commandeur der 22. Kavallerie⸗Brigade, von Cassel.
— S. M. S. „Ariadne“ ankerte am 2. November cr. früh auf der Rhede von Port⸗Said, lief mit Tagesanbruch in den Hafen ein und beabsichtigte am 8. dess. Mts. die Reise durch den Kanal fortzusetzen.
„Breslau, 14. November. (Schles. Ztg.) An den beiden Sitzungen der Landesdeputation von Schlesien, welche am 5. und 6. November im Ständehause stattfanden, nahmen Theil der Landtagsmarschall Herzog von Ratibor, der Landes⸗ hauptmann von Schlesien Graf Pückler, der Herzog von Sagan, der Landtagsmarschall⸗Stellvertreter Landeshauptmann der Ober⸗ lausitz v. Seydewitz, Landrath v. Heydebrand, Regierungs⸗Rath a. D. v. Woyrsch, Geh. Kommerzien⸗Rath Franck, Kaufmann Trautwein, Erbscholtiseibesitzer Werner und Erbscholtiseibesitzer Schönfelder. Am ersten Tage führte der Herzog von Ratibor, am zweiten der Landeshauptmann der Oberlausitz von Seyde⸗ witz den Vorsitz. Unter den Vorlagen, welche erledigt wurden, find folgende hervorzuheben:
Die Ober⸗Präsidialerlasse vom 27. Juli und vom 25. August, betreffend die Einführung der Mobiliarversicherung, gelangten zur Kenntniß der Landesdeputation, welche beschloß, einen Entwurf zum Reglements⸗Nachtrage nach den Intentionen der Königlichen Staats⸗ Regierung auszuarbeiten und in der nächsten Sitzung Kenntniß davon zu nehmen, um alsdann den Entwurf unter Vorbehalt der Genehmi⸗ gung des Provinziallandtages dem Herrn Ober⸗Präsidenten vorzulegen. Der zur Wertheilung der Zinsen des v. Kattowitzschen Stiftungs⸗ fonds pro 1874 vorliegende Plan wurde genehmigt. Es ist seiner Zeit bereits erwähnt v „een, daf, der v. Kattowitzsche Stiftungsfonds in die provinzialstänglsche Verwaltung übergegängen, und daß die Zinsen desselben zur Unterstützung armer Schulkinder durch Lehrmittel und Kleidungsstücke bestimmt sind. Berechtigt zur Beanspruchung der Wohlthaten dieses Fonds sind nur einzelne Gebirgskreise der Provinz, z. B. Glatz, Habelschwerdt, Hirschberg, Landeshut, Reichenbach.
Die Versammlung nahm Kenntniß von dem Jahresbericht pro 1873, welcher Seitens des Landeshauptmanns erstattet wurde, ebenso von den Jahresberichten der Verwaltungskommissionen der Provinzial⸗ Irrenanstalten zu Leubus, Brieg, Bunzlau und Plagwitz pro 1873, der Land⸗Armendirektion, der Direktionen der Provinzial⸗Darlehns⸗ kasse, der Provinzial⸗Hülfskasse, der Provinzial⸗Land⸗Feuersozietät, der Provinzial⸗Städte⸗Feuersozietät, sämmtlich pro 1873 erstattet. Die Versammlung fand bezüglich dieser Jahresberichte nichts zu erinnern
„Es wurde ferner Kenntniß genommen von einem Schreiben der Direktion der hiesigen Blinden⸗Unterrichtsanstalt, in welchem auf die von dem Provinziallandtag zur Begründung einer Blinden⸗Erziehungs⸗ anstalt dem Institut zugewandte Subvention verzichtet wird. Es wurde dabei das Bedauern ausgesprochen, daß das Projekt von der Anstaltsverwaltung aufgegeben worden.
Die Ausschreibung der Beiträge zur Unterhaltung der Irren⸗ anstalten, sowie der Freistellen bei den Taubstummen⸗ und Büͤnden⸗ Unterrichtsanstalten und der Kosten der Verwaltungsgerichte pro 1ege Höhe 8 1“ ebenso die Ausschreibung der Landarmenbeiträge pro 1875 im Betr 47,430 Thlrn. g 1““ Dem Krankenhause Bethanien zu Steinau wurde eine Subven⸗ tion von 100 Thlrn. bewilligt, ebenso eine Reihe von Pensionen und persönlicher Unterstützungen, ferner verschiedenen Ortsarmenverbänden Beihülfen für die Zwecke der Ortsarmenpflege.
Es wurde mitgetheilt, daß der Provinzial⸗Irrenanstalt zu Leu⸗ bus von einem Comité die Marmorbüste des Geh. Sanitäts⸗Raths Dr. Martini geschenkt worden. Man beschloß, einen Gipsabguß der Büste zu beschaffen und denselben dem Provinzial⸗Museum zum Ge⸗ schenk zu überweisen.
Posen, 16. November. (W. T. B.) Der Dekan To⸗ maszewsky in Trzemeszno ist nach Verbüßung der bereits gegen ihn erkannten einmonatlichen Haft wegen seiner fort⸗ gesetzten Weigerung, Auskunft über die Person des apostolischen Delegaten zu geben, zu 6 Monaten Haft verurtheilt worden.
Hessen. Darmstadt, 14. November. Die Tagesord⸗ nung der heutigen (26.) Sitzung der Ersten Kammer um⸗ faßte u. A. die Berathung und Abstimmung über die Gesetz⸗ entwürfe, betreffend das oberste Verwaltungsgericht und die Einführung der Reichsmarkrechnung im Groß⸗ herzogthum, ferner die Rechenschaftsablagen über die Großher⸗ zoglich hessische Militärverwaltung für die Jahre 1868 und 1869, den Wiederaufbau des abgebrannten Hoftheaters, sowie die Er⸗ bauung eines Magazins für Dekorationen ꝛc. betreffend, den Neubau eines Gymnasiums zu Gießen betreffend, die Erwerbung, Erhaltung und Wiederherstellung der Kapelle auf dem Hofe Iben bei Fürfeld, im Kreise Alzey, aus Staatsmitteln betreffend, den Antrag der Abgg. Matty und Schröder, die Erhöhung der Wittwen⸗ und Waisengehalte der Volksschullehrer für 1873 und 1874 betreffend xu. s. w. — Sämnmtliche Gegenstände wurden in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer erledigt. Eine Ausnahme bildete die Vorlage, betreffend den Neubau eines Gymnasiums zu Gießen, bei welcher dem Beschluß der Zweiten Kammer, eine Summe bis zu 115,000 Fl. alsbald zu bewilligen, jedoch vorbehaltlich spä⸗ terer Rechenschaftsablage und mit der Maßgabe, daß eine Di⸗ rektorialwohnung zu entfallen habe, nicht beigetreten wurde,
vielmehr in Uebereinstimmung mit der Regierung beschlo e wurde: für alsbaldige Erwerbung eines Banglates. 8000 ge sen bewilligen und die Bereitwilligkeit auszusprechen, die für den Bau weiter erforderliche Summe bis zu einem Gesammtbetrage von 150,000 Fl. zu bewilligen, sobald von der Regierung ein neuer Plan und Voranschlag unter Berücksichtigung möglicher Ersparnisse vorgelegt werde. — Die Kammer vertagte sich hierauf auf unbestimmte Zeit.
— In der heutigen Sitzung der Stadtverordneten entschied man sich einstimmig gegen die Einführung einer Ma⸗ gistrats⸗Verfassung und schritt sofort zur Wahl zweier unbesol⸗ deter Beigeordneten. Gewählt wurden die seitherigen Beigeord⸗ neten Appfel und Lauteschläger mit 22, bezw. 20 Stimmen. Der in der Minderheit gebliebene Ober⸗Studien⸗Rath Küchler von nationalliberaler Seite in beiden Wahlgängen in Vorschlag gebracht, erhielt nur 14, bezw. 13 Stimmen.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburaghausen. Meinin⸗ gen, 10. November. (Weim. Ztg.) Der vertagt gewesene Landtag hat gestern in dem interimistisch zum Sitzungslokal hergerichteten Saale des Schützenhauses seine Sitzungen wieder eröffnet. Der Präsident Rückert gedachte einleitend des Brand⸗ unglücks und der reichen Theilnahme, welche ein Zeichen für das Einheitsgefühl sei, das im deutschen Volke Wurzeln geschlagen. Zur Tagesordnung wurde nur über die Verweisung der Vor⸗ lagen an die Ausschüsse verhandelt und für das Volksschul⸗ und Lehrerbesoldungsgesetz ein neuer aus sieben Mitgliedern be⸗ stehender Ausschuß gewählt. — Das oben erwähnte, von den Lehrern des Herzogthums Meiningen seit langer Zeit mit Sehn⸗ sucht erwartete Volksschulgesetz enthält in 6 Abschnitten 87 Paragra⸗ phen. Der wichtigste Abschnitt ist unstreitig der fünfte, welcher von der Verwaltung und Beaufsichtigung der Volksschule han⸗ delt. Im Auszuge gegeben enthält derselbe folgende wesentliche Bestimmungen: Die Schulangelegenheiten in der Gemeinde wer⸗ den von dem Ortsvorsteher und dem Gemeinderathe verwaltet, bei Vereinigung mehrerer Gemeinden zu einer Schulgemeinde durch einen Schulgemeinderath. Zur Theilnahme an den Ver⸗ handlungen des Gemeinderaths in Schulangelegenheiten ernennt die Ober⸗Schulbehörde zwei stimmberechtigte Mitglieder (nach den Motiven in der Regel den Pfarrer und einen Lehrer). Diese den Gemeindebehörden zugewiesene Ortsschulaufsicht wird in den Städten 1. und 2. Ordnung durch die Rektoren ausgeübt, für die übrigen Volksschulen wird dieselbe von den Gemeinde⸗ behörden einem von 3 zu 3 Jahren zu wählenden geeigneten Manne aus dem Schulbezirk unter Genehmigung der Oberschul⸗ behörde übertragen. Das Amt des Ortsschulaufsehers ist ein unentgeltlich zu verwaltendes Ehrenamt; die Aufsicht über den Religionsunterricht führt der Ortsgeistliche, bez. der Geistliche der Kultusgemeinde, nach deren Bekenntniß der Religionsunterricht ertheilt wird. Die staatliche Beaufsichtigung und Leitung des Schulwesens im Kreise wird, namentlich was die äußeren Ange⸗ legenheiten des Schulwesens betrifft, von dem Herzoglichen Land⸗ rathe ausgeübt. Zur Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebes und der Amtsthätigkeit der Lehrer werden demselben von der Staatsregierung Bezirks⸗Schulinspektoren beigegeben. In den Städten 1. und 2. Klasse gehen die Zuständigkeiten des Land⸗ raths in Schulsachen auf den ersten Bürgermeister über, die des Bezirks⸗Schulinspektors auf den Schuldirektor. Die Auf⸗ sicht über den Religionsunterricht in den Diözesen fällt den
Ephoren zu. Die Bezirks⸗Schulinspektoren werden von der
Oberschulbehörde mit Genehmigung des Landesherrn zu⸗ nächst auf 3 Jahre ernannt und aus der Staatskasse remunerirt. Das Bezirks⸗Schulinspektorat soll als Neben⸗ amt betrachtet werden. Für das gesammte Herzogthum sind 15 bis 20 Bezirks⸗Schulinspektoren in Aussicht ge nommen, von denen jeder eine jährliche Remuneration von 2500 Mark beziehen soll. Zu denselben sollen genommen werden Superintendenten, Seminarlehrer, Pfarrer, Rektoren und nach Befinden auch seminaristisch gebildete Volksschullehrer. Die Ober⸗ Schulbehörde des Herzogthums ist die Ministerial⸗Abtheilung fü Kirchen⸗ und Schulensachen; das Referat in derselben hat regel mäßig der Schulrath. Demselben liegt auch ob, alle öffentlichen Schulen in regelmäßigen Zeiträumen von 5 Jahren wenigstens einmal zu inspiziren. — Der Gemeindevorstand veröffentlicht ein vom Ge⸗
meinderath beschlossenes und vom Staats⸗Ministerium nach
Gehör des Kreisausschusses bestätigtes, sofort in Kraft tretendes Statut, dessen (bereits erwähnter) wichtigster Paragraph fol⸗ gendermaßen lautet:
„,Die innerhalb der Stadt noch bestehenden Scheunen und Ge⸗ bäude der in §. 1 erwähnten Art (zur Aufbewahrung von Reisig, Gebüsch und dergleichen leicht feuerfangenden Gegenständen) sind in
Berücksichtigung der durch dieselben bei eintretendem Brandunglück
erhöhten Gefahr bis zum 1. Juni 1876 entweder ganz zu entfernen in. bezüglich ihrer bisherigen Benutzungsweise außer Gebrauch zu etzen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen 14. November. Am 10. d. M. starb hierselbst nach längeren Leiden der Fürstliche Geheime Staatsrath a. D. F. Schöne⸗ mann im 74. Lebensjahre, welcher eine längere Reihe von Jahren als Vorstand der Abtheilung für ZJustiz, sowie für Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten verdienstlich wirkte und einige Zeit provisorisch an der Spitze des Fürstlichen Ministeriums stand.
Lübeck, 16. November. (Lüb. Ztg.) Nachdem durch den Rath⸗ und Bürgerschluß vom 2. d. M. eine Erhöhung der Kostgelder für das Irrenhaus eingetreten ist, hat das anfäng⸗ liche Postulat von R.⸗Mk. 2000 um R.⸗Mk. 1000 nachträglich verringert werden können, und stellt in Folge dessen auch die Gesammtausgabe des Budgets für 1875, wie solches im Finanzdepartement genehmigt ist, sich nun ebendaselbst R.⸗Mk. 1000 niedriger, also auf R.⸗Mk. 2,386,341. 89, ab von der veranschlagten Gesammteinnahme des Jahres 1875 R.⸗Mk. 2,472,609. 45, bleibt ein Ueberschuß von R.⸗Mk. 82,267. 85.
Bremen, 15. November. Senator Richter Dr. jur. Ger⸗ hard Caesar ist gestern Vormittag hochbetagt gestorben. Er war geboren im Jahre 1792 und in den Senat gewählt 1832. Im Jahre 1849 trat er in das Richterkollegium über und führte das Präsidium im Obergericht. Im Oktober 1864 wurde er auf sein Ansuchen seines Amtes ehrenvoll entlassen.
— Dieser Tage werden, wie man den „H. N.“ schreibt, hier Kommissare des Reichs isenbahn⸗Amts erwartet, um die hiesigen de efenreha saügh und Einrichtungen, die Zoll⸗ abfertigung der Eisenbahnfrachtgüter eingerechnet, aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Die hiesige Handelskammer ist vom Reichseisenbahn⸗Amte eingeladen worden, Vertreter zu er⸗ nennen, welche mit den Kommissaren in Berathung gehen und
ihnen die Wuͤnsche der Geschäftswelt über anzubahnende Ver⸗
besserungen vortragen könnten.
—
Niiederlande. Haag, 16. November. Nach einer hier eingegangenen amtlichen Meldung aus Atchin vom 8. d. haben die niederländischen Truppen neuerdings mehrere befestigte Stel⸗ lungen der Atchinesen genommen und drei Ortschaften besetzt. Die Vertheidigungslinien von Pedir befinden sich vollständig in der Gewalt der Niederländer. Der Verlust derselben betrug nur 19 Verwundete, die Atchinesen hatten 60 Todte.
Großbritannien und Irland. London, 14. November. Die Kaiserin von Rußland ist seit nahezu 14 Tagen in Folge eines Brust⸗Katarrhs, der indeß keinerlei Besorgnisse ein⸗ flößt, an ihr Zimmer gefesselt. Dem „Hofjournal“ zufolge wird heute oder morgen der Leibarzt Ihrer Majestät von St. Peters⸗ burg hier eintreffen. Die Uebersiedelung des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh nach Eastwell⸗Park ist in Folge der Unpäßlichkeit der Kaiserin bis auf Weiteres verschoben worden. — Der Großfürst⸗Thronfolger von Rußland stattete vorgestern in Begleitung des Herzogs von Edinburgh dem Ba⸗ ronet Sir Anthony Rothschild in Aston Clinton einen Besuch ab und betheiligte sich an einer Jagd auf dessen Gute.
— In Downing⸗street fand vorgestern ein weiterer Mi⸗ nisterrath unter voller Betheiligung der Kabinetsmit⸗ glieder statt.
— In Edinburgh starb am 9. d. Herr Evan P. Montagu Baillie, ein englischer Diplomat, der vielfach in Deutschland beschäftigt gewesen. Nachdem er im Juni 1846 Attaché der britischen Botschaft in Wien gewesen und später der Legation in Frankfurt angehört, wurde er 1862 zum Geschäfts⸗ träger in Stuttgart ernannt, und nachdem er eine diplomatische Stellung bei verschiedenen deutschen Höfen bekleidet, war er eine Zeit lang Geschäftsträger in Karlsruhe.
— Der Justizausschuß des Geheimen Raths (Privy Council) hat seine Entscheidung über den Antrag des Waffenfabrikanten Hrn. Henry auf eine Prolongirung des das Martini⸗Henry⸗ Gewehr schützenden Patents abgegeben. Dieselbe bezeichnet die Erfindung als eine verdienstvolle, die dafür von dem Erfinder bis jetzt empfangene Remuneration als unzulänglich und em⸗ pfiehlt demnach der Krone die Prolongirung des Patents auf vier Jahre mit der Bedingung, daß die Tantisme auf Gewehre
für militärische Zwecke nicht zwei Schillinge pro Stück über⸗
steigen dürfe. “
— 16. November. (W. T. B.) Lord Acton erklärt in einer Zuschrift an hiesige Journale, daß die Nachricht von seiner Betheiligung an dem Plane, eine altkatholische Gemeinde in
England zu konstituiren, der Begründung entbehre.
Canada. Aus Toronto wird unterm 12. d. M. der Zusammentritt der legislativen Versammlung von Ontario ge⸗ meldet. Die Eröffnungsrede des Vize⸗Gouverneurs bezog sich nur auf lokale Angelegenheiten. Er bezeichnete die finanzielle Lage der Provinz als befriedigend und zeigte an, daß der be⸗ reits vorhandene Ueberschuß sich während des Jahres beträchtlich vergrößert hätte.
Spanien. Madrid, 16. November. (W. T. B.) Bazaine wird Donnerstag hier eintreffen und wird hierselbst als einfacher Privatmann seinen dauernden Aufenthalt nehmen. Die von Neuem auftretende Nachricht, daß er der spanischen Regierung seine Dienste angeboten habe, wird abermals von unterrichteter Seite als unbegründet bezeichnet.
Italien. Rom, 16. November. (W. T. B.) Nach dem Gesammtresultat der Wahlen zum Parlamente und den bisher vorliegenden Ergebnissen der Nachwahlen sind 271 der Rechten und 195 der Linken angehörige Kandidaten ge⸗ wählt worden. Aus 42 Bezirken ist das Refultat noch nicht bekannt.
Griechenland. Athen, 1. November. (Korr. v. u. f. D.) Morgen werden die öffentlichen Verhandlungen der Kammer beginnen. — Der Kommandant und einige Offiziere des In⸗ fanterie⸗Bataillons, das vergangenen Juni in Korfu blutige Scenen aufgeführt hat, wurden in Haft gesetzt und Untersu⸗ chung gegen dieselben eingeleitet. — Die griechische Regierung läßt in Belgien Gewehre nach dem Sosteme eines griechischen Offiziers, Mylonas, anfertigen, mit welchen das Heer bewaffnet werden soll. Ein Kommission von Stabsoffizieren hat gefun⸗ den, daß dieses die beste Infanteriewaffe von allen bis jetzt be⸗ kannten Hinterladern sei. — An der Grenze wurde der letzte Räuber aus der Bande des Takos Arvanitis, die in Griechen⸗ land so viel Unheil angerichtet hat, gefangen. — Diese Woche ist reichlicher Regen gefallen, der für den Ackerbau von großem Nutzen, fuͤr die Viehzucht aber die letzte Hoffnung war.
— 12. November. (Ag. Bord.) Trotz der Anstrengungen der Opposition, die Wahlen von Attika aufrecht zu erhalten wurden diese in der Kammer mit 76 gegen 69 Stimmen annullirt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. November. An den Grenzen Chiwa's, schreibt die „Turk. Ztg.“, dauern aller Orten große Unruhen fort. Nach Nachrichten von der Amu⸗Darja⸗Abtheilung leben alle vier Stämme der Merwschen Teke, die Bakschi, Ssyschla, Bek und Wakil, mit einander in Fehde. Raub und Plünderungen kommen beständig vor. Ihre Häuptlinge haben alles Ansehen verloren. Auch in diesem Jahr, wie alljährlich, bereiten sich die Teke vor, starke Partien an das rechte Ufer des Mittellaufs der Amu zu senden, um die Karawanen zu berauben, obgleich in jener Gegend eine Wachtabtheilung der Bucharen stationirt ist. In Folge dieser Unruhen unter den Merwschen Teke schickt Chiwa schon längst keine Karawanen mehr nach Merw. Auch der Handel Buchara's ist dort nur gering und geht auch nur dadurch von Statten, daß einige der Teke⸗Aeltesten sich als Geißeln in Buchara befin⸗ den. — Ueber den Stamm der Achal⸗Teke, (welcher nördlich von Merw lebt und im Sommer zwei Abgesandte an den Oberst Iwanow geschickt hatte, um seine Unterwerfung unter Chiwa und seine Friedfertigkeit gegen durchziehende Handelskarawanen zu versichern und um Schutz gegen die Jomuden zu bitten) wird der „Turk. Ztg.“ geschrieben, daß diesen Versicherungen der Achal⸗Teke⸗Turkmenen nicht zu trauen sei. Die Deputation habe faktisch nur den Zweck gehabt, die Stärke und die Stellung des russischen Militärs zu erkunden, um dann später mit den Chiwa⸗ 69 Turkmenen gemeinschaftliche Sache gegen die Russen zu machen. — Der hauptstädtische Budgetanschlag für 1875 ist in diesen Tagen an die Stadtverordneten vertheilt worden. Derselbe beziffert sich in Einnahme und Ausgabe auf 4,850,9 69 R. Von den Ausgaben sind 3,649,124 R. gesetzmäßige und 812,679 R. andere Ausgaben. Die größte Ziffer der gesetz⸗ mäßigen Ausgaben (991,910 R.) bildet der Unterhalt der Stadt⸗ hauptmannschaft und der Polizei; dann kommt die städtische Verwaltung mit 457,325 R. und die Beleuchtung der Stadt
der alten Polizeiverwaltung. Aus den dem Budgetanschlag beigegebenen Anlagen ist zu ersehen, daß die städtischen Kapitalien, besondere Bestimmung haben und in laufender Rechnung bei der Reichsbank hinterlegt sind, sich am 1. Oktober 1874 auf 1,081,019 R. beliefen; ferner, daß die Stadt am ge⸗ nannten Tag 151,322 R. Schulden hatte, von denen im Jahre und Zinsen 24,264 R. Andererseits hat die Stadt von der städtischen gegenseitigen Feuerversicherungsgesellschaft 309,100 R. zu fordern, von denen im Jahre 1875 Zinsen im Betrage von 9000 R. erwartet wer⸗ Rückstände an Abgaben, Pachten ꝛc. hofft man 780,480 R. Dagegen werden Rückstände im Betrage von 4332 R. als hoffnungslos und uneinziehbar bezeichnet.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 12. November. Die Nässjö⸗Oscarshamnsbahn wurde heute vom Amt⸗ manne Edelstam im Namen des Königs für eröffnet erklärt. Die Stadt Oscarshamn war festlich illuminirt und zur Feier des Tages wurden Mittags Kanonenschüsse abgefeuert. soll, der „Snällpost“ zufolge, die Lidköping⸗Skara⸗Stenstorps⸗ Der König wird die Eröffnung der Bahn selbst vornehmen, wonach er am 20. mit dem zurück⸗ kehrenden Festzuge in Skara eintreffen wird.
— Nach der „Post och Inr. Tid.“ sollen die zum Nach⸗ lasse der Gräfin Danner gehörenden Güter in Schweden, nämlich „Skönabück“ im Kirchspiele Slimminge, Malmöhus Amt, und „Elleholm“ in der Lister Harde, Blekings Amt, näch⸗ sten Montag in öffentlicher Auktion verkauft werden.
— „Aftonbladet“ nennt als Reichstags⸗Kanditaten für Stockholm an Stelle des Hrn. Hedin, welcher die Redaktion des genannten Blattes übernommen und aus diesem Grunde sein Mandat als Mitglied des Reichstages niedergelegt hat, den Professor Rossander, welcher auch vom „Stockholms Dagblad“ empfohlen worden ist, sowie den Kammerrath F. A. Andersson.
— Man steht im Begriff, in Stockholm die erste Markt⸗ halle zu errichten und zwar auf dem „Mälartorvet“. Halle erhält eine Länge von 131 Fuß und eine Breite von
Nach Mittheilung des „Morgenbladet“ wird der König am 21. d. M. in Christiania Der Hauptzweck seiner Reise ist wahrscheinlich die Be⸗ setzung des nach Ernennung des Staatsraths Essendrop zum Bischof im Christiania⸗Stift vakant gewordenen Staatsraths⸗
welche eine
1875 an Kapital abzuzahlen sind.
zu vereinnahmen.
Bahn eingeweiht werden.
reichlich 27 Fuß.
Christiania, 12. November.
Kopenhagen, 13. November. Vernehmen nach gedenken der König und die Königin in der nächsten Woche die Residenz von Schloß Bernstorff nach Fredensborg zu verlegen.
— Das Budget für Island auf das Jahr 1875 ist am Die Einnahmen der Insel wer⸗ den darin auf 230,261 Kronen, die Ausgaben auf eine eben so Gleichzeitig ist für die Abrechnung Dieselbe zeigt eine Ein⸗
Dänemark.
6. d. Mts. sanktionirt worden.
hohe Summe veranschlagt. für 1873 Decharge ertheilt worden. nahme von 99,085 Rdl., eine Ausgabe von 69,736 Rdl., also einen Ueberschuß von 29,349 Rdl.
— Die Einsammlung für die durch die Sturmfluth am 13. November 1872 beschädigten Bewohner der überschwemmten Küsten auf den dänischen Inseln ist jetzt definitiv geschlossen Das Resultat der ganzen Einsammlung beträgt 1,028,347 Rdl. 95 Schill.
Amerika. Washington, 16. November. (W. T. B.) saach dem von dem Schatzmeister der Vereinigten Staaten, F. E. Spinner vorgelegten Ausweise betragen die Jahresein⸗ nahmen 762 Mill. Doll, worunter sich die neue Anleihe von Die Ausgaben beziffern sich auf 742 Mil⸗ lionen, darunter 531 Millionen zur Schuldentilgung.
(W. T. B.) Hier einge⸗ gangenen Nachrichten zufolge hat in Costa⸗Rica ein Auf⸗ stand stattgefunden, welcher indessen alsbald niedergeworfen wurde. Ueber die Ursache desselben verlautet, daß die Bewohner von Nicaragua und Salvador versucht hätten, Fernandez zum Präsidenten zu welche sich vorübergehend des Hafens von Puentas⸗Arenas be⸗ mächtigt hatten, wurden zersprengt. — daß die spanischen Kanonenboote „Tornado“ und „Gerona“ gedroht hätten, Laguayra zu bombardiren.
Ueber die Hungersnoth in Nebraska meldet eine in den New⸗Yorker Zeitungen veröffentlichte Depesche aus Chicago vom 22. ult.:
„Tod durch Hunger aus wirklichem Mangel an Nahrungsmitteln ist eine Kalamität, die 7000 Männern, Frauen und Kindern ins Gesicht starrt, und dies im Herzen der Getreide produzirenden Region General Ord, der Commandeur des Departements der Platte, der persönliche Kenntniß von den Thatsachen hat, meldete heute der Handelsbehörde in einfachen direkten Worten die traurige Geschichte des durch die Verheerungen der Heuschrecken verursachten Nothstandes im westlichen Nebraska. rere Hungertodesfälle stattgefunden haben. ihre Familien im Stich zu lassen,
439 Mill. befindet.
New⸗YVork, 16. November.
Die Insurgenten,
Aus Panama wird
des Landes.
Er konstatirt, daß bereits meh⸗ Väter wurden gezwungen, um Arbeit und Nahrungs⸗ In einem Hause wurde die Leiche eines Kindes zefunden, das aus Mangel an Nahrung umgekommen, und neben ihm die Mutter, niedergestreckt und sterbend aus derselben Ursache. meldet, daß in Boone, Greeley, Sherman, Howard, Buffalo und sämmt⸗ lichen anderen Kreisen 50 Meilen westlich vom Missouri⸗Flusse zwei Drittel der Bevölkerung von allen Nothwendigkeiten des Lebens ent⸗ Sie besitzen weder Kleidungsstücke noch Schuhe und die Beschaffung von Nahrungsmitteln ist unmöglich. wurde ernannt, um Schuhe zur Unterstützung dieser armen Leute zu
mittel zu suchen.
Ein Ausschuß
— Einer der Pariser „Liberté“ zugegangenen Depesche aus Montevideo zufolge war dort die Nachricht verbreitet, daß am 11. d. eine gütliche Vereinbarung zwischen dem Führer der In⸗ in Buenos⸗Ayres, dem neuen Präsidenten, Avellaneda, zu Stande gekommen sei, wonach letzterer von der Präsidentschaft zurücktreten und die Vornahme der neuen Wahlen in kürzester Frist erfolgen würde. Sicheres war darüber indessen in Montevideo noch nicht bekannt.
Einer Mittheilung des englischen Generalkonsuls in Konstantinopel zufolge, sind bereits 10,000 Männer, Frauen und Kinder der Hungersnoth in Kleinasien zum Opfer gefallen und Hunderttausende befinden sich im niedrigsten Sta⸗ dium der Armuth. .
— Die Peckinger Zeitung vom 11. September enthält ein Dekret, welches dem Prinzen Kung nnd seinem Sohne die erblichen Würden zurückerstattet, die ihnen durch Kaiserliches Edikt entzogen worden waren.
Von der Gordon⸗Expedition wird dem aus Khartoum vom 10. d. telegraphisch gemeldet, daß Oberst Long von einer Reise nach dem Uyanda⸗ Lande, die er von Gondokoro aus unternahm, zurückgekehrt sei.
surgenten
„New York Herald“
nommen. Er schildert die Route nach Gondokoro als sehr schwierig und unsicher für den Handel. Zwischen Uyanda und Gondokovo wurde er von etwa 400 Mann von König Kabriza's Stamme angegriffen; 82 wurden getödtet und die übrigen zer⸗ sprengt. Er berichtet, einen neuen Fluß entdeckt zu haben, der im 10 30 nördlicher Breite situirt ist und angeblich von dem Viktoria⸗See in den Albert⸗Nyanza fließt. Er schätzt die Länge
des Flusses auf 12 bis 15 Meilen. Die ganze Reise wurde mit
Hülfe von Booten über die Katarakte von Kormah zurückgelegt.
Australien. (A. A. C.) Von den Sandwich⸗Inseln sind via San Franzisko Nachrichten bis zum 10. Oktober ein⸗ getroffen. Das Königreich war ruhig. Einer der Führer in den aufrührerischen Demonstrationen zu Gunsten der Königin Emma,
John P. Kahardu, ist wegen Verraths zum Tode verurtheilt wor⸗
den und wird am ersten Freitag des nächsten Monats März gehenkt werden. Der König beabsichtigt eine vollständige Kabi⸗ netsveränderung. Er gedenkt demnächst Amerika zu besuchen, um die Unterhandlung eines Reziprozitätsvertrages mit den Ver⸗ einigten Staaten zu erleichtern. Die Washingtoner Regierung hat ihm zu diesem Behufe das Kriegsschiff „Benicia,“ das gegen⸗ wärtig im Hafen von Honolulu ist, zur Verfügung gestellt.
Statistische Nachrichten.
Das Königlich bayerische Staats⸗Ministerium des Innern, Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und Handel, hat die Er⸗ gebnisse einer Erhebung über die in bayerischen Fa⸗ briken und größeren Gewerbebetrieben zum Besten der Arbeiter bestehenden Einrichtungen veröffentlicht (München 1874) Das genannte Ministerium hat, um für die Be⸗ urtheilung des Standes der Arbeiterfrage eine genaue Kenntniß der Thatsachen zu erlangen, zwei umfassende statistische Erhebun⸗ gen veranlaßt, deren eine die Arbeitseinstellungen und Arbeits⸗ aussperrungen, die andere die in Fabriken und sonstigen Gewerbe⸗ betrieben bestehenden Einrichtungen zum Besten der Arbeiter betrifft. Das Ergebniß der zweiten Erhebung ist in dem vorliegenden Werke veröffentlicht, welches reiches Material von hohem Interesse über die thatsächlichen Zustände der Fabriken und größeren Gewerbebetriebe des Landes auf 104 Seiten 4. enthält. Wir werden auf den Inhalt des Buches noch ausführlich zurückkommen.
— Von dem Jahrbuch für die amtliche Statistik des bremischen Staats, herausgegeben von dem Bureau für bre⸗ mische Statistik, ist das 2. Heft des VII. Jahrgangs „Zur allge⸗ meinen Statistik des Jahres 1873“ (Bremen, Kommissionsverlag von G. A. v. Halem 1874) erschienen. Dasselbe betrifft das Staats⸗ gebiet, die Bevölkerung, das Grundeigenthum, die Landwirthschaft, die Industrie, Handel und Verkehr, den Waaren⸗ und Schiffsverkehr, die Auswandererbeförderung, die Handelsflotte der Weser, das Geld⸗ und Kreditwesen, das Versichernngswesen, die Konsumtion, die Arbeiter⸗ bevölkerung, die soziale Selbsthülfe, die öffentliche Wohlthätigkeit und die Armenpflege, die administrative Polizei, das Gefängnißwesen, die öffentliche Gesundheit und Gesundheitspflege, das Schulwesen, die Rechtspflege, die Staats⸗ und Gemeindefinanzen, Ortschafts⸗ verzeichniß.
— Der General⸗Inspektor der französischen Armee Chenu in Paris, der s. Z. über den Krimfeldzug und den italienischen Krieg interessante und werthvolle statistische Angaben veröffentlichte, hat kürzlich ein ähnliches Werk über die Verluste der französischen Armee während des letzten Krieges veröffentlicht. Seinen Mittheilungen zu⸗ folge verloren die Franzosen an in den Schlachten Gebliebenen, an Vermißten und an ihren Wunden und in Folge von Krankheiten Ge⸗ storbenen 138,871; an Verwundeten 142,000 und an während der Märsche lahm Gewordenen 11,421; die Zahl derer, welche, da sie vermißt worden, als todt eingeschrieben wurden, beträgt 11,914. Unter den Todten befanden sich 2881 und unter den Vermißten 96 Offiziere. Dr. Chenu weist darauf hin, daß die Deutschen nur 44,000 Todte und 127,000 Verwundete hatten, und fügt hinzu, daß die großen Verluste der französischen Armee der mangelhaften Beschaffenheit der Ambulanzen zugeschrieben werden müssen, da, wie es auch auf der Krim und in Italien der Fall gewesen, im letzten Krieg eine viel größere Anzahl Militärs im Spital an Krankheiten als auf dem Schlachtfeld oder an ihren Wunden gestorben seien.
Der britische General⸗Konsul in New⸗York macht in seinem Jahresbericht statistische Angaben über die Selbstmorde in dieser Stadt im. J. 1873. Ihre Zahl belief sich nach dem Archiv des Leichenbeschauers auf 101; in demselben Jahre fanden in London, das eine dreimal größere Bevölkerung als New⸗York hat, 287 Selbstmorde statt. Die Nationalität der Selbstmörder in New York betreffend, so befinden sich darunter 40 Deutsche, 24 Bürger der Vereinigten Staaten, 17 Irländer, 12 Eng⸗ länder, 2 Franzosen, 2 Schweizer, 2 Russen, 1 Jtaliener und 1 Pole. Sechs der Selbstmörder waren jünger als 20 Jahre, 26 jünger als 30, 35 unter 40, 24 unter 50, 7 unter 60, 2 unter 70 und 1 unter 80 Jahre. 34 oder ein Drittel der Gesammtzahl starb durch Gift. In London starb nur ein Siebentel durch Gift; die übrigen Selbst⸗ mörder erhängten sich, schnitten sich den Hals ab oder ertränkten sich.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die bauliche Erweiterung eines Theiles des Hospitals in Basel, ehemaligen Palastes der Markgrafen von Baden, hat eine Räumung der Familiengruft erforderlich gemacht, und aus diesem Grunde sind 6 Zinnsärge mit den Ueberresten verstorbener Glieder dieses Fürstenhauses heute früh in die Gruft nach Salem im Seekreis übergeführt worden.
— Eine merkwürdige Entdeckung hat der „East Anglian Daily Times“ zufolge das Mitglied der Geographischen Gesellschaft Hr. J. E. Taylor gemacht; er hat nämlich im Orwell einen begra⸗ benen Wald aufgefunden. Dieser Wald wird durch eine Torfschichte repräsentirt, welche Stämme, Blätter und Früchte enthält von Eichen, Ulmen, Haselsträuchern und Fichten, unter denen sich Ueberreste vom Mammuth finden. Unter der Torfschichte liegt ein Bett von Süß⸗ wassermuscheln, wie sie derartig im Orwell jetzt nicht existiren. Hr. Taylor bemerkt, daß dieser Wald mit vielen anderen dort gestanden haben muß vor jener Senkung, welche England vom Kontinent trennt.
— Die großbritannische Regierung hat die Ausrüstung und Aussendung einer Polarexpedition beschlossen, welche aus zwei Dampfern bestehen und im kommenden Mai unter Segel gehen soll. Der eine Dampfer wird von Markham geführt.
— Seit vorigem Freitag wüthet ein heftiger Sturm in der Adria. welcher in Verbindung mit einer außergewöhnlichen Barometer⸗ depression und begleitet von hefligem Regen und Schnee auftritt. Bei Triest herrschen stürmische Bora und starke Schneefälle, welche den Verkehr arg bedrohen. In Dalmatien sind sämmtliche Telegraphen⸗ verbindungen gestört. Auch aus Italien langen Meldungen über hef⸗ tige Stürme und Schneefälle in Toscana, Parma und der Lom⸗ bardei ein; die Apenninen sind mit Schnee bedeckt. Aus Paris vom 14. d. schreibt man: Heute Nacht ist ein gewaltiger Orkan über Paris dahergefahren.
Gewerbe und Handel.
Es liegt uns jetzt ein Exemplar des amtlichen Cours⸗ zettels vor, wie er von der zu diesem Zwecke niedergesetzten Kom⸗ mission der Sachverständigen⸗Kommission und des Aeltesten⸗Kollegiums in Berlin ausgearbeitet ist. Dem Probe Exemplar sind die Cours⸗ notirungen vom 24. Oktober zu Grunde gelegt, derart, daß bei den⸗ jenigen Gattungen, für welche die neue Usance oder die neue Reichs
mit 392,315 R. Unter den gesetzmäßigen Ausgaben befindet sich u. A. auch ein Posten von 53,353 R. für den Unterhalt
Er wurde daselbst von dem König Amantizi gut aufge⸗
markwährung einen Coursunterschied gegen die alte mit sich bringt,
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