der alte Cours zur Vergleichung beigedruckt ist. Die Bruchtheile der Course sind natürlich in Dezimalstellen ausgedrückt und zwar so, daß, wo es bisher ½ hieß, der neue Berechnungsmodus 0,10, %¼ und natürlich 0,25 resp. 0,50, 8 indeß 0,35, ⁸ 0,60, ½ 0,85 pCt. setzt. Die Thalern per Stück gehandelten Effekten sind in Reichmark per Stück umgerechnet, und die Wechselnotirungen figuriren gleichfalls zum ersten Male nach neuer Usance. Da diese Neuerungen den wesent⸗ ichsten und schwierigsten Theil der Courszettel⸗Aenderungen umfassen, assen wir zur vorherigen Orientirung die Wechselnotirungen, wie sie der probeweis vorliegende Courszettel enthält, hier folgen: 88 143 ¾ I [142
6 24 ¼ 6 22 ½ 300 Fr. 80 % ł150 Fr. 91 7 150 Fr. 91
56 20 93 %⁸ 93
Amsterdam 100 Fl.
8 Tg. 172,50 250
2 Mr. 171,45 250 1 Lstrl. 8 Tg. 20,42 2 1 Lstrl. 3 Mt. 20,25 5 1100 Fr. 8 Tg. 81,25 Belgische Bankpl 100 Fr. 8 Tg. 81,25 ebeee100 . 898. Wien, österreichische Währ. 100 Fl. 8 Ta. 183,50 . 100 31. 2 Mt. 182 München, süddeutsche Währ. 100 88 2 Mt. — — Augsburg . .. 100 Fl. 2 Mt. 170 Petersburg 100 S. R. 3 W. 281,60 b 100 S. R. 3 Mt. 279 V Warschau 100 S. R. 8 Tg. 282,55 94 ⁄6
— Die definitiven Stücke der 4 ½ 2% unkündbaren Centralpfand⸗ briefe Serie I. von 1874 der Preußischen Central⸗Boden⸗ Kredit⸗Bank können von jetzt an gegen Einlieferung der Interims⸗ scheine in Empfang genommen werden.
— Wie Stettiner Blätter melden, hat das Berliner Stadtgericht den auf Eintragung der letzten Generalversammlungsbeschlüsse der „Stettiner Vereinsbank“ gerichteten Antrag dahin beantwortet, daß derselbe mit Rücksicht auf den Protesft mehrerer Aktionäre und die ein⸗ T bis zur Entscheidung des Prozesses unberücksichtigt blei⸗
en muß.
— Mit dem 18. März k. J. erlischt der Anspruch der In⸗ haber von Schuldobligationen der freiwilligen holsteinischen Anleihe vom 5. Dezember 1863. Die Ein⸗ lösung erfolgt bereits seit dem 19. November v. J. bei der dazu niedergesetzten Liquidations⸗Kommission in Hamburg, von welcher die Norddeutsche Bank daselbst und die Vereinsbank in Kiel beauftragt sind. Inhaber solcher Obligationen können daher auch bei einer dieser beiden Bankanstalten die Einlösung nachsuchen.
— In der am 11. d. M. stattgefundenen außerordentlichen Ge⸗ neralversammlung der Aktien⸗Zuckerfabrik Bauerwitz wurde über die Lage des Geschäftes und über die zum Zwecke des Wieder⸗ aufbaues der Fabrik gethanen Schritte Bericht erstattet. Die Ge⸗ neralversammlung erklaͤrte sich mit der vom Verwaltungsrathe vorge⸗ schlagenen Erweiterneg der Fabrik einverstanden, und wurde beschlossen, das Aktienkapital, dem Erfordernisse entsprechend, zu erhöhen. Wie berichtet wurde, beträgt die festgesetzte, von den vier betheiligten Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaften zu leistende Entschädigung 152,000 Thlr., und glaubt man, den Wiederaufbau der Fabrik derart beschleu⸗ nigen zu können, daß deren Inbetriebsetzung schon im Monat Februar k. J. geschehen kann.
— Der Traubenversandt aus Grünberg hatte in diesem Jahre zeitweise die Zahl von 1080 Kistchen zu 10 bis 20 Pfd. täglich erreicht uud mag annähernd 350,000 Psd. im Werthe zu 35,000 Thlr. betragen haben. An Portogebühren für die Weinkistchen sind ca. 5600 Thlr. von der hiesigen Post vereinnahmt, während im Monat Oktober allein ca. 30,000 Thlr. auf Postanweisungen hier ausgezahlt sind.
— Von der Leiziger Bank werden demnächst die neuen, auf hundert Mark lautenden Noten zur Ausgabe gelangen. Dieselben datiren vom 1. Januar 1874. Die bisherigen Noten werden zurück⸗ gezogen.
— Die Geraer Aktienbrauerei zu Ting bei Gera hat in ihrem ersten Geschäftsjahr die aus der Bauzeit herrührende Unter⸗ bilanz (4637 Thlr.) getilgt und außerdem einen Bruttogewinn von 24,235 Thlr. erzielt, welcher die Vertheilung von 4 % Dividende ge⸗ stattet. Die Wiederherstellung des im vorigen Jahre eingestürzten Malzkellers wurde beschleunigt, so daß derselbe schon Anfangs De⸗ zember wieder in Gebrauch genommen werden konnte. Auf dem Wege des Vergleichs ist von den ersten Bauführenden eine Entschädigung von 4000 Thlr. erwirkt worden. In Ausführung des Beschlusses der letzten Generalversammlung hat man bei der Fürstlichen Sparkasse zu Gera ein hypothekarisch sicher gestelltes Darlehn von 75,000 Thlr. aufgenommen. Gebraut wurden 20,205 Hektoliter Bier. Zum Ver⸗ kauf kamen 17,053 Hektoliter. An Malz wurden erzeugt 10,433 Ctr. Die Bilanz schließt mit 418,663 Thlr., das Gewinn⸗ und Verlust⸗ Conto mit 134,032 Thlr. ab.
— Seit Aufhebung der Zuckerzölle in England macht sich auch in den Niederlanden eine Agitation für Aufhebung derselben
2 London
völlige Freiheit des Verkehrs und zieht sich dorthin, wo er diese fin⸗
mittag 8 ¼ Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.
wie „W. T. B Biasca⸗Locarno und Lugano⸗Chiasso am 6. Dezember vertragsmäßig dem Betriebe übergeben werden.
Postdampfer „Franconia“ und „Thuringia“ sind hier ein⸗ getroffen.
von Pitesti nach der ungarischen Grenze bei Vercierova⸗ Orsova sind so weit vorgeschritten, daß diese Bahn jedenfalls noch in diesem Jahre eröffnet werden kann.
““ wurde das Budget pro 1875 vorgelegt. die Ausgabe auf 1,355,000 und der Ueberschuß auf 1,405,000 Rubel veranschlagt. fonds zufließen, theils zur Zahlung von Zinsen und zur Amortisation der Obligationen und Aktien erforderlich sind, stellt sich der muth⸗ maßliche Reingewinn der Aktionäre auf 672,590 Rubel, was 5 Rubel 34 Kopeken per Aktie ergiebt. Die Verwaltung der genannten Bahn wird demnächst bei der Regierung um die Konzession zum Bau einer Zweigbahn von Rybinsk nach Jaroslaw (80 Werst), resp. um die Be⸗ willigung eines durch garantirte Obligationen aufzubringenden Bau⸗
Lloyd „Amerika“ ist hier eingetroffen.
befürworten. Das Amsterdamer „Allgemeen Handelsblad“ bringt in einer seiner letzten Nummern das Schreiben eines Rheders auf Java, worin dieser erklärt, daß seit Aufhebung der englischen Zuckerzölle es mehr und mehr zur Gewohnheit werde, den Zucker von Java nach England anstatt nach den Niederlanden zu schicken, und während man für Frachten nach London und Liverpool willig 80 Fl. zahle, könne der Rheder für Zuckerladungen nach den niederländischen Häfen kaum noch 60 Fl. erhalten, ja, die Exporteure auf Java hätten sogar erklärt, daß unter gewöhnlichen Verhältnissen selbst bei diesem Fracht⸗ satze sie sich lieber zu Sendungen nach England entschlössen. Die bloße Bewilligung eines steuerfreien Lagers in den niederländischen Häfen ist nicht im Stande, dies zu ändern. Der Handel sucht auch
det. Es wäre daher garnicht zu verwundern, wenn die Engländer bald das Ziel erreichen, welches sie sich in dem Satze gestellt haben: England will in future be the great sugar-depot of Europe.
Verkehrs⸗Anstalten.
Nach dem in der kürzlich abgehaltenen Generalversammlung des Centralbazar für Fuhrwesen (vorm. Gebr. Bescko w) abgestatteten Rechenschaftsbericht für 1873/74 litt das Geschäft ein⸗ mal unter dem Umstande, daß die Gesellschaft gegen 73,000 Thlr. in einem Quistorpschen Konkurse festliegen hat, dann aber auch die Equipagenvermiethung noch besonders unter den ungünstigen Zeitverhält⸗ nissen; man hat deshalb Droschken erster Klasse in Betrieb gestellt und war mit diesem Versuche zufrieden. Verdient wurden an eigent⸗ lichen Geschäftserträgnissen und an Miethen 92,828 Thlr.; dazu kommt ein Uebertrag vom Vorjahr mit 1703 Thlrn., so daß der ge⸗ sammte Gewinn sich auf 94,531 Thlr. stellt. Davon sind gezahlt: Gehalte und Löhne 12,507 Thlr., Zinsen 13,602 Thlr., Geschäfts⸗ Unkosten 8090 Thlr., Fourage 24,149 Thlr., Abschreibungen 19,115 Thlr. Aus dem verbleibenden Reingewinn von 17,006 Thlrn. wer⸗ den den Aktionären 4 % Dividende gezahlt.
— Der Dampfer „Sirius“, Kapitän Eybe, ist, wie „W. T. B.“ aus Köni sberg i. Pr. meldet, in Fahrt mit Stückgütern von Stettin Freitag Abend mit dem Dampfer „Borussia“, Kapitän Klein, der sich auf der Fahrt von Königsberg nach Stettin befand, in der Nähe von Stolpmünde zusammengestoßen; der „Sirius“ ist gestrandet. Auch die „Borussia“, welche anfänglich ihre Fahrt sortsetzte, ist in Folge eines Lecks später bei Jorhoeft gesunken. Drei Mann von der Besatzung wurden vom „Sirius“ gerettet. Fünf Mann und zwei Passagiere landeten in einem Boot bei Rügenwalde. Der Kapitän Klein und zwei Heizer sind ertrunken. Der „Sirius“ ist in den Hafen von Stolpmünde geschleppt worden.
— Gegenwärtig ist das zweite Geleise auf der ganzen Strecke Bebra⸗Cassel der ehemaligen Hessischen Nordbahn in Betrieb hesett nachdem vor Kurzem auch die kleine Strecke zwischen Gux⸗ agen und Guntershausen fertiggestellt und der Tunnel bei Beiseförth nach Bedarf erweitert worden ist. Zwischen Rotenburg und Bebra wird indessen momentan wegen des Baues der Bebra⸗Friedländer Bahn nur ein Geleise benutzt. Der Bahnhof Bebra foll demnächst beträchtlich erweitert werden, da er zu einem bedeutenden Knotenpunkte der direkten Berlin⸗Frankfurter Bahn werden wird.
Triest, 15. November. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Venus“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute Vor⸗
— Einer offiziellen Meldung an den Bundesrath zufolge sollen, aus Bern meldet, die Gotthardbahnlinien
Plymouth, 16. November. (W. T. B.) Die Hamburger
Bukarest, 14. November. Die Arbeiten an der Eisenbahn
— Der am 27. Oktober abgehaltenen Generalversammlung der In demselben ist die Gesammteinnahme auf 2,760,500,
Nach Abzug der Summen, welche theils dem Reserve⸗
apitals von drei Millionen Rubel Metall einkommen. New⸗York, 16. November. Der Dampfer des norddeutschen
— Der Dampfer „Caspian“ von der Allan Line ist in Port⸗
Wissenschaftlicher Kunstverein.
In der letzten Sitzung des Wissenschaftlichen Kunstvereins vo
21. Oktober d. J. vervollständigte Hr. Feelüch der 83 der vorigen Sitzung die Phystognomie der diesjährigen akademischen Kunstaus⸗ stellung in allgemeinen Zügen charakterisirt und einzelne Abtheilungen derselben (Historien⸗ und Schlachtenbilder, Portraitmalerei und ideales Genre) eingehender besprochen hatte, diese Mittheilungen durch einige nachträgliche Bemerkungen zu den bereits erwähnten Gruppen, sowie durch Charakteristik der noch übrigen Gattungen, namentlich der ver⸗ schiedenen Richtungen der Genremalerei. Hierbei ging der Vortragende näher auf das gerade in malerischer Hinsicht sehr interessante Auf⸗ treten der aus Weimar eingesandten Bilder ein, hob aber ebenso auch die bedeutenderen Arbeiten der Berliner, Münchener, Düsseldorfer ꝛc. Ateliers in zum Theil ausführlicherer Charakteristik hervor. Für die noch große Reihe unerwähnter, immerhin aber bemerkenswerther ein⸗ zelner Gemälde verwies der Redner auf die von ihm an anderer Stelle gegebene ausführliche Kritik, um schließlich noch einen Blick auf die plastische Abtheilung der Ausstellung zu werfen und nament⸗ lich die Arbeiten von Ed. Müller und Reinhold Begas als die am meisten hervorragenden genauer zu besprechen. — Hr. Quaas legre eine Reihe Kupferstiche vor, die er aus einer ihm aus Madrid zugegangenen Sendung ausgewählt hatte. Sie sind sämmtlich Repro⸗ duktionen der in den Gallerien der spanischen Hauptstadt befindlichen Meisterwerke der Malerei. Vertreten sind hauptsächlich die alt spanischen Meister durch mehrere Velasquez, Murillo, Alonso Cano, Ribera, die Italiener durch Rafael, Tizian, Guido Reni. Sämmtliche Blätter tragen eine Jahreszahl entweder aus dem letzten Dezennium des vorigen oder dem ersten des jetzigen Jahrhunderts, und die Namen der in jener Zeit lebenden, hier wenig bekannten Kupferstecher. Die Herausgabe dieser Blätter scheint ein ehemaliges Staatsunternehmen zu sein, und die vorliegenden Stiche ein Abdruck noch vorhandener älterer Platten. Jedenfalls ist ihr Auftreten im deutschen Kunsthandel eine interessante Erscheinung. — Zum Schluß berichtete Hr. Quagas über eine breslauer Kunst⸗ Auktion, deren Zeuge er gewesen, bei welcher auffallender Weise die zur Versteigerung gestellten Bilder so hohe Preise erzielten, wie man sonst nur an den Hauptplätzen des Kunsthandels zu zahlen ge⸗ wohnt war.
111“
Mittwoch, den 18. November. Opernhaus. (225. Vor⸗ stellung.) Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Elsa: Fr. Mallinger. Ortrud: Frl. Brandt. König Heinrich: Hr. Fricke. Lohengrin: Hr. Niemann. Telramund: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise. . Die zu dieser Vorstellung für Dienstag bereits eingegange⸗ nen Meldekarten sind, soweit es der Raum gestattet, berücksich⸗ tigt worden. Schauspielhaus. (235. Vorstellung.) Ein Erfolg. Lustspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mitttel⸗ Opernhaus. (226. Vor⸗
Preise. Donnerstag, den 19. November. stellung.) Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilun en. Musik von Mozart. Königin der Nacht: Frl. Grossi. Pamina: Fr. Kupfer⸗Berger. Sarastro: Hr. Fricke. Tamino: Hr. Schott. Papageno: Hr. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. (236. Vorstellung.) Faust. Dramatisches Gedicht in 6 Abtheilungen von Goethe. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.
Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Beantwortung.
8
Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff⸗ meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne
geltend. Namentlich sind es die Rheder, welche dieselbe aufs Wärmste
land eingetroffen.
Weiteres ausgehändigt.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das ostblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: 8 Berlin, s. W. WilhelmSetraße Nr. 32. 5
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
149531 Nothwendiger Verkauf.
Das dem Kaufmann Louis Sonnenfeld zu Breslau gehörige konsolidirte Arsenikwerk
„Reicher Trost“ bei Reichenstein, mit einem
kündet werden.
Das Urtheil über Ertheilung des Zuschlages wird am 22. Januar 1875, Mittags 12 Ühr, in unserem Gerichtsgebäude
von dem unterzeichneten Subhastationsrichter ver⸗
Reichenstein, den 14. Oktober 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. Der Subhastations⸗Richter.
DOeffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Subhastationen, u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. Verloosung, Amortisation, Zinszahtung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
5. Aufgebote, Vorladungen 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Familien⸗Nachrichten. 9.
Erscheint in separater Beilage.
155080 eg Wahle.
Grubenfelde von 500,000 Qu.⸗Lachtern, gelegen in den Gemeinden Reichenstein, Meifritzdorf und Ca⸗ menz, Kreis Frankenstein, und das dazu gehörige Arsenikhüttenwerk Nr. 258 hierselbst, soll im Wege der nothwendigen Subhastation
am 19. Januar 1875, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Subhastationsrichter
in unserem Gerichtsgebäude verkauft werden.
Zu dem Grundstücke gehören 1 Hektar 73 Ar 20 Qu.⸗M. der Grundsteuer unterliegende Ländereien, und ist dasselbe bei der Grundsteuer nach einem Reinertrage von 2 Thlr. 13 Sgr., bei der Gebäude⸗ steuer nach einem Nutzungswerthe von 117 Thlr. veranlagt.
Der Auszug aus der Steuerrolle, der neueste Hypo⸗ thekenschein, die besonders gestellten Kaufsbedingungen, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen können in unserem Bureau während der Amtsstunden eingesehen werden. Die Bieter haben eine Bietungskaution von 12,000 Thlr. zu erlegen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden hier⸗ mit aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.
Submission.
als:
Achsen,
werden.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
. Am 25. November dieses Jah⸗ res, früh 9 Uhr, sollen die bei dem unterzeichneten Artillerie⸗Depot vorhandenen Quantitäten Metalle, hsa ahas., 8. „ ; o/. desgleichen in zerschlagener Eisen⸗ Mnnition, 41,497 Ko. desgleichen in Laffetenwän⸗ den ꝛc., 11,685 Ko. Schmiedeeisen in Stäben, 32,699,5 Ko. desgleichen in 30 rohen und 36 abgedrehten — 50 abgedrehten Schildzapfen⸗Buchsen, in diversen unbrauchbaren Achsen und großen Beschlä⸗ gen, 40,305 Ko. desgleichen in unbrauchbaren kleinen Beschlägen, 3,263,5 Ko. desgleichen in unbrauchbaren Waffentheilen, 142 Ko. desgleichen in Kartätsch⸗ Kugeln und 28,2 Ko. Kupfer im Wege der öffent⸗ lichen Submission an den Meistbietenden verkauft
Kauflustige werden ersucht, ühre verstegelten mit der Aufschrift: „Submission au von Guß⸗ und Schmiedeeisen“ versehenen Offer⸗ ten zu obigem Termin an das Artillerie⸗Depot Mainz franco einzusenden. Die Verkaufsbedingungen liegen während der Dienststunden in unserem Bureau zur Einsicht bereit; dieselben können auch abschriftlich, gegen Entrichtung der Kopialien, bezogen werden.
Mainz, den 10. November 1874. Königliches Artillerie⸗Depot.
i
Gußeisen in Geschützröhren, n ersucht, ihre Actien bis zum
1 bei der Berliner gegen Bescheinigung zu deponiren.
3) Geschäftsbericht des
den Ankauf 5) Ausloosung der am
Hamm, den 15
Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel.
Central⸗Handels⸗Register (einschl. Konkurse). —
“
1) Mittheilung der Bilanz. 2) Bericht des Aufsichtsraths. 11e“ .. 1“
4) Abänderung des §. 17 des Statuts gemäß 2 Stellvertretern des Vorstandes in verbindlicher Weise gezeichnet werden kann.“
Prioritäts⸗Obligationen des Vereins. November 1874.
Stephan Hobrecker.
Inserate nehmen an: die autorisirte ö“ von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, alle übrigen größeren Hsnoneen⸗Bnreaus
Verschiedene Bekanntmachungen.
v1“
Auf Grund der Bestimmungen des §. 26 unseres Statuts werden die Actionaire hierdurch zur 2. ordentlichen General⸗Versammlung,
am Freitag, den 11. Dezember a. c.,
Nachmittags 5 Uhr,
im Hotel „zum Grafen von der Mark“ abgehalten werden soll, ergebenst eingeladen. Diejenigen Herren Actionaire, welche sihr Stimmrecht laut §. 25 des Statuts auszuüben wünschen,
f 8. Dezember cr., Abends 5 Uhr,
bei dem Vorstande in Hamm oder
Handels⸗Gesellschaft in Berlin
Se.
Tagesordnung:
Vorstandes. 8 §. 28 dahin, „daß die Firma auch von
2. Januar a. s. zur Auszahlung un Amortisation zu bringenden
Der Vorstand.
Hermann Hobrecker (C. act. 136/11.)
Berlin:
Rendacteur: F. Prehm.
Verlag der Expedition (Kessel). Hruck W. Elsner.
Vier Beilagen. [(einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage.)
5
Königliche Schauspiele.
en Reichs⸗
86 8
Deutsches Reich. 4
Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche v. 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Oktober 1874.
— — 8ö
Ober⸗Post⸗ Direktions⸗Bezirke.
8
Zusammen. — weniger.
Einnahme im Monat ierzu Einnahme in den Vormonaten.
Einnahme in demselben In 1874 + mehr
8 8
8 8 Zeitraume des Vorjahres.
982
1
1) Königsberg
I. Im “ 8⸗ ostgebiete. 9 43,115 6,592 36,627 205,583 10,040 22,138 34,304 6,864 25,919 57,590 27,991 23,367 47,306 21,216 28,082 13,845 19,635 21,573 64,757 12,773 89,961 82,978 11,634 121,836 6,849 39,245 95,770 39,249 12,103 32,368 7,696 12,299 14,350 7,669 66,230 204,974 45,997 10,852 1,622,377 96,774
47,931 7,455 40,853 228,763 11,393 24,668 38,014 7,585 28,893 64,386 31,30] 26,154 53,563 23,883 31,323 15,397 22,077 23,817 71,529 14,034 100,781 92,732 13,063 7,579 33,832 106,797 43,680] 13,342 38,017 8,413 135,609 16,366
48,367 436 7,305. 150 50,490— 9,637 341,475] — 112,712 11,990 [ — 597 28,488 3,820 39,025 1,011 7,626 41 38,726 9,833 71,477 7,091 40,508 9,207 28,194 2,040 54,200 637 24,453 570 34,603 3,280 17,061 1,664 25,105 3,028 24,938 1,121 70,657 872 15,309 1,275 119,236— 18,455 104,092 11,360 12,095 968 143,020 7,687 8,154 575 36,0897— 2,257 116,539 9,742 41,954 1,726 12,077 1,325 34,646 1,371 11,095 2,682 13,015 594 15,576 790 8,819 7,490 1,329 73,979 81,432 7,453 229,722 250,569 — 20,847 50,952 50,969 17 11,989 11,789 200 1,810,024/[2,049,774][ — 239,750 108,642 96,999 + 11,643 59,2266 56,172 3,054 1,977,892 2,202,945 — 225,053
4,816 863 4,226 23,180 1,353 2,530 3,710 72] 2,974 6,796 3,310 2,787 6,257 2,667 3,241 1,552 2,442 2,244 6,772 1,261 10,820 9,754 1,429 13,497 73 5,587 11,027 4,431 1,239 3,649 717 1,310 2,016 1,150 7,749 24,748 4,955 1,137 187,647 11, 68
2) Gumbinnen 3) Danzig. 4) Berlin.
5) Potsdam . . .
6) Frankfurt a./O.. Stettin 2
Cöslin. Posen. Breslau Liegnitz Oppeln. Magdeburg . Halle a./S. . Erfurt. Kiel Hannover. Münster Arnsberg. . ETEE1ö1öö“ See a./M. JT“ Coblenz Düsseldorf Trier Dresden Leipzig Karlsruhe Konstanz
) Darmstadt. Schwerin i./M. Oldenburg Braunschweig Lübeck.
) Bremen Hamburg. . Straßburg i./E. Meob
Summa 1. Bayern. Württemberg] 6,183]1 53,043
Ueberhaupt 205,69811,772,192
Berlin, im November 1874. 1 Kaiserliches Statistisches Amt.
IITITTTTWTTTTTTII1I
Die Nr. 9 des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere
Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, herausgegeben im
Bureau des Ministeriums des Innern, hat foigenden Inhalt: Erlaß, die Remunerationen der Standesbeamten betreffend, vom 7. Mai 1874. Erlaß an die Königliche Regierung zu Sigmaringen, die Remunerationen der Standesbeamten betreffend, vom 31. August 1874. — Verfügung, die Bewilligung von Diäten und Reisekosten an Kreis⸗ deputirte für Verrichtung von Dienstgeschäften in Vertretung des Landraths außerhalb des landräthlichen Kreifes betreffend, vom 14. Juli 1874. — Crrkular⸗Verfügung, de Kautionsleistung der Beamten im Be⸗ rei e der Verwaltung der indirekten Steuern betreffend, vom 21. August 1874. — Beschluß des Königlichen Ober⸗Tribunals, nach welchem 1) die Vorgesetzten eines Beamten, denen nach § 196 des Strafgesetzbuchs bei Beleidigungen im Amte das Recht zusteht den Strafantrag zu stell⸗ n, auch das Recht haben, den nach §. 200 zulässigen Antrag auf Ver⸗ öff ntlichung des Erkenntnisses zu stellen, und 2) die Bekanntmachung auf Antrag des Berechtigten im Weze der Strafvollstreckung zu ver⸗ anlassen ist, vom 9. September 1874. — Verfügung, die Trennung der zum Amts blatte gehörenden Bogen von dem Anzeiger betreffend, vom 21. Juli 1874. — Verfügung, die Vergütung für Verpackung und Versendung von besonderen Amtsblattsbeilagen betreffend, vom 5. September 1874. Cirkular, das Submissionsverfahren bei fis⸗ kalischen Bauausführungen betreffend, vom 3. Oktober 1874. —Cir⸗ kular, die Anweisung von Abschlagszahlungen bei Entreprisebauten im Beresche der Domänen⸗ und Forstverwaltung betr., vom 9. Sep⸗ tember 1874 Eirkular, die Leistung von Abschlagszahlungen an Bauunternehmer betreffend, vom 9. September 1874. — Cirkular, die Einführung der Reichsmarkrechnung betreffend, vom 31. Juli 1374 — Bescheid, die Frage, irwieweit bei Gemeinde Einkommensteuern Ab⸗ weichungen von den Tarifen der Klassensteuer und ksassifizirten Ein⸗ kommensteuer zu gestatten sind, betreffend, vom 20. August 1874. — Verfügung, die Ausschließung der Einkünfte von Kuxen einer Kohlen⸗ grube von der Kommunalsteuer betreffend, vom 31. August 1874 — Verfügung, die Behandlung der bei den Verwaltungsgerichten ange⸗ brachten Beschwerden wegen Veranlagung zu den Kreisabgaben be⸗ treffend, vom 24 August 1874. — Bescheid, die Erled gung streitiger Wegebausachen, bei welchen Kreise verschiedener Regierungabezirke
betheiligt sind, betreffend, vom 22. August 1874. — Verfügung, die
“ Anziehenden, mir Rücksicht at lequi 4* direkten Vortheile des Gemeindevermögens betreffend,
Mitwirkung der Landräthe hei den von den Kreisausschüssen zu ent⸗ scheidenden streitigen Verwaltungssachen betreffend, vom 30. Sep⸗ tember 1874. — Verfugung, die Bestätigung der Gemeinde⸗Vor⸗ steher ꝛc. betreffend, vom 19. September 1874. — Verfügung, die
Kompetenz des Kreisausschusses bei Genehmigung von Statuten für
gewählte Gemeinde⸗Vertretungen betreffend, vom 19. September 1874. — Erlaß, die Unzulässigkeit der Erhevung eines Einkaufsgeldes von neu auf das Aequivalent der sogenannten in⸗ vom 26. Sep⸗ tember 1874. — Bescheid, die Verwendung von Zinsüberschüssen der Sparkassen zu Kommunalzwecken betreffend, vom 211 September 1874. — Verfügung, die Bestreitung der Kosten für Formulare zu Straffestsetzungen in Chausseepolizei⸗Kontraventionssachen und die Vereinnahmung der von Landräthen verhängten Geldbußen betreffend, vom 7. August 1874. — Verfügung, die Tagegelcer und Reisekosten der Gensd'armen betreffend, vom 30. September 1874. — Cirkular,
Berlin, Dienstag, den 17.
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ischen
nzeiger und Königlich Preuß
November
die Ertheilung von Legitimationsscheinen zum Gewerbebetrieb im Um⸗ 1en an Ausländer betreffend, vom 11. September 1874. — Cirkular, die Befugniß der Baubeamten, bei Bauausführungen im Werthe bis zu 100 Thalern, die Verdingung aus freier Hand eintreten zu lassen, betreffend, vom 8. September 1874. — Cirkular, die Gestattung von Vorarbeiten auf fremdem Grund und Boden zum Zwecke der Enteignung desselben betreffend, vom 22. Ok⸗ tober 1874. — Verfügung, die Vorschriften über die landespolizeiliche Prüfung und Genehmigung von Eisenbahnbauten betreffend, vom 18. Oktober 1874. — Bekanntmachung, die Beförderung von Bei⸗ lagen und Nebenblättern der Zeitungen beim Postdebit betreffend, vom 22. August 1874. — Cirkular, die Einreichung von Todtenlisten Seitens der Standesbeamten an die zuständigen Erbschaftssteuer⸗ Aemter betreffend, vom 15. August 1874. — Cirkular, die Aenderun⸗ gen in der Buch⸗ und Rechnungsführung der Forstverwaltung durch Einführung der Reichsmarkrecnung betreffend, vom 10. Juli 1874. — Verfügung, die Berechnung der Vorspann⸗Vergütungen nach dem Metermaß betreffend, vom 25. September 1874. — Cirkular, die Ausführung der Verordnung vom 28. Juni 1874, wegen der Reichs⸗ markrechnung bei den Auseinandersetzungs⸗Geschäften betreffend, vom 7. Oktober 1874. — Bescheid, die Diäten und Reisekosten der Kom⸗ munal⸗Forstschutzbeamten betreffend, vom 9. Oktober 1874. — Be⸗ scheid an den Hrn. Landrath N. zu N., die Mitwirkung der Kreis⸗ Ausschüsse in Jagdangelegenheiten betreffend, vom 12. Oktober 1874.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 17. November. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags leitete der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, die erste Berathung des Entwurfs eines Bankgesetzes wie folgt ein:
Meine Herren! Der vorliegende Entwurf ist formell hervor⸗ gerufen durch Beschlüsse, welche im Mai vorigen Jahres sowohl der Bundesrath als der Reichstag gefaßt haben. Der Bundesrath eauf⸗ tragte durch einen Beschluß vom 9. Mai das Reichskanzler⸗Amt, den Entwurf eines Gesetzes über das Bankwesen auszuarbeiten und vorzulegen. Der Reichstag faßte am 20. Mai vorigen Jahres eine Refolulion, durch welche der Herr Reichskanzler aufgefordert wurde, dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher dazu bestimmt sei, die Cirkulation der nicht mit Metall gedeckten Noten zu regeln, über die Befugniß zur Ausgabe gedeckter Noten Bestimmung zu treffen und über die Frage der Errichtung einer Reichsbank Entschei⸗ dung zu treffen. 1 78
8 Jas Reichskanzler⸗Amt, indem es, diesen Beschlüssen entsprechend, si der ihm gestellten Aufgabe unterzog, konnte sich zunächst nicht verhehlen, daß Gründe vorhanden seien, welche die Opportunität einer Vorlage zwei⸗ felhaft erscheinen lassen könnten, ich meine, die Frage zweifelhafterscheinen lassen könnten, ob der gegenwärtige Moment bereits geeignet sei, einen Entwurf über diese Materie einzubringen. Es war zunächst nicht zu verkennen, daß über die Regulirung der Bankfrage nach allen Rich⸗ tungen hin die Meinungen noch weit auseinandergingen, daß es die gesetzgeberische Aufgabe ungemein erleichtert haben würde, wenn sich eine allgemeine festere Auffassung über das zu erstrebende Ziel und die zur Erreichung dieses Zieles einzuschlagenden Wege gebildet hätte. Erheblicher noch war ein anderes Moment. Durch den Artikel 18. des Münzgesetzes sind die Banken verpflichtet, bis zum 1. Januar 1876 ihre, Noten umzuwandeln in Noten auf Reichsmark lautend und keine Noten unter dem Betrage von 100 Reichsmark auszugeben und in Umlauf zu lassen. Es ist nicht zu verkennen, daß die einfache Ausführung dieser Bestimmung in den bestehenden Verhältnissen des Banknotenumlaufes und folgeweise des Bankgeschäfts sehr wesent⸗ liche Veränderungen hervsrrufen würde. Es waren am Ende des vorigen Jahres 178 ½ Millionen Thaler in Noten im Umlauf, welche auf geringere Beträge als 100 Mark lauten. Von diesem Betrage würde für die Erwägungen, auf die es ankommt, ein Betrag von 78 ½ Millionen auszuscheiden sein, welcher besteht in Banknoten zu 25 Thlr. und 20 Thlr. und zwar deshalb auszuscheiden sein, weil anzu⸗ nehmen ist, daß die Deftae zwischen 25 oder 20 Thlr. und 100 Mark nicht von der Erheblichkeit ist, um für die Zwecke, zu welchen setzt 25 und 20 Thaler⸗Banknoten verwendet wurden, die Banknoten zu 100 Mark ungeeignet erscheinen zu lassen. Mit anderen Worten: es ist im Großen und Ganzen anzunehmen, daß das Cirknlationsbe⸗ dürfniß, welches jetzt die 25 und 20 Thalernoten festhält, in Zukunft auch die 100 Marknoten festhalten wird. Anders dagegen verhält es sich mit dem Rest von 100 Millionen in Banknoten unter 20 Thlr. Von diesen Noten lautet ein Theil auf 1 Thlr., ein Theil auf 5 Thlr., ein Theil und wohl der überwiegende auf 10 Thlr. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß eine Note zu 100 Mark nicht geeignet ist, im Verkehr zu ersetzen Noten, die auf 10 Thlr. und darunter lauten. Die Verkehrskreise und Verkehrs⸗ bedürfnisse, in welchen sich diese kleineren Noten bewegen, werden die Noten von 100 Mark nicht festhalten können, es wird also gegenüber dem bestehenden Zustande einfach durch die Umwandlung der Noten kleiner Appoints in Noten von 100 Mark eine wesentliche Beschrän⸗ kung des zur Zeit bestehenden Banknotenumlaufs eintreten müssen. Veranschlagen mag ich diese B schränkung nicht, meine Herren, es fehlen dazu die greifbaren Elemente. Ich wiederhole, es handelt sich dabei um eine Cirkulation von 100 Millionen Thaler, und man mag sich danach selbst ein Bild davon machen, um welchen Betrag wahr⸗ scheinlicher Weise die Cirkulation dieser Notenmenge sich vermindern wird. Es würde unzweifelhaft von großem Werth gewesen sein, die volle Wirkung der von mir erwähnten gesetzlichen Bestimmung abzu⸗ warten, von Werth namentlich deshalb, weil die Stellung zahlreicher Banken und deren Verkehr zu einer jeden denkbaren Regelung des Banknotenwesens vermuthlich eine andere sein würde, wenn der Ueber⸗ gang zu den hohen Appoints vollzogen ist, als sie heute ist, wo dieser Uebergang noch bevorsteht. 1
Dessen ungeachtet konnte das Reichskanzler⸗Amt und konn⸗ ten bei späterer Verhandlung die Mehrheit der verbündeten Re⸗ gierungen nicht zweifelhaft sein, daß es unbedingt nothwendig sei, die gesetzliche Regelung der Frage jetzt in die Hand zu nehmen. Es war dabei nicht sowohl entscheidend der mehr formelle Grund, daß das Gesetz vom 27. März 1870, welches die Ertheilung neuer und die Erweiternng bestehender Banknoten⸗Privilegien gesetzlich ausschließt, nur bis zum Schluß d. J. verlängert ist; es würde ja eine Verlän⸗ gerung dieses Gesetzes an sich zulässig sein. Es war nicht einmal die Rücksicht überwiegend entscheidend, daß durch die Wirksamkeit dieses Gesetzes in dem zweitgrößten Bundesstaate ein Zustand geschaffen ist, der die Verkehrsinteressen, wie sie dort bestehen, entschieden benach⸗ theiligt. Die Königlich bayerische Regierung hat die Frist, welche zwischen der Bildung des Feiches und der Einführung des Gesetzes vom 27. März 1870 in den süddeutschen Staaten verfloß, nicht dazu benutzt, wie es die Füniglich wärtiembaaische ng Großherzoglich badische Regierung gethan haben, eine Erweiterung des in Bayern bestehenden Bank⸗ noten⸗Privilegiums oder die Ertheilung eines neuen eintreten zu lassen, indem sie davon ausging, und berechtigt war davon auszugehen, daß in nicht zu langer Zeit die Regelung der Frage im reichsgesetzlichen Wege erfolgen werde; eine weitere Verschiebung der Regelung dieser Frage im reichsgesetzlichen Wege würde unverkennbar die bayerischen Interessen geschädigt haben. Indessen auch dieser Grund war schließ⸗ lich nicht der entscheidende, sondern der entscheidende Grund lag in dem unzertrennlichen und in allen bisherigen Stadien der Berathung
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Staats⸗Anzeiger. “] 187¹Nv.
festgehaltenen Zusammenhang zwischen der Regelung des Münzwesend und des Bankwesens. 1 Die Banknoten sind Geldsurrogate, die neben dem Gelde den Umlauf und den Verkehr vermitteln, die neben dem Gelde Kassen⸗ bestände des Publikums bilden. Nun, meine Herren, ich sage Ihnen nichts Neues, Sie haben es gelesen, daß das Produktionsgeheimniß unserer Zeit darin liegt, keine Zinsen zu verlieren, also mit anderen Worten keine müßigen Kassenbestände zu haben. Wir sind in Deutschland allerdings noch weit davon entfernt und weit darin zurück, Kassenbestände so klein als möglich zu haben, und dafür zu sorgen, daß das vorhandene Geld angelegt wird; indessen so weit zurück sind wir doch nicht, daß nicht die Banknoten, indem sie einen Theil des Kassenbestandes des Publikums bilden, eben auch an⸗ gelegt werden. Diese Anlegung kann in den verschiedensten Formen geschehen, sie kann geschehen in internationalen Werthen, sie kann ge⸗ schehen durch Bezug ausländischer Waaren, sie kann geschehen in dem Kauf inländischer Waaren und inländischer Arbeit. Sie mögen sich den einen oder anderen von diesen Wegen der Anlegung denken, oder Sie mögen, was richtiger ist, sich alle zusammenwirkend denken, alle diese Wege affiziren direkt oder indirekt die Handelsbilanz und müssen deshalb dahin führen, daß eine Ausgleichung der durch solche An⸗ lagen gestörten Handelsbilanz erfolge. Solange wir die Silberwährung hatten, war für den Bestand unseres Münzwesens diese Wirkung weniger gefährlich. Die Silberwährung hielt und fern von den
chwankungen, welche das Zu⸗ und Abströmen in dem internationalen Verkehr auf den Metallbestand des Landes ausübt. Von dem Augen⸗ blick an, wo wir in die Goldwährung eintreten, hört dies auf. Unser Gold ist schon jetzt, und wird es noch mehr werden, den Strömungen ausgesetzt, die von einem Lande zum andern gehen und die vorüber⸗ gehend die Handelsbilanzen durch Metall auszugleichen streben. Diese Rücksicht macht es nothwendig, schon jetzt und gerade jetzt dafür zu sorgen⸗ daß wir nicht durch die Fortdauer der bestehenden Zustände der Bank⸗ Gesetzgebung in die Gefahr kommen, die mit Mühe angebahnte und noch nicht hergestellte neue Währung aufs Spiel gesetzt zu sehen.
Ich glaube, es wird hier der Ort sein, über den Gang der Aus führung unseres Münzgesetzes einige Worte zu sagen. Wir haben es uns der Natur der Sache nach zur ersten Aufgabe gestellt, für einen starken Vorrath der Goldmünzen zu sorgen. Es war dies die erste Aufgabe; denn ein starker Vorrath⸗ von Goldmünzen war die nothwendige Grundlage für die Durch⸗ führung unserer neuen Währung, und seine Bildung mußte jedem weiteren Schritte vorangehen. Indessen kam der Moment, wo, nachdem ein ansehnlicher Bestand von Goldmünzen vorhanden war, ins Auge zu fassen war, was zu thun sei, um die neue Wäh⸗ rung wirklich durchzuführen, und dazu gehört, wie ich nicht zu be⸗ merken brauche, nicht allein ein genügender Bestand von Goldmünzen, sondern auch eine sehr erhebliche Menge von kleineren Münzen, theils silbernen, theils kleineren Scheidemünzen, die unerläßlich sind, um das im Gesetz stehende System ins Leben überzuführen und für das Volk wirklich ausführbar zu machen. Wir sind daher dazu übergegangen, theils Silbermünzen und zwar in erster Linie 1⸗Markstücke und 20⸗Pfennigstücke, sodann Nickel⸗ und Kupfermünzen 5 prägen. Als der Zeitpunkt herannahte, wo es in Frage kommen konnte, in einem Theile des Reiches die Reichsmark⸗ rechnung einzuführen, trat mit verdoppeltem Gewicht die Rücksicht in den Vordergrund, daß es nothwendig sei, für den kleinen Verkehr die dem neuen System entsprechenden Umlaufsmittel zu schaffen. Wir sind deshalb genöthigt gewesen, in einem sehr starken Umfange die kleinsten Münzen, die Kapfeereänben, zu prägen, ohne dabei indessen die Prägung der Silber⸗ und Nickelmünzen zu vernachlässigen.
Ich schicke dies voraus als Bezeichnung des allgemeinen Ganges, den wir eingeschlagen haben, und kehre nun zu dem Golde zurück.
Wir hatten am Schlusse des vorigen Monats ausgeprägt in runder Summe 362 Millionen Thaler in Gold. Von diesen 362 Millionen Thaler befinden sich 40 Millionen in Spandau und gehen hier ab, es bleiben 322 Millionen. Von diesen 322 Millionen ist ferner in Abzug zu bringen der Betrag der der Schwankung unter⸗ liegenden, aber doch nur in gewissen Grenzen der Schwankung unterlie⸗ genden Bestände, welche dauernd in den Banken sich befinden müssen. Der Baarvorrath in den deutschen Banken, mit Ausnahme der Baye⸗ rischen Hypotheken⸗ und Wechselbank, von der ich den Baarvorrath nicht kenne, betrug am Schlusse des September 289 ½ Millionen Thaler. Dieser Baarvorrath begreift natürlich nicht nur das gemünzte Geld, sondern auche die Barren. Nun wird auf die unbedingte Fortdauer eines Baarvorrathes von dieser Höhe überhaupt, namentlich im Hinblick auf die Beschränkung des Bank⸗ notenumlaufes, welcher in Folge der Veränderung der Appoints ein⸗ treten wird, vielleicht nicht auf die Dauer zu rechnen sein, und noch weniger ist mit Bestimmtheit zu sagen, welcher Theil dieser Vorräthe selbst in Reichsmünzen zu bestehen hat. Wieviel von dem vorhin be. zeichneten Baarvorrath der Banken in Reichsgoldmünzen besteht, weißg ich nicht anzugeben; ich werde vielleicht in Kurzem im Stande sein, dieh zu thun. Indessen, so weit ich schließen kann von dem Vorrat ⸗
an Reichsgoldmünzen, welcher mir als in den Bankanstalten vo handen bekannt ist, glaube ich, sehr niedrig zu nehmen, wenn ich den regelmäßigen Bestand an Reichsgoldmünzen in den Banken auf 150 Millionen Thaler rechne. Es würden alsdann von den bisher geprägten Reichsgoldmünzen übrig bleiben 172 Millionen Thaler. Von diesem Bestande hat nun zunächst ein Theil diejenigen metalli⸗ schen Umlaufsmittel zu ersetzen, welche seit Erlaß des Münzgesetzes aus dem Verkehr gezogen sind; es sind dies zunächst in Goldmünzen 30,800,000 Thlr. Sodann sind ans dem Verkehr gezogen, bezüglich eingezogen, in Silber: in Zweithalerstücken 6,000,000 Thlr., in Kronenthalern und Konventionsthalern 3,790,000 Thlr., in Zwei⸗ guldenstücken 8,400,000 Thlr. und in Einthalerstücken 19,020,000 Thlr., zusammen 68,010,000 Thlr. 1
Ich lasse hier absichtlich aus alle diejenigen unter einem Thaler stehenden Münzen, welche wir eingezogen haben, sie hetragen, wie ich beiläufig bemerken will, noch etwa 11 Millionen Thaler; ich bringe sie aber hier nicht in Rechnung, weil diese Münzen von einer Höhe sind, die ihre Vertretung durch Goldmünzen nicht zuläßt.
Es werden ferner im Laufe des nächsten Jahres in Folge gesetz⸗ licher Bestimmungen aus dem Verkehr treten 9 Millionen Thaler an bisherigem Staatspapiergeld; es sind das diejenigen 9. Millionen, um welche der umlaufende Betrag an Staatspapiergeld gegenüber dem Betrage der zunächst auszugebenden Reichskassenscheine vermindert werden muß. 8 1
“ alle diese Abzüge, so bleibt an Reichsgoldmünzen ein Rest übrig von 95 Millionen Thalern. Nun würde hiervon noch in Abzug zu bringen sein eine Summe, welche, wie ich glaube, recht er⸗ heblich ist, welche ich aber aus naheliegenden Gründen nicht beziffern kann. Es sind das die Zwanzigfrankenstücke, welche bekanntlich bis vor nicht langer Zeit in Süd⸗ und Westdeutschland in nicht unerheblicher Menge umliefen und in Elsaß⸗Lothringen eigentlich die Grundlage der ganzen Cirkulation bilden. Diese Zwanzigfrankstücke sind nach und nach immer mehr aus dem Verkehr ver c vunlen und sie können und müssen ihren natürlichen Ersatz in Reichsgoldmünzen finden. Ich wiederhole, eine Zahl kann ich hier nicht angeben, der Betrag, um den es sich hier handelt, ist
jedenfalls nicht gering. Nun, meine Herren, habe ich vorhin schon erwähnt, daß 100 Millionen Thaler Banknoten von 10 Thalern und darunter in Banknoten zu 100 Mark umzuwandeln sein würden und nicht umgewandelt werden können in dem vollen Betrage. Ich wie⸗
derhole auch hier, was ich da gesagt habe, den Betrag, der auf diese