Da namentlich dem geschäftstreibenden Publikum am meisten in die Augen fallen, das ist ja unbestreitbar; daß sie auch Schattenseiten
Nieein, sobald wie Art. 18 des Münzgesetzes wirklich zur Ausführung
gelangt, wird in allen diesen Verhältnissen eine große Aenderung eintreten. Die Zahl der ungedeckten Noten, die sich also hier
für das Königreich Sachsen auf 24,567,000 Thlr. belief, die wird dann sich sehr
vermindern. Da bei den Königlich sächsischen Bankanstalten die Zahl der niedrigen Appoints eine außerordentlich hohe Summe erreicht hat, für die Sächsische Bank in Dresden allein sich auf 31,080,000 Mark beläuft, so wird die Folge sein von dieser gesetzlichen Bestimmung, daß in diesen ganzen Verhältnissen eine große Umkehr eintreten muß, und dann wird vielleicht das Verhältniß eintreten, daß von Herauszahlungen
in dem Simnne nur noch bei wenigen Staaten die Rede sein könnte; vielleicht bei dem Großherzogthum Baden, vielleicht bei der Königlich
württembergischen Bank. Daß nun unter solchen Umständen der reußische Finanz⸗Minister nicht gerade geneigt ist, denjenigen An⸗ chauungen zu huldigen, die eine Zeit lang die allgemeia
verbreiteten waren, daß es eigentlich darauf ankomme, das preußische
Vermögensobjekt einzuziehen, zum Nutzen des Reiches zu verwenden und dem Reiche zugleich, was ja zu
auch wiederum aus preußischen Mitteln geschehen müßte, die Aufbringung der Entschädigung der Banken für ihre Privilegien aufzuerlegen — das werden Sie begreiflich finden, daß für solche
Vorschläge der preußische Finanz⸗Minister sich nicht sehr lebhaft in⸗
teressirt. Sie werden nun sagen, ja da haben wir noch immer keine Antwort, wie sich denn eigentlich Preußen zu einer Reichsbank zu stellen gedenkt. Meine Herren! Ich glaube, daß die preußische Re⸗
gierung in der Lage sein würde, sich darüber schon jetzt zu äußern, wenn sie jetzt schon wüßte, welche Reichsbank man eigentlich will;
außerordentlich Viele ver⸗
bis jetzt scheint es mir, daß sich iele schwören,
einigt haben, die auf den Namen ‚Reichsbank“
die aber, wenn sie an die Sache kommen, auseinandergehen. Uns
hat vorher der Hr. Abg. Bamberger das Schauspiel dargeboten, daß er erklärte, ich nehme jeden Gesetzentwurf, in welchem Reichsbank steht, an, und er hat es erleben müssen, daß sofort, wie mir schien, eine große Majorität antwortete: nein! Ich weiß nicht, ob ich mich getäuscht habe. Lassen Sie mich einmal ein Weniges die Fälle durch⸗
gehen, wie eine Reichsbank gebildet werden könnte. Da kennen wir 8. die Ansichten des geehrten Herrn Vorredners, er folgt ganz den
nschauungen, die man in Frankreich, dem centralisirtesten aller
Staaten, gewonnen hat, er schwärmt für die Monopolbank. Er will, wenn nicht gleich, dann doch etwas später, sämmtliche Banken in
Deutschland unterdrücken — früher oder später — und will die Herr⸗ schaft einer einzigen Monopolbank. Ich möchte bitten, sich einmal
8 vergegenwärtigen, was unsere verbündeten Regierungen uns für
emerkungen gemacht haben würden, wenn etwa die preußische
Resgierung mit dem Vorschlage gekommen wäre, wir wollen in allen euren Staaten die vorhandenen Banken unterdrücken, vielleicht mit,
vielleicht ohne Entschädigung, und wir wollen an deren Stelle ein
einziges in Berlin begründetes Bankinstitut stellen.
Meine Herren! Ob gegenwärtig die Strömung nach einer solchen
Richtung so stark ist, um Reichstag und verbündete Regierungen zu
einem derartigen Ausspruch zu bringen, ich weiß es nicht, das nur weiß ich: wir hatten einen Staat in unserem gemeinschaftlichen Vater⸗ lande, der eine Monopolbank besaß. Dieser Staat war Preußen. Bis zum Jahre 1848 hat es in Preußen — wenn ich von der klei⸗ nen ritterschaftlichen Privatbank in Pommern absehe, die bekanntlich
im FJahre 1824 gegründet wurde — nur eine Monopolbank gegeben. Zu jener Zeit, meine Herren, war es die liberale Partei, die unaus⸗ gesetzt darauf drängte: wie kann man unter einer solchen Monopol⸗
bank bestehen? Man wußte nicht genugsam über die Geschäfts⸗
führung zu klagen; ich glaube mit Unrecht — aber die Thatsache ist unzweifelhaft, man wußte nicht genug über die Geschäftsführung die⸗ ser Monopolbank zu klagen, und man glaubte, das Heil und die Er⸗ rettung davon in der Schaffung von Privatbanken zu finden. Meine Herren! Wer Mitglied des preußischen Landtages gewesen ist, wie
ich es bald in dem einen, bald in dem anderen Hause gewesen bin, der wird wohl in frischer Erinnerung den Antrag Harkort haben, den wir Jahr für Jahr wiederum erscheinen sahen, und der gegen die Monopol⸗ bank von der Regierung das Zugeständniß einer weiteren Entwickelung
der Privatbanken verlangte. Ist man nun heute in dieser Hinsicht ganz andern Sinnes, wünscht man heute die Monopolbank, so will
ich mich hier an dieser Stelle — wo ich mich nicht in der glücklichen freien Lage eines Mitgliedes des Reichstages befinde, wo ich darauf Bedacht nehmen muß, daß meine persönliche Meinung vielleicht nicht
mit der Ansicht, die aus staatspolitischeu Interessen zu nehmen ist, e
könnte — einer Erörterung der theoretischen solchen Einrichtung enthalten. viele Lichtseiten hat, die
orzüge oder Nachtheile einer Einrichtung ja
eine solche
hat, wird, denke ich, zuletzt Niemand in dieser Hohen Versammlung
verkennen. Ich enthalte mich aber eines persönlichen Urtheils über diese Frage. Ich will nur das aussprechen: wenn es in den Wün⸗
schen, in den übereinstimmenden Wünschen der deutschen Regierungen und des Reichstags liegen sollte, in Deutschland, unter Unterdrückung aller Privatbanken eine Monopolbank zu gründen, dann liegt jeden⸗
falls in dem Verhältniß des preußischen Staates am wenigsten ein Hinderungsgrund.
Denn, meine Herren, in dem preußischen Staate haben wir ja in der That in den altländischen Provinzen bis jetzt das Bankwesen in sehr engen Grenzen gehalten. Sehen Sie ein⸗ mal das Verzeichniß über die Vertheilung der mit 1 Prozent zu besteuernden ungedeckten Notenausgabe an, Sie werden dann finden, daß für die ganze preußische Rheinprovinz die Cölner Privatbank allein auf 1,250,676 Mark gesetzt werden soll, daß dieser Provinz, die nach der Bevölkerung doppelt so groß wie das Großherzogthum Baden, an industrieller Entwickelung ihm, — ich will wenig sagen — doch nicht nachsteht, dieser Provinz gegenüber dann auf die Badische Bank entfallen sollen 12,240,426 Mark auf
Grund der Ausdehnung, die in ganz kurzer Frist der Notenumlauf dieser Bank hat nehmen können, ein Umfang, der bei der preußischen
8 Provinzialbank in Cöln ausgeschlossen war; ähnlich in Breslau, der 8 x Schlesiens, dieser blühenden Provinz, die das Königreich
achsen an Bevölkerung übertrifft, weil eben die bestehende Gesetz⸗
gebung die Entwicklung der Privatbanken gehemmt hat. Wenn nun
dazu übergegangen werden sollte, ein Monopolsystem einzuführen, so würde die Unterdrückung dieser Privatbanken in den altländischen Pro⸗ vinzen nicht allzu große Schmerzen verursachen. Wir würden eine wesentliche
Schwierigkeit haben in Bezug auf die Bankanstalt in Frankfurt a. M.
Indessen das Privilegium dieser Bankanstalt läuft mit dem Jahre 1879 ab. Wir haben eine andere Bank, die ein viel längeres Pri⸗
vilegium hat; das ist die Bank in Homburg vor der Höhe.
Nun, ich glaube, mit der würden wir auch noch fertig werden, und wir würden also Schwierigkeiten eigentlich nur mit der Bank in
Hannover haben. Stellen Sie aber einmal dieselbe Zumuthung an das Königreich Sachsen! Nehmen Sie einmal an, daß dem König⸗
reich Sachsen zugemuthet würde, seine Banken zu unterdrücken; glau⸗ ben Sie, daß Sie da auf eine begeisterte Aufnahme rechnen dürfen? Ich glaube es nicht.
Nun, meine Herren, mit der Monopolbank, glaube ich, sieht es zur Zeit noch ziemlich mißlich aus. Ich glaube, daß, wenn die Frage der Monopolbank an das Haus gerichtet wird, die anscheinend große Majorität für die Reichsbank sofort zusammenschwinden würde zu
einer Minorität. Das ist indessen nicht die einzige Form, in der
eine sogenannte Reichsbank gegründet werden kann. Nur, meine Herren, vergegenwärtigen Sie sich das: sobald Sie die Reichs⸗-Mono⸗ polbank aufgeben, dann hat Alles, was über die einheitlichen Noten gesagt ist, ein Ende. Dann haben Sie eine Vielheit von Noten,
eine etwas größere oder geringere Vielheit von Noten; Sie haben
aber eine Vielheit von Noten! Welchen Zweck können nun — ich
bitte, meine Aeußerungen nicht so aufzufassen, als ob ich gegen Alles, was in der Form geschehen könnte, von vorn herein eingenommen wäre; aber ich wunsche, und ich bin genöthigt, mich bei dieser Gele⸗
genheit etwas eing hend zu äußern, ich wünsche zu erörtern: was
hätte? Das wäre, eine sogenannte Centralbank zu errichten. Nun, meine Herren, will ich nicht leugnen, daß in Bezug auf diesen Punkt ich durchaus nicht in Abrede stelle, daß der Gesetzentwurf die Attri⸗ butionen einer Centralbank noch ausdehnen könnte, daß ich aber im Uebrigen in Bezug auf diesen Punkt etwas ketzerischer Ansicht bin. Ich bin nämlich der Ansicht, daß wir die Centralbank nicht erst zu errichten brauchen, sondern, daß wir die Centralbank haben, und das so gut, wie die Bank von England, die noch heute Bank von Eng⸗ land heißt und neben der noch heute die irischen und die schottischen und die englischen Privatbanken bestehen, daß, so gut wie diese Bank nichts Wesentliches gewinnen würde, wenn man ihr einen anderen Titel gäbe, so wird, vorbehaltlich einiger Attributionen, deren ich schon gedacht habe, auch die Preußische Bank in der Hauptsache keine neue Kraft gewinnt getzenüber dem Zustand, wo sie in die sogenannte Centralbank umgewandelt wird. Was gesagt worden ist in Bezug auf die Durchführung der Münz⸗ reform, das könnte von Bedeutung werden, meine Herren, wenn wir zur Monopolbank übergehen, wenn es sich im ganzen Deutschen Reiche nur um Filialanstalten dieser Centralbank handelte, wenn jede dieser Filialanstalten nach dem Willen des über ihnen stehenden In⸗ stituts zu verfahren hätte, wenn sie in Bezug auf die Beschaffung des Baarbestandes u. s. w. u. s. w. sich nach den Anordnungen des vor⸗ gesetzten Centralinstituts zu richten haben. Sobald Sie dagegen neben dem Centralinstitut unabhängige Banken haben mit selbständigen Interessen, dann kann es sich für das Centralinstitut um keinen recht⸗ lichen, sondern nur um einen thatsächlichen Einfluß handeln; und meine Herren, diesen thatsächlichen Einfluß hat, wenn sie geschickt ge⸗ leitet wird, die Preußische Bank schon heute. Es werden ja wohl Manche von Ihnen die Telegramme lesen. Ist es Ihnen niemals aufgefallen, daß, wenn die Preußische Bank am Morgen den Diskont erhöht, noch an demselben Tage ein Telegramm die Nachricht bringt: in Leipzig ist er auch erhöht? Diese Macht, die eine Centralbank hat, besteht schon heute; sie kann erweitert werden, aber in der Hauptsache und in der Frage, die wir hier bei der Münzpolitik ins Auge zu fassen haben, wird sich unter Beibehaltung der unabhängigen Banken die rechtliche Macht der Centralbank nicht erweitern, vielmehr kommt es auf die richtige Uebung der schon jetzt vorhandenen thatsächlichen Macht an.
Nun, meine Herren, es giebt auch noch einen anderen Grund, aus welchem man die Reichsbank wünschen kann und noch viele andere Gründe; die würden dahin führen können, daß ein gemeinschaftliches Institut geschaffen werde, daß dieses Institut Noten ausgäbe, die einen Einfluß in ganz Deutschland erlangten; es würde auch erleich⸗ tert werden, daß dieses Institut vorhandene Banken lahm legen könnte. So ganz hat der Ihnen vorgelegte Entwurf die Möglichkeit einer Erweite⸗ rung der bestehenden Macht nicht in dem Maße ausgeschlossen, wie wohl angenommen wird, Sie werden ja die Bestimmung nicht übersehen haben, daß auf Antrag jeder Regierung eine Filiale errichtet werden kann, Wenn man sich in den verschiedenen Staaten so sehr danach sehnt, die Preußische Bank ihren wohlthätigen Einfluß dorthin verbreiten zu sehen, — ei, meine Herren, was steht denn im Wege, daß auf die Errichtung von Filialen angetragen wird? und wenn Hr. Bamberger uns eine große Darlegung gemacht hat über den Partikularismus, den wir begünstigen, indem wir für Bayern diese besonderen Bestim⸗ mungen getroffen haben, — nun, meine Herren, ich frage Sie, wenn es in den Wünschen der bayerischen Regierung liegt — und der Herr Vorredner kennt sie ja anscheinend viel genauer wie ich —, wenn man in Bayern die Reichsbank gewünscht hat und die Betheiligung an der Preußischen Bank, — ei, würde es denn so schwer sein, daß die bayerische Regierung sich mit der Preußischen Bank in Verbindung setzt, auf die Errichtung von Filialen hinwirkt und mit der Preußischen Bank ein billiges Abkommen trifft? Sie scheinen das weniger zu wünschen; ich meinerseits habe auch gar kein Verlangen, daß dieser Weg eingeschlagen wird, aber ich habe doch darauf hin⸗ deuten wollen, daß man dem Gesetzentwurfe vielleicht viele Mängel vorwirft, die sich bei genauerer Betrachtung nicht herausstellen werden.
Nun aber, meine Herren, um zum Ende zu kommen, so kann ja die Frage entstehen: wollen wir unter den gegenwärtigen Verhältnissen auf eine Umwandlung der Preußischen Bank — alle Herren sind ja darin einverstanden, daß nur von der die Rede sein könnte — eingehen oder nicht? Nun, meine Herren, bin ich der Ansicht, daß wenn der übereinstimmende Wunsch der verbündeten Regierungen und der Ma⸗ jorität des Reichstages dahin ginge, eine solche Einrichtung zu treffen, dieser Einrichtung von Seiten Preußens, sobald seine Rechte gebührend geachtet und anerkannt werden, und zwar lediglich die billigen Rechte, ein Widerspruch nicht entgegenzusetzen wäre. Ich halte mich aber verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß die Verhältnisse keines⸗ falls so einfach liegen, wie dies mehrfach geglaubt wird, ich halte mich verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß die ganze Basis der Verhandlungen eine wesentlich andere sein wird, je nachdem das Prinzip der sogenanten indirekten Kontingentirung angenommen wird oder nicht. Meine Herren! Wenn die Presse sich hat bestimmen lassen, in Broschüren und in Zeitungen an einen kleinlichen Fiskalis⸗ mus von meiner Seite zu glauben, dann, dächte ich, würden Sie wenigstens nach den Erfahrungen, die Sie mit mir gemacht haben, mir doch zugestehen, daß, wenn ich wenig verstehe, ich doch einiger⸗ maßen zu rechnen verstehe, und wenn Sie nun untersuchen wollen: wo wird das finanzielle Interesse der preußischen Staatskasse zunächst am meisten verletzt? dann ist es, meine Herren, durch die Kontin⸗ gentirung. Durch die Kontingentirung wird der Geschäftsthätigkeit der Preußischen Bank eine Schranke gezogen, die ihr bisher nicht gezogen war, und die Gewinne, welche die Preußische Bank bisher zu erzielen ver⸗ mocht hat, die werden unter Annahme dieser Bestimmung sich wesent⸗ lich verringern. Bin ich deshalb dagegen aufgetreten, eine solche Be⸗ stimmung zu treffen? Nein. Es handelt sich hier um eine Anordnung im öffentlichen Interesse, und es ist mir nie in den Sinn gekommen, einer Anordnung im gemeinsamen öffentlichen Interesse blos aus finanziellen Gründen ein Hinderniß in den Weg zu legen. Für mich war die Adoptirung der Kontingentirungsmaßregel um so schwieriger, als ich mich wenigstens nicht darüber täusche, daß der Widersvruch gegen den vorgelegten Bankgesetzentwurf wesentlich in der Kontingen⸗ tirungsmaßregel seinen Sitz hat; nicht bei Ihnen, meine Herren, Sie vertreten hier die Interessen aus allen Kreisen der Gesellschaft, Sie wissen, daß bei der Bankfragenicht lediglich und allein das Interesse des Handels ins Auge zu fassen ist; Sie wissen, daß Verirrungen auf diesem Gebiete sich fühlbar machen in allen Richtungen des Verkehrswesens, für die Landwirthschaft, für Alle. Was aber die Handelswelt betrifft, so knüpfen sich deren Besorgnisse ganz überwiegend an die Kontingen⸗ tirungsmaßregel, und es ist erst in der letzten Zeit gelungen, daß diese Besorgnisse sich einigermaßen haben beschwichtigen ih wie ich glaube hauptsächlich deshalb, weil man ein anderes Feldgeschrei er⸗ mittelt hat: die Reichsbank, und weil man hofft, daß die Keichsbank nicht zu Stande kommt. Die Beziehungen Preußens, die legen, wie ich bereits erklärt habe, unübersteigbare Hindernisse, wie ich glaube, nicht in den Weg, aber, meine Herren, schwere Hindernisse doch und Hindernisse, die nicht sofort zu überwinden wären, allerdings. Lassen Sie mich Ihnen auf einen Augenblick das Verhältniß klar zu machen suchen, was hinsichtlich der Preußischen Bank besteht.
Meine Herren, die Preußische Bank war ein ausschließliches Staatsinstitut; sie hat seit einer Reihe von Jahren für eine begrenzte Zeitdauer Privatkapital sich an ihren Unternehmungen betheiligen lassen. Der Staat besaß im Jahre 1870 die Befugniß, den Bank⸗ antheilseignern den Vertrag zu kündigen, und hätte der Staat von dieser Befugniß damals Gebrauch gemacht, und wäre es ihm nicht gelungen, mit den Bankantheilseignern ein neues für den Staat vor⸗ theilhafteres Abkommen zu treffen, dann wäre er genöthigt gewesen, den Bankantheilseignern 115 Prozent ihres eingezahlten Kapitals — da das Kapital 20 Millionen beträgt, so betragen 115 Prozent 23 Millionen Thaler, — herauszuzahlen, dann war der Anspruch der Bankantheilseigner erledigt, Freilich nicht in der angenehmsten Weise, und der Staat war Alleinherrscher. Der preußische Staat hat sich bewogen gefunden, obschon man die mit den Bankantheils⸗ eignern abgeschlossenen Bedingungen nicht mehr für entsprechend hielt, damals von seinem Kündigungsrechte keinen Gebrauch zu machen,
ndere Zweck, den man wesentlich ins Auge zu fassen 1 wir haben vielmehr zu dem Auskunftsmittel gegriffen, was uns §. 4
des Gesetzes vom 27. März 1870 geboten hat, daß wir nämlich das uns für das Jahr 1870 zustehende Kündigungsrecht von Jahr zu Jahr haben übertragen lassen. Der preußische Staat ist gegenwärtig in der Lage, in jedem Jahre, wo ihm das zweckmäßig erscheint, iden Bankantheilseignern zu kündigen und sie aus dem Besitz zu setzen. Daß dieses Recht des preußischen Staates ein überaus werthpvolles ist, das ist ja für jeden Geschäftskundigen sofort klar. Wir haben einmal in früheren Jahren mit einer Eisenbahngesellschaft einen Vertrag geschlossen, wonach wir das Amortisationsrecht der Aktien al pari uns abkaufen ließen, man hat uns dafür 13 Millionen Thaler gezahlt. Ich weiß nun sehr wohl, daß hier ein gleiches Recht nicht vorliegt, daß es sich hier ja nur auf eine Verzichtleistung auf das Kündigungsrecht für eine bestimmte Reihe von Jahren handelt. Aber, meine Herren, daß es für die Bankantheilseigner ein nicht gering an⸗ zuschlagender Vortheil wäre, wenn man sich dieses Rechtes begäbe, das wird Ihnen sofort einleuchten, wenn Sie den Courszettel an⸗ sehen und wenn Sie finden, daß, sofern die preußische Regierung unter den jetzt vorliegenden Verhältnissen zu dieser Kündigung schritte, das Eizenthum der Bankantheilseigner sich um 13 Millionen Thaler ver⸗ mindern würde.
Der preußische Staat steht ferner mit der Bank in Beziehungen, die hier ja im Frühjahr bis zum Ueberdruß erörtert werden mußten, in Beziehungen, die angeknüpft worden sind, als wir der Bank das Recht der unbeschränkten Notenausgabe verliehen haben. Der preußi⸗ sche Staat bezieht ferner durch den vorbehaltenen Gewinnantheil eine Einnahme, von der ich mit Sicherheit erwarte, daß sie sich unter allen Umständen, wenn dieser Bankgesetzentwurf angenommen wird, ansehn⸗ lich verringern wird, von der aber immerhin auch anzunehmen ist, daß sie sehr ins Gewicht falle. Und nun, meine Herren, sollte ein Vor⸗ schlag gemacht werden, der ohne alle Rücksicht darauf, daß in anderen Staaten des Deutschen Reiches die Notenausgabe in ganz anderem Umfange hat ausgenutzt werden können als in Preußen, ohne alle Rücksicht darauf, daß also, wie ich es vorhin beispielsweise angeführt habe, die preußische Rheinprovinz durch die bestehende Gesetzgebung verurtheilt ist, so unendlich weit hinter dem Großherzogthum Baden zurückzustehen, wenn es sich um einen Vorschlag handeln sollte, der alle diese Verhältnisse unberücksichtigt ließe, dann würde ich allerdings, s lange ich die Verantwortlichkeit für die preußischen Finanzinteressen zu tragen habe, einem solchen Vorschlage nicht zustimmen können, das erkläre ich ganz offen. Wenn es sich aber um Vorschläge handelt, die das Verhältniß nach Recht und noch mehr nach Billigkeit zu ordnen suchen, dann bin ich der Ansicht, daß Preußen unter keinen Umstän⸗ den irgend wie übertriebene Anforderungen zu erheben hätte, sondern nur das, was den realen Verhältnissen entspricht, für sich in Anspruch zu nehmen hätte.
Aber, meine Herren, wenn ich nun schließen darf, so sage ich, thun Sie Eines: versammeln Sie nicht eine Majorität um einen Namen; versammeln Sie eine Majorität um eine Sache.
Die vorstehenden sowie diejenigen Reden, welche Seitens der Bundes⸗Bevollmächtigten bezw. Kommissarien etwa über den Bank⸗ gesetz⸗Entwurf noch werden gehalten werden, erscheinen demnächst als Separatabdruck und sind durch Carl Heymanns Verlag (Königgrätzerstraße 109 hierselbst SW.) zu beziehen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Der Separatabdruck aus den Annalen des Deutschen Reichs: „Matrikularbeiträge oder Reichs⸗Einkommensteuer? Bericht über die Eisenacher Versammlung am 11. Oktober 1874“ ist 1““ im Verlage von G. Hirth soeben in 2. Ausgabe er⸗
ienen.
— Wie Berthold Auerbach in der „Allg. Ztg.“ mittheilt, rühren die volksthümlichen Singweisen zu Eichendorffs „In einem kühlen Grunde ꝛc.“, zum schweizer Heimweh: „Herz, mein Herz, warum so traurig?“ und zu „Bertrands Abschied“ von Friedrich Glück her, der am 23. September 1793 zu Oberensingen im obern Neckarthale geboren, von 1825— 1839 Garnisonspfarrer auf dem Hohenasperg ge⸗ wesen, dann nach dem Dorfe Schornbach im württembergischen Rems⸗ thal als Landpastor versetzt worden und dort am 1. Oktober 1840 gestorben ist.
— Der bekannte Gelehrte und Politiker Professor Bluntschli hat soeben unter dem Titel: Deutsche Staatslehre für Ge⸗ bildete in der C. H. Beckschen Buchhandlung in Nördlingen erscheinen lassen, dessen Bestimmung er selbst in folgenden Worten ausdrückt: „Ich habe mir als Leser den weiten Kreis von Männem gedacht, welche bei den öffentlichen Angelegenheiten persönlich mitwirken und ein Bedürfniß empfinden, die Natur und die Aufgaben des Staates näher kennen zu lernen und ihre staatlichen Rechte und Pflichten mit klarem Bewußtsein auszuüben. Das Buch soll dazu bei⸗ tragen, die politische Bildung des deutschen Volkes zu klären und zu fördern. Später als die Engländer und Franzosen ist das deutsche Volk zu der Gründung eines nationalen und freien Staates gelangt. Aber wie unsere klassische Literatur und die deutsche Wissenschaft so hohe Gipfel erstiegen haben, daß wir von da aus die früher erreichten ve der englischen und französischen Literatur und Wissenschaft equem überschauen, so hat auch das politische Leben des deutschen Volkes seit der Gründung des Deutschen Reiches einen so stolzen und kühnen Aufschwung genommen, daß wir keine Ursache mehr haben, irgend ein anderes Volk, sei es zu beneiden, sei es zu fürchten, und eine unermeßliche und herrliche Aussicht in die Zukunft sich uns er⸗ öffnet. Die Ausbreitung der politischen Rechte und Freiheiten auf alle Volksklassen bedeutet aber zugleich die Ausbreitung der öffentlichen Pflichten über Jedermann. Mit dem Wachsthum der polischen Macht ist zugleich eine nothwendige Steigerung der politischen Aufgaben und eine energischere Anspannung der moralischen Kräfte verbunden.“ In musterhaft klarer Form giebt der Verfasser in dem 1. Theil, betitelt: Allgemeine Staatslehre, die Grundlagen, nämlich eine Darstellung der Natur und Bestimmung des Staats, von Volk und Land, von den Staatsformen, den öffentlichen Gewalten und ihren Funktionen und von Staat und Kirche. Der 2. Theil, der das deutsche Staat⸗ recht zum Gegenstande hat, gewährt zunächst einen interessanten ge⸗ schichtlichen Ueberblick und verbreitet sich dann über die Landesver⸗ fassungen, die Reichsverfassung und die deutschen Grundrechte und Pflichten. Im letzten Abschnitt werden die nicht deutschen, europäischen und außereuropüischen Staaten besprochen.
— Dem Sonntagsblatt der „Weim. Ztg.“ schreibt Hr. A. von Uexküll aus Coburg Folgendes: Es ist über den Rennsteig im Thüringer Walde, über dessen Bedeutung und Entstehung bereits viel geschrieben worden; ein neueres Licht auf die Rolle, die derselbe einst in uralten, vorhistorischen Zeiten gespielt hat, wirft vielleicht die Auffindung zahlloser Gräber in einem Theil wenigstens des von ihm durchzogenen Landes. Einsender dieses hat deren Vorkommen konstatiren können in den meiningischen Forstbezirken Siegmundsburg und Sachsendorf, sowie in dem zu Rudolstadt gehörigen Bezirk Scheibe. Dort liegen dieselben dicht gedrängt sowohl unmittelbar zu beiden Seiten des Rennsteigs, als auch auf den anstoßenden Berglehnen und Kuppen, wie namentlich auf dem zum Theil von einem uralten Wall gekrönten Bleßberge und dessen Vorbergen, ebenso auf dem sogenannten Schweineberge bei Friedrichshöhe. Die Gräͤber sind in den genannten Bezirken fast überall so zahlreich vorhanden, daß man von einzelnen Todtenfeldern kaum sprechen kann; das ganze Land dort erscheint vielmehr wie ein einziges gewaltiges Gräberfeld. Die zu vielen Tausenden vorhandenen Gräber sind höchst einfacher Kon⸗ struktion, meist 3—4 Meter lang bei ziemlich 2 Meter Breite und 50 — 70 Centim. Höhe; doch giebt es auch welche, die über dieses Maß hinausgehen. Eigenthümlich ist, daß neben jedem dieser Hügel noch die Vertiefung sichtbar ist, aus der die Erde zu demselben ent⸗ nommen worden ist. Die bisher aufgedeckten Gräber enthielten blos viel Aschenerde und Kohlen; Beigaben sind in denselben nicht gefunden
worden, doch werden solche bei genauerem und fortgesetztem Durch⸗
suchen gewiß entdeckt werden. Interessant wäre, zu erfahren, ob auch andere Theile des Rennsteigs solche Todtenfelder in unmittelbarer t. 1
Kähe aufweisen. — Coburg, 30. S Zweite Beilaae
*
zum Deut
Berlin,
R nserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. EE das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Beutschen Reichs-Anzeigers aub Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers:
Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32,
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
8 Verloosung, Amertisation, Zinszahlnng u. s. w.
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von öffentlichen Pap
Deffentlicher Anzeiger.
ö1e“
Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz,
Si Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a S., b Industrielle Etablissements,Fabriken u. Proßhandel. Hambug, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗
. Verschiedene Bekanntmachungen.
. Literarische Anzetgen.
. Familien⸗Nachrichten.
). Central⸗Handels⸗Register (einschl. Konkurse). — e.
burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
Erscheint in separater Beilage.
Vacanzen⸗Liste
in den Provinzen Brandenburg und Anwärter zu besetzenden Stellen.
Berlin, den 17. November
Die Vacanzen⸗Listen werden den Truppentheilen des Garde⸗, II. und III. Armee⸗Corps mit⸗ getheilt und liegen sowohl in den hiestgen wie auswärtigen Bureaus der Annoncen⸗Expeditionen des In⸗ validen⸗Danks, von Rudolf Mosse und Haasenstein u. Vogler zur unentgeltlichen Einsicht aus; auch sind dieselben zu dem Preise von 1 Sgr. pro Stück bei der Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers, Berlin, S. W., Wilhelmstraße 32, (nach außerhalb gegen Einsendung von 1 ½ Sgr. in Briefmarken) zu haben.
(Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen: 1) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere Bezeichnung der Stelle. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 5) Betrag der zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch
Gehaltsabzus gedeckt werden kann.
6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist.
7) Ansprüche,
welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Bewerbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.)
Provinz Brandenburg.
1) Alt-Ruppin, Magistrat, 2) Nachtwächter und Laternenanzünder, 3) 60 Thlr., 4) auf Lebens⸗ zeit, 5) keine, 6) wenig, 7) gesunder, kräftiger Körper und Nüchternheit, 8) Magistrat Alt⸗ Ruppin, 9) möglichst zum 1. Januar k. Js. zu besetzen. 8
1) Berlin, Proviantamt, 2) Maschinen⸗Aufseher, 3) 300 Thlr. Gehalt und nach zurückgelegtem 6monatlichen Probedienst und erfolgter Anstellung 80 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 3Z monatliche Kündigung, 5) keine, 6) bis zu 400 Thlr., 7) kräftige Gesundheit und mit der Führung eines Dampfkessels 8 Vertrautheit, 8) Proviantamt Berlin.
1) Berlin, Proviantamt, 2) Magazin
Kachtwächter, 3) 250 Thlr. Gehalt und nach zurückgelegtem
6monatlichen Probedienst und erfolgter Anstellung 80 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf Zmonatliche Kündigung, 5) keine, 6) nein, 7) kräftige Gesundheit, 8) Proviantamt Berlin 1) Berlin, Post⸗Zeitungsamt, 2) Postschaffner, 3) 300 Thlr. Gehalt, 80 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4wöchentliche Kündigung, 5) keine, 6) ja, 7) körperliche Rüstigkeit, 8) Post⸗Zeitungsamt
in Berlin.
1) Berlin, Gesetzsammlungs⸗Debits⸗Comtoir, 2) Postschaffner, 3) 300 Thlr. Gehalt, 80 Thlr. Woh⸗ nungsgeldzuschuß, 4) auf 4wöchentliche Kündigung, 5) keine, 6) ja, 7) körperliche Rüstigkeit, 8) Gesetzsammlungs⸗Debits Comtoir in Berlin. “ M 8
1) Forst, Magistrat, 2) zwei Polizei⸗Sergeanten, 3) 300. Thlr., 4) auf Lebenszeit nach sechsmonat⸗ lichem Probedienst, 5) keine, 6) nein, 7) —, 8) Magistrat Forst. 1 8
1) Forst, Magistrat, 2) zwei Nachtwächter, 3) 120 Thlr., 4) auf dreimonatliche Kündigung, 5) keine,
6) nein, 7) —, 8) Magistrat Forst.
1) Freienwalde an. O., Kreisausschuß des Kreises Ober⸗Barnim, 2) Kreisausschuß⸗Sekretär, 3) 700 Thlr., 4) auf Lebenszeit nach mindestens dreimonatlichem Probedienst, 5) keine, 6) nein, 7) Kenntniß der gesetzlichen Bestimmungen und des Geschäftsganges, sowie Gewandtheit im Protokolliren, 8) Kreisausschuß des Kreises Ober⸗Barnim zu Freienwalde ga. O. 1) Linderode, Post⸗Expedition, 2) Landbriefträger, 3) 150 Thlr. Gehalt und 20 Thlr. Wohnungs⸗ geldzuschuß jährlich, 4) auf Kündigung, 5) 100 Thlr., kann auch durch Abzüge gebildet werden, 6) ja, 7) Lesen, Schreiben, Rechnen, 8) Kaiserliche Ober⸗Post⸗Direktion in Frankfurt a. O. 1) Neustadt-Eberswalde, Magistrat, 2) Registrator, 3) 300 Thlr., 4) auf Lebenszeit nach sechsmonatlichem Probedienst, 5) keine, 6) nein, 7) muß im Kommunal⸗ und Polizei⸗Verwal⸗ tungsdienst routinirt und bereits in einer gleichen Stellung thätig gewesen, auch köͤrperlich gesund
sein, 8) Magistrat Neustadt⸗Eberswalde.
1) Potsdam, Magistrat, 2) Aufseher in der Armen⸗ und Arbeitsanstalt, 3) 280 Thlr. oder 840 . Mark Gehalt, 4) auf dreimonatliche Kündigung, 5) keine, 6) ja, 7) besondere Energie, 8) Ma⸗
gistrat Potsdam.
1) Strausberg. Inspektion des Landarmenhauses, 2) Lazarethwärter bei den Detinirten, 3) vom 1. Januar 1875 ab ca. 247 Thlr., 4) auf dreimonatliche Kündigung, 5) keine, 6) nein, 7) un⸗ verheirathet, im Schreiben geuͤbt, 8) Inspektion des Landarmenhauses Strausberg.
1) Strausberg, Inspektion des Landarmenhauses, 2) Lazarethwärter bei den Schulknaben, 3) vom
1. Januar 1875 ab 184 Thlr. 27 Sgr. 2
Pf, 4) auf dreimonatliche Kündigung, 5) keine, 6)
nein, 7) unverheirathet, im Schreiben geübt, 8) Inspektion des Landarmenhauses Strausberg. Provinz Pommern.
1) Buddenhagen, Postexpedition, 2) Landbriefträger, 3) 150 Thlr. und 20 Thlr. Wohnungsgeld⸗ zuschuß, 4) auf 4 Wochen Kündigung, 5) 100 Thlr. event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) Befä⸗ higung zur Bestellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8) Ober⸗Postdirektion
in Stettin.
1) Inowraelaw, Königliches Salzamt, 2) Kanzlist, 3) pro Arbeitstag 20 Sgr, 4) auf 4 Wochen Kündigung, 5) keine, 6) bis 25 Sgr. täglich, 7) gute korrekte Handschrift und Gewandtheit im Kopiren, 8) Königliches Salzamt zu Inowraclaw. 8
1) Stargard i. P., Postamt, 2) Landbriefträger, 3) 150 Thlr. und 20 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4 Wochen Kündigung, 5) 100 Thlr. event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) Befähigung zur Bestellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8) Ober⸗Postdirektion in Stettin. 82
1) Puthus, Postverwaltung, 2) Landbriefträger, 3) 150 Thlr. und 20 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4 Wochen Kündigung, 5) 100 Thlr. event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) Befähigung zur Bestellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8) Ober⸗Postdirektion in Stettin.
1) Swinemünde, Magistrat, 2) Exekutor und Hülfs⸗Polizeibeamter, 3) 250 Thlr. jährlich, sowie Mahn⸗ und Exekutionsgebühren, 4) auf Lebenszeit, 5) 50 Thlr., 6) ja, 7) muß amtliche An⸗ zeigen selbständig verfassen und niederschreiben können, 8) Magistrat in Swinemünde.
1) Tantowv, Post⸗Expedition, 2) Landbriefträger, 3) 150 Thlr. und 20 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4 Wochen Kündigung, 5) 100 Thlr. ev. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) Befähigung zur Be⸗ stellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8) Ober⸗Postdirektion in Stettin.
1) Züssow, Post⸗Expedition, 2) Landbriefträger,
3) 150 Thlr. und 20 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß,
4) auf 4 Wochen Kündigung, 5) 100 Thlr. ev. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) Befähigung zur Be⸗
stellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8) Ober⸗Postdirektion in Stettin.
Zusammenstellung 8 8 der im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußilchen Staats⸗Anzeiger zur Besetzung angezeigten
gegenwärtig vak
anten Stellen.
Bezeichnung . der .“ vakanten Stellen.
11“
Einkommen der Stelle jährlich.
Meldung bis zum
Reichs⸗
Inz. Nr.
*
S 2 A
Kreis⸗Wundarzt des Kreises Tilsit . . . . .. Kreis⸗Wundarzt der Stadt Frankfurt a. O. und Kreises Lebus
Direktor an der Irrenanstalt und dem Landkrankenhause
zu Schwetz.
Volontair⸗Arzt an der Land⸗Irrenanstalt zu Neustadt E.⸗
8
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Fischhause 1
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Ragnit .. . Kreis⸗Thierarzt des Kreises Rosenberg W.⸗Pr.
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Zauch⸗Belzig
Kreis⸗Thierarzt der Kreise Franzburg und Stralsund.
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Neuhaus a. d. O. Thierarzt 1. Klasse zu Drossen . 1“ Apotheker zu Colbergermünde
Evang. Pfarrer zu Berent . . . . . . . . Rektor und Nachmittags⸗Prediger zu Prausnitz. 2. Lehrer an der Mädchen⸗Mittelschule zu Drossen. Rektor an der höheren Knabenschule zu Kelbra. Lehrer an der 1. Bürgerschule zu Zeitz.
Landbaumeister beim Bezirks⸗Präsidium des Unter⸗Elsaß
zu Straßburg i. E.. . . b Bürgermeister zu Pritzwalk;
Beigeordneter (2. Bürgermei Besold. Stadtrath zu Liegnitz.
Besold. Stadtrath und Polizeiverwalter zu Wandsbeck.
Stadthauptkassen⸗Rendant zu Spremberg Polizei⸗Sergeant zu Zeitz
Kommunal⸗Förster des Förftschutz⸗Bezirks Niederscheidweiler
Kommunal⸗Förster zu Manderscheid 2 Nachtwächter zu Spandau . . . . . . .
Polizeidiener, Feldhüter und Wegewärter zu Brotdorf.
des
ster) zu Neustadt⸗Magdeburg
300 Thlr. 200 Th.r.
freie Wohn. und Beheizung. 150 Thlr., . 200 Thlr. Rem. und freie Station. I1 und 100 Thlr. Zuschuß. 300 Thlr. 1“ 200 Thlr. 2./12. 74. und 100 Thlr. Zuschuß.
— 17./12. 74
200 Thlr. 27./11. 74
200 Thlr. 20./12. 74 100 Thlr. Rem.
— 11./12. 74 ca. 1000 Thlr. gs 790 20./11. 74
450 Thlr. — 600 Thlr. 1./12. 74. 600 Thlr. “
1./12. 74. 20./11. 74
1./12. 74
— ”⸗ —
¹ 1500 Thlr. 1000 Thlr. 1000 Thlr. 1400 Thlr. und 200 Thlr. Standesbe⸗ amten⸗Remuneration. 1400 Thlr. 26./1 650 Thir. 19./1 7 — 200 Thlr. und Emol. /12. 74
1. 1.74
95 150 Thlr. und Emol. 6./1.75 je 130 Thlr. 1 — und 20 Thlr. Miethsenisch. 100 Thlr. 10.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Buchhändler Otto Spilling ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten c/a. Spilling S. 357. 73. V. aus §§. 246. 247 und 74 des Strafgesetzbuches beschlossen worden. Die Ver⸗ haftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, auf den ꝛc. Spilling zu vigiliren, im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 6. November 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation V. für Verbrechen und Vergehen. Beschreibung. Alter: 34 Jahre. Geburtsort: Cassel am 17. Dezember 1839. Größe: 165 Centimeter. Haare: braun. Augen: braun. Augenbrauen: braun. Bart: blond. Nase: kurz, stumpf Nund: gewöhnlich. Gesichtsbildung: ovale. Gesichtsfarbe: gesund. Zähne; vorne gesund. Sprache: deutsche. Besondere Kennzeichen: auf der rechten Wange einen erbsengroßen Leberfleck, am linken Angenwinkel eine erbsengroße, vertiefte Narbe.
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten ehemaligen Unteroffizier des 1. Garde⸗Ulanen⸗Regi⸗ ments, Tischlergesellen Friedrich Wilhelm Wendt von hier ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter Urkundenfälschung, wiederholten Be⸗ trugs, Diebstahls und Unterschlagung beschlossen worden. Es wird ersucht, auf den ꝛc. Wendt zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Ge⸗ fängniß⸗Inspektion abzuliefern. Potsdam, den 13. November 1874. Königliches Kreisgericht. Abthei⸗ lung I. Signalement. Der ꝛc. Wendt ist 33 Jahr alt, am 12. September 1849 in Pasewalk geboren, ist mittlerer Größe, hat blondes Haar und hat ein gutes Aeußere.
Der hinter den Malergehülfen Carl Müller am 16. August 1873 erlassene Steckbrief ist er⸗ ledigt. Alt⸗Landsberg, den 9. November 1874.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Folgender von uns unter dem 24. August 1868 erlassener Steckbrief: Durch rechtskräftiges Erkennt⸗ niß des unterzeichneten Königlichen Kreisgerichts vom 9. Juli dieses Jahres sind: 1) der Kandidat der Theologie Anton Herbrich aus Nahrten; 2) der In⸗ wohnersohn Johann Friedrich Carl Obst aus Schlaube; 3) der Knechtssohn Ernst Wilhelm Tschaepe aus Zapplau; 4) der Knechtssohn Carl Eduard Gustav Goldmann aus Jästersheim; 5) der Tagearbeiter Johann Carl Ernst Michel aus Juppendorf, wegen unerlaubten Verlassens der Königlichen Lande in der Absicht, sich dadurch dem Eintritt in das stehende Heer zu entziehen, ein Jeder zu einer Geldbuße von 50 Thlrn, i. c. Fünfzig Thalern, welcher im Unver⸗ mögensfalle eine je einmonatliche Gefängnißstrafe substituirt worden, verurtheilt worden. Es wird er⸗ sucht, von den Vorgenannten, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht bekannt ist, im Betretungsfalle die Geldbuße von je 50 Thlr. event. exekutivisch bei⸗ zutreiben, im Unvermögensfalle aber die substituirte einmonatliche Gefängnißstrafe zu vollstrecken und uns davon Nachricht zu geben. Guhrau, 24. August 1868. Königliches Kreisgericht, Ferial⸗Abtheilung, wird nochmals in Erinnerung gebracht. Guhrau, den 9. November 1874. Königliches Kreisgericht. I. Ab⸗ theilung.
Ersuche um Auskunft über den Aufenthaltsort des Schneidermeisters Ferdinand Kuhnhold von hier. Cassel, den 5. November 1874. Der Staatsanwalt. Wilhelmi.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
64285] Oeffentliche Vorladung.
Die Handlung G. Krämer zu Berlin, Bischof⸗ straße 16, hat gegen den Herrn A. Wolff, zuletzt in Berlin, Leipzigerstraße 125 wohnhaft, die Klage auf Zahlung von 500 Thlr. nebst 6 % Zinsen seit 25. Juni 1874, 4 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Protestkosten ½ % eigene, und ½ „% bezahlte fremde Provision mit 3 Thlr. 10 Sgr. aus dem von dem ꝛc. Wolff am 25. März d. J. ausgestellten, von dem Freiherrn Friedrich von Otter⸗ stedt acceptirten, am 25. Juni d. J. fällig gewesenen Wechsel über 500 Thlr. angestrengt.
—
Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Auf⸗ enthalt des A. Wolff unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage⸗ beantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf
den 28. Januar 1875, Vormittags 10 Uhr,
vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadt⸗ gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten That⸗ sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗ achtet und was den Rechten nach daraus folgt, wird
im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen
werden. Berlin, den 19. September 1874 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.
[849656 Proclama. Die Inhaber des nachstehend bezeichneten augeb⸗ lich verlorenen Hypotheken⸗Instruments, sowie ihre Rechtsnachfolger werden hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 13. März 1875, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termin zu melden, indem alle unbe⸗ kannten Interessenten mit ihren Ansprüchen präklu⸗ dirt und das Instrument behufs neuer Ausfertigung amortisirt werden soll. Die Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlungen vom 17. Oktober, 24. Oktober 1868, 2. April 1869 beglaubigte Abschrift der gerichtlichen Verhandlung vom 15. Mai 1868 als Schuldurkunde des Acker⸗ bürgers Johann Friedrich Moehring über 500 Thlr. rückständige zu fünf Prozent verzinsliche Kauf⸗ gelder gemäß Verfügung vom 11. September 1869 auf den hiesigen Grundstücken: 3 Band 1. Blatt 121 Abth. III. Nr. 8, Band VB. Blatt 449 Abth. III. Nr. 2, Band VIII. Blatt Nr. 491 Abth. III. Nr. 1, Band XII. Blatt
8
Nr. 353 Abth. III. Nr. 8, Band XIII. Blatt Nr. 545 Abth. III. Nr. 5, Band XVII. Blatt Nr. 161 Abth. III. Nr. 8 des Grundbuchs von Kyritz für die Erben des Destillateurs Schnur abgetreten durch den unterm 31. Januar 1870 obervormundschaftlich bestätigten Erbrezeß vom 30. Novpvember 1869 und 6. Januar 1870 an die verwittwete Anna Meyer, geb. Schnur. Kyritz, den 6. November 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission I.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Auktion. Donnerstag, den 19. d. M. Vor⸗ mittags 10 Uhr, sollen am hiesigen Laboratorium 2 österreichische Leiterwagen, 119 Stück Räder, eine Anzahl Hacken, Schippen, Beile, blechene Kartätsch⸗ büchsen, kieferne Bohlen, Langhölzer und Brennholz sowie Geschützzubehörstücke, als: Taue, lederne Kar⸗ tusch⸗Tornister, Schlagrohrtaschen ꝛc., eine Partie Handwerkszeuge für Schmiede, Sattler, Klempner, Tischler, Stellmacher ꝛc., öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung in preußischem Gelde ver⸗- kauft werden. Cosel, den 9. November 2Le
Artillerie⸗Depot.
[5481] Bekanntmachung.
Die Gestellung der Fuhrwerke und Gespanne zu Lokaltransporten soweit diese nicht durch den Spediteur ausgeführt werden, soll für das Jahr 1875 im Wege der öffentlichen Submission ver⸗ dungen werden. 8.
Der Termin ist auf Montag, den 30. Novem⸗ ber cr., Vormittags 11 Uhr im diesseitigen Bureau, am Kupfergraben Nr. 8, part., anberaumt. —
Die Bedingungen sind von den Unternehmungs⸗ lustigen vorher hier einzusehen und von denselben zu unterschreiben. 8
Preisofferten müssen den Bedingungen genau ent⸗ sprechen und versiegelt mit der Aufschrift „Gebo auf Leistung von Lokaltransporten“ vor dem Termin hier eingereicht werden.
Berlin, den 14. November 1874.
Depot⸗Verwaltung der Artillerie Prüfungs⸗Kommission.
8