1874 / 271 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

ohne diese später eingetretenen Umstände der

Tod nicht erfolgt wäre. Die verehelichte S. wurde von der unverehelichten B. am 28. Dezember 1873 in einem bei Liegnitz belegenen Orte durch einen Schlag mit einem Topfe schwer verletzt. Nichtsdestoweniger reiste sie am folgenden Tage, egen den Rath der Aerzte, nach Berlin und starb am 2. Januar 874 in Folge einer mit der Schädelverletzung in ursächlichem Zu⸗ sammenhange stehenden Gehirnentzündung. Die unverehelichte B. wurde hierauf auf Grund des §. 226 R. Str. G. B. ange⸗ klagt; der Schwurgerichtshof zu Liegnitz erkannte jedoch auf Freisprechung. Dem Ausspruche der Geschworenen, daß die Angeklagte schuldig sei, die S. körperlich mißhandelt zu haben, nd zwar so, daß dadurch der Tod der Mißhandelten verursacht worden sei war der Zusatz beigefügt: „aber es ist nicht rwiesen, daß der Tod durch die Mißhandlung allein ver⸗ ursacht worden ist, denn es haben auf die S. nachtheilig ein⸗ gewirkt: Die Anstrengung der weiten Reise und die mangel⸗ hafte Pflege.“ Gegen dieses Erkenntniß legte die Ober⸗ Staatsanwaltschaft die Nichtigkeitsbeschwerde ein, in welcher ausgeführt wurde, daß die Angeklagte alle, auch ie mittelbaren Folgen ihrer strafbaren Handlung tragen müsse. Diese Behauptung erklärte jedoch das Ober⸗Tribunal für verfehlt, nichtsdestoweniger erachtete der höchste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde in der Sache selbst für begründet und erkannte auf Vernichtung des Erkenntnisses des Schwur⸗ gerichts zu Liegnitz. Der Thatbestand des §. 226 Str. G. B. war, wie das Erkenntniß des Ober⸗Tribunals ausführt, „nur dann ausgeschlossen, wenn ohne das Hinzutreten der späteren schädlich wirkenden Umstände der Tod eingetreten sein würde und diese Umstände der Angeklagten nicht zur Last fielen.“ Beides war Sache der thatsächlichen Feststellung die Geschworenen, eine solche ist aber nach keiner beiden Richtungen erfolgt. Die in dem Wahr⸗ enthaltene Erklärung, daß die weite Reise und die angelhafte Pflege auf die S. nachgewirkt hätten, welche anscheinend durch eine den Geschworenen nach Ausweis des Sitzungsprotokolls ertheilte, nicht korrekte Belehrung hervor⸗ gerufen ist, enthält nur eine Thatsache, auf welche die weitere Feststellung, inwiefern ohne diese hinzutretenden Umstände der Tod nicht eingetreten sein würde, gestützt werden konnte. Nach dieser Entscheidung des Königlichen Ober⸗Tribunals würde in dem Falle, daß eine derartige Feststellung nicht herbeigeführt werden kann und so der Kausalzusammenhang zwischen den später eingetretenen Umständen und dem Tode zweifelhaft bleibt, §. 226 des Str. G. B. zur Anwendung gelangen.

Der Wirkliche Geheime Rath und frühere Präsident des Evangelischen Oberkirchen⸗Raths Mathis ist in der Nacht vom Kontag zum Dienstag hierselbst gestorben.

8 8 . 3 8 im Jo .— Die Fertschritte der deutschen Meinin⸗ In der Umgegend von Miremont (Vogesen) wer⸗] den der norwegischen Hauptstadt nur 32 * 1Sn- Sehn E. sch Der gestrige Bericht über das neue den gegenwärtig drei Forts gebaut. Dieselben sollen die Eng⸗ wohner kam; und doch g genns 22 .e.se Die Japanische Landpost. III. Literatur des Verkehrswesens. Volksschulgesetz für das Herzogthum Meiningen bedarf pässe zwischen Belfort und Langres vertheidigen. Fähigkeit der dänischen Hauptstadt nich K 9 Die Schulden IV. Zeitschriften⸗Ueberschau. nach der „Weim. Ztg.“ insofern einer Berichtigung, als die in Nach Angabe dnn 5 E1 E1A11“ betrugen am Schlusse 8 Die Nr. . des „Amts⸗B. 3 tts der D 8 ntschen R üch 8 demselben angegebene Remuneration der künftigen Bezirks⸗ ierungsbeamten Frankreichs räfekten, 44 Ge⸗ 2 1 asüüe Telegraphen⸗Vezwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfüg für jeden, sondern für alle zusammen in Aus ist. äfekten, 2 Generalsekretäre un rpre 8 Sn ET“ —2 g 1 b bir 2 hat der Landesvertheidigung, 37 Präfekten, 31 General⸗ von 11,330,000 Smeee 29ge öe 19 ine⸗Verord s⸗Blattes“ hat fol⸗ tember 1873 erneuerte Militär⸗Konvention mit Preußen sekretäre und 75 Unterpräfekten unter der 1u1ö15““ ehe eataes für 1869 gelten, veibe Wasf des 8. 26 des Reslements üͤber die Geld⸗ vorgelegt. Dieselbe wurde genehmigt, dabei jedoch zugleich der Herrn Thiers, endlich 6 Präfekten, 22 Generalsekretäre S d daß die Angaben über die Schulden der Landdistrikte nicht verpflegung der Marinetheile und in Dienst gestellten Schiffe im Antrag angenommen, die Regierung um Aufbietung ihres Ein⸗ Unterpräfekten unter dem Marschall Mac Mahon in den Staats⸗ und daß die g 8 d Frieden. Verzeichniß der Seemannsämter und der ihnen vorgesetzten flusses dahin zu ersuchen, daß die Militärpersonen zu den Kom⸗ dienst getreten. 8 88 ganz korrekt oder zuverlässig sind. . Landesbehörden. Erläuterung des §. 138 des „Reglements über munalsteuern herangezogen werden können. Das Ergebniß der 18 November. (W. T. B.) Der ehemalige Präsident Amerika. (A. A. C.) Präsident Grant hat am die Geldverpflegung der Marinetheile und in Dienst gestellten Schiffe Prüfung der Staatsrechnungen ist ein sehr günstiges. des linken Centrums, Christophle, erklärt in einer von den 30. Oktober ein Glückwunschschreiben an den Kaiser von Ruß⸗ im Frieden“.

Auf die Etats⸗Periode 1869—1871 erübrigt für die Domänen⸗ Journalen veröffentlichten Zuschrift, daß das linke Centrum land anläßlich der Verheirathung seines Sohnes, des Großfürsten kasse über eine Million, für die Landeskasse 674,000 Gulden sich nicht mit der Republik de facto begnügen könne, sondern Wladimir, mit der Prinzessin Marie von Mecklenburg⸗Schwerin eee auf der gesetzlichen Organisation derselben bestehen müsse. Die gerichtet. b 8 8 Fraktion werde für die SG 5 False für d 8”8 ds Die neuesten DD11u S. 8 rganisirten Republick eintreten und andernfalls für die Auflö⸗ Brief aus Eufala (Alabama), er den rawall

der Krankheit des Erzherzogs Karl Ferdinand am 15. d. M am Schlusse des Schreibens wiederholt die Keg ein Neger seine Stimme für die Demokraten abgab, entstand. die Lähmungserscheinungen zugenommen. Der Kranke war be⸗ daß das linke Centrum zu einer Aussöhnung mit dem Sep⸗

4 9 Die Neger, die in großer Anzahl zugegen waren, ergriffen die 21 5 b 8 ennat bereit sei. Die Wahlmanifeste der republikani⸗ Flucht, und nach der Schätzung des Berichterstatters wurden von 2 der Grundsätze für die allgemeinen Dienstverhältnisse der Armee vas ne veisg ““ schen Partei für die Munizipalwahlen sind in mehreren während der wenigen Augenblicke, die ihr Fliehen dauerte, W“ 8 wurde durch Erlaß des Kriegs⸗Ministeriums vom 12. d. M. 8 Der in d Ord ; größeren Provinzialstädten mit Beschlag belegt worden. wahrscheinlich 500 Schüsse von beiden Seiten abgefeuert. §. 1. Die zum Reichsgesetz erklärte Maß⸗ und Gewichtsordnung mit der Wirksamkeit vom 1. Januar an und bis a eiteres b“ ensafsamblee vom 2. Fult 8. I ftr. . ird über Paris, 18. Novem⸗ Exekution, fügt er hinzu, war „fürchterlich und wirksam“, und für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 tritt in der aus s 8 1 uf W wählte, nunmehr ratifizirte Großprior von Böhmen des souve⸗ . Spanien. Aus Madrid wird ich ei elde. Drei Neger blieben auf i8 unter der ““ g; die ränen Malteser Ordens Baill? Othenio Graf Lichnowsky⸗ ber, gemeldet, daß Bazaine dort eingetroffen ist. die Scene glich einem Schlachtfelde. Drei Nege usbildung der Truppen und die lokalen Verhältnisse bis zu 1 E G 8 6 Mann 8 111 ohne Bezüge von vrhalnessgdgzn Werdenberg, hat seine Amtsfunktion angetreten. Italien. Rom, 17. November. (W. T. B.) Das Ergebniß

Train⸗Angelegenheiten zur Inspektion der Artillerie und des Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Train. Die Fuß⸗Art llerie⸗Brigade wird aus dem 1. und 2. Fuß⸗ gen, 16. November. Artillerie⸗Regiment gebildet, das Kommando derselben hat seinen Sitz in München, und besteht aus folgendem Personal: 1 Ge⸗ neral⸗Major oder Oberst als Brigade⸗Commandeur, 1 Premier⸗ Lieutenant als Adjutanten, 1 Zeughauptmann, 1 Feuerwerks⸗ hauptmann und 2 Zeugunteroffizieren. Das Brigade⸗Kommando ist der Inspektion der Artillerie und des Train unterstellt ꝛc. ꝛc. Der Brigade⸗Commandeur ist zugleich Vorstand der Artillerie⸗ Berathungs⸗Kommission. Der Premier⸗Lieutenant Herzog Maxi⸗ milian Emanuel in Bayern, Königliche Hoheit, wurde vom 3. Chevauxlegers⸗Regiment zum 1. Ulanen⸗Regiment versetzt. Der Termin zur Ausgabe eines größeren Armee⸗ befehls mit mehrfachen Beförderungen ꝛc. steht, wie der „Corr. v. u. f. D.“ meldet, erst im Februar bevor, da die dabei in Betracht kommenden Qualifikationslisten der an der Beförderung stehenden Offiziere, welche sich hauptsächlich auch über die Beob⸗ achtungen während der letzten größeren Herbstübungen zu ver⸗ 8 breiten haben, von den Regimentern, Bataillonen ꝛc. vor 1. näch⸗ sten Monats (Dezember) nicht an die höheren Stellen gelangen

und erst am 1. Januar 1875 im Kriegs⸗Ministerium einlaufen werden.

Mit Bezugnahme auf die betreffenden Bestimmungen

Reichstags⸗Angelegenheiten. Dem Reichstag ist folgender Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend Einführung der Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 in Elsaß⸗Lothringen, vorgelegt worden: . 1— Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

ringen in Kraft. 1 1 V be in ni 1 en 582 b i f an zulässig. tritt der Compagnie⸗ ꝛc. Excercitien haben die hier in Rede gewöhnlich zahlreich besuchter Sitzung über die Nuntien in der vor und ist nur aus 8 Bezirken noch nicht bekannt. Von der Aus Süd⸗ und Mittelamerika liegen folgende 2 u ö. 2 b . Nac au alpa. 2 Maßgabe der Maß⸗ und Gewichtsordnung vorzunehmen. Imw - 5 f 5 2 8 ch Mit⸗ ober ist zwischen Chili und Bolivia ein Vertrag unterzeichnet 2 5 . 25 r; Lreimilli o schieden und die vermittelnde b 8 Linken ausgefallen. 51 Wahlkollegien, welche bisher dur tober ist zwischen Chili und Bo z nd C htsor nahmen zulässig. Auf einjährige Freiwillige hat diese Maß schied v. Fassung angenommen. Auf Hay geschriebenen (ersten) Eichung findet eine periodische Nacheichung statt. 3 9 2 B. 8 v. dapitän Hyde leselbe 1 4 4 5 3 1 4 1 . der Rechten und 11 englischen Regierung bezüglich der Detention des Kapitän Hr erzielen. Die übrigen Bestimmungen über Beurlaubung von ganzen Einfluß aufbieten, um die Zustimmung zu erlangen. gekehrte Fall eingetreten. Acht Deputirte zeuge der Nacheichung zu unterziehen sind, und mit welcher Zahl und chilenischen Behörden für gesetzwidrig und verlangte, daß die Bezüglich der projektirten Erwerbung der bayerischen kompatibilitätsvorlage wurden wichtige Differenzen des Oberhaus⸗ und für die dabei vorkommenden Berichtigungsarbeiten zu entrichten zum des Aeußern Kon⸗ 1 8 1 FFr 1 esonders betheiligten türkischen Unterthanen, 32 an der Zahl, B 8 je Eichungsämter (Art. 15 der Maß⸗ und Gewichts⸗ chen, wie es heißt, die Kaufsbedingungen berathen und die ent⸗ die Sprachenfrage bei Notariatsurkunden zu schlichten. bt ee Betrages dieser Schadloshastung überlassend. Die chilenische Regie⸗ l. un entschied, daß die Prozedur gegen Kapitän Hyde nicht gesetzwidrig J Fichungsamt wird mit einem oder, wo der Geschäftsum⸗ 8 3 8 unter lebhafter Zustimmung für Zulassung der übrigen Sprachen Die in einzelnen deutschen Zeitungen enthaltenen Nachrichten von dhee, d 3 ö 1 Baden. Karlsruhe, 16. November. Die Herzogin w. 89 6 Die Eichmeister müssen ihre Befähigung durch eine Prüfung chilenischen Gerichte komme, detinirt wurde. Das Tribunal drückte Bern, Großherzoglichen Herrschaften hier eingetroffen und am Abend

der Anlage sich ergebenden Fassung am 1. Juli 1875 in Elsaß⸗Loth⸗ e todt und 74 wurden verwundet, darunter is . 1 8 n Sranch Auf Seiten der Weißen wurden 6 verwundet, Die Anwendung der derselben Maße, zeitweise beurlaubt werden dürfen. Spätestens mit dem Ein⸗ Pest, 16. November. Im Oberhause wurde in un⸗ der Wahlen zum Parlamente liegt nunmehr fast vollständig darunter einer tödtlich. und Meßwerkzeuge ist vom Tage der Verkündigung diese 8 f 9 86 6 Von dem gleichen Zeitpunkte ab ist den Eichungsämtern (§. 3) stehenden Beurlaubungen aufzuhören und sind nur die in Wahlgesetzvorlage verhandelt. Die siebenbürgische Censusfrage 500 Wahlen, deren Refultat jetzt definitiv festgestellt ist, sind Nachrichten der „A. A. C.“ vor: 8 einschließlich . Faßeichungsämter (§. 8) gestattet, Eichungen nach 8 iff. 47 rwã d . er D W iss 284 für Kandidaten der Rechten und 216 für Kandidaten der Südamerika. Nach Berichten aus Valparaiso vom 2. Ok⸗ g Beich 8. 8) §. 1 Ziff. 47 der oben erwähnten Grundsätze bezeichneten Aus⸗ wurde nach lebhafter Debatte im Sinne des Kompromisses ent⸗ 8u““ §. 2. Außer der durch die Maß⸗ und Gewichtsordnung vor⸗ ür di a ies s ieder der Linke jetzt der Rechten ange⸗ orden, der, wie man hofft, die Differenzen zwischen diesen Ländern b“ 2 s . . Sanitäts⸗Com⸗ nalds Frage, ob diese Fassung im Unterhause angenomm lieder der Linken vertreten waren, haben jetzt der Rec G worden, der, wie u die D 1 ndet eine period 1 e Uns, lmwendun 11“ werde dünge. der sane 1 die CE hörige Abgeordnete gewählt, in 43 Wahlkollegien ist der um⸗ regeln wird. Große Aufregung in Valparaiso verursachte ein von der Die Bestimmung, 1. 1ö11“— 1 b * b 6 1 1 See bei welchen Gewerbtreibenden die Maße, Gewich Neß . 1 f . d S 8 ählt. Dr ahlen von dem untergegangenen Dampfer „Tacna“ 1 gestelltes V cher Zal Unteroffizieren und Soldaten sollen durch die neue Anordnung nicht Der Zusatzantrag Ernst Simonyi’s zum Unterhaustexte zu Deputirte der Linken sind mehrmals gewählt langen. Die englische Regierung erklärte, das Vorgehen der BArt' von Maßen, Gewichten und Meßwerkzeugen diese Gewerb⸗ berührt werden. Gunsten säumiger Steuerzahler wurde abgelehnt. In der In⸗ sind angefochten. chen . de. Vechaet des Kapitäns eine treibenden versehen sein müssen, welche Gebühren für die Nacheichung 8 8 2 3 7 - . klenische Regierung für die Verhaftung des Kapitans eine Ostbahnen haben in den letzteren Tagen im Staats⸗Mi⸗ textes so die Wahlfähigkeit geistlicher Ordensmitglieder, aufrecht 1 Türkei. „Konstantinopel, 8G 88 Hneitte 1hct da letzterem eine Schadloshaltung für die Verluste, sind, trifft der Ober⸗Präsident. Für Behörden und öffentliche An⸗ nisterium 828 Aeußern in wel⸗ erhalten. In der Notariatsvorlage war nur die Differenz über Die an der Ermordung von Montenegrinern, in ong0zißl, die er durch seine willkürliche bee F . mnsg, stalten erfolgt die Nacheichung gebührenfrei. 1 1 g - 1 . e⸗ eK ae r b gewähren solle, der chilenischen Regierung indeß die Feststellung de Sa; 3 8 1 ich bi 9 ;2s ind zu 20jährigem Gefängnisse verurtheilt worden. 1 d staatliche Anstalten. Denselben liegt auch die Nach sprechenden Vorschläge fixirt wurden, welchen die Staatsregie⸗ Keglevich hielt den Antrag auf Ausschließung aller anderen sind 6 lahrig g 6 b 17. November. rung hat diese Forderung ihrem obersten Tribunal unterbreitet, das öö rung dem Verwaltungsrath der Bahnen zu machen beabsichtigt. Sprachen als die ungarische aufrecht. Zahlreiche Redner sprachen Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. No 1 LWa war, da er nur zum Zweck einer gerichtlichen Untersuchung, ob das fang es erfordert, mit zwei Eichmeistern besetzt. M zruhe 2 3 3 und den Unterhaustext, der schließlich angenommen wurde. einer hier entdeckten Verschwörung und massenhaften Verhaftungen Vergehen, dessen er angeklagt wurde, unter die Jurisdiktion der fang es 1 vg durch fn b“ E Han Jedenmi und die ber sind, sicherem Vernehmen nach, durchaus grundlos. Es find nachgewiesen haben. Der Ober⸗Präsident trifft die näheren Bestim⸗ zessin von Monaco sind heute Nachmittag zum Besuch der Schweiz. 13. November. (Wes. Ztg.) Alle b

Bezirkswachen und deren Zusammenhang mit dem Polizei⸗Prä⸗

11“

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Zahl der erschienenen

Wahlbetheiligung (im 4. Wahlbezirk) berechnet sich nur auf 17,8 Prozent.

lische Gesellenverein und das katholische Kasino in

Neurode sind, wie von dort gemeldet wird, polizeilich geschlossen worden.

Majestät der König genehmigte mit der Wirksamkeit vom 1. Januar 1875 die Formation einer Fuß⸗Artillerie⸗Brigade nach den heute im Verordnungsblatte publizirten Grundzügen, erner die Zuweisung von etatsmäßigen Stabsoffizieren zum 2., fund 3. Feld⸗ und zu den beiden Fuß⸗Artillerie⸗Regimentern ebenso die Beigabe eines Stabsoffiziers als Referenten für

8 Der Bundesrathsbevollmächtigte, Geheimer Regierungs⸗ Rath Höcker, ist nach Bückeburg abgereist.

Der Contre⸗Admiral und Direktor der Kaiserlichen Ad⸗ iralität Henk ist von England hierher zurückgekehrt.

Der General⸗Major und Commandeur der 30. Kaval⸗ lerie⸗Brigade von Wright hat sich nach Metz zurückbegeben.

Der Chef der Hamburger Polizei, Senator Pe⸗ tersen, verweilte während der vergangenen Woche mehrere Tage hierselbst, um von den Revier⸗Eintheilungen, sowie von den

sidium Kenntniß zu nehmen.

Bei der Bedeutung, welche der Ausfall der diesjährigen rgänzungswahlen für die Stadtverordnetenver⸗ ammlung hat, theilen wir die Ergebnisse der gestern erfolgten Wahlen der III. Abtheilung nach den heut erschienenen Morgen⸗ blättern mit:

.1. Wahlbezirk. 610 Wahlberechtigte, 75 zur Wahl erschienen;

iedergewählt Stadtverordneter Prof. Dr. Virchow mit 73 Stimmen. 4. W. B. 1308 Wahlber., 239 erschienen; Rentier Gömann (sog. Bergpartei) mit 129 St. neugewählt; 108 St. erhielt der aus⸗ scheidende St. V. Mattern. 8. W. B 692 Wahlber., 72 erschienen; Rentier Wittke mit 60 St. (an Stelle von Dr. Horwitz) neugewählt. 13. W. B. 1163 Wahlber., 108 erschienen; St. V. Mediz. Assessor Dr. Goeschen mit 107 St. wiedergewählt. 14. W. B. 1800 Wahlber., 160 erschienen; Hr. Eugen Richter mit 98 St. neugewählt.

15. W. B. 2060 Wahlber., 200 erschienen; Dr. Pflug (sog.

Bergpartei) mit 185 St. wiedergewählt.

19. W. B. 1841 Wahlber., 181 erschienen; Dr. Pflug mit 150 St. neugemwählt.

20. W. B. 1623 Wahlber., 153 erschienen; St. V. Dr. med. Tappert (sog. Bergpartei) mit 118 St. wiedergewählt.

23. W. B. 9079 Wahlber., 693 erschienen; St. V. Grabé (sog. Bergpartei) 274, Hr. Behmer 207 St., hier findet also noch eine engere Wahl statt.

24. W. B. 3100 Wahlber., 217 erschienen; Schulvorsteher Bohm mit 215 St. neugewählt.

-30. W. B. 2569 Wahlber., 113 erschienen; Fabrikant Berlin (sog. Bergpartei) mit 107 St. wiedergewählt.

.31. W. B. 3487 Wahlber., 181 erschienen; Töpfermeister Rüth⸗ nick (sog. Bergpartei) mit 171 St. wiedergewählt.

32. W. B. 3136 Wahlber., 152 erschienen; Dr. med. Straß⸗ mann (sog. Bergpartei) mit 149 St. wiedergewählt.

Ddie ausscheidenden Mitglieder der sog. Bergpartei sind hiernach sämmtlich wiedergewählt, und ist diese Fraktion durch die Er⸗ gänzungswahlen anscheinend noch verstärkt worden.

Die ehlce hen guah ist eine so schwache gewesen, daß die

ler nur in 3 Wahlbezirken (I., 4., 8.) 10 Prozent der Wahlberechtigten überstiegen hat. Die stärkste

S. M. S. „Augusta“ hat am 7. Oktober cr. Bahia verlassen, lief am 8. den Hafen von Maceio an, verweilte dort einige Stunden und traf am 9. Morgens auf der Rhede von Pernambuco ein, verließ dieselbe am 10. Nachmittags, erreichte am 16. Para, setzte am 21. die Reise fort, ankerte am 26. in

Georgetown (Demerara) und gedachte am 28. Oktober cr. nach Barbados weiter zu gehen.

Breslau, 18. November. (W. T. B.) Der katho⸗

Bayern. München, 15. November. (Allg. Ztg.) Se.

Langenburg, Prinzessin von Baden, hier angekommen.

und diese den Altkatholiken zur Mitbenutzung überwiesen wurde, für die Infallibilisten ein Nothstand vorhanden sei, weil nach dem Gesetz der katholischen Kirche in einer Kirche, in welcher ein exkommunizirter Priester Gottesdienst hält, kein römisch⸗katho⸗ lischer Gottesdienst gehalten werden koͤnne, und daß deshalb Nothkirchen errichtet werden müssen. Für den Bau derselben hat der Bischof zur Unterstützung der betreffenden Gemeinden eine beim Schluß des Gottesdienstes an einem der nächsten Sonn⸗

tage in allen katholischen Gemeinden des Landes zu erhebende Kollekte angeordnet.

Hessen. Darmstadt, 15. November. Der Landgraf Friedrich von Hessen war heute zum Besuche des Groß⸗ herzoglichen Hofes hier anwesend. Zu Ehren des Hohen Gastes fand im Fahnensaale des Schlosses Tafel statt. Abends kehrte der Landgraf nach vorhergehendem Theaterbesuch wieder nach Frankfurt zurück. In den letzten Tagen sind, dem „Fr. J.“ zufolge, unaus⸗ gesetzt, namentlich von Rheinhessen, Adressen an die Zweite Kammer eingelaufen, welche sich, im Gegensatz zu den von der ultramontanen Geistlichkeit zu Stande gebrachten Protesten gegen die Kirchengesetze, ausdrücklich zu Gunsten dieser Gesetze aus⸗ sprechen. Abgesehen von den bereits namhaft gemachten Orten Monsheim und Nieder⸗Flörsheim sind solche Adressen eingelaufen von Worms, Nieder⸗Seulheim, Oppenheim, Hangen⸗Weisheim, Lechelheim, Eppelsheim, Horchheim, Groß⸗Gerau, Griesheim, Pfungstadt, Nieder⸗Olm.

Im Großherzoglichen Staatsverlage ist das General⸗ stabswerk über die Theilnahme der Hessischen Division am letzten Kriege unter dem Titel: „Die Theilnahme der Großher⸗ zoglich hessischen (25.) Division an dem Feldzug 1870/71 gegen Frankreich,“ auf Höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig von Hessen und auf Grund offtzieller Akten dargestellt von H. Scherf, Major im G neralstab der Großher⸗ zoglich hessischen (25.) Division, in Vorbereitung. Das erste Heft, Mobilmachung, Uebersicht der Kriegs⸗ und Friedensstärke der Großherzoglichen Division, Marsch nach Frankreich und Theilnahme an dem Krieg bis inkl. 16. August 1870 umfassend

(mit den dazu gehörigen Karten), wird gegen Ende Dezember 1874 ausgegeben.

Mecklenburg. Schwerin, 16. November. Se. König⸗ liche Hoheit der Großherzog ist mit dem Erbgroßherzoge, Königliche Hoheit, gestern früh, und Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und die Großherzogin⸗Mutter, sowie die jüngeren Großherzoglichen Kinder sind vorgestern hier wieder eingetroffen. Der Erbgroßherzog ist heute zu einer län⸗ geren Reise nach dem Orient mit Begleitung von hier abgereist.

Die Großherzogliche Kommission zur Feier der Ein⸗ weihung des Kriegerdenkmals auf dem Alten Garten unter dem Vorsitze des Generals von Rauch besteht aus den HH. Major von Stein, Kammerherrn von Hirschfeld, Syndikus Bade, Hauptmann von Quitzow und Hauptmann von Schrötter. Aus zuverlässiger Quelle erfahren die „M. A.“ zugleich, daß auf Befehl des Großherzogs die Kriegervereine des Lan⸗ des, deren Statuten von Seiten des General⸗Kom⸗ mandos bestätigt worden, aufgefordert sind, in einer aus 5 Personen bestehenden Deputation mit der Allerhöchst verliehe⸗ nen Fahne an der Feier der Einweihung des Kriegerdenkmals am 2. Dezember d. J., 12 Uhr, Theil zu nehmen. In erster Linie sollen bei der Wahl der Deputirten mecklenburgische Landessöhne, Theilnehmer am Kriege und insbesondere Dekorirte berücksichtigt werden. Die Deputationen, welchen Reisekosten er⸗“

2. Dezember d. J. freie Bewirthung erhalten.

nach Baden zurückgekehrt. Ebenso ist die Fürstin von Hohenlohe⸗

Der Erzbisthumsverweser zu Freiburg, Weih⸗ bischof Dr. Kübel, hat an seinen Diöcesanklerus ein Aus⸗ schreiben erlassen, worin er darauf hinweist, daß in einigen katholischen Gemeinden, wo nur eine einzige Kirche sich befindet

werden.

willig zu getreuer Dienstleistung bereit erklären, werden von dem

Der Ständerath beschäftigte sich heute wiederum mit dem Gesetzentwurf, betreffend Civilstand und Ehe. Laut Vernehmen werden sich beide Räthe morgen abermals vertagen, um nach 3 Wochen, am 7. n. M., wieder zusammenzutreten. Dem Nationalrath ist Seitens 167 reformirten Geistlichen aller Richtungen, Reformern, Orthodoxen und Vermittlern, ein Protest gegen die vom Ständerath angenommene Ausschließung der Geistlichkeit von der Führung der Civilstandsregister eingegangen. Dieselben stützen sich dabei auf §. 4 der Bundesverfassung: „Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich.“ „Wir halten uns vor Verfassung und Gesetz als Bürger und nur als Bürger und als ganze Bürger, heißt es in dem Protest, wie denn auch für uns ein prinzipieller Unterschied zwischen weltlichem und geistlichem Stande nicht existirt.“ Täglich treffen noch neue Unter⸗ schriften zu diesem Proteste ein.

Großbritannien und Irland. London, 16. November. Der Großfürst Alexis von Rußland kam am Sonnabend von St. Petersburg in London zu einem Besuche des Herzogs von Edinburgh an und wurde von letzterem, sowie von seinem Bruder, dem Czarewitsch, am Charing Croß⸗Bahnhofe empfan⸗ gen. Gleichzeitig traf auch Dr. Botkine, der Leibarzt der Kai⸗ serin von Rußland, in deren Befinden einige Besserung ein⸗ getreten ist, im Buckingham⸗Palast ein. Der Prinz von Wales kam am Sonnabend von Sandringham nach London, um der Kaiserin einen Besuch abzustatten. Der Herzog von Cam⸗ bridge gab am Sonnabend Abend ein Familien⸗Diner. Unter den Gästen befanden sich die Großherzogin von Mecklenburg⸗ Strelitz, der Fürst und die Fürstin Teck, sowie Prinz Eduard von Sachsen⸗Weimar.

Das 42. Hochländer Regiment (Schwarze Wache), das zuletzt mit vieler Auszeichnung im Aschantikriege gefochten, schiffte sich am Sonnabend in Portsmouth an Bord des

Truppenschiffes „Himalaya“ nach Malta, seiner künftigen Garnison, ein.

Lord Derby wurde am Sonnabend zum Lord Rektor der Universität von Edinburgh für das neue Universi⸗ tätsjahr gewählt. Er erhielt 770 Stimmen, sein liberaler Gegen⸗ kandidat Dr. Playfair nur 583.

Frankreich. Paris, 16. November. Der Marschall Mac Mahon führte heute den Vorsitz in einem Minister⸗ rathe, welcher sich dem Vernehmen nach mit der an die Na⸗ tionalversammlung zu richtenden Botschaft beschäftigt hat. Heute Abend begiebt sich der Marschall nach seiner Besitzung Laforet. Heute wurde die diesjährige Session des Unterrichts⸗ raths von dem Unterrichts⸗Minister von Cumont mit einer Rede eröffnet, welche nur geschäftlich die in den verschiedenen Zweigen des Staatsunterrichts eingeführten Verbesserungen und

stattet werden, sollen am Abend des 1. und am Mittage

Erweiterungen des Lehrmaterials, der Räumlichkeiten u. s. aufzählte und sich jeder prinzipiellen Auslassung enthielt.

Differenzpunkte, betreffend das Militärorganisationsgesetz zwischen National⸗ und Ständerath, sind nunmehr beseitigt (der Ständerath hat schließlich noch die 45tägige Dauer der Rekcuten⸗ schulen genehmigt), und ist dasselbe somit zum Bundesbeschluß geworden, welcher nach der revidirten Bundesverfassung freilich dem Volke noch zur Abstimmung vorzulegen ist. Laut den von den belden Räthen festgestellten Uebergangsbestimmungen wird der Auszug des Bundesheeres im Jahre 1875 aus der in den Jahren 1843—1855 geborenen Mannschaft, die Landwehr dagegen aus derjenigen der Jahrgänge 1831—1842 gebildet

Ebenso werden die Dragoner⸗ und Guidenrekruten, welche im Jahre 1875 zur Eintheilung kommen, nach den Vor⸗ schriften des neuen Gesetzes beritten gemacht werden. Die Offi⸗ ziere des bisherigen eidgenössischen Stabes, welche nach Gesetz noch dienstpflichtig sind oder auf Ansuchen der Militärbehörde sich frei⸗

Bundesrathe zur Bildung der Stäbe der zusammengesetzten Truppen⸗ körper und des Generalstabes, sowie zur Besetzung der Offiziers⸗ stellen der eidgenössischen Truppenkörper verwendet oder den Kan⸗ tonen zur Eintheilung an ihre Truppeneinheiten zugewiesen.

weder einflußreiche Personen verhaftet, noch haben größere Vermögenssequestrirungen stattgefunden. Was die angeblich in jener Angelegenheit eingesetzte Untersuchungskommission angeht, so liegt hier wahrscheinlich eine Verwechslung mit der Disziplinar⸗Kommission vor, welche wegen einiger unruhiger Auftritte eingesetzt wurde, die unter Zöglingen der medizinischen Akademie und des technologischen Instituts vorgekommen waren. Gänzlich erfunden sind die Nachrichten, nach denen die russische Regierung von Khiwa aus ersucht sein sollte, dem Khan gegen einen Aufstand seiner Unterthanen zu Hülfe zu kommen.

Warschau, 14. November. (Ostsee⸗Ztg.) In Podlachien sind unter der griechisch⸗unirten Landbevölkerung, die sich wegen der eingeführten Kirchenreformen noch immer nicht beruhigen kann, Anfangs dieses Monats wieder ernste Unruhen ausge⸗ brochen. Die Veranlassung dazu waren Streitigkeiten verschie⸗ dener Gemeinden mit ihren die Kirchenreformen begünstigenden Pfarrern, die einen so verbitterten Charakter annahmen, daß mehrere Pfarrer von zusammengerotteten Haufen fanatisirter Bauern in ihren Wohnungen überfallen, mißhandelt und mit ihren Familien verjagt wurden. Diese schweren Erzesse riefen die Einmischung der Militärbe⸗ hörden und die Anwendung von Waffengewalt hervor. Die aus den nächsten Garnisonorten nach den Schauplätzen der Un⸗ ruhen abkommandirten Militärabtheilungen erwiesen sich als zu schwach und es mußten größere Abtheilungen aus den unweit der Terespoler Eisenbahn gelegenen Garnisonen und sogar aus Warschau requirirt werden. Am 3. d. M. begab sich der Ge⸗ neralgouverneur Graf Kotzebue nach Podlachien, kehrte aber schon am 5. zurück. Den letzten Nachrichten zufolge sollen die aufrührerischen Bauern durch die bewaffnete Macht überall zur Ruhe und Ordnung zurückgebracht und die Rädelsführer ver⸗ haftet und zur Untersuchung gezogen sein.

Dänemark. Kopenhagen, 14. November. (H. N.)

In dem gestern erschienenen Hefte der „Nationalökonomischen Zeitschrift“ sind einige Aufklärungen über die Kommunal⸗ schulden in Dänemark und Norwegen enthalten. Es geht dar⸗ aus hervor, daß die Gesammt⸗Kommunalschuld Norwegens aller⸗ dings kleiner ist als die Dänemarks; aber Norwegen ist dennoch iel ungünstiger gestellt, indem es scheint, daß im Ganzen ge⸗ nommen ein Mißverhältniß zwischen der Größe der Schuld und der Zahlungsfähigkeit der Kommune besteht; durchschnittlich haben nämlich die ärmeren Kommunen verhältnißmäßig größere Schulden, als die wohlhabenderen. Am ungünstigsten ist das nördliche Norwegen der ärmste Theil des Landes gestellt, wo die Schulden ungefähr doppelt so groß sind als im westlichen Norwegen. Die drückenden Schulden des nördli⸗ hen Norwegens schreiben sich noch von der in 1867 zum Ankauf von Kornwaaren kontrahirten Anleihe. Die gesammte norwe⸗ gische Kommunalschuld war in dem genannten Jahre 9,660,000 dl. dänisch oder 5,54 Rdl. pr. Individ., aber in Dänemark war sie 14,220,000 Rdl. oder 7,86 Rdl. pr. Individ., also bedeutend größer als in Norwegen. Die dänischen Provinzstädte haben jedoch viel geringere Schulden als die norwegischen Städte; denn während auf den Provinzstädten außerhalb Kopenhagens nur 2,514,000 Rdl. oder 10,96 Rdl. pr. Indiv. kommen, hatten die norwegischen Städte eine Schuld von 6,532,000 Rdl. oder 21,32 Rdl. pr. Indiv.; aber man nimmt auch an, daß die norwegischen Stadte im Besitz von größerem Wohl⸗ stande sind als die dänischen. Die Schulden auf dem Lande waren in den beiden Ländern ungefähr gleich groß: auf die dä⸗ nischen Landkommunen fiel eine Schuld von 2,900,000 Rdl. oder 2,18 Rdl. pr. Ind.; auf die norwegischen Landdistrikte 3,200,000 Rdl. oder 2,22 Rdl. pr. Ind. Die dänischen Land⸗ kommunen sind jedoch viel reicher als die norwegischen, so daß die Schulden in den dänischen Landdistrikten also im Verhältniß zur Zahlungsfähigkeit bedeutend kleiner sind. Die Ursache zu diesem Emportreiben der dänischen Kommunalschuld ist somit

weder in den Schulden der Landkommanen, noch in denjenigen

der Provinzstädte zu suchen, sondern es sind die Schulden der Hauptstadt, welche den Ausschlag machen: Die Schulden derselben betrugen nämlich 8,680,000 Rdl. oder 48 Rdl. pr. Individ., wogegen von den Schul⸗

bei dieser Gelegenheit eben dieselbe Meinung aus, welche das englische Handelsamt, sowie die britischen Kronjuristen urgirten, nämlich, daß der Unfall sich außerhalb der territorialen Jurisdiktion Chilis ereignete, worauf Kapitän Hyde sofort in Freiheit gesetzt wurde. Folglich schuldete ihm die chilenische Regierung keine Schadloshaltung, da seine Detention während der Prozedur zur Ermittelung dieses Resultats unerläßlich war. 8- geben im Allgemeinen en Bergbau zu Gunsten der Landwirthschaft ausf. 8 unterm 13. ult. berichtet, daß drei Militär⸗ personen nach einem 26 monatlichen Prozeß für schuldig befunden wurden, den Präsidenten Balta im Juli 1872 auf die Anstiftung der Brüder Gutierrez ermordet zu haben. Das Urtheil ist ungewöhnlich, steht aber in striktem Einklange mit dem peruanischen Gesetz. Majar und Patino haben Loose für ihr Leben zu ziehen, da einer der Beiden die Todesstrafe durch Pulver und Blei erleiden muß. Espinoza wurde zu 15jähriger Einsperrung verurtheilt. Dem Vernehmen nach wird das Salpeterausfuhr⸗Gesetz aufgehoben und eine Resolution an⸗ genommen werden, welche die Salpeter⸗Exporteure verpflichtet, einen Zell von mindestens 25 C. per Centner zu entrichten. Eine junge Dame aus Cuzco, der alten Hauptstadt der Inka's, hat um die Er⸗ laubniß, Jura und für die Grade von Doktoren der Rechte studiren zu dürfen, nachgesucht. Der peruanische Justiz⸗ Minister erwiderte, daß die Gesetze dieser Republik keinen solchen Unterschied zwischen den Geschlechtern anerkenne, um die Dame daran zu verhindern, sich der Rechtsgelehrsamkeit zu widmen. Der Senat hat ohne Debatte den Vorschlag, den Jesuiten die Wiederkehr nach diesem Lande zu gestatten, verworfen. 8 Aus Kingston, Jamaika, wird gemeldet, daß die Behörden dieser Stadt gegen die projektirte Abhaltung eines patriotischen Meetings der dortigen Cubaner einschritten. Cuba. Cubanische Berichte via New⸗Vork melden, daß die In⸗ surgenten die Stadt Geronimo einnahmen und niederbrannten, sowie deren 200 Mann zählende Garnison niedermetzelten. Das Dorf Mayari in Cuba ist durch eine Ueberschwemmung zerstört worden.

Asien. Die neuesten indischen Zeitungen enthalten aus⸗ führliche Mittheilungen über die Verhaftung des angeblichen dena Sahib, aber sie fügen den bereits telegraphisch über⸗ mittelten Thatsachen wenig Neues hinzu. b

Die What. Gazekte⸗ gaägft die Weise, in welcher die Festnahme des Gefangenen bewerkstelligt wurde. Am 21. ult., nach dem Empfang des schon bekannten Briefes von dem angeblichen Nena, stieg Maha⸗ radscha Seindia zu Pferde und berief seinen Divan, um ihm die Information und die die dieserhalb nothwendigen Instruktienen zu unterbreiten. Dann setzte er sich an die Spitze eines Regiments Kavallerie, eines Regiments Infanterie und einer Vatterie Artillerie, und marschirte nach dem Platze, wo die Abkömmlinge der alten Gebieter seiner Vorfahren sich befanden. Er bezeugte ihnen seine Achtung und placirte sie dann in Palkees; das vorher ver⸗ abredete Erfolgsignal drei Kanonenschüsse in rascher Reihefolge wurde gegeben, und die Anhänger der Gefangenen wurden unverzüg.- lich zersprengt. Die Gefangenen wurden nach dem Palast des Ma⸗ haradschas gebracht. Mittlerweile machten der Divan, Ebsen Ali und Vakel dem Residenten, Oberst Osborne, ihre Aufwartung, brachten ihn gegen 11 Uhr Abends nach dem Palast und stellten ihm den Nena vor. Die Aufregung in der Stadt dauerte die ganze Nacht hindurch, aber es waren umfassende Maßregeln zur Verhinderung eines Tumults und zur Beruhigung der Bevölkerung ergriffen worden. Die Haupt⸗ straßen waren von Militär besetzt und starke Truppenabtheilungen Nex standen die ganze Nacht hindurch unter Maharadscha selber besuchte die Posten häufig während der Nacht. Am Morgen des 22. wurden die Gefangenen den Behörden von Morao förmlich überliefert und unverzüglich unter einer starken euro⸗ päischen Bedeckung in Ketten gelegt.

es „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ pend. Daless. hat folgenden Inhalt: General⸗Verfügung vom 13. November 1874. Gesetz vom 3. November d. J., betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Post⸗Taxwesen. General⸗ Verfügung vom 13. November 1874. Verpackung der -neg 8 Packetsäcke bz. Briefbeutel. Bescheidung vom 12. November 1874. Vorausbezahlung der Packetbestellgebühr.

Nr. 19 des „Deutschen Postarchivs“, Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Postverwaltung, hat folgenden In⸗ halt: I. Aktenstücke und Der Berner Postkongreß. Sta⸗ tistische Tabelle über den Postverkehr in den europäischen Staaten (mit Ausnahme der Türkei), in den Vereinigten Stagten von Ame⸗

rika und in Aegypten. II. Kleine Mittheilungen: Das Eisenbahn

mungen über diese Prüfung; er setzt die Bezirke der Eichungsämter fest und ernennt die Eichmeister. Die Letzteren haben vor Uebernahme des Dienstes den durch § 1 des die Vereidigung der Staatsbeamten betreffenden Gesetzes vom 20. September 1871 (Gesetzbl. für Elsaß⸗ Lothringen S. 339) vorgeschriebenen Diensteid vor dem Landgericht ihres Dienstwohnorts zu leisten. Wird ein Eichmeister in den Bezirk eines anderen Landgerichts versetzt, so ist auf der Gerichtsschreiberei des letzteren eine Ausfertigung des Vertheidigungsprotokolls zu hinter⸗ gen. 1 §. 4. Den Eichmeistern liegt außer dem Eichungsgeschäft ob, innerhalb ihres Bezirks die Beachtung der auf die Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge bezüglichen Vorschriften zu überwachen und wegen Zuwiderhandlungen die strafgerichtliche Verfolgung zu veranlassen. In Ausübung dieser Thätigkeit sind die Eichmeister Hülfsbeamte der gerichtlichen Polizei und der Staatsanwaltschaft unterstellt. Bor Gericht machen die wegen Zuwiderhandlungen der bezeichneten A von ihnen innerhalb vierundzwanzig Stunden nach der Entdeckung errichteten und eigenhändig geschriebenen Protokolle für die darin be⸗ kundeten Thatsachen Beweis bis zur Erbringung des Gegenbeweises. Die Eichmeister sind befugt, die den gesetzlichen Bestimmungen. nicht entsprechenden Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge, welche sie im öffentlichen Verkehr antreffen, mit Beschlag zu belegen. 1 Behufs Vornahme der Nacheichung dürfen sie in die Wohnung der Eichungspflichtigen nur am Tage, in die von Gewerbtreibenden benutzten Verkaufsstätten jedoch so lange eintreten, als letztere dem Publikum geöffnet sind. 8 8. §. 5. b Eichungsämter sind in technischer Beziehung der Eichungsinspektion (§. 7), im Uebrigen den Bezirkspräsidenten un⸗ mittel ar untergeordnet, unbeschadet jedoch des im §. 4 vorgesehenen Aufsichtsrechts der Staatsanwaltschaft. Die näheren Bestimmungen über die E6“ . deren Beauf⸗ sichligung werden von dem Ober⸗Präsidenten erlassen. 3 G 8 Die Gebühren für die Geschäfte der Eichungsämter werden für Rechnung des Landes durch die Steuerempfänger erhoben. Für die Erhebung der Gebühren und die Erledigung der dagegen ge⸗ richteten Beschwerden sind die auf die direkten Stenern bezüglichen Vorschriften .he. Regelung des Verfahrens er⸗ folgt durch den Ober⸗Präsidenten. 3 1“] 5 70 Die Pere Paüseabaen die technische Geschäftsführung der Eichungsämter, sowie die Fürsorge für eine periodisch wiederkehrende Vergleichung der im Gebräuche der Eichungsämter befindlichen Eichungs⸗ normale mit den Normalmaßen und Gewichten „(Art. 17 der Maß⸗ und Gewichtsordnung) liegt der Eichungsinspektion ob, welche ihren Sitz in Straßburg hat. Dieselbe ist in technischer Beziehung der Normal⸗Eichungskommission (Art. 18 der Maß⸗ und Gewichts⸗ ordnung), im Ueprigen dem Ober Präsidenten unmittelbar untenptordnch⸗ welcher ihre Geschäftsführung regelt. Die Mitglieder der Eichungs⸗ Inspektion werden von dem Ober⸗Präsidenten im Einvernehmen mit der Normal⸗Eichungskommission ernannt. . Die Eichungs⸗Inspektion versieht für den Eichungsbezirk, in welchem sie ihren Sitz hat, zugleich die Geschäfte des §. 8. Gemeinden, welche die erforderlichen Einrichtungen he⸗ schaffen, ist die Errichtung eines Faßeichungsamtes als Gemeinde⸗ t gestattet. 16“ ic. solcher Anstalten (Faßeichmeister) werden von dem Kreisdirektor im Einvernehmen mit der Eichungs⸗Inspektion ernannt und vor Uebernahme 88 auf ene und gewissen⸗ hafte Pflichterfüllung von dem Kreisdirektor vereidigt. 1 hafte llichtestunnsamter sind hinsichtlich ihrer technischen Geschäͤfts⸗ führung in gleicher Weise, wie die Eichungsämter, der Fichüugs In⸗ spektion unterstellt. Die Gehühren für die Geschäfte derselben wer⸗ den für Rechnung der Gemeinden erhoben. Die Erhebung dieser Gebühren wird durch den Ober⸗Präsidenten geregelt. §. 9. Vom 1. Juli 1875 an werden Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge, welche den Vorschriften der Maß⸗ und Gewichtsord⸗ nung nicht entsprechen, zur (ersten) Eichung nicht mehr zugelassen. Zu der ersten Nacheichung, welche nach dem 1. Juli 1875 an einem Drte vorgenommen wird, sind Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge, welche den bisherigen Vorschriften entsprechen und bereits im Fffent. lichen Verkehr benutzt werden, zuzulassen. Nur, sofern ihre Nach⸗ eichung zu dem bezeichneten Zeitpunkte stattgefunden hat, dürfen die⸗ selben ferner im G benutzt werden und sind sie zu spa acheichungen zuzulassen. b 2 soßteinig. 86 das Maß⸗ und Gewichtswesen betreffenden 8 vom 18 germinal III., vom 19 frimaire VIII. und vom 4. Juli 1837, sowie die Königlichen Ordonnanzen vom 17. April und 16. Juni 1839 treten mit dem 1. Juli 1875 außer Kraft, soweit sie mit den Bestimmungen in §. 1 Absatz 2 und 3 dieses Gesetzes urverein⸗

bar sind, schon mit dessen Verkündung. Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc