— Die Fregatte, Challenger’” ist mit der englischen wissen⸗ — Der neuzebildete Fleischkonsumverein in Gera (Ver⸗ R 82A ” Kö ’ hren⸗Friedens M schäaftlichen Expedition an Bord am 11. d. Ns. von Australien einsschlächterei) zeigt an, daß vom 15 November ab der Verinn. von “ zum en en ei . nzeiger un onig 1 ren 1 1 beide an der zur Beschlußfähigkeit nöthigen Vollzähligkeit fehlen; in Hongkong angekommen. “ Schlachterzeugnissen begonnen hat Das Verkaufslokal ist jeden Tag 8 1 von 6 Uhr früh bis 8 Uhr Abends, an Sonn⸗ und Festtagen von 3 272 Berlin Donnerstag den 19 N vember “ ᷑& e 9 ₰ 72 2 Beschwerden sind in einem im Vereinslokale angebrachten Briefkasten — n eeeeeemeerwareaen —-MM¾ͤüä-ä⸗ä-⸗-ꝛ ——
in 7 Fällen war die Staatsanwaltschaft unzulänglich vertreten, Land⸗ und Forstwirthschaft. 8 — 3 1 ttc⸗ in 13 Fällen brachten Feiertage Verzögerungen hervor. Die Berlin, 19 November. Das Landes⸗Oekonomie⸗Kol⸗ 6 bis 9 Uhr früh und 4 bis 8 Uhr Abends geöffnet. Wünsche und zu legen. 5 . 8 Si b b j Verpflichtungen haftet 4 ;16 . Königreich Preußen. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtung Das Comité der deutschen Aktionäre der Elisabeth⸗West⸗ nig ß der Kreis mit seinem Vermögen.
der etatsmäßigen Friedensrichter verschuldet, in 33 Fällen durch das Ausbleiben der sog. Ehren⸗Friedensrichter, 64 Male ließen es
bank unter das Gesetz stellen will.
größte Zahl der nicht zu Stande gekommenen Konferenzen brachte legium setzte gestern unter dem Vorsitz des Geh Regierungs⸗Raths die Aufgabe der Gesetzgebung, die
der April (38), die geringste der Juni (13), was im Charakter Dr. Thiel seine Berathungen, denen auch wieder der Minister für die
Bedingungen zu regeln,
der betreffenden Monate liegt, da die Uebergangs⸗Jahreszeiten zwischen dem Winter und Sommer zu weiteren Reisen bei uns am wenigsten angenehm sind. Nach den Provinzen haben am meisten vereitelte Friedensrichter⸗Plenarkonferenzen folgende Gouver⸗ nements aufzuweisen: Kiew, Pensa, Kostroma, Kaluga, Tula, Tschernigow.
Der Oktober war noch durch den Monstreprozeß der Aeb⸗ tissin Mitrofania bemerkenswerth. Diese Dame, eine geborene Baronesse Rosen, früher Hofdame, jetzt 52 Jahre alt, hatte ihr Kloster zu Serpuchow bei Moskau zu hoher Blüthe gebracht. Sie errichtete dabei zum Vortheile des Klosters und der ihr unter⸗ gebenen religiösen Genossenschaften eine Menge Fabriken und ließ sich in Unternehmungen ein, welche gewaltige Summen ver⸗ schlangen. Die Mittel, welcher die Aebtissin zur Deckung ihrer Defizite sich bediente, zogen ihr eine Anklage auf Wechselfälschung und betrügerische Schwindelei zu. Es wurden bei dem Pro⸗ zesse, der 11 Tage dauerte, 103 Zeugen abgehört und den Ge⸗ schworenen 270 Fragen vorgelegt. Die Angeklagte ward schuldig gesprochen und unter Verlust aller besonderen und bevorzugten Standesrechte zur Verbannung nach dem Gouvernement Je⸗
isseisk verurtheilt.
Amerika. Cuba. Der östliche Theil von Cuba wurde einem Telegramm aus Havanna zufolge von heftigen Stürmen heimgesucht. Mehrere Städte wurden überschwemmt und einige Einwohner verloren ihr Leben. Namentlich hat das Fgae
sehr gelitten.
Asien. Aus Japan erfährt die „Times“, daß Yoshida Kirjononi wegen seiner Ernennung zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei den Vereinigten Staaten am 10. September seinen Posten als Vize⸗Finanzminister niederlegte.
Afrika. Marocco. Aus Gibraltar wird der „A. A. C.“* zufolge unterm 10. d. M. gemeldet: Nach hier von Algier ein⸗ gegangenen Berichten befürchten die maurischen Stämme eine Züchtigung aus den Händen des Sultans Muley Hassan und werden wahrscheinlich eine Zuflucht auf französischem Gebiet suchen. Es heißt auch, daß viele algierische Stämme der schwe⸗ ren Steuerbürden müde und mit der Ersetzung des Civilgouver⸗ neurs durch einen militärischen Gouverneur unzufrieden, geneigt sind, nach Algier und Tunis zu entkommen, und nur die fran⸗ zösischen Behörden verhindern sie an der Auswanderung.
Vereinswesen.
Berlin, 19. November. Die Lieferanten des Berliner Hausfrauen⸗Vereins eröffnen heute bei freiem Entrée in den Räumen des Industriegebäudes (Kommandantenstraße 77/79) eine Weihnachtsausstellung mit Verkaufsbazar. Die Aus⸗ stellungsobjekte bilden: Haus⸗ und Küchengeräth, Fertige Wäsche und Weißwaaren, Papier⸗, Galanterie⸗ und Lederwaaren, Damen⸗Mäntel, Korsets und Jupons, Parfümerien und chinesische Waaren, Spiel⸗ waaren, Kleiderstoffe, Bilderbücher, Schirme, Gemä de in Oeltarben⸗ druck, Leinenwaaren (speziell Weihnachte⸗Artikel), Delikatessen und Baumkonfekte, Alfenidewaaren, Portefeuilles, Konditorei, Kolonial⸗ und Delikatesse⸗Waaren, Schreibmateriglien und Lederwaaren, Weißwaaren, Parfümerien, Korbwaaren, Tapisserie⸗Manufaktur, Porzellan⸗ und Glaswaaren, Marzipan und Zuckerwaaren, Buchhandlung, Bronze⸗ waaren, Bashliks, Strumpfwaaren, Puppen, Damen⸗Konfektion, Seidenband und Weißwaaren.
8 1 8 Kunst, Wissenschaft und Literatur. 8
Berlin, 19. November. Der in weitesten Kreisen Berlins be⸗ kannte Sanitätsrath Dr. Julius Beer ist gestern Vormittag um 10 Uhr hierselbst gestorben.
Nouvelle législation prussienne réglant les rap- ports entre l'Eglise et 1'Etat (Berlin G. van Muyden). Das vorliegende gut ausgestattete Werk hat die Bestimmung, die im Auslande vielfach verbreiteten irrigen Ansichten über die preußische deutsche Kirchenpolitik zu berichtigen. Das Buch enthält die maß⸗ gebende Uebersetzung sämmtlicher Kirchengesetze, ein Résumé der⸗ selben, die bei Gelegenheit der kirchenpolitischen Debatten im Reichs⸗ tag und Landtag von dem Reichskanzler und dem Minister der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten gehaltenen Reden, die Aktenstücke über die Aufhebung der katholischen Abtheilung im Kultus⸗Ministerium und die Ernennung des Kardinals Hohenlohe, den Brief⸗ wechsel zwischen Sr. Majestät dem Kaiser und dem Papst, die Ant⸗ wort Sr. Majestät auf die Adresse des Grafen Russel, die Adressen der staatstreuen Katholiken, endlich den bekannten Aufruf an die ka⸗ tholischen Wäyler und mehrere auf den Kirchenkonflikt bezüglichen Reden von Abgeordneten, z. B. von Sybel und Gneist.
— Der am 15. Nachts verstorbene Dr. Heinrich Brockhaus,
landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal beiwohnte, fort. Nach Feststellung des Protokolls nahm zunächst der Minlster Dr. Friedenthel das Wort, um über diejenigen Arbeiten der Versammlung Mittheilung zu machen, welche den nach seiner gestrigen Vorlage zu bildenden Kommissionen zunächst zur Begutachtung überwiesen werden sollen und über welche dieselben schon in den nächsten Tagen — möglichst noch Ende dieser Woche — in Berathung treten sollen. Der Kommission für die Agrargesetzgebung werde ein Gesetzentwurf, betreffend die Ausdehnung der Bestimmungen über die Un⸗ schädlichkeits⸗Erklärungen bei Abtrennung kleiner Grundstücks⸗ parzellen und ob hierbei die Bestimmungen der älteren Provinzen auf die neuen Landestheile und die Rheinprovinz anzuwen⸗ den seien, vorgelegt werden. Der Kommission für die Arbeiterver⸗ hältnisse soll das im landwirthschaftlichen Ministerium ausgearbeitete Gesetz über die ländlichen Arbeiterverhältnisse zugehen. Die Kom⸗ mission für das Veritinärwesen werde die neue Seuchenordnung zur Begutachtung erhalten. Der Wegebaukommission sollen die Grund⸗ gedanken der neuen Wegebaugesetzgebung zur gutachtlichen Aeußerung vorgelegt werden. In dieser Kommisston, welche das Verkehrswesen überhaupt umfassen soll, könnten auch Tariffragen auf Grund spezieller Anträge Besprechung finden. Der Kommission für die Landespferde⸗ zucht solle zunächst die Frage vorgelegt werden, inwieweit das von dem freien Kongreß bei Gelegenheit der diesjährigen internationalen land⸗ wirthschaftlichen Ausstellung zu Bremen berathene und angenommene Projekt auf Gründung einer deutschen Pferdezucht⸗Kommission aus⸗ führbar ist, oder ob es für Preußen einer Modifikation bedürfe. Fer⸗ ner werde sich dieselbe Kommission mit der Frage zu beschäftigen haben, wie die Prämien bei der Pferdezucht — Rennprämien, Schau⸗ prämien, Zuchtprämien u. s. w. — zu ordnen seien. Was das Unter⸗ richtswesen anbetrifft, so werde der Minister Veranlassung haben, schon in der nächsten Session des Abgeordnetenhauses seine Ansichten über die systematische Organisation des landwirthschaftlichen Unter⸗ richtswesens zu entwickeln. Für jetzt wolle er nur erklären, daß er keineswegs, wie einzelne Zeitungen berichtet hätten, in der Ver⸗ bindung der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten mit den Universitäten den einzigen und allein richtigen Weg erkenne. Er habe in letzter Zeit mit Interesse von den Einrichtungen der ver⸗ schiedenen Unterrichtsanstalten Kenntniß genommen, und sei gerade dadurch in dieser seiner Ansicht bestärkt worden.
Ein dringlicher Antrag, betreffend die Betheiligung landwirth⸗ schaftlicher Sachverständiger bei der Festsetzung der Eisenbahnfracht⸗ tarife, wird auf Beschluß des Plenums in einer der nächsten Sitzun⸗ gen zur Verhandlung gelangen; ebenso wird die Wahl der Preisrichter für die beiden neuen von der Koppe⸗Stiftung ausgeschriebenen Preis⸗ aufgaben auf heute vertagt. — In Bezug auf die Differenz der Preisrichter über die frühere Preisaufgabe der Koppe⸗Stiftung, betreffend die neueren Resultate der wissenschaftlichen Forschun⸗ gen für die thierische Ernährung, — in welchen Fällen be⸗ kanntlich nach den Statuten der Koppe⸗Stiftung das Kollegium die endgültige Entscheidung zu treffen hat — beschließt die Versammlung, in Uebereinstimmung mit dem Urtheil zweier Preis⸗ richter, gegenüber dem dissentirenden Votum des dritten, daß der Preis dem Einsender der einzigen Konkurrenzschrift mit dem Motto: „Die Prinzipien u. s. w.“ zu ertheilen sei, indem sie gleichzeitig die Erwar⸗ tung ausspricht, daß der Verfasser die Preisschrift vor ihrer Ver⸗ öffentlichung mit den dem heutigen Standpunkt der Wissenschaft entsprechen⸗ den Zusätzen versehen werde. — Ueber den Antrag des Hrn. Lehmann, betreffend die Bestrafung des Kontraktbruchs der ländlichen Arbeiter, entspann sich eine längere Geschäftsordnungs⸗Debatte. Der Ausschuß hatte den Antrag gestellt und dem Kollegium empfohlen, die Be⸗ rathung dieses Antrages auszusetzen und in Gemeinschaft mit dem in dem landwirthschaftlichen Ministerium ausgearbeiteten Gesetze über die ländlichen Arbeiterverhältnisse, sowie in Gemeinschaft mit einem Antrage des Hrn. v. Hagen⸗Preneslaw: über den Einfluß des Freizügigkeitsgesetzes und der Heimathgesetzgebung der Neuzeit auf die ländlichen Arbeiterverhältnisse Ermittelungen anzustellen, der zu wählenden Kommission für die Arbeiterverhältnisse zu über⸗ weisen. Das Plenum konnte sich dieser Ansicht nicht anschließen, sondern beschloß, über das Materielle des Antrages des Hrn. Lehmann in einer der folgenden Sitzungen in Berathung zu treten. — Dasselbe beschloß ferner, den Antrag des Hrn. Limbourg, bezüglich mehrerer Vorschläge und Maßregeln zur Hebung der inländischen Pferdezucht, und den Antrag der HH. Wehrmann und Hermkerk, auf Errichtung eines Hauptgestüts auf dem Westerwalde, entsprechend dem Antrage des Ausschusses, der neu zu bildenden Landespferdezucht zu überweisen. Ebenso wurde ein dringlicher Antrag des Hrn. Lenz, betreffend das Gesetz, wonach in Hohenzollern Mobilien nur bis zu Dreiviertel ihres Werthes versichert werden dürfen, einer Kommission zur Begutachtung
und Berichterstattung überwiesen.
— Aus New⸗York meldet man: Die Entwaldung Ame⸗ kas geht mit Riesenschritten vor sich. 8,000,000 Acres werden jährlich entwaldet, während nur 10,000 neu bepflanzt werden. Chicago allein konsumirt jährlich 10 000 Acres Wald. In einem Zeitraume von zehn Jahren werden 12,000,000 Acres Wälder niedergebrannt, nur um schnell den Boden benutzen zu können. In Wisconsin werden jährlich 50,000 Acres gefällt, um den Bedarf Nebraskas und Kansas zu befriedigen.
Gewerbe und Handel.
In der am 18. November in Ruhrort abgehaltenen General⸗ versammlung der Bergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft „Phönix“ zu
bahn hat sich nach langen Verhandlungen mit dem Verwaltungsrath über folgendes Arrangement, betreffend die Differenzen aus dem Kost⸗ geschäft, geeinigt: 1) Es werden von interessirter Seite 200,000 Fl. ö. W. erlegt und dafür die nahezu werthlosen 300 Aktien der Kom⸗ misstionsbank und 1100 Aktien der Report⸗ und Kreditbank aus dem Depot entfernt; 2) die anderen Effekten, 4975 Aktien der Tramway⸗ bau⸗Gesellschaft, 2450 Aktien der allgemeinen österreichischen Bank und 3000 Aktien der Unionbaubank werden als lebens⸗ und entwick⸗ lungsfähig und in Erwartung einer Realisation zu besseren Coursen als dermalen zurückbehalten; 3) dem §. 34 des Statuts wird ein Zusatzartikel gegeben, welcher die Anlage der Betriebsüber⸗ schüsse im I“ untersagt; 4) für die in der nächsten ordent⸗ lichen Generalversammlung (Mai 1875) vorzunehmenden Neuwahlen in den Verwaltungsrath ist unter bindender m der Eintritt zweier deutscher Aktionäre sichergestellt. Auf dieses Kompromiß hin hat der Verwaltungsrath für den 15. Dezember eine ordentliche General⸗ versammlung ausgeschrieben, wo auf Antrag des Revisionsausschusses die in der Generalversammlung vom 24. Mai d. J. versagte Decharge für das Kostgeschäft beantragt und nächst der statutarischen Ergän⸗ zung unter der Bedingung beschlossen werden soll daß obgedachte Punkte in Vollzug gelangen. 8
Verkehrs⸗Anstalten. 1
Das Technische Bureau des Direktoriums der Magdeburg⸗ Halberstädter Eisenbahngesellschaft hat soeben im Verlage der Hof⸗ buchdruckerei von Carl Friese in Magdeburg ein „Norddeutsches Eisenbahn⸗Coursbuch“ erscheinen lassen. Dasselbe enthält so⸗ wohl die Routen, als auch die Spezialfahrpläne sämmtlicher Eisen⸗ bahnen Norddeutschlands; allgemeine Bestimmungen für das reisende Publikum; besondere Bestimmungen (Schlacht⸗ und Mahlsteuer, Wildpretsteuer, Zollabfertigung im internationalen Vertehr); die Restaurationstaxe für die Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn; Be⸗ stimmungen über Droschkenbestellung und Droschkentarif in Berlin; Ausweise der Dampfschiffahrten nach Norderney, Borkum und Helgoland. Der Preis des außerdem mit einer Karte ausgestatteten handlichen Büchelchens beträgt 5 Sgr.
— Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft hat den Vertrag wegen Betriebsleitung der Werrabahn pro 1. Ja⸗ nuar 1876 gekündigt, sich auch zu einer früheren eventuell sofortigen Lösung des Vertragsverhältnisses bereit erklärt. Diese Lösung ist von der Thüringischen Bahnverwaltung schon seit Jahren beabsichtigt und bisher nur auf Veranlassung der bei derselben betheiligten Staats⸗ regierungen beanstandet gewesen.
— Nachdem am 14. November bereits der Königliche Landrath des Oelser Kreises, Hr. v Rosenberg, die Strecke Oels⸗Groß Graben der Oels⸗Gnesener Eisenbahn inspizirt hatte, veranstaltete, wie die „Schles. Ztg.“ mittheilt, am 15. d. mit Genehmigung der Direktion der Oels⸗Gnesener Eisenbahn die Firma Döring, Richter u. Co., welche von Oels bis Frauenwalde die Erdarbeiten und von Oels bis Militsch den Oberbau genannter Bahn ausgefüyrt hat, die erste größere Probefahrt von Oels bis Groß⸗Graben. Die ganze Strecke Oels⸗Gnesen soll zum Juni k. J. dem fahrplanmäßigen Be⸗ triebe übergeben werden. Sie hat eine Länge von 164 Kilometern S8. 22 Meilen). Bahnhöfe sind in: Oels, Juliusburg, Groß⸗Graben,
raschnitz, Militsch, Zduny, Krotoschin, Kozmin, Jaroschin, Neustadt⸗ Zerkow, Miloslaw, Wreschen, Czerniejewo und Gnesen. Bis auf die Strecke Frauenwalde⸗Militsch (etwa 2 ½ Meile) Kozmin⸗Krotoschin gigen 2 ¼ Meile) ist die ganze Bahn bereits mit Arbeitszügen be⸗ ahrbar.
Königliche Schauspiele.
Freitag, den 20. November. Opernhaus. (227. Vor⸗ stellung.) Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Elisabeth: Fr. v. Voggenhuber. Venus: Frl. Horina. Landgraf: Hr. Fricke. Tannhäuser: Hr. Niemann. Wolfram: Hr. Betz. An⸗ fang halb 7 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (237. Vorstellung.) Zum ersten Male: Ein gefährlicher Freund. Lustspiel in 1 Akt aus dem Fran⸗ zösischen von A. Fresenius. In Scene gesetzt vom Direktor Hein. — Hierauf, zum ersten Male: Neckereien. Lustspiel in 1 Akt von A. v. Winterfeld. In Scene gesetzt vom Direktor Hein. — Zum Schluß, neu einstudirt: Der zerbrochene Krug. Lust⸗ in 1 Akt von H. von Kleist. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗
reise.
Sonnabend, den 21. November. Opernhaus. (228. Vorstellung.) Cesario. Oper in 3 Akten nach Shakespeare’s „Was ihr wollt“ von Emil Taubert. Musik von Wilhelm Taubert. Ballet von P. Taglioni. Unter Direktion des Komponisten. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (238. Vorstellung.) Ein Erfolg. Lustspie
8 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel reise.
Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenständ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
nommen.
rivilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗ obligationen des Soldiner Kreises im Betrage von 428,700 Reichs⸗ mark. III. Emission.
Vom 19. Oktober 1874.
Nachdem von der Kreisversammlung des Soldiner Kreises auf den Kreistagen vom 8. Mai und 29. August d. J. beschlossen worden, die zur Konvertirung der auf Grund Unserer Privilegien vom 20. Fe⸗ bruar 1848 — Gesetz⸗Samml. S. 82 — und vom 26. Juli 1854 — Gesetz⸗Samml. S. 486 — ausgegebenen und noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Kreisobligationen in dergleichen vier und ein halb prozentige Werthpapiere erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisversammlung, 1
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem e Betrage von 428,700 Reichsmark ausstellen zu dürfen, — 1
da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der
Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus⸗ stellung von Obligationen zum Betrage von 428,700 Reichsmark, in Buchstaben: „Vierhundert acht und zwanzig Tausend siebenhundert Reichsmark“ welche in folgenden Apoints: 360,000 Reichsmark à 300 Reichs mark, 68,700 Reichsmark à 150 Reichsmark, zusammen 428 700 Reichsmark, nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe
iner Kreissteuer mit 4 ½ Prorent jährlich zu verzinsen und nach der
durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1875 ab mit wenigstens jährlich 1 ½ Prozent des Kapitals unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, — durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge⸗ nehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In⸗ haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 1 b 8
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Baden⸗Baden, den 19. Oktober 1874. (L. S.) lhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
Regierungsbezir
16“ 1“““ Frankfurt a. O. Obligation des Soldiner Kreises
Emission
Nr.
Mark Reichswährung Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 19. Oktober 1874 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu
. vom . . ten ö1A*“X“
1“ pro. III E1““
Auf Grund der Kreistagsbeschlüsse vom 8. Mai und 29. August 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 428,700 Reichsmark bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Soldiner Kreises, Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns⸗ schuld von... .. .. Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt worden, und mit 4 ½ (vier und einhalb) Prozent jährlich zu verzinsen ist. .“
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 428,700 Reichsmark geschieht vom Jahre 1875 ab allmählich innerhalb eines Zeit⸗ raums von 32 Jahren aus einem zu diesem Behufe ge⸗ bildeten Tilgungsfonds von wenigstens 1 ½¼ Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 18 1
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1875 ab in dem Monate Dezember jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen
zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. und in dem Soldiner Kreisblatte, sowie in einer zu Berlin erscheinenden Zeitung. b
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli,
von heute an gerechnet, mit vier und ein halb Prozent jährlich in
gleicher Münzsorte mit jenen verzinset.
8 4 ₰ — Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer
Ugterschrift ertheilt. Goldin, bihn nü 1418.
(Siegel des Landraths.) 8 Die Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Soldiner Kreise. Anmerkung. Die Unterschriften sind eingenhändig zu unterzeichnen.
Regierungsbezirk Brandenburg. “ Frankfurt a. O. Erster (bis zehnter) Zinscoupon (1te) Serie zu der Kreisobligation des Soldiner Kreises
3. Emission. 1 .
über Mark Reichswährung zu vier und einhalb Prozent Zinsen über . . . .. Mark. Pfennige.
er Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 8 4 6 1 18 8 (19 .—) und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das Halbjahr om. bis mit (in Buchstaben) Pfennigen bei der Kreis⸗Chausseebau⸗Kasse zu Soldin. Soldin, den. ten 18 .. 1
Die Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Soldiner Kreise.
Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen⸗ den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 3 Anmerkung: Die Namenzunterschriften können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.
Provinz
Regierungsbezirk
ovin 1 3 Frankfurt a. O.
Brandenburg. Salon
zur Kreisobligation des Soldiner Kreises 9. Cmeson
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückga der Obligation des Soldiner Kreises 3. Emission Littr Nr. .über .. . Mark Reichswährung à 4 ½ Prozent Zinsen, die .. te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18. .(19 .) bis 18 (19 ) bei der Kreis⸗Chausseebau⸗Kasse zu Soldin. Feiidin, den Die Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Soldiner Kreise.
Anmerkung: 1) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 1 2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
9.-Zinscoupon. 10. Zinscoupon.
Talon.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 19. November. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags nahm in der ersten Berathung über das Bankgesetz zuerst der Bundeskommissar, Geheimer Ober⸗ Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis das Wort:
Meice Herren! Die Vertreter der Mehrheit dieses Hauses haben — das ist wohl als das Resultat der bisherigen Debatte anzuerken⸗ nen — sich übereinstimmend dahin ausgesprochen, daß es die Aufgabe des Hauses sei, den Entwurf einer Kommission zu überweisen und in dieser Kommission den Versuch zu einer Vereinbarung über die Er⸗ richtung einer Reichsbank unter Anerkennung der wesentlichsten Prin⸗ zipien zu machen, welche dem Entwurf zu Grunde liegen. Ich bin nicht in der Lage, die Zukunft vorauszusehen und zu sagen, ob der Versuch gelingen oder mißlingen wird. Gelingt er nicht, dann, meine Herren, stehen wir vor derselben Frage, vor welcher der Ge⸗ setzentwurf bei seiner Aufstellung stand, vor der Frage: ist es gerathen, einfach bei der Verlängerung der Geltung des Gesetzes von 1870 zu bleiben und die Regelung der Bankfrage hinauszuschieben? oder ist es geboten, im Interesse der Entlastung des Verkehrs von ungeeigneten Zahlungsmitteln und im Interesse der Sicherung der Durchführung der Muͤnzreform jetzt einen Schritt auf dem Gebiete der Bankgesetz⸗ gebung zu thun, der in Uebereinstimmung mit den von den Ver⸗ tretern der Majorität anerkannten Prinzipien eine Regelung des Bankwesens herbeiführt und die Frage der Reichsbank der Zukunft — vielleicht der nächsten Zukunft — überläßt? Bei Begntwortung dieser Frage habe ich nichts weiter zu thun, als Ihnen nochmals die Aufgaben des Gesetzentwurfs, die derselbe sich gestellt hat, vorzuführen und Ihnen an der Entwicklung der letzten Jahre zu zeigen, welche Folgen voraussichtlich eintreten würden, wenn ein Gesetz zur Regelung des Bankwesens gegenwärtig nicht erlassen
unter
welchen, und die Grenzen festzustellen, innerhalb wel⸗ cher künstliche Zahlungsmittel geschaffen werden dürfen, nicht aber eine Institution zu schaffen, welche nach für die Gesetz⸗ gebung nicht im Voraus zu erkeunenden Grundsätzen frei waltet, und welcher die Entwickelung im Einzelnen dann preisgegeben wird. Wenn wir nun die Frage beantworten wollen, was wir wünschen sollen, die einfache Verlängerung des Gesetzes vom Jahre 1870 oder ein Gesetz, welches zunächst allgemein anerkannte Zwecke mit Sicher⸗ heit erreicht, so müssen wir uns die Bewegungen des Bank⸗ geschäftes und der ungedeckten Notenemission vergegenwärti⸗ gen, die unter der Herrschaft des Gesetzes vom Fahee 1870 bis jetzt stattgefunden haben. Das Gesetz vom Jahre 1870 hat nur verhindern können, daß neue Banknotenprivilegien ent⸗ standen, — es sind nur außer der Preußischen Bank fünf andere Banken mit der unbeschränkten Notenemissionsbefugniß, — und es hat diese Banken nicht verhindern können, ihren Besitzstand an ungedeckten Noten nach Kräften zu erweitern. Das Gesetz hat ferner, da es eine Schranke der ungedeckten Notenemission nicht auferlegen konnte, nicht verhindern können, daß dieselbe in Deutschland ihrer natürlichen Strö⸗ mung folgte, ihrer natürlichen Strömung, sich von Jahr zu Jahr zu erweitern, bis endlich, da die Bäume nicht in den Himmel wachsen können, ein gewaltsamer Rückschlag eintreten mußte. Vom Beginn des Jahres 1867 datirt die letzte Bewegung der un⸗ gedeckten Notenemission; ihr war eine ähnliche Bewegung, eine steigende und durch einen energischen Rückschlag zurückgedrängte Bewegung vorausgegangen; der Rückschlag fand im Jahre 1866 statt. Im Jahre 1867 hatte im Januar bei einem Diskontosatz von 4 Prozent die Preußische Bank einen ungedeckten Notenumlauf von etwa 47 Millionen Thalern, die fünf übrigen Banken, welche das Recht der unbeschränkten Notenemission besitzen, hatten einen ungedeckten Noten⸗ umlauf von 6 ½ Millionen Thalern, ihr ungedeckter Notenumlauf be⸗ trug also etwas weniger als ½ des gesammten Umlaufs derjenigen Banken, welche die unbeschränkte Notenemissionsbefuzniß hatten. Jetzt bitte ich Sie, mit mir zu verfolgen, wie das Niveau der ungedeckten Notenemission von Jahr zu Jahr gestiegen i6.. 3 In der bis dahin herrschenden Silberwährung lag allerdings ein besonderes Reizmittel zur Steigerung dieses Niveaus, denn wegen der Gewichtigkeit dieses Metalls waren die papiernen Zahlungsmittel naturgemäß in weit größerem Umfange gesucht, als sie gesucht sein werden, wenn wir die Goldwährung definitiv durchgeführt haben. Außerdem aber lag in der Silberwährung eine Sicherung gegen den Abfluß von Edelmetall, weil dieses Edelmetall, Silber, Niemand recht wollte. In dieser Beziehung wird sich die Situation allerdings ändern mit Eintritt der Goldwährung. Silber ist das ziemlich all⸗ gemein abgewehrte Edelmetall, soweit es sich um Währungsmetall, handelt, Gold das allgemein gesuchte Metall. Es wird also, sobald die Goldwährung durchgeführt ist, sich viel eher und viel leichter ein Abfluß von Edelmetall einstellen, als es der Fall war unter der Herrschaft der Silberwährung. Und was wird die weitere Folge perr Während bei der Herrschaft der Silberwährung die fortgesetzte Steigerung des Umfangs der künstlichen Zahlungsmittel mit Noth⸗ wendigkeit zu einem Rückschlag führen mußte, der am Kapitalmarkte hervortrat, wird, wenn die gleiche Bewegung unter der Herrschaft der Goldwährung einträte, ein Rückschlag eintreten, der lediglich auf dem Geldmarkt sich vollzieht. Die Einführung der Goldwährung wird also die Lage unserer Verhältnisse in dieser Beziehung wesentlich verbessern. 3 Im Jahre 1869, im Anfange Oktober, trat eine Erhöhung des Diskontosatzes von 4 auf 5 Prozent ein. Ich kann nur die Erhöhun⸗ gen, welche von der Preußischen Bank ausgesprochen sind, bezeichnen; indeß ist ja bekannt, daß mehr oder weniger die Bewegungen au den Diskontoplätzen Deutschlands übereinstimmend waren. Damals, bei dieser Erhöhung, betrug die ungedeckte Notenemission der Preußischen Bank 55,300,000 Thaler. Die ungedeckte Noten⸗ emission der übrigen 5 Banken mit unbeschränkter Noten⸗ Emissionsbefugniß 11 ¾ Millionen Thaler. Die letzteren hatten also bereits der Summe der ungedeckten Notenemission dieser Banken erreicht. Das Niveau, bei welchem eine Erhöhung des Diskonto⸗ satzes von dem regelmäßigen Stand von 4 Prozent eintrat, betrug 67 Millionen ungedeckter Noten bei diesen Banken. Nachdem der Diskontosatz von der Erhöhung wieder um 4 Prozent urückgegangen war am 15. Februar 1870 bei einer ungedeckten Notenemission von 72 Millionen, also beinahe 20 Millionen mehr, als im Anfang des Jahres 1867, trat das zweite Mal eine Erhöhung des Diskontosatzes von 4 Prozent auf 6 Prozent ein am 15. Juli 1870. Bei dem diesem Zeitpunkt vorausgegangenen Monatsschluß, also Ende Juni 1870, betrug die ungedeckte Notenemission der Preußischen Bank 78 Millionen, die der übrigen Banken mit un⸗ beschränkter Notenemissionsbefugniß 14 ¾ Millionen, der gesammte ungedeckte Notenumkauf dieser Banken 93 Millionen, und die übrigen Banken, die Sächsische, Leipziger, Gothaer, Geraer, Bückeburger hatten zusammen ½¼ dieser Summe des ungedeckten Notenumlaufs. Ich mache darauf aufmerksam, daß, während im Jahre 1869 schon bei 67,000,000 Thlr.n ungedecktem Notenumlauf eine Erhöhung des Diskontos über den regelmäßigen Satz eintrat, man im Jahre 1870 erst bei einem ungedeckten Notenumlauf von 93,000,000 Thlrn. diesen Zeitpunkt der Erhöhung des Diskontos für gekommen erachtete. Der Diskonto bewegte sich nun ziemlich lange über den regel⸗ mäßigen Satz von 4 Prozent, er ging erst auf diesen Satz wieder zurück im Anfange März im Jahre 1871 bei einer ungedeckten Noten emission dieser 6 Banken, welche ich hier ins Auge fasse, von zu⸗ sammen 98,000,000 Thlrn., und von dieser Summe kamen auf die
1
*
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Kreis Chausseebau⸗Kasse in Soldin, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Chef der Verlagsbuchhandlung F. A. Brockhaus, geboren am 4. Februar 1804 zu Amsterdam, war mehr als 50 Jahre lang Mit⸗ inhaber, seit 1850 ältester Chef der bekannten Verlagsbuchhandlung, er war ferner auch Mitbegründer der von ihm verlegten, in Leipzig erscheinenden „Deutschen Allgemeinen Zeitung“. Mitte der fünfziger
Laar waren 55 Aktionäre, welche 4745 Aktien Litt. A. und 605 Aktien Litt. B. vertraten, anwesend. Der Antrag einiger Aktionäre auf Rückzahlung des für die neuen Aktien bezahlten Agio's wurde abgelehnt und die ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsrathes wiedergewählt. Die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr
können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff
meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der
würde.
Der Gesetzentwurf hat sich drei Aufgaben gestellt: erstens Banken außer der Preußischen circa 12 Millionen, also ein Achtel.
; 4 deckte otenemis 1 Inter⸗ Eine Erhöhung des Diskontosatzes über 4 Prozent trat erst eine Einschraͤnkung der ungedeckten Notenemission im Inter e Erhöh keeae 3 315 ½ Z Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ Che der “ der metallischen Grundlagen unseres wieder ein im Jahre 1872 Mitte September; am 31. August 1872
8 . ;8 ni chfü ünzre ; d numlauf jener Banken 103,793,000 Thlr. Sn 1829 geborenen Sohn, Dr. Eduard Brockhaus, beträgt, wie bereits bekannt, für die Aktien Litt. A. 8 x¼ und für angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Geeltese v der T“ vncserer. ” 1 nenumla 1 zen Banten e,uf bie Ibe gen “ FPee ( 11“ 111““ Bahlungsmittel, nals gwelche die von dem größten Theile fünf Banken 21,700,000 Thlr., auf die letzteren Banken also ein
5 3 — 1 8 5 8 ärtig sich dar⸗ Fünftel. 8 b
; 8 8 . Die ge i Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren der bestehenden Banken ausgegebenen Banknoten gegenwärtig st f 9. iskontosatz wieder auf Zum Besten der Afrikanischen Gesellschaft bild der Geduld und des Jähzornes — Musquitos, Sandfliegen und ter Menschenstamm, mit edler Form des Kopfes. Die Kleidung besteht nach 5 Perbigtet Fehasäge nicht che. 1 sb8ec . haen stellen, in Zahlungsmittel, welche für den Verkehr geeignet sind und Im Anfang Februar 1873 wurde der D sas 1 hielt am Mittwoch Herr Dr. Reichenow einen Vortrag über Natur Wanderameisen, welche oft stundenlang Züge bilden und die Leute nur aus einem Stück Zeug, das um die Hüften geschlagen wird; Vornehme
Verlass 18 “ 1 halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an nicht die wirthschaftlich schwächeren Klassen mit ungeeignetem Gelde 2 1.“ öEöö 1 Ihg decie Neo e. und Menschen an der Goldküste. Durch die großen Entdeckungs⸗ zum Verlassen der Wohnung nöthigen. — Von größeren Thieren ist tragen ein größeres Stück aus bunter Baumwolle oder Seide. Eine gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. reisen der Portugiesen ist uns erst die Westküste Afrikas bekannt ge⸗ der Satansaffe zu nennen, dessen Haar zu Muffen verarbeitet wird, Kopfbedeckung ist nicht gebräuchlich, der Cylinderhut ist lediglich als
belasten; drittens, Herstellung eines Zustandes im Bank⸗ Banre, 8931000 Thlr, auf die übrigen 5 Banken 23,900,000 Thlr. 5 5289 n 1— s Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter 1 worden, spätere Nachrichten verdanken wir den Franzosen, auch der Leopard, die Zibethkatze, das Wildschwein, Elephanten, welche, Modeartikel beliebt. Das Haar wird gewöhnlich kurz, bei Gelübden “ ef sorse
wesen, welcher der Gesetzgebung erlaubt, nach Maß⸗ 11A1“*“
f ibungen erfolgt na rschrift der Allggemeinen Gerichts⸗ gabe der zu machenden Erfahrungen Aenderungen in der auf dis lhieren acs eih Fünkter Sierautosatzes von 4 4 auf 5 ℳ Missionare und Reisende haben das Land betreten, das bis zur Stunde trotzdem sie verfolgt werden, noch in großen Heerden vorkommen, und lang, bei der Trauer kahl getragen; Mädchen und Frauen lassen das Schuldner creit 2 Kitel 51 §. bc. 8 ber dem Königlichen Kreis⸗ Bestimmungen uͤber die Regelung des Bankwesens kesbetse trat F- e ge Cebt hung bean. 1873, 1a am 81mas un⸗ noch wenig betreten ist. Expeditionen waren stets ohne Erfolg, weil Flußpferde, deren Fleisch gut und deren Zähne brauchbar sind. — An. Haar wachsen und tragen ein oder zwei Zöpfe. Die Kämme sind gerichte zu Soldin. führen. Ich glaube konstatiren zu können, daß die “ vurf mittelbar vor der Erhöhung betrug die ungedeckte Notenemission, das Klima sehr ungesund ist. Früher folgten dieselben dem Laufe Vögeln finden sich Fischreiher, Sattelstörche, Enten, Halsbohrer, Nas⸗ aus Holz, kommen jedoch nur alle 3 bis 4 Wochen in Gebrauch. Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Herren Redner, wenn auch nicht überall mit den von dem Entwurf 88 ie her er Behcch fans an. de esat 196t enes der Flüsse, in neuerer Zeit hat man sie auch zu Lande angetreten. hornvögel, Papageien und Schopfadler, letztere als die größten der Raub: Die Stellung der Frau ist eine untergeordnete, ste muß sich selbst er⸗ — welche Die Schwierigkeit liegt hauptsächlich im Mangel an Lastthieren, die vögel. — Das Hochland ist meist Steppenland, hier gedeihen mächtige nähren und das Feld bestellen; die Müutter tragen die Kinder stets
10 4 zerluß ins Ab⸗ ewählten Mitteln, wenn auch nicht mit allen einzelnen Bestimmungen ade 9 a. F.e. ü s ifti s doß vloll Demgenigen w scher dafe e ge 8 8 des Entwurfs, so doch im großen Ganzen sich mit diesen Tendenzen negermriß gfch Wisben. 31. Mena be Iie ega gen Lastträger wagen sich selten wegen stets herrschender politischer Feind⸗ Tamarinden und Euphorbien, hier wohnen giftige Schlangen, Busch⸗ mit sich herum, selbst beim Arberten und Tanzen; die Sterblichkeit . 2 schaft in ein fremdes Gebiet. Jetzt wird das Land hauptsächlich an ottern, Brillenschlangen, Hyänen, Buschantilopen und Webervögel. — der Kinder ist daher sehr groß. Frauen werden zum Preise von 20
. 5: 8 8 ; . 3 e f Wege 3 8 . gemeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzei⸗ einverstanden erklärt hat. In Betreff des Weges feaces allerdings fift v2seillionen, lettere blieben also damals noch bei einem zwei Stellen betreten, im Süden des Aequators an der Angolaküste, Die Temperaturveränderungen sind sehr gering, so daß es eigentlich bis 30 Thalern gekauft, Mädchen sind in Folge dessen sehr angesehen.
- 1 b er ür Bi en vorschlagen zu sollen; bung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ der Herr Abgeordnete für Bingen einen anderen vor s st 2 3 8 3 1 Fuß ders hnldhersch gungrasfelg Betkag 88 de. und ihm war unangenehm der Mechanismus eines Gesetzes, er wünschte Füns. Entwicelung der Banken ist also so vorgeschritten, daß im Norden an der Goldküste, wo durch die Verbindungen der Eng⸗ nur zwei Jahreszeiten gieht, die des Regens und die trockene; sie Die Beschäftigung der Männer besteht in Fischfang und Jagd; als länder mit den Aschantis ein Eindringen ermöglicht ist. gehen allmählich in einander über, und in dieser Zwischenperiode, Zahlungsmittel dient der Goldstaub. Die Religion ist ein roher
is dahin nicht vorgeko Zins coup ittung ausgezahlt die organische Regelung durch eine allmaäͤchtige Reichsbank. 3 b eckten Notenumlau vül 1 88 Ss hean 111 Ich Aacbe. Herren, der Herr Abgeordnete für Bingen, Se ncgiee ne en. . einem migedecnfcaegfates anf Wo Sonne und Wasser sich recht vereinigen, da schaffen sie, wie Tornato genannt, kommen häufig Stürme und kurze Gewitter vor. Fetischdienst; der Fetisch ist nur so lange geachtet, als er Gutes ür di an der Goldkuüste, stets Großes. Die weiten Flächen bedeckt ein Die Zugvögel aus Europa treffen in der Trockenzeit ein. bringt, sonst erhält er Prügel. Tempel sind unbekannt, die Abzeichen
8 S ahr 8 1 i o konstitutionell er in allen übrigen Fragen ist, in der Bank⸗ 7 - dasdeclen
zceiij Hehen vens CCECPPö famfiäb ge Perjcddr 8 he neigt er sich zu einem leisen Absoluktsmus, und ich glaube, so⸗ E“ vnehh. E5 gielc Pi petzetnen egazcg 8 mächtiger Urwald, der, nur von Strömen durchbrochen, das Bild einer Die Bewohner der Goldküste werden gewöhnlich fälschlicher des Priesters sind Stock und hohe Mütze. Auch als Richter fungiren einförmigen aber großartigen Landschaft bietet. An Charakterbäumen Weise Fanti genannt, letztere bilden nur einen der vielen Stämme, die Priester und bedienen sich zu einer Art Gottesurtheil des Fetisch⸗
b wohl der Verkehr, als auch die interessirten Banken, als auch unsere ergischer Rückschlag ein. Die ungedeckte Notenemis⸗ 1 u ein⸗ gegeben Ausgabe einer neuen Zinscoupons Serie erfolgt bei der Kreis⸗ gesammte gesetzliche und staatliche Entwickelung wird besses gefördert, vi tat a 188 89 ken diesen sechs Vanken auf 97 sind zu nennen die Wein⸗ und Oelpalme, die Kokospalme, der Roth⸗ welche nicht in großen Reichen, sondern unter einzelnen unabhängigen trankes. Von Charakter sind die Einwohner ein munteres Volk, sie fruchtbaum, die Limone; das Unterholz bilden die Calla, Farren, Häuptlingen leben. Die früheren häufigen Feindseligkeiten sind jetzt lieben die Festlichkeiten beim Mondwechsel und bei Todesfällen.
ö“ jefer der älteren Zins⸗ wenn die Banken und alle Banken unter das Gesetz gestellt werden, ar irt, bei , bei übri Orchideen, schilfartiges Gras, Schlingpflanzen. Schmale Pfade durch⸗ ron den Engländern unterdrückt. Die Hautfarbe ist dunkelbraun, fast folgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber mächtigen Reichsbank gestellt werden. Ich begrüße mit ue“ ungedeckten Notenemission. Damals wurde der Diskontosatz wiederum ziehen die mächtigen Urwälder, welche an der Mündung der Ströme schwarz, doch giebt es auch gescheckte Neger; Kretins sind sehr beliebt b meist einen anderen Charakter annehmen. Nahrungsmittel bieten die und gelten als Schönheit. Das Tätowiren mit bunten Farben ist Berlin:
schrei iti . lche der Herr Abgeordnete für Meiningen kundgegeben ssie - 6 . “ : F. Prehm. 1 1111““ sofert deren Boneigung rechtzettig ge Fefasleng, mcch vr⸗ “ Banken, sondern auch die Reichs⸗ auf 4 Prozent reduzirt; das Niveau, welches zu dem regelmäßigen Oel⸗ und die Weinpalme. — Von kleineren Thieren kommen am selten, junge Mädchen gebrauchen Oker, Männer und Frauen nur 8— 11A“ meisten vor prachtvolle Schmetterlinge, Bockkäfer, 5 Ruß. Die Stämme unterscheiden sich meist durch die verschiedenen 8
lvo⸗ tämn Drei Beilagen G vögel — die Kolibris der alten Welt — C m Tätowiren. Die Bewohner sind ein schöner und intelligen
(einschließlich Börfen⸗ und Handelsregister⸗Beilage)