1874 / 273 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Hamburg, 18. Novrember. Getreidemaurkt. Weisen und Roggen loco fest, beide auf Termine fest. Weizen 126 pfHd. pr. November 1000 Kilo nette

(W. T. B.) 189 Br.

Dhollerah 3 &, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 ½, new fair Oomra 5 ⅞, good fair Oomra 5 ⁄1, fair Madras 4 ⅞, fair PFernam 8, fair Smyrna 6 ½, kair Egyptian 8.

Der am 1. Dezember fällige Dividendenschein Nr. 1 mit 4 Thlr. von da ab bei der Hamburg-Berliner Bank in Berlin.

SGeueral-Versammlungen.

188 Gd.. pr. 186 ½ Gd., pr. 186 Gd., pr.

1000 Kilo

Dezember-Januar April-Mai

netto 153 Br., 152 Gd. Hafer fest. still, pr. November und pr. Dezbr.-Januar 45, 45 ½, per April-Mai pr. 100 Liter 100 x% aber ruhig. Umsatz 2500 Sack.

Amsterdam, 18. November, Nachm.

vember —, pr. März 184 ½, pr. Mai 183. Raps pr. April —.

London, 18. November, Nachmittags. Getreidemarkt (Schlussbericht).

Weizen und Mehl schleppend, stramm. Wetter: Milde.

Liverpeol, 18. November, Nachmittags. (W. T. B.) bes (Schlussbericht.) Umsatz 18,000 B., daven für

Baumwolle.

Spekalation und Export 3000 Ballen. Fest.

Middl. Orleans 8 ¼, middling amerikanische 7 ¾, fair Dhollerah 5 ½, middling fair Dhollerah 4 ¼, good middling Dhellerah 4 ¼, middl.

November-Dezember 1000 Kilo netto 187 ½ Br.,

1000 Kilo netto 189 Br., Roggen pr. November 1000 Kilo netto 162 Br., 160 Gd., per November-Dezember 1000 Kile netto 159 Br., 158 Gd., pr. Dezbr. Januar 1000 Kilo nette 157 ½ Br., 156 ½ Gd., pr. April-Mai 1000 Kile Gerste still. loco u. pr. November 54 ½, pr. Mai pr. 200 Pfd. 57 ½. Spiritus

45 ½. Petroleum 5 Standard white loco 9.50 Br., 9,40 Gd., pr. November 9,40 Gd., pr. 9,55 Gd, pr. Januar. März 9,90 Gd. Wetter: Schön.

(W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen geschäftslos, pr. No- pr. März 268, pr. Mai 269. Roggen loco unverändert, Rüböl loco 30 ¼, pr. Herbst 30 ½, pr. Frübjahr 33 ½,. Wetter: Regen, windig.

(. I Hh

Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 22,550, Gerste 890, Hafer 30,430 Qrtrs. aber fest, Frühjahrsgetreide

netto 187 Br. 188 Gd

Reoheisen.

ruhig. Rüböl Roheisen.

pr. März-April Kaffee fest, Leith, 18. November.

Gerste 379, Bohnen 152 Tons.

verkäuflich, 1 2 sh. theurer.

Dezember

Produktenmarkt.

Waarenbericht.

Mehl 5 D. 10 C.

Getreidefracht 6 ¾.

Upland nicht unter good ordinary Dezember-Januar-Ver- schiffung 7 6, desgl. nicht unter low middling November-Dezem- ber-Verschiffung per Segler 711 ¼1 6, Februar-März-Lieferung 7 ¼ d.

Slasgow, 18. November, Nachmittags. Mired numbers warrants 86 sh. 6 d. Glasgow, 18. November, Mittags. Mixed numbers warrants 86 sh. 6 d. 8.

Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 9000 Tons 212,732 Fl. (— 19,073 Fl.). gegen 9200 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. Getreidemarkt. (Von Cochrane Paterson & Comp.) Fremde Zufuhren der Woche: Weizen 1513,

Andere Artikel ruhig. Paris, 18. Novemper, Nachm. Weizen pr. November 25,75, pr. Ja- nuar-April 25,25. Mehl ruhig, pr. November 54,50, pr. Januar-April 52,50, pr. März-Juni 53,50. Rüböl fest, pr. November 73,50, pr. Januar-April 76,00, pr. Mal-August 77,75. Spiritus weichend, pr. November 51,00. Wetter: Regen.

New-XNork, 18. November, Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Baumwolle in New-Yerk 14 ⅛, do. in New- Orleans 14 ⅛. Petroleum in New-Xork 10 ⅞, do. in Philadelphia 10 ½. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 22 C. Mais (old mired) 92 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8. Kaffee (Rio-) 18 ¼. 184 . Schmalz (Marke Wilcox) 15 ¾ C.

(W. T. B.) (W. 1. B.)

Mehl 3240 Sack. Weizen gut

15. Dezemb. Kaiserin-Elisabeth-Bahn. zu Wien.

Fabrik patentirter künstlicher Bausteilne in Bayern. Ordentl. Gen.-Vers. zu Nürnberg.

Galizische Carl-

Ausserordentl. Gen.-Vers.

Eisenbahn-Einnahmen.

Ludwigsbahn. Vom 8.—14. November

Turnau-Kralup-Prager Elsenbahn. Im Oktober 119,145 Fl. (— 3410 Fl.); im Ganzen 996,197 Fl. (+ 43,218 Fl.)

Warschau-Wlener Eisenbahn. (+ 18,768 Rbl.); im Ganzen 3,722,589 Rbl. (+ 289,055 Rbl.).

Warschau-Bromberger Eisenbahn. (— 17,625 Rbl.; im Ganzen 819,876 Rbl. (+ 20,335 Rbl.

Ausgabe neuer Zinsbogen.

Lelpzig-Dresdener Eisenbahn. Anleihe vom 1. Dezember 1854 vom 1. Dezember ab bei der Ge- sellschaftskasse in Leipzig.

Im OCktober 357,268 Rbl. Im Oktober 83,656 Rbl.

Für die Schuldscheine der

Speck (short clear) 11 C. 18 17. 18.

Auszahlungen. 19. Harzer Union, Akt.-Ges. für Bergbau- und Hüttenbetrieb.

Berlin, 19. Novbr. Die Marktpreise des Kartoffelspiritus, per 10,000 /% nach Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hie- sigem Platze am 8*

13. Novbr. 1874 Thlr. 18. 26.

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8 18 88 5 18. 28. ohne Fass. 1n 19. 3. 19. 8. 5 49. 15.

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Die Aeltesten qder Kaufmannschaft von Berlin.

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Ersuche um Auskunft über den Aufenthaltsort des Kellners Wilhelm Nestle aus Friedrichshafen.

Cassel, den 14. November 1874. Der Staatsanwalt. Wilhelmi. 8

Ediktal⸗Citation. Auf die Anklage des Polizei⸗ Anwalts vom 10. September 1874 ist gegen den Reservisten, Bauersohn Friedrich Bartel, geboren am 16. Dezember 1849 zu Rägelin, Kreis Ruppin, uns daselbst ortsangehörig, wegen unerlaubten Aus⸗ wanderns als beurlaubter Reservist auf Grund des §. 360 Nr. 3 des deutschen Strafgesetzbuchs die Untersuchung eingeleitet und haben wir zum münd⸗ lichen Verfahren einen Termin auf den 23. De⸗ zember 1874, Vormittags 10 Uhr, in unserm Gerichtslokale hierselbst anberaumt, wozu der dem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidi⸗ gung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer Angabe der da⸗ durch zu erweisenden Thatsachen uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der Ange⸗ klagte nicht, so wird mit der Untersuchung und Ent⸗ scheidung in contumaciam verfahren werden.

Neu⸗Ruppin, den 14. September 1874.

Königliches Kreisgericht. Der Polizeirichter.

[4888] Proclama.

Gegen den Cireus⸗Iunhaber James Myers aus New⸗York ist nach Inhalt des Beschlusses des Königlichen Kreisgerichts zu Loebeou vom 14. Sep⸗ tember 1874 auf Grund der Anklageschrift vom 25. Angust cr. die Untersuchung wegen Gewerbesteuer⸗ Desraudation eröffnet worden.

Zur öfsentlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 3. Februar 1875, Vormittags um 12 Uhr, im Verhandlungszimmer Nr. 22 des Kreisgerichts⸗ Gebäudes hierselbst angesetzt worden.

Der Angeklagte wird aufgefordert, in diesem Ter⸗ mine zur I Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter bestimmter Angabe der dadurch zu beweisenden Thatsachen dem Richter so zeitig zum Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeholt werden können.

Im Falle des Ausbleibens wird mit der Unter⸗ suchung und Entscheidung über die Anklage in con- tumaciam verfahren werden. 8

Loebau W.⸗Pr., den 16. Oktober 1874.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Ediktal⸗Citation. Gegen den in unbekannter Abwesenheit lebenden Brauer Friedrich Bollmann aus Halberstadt, geboren den 2. April 1855, ist zufolge Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 1. Juli 1874, durch Beschluß des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 2. Juli 1874 auf Grund des §. 113 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs die Untersuchung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eröffnet. Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist Termin auf den 12. Januar 1875, Vormit tags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Petershof hier, vor der Deputation der Strafsachen anberaumt, wozu der Angeklagte Bollmann mit der Aufforderung, zur fest⸗ gesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, sowie unter der Vorwarnung vorgeladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden soll.

Halberstadt, den 12. November 1874. 1

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Oeffentliche Vorladung. Auf Anklage des Polizeianwalts vom 17. Auzust 1874 ist die Unter⸗ suchung wegen Desertion gegen die nachstehend Be⸗ nannten: 1) Reservist Bartholomäus Szemski aus Lysinin, 2) Reservist Reinhard Friedrich Schwarz aus Hadlogosé, 3) Reservist Franz Kaczmirkowski aus Szaradowo, 4) Reservist Johann August Bartel aus Skorzewo, 5) Reservist Casimir Piasecki aus Schubin, 6) Reservist Simon Sledzikowski aus Szaradowo, 7) Reservist August Gottfried Weese gus Sipiory, 8) Reservist Thomas Milczewski aus Gadka eröffnet, und zum mündlichen Verfahren ein Termin auf den 20. Januar 1875, Vormittags 10 Uhr, an unserer Gerichtsstelle hier im Stelter⸗ schen Hause, eine Treppe hoch, anberaumt worden. Die Angeklagten werden hierzu mit der Aufforderung öffentlich vorgeladen, zur festgesetzten Stunde ent⸗ weder in Person, oder durch einen, auf ihre Kosten aus der Zahl der bei uns angestellten Rechtsanwälte zu erwählenden Bevolmächtigten zu erscheinen, und

die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem⸗ selben herbeigeschafft werden können. Erscheinen die Angeklagten nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden. Schubin, den 8. September 1874.

„Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Nachstehende Militärpflichtigen: 1) Robert Os⸗ wald Bartsch, geboren am 5. Juli 1847 zu Saabor, Kreis Grünberg, 2) Friedrich Wilhelm Theodor Hecsg geboren am 19. März 1847 zu Glasfabrik

Lolzig, Kreis Grünberg, 3) Julius Joseph Se⸗ lowsky, geboren am 18. November 1849 zu Kolzig, Kreis Grünberg, 4) Ernst Wilhelm Siebert, geboren am 31. August 1850 zu Grünberg, 5) Johann Jo⸗

seph Eduard Schalkenbach, geboren am 13. Dezem⸗

ber 1850 zu Grünberg, 6) Heinrich Moritz Leutloff, geboren, am 21. September1850 zu Grünberg, 7) Gustav Adolph Jäkel, geboren am 18. Juni 1850 zu Prittag,

Kreis Grünberg, 8) Hugo Wolfsky, geboren am 25. März 1850 zu Grünberg, 9) Robert Johann

Belitzki, geboren am 13. Dezember 1851 zu Prag in Böhmen, heimathsberechtigt in Grünberg, 10) Fried⸗ rich Louis Theodor Grasse, geboren am 31. April 1851 in Grünberg, 11) Friedrich Wilhelm Fürchte⸗ gott Schulrabe, geboren am 6. Juni 1851 in Grün⸗ berg, sind durch das rechtskräftige Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 18. Juni 1874 wegen unerlaubten Auswanderns aus dem Bundesgebiet je zu einer Geldbuße von fünfzig Thalern, im Unver⸗ mögensfalle zu einer Gefängnißstrafe von einem Monat verurtheilt worden. Alle Civil⸗ und Militär⸗ behörden werden ersucht, an den genannten Verur⸗ theilten, falls sich dieselben über die Strafvollstreckung nicht ausweisen können, die gedachte Strafe zu voll⸗ strecken und uns hiervon zu benachrichtigen.

Grünberg, den 5. November 1874. 34

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

8

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

15535]1 Nothwendiger Verkauf. Das früher dem Herrmann Gruß und jetzt dem Kanfmann Herrmann Neumann zu Breslau gehörige

Rittergut Hansdorf soll im Wege der nothwendigen Subhastation am 15. Januar 1875, Vormittags 11 Uhr, vor

dem Subhastationsrichter in unserm Gerichts⸗ gebäude, Zimmer Nr. 1

verkauft werden. 3 Zu dem Grundstück gehören: 99 Hektar 75 Ar

80 Quadratmeter, der Grundsteuer unterliegende

Ländereien, und ist dasselbe bei der Grundsteuer nach

einem Reinertrage von 207,0 Thlr. bei der Gebäude⸗ steuer nach einem Nutzungswerthe von 68 Thlrn. veranlagt.

Der Auszug aus der Steuerrolle und die neuste beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes können in unserm Bureau IVa. während der Amtsstunden eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den hiermit aufgefordert, dieselben zur Vermei⸗ dung der Präklusion spätestens im Versteige⸗ rungstermine anzumelden.

Das Urtheil über Ertheilung des Zuschlags wird am 17. Januar 1875, Vormittags 11 Uhr, in unserm Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 1, vor dem Subhastationsrichter verkündet werden.

Sagan, den 7. November 1874. (àC. 4594/11.IV.)

Königliches Kreisgericht. . Der Subhastationsrichter.

Die Stralsunder Dampfmühlen⸗Aktien⸗ esellschaft hat gegen den Bäckermeister Paul Koldt, sonst hier, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen einer Forderung von 116 Thlr. 25 Sgr. Kaufgeld für geliefertes Weizen⸗ und Rog⸗ genmehl, nebst 6 Prozent Zinsen, seit dem 15. August 1874 Klage erhoben. Der Verklagte wird hierdurch zum Klagebeantwortungs⸗Termine

am 15. Dezember d. Is., Mittags 12 Uhr, im Kreisgerichtshause hierselbst geladen, und kann Abschrift der Klage in unserm II. Bureau in Empfang nehmen. Wenn Verklagter im Termine nicht erscheint, oder die Klage bis zum Termine nicht durch eine von einem Rechtsanwalt verfaßte Schrift beantwortet, werden alle in der Klage ange⸗ gegebenen Thatsachen für zugestanden angesehen, und wird hiernach in contumaciam erkannt werden.

Greifswald, den 16. November 1874. 15537]

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[5541] Oeffentliche 1

Die Ehefrau des Kaufmanns Robert Mal⸗ zahn, Elise, geb. Collot, von hier, hat gegen ihren Ehemann wegen böswilliger Verlassung auf Ehe⸗ scheidung geklagt.

Da der Aufenthalt des angeblich ausgewanderten ꝛc. Malzahn unbekannt ist, so wird derselbe hier⸗ durch vorgeladen, in dem

auf den 1. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 1 an⸗ beraumten Termine die Klage vollständig zu beant⸗ worten, widrigenfalls der Robert Malzahn der bös⸗ lichen Verlassung seiner Ehefrau für geständig er⸗ achtet und nach vorgängiger Ableistung des vorge⸗ schriebenen Diligenzeides seitens der Klägerin nach dem Antrage der Letztern erkannt werden wird.

Stargard i./ Pomm., den 30. Oktober 1874.

Köͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[527222 Bekanntmachung.

Das auf der Insel Usedom 1 ½ Meilen von der Stadt Usedom und 2 Meilen von der Kreisstadt Swinemünde belegene

Königliche Domänen⸗Vorwerk Cachlin, enthaltend 2,5848 Hektar Hof⸗ und Baustellen, 1,634 Hektar Gärten, 282,942 Hektar Acker, 131,974 Hek⸗ tar Wiesen, einschließlich 60,303 Hektar in der Ge⸗ markung Caseburg, 145,132 Hektar Weide, 149, 478 Hektar Wasser und 13,904 Hektar unnutzbar zu⸗ sammen 727,612 Hektaren mit ꝛc. 3340 Thlr. Grund⸗ steuer⸗Reinertrag soll auf die 18 Jahre von Johan⸗ 1eeg bis dahin 1893 meistbietend verpachtet werden.

Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 4500 Thlr., die Kaution auf 1500 Thlr. festgesetzt. “X““

Zu dem auf 1

Mittwoch, den 9. Dezember d. J, Vormittags 10 Uhr, in unserem Sitzungszimmer anberaumten Bietungs⸗ termine werden Pachtbewerber mit dem Bemerken eingeladen, daß die näheren Pachtbedingungen in unserer Registratnr, sowie auf dem Domänen⸗Vor⸗ werke Cachlin eingesehen werden können und daß der Besitz eines eigenthümlichen disponiblen Ver⸗ mögens von 32,000 Thlrn. vor dem Termine dem Herrn Regierungs⸗Rath von Röder hierselbst nach⸗ zuweisen ist.

Stettin, den 29. Oktober 1874. 1

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte

Steuern, Domänen und Forsten.

Triest.

[5543] Oeffentliche Submission.

Zum Umbau der Zwillingsbrücken soll die noch erforderliche Bodenanschüttung von circa 2700 Ku⸗ bikmeter im Wege der öffentlichen Submission ver⸗ geben werden.

Die maßgebenden Bedingungen sind in dem Bau⸗ Bureau zu den Zwillingsbrücken, Ecke der Köpnicker⸗ straße und des Engelufers, in den Vormittagsstun⸗ den bis 1 Uhr einzusehen.

Hierauf Reflektirende werden ersucht, ihre Offer⸗ ten mit der Aufschrift „Submission auf Boden⸗ anschüttung zum Umbau der spätestens bis Freitag, den 27. November a. o., Mittags 1 Uhr, versiegelt und kostenfrei in dem genannten Bureau abzugeben, woselbst die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten stattfindet.

Berlin, den 18. November 1874.

Der Baumeister Fröhling.

[5550] Bekanntmachung.

Die zu dem Neubau des Kasernements für das 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin Elisabeth in der Köpnickerstraße erforderlichen Steinmetz⸗ Arbeiten (ca. 550 Qu.⸗M. Granitsockel), sowie die Lieferung: a. von ca. 2500 Mille ord. Mauersteine, 163 Verblendklinker und c. 1697 Verblendsteine

sollen im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, Michaelskirchplatz 17, einzusehen und versiegelte Offerten mit Probesteinen bis zum 1““

Sonnabend, den 28. d. Mts., 2 Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen. Berlin, den 17. November 1874. (a. c. 129/11.) Königliche Garnison⸗Verwaltung.

[5526] Bekanntmachung.

Die Lieferung des 1875 für die Kaiserliche Ma⸗ rine der Ostsee⸗Station erforderlichen Bedarfs an Proviant, und zwar: 1“

frischem Rind⸗ und Schweinefleisch, Salzrind⸗

[ländische 6 roz. renzer 4proz. Prämien⸗Anleihe de 1868; Genueser

und Schweinefleisch, präservirtem Ochsen⸗ und Hammelfleisch, Hartbrod, Kolonial⸗Waaren, Branntwein und Essig, Pflaumenmus, Weizen⸗ mehl, Hülsenfrüchten, Kartoffeln, Butter, prä⸗ servirten Kartoffeln und Sauexampfer, 8ö5 Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Die Offerten sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: Submission auf die Lieferung von Proviant unter Anschluß der Proben an die Intendantur der Marine⸗Statien der Ostsee zu Kiel bis zum 5. De⸗ zember cr., Vormittags 11 Uhr, einzureichen, zu welcher Zeit dieselben in dem, in unserem Bureau, Friedrichsstraße Nr. 11, anstehenden Submissions⸗ termine in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten eröffnet werden. Die Lieferungsbedingungen liegen in der Registra⸗

(tur unseres Bureaus, Kiel, Friedrichsstraße Nr. 11,

zur Einsicht aus, und werden auf portofreies Ver⸗ deihe e Erstattung der Anfertigungskosten mit⸗ Kiel, den 16. November 1874. Kaiserliche Intendantur der Marine⸗Station der Ostsee.

8 Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Actien⸗Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb.

Unser Dividendenschein Nr. 1, fällig per 1. De⸗ zember cr. gelangt zur Auszahlung in der Zeit vom 1. bis 15. Dezember inclusive mit 4 Thaler pro Stück in Berlin bei der Hamburg⸗Berliner Bank, Hamburg bei der Waaren⸗Kredit⸗Anstalt, Hannover an unserer Kasse. Nach dem 15. Dezember nur an unserer Kasse zu Hannover. b Den zur Zahlung präsentirten Dividendenscheinen sind arithmetisch geordnete Verzeichnisse beizulegen. Hannover, den 17. November 1874.

(act. 705/11.) Der Aufsichtsrath.

Allgemeie Verloosungs⸗Tabelle

[5534]

des Deutschen Reichs⸗ und Königlich

Preußischen Staats⸗Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, welche nur Hiustchts derjenigen von ihr in Verwahrung und

erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent⸗ lichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ niglich Preußischen Staats⸗Anzeigererfolgt.

Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ chen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers, welche die Ziehungs⸗ und ö“ listen sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Papiere enthält, erscheint wöchent⸗ lich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich, durch alle Post⸗Anstalten, so⸗ wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstr. 109 und alle Buchhandlungen zu bezie⸗ hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 2 ½ Sgr.

Die neueste am 14. November c. erschienene Nr. (46) der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Bayerische Grundrenten⸗Ablösungs⸗Schuldbriefe; Bayerische Hypotheken⸗ und Wechselbank⸗Pfand⸗ briefe; Böhmische, Bukowina, Istrien,

Kärntener, Krainische, Kroatisch⸗Slavo⸗

nische, Mährische, Niederösterreichische, Oberösterreichische, Oesterreichisch⸗Schle⸗ sische, Salzburgische, Steyermärkische, Ungarische Grundentlastungs⸗Obligationen; Finn⸗ ländische 10 Thlr. Obligationen de 1868; Finn⸗ fundirte Staats⸗Anleihe, Flo⸗

150 Lire⸗Loose de 1869; Gießener Stadt⸗Obli⸗ gationen; Kurländische unkündbare Pfandbriefe; Mährische Propinations⸗Ablösungsfonds⸗Obliga⸗ tionen; Neuenburger Prämien⸗Anleihe; Pol⸗ nische 500 Fl. und 200 Fl. Obligationen; Pra⸗ ger Eisen⸗Industrie⸗Gesellschaft, Silber⸗Prioritäten; Salzburger Prämien⸗Anleihe; Tattersall⸗ Aktien⸗Gesellschaft (Berlin), Obligationen; West⸗ preußische Pfandbrihee. *8

Zas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Nierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile ee.

8⸗ ——

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Regierungs⸗Rath Schwedler zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Rittergutsbesitzer und Kreis⸗Deputirten Hertz auf Schmarsow im Kreise Prenzlau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Metropolitan Menche zu Röddenau im Kreise Franken⸗ berg den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Lehrer Schwane zu Osnabrück den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Steuer⸗Erheber Goy zu Rogowo im Kreise Mogilno und dem pensionirten Landarmenhaus⸗Aufseher Krätschmar zu Strausberg im Kreise Ober⸗Barnim das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches NReich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann Fr. Woelber in der französischen Besitzung am Gaboon (Guinea) zum Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht, dem Vorstand der Botschaftskanzlei in London, Hofrath Schmettau, den Charakter als Geheimer Hofrath zu verleihen.

Zu Gelsenkirchen, Herne, Schalke, Schwerte und Sprockhövel im Regierungsbezirke Arnsberg, zu Altenessen und zu Berge⸗Borbeck im Regierungsbezirke Düsseldorf, und zu Marienberg und zu Rennerod im Regierungsbezirke Wiesbaden werden am 1. Dezember er. Reichs⸗Telegraphenstationen mit beschränk⸗ tem Tagesdienste eröffnet werden. 18

Cöln, den 17. November 1874. 8

1 en⸗Direktion. Kaiserliche Telegraph r 0

8 8 Elsaß⸗Lothringen. Dem Notar Carbiener zu Molsheim ist die nachgesuchte

Entlassung aus dem Justizdienste des Reichslandes zum 1. März

1875 ertheilt.

Königreich Preußen. Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliga⸗ tionen der Stadt Trarbach zum Betrage von 120,000 Mark. 1u16“

I. B. 6911.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ertheilen, nachdem der Bürgermeister und die Stadtverordnetenver⸗ sammlung von Trarbach darauf angetragen haben, behufs Tilgung der gegenwärtigen städtischen Schuldenlast, so wie zur Ausführung emeinnütziger Bauten die Aufnahme eines Darlehns von 120,000

ark, geschrieben: „Einhundertzwanzigtausend Mark,“ gegen Ausstel⸗ lung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons und Talons ver⸗ sehenen Obligationen zu gestatten, und sich bei diesem Antrage im Inter⸗ esse sowohl der Stadtgemeinde als auch der Gläubiger nichts zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflich⸗ tung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obli⸗ gationen unter nachstehenden Bedingungen:

1. Es werden ausgegeben: 10 Obligationen zu 1200 Mark = 12,000 Mark, 50 Obligationen zu 600 Mark = 30,000 Mark, 260 Obligationen zu 300 Mark = 78,000 Mark, in Summa: 120,000 Mark. Die Obligationen werden vom Tage der Zahlung mit vier und einhalb vom Hundert jährlich verzinset und die Zinsen am zweiten Januar und ersten Juli jeden Jahres von der städtischen Gemeinde⸗ kasse zu Trarbach gegen Rückgabe der gefertigten Coupons gezahlt. Zur allmählichen Tilgung der Schuld wird alljährlich mindestens ein Prozent von dem Kapitalbetrage der ausgegebenen Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet. Der Stadtgemeinde bleibt es jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds zu verstärken; auch soll es derselben freistehen, sämmtliche im Umlauf befindliche Obli⸗ gationen auf einmal zu kündigen. Dem Inhaber der Obligation steht kein Kündigungsrecht zu. b

§. 2. Zur Leitung der, die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der ausgegebenen Obligationen betreffenden Geschäfte wird eine beson⸗ dere Kommission gebildet, bestehend aus dem Bürgermeister und zwei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, welche von dieser letzteren gewählt sind.

Die Kommission ist für die Befolgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich und zu diesem Zwecke von der Regierung in Coblenz zu verpflichten.

§. 3. Die Obligationen werden mit fortlaufenden Nummern und TFer. Litt. A. von eins bis zehn zum Betrage von zwölfhundert

ark, Lit. B. von eins bis fünfzig zum Betrage von sechshundert Mark, Lit. C. von eins bis zweihundertsechszig zum Betrage von dreihundert Mark, nach beiliegendem Schema ausgestellt, von der Kommission (§. 2) unterzeichnet und von dem Rendanten der Kom⸗ nhestacf⸗ gegengezeichnet; denselben ist ein Abdruck des Privilegiums eizufügen.

894, Den Obligationen werden Zinscoupons auf 5 (fünf) Jahre, sowie die entsprechenden Talons nach dem beigefügten Schema beigegeben, versehen mit dem Faecsimile des Bürgermeisters und der beiden Mitglieder der Kommission. Nach Ablauf der ersten, sowie jeder folgenden fünfjährigen Periode erfolgt die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie, nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung bei der Stadtkasse gegen Ablieferung des Talons, welcher der vorherigen Coupons⸗Serie beigefügt war, oder, wenn solcher verloren gegangen ist, gegen rechtzeitige Vorzeigung der Obligation, auf der die

Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-⸗Anstalten

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

reichung bemerkt wird. Ein Amortisationsverfahren wegen verlorener oder vernichteter Talons findet nicht statt.

§. 5. Von dem Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zinscoupons der Betrag derselben durch die Kommunalkasse gezahlt.

§. 6. Die Ziscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie binnen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung nicht prä⸗ sentirt werden. Die dafür ausgesetzten Fonds verfallen zum Vortheile der städtischen Kommunalkasse.

§. 7. Die Nummern der zu tilgenden Obligationen werden jährlich im Monat Dezember und zwar zum ersten Male im Jahre 1874 in öffentlicher, vierzehn Tage vorher durch die Trarbacher Zei⸗ tung, die Coblenzer Zeitung und das Amtsblatt angekündigter Sitzung der Kommission durch das Loos bestimmt und vor Ablauf dieses Monates durch dieselben Blätter bekannt gemacht, worauf die Auszahlung am 1 Juli des folgenden Jahres erfolgt. Im Falle eines der gedachten Blätter eingehen sollte, wird durch die . Kommission mit Genehmigung der Regierung ein anderes Blatt substituirt.

Die Verloosung geschieht öffentlich unter dem Vorsitze des Bürgermeisters durch die Kommission. Ueber die Verloosung wird ein von der Kommission zu unterzeichnendes Prokokoll auf⸗ genommen. 1

§. 9. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an den hierzu bestimmten Tagen nach dem Nominalwerthe durch die städtische Kommunalkasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben. Mit dem zur Auszahlung bestimmten Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die nach dem Zahlungstermine fälligen Zinscoupons und Talons einzuliefern; geschieht das nicht, so wird der Betrag der feh⸗ lenden Coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons benutzt. 8

§. 10. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vor⸗ gezeigten Obligationen werden in der nach der Bestimmung in §. 7 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung gebracht. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachung un⸗ geachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht als verloren oder vernichtet zum Be⸗ hufe der Ertheilung neuer Obligationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden, und die dafür deponirten Kapitalbeträge der städtischen Armen⸗ kasse anheim fallen. B

§. 11. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadtgemeinde mit ihrem ganzen Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften und kann, wenn die Zinsen oder ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, die Zahlung derselben von den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden.

§. 12. In Ansehung der verlorenen und vernichteten Obligatio⸗ nen oder Zinscoupens sind die auf die Staatsschuldscheine und deren Zinscoupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebotes und der Amortisirung verlorener oder vernichteter Staatspapiere, §§. 1 bis 13, mit nachstehenden nähe⸗ ren Bestimmungen anzuwenden: 1

a. die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der im 8 2 dieses Privilegiums genannten Kommission gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Berugnisse und Geschäfte beigelegt,

welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zu⸗ kommen; gegen die Verfügung der Kommission findet jedoch der Re⸗ kurs an die Regierung zu Coblenz statt;

b das in §. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Landgerichte zu

Coblenz; 1

c. zie in den §§. 6, 9 und 12 der Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die in §. 7 dieses Privilegiums an⸗ geführten öffentlichen Blätter erfolgen; 8 1

d. an Stelle der in §. 7 der Verordnung erwähnten sechs Zah⸗ lungstermine sollen vier und an die Stelle des im §. 8 erwähnten achten Zahlungstermins soll der fünfte treten.

Zu Urkund dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu be⸗ willigen, oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Baden⸗Baden, den 16. Oktober 1874.

L. S.) Wilhelm. Camphausen. Grf. zu Eulenburg. Dr. Achenbach. Rhei Regierungsbezirk Coblenz. (Trockener Stempel der Stadt) Trarbacher Stadtobligation Eö31II1“ über 8 88 ... Mark Reichswährung.

Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom 16. Oktober 1874 hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und be⸗ kennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapital von Mark Reichswährung, dessen Empfang sie be⸗ scheinigen, von der Stadt Trarbach zu fordern hat.

Die auf vier und ein halb vom Hundert jährlich festgesetzten Zinsen sind in halbjährlichen Terminen am zweiten Januar und ersten Juli jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der aus⸗ gegebenen Zinscoupons gezahlt.

Die näheren Bestimmungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten.

Trarbach, den . . ten

Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission (Unterschriften.) Der Gemeinde⸗Empfänger. (Unterschrift.)

(Rückseite.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Trarbach, Regierungsbezirk Coblenz, bis zum Betrage von 120,000 Mark Reichswährung. 6 Vom 16. Oktober 1874. 8 (Folgt der Abdruck des Privilegiums.)

8 88

1u“ 88

ver,

Regierungsbezirk Coblenz. Talon zu der Trarbacher Stadtobligation Nr.. 8 über. Mark Reichswährung zu vier und ein halb Prozent verzinslich. 1 Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe bei der Gemeindekasse zu Trarbach zu der vorbenannten Obligation der Stadt Trarbach über. .... Mark Reichswährung Nr. .. die Serie Zinscoupons für die Zeit vom 1. Januar 18. . bis 1 Januar 18 . sofern von dem Inhaber der Obligation dagegen bei der unterzeichneten städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission kein Widerspruch eingeht. Trarbach, den.. IS 8 1 Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission. (Unterschriften.) Der Gemeinde⸗Empfänger 3 (Unterschrift.) Regierungsbezirk Coblenz Z118 Zinscoupon zur Trarbacher Stadtobligation Nr.... über .. . Mark Reichswährung. Inhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am ““ 18 . die fälligen halbjährigen Zinsen der obe genannten Trarbacher Stadtobligation vom . .ten ... .“ bis den . . ten 18 .. auus der städtischen Gemeindekasse

Trarbach, den. .ten 1 8 Dite städtische Schuldentilgungs⸗Kommission. (Unterschriften.) Der Gemeinde⸗Empfänger. (Unterschrift.) Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn dessen Be⸗ trag in fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in welchem er fällig geworden ist, nicht erhoben ist.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Progymnasiallehrer Dr. Joseph Ehlinger

Boppard ist das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.

8 Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Kaiserlich Königlich österreichischen Professor Dr. Hein⸗ rich Schwarz zu Graz ist unter dem 18. November 1874 ein Patent

auf ein Verfahren zur Gewinnung von Zucker aus Melass soweit dasselbe als neu und eigenthümlich erkannt worden ist,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den

Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz⸗Ministerium. 3 Zu Kreisrichtern sind ernannt: der Gerichts⸗Assessor Rädler

bei dem Kreisgericht in Frankenstein und der Gerichts⸗Assesso von Hadel bei dem Kreisgericht in Neustettin.

Rheinprovinz.

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Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 20. November. Aus Hanno⸗ 19. November, meldet die „Neue Hann. Ztg.“: Se. Majestät der Kaiser und König trafen mittelst Extrazuges gestern Abend 5 Uhr 40 Minuten auf Sta⸗ tion Pferdethurm bei Kleefeld ein, wo an einem zwischen den Schienengeleisen angelegten kleinen Perron bereits eine Viertel⸗ stunde vorher ein von Hannover kommender Extrazug mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen Albrecht und dessen Hoher Gemahlin, dem Flügel⸗Adjutanten und Chef des Generalstabes Grafen Waldersee, den Herren Ober⸗Präsidenten Grafen zu Eulenburg, Landdrost v. Boetticher, Polizei⸗Präsidenten v. Brandt ꝛc. angelegt hatte. Nach erfolgter Begrüßung setzte der Kaiserliche Zug, in dem sich auch Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, die Prinzen Carl und Friedrich Carl von Preußen, August von Württemberg, sowie das Gefolge Sr. Ma⸗ jestät befanden, die Reise nach Springe auf der Altenbekener Bahn fort. Heute früh 7 Uhr 45 Minuten sind mittelst Extra⸗ zuges von hier nach Springe abgereist: Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Se. Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg⸗Rudolstadt, Se. Erlaucht der Graf zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode, der Ober⸗Präsident Graf zu Eulenburg, der Landdrost v. Boetticher, Stadtdirektor Rasch, Graf v. d. Bussche, die Herren v. Arenstorf und v. Cramm, General⸗Lieutenant v. Kotze, die Generäle v. d. Becke, v. Massow, v. Witzendorf, Oberst und Flügel⸗Adjutant Graf Waldersee, Major Graf Waldersee, Hof⸗Marschall Graf v. d. Schulenburg u. s. w.

Am 19. November, dem Namenstage der Hochseligen Königin Elisabeth von Preußen, feierte die Königliche Elisabethschule im Hörsale des Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasiums das Gedächtniß Ihrer verewigten Protektorin durch Gesang, Gebet und festliche Ansprache, sowie durch poetische Vorträge einiger Schülerinnen.

Morgen, Sonnabend, den 21. November, findet die erste der diesjährigen parlamentarischen Soiréen bei Ihren