1874 / 274 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Königliches Schauspielhaus.

Von den drei kleinen Gaben des gestrigen Abends verdient zunächst „Der zerbrochene Krug“ von Heinrich von Kleist Erwähnung, der nach Jahren der Ruhe wieder in das Repertoire der Koͤniglichen Bühne aufgenommen worden ist. Zschokke erzählt in seiner gleichnamigen Novelle die Entstehung dieses Lustspiels, welche in das Jahr 1802 fällt, als Kleist mit Zschokke und Wieland in Bern im vertrauten Verkehr lebte.

Damals gab ein Kupferstich in Zschokke’'s Zimmer mit der Unter⸗ schrift „La cruche cassée“ die Veranlassung zu einem Wettkampf zwischen den drei Dichtern, von denen jeder den

1 Wieland schrieb eine (wohl nicht im Druck erschienene) Satire, Kleist das Lustspiel und Zschokke die genannte Novelle. Im Jahre 1808 veranstaltete Goethe eine Aufführung des Lustspiels in Weimar, wo es jedoch ohne Wirkung blieb, ver⸗

muthlich infolge der Theilung in mehrere Akte. Diese mußte dem Stück, das in einem Akt schnell abgespielt sein will, ver⸗ hängnißvoll werden. Ohnehin ist es, da dem Dichter die Füh⸗ lung mit der Bühne fehlte, etwas breit angelegt, so daß die zahlreichen Striche der Schmidtschen Bearbeitung dem Werke

Stoff nach der ihm zusagenden Art bearbeitete.

eher genützt, als geschadet haben. Das Lustspiel, welches im

ZJahre 1811 im Druck erschien und erst 1822 hier aufgeführt

wurde, gehört noch immer zu den besten deutschen Werken seiner Art. In FKleist ist durch die Mißgunst der Umstände dem deutschen 8 Volke ein Moliere verloren gegangen: diese Betrachtung legte die vortreffliche gestrige Aufführung, in welcher Altmeister Döring unter vielem Beifall seine längstbekannte, für jüngere Kräfte schon traditionell gewordene Figur des Dorfrichters Adam wieder aufleben ließ, und die übrigen Rollen mit Fr. Frieb⸗Blumauer als Fr. Rull, Frl. Wienrich als Eva, Hrn. Vollmer als Schreiber Licht und Hrn. von Hoxar als Ruprecht besetzt waren, recht nahe. „Kleist hat in diesem Lustspiel für diese in Deutsechland so sehr vernachlässigte Gattung das größte Talent an den Tag gelegt, und es ist ein wahres Unglück für unsere Literatur, daß seine traurigen Lebens⸗ und Gemüthsverhältnisse ihn von der weiteren Bearbeitung des Lustspiels entfernt hielten“: so klagt Heinrich Kurz in seiner Geschichte der Deutschen Nationalliteratur, und man kann ihn kaum der Ueberschätzung beschuldigen, wenn man einen Vergleich mit den Produkten der Lustspieldichter der Gegenwart zuläßt, von denen die gestern dem zerbrochenen Krug vorangegangenen einaktigen Novitäten Proben boten. Auch in diesen beiden Lustspielen, von denen das erste, betitelt „Ein ge⸗ fährlicher Freund“, von A. Fresenius nach dem Fran⸗ zösischen bearbeitet, das andere: „Neckereien“, von dem be⸗ kannten humoristischen Schriftsteller A. von Winterfeld her⸗ rührt, waren die besten Kräfte der Königlichen Bühne beschäf⸗ tigt und die Scene auf das Eleganteste ausgestattet. Das Erst⸗ enannte, in welchem Hr. Kahle Gelegenheit findet, seine Bega⸗ ung als Charakterdarsteller zu zeigen, hatte sich einer wohlwol⸗ lenden Aufnahme zu erfreuen.

8

Aufruf zur Errichtung eines Reuter⸗Denkmals zu Neubrandenburg.

Auf Einladung einer Anzahl von Landsleuten und Freunden des niederdeutschen Dichters Fritz Reuter sind die 88

Plessing, in Lübeck.

einem Comité für die Errichtung eines Reuter⸗Denkmals i

Stadt Neubrandenburg e“ . „Wir dürfen es als eine in der Geschichte der deutschen Dichtung einzig dastehende Erscheinung bezeichnen, daß ein Schriftsteller, welcher sich die dichterische Darstellung der Eigenart seines Volksstammes in

allgemein als deutscher Volksdichter erkannt und gefeiert wurde, und daß, durch die Lebensfrische und durch den Humor seiner Schöpfungen angezogen ein so großer Kreis von Lesern sich mit dem eigenthümlichen Elemente, worin sich diese Schöpfungen bewegen der niederdeutschen Schriftsprache und der Denkweise des niederdeutschen Kleinlebens in kurzer Zeit vertraut gemacht hat. Und nicht in seinen dichterischen Gebilden, auch in seiner Persönlichkeit ist allen denen, die ihn kannten, in Fritz Reuter eine seltene und unvergeßliche Mannesnatur ent⸗ segengefre en⸗ in welcher bedeutende und eigenthümliche Vorzüge deut⸗ chen Volkscharakters und deutscher Gemüthsanlage in originellster 18 hgg vee⸗ fanden 6

ach einer verhältnißmäßig kurzen und glänzenden schriftstelle⸗ rischen Laufbahn ist Fritz Reuter am 12. Juli 8 Js. 8 Eisenach von uns geschieden; wir halten dafür, b— die Herstellung eines dem deutschen Manne und Dichter gewidmeten Denkmals auf dem heimath⸗ lichen Boden, dem er mit allen Wurzeln seiner Kraft beständig ange⸗ hört hat, als eine der bildenden Kunst würdige Aufgabe, und als eine nationale Angelegenheit hingestellt werden darf.

Die Stadt Neubrandenburg, in welcher Fritz Reuter von 1856 1863 die besten Jahre seines dichterischen Schaffens verlebt hat, und welche mit ihren nächsten Umgebungen vielfach den histo⸗ rischen und lokalen Rahmen für die lebensfrischen Figuren seiner Dich⸗ tungen bildet, dürfte besondere und bevorzugte Ansprüche haben, bei der Wahl des Aufstellungsortes für ein Reuter⸗Denkmal berück⸗ sichtigt zu werden. Geziert durch eine Reihe alterthümlicher Bauwerke von anerkanntem Kunstwerthe, in einer von der Natur reich ausge⸗ statteten Landschaft, unmittelbar an der großen, Mecklenburg durch⸗ schaesdenden ET ve cens 1 Fremden gern und vielfach esucht, bietet die Sta eubrandenburg geeignete Plä ür d aufzurichtende Denkmal. 1. l

Wer sich daher an den Schöpfungen der Reuterschen Muse er⸗ freut hat, er möge unser Unternehmen durch baldige Einsendung von Beiträgen an die Adresse des Dr. V. Siemerling in Neubran⸗ denburg oder die bekannt zu machenden Sammelstellen unterstützen. Sobald das Ergebniß der Sammlungen sich annähernd übersehen läßt, werden wir mit ausführenden Künstlern in Verbindung treten und durch geeignete Bekanntmachung dem öffentlichen Urtheil Gele⸗ genheit geben, sich über die Art und Weise der Ausführung zu äußern.

Korrespondenzen in Betreff des Reuter⸗Denkmalsbitten wir an den Senator Advokat Brückner zu Neubrandenburg zu richten.

8 EE13“ 1874. Für ohenlohe⸗ lingsfürst, Botschafter des Deutschen Reiches in Paris. v. Dachröden, Königlicher ö in Berlin. A. v. Hansemann, Geheimer Kommerzien⸗Rath in Berlin. A. Hofmann, Verlagsbuchhändler in Berlin. Fr. Freiherr v. Stauffenberg, Erster Vize⸗Präsident des Reichstags, Präsident der Kammer der Abgeordneten in München. Gustav zu Putlitz, General⸗Direktor des Großherzoglichen Hoftheaters zu Karlsruhe. Peofh Dr. v. Treitschke in Berlin. Otto Piper, Dr. jur., edacteur in Straßburg i. E. Dr. Drechsler, Kaiserlicher Erster Vize⸗Präsident des Reichs⸗Oberhandelsgerichts in Leipzig. Fritz Peters, Oekonomie⸗Rath auf Siedenbobentin in Pommern. Rümker, Direktor 3 ii Hamburg. Dr. Wilh. Plej H. Lingnau, Kaiserlicher Ober⸗Postdirektor in Lübeck. Ernst Keil Redaktion der seglichen fee⸗of Leipzig. Professor Dr. Carlv. Lützow, Herausgeber der „Zeitschrift für bildende Kunst“ in Wien. Gustav Freytag, Geheimer Hof⸗Rath in Sieb⸗

leben bei Gotha. Emil Palleske, zu Thal bei Eisenach. Dr.

dessen alltäglicher Verkehrssprache zur Aufgabe stellte, so rasch und

lin. Professor Dr. Sohm in Straßburg i. E. rofessor D Rich ard Schröder in Würzburg Dr. S E— der „Grenzboten“ in Leipzig. J. J. Weber Redaktion der „Illustrirten Zeitung“ in Leipzig. Dr. Hermann Schmid in München. Dr. Heinrich Laube in Wien. Dr. Fr. Jos. Völk,

Intendant des Großherzoglich sächsischen Hoftheaters zu Weima Reichsgraf Schwerin, Kaiserlicher und Königlicher ..g .n 8 Göhren. Albertus von Ohlendorff in Hamburg. Dr. Budde Vize⸗Präfident des Ober⸗Appellationsgerichts zu Rostock Senator Dr. Witte zu Rostock. Hinstorff, Hofbuch. Fenhe zu Wismar. Dahse, Bürgermeister in Güstrow.

ermes, Bürgermeister in Röbe. Stegemann, Senator in Boccius, Ober⸗Zollrath in Schwerin. H. v. Oertzen Rittergutsbesitzer auf Roggow. H. Pogge, Mitglied des Reichstags, Rittergutsbesitzer auf Roggow. Fleischmann, Gutspächter zu Varchow. Schumacher, Domänenpächter zu Zarchlin. Vize⸗Land⸗ marschall v. Dewitz auf Cölpin. Kammerherr v. Oertzen auf Brunn. Franz Pogge, Mitzlied des Reichstags, Rittergutsbesitzer Eh e - Seer zu Burg Star⸗ ard. mtsrat illebrandt zu Dewitz. astor Kan 8 . b 1’ 85

eheimer Hofrath Brückner zu Neubrandenburg. Ra

Ahlers, Landsyndikus. Dr. V. e Böeem Rentier. Rath Loeper, Advokat. Dr. Thilo, Gymnasialdirektor. Praefcke, Syndikus und Advokat. Rosenhagen, Stadtverord⸗ netenvorsteher. Brünslow, Buchhändler. G. E. Brückner Senator und Advokat. C““

Von der in Europa wildwachsenden Brombeere —. Rabus fruticosus sind in den letzten Dezennien besonders in Amerika eine Menge großfrüchtiger Sorten gezogen worden, von denen sich auch einige sehr wohl zur Anpflanzung in den Gärten des nördlichen Deutschlands empfehlen, um so mehr, als die damit angestellten Kulturversuche in den Herzoglich anhaltischen Gärten zu Wörlitz und in den Mustergärten der Königlichen Gärtner⸗Lehranstalt zu Sans⸗ souci von den ertragreichsten Folgen begleitet waren. Man hat dem Anbau dieser Frucht bei uns zu Lande noch wenig oder gar keine Aufmerksamkeit zugewendet, und doch verdient derselbe wegen der Größe und Saftfülle der Früchte in jedem wirthschaftlichen Haus⸗ garten einen Platz.

In dem Mustergarten der Königlichen Gärtner⸗Lehranstalt wur⸗ den im Winter 1872/73 drei amerikanische Brombeersorten durch Stecklinge in solcher Anzahl vermehrt, daß damit eine etwa 50 Meter lange freistehende Hecke in 1 Meter Entfernung angepflanzt werden konnte. Diese Hecke wurdenun im Sommer 1873 bis zur Höhe von 1,3 Meter au zwischen Pfählen ausgespannten Drahtschnüren vollständig dicht gezogen. Die an den diesjährigen Trieben sich bildenden Blüthenzweige (Frucht⸗ zweige) erschienen darauf im Juni dieses Jahres in traubenständigen, massenhaften Bouguets und lieferten eine Menge der saftsgsten und vortrefflichsten Früchte, die besonders jenen ländlichen Besitzern zum Anbau zu empfehlen sind, welche zur Verwerthung derselben, als in den Monaten August und September eine Gelegen⸗ eit haben.

Die Kultur der Brombeeren macht keine erheblichen Ansprüche an den Boden, sie läßt sich noch im leichtesten Sandboden erfolgreich betreiben, wenn dieser nur bis auf § Meter Tiefe raiolt und mit etwas Dünger versetzt wird. Die großen schwarzen Früchte finden Verwerthung zu Torten und allerlei Konfitüren und schmecken, auch reif gegessen, vortrefflich.

Unter der großen Anzahl von Sorten sind die Kittatinny⸗, Wil⸗ sons early⸗ und die New⸗Rochelle⸗Brombeere die ae s en und

Edmund Hoefer in Stuttgart. Dr. Julian Schmidt in Ber⸗

härteften für das norddeutsche Klima.

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Rei

Berlin, Sonnabend, den 21. November

Se ———

iger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1874.

ersonal⸗Veräuderungen. Königlich Preußische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche zc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. 8 Berlin, 10. November. v. Dresky, Hauptm. aggr. dem Inf. Regt. Nr. 57 und kommandirt zur Dienstl. bei des Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit, auf 6 Monate zur Dienstl. bei dem Garde⸗Jäger⸗Bat. kommandirt. Berlin, 12. November. Bauer, Oberst und Commandr. des Inf. Regts. Nr. 29, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Kommandanten von Diedenhofen, v. Elern, Oberst vom Inf. Regt.

Nr. 29, zum Commandeur dieses Regts., v. Necker, Oberst beauftr.

mit der Führ. des Inf. Regts. Nr. 115, zum Commandeur dieses segts. ernannt. Stoll, Major vom Inf. Regt. Nr. 45, unter Entbindung von seinem Kommando als Adjut. bei dem Gen. Kom⸗ mando des XV. Armee⸗Corps, in das Rhein. Inf. Regt. Nr. 29 ver⸗ Lengerich, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 69,

als Adjut. zum Gen. Kommando des XV. Armee⸗Corps kommandirt. Lieske, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 69, zum Hauptm. und Comp. hef befördert. v. Waldstein, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, in das Inf. Regt. Nr. 69 versetzt. v. Rozynski, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, zum Pr. Lt. befördert. v. Knobelsd orff⸗Bren⸗ kenhoff, Maj. und etatsm. Stabsoffiz. im Ulan. Regt. Nr. 8, zum Commdr. des Train⸗Bats. Nr. 4, ernannt. Adametz, Maj. und

Evscäadr. Chef im Ulanen⸗Regt. Nr. 2, als etatsm. Stabsoffiz. in das Ulan. Regt. Nr. 8, v. Langenn⸗Steinkeller, Rittm. und Esedr.

Chef im Ulan. Regt. Nr. 8, in das Ulan. Regt. Nr. 2, versetzt. v. Rohr, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 8, zum Escadr. Chef er⸗ nannt. v. Abercron, Rittm. und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 2, dem Regt. aggregirt und zur Dienstleistung bei dem Train⸗ Bat. Nr. 3 kommandirt. v. Bülow, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 2, unter Entbindung von seinem Kommdo. als Adjutant der 17. Kav. Brig., zum Escadr. Chef ernannt. v. Maltzahn, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 3, als Adj. zur 17. Kav. Brig. kommandirt. Chales de Beaulier, Rittm. und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 8, der Charakter als Major verliehen. Erbprinz zu Schaum⸗ burg⸗Lippe Durchlaucht, Rittm. à la suite des Hus. Regts. Nr. 11, zum Maj. befördert, Ziermann, Port. Fähnr. vom Ulan. Nr. 14, zum Drag. Regt. Nr. 4 versetzt. Lyons, Major vom 4. Garde⸗Regt. zu Fuß, in das Inf, Regt. Nr. 78 versetzt. v. Schol⸗ ten, Hauptm. und Comp. Chef im 4. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum überzähl. Maj. befördert. v. Ramm, Hauptm. à la saite des 4. Garde⸗Regts. z. F. und Lehrer an der Kriegsschule zu Cassel unter Entbindung von diesem Verhältniß, als Comp. Chef im 4. Garde⸗Regiment zu Fuß wieder einrangirt. v. Braunschweig, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 91, unter Ent⸗ bindung von dem Kommando als Adj. der 60. Inf. Brig., zum überzähl. Hauptm. befördert. Becker, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 110, als Adj. zur 60. Inf. Brig. kommandirt. Schlichter, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, unter Belassung in seinem Kommando zum Nebenetat

des Großen Gen. Stabes, dem Regt. aggregirt. Anthes, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, zum Pr. Lt. befördert. Stechmann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 83, mit dem 1. Dezember cr. von seinem Kommando als Milit. Lehrer bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt entbunden. Petermann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 60 und kom⸗ mandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt, vom 1. Dezbr. ab als Militär⸗Lehrer bei dems. Kadettenhause, Kutzner, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59, vom 1. Dezember cr. ab vorläufig bis zum 1. Mai 1875 als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt kommandirt. v. Sack, Sec. Lt. vom Kadettencorps, zum Pr. Lt. be⸗ fördert. Grabe, Sec. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 10, in das Train⸗ Bat. Nr. 7 versetzt.

In der Reserve und Landwehr.

Berlin, 12. November. Wilke, Vize⸗Wachtm. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 93, zum Sec. Lt. der Res. des Garde⸗Train⸗ Bats., Zurborn, Vize⸗Wachtm. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 57, zum Sec. Lt. der Reserve des Train⸗Bats. Nr. 7, Hoffmann, Sec. Lt. vom Train des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, zum Pr. Lt., befördert. John, Beuck, Vize⸗Feldw. vom Res. Landw. Ba⸗ taillon Nr. 35, Paul, Michaelsen, Vize⸗Feldw. vom 1 Landw. Regts. Nr. 81, zu Sec. Lts. der Res. des Eisenbahn⸗Bats., Kuhn, Klaehr, Schmidt, Sec. Lts. von der Landw. des Eisen⸗ bahn⸗Bats., zu Pr. Lts. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. 11“ Berlin, 10. November. v. Obernitz, Hauptm. a. D., zu⸗ letzt Comp. Chef im Kadetten⸗Corps der Char. als Major und die Aussicht auf Anstellung im Civildienst verliehen.

Berlin, 12. November. v. Kamecke, Oberst und Komman⸗ dant von Diedenhofen, als Gen. Maj. mit Pens. z. Disp. gestellt. Oldendorp, Maj. vom Inf. Regt. Nr. 78, mit Pens. zur Disp. gestellt. Kruge, Ob. Lt. und Commandr. des Train⸗Bats. Nr. 4, mit Pension und seiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt. Mützell, Sec. Lt. und Feldjäger im Reit. Feldjäger⸗Corps, ausge⸗ schieden, und zu den Res. Offiz. des Gren. Regts. Nr. 2 übergetreten. Fronhöfer, Sec. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 6 der Abschied ertheilt.

Berlin, 17. November. v. Rosenberg, Ob. Lt. a. D., zu⸗ letzt im Inf. Regt. Nr. 43, unter Verleihung des Char. als Oberst mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gedachten Regts, Vogel⸗ v. Falckenstein, Maj. a. D., zuletzt im Gren. Regt. Nr. 8, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gen. Regts., beide in die Kategorie der zur Disp. gestellten Offiziere versetzt

15 8*

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Im Hanitäts-Corrs. 18

Berlin, 12. November. Dr. Henrici, Ob. Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom 4. Garde⸗Gren. Regt., zum General⸗Arzt 2. Kl. und Corps⸗Arzt des V. Armee⸗Corps, Dr. Coler, Ob. Stabsarzt 1. Kl. von der Militär⸗Medizinal⸗Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums, zum General⸗Arzt 2. Kl. und Corps⸗Arzt des IV. Armee⸗Corps; der⸗ selbe verbleibt jedoch einstweilen noch als kommandirt in dem Ver⸗ hältniß zu der Milit. Medizin. Abtheil. in seiner gegenwärtigen Dienststellung. Dr. Cammerer, Ob. Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt., zum General⸗ Arzt 2. Klasse und Corps⸗Arzt des IX. Armee⸗Corps, Dr. Pfeffer, Ob. Stabsarzt 2. Klasse und Regiments⸗Arzt des Ulanen⸗Regts. Nr. 10, Dr. v. Burski, Ob. Stabsarzt 2. Kl. und Regts Arzt des Drag. Regts. Nr. 10, zu Ob. Stabsärzten 1. Kl. befördert. Dr. Sacksofsky, Ob. Stabsarzt 1. Kl. und Garnisonarzt von Cassel, ein Patent seiner Charge verliehen. Dr. Zschiesche, Unterarzt vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 4, Dr. Herrlich,

Unterarzt vom Ulanen⸗Regt. Nr. 16, Dr. Krämer, Unterarzt vom

Inf. Regt. Nr. 16, Horn, Umerarzt vom Inf. Regt. Nr. 31, Dr. Fischer, Unrerarzt vom 2. Garde⸗Regt. z. F., dieser unter gleich⸗ zeitiger Versetzung zum Ostfries. Inf. Regt. Nr. 78, zu Assist. Aerz⸗ ten 2. Kl. befördert. Dr. Drewke, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 90, Dr. Riedel, Unterarzt der Res. vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Henzschel, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 60, Günther, Dr. Protze, Unterärzte der Ref. vom 2. Vat. Landw. Regt. Nr. 27, Dr. Pauke, Dr.

Block, Unterärzte der Res. v. Res. Landw. Bat. Nr. 38, Dr.

Frank, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr.

Groppe, Dr. Wrede, Unterärzte der Res. vom Res. Ldw. Bat. Nr. 40,

Dr. Peren, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr.

84, Dr. Knabe, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts.

Nr. 95, Dr. Scotti, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts.

Nr. 117, Dr. Metz, Unterarzt der Res. vom Landw. Bat. Straß⸗

burg i. E, Dr. Wortmann, Unterarzt der Res. vom Füs. Regt.

Nr. 39, unter Einrangirung beim 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 56,

Dr. Hellmann, Unterarzt der Res. vom Füs. Regt. Nr. 73, und

Dr. Osterbind, Unterarzt der Res. vom Inf. Regt. Nr. 91, erste⸗

rer unter Einrangirung beim 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 82, letzterer

beim 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 91, zu Assist. Aerzten 2. Kl. der

Res. befördert. Dr. Hahn, Ob. Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Gren. Regt. Nr. 11, zum Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt., Dr. Weichel, Ob. Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Feld⸗Art.

Regt. Nr. 22, zum Inf. Regt. Nr. 117, Dr. Barnick, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 48, zum Garde⸗Füs. Regt. versetzt. Dr. Wustand, Ob. Stabsarzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 27, zur Ver⸗ tretung des abkommandirten Corps⸗Gen. Arztes des IV. Armee⸗ Corps kommandirt. Dr. Hüfell, Hess. Feld⸗Assist. Arzt a. D., in den Verband der preußischen Armee aufgenommen und gleichzeitig im aktiven Sanitäts⸗Corps, und zwar als Assist. Arzt 2. Kl. mit einem Patent vom 15. Juni 1874 bei dem Feld⸗Art. Regt. Nr. 25 ange⸗ stellt. Dr. Leonhardt, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 68, Dr. Herr, Assist. Arzt 2. Kl. vom Jäger⸗Bataillon Nr. 8, als Marine⸗Assistenz⸗Aerzte 2. Klasse zur Marine versetzt. Dr. Schiele General⸗Arzt 1. Klasse und Corps⸗Arzt des IV. Armee⸗Corps, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, mit Pen⸗ sion und der Uniform des Sanitäts⸗Corps zur Disposition gestellt. Dr. Faust mann, Ob. Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 117, mit Pension und der Uniform des Sanitäts⸗Corps, Dr. Wiesener, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Wietheger, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Mr. 13, Dr. Haggeney, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 55, Dr. Schruff, Stabsarzt der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 68, Dr. Masurke, Asiist. Arzt 1. Kl. der Landwehr vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 61, Dr. Falk, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, der Abschied bewilligt. Dr. Mitweg, Ob. Stabsarzt 2. Kl. a. D., zuletzt Ob. Stabsarzt 2. Kl. der Landw. im 1 Bat. Landw. Regts. Nr. 57, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Sanitäts⸗Corps entheilt.

eamte der Militär⸗-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.

Den 24. Oktober. Ritter, Hoffmeyer, Militär⸗An⸗ wärig- als Proviantamts⸗Assist. resp. in Danzig und Spandau an⸗ gestellt.

Den 27. Oktober. Oergel, Proviantamts⸗Controleur in Braunschweig, mit Wahrnehmung der Proviantmstr. Geschäfte in Glatz beauftragt. Kopsch, Schultze, Baudusch, Proviantamts⸗

Bei dieser Umwandlung können mehrere Aktien in eine geringere Zahl solcher zusammengelegt werden. Im Uebrigen sind bei der Um⸗ wandlung die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches anzuwenden. §. 2. Die in Folge dieses Gesetzes vorgenommenen Verhand⸗ lungen und Beurkundungen sind frei von Staatsabgaben, wie Taxen, Stempel und dergl. Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc. . Motive. Artikel 207a. des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870, betreffend die Kommandit⸗ auf Aktien und die Aktiengesellschaften, bestimmt in inea 5: „Der Nominalbetrag der Aktien oder Aktienantheile darf während des Bestehens der Gesellschaft weder vermindert noch erhöht werden. Diese Bestimmung steht nach Ansicht einzelner Handelsgerichte im Wege, Aktien, deren Betrag sich nicht in eine runde Summe der Reichswährung umrechnen läßt, durch eine, wenn auch noch so kleine Erhöhung oder Verminderung ihres Nominalbetrages der Reichs⸗ währung anzupassen. 8 1 b 1 Dies wird insbesondere fühlbar in Süddeutschland, dessen Wäh⸗ rung in den für Aktien üblichen Beträgen sich nur nach Bruchtheilen von Pfennigen umrechnen läßt. So entsprechen 200 Gulden südd. Währ. 342 M. 85,714 Pf. 0h . 8 428 57,¹42

514 28,571 5009 111u6 5 1714 ZWeörn . Hierdurch wird die Einführung der Reichswährung in einem wichtigen Theile des Verkehrs verhindert, und würden, wenn Abhülfe nicht geschaffen wird, Aktiengesellschaften, welche hiervon betroffen werden, durch Erschwerung des Verkehrs in ihren Aktien empfindlich geschä⸗ digt, auch ihr Rechnungswesen erheblich erschwert werden.

Die Abhülfe muß aber in Grenzen gehalten werden, welche ver⸗ hindern, daß unter dem Vorwande der Umrechnung die Aktienkapitale erheblich vermindert oder sonst einem soliden Gebahren nicht ent⸗ sprechende Manipulationen angewendet werden könnten. Es soll daher nur der nächstgrößte oder der nächst kleinere Betrag der Aktien, wel⸗ cher einer runden Summe in Reichswährung entspricht, angenommen werden dürfen, und da der Begriff der runden Summe kein ganz kon⸗ käetrr if. wufder derselbe durch die Theilbarkeit der Summe durch ünfzig festgesetzt. 3

Hiernach können Aktien von 200 Gulden in 300 oder 350 Mark, 250 Gulden in 400 oder 450 Mark, 300 Gulden in 500 oder 55 Mark, 500 Gulden in 850 oder 900 Mark, 1000 Gulden in 1700 oder 1750 Mark umgewandelt werden.

Zuweilen wird sich eine Erleichterung des Verfahrens durch Zu⸗ sammenlegung von Aktien ergeben. In diesem Falle müßte der ad⸗ dirte Betrag der Aktien oder des auf dieselben eingezahlten Betrages der Umwandlung zu Grunde gelegt werden. . 1

Soll das Gesetz seinen Zweck erreichen, so dürfen endlich die nöthigen Aenderungen nicht mit Abgaben belastet sein, welche als Prohibitivmaßregel wirken würden, zumal die Nothwendigkeit der Aenderung nur durch die Veränderung der Währung, also durch eine

Oldenburg und Braunschweig versetzt. Zemke, Klein, Militär⸗ Anwärter, als Proviantamts⸗Assist. in Glatz resp. Stralsund angestellt.

Nr. 47 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, erausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), at folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisung

von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 2) Zoll⸗ und Steuerwesen: Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate Januar bis Oktober 1874. 3) Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. 4) Marine und Schiffahrt: Mittheilung, hetreffend Nachtrag zur amtlichen Schiffs⸗ liste. 5) Heimathwesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Heimath⸗ wesen. 6) Eisenbahnwesen: Transport von Kupferzündhütchen zur Entzündung des Dynamits. 7) Konsulatwesen: Ertheilung der Kom⸗ petenz zu Eheschließungen ꝛc.

Die Nr. 23 der Hydrographischen Mittheilungen, herausgegeben von dem Hydrographischen Bureau der Kaiserlichen Admiralität, hat folgenden Inhalt: Reise S. M. S. „Arcona“ von Melbourne über Sydney nach den Fiic und Samao⸗Inseln bis Yo⸗ kohama. I. Die Fiji⸗Inseln. egelanweisung für die Cayemites Bucht, Untersuchung der Mella Bank und Beschreibung der Untiefe bei der Aquin Bucht auf Haiti. Segelanweisung für die Petchora Bucht. Beschreibung der Untiefen westlich der Insel Flores. Rio de la Plata. Beigegeben ist Nr. 46 V. Jahrgang der „Nach⸗ richten für Seefahrer“, herausgegeben von dem hydrographischen Bureau der Kaiserlichen Admiralität. 1b

Neichstags⸗Angelegenheiten.

8 Berlin, 21. November. Dem Reichstag ist folgender Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Deutsche See⸗ warte, vorgelegt worden: 98

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ꝛc. 8 2 verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§. 1. Unter dem Namen „Deutsche Seewarte? wird eine An⸗ stalt errichtet, welche die Aufgabe hat, die Kenntniß der Naturver⸗ hältnisse des Meeres, soweit diese für die Schiffahrt von Interesse sind, sowie die Kenntniß der Witterungserscheinungen an den deutschen Küsten zu fördern und zur Sicherung und Erleichterung des Schiff⸗ fahrtverkehrs zu verwerthen.

.2. Die Seewarte erhält ihren Sitz in Hamburg. Zur Ver⸗ mittelung des Verkehrs mit den Schiffahrttreibenden, zur Beob⸗ achtung der Witterungserscheinungen und zur Verbreitung von War⸗ nungen vor dem vermutheten Eintritt von Stürmen werden an den geeigneten Küstenplätzen die erforderlichen Dienststellen eingerichtet, welche der Seewarte untergeordnet sind. 8

§. 3. Der für die Seewarte nöthige Aufwand wird nach näherer Bestimmung des Reichshaushalts⸗Ctats aus Mitteln des Reichs be⸗ tritten. §. 4. Der Geschäftskreis der Seewarte, ihre Einrichtung und Verwaltung werden im Einvernehmen mit dem Bundesrathe durch iserliche Verordnung festgestellt. 1 Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc. 1.“ b Von dem Abg. Dr. Stenglein ist der Antrag einge⸗ bracht worden: Der Reichstag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu geben. 1e““ Gesetz, betreffend die Umänderung von Aktien in Reichswährung. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ꝛc. 8 verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags wie folgt:

§. 1. Aktien, welche nicht auf Reichswährung oder Thaler lau⸗ ten, und deren Betrag nicht in eine runde Summe der Reichswährung umgerechnet werden kann, können in einen ihrem Werthe zunächst ent⸗ sprechenden, durch fünfzig theilbaren Betrag von Reichsmarken um⸗ gewandelt werden, und kann hierbei das Aktienkapital oder der No⸗

minalbetrag der Aktien erhöht oder vermindert werden. 8

Controleure resp. in Stralsund, Glatz und Thorn, nach resp. Thorn,

Maßregel im öffentlichen Interesse herbeigeführt ist.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Im 2. Stettiner Wahlbezirk (Randow, Greifenhagen) ist an Stelle des verstorbenen Rittergutsbesitzers Schulze⸗Clebow der Kommerzien⸗Rath Toepffer in Stettin mit 235 gegen 190. Stim⸗ men, welche der Kreisgerichts⸗Rath Schlichting in Stettin erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der vong der Leuckartschen] Buchhandlung für Staats⸗ und Rechtswissenschaften (Albert Clar) in Breslau herausgegebene Lager⸗Katalog, der zugleich eine „Systematische Uebersicht der in Deutschland erschienenen bemerkenswerthen Schriften über Staats⸗ und Rechtswissenschaften mit besonderer Berücksich⸗ tigung der Erscheinungen, welche sich auf den preußischen Staat und das Deutsche Reich beziehen“ bietet, ist soeben in zweiter bedeutend vermehrter Auflage erschienen. Als Beweis, wie zweckmäßig dieser Katalog befunden worden ist, darf wohl die Thatsache ange⸗ sehen werden, daß von Buchhändlern anderer Provinzen (z. B. Bran⸗ denburg, Schleswig⸗Holstein, Rheinprovinz ꝛc.) eine große Partie (über 4000 Exemplare) davon bestellt worden ist, welche bezeichneten Ortes verbreitet werden soll, und daß außerdem diese „Uebersicht“, welche gratis ausgegeben wird, in nicht wenig Exemplaren ach allen Richtungen des In⸗ und Auslandes verbreitet worden st.

Verkehrs⸗Anstalten. 8

Aus „Stettin“ schreibt man: Der Handels⸗Minister hat jetzt eine Allerhöchste Kabinetsordre vom 8. September cr. mitgetheilt, nach welcher die Anlegung eines Durchstichs auf der Insel Usedom bei Caseburg von der Swine nach dem großen Haff und die Her⸗ stellung einer Schiffahrtsstraße durch das letztere nach der Oder ge⸗ nehmigt wird. Gleichzeitig wird beim Mangel einer gütlichen Eini⸗ gung mit den betreffenden Eigenthümern für den Erwerb der im Privatbesitz befindlichen Grundstücke, welche zur Ausführung des für den Handel und die Schiffahrt so wichtigen Unternehmens erforderlich sind, das Expropriationsrecht verliehen. Die Kosten der Bauausfüh⸗ rung und des Grunderwerbes sollen aus den zu einmaligen und außer⸗ ordentlichen Ausgaben für Land⸗ und Wasserneubauten und für öffent⸗ liche Arbeiten bestimmten Fonds entnommen werden.

Wien, 21. November. (W. T. B.) Gestern fand eine Sitzung des Verwaltungsraths der österreichisch⸗französischen Staatsbahn statt, in der über den Bau der Strecke Temesvar⸗ Orsowa und über die Emission der neuen Prioritäten berathen wurde.

Pest, 16. November. Im Kommunikations⸗Ministerium, sowie bei den interessirten Bahngesellschaften werden, dem „Pester Lloyd“ zufolge, Verhandlungen gepflogen wegen Fusionirung der Linien Karlstadt⸗Fiume und Zakany⸗Agram der Ungarischen Staats⸗ bahn; Karlstadt⸗Sissek und Zakany⸗Bares der Suͤüͤdbahn; Zakany⸗ Battaszek der Donau⸗Drau⸗Bahn und Barcs⸗Fünfkirchen⸗Mohacs und und des südungarischen Bahnnetzes. Die Unterhandlungen fuͤhrt Frémy vom „Crédit Foncier“ Namens einer französischen Gruppe.

Das russische Eisenbahnnetz hatte am 1. Januar 1874 eine Ausdehnung von 15,842 Werst, darunter 526,2 Werst Staats⸗ bahnen. Außerdem waren bereits im Bau begriffen 1740 Werst, während 2343 Werst Eisenbahnlinien im Jahre 1874 in Angriff genommen werden sollten. Das Kapital, welches für den Bau und die Inbetriebstellung von Eisenbahnen bis Anfang dieses Jahres ver⸗ wendet worden war, belief sich auf 1,291,101,902 Rubel, und entfallen hiervon auf vom Staate erbaute Eisenbahnen 13,001,655 Rub., auf das Aktienkapital der Heseanschafts 506,886,554 Rub., auf das Obli⸗ gationskapital der Gesellschaften 606,841,348 Rub., Gründungsaus⸗ gaben 164,372,345 Rub., zusammen 1,291,101,902 Rub. Werden hierzu die von den Gesellschaften dem Stagte schuldigen Summen mit 112,789,247 Rubel gerechnet, so ergiebt sich eine durch die Ein⸗

nahme der Eisenbahn zu amortisirende Totalsumme von 1,403,891,149

9 Rubel. 8