1874 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Ober⸗Präsidenten die durch das Gesetz vom 11. Mai 1873 vor⸗ geschriebene Anzeige hiervon machte und wurde deshalb auf Grund der S 15 und 22 des erwähnten Gesetzes angeklagt. In zweiter Instanz wurde jedoch Dr. P. freigesprochen, indem der Appellationsrichter von der Ansicht ausging, daß das Gesetz vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen keine Vorschrift enthalte, wonach auch in dem Falle, wenn ein bereits angestellter Geistlicher, ohne gleichzeitige Ver⸗ setzung, zur Stellvertretung oder Hülfsleistung in einem Amte berufen werde, die Anzeige an den Ober⸗Präsidenten Seitens des geistlichen Oberen erfolgen müsse und für diese Auffassung auf den Wortlaut des hier in Betracht kommenden Paragraphen (§. 15) sich stützte. Dem gewöhnlichen Wortsinne nach verpflichtet §. 15, Abs. 1 den geistlichen Oberen zur Anzeige an den Ober⸗ räsidenten lediglich in dem Falle, wo einem „Kandidaten“ ein geistliches Amt uͤbertragen werden soll und Abs. 2 nur in dem Falle der Versetzung oder der Umwandlung einer wider⸗ ruflichen Anstellung in eine dauernde. Auf die dagegen von der Ober⸗Staatsanwaltschaft eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde ver⸗ nichtete das Ober⸗Tribunal das Erkenntniß der zweiten Instanz, indem es ausführte: §. 1 des Ges. vom 11. Mai 1873 macht im Allge⸗ meinen die Uebertragung des geistlichen Amtes von der Bedin⸗ gung abhängig, daß „kein Einspruch von der Staatsregierung erhoben worden.“ Im Anschluß daran bestimmt §. 2, daß die Vorschriften des §. 1 zur Anwendung kommen, „gleichviel ob das Amt dauernd oder widerruflich übertragen werden oder nur eine Stellvertretung oder Hülfsleistung in demselben statt⸗ haben soll’ und §. 9, „daß diese Vorschriften auch in dem Falle zur Anwendung kommen, wenn einem bereits im Amte (S. 2) stehenden Geistlichen ein anderes geistliches Amt über⸗ tragen, oder eine widerrufliche Anstellung in eine dauernde ver⸗ wandelt werden soll.“ Dieser zuletzt angeführte Paragraph hat offenbar unter Uebertragung eines geistlichen Amtes nicht blos die Uebertragung eines definitiven Amts, sondern auch die Ueber⸗ tragung einer Stellvertretung oder Hülfsleistung in einem Amte und zwar gleichviel, ob solche unter Beibehaltung des bisherigen Amts eintreten soll oder nicht verstanden, denn der §. 2 giebt dem Begriffe der Uebertragung eines geistlichen Amts diese ausgedehntere Bedeutung. Für die Annahme des Appellationsrichters, daß der §. 2, wie der §. 1, nur von „Kandidaten, denen erst ein geistliches Amt übertragen werden solle“, handle, giebt der Inhalt dieser Paragraphen nicht den ge⸗ ringsten Anhaltspunkt. Was nun §. 15 des erwähnten Ge⸗ setzes betrifft, so bildet derselbe augenscheinlich das Korrelat zu den Bestimmungen §8§. 1—3. Da die letzteren, insoweit sie nicht durch §. 15 ergänzt werden, der praktischen Anwend⸗ barkeit und Bedeutung gänzlich entbehren, so muß man noth⸗ wendig annehmen, daß es in der Absicht des Gesetzgebers ge⸗ legen habe, die Bestimmungen der §§. 15 ff. auf alle Fälle zur Anwendung zu bringen, auf welche sich überhaupt die §§. 1 bis 3 beziehen, und namentlich muß, um diesen Einklang mit §. 3 herzustellen, das Wort „Versetzung“ im Abs. 2 des §. 15 in einer weiteren Bedeutung verstanden werden, in welcher es auch die Uebertragung eines anderen Amts als Nebenamt unter Beibehaltung des bisher versehenen Amts umfaßt. Für diese Auslegung des §. 15 spricht auch, wie das Ober⸗ Tribunal ferner motivirt, der Zweck des Gesetzes. „Das Einspruchsrecht ist in dem mehrgedachten Gesetze der Staats⸗ regierung beigelegt worden, um dem Staate die Sicherheit zu verschaffen, daß nicht Männer, deren Wirksamkeit die staatlichen Interessen zu gefährden droht, zu geistlichen Aemtern berufen werden, und weil auch bei Personen, welche bereits in geistlichen Aemtern stehen, Gründe zum Einspruche erst später bei deren Berufung zu einem anderen Amte hervortreten können, ist das⸗ selbe auch bei Berufung solcher in 8 Maaner 8 in „Ser (Fru peshalb dies geschehen, trifft aber nicht blos LLZ ess ger Verczandlung einer wider⸗ 98 8. in eine dauernde zu, sondern auch, wenn⸗

eurecern reuvertenng Ober Bütrssg tung in ei dar beauftragt wird; denn die Möglichteit ist 8e taat gerade in dem neuen, wenn auch nur provisorisch 8— b seinen 8e.a gefährdende Thätigkeit eistlichen zu besorgen hat, und di 8 den Motiven zu den 8§8 drü⸗ zu den §§. 2 und 2 ausdrückli d Gefahr liegt nahe daß, wenn ni für j lieg 3 1 nicht für jede Thäti 8e8ß das Vorhandensein 888 edingungen verlangt würde, dürck Anordnung provisorischer Stellvertretungen die

Vorschrift äufi 2x en des §. 1 häufig umgangen werden

Der Bundesraths⸗Bevollmächti 1 1b 7 igte Staats⸗ Freiherr von Friesen ist nach ö GE1“

Zur Abstattung persönlicher Meldu 3 Zu ngen 8 8. Beförderung sind eingetroffen: General⸗Rasor A w ommandeur der 4. Feld⸗Artillerie⸗Brigade von Magdeburg; 3)

General⸗Major von der E bbö Eeninn ch, Chef des Generalstabes 15.

Der Provinzial⸗Steuer⸗Di Finanz⸗Rath von der Groeben e gestorben.

Der Regierungs⸗Rath Goehde itgli . 29 gs⸗Rath zu Hannover, 1 65 dortigen General⸗Kommission, ist in lei Her Chnenschesglled ie General⸗Kommission zu Cassel versetzt worden.

Mit Genehmigung des Chefs a2 ist heute die 4. W 8 ataillons in ungefährer Stärke von 3 Offizi 3 Unter⸗ offizieren, 60 Mann unter Kommando, des ö daüntr zum Legen des Oberbaues auf der Militärbahn auf der Strecke

Berlin⸗Zossen nach Lankgwitz abgerückt 8 10 14 Tage Quartier eae rückt und wird dort auf etwa

und Geheime Ober⸗ ist am 22. d. M. in Stettin

Generalstabes des Eisenbahn⸗

Die betreffende Einberufung des Landtags isti 2* M' 2 2 1 t 8 Bl. irrthümlich aus Lippe (Detmold) dean urg⸗Lippe (Bückeburg) gemeldet worden. H

Sachsen. Dresden 23. N

1 Sachse „23. November.

88 2,b 8 8 heute Vormitta e nach Altenburg

er

dinand von Oesterreich legt der Königli E1 nand önigliche .

auf eine 1,25- 9 bis mit 29. 8 . ha. b89 .. Der Kaiserlich russische Gesandte, Geheimer Rat

89 86 b 1 8 b . Henesb in hehees esen „wurde gestern Mittag im hie önigli

9 von Ihren Königlichen Majestaten ““ aats⸗Minister Freiherr von Friesen ist von Berlin zurück⸗

Der König und

8 8 8

Württemberg. Stuttgart, 19. November. Wie der „St.⸗A. f. W.“ mittheilt, wurde die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienst während des Jahres 1874 von der Prüfungs⸗Kommission in Stuttgart ertheilt an 660 junge Leute, und zwar wurden Berech⸗ tigungsscheine ausgestellt: auf Grund eines vorschrifts⸗ mäßigen Reifezeugnisses für die Universität 168, auf Grund eines den bestehenden Bestimmungen entsprechenden Zeugnisses hierzu berechtigter öffentlicher Lehranstalten 301, auf Grund von Zeug⸗ nissen berechtigter Privatanstalten 2, in Folge abgelegten Exa⸗ mens 189. Zurückgewiesen wurden mit dem Gesuch um Er⸗ theilung der Berechtigung wegen Unzulänglichkeit der vorgelegten Papiere 56, wegen nicht bestandener Prüfung 116, zusammen 172 Bewerber. 1 S. 1

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 23. November. Ueber die Reise des Großherzogs und der Großher⸗ zogin liegen der „Weim. Ztg.“ aus Genuag vom 17. November Nachrichten vor. Danach haben Ihre Königlichen Hoheiten von den Sehenswürdigkeiten von Florenz während des vierzehn⸗ tägigen Aufenthaltes, da das Inkognito vollständig gebrochen war, geleitet von den Vorständen und Direktoren, von den Kunst⸗ anstalten, von den Schulen und von den städtischen Einrichtungen unter Führung des Ober⸗Bürgermeisters eingehend Kenntniß ge⸗ nommen. Höchstdieselben verkehrten mehrfach mit Ihrer Kaiser⸗ lichen Hoheit der Großfürstin Marie von Rußland, besuchten auf ergangene Einladung auch die Vorlesung über die letzte Nordpol⸗ expedition des Commandeurs Herrn Negri und empfingen aus Rom den Besuch des Herzogs von Sermoneta, des deutschen Gesandten v. Keudell und des Dr. Franz Liszt. Die Ab⸗ reise von Florenz nach Genua erfolgte am 16. d. Von hier begeben sich die Höchsten Herrschaften über Turin, Genf, Basel, Karlsruhe nach Weimar zurück, woselbst die Ankunft wahrschein⸗ lich am 24. oder 25. November erfolgt. Der Erbgroß⸗ herzog und die Erbgroßherzogin sind am 17. von Schloß Belvedere hierher zurückgekehrt.

Der Rechnungsausschuß des Landtags ist heute hier zusammengetreten.

Oldenburg. (H. N.) Der für das laufende Jahr gel⸗ tende Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Fürstenthum Lübeck umfaßt folgende Zahlen: Ein⸗ nahme vom Staatsgut (darunter reichlich 6000 Thlr. aus den Forsten) rund 135,000 Thlr., Einnahme von Gewerbsrekogni⸗ tionen, Sporteln ꝛc. 19,600 Thlr., Einnahme von den Steuern 45,000 Thlr., vermischte Einnahmen pl. m. 1600 Thlr., zusam⸗ men, nach Abzug von 13,600 Thlr., welche zur Ausgleichung der nicht aus dem Krongute gedeckten Gebührnisse des Groß⸗ herzoglichen Hauses dienen, 188,000 Thlr. Dieser Gesammt⸗ Einnahme steht ein Ausgabe⸗Etat von 205,000 Thlr. gegenüber. Das danach in Aussicht genommene Defizit wird dem Vernehmen nach durch Mehreinnahmen, namentlich an Steuern und Spor⸗ teln, und durch Minderverwendungen gedeckt werden, so daß es nicht erforderlich sein dürfte, einen vermehrten Beitrag zu der als Ausgleichungssteuer dienenden Einkommensteuer auszu⸗ schreiben.

Braunschweig. Braunschweig, 24. November. Die mittelst Bekanntmachung vom 12. März 1854 publi⸗ zirte Instruktion über die Prüfung der Bewerber um Forstbeamtenstellen ist aufgehoben und durch ein Re⸗ glement über die Prüfung der Bewerber um Forstbeamtenstellen vom 6. d. Mts. ersetzt worden, welches durch die Ges. u. Ver. S. veröffentlicht wird. 1G

Reuß j. L. Gera, 20. November. Die Kommission zur „Prüfung der Rechtsverhältnisse der Domanial⸗ 88 Uzuna 8 n-hat jheg. ⸗Isprherathung bereits beendet und erselben kam nicht mehr zur hung des Landtags. weil letzterer im W. d. 8 Ne ö mission hat die einschlagenden 8 örtert, ohne darin für die hier besonderen Anhalt zu finden.

det r Jene Kom⸗ allgemeinen Rechtsgrundsätze er⸗ ö Verhältnisse zu fin as Resultat jener Erörterun⸗ 1“ in den beiden Sätzen lnsgeeder hun is zum Jahre 1848 im Fürstenthum Reuß j. L. 8* den dasselbe damals bildenden bene Bärär genßah d. 11“ Schleiz und Gera mit Saalburg 5. Domanialbesitzthum zur Sustentation de 3 . und 8 Fhügns der 111 „nur dann, wenn die Erträgnisse der Domanialbe 8 völlig Füss eshten zur Sustentation der seedhesseaergen 1 h. Staatslasten, das Fehlende „frei ewilligungen der Landstände aus allgemei “” Aus diesen beiden Säßen leitet ion die Verpflichtung ab, daß die Staatsl dem Domanialbesitzthum zu tragen sei rfachi beag evffane 13 eien, und ersucht das Mini⸗ sterium, „die zur Durchführung der ae väzisirten⸗ die ter 1 und 2 präzi den Domanialbesitzungen dem Staate eg iden te jalbesitz egenüber obliegenden Ver⸗ pflichtung nöthigen Verhandlungen 1n leit 8 8 die zu weiterer Beschlußfassung in dieser Ma 11 Richtung nöthigen Unterlag zu event. etwa zur Beilegung Angelegengeit sgch. ienliche Vergleichsverhandlungen anzubahnen.“ Die gegen⸗ E sh in allen wesentlichen Punk⸗ n be ten und so auch dem eben angeführten Ersuch Fürstliches Ministerium, weil die S ü8 v 8 3 achlage seitdem sich nicht ge⸗ ändert habe, „wenn auch“ heiß b ceneht eacgi⸗ rt habe, heißt es in dem jetzigen Bericht „inmittelst von Sr. Durchlaucht dem 8 8 8 b Hurchl. len dem Land wie der Landtag mit aufrichtigstem Dank ü- Wi 8 herzigsten Weise eine ansehnlich efesagcg In . 8 he Unterstützung aus Kamn zugesichert und damit die Besorgniß, welch zu und dc d 1 e aus der ungünstigen Finanzlage für die Existenz des Staates ent 8 8 stens einigermaßen gemildert word ns e n t; so ist durch di freiwillige Zusicherung die Fra S. g rarbene r ge, ob auf dem Domanialbesitz⸗ thum auch gegenwärtig noch die 9 die rechtliche Verpflicht 1 Tragung der Staatslasten hafte, keinesm ess gg.. 8 „keineswegs erledigt, weil j jener Zusicherung eine Anerkennung der Sei 98 8 Seiten des Landes gel⸗ tend zu machenden und erhobenen Lanf „üche 1 5 nd 1— ch prüche an das Domanial⸗ vermögen nicht enthalten ist.“ Die Kommisst iebt in Bericht am Schlusse der Hoffnun R dinge l Sr. Durchlaucht dem Fürsten ai it faüt ig üin 96 1 chem Maße bewährten Opferwilli e1“ em , pferwilligkeit gelingen werde, di 3 wärtig noch schwebende Differenz im Wege des Lhenree segen⸗

Wie die „Ger. Ztg.“ hört ist der Finanzausschuß des Landtags nicht gewillt, auf die von der Regierung gefor⸗ derte Erhöhung der direkten Steuern einzugehen. Das Defizit, welches dadurch allerdings in der Höhe von etwa 70,000 Mark verbleiben dürfte, denkt sich der Finanzausschuß in an⸗ derer Weise gedeckt.

Die öffentlichen Verhandlungen des Landtags werden diesem Blatte zufolge um den 12. Dezember wieder ihren Anfang nehmen und den ersten Berathungsgegenstand der obige Bericht des Domänenausschusses bilden. Der Erfolg dieser Verhand⸗ b. wird abzuwarten sein, ehe die Etatsberathungen beginnen önnen.

Bremen, 19. November. In der gestrigen Bürger⸗ schafts⸗Sitzung wurde das Einkommensteuergesetz weiter berathen, wobei Senator Alb. Gröning als alleiniger Senats⸗ Kommissar fungirte, da Bürgermeister Gildemeister inzwischen zu den Bundesraths⸗Verhandlungen nach Berlin abgereist ist. Es wurde hauptsächlich über den neuen Vorschlag des Gesetz⸗ entwurfs verhandelt, daß Kaufleute und Faebrikanten ihren Steuern das durchschnittliche Einkommen der drei letzten Jahre statt blos des letzten Jahres zu Grunde legen sollen. H. Claussen beantragte, diese Vorschrift auf alle Steuerzahler auszudehnen, und Verlustjahre in Abzug bringen zu lassen, mas die Vorlage nicht zugestehen wollte. Der Vertreter des Senats widersetzte sich diesen Anträgen als sachlich nicht begründet. Zuletzt be⸗ schloß die Bürgerschaft auf Antrag des Syndikus Dr. Meier, es bei der bisherigen Berechnung nach dem Einkommen des letzten Jahres auch bei Kaufleuten und Fabrikanten zu lassen. Dem Konsul H. H. Meier wurde vorgestern Namens des landwirthschaftlich⸗n Vereins von dessen Präsidenten Depken ein silberner Pokal überreicht zur Anerkennung seiner Verdienste 85 die internationale Landwirthschafts⸗Ausstellung i uli.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 23. November. Die Korvette „Frundsberg“ wird, wie man aus Triest meldet, nach der Meerenge von Messina abgehen, um die Bemannung des gescheiterten österreichischen Kriegsschiffes „Saida“ aufzunehmen und die Bergung des Schiffes thunlichst zu unterstützen.

Schweiz. Am 16. d. hat der Bundesrath die von dem neuen Milltärgesetze vorgeschriebene Eintheilung der Schweiz in acht Divisionskreise vorgenommen. In den ersten Divisionskreis gehören der Kanton Waadt, welcher 9. Bataillone zu stellen hat, Unterwallis mit 2 und der Kanton Genf mit ebenfalls 2 Bataillonen; zu dem zweiten der Kanton Freiburg mit 5, der Kanton Neuenburg mit 3 und der Berner Jura mit 4 Bataillonen; zu dem dritten außer dem Emmenthal und dem Oberaargau der ganze Kanton Bern mit 12 Bataillo⸗ nen; zu dem vierten das Emmenthal und der Oberaargau mit 4, der Kanton Luzern mit 6, die Kantone Ob⸗ und Nidwalden mit 1 und der Kanton Zug ebenfalls mit 1 Bataillon; zu dem fünften der Kanton Aargau mit 7, der Kanton Solothurn mit 3, der Kanton Baselstadt mit 1 und der Kanton Baselland mit 2 Bataillonen; zu dem sechsten der Kanton Schaffhausen mit 1, der Kanton Zürich mit 10 und der Kanton Schwyz mit 1 Bataillon; zu dem siebenten der Kanton Thurgau mit 3, Appenzell J.⸗ und A.⸗Rh. mit 2 und der Kanton St. Gallen mit 7 Bataillonen, und endlich zu dem achten Divisions⸗ kreise der Kanton Graubünden mit 3, der Kanton Tessin mit 4, der Kanton Uri mit 1, Oberwallis mit 2, Glarus mit 1 und der Kanton Schwyz ebenfalls mit 1 Bataillon. Die Kantone, welche mehr als 1 Bataillon zu stellen haben, werden vom Bundesrathe aufgefordert werden, ihre Vorschläge, betreffend die Eintheilung in Bataillonskreise, zu machen.

Niiederlande. Haag, 18. November. In der gestrigen S vsS. Kammer der Generalstaaten wurde ür zeitweilige Suspendirung der Befugniß von Prsparen.

. 11“ 1- gniß von dih z Käganchnnie Sibbergeln rlassen, 8 gegen 22 Stimmen angenommen. Die Regie 6 hält durch diesen Artikel die Eemächtigung, Die Regierung er⸗

G den Art. Gesetzes vom 26. November 1847, welches ö 28 8e⸗

nutzung der Reichsmünzstätte zur Präg Si 1 n gung von Silb ü ö Königlichen Beschluß A 1 gen Sitzung wurden die übri rti des Gesetzentwurfs erledigt. Die Regi ihr die Ermächtigung ertheilt hatt⸗ neag4,e von 1847 bis zum 1. Januar 1876 de Bruyn Kops stellte“ da 8 b Feafte dun he 828 gegen in Gemeinschaft mit Herrn d ““ von der m eorschlas dirungs⸗Termin abzukürzen und i zum 1. Juli 1875 zu erstrecken. Di 5 A 3 . ö“ Diese Amendement wurde mit gegen genehmigt. Die Anna 3 erfolgte hierauf mit 40 gegen 20 ö Iee Hu⸗ stimmung der Ersten Kammer zu dieser Vorlage wird unzwei⸗

felhaft noch in s . werden kaenen. der ersten Hälfte des nächsten Monats erwartet

20. November. Der Prin iedri W1

20. 9 9. z Friedrich der N F⸗ .“ in Begleitung des Fürsten 6 der Fierhern 8 in nächster Woche aus Deutschland im Haag zurück⸗ rwartet, wo dieselben den Winter zuzubringen beabsichtigen

Einem Regierungs⸗Telegramme erung aus Atchi Pns wi eh ng entnommen: 11“ war sehr ungünstig. Es fiel viel Regen. Am 1: No⸗ 8 chden 1e. ge hcs eine Erkrankung an Cholnlo⸗ demie längere Zeit geschwunde In Kotta Alam war eine Batterie erri desen. h chtet worden l 3 Fluß bis Longbatta beherrscht; ““ 1 G herrscht; verwundet wurd i ein Lieutenant und fünfzehn Soldat 8 und 1 S en, worunter einer sch es fielen ein Soldat und ein Kuli! Di W1 Din Groß 95 zwei einflußreiche Häuptli IE n Ero weigerten, am Kriege ferner Theil zu nehmen. will nicht mehr kämpfen, wenn es nicht 8 28

angeführt wird. Imam Longhatt 1 Aeußerste fortsetzen. gbatta will den

Welgien. Brüssel, 20. Novemb issel, 1 er. Der 8 Minister hat der Kammer einen Gesetzentwurf

welcher die 2 ½prozentige R zudi andere Renten verschmüzt Fättz die glze hosländische Schuld, und

Hulubalangs

einer für beide Theil ihli 8Ss, an 1 gegen zu führen⸗ ile gedeihlichen Weise ihrer Erledigung ent⸗

Die Mitglieder der Kommissi Nitg. . sion sind: Staats 2 horn, Ober⸗Bürgermeister Sorger und Fabrikant C“

gekehrt.

Gera, Bürgermeister Dr. Alberti aus Schlei ü 1 Dr. us Schle mei und Rechtsanwalt Dr. Jäger aus virfchhreg⸗

heute Hof bis zum 15. Dezember in Windsor verbleiben und dann

Großbritannien und Irland. Lond

6 . 2. on 8 e 8

E“]; verließ gestern in Begleitung 888 Pehemabär 8

eatrice und ihres Hofstaates Balmoral, ihren schottischen Land⸗

it, um nach Windfor zurüͤckzukehren, woselbst Ihre Majestät früh wohlbehalten eintraf. Dem Vernehmen nach wird der

im Monat

Kampf bis außs

für das Weihnachtsfest nach Osborne, Insel Wight, übersiedeln. Der Prinz von Wales gab gestern in Sandringham zur Nachfeier seines Geburtstages einen großen Ball, auf welchem der Herzog von Cambridge zugegen war und der Adel sowie die Honoratioren der Nachbarschaft sehr zahlreich vertreten waren. Der 34. Jahrestag der Geburt der Kronprinzessin des Deutschen Reiches (Prinzeß Royal von Großbritannien und Irland) wurde heute in Windsor mit den üblichen Ehren⸗ bezeugungen begangen. Prinz Leopold, der jüngste Sohn der Königin, ist seit den letzten 10 Tagen wieder unpäßlich und außer Stande, seine Wohnung in Oxford, wo er seiner Univerfitätsstudien halber weilt, zu verlassen. Vorgestern besuchte ihn Sir William Jenner, der Leibarzt der Königin. Die Großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz und die Fürstin Teck (Prinzessin Mary Adelaide von Cambridge) statteten gestern dem fran⸗ zösischen Botschafter, Grafen Jarnac, und dessen Gemahlin einen Besuch ab. Gestern Abend fand im französischen Botschaftshotel ein Diner statt, bei welchem der deutsche Botschafter und die Komtesse Marie Münster, der österreichisch⸗ungarische Botschafter, der Gesandte der Niederlande und dessen Gemahlin, der japanische Geschäftsträger und andere Personen von Distinktion die Gäste des Grafen de Jarnac waren.

Admiral Sir Henry Prescott, dessen Ableben im 92. Lebensjahre wir meldeten, trat bereits 1796 als Midshipman in die britische Marine und machte als Lieutenant an Bord des „Eolus“ Sir Richard Strachans Aktion mit den von Trafalgar in 1805 entkommenen vier französischen Linienschiffen mit. In 1810 kreuzte er mit vielem Glück auf der Höhe der sardinischen Küste, nahm dem Feinde 17 gekaperte Schiffe ab und engagirte zum Schutze von Sizilien die feindliche Flotille. In demselben Jahre zeichnete er sich auch durch die Vernichtung mehrerer Schiffe in Amantea aus, wofür er den Kapitänsrang erhielt. Von 1821 1825 diente er in Südamerika, und von 1834 1841 war er Gouverneur von Neufoundland. In 1847 bekleidete er einige Monate das Amt eines Junior⸗Lords der Admiralität, das er niederlegte, um Admiral⸗Superintendent der Werfte von Portsmouth zu werden, welchen Posten er bis Ende 1852 inne

hielt. Im Mai 1860 wurde er Admiral.

Auf der Staatswerft in Chatham wird in Kurzem der Kiel zu zwei neuen ungepanzerten Korvetten von je 1864 Tonnen Tragkraft und 2100 Pferdekraft gelegt werden, welche die resp. Namen „Garant“ und „Cormorant“ führen werden. Jede der Korvetten wird eine Armatur von 14 Ka⸗ nonen erhalten.

23. November. (W. T. B.) Die Taufe des jun⸗ gen Sohnes des Herzogs von Edinburgh hat heute im Buckingham Palast in Gegenwart der Königin, der Kaiserin von Rußland, des Prinzen nnd der Prinzessin von Wales und anderer Mitglieder der Königlichen Familie mit großem Ge⸗ pränge stattgefunden. Dem Prinzen wurden die Namen Albert Alexander Alfred Ernst Wilhelm beigelegt. Vor der Cere⸗ monie wurden die neuen Botschafter Rußlands und Frank⸗ reichs, Graf Schuwaloff und Graf Jarnac, sowie der Vertreter der spanischen Regierung, Comyn, behufs Ueber⸗ reichung ihrer Kreditive von der Königin empfangen.

An Stelle Sir Charles Murray's, der den diplomatischen Dienst verläßt, ist Lord Lytton zum britischen Gesandten in Lissabon ernannt worden.

24. November. (W. T. B.) In einer Vorlesung, welche Sir Thomas Chambers gestern in Exeter Hall über die englische Konstitution hielt, hob derselbe den protestan⸗ tischen Charakter der englischen Verfassung hervor, und nahm dabei Veranlassung, auszusprechen, daß der Deutsche Kaiser und Fürst Bismarck wegen ihrer unerschrockenen Vertheidigung der staatlichen Rechte deutscher Bürger gegen die Anmaßungen Roms die herzlichsten Spmpathien aller Protestanten verdienten.

Frankreich. Paris, 22. Novemper. (Köln. Ztg.) Das Gesetz über die Cadres der Armee (Bericht des General Chareton) wird gleich nach der Wiedereröffnung der parlamen⸗ tarischen Session auf die Tagesordnung gesetzt.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat an die Präfekten folgendes Rundschreiben erlassen:

Paris, den 14. November 1874.

Herr Präfekt! Eine gewisse Anzahl von Ingenieuren und Be⸗ amten der Brücken, Chausseen und Bergwerke hat in den letzten Jah⸗ ren das Gemeinderathsmandat angenommen, ohne dazu von der Ver⸗ waltung ermächtigt zu sein. Das kann ich nicht länger zugeben, und Sie werden dies aus Anlaß der bevorstehenden Gemeindewahlen allen unter meinem Ministerium stehenden Beamten und Agenten eröffnen. Gewiß sind die Funktionen eines Gemeinderaths mit denen eines Be⸗ amten der Brücken, Chausseen und Bergwerke nicht unvereinbar; ich gestehe sogar zu, daß sie von vielen unter ihnen in nützlicher und ehrenhafter Weise versehen werden können. Indeß müssen Sie ihnen bemerklich machen, daß sie sich durch ihren Eintritt in die Gemeinde⸗ räthe der Gesahr aussetzen, der ihnen durch ihr Verhältniß zu der Verwaltung gebotenen Unparteilichkeit und Zurückhaltung untreu zu werden, namentlich ihr Gutachten in Fragen abzugeben, die sich auf ihre besonderen Dienstzweige beziehen, und daß daraus ernstliche Uebelstände erwachsen können. Alle Beamten und Agenten des Mi⸗ nisteriums der öffentlichen Arbeiten müssen daher, ehe sie sich in einen Gemeinderath aufnehmen lassen, durch Ihre Vermittelung die Zu⸗ stimmung der Oberverwaltung einholen. 3 1 Abschrift dieses Rundschreibens geht an die Ober⸗Ingenieure der verschiedenen Dienstzweige Ihres Departements.

Genehmigen Sie u. s. w. 2 Der Migister der öffentlichen Arbeiten, E. Caillaux.

Am 19. d. M. wurde der „Monitor“ und eines der Kanonenboote, die auf den Werften von La Seyne für die spanische Regierung gebaut wurden, vom Stapel gelassen. Zwei weitere Kanonenboote werden bald folgen.

In Nay (Nieder⸗Pyrenäen) fanden am letzten Montag bei Gelegenheit der Revision der Leute der Territorial⸗Armee ebenfalls Unruhen statt. .

23. November. (W. T. B.) Nach weiter vorliegenden Nachrichten hat die Mehrzahl der Städte bei der Wahl der Munizipal⸗Räthe die Kandidaten der republikanischen Partei gewählt. Die Wahlen in den Landgemeinden sind vorwiegend konservativ ausgefallen; bei denselben hat nicht die Rücksicht auf die Parteistellung der Kandidaten, sondern die Rücksicht auf das Interesse der Gemeinden den Ausschlag gegeben.

24. November. (W. T. B.) Der hiesige Munizipal⸗ rath hat die erste Lesung der Vorlage wegen Aufnahme einer Prämien⸗Anleihe von 220 Millionen beendet und eine aus 3 Mitgliedern bestehende Kommission mit näherer Feststellung der Anleihebedingungen und des Emissionscourses beauftragt. Die Beibehaltung einer schwebenden Schuld von 20 Millionen wurde genehmigt. Die weitere Berathung der Vorlage soll am Mitt⸗ woch stattfinden.

welche bisher in jenseits der Loire gelegenen Ortschaften unter⸗ gebracht waren, sind, weil die spanische Regierung den Aus⸗ lieferungsantrag des spanischen Konsuls in Bayonne nicht unterstützt hat, an die belgische Grenze gebracht und dort in Freiheit gesetzt worden.

Hr. Thiers ist heute früh hierher zurückgekehrt.

Die Kaiserin von Rußland wird heute Abend hier eintreffen und auch morgen hier verweilen.

Spanien. Madrid, 23. November. (W. T. B.) Der Carlistenchef Lozano, der nach dem Treffen von Bogarra in die Hände der Regierungstruppen fiel und wegen Zerstörung von Eisenbahnen und Tödtung von Eisenbahnbeamten vor Ge⸗ richt gestellt wurde, ist zum Tode verurtheilt worden. Ueber die an der spanischen Nordküste stationirten deut⸗ chen Kanonenboote meldet die „N. A. Z.“ Folgendes: S. M. Kanonenboot „Nautilus“ hat einen Theil des Monats November zu wichtigen hydrographischen Beobachtungen und zu wissenschaftlichen Forschungen auf dem Gebiete der Meeresphysik des Biskayischen Golfes benutzt. Am 12. November nöthigte ein schwerer Sturm den Kommandanten, in den Hafen von Pasages einzulaufen, um dort gegen das entfesselte Element Schutz zu suchen. Da die carlistischen Truppen damals durch General Laserna weit von der Küste ab und bis nach Navarra hinein gedrängt waren, so bot sich für den „Nautilus“ Gelegenheit, zumal das kalte und stürmische Wetter der letzten Woche das soforrige Auslaufen ver⸗ hinderte, sich in Pasages mit Wasser und Kohlenvorräthen zu ver⸗ sehen. Von da sollte, wenn Wind und Wetter es gestatteten, die Rückkehr nach Santander, wo S. M. Kanonenboot „Albatroß’ seit Aufang des Monats vor Anker verblieben, angetreten werden. In Santander herrschte ein ungewöhnlich reger Dampfschiff⸗ verkehr, theils der Truppenbewegungen, theils der Transporte von Kriegsmaterial wegen. Die Regierung hatte zu diesem Zwecke 15 Dampfer, darunter mehrere große Havannadampfer der Messagerie⸗ gesellschaft Lopez de Vega gemiethet, welche den Dienst zwischen St. Sebastian und Portugalete versehen sollten. Außerdem kreuzt ein Theil des spanischen Geschwaders in der Nähe von St. Sebastian. Um den letzteren Platz mit Santander in Verbindung zu setzen, wurde mit allen Kräften an der Herstellung einer Telegraphenleitung gearbeitet. Der Hafen von Pasages, welcher unter den gegenwärtigen kriege⸗ rischen Verhältnissen ziemlich exponirt liegt, ist jetzt von der spani⸗ schen Regierung durch Befestigungen auf den umliegenden Höhen, die speziell zum Schutz der Schiffe dienen sollen und von den Regierungs⸗ truppen besetzt gehalten werden, gegen Ueberfälle der Carlisten gedeckt. Bisher brannten an der Küste östlich von Santonna 6 Leucht⸗ feuer, das östlichste bei Kap la Higuera. Das letztere wurde von den Carlisten hauptsächlich des Schmuggels auf der Bidassoa wegen unterhalten. Seit der letzten Zeit ist indeß sowohl dieses Feuer, als das bei Galea erloschen. An letzterem Punkte, ca. ½ Seemeile von Portugalete, wo sich meist eine Garnison von Regierungstruppen be⸗ fand, hat der Leuchtthurmwächter aus Furcht vor den Carlisten seinen Posten verlassen, so daß die Orientirung längs des Littorale dadurch etwas erschwert ist. Nach den dem Schiffe zugegangenen Nachrichten sollten auf vor⸗ geschobenen dominirenden Punkten bei Irun, Renteria und Hernani von der Regierung Felsbefestigüungen angelegt und dieselben mit Truppen und Geschütz stark besetzt worden sein. Wie die letzten Mittheilungen besagen, ist der „Nautilus“ am 19. d. M. von der Fahrt nach Pasages wohlbehalten in Santander aneEssefen und hat sich dort wieder mit dem „Albatroß“ ver⸗ einigt. Italien. Rom, 23. November. (W. T. B.) Das Parlament ist heute vom Könige in Person durch eine Thronrede eröffnet worden. Dieselbe spricht zunächst dem italienischen Volke den Dank des Königs für die ihm bei Gelegenheit der Feier seines 25jährigen Regie⸗ rungsjubiläums kundgegebene Anhänglichkeit aus und for⸗ dert darauf das neue Parlament auf, an dem Werke der Organisirung des Staates eifrig fortzuarbeiten. Die Thron⸗ rede kündigt sodann die Einbringung eines neuen Strafgesetz⸗ buches, eines Gesetzes über die Handelsgesellschaften und ferner eine Vorlage an, durch welche die öffentliche Sicherheit in einigen Provinzen hergestellt und gewährleiftet werden soll. Nachdem die Thronrede hierauf die in Angriff genommene Organisation der Armee und der Marine berührt, an welcher der König das leb⸗ hafteste Interesse nehme, werden die als nothwendig erscheinen⸗ den Finanzmaßregeln erwähnt und einige betreffende Gesetz⸗ entwürfe zwecks Reorganisirung mehrerer Steuern angekündigt. Es wird dabei besonders hervorgehoben, daß es geboten er⸗ scheine, die Ausgaben zunächst auf die allerdringlichsten Bedürf⸗ nisse zu beschränken und gleichzeitig Maßregeln zu treffen, um dieselben bestreiten zu können. Auf diese Weise werde man das leichgewicht im Budget herstellen und die vom Volke edelmüthig ertragenen Opfer lindern können. Bei Besprechung der Beziehungen zum Auslande erklärtdie Thronrede dann, daß der König sich glücklich schätze, mit allen auswärtigen Mächten in guten Beziehungen zu stehen, was wesentlich der Mäßigung und Festigkeit des italieni⸗ schen Volkes zu danken sei. Die Freiheit, wenn sie mit der Ordnung vereint sei, vermöge die schwierigsten Probleme zu lösen, und werde Italien, wenn es auf dem von ihm betretenen Wege in derselben Weise, wie bisher, fortschreite, nicht verfehlen, seine ruhmreichen Geschicke zu erfüllen. Nachdem darauf noch besonders hervorgehoben wird, daß die beständige Sorgfalt des Königs auf das Wohl der weniger bemittelten Klassen der Be⸗ völkerung gerichtet sei, schließt die Thronrede mit dem Ausdrucke des Dankes gegen Gott für die gute Ernte und für den gött⸗ lichen Beistand, dem alle bisher erreichten Resultate zuzuschreiben seien. Die Thronrede wurde wiederholt von Beifall unterbrochen. (It. N.) Unter den ersten Gesetzentwürfen, welche dem Parlamente vorgelegt werden sollen, wird, wie die „Italie“ berichtet, sich auch derjenige befinden, welchen der Minister⸗Präsi⸗ dent in der Rede vor seinen Wählern in Legnago angedeutet hat: Maßregeln zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit in einigen Provinzen des Königreichs. Die Regierung gedenkt nämlich den schlimmen Zustand derselben in Sieilien durch Ein⸗ führung des Zwangsaufenthalts zu verbessern, um nicht zur Aufhebung der Habeas⸗Corpus⸗Akte oder zur Verhängung des Belagerungszustandes oder andern ähnlichen Maßregeln greifen zu müssen.

Türkei. Konstantinopel, 20. November. Der ame⸗ rikanische Gesandte hatte, wie man der „Wiener Ztg.“ telegraphirt, gestern eine lange Unterredung mit dem Großvezier wegen der Verletzung des Hausrechtes amerikanischer Missionäre durch Militärgewalt bei Latakieh in Syrien. Der Großvezier sagte, daß er noch den Bericht des Gouverneurs von Syrien erwarte, versprach jedoch entschieden, vollständige Genuthuung zu leisten.

Ibrahim Brillanten. 8

Der „Progres d'Orient“ wurde unterdrückt. Den französischen Journalen „Univers“ und „Semaphore“ in Marseille wurde für die Türkei der Postdebit entzogen.

Pascha erhielt den Osmanie⸗Orden in

gebauten Eisenbahn von Salonik nach Mitrowitza ent⸗ sendete Kommission von Ingenieuren erklärte, daß sie mit der guten Ausführung der Arbeiten vollkommen zufrieden sei. Am 16. Morgens wurden in Smyrna einige heftige Erdstöße verspürt. Ein Schaden wurde nicht angerichtet. 24. November. (W. T. B.) Die Regierung ist mit Organisirung des Postdienstes zwischen der Tür den übrigen Staaten auf Grundlage de Konvention beschäftigt und wird, sobald di Vorbereitungen dazu getroffen, die hebung der fremdländischen Postämter verlangen. Gerüchte über die Schließung der Protestanten schulen in Syrien werden als übertrieben bezeichnet. Es habe sich nur um das Verbot des Baues einer neuen Schul in Hamah gehandelt und zwar aus Gründen, die der britische Botschafter für vollkommen zutreffend befunden hatte.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. November. Der „Golos“ erhält die Nachricht, daß das von einem beson⸗ deren Comité unter dem Vorsitz des Geheimraths Subow aus⸗ gearbeitete Projekt einer Gefängnißorganisation in kurzer Frist dem Reichsrath zur Berathung unterlegt werden soll. 9 Der allgemeine Kongreß von Vertretern der rus⸗ sischen Eisenbahnen wird, wie die russische „St. Peters⸗ burger Zeitung“ meldet, am 15. November eröffnet werden Die Sitzungen finden im Gebäude des Ministeriums der Kom⸗ munikationen statt.

Die „Mosk. Z.“ erfährt, daß in den Regierungssphären die Frage über die Nothwendigkeit erhoben worden sei, in den Kosaken⸗Waldungen des Dongebiets in Anbetracht der dort sehr bemerkbaren schlimmen Folgen der Waldvernich⸗ tungen das Recht des Holzschlagens gesetzlich zu beschränken. Zu diesem Zweck beabsichtigt man: a. alle geschäftlichen Abma⸗ chungen über Holzungen nur unter Erlaubniß der Gebietsver⸗ waltung zur Ausführung gelangen zu lassen; b. die Gemeinden zu verpflichten, ihre Wälder rein zu halten und nur forstmäßig in Schlägen auszuholzen; c. für Waldfrevel an jungem Anwuchs die Strafen zu erhöhen; d. die Waldanpflanzungen und das Aufforsten auf Rechnung der Heeressummen zu vermehren; e. die Waldungen zu vermessen und außerdem, falls Aushol⸗ zungen bewiesen werden, die Gemeinden Geldstrafen zu unter⸗ ziehen und die auf diese Weise erhaltenen Summen zu Wald⸗ pflanzungen an geeigneten Stellen zu verwenden.

Auf Grund des am 25. Mai (6. Juni) Allerhöchst be⸗ stätigten Reichsrathsgutachtens betreffs der Leitung der Volks⸗ schulen sind bis jetzt folgende Schulräthe eröffnet worden: 1) Gouvernementsschulräthe: in Ssamara, Jekaterinosslaw, Ka⸗ san, Ssimbirsk, Wladimir; 2) Kreisschulräthe: 4 im Kasanschen, 11 im Nishni⸗Nowgorodschen Gouvernement.

23. November. (W. T. B.) Der Kaiser hat wegen Unwohlseins seine Abreise aus Livadia verschoben und wird erst in den ersten Tagen des Dezember nach St. Petersburg zurückkehren. Die Kaiserin begiebt sich nach St. Remo (zwischen Nizza und Genua auf italienischem Gebiet), um dort bis zur vollstän⸗ digen Genesung zu verweilen. Die Nachrichten von einem beab⸗ sichtigten Aufenthalt der Kaiserin in Nizza oder Cannes sind unbegründet. Es sind bereits von hier Hofbeamte nach Wien abgereist, um dort das von Livadia kommende Geräth für die Kaiserin in Empfang zu nehmen und nach St. Remo zu bringen.

Der Reichskanzler Fürst Gortschakoff ist hier ein⸗ getroffen und war ihm der Geheimrath Hamburger bis Luga entgegengereist.

Der Professor Zion, in dessen Hörsaal die Stu⸗ denten⸗Unruhen begannen, hat auf 6 Monate Urlaub in das Ausland bekommen.

Schweden und Norwegen. Christiania, 21. No⸗ vember. König Oskar ist heute Morgen in Christiania ein⸗ getroffen und wird voraussichtlich acht Tage hier verweilen.

In Betreff der Angelegenheit wegen Errichtung einer Statue für Christian IV. hierselbst ist eine Comité, be⸗ stehend aus dem Bürgermeister Jensen, den Herren Bürger⸗ repräsentanten Löwenskjold, Binnebella und Schweigaatd, er⸗ wählt worden. Auf Ersuchen haben demnächst folgende Herren erklärt, sich dem Comité anschließen zu wollen, nämlich der Historienmaler Arboe, der Stadtconducteur Bull, Schulvorsteher Gjertsen und Architekt Schirmer sen.

Bei Inderöeg (nördlich Norwegen) spürte man am 29. September ein Erdbeben. Die Bewegung ging von Süden nach Norden.

Dänemark. Kopenhagen, 20. November. Wie das Blatt „Dags⸗Telegrafen“ heute mittheilt, wird die Residenz des Königs morgen von Schloß Bernstorff nach Schloß Fredens⸗ borg verlegt werden. Das Kronprinzliche Paar wird mor⸗ gen Vormittag über Lübeck von seiner Reise nach Deutschland hierher zurückkehren und sich gemeinschaftlich mit der übrigen Königlichen Familie mittelst Extrazug nach Schloß Fredensborg hinausbegeben.

In der vorgestrigen Sitzung des Folkethings wurde eine Interpellation der Linken an den Conseils⸗Präsidenten als früheren Minister des Innern, betreffend die im Bau begriffenen jütischen Eisenbahnen, eingebracht. Die betreffenden Bahnen sind nicht zu den kontraktmäßig festgestellten Terminen fertig ge⸗ worden.

Nach einem Telegramm des „Ritzau'schen Bureaus“ ge⸗ denken die Linkenwähler des 2. Wahlkreises im Amte Ringk⸗ jöbing dem Abgeordneten Berg eine Dankadresse zu über⸗ senden, worin sie ihre vollkommene Zufriedenheit über Bergs Auftreten in der Angelegenheit wegen des Verweises, welchen ein Schullehrer in Kjeldernäs vom Kultus⸗Minister erhalten hatte,

aussprechen. 1 Amerika. New⸗YVork, 23. November. (W. T. B.) Durch einen heftigen, von Süden kommenden Wirbelsturm ist die Hälfte der Stadt Tuscumbia in Alabama zerstört worden. Von den Bewohnern der Stadt büßten dabei etwa 12 das Leben ein, viele andere wurden mehr oder weniger be⸗ ädigt. 8 Wie hierher gemeldet wird, hat der mexikanische Kongreß die Errichtung eines Senates beschlossen.

Dem ‚Reuter'schen Bureau“ wird aus ernam buco vom 20. d. Mts. telegraphisch gemeldet, daß nach dort aus Buenos⸗Ayres eingegangenen Nachrichten die Revolution unterdrückt worden sei und der General Mitre sich auf der Flucht befinde. Ein dem genannten Bureau aus Para de Belem, Hauptort der brasilianischen Provin Para, zugegangenes Telegramm vom 22. d. Mts. meldet, daß dort eine sehr feind⸗ selige Stimmung gegen die Fremden obwalte, und daß man den Ausbruch von Konflikten besorge. Der Gouverneur der Provinz

der kei und Berner

erforderlichen

Die von den italienischen Konsulatsbehörden behufs

Drei Matrosen des am 18. v. M. im Hafen von Socca von seiner Mannschaft verlassenen spanischen Schiffes „Nieve“,

Prüfung der von Bariola auf Rechnung der Gesellschaft Hirsch

hat in Folge dessen die Regierung um militärische Verstärkung

exsucht.

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