1874 / 277 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Recht des Verletzten, der erhobenen öffentlichen Klage in jeder Lage] werden verschiedene Meinungen sich geltend machen, wird sich aber In Bezug auf Beweislast, Beweisgegenstand und Beweismittel chung steht, ist kein Gerichtsverfassungsgesetz, er trägt nur den Namen, Schauß mit 13 gegen 4 Stimmen angeno .OHi 1 . 8 des Verfahrens, insbesondere auch bcens Ergreifung von Rechts⸗ doch nur nach eingehendster Prüfung des ganzen Aufbaus des Ent⸗ werden Sie in dem Entwurfe die Bestimmungen des deutschen 2. er enthält nur, wie ich mir auch hervorzuheben Hee habe, und Feaußf n erklärt daß sie die Diekession Sen hacin larte, vhe 55 dheenbencden II scicsan gehörhn 2 mitteln nach ergangenem Urtheil als Nebenkläger sich anzuschließen, wurfs beurtheilen lassen. ““ 1 Rechtes wiederfinden. Der Entwurf hat insbesondere die Vorschriften der Hr. Präsident gleich anfänglich gesagt hat, gewisse Vorschriften wünschenswerth erachtet, ehe ein Beschluß (des Bundesraths) über die medizinischen und 510 der vhelosophlschen Ftultat 12. und endlich die prinzipale Privatklage des Antragberechtigten bei sol⸗ Wat, meine Herren, das Prinzip der Mündlichkeit betrifft, des rheinischen Rechts über die Untheilbarkeit des Geständnisses und der Gerichtsverfassung, welche nothwendig sind als Grundlage für die Einführung einer Reichsbank und deren Modalitäten gefaßt sei.“ überdies 340 Stndirende der dortr Abrihen 8 nn an, 8 28 er chen Körperverletzungen und Beleidigungen, die nur auf Antrag ver⸗ so kann ich mich hier ganz kurz fassen. Es wird gesagt werden über die Beschränkung des Zeugenbeweises reprobirt. Gerichtsordnungen ich habe bemerkt, ein vollständiges Gerichts⸗ träge besuchten. Im ee g. 1874 b 8 fr d . 8” vhl folgt werden. . 8 dürfen, daß dieses Prinzip in der Hauptverhandlung zur vollen Gel⸗ Nur vorübergehend will ich noch weiter bemerken, daß für verfassungsgesetz konnte nicht vorgelegt werden aus dem einfachen ve Studirenden zuf 1782 o dentlsche ber lclchbe ief si b ie e Der Entwurf, indem er von der Betrachtung ausgeht, daß das tung gebracht ist. Ich kann mich hier einfach berufen auf die ganze Rechtsstreitigkeiten höherer Ordnung der Anwaltszwang statuirt ist, Grunde, weil das die gesetzliche Zuständigkeit der Reichsgesetzge⸗ öee dam 87 eehaczen. A 8r85 wo 89,2 tliche Verbrechen wesentlich ein Bruch der öffentlichen Rechtsordnung sei, und Auffassung und Anlage des Hauptverfahrens im Entwurf, ich kann und der Entwurf von der Einführung der Staatsanwaltschaft im bung in Justizsachen übersteigt. Ueber diesen Punkt, worauf Alles Statistische Nachrichten Hörer, zusammen 1904 Studirende 8 5 und 8. 2 daß diesem seinem Wesen eben nur die Verfolgung von Amtswegen hinweisen auf eine Reihe einzelner Bestimmungen desselben, so z. B. Civilprozeß absehen zu können glaubte. . ankommt, hat der Hr. Abg. Lasker auch kein Wort gesagt. Die 8 ren. Ven diesen befanden sich 119 b ch e913b 8 88 entspricht, ist zu dem Ergebniß gelangt, daß, wofern nicht dem Privat⸗ über die Verlesung früher aufgenommener Protokolle und anderer Endlich mache ich Sie auch noch auf das Mahnverfahren auf⸗ Sache ist aber doch sehr einfach. In den Anträgen zu Nr. 13 Art. 4 Vom Kaiserlichen Zoll⸗ und Steuer⸗Rechnungs⸗Büreau ist die rechts⸗ und staatswissenschaftlichen, 370 bei g gischen, inisch 8 8 interesse ein unstatthafter Einfluß eingeräumt werden solle, die Privat⸗ Schriftstücke in der Hauptverhandlung. Ob es ganz unbedenklich ist, merksam. Demselben ist in dem Entwurfe eine weite Wirksamkeit der Verfassung, welche von den Herren Lasker und Miquel ausgegan⸗ provisorische Abrechnung zwischendem Deutschen Reiche, 502 bei der stantsam lensch Fakultät an b⸗ “A“

klage des Verletzten beschränkt werden müsse auf diejenigen Delikte, einem rite konstruirten mündlichen Hauptverfahren ein e tc eingeräumt und ich glaube wohl mit Recht, nachdem es eine von den gen sind, ist während einer langen Zeit auch eine Ge⸗ Oesterreich (wegen der dem deutschen Zollgebiete angeschlossenen 446 Studirende der drei übrigen Faknltäten einzelne Vorlesungen

bei welchen schon das Strafgesetz vermöge ihrer exceptionellen Behand- Vorverfahren vorausgehen zu lassen, das wird freilich den egenstand Gerichten täglich gewonnene Erfahrung ist, daß die größere Mehrzahl richtsverfassung begriffen gewesen; später ist in dem An⸗ Gemeinde Jungholz) u zuxembi ü i in⸗ 5 lung anerkennt, daß bei ihnen das öffentliche Interesse an der Straf⸗ weiterer Erörterungen abgeben. der Rechtsstreitigkeiten nicht wegen zweifelhafter oder werwickelter der Gerichtsverfassung nicht 2 weiter gedacht worden, scaftlichen Io e hanh. 88 ZolLen, E I theoretisch⸗praktischen Lehrkurs für Heb ben 242 verfolgung überwogen wird durch die Rücksicht auf das Privatinteresse Nur noch ein Wort über das Rechtsmittel⸗System des Sach⸗ und Rechtsverhältnisse eingeleitet wird, sondern lediglich des⸗ und in dieser abgekürzten Faflung hat der Antrag die Salzsteuer und Tabakssteuer für das 1.— 3. Quartal 1874] Kandidatinnen besucht X“ des Verletzten. Gegen diesen Standpunkt und die e Deduktion des Entwurfs. Der Entwurf hat die Berufung, das Rechtsmittel zur Bwegen, weil der Gegner entweder aus Saumsal oder aus momentaner ustimmung der Faktoren der Lichsgese gebung gefunden. Wie er⸗ aufgestellt worden. Nach derselben belief sich der Bruttoertrag der Unter den 1947 Studirenden des Wint 1 Entwurfes wird freilich immer eingewendet werden, daß das kriminelle Anfechtung der dem Urtheil zu Grunde liegenden thatsächlichen Unvermögenheit seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt. klärt es sich denn, daß der Gerichtsver 5 nicht weiter gedacht vorgedachten Abgabenzweige mit Einschluß der bvesschresbus⸗ Cechoslaven, 654 Deutsch *15 Se 8 8 Pen Unrecht eben nicht blos eine Verletzung der öffentlichen Rechtsordnung, Feststellungen, beseitigt in Konsequenz des Prinzips der Mündlichkeit Anbelangend, meine Herren, die Theorie der Rechtsmitte, so wurde? Meint man wirklich, daß die Worte überflüssig seien? Ich gen für privative Rechnung der norddeutschen Staaten auf 6 Polen 3 Ftalie 1 8 1 Sl 8en 2 Ruff un 8 28 8 5 Magyaren, sondern wenigstens in sehr vielen Fällen zugleich eine Verletzung und nach dem Vorgange des schwurgerichtlichen Verfahrens, so wie kennt der Entwurf als Rechtsmittel nur jene prozefsualen Rechts. alaube kaum, daß die Sache so gelegen war; es wird wahrscheinlich rund 42,323,529 Thlr.; hiervon gehen ab an Erhebungs⸗ 1904 Universitätshöre des Se. vsemmesters 1222 Cechoß .“ individueller Rechte sei, und daß schon deshalb neben dem einiger Partikular⸗Gesetzgebungen. Zugelassen ist wegen Gesetzes⸗ behelfe, durch welche Entscheidungen, welche die Rechtskraft noch wohl etwas Kompromiß in Betracht gekommen sein, ich kann die und Verwaltungskosten zc. 3,357,640 Thlr., so daß sich der zur Deutsche 19 Se be⸗ -e. Kro ken s Vtalk er 3 Sn 51 Rechte des Staates auf Anwendung des Se wenigstens verletzung die Revision. Die Wiederaufnahme eines durch rechts⸗ nicht bestritten haben, vor einem höheren Richter angefochten wer⸗ ache jedoch nicht übersehen. Die Verhältnisse, welche das vorge⸗ Theilung zu stellende Reinertrag auf 38 965,889 Thlr. beläuft, von 1 Slovene 2 R ss 8 8. Slov⸗ 173 B Göche,1 1re EPolesn. subsidiär anerkannt werden müsse ein Klagerecht des ge kräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens zu Gunsten des Verurtheil⸗ den, somit nach Ausscheidung der Wiedereinsetzung in den vorigen legte Gerichtsverfassungsgesetz nicht ordnet, sind in den welchen 38,700,647 Thlr. im deutschen Zollgebiete und 265,242 Thlr He Im Auglüeng Geb 8 ie w debae. 1See 228 gars auf Bestrafung der Schuldigen. Allein, meine Herren, eine Aus⸗ ten ist als Ausgleich für die Beseitigung der Berufung in erweiter⸗ Stand, des Einspruchs, der Institutions⸗ und der Nichtigkeitsklage Einzelstaaten bereits geordnet; sie werden aber wahrscheinlich in Luxemburg aufgekommen sind. Der Antheil nach dem Verhältniß Sommersemester 29 1 vA1“ dehnung der Privatklage des Verletzten auf alle strafbaren Handlungen, tem Maße zugelassen. Die Zulassung der Berufung im Civilprozeß, nur die Beschwerde, die Revision und die Berufung. 3 ineu geordnet werden müssen, so wird die Sache wenigstens in der Bevölkerung berechnet sich für das deutsche Zollgebiet (10,480,366 1 v11“ bei welchen überhaupt von einem Verletzten die Rede sein kann, könnte ihr Ausschluß im Strafprozeß wird als eine legislative Inkonsequenz Die Beschwerde ist ein nothwendiger Rechtsbehelf für diejenigen Betreff des preußischen Staates sich verhalten. Köpfe) auf 38,776,467 Thlr., für die österreichische Gemeinde Jun Gewerbe und Handel doch nicht vollkommen befriedigen, einmal wegen der häufig eintre- nicht erscheinen dürfen wegen der Verschiedenheit der Verhältnisse. Fälle, in welchen es sich nicht um die Anfechtung einer Entscheidung In dieser Frage, meine Herren das lassen Sie mich noch holz (217 Köpfe) auf 208 Thlr. und für Luxemburg (197,528 Kpfe) 1 . 8 2 11““ . tenden Schwierigkeiten in der Beantwortung der Frage, wer denn der Der Zeugenbeweis z. B. spielt im Civilprozeß eine weit untergeord⸗ handelt, die den Charakter des Endurtheils hat, also z. B. für den hhervorheben befinde ich mich als preußischer Justiz⸗Minister auf auf 189,214 Thlr., so daß also letzteres von seinen Einnahmen an Nach einer Berechnung des Berliner Börsen⸗Courier über die Klagberechtigte sei; nicht befriedigen aber hauptsächlich deshalb, weil netere Rolle als im Strafproceß, und im Civilprozeß ist auch der Fall der Anfechtung von Entscheidungen, durch welche die Einleitung einem sehr unbefangenen Standpunkt. Das wird Ihnen wohl be- das Deutsche Reich 75,820 Thlr. und an Oesterreich 208 Thlr. her⸗ Rentabilität der einzelnen Aktiengesellschaften 1873 oder bei der Beschränkung des Privatklagerechtes auf den Verletzten Zusammenhang zwischen thatsächlicher Feststelung und Rechtsfrage der Fortsetzung des Verfahrens versagt oder aufgehoben wird, dann kannt sein, daß unter meiner Leitung der Entwurf des Ge⸗ auszuzahlen hat. b 1 8 1873/74 ergeben sich folgende Resultate: Von 169 Banken, das Privatklagerecht den Dienst versagen könnte eben in solchen Fällen, wenigstens sehr häufig der Art, daß eine Beschränkung der Anfecht⸗ für Entscheidungen, welche Personen außer den Prozeßparteien be⸗ richtsverfassungsgesetzes nach ganz anderen Prinzipien aus⸗ Hinsichtlich der einzelnen Abgabenzweige ist zu bemerken, daß die deren Aktien an der Berliner Börse gehandelt werden, in welchen ein gewisses Mißtrauen in die parteilose Ausübung des barkeit des Urtheils auf die Rechtsfrage weit größeren Schwierig⸗ treffen. gearbeitet worden ist, daß derselbe fruͤher ein vollständiges Zölle einen Bruttoertrag von 27 242,447 Thlr. geliefert haben; hier⸗ haben 67 für ihr verflossenes Geschäftsjahr weder Zinsen Anklagerechtes noch am begründetsten und zugleich schwerwiegensten keiten und Verwickelungen begegnen müßte, als im Strafprozeß. Die Berufung aber wird Ihnen dargeboten als ein neues Judicium, in sich abgeschlossenes Werk war. Aber, meine Herren, zu dieser Zeit von ab an Erhebungs⸗ und Verwaltungskosten 2,913,732 Thlr noch Dividende gezahlt. Von den übrigen ist die Dividende bei acht sein möchte. Immerhin scheinen weniastens die Motive, indem sie Ich schließe, meine Herren! Die Ordnung des Strafverfahrens als eine Erneuerung und Wiederholung des Rechtsstreits in zweiter In⸗ waren die Verhältnisse ganz andere, einmal, weil damals noch für bleiben zur Theilung 24,328,715 Thlr., von welchen 24,060,101 Thlr. Instituten unter dem laufenden Zinsfuße von 4 geblieben. Unter den Abschnitt von der Privatklage des mit der Bemerkung erfaßt, wie ein hervorragendes Mitglied der Versammlung in der stanz in thatsächlicher und in rechtlicher Beziehung. Ich darf Ihnen hierbei den Norddeutschen Bund gearbeitet wurde, und zweitens mit Rücksicht im deutschen Zollgebiete und 268,614 Thlr. in Luxemburg erhoben die Dividende des vorhergegangenen Geschäftsjahres ist die für die einleiten, daß die Frage, in wie weit eine ubsidiäre Privatklage zu BEinleitung zu einem höchst beachtenswerthen Gutachten uͤber den nicht verhehlen, daß im Schooße des Bundesrathes mannigfache auf den „die Gerichtsverfassung“ umfassenden Antrag des Hrn. Lasker; worden sind Die Bruttoeinnahme an Rübenzuckersteuer war perftosser⸗ Periode bei fünfzehn Instituten hinausgegangen. Von gewähren, weder in der Wissenschaft, noch in der Gesetzgebung als Gegenstand. gesagt hat erfaßt das Grundverhältniß von Staͤat Zweifel darüber auftauchten, ob wider Urtheile der Kollegialgerichte denn darüber, daß der Antrag, wie er früher lautete, den Beifall der 7,136,127 Thlr., von welchen an Erhebungs⸗ ꝛc. Kosten 331,240 Thlr diesen fünfzehn Instituten, denen das Jahr 1873 ein größeres eine abgeschlossene zu betrachten sei, anzudeuten, daß in dieser Frage und Gesellschaft und fällt also unmittelbar in das Gebiet der poli⸗ eine Berufung gegen die thatsächliche Feststellung nothwendig und Faktoren der Gesetzgebung über kurz oder lang finden werde, in Abzug zu bringen sind, so daß sich also der Nettoertrag auf Erträgniß lieferte als sein Vorgänger, waren 9 Zettel⸗ der Ausdehnung der Privatklage des Verletzten der Standpunkt des tischen Parteimeinung und in ihre Kampfesweise. Es wird deshalb zweckmäßig ist. Es läßt sich auch nicht leugnen, daß die Wieder⸗ bin ich nie, auch nur einen Augenblick zweifelhaft gewesen. 6,804 887 Thlr. stellt. Die Einnahme im deutschen Zollgebiete und 3 Hypothekenbanken. Von 44 Baugesellschaften, deren Entwurfes eben nur der eines Vorschlages ist. 1 in einem konstitutionellen Staatswesen nicht leicht eine olung des Zeugen⸗ und Sachverständigenbeweises vor einem Gerichte Der Herr Abgeordnete und Viele mit ihm mögen bedauern, daß der betrug 6,818,451 Thlr., wovon jedoch für Luxemburg, welches Einnahme Aktien in Berlin zur Notiz gelangen, sind 26 für das verflossene Ganz entschieden dagegen verwirft der Entwurf die Aaschauung, Strafprozeß⸗Ordnung anders ergehen, als nach gesuchter höherer Ordnung große Schwierigkeiten hat. Allein, es hat die Er⸗ Antrag in der abgekürzten Gestalt zum Gesetz erhoben worden ist; an Rübenzuckersteuer nicht nachweist, 13,564 Thlr an gezahlten Aus⸗ Geschäftsjahr dividendenlos geblieben; nur Eine hat ein um †¼ pCt. vermöge welcher eine Privatklage nicht zu gewähren wäre Jedem aus und gefundener Verständigung zwischen Volksvertretung wägung obgesiegt, daß die Verhältnisse des Strafverfahrens und des auch ich thue das vielleicht, aber, wie die Sachen liegen, würden die fuhrvergütungen in Abzug kommen. Der Ertrag der Salzsteuer höheres Erträgniß erzielt als im Vorjahre. Von den in Berlin domi⸗ dem Volke, die Popularklage, und es darf gewiß mit Fug be⸗ und Regierung, nach Verhandlungen, in welchen aus nahe: Civilverfahrens, wie schon der Herr Vorredner angedeutet hat, we⸗ Grenzen der Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung überschritten, wenn stellt sich auf 7,697,720 Thlr.; hiervon ab die Verwaltungsausgaben zilirenden industriellen Gesellschaften, deren 93 ihre Dividende erklärt hauptet werden, daß es den derzeit herrschenden Anschauungen über liegenden Gründen die Regierungen vorzugsweise das konservative sentlich verschieden sind, daß beim Civilprozeß die Thatfrage von der man den Anschauungen des Herrn Vorredners folgen würde. Das mit 62,426 Thir bleiben zur Theilung 7,635,294 Thlr., und sind haben, gaben 34 gar keine Verzinsung, während 14 weitere nur eine das Verhältniß des Einzelnen zum Staate nicht entsprechen würde Prinzip zu betonen und zu vertreten in der Lage sein werden. Rechtsfrage schwer zu scheiden ist, daß schon eine irrige Ansicht des kann ich nicht für wünschenswerth halten; ich kann es nicht für räth⸗ hiervon 7,624 366 Thlr. im deutschen Zollgebiet und 10,928 Thlr. in Verzinsung von, unter 4 pCt. abwarfen. Unter 78 verschiedenen Berg⸗ Fein Verhältniß, in welchem Jedermann ein Einschreiten und eine Ent⸗ Wir hegen aber das feste Vertrauen, daß eine solche Berständi-⸗ Richters erster Instanz bei der Ermittelung des Thatsächtlichen, die lich erachten, daß, nachdem soeben die Grenzen der Zuständigkeit Luxemburg aufgekommen. Die Tabakssteuer endlich ergab einen werken, deren Resultate für 1873 bez. 73/74 sich bisher übersehen scheidung des Strafrichters hervorrufen könnte, der sich dazu bewogen ung gelingen, und daß das Deutsche Reich eine gleichmäßig dem ganze Operation der Feststellung des aktums möglicherweise beein⸗ in bedeutender Weise erweitert worden sind, dieselben bei der ersten Bruttoertrag von 247,234 Thlr. Werden hiervon die Erhebungs⸗ ließen, ist nur bei 5 der Coupon nothleidend geworden, während von findet, sei es, weil er sein Rechtsgefühl durch die unterbliebene Straf⸗ taatszwecke entsprechende, wie der deutschen Nation würdige Ordnung flussen und dem Prozesse eine falsche Richtung geben kann und daß Gelegenheit wieder überschritten werden. Auch erscheint mir ein sol⸗ ꝛc. Kosten mit 50,241 Thlr. in Abzug gebracht, so beläuft sich die 89 außerhalb domicilirenden industriellen Aktien. Gesellschaften 38 keine verfolgung gekränkt erachtet, sei es auch aus andern weniger idealen des Strafverfahrens erhalten wird. es daher nicht gut gethan wäre, den Parteien jeglichen Schutz gegen ches Verfahren als politisch bedenklich. Aus diesen Gründen habe Nettoeinnahme auf 196,993 Thlr. Vom deutschen Zollgebiet sind Diyteende Fezahtt haben und 11 mit ihrer Verzinsung unter 4 Prozent Gründen. Die Fälle, in welchen die Popularklage wirklich ange⸗ 3ie; ; . den menschlichen Irrthum in Bezug auf die thatsächliche Feststellung ich meinen ursprünglichen Plan fallen lassen, nachdem er Widerspruch im Ganzen 197,729 Thlr. zur Theilung gestellt indeß die i zurückblieben. Nur eine hat ein höheres Erträgniß geliefert, als im strengt würde im Dienste und zum Frommen des öffentlichen In- Nach dem Königlich württembergische u Bundesbevollmäch, zu versagen. erfahren hatte. Wäre der Antrag in der weiteren Fassung angenom⸗ dnensenhs gezahlten Bonifskationen mif 736 Thlr. anhes die in Jahre zuvor. Von den Eisenbahn⸗Aktien haben unter 68 siebenzehn teresse, möchten so, wie die Verhältnisse liegen, eben doch entschieden tigten ergriff der Königlich bayerische Bundesbevollmächtigte, Die Revision endlich wird Ihnen in einer Form dargeboten, men worden, so zweifle ich nicht, daß ein vollständiges Gerichtsver⸗ 8 ihren Coupon unbezahlt lassen müssen, während bei neun das Erträgniß in der Minderzahl bleiben. Staats⸗Minister der Justiz Dr. v. Faeustle in Betreff der welche sich von dem französischen Kassationsrekurse sehr wesentlich fasungsgesetz Ihnen vorgelegt seinwürde. Aus dem neuesten Ausweis über den Stand des italieni⸗ weniger als 4 Prozent ausmacht. Es ergiebt sich aus dieser Zusammen⸗ Da, meine Herren, mit den Ausdrücken „accusatorisches Prinzip“ Civil⸗Prozeßordnung das Wort: unterscheidet. Der Revisionshof ist in dem Entwurfe konstruirt als 1 8 1 schen Staatsschatzes (pr. 31. Oktober d. J.) theilen wir im stellung mithin, daß der Courszettel der Berliner Börse nicht weniger und mit ihren Gegensätzen, keineswegs stets dieselbe Bedeutung ver⸗ Meine Herren! Gestatten Sie mir, zu den Bemerkungen der ein Rechtsmittel, welches den Parteien Recht spricht und welches Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes, betref⸗ Nachfolgenden die Häͤnptafftern mit: als 201 verschiedene Dividendenpapiere aufzuweisen hat, deren letzter bunden wird und dadurch schon manche Unklarheit und Verwirrung beiden Herren Vorredner nur wenige einleitende Worte über die Fun⸗ Urtheile, die mit dem Gesetze in Widerstreit stehen, im Partei⸗ fend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Aktiva: Cassafonds Ende 1873 125,089,900, Kreditoren Ende Coupon uneingelöst geblieben ist, während er bei 53 den Betrag der hervorgerufen wurde, so wird es sich empfehlen, den Standpunkt, wel⸗ damentalsätze der Ihrer Berathung gleichfalls untergebenen Civil⸗ interesse beseitigt. Das Rechizmrittel also kann nicht etwa von Marine⸗ und der Telegraphen⸗Verwaltung vorgelegt 1873 138,068,382, Einzahlungen bis 31. Oktober 1874 1,038,813,565, laufenden Zinsen nicht erreicht hat. Diese Statistik fällt umsomehr chen der Entwurf in der Sache einnimmt, noch kurz zu charaktesiren Prozeßordnung. einer Staatsbehörde eingelegt werden; zur Einlegung des Rechts⸗ 8 worden. Derselbe lautet: Darlehen vermöge des Zwangscourses 20,000,000, Liquidationen frü⸗ ins Gewicht, wenn man bedenkt, daß die Minderverzinsung die Kapital⸗ durch weitere Hervorhebung der in dieser Beziehung von ihnen adop⸗ In dem Entwurf der Civilprozeßordnung wird Ihnen die Frucht, mittels sollen nur die Parteien berechtigt sein. Es ist mit dem Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser König herer Administrationen 11,433, Debitoren per 31. Oktober 1874 als natürliche Folge nach sich zieht und welche die Summe tirten hauptsächlichen Grundsätze. Der Satz, daß der Strafprozeß ich darf wohl sagen, einer jahrelangen, reichen Geistesarbeit dargeboten, Suspensiveffekt versehen und bewegt sich ganz in denselben von Preußen ꝛc G 390,475,363; Totale 1,712,458,643 Lire. san zins osem Kapital jene 201 Gesellschaften repräsentirten. die Herstellung der materiellen Wahrheit als oberstes Ziel sich zu setzen deren Ergebnisse schon in verschiedenen Entwürfen, die nach Form und Prozedurformen, wie die Berufung. Die Begrenzung der Revistonen G 8 8 Passiva: Debitoren Ende 1873 368,921,922, Auszahlungen bis In einer am 22. November abgehaltenen Sitzung des Ver⸗ habe, ist im Entwurfe nirgends ausdrücklich ausgesprochen, er baae sesch Inhalt abgeschlossen vorliegen, zu Tage getreten sind; und ich halte wird von denselben Einflüssen beherrscht, von denen es schon bisher 3 verordnen . Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ 31. Oktober 1874 1,021,703,594, Liquidationen früherer Administra- waltungsraths der Berliner Brauerei⸗Gesellschaft Tivoli ihn aber als oberstes Axiom. 28 für meine Pflicht, an dieser Stelle insbesondere auch der Arbeiten das Rechtsmittel dritter Instanz war. Es waren insbesondere prozeß⸗ mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: 2 tionen 2376, Cassafonds per 31. Oktober 1874 141,582,652, Kredi⸗ wurde auf Grund des Rechnungsabschlusses für das mit dem Sep⸗ Sodann geht der Entwurf davon aus, daß die Staatsanwalt⸗ in Hannover, der Arbeiten, welche zu dem preußischen Entwurfe vom politische Gründe und die Verschiedenheiten zu beachten, welche zur §. 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die zur Bestreitung toren per 31. Oktober 1874 180,248,099; Totale 1,712,458,643 Lire. tember zu Ende gegangene Geschäftsjahr die Vertheilung einer schaft, indem sie das Strafverfolgungsrecht des Staates geltend Jahre 1864 geführt haben und auch der Thätigkeit der Nordbunds⸗ Zeit in Deutschland hinsichtlich des bürgerlichen Rechts existiren und der in der Anlage A. aufgeführten einmaligen Ausgaben der Marine Die Veränderungen, welche sich im Laufe des Oktober in dem BDividende von 6 ¼ beschlossen. Das geringere Resultat findet seine macht, keineswegs ein eignes ihrer freien Disposition unterworfenes kommission nicht zu vergessen. dielleicht bis zum Zustandekommen eines bürgerlichen Gesetzbuchs noch uund der Telegraphenverwalrung für 1875 erforderlichen Geldmittel Stande des Schatzes ergaben, sind folgende: Einzahlungen (gegen Erklärung darin, daß diesmal 250,000 Thlr. Kapital mehr an der Recht ausübe, daß vielmehr die Gerichte innerhalb gewisser Schranken Die Prinzipien, welche dem jetzigen neuesten Entwurfe der Civil⸗ geraume Zeit bestehen werden. übis zur Höhe von 16,787,543 Mark im Wege des Kredit flüssig zu] Oktober 1873 4,983,264) 148,959,973 Lire, Debitoren (u. z. Dividende Theil nehmen und daß weiter die hohen Gerstenpreise eine zu einer selbständigen Thätigkeit berechtist und verpflichtet sind. In prozeßordnung zu Grunde liegen, sind in der allgemeinen Begrün⸗ Ueber das Zwangsvollstreckungsverfahren, meine Herren, werde ich machen und zu diesem Zwecke in dem Nominalbetrage, wie er zur Schatzbons 8,767,500 Lire, statutenmäßige Vorschüsse der Banken Mehrausgabe von 77,000 Thlr. zur Folge gehabt haben, sowie daß dem Sinne, daß der Richter beschränkt wäre auf Hören, Prüfen und dung, welche den Motiven vorangestellt ist, in sehr eingehender Weise mich kaum weiter zu äußern brauchen. Ein flüchtiger Blick wirrd Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, + 5 Millionen Lire, sonstige 13,492,863 Lire) +† 9,725,363 Lire ca. 30,000 Thlr. diesmal mehr auf Abschreibungen verwendet wor⸗ Entscheiden, kennt unser Entwurf das accnsatorische rinzip nicht, erörtert. Ich kamn mich daher, wie die Herren Vorredner, auf allge⸗ Ihnen zeigen, daß das Zwangsvollstreckungsverfahren so einfach, alz nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes⸗ zus. 158,685,336 Lire, Auszahlungen (gegen Oktober 1873 den sind. uch nicht für die Hauptverhandlung, in welcher die Anklageform zur Bmeine Andeutungen der wichtigsten grundlegenden Bestimmungen be⸗ es möglich war, organisirt ist, und daß das Bestreben obwaltet, dem Gesetzblatt S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatz⸗ 7,429,352 Lire) 102,958,884 Lire, Cassafonds 41.804,312 Lire, Die am 23. November abgehaltene Generalversammlung der eltung gebracht wird, in welcher Angriff und Vertheidigung in schränken, welche ich freilich nur in fragmentärer Weise kurz zu be⸗ Berechtigten so rasch als möglich zum Ziel zu verhelfen, dagegen auch anweisungen auszugeben. 8 1 Kreditoren . 13,922,140 Lire; zus. 158,685,336 Lire. „⸗ Berliner Weißbier⸗Brauerei, Aktiengesellschaft (vorm ontradiktorischer ihre besondere Vertretung haben. Daß rühren mir erlauben werde. den Beklagten vor ungerechtfertigtem Zugriffe zu schützen. Eine Aus⸗ In Bezug auf die Verzinsung und Tilgung der zu b- Gegenüber dem Stande per 31. Dezember 1873 wiederum haben Carl Landré), genehmigte eine Vertheilung von 6 % für das Ge⸗ as die andlung vorbereitende Verfahren überhaupt, wenig Der Entwurf, meine Herren, hat dem Streben, welches seit Jahr⸗ nahme mußte bei der Immobiliar⸗Exekution getroffen werden. In gebenden Anleihe finden die Bestimmungen im §. 2 des Gesetzes vom sich in den ersten zehn Monaten d. J. die nachstehenden Verände⸗ schäftsjahr 1874. von der Reform des Strafprozesses berührt ist, daß es ein schrift⸗ zehnten durch die deutsche Rechtsentwickelung geht von demschriftlichen dieser Beziehung hat der Entwurf der Landesgesetzgebung einen reich⸗ .November 1869 (Bundes⸗Gesetzblatt S. 157) und der §§. 3 bis 5] rungen ergeben: Vermehrung der Cassafonds 16,492,751 Lire und Bekanntlich hat sich der Aufsichtsrath der „Anglo⸗deut liches, in Folge davon auch ein geheimes geblieben, daß es ein In. Verfahren sich loszuringen und an dessen Stelle dier Mündlichkeit treten lichen Spielraum gelassen, und er mußte das auch thun wegen der des Gesetzes vom 6. April 1870 (Bundes⸗Gesetzblatt S. 65), in An⸗ Vermehrung der Kreditoren 42,179,717 Lire, zusammen 58,672,468 Bank in S ihr fůr die Foriführu 88- B 2* ath schen quisitionsprozeß auch in der Form, übrigens mit Beseitigung der zu lassen er hat diesem Streben in ausreichender Weise Rechnuug zur Zeit bestehenden Verschiedenheit der territorialen Gesetzgebung und ehung der verlorenen oder vernichteten Schuldverschreibungen und Lire, welche eine Vermehrung der Debitoren um 21,553,44] Lire, eine e; R nisgti 8- Ta . 66 Schroffheiten dieses Prozesses, geblieben ist, das ist bekannt. Die getragen, insofern unter Mündlichkeit des Verfahrens im Civilprozesse insbesondere der Verschiedenheit de thekenr ie wer inscoupons die Bestimmungen im §. 6 des Gesetzes vom 9. No-. Vermehrung der Darlehne vermöge des Zwangscourses um 20,000,000 welchs emn eorganisation erfahren soll. Die Tagesordnung der zum d 0z 1 3 s getragen, insof ch fah prozess nsbesondere wegen der Verschiedenheit des Hypothekenrechts. Sie werden . 1 b 965 1 22. Dezember einberufenen Generalversammlung enthält die Grund⸗ Frage ist nur immer die, ob, wie der Entwurf annimmt, dies Ver⸗ die Unmittelbarkeit der Behandlung, das ist der Grundsatz verstanden aber immerhin in dem Entwurfe wenigstens die allgemeinen Grund⸗ vember 1867 (Bundes⸗Gesetzblatt S. 157) und des Gesetzes vom Lire und ein Ueberschuß aus den Liquidationen früherer Administra⸗ Füge des Reorganisationsplanes Dan ch soll 8 G dkar it leiben bei dem Früheren im Vorverfahren durch die Natur und Be⸗ wird, daß die Verhandlung der Hersteer über den Rechtsstreit vor sätze nicht vermissen, durch welche der Landesgesetzgebung im Großen 12. Mai 1873 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 9¹) Anwendung. tion per 9056 Lire, endlich die Mehreinnahme im Vergleiche zu den 8. im Gen. 8 89 boagit vdee dhe kr-l. 8 8 8 xe chaffenheit dieses Vorverfahrens gerechtfertigt ist, oder ob, wie An⸗ dem erkennenden Gerichte eine mündliche sein soll. Es giebt eine Reihe] und Ganzen eine bestimmte Richtung vorgezeichnet ist. §. 3. Die Bestimmung des Zinssatzes der auszugebenden Schatze Ausgaben in der Zeitperiode vom 1. Jannar bis 31. Oktober 1874 24 Mill. Reichsmark, auf 16 Mill. Reichsmark (also auf 66 pCt.) e ere geltend machen werden, dieses Verbleiben bei dem Früheren im prozessualer Akte und selbst richterlicher Entscheidungen, bei Endlich, meine Herren, halte 8 mich noch verpflichtet, mit anweisungen, deren der G C der per 17,109,970 Lire entsprechen. Um den Erfordernissen der Cassa] duzirt, außerdem 3 ½ pCt gleichzeitig mit Ausgabe der öö orverfahren ein legislatives Zurückbleiben bedeutet. welchen eine mündliche Verhandlung unter den im Streite befind⸗ wenigen Worten der Institution der erichtsvollzieher zu gedenken. taatsschulden unter der Venennung „Reichsschulden⸗Verwaltung’ gerecht zu werden, hat der Staatsschatz im Laufe der ersten zehn Mo. Altionären ausgezahlt werden, während die Verfügung über den Rest der

Den Rechten und Interessen des Beschuldigten hat der Entwurf lichen Parteien nach der Natur der Sache nicht stattfinden kann twurf hat in 2 tell d übertragen wird, und der Dauer ihrer Umlaufszeit, welche den Zeit⸗ nate 1874 die Schatzbonds⸗Emission um 30,450,000 Lire vermehrt 3 55 schaldig E“ 8 11A“4“ Her Entmurf hat in Bezug auf die Zustellung nürch Zulassunß der aum eines Jahres nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzier] (bis auf 214,857,100 Lire), ein Darlehen vermöge des Zwangscourses 11“ khedate wesnde Haptlat

größere Beachtung und Berücksichtigung schon im Vorverfahren ge⸗ oder im Interesse der Vereinfachung des Ver ahrens ohne Gefährdung oft ermöglicht, daß höchst wahrscheinlich in Zukunft die Post das 7 Fr fee. .

senkt⸗ als dies im bisherigen Proz geschab. Das Vernehmungs⸗ des materiellen Rechts zweckmäßiger neaesag, Der Entwurf hat Henfeise et⸗datobhenn 15 Was die ö. Ferlasges Nach Anordnung 88 Reichskanzlers kann der Betrag der per 20 Millionen Lire aufgenommen und den Banken weitere 23 Ganzen 16 Millionen Reichsmark den Grundstock des Geschäftes echt des Beschuldigten ist in einer Weise charakterisirt in dem Ent⸗ daher den Leen der Mündlichkeit als wesentliches Erforderniß vollstreckung betrifft, so glaubte der Entwurf eine Rückkehr zu den wiederholt, je 88 nur zur Deckung in Verkehr ge⸗ Millionen Lire an statutenmäßig zu leistenden Vorschüffen entlehnt, Januar 1875 an bilden soll, so muß hierauf bei der jener wurfe, daß dieses Recht des Gerichts als ein Fragerecht erscheint, wel⸗ nur für dasjenige Verfahren festgestellt, welches sich als eigentliche Ver⸗ bisherigen Verhältnissen nicht befürworten zu sollen, er glaubte den Rück⸗ 1 setzter ausgegeben Baüeaane. 1“] was zusammen eine Summe von 73,450,000. Lire ergiebt. Ueberweisung zum Grunde zu legenden demnächstigen Bilanz pro

chem das Recht des Beschuldigten, die Antwort nicht zu geben, gegen⸗ handlung vor dem erkennenden Richter zwischen den streitenden Parteien schritt nicht thun zu dürfen, der darin bestände, daß man den unmittel⸗ sbi I ebrigen finden zgt. vee ashe en 8 mmessEnger Kunst, Wissenschaft und Literatu 1874 ganz besonders Rücksicht genommen werden, und eben hieraus

Übersteht. b carakterisirt. Hier aber, meine Herren, bezweckt der Entwurf volle Münd⸗ haren Prozeßbetrieb durch die Partei im Exekutionsverfahren aufgiebt. 3 9 immungen im §. 8 des Gesetzes vom 9. November 1 erklärt es sich, daß man den Werth der Aktiva per ult. 1874 nicht

Der Entwurf hat sodann schon in das Vorverfahren die vsar ge. lichkeit, er will kein halb schri tliches, kein halb mündliches Verfahren. Allerdings macht es die nun sehr beschränke Wirksamkeit der Organe, n 418.D ur Verzinsung und Tilgung der Anleihe, sowi Berlin. Der so eben (im Verlage von Fr. Schulze hierselbst) viel über 70% angenommen hat.

Vertheidigung eingeführt und gewährt unter gewissen Kautelen dem Deswegen gilt; als Grundsatz, daß der Richter das thatsächliche Vor⸗ welche man Gerichtsvollzieher nennt, unmöglich, sie fernerhin als jene inldfung vere Ie e gfar enzschen Keenge measses 5 erschienene gut ausgestattete sechste Jahraang des Preu 9. chen Te⸗ Nach dem soeben veröffentlichten offiziellen Ausweis über die

Vertheidiger die Akteneinsicht und den Verkehr mit dem Beschuldig⸗ bringen, welches in den vorbereitenden Schriftstücken nicht enthalten technischen Beamten, als jene mit selbständigem Imperium aus⸗ Meichsf Aunggsen bereitesten Einkünften nc Reichs min⸗ und Notiz⸗Kalenders für 1875 zum Gebrauche der Verwal⸗ Einnahmen der Italienischen Geseilschaft für die Tabaks⸗ en. Der Augenscheins⸗Einnahme und solchen Vernehmungen von ist, aber in der mündlichen Verhandlung von den Parteien vorgetra⸗ gerüstete öffentliche Organe zu belassen, als welche sie im französischen zur Verfallzcit zur Verfügung gestellt werden f tungsbeamten enthält neben der Genealogie des Königlichen Hauses und regie im Oktober 1874 stellten sich dieselben im Vergleiche zu den

Zeugen und Sachverständigen, die sich im Hauptverfahren nicht wie⸗ gen wird, zu berucksichtigen hat, während er ein Vorbringen, welches und rheinischen Prozeß und auch im bayerischen Prozeß bestehen. 4 G G den gebräuchlichen Eiden die Posttaxe, Zinstabellen, die Impfgesetze, 8 §. 5. Dem Reichstage ist bei dessen nächster Zusammenkunft die Rolle zum laffensteergeseh von 2S. Mai 1873, das Personen⸗ betreffenden Zahlen des Ferihbn. 188 1.

derholen werden, anzuwohnen, ist vom Entwurfe dem Vertheidiger sich in den Schriftsätzen findet, den Gegenstand der mündlichen Ver⸗ Der Entwurf hat sich daher der bewährten hannoverschen Einrichtung und, wofern nicht besondere Bedenken entgegenstehen, auch dem handlung aber nicht gebildet hat, nicht berücksichtigen darf. Wenn zugeneigt, es jedoch vorgezogen, in Bezug auf das Detail des Gerichts⸗ Se ““ Gesetzes Rechenschaft zu geben. standsgesetz, so wie eine Aufzählung der Behörden und Beamten der Lire Li L. Beschuldigten gestattet. Es ist der Vertheidigung damit die die Mündlichkeit eine Wahrheit werden soll, wenn der Macht alt⸗ vollzieherdienstes den Landes⸗Justizverwaltungen völlig freie Hand zu 8 A. lag 6 88 t d1 den 258 schlag derfen Knnali allgemeinen und der inneren Verwaltung. I. Quartal 28,398,991. 27 868,316 839;6575 Möglichkeit gegeben, schon auf den Gang des Vorverfahrens hergebrachter Gewohnheiten ein Damm entgegengesetzt werden soll, lafsen, welche daher die neue Einrichtung im Zusammenhange mit A vensfü 8 entha 2875 ng ag Kredit 8 88. Von den „Schriften des Verei ür die Geschi II. 29,381/022 28 153633. urch Stellung von Anträgen einzuwirken. Den Reformwünschen wenn wir verhindern wollen, daß die mündliche Verhandlung, nach den bestehenden Verhältnissen, nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, usgaben f 8. Fahr welche 86 sinde ege des Kredits zu öSheh e. 1 deb es .. die Geschichte IHI * . . .. . 29,368/112. 28,232,583 335,529. allerdings, die gerichtet sind auf die Umwandlung des Vorver⸗ und nach wieder zur Bedeutungslosigkeit, zu einer Schein⸗ der lokalen Verhältnisse und der disponibeln Kräfte durchzuführen beschaffende Mittel ihre Deckung finden. Es sind: sder Stadt Berlin“ ist soeben das 12. Heft erschienen (Berlag ““ ahrens in eine öffentliche, mündliche, contradiktorische verhandlung herabsinkt, wenn wir verhüten wollen, daß der haben werden. I. EE11“ der Marine⸗Verwaltung. 1) Zu Garni⸗ der Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker). Derselbe ent⸗ Okiober 10468.509. 10,352,653 + 115.856. rozedur, genügt der Entwurf nicht. Er kann sich aber nicht blos Richter sich allmählich wieder dem Eindrucke einer unmit⸗ Mit diesen wenigen Bemerkungen, meine Herren, unterstelle ich n M. rk - Hn zur et attenn. derselben hält eine Chronik von Gütergotz vom Pfarrer H. E. A. Bro⸗ Im Ganzen 98,070,268. 95,634,574 + 2,435,695. erufen auf die Uebereinstimmung sämmtlicher Gesetzgebungen des telbaren Verhandlung entzieht und sein Urtheil lediglich nach den ihm den Entwurf der Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten hewie Ausst tt 5.39 Gherloseec M 18 Ih Fesegrichsoßt. dersen. 8 Aus der amtlichen Statistik des französischen Handels⸗Ministers europäischen Kontinents, er kann nicht blos hinweisen auf die Gefähr⸗ vorliegenden, vorbereitenden Schriftsätzen fällt, dann ist eine solche Ihrer weisen und eingehenden Berathung. Sie werden die mannig⸗ 8 segsschiff 8 91437 96 M 9 4) K st d 2 29 Zum Bau von Die Buch⸗ und Antiquariatshandlung Isaac St. Goar in geht hervor, daß Frankreich gegenwärtig 123,000 Fabriken be⸗ dung des Untersuchungszweckes, die mit Einfuͤhrung der Oeffentlichkeit imperative Vorschrift, wie ste der Entwurf enthält, nach meinen An⸗ fachen Schwierigkeiten nicht verkennen, welche es gehabt hat, um die 28 schi 68 8. Sche Mark. 4) 188,000 Mark 9 für neue Frankfurt a. M. hat soeben die Nr. XXXIX., ihres Antiqua⸗ sitzt, die 1,800,000 Arbeiter beschäftigen. Die in diesen Etablisse⸗ in die Voruntersuchung häufig verbunden sein müßte. In einzelnen schauungen und Erfahrungen wohl berechtigt. verschiedenen Prozedurformen, welche in den einzelnen deutschen Staaten 13 21 ießversuchen 1,188, ark. Zusammen rischen Katalogs ausgegeben. Derselbe enthält die reichhaltige ments angewendete mechanische Kraft beträgt 502,000 Pferdekräfte. 18 grr. fabrizirt jährlich für 1690 Millionen Waaren, ungefähr den

di tlichkeit auszuschließen, müßte unter allen Umständ inri 3 inhi 1 . ini 8 1 . 1 t ini . Fällen die Oeffentlichkei zuschließ ßte unter allen Umständen Die Einrichtung, welche man gemeinhin den Prozeßbetrieb nennt bestehen, 5 einem harmonischen Ganzen su vereinigen, der Bundes 110Einmalige Ausgaben der Telegraphen⸗Verwaltung. 1) Zu Sammlung von Werken über Hess ische und Rheinische Ge dafis bsegl der Prohuktion des ganzen Landes: die S

gestattet sein. Würde sie aber auch nur in einem interessanten Falle hat der Eatwurf weder nach der einen noch nach der anderen Rich⸗ rath hat diese Schwierigkeiten schwer emp unden, aber den verbündeten 8 1 ichte (Taunus, Nassau ankfurt a. M., Baden) aus der 8 neuen Anlagen behufs Vermehrung der Telegraphenverbindungen und Kichteer des dase .egnees Höpfner zu Gießen. ) Lille für 700 Millionen, die von Lyon 600 Millionen, die von Rouen

ausgeschlossen in der Mehrzahl der Fälle wird sich ja um dieses Ver⸗ tung mit starrer theoretischer Konsequenz aufgenommen. Der Ent. Regierungen hat über alle Bedenken eine Rücksicht hinweg geholfen 1 1 fahren Niemand kümmern so wäre der Unruhe und der Neugierde wurf hat insbesondere das fremdländische Dogma der Reinhaltung die Rückficht, daß ein fertiges Werk zu Süef 1 d gfh 8 bur Ferichtüng von Sesen deö sowie zur allmaͤh⸗ 8 1 ü 440 Millionen, die von Marseille 271 und die von Saint Etienne des Publikums doch nicht genügt. des Richteramtes von jeglichem Eingreifen in den Prozeßgang in daß der deutschen Nation dieses erste und bedeutsamste Stück seiner ANMligen Erwerbung der von Kommunen hergestellten Telegraphenanlagen Das 10. (Oktober) Heft des „Rübezahl, Schlesische 240 Millionen. Der Entwurf kann geltend machen auch die Natur und Beschaf- seinem vollen Umfange nicht adoptirt, und er hot namentlich Rechtseinheit nicht mehr länger vorenthalten werden kann. Ich zweifle 8 Stationen und zur Erwerbung von Dienstgebäuden 300,000 Provinzialblätter’, herausgegeben von 88 Th. Oelsner (Bres⸗ Die Besitzer von Alabama⸗ und Chattanooga⸗Eisen⸗ .Dieses Vorverfahren ist eben präpara⸗ nicht die Konsequenz des rheinisch⸗französischen Prozesses gezo⸗ nicht, meine Herren, daß dieser Geist auch Ihre Berathungen be⸗ ark. Im Ganzen 16,787,553 Mark. lau), hat folgenden Inhalt: Das Samariter⸗Ordensstift zu Crasch⸗ bahn⸗Bonds dürften darauf aufmerksam zu machen sein, daß es 1 ptgewicht soll in der Hauptverhandlung lie⸗- gen, daß nämlich das Urtheil in Bezug auf seinen that. seelen werde. Aus der Sitzung, welche die Bankgesetz⸗K ommission am nitz, Pflege⸗Anstalt für Schwach⸗ und Blödfinnige und Epileptische, nicht rathsam erscheint, der Aufforderung zur Finsendung dieser Bonds en; die durch die Vorlegung der Beweise in der Hauptverhandlung sächlichen Theil von den Anwalten bearbeitet wird und daß . 8 onnabend hielt, erfährt die „Bresl. Z.“ Folgendes: Die vorläufigen Be⸗] ver Pastor R. Abbildung). ZE Kreis Trebnitz; ein nach Amerika an die jetzigen Trustees Stanton und Genossen Folge begründete Ueberzeugung allein soll die Grundlage des Richterspruches nicht der Richter es ist, welcher den Sachverhalt im Urtheile fest⸗ Im Laufe der Diskussion entgegnete der Staats⸗Minister sprrechungen und der Verlauf der Sitzung haben ergeben, daß die Zu⸗ Beitrag zu den Ortschroniken, nach einer aufgefundenen alten Skriptur, ur eisten, da gerade das Hauptbeftreben des Frankfurter und Lon. bilden. Es erscheint deshalb nicht an sich geboten, die Garantien, stellt. Als Regel finden Sie die Vorschrift, daß für die Einleitung Dr. Leonhardt dem Abg. Dr. Lasker: ammensetzung der Kommission den Bambergerschen Ideen für eine von Lehrer Ergmann. (Mit Holzschn.). Holzäpfel und Aprikosen. doner Comités darauf gerichtet ist, diese Trustees zu entfernen und mit welchen die Hauptverhandlung ausgestattet sein muß, anch auf des Prozesses eine, wenn auch nur formale, Mitwirkung des Gerichts Meine Herren! Ich bitte, mir wenige Worte zu gestatten. Zu⸗ urch Kontingentirung der Noten nicht beschränkte Reichs⸗ und Staats⸗ Skizzen aus den Jugenderinnerungen ve alten Schlesiers, hrsg. durch Persönlichkeiten zu ersetzen, die allein geeignet sein dürften, das das präparatorische Vorverfahren auszudehnen, woh⸗ sver möchten nothwendig ist, und daß für die Fortsetzung der Verhandlungen und vörderst eine Nebenbemerkung. Wenn der Hr. Abg. Lasker bemerkt, bank weit günstiger ist, als die Mehrheit des Reichstags. Man be⸗ von Lykophron. (Fortsetz.). Schlesische Volkstrachten: Zur Natur⸗ Interesse der europäischen Vondsbesitzer zu wahren und zu vertreten. Eindruck und Bedeutung der Hauptver andlung hier und da verlieren, den weiteren Verlauf des Prozesses vom Vorsitzenden von Amtswegen daß ich von „leichter“ Kritik gesprochen hätte mit Rücksicht auf die rrieth in dieser ersten Sitzung in Anwesenheit des Geheimen Ober⸗ geschichte der Hauben. Fortsetz. (Mit 2 Hoßzschn.)]. Des Feld⸗ Verkehrs⸗Anstalte wenn derselben eine präparatorische Prozedur in kontradiktorischer Sorge getragen ist. Daneben ist den Parteien volle Freiheit in Be⸗-⸗ Arbeiten des Reichstages, so ist das ganz irrig. Von „leichter“ Kritik Regierungs⸗Raths Dr. Michelis und dreier anderer Kommissarien, die sich marschall v. York erste Liebe, hiograph. Skizze von K. v. Kessel. erkehr n. 8 en wäre, in welcher schon über jedes in der Haupt⸗ zug auf die Vorbereitung des Verfahrens und die mündliche Ver⸗ habe ich nicht gesprochen, vielmehr von Kritik im Gegensatz zum ämmtlich schweigend verhielten, nur üder die Geschäftsbehandlung. (Schluß). Zur Familien⸗ und 5Se . Die Fechtmeister Die Handelskammer zu Halle a. S. veröffentlicht im Amtsblatt 1 vorzulegende Beweismittel sanische den Parteien verhan⸗ handlung, insbesondere im Anwaltsprozesse, gewährleistet. legislativen Schaffen, und habe ich mit diesem Gegensatz diejenigen eschlossen wurde, keine Referenten für die Kommission zu ernennen. des langen Schwerts von Greifenfels, von S. Beck. (Mit 2 Wappen⸗ ein zwischen dem Handelsstand und den Schiffahrts⸗Interessenten ihres delt wäre. Daß die Natur des Vorver ahrens in der Praxis häufig Während die von mir vorhin angeführten Grundprincipien mit treffen wollen, welche sich darüber beklagen, daß große Reichsjustizea Ein Vorschlag Bambergers, zunächst über „den Gedanken der Reichs⸗ bildern). Die Fleischerzunft in Canth, von Rektor Aberle Bezirks durch die Handelskammer vereinbartes Regulativ, betreffend verkannt wurde, daß die Praxis häufig das Verhältniß in das Ge⸗ dem hannoveranischen Prozesse im Einklang stehen, hat der Entwurf Gesetze mit Fehlern aus den Reichstagsverhandlungen hervorgehen. 8 bank“ vorbehaltlich der „sekundären Fragen“ der Kontingentirung oder (Schluß). Redensarten aus Schlesien mit ihren Erklärungen I., das Laden und Löschen von Schiffsfahrzeugen in dem Be⸗ gentheil verkehrt hat, daß ste die Hauptverhandlung häufig zu einer in einem Hauptpunkte dieses Vorbild verlassen, nämlich in Bezug m Uebrigen hat der 8 Abg. Lasker manches vor⸗ Nicht⸗Kontingentirung und der Monopolbank vorläaͤufig abstimmen, von Dr. Mr. Zur Geschichte und Seens eee Einrichtung der zirk der Handelskammer zu Halle a. S., vom 15. Oktober 1874. Schlußverhandlung degradirt hat: das ist zuzugeben, das ist ein noto⸗ auf die Theilung der Verhandlung in zwei Abschnitte, von getragen, was sehr erfreulich ist, und wofür ihm auch wurde namentlich von fortschrittlicher und klerikaler Seite sehr lebhaft ö“ E“ g p,; 8 Die Generalversammlung der Dampfschiff⸗Aktiengesell⸗ rischer Uebelstand. Dieser kann und soll beseitigt werden. Von welchen der eine die Behauptungen der Parteien zum Gegenstande der Dank gesagt werden soll. Aber der Herr Abgeordnete wolle mir 256 Nach langen Debatten wurde fast einstimmig beschlossen, keiue der 8- 8 Wesente 5 reslau fgn 8 28b schaft in Zürich hat den Vertrag mit der S weizerischen Nordostbahn dieser Erfahrung darf man sich aber bei der Entscheidung at, der andere den Beweis. Der Entwurf hat das Beweis⸗ doch gestatten, zu bemerken, daß er übertreibt. Es sind alle möglichen Generaldiskussion stattfinden zu lassen. Gegen 5 Stimmen wurde er, ber SSa- r. Galle. Außer S Srbceh das Hef st Küenr. utgeheißen, nach der Dampfschiffbetrieb auf dem Zürichsee von unserer Frage nicht scbermägig beeinflnssen lassen. Der Entwurf interlokut aufgegeben. Behauptung und Beweis verbindet der Ent. Bedenken hervorgehoben, die eintreten könnten und in Einzelstaaten, HHauch abgelehnt, eine Generaldiskussion mit §. 1 zu verbinden. Nun⸗ 5 er Wissenschaft und Kunst, Monatschronik für Sep⸗ Renfahr ab durch Kauf des Materials an die Nordostbahn üͤbergeht. Die hat hier, wie in seinen Bestimmungen uüber die Stellung wurf in einem unausgeschiedenen Stadium. Ich zweifle nicht, daß hervorträten. Ich kann das nicht übersehen; insonderheit kann ich mehr berieth man über zwei Anträge der von Abg. Schröder⸗Lippstadt tember und Vereinschronik. Hauptbestimmungen dieses Vertrages sind folgende: Die Kaufsumme der Vertheidigung in der Hauptverhandlung, sich ernstlich bemüht, sich diese Neuerung bewähren wird; sie hat in den Ländern des rhei⸗ die Verhältnisse nicht übersehen, welche in Betreff des hiesigen Stadt⸗ und Dr. von Schauß, wonach man vor Eintritt in die materielle Be⸗ Die Anzahl der auf der Universität Prag inskribirten wird in 2300 Stück liberirten, auf den Inhaber lautenden Nordost⸗ das öffentliche Interesse, welches identisch ist mit der Erzielung eines nisch⸗französischen Prozesses entsprochen und g in denjenigen Län⸗ gerichts hervorgehoben wurden; sie werden wohl vor meiner eit liegen. athung erst die Stellung des Bundesraths zur Reichsbank ermitterln] SStudiernden belief sich im Wintersemester 1873 74 auf 1756 bahn⸗Aktien mit Dividendengenuß vom 1. Januar 1875 an geleistet. Spruches, mit den Ansprüchen der bürgerlichen Freiheit in dern, welche in neuerer Zeit diesen gefolgt sind, zu nennens⸗ Allein diese Dinge kommen nur sehr nebenbei in Betracht. Ich gebe dem Hrn. wollte. Schließlich wurde der vom Antragsteller zurüͤckgezogene, vom ordentliche Universitätshörer, wovon 501 neu immatrikulirt wurden, Der Inventarwerth der gekauften Objekte beziffert sich auf bereinstimmun u bringen. Ob ihm das gelungen ist, darüber werthen Unzuträglichkeiten nicht geführt. Abgeordneten vollständig darin Recht: der Gesetzentwurf, welcher zur Bera⸗ Abg. Dr. Lasker wieder aufgenvmmene Antrag des Abg. Dr. von dann 89. Pharmazeuten und 102 außerordentliche Hörer, im Ganzen 1,421,759 Francs. v“