handelt. Denn da in der deutschen Gewerbeordnung der Begriff des Kleinhandels mit Branntwein und Spiritus nicht festgestellt worden sei, so müsse, zumal mit Rücksicht auf die im letzten Alinea der Nummer 12 der Ministerial⸗Bekanntmachung vom 4. September 1869 enthaltene Vorschrift angenommen werden, daß die bisher in den einzelnen betreffenden Landestheilen ge⸗ setzlich geltenden Bestimmungen bei Abgrenzung dieses Begriffes maßgebend sind.
Wenn nun die hannoversche Gewerbeordnung vom 1. August 1847, welche auch jetzt noch insoweit, als sie der deutschen Ge⸗ werbeordnung nicht widerspricht, zu Recht fortbestehe, in dem
ö.39 die Konzessionspflicht des Handels mit Branntwein und — gebrannten Wassern nur für Quantitäten „unter einem Stübchen“ vorschreibt, so könne es keinem Bedenken unterliegen, diese Bestimmung auf den Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus im Sinne des §. 33 der deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 auch fernerhin zur Anwendung zu bringen.
— Um den Verzögerungen vorzubeugen, welche bei der Abschätzung und Feststellung der durch Truppen⸗ Uebungen verursachten Flurschäden entstehen, wenn die Beschädigungen sich auf mehrere Kreise erstrecken und die König⸗ lichen Intendanturen nicht in der Lage sind, gleichzeitig für jede der gemäß §. 1 der Instruktion vom 28. Mai 1843 zu bilden⸗ den Kommissionen eines ihrer Mitglieder zu entsenden, sind die Vorschriften des §. 1 Seitens des Kriegs⸗Ministeriums und des Ministeriums des Innern durch Cirkular⸗Erlaß vom 10. d. M. dahin abgeändert worden, daß künftig an Stelle von Inten⸗ dantur⸗Mitgliedern auch andere Intendantur⸗Beamte als Ab⸗ schätzungs⸗Kommissarien bei der Feststellung von Flurbeschädi⸗ gungen fungiren dürfen.
— Ein Rechtsstreit zwischen dem Rittergutsbesitzer B. zu
N. mit der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft gab dem König⸗ lichen Ober⸗Tribunal in seiner Sitzung vom 26. Oktober cr. die Veranlassung zu dem Ausspruche zweier Entscheidungen von hoher praktischer Bedeutung — über die Schadeners atz⸗An⸗ sprüche von Adjazenten derjenigen Landflächen, welche von Eisenbahnen durchschnitten werden, gegen die Direktionen der betreffenden Eisenbahnen und über die Schätzungsart, welche bei Expropriationen anzuwenden ist. Dem Grundeigen⸗ thume des Rittergutsbesitzers B. zu N. wurde ein Theilstück für eine Bahnanlage der Oberschlesischen Eisenbahn in der Weise enteignet, daß nach Herausnahme dieser expropriirten Fläche die esitzungen des B. von der Eisenbahn durchschnitten werden. je Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn legte hierauf gemãß §. 14 des Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 auf dem erpropriirten Theile Wege und Triften an, damit Expropriat gegen Gefahr und Nachtheile in der Benutzung seiner Grund⸗ stücke gesichert werde. B. fand jedoch die von der Eisenbahndirektion 3 Breite der anzulegenden Wege und Triften für nicht genügend zur Sicherung der vollen Benutzungs einer getheilten Grund⸗ stücke, und machte diese Forderung gegen die Eisenbahndirektion (neben noch anderen Forderungen) gerichtlich geltend. In zwei⸗
85 Püeeron Fnaraarn zurückagmiesen. eil, auf die Anlagen ein privatrechtlicher Anspruch gr
ässig ist. §. 14 des Gesetzes über die Eisenvahnunterneh⸗ mungen⸗vom 3. November 1838 bestimmt nämlich: „ Die Gesellschaft ist auch zur Einrichtung und Unterhaltung aller Anla⸗ gen verpflichtet, welche die Regierung an Wegen, Triften ꝛc. nöthig findet, damit die benachbarten Grundbesitzer gegen Ge⸗ fahren und Nachtheile in Benutzung ihrer Grundstücke gesichert werden.“ Nach Anleitung dieses Paragraphen (welchem auch eine bez. Bestimmung des sächsischen Eisenbahngesetzes vom 3. Juli 1835 entspricht) ist die landespolizeiliche Natur der von der Regierung als Landes⸗Polizeibehörde nöthig befundenen An⸗ lagen von der Rechtssprechung des Gerichtshofes zur Entschei⸗ dung der Kompetenz⸗Konflikte und des Ober⸗Tribunals aner⸗ kannt und demgemäß die Zulässigkeit eines privatrechtlichen Anspruches auf die Einrichtung und Unterhaltung solcher An⸗ lagen verneint. Insbesondere ist der Rechtsweg über ie Breite und Steigerungsverhältnisse eines ausgelegten Kommunikationsweges für unzulässig erklärt. — Trotzdem das Ober⸗Tribunal mit dieser Auffassung des Eisenbahngesetzes §. 14, sich voli einverstanden erklärt und dieselbe noch näher begründet, so hob es dennoch auf die Beschwerde des Klägers das Erkenntniß der zweiten Instanz (Appellationsgericht zu Breslau) auf, indem es ausführte, daß die Adjazenten einer Bahnanlage zwar keinen privatrechtlichen An⸗ pruch auf die Anlage von Wegen und Triften haben, dagegen wohl befugt sind, Schadenansprüche wegen Unterlassung oder Unzulänglichkeit der Schutzanlagen gerichtlich zu verfolgen. „Der Kläger verlangt nicht, daß die Beklagte verurtheilt werde, die bereits im Expropriationsbescheide als nothwendig bezeichneten Wege und Triften zu verbreitern und zu unterhalten, sondern er fordert Entschädigung dafür, daß die Wege und Triften in angeblich ungenügender Breite angelegt sind.“ Aber auch abgesehen von diesem dem Kläger zustehenden Schadenanspruch eines Adjazenten, bildet, wie das Ober⸗Tribunal weiter ausführt, in dem vorliegen⸗ den Falle die Expropriation an sich die rechtliche Grund⸗ lage der Forderung. „Zu dem außerordentlichen Werthe der expropriirten Theile eines Grundstücks gehört der durch Sachverständige festzusetzende Betrag der Kosten der Herstellung und Unterhaltung von Wegen und Einfriedigungen, welche nach wirthschaftlichen Grundsätzen nothwendig sind, um die Benutzung des Restgrund⸗ stückes zu sichern.“ Diese aus dem Begriff des außerordentlichen Werthes entnommene Auffassung, welche bereits in einem frühe⸗ ren Erkenntnisse des Ober⸗Tribunals ausgesprochen worden, ver⸗ stößt nicht gegen §. 14 des Eis. Ges. v. 3. Nov. 1838. „Dort (§. 14) macht das landespolizeiliche Interesse, hier (in dem vorliegenden Rechtsfalle) das wirthschaftliche Interesse die Her⸗ stellung von Wegen und sonstigen Anlagen nothwendig. Dort ist die Regierung als Landespolizeibehörde thätig, und hier die Regierung, wenn überhaupt, als diejenige Behörde, .Se. Gesetz die Leitung des Schätzungsverfahrens über⸗ ragen hat.
8 — Zur Stellung eines Strafantrages wegen ver⸗ übter, bez. versuchter Beschädigung fiskalischen igenthums sind nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals
vom 3. Noybr. c. diejenigen Beamten berechtigt, welchen die Ver⸗
pflichtung zur Beaufsichtigung des grundherrlichen Eigenthums ob⸗ liegt, auch wenn sie zu Dispositionen über das Eigenthum und zur
Anstellung von Klagen nicht selbständig befugt sind. „Das Recht,
wegen einer strafbaren Handlung einen Strafantrag zu stellen,
ist von dem Rechte, die durch eine solche Handlung beeinträch⸗ tigten Vermögensinteressen im Wege des Civilprozesses zur Gel⸗ tung zu bringen, wesentlich verschieden. Letzteres setzt eine Be⸗
1
fugniß zur eigenen Disposition über diese Vermögensrechte vor⸗ aus .. „ der Strafantrag hingegen hat lediglich die Bedeutung, die Verfolgung einer strafbaren Handlung Seitens des Staates zu ermöglichen. Dieses Recht kann daher auch von Demjenigen wirksam ausgeübt werden, welcher im Falle wirklich ertheilter oder vermutheter Vollmacht im Allgemeinen mit der Wahrung derjenigen Rechte des durch eine strafbare “ Verletzten, gegen welche dieselbe gerichtet ist, betraut ist.“
— Bei einer Steeplechaise des Potsdamer Reitervereins am Montag stürzte das Pferd des Premier⸗Lieutenant Grafen Karl zu Stolberg⸗Wernigerode vom 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiment so unglücklich, daß der Reiter sofort verstarb. Derselbe war der zweite Sohn des Grafen Wilhelm zu Stolberg⸗Wernigerode, kommandirenden Generals des VII. Armee⸗Corps.
Stralsund, 24. November. Heute wurden die gestern begonnenen Verhandlungen des diesjährigen Kommunal⸗ Landtages fortgesetzt und die Sitzung kurz nach 10 Uhr er⸗ öffnet. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung machte der Vorsitzende die Mittheilung, daß Hr. von Homeyer⸗Ranzin die gestern auf ihn gefallene Wahl zum Landkastens⸗Bevoll⸗ mächtigten angenommen habe. “
Nach der Tagesordnung kamen zuerst die Abschlüsse sämmt⸗ licher Landeskassen pro 1874 und die Feststellung der Etats pro 1875 zur Verhandlung. Die letzteren wurden mit ganz un⸗ erheblichen Abänderungen genehmigt, und an die ersteren knüpften sich verschiedene einschlägige Fragen und Diskussionen. — Die von den Herren Landkastens⸗Bevollmächtigten proponirte Auflösung der Nordeisenbahnkasse als Spezialkasse und deren Vereinigung mit der allgemeinen Landesschuldenkasse wurden zum Beschluß erho⸗ ben, und bei der Verhandlung über die Landarmenkasse fanden insbesondere auch die von der Armen⸗Deputation zu Greifswald an den Landarmen⸗Verband erhobenen Ansprüche auf Erstattung von Kur⸗ und Verpflegungskosten aus den Jahren 1866 —1873 zum Gesammtbetrage von rund 5300 Thlrn. dadurch ihre Er⸗ ledigung, daß dafuͤr ein Aversum, nach Maßgabe des desfall⸗ sigen Kommunal⸗Landtagsbeschlusses vom vorigen Jahre, zu⸗ gestanden wurde.
Sodann nahm der Landtag die über die Lage des ständischen Instituts für unheilbare Irre und Sieche gegebenen Mittheilungen entgegen und faßte über den Etat pro 1875/77 Beschluß.
dciegnch wurden sämmtliche zur Berathung stehenden kommunalständischen Chausseebau⸗Angelegenheiten erledigt und hierauf die Sitzung gegen 2 Uhr geschlossen.
Die nächste Sitzung wurde auf morgen Vormittag 10 Uhr anberaumt.
Sigmaringen, 22. November. Im hiesigen Schlosse beging am 20. d. M. Se. Königliche Hoheit der Fürst Karl Anton von Hohenzollern sein 25jähriges Jubiläum als Chef des 1. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 26. Zur Begehung der Feier des Jubiläums waren Einladungen an die ehemals dienenden Mannschaften des 26. Infanterie⸗ Reawuvtaus der Stadt Siamaringen ergangen; dieselben dinirten Infanterie⸗Regiments zur Erhöhung der Festlichkerr erhadischen wurde durch dieselbe der große Zapfenstreich am Vorabend, womit ein solenner Fackelzug verbunden war, ausgeführt. Zum Feste selbst erschienen Gäste aus Nah und Fern, besonders aus dem höheren Offiziersstande. Eine Deputation des preußischen 26. Infanterie⸗Regiments aus Magdeburg überreichte dem Ju⸗ bilar eine Ehrengabe.
Bayern. München, 24. November. In Folge des Beschlusses des Reichstags über den 11““ und beziehungsweise des Standes dieser Angelegenheit in Berlin haben im Staats⸗Ministerium des Innern, Abtheilung für Handel und Industrie, erneute Berathungen über die Bankangelegenheit stattgefunden. 5
— Vom Kriegs⸗Ministerium wurde eine Verordnung bekannt gegeben, wonach vom 1. Januar 1875 an die reitenden und Feld⸗Abtheilungen der 4 Feld⸗Artillerie⸗Regimenter (je 3 oder 4 Batterien) in rechnerischer und administrativer Beziehung gleich den Bataillonen der Infanterie organisch selbständig zu machen sind und denselben je ein Zahlmeister etatmäßig beigegeben wird; es werden deshalb auch für die Zahlmeister⸗Aspiranten mehrfache Beförderungen erfolgen. — In Gemäßheit des Mobilisirungsplanes werden für die baye⸗ rische Armee im Mobilmachungsfalle nun auch eigene Land⸗ wehrkörper für die Kavallerie⸗ und Artillerie, wie sie schon in den 32 Landwehr⸗Bataillonen für die Infanterie vorhanden sind, organisirt und zwar in der Art, daß für die Kavallerie ein Landwehr⸗Regiment zu 5 Escadronen, für die in die Land⸗ wehr übertretenden Artillerie⸗-Mannschaften 16 Landwehr⸗Fuß⸗ C“ e werden können.
— In einer der „Allg. Ztg.“ entnommenen Notiz der Nr. 275 d. Bl. wird die Abänderung des EC“ gesetzes vom 28. Mai 1852 besprochen. Dem gesetzkundigen Leser wird nicht entgangen sein, daß die in dieser Mittheilung enthaltene Bemerkung über die bisherige „Personalvertretung“ im Landrath dem bestehenden Gesetz vom 28. Mai 1852 nicht entspricht. Von der in dieser Mittheilung bezüglich der Revision des Landrathsgesetzes angedeuteten Erwägung und einer Beschluß⸗ fassung der Königlichen Staatsregierung ist in den maßgebenden Kreisen nichts bekannt.
— Im Vollzuge der neuen Schulordnung für die Feglghaenagen sind den Realgymnasien zu München, Nürnberg
und Würzburg Assistenten beigegeben und die Ernennungen nunmehr erfolgt. 1
Baden. Karlsruhe, 24. November. Das gestrige Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt enthält eine Verordnung des Ministeriums des Innern: die Wahlordnung für die unter das Gesetz vom 24. Juni 1874, in Betreff besonderer Bestim⸗ mungen über Verfassung und Verwaltung der Stadtgemeinden fallenden Städte enthaltend.
— Ein Ministerial⸗Erlaß vom 7. d. M. spricht den Klosterfrauen in Offenburg wegen der „plötzlichen und eigenmächtigen Schließung der Mädchenschule“, in der eine „Ver⸗ letzung nicht nur der natürlichen Pflichten, sondern auch einer ausdrücklich und positiv übernommenen Verpflichtung liege“, ent⸗ ,FZe Fencl aueffecha warnt vor der Anstrengung eines im
usgange sehr zweifelhaften Prozesses; die Lehrfrauen sollten sich in zehn Tagen des Weiteren vhnn. ““
— Die Gestaltung des bisherigen altkatholischen Vereins in Offenbach zur altkatholischen Gemeinde steht bevor und geschehen in diesen Tagen die hierzu nöthigen Schritte. Die Pastoration wird zunächst provisorisch durch Pfarrer Mazanee von Passau besorgt, welchen Hr. Prof. Michelis ablösen wird, sobald er in Thiengen wird abkommen können. Hr. Mazanec
“
wird im Laufe dieser Woche hier erwartet, und voraussichtlich
wird nächsten Sonntag der ständige Gottesdienst in der Gymna⸗
si umskirche beginnen können.
Hessen. Darmstadt, 23. November. (Fr. J.) Siche⸗ rem Vernehmen nach läßt das Bureau der Zweiten Kammer soeben eine Zusammenstellung derjenigen Beschlüsse zu den Kirchengesetzen fertigen, welche die beiden Kammern, die Zweite in zwei Lesungen, die Erste in einer Lesung gefaßt haben, damit die Berichterstatter sofort die Vorarbeiten wegen des weiter nöthigen Berichts machen können. Da nämlich die Erste Kammer in einer Reihe von Punkten den Regierungsvorlagen und bezw. den Beschlüssen Zweiter Kammer nicht beigestimmt hat, so erscheint eine nochmalige Berathung im Ausschuß und Plenum der Zweiten Kammer geboten. Von den zum Kirchengesetz⸗Ausschuß gehörigen acht Mitgliedern gehört nur ein Mitglied dem Reichs⸗ tag an, und es dürften sich daher schon vor Schluß des Reichs⸗ tags Sitzungen dieses Ausschusses leicht ermöglichen lassen.
— In aller Kürze wird den Stadtverordneten eine sehr umfangreiche Vorlage in Betreff der Reorganisation des hiesigen Polizeiwesens gemacht werden.
Braunschweig. Braunschweig, 25. November. Beim Herzoglichen Ober⸗Gericht in Wolfenbüttel sind folgende Personalveränderungen eingetreten. Es sind ernannt: zum ersten Präsidenten des Ober⸗Gerichts der bisherige Ober⸗ Staatsanwalt Rhamm, zum zweiten Vize⸗Präsidenten und Prä⸗ sidenten des dritten Senats der bisherige Ober⸗Gerichts⸗Rath Dr. jur. Schmidt; zu Ober⸗Gerichts⸗Räthen Ober⸗Gerichts⸗Se⸗ kretär Assessor Dr. jur. Spies, Konsistorial⸗Rath Dr. jur. Dede⸗ kind, Kreisrichter v. Praun; zum Ober⸗Staatsanwalt der Ober⸗ Gerichts⸗Rath Herzog. Den Rang und Titel eines Ober⸗Gerichts⸗ Raths hat der Staatsanwalt Mansfeldt unter Belassung seiner Funktion als Gehülfe des Ober⸗Staatsanwalts erhalten. Zum Ober⸗Gerichts⸗Sekretär ist der hiesige Assessor v. Liebe ernannt. An Stelle des Konsistorial⸗Raths Dr. jur. Dedekind tritt der Archiv⸗Assessor v. Schmidt⸗Phiseldeck. — Demnach wird wieder von den Ständen eine Ober⸗Gerichts⸗Rathsstelle zu besetzen sein, weil das ständisch gewählte Mitglied des Ober⸗Gerichts, Dr. jur. Schmidt, zum Vize⸗Präsidenten ernannt ist.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meinin⸗ gen, 22. November. Der Landtag wird erst am 24. wieder Plenarberathung halten. In den letzten Sitzungen wurde das Gesetz über die Ablösung der den Kirchen und Schulen zustehen⸗ den grundherrlichen Rechte mit der Bestimmung angenommen, daß der 22fache Betrag der Jahresabgaben als Ablösungskapital bezahlt werden soll. “
— Bis gestern betrugen die Unterstützungs gelder für die Abgebrannten 504,278 Gulden, ohne die an die Stadt gespen⸗ deten 10,000 Thlr. der Berliner Gemeinde. Unter den Beiträgen sind 294 Fl. aus Neapel, 2860 Fres. aus der Schweiz und 1258 Fl. aus San Franzisko; aus New⸗York waren schon früher ansehnliche Beiträge eingegangen.
Lübeck. (H. N.) Der Entwurf des Staatsbudgets ist nunmehr an die Mitglieder der Bür gerschaft zur Ver⸗ theilung gekommen; derselbe weist eine Einnahme von 2,472,609 SNTTT1. 2 386. 9 5 it ei voraussichtlichen Ueberschuß von 8. ne. nte ont gner⸗
abschluß ist wesentlich günstiger als derjenige für das laufende Jahr, welcher ein kleines Defizit in Aussicht stellte, daß sich übrigens thatsächlich nicht ergeben wird. Die Aufmachung für das nächste Jahr ist unerwartet günstig, da durch Aufhebung der Accise, Wegfall der Inseratenabgabe und Minderung ver⸗ schiedener Einnahmen ein Ausfall von mehr als 75,000 Rmk. auf der Einnahmeseite des Budgets gegen das Vorjahr entstanden ist, während in den Ausgaben, namentlich durch die Verwendungen für Schulzwecke, so wie durch die Reichs ⸗ Matrikularbeiträage eine Erhöhung des Aus⸗ gabenetats um 40,000 Rmk. gegen das Vorjahr erforderlich war. Die Verminderung des diesseitigen Zuschusses zur Lübeck⸗Eutiner Bahn um ca. 92,000 Rmk., der Mehrertrag der direkten Steuern um ca. 55,000 Rmk., so wie der indirekten Steuern um ca. 34,000 Rmk., nebst Mehrertrag der Gebühren um ca. 17,500 Rmk., sowie ein Minder⸗Erforderniß zur Amortisation der Staatsschuld, weil im nächsten Jahre keine Prämienausloosung stattfindet, sind die wesentlichsten Momente für den diesmal so besonders günstigen Budgetabschluß, hinsichtlich dessen jedoch das Finanzdepartement in seinem Erläuterungsbericht selbst schon be⸗ merkt, daß gleich günstige Erfolge für die nächsten ⸗Jahre nicht in Aussicht stehen da die sehr bedeutenden, theils schon beschlosse⸗ nen, theils in naher Aussicht stehenden Verordnungen für Ver⸗ besserung und Erweiterung der Verkehrsmittel dieses Platzes das Staatsbudget mittelbar wie unmittelbar mit sehr großen Sum⸗ men belasten müssen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 25. November. Das „Reichsgesetzblatt“ und die „Wiener Ztg.“ veröffentlichen die Kon⸗ sular⸗ und Verlassenschafts⸗Konvention zwischen der österreichisch⸗ungarischen Monarchie und dem Königreiche Por⸗ tugal vom 9. Januar 1873. (Abgeschlossen zu Lissabon am 9. Januar 1873, von Sr. Kaiserlich und Königlich Apostolischen meosesat bei.a rt, g Wien am 8 8 1874 und in den eiderseitigen Ratifizirungen zu Lissabon ausgewechse 10. August 1874.) 8 8 1 1“
Pest, 24. November. Im Abgeordnetenhause beantwor⸗ tete der Minister Zichy die Interpellation Brogyanyis, betreffend die Amtsenthebun gdes Vizegespans Markhof, dahin, daß er bei der Besetzung solcher Vertrauensposten freie Hand beanspruchen dürfe; in diesem Falle sei aber einzig und allein der Umstand maß⸗ gebend gewesen, daß die Stellung eines Kommissärs bei der Waag⸗Regulirung, die sich auf sechs Komitate erstreckt, mit dem Amte eines Komitats⸗Vizegespans unvereinbar sei. Dies habe er in einem an Markhof gerichteten Schreiben ausdrücklich er⸗ klärt, ohne dem Letzteren im geringsten nahe zu treten. Die Antwort wurde einstimmig zur Kenntniß genommen. Bei der Verhandlung von Petitionen wurde das Gesuch der ungarisch⸗evangelischen Kirchengemeinden des Kron⸗ städter Distrikts wegen Ausscheidung aus dem dortigen Seniorate und Errichtung eines besonderen ungarischen Seniorats unter allgemeiner Zustimmung dem Kultus⸗Minister überwiesen. Der Minister Trefort erklärte, daß er bereits Erhebungen eingeleitet habe, welche die Klagen als berechtigt erscheinen lassen; er warte nur noch die Aeußerungen der Kirchenbehörden ab, um weitere Verfügungen zu treffen.
Im Oberhause wurden die Nuntien vom Abgeordneten⸗ hause entgegengenommen und die Inkompatibilitätsvorlage aber⸗ mals der Kommission überwiesen.
Schweiz. Die nationalräthliche Kommission über das Ehegesetz hat, nachdem sie sich mit Mehrheit für die
sandte in Berlin, Ba
Kompetenz des Bundes Regulirung auch des materiellen CEherechts ausgesprochen, wie bereits gemeldet, einstimmig den standesräthlichen Beschluß, daß die Civilstandsbeamten weltlichen Standes sein müssen, acceptirt. Ebenso einstimmig hat sie sich für die obligatorische Civilehe ausgesprochen. Betreffs der Scheidung hat sie, in Uebereinstimmung mit dem Bundesrath und entgegen dem Ständerath, mit Mehrheit die zeitliche Schei⸗ dung von Tisch und Bett ganz fallen lassen und im Uebrigen keine bestimmte, einzelne Scheidungsgründe aufgestellt, sondern das Urtheil, ob im einzelnen Fall eine vernünftige Fortsetzung der Ehe nach Lage der Dinge anzunehmen sei oder nicht, dem freien Ermessen des Richters überlassen.
Belgien. Brüssel, 22. November. Die Abgeord⸗ netenkammer hat ihre ganze gestrige Sitzung einer interessan⸗ ten Frage gewidmet. Nach dem bestehenden Recht richtet sich die Zuständigkeit in Streitfällen gemischter Natur nach der Eigen⸗ chaft des Beklagten. Ist derselbe ein Handeltreibender, so ist das Handelsgericht zuständig. Nun hat der Abgeordnete Jott⸗ rand den Antrag gestellt, daß die Zuständigkeit sich entweder ausschließlich oder doch in bestimmtem Maße nach der Natur des Falles zu richten habe. Die Kommission und der Justiz⸗Minister, Hr. de Lantsheere, haben sich dem Amendement des Hrn. Jott⸗ rand mit folgender Fassung angeschlossen: „Wenn der Streit einen Fall zum Gegenstande hat, welcher nur in Bezug auf eine der Parteien und nur in Bezug auf deren Eigenschaft als Han⸗ deltreibender Handelssache ist, kann das Handelsgericht nicht dar⸗ über erkennen.“ Zur Abstimmung ist die Frage in der heutigen Sitzung noch nicht gelangt.
Großbritannien und Irland. London, 24. November. Ueber die Taufe des Sohnes des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh entnehmen wir dem Hofjournal noch folgende Einzelheiten: “
Die Königin, die Kaiserin von Rußland, der Prinz und die Prin⸗ essin von Wales, der Herzog und die Herzogin von Edinburgh, die Beinveg Beatrice, der Großfürst Thronfolger von Rußland, der
roßfürst Alexis von Rußland, der Herzog von Cambridge, Prinz Eduard von Sachsen⸗Weimar, Prinz Ludwig von Battenberg, Graf Schuwaloff, der russische Botschafter, der Earl von Derby, (der Premier Disraeli war durch Unpäßlichkeit am Erscheinen verhindert) nahmen an der Feier Theil, die in dem unteren „Bow Room“ im Buckingham⸗Palast, der für diesen Behuf von der Königin wegen seiner Nähe an den von der Kaiserin von Rußland bewohnten Gemächern ewählt wurde, stattfand. Der Taufstein war in der Nähe des Fensters placirt, und die die heilige Handlung verrichtende Geistlich⸗ keit, bestehend aus dem Erzbischof von Canterbury, den Dechanten von Windsor und Westminster, sowie den Privat⸗Kaplanen der Kö⸗ nigin und des Prinzen von Wales, standen um denselben herum. Die Pathen des jungen Prinzen waren: Ihre Majestät die Königin, der Kaiser von Rußland (repräsentirt durch den Großfürst⸗Thronfolger), der Deutsche Kaiser (repräsentirt durch den Herzog von Connaught, Prinz Arthur), der Prinz von Wales, die Kronprinzessin des Deutschen Reichs (repräsentirt durch die Prinzessin Christian von Schleswig⸗Holstein), und der regierende Herzog von Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha (repräsentirt durch den Prinzen Christian von Schles⸗ wig⸗Holstein). Nachdem die Königliche Familie ihre Sitze einge⸗ nommen, geleitete der Oberstkämmerer den neugeborenen Prinzen, der von der Ober⸗Bonne getragen und von Lady Emma Osborne, Kam⸗ merdame der Herzogin von Edinburzh, begleitet wurde, in den Saal. Als der Erzbischof das übliche Gebet begann, legte die Bonne den jungen Prinzen in die Arme der Königin, die ihn dann dem Erz⸗ bischof uͤberreichte. Auf die Frage des Prälaten, wie das Kind be⸗ nannt werden solle, antwortete die Königin: „Alfred Alexander Wilhelm Ernst Albert“ und der Erzbischof taufte das Kind in diesen Namen. Der junge Prinz war in einen Mantel, Kleid und Mütze aus Honotonspitzen, demselben Gewand, in welchem sämmtliche Kinder der Königin und die des Prinzen und der Prinzessin von Wales getauft wurden, gekleidet. Nach der Feier nahmen die Königlichen Herr⸗ schaften im 44. Saale, die geladenen Gäste in der Bildergallerie, das Dejeuner ein, wobei die vom Hofmarschall ausgebrachten Toaste dem Prinzen Alfred von Edinburgh, der Königin, dem Kaiser und der Kaiserin von Rußland und dem Herzog und der Herzogin von Edinburgh galten. ie Königin verabschiedete sich alsdann von der Kaiserin von Rußland und kehrte in Begleitung der Prinzessin Beatrice nach Windsor zurück.
— Wie die „Daily News“ erfährt, wird der Herzog von Connaught, der dritte Sohn der Königin, Anfangs Januar eine Reisghmach dem heiligen Lande antreten.
— Lord Derby hat die Lord⸗Rektorschaft der Universität von Edinburgh, zu der er neulich gewählt wurde, angenommen.
— Die Hauptstadt wurde heute Vormittag wieder von einem dichten schwarzen Nebel heimgesucht, der den Gebrauch han künstlichem Lichte erheischte und allenthalben den Verkehr
emmte.
— Der „Times“ zufolge sind seit einiger Zeit Unterhand⸗ lungen zwischen den Regierungen Großbritanniens und Schwe⸗ dens mit Bezug auf die Beobachtung einer Schonzeit für Robben im Gange. Von allen Interessenten wird das Zustandekommen eines solchen Arrangements gewünscht. Das britische Handelsamt hat die Sache in die Hand genommen und sich mit den Besitzern der dem Robbenfang obliegenden Fahr⸗ zeuge in Verbindung gesetzt. Nichts anderes als ein inter⸗ nationales Gesetz dürfte von Wirksamkeit sein. Ein Beamter der Handelsbehörde soll demnächst Dundee besuchen, um sich mit den Ansichten der Interessenten dieses Handels bekannt zu machen.
— Briefe aus Loch Hourn an der Westküste von Schottland berichten von einem zweitägigen Kampfe unter den daselbst mit dem Häringsfang beschäf⸗ tigten Fischern. Die Ruhestörung war so ernstlich, daß die Hülfe des Tenderschiffes von J. M. Schiff „Jackal“ zur Her⸗ stellung der Ordnung nöthig wurde. 1
— 26. November. (W. T. B.) Der Deutsche Botschafter Graf Münster hat in einer Zuschrift an den Vorsitzenden des zu Glasgow abgehaltenen protestantischen Meetings, Jew, denselben in Kenntniß gesetzt, daß er die ihm übermittelten Beschlüsse des Meetings unverzüglich Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser unterbreitet habe. Der Kaiser habe mit Befriedigung vernommen, in wie hohem Grade das schottische Volk mit den Maßregeln und Prinzipien seiner Regierung im Kampfe gegen die ultramontanen Angriffe sympathisire. Dem ausdrücklichen Befehle des Kaisers gemäß spreche der Botschafter m Namen desselben für die Uebersendung der erwähnten Be⸗ chlüsse seinen Dank aus.
Frankreich. Paris, 24. November. Dem Minister des Innern ist die Mittheilung gemacht worden, daß der Tages⸗ efehl des General Ducrot, Ober⸗Befehlshabers des 8. Armee⸗Corps, nach dem Wiederzusammentritt der Kammer den Gegenstand einer Interpellation bilden werde. — 26. November. (W. T. B.) Der amerikanische Ge⸗ mneroft Davis, hat sich heute früh auf seinen Posten nach Berlin zurückbegeben. —
Spanien. Die Korrespondenten der „New⸗York Times“
und des „New⸗York Herald“, Buckland und Mac⸗Gaham, sind, wie
der „Agence Havas“ von der spanischen Grenze gemeldet wird, von den spanischen Regierungstruppen in der Nähe von Irun verhaftet und in Fuenterrabia internirt worden. Buckland ist indeß wieder entflohen, während Mac⸗Gaham sich noch im Ge⸗ fängniß befindet. Jedoch sollen schon Schritte zur Befreiung desselben gethan sein.
— Aus Hendaye, 25. November, wird telegraphisch ge⸗ meldet: Die Carlisten haben heute früh einen Angriff auf San Marcial gemacht, wurden aber zurückgeworfen.
— Nach über Paris, 26. November, eingegangenen Nachrich⸗ ten haben die Carlisten wieder einen Angriff auf Irun ge⸗ macht, sind aber zurückgeworfen worden.
Italien. Rom, 25. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde der von der Rechten aufgestellte Kandidat Biancheri mit 236 Stimmen zum Präsidenten gewählt. Der von der Oppositionspartei aufgestellte Kandidat Depretis erhielt 172 Stimmen.
— 26. November. (W. T. B.) Das gesammte Bureau der Deputirtenkammer ist nunmehr konstituirt. Es wurden Piroli, Baracco, Restelli, Maurogonato⸗Pesaro zu Vize⸗Präsi⸗ denten, Perrone di San Martino, Codronchi⸗Argeli zu Quä⸗ storen, Massari, Tenca, Lamonaco, Baccelli, Quartieri zu Sekre⸗ tären gewählt. Alle Mitglieder des Bureaus gehören der Rechten an.
Türkei. Konstantinopel, 25. November. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Meldungen ist in ganz Kleinasien heftiger Frost eingetreten. Die Verbindungen zwischen den ein⸗ zelnen Ortschaften sind theilweise unterbrochen und herrscht Be⸗ sorgniß, daß in Folge dessen in den von der Hungersnoth heimgesuchten Bezirken der Nothstand sich noch steigern wird.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 21. November. Ueber die feierliche Einweihung der „Näßjö⸗Bahnstrecke“ durch den König wird den „H. N.“ Folgendes geschrieben:
Der König begab sich Montag 9 Uhr von der hiesigen Central⸗ Bahnstation zur feierlichen Einweihung der Boxholm⸗Näßjö⸗Bahn⸗ strecke, welche den Schlußstein der östlichen Stammbahn ausmacht.
Auf Befehl des Königs wurden die Anordnungen für die Fest⸗ lichkeiten getroffen und 300 Gäste aus den hervorragendsten Persön⸗ lichkeiten aller Landestheile durch den Minister des Innern eingeladen, die sich dem Hauptzuge anschlossen.
Um 2 Uhr Nachmittags kam der König in Norrköping an, wo er bis Dienstag 1 Uhr verweilte. Die Bevöltwung bereitete dem Könige den herzlichsten Empfang.
Vor der Abreise wohnte der König der Einweihang der städti⸗ schen Wasserleitung bei und begab sich auf der Reise nach Boxholm zunächst nach Linköping, von wo er um 4 Uhr nach Boxholm ab⸗ reiste. Der Besitzer des nahegelegenen Eisenbergwerkes hatte einen großen Mittag für Se. Majestät und dessen Gäste veranstaltet, zu dem auch die Honoratioren der Umgegend geladen waren. An allen Haltestellen von Linköping bis Boxholm hatten sich die Bewohner der Umgegend zahlreich eingefunden, um den geliebten Landesfürsten zu begrüßen, und auf dem ganzen Wege wetteiferten Hütten⸗ und Herrensitze in Erleuchtung und festlichen Ausschmückungen, in Ehren⸗ pforten, Flaggen, Transparenten und Freudenfeuer auf Bergen und an Flüssen. In Boxholm selbst war der Wasserfall, den Svartän bildet, mit bengalischem Feuer erleuchtet und die ganzen Eisenwerke illuminirt. 1
Donnerstag früh nahm der König die Parade der Smalands⸗ Grenadiere ab, deren Musikcorps in einem dazu eingerichteten Waggon dem Zuge nach Näßjö folgten, Ueberall zeigte sich dasselbe schöne Bild der Freude der Bevölkerung.
Beim Beginn der Festlichkeit nahm Se. Majestät das Wort und sage: 88 3
„Nachdem heute die neue Bahnstrecke Boxhotm⸗Näßjö von zwei Festzügen befahren worden, erkläre ich sie für eröffnet, wodurch nicht nur die östliche Staatsbahn in ihrer ganzen Ansdehnung, sonbern auch der ganze östliche und südliche Staatsbahnenbau überhaupt voll⸗ endet, und somit die Grundbedingung für Schwedens glückliche Ent⸗ wickelung vollbracht ist.
Ehre dem talentvollen Manne, der unter der friedlichen Regie⸗ rung meiner Vorgänger den Grund zu diesem Werke gelegt, Ehre denen, die es ausgeführt haben, und Ehre dem Volke, dessen Vertreter weder Opfer noch Mühe zu groß fanden, es zu Ende zu führen; doch vor Allem Ehre Dem, unter Dessen Schutz allein es nur ge⸗ deihen konnte.“
Der Bischof von Wexis trat vor und erflehte den Segen des Höchsten für das vollbrachte Werk, für das Königshaus und das ganze Land. 8
Der König theilte mit eigener Hand die Orden an diejenigen aus, welche sich um den Bau dieser Bahn verdient gemacht hatten.
Um 3 Uhr begeb man sich zu der festlich geschmückten Tafel, wo sich der Toast des Königs durch poetischen Schwung auszeichnete. Er erzählte mit Wärme, wie er Augenzeuge war, als Nils Ericson seinem unvergeßlichen Vater den ersten Plan zur schwedischen Eisen⸗
bahn vorlegte. 1 Der König begab sich um 5 Uhr nach Linköping zurück, wo er um 7 Uhr eintraf. Die Stadt war glänzend illuminirt und der zu
Ehren des Königs arrangirte Ball ein im höchsten Grade gelungener.
Dänemark. Kopenhagen, 21. November. Die Ab⸗ reise des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Lübeck ist, wie ein Telegramm des ‚Ritzauschen Bureaus“ ¹meldet, durch Schneesturm verzögert worden.
— General Raaslöff, welcher in außerordentlicher Mission nach China und Japan abgesandt wurde, ist gestern daselbst angekommen.
— Die Gesammt⸗Einnahme an Zoll⸗, Brannt⸗ weins⸗ und Schiffsabgaben, sowie auch der Kriegs⸗ steuer betrug im Zeitraume April bis Oktober dieses Finanz⸗ jahres 7,321,919 Rdl. gegen 6,603,041 Rdl. im entsprechenden Zeitraume des vorigen vinanzjahres. Es zeigt sich demnach in diesem Jahre eine Mehreinnahme von 718,878 Rdl. Beim Schluß des Monats September war die Mehreinnahme 526,616 Rdl., und zeigt somit Oktober eine Gesammt⸗Verbesserung des Statuts um 192,262 Rdl.
— 23. November. Die Königliche Familie kam Sonn⸗ abend Nachmittag mit einem Extrazug von Bernstorf in Fredens⸗ borg an, wo sie am Bahnhofe von den städtischen Behörden und Honoratioren der Umgegend empfangen wurde. — Der Kronprinz und die Kronprinzessin sind Sonnabend Nach⸗ mittag von ihrer Reise im Auslande zurückgekehrt und begaben sich sofort nach Fredensborg, woselbst sie um 10 ½ mit dem Abendzuge ankommen. — Prinz Friedrich, Bruͤder des Königs, traf gestern Mittag in Fredensborg ein und wurde am Bahnhofe vom König, dem Kronprinzen und Prinz Wilhelm empfangen. — Nächsten Mittwoch beginnen die Königlichen Jagden in den Wäldern bei Selsö und Stadsevang auf Seeland.
Amerika. (A. A. C.) Ein Telegramm aus Para (Bra⸗ silien) v. 22. meldet: „Die hiesige „Tribuna“ hat die Offiziere der portugiesischen Korvette „Sagras“, die neulich hier ankam, um die Interessen der portugiesischen Einwohner wahrzunehmen, gröblich insultirt. Der Pöbel ist in hohem Grade aufgeregt, da dieses Journal eine Beilage herausgab, in welcher das Volk zur Revolte aufgestachelt wurde. Der Präsident der Provinz
hat die Regierung um Mittel zur Unterdrückuna der Unruh⸗
stifter ersucht. Man hegt große Besorgnisse wegen einer allge⸗ meinen Erhebung gegen Ausländer.“
Asien. Die mit der neuesten Ueberlandpost angekommenen japanischen Zeitungen melden, daß Uyeno, der Vize⸗Minister für auswärtige Angelegenheiten, zum japanischen Gesandten in London, und Awoki Senzo zum Gesandten am Berliner Hofe ernannt sind. Das neulich gesunkene Panzerschiff „Stone⸗ wal!“ ist, wie verlautet, wieder diensttauglich.
— Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) hierselbst ist soeben die „Verordnung des Evan⸗ gelischen Ober⸗Kirchenraths vom 21. September 1874, be⸗ treffend die durch das Civilstandsgesetz vom 9. März 1874 bedingten Veränderungen in der kirchlichen Ordnung“, ausgegeben werden.
Statistische Nachrichten. “
Amtlichen Statistiken zufolge betrug der Werth der während des Jahres 1873 im Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland gewonnenen Roh⸗Mineralien nahezu 57 ½ Mill. Lstr., von welcher Summe mehr als 47 ½ Millionen als der Werth von über 127 Millionen Tonnen Kohlen figuriren. Der Werth der während 8 des gleichen Zeitraums fabrizirten Metalle ist auf ca. 21 ½ Millionen Lstr. angegeben.
— Das IX. Heft des V. Bandes der Nachrichten über In dustrie, Handel und Verkehr aus dem statistischen Departe⸗ ment im K. K. (österreichischen) Handels⸗Ministerium, Mittheilungen der Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarischen Consulats⸗ Behörden. (Wien, 1874, in Kommission bei Ferd. Meyer), enthält: Cette (Handelsverkehr im Jahre 1873). Palermo (Schiffahrts⸗ und Handelsverkehr der Häfen Siziliens im Jahre 1873). Prisren (Han⸗ delsverhältnisse des Vilajet von Prisren im Jahre 1872). Janin (das Vilajet von Janina und dessen wirthschaftliche Verhältnisse, Schluß). Damascus (Handelsverhältnisse im Jahre 1873). Personal nachrichten.
8 Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Aus Baäyreuth wird geschrieben: Sgrafito⸗Dekorationen sind im Mittelalter und besonders im Zeitalter der Renaissance in Italien und Deutschland sehr beliebte Dekorationen von Friesen, Fensterbrüstungen und selbst ganzer Fagaden gewesen. In neuer Zeit wird diese Art Häuserzierden wieder kultivirt. Richard Wagner hat nun auch sein Haus mit Sgrafito⸗Malerei versehen lassen. Dasselbe bildet nämlich nach vorn einen Rundbau. Hierhat nun der” istorienmaler Krauße auf Kosten des Königs von Bayern eine große Allegorie aus⸗ geführt, die den Nibelungen theilweise entlehnt ist. In der Mitte steht Wotan als Personifikation des deutschen Mythus, als Wanderer gedacht, das eine Auge vom Hute verdeckt, wie ihn die Volksphantasie bis ins Mittelalter kannte, von seinen zwei Raben begleitet. Rechts steht die Personifikation der Tragödie, links die der Musik, an ihrer Seite der Knabe Siegfried, die Personifikation des Kunstwerkes der Zukunft. — Neuerdings hat der König von Bayern für das Unter⸗ nehmen in Bayreuth die Summe von 18,000 Fl. gespendet.
— Der Professor der Mathematik am College de France, Ber⸗ trand, ist am 23. d. M. an Stelle des verstorbenen Hrn. Elie de Beaumont zum ständigen Sekretär der französischen Akademie der Wissenschaften ernannt worden.
— Von der Modezeitschrift „Hgus und Welt, Blatt für Deutschlands Frauen“ (Berlin, Redaktion und Verlag von Franz Ebhardt) ist die Nr. 4 des IV. Jahrgangs soeben ausgegeben wor⸗ den. Die elegant ausgestattete Zeitung erscheint monatlich 2 Mal oder jährlich in 24 Nummern nebst 24 Schnittmusterbogen, 24 belle⸗ tristischen Beilagen (enthaltend Romane, Novellen, Biographien, Miszellanea, Räthselaufgaben ꝛc.) und 52 kolorirten Modekupfern. Der Preis beträgt vierteljährlich 2 Reichsmark, mit 13 kolorirten Modekupfern 4 Reichsmark 50 Pf.
Land⸗ und Forstwirthschaß⸗,
Im Regierungsbezirk Königsberg ist die Ernte im Ganzen befriedigend ausgefallen. Der Roggen lieferte zwar in Folge des Nachtfrostes weniger an Körnern, aber desto mehr an Stroh. Weizen ist reichlich gewonnen worden. Vom Sommergetreide sind die Erträge äußerst gering geblieben. Auch an Klee und Grummet ist weniger als sonst geerntet worden. Die Kartoffeln lohnen, doch sind die früh ausgenommenen schadhaft und nicht haltbar. Der Mangel an Arbeitern macht sich auf dem Lande noch immer fühlbar.
1 Gewerbe und Handel. In der am 25. November abgehaltenen General Versamm⸗ ng des Hörder Bergwerks⸗ und Hütten⸗Vereins wurde die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr auf 4 % festgesetzt; der Reingewinn beträgt 208,000 Thlr., nachdem 76,711 Thlr. zu Ab⸗ schreibungen verwandt wurden. 8
— In Gießen wurden am 21. November von der Polizei zwei unbekannte Männer aus der Gegend von Siegen zur Haft gebracht, weil sie falsche, zum Theil recht gut nachgemachte preu⸗ ßische (blaue) 25 Thaler⸗Banknoten ausg geben, bezw. aus⸗ zugeben versucht hatten. Die Noten tragen alle die gleiche Nummer 431,608 Litt. C. und sind datirt: Berlin, 21. September 1868.
— Die am 25. November in Amsterdam abgehaltene Maat⸗ schappy Kaffee⸗Auktion war nach den einzelnen Sortirungen “ und ist im Vergleich zu der Taxe, wie folgt, ab⸗ gelaufen.
Ablauf.
Taxe Cts.
Ballen. Zusammenstellung. Ets.
2,636 Java Preanger braun und hellbraun ... 77 à 81 75 dunkelgelb u. gelb 68 à 76 66 ¹ „ gelbl. bis blk. 64 3 Menado hochgelb und hell⸗ 1 1111ö18“ Java Tjilatjap⸗Art blank. à 62 gelb bis gelblich ... 1à 69 blank 58 ¼ à 62 Tagal blank 60 blaß grünlich 3 Westind. Bereitung . 57 ½ à 65 Westind. Art 56 ½ gut grünlich 55 ½ Tagal grün 56 Solo grünl. blaß .. 55 ½ 8 Passaroean grau grün⸗ lich 54 Timor blank etwas gelb 1u 58 721 „ Macassar gelbl. grau 50 51 8,424 „ Ordinär und Triage. 25 à 30 ½ à 6,551 B. S. und Divere — —
100,786 Ballen Java⸗, Menado⸗ und Macassar⸗Kaffee. Alles verkauft. Packungen unter 100 Ballen sind bei der Taxation und Ablauf nicht in Anmerkung genommen. (W. T. T.)
Paris, 25. November. (W. T. B.) Der in der Angelegenheit der Banque territoriale d'⸗ Espagne des Vertrauensbruchs und Betruges angeklagte ehemalige Minister des Kaiserreichs, Clemen
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