1874 / 279 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 26. Novbr. Die Marktpreise des Kartoffelspiritus, 10,000 % nach Tralles, frei hier ins Haus geliefert, ne⸗ auf me

sigem Platze am 20. Novbr. 1874 Thlr. 19. 12. 19. 28. 19. 24. 8

26.

8 2 18. 12. à Die Aeltesten

19. 8. —. 3 18. 22. 8 18. 10. der Kaufmannschaft von Berlin.

8*

dende für 1873/74 mit 16 Thlr.

3. Dezemb. Vereinsbank ohne Fass.

Auszahlungen.

Vereinigte Rheinisoh-Westfälische Pulverfabriken. Nr. 1 mit 21 Thlr. bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in

Cöln.

Rheinische Brauerei-Gesellschaft zu Alteburg. 8 % Diri-

Coupon Vers. zu Cöln.

A. Schaaffhausenschen Bankverein in Cöln.

General-Versammlungen.

-I. & Co. Versamminng in Berlin; s. Ins. in Nr. 277. Färberel und Appretur-Anstalt Berlin-Schönweide, Aktien-Gesellsochaft. Ausserordentl. Gen.-Vers. zu Berlin. Tagesordnung: Antrag auf Liquidation. Rheinische Glashütten-Aktien-Gesellschaft. Ordentl. GSen-Vers. zu Cöln.

Cöln-Nledermendiger Aktien-Brauerei. Ordentl. Gen.-

Annaberger Aktien-Gesellschaft für Flachs- In- dustrie. Ausserordentl. Gen.-Vers. Tagesordnung: Aufnahme einer Prioritäts-Anleihe.

vom 2. Januar 1875 ab bei dem

Nr. 277.

Nr. 277.

zu Annaberg.

406,072 Fl.

Kündigungen und Verloosungen. Rentenbriefe der Provinz Preussen, zum 1. April 1875 gekündigt; s. Ins. in Nr. 277.

Aachen- Höngener Bergwerks-Aktien- Gesellschaft. 6 % Partial -Obligationen zum 2. Januar 1875 gekündigt; s. Ins. in

Eisenbahn-Einnahmen.

Cöln-Mindener Eisenbahn. Einnahme im Oktober; s. Ins. in

Nagdeburg-Halberstädter Eisenbahn. Einnahme im Oktober s. Ins. in Nr. 277.

Amsterdam-Rotterdamer Eisenbahn. Im Oktober 229,291 Fl. (+ 15.217 Fl.); im Ganzen + 58,965 Fl.

Oesterreichlsche Staatsbahn. Vom 19.— 22. Novembe

Steckbrief. Durch rechtskräftiges Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 15. Oktober 1874 sind nachbenannte Militärpflichtige: Bertkan, Carl Christoph aus Schinne, geboren am 22. Oktober 1853, „Wilhelm Carl August Heinrich, aus Stendal, geboren am 28. Juni 1852, Davidsohn, Hermann aus Havelberg, geboren am 12. Dezember 1853, wegen Verletzung der Militärpflicht ein Jeder zu einer Geldstrafe von fünfzig Thalern, im Unver⸗ mögensfalle zu Gefängniß von einem Monat ver⸗ urtheilt worden. Es wird ersucht, die obengenannten Kondemnaten im Betretungsfalle festzunehmen und an die nächste Königliche Gerichtsbehörde Behufs Strafvollstreckung abzuliefern, uns aber von dem Geschehenen zu den Akten 133 de 1874 zu benach⸗ richtigen. Stendal, den 16. November 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Der wider den Kaufmann Karl Müller von hier am 28. v. Mts. erlassene Steckbrief ist er⸗ ledigt. Schweidnitz, den 21. November 1874.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[56731 Ediktalladung

behufs Mortisikation einer Namen⸗Obligation.

Der Heizer Heinrich Friedrich Sülzer, geb. zu ee,gar oder Kötherburg (Oberhode), zur Zeit in Dortmund, hat angezeigt, daß die durch Cession und Erbgang auf ihn übergegangene und Michaelis 1811 von der Ritterschaftlichen Kreditkasse des Her⸗ zogthums Lüneburg zu Gunsten der Vormundschaft für die beiden Söhne und Erben des weiland Häus⸗ lings Johann Ludwig Sülzer zu Sülze, Namens Hans Heinrich Sülzer und Peter Christoph Sülzer uͤber 186 Thlr. 16 Sar. Kassengeld ausgestellte Obligation auf eine dem Antragsteller unerklärliche Weise abhanden gekommen ist.

Der Antragsteller hat eine Bescheinigung der ritter⸗ schaftlichen Kredit⸗Kommission des Fürstenthums Lüne⸗ burg vom 19. Dezember 1873 darüber beigebracht, daß die fragliche Obligation eine anerkannte und bisher weder bezahlte noch reluirte Schuld der ritterschaftlichen Kreditkasse des Fürstenthums Lüneburg betrifft, sowie, daß diejenigen, von welcher der Provokant sein Recht auf die Obligation herleitet, sich zuletzt als Eigenthümer der Obligation legitimirt und als solche die zuletzt bezahlten Zinsen erhoben haben, da⸗ mit auch den Antrag verbunden, das vorgedachte Werthpapier zu amortisiren.

Auf Grund der Königlichen Verordnungen vom 20. Januar 1826 und 4. Februar 1847, sowie nach §. 501 der B. P. O. werden alle unbekannten Be⸗ sitzer des vorhin näher bezeichneten Werthpapiers hiermit aufgefordert, dasselbe bis zu dem auf den letzten Sonnabend im Monat Mai 1875 an⸗ gesetzten Termine im Originale vorzulegen, widrigen⸗ falls solches für erloschen ungültig erklärt werden soll. Cgcelle, den 31. Oktober 1874. ““ Königliches Amtsgericht. I.

Grisebach.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Sgsg Bekanntmachung. Da in dem gestrigen Termine zur Ver⸗ pachtung des Königlichen Domänen⸗Vorwerks

+ 4 Mölschow auf die 18 Jahre von Johannis 1875 bis dahin 1893 ein annehmbares Gebot nicht ab⸗ gegeben ist, so wird hiermit ein anderweitiger Ver⸗ pachtungstermin auf 1

Donnerstag, den 17. Dezember d. Is., Vormittags 10 Uhr,

in unserem Sitzungszimmer hierselbst anberaumt, wozu Pachtbewerber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Entwurf zum Pachtvertrage mit den Lizitationsregeln sowohl in unserer Domänen⸗Re⸗ gistratur wie bei dem Domänenpächter Voß in Mölschow, welcher die Besichtigung des Vorwerks gestattet, einzusehen sind.

Das Areal des Vorwerks, welches ¾ Meilen von Wolgast und 5 Meilen von der Kreisstadt Swine⸗ münde auf der Insel Usedom belegen ist, beträgt 568,532

ekt. mit 2060 Thlr. Grundsteuerreinertrag, worunter

93 Hekt. Acker, 104 Hekt. Wiesen, 98 Hekt. Weide, 50 Hekt. Wasser, 2 Hekt. Holz.

Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 3500 Thlr., die Pachtkaution auf 1200 Thlr. (nicht 12,000 Thlr., wie in der früheren Bekanntmachung angegeben) das nachzuweisende Vermögen auf 24,0 Thlr. festgesetzt.

Stettin, den 19. November 1874. 8

Königliche Regierung; 4 Abtheilung für direlkte Steuern, Domänen und Forsten. .

[5662] Submissions⸗Bekanntmachung.

Die Lieferung des Materials für die Erhebung statistischer Nachrichten durch die Königlichen Stan⸗ desämter über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle,

bestehend aus: 1 Stück 1,500,000 Zählkarten A.

300,000 Zählkarten B. 7000,000 Zählkarten C.] 100,000 Couverts mit

6 Zeilen Druck auf der Adresse 8 1

soll im Wege der Submission, im

einzelnen Loosen verz ben werden.

In Centi⸗ metern 18 ½ hoch, 12 breit desgl. desgl. 19 ½8 hoch, 13 breit

Papiergewicht für 1000 Stück 2 Kilogramm

Kilogramm 2 Kilogramm circa 5 Kilo⸗

gramm

anzen oder in

Format⸗, Stoff⸗ und Druckproben, sowie die Liefe⸗ rungsbedingungen sind auf dem Königlichen statisti⸗ schen Bureau zu Berlin, Lindenstraße 32, einzusehen bzw. zu erfragen. ,

Lieferungsangebote, mit Proben der Ausführung versehen, sind bis längstens den 10. Dezember d. J. bei dem obengenannten Bureau versiegelt und portofrei einzureichen. Der Zuschlag erfolgt, nach freier Auswahl unter den Bewerbungen, bis zum 15. Dezember, es bleiben aber die Reflektanten bis Ende des laufenden Jahres an ihre Offerten gebunden.

Berlin, den 24. November 1874.

Königliches statistisches Bureau.

Dr. Engel.

11““

156693) Bekanntmachung. Für die Kaiserliche Werft soll Rundeisen von

28 85 52, 45 und 42 Mm. Durchmesser beschafft erden.

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift: „Submisston auf Lieferung von Rundeisen von 78 bis 42 Mm. Stärke“ bis zu dem am 19. De⸗ zember cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der ““ Behörde anberaumten Termine einzu⸗ reichen. ;

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopiglien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Be⸗ darfsangaben in der Registratur der unterzeichneten Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 19. November 1874. . 8

Kaiserliche Werft.

156700 Beranntmachung.

Die Lieferung des im Jahre 1875 bei der unter⸗ zeichneten Werft eintrelenden Bedarss an Tauwerk soll im Wege der öffentliche Submission vergeben werden.

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Tauwerk“ bis zu dem am 21. Dezember er., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfs⸗ angaben in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 21. November 1874.

Kaiserliche Werft.

[56711 Bekanntmachung. Hannoversche Staatsbahn.

Die in den Werkstätten zu Harburg und Uelzen pro 1875 erforderlich werdenden Feilenhauerarbei⸗ ten sollen im Wege der Submission vergeben werden.

Offerten sind portofrei, versiegelt und versehen mit der Aufschrift: „Submission auf Feilenhauer⸗ arbeiten“ bis Dienstag den 8. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete König⸗ liche Eisenbahn⸗Kommission einzureichen, wo dieselben demnächst in Gegenwart etwa erschienener Bieter geöffnet werden.

Die Submissions⸗ und Kontraktsbedingungen liegen bei unserm Bureauvorsteher zur Ansicht aus und können von demselben auch gegen portofreie Einsen⸗ dung von 5 Sgr. bezogen werden.

Harburg, den 21. November 1874.

Königliche Eisenbahn⸗Kommission.

[5569]

Königliche Saarbrücker⸗ und Rhein⸗ Nahe⸗Eisenbahn.

Die Lieferung des Bedarfs an Werkstätten⸗Mate⸗ rialien, Vorrathsstücken und Werkzeugen für das Jahr 1875 soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Hierzu sind 2 Termine und zwar:

1) auf Montag, den 7. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, für Schmiede⸗, Walz⸗, Facon⸗ und Roheisen, Stahl, Bleche, Drähte, Kupfer, Eisenguß, besondere Me⸗ talle, Radreifen, Spiralfedern, Achslagerkasten, Werk⸗ zeuge, Hölzer und Glaswaaren;

2) auf Montag, den 14. Dezember d. Js.,

1 Vpormittags 10 Uhr, für Gummiwaaren, Holzkohlen, Lacke, Farben, Che⸗ mikalien, Droguen, Leder⸗, Polster⸗, Posamentier⸗, Seiler⸗ und Kurzwaaren und Pinsel im Büreau der hiesfigen Werkstätten⸗Materialien⸗Verwaltung anbe⸗ raumt, bis zu welchen Terminen die Offerten porto⸗ frei und versiegelt mit der Aufschrift:

Submission auf Lieferung von Werkstätten⸗ Materialien pro 1875 zum Submissionstermine am ten Dezember 1874 an den Unterzeichneten einzureichen sind.

Die später eingehenden oder den Bedingungen nicht entsprechenden Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen nebst Bedarfs⸗Nach⸗ weisung liegen in meinem Büreau sowie auch auf den Stationen Trier, Neunkirchen, St. Wendel und Bingerbrück zur Einsicht aus und können auch auf portofreie an mich zu richtende Schreiben unentgelt⸗ lich bezogen werden.

Saarbrücken (Bahnhof) den 14. November 1874.

Der Königliche Ober⸗Maschinenmeister. Finckbein. & C. 138.

15584]1 Die Lieferung des nächstjährigen Bedarfs von ungefähr 150 Stück Stahlschaufeln, 10 Ctr. Vulkanöl, 8 10 Seilschmiere, 8 roh Rüböl, raff. Rüböl, Petroleum, Sprengpulver, 2— 3000 Ringe Sicherheitszünder für das hiesige Königliche Steinsalzwerk soll am Dienstag, den 8. Dezember cr., b Bormittags 11 Uhr, im Inspektionsbureau auf dem Salzwerk, wo auch die Lieferungsbedingungen eingesehen werden können, im Wege der Submission vergeben werden.

Offerten unter Beifügung von Proben mit der Aufschrift: „Materialienanlieferung“ werden bis zur Terminsstunde angenommen und müssen franco Erfurt (bei Pulver franco Steinsalzwerk bei Erfurt) gestellt werden. Die Berginspektion behält sich die Auswahl unter den Submittenten, resp. die Zurück⸗ weisung sämmtlicher Offerten, sobald dieselben nicht annehmbar erscheinen sollten, vor.

Erfurt, den 18. November 1874. Cto. 142/11)

Königliche Berginspektion.

.“

n Eeeresmere⸗

Am Donnerstag *), den 3. Dezember ecr., Vor mittags 9 Uhr, sollen im Bureau des unterzeichneten Artillerie⸗Depots, Weidenbach Nr. 4, circa 330 Kilo altes Eisenblech, circa 99,000 Kilo Gußeisen in ge sprungener Eisenmunition, circa 1300 Kilo Schmiede⸗ eisen in unbrauchbaren kleinen Beschlägen, circa 5800 Kilo Schmiedeeisen in unbrauchbaren großen B schlägen, circa 1200 Kilo Schmiedeeisen in unbrauch⸗ baren Gewehr⸗ (Waffen⸗) Theilen, circa 340 Kilo Stahl aus Waffen und Artillerie⸗Material, circa 1100 Kilo Zink in unbrauchbaren Kugeln und Plat⸗ ten, circa 500 Kilo Messing aus Artillerie⸗Material und die Kölnische Zeitung, Jahrgang 1873, im Sub⸗ missionswege verkauft werden. Die hierauf Reflekti⸗ renden werden ersucht, ihre Offerten (pro 50 Kilo spezifizirt) mit der Aufschrift: *„Submission auf Ankauf von Eisen ꝛc.“ versehen, bis zum obigen Termine versiegelt und portofrei hierher einzusenden. Nach Eröffnung der Offerten findet ein mündliches Aufgebot statt, zu welchem sich Submittenten per⸗ lönlich im Termin einzufinden haben event. sich durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten lassen können. Die Bedingungen liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht aus. Cöln, den 12. Novem⸗ ber 1874. Artillerie⸗Depot. [5446]

*) Nicht Dienstag, wie in Nr. 269 u. 274 d. Bl.

irrthümlich abgedruckt ist.

Verloosung,

bei dreimonatlicher Künd

Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank Hypotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaf Behreustraße Nr. 7a.

Für Depositen⸗Einlagen werden bis auf Weiteres vergütet: bei achttägiger Kündigungsfrist bei einmonatlicher Kündi embefri

ungsfrist

bei sechsmonatlicher Kündigungsfri

4 ¾ Zimsen pro Jahr frei von allen

Spesen.

8

lichen Aktien der Gesellschaft die Einzahlung

künftigen Jahres,

Aachen, den 24. November 1874.

zufolge Beschluß des Aufsichtsraths soll gemäß

8 3

§. 10 der Gesellschafts⸗Statuten auf die sämmt⸗

einer füuften Rate mit zehn Prozent des Nominalbetrages der Aktien am 2. Januar einer sechsten Rate mit zehn Prozent am 15. Januar künftigen Jahres erfolgen.

Die Aktienzeichner werden hierdurch ersucht, diese Einzahlungen bei der unterzeichneten Direk⸗ tion oder bei dem Bankhause Deichmann & Co. in Cöln zu bewirken. zeich

Die Direktion.

[55851

straße 21/22, statt. „Der im § Besellschaft von Zapp & Comp. zu führen. vö1) Bericht über die Geschäftskage.

Vertrages. 3) Neuwahl des Aufsichtsraths.

Soenke.

2) Die zur Herbeiführung der im §. nehmigung gebotenen Statutenänderung und Redaktion des

Fraukfurt a./O., den 19. November 1874. s 3 Die Frankfurter Real⸗Credit⸗Actien⸗Bank.

Verschiedene Bekanntmachungen.

(General⸗Versammlung. 11“ Am 19. Dezember ds. Is., Nachmittags 4 Uhr, findet eine General⸗Versammlung der Fr furter Real⸗Credit⸗Actien⸗Bank zu Frankfurt a./O. im Gasthofe zum goldenen Adler, Bischof⸗

.46 vorgeschriebene Legitimations⸗Nachweis ist bei der Niederlaufitzer Credit⸗

Tagesordnung.

2 des Statuts vorgesehenen landesherrlichen Ge⸗ umgearbeiteten Gesellschafts⸗

(Fr. 659/11.)

.

Heinrich Pautel.

28

Die Einführung der Reichsmarkwährung macht auf mehreren Bahnen eine Regulirung der Personen⸗ tarife nothwendig. Aus dieser Veranlassung werden zum 1. Januar fut. auch im Verkehr mit anderen Bahnen neue Fahrgeld⸗ und Gepäcktaxen nach Reichs⸗ mark in Kraft treten, welche bezüglich einzelner Sta⸗ tionen unbedeutende Erhöhungen enthalten.

Berlin, den 19. November 1874.

Die Direktion. 8

Allgemeine

Verloosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt⸗ Bank zu Berlin, welche nur insichts derjenigen von ihr in Verwahrung und eerwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent⸗ lichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ niglich Preußischen Staats⸗Anzeigererfolgt.

ie Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗

Een. Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers, welche die Ziehungs⸗ und Restantenlisten sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Papiere enthält, erscheint wöchent⸗ lich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich, durch alle Post⸗Anstalten, so⸗ wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, W., Königgrätzerstr. 109 und alle Buchhandlungen zu bezie⸗ hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 2 ½ Sgr. Die neueste am 21. November c. erschienene Nr. (47) der Allgemeinen Verloofungs⸗Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Pavpiere: Allgemeineösterr. Gasges Aers,g 5 in Triest, Prioritäts⸗Obligationen; Amerikanische 1882 6proz. ½ Bonds; Amsterdamer Industrie⸗Pa⸗ last 10 Fl. Loose; Ansbach⸗Gunzenhausener Eisenbahn⸗Prämien⸗ Anlehen; Erzgebirgischer Steinkohlen⸗Aktien⸗Verein, Schuldscheine; Erzher⸗ zog Albrecht⸗ Bahn⸗Prioritäts⸗Obligationen; Freiburger Prämien⸗Anleihe; Fürstenthumer Kreis⸗Obligationen (Rückständeh; Galizische Grundentlastungs⸗Obligationen; Gothaer Ablö⸗ sungskasse⸗Schuldbriefe; Görz und Gradiska Grundentlastungs⸗Obligationen; Kursk⸗Kiew⸗ Eisenbahn⸗Obligationen und Aktien; Leipz iger Stadtschnldscheine; Lütticher Prämien⸗Anleihe de 1868; Mosco⸗Rjasan Eisenbahn⸗Obligationen; Russisch e Bodenkredit⸗Pfandbriefe; Schles ische Kredit⸗Institut⸗Pfandbriefe; Schwedische Berg⸗ werksbesitzer⸗Hypotheken⸗ Anleihe; Schwedische Reichs⸗Hypothekenbank⸗Pfandbriefe; Tirol und. Vorarlberger Grundentlastungs⸗Obligationenf,

[Ungarisches Prämien⸗Anlehen de 1870.

theilen.

88

für das Nierteljahr.

j Nas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. 1

Faaaeta aafth n für den Raum einer Bruckzeile 2 Sgr.

-eaAe Host.Anstalten des Iu. und G u 2 Bestellung an; für Berlin anßer den Post-Anstalten! 8 8 auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

11“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Regierungs⸗Rath und ersten Syndikus der schlesischen General⸗Landschafts⸗Direktion, von Goertz, zu Breslau den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Revierförster Hahnrieder zu Rosenberg im Kreise Labiau den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; den Lehrern Geisler zu Strans im Kreise Bunzlau und Chilomer zu Graboszewo im Kreise Wreschen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Steuer⸗Aufseher Komes zu Charlottenburg, dem Thor⸗Controlrur Kleinvogel zu Spandau, dem Steueramtsdiener Rosemann zu Inowraclaw, dem städtischen Krahn⸗ und Waagemeister Werners zu Cöln und dem früheren Gerichtsschulzen Zaboran zu Groß⸗Kölzig im Kreise Sorau das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Privat⸗Sekretär Hermann Gorissen zu Cleve die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 Den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu er⸗ theilen, und zwar: des Kaiserlich DH üt Annen⸗Ordens dritter asse: dem Betriebs⸗Direktor der thüringischen Eisenbahn, Regie⸗ rungs⸗ und Baurath Umpfenbach zu Erfurt; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗ Ordens zweiter Klasse: dem Kommerzien⸗Rath Victor Ludwig Wrede zu Berlin; des Ritterkreuzes des Kaiserlich brasilianischen Rosen⸗Ordens: dem Regierungs⸗Rath a. D., Senator und Chef der Polizei⸗ verwaltung zu Altona, Ferdinand Rosenhagen;.

des Ritterkreuzes des Ordens der Köͤniglich italie⸗

nischen Krone und des tunesischen Nischän el Iftikhar⸗ Ordens zweiter Klasse: e. dem Professor und Kupferstecher Hermann Dröhmer zu lin; 1 des Offizierkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗ Ordens: dem Steuer⸗Rath a. D., Hauchecorne zu Cöln; des tunesischen Nischan el Iftikhar⸗Ordens Klasse: dem Kaufmann Dr. phil. Ludwig Wrede zu Berlin; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des Groß⸗ müthigen: dem Kammersänger Albert Niemann zu Berlin; des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklenbur⸗ gischen Haus⸗Ordens der wendischen Krone: dem Landrath von Heyden zu Demmin; des Commandeurkreuzes des Großherzoglich luxem⸗ burgischen Ordens der Eichenkrone: dem als preußischen Unterthan legitimirten Oberbeamten Louis Perl, attachirt dem Verwaltungsrathe der Großen Russischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zu St. Petersburg; des Ritterkreuzes des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Berghauptmann Dr. Huyssen zu Halle a. S.; der Herzoglich sachsen⸗meiningischen Medaille für Wissenschaft und Kunst: dem Regisseur des Hoftheaters zu Meiningen,

dritter

L. Chronegk;

des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes vierter

Klasse: dem Kommissions⸗Rath und Buchdruckereibesitzer Johann Wilhelm Möser zu Berlin; sowie des Groß⸗Offizierkreuzes des Ordens von San G Marino: dem Fabrikbesitzer und Kaufmann Hermann Bur chardt

zu Berlin.

Deutsches Reich. Dem Herrn Charles Sander ist Namens des Deutschen Reiches das Exequatur als Vice Consul General der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin ertheilt worden.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Der Wahl des Oberlehrers am Gymnasium in Paderborn,

Dr. Bernhard Werneke, zum Direktor des Kaiser Wilhelms⸗ Gymnastums in Montabaur die Allerhöchste Bestätigung zu er⸗

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. Heinrich Wilhem Schaefer am Gymnasium zu Flensburg ist das Prädikat „Professor“ bei⸗ elegt worden

8

Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Hugo Franzky am Gymnasium in Spandau zum Oberlehrer ist ge⸗ nehmigt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Das den Herren Hardt und Schleh zu Cöln unter dem 10. September 1873 Patent auf eine Berbindung der Steuerung zweier Motoren in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗ setzung und ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken, ist aufgehoben.

88 Justiz⸗Ministerium.

Zu Kreisrichtern sind ernannt: der Gerichts⸗Assessor Kothe bei dem Kreisgericht zu Rosenberg in Oberschlesien, der Gerichts⸗ Assessor Philipp bei dem Kreisgericht in Kempen, und der Gerichts⸗Assessor Dr. Simon bei dem Kreisgericht in Glatz, mit der Funktion als Gerichts⸗Kommissarius in Reinerz.

Der Notar Le Hanne in Simmern ist in gleicher Amts⸗ eigenschaft in den Friedensgerichtsbezirk Eupen im Landgerichts⸗ bezirk Aachen mit Anweisung seines Wohnsitzes in Eupen ver⸗ setzt worden. Der Referendarius Emil Paul Reiß aus Frank⸗ furt a. Main ist auf Grund der bestandenen großen Staats⸗ prüfung zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellations⸗ gerichts daselbst, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Frankfurt a. M. ernannt worden.

Nichtamtlicheszs.ß

Preußen. Berlin, 27. November. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend gegen 6 ¾ Uhr in der Göhrde eingetroffen. Heute Vormittag fand ein einge⸗ stelltes Jagen auf Sauen mit der Meute und nach dem Dejeuner ein Treiben auf Rothwild statt. Abends 7 Uhr ist Diner im Jagdschlosse daselbst. 9

Die vereinigten Ausschüsse des Bund'sraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen traten heute im Reichstagsgebäude zusammen. Später fand eine Sitzung des Ausschusses für Elsaß⸗Lothringen statt.

Im ferneren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deut⸗ schen Reichstages, welcher auch noch der Reichskanzler Fürst von Bismarck beiwohnte, wurde die erste Lesung der Straf⸗ Prozeßordnung beendet. Der Abg. Thilo erkannte als einen be⸗ sonderen Vorzug des Entwurfes, daß sie schnelle Justiz schaffen wolle; er erklärte sich mit der Zuziehung des Laienelementes als Schöffen und Geschworene zufrieden, ebenso mit den Be⸗ stimmungen über die Berufung. Der Abg. Dr. Zinn erklärte, daß er im Großen und Ganzen mit der Vorlage zufrieden sei; er entwarf hinsichtlich der Betheiligung von Laien ein Bild der Schöffengerichte in der Schweiz, Kanton St. Gallen, und bat schließlich, das Laienelement von der zu wählenden Kommission nicht auszuschließen. Der Abg. Dr. Lasker kritisirte dann den Entwurf in einer längeren Rede in seinen einzelnen Punkten auf die eingehendste Weise; er forderte Oeffentlichkeit der Vor⸗ untersuchung und eine größere Gleichstellung des Angeklagten mit dem Staatsanwalt. Nachdem der Bundesbevollmächtigte, Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, dem Abg. Dr. Lasker erwidert hatte (S. unter Reichstags⸗Angelegenheiten), erhielt zum Schluß der Debatte der Abg. Windthorst das Wort, der ebenfalls ver⸗ schiedene Einwendungen gegen die Vorlage begründete. Dann wurde der Entwurf der Strafprozeßordnung an dieselbe Kommission von 28 verwiesen, welcher auch die Gerichtsverfassung zur Vorberathung überwiesen werden soll. Schluß 4 Uhr.

In der heutigen (19.), um 1 Uhr beginnenden Sitzung des Deutschen Reichstags, welcher u. A. die Bundesbevollmäch⸗ tigten Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, der Präsident des Reichs⸗ kanzler⸗Amts Staats⸗Minister Dr. Delbrück, der badische Mini⸗ sterial⸗Präsident Wirkliche Geheime Rath von Freydorf, der Kö⸗ niglich bayerische Justiz⸗ Minister Dr. v. Fäustle beiwohnten, trat das Haus in die erste Lesung des Entwurfes einer Civilprozeßordnung ein. Der erste Redner, Abg. v. Buß, ging in der Einleitung seiner Rede des Weiteren auf eine Kodi⸗ fikation des gesammten bürgerlichen Rechts ein, die er als die Arbeit von Jahrzehnten bezeichnete. Der Redner sprach dann gegen einen obersten Reichsgerichtshof, bei Schluß des Battes dauerte die Rede noch fort.

Eine Polizeidirektion hatte in verschiedenen Fällen es prinzipiell abgelehnt, den sitionen des Königlichen Erbschafts⸗Steueramtes

um Feststellung der Erben und Vermögensverhältnisse gewisser verstorbener Personen nachzukommen, was die betreffende Be⸗

zirksregierung für im Allgemeinen gerechtfertigt erachtet hatte.

für erforderlich erachteten Requi⸗

November, Abends.

In Uebereinstimmung mit dem Finanz⸗Minister hat der Minister des Innern in einem Erlaß vom 12. September d. J. die prinzipielle Ablehnung der in Rede stehenden Requisitionen nicht für gerechtfertigt erachten können. Wenn auch nach §. 29 des Gesetzes vom 30. Mai 1873 und nach dem Cirkular⸗Reskript der Minister der Finanzen, des Innern und der geistlichen, Un⸗ terrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 3. Dezember dess. J. in erster Linie die nach dem vorgeschriebenen Formular zu füh⸗ renden Todtenlisten der Ermittelung der steuerpflichtigen Erb⸗ schaftsfälle zu Grunde zu legen seien, und wenn ferner auch die Deklaration der steuerpflichtigen Anfälle und etwaige Vervoll⸗ ständigung der betreffenden Angaben nach §§. 33 ff. des Ge⸗ setze vom 30. Mai 1873 von den dort bezeichneten Erbes⸗ Interessenten zu fordern seien, so müsse doch anerkannt werden, daß Fälle vorkommen, in welchen die Königlichen Erbschafts Steuerämter auf keinem der vorbezeichneten Wege sich in den Besitz der erforderlichen das weitere selbständige Vorgehen der Steuerbehörde ermöglichenden Notizen setzen können. Insbeson⸗ dere stehen den mit der Anfertigung der Todtenlisten beauf⸗ tragten Geistlichen zum Zwecke der Ausfüllung der zur Ermitte⸗ lung der steuerpflichtigen Erbschaftsfälleédienlichen Kolonnen 8 bis 13 keine geeigneten Mittel zu Gebote, wenn die Hinterbliebenen Verstorbener ihnen unbekannt oder nicht erreichbar sind, oder wenn dieselben die nöthige Auskunftsertheilung verweigern. In solchen Fällen bleibe den Königlichen Erbschafts⸗Steuer⸗ ämtern nichts Anderes übrig, als auf die Polizeibehörden, als diejenigen Behörden zurückzugehen, welche zu solcher Ermittelung an sich geeignet und zur Unterstützung der Behörden in der Wahrung staatlicher Interessen mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln auch kompetent sind. . 1

Obwohl der Minister hiernach im Prinzip mit der Auf⸗ fassung der betreffenden Polizeidirektion nicht einverstanden ist, will derselbe doch andererseits eine Mitwirkung der Polizeibehörden bei Feststellung der Erben u. s. w. auf diejenigen Fälle be⸗ schränkt wissen, wo die eigenen Mittel des Königlichen Erb⸗ schafts⸗Steueramts zur Feststellung der Steueranfälle erschöpft sind, oder ihnen von vorneherein keine solche Mittel offen

en.

In Betreff Ausführung der Seitens der Königlichen Erb⸗ schafts⸗Steuerämter an die Polizeibehörden zu fraglichem Zwecke zu richtenden Requisitionen, werden die Polizeibehörden nach der Bestimmung des Ministers, soweit es auf die Ermittelun von Erben (Kolonnen 8 bis 12 der Todtenliste) ankommt, si auf die Erkundigung im Polizeibezirke zu beschränken, weitere Ermittelungen aber, sowie die Verfolgung der nach auswärts führenden Spuren der Erben der Steuerbehörde zu überlassen

aben.

1 Soweit es sich ferner um die summarische Angabe des be⸗ kannten Immobiliar⸗ und Mobiliarnachlasses (Kolonne 13 der Todtenliste) handelt, wird eben nur eine summarische An⸗ gabe und eine Angabe bekannter Thatsachen verlangt. Die requirirten Polizeibehörden werden daher für den vorliegen⸗ den Zweck eines näheren Eingehens auf die Vermögensverhält⸗ nisse des Verstorbenen sich zu enthalten haben, und es sei dem⸗ gemäß nicht zu befürchten, daß dieselben sich Beschwerden über Einmischung in die Vermögensverhältnisse der einzelnen Familien aussetzen werden.

Wenn in dieser Weise die Erledigung der Requisitionen der Königlichen Erbschafts⸗Steuerämter auf das Nothwendige be⸗ schränkt werde, so lasse sich auch nicht annehmen, daß die Po lizeibehörden durch die diesfälligen Geschäfte übermäßig werden belastet werden. 8

Nach §. 367 Nr. 3 des Str. G. B. wird mit Geld strafe bis zu 50 Thlr. oder mit Haft derjenige bestraft welcher ohne polizeiliche Erlaubniß Arzneien, soweit der Hande mit denselben nicht freigegeben, feilhält. Unter diese Strafbe stimmung fällt, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 14. Oktober cr. nicht der Handel mit Stoffen, aus welchen Arzeneien bereitet werden, an sich, sondern nur in einer Zubereitungsform, welche durch die Kaiserliche Ver⸗ ordnung vom 25. März 1872 den Apotheken ausschließlich vor behalten ist. In demselben Rechtsfalle füllte das Ober⸗Tribunal die für die Auffassung des §. 147 Nr. 1 der Reichs gewerbe⸗Ordnung wesentliche Entscheidung, daß unter dies Bestimmung („Mit Geldbuße bis zu 100 Thlr. und im Un vermögensfalle mit verhältnißmãßiger Gefängnißstrafe bi zu sechs Wochen wird bestraft, wer den selbständigen Betrie eines stehenden Gewerbes, zu dessen Beginnen eine besondere polizeiliche Genehmigung erforderlich ist, ohne die vorschriftsmäßige Genehmi⸗ gung unternimmt oder fortsetzt, oder von den in der Genehmi⸗ gung festgesetzten Bedingungen abweicht“), der Handel mit Arzneimitteln nicht fällt und demgemäß nach dieser Be⸗ stimmung nicht zu bestrafen ist. Ueberhaupt ist die Gewerbe⸗ Ordnung, wie das Erkenntniß des Ober⸗Tribunals ausdrückli betont, mit den besonderen Ausnahmen der §§. 56 und 60 au den gewerbsmäßigen Verkauf von Arzneimitteln nach §. 6 des Gesetzes nicht anwendbar, es sei denn, daß die Qualität des Gewerbes als dasjenige der Apotheker, welches allerdings einer auf Grund der Befähigungsnachweise zu erwirkenden Appro⸗ bation bedarf (§. 29 der Gewerbe⸗Ordnung), sich feststellen läßt.

In Beziehung auf die Strafbarkeit der Hehlerei (§. 259 des Str. G. B.) fällte das Ober⸗Tribunal am 3.

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