iverpaopl, 2 Dezember, Nachmittags. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 14,000 B., daven für
Spekulation und Export 2000 Ballen. Unverändert. Surats matt, für Verschiffung gute Frage zu vollen Preisen.
8 Middl. Orleans 8 ⁄1, middling amerikanische 7 ½, fair Dhollerah 5 ½, middling fair Dhollerah 4 ¼, good middling Dhellerah 4 ¼, middl. Dhollerah 3 ⅞, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 ½, new fair Oomra 5 ⅛, Kood fair Oomra 5 %16, fair Madras 5, fair PFernam 8, fair Smyrna 6 ⅛, fair Egyptian 8 ⅛.
Leith, 2. Dezember. Getreidemarkt. (Von Cochrane: Paterson & Comp.) Fremde Zufuhren der Woche: Weizen 655, Gerste 938, Bohnen 319, Erbsen — Tons. Mehl 8172 Sack.
Markt still. Weizen und Gerste zu vollen letztwöchentlichen Preisen. Andere Artikel fest.
Glasgow, 2. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.) Roheisen. Mirxed numbers warrants 86 sh.
Paris, 2. Dezember, Nachm. (W. I. B.)
Produktenmarkt. (Schlussbericht.) Weizen behauptet, pr. Dezember 25,25, pr. Januar-Februar 25,25, pr. Januar-April 25,25, pr. März-Juni 25,50. Mehl behauptet, pr. Dezember 53,50, pr. Januar- Februar 53,25, pr. Januar-April 53,25, pr. März-Juni —,—. Rüͤböl ruhig, pr. Dezember 74,50, pr. Januar 75.50, pr. Januar-April 76.50, pr. Mai-August 77,50. Spiritus pr. Dezember 52,75, pr. Mai- August 57,75.
New-York, 2 Dezember, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Yerk 14 ¼, do. in New- Orleans 14 ½. Petroleum in New-XYork 10 ¼, do. in Philadelphis 10 ¼. Mehl 5 D. 15 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 23 C. Mais (old mixed) 93 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8 ⅛, Kaffee (Rio-) 17⅛ — Schmalz (Marke Wilcor) 14 ⅞⅜ C. Speck (Short clear) 11 ½ C. Getreidefracht 10.
Eises —
Braunschweig-Hannoversche Hypothekenbank. Der am 2. Januar 1875 fällige Coupon der Pfanabriefe von jetzt ab; s. Ins. in Nr. 283.
Disoonto-Gesellschaft in Berlin. 4 % Abschlagsdividende für 1874 vom 15. Dezember ab bei der Gesellschaftskasse.
Georgs-Marien-Bergwerks- und Hütten-Verein. Dividende pro 1873/74; s. Ins. in Nr. 283.
Bergbau-Gesellschaft Neu-Essen zu Essen. 20 % Abschlags-
Die am 1. Januar 1875 fälligen
dividende pro 1874; s. Ins. in Nr. 283. Aussig-Teplitzer Eisenbahn. Zinscoupons der Prioritäts-Anleihens-Obligationen Litt. A. und B., sowie die am 31. Dezember cr. fälligen Coupons der Obligationen Litt. C., D., E., ferner die 5 % Zinsen für die volleingezahlten In- terimsscheine der neuen Aktien-Emission mit 10 fl. 50 kr. vom 2. Januar 1875 ab bei der Disconto Gesellschaft und S. Bleichröder in Berlin eingelöst. Einzahlungen.
Lugauer Bergbau-Gesellschaft Rhenanla. Weitere 10 % auf die Prioritäts-Aktien II. Serie mit 10 Thlr. bis 5. Januar 1875 bei Meyer & Jahr in Glauchau.
General-Versammlungen. 14. Dezemb. Hannoversche Aktien-Branerel. Ordentl. Gen.-Vers. zu Hannover. 15. Chemische Pabrik Schönebeck, Aktien-Gesellschaft. Ordentl. und ausserordentl. Gen.-Vers. zu Berlin. 19. Berliner Insel-Speicher-Aktlen-Gesellschaft in Liqu. Ausserord. Gen.-Vers. zu Berlin. 19. Braunkohlen-Bergbau-Aktien-Gesellschaft auf und Bad Nudersdorf. Ordentl. Gen.-Vers. Zu erlin.
21. Baltische Waggon- und Maschinenfabrik, Aktlen-
Ausserordentl. Gen.-Versammlung m erlin. Berliner Brauerei-Gesellschaft. Ordentl. Gen.-Verm zu Berlin. 3 Kündigungen und Verloosungen.
3 ½ % Cöln-Mindener Prämien-Anthellscheine. Am 1. De. zember gezogene Serien; s. Ins. in Nr. 283.
Lübeckische Staats-Anleihe von 1850. gekündigt; s. Ins. in Nr. 283.
Memeler Hafenbau-Obligationen. in Nr. 283.
Ausweise von Banken und Industrie- Gesellschaften.
Provinzlal-Aktien-Bank des Grossherzogthums Posen. Monatsübersicht vom 30. November; s. Ins. in Nr. 283.
Magdeburger Privatbank. Monatsübersicht für November; s. Ins. in Nr. 283. —
Danziger Privat-Aktien-Bank. Status vom 30. November; s. Ins. in Nr. 283. .
Cölnische Privatbank. Monatsübersicht vom 30. November; s. Ins. in Nr. 283.
Oldenburgische Landesbank. Ausweis per 30. November; 3. Ins. in Nr. 283.
Oldenburgische Spar- und Leihbank. Monatsübersicht pro 1. Dezember; s. Ins. in Nr. 283.
Kommerzbank in Lübeck. Status am 30. November; s. Ins. in Nr. 283.
Norddeutsche Bank in Hamburg. s. Ins. in Nr. 283.
Georgs-Marlen-Bergwerks- und Hütten-Vereln. Bilanz pro 30. Juni; s. Ins. in Nr. 283.
Allgemeine Berliner Omnibus-Aktien-Gesellschaft. Einnahme
23. Dezemb.
Zum 1. Januar 1875 Noch rückständig; s. Ins,
Status ultimo November;
im November; s. Ins. in Nr. 283.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Ediktal⸗Citation. Gegen den in unbekannter Abwesenheit lebenden Brauer Friedrich Bollmann aus Halberstadt, geboren den 2. April 1855, ist zufolge Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 1. Juli 1874, durch Beschluß des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 2. Juli 1874 auf Grund des §. 113 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs die Untersuchung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eröffnet. Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist Termin auf den 12. Januar 1875, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Petershof hier, vor der Deputation für Strafsachen anberaumt, wozu der Angeklagte Bollmann mit der Aufforderung, zur fest⸗ gesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner
hölzer, Materialien, Splinte,
gesetzt.
material, Farben, Chemikalien und Droguen, Bürsten und Pinsel, diverse Werkzeuge und Geräthe, als: Feilen, Schraubenschlüssel, Schmelztiegel, Schleif⸗ steine, Hammerstiele, Feilenhefte, Posamentirwaaren, Manufakte, als: Leinenwaaren, Baumwollenwaaren, Wachsparchend, Plüsch, erbsgraues Tuch, Kokusnus⸗ fasergeflecht, Thybet, Filzplatten, Tucheggen, Nutz⸗ Holzkohlen, als: Schrauben, wand, Sandvapier, Pappe. Der Submissionstermin hierzu ist auf Mittwoch, den 16. Dezember 1874, “ Vormittags 11 Uhr, in unserm maschinentechnischen Büreau hierselbst an⸗
werden.
diverse Eisen und and — 2 8 Termin hierzu ist auf
eiserne Ketten, Nägel, Stifte, Schmirgel, Schmirgelleine⸗
beck zu Hannover
chen sind.
15841] Hannoversche Staatsbahn.
Es soll die Anfertigung und Lieferung von: a) 10 Stück freistehenden Wasserkrähnen mit Signalvorrichtung, .b,) 10 Stück Abschlußventilen im Wege der öffentlichen Submission verdungen
Freitag, den 18. Dezember 1874, 1 Vormittags 10 Uhr, im Bureau des Königlichen Maschinenmeisters Over⸗ 1 (Eisenbahn⸗Direktionsgebäude, Zimmer Nr. 3, IV.) anberaumt, bis zu welchem Tage die Offerten portofrei und versiegelt einzurei⸗
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[5833] Bekanntmachung.
Die neuen Zins⸗Coupons zu den Schuldschei⸗ nen über die Anleihe des Kreises Aschersleben für die fünf Jahre 1875 bis 1879 (Serie II.) nebst Talons werden in der Zeit vom 11. bis 21. De⸗ zember d. J., an den Geschäftstagen von Vormit⸗ tags 9 bis Mittags 1 Uhr, von der hiesigen Kreis⸗ Kommunalkasse (Rathhaus, Zimmer Nr. 3) aus⸗ gereicht werden.
Die Ansreichung erfolgt gegen Ablieferung des Talons der I. Serie.
Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst
Regiment Nr. 82 den
Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle u bringen, oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß ste noch zu demselben herbeigeschafft werden können, sowie unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden soll. Halberstadt, den 12. November 1874. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 8
Subhastations⸗Patent.
Nothwendiger Verkauf.
Das dem Ernst von Zastrow⸗Küssow gehörige, im Grundbuch der Rittergüter Pyritzer Kreises Band 1 Blatt 361 verzeichnete
Rittergut Krüssow B.
veranlagt zur Grundsteuer bei einem Flächeninhalt von 133 Hektar 27 Ar 50 Quadratm. und 48
ektar 14 Ar nach einem Reinertrage von 1339,51
hlr., und 429,33 Thlr. zur Gebäudesteuer nach einem Nutzungswerthe von 178 Thlr., soll am 18. Dezember 1874, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
am 21. Dezember 1874, Vormittags 11 Uhr, ebendaselbst verkündet werden. Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts sind in unserm 4. Bureau einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ efordert, dieselben bei Vermeidung der Ausschließung sohtestens im Versteigerungs⸗Termin anzumelden.
Stargard, den 8. Oktober 1874.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter. Freyer, Kreisgerichts⸗Rath.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Submission auf Pferdelieferung.
Die Lieferung des im Jahre 1875 bei dem hie⸗ sigen Kaiserlichen Postfuhramte erforderlichen Be⸗ darfs an Postpferden soll im Wege der Submission einem Unternehmer übertragen werden.
Kautionsfähige Bewerber werden aufgefordert, ihre Offerten bis zum 10. Dezember cr., Vor⸗ mittags 12 Uhr, im Bureau der Kaiserlichen Ober⸗Postdirektion, Königsstraße Nr. 60I. verschlossen mit der Aufschrift:
„Submission auf Pferdelieferung“ abzugeben. Ebendaselbst können an den Wochen⸗ tagen von 9—12 Uhr Vormittags die Submissions⸗ bedingungen eingesehen werden. [5825]
Die Postverwaltung behält sich die freie Auswahl unter den Bewerbern ausdrücklich vor.
Berlin C., den 30. November 1874.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
[4864]
—
ie Lieferung der für den Werkstättenbetrieb im Jahre 1875 erforderlichen Materialien und Werk⸗ zeuge soll im Wege der öffentlichen Submission ver⸗
ungen werden.
Im Wesentlichen kommen zur Submission: Stab⸗ eisen ꝛc., Werkzeugstahl, Federstahl, Schweißstahl, Antimon, Blei in Mulden, Schmelz⸗ und Stangen⸗ kupfer, Zinn in Blöcken und in Stangen, Schmelz⸗ ink, schwarzes und verzinntes Eisenblech, Kupfer⸗ lech, Messingblech, Stahlblech, Zinkblech, Draht⸗ gace, Eisendraht, Kupferdraht, Stahldraht, Gummi⸗
Einsicht aus und werden auf portofreie Anfragen
b Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Offerte auf Werkstatts⸗Materialien pro 1875“ versehen, bis spätestens zur Terminsstunde an uns einzusenden. .
Die Eröffnung der Offerten erfolgt im Termine in Gegenwart etwa erschienener Submittenten.
Materialien sind in den Büreaus der Werkstätten zu Berlin, Bromberg und Königsberg i./Pr., in den Stations⸗Büreaus der Ostbahnhöfe zu Berlin, a./O., Landsberg a./W., Kreuz, Konitz, anzig — Lege⸗Thor —, Elbing, Dirschau, Inster⸗ burg und Gumbinnen, ferner auf den Börsen der Städte Berlin, Cöln, Breslau, Stettin und Königs⸗ berg i / Pr. zur Einsicht ausgelegt und werden auch auf portofreie, an unser maschinentechnisches Büreau zu richtende Anträge unentgeldlich übersandt. Bromberg, den 17. Okiober 1874. Königliche Direktion der Ostbahn. T. Wex. à Cto. 171/11.
[584002 Bekanntmachung. Die Lieferung des Bedarfs von 3700 Pfund ge⸗ sottener Roßhaare bester Qualität für den Gar⸗ nison⸗Verwaltungs⸗ und Lazareth⸗Haushalt im Be⸗ reiche der Königlichen Intendantur des 1. Armee⸗ Corps pro 1875 soll dem Mindestfordernden über⸗ tragen werden, wozu ein Submissionstermin auf: Montag, den 21. Dezember c. a., yABormittags 10 Uhr, im diesseitigen Geschäftslokale, Königsstraße Nr. 46, anberaumt ist; woselbst auch die Bedingungen zur Einsicht ausliegen. Versiegelte Offerten sind vor dem Termine hierher einzureichen und ist darin ausdrücklich anzuführen, daß Submittenten von den Bedingungen Kenntniß genommen, dieselben auch ihren Offerten zu Grunde gelegt haben. Königsberg, den 28. November 1874. Königliche Garnison⸗Verwaltung. Die Lieferung von: 38,000 m. kiefernen Brettern, 22.,000 m. do. Decksplanken, 12,000 m. do. Stellungsdielen, 4,000 m. do. Mauerplatten, 500 m. Kubm. eichene Kernbretter und Planken, 3,000 m. eichene Wageuschottbretter, 211 Kubikmeter eichen Schiffbauholz, soll im Submissionswege verdungen werden. Termin hierzu ist auf Montag, den 21l. Dezember er., [5811] Vormittags 11 ½ Uhr, in unserem Hauptbureau anberaumt worden und sind Offerten, mit entsprechender Aufschrift versehen, ein⸗ zureichen. Lieferungsbedingungen, sowie Dimensions⸗ listen sind in unserer Registratur zu ersehen resp. durch dieselbe gegen Kopialien zu beziehen. Wilhelmshaven, den 24. November 1874.
Kaiserliche Werft.
2 Fees Bekanntmachung. Die Lieferung des nächstjährigen Bedarfs an Grubenschienen für das fiskalische Steinkohlenberg⸗ werk Königin Louise bei Zabrze O/S. (pro 1875) soll im Wege der Submission vergeben werden, zu welchem Zwecke Termin auf 8 den 18. Dezember er. Vormittags 11 Uhr, im Amtslokale der Berginspektion festgesetzt ist. Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Auf⸗ schrift „Submission auf Grubenschienen“ bis zur Eröffnung des Termins an die Unterzeichnete einzureichen. Die Lieferungsbedingungen liegen in der Materialienverwaltung der Berginspektion zur
(à Cto. 7/12)
8
gegen Erstattung der Schreibgebühren in Abschrift
mitgetheilt. Zabrze, den 23. November 1874. (a. Ct. 17/12.)
waaren, Glaswaaren, Seilerwaaren und Polster⸗
Die Lieferungsbedingungen mit Nachweis der
Vormittag 9 ½ Uhr zu einem besseren Leben unser geliebter Mann, Vater und Großvater, der König⸗ liche Geh. Justiz⸗Rath a. D.
in seinem 70. Lebensjahre.
Die Bedingungen und Zeichnungen liegen im maschinentechnischen Bureau zur Einsicht aus und können auch auf portofreie, an das maschinentechnische Bureau zu richtende Schreiben gegen Einzahlung von 10 Sgr. pro Exemplar bezogen werden. Hannover, des 30. November 1874.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion. Maschinentechnisches Burcau. Overbeck.
bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die erwähnten Talons abhanden gekom⸗ men sind, und zwar sind die betreffenden Dokumente in einem solchen Falle mittelst besonderen Schrei⸗ bens an uns zu Händen des unterzeichneten Land⸗ raths einzusenden. Quedlinburg, den 21. November 1874. Der Kreis⸗Ausschuß des Ascherslebener Kreises. Stielow, Königlicher Landrath.
Industrielle Etablissements,
Fabriken und Großhandel.
[4810]
befördernden oder digestiven Liqueur.
15649]
Bolechow, am 18. November 1874.
Generaldepot in Berlin:
Carl Götze, 50, alte Jakobsstrasse.
Interlakner
Alpenkräuter-Magenbitter.
Unter den zahllosen Sorten von Bitter verdient der von
18 Aug 1I Dennler, Apotheker in Interlaken,
verfertigte Alpenkräuter-Magenbitter die grösste Berücksichtigung. Es ist derselbe nicht nur in Folge seiner glücklichen Zusammensetzung ein un- schätzbares Magenheilmittel, sondern er hat sich auch, mit Wasser oder Selters vermischt, als das angenehmste und gesundeste Zwischengetränk in den Cafés, Hôtels, Restaurationen, Bierlokalen etc. eingebürgert.
Dennler's Magenbitter ersetzt in ausgezeichneter Weise jeden Appetit
(A. 3321. Z.)
Wegen der Nachahmungen unter gleichen oder ähnlichen Titeln achte man genau auf die Fabrikmarke der Etiqpuette und des
8
1 8 Glashütten⸗-Unternehmung. Die galizische K. K. Forst. und Domänen⸗Direktion in Bolechow bei Stryj erläßt an Unternehmungslustige hiermit die Einladung, mit derselben wegen Errichtung einer jedenfalls sehr. rentabeln Glashütte auf der Staatsherrschaft Dobromil in Galizien und zwar unmittelbar an der Eisenbahnstation Kroscienko der Ersten ungarisch⸗galizischen Bahn in Unterhandlung treten zu wollen. Der daselbst massenhaft erliegende Quarzsand eignet sich vorzügli und kann der Brennholzbedarf aus den umliegenden Staatsforsten nachhaltig zu den Judustrie⸗ zwecken vollkommen entsprechenden Preisen gedeckt werden, wie überhaupt alle Bedingungen zum besten Gedeihen einer solchen Unternehmung im vollsten Maße vorhanden sind.
ch zur Glasfabrikation
Fr. Hlawacek.
Nachent. Am 30. v. Mts., 4 ½ Uhr Nachmittags, verstarb nach langem und schwerem Leiden in seinem 50. Le⸗ bensjahre unser braver Kollege, der Postsekretär Rudolph Israel. Bei seinem unermüdlichen Fleiße, bei seiner steten Gefälligkeit gegen alle Kollegen hatte er sich die Liebe und Achtung Aller im vollsten Maße erworben. Seinen Verlust bedauern wir aufs Schmerzlichste. Die Beerdigung findet heute Nachmittag 3 Uhr von dem Sterbehause, Königin⸗Augusta⸗Hospital, in der Scharnhorststraße, nach dem Invalidenhaus⸗ Kirchhof, statt. Berlin, den 3. Dezember 1874. Die Beamten des Postamtes Nr. 24. für Packetbestellung.
Nach langen und schweren Leiden entschlief heute
Johann Gustav Julius Busse,
Um stille Theilnahme bitten
die Hinterbliebenen. Berlin, den 1. Dezember 1874.
Die Beerdigung findet am Sonnabend, 5. Dezem⸗
FKänhigliche Verginspektion.
ber, Mittags 1 Uhr, vom Trauerhause,
Ritterstr. 86 .“
““
Familien⸗Nachrichten. Verlobt:
Gestorben:
1 Frl. Olga Schröder mit Hrn. Ritt⸗ meister und Escadron⸗Chef Graf Polier (Ham⸗ burg). — Frl. Marie Dieckhoff mit Hrn. Pastor F. Teschendorf (Breitenfelde — Cramonsdorf). — Frl. Martha Mandel mit Hrn. Lieutenant von Scheffer (Stargard in Pommern).
Verehelicht: Hr. Paul Janßen mit Frl. Fran⸗
ziska Hanekam (Dresden).
Geboren: Ein Sohn: Herrn Major Kutscher
(Hagenau i. E.) — Hrn. Lieutenant v. Bers⸗ wordt (Bückeburg). — Hrn. H. v. Cleve (Alt⸗ stadt). — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann und Lehrer an der Kriegsschule v. Franckenberg (En⸗ gers). — Hrn. Oberstabs⸗ und Regiments⸗Arzt Dr. Neubauer (Wiesbaden). — Hrn. Geh. Ober⸗ Regierungs⸗Rath Dr. Ernst von Moeller (Berlin). — Hrn. Joseph Graf v. Toerring⸗Minucci (Ulm). — Hrn. Hauptmann und Compagniechef von Bünau (Wetzlar).
Verw. Frau Kreisgerichts⸗Räthin Amalie Rötger, geb. Wagner. (Magdeburg). — Hrn. Pastor Schwencker Sohn Christian (Pom⸗ merenzdorff). — Hr. Königl. Oberförster Johannes Liers (Neu⸗-Ramuck in Ostpr.) — Hr. Pfarrer Gottfried Woysch (Germau). — Hr. Rittmeister a. D. Freiherr Christian Ernst Wilhelm von Hopffgarten (Wismar).
* 8
8 8
— Zag Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr. 1 Inserkionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 8.— 1
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Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Auslundes nehmen Beeliung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Exprdition: Wilhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Obersten z. D. von Massenbach, bisher Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗Kommission, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; sowie den Zahlmeistern Günther vom Hannoverschen Pionier⸗Ba⸗ taillon Nr. 10 und Gieß mann vom 2. Hessischen Infanterie⸗ Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. 8 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Mitgliede des Herrenhauses, Banquier Carl Fes. herrn von Rothschild zu Frankfurt a. M., die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Baden Königlichen Hoheit ihm verliehenen Kette zum Großkreuz des Ordens vo Zähringer Löwen zu ertheilen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rittmeister von der Schulenburg, aggregirt dem Rheinischen Ulanen⸗Regiment Nr. 7 und persönlicher Adjutant Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs von Mecklenburg⸗ Schwerin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Wladimir⸗Ordens vierter Klasse zu erthelen.
.
1“ 8
Deutsches Neich.
Gesetz über Markenschutz. Vom 30. November 1874. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 1 verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: §. 1. Gewerbetreibende, deren Firma im Handelsregister
— ist, kö NAamefcgeideng; — onnen Zeichoen merch e errersh 2. vEE Waaren anderer Gewerbetreibenden auf den
elbst oder auf deren Verpackung angebracht werden ram in das Handelsregister des Ortes ihrer Hauptniederlassung bei dem zuständigen Gerichte anmelden.
18. 2. Der Anmeldung muß eine deutliche Darstellung des Waarenzeichens (§. 1) nebst einem Verzeichniß der Waaren⸗ gattungen, für welche 18 Heha. 8 ist, mit der Unter⸗ schri irma versehen, beigefügt sein.
1 vüe Eä een eg 88 Waarenzeichen, deren Benutzung für den Anmeldenden landesgesetzlich geschützt ist, “ von solchen Zeichen, welche bis zum Beginn des Jahres 18 5 im Verkehr allgemein als Kennzeichen der Waaren eines bestimmten Gewerbetreibenden gegolten haben, darf nicht versagt werden.
Im Uebrigen ist die Eintragung zu versagen, wenn die Zeichen ausschließlich in Zahlen, Buchstaben oder Worten bestehen, oder wenn sie öffentliche Wappen oder Aergerniß erregende Dar⸗ s nthalten.
9 Eintragung erfolgt unter der Firma des An⸗ meldenden. Die Zeit der Anmeldung ist dabei zu vermerken. Gelangt ein bereits eingetragenes Waarenzeichen aus Anlaß der Verlegung der Hauptniederlassung wiederholt zur Eintragung, so ist dabei die Zeit der ersten Anmeldung zu vermerken. 88
§. 5. Auf Antrag des Inhabers der Firma wird das ein⸗ getragene Waarenzeichen gelöscht.
Von Amtswegen erfolgt die Löschung:
1) wenn die Firma im Handelsregister gelöscht wird; 8 2) wenn eine Aenderung der “ nicht zugleich die tung des Zeichens angemeldet wird; Eb“ seit “ des Zeichens, ohne daß dessen weitere Beibehaltung angemeldet worden, oder seit einer solchen Anmeldung, ohne daß dieselbe wiederholt worden, zehn Jahre nd; 8 1 das Zeichen nach §. 3 nicht hätte eingetragen wer⸗ 88 rsen. Die erste Eintragung und ““; Sng Zeichens ird im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ bekannt ge⸗ 8 Die fef h öö der Eintragung hat der ber der Firma zu tragen. b “ nar desrech⸗ Eintragung eines Zeichens, welches landesgesetzlich nicht geschützt ist, wird eine Gebühr von 50 Mark entrichtet. Von solcher Zeichen, welche bis zum Verkehr allgemein als Kennzeichen Gewerbetreibenden gegolten haben, entbinden. 1 Fintragungen und Löschungen geschehen unentgeltlich. Ln Kecht u“ oder deren Verpackung mit einem für diese Waaren zum Handelsregister angemeldeten Zeichen zu versehen oder auf solche Art bezeichnete Waaren in Verkehr zu bringen, steht dem Inhaber derjenigen Firma, für welche zuerst die Anmeldung bewirkt ist, ausschließlich zu. .9. Auf Waarenzeichen, welche landesgesetzlich geschüt find, ferner auf solche Zeichen, welche bis zum Beginn des Jahres 1875 im Verkehr ee als b “ rbetreibenden gego 8 eines bestimmten “ Hnagehegazten J Seees ein Recht erwerben, so⸗
Entrichtung einer Gebühr für die Eintragung 1ee g Beginn des Jahres 1875 im der Waaren eines bestimmten können die Landesregierungen
die Anmeldung außer den
Niemand ein Recht erwerben.
des Ersteren widerrechtlich bezeichnet,
n, Freitag,
IITellllllkeeeee
§. 10. Durch die Anmeldung eines Waarenzeichens, welches Buchstaben oder Worte enthält, wird Niemand gehindert, seinen Namen oder seine Firma, sei es auch in abgekürzter Gestalt, zur Kennzeichnung seiner Waaren zu gebrauchen.
Auf Waarenzeichen, welche bisher im freien Gebrauche aller oder gewisser Klassen von Gewerbetreibenden sich befunden haben, oder deren Eintragung nicht zulässig ist, kann durch Anmeldung
§. 11. Der Inhaber einer Firma, für welche ein Waaren⸗ zeichen eingetragen ist, hat dasselbe auf Verlangen desjenigen, welcher ihn von der Benutzung des Zeichens auszuschließen be⸗ rechtigt ist, oder sofern das Waarenzeichen zu den im §. 10 Absatz 2 erwähnten gehört, auf Verlangen eines Betheiligten löschen zu lassen. §. 12. Das durch die erlangte Recht erlischt: 1) mit der Zurücknahme der Anmeldung, oder mit dem Antrage auf Löschung Seitens des Inhabers der berechtigten Firma; 2) mit dem Eintritte eines der im §. 5 Nr. 1 bis 3 be⸗ eichneten Fälle.
28. 8 Jeder inländische Produzent oder Handeltreibende welcher Waaren oder deren Verpackung mit einem für den Ersteren nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützenden Waarenzeichen oder mit dem Namen oder der Firma ( im Wege der Klage bean⸗ diese Be⸗
Anmeldung eines Waarenzeichens
kann gegen denjenigen,
tragen, daß derselbe für nicht berechtigt erklärt werde, zeichnung zu gebrauchen. Desgleichen kann der Produzent oder Handeltreibende gegen denjenigen, welcher dergleichen widerrechtlich bezeichnete Waaren in Verkehr bringt oder feilhält, im Wege der Klage beantragen, daß derselbe für nicht berechtigt erklärt werde, so bezeichnete Waaren in Verkehr zu bringen oder feil zu halten. 8
. K. 14,,„Fe hsüer drese Gesetes 88-fchcsen en SFentlich zeichen oder mit dem Namen oder der Firma eines inländischen Produzenten oder Handeltreibenden widerrechtlich bezeichnet oder wissentlich dergleichen widerrechtlich bezeichnete Waaren in Ver⸗ kehr bringt oder feilhält, wird mit Geldstrafe von einhundert⸗ fünfzig bis dreitausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft und ist dem Verletzten zur Entschädigung ver⸗ pflichtah Strafverfolgung e auf Antrag ein.
.15. Statt jeder aus diesem nist “ kann -- Verlangen des Beschädigten neben der Strafe auf eine an ihn zu erlegende Buße bis zum Betrage von 5000 Mark erkannt werden. Für diese Buße haften die zu derselben Verurtheilten als Gesammtschuldner. b .
Eine erkannte Buße schließt 53 Geltendmachung eines wei⸗ ädigungsanspruchs aus. 8 ö“ 8 8 Schaden entstanden ist, und wie hoch 2 derselbe beläuft, das Gericht unter Würdigung ände nach freier Ueberzeugung. 1 Fünigan e haneea Verurtheilung auf Grund des §. 14 so ist auf Antrag des Verletzten bezüglich der im Besitze des Verurtheilten befindlichen Waaren auf Vernichtung der Zeichen auf der Verpackung oder den Waaren, oder, wenn die Be⸗
Anuf Waarenzeichen,
Gesetze entspringenden Ent⸗
seitigung der Zeichen in anderer Weise nicht möglich ist, auf Verurtheilung im “ 8 ben ten die Befugniß zuzusprechen, die Verurtheilung. Fee des Verurtheilten öffentlich bekannt zu machen. Die Art der Bekanntmachung, sowie die Frist zu derselben ist in dem immen. 1 Uaiheh h bePer dem Inhaber eines SS eines Na⸗ oder einer Birma nach Inhalt dieses — b Schut wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß das Waarenzeichen, der Name oder die Firma mit Abänderungen wiedergegeben sind, welche nur durch Anwendung besonderer Aufmerksamkeit ür werden können. wahrgen RennePargerliche Rechtsstreitigkeiten, in welchen durch die Klage ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes erhoben 2* gelten im Sinne der Reichs⸗ und Landesgesetze als Handels⸗ sachen. b 20. Auf Waarenzeichen von Gewerbetreibenden, we che im nsg. Auf eheisnzederlaffung nicht besitzen, sowie auf die Namen oder die Firmen ausländischer Produzenten oder Handeltreibenden finden, wenn in dem Staate, wo ihre Nieder⸗ lassung sich befindet, nach einer in dem Reichs⸗Gesetzblatt ent⸗ haltenen Sh. aes dles deutsche Waarenzeichen, Namen und Firmen einen Schutz genießen, die Bestimmungen dieses Gesetzes Anwendung, jedoch in Ansehung der Waarenzeichen (§. 1) mit aben: “ eines Waarenzeichens hat bei dem Han⸗ delsgerichte in Leipzig mit der Erkärung zu erfolgen, daß sich der Anmeldende für Klagen auf Grund dieses Gesetzes der Ge⸗ richtsbarkeit des genannten Gerichts unterwirft; 8 2) mit der Anmeldung ist der Nachweis zu verbinden, aß in dem fremden Staate die Voraussetzungen erfüllt sind, unter welchen der Anmeldende dort einen Schutz für das Zeichen
beanspruchen kann; f ündet ein Recht auf das Zeichen “ in dem fremden Staate der
nur insofern und auf so lange, als
Erfolgt die
allgemein anerkannten Inhabern
fern diese vor dem 1. Oktober 1875 die Anmeldung bewirken
Anmeldende in der Benutzung des Zeichens geschützt ist.
Vernichtung der Verpackung oder der Waaren selbst zu erkennen.
Gesetzes gewährte
Dezember, Abends.
§. 21. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Mai 1875 in Kraft. welche bis zu diesem Tage landesgesetz⸗ lich geschützt waren, finden jedoch die landesgesetzlichen Bestim⸗ mungen noch bis dahin, daß die Anmeldung nach Maßgabe gegenwärtigen Gesetzes erfolgt ist, längstens bis zum 1. Oktober 1875 Anwendung. 1 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 8 Gegeben Berlin, den 30. November 1874. 8 (E. Ss.) Wilhelm. 113“ Fürst von Bismarck.
Zu Büren im Regierungsbezirke Minden, zu Lüdinghau sen im Regierungsbezirke Münster und zu Waldbroel im Regierungs⸗ bezirke Cöln werden am 16. Dezember cr. Reichs⸗Telegraphen⸗Stationen mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden. 8 Cöln, den 30. Nopember 1874. “ Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
Das 28. Stück des Reichs⸗Gesetzblattes, welches heute aus⸗ ben wird, enthält unter . Sen 2 über Markenschutz. Vom 30. No⸗
Nr. 1026 das Gesetz den 4. Dezember 1874.
vember 1874. Berlin, Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Der Wahl des Prorektors am Gymnasium in Jauer Dr. kunß sUezrke Aoedier vie eruethochstẽ Bestät güng zsl ertheflen.
Berlin, 4. Dezember.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sach⸗ und .
e Königliche Hoheit die Großherzogin⸗Mutter von Meclenburg⸗Schwerin sind gestern Abend hier ein⸗ getroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen. 8
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 2 F. In der Realschule in Eassel ist die Beförderung der ordent⸗ öu Dr. Etzich, Dr. Hornstein und Dr. Siebert zu Oberlehrern genehmigt worden. Dem Genremaler W. Amberg, so⸗ G. Spangenberg zu Berlin ist der Titel
worden.
sen
sowie dem Historienmaler „Professor“ beigelegt
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das dem Ingenieur und Direktor in der Sächsischen Ma⸗ schinenfabrik (Aktien⸗Gesellschaft) zu Chemnitz in Sachsen - bert Wittig unter dem 21. Februar 1873 ertheilte Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung an Streichgarn⸗Vorspinn⸗Krempeln zum Zede len des Wollfließes in Bänder, soweit solche für neu un eigeüthüͤmüich erachtet worden,
ist aufgehoben. 1
Das dem Ingenieur Georg Leach zu Leeds in der Graf⸗
schaft Vork unter dem 1. Oktober 1873 ertheilte Patent: auf eine Maschine zur Doublirung des Wollfließes und zur Verwandlung desselben in ein endloses Band und auf eine Maschine zum Zertheilen dieses endlosen Bandes 9. lange Stücke, auf beide Maschinen in der durch Zei huung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, “ mand in der Benutzung der bekannten Theile beider Ma⸗ schinen zu beschränken, 8
ist aufgehoben.
Ministerium für
Justiz⸗Ministerium.
tzrichtern sind ernannt: der Gerichts⸗Assessor von za greerhten, sag ngern bei dem Kreis ericht i abelschwerdt, mit der Funktion als Gerichts⸗Kommissarius i dannesg der Gerichts⸗Assessor Behrens bei dem Kreisge Gleiwitz, mit der Funktion als Gerichts⸗Kommissarius in Tos der Gerichts⸗Assessor von Niebuhr bei dem Kreisgericht in Siegen, der Gerichts⸗Assessor Fenner bei dem Kreisgericht in Bochum, der Gerichts⸗Assessor Mayer bei dem Kreisgericht in Culm, der Gerichts⸗Assessor Möser bei dem Kreisgericht zu Löbau in Westpreußen, und der Ger chts⸗Assessor Jäne bei dem
ö
Kreisgericht in Carthaus. 8
Angekommen: Se. Excellenz der Königliche Wirlliche Geheime Rath und Ober⸗Ceremonienmeister Graf von Still⸗ fried aus Schlesien;
Se. Excellenz der
Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Berg⸗
hauptmann Krug von Nidda aus Schlesien.