des Redacteurs ꝛc. der „Süddeutschen Post“ wegen der in einem Artikel der Nummer vom 5. v. Mts. enthaltenen Beleidigung des Reichstags nachsucht. Auf den Vorschlag des Präsidenten v. Forckenbeck wurde dieses Schreiben der Geschäftsordnungs⸗ Kommission überwiesen. — Hierauf wurde die zweite Be⸗ rathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1875 fortgesetzt, welche mit der Prüfung des Spezialetats für das Reichs⸗Eisenbahnamt (S. Nr. 263 d. Bl.) begann. Die Abgg. Wölffel und Traeger erhoben verschiedene Beschwerden gegen die Verwaltung der Thüringischen Eisenbahn. Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamtamts Maybach versicherte, daß die Reichsbehörden, soweit ihre Zuständigkeit reiche, die thatsächlichen Verhältnisse untersuchen und etwaigen Mißständen abhelfen würden. Der Abg. Richter (Meißen) plaidirte gegen die von den Bahnen beschlossenen Tariferhöhungen, welche er als einen großen wirthschaftlichen Fehler bezeichnete; er erwartete vom Bundesrathe eine baldige Beseitigung der Tariferhöhung. Gegen ihn äußerte sich mit Entschiedenheit der Abg. von Unruh, der die wirthschaftlichen Ansichten des Vorredners für grundfalsch erklärte. Der Präsident Maybach betonte, daß die Regierung eine vorübergehende Tariferhöhung zugelassen habe, weil die finanziellen Verhältnisse der meisten Eisenbahnen einer solchen Aushülfe bedürften. Die einzelnen Positionen des Etats für das Reichs⸗Eisenbahn⸗ Amt wurden hierauf bewilligt. Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die Berathung des Spezialetats für das Auswär⸗ tige Amt ein.
— In der Woche vom 15. November bis 21. November 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: — Mark 20⸗Mark⸗ stücke, 518,120 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 138,950 Mark 5⸗Markstücke, 438,903 Mark 1⸗Markstücke, 240,585 Mark — Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 65,316 Mark 40 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 77,323 Mark 80 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 53,937 Mark 60 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 22,676 Mark 30 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 874,580,500 Mark 20⸗Markstücke, 217,308,350 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 415,145 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 29,645,550 Mark 1⸗Markstücke, 8,563,604 Mark — Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4,428,034 Mark 10 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 1,102,643 Mark 40 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1,523,398 Mark 43 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 602,133 Mark 95 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 874,580,500 Mark 20⸗Markstücke, 217,826,470 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 554,095 Mark 5⸗Mark. stücke, 30,084,453 Mark 1⸗Markstücke, 8,804,189 Mark — Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4,493,350 Mark 50 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 1,179,967 Mark 20 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1,577,336 Mark 3 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 624,810 Mark 25 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Gold⸗ münzen: 1,092,406,970 Mark; an Silbermünzen: 39,442,737 Mark — Pf.; an Nickelmünzen: 5,673,317 Mark 70 Pf.; an Kupfermünzen 2,202,146 Mark 28 Pf.
— Nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 9. November cr. wird eine Ehe auf den Antrag eines der beiden Ehegatten getrennt, wenn die begründete Vermuthung vorliegt, daß der andere Ehegatte sich eines wirklichen Ehebruches habe zu Schulden kommen lassen. Einer solchen Vermuthung gegen⸗ über kann der eidlichen Aussage derjenigen Person, mit welcher der schuldige Chegatte die Ehe gebrochen haben soll, kein Glauben geschenkt werden.
— Die neue Rang⸗ und Quartier⸗Liste der König⸗ lich Preußischen Armee für das Jahr 1874, nebst den Anciennetätslisten der Generalität und der Stabs⸗Offiziere der Armee, ist in diesen Tagen in der Königlichen Hofbuchhandluug von E. S. Mittler und Sohn hierselbst erschienen. Wir be⸗ halten uns vor, in einer der nächsten Nummern ausführlich auf dieselbe zurückzukommen.
— S. M. S. „Hertha“ ist am 20. November cr. auf der Rhede von Funchal (Madeira) angekommen und beabsichtigte am 24. desselben Monats, Nachmittags, die Reise nach Rio de Janeiro fortzusetzen.
Cöln, 4. Dezember. Die jüngste Nummer des Amtsblattes der hiesigen Königlichen Regierung enthält folgenden Erlaß vom 20. November, die Erxichtung altkatholischer Pa⸗ rochieen zu Cöln und Bonn betreffend:
„Nachdem durch Reskript des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 31. Oktober I. J. zur Konstituirung einer altkatholischen Parochie Cöln und einer alt⸗katho⸗ ischen Parochie Bonn unter den Modalitäten, wie dieselben in den
on uns und dem katholischen Bischof Joseph Hubert Reinkens am⸗ 12. Oktober J. J. vollzogenen Erektions⸗Urkunden niedergelegt sind, die Genehmigung ertheilt worden ist, wird dies hierdurch mit dem Be⸗ merken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Mitglieder der die Parochie Cöln bildenden Gemeinde alle diejenigen im Regierungs⸗ ezirke Cöln mit Ausnahme der Kreise Bonn, Rheinbach und des Siegkreises wohnhaften Katholiken, Mitglieder der die Parochie Bonn bildenden Gemeinde alle diejenigen im Kreise Bonn, Rheinbach und im Siegkreise wohnhaften Katholiken sind, welche ihren Willen, diesen resp. Gemeinden anzugehören, vor den von uns beauftragten Beamten zu Protokoll erklärt haben oder welche in Zukunft bei den resp. Kirchenvorständen sich anmelden oder von dazu berechtigten Personen angemeldet werden.“
Bayern. München, 3. Dezember. Dem im nächsten Monat wieder zusammentretenden Landtage wird der Militär⸗ Etat für 1875 und eventuell ein Gesetzentwurf in Betreff der Erwerbung der bayerischen Ostbahnen zugehen. Von bereits vor⸗ liegenden Arbeiten hat derselbe zu erledigen: den Entwurf eines neuen ee-a a, g; für die Kammer der Abgeordneten, den Ge⸗ setzentwurf, bezw. Ausscheidung der Zuständigkeit der Königlichen Polizei⸗Direktion und des Magistrats in München, den Gesetz⸗ entwurf, bezw. der Brandversicherungs⸗Anstalt für Gebäude ꝛc.
— Die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst in der Armee ist, nach der „Allg. Ztg.“, im Laufe des Jahres 1874 in Bayern 1636 jungen Leuten ertheilt worden, und zwar: von der Prüfungskommission: in München an 352, Landshut 100, Augsburg 161, Regensburg 255, Bayreuth 90, Ansbach 152, Würzburg 270 und Speyer 256. Ertheilt wurde die Berechtigung an 1387 auf Grund von vorschriftsmäßigen Zeugnissen von als berechtigt anerkannten Lehranstalten in Bayern, und an 23 auf Grund solcher Zeugnisse von hierzu be⸗ rechtigten Lehranstalten in den anderen deutschen Bundesstaaten, dann an 226 auf Grund des abgelegten Examens. hatten die Berechtigung nachgesucht, waren aber abgewiesen worden: 68 wegen Unzulänglichkeit der vorgelegten Papiere und 203 weil sie in dem abgelegten Examen nicht bestanden sind.
Württemberg. Ueber die Einweihung des Krieger⸗ denkmals in Stuttgart am 2. d. M. entnehm wir dem
8 11“ 81“
Das schöne und großartige Grabmonument, welches den hier be⸗ grabenen Gefallenen des deutschen Krieges auf dem Fangelsbachkirch⸗ hof errichtet ist, wurde heute, als am Gedenktage der zweiten Schlacht bei Champigny⸗Villiers, in feierlicher Weise eingeweiht. Um 2 Uhr Nachmittags fand sich zur Theilnahme an der Feier eine zahlreiche Festversammlung ein, welche sich unter der Leitung des engeren Comité's für Errichtung des Denkmals am Portal des Friedhofes aufstellte, um daselbst die Ankunft Sr. Majestät des Königs zu erwarten. Unter den Herren, die si zur Theilnahme an der Feier dahin begeben hatten, bemerkten wir nächst Comitémitgliedern, dem Feldpropste und den ausführeuden Künstlern Se. Königliche Hoheit den Herzog Eugen von Württemberg, Se. Hoheit den Prinzen Hermann zu Sachsen⸗Weimar, den König⸗ lich preußischen Gesandten Freiherrn von Magnus, den König⸗ lich baverischen Gesandten Grafen Tauffkirchen, den hessischen Ge⸗ sandten v. Breidenbach, den kommandirenden General des XIII. (König⸗ lich württembergischen) Armee⸗Corps Herrn v. Schwartzkoppen, den Chef des Kriegsdepartements General v. Wundt, die übrige Generalität, den Generalstab, die Offiziere der hiesigen Garnison, Deputationen der Re⸗ gimenter der übrigen Garnisonen, die Militärbeamten. Auch von Straß⸗ burg waren zahlreiche Offiziere erschienen, voran der kommandirende General des XV. Armee⸗Corps Hr. v. Fransecky und Oberst Frhr. v. Gaisberg. Weiter waren die Angehörigen der hier beerdigten Krieger anwesend. Eingefunden hatte sich ferner der Stiftungsrath und der Bürgerausschuß von Stuttgart, der Verwaltungsausschuß der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung, der Sanitätsverein mit den Vorständen der wäh⸗ rend des Krieges zur Pflege der verwundeten und erkrankten Krieger benützten Spitäler; das weitere Comité für das Denkmal mit den übrigen eingeladenen Theilnehmern an der Feier; der Kriegerverein u. s. w. Präzis 2 ½ Uhr kamen Se. Majestät der König mit Höchst⸗ ihrem General⸗Adjutanten Frhr. v. Spitzemberg an und begaben Sich, von dem Minister des Innern als Vorstand des Comités begleitet, und von den Theilnehmern an der Feier gefolgt, zu dem mit Tannen⸗ reisern eingefaßten Denkmal. Die Versammlung nahm am Denkmal Aufstellung. Nachdem die Militärmusik einen Choral vorgetragen hatte, hielt der Feldpropst Prälat v. Müller vom Fuß des Denkmals aus eine die Herzen ergreifende Anrede, in welcher die diesem Redner eigenthümliche Kraft und mannhafte Begeisterung zum erhebenden Ausdruck kam und allen Hörern sich mittheilte. Das herrliche Denk⸗ mal, unter welchem deutsche Brüder aus allen Stämmen in ewigem
des großen deutschen Vaterlandes hin, zugleich aber als eine Mahnung zur Treue gegen das Vaterland. Stein und Erz reden aus diesem Denkmal heraus, sie sprechen die kräftige Sprache der Treue und der Tapferkeit, für uns und die spätesten Geschlechter. Nachdem der geist⸗ liche Redner geendet, trat der Vorstand des Comités, der Hr. Mi⸗ nister des Innern v. Sick, an das Denkmal heran, verlas die Urkunde über die Uebergabe des Kriegerdenkmals an die Stadt Stutt⸗ gart. — Darauf übergab der Herr Minister dem Ober⸗Bürgermeister von Stuttgart Dr. Hack die Urkunde, worauf dieser Namens des Stiftungsraths und der bürgerlichen Kollegien erklärte, daß dieselben das herrliche Kunstwerk, mit welchem der Stadt ein patriotisches Ehrendenkmal gestiftet worden, in dauernden Schutz und bleibendes Eigenthum übernehmen. Der Ober⸗Bürgermeister dankte den König⸗ lichen Majestäten und den Kaiserlich Deutschen Majestäten für die Förderung, den Mitgliedern des Comités, den Künstlern, den Spen⸗ dern allen für die Durchführung des gelungenen Werkes, und gelobte, daß das Denkmal für immer, auch wenn der Friedhof einst geschlossen werden sollte, erhalten, geschützt und würdig im Stand solle erhalten werden. Die Bürgerschaft werde in diesem Denk⸗ mal für alle Zukunft ein würdiges Erinnerungszeichen an die patrio⸗ tische Aufopferung der Söhne Deutschlands und eine Mahnung er⸗ blicken, dem Vaterland unwandelbare Treue zu bewahren. — Mit einem Choral schloß die ergreifende Feier, eine würdige Einweihung des herrlichen Monumentes, in dessen Anblick nach der schönen Feier viele aus der Versammlung noch bewundernd verweilten. Es bleibt eine unvergeßliche Stunde für glle Theilnehmer: das unwirthliche Wetter, welches die ganze Dauer der Feier begleitete, schien gleichsam nur ein leises Gemahnen an jene harten Stunden, wo vor 4 Jahren unsere Tapferen dem übermächtigen Feind Stand hielten, und Viele zum Tod verwundet, frierend, draußen auf dem Blachfeld lagen.
Das Denkmal ist, wie die Urkunde meldet, nach dem Ent⸗ wurf des Professors A. Gnauth angefertigt, der auch die Arbeiten leitete; Bildhauer Rau schuf das Modell des Standbilds, Bildhauer Specht das Modell des Schildes und Löwenkopfes am Sarkophag, Erzgzießer W. Pelargus besorgte die Erzgußarbeiten, Bildhauer Macholdt die Steinhauerarbeit.
Die zehn Erztafeln an dem Unterbau des Denkmals enthalten die Namen der 138 auf dem Fangelsbach⸗ und Hoppenlaufriedhof dahier beerdigten deutschen Krieger aus dem Feldzuge 1870/71. Es be⸗ finden sich unter denselben 10 württembergische, 5 preußische Offi⸗ ziere, 11 württembergische Portepeefähnriche, Offiziers⸗Aspiran⸗ ten und Freiwillige, 1 wärttembergischer, 1 bayerischer Militär⸗ beamter, 5 württembergische, 8 preußische, 3 bayerische Unteroffi⸗ zicre, 10 bayerische, 3 hessische, 22 preußische, 6 sächsische und 53 württembergische Soldaten.
Aunuf den Eckpostamenten erheben sich 4 Bronze⸗Kandelaber. Den Sarkophag krönt ein Erzstandbild: das dankbare Vaterland, auf die Gräber Kränze niederlegend.
Die das Denkmal umgebenden Gräber werden entsprechend an⸗ gepflanzt und mit einer gemeinsamen Umfriedigung versehen.
— Am 30. v. Mts. hat die Einweihung des von dem ver⸗ storbenen Königlichen Leibarzt Staatsrath Dr. v. Ludwig ge⸗ gründeten Hospitals Charlottenhülfe hier unter Betheiligung einer Versammlung von etwa 40 Personen, welcher auch die Prin⸗ zessin Marie anwohnte, stattgefunden.
Baden. Karlsruhe, 3. Dezember. Zur Vorfeier des Geburtsfestes Ihrer Königlichen Hoheit der Groß⸗ herzogin fand gestern Abend ein Zapfenstreich der Kapellen der hiesigen Garnison statt, ebenso heute früh eine Serenade vor dem Großherzoglichen Schloß. Mittags wurde eine glänzende Parade vor dem Theatergebäude abgehalten.
— (F. J.) Das Ministerium des Innern hat Schen⸗ kungen zur Pfarrkirche in Wangen (im Betrage von 202 Fl.) die Genehmigung so lange versagt, als die Schenkgeber auf der beigefügten, dem Art. 4 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Altkatholiken zuwiderlaufenden Bedingung, nach welcher die Gegenstände jener Schenkungen „ausschließliches Eigenthum der römisch⸗katholischen Kirchengemeinschaft sein sollen“, bestehen. Das erzbischöfliche Kapitalsvikariat hat unterm 12. November diesen Standpunkt des Ministeriums zu widerlegen versucht, letz⸗ teres blieb aber bei seiner Entschließung.
Hessen. Darmstadt, 2. Dezember. Prinz und Prinzessin Ludwig sind von Karlsruhe wieder hierher zurückgekehrt. — Der Herzog von Coburg ist zu einem Be⸗ suche bei denselben auf der Durchreise hier eingetroffen. — Gestern ist der Prinz Gustav von Wasa auf der Reise nach Wien hier angekommen und bei dem Prinzen Carl abgestiegen.
Mecklenburg. Schwerin, 4. Dezember. Der Toast Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs auf Se. Majestät den Kaiser bei dem Festdiner am Tage der Denkmalsenthüllung lautete nach den „Meckl. Anz.“ wörtlich wie folgt:
„Meine Herren! Wir haben heute eine Denksaͤule enthüllt zum Andenken an die Gebliebenen des Mecklenburger Landes. Sie soll die Namen derselben lebendig erhalten von Geschlecht zu Geschlecht, soll der Dank des Landes sein für seine Söhne, zugleich ein ehrendes Zeugniß dessen, was das Land in jenen ernsten Tagen geleistet. Ich danke Ihnen Allen, die heute bei dieser Feier erschienen sind. Ich
„St. A. f. W.“ Folgendes:
den
Frieden verbunden gebettet sind, stellte er als ein Bild der Einigkeit
“ I“ 11“ 8 8 L1“ herbeigekommen sind, um uns zu ehren, die damals Noth und Kampf, aber auch Ehre und Sieg mit uns getheilt. Es ist mir eine un⸗ beschreibliche Freude, wieder einmal kameradschaftlich mit Ihnen ver⸗ einigt zu sein. Den Dank Ihnen auszusprechen für das, was damals von Ihnen geleistet worden, das ist nicht meines Amtes, das hat unser Kaiser und Kriegsherr gethan, der seine Armee kennt und liebt, und für den zu siegen und zu sterben sie immer bereit ist, wenn er einmal wieder rufen sollte. Deß zum Zeugniß erheben wir die Glä⸗ ser und rufen: Se. Majestät der Kaiser lebe hoch!⸗
— Der Herzog Ernst von Sachsen⸗Altenburg und der Herzog Paul Friedrich, sowie der Fürst Günther von Schwarzburg⸗Rudolstadt sind gestern Nachmittag von hier wieder abgereist.
Anhalt. Dessau, 4. Dezember. Die Gesetz⸗Samm⸗ lung für das Herzogthum Anhalt (Nr. 365 u. 366) enthält eine Be⸗ kanntmachung, die Uebertragung der Leitung der Auseinander⸗ setzungsgeschäfte (Separationen und Ablösungen) in Anhalt auf die Königlich preußischen Auseinandersetzungsbehörden betreffend, und das Gesetz, betreffend Abänderungen und Ergänzungen der Se⸗ parations⸗ und Ablösungsgesetze.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 4. Dezember. Zur Erinnerung an die glorreichen Kriegsthaten im Jahre 1870/71 wird nun auch in unserer Stadt, wie es schon in der Stadt Greußen geschehen, ein Denkm al errichtet werden; es ist vom Fürstlichen Ministerium dem hiesigen Krieger⸗ verein gestattet worden, durch eine Hauskollekts in der Fürst⸗ lichen Unterherrschaft die nöthigen Mittel zu beschaffen.
Reuß j. L. Gera, 3. Dezember. (L. Z.) Nächsten Montag wird der Landtag seine öffentlichen Sitzungen wieder beginnen und zunächst den Bericht der zur Prüfung der Rechts⸗
gewählten Kommission in Berathung ziehen. Der Bericht er⸗ kennt das hochherzige Entgegenkommen Sr. Durchlaucht des Fürsten betreffs der Tilgung der Papiergeldschuld für das Land nochmals dankbarst an, meint aber, es offen aussprechen zu müs⸗ sen, daß nur durch eine dauernde und namhafte Unterstützung der Staatskasse durch die Kammerkasse das Staatswesen im Stande sein werde, den an dasselbe herantretenden Anforderun⸗ gen zu genügen. In dem Kommissionsberichte ist daraufhin weiter erwähnt, daß die oben erwähnte hochherzige Entschließung Sr. Durchlaucht des Fürsten zu der Erwartung berechtige, er werde diese Frage, die im eigentlichen Sinne des Wortes eine Lebens⸗ und Existenzfrage unseres Staatswesens sei, einen baldigen und allseitig befriedigenden Abschluß erhalten. Im Uebrigen spricht der Kommissionsbericht sein Bedenken aus dar⸗ über, daß der Staatshaushalts⸗Etat, wie er vom Ministerium dem Landtage vorgelegt worden, drei Ausgabeposten von bedeu⸗ tender Höhe nicht aufgenommen habe, und zwar die für Reichs⸗ zwecke, für Tilgung der Papiergeldschuld und für Eisenbahn⸗ garantien. Durch den Wegfall dieser Ausgabeposten sei es mög⸗ lich geworden, bei einer Einnahme von 826,466 M. und einer Ausgabe von 766,806 M. mit einem Ueberschuß von 59,660 M. ab⸗ zuschließen. Eine derartige Aufstellung sei indessen nicht geeignet, ein vollständig klares Bild über die Finanzlage unseres Staates zu geben. Um ein solches zu erhalten, sei es nothwendig, wenigstens die Po⸗ sitionen für Reichszwecke und für Eisenbahngarantien unter die Ausgaben mit aufzunehmen, weil für diese eine gegenüberstehende Einnahme oder Deckung, wie bei der Papiergeldschuld, durchaus nicht vorhanden sei. Mit Hinzurechnung der nichtetatisirten Aus⸗ gaben entstehe aber anstatt des Ueberschusses von 59,660 M. ein Defizit von ca. 100,000 M. Dieses Defizit durch Vermehrung der Steuertermine zu decken, sei um so bedenklicher, als die Steuerkraft des Landes hinlänglich angespannt und außerdem durch die gegenwärtig mißlichen Geschäftsverhältnisse auch die Industrie unseres Landes lähmend beeinflußt sei. Im Hinblick auf die französische Kriegsentschädigung tritt die Kommisston dem von Sr. Durchlaucht dem Fürsten durch das Ministerium gemachten Vorschlag bei: dieselbe vorläufig als Kapitalfond zu benaher und die Zinsen desselben zur laufenden Einnahme zu verwenden.
Lübeck, 3. Dezember. In seiner gestrigen Sitzung wählte der Senat an Stelle des verfassungsmäßig mit Neujahr vom Vorsitz zurücktretenden Bürgermeisters Dr. Curtius den Senator Dr. Theodor Behn zu seinem Vorsitzenden mit dem Titel Bür⸗ germeister für die Jahre 1875 und 1876. Derselbe bekleidete diesen Ehrenposten schon einmal in den Jahren 1871 und 1872.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. Dezember. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus nahm heute die Spezialberathun
des Budgets vor. Bei der Debatte über den den Ministerrat
betreffenden Titel erklärte der Minister⸗Präsident, Fürst v. Auers⸗ perg, gegenüber den gegen die Kreirung eines eigenen Ministers für die Presse und eines Ministers ohne Portefeuille gerichteten Aeußerungen der Abgg. Ditte und Stendel, das gegenwärtige Kabinet bilde ein harmonisches Ganze, in welchem die beiden er⸗ wähnten Minister nothwendig seien. Es gebe keinen Sprech⸗ Minister und keinen Preß⸗Minister. Was die offiziösen Zeitungen betreffe, so sei man an gewisser Seite gewöhnt, offiziöse Zei⸗ tungen solche zu nennen, welche den moralischen Muth hätten, auf die Regierung nicht loszuschlagen; ihm (dem Minister⸗Prä⸗ sidenten) sei die Unabhängigkeit mancher sogenannten offiziösen Blätter lieber, als die Unabhängigkeit mancher sogenannten un⸗ abhängigen Blätter. Der Titel, betreffend den Ministerrath, wurde darauf angenommen.
Pest, 3. Dezember. Die „Pester Correspondenz“ meldet, daß die Wahl des Bischofes Roman von Arad zum rumäni⸗ schen Metropoliten in Hermannstadt mit 51 gegen 31 Stimmen, die Popea erhielt, erfolgte, und daß diese Wahl bestimmt die Bestätigung erlangen werde.
— 4. Dezember. Der Finanzausschuß hat heute seine Berathungen über die Indemnitätsvorlage für das erste Quartal 1875 fortgesetzt und die letztere nunmehr genehmigt. Sämmt⸗ liche 10 dem Ausschusse angehörigen Mitglieder der Deakpartei stimmten für die Vorlage, gegen dieselbe stimmten die 4 anderen zur Opposition gehörenden Deputirten. Der Minister⸗Präsident sprach seine Bereitwilligkeit aus, auch im Hause die Erklärung zu Protokoll zu geben, daß die Regierung den pro 1875 präli⸗ minirten Betrag nicht überschreiten, sondern, wenn irgend möglich, noch reduziren werde, obgleich die Indemnität auf Grund des Budgets von 1874 ertheilt werde.
Agram, 3. Dezember. Der in den mehrtägigen Konfe⸗ renzen unter dem Vorsitze des Banus bei der Landesregierung mit Rücksicht auf die bevorstehende Reorganisation der politischen und der Justizverwaltung verfaßte Gesetzentwurf über den Lan⸗ desvoranschlag pro 1875 findet in den diesen Königreichen nach dem Ausgleichsgesetze zukommenden und vom ungarischen Finanz⸗Ministerium mit drei Millionen berechneten 45 pCt. der
danke ganz besonders den alten Kameraden, welche von nah und fern
Landeseinnahmen seine vollkommene Bedeckung. Kroatien und
verhältnisse des Domanialvermögens im Fürstenthum Reuß j. L.
bereitungs⸗ und Kriegsschule werden
Slavonien wird im kommenden Jahre auf 40,000 Fl. mehr als im laufenden Jahre verwenden und zur
Systemistrung neuer Posten für Verwaltungsbeamte und für organisation genügende Mittel er⸗
die Durchführung übrigen.
Belgien.
Brüssel, 4. Dezember. (W. T. B.) In der Sitzung der Deputirtenkammer stand heute die am Dienstag angekündigte Interpellation des Abg. Defuissaux über die Handhabung des Gesetzes über die Auslieferungen und Ausweissungen zur Berathung. Defuissaux begründete eine Interpellation und führte namentlich den Fall eines ge⸗ wissen Taboureau an, der an Frankreich ausgeliefert worden sei. Der Justiz⸗Minister hob in seiner Erwiderung hervor, daß diese Auslieferung nicht wegen politischer, sondern wegen gemeiner Verbrechen stattgefunden habe. ☚
Frankreich. Paris, 2. Dezember. Das „Bulletin francais“ veröffentlicht den bereits mehrfach erwähnten Gesetz⸗ entwurf, betreffend den Generalstabsdienst, welchen der Kriegs⸗Minister in der Nationalversammlung einbringen wird nebst den einbegleitenden Motiven. Die Vorlage besteht aus 36 Artikeln und enthält im Wesentlichen folgende Bestimmungen:
„Art. 1. Die Offiziere des Generalstabs verbleiben in den ihnen durch die bisherigen Ordonnanzen angewiesenen Funktionen. Juner⸗ halb des Generalstabs⸗Corps besteht eine Abtheilung für Geodäsie, deren Zusammensetzung näher von dem Kriegs⸗Minister bestimmt wird. Art. 2. Die Ecole d'Application besorgt nicht mehr die direkte Rekrutirung des Generalstabs, aber sie besteht unter dem Namen „Ecole de préparation à 1Etat-wajor“ fort. Art. 3. Sie hat die Aufgabe, die in der Schule von Saint⸗Cyr empfangene Ausbildung zu vervollständigen und die jungen Leute für die nach Art. 7 ein⸗ zuführende „Ecole supérieure de Guerre- vorzubereiten. Art. 4. Der Kursus in dieser Anstalt dauert zwei Jahre. Zum Eintritt be⸗ rechtigt sind Unter⸗Lieutenants, welche ein Jahr gedient, und die jun⸗ gen Leute, welche die Militärschule von Saint⸗Cyc absolvirt haben. Art. 5. Die näheren Programme bestimmt der Kriegs⸗Ninister auf Vortrag des nach Art. 30 zu gründenden Generalstabs⸗Comités. Art. 6. Nach zurückgelegtem Unterricht rücken die Unter⸗Lieutenants zu Lieutenants auf. Art. 7. Es wird eine „Ecole supérieure do uerre“ gegründet, welche die Offiziere für die höheren Grade und den Generalstabsdienst vorbereiten soll. Art. 8. Zum Eintritt in diese Anstalt berechtigt sind: 1) die Lieutenants aller Waffen, die höchstens 28 Jahre alt sind und mindestens seit vier Jahren Offiziers⸗ rang bekleiden. Die Lieutenants, welche die Vorbereitungs⸗ oder die Artillerie⸗Applikationsschule zurückgelegt baben, können sich zwei Jahre später für die Ecole supérieure de Guerre melden, wenn sie diese ganze Zeit in der Truppe gedient haben; 2) die Hauptleute aller Waffen, welche weniger als 32. Jahre alt sind; 3) die Lieutenants und Hauptleute der Marine unter denselben Bedingungen. Art. 9. Der Kursus in dieser Anstalt dauert zwei Jahre. Art. 12. Nach Ablauf des Kursus und nach Maßgabe der Prüfungen werden sämmt⸗ liche Offiziere auf eine Liste gestellt. Nummer eins bis zu der vom Kriegs⸗Minister noch zu bestimmenden Nummer erhalten das Patent und treten in den Generalstab; die übrigen erhalten das Patent und kehren zu ihrer Truppe zurück. Die ersteren werden Hauptleute im Generalstab, die letzteren Hauptleute in ihrer Truppe. Die Offiziere, welche die Prüfung nicht bestanden haben, kehren ohne jenen Vortheil zu ihren Regimentern zurück. Art. 13. Die neuen Hauptleute vom Generalstab dienen zunächst zu ihrer Ausbildung zwei Jahre in den Waffengattungen, welchen sie zuvor nicht angehört baben, also die Infanterie⸗ und Genie⸗Offiziere ein Jahr in der Kavallerie und ein Jahr in der Artillerie, die Kavallerie⸗Offiziere ein Jahr in der In⸗ fanterie und ein Jahr in der Artillerie, die Artillerie⸗Offiziere ein Jabr in der Infanterie und ein Jahr in der Kavallerie. Art. 14. Darauf werden sie der Reihe nach beschäftigt: 1) zwei Jahre in den Generalstäben der Divisionen, 2) zwei Jahre im großen Generalstab des Kriegs Ministers, worauf der Minister sie weiter je nach den Bedürfnissen des Dienstes verwendet. Art. 15. Oberst⸗Lieutenant im Generalstab wird keiner, der nicht mindestens ein Jahr als Ba⸗ taillons⸗ oder Escadrons⸗Chef befehligt hat. Art. 16. Kein General⸗ stabs⸗Oberst wird Brigade General, der nicht wenigstens achtzehn Monate lang ein Regiment befehligt hat. Im Fall der Mobilmachung bleibt jeder dieser Ober⸗Offiziere in der Stellung, welche er eben be⸗ kleidet. Art. 17 bis 21. Die mit dem Patent der Reife versehenen Offiziere bilden die Kriegsreserve des Generalstabs und machen eine ähnliche Ausbildung durch. In Kriegszeiten können sie sofort in den Generalstab versetzt werden. Art. 23 und 24 handeln vom Avance⸗ ment. Art. 25. Das Staatsoberhaupt, der Kriegs⸗Minister und die Marschälle von Frankreich behalten das Recht, einen höheren Generalstabs⸗Offizier zum Adjutanten zu haben. Die Divisions⸗ Generale dürfen einen Escadrons⸗Chef oder Hauptmann vom Gene⸗ ralstab zum Adjutanten nehmen. Kein Generalstabs⸗Offizier darf länger als drei Jahre Adjutantendienste versehen und solche nur dann wieder übernehmen, wenn er zuvor wenigstens zwei Jahre anderwärts gedient hat. In der Regiel darf ein Divisions⸗General nicht mehr als einen Adjutanten haben. Art. 26. Die Ordonnanz⸗Offiziere der Generale werden in der Infanterie den Lieutenants, in der Kavallerie den Lieutenants und Rittmeistern entlehnt, welche die Vorbereitungs⸗ oder die Kriegsschule durchgemacht haben. Die Corps⸗Komman⸗ danten dürfen zwei Ordonnanz⸗Offiziere haben, die übrigen Generale nur einen. Auch die Ordonnanz⸗Offiziere müssen spätestens nach drei Jahren anderweit beschäftigt werden. Art. 28. Die Zusammensetzung der verschiedenen Generalstäbe bestimmt in Friedens⸗ und Kriegszeiten der Minister. Während des Kriegs muß im Innern und in Algerien die für den Dienst erforderliche Zahl von Generalstabs⸗Offizieren zurückbleiben. Art. 29. Das Effektiv des Generalstabs⸗Corps be⸗ stimmt der Art. 11 des Cadresgesetzes. Art. 30. Das Generalstabs⸗ Comité besteht aus Generalen verschiedener Waffen, unter denen ehe⸗ malige Generalstabs⸗Offiziere die Mehrheit bilden müssen; zu ihnen tritt noch ein höheres Mitglied der Intendantur. Die Mitglieder des Comité's werden vom Minister, der Präsident wird vom Präsidenten der Republik ernannt. Als Sekretär fungirt ein Oberst oder Oberst⸗ Lieutenant vom Generalstab. Art. 31. Das Generalstabs⸗Comité entwirft die Programme für die Vorbereitungs⸗ und Kriegsschule, leitet die Arbeiten der Generalstabs⸗ und der mit Patent versehenen Offiziere und bringt die Verbesserungen und Reglements für den Ge⸗ neralstabsdienst in Vorschlag. Art. 32. Die Prüfungen der Vor⸗ vor dem Generalstabs⸗Comité oder einer Deputation desselben abgehalten. Art. 33. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1876 in Kraft, hat aber keine rückwirkende Kraft für die gegenwärtigen Lieutenants vom Generalstab und für die bis zu diesem Termin in der Ecole d'Application aufgenommenen Offi⸗ ziere. Art. 34—36 enthalten noch weitere Uebergangsbestimmungen.“
Versailles, 4. Dezember. (W. T. B.) Nationalver⸗ sammlung. Es wurde heute die Berathung der Gesetzvorlage über die Freiheit des Unterrichts an den höheren Lehranstalten fortgesetzt. Bischof Dupanloup trat für den Gesetzentwurf ein, während der Deputirte Challemel Lacour denselben bekämpfte. — Das linke Centrum hat den Antrag, bezüglich der Berathung der konstitutionellen Gesetzvorlagen die Initiative zu ergreifen, abgelehnt. Dasselbe will die bezüglichen Vorschläge abwarten, zu denen sich etwa die Regierung veranlaßt sehen könnte. — Der Finanz⸗Minister will im Januar einen neuen — einbringen, welcher eine Modifikation der bestehenden Steuern vorschlägt. b
Italien. Rom, 4. Dezember. (W. T. B.) Der Präsident des Senats, Des Ambrois di Nevacche, ist in der letzten Nacht plötzlich gestorben. Aus Veranlassung des Trauerfalls
haben heute der Senat und die Deputirtenkammer keine Sitzung gehalten.
Türkei. Belgrad 4. Dezember. (W. T. B.) Die Skuptschina hat auch heute noch die Adreßdebatte fortgesetzt, ein Deputirter wurde wegen seiner Aeußerungen über die Person des Fürsten, nach Beschluß der Versammlung, für einen Monat von der Theilnahme an den Sitzungen ausgeschlossen.
Rumänien. Bukarest, 3. Dezember. (W. Ztg.) Der Senat wählte den Metropoliten und Primas von Rumänien zum Präsidenten und die Herren Orestru und Weisa zu Vize⸗ Präsidenten. Nach den Kommissionswahlen in beiden Kammern verfügt die Regierung sowohl in der Deputirtenkammer wie im Senate über eine starke Majorität.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 5. Dezember. (W. T. B.) Die Einladungen zu der Fortsetzung der Brüsseler Konferenz in St. Petersburg sind Seitens der Regierung erfolgt, jedoch enthalten dieselben keine Angabe über den Zeitpunkt der Eröffnung der Konferenz, vielmehe wird in dieser Hinsicht bemerkt, daß die Regierung über den Eröffnungs⸗ termin den Mächten noch eine weitere Mittheilung zugehen lassen werde. — Heute Mittag findet auf dem Marsfelde in Gegen⸗ wart des Kaisers und des Prinzen Albrecht von Preu⸗ ßen eine Parade über das Garde⸗Korps statt. — Die Resi⸗ denz des Kaisers ist von Zarskoje⸗Sselo wieder nach Petersburg verlegt worden.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 1. Dezember. Sonntag wurde in der Adolf Frederiks⸗Kirche ein doppeltes Säkularfest gefeiert, und zwar der hundertste Jahrestag der feierlichen Einweihung der Kirche und der zweihundertste Jahres⸗ tag der St. Olofs⸗Kapelle, welche vor Erbauung der jetzigen Kirche an der Stelle derselben stand. Die Königin mit ihrem Gefolge, der Kultus⸗Minister, der Ober⸗Statthalter und andere Würdenträger wohnten der Feierlichkeit bei, die in der überfüllten Kirche ausgeführt und von einem Sängerchor von 100 Personen unterstützt wurde. 8
— Die Obersten Graf Taube, Silfverstolpe, Knorring und Vijkander sind zu General⸗Majoren, und der Oberst⸗Lieutenant Baron Beckfriis zum Hofmarschall ernannt worden. Der Mi⸗ nister des Aeußern, Graf Björnstjerna, wurde zum Serafinen⸗ Ritter ernannt.
— Der Todestag Carls XII. wurde gestern Abend in gewöhnlicher Weise vom Studenten⸗Corps in Lund mit einem Fackelzug gefeiert.
Dänemark. Kopenhagen, 2. Dezember. (H. N.) Gestern Nachmittag ist Prinz Julius (Bruder des Königs) in Fredensborg eingetroffen. Der König, der Kronprinz, sowie die Prinzen Wilhelm und Friedrich (ebenfalls Brüder des Königs) empfingen ihn am Bahnhofe.
— In der gestrigen Folkethingssitzung meldete der Präsident, daß der Minister des Innern einen Gesetzvorschlag über die Eisenbahnanlagen von Struer nach Thisted, von Aarhus nach Ryom, von einem Punkte auf der nordseeländischen Bahn nach dem Tuborger Hafen und von Kjöge nach Faxe mit einer Zweigbahn nach Storehedinge, und der Finanz⸗Mi⸗ nister einen Gesetzvorschlag über das Verbot der Entgegen⸗ nahme von schleswig⸗holsteinischen Münzen als Bezah⸗ lungsmittel, einbringen würden. Die Vorlegung dieser Ge⸗ setzvorschläge geschah in der gestrigen Abendsitzung. Der Vor⸗ schlag des Finanz⸗Ministers enthält die Bestimmung, daß es vom 1. Januar 1875 an keiner öffentlichen Kasse gestattet sein soll, schleswig⸗holsteinische Speziesmünze, lautend auf ½¼ Species oder 60 Schillinge schleswig⸗holsteinischen Courants, 2½ Species oder 40 Sch. schleswig⸗holsteinischen Crt., ¼⅛ Species oder 20 Sch. schleswig⸗holsteinischen Crt., ½⅛ Species oder 10 Sch. chleswig⸗ holsteinischen Crt., 1/12 Species oder 5 Sch. schleswig⸗holsteinischen Ert. und ½4 wS pecies oder 2 ½ Sch. schleswig⸗holsteinischen Crt. als Zahlungsmittel anzu⸗ nehmen. Von demselben Zeitpunkte an sollen diese Mün⸗ zen auch nicht als Zahlungsmittel im gewöhnlichen Verkehr be⸗ nutzt werden. Der Finanz⸗Minister bemerkte bei Vorlegung dieses Gesetzvorschlages, daß die Durchführung desselben bei der bevorstehenden Münzveränderung den Staat vor nicht unbedeu⸗ tendem Verlust schützen würde. Beim Uebergang zur Reichs⸗ markberechnung in Deutschland würden diese Münzen eingezogen, und man könne dann voraussetzen, daß ein Theil derselben über die Grenze gehen und dadurch der schnellen Verbreitung der neuen Kronenmünze ein Hinderniß entstehen würde. Er wünschte dem Gesetzvorschlage die schnellest mögliche Förderung, da das Gesetz schon am 1. Januar 1875 in Kraft treten sollte. Ver⸗ schiedene Gesetzvorschläge, welche der Marine⸗Minister und der Kriegs⸗Minister dem Reichstage in der morgigen Sitzung vor⸗ zulegen gedenken, wurden ebenfalls vom Präsidenten angemeldet.
Amerika. Buenos⸗Ayres, 3. Dezember. (W. T. B.) Der Regierung ist die amtliche Meldung zugegangen, daß sich der General Mitre mit seinem Insurgenten⸗Corps den Regierungstruppen auf Diskretion ergeben hat, nachdem er von den letzteren in die Flucht geschlagen und auf der Flucht eingeholt worden war. In der Provinz Buenos⸗Ayres ist die Ruhe wiederhergestellt. Die Regierungstruppen verfolgen den Insurgentenführer Arredondo, dessen Avantgar ll eine Niederlage erlitten hat.
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Asien. Der „Times“ wird aus Kalkutta gemeldet, daß Vakub Khan nicht gefangen gesetzt, sondern von Shir Ali Khan nur in seinem Palaste internirt ist. Letzterer hat auf die Vorstellungen, welche vom Vizekönig von Ostindien in dieser Angelegenheit an ihn gerichtet worden sind, noch keine Antwort ertheilt. — Die Regierung hat jetzt die Ueberzeugung gewonnen, daß der in Gwalior gefangen genommene angebliche Nena Sahib in Wirklichkeit nicht Rena Sahib ist, da auch der Radschah von Secindia jetzt zugiebt, daß er sich über die Identität des Ge⸗ fangenen geirrt habe.
Nr. 49 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, erausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), at folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Herausgabe
eines amtlichen Handbuches des Deutschen Reichs; Mittheilungen ůüͤber den Stand der Rinderpest; Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 2) Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. 3) Marine und Schiffahrt: Quarantaine⸗Vorschriften Vorschriften für die Einfahrt in den Hafen von Puerto Cabello in Venezuela; Nachtrag zum Verzeichniß der Kommissionen für die Prü⸗ fung der Seeschiffer ꝛc.; Beginn von Seesteuermanns⸗ ꝛc. Prüfungen. 4) Postwesen: Bekanntmachungen, betr.: Eröffnung der Eisenbahn zwischen Plauen in Sachsen und Oelsnitz im Voigtlande; Leitung des Postbetriebes auf mehreren Routen in Schleswig⸗Holstein; Eröffnung 82 Eisenbahn Dortmund⸗Lünen. Konsulatwesen: Exequatur⸗Erthei⸗ ungen ꝛc.
eingeflochten hatte: Bei aller Bereitwilligkeit, auf sachliche Anfragen bei Gelegenheit der Budgetdiskussion Avskunft zu geben, wird es mir in diesem Fall doch schwer, weil der Herr Redner eigentlich eine Frage, auf die man antworten könnte, nicht gestellt hat. Er hat die ganze Weltlage und das ganze Ausland berührt, namentlich insoweit es dem Reiche nach theilig sein könnte und im Auslande unangenehme Eindrücke macht. Aber wonach er mich eigentlich gefragt hat — ich habe sorgfältig aufgepaßt, habe es aber nicht recht entdecken können; denn eine Budgetposi⸗ tion, die hier diskutirt werden könnte, ist für diesen Ausschuß nich ausgeworfen. 1 ie An legung der Reichsverfassung, über die Kompetenz dieses Ausschusses, über die Thätigkeit seiner Mitglieder, zu denen bekanntlich Preußen nicht gehört, mit dem Herrn Vorredner zu vertiefen, das werden Sie mir hier nicht zumuthen Ihrer Zeit wegen, und ich würde es meiner Zeit wegen auch an jedem anderen Orte vermeiden. Die staatsrecht⸗ liche Erörterung dieser Fragen ist Sache der Bundesregierung und derer, die bei dem Ausschusse betheiligt sind. 4
Der Ausschuß besteht in voller Wirksamkeit, er führt die achte Nummer der verschiedenen Ausschüsse und er besteht aus dem König⸗ lich baycrischen Minister von Pfretzschner, dem Königlich sächsischen Minister von Friesen, dem württembergischen Gesandten von Spitzem⸗ berg, dem Großherzoglich badischen Minister von Freydorf, und dem Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Vertreter von Bülow; also daraus wird der Herr Abgeordnete entnehmen, was er wahrscheinlich wohl schon ohnehin gewußt hat, daß der Ausschuß zu Recht besteht und zusammentritt, so oft eines der Mitglieder auf Berufung anträgt, respektive der Königlich bayecrische Bundesbevollmächtigte ihn beruft. Das ist vielleicht schwierig, wenn der Bundesrath überhaupt nicht ver⸗ sammelt ist; gewiß wäre es auch dann thunlich, und der Aus⸗ schuß wird zusammentreten, so oft das Bedürfniß dazu vor⸗ liegt. Daß dieses Bedürfniß nicht häufig eintritt, dafür sorgt das Auswärtige Amt, idem es die verbündeten Regierungen durch metallo⸗ graphische Abschriften der wichtigeren Depeschen und durch Mitthei⸗ lung der Ergebnisse auf dem diplomatischen Gebiete weit über seine dienstlichen Verpflichtungen hinaus, und, so viel ich habe erkennen können, unter voller Anerkennung der verbündeten Regierungen, auf dem Laufenden erhält. Wir haben in unseren auswärtigen Bezie⸗ hungen recht reine Wäsche und nicht sehr viel zu verbergen, wie Sie auch daraus ersehen, daß wir uns nicht daran kehren, ob die höchsten Beamten, die wir im Auswärtigen Amte anstenen, gerade dem einen oder dem anderen Bundesstaate angehören. Wir haben zu allen Reichsangehörigen, so weit sie nicht das Vertrauen durch politisches Verhalten vecwirken, wir haben namenttich zu allen Reichs⸗ regierungen ein unbegrenztes Vertrauen. Der Präsident des früheren bayerischen Staats⸗Ministeriums befindet sich in einer Stel⸗ lung, in der ihm wahrscheinlich nichts geheim bleibt, was im Reichs⸗ dienste passirt. Der frühere mecklenburgische Minister ist in der Stellung des Staats⸗Sekretärs ganz genau in derselben Lage. Diese Idee also, als ob, wenn ein heimlich sorgfältig präparirter Krieg oder sonst eine Abscheulichkeit geplant würde, dieser Ausschuß, wenn er berufen würde, dem auf die Sprünge kommen würde, ist ja ganz utopisch und eigentlich doch mehr für Romane und Kinderlesebücher berechnet. Im Jahre 1874 ist meines Erachtens gar kein Bedürfniß gewesen, daß irgend eine Ausschußsitzung hätte stattfinden müssen, weil das Jahr 1874, was dem Herrn Vorredner, wie es scheint, einen so erschreckenden Eindruck gemacht hat, in den 13 Jahren, die ich nunmehr an der Spitze des Auswärtigen Amts von Preußen und Deutschland stehe, eigentlich das ereignißloseste gewesen ist, was mir je vorgekommen ist. Ich ziehe daraus dea Schluß, daß dem Herrn Vorredner alle Jahre einen furchtbaren und erschreckenden Eindruck gemacht haben, und daß ihm das letzte gerade im Gedächtniß geblieben ist. Wir, die wir wirklich im Geschäftsleben, haben 1874 eigentlich diplomatisch weniger, ich will nicht sagen weniger laufende Geschäfte — die giebt es immer —, aber sehr wenig Gemüthsbezie⸗ hungen gehabt. Durch die ganze Rede des Vorredners zog sich der⸗ selbe rothe Faden leiser Verdächtigungen der Reichsregierungen, 1 sie wohl damit umgehen möchten, selbst den Frieden zu stören, au wenn sie nicht angegriffen würden, und der leise analoge rothe Faden, wie er neulich vom Abgeordneten Lasker mit vollem Rechte in der Rede eines Mitgliedes derselben Partei gerügt wurde, als ob die Re⸗ gierungen und die Vertreter der einzelnen Staaten die Rechte ihrer Staaten nicht gehörig wahrnehmen, damit diese Herren, wie Lasker sagte, mit einer schlechten Zensur und leise angehaucht von dem Ver⸗ dachte des nicht hinreichend eifrigen Schutzes der Landesinteressen in die Heimat zurückkehren. Und so ist diese Karte, die hier auf der Tribüne abgegeben wurde, wohl auch an die Adresse der bayerischen öffentlichen Meinung gerichtet, um der Königlich bayerischen Re⸗ gierung den Kredit im Lande zu verderben und glauben zu machen, als benutze sie die vorbandenen Hilfsmittel nicht,, um Bayern den ihm zustehenden Einfluß zu verschaffen. Der jedem Staate im Reiche zustehende Einfluß wird demselben mit Wissen und Willen niemais irgendwie verkümmert oder beneidet werden. Und wenn das der Fall wäre, so glaube ich, sind die Regierungen selbst vollkommen tanti, das mit mehr Sachkunde geltend zu machen oder zu bekämpfen, als der Herr Vorredner dazu im Stande war.
Der Herr Vorredner hat außerdem eine Anzahl Thatsachen theils aus dem auswäriigen, theils aus dem inneren politischen Leben des vergangenen Jahres berührt, auf die ich noch kurz eingehen muß, um irgend welchen Entstellungen vorzubeugen. 1
Von einer Intervention in Spanien ist bei uns nicht die Rede gewesen in dem Sinne, wie er uns Interventionsgelüfte in Frank⸗ reich anklagte, weil wir uns über die aufrübrerische Sprache franzö⸗ sischer Bischöfe in Erlassen, die an deutsche Unterthanen gerichtet wa⸗ ren, beschwerten. Es handelte sich da, juristisch genau genommen, — ich weiß nicht, ob der Herr Vorredner Jurist ist nicht einmal um ausländische Bischöfe; denn die flagrantesten Thatsachen betrafen solche Bischöfe, die damals noch einen Theil der Diözesen im Deutschen Reiche besaßen und insofern auch der Jurisdiktion des Deutschen Reichs unterlagen. Aber auch in Spanien handelte es sich um keine Intervention. Als ich die erste Nachricht von der Ermordung des Hauptmann Schmidt erfuhr, so ist mein Gefühl gewesen: wenn das ein englischer Zeitungskorrespondent, ein amerikanischer, ein russi⸗ scher, ein französischer gewesen wäre, so wäre ihm das nicht passirt. Es regte sich in mir die Erinnerung an alle. alten Demüthigungen, die Deutschland durch seine Zerrissenheit früher zu erdulden genöthigt worden ist, und ich sagte mir: es ist Zeit, das Ausland daran zu ge⸗ wöhnen, daß man auch Deutsche nicht ungestraft ermorden darf. Und in diesem Sinne war ich allerdings entschlossen, den Vorgang nicht
rechtlichen Traditionen gemäß und geziemte es uns, auf eine barba⸗ rische, ich kann sagen henkermäßige Verfahrungsweise in ähnlicher Weise zu antworten, so hätten wir am ersten besten carlistischen Ha⸗ fen, den wir erreichen konnten, ein ersten besten carlistischen Stabsoffizier ergriffken und am Hafenthor zehängt. Das war das, was sich dem natürlichen Menschen als Re⸗ pressalie aufdrängte. ““ 8 Indessen so handeln wir nicht, denn wir sind eminent friedfertig. Der Herr Vorreduer vindizirt diesen Charakter für Süddeutschland hauptsächlich. Ich will ihm den ja nicht bestreiten; aber friedfertiger, wie der Herr Vorredner, bin ich jedenfalls, da braucht man nur seine letzte Rede zu kennen; und wenn er mir als kriegerisch vorwirft, ich
kann ich mich nur darauf be abkühlendes Ele⸗ recht viel Ge
aufgeregter Gemütber gesprochen, so kann ich; kaltes Wasser ein eminent friedfertiges,
rufen, daß ment ist. Ich würde dem Herrn Vorredner rathen,
brauch davon zu machen.
Mich in eine staͤntsrechtliche Diskussion über die Aus-
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ungerügt und unbemerkt vorübergehen zu lassen. Wäre es den völker⸗
eine Landung gemacht, hätten den
hätte irgend einmal von einem Strahl kalten Wassers zur Beruhigung