Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. De⸗ zember. (W. T. B.) Die große Parade des Garde⸗ Corps, welche gestern Mittag vor dem Kaiser Alexander und in Gegenwart des Prinzen Albrecht von Preußen, sowie der übrigen zum Georgs⸗Ordensfeste geladenen preußischen Gäste auf dem Marsfelde stattfand, war von freund⸗ licher und milder Witterung begünstigt und nahm einen sehr glänzenden Verlauf. Heute findet zu Ehren des Prinzen Albrecht ein größeres Diner im Kaiserlichen Palais statt. Für Mittwoch ist eine Jagd im Parke von Lissino (8 Meilen von der Nikolai⸗ bahn entfernt) in Aussicht genommen.
— Der Kaiser hat jetzt einer aus mehreren Ministern bestehenden Konferenz, deren Vorsitz der Domänen⸗Minister,
Wirkliche Geheime Rath Walujeff führt, den Auftrag ertheilt,
„über die Veranlassung zu den Wirren in einigen höheren Lehr⸗ anstalten einen gutachtlichen Bericht zu erstatten.“ Die Meldun⸗ gen einzelner auswärtiger Blätter von der angeblich bereits er⸗ folgten Einsetzung einer bezüglichen „Untersuchungskommission“ sind hiernach richtig zu stellen.
— Am 3. d. M. hat die feierliche Einweihung und Er⸗ öffnung des neuen Quais an der Admiralität in Gegenwart des Kaisers stattgefunden.
— Aus St. Remo wird dem „Reg. Anz.“ vom 2. De⸗ zember telegraphisch gemeldet, daß Ihre Majestät die Kaiserin sich während ihres Aufenthaltes in Paris sehr erholt und die beschwerliche Reise nach St. Remo wohlbehalten zurückgelegt habe. Der “ Ihrer Majestät ist vollkommen befrie⸗ digend.
— Dem seitherigen Konsul der Vereinigten Staaten von Nordamerika Brigade⸗General Georg Pomutz ist von Sr. Majestät dem Kaiser das Exequatur als General⸗Konsul dieser Staaten für St. Petersburg ertheilt worden.
— Von der Chiwaschen Grenze meldet die „St. Pet. Zeitung“:
Der „Kawkas“ berichtet oon den Unordnungen und der Anarchie unter den Achal⸗Teke, welche Nurwerdi⸗Chan dazu bewogen haben, sich vollständig von der Regierung zurückzuziehen und als Privatmann abwechselnd in Karys und Merw zu leben. Nach dem Zurücktritt des Chans zerfielen die Teke in verschiedene, gesonderte und meist in Feindschaft lebende Gemeinschaften, deren jeder ein besonderer Chan oder Jmam vorsteht. Als Sophi⸗Chan, welcher über die 5, Krass⸗ nowodsk zunächst liegenden Befestigungen herrscht, sich bereit machte, 15 Deputirte mit Ergebenheitsversicherungen gegen Rußland zu uns abzufertigen, fielen die übrigen Teke⸗Gemeinden über seine festen Punkte her, raubten sie aus und sandten darauf ihrerseits Boten an die Russen ab, welche ihre Ergebenheit kund thun sollten.
Ueber die Tschorwo⸗Jomuden spricht sich der Korrespondent des „Kawkas“ günstig aus und sagt, daß sie seit dem Mai auf ihre Sommerweideplätze nordwärts vom Atrek gezogen sind und ruhig bei dem Brunnen Bugdaila, bei den Seen Schaidra und Schich und in der Umgegend nomadisiren. Die persischen Grenzbeamten, welche gern beweisen wollen, daß alle Jomnden persische Unterthanen sind und immer in persischen Grenzen umherziehen, geben sich die größte Mühe, die Nomaden dazu zu bewegen, über den Atrek hinüber zu gehen, wofür sie ihnen Sommerweiden unweit der Goklanen anzuweisen versprechen. Die Jomuden äußerten dagegen, daß sie ohne die nörd⸗ lich vom Atrek gelegenen Weideplätze bis Balkani und Usboi nicht auskommen können, ohne ihr Vieh verderben zu lassen.
In der ganzen Zeit haben diese Jomuden weder unter sich noch gegen Andere Raubanfälle ausgeführt. Im Gegentheil, sie sind selbst einmal durch persische Goklanen beraubt worden, welche 150 Kameele und 4 Knaben wegführten. Ueber die Rückgabe des Raubes wurde brieflich mit dem Goaverneur von Astrabad verhandelt. Im Juli haben die Tschorwo⸗Jomuden 9 persische Sklaven und Sklavinnen in Freiheit gesetzt und einen Gefangenen von den chiwaschen Jomuden ausgelöst. Im August wollte eine Bande Teke die bei dem Schaidra⸗ See nomadisirenden Jomuden überfallen, wurde aber rechtzeitig durch die Wachen entdeckt, und zog sich, zwei Gefangene mit sich führend, wieder zurück. Um die Teke zur Vernunft zu bringen und die Feind⸗ schaft zwischen ihnen und den Jomuden beizulegen, wurden 2 einfluß⸗ reiche und geehrte Eingeborene zu ihnen gesandt.
Die in persischer Gefangenschaft befindlichen Turkmenen⸗Jomuden sind befreit worden. Ihr Stamm hat diesen Akt mit tiefer Dank⸗ barkeit als Ausdruck besonders gnädiger Aufmerksamkeit Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit des Großfürsten⸗Statthalters aufgenommen, welchen sie während seiner Anwesenheit in Baku um Befreiung ihrer Stammes⸗ genossen gebeten hatten.
Amerika. Buenos⸗Ayres, 4. Dezember. (W. T. B.) Es bestätigt sich, daß sich der General Mitre am 2. d. M. dem Obersten Arias auf Diskretion ergeben hat. Die Ruhe er⸗ scheint demnach in dem Staate Buenos⸗Ayres definitiv wieder hergestellt.
Afrika. Der „A. A. C.“ liegen folgende Nachrichten vor: Vom Kap der guten Hoffnung kommt die Nachricht, daß Sir H. Barkly, der Gouverneur der Kapkolonie, Griqualand East (Adam Koks Gebiet) mit dem britischen Territorium einverleibt hat. Die Grenzen der Kapkolonie und von Natal sind somit endlich ver⸗ einigt. Man erwartet, diese Annexion werde den Beginn einer Ver⸗ einigung von Natal mit der Kapkolonie mit einer neuen Vertretung im Kap⸗Parlament bilden. Adam Kok erhält in Zukunft von der britischen Regierung eine jährliche Pension von 1000 Pfd. Sterl. Hr. Orphen, ein ansäßiger Magistrat, ist vor der Hand der augen⸗ scheinliche Gouverneur. Die Griquas sind angeblich nicht sehr erfreut über die Annexion. Von den Goldfeldern laufen noch immer er⸗ muthigende Nachrichten ein, und es werden große Verschiffungen von Gold, darunter schöne Klumpen, berichtet. Von den Diamantenfeldern kommen Klagen über den flauen Geschäftsgang, obwohl derselbe in einiger Beziehung thätiger ist.
— Von der Goldküste wird unterm 7. November gemeldet, daß Gouverneur Strahan ein Meeting von Königin und Häuptlingen im Cape Coast Castle abhielt und in demselben eine Botschaft der Königin verlas, in welcher es heißt, daß, nachdem Ihre Majestät die Häuptlinge und ihr Land von Niederlage und Verderben in dem Kriege mit Aschanti gerettet, sie nun von ihnen das Aufgeben der Sklaverei verlange. Von nun an darf demnach kein menschliches Wesen in irgend einem Theile des Protektorats verkauft oder aus demselben für Sklavereizwecke hinausgeführt werden. Auch dürfe keine Person wegen Schulden verpfändet oder als Pfand angenommen werden. Gouverneur Strahan begab sich am 5, in dem Kanonen⸗ boote „Ariel“ nach Accra. Boten von König Kokofu bestätigen das Gerücht, daß König Coffi abgesetzt wurde und sich nach den Dörfern jenseits von Kumassi zurückgezogen habe. Zu seinem Nachfolger ist sein Neffe Quaco Duah vorgeschlagen.
Aus Natal wird unterm 24. Oktober berichtet, daß der Vize⸗ Gouvernenr ermächtigt werden soll, ein weiteres Anlehen von 50,000 Pfd. Sterl. zur Förderung der Kuli⸗Einwanderung aufzunehmen. Sir Henry Barkley, der T. erkennt die Unmöglichkeit an, den Feuerwaffenhandel mit den Eingeborenen zu hemmen, und die
gehabten Ersatzwahl eines Reichstags Abgeordneten an Stelle des verstorbenen Ober⸗Tribunals⸗Raths v. Weber ist der Rechtsanwalt Hintragen in Hall (national⸗liberal) gewählt worden.
Nr. 86 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Generalverfügung vom 3. Dezember 1874. nufbrauchen der Bestände an Formularen mit den bisherigen Währungsbezeichnungen nach dem 1. Januar 1875. — Generalverfügung vom 4. Dezember 1874. Kontrolverfahren über die Einnahme⸗ und Ausgabe⸗Ergebnisse aus dem Postanweisungs⸗ verkehr. — Generalverfügung vom 4. Dezember 1874. Behandlung der vom Auslande eingehenden Frankozettel. — Verfügung vom 4. Dezember 1874. Ablegung des mündlichen Theiles des höheren Postverwaltungs Examens. — Bescheidung vom 29. November 1874. Anerkennung für die von einem Beamten bei Gelegenheit eines Post⸗ diebstahls bewiesene Geistesgegenwart und Entschlossenheit.
Vereinswesen.
Der Preußische Frauen⸗ und Jungfrauenverein hat seit vergangenem Sonnabend seine diesjährige Weihnachtsaus⸗ stellung in den hintern Parterreräumen des Königlichen Justiz⸗ Ministeriums (Wilhelmstr. 65) eröffnet. Die Zimmer sind in Verkaufsläden umgewandelt und bieten durch das geschmackvolle Arrange⸗ ment, sowie durch die Fülle der Verkaufsgegenstände ein reizendes und an⸗ ziehendes Bild. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hatte verschiedene Einkäufe machen zu lassen befohlen; Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Carl und Friedrich Carl beehrten den Bazar wenige Stunden nach seiner Eröffnung mit Höchstihrem Besuche und machten reiche Einkäufe. In der Mitte des von einem zahlreichen Publikum besuchten Bazars befindet sich ein reich mit Weinsorten, Liqueu⸗ ren, Torten u. s. w. reich besetztes Büffet. Die Ausstellungsgegenstände selbst sind auf verschiedenen kleinen Tafeln mit feinstem Geschmack auf⸗ gebaut und überraschen durch Vielseitigkeit und Schönheit. Vom Kinderspieizeug angefangen, wird selbst verwöhnter Geschmack bis zu den schönsten Kunstwerken hinauf eine Fülle von Geschenken finden, durch deren Einkauf er Noth und Unglück mildert.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das Germanische Museum in Nürnberg veranstaltet zur Beschaffung von Geldmitteln behufs weiteren Ausbaues durch Anfügung des abgetragenen schönen Augustinerklosters an die Karthause eine Verloosung von Kunstwerken. Hierzu steuerten in Wür⸗ digung des nationalen Zweckes, da das Musenm Eigenthum des ge⸗ sammten deutschen Volkes ist, viele Künstler, worunter die besten deutschen Namen sich befinden, Werke ihrer Hand bei, auch Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin ein selbst⸗ gefertigtes Oelgemälde und sechs Statuetten. Die Chaucen für die Abnehmer von Loosen sind sehr gute zu nennen, weil auf 20,000 Loose à 1 Thlr. 300 Gewinne im Weithe von 15,000 Thlr. entfallen. Die Genehmigung sämmtlicher Staaten des Deutschen Reiches zum stem⸗ pelfreien Vertriebe dieser Loose ist erbeten, zum Theile bereits erfolgt. Der Verkauf ist dem Bankhause Horwitz & Marcus in Nürnberg ausschließlich übertragen worden.
— Ueber die Bilder aus dem Elsaß in 52 Photographien nach der Natur von G. M. Eckert (Verlag von Fr. Bassermann in Heidelberg), welche dem deutschen Volke das wiedergewonnene Reichsland durch lebendige Anschauung näher bringen und vertraut machen wollen, spricht sich Prof. W. Lübke, der berühmte Kunst⸗ historiker, wie folgt, aus: „Für die photographischen Aufnahmen ließ sich wohl keine tüchtigere Kraft gewinnen als Hr. Eckert. Er hat in diesen 52 Blättern eine Fülle des Schönsten und Interessantesten heransgehoben und in größtentheils untadligen Aufnahmen vorgeführt. Ich bemerke mit hohem Genuß, wie sowohl die charaktervolle Schön⸗ heit der alten Städte und ihrer Monumente aus dem Mittelalter und der Renaissance, als auch die zaubervolle Anmuth der Landschaft in ihren vielfachen Stimmungen mit Feinheit erfaßt und scharf und klar wiedergegeben ist. — Was die Ausstattung des Albums betrifft, so stellt dieselbe durch seinen Geschmack und Opulenz diese Publikation in die Reihe der gediegensten Prachtwerke unserer Zeit. — Ich meine, ein dankbareres Thema hätte kaum gewählt und das gewählte kaum besser ausgeführt werden können.“
— Von Gustav Freytag wird binnen 14 Tagen ein neuer Roman erscheinen. Dieser dritte Band der „Ahnen“ bildet, ebenso wie die früheren erschienenen Bände, ein selbständiges Werk und führt den Titel „Die Brüder vom deutschen Hause“.
„— Die diesjährige Weihnachtsnummer der „Illustrirten Zeitung“ (Leipzig, J. J. Weber) wird am 19. Dezember er⸗ scheinen und folgende Illustrationen enthalten: 1) Die Kaiserglocke für den Cölner Dom, Driginalzeichnung von Professor C. Scheuren; 2) Christnacht, nach einem Carton aus dem künstlerischen Nachlaß des verstorbenen Düsseldorfer Meisters Th. Mintrop; 3) Christmette im Straßburger Münster, Originalzeichnung von R. Aßmus; 4) Das deutsche Nationaldenkmal auf dem Niederwall, nach dem letzten Originalentwurf des Bildhauers Professor Johannes Schilling, zwei Folioseiten groß mit Tondruck und unbedruckter Rückseite; 5) Ein Weihnachtsabend am Nordpol, nach einer Skizze des Nordpolreisenden Karl Weyprecht; 6) Unsere wiedergewonnenen Schwestern aus Elsaß und Lothringen, Originalzeichnung von Knut Ekwall; 6) Weihnachts⸗ lied, mit Titelvignette von F. Baumgarten.
— Am 5. d. M. beging der Königliche Superintendent und Ober⸗ Pfarrer an der evangelischen Pfarrkirche zu Luckenwalde, Hr. Exnst Fer⸗ din and Beck, sein 25jähriges Dienstjubiläum daselbst. In dank⸗ barer Anerkennung für eine so lange gesegnete Wirksamkeit hat die Stadt Luckenwalde dem Jubilar das Ehrenbürgerrecht ver⸗ iehen. Das bezügliche, von dem Hof⸗Kalligraphen Schütze in Berlin kunstvoll angefertigte, in kirschbraunen Sammt gebundene, mit gol⸗ denem Beschlag und silbernem Kruzifix versehene Diplom, in go⸗ thischem Kirchenstyl ornamentirt, und von sämmtlichen Magistrats⸗ mitgliedern vollzogen, wurde dem Jubilar an seinem Ehrentage von “ Bürgermeister Heidborn an der Spitze, feierlich überreicht.
— In Aden sind Briefe von Lieutenant Cameron, der das Forschungswerk Livingstons im Innern von Afrika fortsetzt, ein⸗ getroffen, die bis zum 16. Mai reichen und wonach sich seine Expe⸗ dition wohl befindet. Er hatte den Tanpanyvika⸗See umschifft und einen südlich von den Spekus⸗Inseln situirten Ausfluß des Sees, den die Eingeborenen allgemein für den Congo halten, mit Livingstons Luglaba identifizirt. Er hoffte, durch diese neue Route die Jellala⸗ fälle und Leanda zu erreichen. —
— Wie dem „Tiroler Boten“ aus Hall berichtet wird, wurde daselbst am 3. Dezember 25 Minuten nach 1 Uhr Nachts eine Erd⸗ erschütterung von stoßartiger Wirkung gefühlt und gehört; die ersten zwei Stöße waren mit einer Detonation wie die einer fernen Pulverexploston verbunden. Mehrere leichte Erschütterungen folgten, von dumpfem Rollen begleitet, innerhalb zwei bis drei Sekunden auf die erstern. In Häusern des Absamer Aichat fielen in Folge dieses Erdbebens Bilder von den Wänden und in der Pfarrkirche in Hall Kerzen von den Altarleuchtern. Auf den Nebengeleisen des dortigen
das Mittel oft übersteigenden Ertrag geliefert, dagegen sind die Som⸗ mersaaten sowie Klee und Heu durch die Dürre beeinträchtigt worden, an vielen Orten sogar gänzlich mißrathen. Kartoffeln sind zwar reich⸗ lich gewonnen worden, jedoch in unhaltbarer Qualität. Die Winter⸗ saaten stehen befriedigend.
Gewerbe und Handel.
Ein von E. und R. Jacobsen erfundene Tintenstift giebt
auf trockenem Papier eine Bleifederschrift, welche sich ohne Beschädi⸗ gung des Papiers nicht durch Reibgummi entfernen läßt, und von welcher durch stark gefeuchtetes Copir⸗Papier ohne großen Druck, oder durch Streichen mit dem Falzbein, sich mehrere reine Abzüge machen lassen. Ein Verlaufen der Schrift, wie bei Anwendung ge⸗ wöhnlicher Copirtinte, findet dabei nicht statt. Die Originalschrift erscheint nach dem Copiren als Tinte, aber auch dann, wenn vor dem Schreiben das Papier leicht angefeuchtet wurde. Läßt man die Schrift auf trockenem Papier einige Tage hindurch stehen, so wird sie innerhalb des Papiers durch die Feuchtigkeit der Luft in Tinte verwandelt und kopirt dann nicht mehr so gut mit gewöhnlichem Wasser, als sofort nach dem Schreiben. Benutzt man dann aber statt des Wassers starken Essig zum Kopiren, so erhält man immer noch bis fünf gute Kopien. Zum Kopiren ist jedes durchscheinende dünne Postpapier anzuwenden.
Der Gebrauch des Tintenstiftes empfiehlt sich besonders Kauf⸗ leuten, Reisenden, Architekten (zum Fixiren und Kopiren von Skizzen), Rechtsanwalten ꝛc. zum Beschreiben der Postkarten, da er vorzugsweise auf nicht glat⸗ tem, starkem Papier die intensivste Schrift zu machen erlaubt.
Um das Abbrechen des Stiftes zu verhüten, darf der Stift beim Gebrauch nicht zu weit aus der Hülse hervorschauen. Der Preis be⸗ trägt pro Stück 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr,) in eleganter Hülse. Die Tintenstifte sind bei dem Hoflieferanten Hrn. Karl Kühn und Sohn hier zu haben.
Dem amtlichen Bericht der britischen Bergwerks⸗ Inspektoren für 1873 zufolge waren in diesem Jahre 512,000 Personen in den Kohlen⸗ und Eisenbergwerken Großbritanniens be⸗ schäftigt. Die Quantität der gewonnenen Kohlen belief sich auf 128,000,000 Tonnen und die Zahl der durch verhängnißvolle Unfälle verursachten Todesfälle während der 12 Monate beträgt 1,069. Es kommt mithin ein Todesfall auf je 133,677 Tonnen der gewonnenen
Mineralien. Verkehrs⸗Anstalten.
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Den Verwaltungen der in Berlin mündenden Eisenba nen hat, wie die „Magdeb. Ztg.“ mittheilt, die Einführung der Markwährung mit dem 1. Januar Veranlassung gegeben, sich über die gleichmäßige Bezeichnung der Fahrpreise auf den Billets zu ver⸗ ständigen und gleichzeitig bei dieser Gelegenheit eine Frage über Ein⸗ führung sogenannter Couponbillets für den Lokalverkehr der hiesigen Bähnen zu erledigen. Bei den bezüglichen Verhandlungen sind nun u. A. folgende Beschlüsse gefaßt worden: Die Billets bestehen aus dem sogenannten „Stamm’ und dem daran befindlichen „Coupon“, welcher letztere beim Coupiren durch den Schaffner von dem Billet getrennt wird. Als Grundfarbe der Billets sollen gelten: für die 1. Klasse gelb, 2. Klasse grün, 3. Klasse braun, 4. Klasse grau. Retourbillets erhalten unter Beibehaltung der Grundfarbe in der Mitte noch einen durch Stamm und Coupon gehenden weißen Längsstreifen, sollen auch dadurch von den einfachen Billets unterschieden werden, daß der Satz quer aufge⸗ druckt wird; Militärbillets erhalten unter Beibehaltung der braunen Grundfarbe einen nur durch den Stamm gehenden weißen Streifen quer über die kleine Dimension der Billets. Die Billets zu den ge⸗ wöhnlichen Personenzügen enthalten auf dem Stamme einfach die Be⸗ zeichnung der Anfangs⸗ und Endstation in Buchstaben, die Klasse, den Preis und die Kontrolnummer; auf dem Coupon, der die gleiche Kontrolnummer ebenfalls enthält, werden Anfangs⸗ und Endstation durch Ziffern ausgedrückt. Die einfachen Schnell⸗ und Courier⸗ zugsbillets werden auf dem Stamme durch Vordrucken der Bezeich⸗ nung „Schnell⸗ (Courier⸗) Zug“ unterschieden, während der Coupon nur ein C oder S erhält. Bei Militärbillets erhält der Stamm die Bezeichnung „Militärbillet“, der Coupon ein M. Die Fahrpreise sollen nur in Mark resp. Zehntelmark auf den Billets angegeben und für Bezeichnung derselben die Form des Dezimalbruchs gewählt wer⸗ den; z. B. 3,5 M., 0,3 M., oder 02 M. Dieße Beschlüsse sind höheren Orts mit der Maßnahme genehmigt worden, daß als Abkürzungs⸗ zeichen für „Mark“ das vom Bundesrath beschlossene Zeichen „M“ in Anwendung gebracht wird und steht die Ausführung derselben dem⸗ nächst zu erwarten. 8
— Die Arbeiten an der Tilsit⸗Memeler Eisenbahn sind so bessehes worden, daß deren Eröffnung für den Personenverkehr nahe
evorsteht.
— Der Bromberger Schiffahrts⸗Kanal wird wegen Herstellung neuer Schleusenthore und Aufräumung der Kanal⸗Felder vom 1. Januar bis Ende März k. J. für den Betrieb der Schiffahrt und der Flößerei gesperrt sein.
Triest, 6. Dazember. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Aquila“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute Vormittag 10 ¾ Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, den 8. Dezember. Opernhaus. stellung.) Die Meistersinger von Nürnberg. 3 Akten von R. Wagner. Eva: Fr. Mallinger. Magdalena: Frl. Brandt. Hans Sachs: Hr. Betz. Walther: Hr. Niemann. David: Hr. Sachse. Anfang 6 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (255. Vorstellung.) Die Valentine. Schauspiel in 5 Akten von Gustav Freitag. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Mittwoch, den 9. Dezember. Opernhaus. (245. Vor⸗ stellung.) Ellinor, oder: Träumen und Erwachen. Phantasti⸗ sches Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (256. Vorstellung.) Die Verschwörung des Fiesko zu Genua. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Schiller. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Am Sonntag, den 13. Dezember, Mittags 12 Uhr, findet im Königlichen Opernhause eine Matinée zum Besten der Ge⸗ nossenschaft Deutscher Bühnen⸗Angehöriger statt und wird: Der Verschwender, Zauber⸗Märchen in 3 Akten von Raimund, Musik von Kreuzer, zur Aufführung gelangen; unter gefälliger Mitwirkung der Damen Frau Erhartt, Frau Frieb⸗Blumauer, Frau Mallinger und Fräulein Meyer, der Herren Betz, Berndal, Döring, Kahle, des Direktors Franz Jauner aus Wien, als Gast, sowie der übrigen Mitglieder der Königlichen Schauspiele.
Meldungen um Billets können am Mittwoch und Don⸗ merseg in den Briefkasten des Königlichen Opernhauses gelegt werden.
Die permanenten, sowie die auf Meldungen reservirten Billets müssen am Freitag von 10 bis ½12 Uhr vom Kassenflur des Königlichen Schauspielhauses, Eingang von der Tauben⸗
(244. Vor⸗ Große Oper in
Der Tintenstift ist außerdem das beste Material
chen
Königreich Preußen. 8 rivilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau⸗ Szed egen danse des Kreises Usedom⸗Wollin bis zum Betrage von 150,000 Mark Reichswährung. 2. Emission. Vom 26. Oktober 1874. .“ E“ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von der Kreisversammlung des Kreises Usedom⸗Wol⸗ lin auf den Kreistagen vom 7. September 1872 und 28. Februar 1874 lossen worden, eedeh der vom Kreise unternommenenen Chausseebauten ein Darlehn von 150,000 Reichmark aus dem Reichs⸗Invaliden⸗ fonds zu entnehmen, 1 wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisversammlung, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Kreises unkündbare Obligationen zu einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld “ also von höchstens 150,000 Mark aus⸗ tellen zu dürfen, f 1 sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus⸗ stellung von Obligationen zum Betrage von höchstens 150,000 Mark, in Buchstaben: „Einhundert und fünfzig Tausend Mark,“ welche in Apoints von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung nach der Bestimmung des Darleihers oder dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine 8 dieser Gattungen nach dem anlie⸗ genden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre der Aus⸗ abe der Obligationen ab mit jährlich wenigstens einem und höch⸗ tens sechs Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter zwachs der Zinsen von den gerilgten Schuldraten zu tilgen sind, — durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmi⸗ gung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung be. Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. . nchen⸗ vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen. 1. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bec gscemn Fe e Zusicgel “ 1 egeben Berlin, den 26. ober 1 8 1 Wilhelm.
Dr. Achenbach.
rovin ommern. Regierungsbezirk Stettin. Pes 4 Obligation des Kreises Usedom⸗Wollin. 8 b 2. Emission 2 über .Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Prit vom 26. Oktober 1874 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin vom .. ten.... . 1874 Nr.. Seite .. und Gesetz⸗Sammlung pro 1874 N.. Seite....
Auf Grund des unterm 12. März 1873 Allerhöchst genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 7. September 1872 und des Kreistags⸗ beschlusses vom 28. Februar 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 150,000 Reichsmark bekennt sich die Kreis⸗Chaussee⸗Bau⸗ Kommission des Kreises Usedom⸗Wollin Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkündbare Verschreibung zu einer Dar⸗ lehnsschuld von.. Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar kessm e und mit vier und einhalb Prozent ährlich zu verzinsen ist. 8 6 8 Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 150,000 Reichsmark geschieht vom Jahre 1874 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent ährlich des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter
zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
er Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen um höchstens fünf Prozent des ursprüng⸗ lichen nominellen Schuldkapitals zu verstärken. Die durch die ver⸗ stärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungs⸗ onds zu. 8 Fie jährlichen Amortisationsraten werden auf 300 Mark ab⸗ erundet. 1 1 Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre... ab in dem Monate September jeden Jahres.
Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Fäͤllig⸗ keitstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Stettin oder dem an dessen Stelle tretenden Organe und in je einem in Swinemünde und in Stettin erscheinenden öffentlichen Blatte. Sollte eines die⸗ ser Blätter eingehen, so wird von der Kreisvertretung mit Genehmigung der Königlichen Regierung ein anderes Blatt substituirt und die Veränderung in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 30. September und am 31. März, von heute an gerechnet, mit vier und einhalb Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset.
Der Zinsenlauf der ausgelooften Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Swinemünde und den in den vorbezeichneten Blättern bekannt gemachten Einlösungsstellen in Berlin und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits⸗ termins folgenden Zeit.
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(L. S.) Camphausen. Graf zu Eulenburg.
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Anzeiger und Königlich
Berlin, Montag, den 7. Dezember
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung ange⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind.. halbjährige Zinscou⸗ pons bis zum Schlusse des Jahres. . ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünffährige Perioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗ Serie an den Inbhabes 1““ sofern deren Vorzei⸗ ung rechtzeitig geschehen ist. ¹ 8 3 nach Sicha het der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver⸗ mögen und mit seiner Steuerkraft. 8 Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. . Swinemünde, den .. ten .. . . . ..
(Siegel des Landraths.) “ Die ommission des Kreises Usedom⸗Wollin. Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.
Regierungsbezirk Stettin Zinscoupons (1.) Serie. —
Kommunal⸗Kasse zu Swinemünde
Provinz Pommern. Erster (bis...)
it des — 8 Kreisobligation des Kreises Usedom⸗Wollin 8 2. Emission b Littr. .. . . Nr. . . über. .Reichsmark zu vier und ein halb Prozent Zinsen über Mark Pfennige.
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen gabe in der Zeit vom.. ten . “ resp. vom v ten ..... bis . . ... und späterhin die Zinsen der vorbe⸗ nannten Kreisobligation für das Halbjahr vom .. ten.. .. bis .. . .. mit (in Buchstaben) .. . . Mark . Pfennigen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Swinemünde und den in dem Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger oder an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Stettin oder an dessen Stelle tretenden Organe und in je einem in Swinemünde und in Stettin erscheinenden öffentlichen Blatte bekannt gemachten “ in Berlin “ Swinemünde, den .. ten 1“ Die Kreis⸗Chaufseebau⸗Kommission des Kreises Usedom⸗Wollin. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb 4 Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 88 Anwerkung: Die Namenzsunterschriften können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zins⸗ coupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kon⸗
trolbeamten versehen werden.
Provinz Pom mern. 1 Regierungsbezirk Stettin. zur Kreisobligation des Kreises Usedom⸗Wollin. 2. Emission E“ über ... Mark. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Kreises Usedom⸗Wollin Littr. Nr.. .. über ... Mark à vier und einhalb Prozent Zinsen, die. .te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18. bis 18 ‧. bei der Kreis⸗ Fommunalkasse zu Swinemünde, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation kein Widerspruch er⸗ benseg sr mͤnde, de. tm 18 winemünde, den. . ten.. Die Kreis⸗ Chausseebau⸗Kommission des Kreises Usedom⸗Wollin. Anmerkung: 1) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Ta⸗ lon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrol⸗ beamten versehen sein. 1 2) Der — ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon ab⸗ weichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
9. Zinscoupon. 10. Zinscoupon.
„ 22⸗ 28
Talon.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 7. Dezember. In der Sitzung des Deutschen Reichstags am 5. d. M. sprach in der Diskussion über den Etat des Auswärtigen Amts der Abg. Windthorst gegen die Einziehung des Gesandtschaftsposten bei dem päpstlichen Stuhle. Der Reichskanzler Fürst von Bismarck erwiderte hierauf:
Der Herr Vorredner hat seine Aeußerungen mit dem Ausdruck der Verwunderung darüber eingeleitet, daß kurz vor der eintretenden Diskussion über die betreffende Budgetposition diese Forderung, die in den E111““ noch aufrecht rrhalten worden sei, urückgezogen ist. Ich kann ihm mit meiner gewö nlichen Offenheit hie Genesis dieses Entschlusses vollständig darlegen. Sprache kommen, die ich die amtliche Ver⸗ so pflege ich mir die letzten Ver⸗ Daß ich das
err Vor⸗ Tag seine
Wenn Sachen zur pflichtung habe, selbst zu vertreten, handlungen im Reichstage über dieselben anzusehen. nicht wochen⸗ und monatelang vorher thue, wird auch der redner erklärlich finden; denn für mich hat jeder eigenen Sorzen. Bei meiner Durchlesung der letzten Ver⸗ handlungen über diese Sache fand ich — und wenn man anderthalb Jahre wie diese durchlebt hat, so ist man durch solchen Rückblick oft in gewisses Erstaunen versetzt, als ob man ein Jahr⸗ zehnt zurücksähe — ich fand, daß ich damals einer versöhnlichen und hoffenden Stimmung Ausdruck egeben hatte, die nach dem, was in diesen andenthalb Jahren sich abgesponnen hat, nicht mehr auf⸗ recht erhalten werden kann, ohne Mißdeutungen ausgesetzt zu sein. Ich
Preußi
Staat annehmbar sind. (Abg. Windthorst: Das glaubt kein Mensch) — Ich möchte dem Herrn Vorredner dieselbe geschäftsordnungmäßige Ermahnung wiederholen, die er vorher an diejenigen richtete, die ihn unterbrachen, nur weil er selbst so unduldsam in dieser Beziehung war. Es macht ja mitunter Vergnügen, 82 unterbrechen; wenn er uns aber das Vergnügen nicht gönnen will, so weiß ich nicht, warum 8 es ihee⸗ Ber1n sollen; ich sage ihm daher auch: rechen Sie doch nachher! 8 1 8 882 Se. n also die Diskussion se vermeiden, weil ich gerade in dem Bedürfniß, den Kampf nicht zu schüren, das nicht aussprechen mochte, was der Herr Vorredner mich jetzt doch nöthigt zu sagen. Wir find ja weit entfernt, den Papst nicht mehr anerkennen zu wollen als das Haupt der katholischen eee das braucht der Herr Vor⸗ redner uns nicht in dieser schulmäßigen Weise darzulegen, daß Se. Heiligkeit der Papst das ist; wir erkennen ihn auch in dieser Eigen⸗ schaft vollkommen an. Aber es ist die Eigenschaft, das Haupt einer Konfession zu sein, welche in Deutschland Bekenner hat, noch kein Grund, einen diplomatischen Vertreter bei einem solchen Haupte zu haben. Ich wüßte nicht, daß wir bei dem Haupt irgend einer anderen Kon⸗ fession uns diplomatisch vertreten ließen. Ich wüßte auch nicht, 5 in anderen Staaten, wo ähnliche Verhältnisse, wenn auch nicht au der breiten und großen Grundlage, wie sie die katholische Kirche dar⸗ bietet, die aber doch in die Millionen hineingehen, vorhanden sind, — daß zum Beispiel der Kaiser von Rußland bei dem armenischen Patriarchen eine diplomatische Vertretung unterhielte, obschon die armenischen Unterthanen Rußlands auch wohl nach Millionen zählen mögen. Darin liegt immer eine Analogie, und wir sind weit entfernt, irgendwie die Gefuühle, welche die Katholiken mit dem Papste ver⸗ binden, kränken oder ihnen irgend zu nahe treten zu wollen; wir er⸗ klären nur: wir haben jetzt nicht oder überhaupt nicht das Bedürfniß, diplomatische Geschäfte an dem römischen Stuhle zu machen oder irgend welche Fragen dort auf diplomatischem Wege, wie dies früher wohl geschehen ist, zu verhandeln. Sollte die Nothwendigkeit dafür eintreten, so haben wir in Rom Diplomaten, denen wir Auftrag geben können, und haben Leute, die wir provisorisch hinschicken können; und sollte sich jemals wiederum das Bedürtniß herausstellen, eine dauernde 5eee. g Vertretung in Rom zu ha⸗ ben, so würde es auch gelingen, die ge ge. Faktoren von diesem Bedürfniß zu überzeugen, wenn es wir lich vorhanden ist, und wir würden dann eine Neubewilligung fordern können; jetzt fordern wir sie nicht, weil die Hoffnungen, die mich vor anderthalb Jahren noch leiteten, zu meinem Bedauern in die weite Ferne gerückt worden sind. ch habe die Streichung der Position auch für eine Sache des staatlichen Anstandes gehalten, weil und so lange das Haupt der katholischen Konfession Ansprüche aufstellt und eine Stellung einnimmt, mit deren Durchführung jedes geordnete Staatswesen absolut unver⸗ träglich ist, wo jeder Staat, der sich dem unterwerfen wollte, unter ein kaudinisches Joch gehen würde und seine eigene Selbständigkeit zu abdiziren genöthigt wäre. So lange das Haupt der römischen Kirche diejenigen seiner Diener, die unabhängig von dieser ihrer Eigenschaft Unterthanen eines Staates des Deutschen Reiches sind, in ihrem auflehnenden Verhalten gegen die Gesetze ihres eigenen Vaterlandes ermuthigt und unterstützt, ja diese Auflehnung von ihnen als eine geschworene Dienstpflicht fordert, so lange ist es eine An⸗ standspflicht für das Deutsche Reich, eine Macht, die solche Ansprüche erhebt, nicht nur nicht anzuerkennen, sondern auch nicht den Schein auf sich zu laden, als beabsichtige es, diese Anerkennun in der Zu⸗ kunft auszusprechen, ohne daß diese unerfüllbaren und für jedes ge⸗ ordnete Staatssystem unannehmbaren Ansprüche zuvor in irgend einer eise gelöst werden. . u1ö1““ able könnte ich mich im wesentlichen beruhigen, und ich will es im Interesse der Zeit der Herren thun, obgleich ich sonst wohl noch Manches hinzuzufügen hätte über die Anspielungen, die der Herr Vorredner wiederum gemacht hat, als hätten wir einen Kampf begonnen, der Jahrtausende alt ist, der in seinen Analogien bis vor die christliche Zeitrechnung zurückreicht, den Kampf zwischen Priester⸗ und — der im Mittelalter das Deutsche Reich ersetzt und seine Spaltungen erzeugt hat. Es ist einfach die That⸗ 5 daß auf eine Jahrhunderte lange Reihe von friedlichen Päyften wiederum ein kämpfender Papst gefolgt ist, der diesen Kampf wieder entzündet hat. Und ich kann Ihnen da doch Spezialdata anführen, die zeigen, daß schon vor dem Kriege 1870 die Aussicht auf diesen Kampf bei den eingeweihtesten Mitgliedern der römischen Politik
iemlich feststand. 1 1““ 1 b Ucef sist eine bestimmte Thatsache nennen, die mir verbürgt worden ist, und die sich in den amtlichen Akten einer deutschen Regierung befindet. Diese deutsche Regierung hatte Anlaß, mit dem damaligen Nuntius in München, Meglia, zu verhandeln über ge⸗ wisse Arrangements in ihrem eigenen Staate, und im Laufe des Gesprächs bekam sie von diesem, wie es scheint, nicht so ver⸗ schwiegenen Prälaten, unter Anderem die Bemerkung zu hören: wir können uns auf Vergleiche nicht mehr einlassen, uns kann doch nichts helfen als die Revolution. “ 8 Ich werde die Beweise dafür in die Oeffentli sein, und der “ me h. weifelhaft erfahren wird, — er i . 1 veeses können. Diese Revolution fand allerdings nicht statt; gegen kam der Krieg mess 1870. Daß 88 Krieg 8-— mit der rümischen Politik gegen uns begonnen worden ist, daß Konzil befmischen Part ist, daß die Durchführung der Konzilsbeschlüffe. vielleicht auch ihre Vervollständigung, in ganz anderem Sinne aus⸗ gefallen wäre, wenn die Franzosen gesiegt hätten, daß man damals in Rom, wie auch anderswo auf den Sieg der Franzosen als auf eine ganz sichere Sache rechnete, daß an dem französischen Kaiserhofe gerade die katholischen Einflüsse, die dort in berech⸗ tigter oder unberechtigter Weise — ich will nicht sagen katholischen“, sondern die römisch⸗ politischen, jesuitischen Ein flüffe, die dort berechtigter oder unberechtigter Weise thätig wa ren, den eigentlichen Ausschlag für den kriegerischen Entschluß gaben ein Entschluß, der dem Kaiser Napoleon sehr schwer wurde und de ihn fast überwältigte, daß eine halbe Stunde der Frieden dort fe derglaften war, und dieser Beschluß umgeworfen wurde durch Ein flüsse, deren Zusammenhang mit den jesuitischen Prinzipien nach ewiesen ist: — über das alles bin ich vollständig in der Lage, eugniß ablegen zu können. Denn Sie können mir wohl glauben daß ich diese Sache nachgerade nicht blos aus aufgefundenen Papie ren, sondern auch aus die ich aus den betreffende reisen selbst habe, sehr genau weiß. “ 8 18 vc ich peremtorisch und prinzipiell auf die Frag hier nicht eingehen, denn der ei entliche Platz, sie zu verfechten un zu besprechen, und wo ich den Herren sehr gern wieder Rendezvou
gebe, wird der preußische Landtag sein.
Unklugheit, den Handel durch unzeitige Beschränkungen zu schädigen. Man ist in der Kolonie der Ansicht, daß die gänzliche Hoffnungs⸗ losigkeit, zu verhindern, daß die Millionen von Schwarzen im Lande bewaffnet werden, die Nothwendigkeit der Einigkeit der europäischen Racen gebieterisch mache, und die Verantwortlichkeit derjenigen, die deren Zustandekommen verzögern, vergrößere. 3
— In der Diskussion über den Etat des Reichs⸗Eisen⸗ bahn⸗Amts sprach der Abg. Wölfel den Wunsch aus, daß die Ernennung von Reichs⸗Eisenbahn⸗Kommissarien recht bald erfol⸗ gen möge. Er motivirte dies, wie nach ihm der Abg. Träger, aus den Verhältnissen der Thüringischen Eisenbahn. Der Bun⸗ desbevollmächtigte, Präsident Maybach, erklärte hierauf:
Meine Herren! Die Frage, ob es nicht zweckmäßig und noth⸗ wendig sei, für das Jahr 1875 in dem ihnen vorgelegten Etat die Mittel zu begehren für Reichs⸗Eisenbahn⸗Kommissarien, ist erwogen worden, man hat aber davon Abstand genommen, weil es sich nach der jetzigen Lage der Gesetzgebung als zu schwierig erwies, die Kom⸗
straße, abgeholt werden. Der Verkauf der übrigen Billets findet ebendaselbst am Sonnabend von 10 bis ½12 Uhr und am Sonntag Vormittag von 11 Uhr ab im Königlichen Opernhause statt. Hohe Preise.
Si geriethen sogar dort stehende leere Waggons in Bewegung. Such aus Reichenau in Nieder⸗Hesterreich wird über ein am 3. d. Mts. Abends 6 Uhr verspürtes, ziemlich heftiges Erdbeben berichtet, welches theils stoß⸗, theils wellenförmig von Süd gegen Nord in der Dauer von einigen Sekunden 8 deutlich wahrgenom⸗ men wurde; zur Zeit der Erscheinung herrschte vollkommene Wind⸗ stille, das Thermometer stand auf dem Nullpunkte, die Schneelage beträgt 1 ½ Fuß. ,
1 Land⸗ und Forstwirthschaft. Die Ernte im Regierungsbezirk Gumbinnen hat in der Winterung, namentlich im Weizen, im Allgemeinen einen guten,
8 me des Kapitals präsentirten Schuld⸗ sahe mir gesagt: wenn wir diese Vorlage wieder in Antrag bringen 1“ snd Smpfang he 1seer Ieas anpens der späteren so bekunden wir den Entschluß, sie zu halten und zu pertheid gen⸗ i Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons werde also genöthigt sein, für sie zu sprechen; es wir ö. ehr s hwer wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Die 8 Hesc. 11e. vasselte zu 1v b b. Nra. e Hair Söhem 8- beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ wie der Herr Vorredner 2 88 ves ng fr biese mi den, sowie die innerhalb vier Jahren, vom sagt hatte, denselben Ausdruck von Vertrauen un fnung “ 5.1 Fälligkeit an gerechnet nicht erhobenen heenecace “ See 18 sacene mit dergi Se. b ins ja ten des Kreises. osition motivirte, a 1 chen. 3 de de Ieö e verlorener oder vernichteter mißverstanden, jedenfalls aber mißdeutet werden, wie -2 9 jett Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ schon die leise Insinuation in veischiedenen Blättern fin 5 ordnung Theil 1, Titel 51 §. 120 seq. bei der Königlichen Kreis⸗ Deutsche Reich hätte in Rom uneingestandene Schritte gemacht, um gerichts⸗Deputation Swinemünde. : 88 —¹ den Trieden nachzusuchen auf Bedingungen hin, die eben für keinen
Redacteur: F. Prehm. erlag der Expedition (Kessel). Druckt W. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage)
Reichstags⸗Angelegenheiten. Stuttgart, 5. Dezember. Bei der in dem 11. württem⸗ bergischen Wahlkreise Backnang⸗Hall⸗Oehringen⸗Weinsberg statt⸗
Berlint: