1874 / 289 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

11““ 1 8 2.

Mverpsel, 7. Dezember, Nachzittags. (W. T. B.)

Baumwolle. (Behlussberiekt.) Umsatz 12,000 B., daven fiar Spekulation und Expert 2000 Ballen. Amerikanische ⁄1½ billiger, Anderes unverändert. Verschiffungen ¼⁄⁴ villiger.

Middl. Orleans 81/16, middling amerikanische 7 ⁄18, fair Dhollerah

5 ½⁄ , middling fair Dhollerah 4 ¼, geod middling Dhellerah 4 %½, middl. Dhhollerah 3 ⅛⅜, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 ½, new fair Oomra 5 ⅛, à fair Oomra 5 ½, fair Madras 4 ⅞, fair PFernam 8, fair Smyrna 6e** kair Egyptian 8 ½. Bradford, 7. Dezember. (W. T. B.) Wolle und Wollenwaaren. Wolle günstiger, ragt, Stoffe sich bessernd. G Paris, 7. Dezemper, Mitt (W. T. B.) 1 Produktenmarkt. (Anfangsbericht.) Weizen ruhig, pr. Dezember 25,25, pr. Januar-Februar 25,25, pr. Januar-April 25,00, Pr. März-Juni 25,25. Roggen ruhig, pr. Dezember 20,50, pr. Ja- nuar-Februar 20,00, pr. Januar-April —, pr. März-Juni 20,25. Mebl ruhig, pr. Dezember 54,00, pr. Januar- Februar 53,50, pr. anuar-April 53,50, pr. Mäürz-Juni 54,50. Rüböl ruhig, pr. Dezember 74,00, pr. Januar 75,25, pr. Januar-April 76,50, pr. Mai-August 78,00. Spiritus ruhig, pr. Dezember 53,75, pr. Mai-August 57,50. Wetter: Schön.

Garne ge-

E“

Berlin, 7. Dezsbr. Fleischpreise auf dem Schlachtviehmarkt. höchster mittel niedrigster Rindvieh pro Ctr. Schlachtgew. 20 ¾ Thlr. 18 Thlr. 14 15 Thlr. Schweine pro Ctr. Schlachtgew. 22 20 18—19 Hammel pro 20 23 Kilo. 14 Kälber: viel Zufuhr, Mittel-Preise.

8— W1“ 3 8

Auszahlungen.

Berliner Pfandbriefamt. Die am 2. Januar 1875 fälligen Zinscoupons der 5 % Pfandbriefe Ser. I. und der 4 ½ % Ser. II. vom 15. Dezember ab; s. Ins. in Nr. 287. 8

Oberschlesische Eisenbahn. Vom 1. Januar 1875 fällige Zinscoupons; s. Ins. in Nr. 287.

Berlin-Stettiner Eisenbahn. Die am 2. Januar 1875 fälligen Zinsen auf die Stammaktien und die Prioritäts-Obligationen, Em. I. und IV. von da ab bei der Hauptkasse in Berlin.

Maschinenbau-Aktien-Gesellschaft Humboldt, vorm. Sievers

& Co. in Kalk bei Deutz. 8 % Dividende für 1873,74 mit 8 Thlr.

auf die Aktien Nr. 1 10,000 und 4 Thlr. auf die Aktien Nr. 10,001

15,000, sowis die Zinsen auf die Obligationen vom 2. Januar

1875 ab bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in Cöln. Einzahlungen.

1“ 8

Saächsische Parfümerle-Fabrik. Ausserord. Gen, Vers. zu Dresden. 1 Kündigungen und Verloosungen.

Berliner Stadt-Obligatlonen. Zum 1. Januar resp. 1. April 1875 gekündigt; s. Ins. in Nr. 287.

Grossherzoglich Posenscho 3 ½ Pfandbriefe. Zum 21. Na. nuar 1875 gekündigt; s. Ins. in Nr. 287.

Pommersche Landsochaft. Pfandbriefe zum 1. Juli 1875 gg. kündigt; s. Ins. in Nr. 287.

Oberschlesische Eiseonbahnen. Gekündigte Obligationen ani vormals Neisse-Brieger Stammaktien; s. Ins. in Nr. 287.)

Ausweise von Banken und Edustrie- Gesellschaften.

Privatbank zu Gotha. Monatsübersicht prr November; Ins. in Nr. 287.

deraer Bank. Geschäftsübersicht vom 30. November; s. Ihms in Nr. 287.

Hannoversche Bank. Monatsübersicht pro November; s. Im in Nr. 287.

Landgr. Hess. oono. Landesbank Homburg v. d. Höhe. Statu am 30. November; s. Ins. in Nr. 287.

Paris. 7. Dezember, Nachmittags.

Produktenmarkt. (Schlussbericht.) Weizen fast, pr. De- zember 25,50, pr. Januar-Febraar 25,50, pr. Januar-April 25,50, pr. März-Juni 25,75. Mehl fest, pr. Dezember 54,00, pr. Januat- Februar 53,50, pr. Januar-April 53,75, pr. März-Juni 54,75. Rüböl Januar 75,25, pr. Januar-April —, r. Mai-August 78,00. Spiritus behauptet, pr. Dezember 54,75, pr.

1uhig, pr. Dezember 74,00, pr. Mai-August 57,25.

Newr-Vork, 7. Dezember, Abends 6 Uhr. (W. I. B.) Waarenbericht. Baumwolle in New-Yerk 14 ½, do. in New- 22. Petroleum in New-Xork 11 ½, do. in Philadelphia 11. Mehl 5 D. 15 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 23 C. Mais (old mired) 93 C. Zucker (Fair refning Muscovados) 8 ½. Kaffee (Rio-) ; 22.

Speck (short clear) 11 C.

Orleuns 14 ¼.

Schmalz (Marke Wilcox) 14 ½ C.

lau; s. Ins in Nr. 287.

Januar bei der Zwickauer Bank.

Vers. zu Hamm.

zu Bochum.

22.

—. Berlin, 7. Dezember. Kälber 1176 Stück.

EEöö1““

An Schlachtvieh war aufgetrieben: Rindvieh 1894 Stück, Schweine 7408 Stück, Schaafvieh 3199 Stück, 23. 8

Oels-Gnesener Eisenbahn. Rückständige siebente Einzahlung von 10 % bis 31. Januar 1875 bei der Gesellschaftskasse in Bres-

Zwiokauer Brückenberg-Steinkohlenbau-Verein. Fünfte Einzahlung auf die Iuterimsscheine Nr. IV. mit 10 Thlr. bis 13.

General-Versammlungen. 18. 7Dezemb. Zuoker- Rafflinerio zu Braunschwelg. Ordentl. Gen.-Vers. zu Braunschweig. Westfälische Union-Aktien- Gesellschaft für Berg- bau, Eisen- und Draht-Industrie. Ordentl. Gen.-

Gesellschaft für Stahl-Industrie. Ordentl. Gen.-Vers.

Pommersche Portland-Cement- und Thonwaaren- Fabrik „Merkur“. Ausserordentliche Gen.-Vers. zu Berlin. (Nicht am 20. Dezember.) Sochlesische Wollwaaren-Fabrik Liegnitz.

ord. Gen.-Versamml. zu Liegnitz.

Ausser-

Eisenbahn-Einnahmen.

Oesterreichische Staatsbahn. Vom 26. November bis 2. Da. zember 691,187 Fl. (— 31,526 Fl.); im Ganzen 27,863,305 F' (— 4.532,488 Fl.).

Elisabeth-Westbahn. Vom 23. bis 30. November. Haupt. bahn 218,013 Fl. Simbach 16,747 Fl. (+. 1812 Fl.). Wien- Kaiserebersdork 1004 Fl. (— 935 Fl.). Salzburg-Hallein 2110 Fl. (+† 306 Fl.). Steindorf-Braunau 1136 Fl. (+ 56 F).

Böhmische Westbahn. Im November 294,327 Fl. (+ 8199 Fl.); im Ganzen 2,678,643 Fl. (— 164,010 Fl.)

Aussig-Teplitzer Bahn. Im November 185,833 Fl. (+ 77338 Fl.); im Ganzen 1,994,542 Fl. (+ 276,491 Fl.)

Breslau-Warschauer Eisenbahn (preuss. Abtheilung). Im Na. vember 11068 Thlr.

Aachen-Mastriohter Eisenbahn. Im August 197,705 Frcs.

Ausreichung von Couponbogen. Soldiner Kreis-Obligatlonen II. Serie. Vom 21. Januar bis

21. Februar 1875; s. Ins. in Nr. 287. enuUrrHramemRRAIMMmmFmEerIRNRHfREEFnMRAkHnxz2HnxzssrvmeLwgnssxngesxeasgzFrate Eara

(s— 39,050 Fl.). Neumarkt-Braunax.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Han⸗ delsmann Siegfried Mendelsohn, welcher wegen Betrugs zu sechs Wochen Gefängniß rechtskräftig crurtheilt worden ist, hat sich der Strafpollstreckung entzogen. Es wird ersucht, auf den ꝛc. Mendelsohn zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle festzuneh⸗ men und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen⸗ ständen und Geldern zum Zwecke der Strafpoll⸗ x an die nächste preußische Gerichtsbehörde

fer

n. Berlin, den 2. Dezember 1874. König⸗

iches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗

achen. Deputation II. für Vergehen. Signale⸗ ment. Der ꝛc. Mendelsohn ist am 19. Januar 1849 in Heilsberg geboren, jüdischer Religion, 5 Fuß groß, hat schwarze graumelirte Haare, graue Augen,

chwarze Augenbrauen, schwarzen melirten Backen⸗ bart, rundes Kinn, gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, runde Gesichtsbildung, blasse kränkliche Ge⸗ sichtsfarbe, lückenhafte Zähne, ist kleiner Gestalt und spricht die deutsche Sprache.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

5949]

Neubau der Halleschen Thor⸗Brücke. Die Anfuhr von: 1

ppr. 2000 Ctr. Seüeht ss se und Kothen vom

Ostbahnhofe zum Halleschen Thore wird hier⸗

mit an kautionsfähige Unternehmer ausgeboten.

Die maßgebenden Bedingungen sind bis Freitag,

den 11. Dezember, Vormittags 10—1 Uhr, im Bau⸗ Bureau, Pionierstraße 1, eine Treppe hoch, einzu⸗ sehen, und das Formular für die Offerte in Em⸗ pfang zu nehmen.

Eröffnung der eingegangenen Offerten Sonnabend, den 12. Dezember, Mittags 12 Uhr.

Berlin, den 8. Dezember 1874.

Der Königliche Schrobitz.

Königlicher Baumeister.

8—

[59501]

Neubau der Halleschen Thor⸗Vrücke.

Das Kleinschlagen von: ppr. 700 Kbm. alte und neue Kalksteinkothen, ppr. 100 Kbm. alte Ziegelsteine, zu Betonsteinen wird hiermit an kautionsfähige Unternehmer ausgeboten.

Die maßgebenden Bedingungen sind bis Sonn⸗ abend den 12. Dezember, Vormittags 10—1 Uhr, im Baubureau, Pionierstraße 1, eine Treppe hoch, ein⸗ zusehen und das Formular für die Offertenist daselbst in Empfang zu nehmen.

Eröffnung der eingegangenen Offerten Montag den 14. Dezember, Mittags 12 Uhr.

Berlin, den 8. Dezember 1874.

Der Königliche Schrobitz.

Königlicher Baumeister.

[5628]

Z

1

8

Bekanntmachung.

Verpachtung des Königlichen Domainenvorwerks Franzenburg im

Amte Otterndorf, Landdrosteibezirk Stade, Provinz Haunover.

Das im Amte Otterndorf, Landdrosteibezirk Stade, in der Nähe von Nitze⸗ büttel und Cuxhaven, sowie der Bremerhaven⸗Ritzebütteler Chaussee belegene König⸗ liche Domainenvorwerk Franzenburg soll in neuformirter Konsitzenz, be⸗

ehend in den fiscalischen Gebänden und Baulichkeiten und in Marsch⸗, Geest⸗ und vor⸗Grundflächen, zusammen von 176,773 Hektaren, sowie in Weide⸗ und sonstigen Nutzungen auf der fiscalischen Hadeler Heide von 262,515 Hektaren für die Zeit von

achtzehn Jahren, nämlich vom 1. Mai 1875 ab bis zum 1.

meistbietend verpachtet werden.

Mai 1893 öffentlich

Das dem Angebote zum Grunde gelegte Pachtgelderminimum ist auf den Betrag von

ährlich 1400 Thalern festgesetzt.

Zur Uebernahme und zum Betriebe der Pachtung ist ein disponibles Ber⸗ mögen von 18,000 Thalern erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz, sowie über persön⸗ liche Qualifikationen in landwirthschaftlicher und sonstiger Beziehung jeder Pachtbewerber sich vor dem unterzeichneten, mit der Verpachtung beauftragten Königlichen Kreishauptmann vor oder

doch spätestens in dem Licitationstermine auszuweisen hat. Der Licitationstermin ist auf den *

19. December

1824,

Vormittags 11 Uhr, auf der hiesigen Königlichen Amtsstube anberaumt. 11““ Verpachtungsbedingungen und Karten nebst Vermessungsregister können vor dem Licitationstermine in der Schreibstube des hiesigen Königlichen Amts und zwar an den Wochen⸗ tagen in den Geschäftsstunden, sowie Erstere auch bei dem jetzigen Pächter des qu. Königlichen Domainenvorwerks, Herrn Oberamtmann Bohln zu Franzenburg, eingesehen werden, auch werden auf etwaige frankirte Gesuche von dem Unterzeichneten Abschriften von den Verpachtungs⸗

bedingungen gegen Erstattung der Copialien und 8 DOtterndorf, den 21. November 1874.

sonstigen Kosten ertheilt.

88 51

Berlin⸗Potsdam⸗

agdeburger Eisenbahn.

Am 29. Dezember d. Is., Vormittags 9 Uhr, wird die Verloosung der für das 75 z1 arsortöseedan ekornts⸗Sbnigeeiouen unserer Gesellschaft: sang der für das Jahr 5

a. der in Gemäßheit des ligationen Lit. A. und

llerhöchsten Privilegii vom 17. August 1845 verausgabten Ob⸗

der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 25. August 1862 ausgegebenen Ob⸗

ligationen Lit. C. neue Emission,

sowie gleichzeitig die Verbrennung der bis dahin zur Amortisation eingelösten gen Geschäftslokale au Bahnhofe stattfinden.

Das Direktorinm.

unserem hie erlin, den 28. November

Prioritäts⸗Obligationen in

8

Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn.

Vom 15. Dezember er. ab und während des ganzen Monats Januar 1875 werden die zum 2. Januar fut. fälligen

Zins⸗Conpons der 4 % Prioritäts⸗Aktien Nr. 4, 4 % Prioritäts⸗Obligationen Nr. 38 resp. Nr. 8 unserer Gesellschaft sowie die an früheren Fälligkeitsterminen bis jetzt nicht abgehobenen Coupons, Di⸗ videndenscheine und verloosten Prioritäts⸗Aktien und Obligationen, vorausgesetzt, daß solche noch nicht verjährt sind, in den Vormittagsstunden der Wochentage von 9 bis 12 Uhr in unserer Gesellschafts⸗Hauptkasse, hier⸗ Lr. am Askanischen Platz Nr. 5, eingelöst werden.

Es wird gebeten, diesen Coupons nur einen Nach⸗ weis über die Stückzahl und den Werth derselben ahs nach den verschiedenen Kategorien geordnet, bei⸗ zufügen.

In Leipzig geschieht desse Einlösung nur in den Wochentagen vom 2. bis inkl. 14. Januar 1875 bei unserer Güterkasse auf dortigem Bahnhofe.

Berlin, den 3. Dezember 1874.

Die Direktion.

159400 Bekanntmachung.

Zur Zahlung am 1. Jannar 1875 werden die noch im ÜUmlauf besindlichen Obligationen: Nr. 219. 220. 221. 518. 519. 527. 528. 709.

hiermit gekündigt. Die Verzinsung der Obligationen hört mit dem 31. Dezember d. J. auf. 1“ Graudenz, den 22. November 1874.

Der Magistrat.

Verschiedene Bekanntmachungen. [5856] Klinik für Zahn⸗ u. Mundkrankheiten, schmerzl. Einsetzen künstl. Zähne, Plombiren ꝛc. Dr. von Gurard, Carlstr. 16 part NB. Für Unbemittelte gratis Morg. 8—10.

159411 Ostpreussische Südbahn.

Betriebs-Einnahme pro Monat November 1874. ersonen⸗Verkehr . . . . . . . 19,072 Thlr. üter- Verkehr . . . .. 1119,024 Ertrahrbinariiu 272090 Nach Feststellung Summa 140,796 Thlr. Im Monat November 1873 definitiv 90,621 Im Monat November 1874 mehr 50,175 Thlr. (Hp. 15293) Die Direktion.

Familien⸗Nachrichten. Die Entbindung meiner lieben Frau von einem Mädchen beehre ich mich anzuzeigen. Berlin, den 5. Dezember 1874. Stadtrichter Appelius.

Unser Freund und Kollege, der Lehrer Paul Fried⸗

srich Radeck, wurde uns am 5. d. M. durch den

Tod entrissen. Wir beklagen tief diesen schmerzlichen Verlust und werden dem von uns Geschiedenen stets ein ehrendes Andenken in unserem Herzen bewahren. Berlin, den 7. Dezember 1874. Das Kollegium der 47. Gemeindeschule.

Alken Freunden und Bekannten die Mittheilung, daß heute früh 5 Uhr meine theure Frau Wilhel⸗ mine Emilie, geb. Kraßelt, sanft dat Hlafen ist.

Pädagogium Ostrau (Ostrowo) bei Filehne, den 5. Dezember 1874.

Dr. Beheim⸗Schwarzbach, Direktor.

8

Nachruf. Der unterzeichnete Verein fühlt sich gedrungen,

iermit seinen Schmerz auszudrücken über den Ver⸗ ust, der ihm gewordeng durch den Heimgang seines Ehrenmitgliedes, des K. Sanitäts⸗Raths Dr. Ju⸗ lius Beer. Der Verewigte war nicht nur der Förderer des Vereins, er durch zusammen, daß er du

durch seine

ehrreichen

ielt denselben auch da⸗

ediegenen Vorträge die Mitglieder zum regelmäßigen esuch der Vereinstage veranlaßte. Aber nicht um als Lehrer des Vereins war der Verstorbene dem⸗ fer lieb und werth, auch den einzelnen Mitglie ern außerhalb des Vereins war er ein treuer Freund un Rathgeber. Wie manchen von uns hat er in trüba Tagen getröstet, und nicht nur mit Worten, auch i der That; ja während der Zeit seines schwere Krankenlagers hat er sich stets theilnahmsvoll unse⸗ rer erinnert! Sein Andenken wird in dem Veren fortleben, wenn auch schon folgende Generationen demselben angehören, die ihn durch das Wort der Schrift kennen lernen werden. Berlin, den 3. Dezember 1874. Der Vereiu für wissenschaftlich⸗chirurgische Vorträge.

Verlobt: Frl. Auguste v. Carlshausen mit Hn.

1““ Eldor v. Both (Lissa i. P. anau a. M.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bergwerks⸗Direktor Adolph Wöltge (Zellerfeld). Hrn. Pastor (. Schultz (Neu⸗Brünken). Hrn. Premier⸗Lieute⸗ nant Gerlach (Tilsit). Hrn. Gustav Nobbe (Elberfeld). Eine Tochter: Hrn. Majer Hans Herwarth v. Bittenfeld (Carlsruhe).

Gestorben: Hr. Kaiserl. Postdirektor a. D. Cal Gillmeister (Langensalza). Hr. Königl. sächs⸗ scher Kammerjunker v. d. Pforte (Dresden). Hr. Major z. D. Siegmund v. Rockhausen (Naum⸗ burg a. d. Saale). Hr. Hausvater im gräfl⸗ chen Karolinenstift Gustav Artopé (Türungen). Verw. Frau Rittergutsbesitzer Henriette Re⸗ mer, geb. Gräfin von Küffow (Greifswald). 8. Major a. D. Wilhelm Pappritz (Westend⸗

tettin)h. Hrn. Superintendent Droysen Toch⸗ ter Marie (Wolgast). Hr. Pfarrer Gustar uahnigt Kratig)

5

8

Verlag von Gebr. Honvinger 1 Heilbronn. OETHE'S WEST- ösTLICHER DIVAN

mit den Auszügen aus dem Buche des Kabus herausgegeben von K. Simrock. 18 Bogen 80 (ca. 7 Bogen „Kabus“) in feiner brochirt Rthlr. 1. = fl. 1. 45.

[5932]

In den Noten und Abhandlungen zum west- östlichen Divan nannte Goethe das „Buch des Kabus“ ein vortreffliches, ja un- schätzbares Buch“ und ersuchte, „die so erbaulichen als erfreulichen Anekdoten und Geschichten, nicht weniger die grossen unver- gleichlichen Maxime, die dieses Werk enthält“, allgemein bekannt zu machen.

Die Absicht des Dichters ist hier vollkom- men erreicht, da diese Auszüge zum ersten Mal der Liedersammlung unmittelbar ange-

hängt und in der hier gebotenen Form all- gemein zugänglich gemacht worden, und dark diese Vereinigung des Goethe’'schen Werkes mit dem von ihm so warm empfohlenen „Buche des Kabus“ für dasselbe eine freundliche Aufnahme Seitens des Publikums erwarten lassen. .

Vorräthig in Paul Scheller's mof-

’1 buchhandlung, Friedrichstr. 77.

attung

Die Hausfrau. Prakt. Anleitung zur Führung des Haushalts. 7. Aufl. geb. 1 ½ Läl⸗ n Ausg. in Goldschn. 83 8

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Der Berufder Jungfrau.

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Vorräthig in jeder Buchhandlung.

Leben.

Ane post-Anstalten der Iu- und Auslandes nehmen

Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

Berlin, Mittwoch,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem General à la suite, General⸗Major von Albedyll, Chef des Militärkabinets und der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von des Königs von Württemberg Fücläsmn ihm verliehenen Großkreuzes des Friedrichs⸗Ordens zu ertheilen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Finanz⸗Rath Scholz zu Berlin die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlichen Hoheit ihm verliehenen Ehren⸗Comthurkreuzes des Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Lud⸗ wig zu ertheilen. 1

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Staatsanwalt Hecht in Stallupönen zum Staats⸗ anwalt bei dem Stadtgericht und dem Kreisgericht zu Königs⸗ berg i. Pr. zu ernennen.

Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht:

Dem Fabrikanten von Kirchengeräthen ꝛc. Julius Thomas

zu Straßburg i. E. das Prädikat eines Hoflieferanten Aller⸗ höchstderselben zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 2. Dezember 1874, betreffend das in §. 32 der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung vom 10. September 1873 vorgesehene Pfarrwahlrecht.

Auf den von dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrath im Ein⸗ verständniß mit dem Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten erstatteten Bericht vom 25. November d. J. habe ich die anliegenbe Verordnung zur Ausführung des §. 32 der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung vom 10. September 1873 heut vollzogen. Gleichzeitig bestimme Ich, daß die in §. 3 dieser Verordnung festgesetzte Beschränkung auch in denjenigen Fällen zu beobachten ist, in welchen die Kirchen⸗ hehörde in Gemäßheit des §. 32 Nr. 2 Abs. 1 der Kirchen⸗ gemeinde⸗ und Synodalordnung den Pfarrer ohne Konkurrenz einer Gemeindewahl beruft. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 2. Dezember 1874.

Wilhelm. Falk.

An den Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten und den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath.

Verordnung zur Ausführung des §. 32 Nr. 2 der Kirchen⸗ gemeinde⸗ und Synodalordnung vom 10. September 1873. Zur der Bestimmung des §. 32 Nr. 2 der Kirchen⸗ gemeinde⸗ und Synoͤdalordnung vom 10. September 1873 Gesetz⸗ Sammlung, Seite 417 verordne Ich für den Geltungsbereich derselben was folgt: §. 1. Das nach §. 32 Nr. 2 der Kirchengemeinde⸗ und Syno⸗ dalordnung vom 10. Sep'ember 1873 den Gemeinden verliehene Pfarr⸗ wahlrecht findet Anwendung auf jede bei der betreffenden Kirchen⸗ gemeinde bestehende fundirte geistliche Stelle, deren freie Besetzung dem Kirchenregiment ohne Mitwirkung einer anderen Behörde oder eines anderen Berechtigten zusteht. Die Ernennung eines Pfarr⸗ adjunkten mit dem Rechte der Nachfolge gilt als definitve Besetzung. Ausgeschlossen von der Besetzung durch Gemeindewahl sind diejenigen geistlichen Stellen, welche mit einem andern, nicht derselben Parochie oder Gesammtparochie (Kirchengemeinde⸗Ordnung §. 2 Abs. 2) an⸗ gehörenden geistlichen Amte dauernd verbunden sind. §. 2. Sobald durch den Gemeinde⸗Kirchenrath die Erledigung der Pfarrstelle angezeigt worden ist, hat das Konsistorium die Er⸗ ledigung mit dem Bemerken öffentlich bekannt zu machen, daß die Sbge nans durch Gemeindewahl nach Maßgabe dieser Verordnung olgt. §. 3. Die vereinigten Gemeinde⸗Organe (§. 29 der Kirchen⸗ gemeiude⸗Ordnung) können bei Ausübung des ihnen beigelegten Wahl⸗ rechts die Auswahl auf alle für die Verwaltung des geistlichen Amts in der evangelischen Landeskirche Ftaftsfsiete Personen richten, jedoch mit der Beschränkung, daß in Pfarrstellen, deren Jahreseinkommen, ausschließlich der Dienstwohnungsnutzung, Zwölfhundert Thaler über⸗ steigt, nur Geistliche von mindestens zehn Dienstjahren, in Pfarr⸗ tellen, deren Jahreseinkommen, ausschließlich der Dienstwohnungs⸗ nutzung, Achtzehnhundert Thaler übersteigt, nur solche von mindestens fünfzehn Dienstjahren gewählt werden dürfen. Das Dienstalter ist vom Zeitpunkte der Ordination ab zu berechnen, jedoch ist diejenige Zeit, während welcher ein Geistlicher im Schulamte fest angestellt ist, auf das kirchliche Dienstalter mit in Anrechnung zu ringen. Ist die Höhe des Jahreseinkommens zweifelhaft, so stellt 3 Bersistotum, nach Anhörung der Gemeindevertretung, den Ertrag elle fest. . 4. Die Bewerbung 88 schriftlich bei dem Konsistorium oder bei dem Gemeinde⸗Kirchenrathe anzubringen. Die bei dem Konfisto⸗ rium eingegangenen Meldungen sind dem Gemeinde Kirchenrathe zu

§. 5. Der Gemeinde⸗Kirchenrath hat alle zu einer guten Wahl erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Sowohl die vereinigten emeinde⸗Organe als auch der Gemeinde⸗Kirchenrath für sich können verlangen, daß die zur Besetzung der Stelle in Aussicht genommenen Geistlichen in den Kirchen des Gemeindebezirks predigen; von den andidaten des Predigtamts kann auch eine Katechisation verlangt werden. Die Wahl ist nicht auf diejenigen beschränkt, welche eine Predigt oder Katechisation gehalten haben. Der Gemeinde⸗Kirchen⸗ rath ist in Vereinigung mit der Gemeindevertretung berechtigt, Mit⸗

glieder der Gemeinde an den Wohnort des Bewerbers zu senden, um ihn predigen zu hören und Erkundigungen üver ihn einzuziehen.

. Der Superintendent bestimmt im Einverständniß mit dem Gemeinde⸗Kirchenrath den Wahltermin mit einer Frist nicht unter zwei Wochen und leitet die Wahlverhandlung.

. 7. Die Wahl erfolgt mittelst schriftlicher Stimmzettel. Wird bei der ersten Wahl die absolute Mehrheit nicht erreicht, so findet eine engere Wahl zwischen denjenigen Drei statt, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Ergiebt auch diese Wahl eine absolute Mehrheit nicht, so scheidet bei der ferneren Wahl der⸗ jenige aus, welcher die mindeste Stimmenzahl erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet überall das Loos. Stimmen Abwesen⸗ der dürfen nicht zugelassen werden. Erörterungen über die zur Wahl stehenden Personen sind verboten. Im Uebrigen sinden die Wahl⸗ vorschriften der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung vom 10. Sep⸗ tember 1873 entsprechende Anwendung. Sofort nach beendigter Wahl prüft der Gemeinde⸗Kirchenrath unter Vorsitz des Superintendenten die Ordnungsmäßigkeit der Wahlhandlung.

§. 8. Das Ergebniß der Wahl ist der Gemeinde in den beiden nächstfolgenden sonntäglichen Hauptgoltesdiensten in allen Kirchen der Parochie von der Kanzel bekannt zu machen. Innerhalb zwei Wochen nach der ersten Bekanntmachung kann jedes Gemeindeglied gegen Lehre, Gaben und Wandel des Gewählten und gegen die Gesetz⸗ lichkeit der Wahl bei dem Superintendenten Einspruch erheben.

Wegen der Entscheidung über den Einspruch verbleibt es bis zur anderweitigen staatsgesetzlichen Regelung der über die Kreis⸗ und Provinzial⸗Synoden in der Synodalordnung vom 10. September 1873 enthaltenen Bestimmungen bet der bisherigen Zuständigkeit der Kon⸗ sistorien und des evangelischen Ober⸗Kirchenraths, mit der Maßgabe daß bei den Entscheidungen über Einsprüche gegen die Lehre von dem Konsistorium die Mitglieder des Provinzialsynodal⸗Vorstands mit vollem Stimmrecht (eckr. Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung 2 68 Nr. 6) als außerordentliche Mitglieder zuzuziehen sind. Ueber Einwendungen aus der Gemeinde gegen GBaben und Wandel des Gewählten, sowie über Einwendungen einer Zweidrittelmehrheit der Gemeindeglieder ist von dem Konsistorium vor der Entscheidung der Kreissynodal⸗Vorstand zu hören. 8 . b

§. 9. Der Gewählte erhält von den Wemeinde Kirchenrath eine schrifkliche Benachrichtigung über seine Wahl, in welcher das Dienst⸗ einkommen der Stelle angegeben sein muß. Der Gewählte hat sich innerhalb vier Wochen nach Zustellung der Benachrichtigung über die Annahme der Wahl zu erklären. Lehnt er ab oder erklärt er sch . so ist innerhalb sechs Wochen zu einer Neuwahl zu

reiten. . 1

§. 10. Der Gemeinde⸗Kirchenrath hat, nachdem der Gewählte angenommen hat, die Wahlverhandlungen durch den Superintenden⸗ ten dem Konsistorium zur Berufung des Gewählten einzureichen. Die Berufung darf nur versagt werden 1) wegen Gesetzwidrigkeit des Wahlverfahrens, 2) wegen Mangels der gesetzlichen Wählbarkeit des Gewählten, 3) wegen Verletzung der Vorschriften des §. 3 dieser Ver⸗ ordnung, 4) wegen geistiger oder körperlicher Unfähigkeit des Ge⸗ wählten, das Amt zu verwalten.

§. 11. Die Kosten des Wahlverfahrens fallen der Gemeinde *8 Last. Es ist zulässig, diese Kosten aus der Kirchenkasse zu be⸗ treiten.

§. 12. Das Wahlrecht der Gemeinde tritt in Wirksamkeit für die vom 1. Januar 1875 ab eintretenden Stellenerledigungen. die erste von diesem Tage ab durch Tod eintretende Stellenerledigung in einen ungeraden Monat, so wählt die Gemeinde, wenn auf einen geraden Monat, so beruft die Kirchenbehörde ohne Gemeindewahl. Erfolgt die erste Erledigung vom 1. Januar 1875 ab auf andere Weise als durch den Tod des Stelleninhabers, so wählt die Ge⸗ meinde. Wird von dem 1. Januar 1875 ab eine neue Stelle besetzt, so beruft die Kirchenbehörde ohne Gemeindewahl. Jede Besetzung gilt erst mit Einführung des Geistlichen in das Amt als vollendet.

§. 13. Das Konsistorium kann eine angemessene Frist zur Vor⸗ nahme der Wahl anordnen. Wird die Frist nicht innegehalten, so erlischt das Wahlrecht der Gemeinde für diesen Fall. Eine Verlänge⸗ rung der Frist ist FMlafhg.

Gezenwärtige Verordnung ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen.

Berlin, den 2. Dezember 1874.

Wilhelm. 3 Falk.

Kriegs⸗Ministerium. Bekanntmachung. Von einem ungenannten Patrioten ist dem Kriegs⸗Ministe⸗

rium ein Geldgeschenk im Betrage von 3 Thlr. zur Verwendung für invalide Soldaten zugegangen.

Dies wird hierdurch unter dem Hinzufügen des besten Danks mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das erwähnte Geldgeschenk dem invaliden Wehrmann Otto Krist zu Frankfurt a. O. zugewendet worden ist.

Berlin, den 3. Dezember 1874. Kriegs⸗Ministerium, Departement für das Invalidenwesen. von Tilly. Hammer.

Die Kataster⸗Controleure Weiß zu Tilsit, Bleeß zu Hoyerswerda, Tschierske zu Bunzlau, Umbach zu Polch, Camphausen zu Castellaun, Burggraf zu Dormagen, Müllejans zu Bitburg und Wenderhold zu Homberg sind zu Steuer⸗Inspektoren ernannt worden.

inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Deutschen Werkzeugmaschinenfabrik (vormals Sondermann u. Stier) zu Chemnitz ist unter dem 6. Dezember 1874 ein Patent 3 8 8

den 9. Dezember, Abends.

Fällt

auf eine Mutterdrehbank in der durch Zeichnung und Be⸗ schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jeman⸗ den in der Anwendung bekannter Theile zu behindern,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staats ertheilt worden. 8

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, Kammerherr von Hülsen, von Han⸗ nover.

Personal⸗Veränderungen. Königlich Preußische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. 8 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen ꝛc.

Im stehenden Heere. 18

Berlin, 1. Dezember. v. Schmid II, Hauptm. und Comp.

Chef vom Füs. Regt. Nr. 73, in das Inf. Regt. Nr. 95. Bende⸗

mann, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 95, in das

üs. Regt. Nr. 73, versetzt. Bar. v. Collas, 8 vom Gen. tabe der 1. Garde⸗Inf. Div., zum Gen. Stabe. der 21. Div., von W“ Maj. vom Gr. Gen. Stabe, zum Gen. Stabe der 1. Garde⸗Inf. Div. versetzt. v. Stünzner, Port. Fähnr. vom Gren. Regt. Nr. 8, zum Jäger⸗Bat. Nr. 3 versetzt. Frhr. v. Münch⸗ hausen, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 12 und kommdrt. zur Dienst⸗ 8 leist, als persönl. Adjut. bei des Erbgroßherzogs von Sachsen K. H., unter Stellung à la suite dieses Regts., zum persönl. Adjut. Sr. Königl. Hoheit des Erbgroßherzogs von Sachsen ernannt. v. Schil⸗ gen, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 40, à la suite des Regts. gestellt. Scheffler, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 77 Regt. Nr. 49 versetzt. - 8

Abschiedsbewilligungen. In der Reserve und Jandwehr. 8 88 Berlin, 3. Dezember. Radke, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 46, mit schlichtem Abschied entlassen.

eamte der Militär-Verwaltnug. Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Mahlo, Zahlmstr. vom 2. Bat. Inf.

Nr. 60 versetzt. 2 Den 25. November. Liebmann, Zahlm. Asp., zum Zahlm. beim 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 53 ernannt. 8 Den 27. November. Harter, Zeidler, Sturm, Sekret. Assistenten vom XIV., resp. V. und VIII. Armee⸗Corps, zu etatsmäß. Int. Sekretären, Landmann, Sekret. Applikant und Bureau⸗Diä⸗ tar vom VII. Armee⸗Corps, zu Int. Sekret. Assistenten, ernannt. 8 Den 1. Dezember. Steckmetz, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Colberg, zum Art. Depot in Coblenz versetztt.

Militär-Justiz-Beamte. Durch Verfügung des General⸗Auditeurs der Armee. Den 2. Dezember. Bender, Garn. Auditeur in Stettin, vom 1. Januar 1875 ab als Divisions⸗Auditeur zur 1. Div versetzt.

Königlich Bayerische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Im stehenden Heere. Durch Ministerial⸗Reskript. 1

Den 25. November. Frhr. v. Tautphoeus, Sec. Lt. vom 2. Chevaulegers⸗Regt., als Regts. Adjut. in dem genannten Regt. bestätigt. 8g

Den 30. November. Frhr. v. Hofenfels, Sec. Lt. vom 1. Ulan. Regt. als Regts. Adjut. in dem genannten Kegt. bestätigt.

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Durch Allerhöchste Verfügung. ö Den 18. November. Frhr. v. Geuder gen. Rabensteiner, Ob. Lt. von der Festungs⸗Kommandantur in Ulm, unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Oberst mit Pens. verabhschiedet. Den 22. November, Bedall, Maj. vom 2. Inf. Regt., Würth, Sec. Lt. vom 9. Inf. Regt., mit Pens. der Abschied be⸗ willigt. Fleschütz, Sec. Lt. vom 11. Inf. Regt. mit Pens. zur

Disp. gestellt. 8 8 en 23. November. Frhr. v. Tucher, Sec. Lt. vom 1. Fuß⸗ vom 3. Inf. Regt.

Art. Regt., mit Pens. der Abschied bewilligt. Den 28. November. Pröls, Sec. Lt. g mit Pens. der Abschied encs. Kraus, Sec. Lt. vom Inf. Leib Regt., mit Pens. zur Disp. gestellt. Den 30. November. Bedall, char. Oberst und Komman dant der Festung Germersheim, auf Nachsuchen der Abschied bewilligt

In der Reserve und Landwehr. Durch Allerhöchste Verfügung. 2

Den 27. November. Schuller, Res. Pr. Lt. vom 1. Inf. Regt., mit Pens. der Abschied bewilligt. 1 1

en 30. November. Emonts, Sec. Lt. z. Disp., mi

Pens., Kleespies, Landw. Sec. Lt. vom 10. Jäaͤger⸗Bat., zuruͤckgelegter Gesanimtdienstpflicht auf Nachsuchen der Abschied be⸗ willigt. e

Dur Den 20. November. Regts. Nr. 25, zum 1. Bat. Inf. Regts.

8

Im Hanitäts-Corps. Durch Allerhöchste Verfügung. Den 30. November. Dr. Moosmair, Unterarzt im Inf. Leib⸗Regt., Kölsch, Unterarzt im 3. Jäger⸗Bat., Dr. Herrmann, Unterarzt vom Festungs⸗Gouvernement Germersheim im 12. Inf. Regt., Dr. Rotter, Unterarzt im 14. Inf. Regt., zu Assist. Aerzten 2. Klasse, Dr. Jacob, Res. Unterarzt vom Landw. Bezirk München, Liegl, Reserve⸗Unterarzt vom Landwehr⸗ Bezirk München, D ausmann, Reserve⸗Unterarzt vom Landwehr⸗ Bezirk R Dr. Beetz Helferich, Res