1874 / 295 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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werden, steht dahin, jedenfalls müssen wir uns in unserer Finanzpoliti N h e-n. 1 8 Verlegenheit 1⸗2 8 Eit ng, die bereits in der Vergangen eit einmal 1 üas eahec gangenh al vorgekommen ist, KFerner hat der Herr bgeordnete für Ruvolstadt mit voller Sicher⸗ heit für 1875 einen Ueberschuß von 6 Millionen Thalern in Aussicht gestellt. Es ist ja möglich, daß 1875 ein solcher Ueberschuß sich er⸗ geben wird, es ist aber ebenso möglich, daß der Ueberschuß geringer Föö1— 8 e-e. 2 finanziellen Dingen äftigt, vor allen Dingen die bekannt ähl i im Auge behalten muß.

In der Diskussion über die geschäftliche Behand⸗

ung der Justizgesetze äußerte der Bundesbevollmächtigte

Staats⸗Minister Dr. Delbrück über den Antrag des Abg.

Frankenburger, den Mitgliedern der Kommission statt des Pausch⸗ quantums von 2400 M., Tagegelder zu bewilligen:

Meine Herren! Ich habe Sie zu bitten, dem eben vertheidigten Antrage Ihre Zustimmung nicht zu ertheilen. Die Frage, ob für die Herren Mitglieder des Reichstags, welche Mitglieder der Kom⸗ mission sein werden, Diäten oder ein Pauschquantum in Vorschlag zu

bringen sei, ist im Bundesrathe reiflich erwogen worden. Mau ist m Bundesrathe sehr entfernt von der Meinung gewesen, daß in der Form des Pauschquantums etwa die Aufforderung zu rascher Arbeit läge. Ich bin überzeugt, daß in den Monaten, die der Kommission zu Ge⸗ bote stehen werden, sie auch bei der angestrengtesten Thätigkeit sich sehr viel Mühe zu geben haben wird, um überhaupt fertig werden zu können. Ein Encouraaement für rasche Arbeit ist eben vollständig überflüssig; die Kommission wird eben nur knapp Zeit haben, bis zum Beginne des nächsten Reichstages fertig mit ihrer Arbeit zu sein. Man hat ebensowenig davon ausgehen können, dur das Pausch⸗ quantum etwa die baaren Auslagen erstatten zu wollen, sodaß kein Ueberschuß bleibe. Das ist weder bei einem Pauschquantum dag lich, noch bei Diäten; denn für diejenigen Herren Mitglieder der . mission, die in Berlin ihren Wohnsitz haben, stellt sich natürlich die Sache ganz anders, als für die Auswärtigen. Die Exemplifikationen auf die Reichskommissionen wird in Zukunft auch nicht mehr zutreffen. Denn es ist, wie den Herren aus Etatsvorlagen bekannt geworden ist, n Aussicht genommen, der Kommission, welche das Civilgesetzbuch be⸗ 3 rathen soll, so weit sie hier dauernd versammelt ist, nicht Diäten zu geben, sondern ein jährliches ich kann nicht sagen Gehalt, denn technisch ist es kein Gehalt aber eine jährliche Summe. Die Gründe, welche den Bundesrath entschieden haben, den Vorschlag zu machen, und welche, wie ich annehmen muß, ihn auch entscheiden werden, bei dem Vorschlage zu verharren, sind prinzipieller Natur, sie liegen, glaube ich, ziemlich klar vor.

Dem Reichstag ist jetzt der Gesetzentwurf, durch welchen das 27. März 1870 bis Ende 1875 verlängert werden soll, vorgelegt worden. Derselbe lautet: Entwurf eines Ge⸗

setzes, betreffend die Ausgabe von Banknoten. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

8 von ꝛc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erf Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des 1 Art. I. Die Bestimmungen in den §§. 1 bis einschließlich 5 des Gesetzes über die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 51) bleiben bis zum 31. Dezember 1875 in

Aur II. Zur Ausführung der Anordnungen, welche im Art. 18 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichsgesetzblatt Seite 239) über die Einziehung der nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken und über den Mindestbetrag der auf Reichswährung lautenden Noten getroffen sind, wird Folgendes bestimmt: . 8b §. 1. Eine Bank, welche zur Ausgabe von Banknoten befugt ist,⸗ darf vom 1. Juli 1875 ab Banknoten, welche auf Beträge von M50 Mark oder darunter lauten, wenn dieselben von ihr ausgestellt sind, nicht ausgeben und, wenn sie von einer anderen Bank ausgestellt find, nur an die letztere in Zahlung geben oder bei derselben zur Ein⸗ lösung präsentiren. 1“ 2. Die Mitglieder des Vorstandes einer Bank werden, wenn die Bank den Vorschriften des §. 1 zuwider Noten ausgiebt, mit einer Geldstrafe bestraft, welche dem Vierfachen des gesetzwidrig aus⸗ 8 Betrages gleichkommt, mindestens aber Eintausend Mark beträgt. §. 3. Die Banken sind verpflichtet, bis spätestens den 30. Juni 1875 dem Reichskanzler nachzuweisen, daß sie alle diejenigen 8.Se nungen getroffen haben, welche in Gemäßheit der für sie maßgebenden 8 landesgesetzlichen und statutarischen Bestimmungen erforderlich sind, um die Einziehung ihrer sämmtlichen nicht auf Reichswährung, sowie 8 hrer auf Reichswährung in Beträgen von weniger als 100 M. lau⸗ tenden Noten längstens bis zum 31. Dezember 1875 herbeizuführen. 5 4. Die Banken sind ferner verpflichtet, dem Reichskanzler behufs der Veröffentlichung spätestens am siebenten Tage eines jeden Monats den am letzten Tage des vorausgegangenen Monats vorhanden gewesenen Betrag der umlaufenden der in den Bankkassen (ein schließlich der Filiale, Agenturen und sonstigen Zweiganstalten) befind⸗ lichen eintretenden Falls auch der nach erfolgter Einlösung vernich⸗

in Folge der Krisis vom Jahre 1878 eine ähnliche Erfahrung machen

teten Noten, nach den einzelnen Abschnitten (Appoints) We gash

anzuzeigen. Alrt. III. Das ge enwärtige Gesetz tritt mi in Wltjamteit 9 ge Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1875

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die am 4. Januar bei Lepke hierselbst zur Versteige kommende Gräflich D. sche Bibliothek von ca. 2006 (Ka⸗ taloge bei Stargardt) ist besonders reich an Memoiren, Schriften über den Halsbandprozeß, Seltenheiten der französischen Revolutions⸗ zeit, englischen und französischen Klassikern, wie Voltaire mit eigen⸗ händiger Widmung, vielen Werken über König Friedrich II. und den Aufenthalt des Prinzen Heinrich in Rheinsberg, großen Pracht⸗ und Kupferwerken, zum Theil in schönen Einbänden.

Das große Oratorium „Wittekind“ von Au Rei 6 mann ist in vollständigem Klavierauszug mit Text in Pegust der Schlesingerschen Buch⸗ und Musikhandlung (Rob. Lienau) hier⸗ selbst soeben erschienen. Das neueste Werk des bekannten Komponisten EE“ 729 Majestät dem Kaiser und König gewidmet und bereits in ünf deutschen Städte Beifall aufgeführt worden. 1 ö6A1A6A“

„— Am 8. d. M. ging zum ersten Mal das kleine Lustspiel „J Ga hee; Güache (Herzog E.) über e Püegn⸗ 18 1 enburg und wurde, wie rüher im Stadttheater hi in Wiesbaden beifällig aufgenommen. ““

Von dem Werke Theodor Martins, „Leben des Prinz⸗ Gemahls“, ist am 8. d. M. der erste Band in öffentlicht worden. Wie üblich, sind der Presse einen Tag vor dem Erscheinen Exemplare zur Benutzung zugestellt worden. Die Königin Victoria hat dem Verfasser ihre Privatkorrespondenzen und Notizen zur Verfuüͤgung gestellt. Das Buch ist prächtig ausgestattet, sowohl was Einband als auch Papier, Druck und Illustrationen betrifft. Viele der letzteren sind der Privatmappe der Königin entnommen Ein Anhang des Werkes enthält nähere Mittheilungen über das musikalische Talent des Prinzen und dessen Ausbildung, auch ein Ver⸗ Fas. v ne Fäsch ech. ein zweiter Anhang den Schriftwechsel zwischen der Königin Victoria und öniginne Franzosen und der Belgier. 8 v Wie der „Corr. v. u. f. D.“ mittheilt, erfreut si ie i Nürnverg zum Besten talentvoller deutscher Ffkenn s D eutsche Kaulbachstiftung“ allseitiger Unterstützung. In Nürnberg hebt sich die Zahl der Mitglierer, welche sich zu jährlichen Beiträgen verpflichten, fortwährend; namhafte Spenden sind von ein⸗ zelnen Mitbürgern, namentlich vom Reichsrath Dr. v. Cramer⸗Klett Fabrikbesitzer Zeltner, Fabeikbesitzer Falk übergeben worden. Von andern Gaben sind zu erwähnen eine Spende Sr. Majestät des Kaisers im Betrage von 500 Gulden; außerdem haben größere Summen Se⸗ Hoheit der Herzog von Altenburg und Ihre Durchlaucht die Fürstin Hohenlohe⸗Wittgenstein übersendet.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Der deutsche Veterinär⸗Rath hat eine Resolution schlossen, welche sich auf die Nothwendigkeit einer Reform ves a 88* lichen Unterichts⸗ und Prüfungswesens bezieht und dem Reichskanzler Amt überreicht. Im landwirthschaftlichen Ministerium ist dieselbe bereits in Erwägung gezogen und einer Kommission zur Begutachtung übergeben worden. Die Resolution lautet:

I. Der deutsche Veterinärrath erklärt: 1) die in der Verord⸗ nung des Norddeutschen Bundeskanzler⸗Amts am 25. September 1869 gegebenen Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte genügen nicht, einen wissenschaftlich gebildeten und praktisch tüchtigen thier⸗ ärztlichen Stand, wie er zum Vollzug eines geordneten Reichs⸗ und Landes Veterinärwesens enforderlich ist, zu erzielen; 2) eine Reform der Prüfungsvorschriften und des thierärztlichen Unterrichts ist daher ein dringendes Bedürfniß, und es ist hierbei zu erstreben: a, eine höhere humanistische Vorbildung für die Zulassung zum thier⸗ ärztlichen Studium; b. eine längere Studienzeit; c. eine gründliche fachwissenschaftliche Ausbildung mit besonderer Berücksichtigung der Naturwissenschaften; d. die Vornahme der thierärztlichen Approbations⸗ Prüfung auf der vollständigen Erledigung der Fachstudien. II. Der ständige Ausschuß des deutschen Veterinärrathes wird beauftragt dem Fürsten Reichskanzler vorstehende Resolution in einer motivirten Eingabe mit der Bitte, vorzulegen, eine Reviston der Prüfungsvor⸗ schriften für die deutschen Thierärzte baldigst veranlassen zu wollen.

Gewerbe und Handel.

Berlin. Der Verein der Fleisch⸗Konsumenten wi am Sonnabend den 19. d. Mts., zunächst 1 der burgstraße 45, Nachmittags zwischen 6 und 9 Uhr, das erste Fleisch an die Mitglieder gegen Vorzeigung ihrer Karte ver⸗ kaufen, während die Geschäftseröffnung der anderen Vereins⸗ niederlage in den ersten Tagen der folgenden Woche in Aussicht ge⸗ nommen ist. Diejenigen Haushaltsvorstände, welche sich bei den Herren Berthold oder v. Ising gemeldet haben, können ihre Mit⸗ gliederkarten an folgenden Stellen gegen Zahlung von 2. Thlr. empfangen: bei Hrn. Bläschke, Oranienstraße 131 im Laden, bei Hrn.

Kitzeroth Nachfolg., Friedrichsstraße 3 im Laden, bei Hrn. Richter,

8* u 5 5 111“ 8

Wilhelmstraße 127 Laden. Federmana kann bnr L5 Mitgliedskarte und Zahlung von 2 Thlr. an diesen Eeüne⸗ Ver ein beitreten. Statuten sind ebendaselbst unentgeltlich zu haben.

Nach der Bilanz der Stärke⸗Zucker⸗Fabrik, Akti Gesellschaft (vorm. C. A. Köhlmann 4889; in furt a. O. pr. ult. September cr. beträgt der bei dem Unternehmen erzielte Reingewinn 93,451 Thlr.; hiervon sollen 72,000 Thlr. zu Zahlung einer Dividende von 12 % auf 600,000 Thlr. Aktienkapilan verwendet werden, 9345 Thlr. kommen dem Vorstand und den Beamten, 4672 Thlr. dem Aufsichtsrath als Tantieme, 4672 Thlr fließen in den Reservefonds und 2761 Thlr. werden auf neue Rechnung vorgetragen. Schulden hat die Gesellschaft gar nicht, dagegen g. Guthaben beim Banquier von 58,266 Thlr., ein Wechsel⸗Konto 888 102,818 Thlr. und ein Kontokurrent⸗Saldo zu Gunsten der Gesellschaft von 32,859 Thlr. Allerdings schließt das Waaren⸗Konto noch mit Se e.e Thlr., dieser Betrag sich in⸗

wisch unbedeutend verringert haben. Au schrei bisher 18,466 Thlr. verwendet 8.89

Der Hänichener Steinkohlenbau⸗Verein zu T den hat pro 1873/1874 von dem 1419 Scheffel umfassenden a Dras. Kohlenfeld bis jetzt abgebaut 259 Scheffel und sind mithin noch ab⸗ zubauen 1160 scheffel. Auf den im Gange befindlichen drei Schäch⸗ ten betrug die Förderung im verflossenen Betriebsjahre 980,186 Hekt Kohlen, d. i. 2433 Hekt. weniger, als im Vorjahre. Der erzielte Bruttogewinn beziffert sich auf 102,671 Thlr. (102,551 Thlr. in g. 885 der Feecgsenene Thlr. (50,574 Thlr. in

72% „und die Dividendenmasse auf 42,000 glei , auf ein Aktienkapital von 240,000 Paenf ö“

Die Mittheilung der „Frkf. Börsenztg.,“ daß bezügli Erwerbung der bayerischen Ostbahnen die Köngglich 1n Staatsregierung dem Verwaltungsrathe die Uebernahme der Aktien zum Kurse von 115 offerirt habve, wird der „Allg. Ztg.“ als eine unrichtige mit dem Beifügen bezeichnet, daß die Staatsregierung .“ ein bestimmtes Offert noch gar nicht gemacht habe.

Die „Carlsruher Ztg.“ meldet: Nachdem die Kaiserli und Königliche österreichisch⸗ungarische Re Banquier Karl Ladenburg zu Mannheim zum Konsul daselbst ernannt hat, ist demselben das zur Ausübung seiner Funkti derliche Exequatur ertheilt worden. 88

Verkehrs⸗Anstalten.

Von den gemeinschaftlich von Baden und herzustellenden acht neuen Schiffsbrücken sind, der „C. Ztg.“ zufolge, sechs im Jahre 1873 dem Verkehr übergeben worden, nämlich zwischen Markolsheim und Saßbach, Schönau und Weisweil, Rheinau und Kappel, Gerstheim und Ottenheim, Eichwald und Neuenburg Selz und Plittersdorf; im Bau begriffen sind die Schiffsbrüͤcken zwischen Gaͤmbsheim und Freystedt und Drusenheim und Greffern.

Anläßlich des jüngsten großen Unglücks auf dem St. Bern⸗ hard wird in der „Nouv. Gaz. du Val.“ die Frage der Erstellung eines Telegraphen von beiden Seiten des Berges nach dem Hospiz in Anregung gebracht. Vom Hospiz aus würde jeweilen dem nächsten Bureau mitgetheilt, wenn die Passage über den Berg mit Gefahr wäre, und auf diese Weise vielen Unglücksfällen zuvor⸗

8 Königliche Schanspiele. onnerstag, den 17. Dezember. Opernhaus. (251. stellung. Preciosa. Schauspiel mit Gesang . Tanz in 4 Ab⸗ theilungen von P. A. Wolf. Musik von C. M. von Weber Ballet von Taglioni. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. (263. Vorstellung.) Das Glas Wasser oder: Ursachen und Wirkungen. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Scribe. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Freitag, den 18. Dezember. Opernhaus. (252. Vor⸗ stellung.) Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schi⸗ kaneder. Königin der Nacht: Frl. Grossi. Pamina: Fr. Kupfer⸗ Berger. Sarastro: Hr. Fricke. Tamino: Hr. Schott. Papageno: Hr. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. spun Ein Erfolg. Lust⸗ e en von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den den Vrief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen. Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Berücksichtigung.

Prozeßverhandlung gegen den Grafen von Arnim. Berlin, 14. Dezember. 6. Sitzungstag.

n der gestrigen Nachmittagssitzung sind die Verhan

1 den Fhensenh ver ; dg begeübeg ee v“ Na röffnung der Sitzung um 3 ½ Uhr Nachmittags nah zunächst der Staatsanwalt Tessendorff das Reputk 5

8 85 1“ des Rechtsanwalts Dockhorn, worauf dieser

8 *

Darauf hielt der dritte Vertheidiger des Angeklagten, Re⸗ .

walt Munkel von hier, seine Rede, auf B.s kaeeter Fechagrnt Tessendorff ebenfalls erwiderte. Auch die beiden gestern zum Worte gelangten Vertheidiger beantragten, wie der erste, am Schlusse ihrer

E11 des Angeklagten.

Nachdem der Letztere dann selbst noch zu einer kurzen das Wort genommen, wurden die um 9 Vorsitzenden, Stadtgerichts⸗Direktor Reich mit der Erklärung geschlos⸗ sen, daß ebenso wie hier nach dem Zeugniß der Vertheidigung eine unpar⸗ teiische Leitung der Verhandlungen stattgefunden habe, er dasselbe Prädi⸗ kat auch für den Untersuchungsrichter in Anspruch nehmen müsse. „Wir beide,“ bemerkte derselbe, „haben nichts mehr und nichts Anderes ge⸗

. than, als nach bestem Wissen und Gewissen das, was die Pflicht und

die Sitte des Richters, des preußischen Richters insbesondere, von

jeher war und hoffentlich immer bleiben wird.“

1 ee“ 85 wurde eine besondere

1 Sonnabend, den 19. d. Mts., 2ge achmittags 4 Uhr, an

3 Dislokations⸗Karte der Kriegsmacht des Deutschen Reiches. Von Eugen Freiherr von Trölisch, Königlich Uee

bergischen Hauptmann a. D. Constanz im Selbstverlage des

Verfassers und in Kommission der Landkartenhandlung von . S.

Neumann in Berlin (W. Jägerstraße 25. Ladenpreis 6 Mark.). Zweite Auflage. 1875 Freiherr v. Tröltsch übergiebt hiermit dem

militärischen Publikum eine sorgfältig entworfene, in der litho⸗ graphischen Anstalt des Herrn J. A. Pecht zu Constanz vorzüglich ausgeführte Dislokationskarte der deutschen Kriegsmacht in einem Maßstabe von 1:1,000,000, wie, dem „M. W. Bl.“ zufolge, eine

solche in gleicher Vollkommenheit noch nicht vorhanden war.

Auf derselben sind neben dem Namen des Garnisonsortes die da⸗ selbst befindlichen Kommandobehörden, Truppentheile und Militär⸗ anstalten, bei welchen selbst die Brieftaubenstationen nicht vergessen in die Augen springende, oft recht sinnige Bezeichnungen

Ueber Berlin erhebt sich der deutsche Reichsadler mit ausgebreite⸗ 85 Sohmingen, 18 sisies Fetngge 85 e des Chefs 8 Armee 8 des Kaisers haltend, während über s

nits b Bande schwebt. .“ Bei Kiel und Wilhelmshaven sind außer dem Seebataillon und

der See⸗Artillerie⸗Abtheilung die Marine⸗Etabli 8, di . e“ 9 Etablissements, die Schul Auf dem nicht von dem Deutschen Reiche eingenommenen Raume der Karte finden wir die genaue Zeichenerklärung, die Armee⸗Organisation, die Armee⸗Eintheilung mit Angabe der Garnisonen, ferner die Marine: die Organisation, die Namen der vorhandenen Kriegsschiffe. Links hiervon endlich ein militärisches Ortsregister, dessen Namen auf der Karte leicht aufzufinden sind, da dieselbe in mit großen und kleinen Buchstaben bezeichnete Quadrate eingetheilt ist und die betreffenden Buchstaben jedem Namen beigefügt sind. Zur Herstellung der Karte sind benutzt worden: die Karten von Kiepert, Petermann, Liebenow, die große Post⸗ und Eisenbahnkarte des Königreichs Preußen, während als Quelle zu dem Texte und Einzeichnung der Truppen zc. die Königlich preußische Rang⸗ und Se sowie jene von Bayern, Sachsen und Württemberg Die Karte giebt ein so deutliches Bild und ist so zweckent⸗ sprechend und gewissenhaft angefertigt, daß dieselbe 92* e

sowie auch dem Privatmanne warm empfohlen werden darf.

Das Gothaische genealogische vaschenbuch

nebst diplomatisch⸗statistischem Jahrbu otha J. Perthes) ist soeben in seinem 112. 21a Ausstattung erschienen. In der neuen Ausgabe hat namentlich das diplomatische statistische Jahrbuch eine umfassende Umarbei⸗ tung erfahren, bedingt einmal durch die immer weiter schreitende Ver⸗ breitung der europäischen Verfassungsgrundsätze, wie durch den Fortschritt in Fülle und Gehalt der Produktion sta⸗. tistische Materials. Vornehmlich ist die Finanzstatistik berücksichtigt worden; dagegen sind die Bevölkerungsangaben auch diesmal wieder mehr beschränkt, wie denn überhaupt die ausführlichen Erläuterungen über die im Hofkalender in kürzester Form mitgetheilten Zahlen künftig der jährlich denselben begleitenden Publikation „Die Bevölkerung der Erde“ (Jährliche Uebersicht über neue Arealberechnungen, Gebietsveränderungen, Zählungen und Schätzungen der Bevölkerung auf der gesammten Erdoberfläche. Her⸗ ausgegeben von E. Behm und G. Wagner. III. Jahrgang. Gotha,

Mit Rücksicht auf die Einführung der Markrechnung sind die finanzstatistischen Angaben für die meisten Staaten bereits n Rüiche⸗ mark e worden.

ie Armee⸗ Uebersichten haben hinsichtlich Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Oesterreich⸗Ungarns, Rußkands und der Türkei eine neue Gestalt angenommen. In dem Bereich der Angaben über das Verkehrswesen sind diesmal eine ganze Reihe von Staaten getreten, wie Mexiko, Peru, Nruguay, Tunis, Japan u. A⸗ über welche bisher noch keine derartige Notiz vorhanden war. Post, Eisenbahnen, Telegraphen und Handelsmarinen sind am Schlusse des statistischen Jahrbuches wieder, wie vor zwei Jahren, zu „vergleichenden Uebersichten“ vereinigt und geben so in knappester Form ein Bild der wahrhaft großartigen Entwickelung dieser Ver⸗ kehrsmittel innerhalb eines so kurzen Zeitraumes. Als arti⸗ stische Beigaben zieren den Jahrgang 1875 die Portraits Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Edinburgh und seiner Ge⸗ mahlin, Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Herzogin Marie von Edinburgh, geb. Großfürstin von Rußland, ferner Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Erzherzogin Maria Theresia von Oesterreich, geb. Infantin von Spa⸗ nien, und des Präsidenten der französischen Republik, Marschalls Mac ö Sasen von hetnc „In derselben vortrefflichen Ausstattung ist zugleich auch die fran⸗ zösische Ausgabe für 1875 unter dem Titel u“ 9 3. Gotha, Annnaire généalogique, diplomatique et statistique“

Das gleichzeitig im Verlage von Justus Perthes in Gotha erschienene „Gothaische genealogische Laschenbuch 8 Gräflichen Häuser für 1875˙ (48. Jahrgang) enthält folgende neu aufgenommene Familienartikel: Bänffy de Losontz, Jankovics von Daruvär, Randwyck, Resseguier de Miremont, Rey, Saint, Ignon und Schenk von Stauffenberg.

Das „Gothaische genealogische Taschenbuch der Frei⸗ herrlichen. Häuser für 1875“‧, das jetzt in den 25. Jahrgang tritt, ist durch 42 neu aufgenommene Familien bereichert worden. Auch diesmal ergänzen sich der 25. und 24. Jahrgang gegenseitig. Das Taschenbuch trägt an seiner Spitze das Bildniß des Kaiserlich österreichischen Ministers des Innern, Freiherrn Lasser von Zollheim.

ö

Justus Perthes, 1874) überlassen bleiben wird.

8

1 Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck:

Zwei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

W. Elsner.

onen erfor⸗

Elsaß⸗Lothringen

Königreich Preußen.

Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliga⸗ tionen der Stadt Altona im Betrage von 8 (2,400,000 Reichsmark) Vom 4. November 1874. von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. städtischen Kollegien der Stadt Altona zur Bestreitung der Kosten verschiedener nothwendiger und nützlicher Unter⸗

Wir Wilhelm, ertheilen, nachdem die

nehmungen im Interesse der städtischer Schulden die Au

hundert Tausend Thalern) gleich lionen Vierhundert Tausend Reichsmark) beschlossen und darauf an⸗ der Stadt Altona zu diesem Behufe die Ausgabe von

getragen haben, auf den Inhaber lautenden tionen zu gestatten, in Gemäß

wegen Ausstellung von Papieren, welche eine an jeden Inhaber enthalten und der Verordnung vom 1867 (Gesetz⸗Sammlung Seite 1518) durch gegenwärtiges Genehmigung zur

Unsere landesherrliche gationen unter nachstehenden

Es werden ausgegeben: bis 3490 jede zu 500 gationen Litt. F. Nr. 349 640,000 Reichsmark,

Reichsmark, in Summa Die Obligationen stellen und mit vier und

wird, ist nebst dem

gedrucktem Königlichen Insi

Gegeben Berlin, den 1874. Gr. zu Eulenburg. A

Camphausen.

(Ausgefertigt in Gemäßhe

4. November 1874. Amtsblatt der Königlichen

wig vo Der Magistrat

Altona beurkunden und bekennen hierdurch,

Obligation von der Stadt A

.. Reichsmark, geschrieben

hat, welches mit vier und

durch Ausloosung von jährlich mindestens zwei des Gesammtkapitalbetrages Die näheren

gezahlt wird. gedruckte Plan.

ESb“ Der Magistrat.

* 1““

vertreters.)

Plan, betreffend die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Obli⸗ gationen der Stadt Altona im

Das Kapital wird mit vier die Zinsen halbjährlich am 1. April

verzinst und werden

ber, sowie später, so lan

gabe der zu jeder Obligation auf fünf Jahre ausgefertigten Coupons auf der Altonaer Stadtkasse ausbezahlt. ungültig, wenn sie nicht vor dem Ablaufe der durch das bruar 1869 (Gesetz⸗Sammlung Verjährungsfrist zur Zahlung präsentirt worden sind. Jedem in Talon beigegeben, Serie der Coupons an den Inhaber des

bogen wird ein

Erhebt der Inhaber der Couponbogen an den gerichtlichen Entscheidung Obligation oder des Talo Coupons sistirt.

Zur Tilgung am ersten Wochentage im Hundert des Gesammtkap

und am ersten Wachetag, des folgenden Monats Oktober auf der Nummern werden im Deut⸗

Stadtkasse ausgezahlt. schen Reichs⸗ und Königli blatte der Königlichen

in den Altonaer Nachrichten und in d wenigstens drei Monate vor dem Rückzahlungstage bekannt

Sollte eines dieser Blätter eingehen,

Kollegien mit Genehmigu ein anderes. Mir dem A die Verzinsung der

zu. größeren Betrag, als Die

kündigen. Einnahme⸗Ueb

derjenigen

diese Gesammtanleihe bestrittenen Unternehmungen für die Stadt⸗ kommune etwa ergeben werden.

Die Kündigung und letzteren Falle in

sem Rückzahlung des K

Die betreffenden In Ermangelung vom Kapital abgezogen.

Ausgelooste oder gekündigte Obligationen, welche nicht binnen

dreißig Jahren nach dem zur oder als verloren oder vernichtet zur Amortisation angemeldet wer⸗

Eöö und hört von dem genannten i

verbindlichkeit der Stadt jährlich einmal in den rufen werden.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernich⸗

teter Obligationen oder Zinscoupons Herzogthum

Verordnung für das der Aktien der Holsteinis

Reichsmark = 520,000

1 320 Obligationen jede zu 2000 Reichsmark = 640,000 Litt. H. Nr. 4451 bis 4570 jede zu 5000 2,400,000 Reichsmark, sind nach dem anliegenden Schema auszu⸗ 1 einhalb vom Hundert jährlich zu verzinsen, von Seiten der schuldnerischen Stadtgemeinde nach näherem Inhalte der Obligationen kündbar und von selbiger mindestens mit zwei und einhalb vom Hundert des Gesammt⸗Kapitalbetrags Obligationen fährlich zu amortisiren. Vorstehendes Privilegium, welches Dritter ertheilen und durch welches gationen⸗Inhaber Seitens des Staates keinerlei Gewähr übernommen 1 Schema der Obligationen, der zu diesen gehörigen Anweisungen (Talons) der Regierung zu Schleswig zur a Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗

Provinz Schleswig⸗Holstein. Altonaer Stadt⸗Obligation.

Der Anleihe von 2,400,000 Reichsmark Iüir. 11

und das Stadtverordneten⸗Kollegium der Stadt

(Ünterschrift des Magistrats⸗Dirigenten 1 Mitgliedes, sowie des Stadtverordneten⸗Vorstehers und seines Stell⸗

dieser Anleihe werden jährlich vom Jahre 1876 an

egierung zu Schleswig, im

betreffenden Obligationen auf.

Dem Obligations⸗Inhaber steht ein Recht anf Dagegen behält sich die Stadt den oben festgestellten, sämmtlichen Obligationen zur Auszahlung innerhalb sechs Monate zu vorbehaltene Mehrausloosung wird jedenfalls auf Höhe

den vorbezeichneten

Obligation nebst den noch nicht fälligen letzterer wird der

ichs⸗Anzeiger

und Königlich Preußi

Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember.

800,000 Thlrn.

Kommune, sowie zur Rückzahlung älterer fnahme einer Anleihe von 800,000 (acht⸗ 2,400,000 Reichsmark (zwei Mil⸗

und mit Zinscoupons versehenen Obliga⸗

heit des §. 2 des Sees vom 17. Juni 1833 ahlungsverbindlichkeit 17. September

Privilegium Ausgabe vorgedachter Obli⸗

Bedingungen:

1040 Obligationen Litt. E. Nr. 2451

Reichsmark, 640 Obli⸗

1 bis 4130 jede zu 1000 Reichmark = Litt. G. Nr. 4131 bis 4450 Reichmark, 120 Obligationen Reichsmark = 600,000

der ausgegebenen

Wir vorhehaltlich der Rechte für die Befriedigung der Obli⸗

der Zinscoupons und durch das Amtsblatt

llgemeinen Kenntniß zu bringen.

jegel.

elm. enbach.

Wil

über Reichsmark.

it des landesherrlichen Privilegiums vom Regierung zu Schles⸗

n 187747 . Stlück.

daß der Inhaber dieser ltona ein derselben dargeliehenes Kapital von

Reichsmark zu fordern halb Prozent jährlich verzinst und und ein halb Prozent Obligationen zurück⸗ der umstehend ab⸗

ein

der ausgegebenen Bedingungen ergiebt

. .

Das Stadtverordneten⸗Kollegium. und eines Magistrats⸗

Betrage von 2,400,000 Reichsmark. und ein halb vom Hundert jährlich und 1. Okto⸗ e dieselben nicht verjährt sind, gegen Rück⸗ Coupons werden Gesetz vom 9. Fe⸗ Seite 341) eingeführten vierjährigen Coupon⸗ gegen dessen Rückgabe die folgende Talons vorabfolgt wird.

Aushändigung so wird bis zur des Besitzes der Auszahlung des

Fällige

der Obligation gegen die Taloninhaber Widerspruch, über die Rechtmäßigkeit ns die Auslieferung und

April mindestens zwei und ein halb vom italbetrages der Anleihe öffentlich ausgeloost

ie gezogenen 2 ch Preußischen Staats⸗Anzeiger, im Amts⸗ Altonaer Merkur, Börsenhallenliste emacht. so bestimmen dafür die städtischen ng der Königlichen Regierung zu Schleswig blaufe des angekündigten Zahlungstages hört

Kündigung nicht Altona das Recht vor, einen auszuloosen oder die

der Hamburger

erschüsse stattfinden, welche sich aus den durch

Tag der Rückzahlung wird auch in die⸗ Blättern bekannt gemacht. erfolgt nur gegen Auslieferung der Zinscoupons.

Nominalbetrag der fehlenden

der

apitals

Fälligkeitstermine zur Zahlung vorgezeigt, Zeitpunkte die Zahlungs⸗ sollen bis dahin

auf. Solche Obligationen Blättern aufge⸗

oben genannten öffentlichen

erfolgt nach den Vorschriften der

Holstein, betreffend die Mortisikation

11. Juli 1863 mit nannten Verordnung zu erlassenden öffentlichen dem Magistrate der Stadt Altona zu beantragen, Verfahren bei dem Altonaer Kreisgerichte einzuleiten ist und daß für alle durch die Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen die vor⸗ gedachten Blätter zu benutzen sind.

statt.

haftet die Stadtgemeinde mit ihrem gesammten Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Der Mazistrat.

Litt.

an Zinsen obiger Stadtobligation für den Zeitraum vom 1

bis 30. September 18.. .. . Reichsmark Pfennig aus

Ablaufe der durch das Gesetz vom vierjährigen Verjährungsfrist erhoben wird.

daß die nach §. 2 der ge⸗ Bekanntmachungen bei daß das fernere

der näheren Maßgabe,

Das Aufgebot und die Mortifizirung von Talons findet nicht Zur Sicherheit der hierdurch übernommenen Verpflichtungen

Altona, den.. E“ 8 Das Stadtverordneten⸗Kollegium.

Coupon zur Altonaer Stadtobligation. 1 üb . Reichsmark Pfennige.

.(1. April 18. ) April

.„ „22 222232222

Inhaber empfängt am 1. Oktober 18.. ö.(1. Oktober bis 31. März der Altonager Stadtkasse. wenn der Betrag nicht vor dem

Dieser Coupon wird ungültig, st vo 9. Februar 1869 vorgeschriebenen

EE“ Der Magistrat.

Der Kontrolbeamte. (Die Unterschriften der Magistrats⸗Mitglieder, sowie des Stadt⸗ verordneten⸗Vorstehers und seines Stellvertreters können unter den Coupons mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden. Es 828 jedoch die eigenhändige Unterschrist eines Kontrol⸗

beamten hinzutreten.)

Das Stadtverordneten⸗Kollegium.

T a

zur Altonaer

Inhaber dieses Talons empfängt gegen 1

Altonaer Stadtkasse am..18 .. die. te Serie von zehn Zins⸗

Coupons zu obiger Stadtobligation. 3 1

Wird von dem Inhaber der Obligation Widerspruch gegen die

Aushändigung der Zinscoupons erhoben, so wird 8e. bis zur ge⸗

richtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Obli⸗ gation oder des Talons sistirt.

Altona, den...

Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Kollegium. Der Kontrolbeamte.

(die Unterschriften der Magistrats⸗Mitglieder, sowie des Stadt⸗ verordneten⸗Vorstehers und seines Stellvertreters können unter den Talons mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden. Es muß jedoch die eigenhändige Unterschrift eines Kontrol⸗

beamten hinzutreten.)

Stadtobligation. Reichsmark. dessen Rückgabe an die

Personal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ac. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. 1 Berlin, 8. Dezember. v. Wiedebach u. Nostitz⸗Jänken⸗ dorff, Sec. Lt. vom Ulanen⸗Regt. Nr. 11, in das 2. Garde Ulanen⸗ Regt., v. Winterfeld, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 15, in das Ulan. Regt. Nr. 11, versetzt. Trautvetter, Port. Fähnr. vom Füs. Regt. Nr. 38, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 6 versetzt. Kraus, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 116, im stehenden Heere, und zwar als Prem. Lt. im Gren. Regt. Nr. 11 wieder

angestellt.

Berlin, 10. Dezember. v. Bis marck, Sec. Lt. von der Res.

des Drag. Regts. Nr. 12, Mechow, Sec, Lt. von der Res. des Reitende Feldjäger⸗Corps als Sec. Lts.

Inf. Regts. Nr. 66, in das und Feldjäger versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. 1 Berlin, 8. Dezember. Corsepius, Oberst à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 1 und Kommandant von Cosel, mit Pension und seiner bisher. Uniform zur Disp. gestellt. v. Eschstruth, Major zur Disp., zuletzt à la suite des Hus. Regts. Nr. 12 und Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗Kommission, die Erlaubniß zum Tragen der Uni⸗ form des genannten Regts. ertheilt. Graf v. Sparr, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 7, die Aussicht auf Anstel⸗ lung in der Gensd'armerie ertheilt. 1 1 Berlin, 10. Dezember. v. Kunowski, Hauptm. zur Disp., zuletzt Battr. Chef im 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., mit seiner. bisher. Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bis⸗ her. Uniform der Abschied bewilligt. In der Reserve und Landwehr. Berlin, 10. Dezember. Kunz, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 87, mit schlichtem Abschied entlassen.

XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. Offiziere, Portepee⸗ Fähnriche. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen ꝛc.

Im stehenden Heere. 1

v. Carlowitz, Hauptm. und Adjut. der 2. Inf. Comp. Chef im Schützen⸗Regt. Nr. 108, unter der Adjut. Funktion, Wagner, Hauptm. und Regt. Nr. 104, zum Adiutanten der 2. Inf. Div. Nr. 24, unter Entbindung von seinem dermaligen Kommando beim Genenalstabe ernannt. Rühle, Premier⸗ Lieutenant im Grenadier⸗Regiment Nr. 101 zum Hauptm. und Comp. Chef, d' Elsa, Sec. Lt. im 1 Regt., Bech, Heddenhausen, Sec. Lts. im Inf. Regt. Nr. 107, zu Pr. Lts. befördert. oFrhx v. Seckendorff, char. Port. Fähnr. i Nr. 100, Dö⸗

Nr. 103, v. Mücke, v.

November. Div. Nr. 24, zum leichzeit. Enthebung Coms⸗ Chef im Inf.

Vize⸗Feldw. des Fischer, Vize⸗F n Rössing, Pöschmann, Liebe, Teuscher, Golle, Vize⸗Feldwebel des Inf. Regts. Weger, Frese, Siede, Buschkiel, Vize⸗Feldw. des Inf. Regts. Nr. 107, Hahn, v. Schützen⸗Regts. Nr. Nr. 12, Steiger, Sahrer v. Sahr, Reiter⸗Regts., Kreller, Vize⸗Wachtm. nim, v. Ferber, Vize⸗Wachtm. Vize⸗Wachtm. des 3. Reiter⸗Regts, Zach arias, Riemschneider, Lempe, Thomas, SSenn⸗ Schütze,

Sec. Lts. der Res. in ihren

Verleihung des Regt. Nr. 102, Pens. und der nif. n vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt, unter gleichzeitiger An⸗ stellung als Landw. Adjutanten, Landw. Regts. Nr. Nr. 108.

Dr. Ehrenberg, Aerzten Unterärzte 8 2. Kl. der Res. befördert.

zeiger. 1874

Schön, Noack, Förster, Nr. 102, Körner, Winzer, Schnorr,

Inf. Regts. Nr. 104, Müller, Vize⸗Feldw. des Vize⸗Feldw. des Inf. Regts. Nr. 106,

Gren. Regts. Nr. 101, eeldw. des Inf. Regts.

Nr. 105, Rudert,

Höckner, Vize⸗Feldw. des Vize⸗Feldw. des Jäger⸗Bats.

Vize⸗Wachtm. des Garde⸗ des 1. Reiter⸗Regts., v. Ar⸗ des 2. Reiter⸗Regts., Schröder,

Craushaar, 108, Lindner,

Vize⸗Feldw. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, Lemcke, Abée, Vize⸗Feldw. des Feld⸗Art. Vize⸗Feldw. des Pion. Bats. Nr. 12, zu

Lucas, . Regtrn. resp. Bataillonen befördert.

egts. Nr. 28,

Abschiedsbewilligungen.

Im stehenden Heere. Zennig, Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 101, unter Hauptm. Charakters. Jacoby, Pr. Lt. im Inf. Beide in Genehmigung ihrer Abschiedsgesuche mit Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Unif. mit den

November.

beim 2. Bat.

Hauptm. Zennig Bat

101, Pr. Lt. Jacoby beim Res. Landw

Im Sanitäts-Corps. Dr. Ose, Unterarzt des 3 Unterarzt des Gren. Regts. Nr. 100, zu Assist. Dienststandes, Gelpke, Vasmer, Assist. Aerzten

November. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12,

2. Kl. des aktiven der Res. des Res. Ldw. Bats. Nr. 108, zu

* XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Im stehenden Heere.

Stuttgart, 7. Dezember. Frhr. v. d. Osten, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 122, kommdrt. zur Dienstleistung bei dem Festungs⸗Gouvernement Ulm, der Charakter als Major verliehen. v. Helder, Steudel, char. Port. Fähnrs. im Inf. Regt. Nr. 120, zu Port. Fähnrs. mit Patent vom 9. November 1874 C/D resp. V/W, Sieger, Unteroff. im Drag. Regt. Nr. 26, zum überzähligen Port.

Fähnr. befördert. In der Reserve und Landwehr. . Stuttgart, 7. Dezember. Vize⸗Feldw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 127, zum Sec. Lt. der es. des Infant. Regts. Nr. 125, Pfleiderer, Vize⸗Feldw. vom 1. Bataill. Landw. Regts. Nr. 121, zum Sec. Lt. der Reserve der 13. Art. Brig., Eisenlohr, Vize⸗Wachtm. vom Res. Landw. Bat. Nr. 127, zum Sec. Lt. der Res. des Ulanen⸗Regts. Nr. 19. ernannt. Planck, char. Major zur Disp. zum Bezirks⸗Commdr. 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 126

ernannt.

Abschiedsbewilligungen.

8 stehenden Heere.

Stuttgart, 7. s v. Borst, Major und Bats. Commdr. im Inf. Regt. Nr. 126, der Abschied mit Pension und mit der Regts. Uniform unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗ Lieutenant bewilligt. Graf v. Rei chach, Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 122, wegen zeitiger Dienstunbrauchbarkeit zur Disp. der Ersatzbehörden entlassen.

In der Reserve und Candwehr. Stuttgart, 7. Dezember. Steinhart, char. Major zur Disp. und Bezirks⸗Commdr. 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 129, der

Abschied mit Pension bewilligt.

““ 8 8

Im SHanitäts-Corps. Stuttgart, 7. Dezember. Dr. Reubel, Oberamts⸗W in Wangen, zum Stabsarzt der Landw. 2. Bats. Landw. Nr. 120, Glöckler, Unterarzt der Landw. 1. Bats. Landw. 9 Nr. 126, zum Assist. Arzt 2. Klasse der Landw., ernannt. Jäger Assist. Arzt 1. Klasse der Landw. 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 125, Dr. Krafft, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 121 zu Stabsärzten der Landw. mit Patent vom 1. Oktober 1874, Dr. Fehling, Assist. Arzt. 2. Kl. der . des Res. Landw. Bats. Nr. 127, zum Assist. Arzt 1. Klasse der Reserve ernannt.

Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Allerhöchste See. . Stuttgart, 30. Nopember. Fe⸗ agazin⸗Aufseher bei dem bisher. Filial⸗Montirungs⸗Depot Waldenbuch, char. Montirungs⸗In⸗ spektor, der Abschied mit Pension und mit der bisher. Uniform be⸗

willigt.

Herzoglich Braunschweigisches Kontingent. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ac. 8 Versetzungen.

Braunschweig, 7. Dezember. Dr. Vetterlein, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 92, zum Assist. Arzt 2. Kl.

der Res. befördert.

In der Kaiserlichen Offiziere ac.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Berlin, 8. Dezember. Heldt, Contre⸗Admiral und Chef der Marine⸗Station der Ostsee, mit Pension zur Disp. gestellt. Werner, Kapitän zur See, zum Chef der Marine⸗Station der Ostsee ernannt.

Ernennungen, Beförderungen und Im Sanitäts-Corps.

Marine.

Gewerbe und Handel. 8

Berlin. Das Magazin für Haus⸗ und Küchenein chtungen vo A. Toepfer, Sipzigerstrabe 60, welche Firma gleichzeitig in Breslau und Stettin domizilirt, hat soeben einen neuen Katalog ihrer

ring, char. Port. Fähnr. im Inf. Regt.

Beschwitz, char. Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Nr. 107, v. Wal⸗

ter⸗Jeschli, char. Port. ähnr. des 1. Reiter⸗Regts., Bader, char.

Fer⸗ Fähnr. des 2. Reiter⸗Regts., v. Gayl, Unteroff. des 1. Reiter⸗ egts., Sander, Meißner, Brehme, char. Port. Fähnrs. des

Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, Markowsky, Sahr, Großmann,

char. Port. Fähnrs. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 12, zu etatsmäß. Port.

Fähnrs ernannt. In der Reserve und Landwehr. v. Ehrenthal, Pr. Lt. des Feld⸗Art. Regts. die Reserve versetzt. Roi sch, Sec. Lt. der Bats. Landw. Regts. Nr. 102, zum Pr. Lt. der Landw. Inf. befördert. Friedländer, Sec. Lt. der Reserve des Gren. Regts. Nr. 101, zum Pr. Lt. der Res. befördert. v. Arnim, Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 18, in die Linie, unter gleich⸗ zeitiger Plazirung im genannten Regimente und unter Verleihung

November. Nr. 28, definitiv in Landw. Inf. des 2.

Haupt⸗Verkaufsgegenstände veröffentlicht, deren Mehrzahl durch Illu⸗ strationen und Beschreibungen erläutert sind. Das Magazin bietet eine vollständige Wirthschaftsausstellung von Gegenständen für den gesammten Hausbedarf dar, unter denen besonders Brodschneide⸗ maschinen, Kaffeemühlen, Bouillontöpfe, Messerputzmaschinen, Petro⸗ leum⸗Kochapparate, Wageschalen, Holzspaltmaschinen, Zuckerschneiden, Waschtöpfe, Patent⸗Wäscherollen, Plaͤttöfen mit Bügeleisen, Wasser⸗ filter, Küchenmöbel aller Art, Meidingersche Füllöfen u. a. mehr zu nennen sind.

Der Bazar des Königlichen Hoflieferanten Herrn Julius Lange (Jägerstr. 26) für Porzellan⸗, Glas⸗, Steingut⸗ und Majolika⸗ Waaren ist jetzt auf drei Stockwerke des Hrngs erweitert, so daß sich über die zahlreichen geschmackvollen Tafel⸗Service, Waarengläser, Minnenczpfe und Jardinidren, Waschtisch⸗Garnituren, Liqueurkasten,

eines Patents vom 22. März 1872, zurückgetreten. Schaars chmidt,

chen Eisenbahnen und Aktiengesellschaften vom

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Opitz, Bouchs, Vtze⸗Feldw. des Gren. Regts. Nr. 100, Mältzer,

Vafen, Urnen, Säulen ꝛc. eine bequeme, die Auswahl erleichternde Ueberzicht dieses Genres vorfindet.