1874 / 295 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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in Folge der Krisis vom Jahre 1873 eine ähnliche Erfahrun werden, steht dahin, jedenfalls müssen wir uns in rfedmms wasben EöIn b in Verlegenheit kommen, wenn eine Er⸗ ng, die bereits in der Vergangen eit einmal 8 vibatent. 1 gangenh nmal vorgekommen ist, Ferner hat der Herr bgeordnete für Rudolstadt mit voller Sicher⸗ heit für 1875 einen Ueberschuß von 6 Millionen Thalern in Aussicht gestellt. Es ist ja möglich, daß 1875 ein solcher Ueberschuß sich er⸗ geben wird, es ist aber ebenso möglich, daß der Ueberschuß geringer 8 81Sen Sese sich mit finanziellen Dingen äftigt, vor allen Dingen die bekannte ähl im Auge behalten muß.

In der Diskussion über die geschäftliche Behand⸗ lung der ZJustizgesetze äußerte der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister Dr. Delbrück über den Antrag des Abg. Frankenburger, den Mitgliedern der Kommission statt des Pausch⸗ quantums von 2400 M., Tagegelder zu bewilligen:

Meine Herren! Ich habe Sie zu bitten, dem eben vertheidigten Antrage Ihre Zustimmung nicht zu ertheilen. Die Frage, ob für die Herren Mitglieder des Reichstags, welche Mitglieder der Kom⸗ mission sein werden, Diäten oder ein Pauschquantum in Vorschlag zu bringen sei, ist im Bundesrathe reiflich erwogen worden. Man ist im Bundesrathe sehr entfernt von der Meinung gewesen, daß in der Form

des Pauschquantums etwa die Aufforderung zu rascher Arbeit läge.

Ich bin überzeugt, daß in den Monaten, die der Kommission zu Ge⸗ bote stehen werden, sie auch bei der angestrengtesten Thätigkeit sich sehr viel Mühe zu geben haben wird, um überhaupt fertig werden zu können. Ein Encouragement für rasche Arbeit ist eben vollständig überflüssig; die Kommission wird eben nur knapp Zeit haben, bis zum Beginne des nächsten Reichstages fertig mit ihrer Arbeit zu sein. Man hat ebensowenig davon ausgehen können, dur p das Pausch⸗ quantum etwa die baaren Auslagen erstatten zu wollen, sodaß kein Ueberschuß bleibe. Das ist weder bei einem Pauschquantum möglich, noch bei Diäten; denn für diejenigen Herren Mitglieder der Kom⸗ mission, die in Berlin ihren Wohnsitz haben, stellt sich natürlich die Sache ganz anders, als für die Auswärtigen. Die Exemplifikationen auf die Reichskommissionen wird in Zukunft auch nicht mehr zutreffen. Denn es ist, wie den Herren aus Etatsvorlagen bekannt geworden ist, in Aussicht genommen, der Kommission, welche das Civilgesetzbuch be⸗ rathen soll, so weit sie hier dauernd versammelt ist, nicht Diäten zu geben, sondern ein jährliches ich kann nicht sagen Gehalt, denn technisch ist es kein Gehalt aber eine jährliche Summe. Die Gründe, welche den Bundesrath entschieden haben, den Vorschlag zu machen, und welche, wie ich annehmen muß, ihn auch entscheiden werden, bei dem Vorschlage zu verharren, sind prinzipieller Natur, sie liegen, glaube ich, ziemlich klar vor.

Dem Reichstag ist jetzt der Gesetzentwurf, durch welchen das Gesetz vom 27. März 1870 bis Ende 1875 verlängert werden soll, vorgelegt worden. Derselbe lautet: Entwurf eines Ge⸗ betreffend die Ausgabe von Banknoten.

ir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von 23 verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zu⸗

stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 8 Art. I. Die Bestimmungen in den §§. 1 bis einschließlich 5 des Gesetzes über die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 51) bleiben bis zum 31. Dezember 1875 in ee; Arr II. Zur Ausführung der Anordnungen, welche im Art. 18 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichsgesetzblatt Seite 239) über die Einziehung der nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken und über den Mindestbetrag der auf Reichswährung lautenden Noten getroffen sind, wird Folgendes bestimmt: 6. 1. Eine Bank, welche zur Ausgabe von Banknoten befugt ist, darf vom 1. Juli 1875 ab Banknoten, welche auf Beträge von 50 Mark oder darunter lauten, wenn dieselben von ihr ausgestellt sind, nicht ausgeben und, wenn sie von einer anderen Bank ausgestellt find, nur an die letztere in Zahlung geben oder bei derselben zur Ein⸗ . veee K. 2. Die Mitglieder des Vorstandes einer Bank werden, wenn die Bank den Vorschriften des §. 1 zuwider Noten ausgiebt, ntt einer Geldstrafe bestraft, welche dem Vierfachen des gesetzwidrig aus⸗ gogebaten Betrages gleichkommt, mindestens aber Eintausend Mark

Fägt.

§. 3. Die Banken sind verpflichtet, bis spätestens den 30. uni 1875 dem Reichskanzler nachzuweisen, daß sir alle diejenigen Aungen getroffen haben, welche in Gemäßheit der für sie maßgebenden landesgesetzlichen und statutarischen Bestimmungen erforderlich sind, um die Einziehung ihrer sämmtlichen nicht auf Reichswährung, sowie ihrer auf Reichswährung in Beträgen von weniger als 100 M. lau⸗ tenden Noten längstens bis zum 31. Dezember 1875 herbeizuführen.

§. 4. Die Banken sind ferner verpflichtet, dem Reichskanzler behufs der Veröffentlichung spätestens am siebenten Tage eines jeden Monats den am letzten Tage des vorausgegangenen Monats vorhanden gewesenen Betrag der umlaufenden der in den Bankkassen (ein⸗ schließlich der Filiale, Agenturen und sonstigen Zweiganstalten) befind⸗ lichen eintretenden Falls auch der nach erfolgter Einlösung vernich⸗

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ae 8 „Art. III. Das gegenwärtige Gesetz tritt mi in Wirksamkeit. 89 ge Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1875

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die am 4. Januar bei Lepke hierselbst zur Versteige kommende Gräflich D.'sche Bibliothek von ca. 8006 (Fa⸗ taloge bei Stargardt) ist besonders reich an Memoiren, Schriften über den Halsbandprozeß, Seltenheiten der französischen Revolutions⸗ zeit, englischen und französischen Klassikern, wie Voltaire mit eigen⸗ händiger Widmung, vielen Werken über König Friedrich II. und den Aufenthalt des Prinzen Heinrich in Rheinsberg, großen Pracht⸗ 8 Kupferwerken, zum Theil in schönen Einbänden.

Das große Oratorium „Wittekind“ von Reißmann ist in vollständigem Klavierauszug mit Text in Pecust der Schlesingerschen Buch⸗ und Musikhandlung (Rob. Lienau) hier⸗ selbst soeben erschienen. Das neueste Werk des bekannten Komponisten ö“ 82 Majestät dem Kaiser und König gewidmet und bereits in ünf deutschen Städte Beifall aufgeführt worden. v11“

„— Am 8. d. M. ging zum ersten Mal das kleine Lustspie 2 e (Herzog E.) über Fastg ; 1 enburg und wurde, wie rüher im Stadttheater hi s in Wiesbaden beifällig aufgenommen. .““

Von dem Werke Theodor Martins, „Leben des Prinz⸗ Gemahls“, ist am 8. d. M. der erste Band in 8 1— öffentlicht worden. Wie üblich, sind der Presse einen Tag vor dem Erscheinen Exemplare zur Benutzung zugestellt worden. Die Königin Victoria hat dem Verfasser ihre Privatkorrespondenzen und Notizen zur Verfügung gestellt. Das Buch ist prächtig ausgestattet, sowohl was Einband als auch Papier, Druck und Illustrationen betrifft. Viele der letzteren sind der Privatmappe der Königin entnommen Ein Anhang des Werkes enthält nähere Mittheilungen über das musikalische Talent des Prinzen und dessen Ausbildung, auch ein Ver⸗ 1n 1 Z ein zweiter Anhang den Schriftwechsel zwischen der Königin Victoria und öniginn Franzosen und der Belgier. 8 v

Wie der „Corr. v. u. f. D.“ mittheilt, erfreut sich die i Nürnberg zum Besten talentvoller deutscher Elrennee reshe 9D eutsche Kaulbachstiftung“ allseitiger Unterstützung. In Nürnberg hebt sich die Zahl der Mitglieder, welche sich zu jährlichen Beiträgen verpflichten, fortwährend; namhafte Spenden sind von ein⸗ zelnen Mitbürgern, namentlich vom Reichsrath Dr. v. Cramer⸗Klett Fabrikbesitzer Zeltner, Fabrikbesitzer Falk übergeben worden. Von andern Gaben sind zu erwähnen eine Spende Sr. Majestät des Kaisers im Betrage von 500 Gulden; außerdem haben größere Summen Se⸗ Hoheit der Herzog von Altenburg und Ihre Durchlaucht die Fürstin Hohenlohe⸗Wittgenstein übersendet.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Der deutsche Veterinär⸗Rath hat eine Resoluti schlossen, welche sich auf die Nothwendigkeit einer Reform lichen Unterichts⸗ und Prüfungswesens bezieht und dem Reichskanzler Amt überreicht. Im landwirthschaftlichen Ministerium ist dieselbe bereits in Erwägung gezogen und einer Kommission zur Begutachtung übergeben worden. Die Resolution lautet:

I. Der deutsche Veterinärrath erklärt: 1) die in der Verord⸗ nung des Norddeutschen Bundeskanzler⸗Amts am 25. September 1869 gegebenen Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte genügen nicht, einen wissenschaftlich gebildeten und praktisch tüchtigen thier⸗ ärztlichen Stand, wie er zum Vollzug eines geordneten Reichs⸗ und Landes Veterinärwesens enforderlich ist, zu erzielen; 2) eine Reform der Prüfungsvorschriften und des thierärztlichen Unterrichts ist daher ein dringendes Bedürfniß, und es ist hierbei zu erstreben: a. eine höhere humanistische Vorbildung für die Zulassung zum thier⸗ ärztlichen Studium; b. eine längere Studienzeit; c. eine gründliche fachwissenschaftliche Ausbildung mit besonderer Berücksichtigung der Naturwissenschaften; d. die Vornahme der thierärztlichen Approbations⸗ Prüfung auf der vollständigen Erlediguug der Fachstudien. II. Der ständige Ausschuß des deutschen Veterinärrathes wird beauftragt dem Fürsten Reichskanzler vorstehende Resolution in einer motivirten Eingabe mit der Bitte, vorzulegen, eine Reviston der Prüfungsvor⸗ schriften für die deutschen Thierärzte baldigst veranlassen zu wollen.

Gewerbe und Handel.

Berlin. Der Verein der Fleisch⸗Konsumenten wi am Sonnabend den 19. d. Mts., zunächst 19 der burgstraße 45, Nachmittags zwischen 6 und 9 Uhr, das erste Fleisch an die Mitglieder gegen Vorzeigung ihrer Karte ver⸗ kaufen, während die Geschäftseröffnung der anderen Vereins⸗ niederlage in den ersten Tagen der folgenden Woche in Aussicht ge⸗ nommen ist. Diejenigen Haushaltsvorstände, welche sich bei den Herren Berthold oder v. Ising gemeldet haben, können ihre Mit⸗ gliederkarten an folgenden Stellen gegen Zahlung von 2. Thlr. empfangen: bei Hrn. Bläschke, Oranienstraße 131 im Laden, bei Hrn. Kitzeroth Nachfolg., Friedrichsstraße 3 im Laden, bei Hrn. Richter,

teten Noten, nach den einzelnen Abschnitten (Appoints) e gsAh h

Wilhelmstraße 127 im Laden. Jedermann kann durch Ls Mitgliedskarte und Zahlung von 2 Thlr. an diesen Eech8 ng Ver ein beitreten. Statuten sind ebendaselbst unentgeltlich zu haben. .

Nach der Bilanz der Stärke⸗Zucker⸗Fabrik, Akti Gesellschaft (vorm. C. A. rZac⸗ 4ebz in furt a. O. pr. ult. September cr. beträgt der bei dem Unternehm G erzielte Reingewinn 93,451 Thlr.; hiervon sollen 72,000 Thlr. k. Zahlung einer Dividende von 12 % auf 600,000 Thlr. Aktienkapisa verwendet werden, 9345 Thlr. kommen dem Vorstand und den Beamten, 4672 Thlr. dem Aufsichtsrath als Tantieme, 4672 Thl. fließen in den Reservefonds und 2761 Thlr. werden auf nene Fes vorgetragen. Schulden hat die Gesellschaft gar nicht, dagegen ch Guthaben beim Banquier von 58,266 Thlr., ein Wechsel⸗Konto de 102,818 Thlr. und ein Kontokurrent⸗Saldo zu Gunsten der Gesellschaft von 32,859 Thlr. Allerdings schließt das Waaren⸗Konto noch mit E“ Thlr., dieser Betrag sich in⸗

ubedeutend verringert haben. f Abschrei bisher 18,466 Thlr. verwendet worden. CC“

Der Hänichener Steinkohlenbau⸗Verein zu D den hat pro 1873/1874 von dem 1419 Scheffel umfassenden ; Kohlenfeld SS. abgebaut 259 Scheffel und sind mithin noch ab. zubauen 1160 Scheffel. Auf den im Gange befindlichen drei Schäch⸗ ten betrug die Förderung im verflossenen Betriebsjahre 980,186 Hekt Kohlen, d. i. 2433 Hekt. weniger, als im Vorjahre. Der erzielte Bruttogewinn beziffert sich auf 102,071 Thlr. (102,551 Thlr. in 18 % 88 8negns. Thlr. (50,574 Thlr. in

72% „und die Dividendenmasse au 42,000 .glei auf ein Aktienkapital von 240,000 Penaf ““

Die Mittheilung der „Frkf. Börsenztg.,“ daß bezügli Erwerbung der bayerischen Ostbahnen die ea,h glich. de Staatsregierung dem Verwaltungsrathe die Uebernahme der Aktien zum Kurse von 115 offerirt habe, wird der „Allg. Ztg.“ als eine unrichtige mit dem Beifügen bezeichnet, daß die Staatsregierung ein bestimmtes Offert noch gar nicht gemacht habe.

Die „Carlsruher Ztg.“ meldet: Nachdem die Kaiserli und Königliche Psterreichisch⸗ungarische E o 8 A’ zum Konsul daselbst

Hat, emselben das zur Ausübung sei erfor⸗ derliche Exequatur ertheilt worden. 3 .“

Verkehrs⸗Anstalten.

Von den gemeinschaftlich von Baden und lsaß⸗Lothri herzustellenden acht neuen Schiffsbrücken 8 zufolge, sechs im Jahre 1873 dem Verkehr übergeben worden, nämlich zwischen Markolsheim und Saßbach, Schönau und Weisweil, Rheinau und Kappel, Gerstheim und Ottengeim, Eichwald und Neuenburg Selz und Plittersdorf; im Bau begriffen sind die Schiffsbrücken zwischen Gambsheim und Freystedt und Drusenheim und Greffern.

Anläßlich des jüngsten großen Unglücks auf dem St. Bern⸗ hard wird in der „Nouv. Gaz. du Val.“ die Frage der Erstellung eines Telegraphen von beiden Seiten des Berges nach dem Hospiz in Anregung gebracht. Vom Hospiz aus würde jeweilen dem nächsten n mitgetheilt, wenn die Passage über den Berg mit Gefahr veseFiger wäre, und auf diese Weise vielen Unglücksfällen zuvor⸗

Königliche Schanspiele onnerstag, den 17. Dezember. Opernhaus. (251. or⸗ stellung. Preciosa. Schauspiel mit Gesang 6 Tang in 1aa. theilungen von P. A. Wolf. Musik von C. M. von Weber Ballet von Taglioni. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. (263. Vorstellung.) Das Glas Wasser oder: Ursachen und Wirkungen. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Scribe. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Freitag, den 18. Dezember. Opernhaus. (252. Vor⸗ stellung.) Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schi⸗ kaneder. Königin der Nacht: Frl. Grossi. Pamina: Fr. Kupfer⸗ Berger. Sarastro: Hr. Fricke. Tamino: Hr. Schott. Papageno: Hr. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. spur Feee (I Ein 8 Lust⸗ e en von Paul Lindau. 2 Fnecprase. Anfang halb 7 Uhr. Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den ““ den Vrief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen. Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Berücksichtigung.

Prozeßverhandlung gegen den Grafen von Arnim. 1 Berlin, 14. Dezember. 6. Sitzungstag. n der gestrigen Nachmittagssitzung sind die Verhandl

den Fhasen ven S.. Abschluß G“ J“

„Na röffnung der Sitzung um 3 ½ Uhr Nachmittags nahm zunächst der Staatsanwalt Tessendorff das ö Replik 1. 18 L“ des Rechtsanwalts Dockhorn, worauf dieser Darauf hielt der dritte Vertheidiger des Angeklagten, N 2 walt Munkel von hier, seine Rede, auf beetene, eechehene Tessendorff ebenfalls erwiderte. Auch die beiden gestern zum Worte gelangten Vertheidiger beantragten, wie der erste, am Schlusse ihrer . bEb“ des Angeklagten.

Nachdem der eere dann selbst noch zu einer kurze das Wort genommen, wurnden die Verhandlungen um 8 8e eer aenh Vorsitzenden, Stadtgerichts⸗Direktor Reich mit der Erklärung geschlos⸗ sen, daß ebenso wie hier nach dem Zeugniß der Vertheidigung eine unpar⸗ teiische Leitung der Verhandlungen stattgefunden habe, er dasselbe Prädi⸗ kat auch für den Untersuchungsrichter in Anspruch nehmen müsse. „Wir beide, bemerkte derselbe, „haben nichts mehr und nichts Anderes ge⸗ than, als nach bestem Wissen und Gewissen das, was die Pflicht und die Sitte des Richters, des preußischen Richters insbesondere, von jeher war und hoffentlich immer bleiben wird.“

Zur Verkündigung des Urtheils wurde eine besondere bee-ee. auf Sonnabend, den 19. d. Mts., Nachmittags 4 Uhr, an⸗

mt.

Dislokations⸗Karte der Kriegsmacht des Deutschen Reiches. Von Eugen Freiherr von Tröltsch, Königlich bergischen Hauptmann a. D. Constanz im Selbstverlage des Verfassers und in Kommission der Landkartenhandlung von vE⸗] Neumann in Berlin (W. Jägerstraße 25. Ladenpreis 6 Mark.). Zweite Auflage. 1875 Freiherr v. Tröltsch übergiebt hiermit dem militärischen Publikum eine sorgfältig entworfene, in der litho⸗ graphischen Anstatt des Herrn J. A. Pecht zu Constanz vorzüglich ausgeführte Dislokationskarte der deutschen Kriegsmacht in einem Maßstabe von 1:1,000,000, wie, dem „M. W. Bl.“ zufolge, eine solche in gleicher Vollkommenheit noch nicht vorhanden war. Auf derselben sind neben dem Namen des Garnisonsortes die da⸗ selbst befindlichen Kommandobehörden, Truppentheile und Militär⸗ anstalten, bei welchen selbst die Brieftaubenstationen nicht vergessen 27, N.een, in die Augen springende, oft recht sinnige Bezeichnungen

Ueber Berlin erhebt sich der deutsche Reichsadler mit ausgebreite⸗ 8 Schmingen, n seine gcnso6⸗ st es des Chefs 86 Armee Majes isers haltend, während üb s mit eS e. Bonde schwebt. 1“ Bei Kiel und Wilhelmshaven sind außer dem Seebataillon und der See⸗Artillerie⸗Abtheilung die Marine⸗Etabli ie Schul⸗ ise 8 8 guurgeee g blissements, die Schul uf dem nicht von dem Deutschen Reiche eingenommenen Ra Karte finden wir die genaue Zeichenerklärung, die Feneseesssrsase. 5 Armee⸗Eintheilung mit Angabe der Garnisonen, ferner die Marine: die Organisation, die Namen der vorhandenen Kriegsschiffe. Links hiervon endlich ein militärisches Ortsregister, dessen Namen auf der Karte leicht aufzufinden sind, da dieseit in mit großen und kleinen Buchstaben bezeichnete Quadrate eingetheilt ist und die betreffenden Buchstaben jedem Namen beigefügt sind. Zur Herstellung der Karte sind benutzt worden: die Karten von Kiepert, Petermann, Liebenow, die große Post⸗ und Eisenbahnkarte des Königreichs Preußen, während als Quelle zu dem Texte und Einzeichnung der Truppen ꝛc. die Königlich preußische Rang⸗ und e.2ae sowie jene von Bayern, Sachsen und Württemberg Die Karte giebt ein so deutliches Bild und ist so zweckent⸗ sprechend und gewissenhaft angefertigt, daß dieselbe K. e auch dem Privatmanne warm empfohlen werden darf. 8 Das Gothaische genealogische Taschenbuch nebst diplomatisch⸗statistischem Jahrbu otha J. Perthes) ist soeben in seinem 112. I“] 128 Ausstattung erschienen. In der neuen Ausgabe hat namentlich das diplomatische statistische Jahrbuch eine umfassende Umarbei⸗ tung erfahren, bedingt einmal durch die immer weiter schreitende Ver⸗ breitung der europäischen Perfegen e cdsgt.⸗ wie durch den Fortschritt in Fülle und ehalt der Produktion sta⸗ tistischen Materials. Vornehmlich ist die Finanzstatistik berücksichtigt worden; dagegen sind die Bevölkerungsangaben auch diesmal wieder mehr beschränkt, wie denn überhaupt die ausführlichen Erläuterungen über die im Hofkalender in kürzester Form mitgetheilten Zahlen künftig der jährlich denselben begleitenden Publikation „Die Bevölkerung der Erde“ (Jährliche Uebersicht über nene Arealberechnungen, Gebietsveränderungen, Zählungen und Schätzungen der Bevölkerung auf der gesammten Erdoberfläche, Her⸗ ausgegeben von E. Behm und G. Wagner. III. Jahrgang. Gotha Justus Perthes, 1874) überlassen bleiben wird.

Mit Rücksicht auf die Einführung der Markrechnung sind die finanzstatistischen Angaben für die meisten Staaten Se tn Reichs⸗ mark Freeshen v

ie Armee⸗ Uebersichten haben hinsichtlich Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Oesterreich⸗Ungarns, Rußkands und der Türkei eine neue Gestalt angenommen. In dem Bereich der Angaben über das Verkehrswesen sind diesmal eine ganze Reihe von Staaten getreten, wie Mexiko, Peru, Uruguay, Tunis, Japan u. A., über welche bisher noch keine derartige Notiz vorhanden war. Post, Eisenbahnen, Telegraphen und Handelsmarinen sind am Schlusse des statistischen Jahrbuches wieder, wie vor zwei Jahren, zu „vergleichenden Uebersichten- vereinigt und geben so in knappester Form ein Bild der wahrhaft großartigen Entwickelung dieser Ver⸗ kehrsmittel innerhalb eines so kurzen Zeitraumes. Als arti⸗ stische Beigaben zieren den Jahrgang 1875 die Portraits Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Edinburgh und seiner Ge⸗ mahlin, Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Herzogin Marie von Edinburgh, geb. Großfürstin von Rußland, ferner Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Erzherzogin Maria Theresia von Oesterreich, geb. Infantin von Spa⸗ nien, und des Präsidenten der französischen Republik, Marschalls Mac Herzog von eece a „In derselben vortrefflichen Ausstattung ist zu leich auch die fran⸗ zösische Ausgabe für 1875 unter dem Titel 8 19 Go 1

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Annuaire généalogique, diplomatique et statistique“

e.

Das gleichzeitig im erlage von Justus Perthes in Gotha erschienene „Gothaische genealogische Phe n9G 8— Gräflichen Häuser für 1875˙ (48. Jahrgang) enthält folgende neu aufgenommene Familienartikel: Bänffy de Losontz, Jankovics von Daruvär, Randwyck, Resseguier de Miremont, Rey, Saint, Ignon und Schenk von Stauffenberg.

Das Gothaische genealogische Taschenbuch der Frei⸗ herrlichen. Häuser für 1875“, das jetzt in den 25. Jahrgang tritt, ist durch 42 neu aufgenommene Familien bereichert worden. Auch diesmal ergänzen sich der 25. und 24. Jahrgang gegenseitig. Das Taschenbuch trägt an seiner Spitze das Bildniß des Kaiserlich österreichischen Ministers des Innern, Freiherrn Lasser von Zollheim.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Zwei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

Privilegium wegen

(Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums 41. November 1874.

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Königreich Preußen.

b vegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliga⸗

tionen der Stadt Altona im Betrage von 800,000 Thlrn.

(2,400,000 Reichsmark) 8 Vom 4. November 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ertheilen, nachdem die städtischen Kollegien der Stadt Altona zur Bestreitung der Kosten verschiedener nothwendiger und nützlicher Unter⸗ nehmungen im Interesse der Kommune, sowie zur Rückzahlung älterer städtischer Schulden die Aufnahme einer Anleihe von 800,000 (acht⸗ hundert Tausend Thalern) gleich 2,400,000 Reichsmark Gwei Mil⸗ lionen Vierhundert Tausend Reichsmark) beschlossen und darauf an⸗ getragen haben, der Stadt Altona zu diesem Behufe die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und mit inscoupons versehenen Obliga⸗ tionen zu gestatten, in Gemäßheit des §. 2 des Gesehe vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine ahlungsverbindlichkeit an jeden Inhaber enthalten und der Verordnung vom 17. September 1867 (Gesetz⸗Sammlung Seite 1518) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe vorgedachter Obli⸗ gationen unter nachstehenden Bedingungen:

CEs werden ausgegeben: 1040 Obligationen Litt. E. Nr. 2451 bis 3490 jede zu 500 Reichsmark = 520,000 Reichsmark, 640 Obli⸗ gationen Litt. F. Nr. 3491 bis 4130 jede zu 1000 Reichmark = 640,000 Reichsmark, 320 Obligationen Litt. G. Nr. 4131 bis 4450 5* zu 2000 Reichsmark 640,000 Reichmark, 120 Obligationen

itt. H. Nr. 4451 bis 4570 jede zu 5000 Reichsmark = 600,000 Reichsmark, in Summa 2,400,000 Reichsmark,

Die Obligationen sind nach dem anliegenden Schema auszu⸗ stellen und mit vier und einhalb vom Hundert jährlich zu verzinsen, von Seiten der schuldnerischen Stadtgemeinde nach näherem Inhalte der Obligationen kündbar und von selbiger mindestens mit zwei und einhalb vom Hundert des Gesammt⸗Kapitalbetrags der ausgegebenen Obligationen jährlich zu amortisiren.

Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorhehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Obli⸗ gationen⸗Inhaber Seitens des Staates keinerlei Gewähr übernommen wird, ist nebst dem Schema der Obligationen, der Zinscoupons und der 8 diesen gehörigen Anweisungen (Talons) durch das Amtsblatt der Regierung zu Schleswig zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 4. u“ 1874.

S

Gr. zu Eulenburg.

elm.

Wil enbach.

Camphausen. A

Provinz Schleswig⸗Holstein. Altonaer Stadt⸗Obligation. Der Anleihe von 2,400,000 Reichsmark JJ1 Reichsmark.

vom Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schles⸗ wig von 1877. . Stück.

Der Magistrat und das Stadtverordneten⸗Kollegium der Stadt Altona beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Obligation von der Stadt Altona ein derselben dargeliehenes apital von

Reichsmark, geschrieben. Reichsmark zu fordern hat, welches mit vier und ein halb Prozent jährlich verzinst und durch Ausloosung von jährlich mindestens zwei und ein halb Prozent des Gesammtkapitalbetrages der ausgegebenen Obligationen zurück⸗ gezahlt wird. Die näheren Bedingungen ergiebt der umstehend ab⸗ edruckte Plan.

Altona, den. 11X1A1“” Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Koll

ium. (Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines Magistrats⸗ I“ sowie des Stadtverordneten⸗Vorstehers und seines Stell⸗ vertreters.

Plan, betreffend die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Obli⸗ gationen der Stadt Altona im Betrage von 2,400,000 Reichsmark.

Das Kapital wird mit vier und ein halb vom Hundert jährlich verzinst und werden die Zinsen halbjährlich am 1. April und 1. Okto⸗ ber, sowie später, so lange dieselben nicht verjährt sind, gegen Rück⸗ gabe der zu jeder Obligation auf 88 Jahre ausgefertigten Coupons auf der Altonaer Stadtkasse aus ezahlt. Fällige Coupons werden ungültig, wenn sie nicht vor dem Ablaufe der durch das Gesetz vom 9. Fe⸗ bruar 1869 EE Seite 341) eingeführten vierjährigen Verjährungsfrist zur Zahlung präsentirt worden sind. Jedem Coupon⸗ bogen wird ein Talon beigegeben, gegen dessen Rückgabe die folgende Serie der Coupons an den Inhaber des Talons vorabfolgt wird.

Erhebt der Inhaber der Obligation gegen die Aushändigung der Couponbogen an den Taloninhaber Widerspruch, so wird bis zur

erichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Obligation oder des Talons die Auslieferung und Auszahlung des Coupons sistirt.

Zur Tilgung dieser Anleihe werden jährlich vom Jahre 1876 an am ersten Wochentage im April mindestens zwei und ein halb vom Hundert des Gesammtkapitalbetrages der Anleihe öffentlich ausgeloost und am ersten Wochentage des folgenden Monats Oktober auf der Stadtkasse ausgezahlt. Die gezogenen Nummern werden im Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, im Amts⸗ blatte der Königlichen Regierung zu Schleswig, im Altonaer Merkur, in den Altonger Nachrichten und in der Hamburger Börsenhallenliste wenigstens drei Monate vor dem Rückzahlungstage bekannt gemacht. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so bestimmen dafür die städtischen Kollegien mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Schleswi ein anderes. Mir dem Ablaufe des angekündigten Zahlungstages hör die Verzinsung der betreffenden Obligationen auf.

chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich RBerlin, Mittwoch, den 16. Dezember.

11. Juli 1863 mit der näheren 1 nannten Verordnung zu erlassenden öffentlichen Bekanntmachungen bei

dem Magistrate der Verfahren bei dem alle durch die Verordnung vorgeschriebenen gedachten Blätter zu benutzen sind.

statt

haftet die Stadtgemeinde mit ihrem gesammten Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Der Magistrat.

Litt....

an Zinsen obiger Stadtobligation für den bis 30. September 18..

Ablaufe der durch das

vierjährigen Verjährungsfrist erhoben wird. Das Stadtverordneten⸗Kollegium.

Altonager Stadtkasse um 18. Coupons zu obiger Stadtobligation.

Aushändigung der Zinscoupons erhoben, so wird bis zur ge⸗

richtlichen 1 gation oder des Talons sistirt.

ge

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Preußi

Maßgabe, daß die nach §. 2 der ge⸗ Altona zu beantragen, daß das fernere einzuleiten ist und daß für Bekanntmachungen die vor⸗

Stadt na 3 Altonaer Kreisgerichte

Das Aufgebot und die Mortifizirung von Talons findet nicht Zur Sicherheit der hierdurch übernommenen Verpflichtungen

Altona, n . 18 S. 8 1 Das Stadtverordneten⸗Kollegium.

Cpoupon zur Altonaer

Nr. . . über.

Inhaber empfängt am 1. Oktober 18

Stadtobligation. Reichsmark Pfennige.

Zeitraum vom 1. April (1. Oktober bis 31. März 18 .. 3

. Pfennig aus der Altonaer Stadtkasse. Dieser Coupon wird ungültig, wenn der Betrag nicht vor dem Gesetz vom 9. Februar 1869 vorgeschriebenen

Reichsmark.

Altona, ’en. Der Magistrat. Der Kontrolbeamte.

(Die Unterschriften der Magistrats⸗Mitglieder, sowie des Stadt⸗ verordneten⸗Vorstehers und seines Stellvertreters können unter den Coupons mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden. Es 1n jedoch die eigenhändige Unterschrist eines Kontrol⸗

beamten hinzutreten.)

Talon 8 zur Altonaer Stadtobligation. Litt. Nr.. . ühber. Reichsmark. Inhaber dieses Talons empfängt gegen Rückgabe

dessen 3 die te Serie von zehn Zins⸗

Wird von dem Inhaber der Obligation Widerspruch gegen die

Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Obli⸗

Altona, den..

Der Kontrolbeamte. 6““ (dDie Unterschriften der Magistrats⸗Mitglieder, sowie des Stadt⸗ verordneten⸗Vorstehers und seines Stellvertreters können unter den Talons mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden. Es muß jedoch die eigenhändige Unterschrift eines Kontrol⸗

beamten hinzutreten.)

Das Stadtverordneten⸗Kollegium.

und Feldjäger versetzt. 8

Personal⸗Veränderungen. 8

Königlich Preußische Armee. 8 Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ac. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

G Im stehenden Heere. 8 Berlin, 8. Dezember. v. Wiedebach u. Nostitz⸗Jänken⸗ dorff, Sec. Lt. vom Ulanen⸗Regt. Nr. 11, in das 2. Garde⸗Ulanen⸗ Regt., v. Winterfeld, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 15, in das Ulan. Regt. Nr. 11, versetzt. Trautvetter, Port. Fähnr. vom Füs. Rest. Nr. 38, in das eld⸗Art. Regt. Nr. 6 versetzt. Kraus, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 116, im stehenden Heere, und zwar als Prem. Lt. im Gren. Regt. Nr. 11 wieder

angestellt. 8 8 10. Dezember. v. Bismarck, Sec. Lt. von der Res.

Berlin, 1— 8 des Drag. Regts. Nr. 12, Mechow, Sec. Lt. von der Res. 58 S .

Inf. Regts. Nr. 66, in das Reitende Feldjäger⸗Corps als

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. 8 Berlin, 8. Dezember. Corsepius, Oberst à la suite des Fsert Regts. Nr. 1 und Kommandant von Cosel, mit Penston und seiner bisher. Uniform zur Disp. gestellt. v. Eschstruth, Major zur Disp., zuletzt à la suite des Hus: Regts. Nr. 12 und Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗Kommission, die Erlaubniß zum Tragen der Uni⸗ form des genannten Regts. ertheilt. Graf v. Sparr, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 7, die Aussicht auf Anstel⸗ lung in der Gensd'armerie ertheilt. 1 Berlin, 10. Dezember. v. Kunowski, Hauptm. zur Disp., zuletzt Battr. Chef im 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., mit seiner. bisher. Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bis⸗ her. Uniform der Abschied bewilligt. In der Reserve und Landwehr. Berlin, 10. Dezember. Kunz, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 87, mit schlichtem Abschied entlassen.

XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. Offiziere, Portepee⸗ Fähnriche. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen ꝛc. Im stehenden Heere. 1 November. v. Carlowitz, Hauptm. und Adjut. der 2. Inf. Div. Nr. 24, zum Comp. Chef im Schü en⸗Regt. Nr. 108, unter gleichzeit. Enthebung der Adjut. Funktion, agner, Hauptm. und

Dem Obligations⸗Inhaber steht ein Recht anf Kündigung nicht zu. Dagegen behält sich die Stadt Altona größeren Betrag, als den oben festgestellten, auszuloosen oder die sämmtlichen Obligationen zur Auszahlung innerhalb sechs Monate zu kündigen. Die vorbehaltene Mehrausloosung wird jedenfalls auf Höhe derjenigen Einnahme⸗Ueberschüsse stattfinden, welche sich aus den durch diese Gesammtanleihe bestrittenen Unternehmungen für die Stadt⸗ kommune etwa ergeben werden. 1

Die Kündigung und der Tag der Rückzahlung wird auch in die⸗ sem letzteren Falle in den vorbezeichneten Blättern bekannt gemacht. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt nur gegen Auslieferung der betreffenden Obligation nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons. In Ermangelung letzterer wird der Nominalbetrag der fehlenden

vom Kapital abgezogen. 1 3 Ausgelooste oder gekündigte Obligationen, welche nicht binnen dreißig Jahren nach dem Fälligkeitstermine zur Zahlung vorgezeigt, oder als verloren oder vernichtet zur Amortisation angemeldet wer⸗ den, erlöschen und hört von dem genannten Zeitpunkte die Zahlungs⸗ verbindlichkeit der Stadt auf. Solche Obligationen sollen bis dahin jährlich einmal in den oben genannten öffentlichen Blättern aufge⸗

rufen werden. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernich⸗

teter Obligationen oder Zinscoupons erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung für das Herzogthum Holstein, betreffend die Mortisikation der Aktien der Holsteinischen Eisenbahnen und Aktiengesellschaften vom

das Recht vor, einen

Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 104, zum Adiutanten der 2. Inf. Div. Nr. 24, unter Entbindung von seinem dermaligen Kommando beim Genenalstabe ernannt. Rühle, Premier⸗ Lieutenant im Grenadier⸗Regiment Nr. 101 zum Hauptm. und Comp. Chef, d'Elsa, Sec. Lt. im letztgenannten Regt., Bech, Heddenhausen, Sec. Lts. im Inf. Regt. Nr. 107, zu Pr. Lts. befördert. Frhr. v. Seckendorff, char. Port. Fähnr. i Gren. Regt. Nr. 100, Dö⸗ ring, char. Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 103, v. Mücke, v. Beschwitz, char. Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Nr. 107, v. Wal⸗ ter⸗Jeschti, char. Port. des 1. Reiter⸗Regts., Bader, char. Fors Fähnr. des 2. Reiter⸗Regts., v. Gayl, Unteroff. des 1. Reiter⸗ Regts., Sander, Meißner, Brehme, char. Port. Fähnrs. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, Markowsky, Sahr, Großmann, char. Port. Fähnrs. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 12, zu etatsmäß. Port.

Fähnrs ernannt.

In der Reserve und Landwehr. v. Ehrenthal, Pr. Lt. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, definitiv in die Reserve versetzt. Roitzsch, Sec. Lt. der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 102, zum Pr. Lt. der Landw. Inf. befördert. Friedländer, Sec. Lt. der Reserve des Gren. Regts. Nr. 101, zum Pr. Lt. der Res. befördert. v. Arnim, Sec. Lt. der Res. zeitiger Plazirung im genannten Regimente und unter Verleihung eines Patents vom 22. März 1872, zuruͤckgetreten. Schaarschmidt,

November.

Fif Füch ing, Vize⸗Feldwe Inf. Regts. Weger, Fre Nr. 107, Hahn, Schützen⸗Regts. Nr. Nr. 12, Steiger, Reiter⸗Regts., Kre ller, nim, v. Ferber, Vize⸗Wachtm. des 3. Lempe, Thomas,

Regt. Pens. un vorgeschri

des Ulan. Regts. Nr. 18, in die Linie, unter gleich-

d. Nr.

Nr. 108.

Dr. Ehren Aerzten 2.

zu

Res.

ernannt.

Disp.

Nr. 120,

Dr. Kra

willigt.

be be

Stuttga suite des Inf. Festungs⸗Go v. Heider, ort. Fähnrs. mit Sieger, Unteroff. im Fähnr. befördert.

Stuttgart, 7. Dezember. Landw. Bat. Nr. 127, Nr. 125, Pfleiderer, Nr. 121, zum Sec. Lt. der Reser Vize⸗Wachtm. vom des Ulanen⸗Regts. Nr. 1 Disp. zum Bezirks⸗Commdr.

Stuttg Commdr. im I. der Regts. Uniform unter Lieutenant bewilligt. Regt. Nr. 122, wegen zeitiger Ersatzbehörden entlassen.

Stuttgart, und Bezirks⸗Commd Abschied mit Pension bewilligt.

in Wangen,

Nr. 126, zum Assist. Arzt 1. fft,

Nr. 105, Rudert, Vize⸗ se, Siede, Buschkiel, V Höckner, Vize⸗Feldw. des Vize⸗Feldw. des Jäger⸗Bats.

Vize⸗Wachtm. des Garde⸗ des I. Reiter⸗Regts., v. Reiter⸗Regts., Schröder, Zacharias, Riemschneider,

des Feld⸗Art. Regts. Nr. itzschold, Schütze, Lemcke, Abée, Vize⸗Feldw. des Feld⸗Art. Vize⸗Feldw, des Pion.

28, Lucas, 1 Bataillonen befördert.

Sec. Lts. der Res. in ihren Regtrn. resp.

November. Verleihung des Hauptm. Charakters. Nr. 102, Beide in Genehmigung d der Erlaubniß zum Forttragen ebenen Abzeichen zur stellung als Landw. Adjutanten, Landw. Regts. Nr. 101,

November.

berg,

Kl. des aktiven Unterärzte der Res. des 2. Kl. der Res. befördert.

Ste

Stuttgart, 7. Dezember.

derz

Ernennungen,

Braunschweig, der Res. vom 1. Bat. der Res. befördert.

uvernement Ulm,

r 7.. Inf

um Glöckler, Unterarzt Assist. Arzt 2. Klasse Klasse der Landw. 1. Afsist. Arzt 1. Kl. der L Nr. 121 zu Stabsärzten der Landw. 1874, Dr. Fehling, Assist. Arzt. 2. Bats. Nr. 127, zum Assi

0g

Vize⸗Feldw. des Gren. Regts. Nr. 101, S er, Vize⸗Feldw. des

schmann, Liebe, Teuscher, egts. Nr. 104, Müller, Feldw. des

Inf.

v. Craushaar, 108, Lindner, Sahrer v. Sahr, Vize-⸗Wachtm. Vize⸗Wachtm. des 2. Reiter⸗Regts, Vize⸗Feldw.

Inf. Regts. Nr. 102, Körner,

chön, Noack, Förster, Winzer, Golle, Schnorr, Vize⸗Feldw. des Inf. Regts. Nr. 106, ize⸗Feldw. des Inf. Regts.

Ar⸗

12, Bats. Nr. 12, zu

6

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere.

Pr. Lt. im I

Zennig,

Pr. Lt. Jacob

Gren. Regt. Nr. 101, unter

acoby, Pr. Lt. im Inf. ihrer Abschiedsgesuche mit der Regts. Unif. mit den

Disp. gestellt, unter gleichzeitiger An⸗ Hauptm. Zeung, bm 2. Bat. es.

y beim Bat.

2 ndw.

Im Sanitäts-Corps. Dr. Ose, Unterarzt des Feld⸗Art. Regts. Nr. 12,

Unterarzt des Gren. Dienststand Res. Ldw. Bats.

Regts. Nr. 100, zu Assist. es, Gelpke, Vasmer, Nr. 108, zu Assist. Aerzten

7. Dezember.

der udel, char.

Drag. Regt. Nr.

Port. Fähnrs. im Patent vom 9. November

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. 8

Ernennungen,

rt, Regts. Nr. 122, kommdrt. eist Charakter als Major

Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. Frhr. v. d.

Osten, Hauptm. à la zur Dienstleistung bei dem verliehen. Inf. Regt. Nr. 120, 1874 G/0 resp. V/W, 26, zum überzähligen Port.

In der Reserve und Landwehr.

Schw um Sec.

Res. Landw.

Abschiedsbewilli

9 ernannt. 1. Bats.

Vize⸗Feldw. vom Res.

artz, Lt. der gie des Infant. Regts. ize⸗Feldw. vom 1. Bataill. Landw. Regts. ve der 13. Art. Brig., Bat. Nr. 127, zum Sec. Lt.

Eisenlohr, S der zur

Planck, char. Major 126

andw. Regts. Nr.

gungen.

m stehenden Heere.

ezember. v. Regt. Nr. 126, der Verleihung

Graf v. Reisch

In der Reserve 7. Dezember.

Dienstunbrauchbarkeit zur

und Landwehr. Steinhart, char. r. 1. Bats. Landw.

Borst,

Abschied mit Pen des Charakters

im Inf

ach, Port. Fähnr. bacre Disp. der

Major

Regts. Nr. 129,

Im SHanitäts-Corps.

B

Beamte der Militär⸗-

Durch Allerhöchste Verfügung. Stuttgart, 30. Novpember.

bisher. Filial⸗Montirungs

spektor, der Abschied mit

Pension und

st. Arzt 1. Klasse der

Renz, Maga „Depot Waldenbuch, char. Montirungs⸗In⸗

Dr. Reubel, Oberamt

Stabsarzt der Landw. 2. Bats. Landw. Regts. der Landw. 1. Bats. Landw. Regts. der Landw.,

ernannt. Jäger,

ats. Landw. Regts. Nr. 125,

andw. 2. Bats. Landw. Regts. mit Patent vom 1. Oktober Kl. der Reserve des Res. Landw.

eserve ernannt erwaltung. zin⸗Aufseher bei dem

mit der bisher. Uniform be⸗

ffiziere,

lich Braunschweigischen Kontingent. ortepee⸗ Beförderungen und Versetzungen.

Fähnriche ꝛc.

m Sanitäts-Corps.

Dezember.

Landw. Regts. Nr. 92,

Dr. Vetterlein, Unterarzt zum Assist. Arzt 2. Kl.

In der Kaiserlichen Marine.

Ernennungen, Berlin, 8. he. Marine⸗Station der Ostsee, Kapitän zur See, zum

Offiziere Beförderung Heldt,

Chef der

mit Pension zur Disp. Marine⸗Station

zc.

en und Versetzungen. Contre⸗Admiral und Chef der gestellt. Werner, der Ostsee ernannt.

Breslau

eine voll

Vasen

Opitz, Bouché, Vize⸗Feldw. des Gren. Regts. Nr. 100, Mältzer,

gesammten maschinen, leum⸗Kochapparate, Waschtöpfe, filter, Küchenm zu nennen sind.

Der Bazar des Königlichen Lange (Jäge Waaren i

Blumentöp

Berlin. A. Toepf

Haupt⸗Verkaufsgegenstände strationen und Besch ständige Wirthschaftsausstellung Hausbedarf Kaffeemühlen,

Urnen,

er, Leipzigerstr und Stettin domizilirt, hat veröffentlicht, deren

reibungen erläutert sind.

Patent⸗Wäscherollen, P 8 Art, Meidingersche Füllö

st jetzt auf dre üͤber die zahlreichen seschmmacvoges T se und Jardinidren,

Gewerbe und

Das Ses. für Haus⸗

traße 60 s

dar, unter

Pl öͤbel aller

r str. 26) für Porzellan⸗,

Säulen ꝛc. eine

ieses Genres vorfindet.

Bouillontöpfe, Wageschalen, Holzipeltmaschimnsn,

ei Stockwerke des Häuses erweitert, so da a

Waschtisch⸗Garnituren, bequeme, die

Handel.

und Kücheneinrichtungen von welche Firma gleichzeitig in

oeben einen neuen Katalog ihrer

Mehrzahl durch Illu⸗ Das Magazin bietet

von Gegenständen für den

denen besonders Brodschneide⸗

Messerputzmaschinen, Petro⸗ ssenaa Zuckerschneiden, Wasser⸗

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oflieferanten Herrn Julius las⸗, Steingut⸗ und Majolika⸗

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