1874 / 297 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

in der Nähe von Ostia gefundene lateinische Inschrift

vor und wies aus derselben die bisher unbekannte Thatsache nach, daß in dieser Stadt als der Hafenstadt Roms eine Art von Postbureau bestanden haben muß, welches die durch Schnellschiffe dorthin ge⸗ brachten offiziellen Depeschen aufnahm und nach Rom beförderie. Dr. Helbig ging vom öffentlichen Dienst auf den allerprivatesten Haus⸗ gebrauch über und hielt einen Vortrag über Rasiren und Bartschnitt bei den Alten, von den Aegyptern und Griechen bis zu den Römern, Etruskern und den nordischen Völkern. Das Instruktive mit dem Unterhaltenden verbindend, wußte er sehr drastisch die Scene zu schil⸗ dern, wie der celtische oder deutsche Häuptling zum ersten Male das Messer benutzt, welches ihm von dem etruskischen Händler über die Alpen zugeführt worden ist. Exemplare von antiken Rafirmessern, sichelförmig oder doch stark gebogen, lagen zur Ansicht auf.

Gewerbe und Handel.

Die Handlung Rex & Co. hierselbst hat mit den Dampfern „Copernic“, „Albatros“, „Walton“, „Tanais“, „Menelaus“, „Pa⸗ troclus“ und „Thermopylae“ 576 Kisten China⸗ und Japan⸗ Waar en erhalten und in ihren Lagerräumen Jägerstraße Nr. 50, Hof 1 Tr., ausgestellt. Die interessante Ausstellung enthält zahlreiche feine lackirte Holzwaaren, chinesische und japanesische Porzellan⸗ Waaren, Bronzewaaren, Cloisonné⸗ (Kupfer⸗Emaille) Waaren, japa⸗ nische und chinesische Stoffe, Bambus⸗Gegenstände, Elfenbein⸗Schnitze⸗ reien; außerdem Bücher, Bilder, Ballon⸗ und Glaslaternen, Bein⸗ fächer, Blumen⸗ und Schildkrötenspiele, Krystallschmuck⸗Garnituren, Essenz Po⸗ho (gegen Migräne), japanische und chinesische Figuren zu dekorativen Zwecken, Lithographiepapier, Landkarten und Städtepläne, chinesische Matten, Münzen (einzeln und in Sammlungen, Mustkbecken u. Yongs (Tam⸗tams), Reisbilder, Rouleaux (auf Papier, Stoffe, Seide ꝛc.) Schlösser, Schildpatt⸗Schalen und Fächer, Schirme, Seife, Tusche, Zahnpulver ꝛc.

Eine Aenderung der Börsencoursbücher und Schlußscheine nach Maßgabe der Markrechnung wurde für die Breslauer Börse von der dortigen Handelskammer in folgender Weise genehmigt: 1) Vom 1. Januar 1875 gilt als Usance, daß die Zinsrechnung für (Schlesische, Polnische, Russische Bodenkredit⸗) Pfandbriefe, sofern diese am Johannis⸗ und Weihnachtstermin Zinsen zahlen, nicht mehr vom 24. Juni resp. 24. Dezember ab stattfindet, sondern vom 1. Juli und 1. Jonuar ab. Diese Papiere werden daher diesmal in der Zeit vom 25. Dezember bis 1. Januar franco Zinsen gehandelt. 2) Die Coursnotirungen werden vom 1. Januar f. ab ganz entsprechend dem neuen Berliner Courszettel ansgeführt. 3) §. 4 der Fondsschlußscheine wird in seinem Eingange wie folgt abgeändert: „Die Kündigung kann sich auf Theilsummen, jedoch nur auf Beträge von 5000 Thlr. (15,000 Mk. oder vielfache dieser Summen) oder bei Effekten ꝛc., wie bisher.“

In der am 15. Dezember abgehaltenen Sitzung des Verwal⸗ tungsrathes des Schlesischen Bankvereins erstatteten die Ge⸗ schäftsinhaber Bericht über die Situation der Gesellschaft und bean⸗ tragten die Auszahlung einer Abschlags⸗Dividende per 15. Januar 1875 in Höhe von 4 %. Der Verwaltungsrath nahm ferner Kennt⸗ niß von einem Schreiben des Direktors Methner, in welchem derselbe

seine Stellung zum Ablauf dieses Jahres niederlegt, und wurde Hr. Methner hierauf in den Verwaltungsrath kooptirt.

Nach dem soeben erschienenen Jahresbericht der Görlitzer Aktienbrauerei gestattet der Reingewinn nur eine Dividende von 4 % zu vertheilen. Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto weist einen Bruttogewinn von 43,816 Thlr. auf, die Unkosten betrugen 9592 Thlr., Zinsen 9541 Thlr., Reparaturen 2714 Thlr., Abschreibungen 9398 Thlr. Auf dubiöse Außenstände sind 500 Thlr. gebucht, zum Reserve⸗ fonds kommen 1207 Thlr., die Tantièmen betragen 1412 Thlr.

Wien, 17. Dezember. (W T. B.) Die Direktion der öster⸗ reichischen Nationalbank hat beschlossen, für das zweite Se⸗ mester dieses Jahres eine Dividende von ca. 31 ½ Gulden zu verthei⸗ len, was mit der im ersten Semester vertheilten Dividende von 29 Gulden zusammen eine Jahresdividende von 60 Gulden ergiebt.

Verkehrs⸗Anstalten.

(C. Z.) Der 23. Monatsbericht des Bundesraths an die Subventionsstaaten über den Fortgang der Gotthardbahn⸗ bauten umfaßt den Zeitraum vom 30. September bis 31. Oktober. Ihm zufolge war der Richtstollen des großen Gotthardtunnels auf der Nordseite bei Göschenen Ende Oktober von 1354,5 auf 1467, also um 113, Meter vorgerückt; auf der Südseite bei Airolo von 1099,0 auf 1172,4, also um 73,4. Totallänge 2639,4 Meter. Bei Göschenen waren durchschnittlich 993 Arbeiter täglich beschäftigt, Maximum 1073; bei Airolo durchschnittlich 978, Maximum 1186; total durchschnittlich 1979, Maximum 2259. Auch im Oktober zeigte der Felsen keine große Veränderung gegen früher. Die verschiedenen durchbohrten Lagen, welche im großen Teufelsthale zu Tage treten, wurden mit den äußern Lagen in Verbindung gefunden. In der Tiefe von 1440 bis 1468 Meter stieß man auf eine feuchte Spalte, gebildet aus mehreren sehr nahe gelegenen Rissen, zwischen welchen der Felsen derart verschwand, daß handbreite Oeffnungen sich zeigten. Diese Spalte hat das Bemerkenswerthe, daß sie dem gleichen Systeme an⸗ gehört, aus welchem die Quellen des oberen Teufelsthals entspringen. Im Monat Oktober hat, da der Felsen Tropfen Wasser durchsickern Uieß, die Feuchtigkeit sichtlich zugenommen; indessen waren die Infil⸗ trationen ohne Bedeutung, selbst als man unter dem großen Teufels⸗ thale hindurchging. Sehr interessant war es, da, wo Wassertropfen fielen, dus Vorhandensein von Spalten zu konstatiren, von Spalten, welche mit jenen in Verbindung stehen, aus denen die Quellen dieses Thales entsp ingen und welche den Tunnel in einem sehr spitzen Winkel durchschneiden, denn nur dieser Uebereinstimmung zwischen der Richtung des Tunnels und der der Risse muß man die Thatsache zuschreiben, daß der Wasserzufluß nicht beträchtlicher war. Es ist sehr leicht möglich, daß sich in geringer Entfernung vom Tunnel parallele Spalten be⸗ finden, welche breiter sind und viel Wasser enthalten. Als der Richt⸗ stollen auf der Nordseite eine Länge von 1480 Meter erreicht hatte, d. h. gegen 5. November, war der Wasserabfluß aus dem Tunnel bei Göschenen 04 bis 0s Liter in der Sekunde. Der auf der Südseite bei Airolo durchbohrte Felsen bot ebenfalls keine besonderen Ab⸗ weichungen gegen früher. Der Wasserzufluß war im Oktober nicht übermäßig; nur in der Tiefe von 1508 Meter stieß man auf einige Wasserabströmungen von der Decke und den Seitenwänden und 1140 Meter tief auf Abtropfungen. Als der Richtstollen die Tiefe von 1132

Meter erreicht hatte, betrug der Wasserabfluß aus dem Tunnel 210 Liter in der Sekunde. Auf der Nordseite rückte der Richtstollen mit sechs Maschinen Ferroux täglich durchschnittlich 3,85 Meter vorwärts; auf der Südseite mit zwei Maschinen Ferroux und fünf Doubois & Frangois 2,87 Meter. Auf den Tessiner Thalbahnen wurden bis zum 31. Oktober 3,262,611 Kubikmeter Erde in Bewegung gesetzt oder 99,7 pCt. der ganzen vorgesehenen Terrassirung. Im Augenblick, in welchem der 23. Monatsbericht des Bundesraths unter die Presse ging, wurden, wie ein Nachtrag zu demselben mittheilt, die Linien Lugano⸗Chiasso und Biasca⸗Bellinzona dem öffentlichen Verkehr übergeben. Auch die Linie Bellinzona⸗Locarno ist bis auf die Brücke über die Verzasoa, deren Vollendung durch force majeure verhindert wurde, von den Experten als betriebsfähig anerkannt worden. Nachdem die genannte Brücke am 14. und 15. August in Folge großen Wassers vollständig postirt worden war, hat ein neues außerordentliches Anwachsen der Verzasoa, veranlaßt durch die Regengüsse des I., 2., 3. und 4 De. zembers, die Aufstellung des letzten Joches nochmals verzögert. Dank der Energie der Leitung der Arbeiten, wird diese Verzögerung jedoch nur einige Tage dauern.

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Königliche Schauspiele. Sonnabend, den 19. Dezember. Opernhaus. (253. Vor⸗ stellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Elsa: Fr. Mallinger. Ortrud: Frl. Brandt. König Heinrich: Hr. Fricke. Lohengrin: Hr. Niemann. Telra⸗ mund: Hr. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Presse.

Schauspielhaus. (265. Vorstellung.) Die Verschwörung des Fiesko zu Genua. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Schiller. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Sonntag, den 20. Dezember. Opernhaus. (254. Vor⸗ stellung.) Mignon. Oper in 3 Akten nach Goethe. Musik von A. Thomas. Ballet von Paul Taglioni. Mignon: Frl. Minnie Hauk, vom Kaiserlich⸗Königlichen Hof⸗Operntheater in Wien, als letzte Gastrolle. Philine: Frl. Grossi. Wilhelm Meister: Hr. Schott. Lasrtas: Hr. Salomon. Lothario: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (266. Vorstellung.) Die Valentine. Schauspiel in 5 Akten von Gustav Freitag. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, besiedet, zu legen.

Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und sinden keine Berücksichtigung.

„Die Königliche Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin

in ihren Bevölkerungs⸗, Berufs⸗ und Wohnungsverhältnissen.“ Unter diesem Titel hat der kürzlich verstorbene Dr. jur. H. Schwabe, Di⸗ rektor des statistischen Büreaus der Stadt, die Resultate der Volks⸗ zählung und Volksbeschreibung vom 1. Dezember 1871, soweit sie Berlin betreffen, bearbeitet und herausgegeben; das Buch bildet einen starken Band und ist reich mit Tabellen, statistischen Uebersichten und graphischen Darstellungen versehen. Der erste Abschnitt ist der Be⸗ völkerung gewidmet. Wir gewinnen zunächst einen Einblick in die Geschlechts⸗ und Altersverhältnisse der Berliner Einwohnerschaft, sowie in das Auftreten der Geschlechter nach fünfjährigen Altersklassen und lokalen Gruppen; der Einfluß der Wohlhabenheit auf die Vertheilung der Geschlechter wird in besonderer Tabelle veranschaulicht. Was das Alter und den Familienstand betrifft, so ist letzterer nach verschiedenen Kate⸗ gorien in der Stadt und den Stadttheilen geordnet, das mittlere Le⸗ bensalter der Verheiratheten und Ledigen ist ausgerechnet, ebenso die Wirkung der Wohlhabenheit auf die Verehelichung und Fruchtbar⸗ keit. Wir lernen ferner, in der Art des Zusammenlebens und Woh⸗ nens, die Elemente der faktischen Bevölkerung können nach ihrem Verhältniß zum Haushaltungsvorstande und zur Gemeinde, im Fa⸗ milienverband oder als einzeln Lebende, als seßhafte oder flottirende Bevölkerung, ebenso die Dienstboten im Verhältniß zur seßhaf⸗ ten Bevölkerung; auch die Bevölkerung in den Anstalten, die vorübergehend Anwesenden und die abwesenden Haus⸗ haltungsmitglieder sind berücksichtigt. Die Religionsverhältnisse geben zunächst Aufschluß über die Konfessionen; von den Einwohnern Berlins sind 89,07 % Evangelische, 6,28 % Römisch⸗katho⸗ lische, 0,25 % Dissidenten, 4,38 % Ifraeliten und 0,4 % Bekenner an⸗ derer Religionsgemeinschaften. Die Zahl der Mischehen wird auf 720 angegeben, davon sind 635 evangelisch⸗katholische, resp. katholisch⸗ evangelische, von den Kindern dieser Mischehen werden 70 % evan⸗ gelisch, 30 % katholisch erzogen; bemerkenswerth ist, daß bei vielen jüdisch⸗dissidentischen Mischehen die Kinder weder in der Religion des Vaters noch der Mutter, sondern in der evangelischen Religion erzogen werden. Das Kapitel über Schulbildung ist eingetheilt in solche nach Altersklassen, in den Stadttheilen und in Kombination mit Religion und Alter. Von 10,000 Personen, die im Jahre 1801 oder früher geboren wa⸗ ren, konnten 1529 nicht lesen und schreiben, bei den zwischen 1802 und 1811 Geborenen sank sie auf 860, bei den zwischen 1857 bis 1861 Geborenen auf 48 herab. Die Berufs⸗ und Erwerbsklassen in sozialer und wirthschaftlicher Beziehung sind sehr eingehend behandelt. Wir fin⸗ den eine Uebersicht der Berufsklassen mit Unterscheidung der Berliner und Zugezogenen, die Selbstthätigen in den einzelnen Berufsklassen, den wirthschaftlichen Aufbau der Gesellschaft, den sozialen Aufbau der industriellen Gesellschaft, letzterer zerlegt in die Nothwendigkeit der sozialen Gliederung der Gesellschaft vom physiologischen Gesichtspunkte aus, in die selbständig oder unselbständig Beschäftigten und deren Angehörige nach Geschlecht und Geburtsort, in die jugendlichen Ar⸗ beiter, in das Direktionspersonal, in die Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer in der Industrie und in die Anzahl der Dienstboten in den einzelnen Berufsklassen. Neben der Berücksichtigung des Alters, Geschlechts und Familienstandes in Kombination mit dem Berufe finden wir eine Interessenskala des wirthschaftlichen und geisti⸗ gen Lebens der berliner Gesellschaft, konstruirt aus dem Verhältniß der Selbstthätigen der einzelnen Berufsklassen zur Bevölkerung. Faßt man die Industrie als Gesammtheit auf, so prägt sich der industrielle Charakter Berlins sehr scharf in der Thatsache aus, daß auf je 3,8 Bewohner ein Industrieller kommt. Innerhalb der Industrie tritt am stärksten hervor die Gruppe der Bekleidungsgewerbe, von denen ein Arbeiter auf 13 Einwohner kommt; es kommt ferner ein Schnei⸗ der auf 19 Einwohner ein Beweis für den bedeutenden Export —, ein Schuhmacher auf 22 Einwohner. Die Gruppe der Gewerbe für Herstellung und Einrichtung der Wohnung stellen einen Selbstthätigen auf 38 Bewohner, die Bangewerbe einen auf 46 Bewohner, die Ma⸗ schinenbauer einen auf 47 Bewohner. Der Verkehr zu Wasser und zu Lande ist so bedeutend, das Restaurations⸗, Gasthofsleben und die Zimmervermiethung sind so gesuchte Artikel, daß ste auf je 45 Einwohner einen Vertreter stellen. Faßt man unter dem Begriff gelehrte Klassen die Aerzte, Lehrer, Professoren, Künstler, Schauspieler u. s. w. zusammen, so gehört unter 30 Menschen einer diesem Gebiete an, hieraus erklärt sich das rege Leben Berlins in dieser Beziehung. Fle wir die Hof⸗, Staats⸗ und Justizbeamten unter dem Begriff

eamte zusammen, so kommt schon auf 77 Einwohner ein Beamter, und man erkennt hierin sehr deutlich Berlin als Centrum der staat⸗ lichen und Reichsverwaltung. Interessant sind die Nachrichten über die Theilnahme der Frauen an der Arbeit, sowie die gewerb⸗ liche Charakteristik der Stadttheile. Es folgen sodann stati⸗ büsch Ausführungen über den Geburtsort und Geburtsstand der

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evölkerung, über die Dauer der Anwesenheit der zugezogenen Be⸗

völkerung und über die Staatsangehörigkeit. In einem weiteren Kapitel wird die Bevölkerung vom konfessionellen, sozialen und ethno⸗ logischen Gesichtspunkte aus beurtheilt. In Berlin sind im Ganzen 7575 Adlige gezählt worden, es gehört somit noch nicht ganz 1 Pro⸗ zent der Bevölkerung dem Adel an, am stärksten ist der Adel in der Landwirthschaft und im Militär vertreten. Auch über die Religion und soziale Stellung der Bevölkerung, über die Art des Wohnens der arbeitenden Klassen, über die Chambregarnisten und Schlafleute nach Alter, Geschlecht und Beruf, über die physischen und psychischen Mängel einzelner Personen erhalten wir genaue und interessante Aufschlüsse.

Der zweite, dritte und vierte Abschnitt des Werkes handelt von den Wohngebäuden, den Haushaltungen und den Wohnungen, beson⸗ ders letztere wieder nach verschiedenen Seiten beleuchtet. Wir infor⸗ miren uns über die Höhenlage der Wohnungen, über deren Räum⸗ lichkeiten, über die übervölkerten Wohnungen, über solche mit Wasser⸗ leitung, Closets und Gaseinrichtung, über die gegen Feuersgefahr versicherten Wohnungen, über solche ohne Küchen und schließlich über die Beziehungen zwischen Wohnung und Geschäft. Der fünfte Abschnitt ist den einzelnen Stadtbezirken gewidmet.

Man wird aus diesen Angaben, die ja mehr oder minder nur den Inhalt in aller Kürze andeuten, einen berechtigten Schluß auf die Fülle des lesenswerthesten und interessantesten Materials machen dürfen, welche die einzelnen Aufsätze sowohl, als ganz besonders die zahlreichen Tabellen darbieten, die dem Werke beigefügt sind.

Berlin, 18. Dezember. Die Stadtverodneten⸗Ver⸗ sammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung den Stadthaushalts⸗ Etat für das Jahr 1875 berathen. Als Resultat der Vorberathun⸗ gen der Etats durch die Etats⸗Deputation ergiebt sich, daß die Einnahmen höher und die Ausgaben niedriger angenom⸗ men worden sind, gegen den Etat um zusammen 934,034 Thlr. Die durch die Einkommensteuer aufzubringende Quote von 3,659,855 Thlr. 20 Sgr. vermindert sich also um 934,034 Thlr., also auf 2,725,821 Thlr. 20 Sgr. Die Etats⸗Deputation beantragt daher, den Entwurf zum Haushalts⸗Etat der Stadt Berlin für das Jahr 1875 in Ein⸗ nahme und in Ausgabe auf 31,509,338 Mk. festzustellen. Der Referent, St.⸗V. Misch, rekapitulirte kurz die stattgehabten Verhand⸗ lungen und führte dann aus, daß namentlich in zwei Punkten eine entschiedene Differenz zwischen der Majorität der Etats⸗Deputation und dem Mazgistrat bestände. Es seien das die Beschlüsse der Deputation, wonach die Bauzinsen für die Gaserleuch⸗ tung und die Kanalisation aus den Anleihen zu decken und die Summe von 224,000 Thlr., welche Seitens des Magistrats bei der Königlichen Regierung zu Potsdam als Entschädi⸗

ung der von der Stadt Berlin während des letzten Krieges mit Frankreich gemachten Kriegsleistungen liquidirt worden ist, in Ein⸗ nahme gestellt werden soll. Der Magistrat hat diesen Beschlüssen die Zustimmung versagt, da er die Ausführung derselben nicht für thunlich erachtet. Der Stadtverordnete Misch empfahl aber nichts⸗ destoweniger der Versammlung, diesen Anträgen der Deputation zu⸗ zustimmen, da er die von dem Magistrat dagegen geltend gemachten Gründe nicht für durchgreifend erachten könne. Der Korreferent, Stadtverordneter Dr. Stort erklärte, daß er im Interesse der Sache geneigt sein würde, seine Bedenken gegen manche Beschlüsse der De⸗ putation fallen zu lassen, aber diesen beiden Beschlüssen der Deputation zuzustimmen, gestatte ihm sein Gewissen nicht. Er beantrage danach bis auf diese beiden Punkte den Etat nach den Vorschlägen der Deputation en bloc anzunehmen. Nachdem aus der Mitte der Versammlung gegen diesen Antrag mehrfach Widerspruch erhoben, vielmehr eine spezielle Berathung des Etats gewünscht worden ist, zog Stadtverordneter Dr. Stort diesen Antrag zurück und erfolgte danach die Spezialberathung über die einzelnen Titel des Etats. Bei dem Erleuchtungswesen beschloß die Ver⸗ sammlung auf den Antrag des Stadtverordneten Bertheim nach län⸗ gerer Debatte bei dem Erneuerungsfonds für die Gasanstalten die Summe von 96,000 Thalern abzusetzen. Der Stadtverordnete Dr. Stort beantragte, die von der Deputation abgesetzten 53,000 Thlr. Bauzinsen bei dem Erleuchtungswesen wieder anzusetzen. Die Ver⸗ sammlung lehnte diesen Antrag ab und entschied sich somit für den Antrag der Deputation, diese Zinsen bei der Anleihe zu decken. Bei der Frage über die Bauzinsen für die Kanalisation beantragte der Stadtverordnete Dr. Stort, diese Zinsen aus der allgemeinen Ver⸗ waltung zu tragen und wurde dieser Antrag von den Stadtverordneten Weber und Dr. Virchow unterstützt. Der Referent, Stadtverord⸗ neter Misch, sowie die Stadtverordneten Loewe und Rosenthal befür⸗ worteten den Antrag der Etats⸗Deputation, die dafür ausge⸗ worfene Summa von 48,000 Thlrn. vom Etat abzusetzen und sonach

diese Zinsen aus der Anleihe für diesen Zweck zu bestreiten. Der An⸗ trag der Deputation wurde in namentlicher Abstimmung mit 66 ge⸗ gen 13 Stimmen angenommen.

Bei dem Schulwesen machte der Stadtverordnete Loewe, ohne die Etatspositionen selbst zu bemängeln, geltend, daß die Ausgaben für den Bau von Gemeindeschulhäusern in fortwährendem Stei⸗ gen begriffen seien und es sich deshalb wohl empfehlen möchte, für die Zukunft ein Pauschquantum zu diesem Zweck auf den Etat zu bringen. Ein Antrag in dieser Beziehung wurde nicht gestellt. Bei dem Etat über die Polizeiverwaltung beantragte Stadtverordneter Ullstein Absetzung der Summe von 34,000 Thlr. für die erst noch projektirte Vermehrung der Schutzmannschaft, da diese Vermehrung von dem Abgeordnetenhause noch garnicht genehmigt worden. Der Stadtrath Gilow, sowie die Stadtverordneten Stort und Beh⸗ rendt treten für die Beibehaltung dieser Position ein, während die Stadtverordneten Loewe, Bauke, Dr. Straßmann und Misch sich für die Absetzung derselben erklärten. Die Versamm⸗ lung beschloß die Absetzung der Summe. Während sonst alle übri⸗ gen Positionen des Etats nach den Anträgen der Etats⸗Deputation angenommen wurden, kam dann diejenige Position zur Verhandlung, welche, wie oben bemerkt, einen Differenzpunkt bildet, nämlich die Summe von 224,000 Thlr. Kriegskostenentschädigung, welche nach dem Antrage der Etats⸗Deputation im Etat in Einnahme gestellt werden soll, was von den Magistrats⸗Kommissaren aber in der Deputatien bekämpft worden ist. Der St.⸗V. Dr. Stort beantragte die Streichung dieser Summen aus dem Etat und empfahl, die Summe zur Schulden⸗ tilgung zu verwenden. Stadtrath Gilow erklärte, daß der Magistrat sich über diesen Antrag der Deputation noch nicht schlüssig geworden sei und deshalb sich seine Entscheidung reserviren müsse. Stadtverord⸗ neter Loewe und der Referent Stadtverordnete Misch empfehlen den Antrag der Etats⸗Deputation und stimmte die Versammlung dem⸗ selben zu. Auf den Antrag des Stadtverordneten Dr. Stort be schloß die Versammlung, die Protokolle der Etats⸗Deputation dem Magistrat zu überweisen. Die Versammlung genehmigte nunmehr den Etat im Allgemeinen und zwar als eiaheitliches Ganze und wird derselbe jetzt noch rechnungsmäßig durch die Deputation festgestellt.

Geschichte des Rheinischen Kürassier⸗Regiments Nr. 8 von A. von Wellmann, Lieutenant im Rheinischen Küras⸗ sier⸗Regiment. Berlin 1874, bei E. S. Mittler und Sohn. 1

Das kleine Buch giebt in gedrängter Darstellung eine Entwick⸗ lung der Geschichte des Regiments vom Tage seiner Formirung ab bis auf die Gegenwart. Wie ein großer Theil der preußischen Kaval⸗ lerie, so führt auch dieses Regiment seinen Ursprung auf das Dra⸗ goner⸗Regiment von Wuthenow zurück. Seine Formation datirt je⸗ doch vom 7. März 1815, wo es als 8. Dragoner⸗Regiment in al⸗ berstadt zusammentrat. Erst am 27. Mai 1819 wurde es als 2. Mag⸗ deburgisches Kürassier⸗Regiment Nr. 8. in ein Kürassier⸗Regiment umgeformt. Nachdem es bis zum hadischen Feldzuge, an welchem das Regiment gleichfalls Theil nahm, in der Provinz Sachsen garnisonirt hatte, wurde es nach Beendigung desselben nach Deutz in den Bezirk des VIII. Armee⸗Corps verlegt, wo es sich noch heute befindet. Im Jahre 1860 bei der Reorganisation der Armee erhielt das Regiment seine heutige Bezeichnung als „Rheinisches Kürassier⸗Regiment Nr. 8.

An den Feldzügen 1866 und 1870/71 nahm dasselbe gleichfalls siegreichen Antheil. Besonders hervortretend war seine Thätigkeit während des Feldzuges der I. Armee im Norden Frankreichs, in welchem es dem Rhein. Kürasster⸗Regiment Nr. 8 gelang, auf hart⸗ gefrornem, schneebedecktem Sturzacker ein feindliches Bataillonscarre bei Sapignies in der Nähe von Bapaume zu sprengen. Als Lohn für seine kriegerische Thätigkeit erhielt das Regiment 1 Eisernes Kreuz I. und 62 solche II. Klasse, sowie 16 ausländische Kriegs⸗ dekorationen. Ein besonderes Kapitel behandelt die geschichtlichen Momente der Standarte des Regiments. 1

Als Titelbild ist dem Buche die Photographie des Chefs des Regiments, Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs Carl Alexander zu Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach, beigegeben. 1

Ein alphabetisches Register giebt die Namen sämmtlicher Offi⸗ ziere, Portepeefähnriche und Beamten des Regiments von seiner Stif⸗ tung bis zum 1. Mai 1874 mit Nachrichten über ihren späteren Ver⸗ bleib. Ebenso sind Tabellen der Regiments⸗Chefs und Commandeure, Escadrons⸗Chefs, Reserve⸗Offiziere und Wachtmeister beigefügt.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Zwei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

m

lsc

8.

Königreich Preußen.

4 % iges vormals Nassauisches Staatsanleben von I. 7,200,000. d. d. 30. September 1862.

Bei der am 25. vorigen Monats stattgehabten achten Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. negociirten 1 % igen vormals Nassauischen Staatsanlehenz von Fl. 7,200,000. d. d. 30. September 1862 find nachverzeichnete Obligationen ge⸗ zogen worden:

A. Zur Rückzahlung auf den 1. April 1875.

Litt. N. 4 Fl. 100. Nr. 342. 352. 762. 770. 772. 780. 782. 792. 802. 812. 822. 832. 842. 852. 862. 1095. 1105. 1115. 1340. 2589. 2965. 3666. 4098 und 5316 = 24 Stück über Fl. 2400. = Mt. 4114. 29 Pf. Litt. 0. à Fl. 200. Nr. 192. 511. 806. 816. 934. 944. 1061. 1109. 1338 und 1689 = 10 Stück über Fl. 2000. = Mk. 3428. 57 Pf. Litt. P. à Fl. 500. Nr. 259. 575. 585. 1121. 1131. 1141. 1419. 1429. 1973. 2230. 2926. 2936. 2946. 3569. 3579. 3895. 3974. 4085. 5138. 5893. 5903. 6340. 6550. 6560. 6742, 6743. 6772. 7179. 7311. 7454. 7464. 7627. 7637 und 7674 = 34 Stück über Fl. 17,000. = Mk. 29,142. 86 Pf. Litt. Q. à Fl. 1000. Nr. 145. 385. 449. 465, 509. 769. 954. 1149 und 2081 = 9 Stück über Fl. 9000. = Mk. 15,428. 57 Pf. Summa 77 Stück über Fl. 30,400. dder Mk. 52,114. 29 Pf. .

B. Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1875.

Litt. N. à Fl. 100. Nr. 114. 124. 850. 867. 870. 877. 880. 887. 897. 1377. 1387. 1397. 1407. 1444. 1739. 1850. 2261. 2807, 3704. 3774. 3837. 3847. 5157. 5216. 5224. 5236 und 5246 = 27 Stück über Fl. 2700. = Mk. 4628. 57 Pf. Litt. O. à Fl. 200. Nr. 402. 1032. 1238. 1307. 1404. 1661. 1807. 1887 und 1900 = 9 Stück über Fl. 1800, = Mk. 3085. 72 Pf. Litt. P. à Fl. 500. Nr. 6. 16. 61. 71. 555. 925. 935. 1003. 1013. 1183. 1230. 1253. 1630. 1640. 1660. 1772. 1782. 2008. 2846. 2856. 2866. 3547. 3567. 4130. 4262. 5985. 6220. 7184. 7214. 7490. 7500. 7586. 7647. 7947 und 7957 = 35 Stück über Fl. 17,500. = Mk. 30,000. Pf Litt. Q. à F . 1877 und 2051 = 9 Stück über Fl. 9000. = Mk. 15,428. 57 Pf. Summa 80 Stück über Fl. 31,000. oder Mk. 53,142. 86 Pf.

Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver⸗ zinsung nur bis zum betreffenden Rückzaͤhlungstermin erfolgt, sowohl bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frank⸗ furt a. M., als auch bei der. Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in-Wiesbaden, sowie bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der Königlichen JEe1““ in Berlin, der König⸗ lichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. und den Königlichen Bezirks⸗ Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. April 1875 fälligen Zinscoupons Ser. I. Nr. 6—8 nebst Talon, resp. nach dem 1. Oktober 1875 fälligen Zinscoupons Ser. I. Nr. 7 und 8 nebst Talon erheben können.

Die Geldbeträge der etwa fehlenden unentgeldlich mit abzuliefern⸗ den Zinscoupons werden an dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorbezeichneten Bankhause, noch bei der Füentglücher Regierungs⸗ Hauptkasse in Wiesbaden, oder der Königlichen eiskasse in Frank⸗ furt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Coupons und Talons durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine eingereicht werden können.

Verzeichniß der in früheren Verloosungen gezogenen noch nicht eingelösten Obligationen.

Rückzahlbar am 1. April 1873. Litt. N. Nr. 656. 666. 3938. 4247 und Litt. P. Nr. 2407. Rückzahlbar am 1. Oktober 1873. Litt. N. Nr. 71. 1929. 1958. Litt. P. Nr. 680. 1030. 1060. 4212. 4232. 4242. 6138 und Litt. Q. Nr. 1191. Rückzahlbar am 1. April 1874. Litt. N. Nr. 1390. 2099. 2358. 2805. 2815. 2968. 2978. 3337. 4330. 4491. 4511. 5019. Litt. O. Nr. 512. 794. 1052. 1514. Litt. P. Nr. 1569. 1623. 1769. 2140. 2160. 3400. 5640. 6068. 6380. 6773 und 7554. Rückzahlbar am 1. Oktober 1874. Litt. N. Nr.

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R ** Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition

des DNeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stauts-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Der Schmiedegeselle Angust Parker, früher zu Freienwalde a. O., und der Sattlergeselle Johan⸗ nes Lachnitt, früher in Oderberg, sollen als Zeugen vernommen werden und wird hiermit um Angabe ihres Wohnorts zu den Akten ⁄1. Strauß Nr. 5./75 ersucht. Seelow, den 13. Dezember 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Der unter dem 18. April 1873 erlassene und unter dem 7. Juli, 3. September, 18. November 1873 und 9. Mar 1874 erneuerte Steckbrief gegen die Weber Joseph Simon und Anton Wachtel von

den wird.

en Reichs⸗Anzeiger

l. 1000. Nr. 343. 353. 379. 1066. 1139. 1410. 1837.

.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

. Subhastationen, u. dergl.

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

.Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s w. von öffentlichen Papieren.

Zugleich wird damit eine nochmalige Aufforderung an noch nicht angemeldete Erb⸗ und Nachfolgeberech⸗ tigte verbunden, ihre Ansprüche an den Rümkeschen Nachlaß in dem auf

Sonnabend, den 13. April 1875, Morgens 11 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube angesetzten Termine so gewiß anzumelden, nicht Meldenden bei Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen keine Rücksicht genommen wer⸗

Zellerfeld, den 11. Dezember 1874. Königliches Amtsgericht. I.

8 1

und Königlich

203. 1126. 1349. 2280. 3030. 3957. Litt. O. Nr. 117. 470. 595. 999. Litt. P. Nr. 855. 1197. 1499. 2572. 3978. 4001. 4519. 7404. Litt. Q. Nr. 455. 616. 638. 658. 960 und 1182. Wiesbaden, den 7. Dezember 1874. 1“ Der Regierungs⸗Präsident. von Dresler. J. V.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 13. Dezember. In der gestrigen Abendsitzung des Deutschen Reichstags leitete der Bundesbevollmächtigte Präfident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Del⸗ brück die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ausgabe von Banknoten, wie folgt ein:

Meine Herren! Gestatten Sie mir einige Worte zur Einleitung des vorliegenden Gesetzentwurfs, die ich nur deshalb an Sie richte, 8 62 Zeit es nicht gestattet hat, diesen Entwurf mit Motiven zu

egleiten.

Der Entwurf zerfällt in zwei Theile. Der erste Theil, enthalten in dem Artikel I., will dafür Vorsorge treffen, daß bis zu dem, hoffentlich nicht mehr fernen, Zustandekommen des Gesetzes über das Bankwesen der Status quo in Beziehung auf die Befugniß zur Aus⸗ gabe von Banknoten nicht geändert wird. Bekanntlich hat das Gesetz vom 27. März 1870 den damals vorhandenen und nach seiner Aus⸗ dehnung auf die süddeutschen Staaten den in diesen Staaten vorhan⸗ denen Status quo fixirt. Der Artikel I. des vorliegenden Entwurfs will diese Fixirung bis dahin festhalten, daß ein Gesetz über das Bankwesen zu Stande gekommen ist, und er hat für diesen Zweck den bestimmten Termin des 31. Dezember nächsten Jahres in Aussicht Frssseses. obgleich die begründete Hoffnung vorliegt, daß die Ein⸗

altung dieses Termins nicht erforderlich sein wird. Ich glaube zur ö dieser Bestimmung etwas Weiteres zu sollen.

Der zweite Theil des Entwurfs, der in dem Artikel II. enthal⸗ ten ist, will dafür Vorsorge treffen, daß die kleinen Notenapoints, welche nach der Bestimmung im Artikel 18 des Münzgesetzes bis zum Schluß des nächsten Jahres eingezogen werden sollen, nebst allen anderen Apoints, die nicht auf Markwährung lauten, daß diese klei⸗ nen Apoints, welche vorzugsweise dazu geeignet sind, unseren Gold⸗ münzen Konkurrenz zu machen, etwas fruͤher aus dem Verkehr gezo⸗ gen werden, als es die einfache Bestimmung des Artikel 18 des Münzgesetzes zur Folge haben würde. Der Entwurf geht auch in dieser Beziehung sehr vorsichtig zu Werke, er hat die Absicht, nur vom 1. Juli nächsten Jahres an die Banken zu verpflichten, die bei ihnen eingehenden Apoints ihrer eigenen Noten unter 50 Mark nicht wieder auszugeben und die bei ihnen eingehenden Apoints fremder Noten unter 50 Mark nicht wieder in das Publikum zu brin⸗ gen, sondern nur zur Zahlung an die Emissionsbanken beziehungs⸗ weise zur W“ bei den letzteren zu verwenden. Es hat diese Bestimmung zum Zweck, allmählich die kleinen Apoints aus dem Verkehr zurückzuziehen und, was damit gleichbedeutend ist, uns in die Lage zu setzen, mit der Ausgabe der Goldmünzen weniger zurück⸗ haltend zu sein, als wir es bisher mit Rücksicht auf die große Masse der umlaufenden papiernen Zahlungsmittel in kleinen Abschnitten zu sein gezwungen waren.

„Nach zwei Seiten hin soll also diese Bestimmung des Entwurfs einen gesunderen und besseren Zustand unserer Geldcirkulation anbahnen.

Die Schlußbestimmung des Entwurfes endlich, welche im Art. 3 enthalten ist und welche die Wirksamkeit des Gesetzes vom ersten Januar nächsten Jahres an fixiren will, also sie früher eintreten lassen will, als es nach den allgemeinen der Ver⸗ fassung der Fall sein würde, rechtfertigt sich, glaube ich, von selbst.

““ §. 2, den der Abg. v. Benda als unannehmbar be⸗ zeichnet hatte, sprach der Abg. Windthorst Bedenken gegen das Rütteln am Münzgesetz aus. Der Staats⸗Minister Dr. Del⸗ brück entgegnete hierauf:

Meine Herren! Wenn der Herr Abgeordnete für Meppen und der Herr Abgeordnete für Wanzleben den Antrag stellen wollten, den §. 18 des Münzgesetzes entweder aufzuheben, oder den Termin seines Eintritts hinauszuschieben, so würde

nicht sagen

Aufgebote, Vorladungen . Verschiedene Bekanntmachungen. .Literarische Anzeigen.

V Familien⸗Nachrichten.

Erscheint in separater Beilage.

dem Unterzeichneten einzureichen,

Die Submissionsbedingungen, Kostenanschla

als widrigenfalls auf die sich Kopialien mitgetheilt.

Königliche

ernrode wird nochmals erneuert. Hanau am bneia⸗ den 15. Dezember 1874. Der Staats⸗ alt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß folgende Sparkassenbücher der städti⸗ chen Sparkasse zu Berlin 1) Nr. 75277, lautend auf die unverehelichte Mathilde Knaak über 31 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf., 2) Nr. 92195, lautend auf die Wittwe Oeltze, Elisabeth, gev. Sinner, über 53 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. durch rechtskräftiges Thkal des unterzeichneten Gerichts vom 22. Oktober ieses Jahres für kraftlos erklärt worden sind. Berlin, den 11. Dezember 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Deputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.

161711] Todeserklärung. 1

gDer verschollene Johann Hermann Rümke aus Glausthal, von dessen Fortleben innerhalb der durch

die Ediktalladung vom 13. Oktober 1873 vorge⸗ hriebenen Frist keine eingegangen, wird damit der udrohung gemäß für todt erklärt und soll dessen Eirmögen den nächsten Nachfolgeberechtigten nach intritt der Rechtskraft dieser Verfügung ausgeant⸗ vortet werden.

Aufschrift:

bis zum

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. Bekanntmachnng.

Königliche Ostbahn. Für den Umbau der Wasserzuleitungsanlagen auf Bahnhof Eydtkuhnen sollen im Wege der öffentlichen Submisston vergeben werden: * 1) die Ausführung der Maurerarbeiten, 2) die Zimmerarbeiten inkl. Material, 3) die Dachdeckerarbeiten von bester Dachpappe inkl. aller Materialien und 4) die Schlosser⸗ und Schmiedearbeiten. Offerten sind versiegelt und portofrei mit der

„Submission anf Maurer⸗ resp. Zimmer⸗, Dachdecker⸗, beiten zum Umbau der Wasserzuleitungs⸗ he auf Bahnhof Endtkuhnen“ Termin

Mittwoch, den 30. Dezember, Vorm. 11 Uhr,

Bahnhöfe Submission vergeben werden.

mit der Aufschrift: bis zu dem auf Mittwoch, Vorm. 10 Uhr,

Schlosser⸗ und Schmiedear⸗

werden.

der VI. Betriebs⸗J

Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Beerlin, Donnerstag, den 17. Dezember.

ich damit aller⸗ der interne Verkehr dadurch belastet wird.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel.

Central⸗Handels⸗Register (einschl. Konkurse).

in dessen Bureau die Eröffnung der Offerten in Gegenwart etwa er⸗ schienener Submittenten erfolgen wird. Zeichnung liegen im Bureau der Königlichen VI. Betriebs⸗Inspektion zur Einsicht aus, auch wer⸗ den die Schriftstücke auf portofreie Gef

B den 13. Dezember 1874. ““ VI.

b Königliche Ostbahn. 8 Ddie Lieferung von 200 Mille hartgebrannten Ziegelsteinen Normalformats, franko auf einen der zwischen Braunsberg und Eydtkuhnen resp. Allenstein und Insterburg zu Neubauten auf

Bahnhof Eydtkuhnen soll im Wege der öffentlichen

Unternehmungslustige wollen ihre Offerten porto⸗ frei, verstegelt und unter Einreichung einer Probe

„Submission auf Lieferung von Ziegelsteinen“ den 30. Dezember, anstehenden Submissionstermin an die Königliche VI. Betriebs⸗Inspektion sterburg einreichen, woselbst dieselben zur bezeichneten Stunde im Bureau des Unterzeichneten in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet

iegen im Bureau

Die Submissionsbedingungen I insicht aus, können

nspektion zur Ei

dings nicht einverstanden sein, ich würde es aber begreifen. Dagegen wie man gegenüber einer Maßregel, welche die Durch⸗ führung einer gehes ich vollständig festgestellten Anordnung dadurch für den Verkehr erleichtern will, daß die Banken veranlaßt werden, sie stufenweise einzuführen; wie man über eine solche Mlaßt regel die Hände über den Kopf zusammenschlagen kann, ist mir voll⸗ ständig unerklärlich. Wie man 67 eine solche Maßregel noch das Gutachten der sogenannten betheiligten Kreise in Anspruch nehmen will und kann, ist mir ebenso unerklärlich. Es handelt sich hier um eine einfache laf weise senegcsenag einer gesetzlich bestehenden Be⸗ stimmung, deren staffelweise Ausführung, welche im Interesse aller bethei⸗ ligten Kreise liegt. Ich kann nichts für unrichtiger halten, als wenn man eine so rein transitorische Bestimmung in Verbindung bringen will mit einem grundlegenden definitiven Gesetze, wie das Bankgesetz. Sind die Herren der Meinung, daß es für den Verkehr zuträglicher ist, dasjenige, was das Münzgesetz im Art. 18 bestimmt, plötzlich an einem Tage ohne Weiteres eintreten zu lassen, so überlasse ich Ihnen das; aber eine solche Bestimmung in ein definitives Gesetz, wie das Münzgesetz, hineinzubringen, wäre legislativ so verkehrt wie möglich.

—, In der Diskussion über den Etat für Elsaß⸗ Lothringen pro 1875 erklärte der Bundeskommissar, Direktor im Reichskanzler⸗Amt, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Herzog:

Meine Herren! Die Regierung theilt vollkommen den Wunsch, dem Ihre Kommission Ausdruck gegeben hat, zu einer Vereinfachung der Verwaltung und zur Minderung ihrer Kosten gelangen zu können. Sie vermag aber schon gegenwärtig die Verhältnisse genugsam zu übersehen, um zu erklären, daß der Vorschlag, der hier speziell ge⸗ macht ist, zur Zeit unausführbar ist. Wir haben die Zahl der En⸗ registrementseinnehmer, welchen nach dem Vorschlage der Kommission auch die Wirksamkeit und Thätigkeit der Steuerkontroleure über⸗ wiesen werden soll, gegen die französische Verwaltung um ein Erheb⸗ liches vermindert. Es find ihrer gegenwärtig, wenn die Vor⸗ schläge des Etats angenommen werden, 83, es waren früher 100. Die Thätigkeit der Enregistrementsverwaltung ist eine außerordentlich komplizirte. Wer sie kennt, weiß, deß dazu juristisch geschulte Be⸗ amten gehören und wir haben die Erfahrung gemacht, daß die Be⸗ schaffung dieser Beamten mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden ist. Sie müssen erst herangezogen werden und sich einleben und ge⸗ langen erst allmählich zu einer völligen Bewältigung ihres Arbeitspen⸗ sums. Nicht minder schwierig ist die Thätigkeit der Steuerkontro⸗ leure, die hauptsächlich in der Veranlagung der Steuern besteht. Wollten wir die Enregistrementseinnehmer jetzt mit der Thätigkeit der Steuerkontroleure belasten, so wäre mit Sicherheit vorauszusehen, daß sie ihrer Aufgabe als Einnehmer nicht genügend würden ent⸗ sprechen können, und wenn wir auf der einen Seite eine Er⸗ sparniß machten, würden wir auf der anderen Seite einen Verlust in den Einnahmen des Enregistrements erleiden, der ungleich empfindlicher sein würde. Es wird in einer späteren Zeit, insbesondere dann, wenn eine Aenderung des materiellen Rechts des Enregistrements eingetreten sein wird, möglich sein, zu einer Verein⸗ fachung zu kommen, im Augenblicke und in den nächsten Jahren halte ich es aber für nicht thunlich.

Vom Abg. Berger und Genossen ist der Antrag eingebracht worden, die bezüglichen Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit der Aufforderung zu überweisen: die Frage der Eisenbahn⸗Tarif⸗ reform einer eingehenden Prüfung und Begutachtung durch eine aus Mitgliedern des Bundesraths und des Reichstags gleichmäßig gebildete Kommission, welche zur Vernehmung von Sachverständigen und In⸗ teressenten der Landwirthschaft, des Handels, der Industrie und der Eisenbahnverwaltungen befugt sein muß, unterziehen zu lassen. 8

Der Abg. Dr. Schroeder (Friedberg) hat beantragt: den Herrn Reichs⸗ kanzler aufzufordern, bei dem Bundesrathe dahin zu wirken: daß bis zur definitiven Neuregelung des Tarifsystems und der Tarife auf den deutschen Eifenbahnen jede noch nicht eingetretene Aenderung der Güter⸗ wie Personentarife in der Richtung wirklicher Erhöhung nur mit besonderer Zustimmung der und, soweit erforder⸗ lich, ausschließlich für den internationalen Verkehr erfolge, ohne daß

8 O effentlich er Anz eig er 4 Inserate nehmen an: die autorisirte Vünogeen ehebceng von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau,

1 C dnnh. Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamhur⸗ „Leipzig, München, Nurnberg, Prag, Straß⸗ urg i. C., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Burraus.

auch auf portofreie Gesuche gegen Kopialien mitge⸗ theilt werden. Insterburg, den 13. Dezember 1874. und Königliche Kese etriebs⸗Inspektion VI. J. V.: Sperl.

uche gegen [6052]

r

Vergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die Ausführung der Erdarbeiten und kleineren Brückenbauten zur Herstellung der Ennepethalbahn unterhalb Haufe auf einer Länge von 1,8 Kilometer⸗ die Bewegung von 100,000 Kubikmeter Boden und die Aufführung von 620, Kubikmeter Mauerwer umfassend doll ungetheilt, im Wege der Sub mission verdungen werden.

Die Bedingungen, Berechnungen und Bauplän sind in dem Bureau des Baumeisters Clausnitze zu Gevelsberg einzusehen. Abdrücke der Ersteren und die Submissions⸗Formulare sind gegen Ersatz der Druckkosten bei dem Rechnungs⸗Rath Elkeman hierselbst zu beziehen, jedoch wird deren Abgabe nu an Unternehmer erfolgen, welche ihre Qualifikation bei unseren Neubauten bewährt oder durch Attest 8 vor dem 23. Dezember cr. nachgewiesen haben.

Offerten sind versiegelt unter der Aufschrift:

„Abtheilung VI. Offerte zur Ausfüh⸗ vee. von Erdarbeiten und Brücken bauten auf der 11““ bis zum 29. Dezember er., an welchem Tage Vormittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben start finden wird, portofrei bei uns einzureichen.

Vor dem Termine ist eine vorläufige Kaution vo 500 Thlrn. bei unserer Hauptkasse zu hinterlegen.

Elberfeld, den 10. Dezember 1874.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

zu In⸗