1874 / 298 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Meine Herren! Ich bemerke thatsächlich nur, daß die Kompetenz

er Kreis⸗Direktoren zur Zeit gesetzlich bereits geregelt ist durch das Verwaltungsgesetz vom 30. Dezember 1871 und durch eine ergänzende Verordnung vom vorigen Jahre, durch welche die frühere Kompetenz erweitert ist; sie ist im Wesentlichen die der ebemaligen souspréfets. Was die Resolution anlangt, so hat die Regierung die darin an⸗ geregten Fragen schon der Erwägung unterzogen. Sie ist bereit, die sehr werthvollen Betrachtungen, die der Herr Referent so eben vor⸗ getragen hat, ihrerseits weiterer Erwägung zu unterziehen, und ich glaube, daß sie über die Direktionen im Allgemeinen im Einverständ⸗

niß mit der Kommission sich befindet. 1 In Betreff der Resolution, die Sukkursalpfarreien in definitiv zu besetzende zu verwandeln, bemerkte derselbe Bundes⸗ Kommissar: Meine Herren! Die Regierung hält es mit der Kommission für

weckmäßig, daß die Stellen der Sukkursalpfarren in der angedeute⸗ ten Weise besetzt werden, und erklärt sich bereit, die Wege, die zu diesem Ziele führen können, in Erwägung zu ziehen. Gegen den zweiten Vorschlag der Kommission hat sie nichts zu erinnern.

Statistische Nachrichten. Das gesammte Heilpersonal des Preußischen Staates war am Schlusse des Jahres 1873 folgendermaßen vertheilt:

Bevölke⸗ V rung von 1871.

Regierungs⸗ Bezirk.

Zahn⸗ Aerzte. Apotheken⸗ Besitzer. Hebe⸗ ammen.

Wund⸗ Aerzte

Aerzte.

538 419 280 385 268 723 874 354 283 163 397 223 776 678 721 623 745 381 698 388 447 356 49 250 36 177 47 232 68 304 59 389 2 111 622 12 118 965 20 84 924 10 72 271 11 141 571 4 59 446 3 54 265 8— 417 4 120 320 2 6,073

1,080,210 222 742,724 72 525,012 129 789,599 116 826,341 719

1,002,368 286

1,034,520 199 671,029 170 552,263 82 208,341 86

1,017,194 179 566,649 82

1,414,584 26 435 983,020 18 247

1,309,563 19 194 854,591 15 277 879,230 18 275 369,353 9 95 995,873 29 339 404,968 15 193 406,895 21 194 384,205 16 114 302,801 13 86 193, 2183 86 268,665 8 113 435,805 10 181 473,555 10 129 865,815 14 292 767,362 34 240 633,008 15 336 613,457 11] 307

1,328,324 16 448 555,194 12 178 490,810 9 169

Teier . i 591,562 13 136

Hohenzollern 65,558 4 25

Summa 24,603,661 515 7408

Königsberg Gumbinnen. Danzig . Marienwerder Berlin Potsdam . Frankfurt Stettin Cöslin Stralsund Posen .. Bromberg Breslau Liegnitz Oppeln. Magdeburg Nerseburg Erfurt. Schleswig Hannover üneburg. Stade. Aurich.. Osnabrück Münster. Minden Arnsberg. Cassel.. Wiesbaden h1e6.“ Düsseldorf Coblenz Aachen

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Nach der soeben ausgegebenen amtlichen Lifte der Studirenden der Universität Freiburg studiren jetzt 318 eigentliche Studenten und 23 Hospitanten, zusammen somit 341 Jünglinge auf der Univer⸗ sität. Davon gehören 31 der philosophischen, 79 der theologischen, 56 der juristischen und 152 der medizinischen Fakultät an.

Den Statistiken des Bureau Veritas zufolge gingen während des Monats Oktober 222 Schiffe verschiedenener Natio⸗ nalitäten, darunter 12 Dampfer, zu Grunde. Von den verloren gegangenen Segelschiffen führten 105 die englische und 23 die fran⸗ zösische Flagge, und diese zwei Nationen verloren auch je 4 Dampfer.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Königliche Hofbühne in Hannover hat durch den Tod die Schauspielerin Fr. Nina Gned verloren. Die Verstorbene war zu Cöln am 16. Dezember 1811 geboren, fand an der han⸗ noverschen Bühne 1846 ein Engagement und gehörte ihr bis zu ihrem Ende an.

In der Londoner geographischen Gesellschaft be⸗ tonte Sir Henry Rawlinson die Wichtigkeit des Telegramms aus Zanzibar vom 28. November, welches von Camerons Ent⸗ deckungen am Tanganyikasee Mittheilungen brachte und durch ein inzwischen eingegangenes Schreiben aus Kawele vom 15. Mai vervoll⸗ ständigt wird. Eine Karte des erforschten Gebietes, je 5 Meilen auf den Zoll, ist unterwegs. Der Lukuga oder Lucumba ist ein Ausfluß des Tanganyikasees und ergießt sich vermuthlich in den Lualaba zwi⸗ schen dem Moero⸗ und dem Kamolondosee. Den Lualaba halten die Eingeborenen für identisch mit dem Congo. Cameron verspricht weitere Nachricht aus Nyangwe. Die umwohnenden Stämme sind freundlich.

Die seltene chirurgische Operation der Oesophagotomie wurde, amerikanischen Blättern zufolge, kürzlich von Dr. MeLean (von Troy, N. BU) an Marion C. Palmer vollzogen, welche im De⸗ zember v. J. aus Versehen eine Silberplatte mit vier Vorderzähnen ver⸗ schluckt hatte. Nachdem früher mehrere erfolglose Versuchemit der Sonde gemacht worden, nahm Dr. McLean Mitte November eine Incision der Speiseröhre vor; die 1 ½ Zoll lange und Zoll breite Silber⸗ platte wurde vier Zoll unterhalb de Schlüsselbeins gefunden und glücklich herausgenommen. Die vier eingesetzt gewesenen Zähne waren

losgelöst und durch die Speiseröhre in den Magen gelangt.

In der Kaiserlichen Hofbuchdruckerei in Pecking wird gegenwärtig ein Werk von 220 Bänden, betitelt: „Die Geschichte der Unterdrückung der Taeping⸗Revolution durch Oberst Gordons Armee“, gedruckt.

8. Land⸗ und Forstwirthschaft.

Der im Jahre 1810 für den Gesammtumfang des König⸗ reiches Bayern gegründete „Landwirthschaftliche Verein in Bayern“ besteht zur Zeit nach allmählicher Durchführung einer ent⸗ sprechenden Deklarisation aus 8. Kreisvereinen und 245 Bezirks⸗ vereinen, welche zusammen den Gesammtverein bilden. Neben dem landwirthschaftlichen Vereine und unabhängig von demselben besteheu allenthalben Vereine, welche der Pflege der landwirthschaftlichen In⸗ teressen überhaupt oder einzelner Zweige derselben bezwecken. 8

Gewerbe und Handel. 1

Der Großhandel in der Braunschweiger Wintermesse 1875 beginnt am 25. Januar. Das Auspacken der Waaren kann am 24. Januar ohne Beschränkung auf gewisse Tagesstunden vorgenom⸗ men werden. sog. Ledermontag fällt auf den 1. und der Meß⸗

Der montag auf den 8. Februar.

Verkehrs⸗Anstalten. 1u“ Die Nr. 100 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗

bahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Die Belgischen

Eisenbahnen im Jahre 1873.

Indische Staatsbahnen (Schluß). Berliner Briefe ꝛc.

Triest, 18. Dezember. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Urano“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute Nach⸗ mittag 1 Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.

New⸗York, 18. Dezember. (W. T. B.) Der Dampfer „Frisia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Gesellschaft ist gestern Mor⸗ gen 8 Uhr hier eingetroffen.

An der Küste von Canada wurden innerhalb sechs Jahren 98 neue Leuchtthürme errichtet, 4 neue Leuchtschiffe sowie 10 neue durch Dampf in Betrieb gesetzte Nebel⸗Allarmapparate hergestellt. 48 weitere Leuchtthürme, 8 Nebel⸗Allarmapparate sowie 2 Leucht⸗ schiffe sind im Prozesse der Konstruktion.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, den 20. Dezember. Opernhaus. (254. Vor⸗ stellung.) Mignon. Oper in 3 Akten nach Goethe. Musik von A. Thomas. Ballet von Paul Taglioni. Mignon: Frl. Minnie Hauk, vom Kaiserlich⸗Königlichen Hof⸗Operntheater in Wien, als letzte Gastrolle. Philine: Frl. Grofsi. Wilhelm Meister: Hr. Schott. Laërtes: Hr. Salomon. Lothario: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (266. Vorstellung.) Die Valentine. Schauspiel in 5 Akten von Gustav Freitag. Anfang halb Opernhaus. (255. Vorstel⸗

7 Uhr. Mittel⸗Preise. Montag, den 21. Dezember. lung.) Der Troubadour. Oper in 4 Akten. Musik von Verdi. Leonore: Fr. v. Voggenhuber. Azucena: Frl. Brandt. Graf Luna: Hr. Schmidt. Manrico: Hr. Link. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. (267. Vorstellung.) Was ihr wollt! Anfang 7 Uhr. Mittel⸗

Lustspiel in 4 Akten von Shakespeare. Preise.

Dienstag, den 22. Dezember. Opernhaus. (256. Vor⸗ stellung.) Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Elisa⸗ beth: Fr. Mallinger. Venus: Frl. Grossi. Landgraf: Hr. Fricke. Tannhäuser: Hr. Niemann. Wolfram: Hr. Betz. An⸗ fang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Schauspielhaus. (268. Vorstellung.) Die Sirene. Ko⸗ mödie in 4 Aufzügen von Mosenthal. Anfang 7 Uhr. ittel⸗

Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den haus, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.

Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Berücksichtigung.

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Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff⸗ meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

Theilnahme des 1. Thüringischen Infanterie⸗Regi⸗ ments Nr. 31“ͥbgam Feldzuge 1870/71 von Max Gottschalk, Hauptmann und Compagnie⸗Chef im Hohenzollernschen Füsilier⸗Regi⸗ ment Nr. 40, früher à la suite des 1. Thüringischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 31, und Lehrer an der Kriegsschule zu Engers. Berlin, 1874, bei E. S. Mittler u. Sohn. 1

Die Schrift geht in ihrer ganzen Form und Art ihrer Darstel⸗ lung über den Rahmen einer bloßen Regimentsgeschichte hinaus. Das beweist auch schon der Umfang, welcher bei der Erzählung der Tha⸗ ten nur eines einzelnen Regiments schwerlich auf 200 Seiten ange⸗ wachsen wäre. Der Herr Verfasser hat sich nicht darauf beschränkt, nur die Erlebnisse seines eignen Truppentheils zu geben, sondern er reiht diese der allgemeinen Situation jedesmal in detaillirter Darstellung ein. So finden sich alle wichtigeren Armeebefehle und Instruktionen der höheren Kommandobehörden, Kabinetsordres und dergl. an ent⸗ sprechender Stelle aufgenommen. 1

Besonders tritt die Schilderung der Schlacht von Beaumont, in

welcher die Fahnenstange des 1. Bataillons unterhalb des Fahnen⸗ tuches einen Schuß erhielt, aus dem Ganzen hervor. Dieser Ehren⸗ tag des Regiments ließ 202 Offiziere, 506 Mann todt und verwundet auf dem Schlachtfelde. Eine Allerhöchste Kabinets⸗Ordre an das IV. Armee-Corps gab den Offizieren desselben dadurch einen Beweis der Allerhöchsten Anerkennung, daß die bei den einzelnen Truppen⸗ theilen offenen Stellen sämmtlich zugingen, d. h. das Avancement den Regimentern verblieb. Das Regiment, der Maasarmee an⸗ ehörig, ging dann mit derselben nach Paris. Auch hier wird kon⸗ satirt, daß in dem Cernirungsrayon überall da, wo die Besitzer zurück⸗ geblieben waren, die Wohnungen von den Truppen geschont wurden. Da in einzelnen Quartieren aber auch die Möbeln entfernt waren, so fand natürlich ein Austausch zwischen den einzelnen Quartieren statt. Jeder einzelne Tag der Belagerung ist mit seinen für das Regiment wichtigen Ereignissen besprochen, und es fehlen auch nicht ein⸗ zelne charakteristische Züge der Aufopferung und Hingeburng von Offizieren und Mannschaften, sowie scherzhafte Episoden, welche neben der allgemeinen kriegsgeschichtlichen Darstellung dem Werke den Charakter der Regimentsgeschichte erhalten. So fiel in dem Ausfall⸗ gefechte von Epinay am 30. November 1870 ein früherer Offizier des Regiments, welchen seine Verwendung als Führer des Sanitäts⸗ Detachements zufällig in die Nähe des Kampfplatzes geführt hatte, in dessen Reihen, welche er auf die Nachricht, daß seine früheren Kameraden einen schweren Stand im Dorfe hätten, freiwillig als Mitkämpfer aufgesucht hatte. Das Buch ist dann fortgeführt bis zum Einrücken des Regiments in seine neue Garnison Altona; bei⸗ gegeben sind demselben Kriegsranglisten, sowie Verlustlisten.

Die außerordentlich sauber ausgeführten Pläne des Schlachtfeldes von Beaumont, des Rayons der 8. Infanterie⸗Division im Norden von Paris, sowie ein Croquis von Epinay erleichtern das Verständniß der Gefechtsdarstellung, und bildet das Buch somit auch einen wesent⸗ lichen Beitrag zur Kriegsgeschichte des letzten Feldzuges.

„Charlotte von Stein, Goethe's Freundin.“ Ein Lebens⸗ bild mit Benutzung der Familienpapiere, entworfen von Heinrich Düntzer. 2 Bande. Stuttgart, Verlag der J. G. Cotta schen Buchhandlung. 1874. 8

Dem unermüdlichen Goetheforscher Heinrich Düntzer haben für seine nunmehr vollständig vorliegende Biographie der Freundin des roßen Dichters, Charlotte von Stein, die reichhaltigen Stein⸗ chen Familienpapiere zur Verfügung gestanden, und mit deren Hülfe wurde es möglich, ein höchst ausführliches Lebensbild der Frau von Stein zusammenzustellen, von der man bisher nur die Periode kannte, die freilich für das Leben des Dichters und damit für unsere Literatur auch allein von Bedeutung ist. 8

In dem Kunstwerke, das wir Goethe’s Leben nennen, ist sein Verhältniß zu Frau v. Stein eine der schönsten Episoden. Wie ein leidenschaftlich erglühender Dichtergeist von lebensfroher Sinnlichkeit durch die zarte Sittsamkeit einer echt weiblichen Natur gezähmt und

auf den Weg einer idealen Freundschaft geleitet wird dies zu sehen und zu begreifen, wird für uns immer ein hochinteressantes Schauspiel bleiben. Die Verdächtigung ist zwar auch hier geschäftig gewesen. Ein falsches Verständniß einzelner Stellen der Goethe'’schen Briefe hat dieser die Wege gebahnt, und lange genug hat es gedauert, bis das Urtheil sich wieder dahin abgeklärt hat, die schöne Reinheit jenes Freundschaftsbundes anzuerkennen. Denn erst Düntzer hat die ur⸗ kundlichen Belege dafür erbracht. Er füllt aber auch eine Lücke in unserer Literaturgeschichte aus, da er zum erstenmal ein sorgfältig bis ins Detail ausgearbeitetes Lebensbild der Frau v. Stein liefert, die auf den großen Dichtergenius einen so mächtigen Einfluß ausgeübt hat wie kaum eine andere, und deren mittelbare Mitarbeiterschaft am „Tasso“, am Fragment der „Geheimnisse“ und an anderen Schöpfungen ihres Freundes ihr ein unsterbliches Verdienst sichert. Wir folgen mit Interesse dem weiteren, bisher nur fragmentarisch bekannten Lebens⸗ saufe der durch Geist und Gemüth so hervorragenden und durch ihr echt weibliches Naturell so anziehenden Frau, die auch zu dem zweiten unserer Geistesheroen Schiller in freundschaftliche Beziehungen trat. In Allem, was wir von ihr hören, zeigt sich uns die außerordentliche Frau mit dem reichen Geist und der zartbesaiteten Seele. Nur ein Schatten läuft von Zeit zu Zeit über dieses wohl⸗ thuende Bild: das sind die unfreundlichen und harten Aeußerungen über den Mann, der ihr einst als die Verkörperung alles Idealen und Genialen erschienen war, und dessen Liebe den Lebensin⸗ halt ihrer schönsten Jahre ausgemacht hatte. Diese Aeußerungen zeigen allerdings, daß ihrem Entsagungsopfer die rechte Weihe fehlte. Erst das Alter und Leiden des Leibes und der Seele milderten ihren harten Sinn, und sie durfte wieder mit ungetrübter Freude jener Tage gedenken, die ein gut Stück ihres reichen Lebens verschönert und in eine höhere Sphäre emporgehoben hatten. 1

Am 28. August 1826 schickte dem 77jährigen Dichter die 84 Jahre alte, fast blinde und der Sprache nur noch halb mächtige Greisin ihre Glückwünsche zum Geburtstage und am folgenden Tage ließ der Dichter ihr ein gedrucktes Dankgedicht zugehen. Sie starb fünf Jahre vor Göthe, am 6. Januar 1827. In ihrem letzten Willen hatte sie verordnet, daß man ihre Leiche nicht den ge⸗ wöhnlichen Weg über den Frauenplan an Goethe’s Haus vorüber⸗ führe, sondern einen anderen Weg wähle; aber die städtischen Leichen⸗ ordner erklärten, es sei gegen alle Ordnung, einen so vornehmen Leichenzug einen anderen Weg nehmen zu lassen, und so ging derselbe an Goethe's Hause vorüber. 1 8 8

„Mag auch der Ort, wo die Entschlafene ruht“, sagt Düntzer am Schlusse, „dem Blicke des Wanderers auf dem an Denkmälern edler Männer und Frauen reichen Weimarer Friedhofe sich entziehen, dem Herzen des deutschen Volkes wird Charlotte von Stein, welche in den bedenklichsten Jahren seinem Göthe ein glänzender, ihn wahrender und begeisternder Leitstern war, seinem Schiller durch herz⸗ liche Theilnahme und bereite Hülfe sechszehn Jahre erhebend und fördernd zur Seite stand, immer unvergessen bleiben.“

Italia. Herausgegeben von Karl Hillebrand in SI Leipzig, H. Hartung u. Sohn 1874. Seit einer Reihe von Jahren ist außer geographischen Zeitschriften eine Anzahl periodischer Blötter ins Leben getreten, welche bezwecken, die Kunde des Auslandes in weitere Kreise des Deutschen Reiches zu verbreiten. Für die Kenntniß außereuropäischer Länder ist namentlich das im Cotta’schen Verlage in Stuttgart erscheinende „Ausland“ und für dessen Literatur das „Magazin für die Literatur des Auslandes“ be⸗ stimmt, welches im Jahre 1832 auf Anregung Alexander v. Hum⸗ boldts als ein Beiblatt des Staats⸗Anzeigers begründet wurde. Der Verfasser der „Italia“, der Professor Karl Hillebrand, hat sich nun die ebenso mühevolle, als lohnende Aufgabe gesetzt, Italien durch eine Reihe von Artikeln, welche meist von geborenen Italienern verfaßt und ins Deutsche übertragen sind, dem Verständnisse der Deutschen zugänglicher zu machen. Der vorliegende erste Band enthält zehn wissenschaftliche Arbeiten, darunter zwei politische: Die italienische

und die deutsche Kirchenfrage, von Bonghi, dem jetzigen Königlich italienischen Unterrichts⸗Minister, und eine Uebersicht der politischen Lage Italiens im Jahre 1874, von Hillebrand; zwei volkswirthsch ftliche: uͤber den Umlauf des Papiergeldes in Italien von Fontanelli, und über das Steuersystem in Toscana von Sonnino; drei kunst⸗ und literaturhistorische: Notizen über Leonardo da Vinci von Hermann Grimm, Manzoni's „Verlobte“ und Der historische Roman in Italien von Gubernatis, Die literarische Bewegung in Italien seit 1848 von Barzellotti; endlich einen historischen Artikel: die Franzosen in Si⸗ cilien von 1674 1678 von Hartwig; Reiseeindrücke „abseits der Schienenwege“ von Gallenga, und metrische Uebersetzungen, theils aus dem Italienischen ins Deutsche, theils aus dem Deutschen ins Italienische.

Berlin. Die diesjährige Generalversammlung des Deutschen Thierschutz⸗Vereins fand am Freitag Abend statt. Der Vor⸗ sitzende, Sanitäts⸗Rath Dr. Löwenthal widmete zunächst dem verstor⸗ benen Geheimen Justiz⸗Rath Dr. Heydemann, der seit 1867 den Vorsitz führte, einige Worte ehrender Anerkennung. Der Verein zählt in Berlin 500, auswärts 100 Mitglieder, die sich über das ganze Reich verbreiten. Bei dem diesjährigen internationalen Thier⸗ schutz⸗Kongreß in London war der Verein durch zwei Deputirte ver⸗ treten. Sein Vermögen beträgt zur Zeit 1361 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf

Die Lebensmittelfrage steht jetzt in vielen Be zirksvereinen auf der Tagesordnung. Die Bezirksvereine 137— 141 haben am Montag über die möglichen Wege der Selbsthülfe gegen⸗ über der Theuerung der Lebensmittel berathen. Namens eines zur Vorberathung niedergesetzten Comités referirte Dr. Lewy über die Vorschläge desselben, welche dahin gingen, nicht einen Konsumverein nach Prinzipien von Schulze⸗Delitzsch, sondern einen Verein zu grün⸗ den, der lediglich für den Kreis der betreffenden Bezirke bestimmt ist, das Beispiel des Hausfrauenvereins im Kleinen nachzuahmen. Es würden danach unter Kontrole sachverständiger Mitglieder die Lebens⸗ mittel von bestimmten Lieferanten entnommen und den Konsumenten allmonatlich bestimmte Rabatte bewilligt werden. Diese Vorschläge fanden lebhaften Anklang und wurde der Vorstand beauftragt, zu⸗ nächst mit den betreffenden Kaufleuten, Bäckern und Fleischern über die Bedingungen der Lieferung in Verbindung zu trelen. Dasselbe Thema verhandelte am Mittwoch der Verein der Stadtbezirke 34, 35, 37; es wurde beschlossen, den Fleischkonsumenten⸗Verein mit allen Kräften zu stützen und zu fördern.

Wie man in England mit gewissenlosen Schlächtern verfährt, erhellt aus nachstehender im „Leeds Mercury“ vom 12. De⸗ zember mitgetheilten Gerichtsverhandlung. Am vorhergebenden Tage wurde vor dem Polizeigericht zu Middlesbro ein Schlächter, John Boden, überführt, in seinem Laden die Körper von zwei kranken Schafen zum Verkauf ausgelegt zu haben. Dem Inspektor Beed, welcher an des Angeklagten Laden vorüberging, fiel das schlechte Aus⸗ sehen des Fleisches auf, worauf dasselbe mit Beschlag belegt und untersucht wurde. Der Thierarzt Mr. Barker erklärte, daß schon bei den lebenden Thieren Zeichen von Krankheiten hätten sichtbar sein müssen, während der Fleischer erklärte, er hätte die Thiere für gesund gehalten, auch besitze er als Schlächter wenig., Erfahrung. Trotzdem wurde er, da er bereits einen Tbeil des Fleisches verkauft hatte, zu einem Monat Zuchthaus (hari labour) ohne Zulassung einer Geld⸗ strafe und in die Kosten des Verfahrens, event. noch 1 Monat Ge⸗ fängniß (imprisonment) verurtheilt.

Redacteur: F. Prehm. erlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage).

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Königreich Preußen. Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den J lautender Provinzial⸗Obligationen der Posen 8 ——

7,200,000 Mark Reichswährung. III. Emission.

Vom 2. November 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von den Ständen der Provinz Posen auf dem sieben⸗ zehnten Provinzial⸗Landtage am 25. Juni 1874 beschlossen worden

behufs Einlösung der auf Grund Unserer Privilegien vom 19. Juli 1857 (Ges. S. S. 597) und vom 10. September 1869 (Ges. S. S. 1097) emittirten, noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Provinzial⸗Obligationen der Provinz Posen und zur Verstärkung der Mittel der Provinzial⸗Hülfskasse zu Posen ein von beiden Seiten unkündbares Darlehr von 7,200,000 Reichsmark aus dem Reichs⸗ Invalidenfonds vufzunehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Stände: zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗In⸗ validenfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, sowohl Seitens des Gläubi⸗ gers, als auch Seitens der Provinz unkündbare Obligationen zu einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 7,200,000 Mark ausstellen zu vürrn da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger n Schuldner etwas zu erinnern Iheteen hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus⸗ stellung von Obligationen im Betrage von höchstens 7,200,000 Mark, in Buchstaben: „Sieben Millionen, Zweihundert Tausend Mark“, welche in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichs⸗ währung nach der Bestimmung des Darleihers oder dessen Rechts⸗ nachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Schema und unter Beifügung von Zinscoupons und Talens nach den auliegenden Formularen auszufertigen, mit vier und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Obligationen ab mit jährlich wenigstens einem und höchstens sechs Prozent des ursprünglich nominellen Schuldkapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten, zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obli⸗ gationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber⸗ Fngang, des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift un beigedrucktem Königlichen L 9 86 Gegeben Berlin, den 2. ers 1874. (L. S.)

Graf Eulenburg.

Friedenthal.

Wilhelm.

Camphausen. enbach.

Schema zu den Obligationen der Pro 3 Provinz Posen. Obligation der Provinz Posen III. Emission. Ni

.... Mark Reichswährung

Auf Grund des unterm 2. November 1874 bestätigten Beschlusses des siebzehnten Provinzial⸗Landtages der Provinz Posen vom 25. Junt 1874 wegen Aufnahme eines Darlehns von 7,200,000 Mark Reichs⸗ währung aus dem Reichs⸗Invalidenfonds, bekennt sich die provinzial⸗ ständische Kommission für die Anleihe der Provinz Posen Namens genannter Provinz durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers wie des Schuldners unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von . . . . . .. Mark Reichswährung, welcher Be⸗ trag mit vier und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 7,200,000 Mark ge⸗ schieht vom Jahre 1875 ab aus einem zu diesem Behufe ge⸗ bildeten Tilgungsfonds von wenigstens einem Prozente des ursprüng⸗ lichen nominellen Schuldkapitals jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans. Die Provinz be⸗ hält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Aus⸗ loosungen um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals zs verstärken. Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu.

Die jährlichen Amortisationsraten werden auf 300 Mark ab⸗ gerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldscheinverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre ... ab in dem Monate jeden Jahres. Die Auszahlung des Nominalwerths erfolgt an dem auf die Ausloosung folgenden 1. Dezember. 8 „Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Fällig⸗ keitstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi schen Staats⸗Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, den Amtshlättern der Könilichen Regierungen zu Posen und Brom⸗ berg, oder den an deren Stelle tretenden Organen, in der Posener Zeitung, der Bromberger Zeitung und dem Dziennik poznanski. Sollte eines der letzteren Blätter eingehen, so wird demselben ein anderes Blatt substituirt und die Veränderung in dem Deutschen vezche und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital, und zwar zum Nominalwerthe, zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. Juni und am 1. Dezember, von heute an gerechnet, mit vier und ein halb Prozent jährlich verzinset.

Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Provinzial⸗Institutenkasse zu Posen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit, und außerdem bei denjenigen Einlösungsstellen in Berlin und an einem oder mehreren anderen Orten, welche in den benannten Blättern öffentlich werden bezeichnet werden bei diesen jedoch nur während eines halben Jahres nach der Fälligkeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Provinz.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗

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Erste Beilage

92

—————— ö“

ordnung Theil I., Titel 51 §. 120 seq. bei dem Königliche is⸗ bencnein Peher. §. niglichen Kreis

Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Ober⸗Präsidenten an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betras der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins⸗ coupons bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährig⸗ Perioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Provin⸗ zial⸗Instituten⸗Kasse zu Posen gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Telons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, fofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Provinz mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Posen, den ür die Anleihe der Provinz

Schema

Provinz Posen. Zinscoupon

2 8 8 bligation der Provinz Posen

III. Emission. 1

v.. .Reichsmark

für die Zinscoupons. b

über. zu vier und ein halb Prozent Zinsen kahbeee Mark Pfennige. 85 8 8

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe am .. ten 18. und späterhin die Zinsen der vor⸗ benannten Obligation für das Halbjahr vom bis

mit (in Buchstaben) .. Mark. Pfennigen bei der Pro⸗ vinzial⸗Institutenkasse zu Posen und bei den durch die in der Obli⸗ gation bezeichneten Blätter bekannt gemachten Einlösungsstellen.

Posen, den.. Die provinzial

Posen. 1 Dieser Zinsconpon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffen⸗ den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

.“ Schema für die Talons. Provinz Peosen. Talon

zur Obligation der Provinz Posen. 1b III. Emission.

4

1“

er dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe Loeoo

Der Inhab zu der Obligation der Provinz Posen über Mark à vier und ein halb Prozent Zinsen die .. . te Sexie Zinscoupons für die fünf Jahre 18.. . bis 18. bei der Provinzial⸗Institutenkasse zu Posen, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation kein Widerspruch erhoben ist.

Posen, den

Die provineialständische für die Anleihe der Provinz osen.

8

8 Auf Ihren Bericht vom 28. November d. J. genehmige Ich den

Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von Niederzier im Kreise Düren nach

Krauthausen im Kreise Jülich, Regierungsbezirk Aachen, und bewillige den Gemeinden Niederzier und Krauthausen eine aus dem Chaussee⸗ Neubaufonds zu entnehmende Neubauprämie von drei Reichsmark für das laufende Meter. beiden Gemeinden das Enteignungsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (G. S. S. 97) einschließlich der in demselben ent⸗ haltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen vorauf geführten Bestimmungen

verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar

1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte

V Karte erfolgt anbei zurück.

Berlin, den 4. Dezember 1874.

Wilhelm.

1 1 Dr. Achenbach. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Personal⸗Veränderungen. I“ Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Im stehenden Heere.

Berlin, 12. Dezember. v. Versen, Port. Fähnr. vom 4. Garde⸗Regt, zu Fuß, unter Beförderung zum Sec. Lt. in das Inf. Regt. Nr. 41 versetzt. v. Tettenborn, Unteroff. vom Garde Füs. Regt., zum Port, Fähnr, v. Kameke, Sec. Lt. vom Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, zum Pr. Lt, v. Delitz, char. Port. Fähnr. vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. zum Port. Fähnr., v. Haugwitz, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Grenadier Regiment, Graf v. Königsmarck, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Ulan. Regt., zu Pr. Lts., v. Oldenburg, Unteroff, vom 2. Garde⸗Ulan. Regt., v. Eichel, char. Port. Fähnr. vom 3. Garde⸗Ulanen⸗Regt., zu Port. befördert. v. Bülow I., Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Drag.

tegt., mit einem Patent vom 8. Juli 1868 in das 1. Garde⸗Ulan. Regt. versetzt. Schroeder, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 3, zum Hauptm. und Comp. Chef, Becker I., Sec. Lt. von demfelben Regt., 22 Pr. Lt., Schlenther, Diestel, char. Port. Fähnr. von dem⸗ elben Regt., Boehm, Unteroff. von demselb. Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. v. Besser, Sec. Lt., aggreg. dem Gren. Regt. Nr. 3, in das Regiment einrangirt. Raue, Unteroff. vom Gren. Regt. Nr. 5, zum Port. Fähnr. befördert. Berthold, Sec. Lt. von demselben Regt., in das Inf. Regt. Nr. 77 versetzt. Rehbach, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 44, zum Port. ähnr., v. Wulffen⸗ gen. Küchmeister v. Sternberg, See. Lt. vom Ülan. Regt. Nr. 8, zum Pr. Lt., befördert. v. Massow, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 2, zum Pr. Lt., Stubenrauch,

Port. Fähnr. von demselben Regt., zum Sec. Lt., befördert. Frhr.

Zugleich will Ich hierdurch den genannten

Deutschen ichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

88 Berlin, Sonnabend, den 19. Dezember

vüer-Eernern

von u. zu Egloffstein, Hauptm. vom Gren. Regt. Nr. 2, unter Entbindung von seinem Kommdo. als Adjutant der 39. Inf. Bri

zum Comp. Chef ernannt. Wallmüller, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 31, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adfutant der 9.

Inf. Brig, als ältester Pr. Lt. in das Gren. Regt. Nr. 2 versetzt Wegener, Sec. Lt. vom Gren. Regt. 9, als außeretatsm. Sec. Lt. in 88

Feld⸗Art. Reg. Nr. 17 versetzt; Stahl, Pr. Lt. vom Inf. Regt.

Nr. 14, zum Hauptm. und Comp. Chef, Siebenbürger, Sec. 2.

von dems. Regt., zum Pr. Lt., Wisselinck, Unteroff. vom Inf.

Regt. Nr. 21, Rehbach, v. Randow, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., Crusius, char. Port. Fähnr. vom Füs. Rcgt. Nr. -

34, zu

Porte Fähnrs., Abelmann, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 61 8

zum Sec. Lt., befördert; v. Stülpnagel, Pr. Lt. vom Kür. Regt Nr. 2, à la suite des Regts. gestellt; v. Schuckmann, Unteroff. von dems. Regt., v. Massenbach, char. Port. Fähnr. vom Drag Regt. Nr. 3, zu Port. Fähnrs. befördert; Barbende, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 52, als Adjut. zur 39. Inf. Brig. kommandirt;

2 v. Lundblad, Unteroff. vom Gren. Regt. Nr. 8, Frhr. v. Eick⸗

stedt, char. Port. Fähnr. vom Gren. Regt. Nr. 12, zu Port. Fähnrs befördert; Schroeder, Hauptm. und Comp. Chef von dems. Regt. dem Regt. aggr. und zur Dienftl. bei einer Militär⸗Intendantur kon mandirt; Neubourg, Koenemann, Fischer, Unteroff. vom J

Regt. Nr. 24, Dincklage, char. Port. Fähnr. von dems. Regt v. Borries, Maerker, Unteroffe. vom Füs. Regt. Nr. 35. z Port. Fähnrs., Coler, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 48, zum Pr. Lt., Wentzel, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., v. Coffrane char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 64, v. Müllern, char Port. Fähnr. v. Drag. Regt. Nr. 2, v. Kalckreuth, Unteroff. v. Drag

Regt. Nr. 12, zu Port. Fähnrs. befördert; v. Reiche, Sec. Lt. von

dems. Regt., à ja suite des Regts. gestellt; v. Kretschman, Majo vom Generalstabe der 7. Div., als Bats. Commandeur in das Gren Regt. Nr. 8 versetzt. Gren. Regt. Nr. 8, unter Beförderung zum überzähl. Major, dem Regt. aggregirt. g Ulan. Regt. Nr. 3, unter Ueberweisung zum Gr. Generalstabe, al Hauptm. in den Generalstab versetzt. v. Ebart, Pr. Lt. von dems Regt., zum Rittm. und Escadr. Chef, v. Briesen, Sec. Lt. vo demselben Regt., zum Prem. Lt. befördert. Fähnr. vom Inf Regt. Nr. 27, Hasse, char. Port. Fähnr. vom Füs. Regt. Nr. 36, Woide, char. Port. Fähnr. vom Infanterie⸗ Regt. Nr. 66, Salemon, Unteroff. von demselben Regt., zu Port.

Fähnrs., Braemer, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 71, zun

Sec. Lt., v. Rumohr, Port. Fähnr. vom Hus. Regt. Nr. 12, zum

Sec. Lt. unter Vorbehalt der Patentirung, Frhr. v. Reiswitz, char.

Wackermann, Hauptm. und Comp. Chef im

v. Leipziger, Rittmstr. und Escadr. Chef vom 28

Crüger, char. Port.

28 2,8 8

2

Port. Fähnr. von demselben Regt., zum Port. Fähnr. befördert.

v. Wedell, Pr. Lt. von demselben Regt., à la suite des Regts. gestellt. v. Zastrow, char. Port. Fähnr. vom Gren. Regt. Nr. 6, zum Port. Fähnr., v. Reichenbach, Port. Fähnr. vom Gren. Regt Nr. 7, zum Sec. Lt., v. Heydebrand u. d. Lasa, v. Gersdorff Unteroff. von demselben Regiment, zu Port. Fähnrs., Gra v. Schweinitz und Crain⸗ Frhr. v. Kaudern, Fähnr. vom Infant. Regiment Nr. 19, zum Sec. Lieut., v. Niebelschütz, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 59, zum Peg. Fähnr., v. Kahlden, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 5, zum Rittm. und Escadr. Chef, v. Winterfeld, Sec. Lt. von demselben Regt.) zum Pr. Lt., v. Unruh, char. Port. Fähnr. von demselben Regt., zum Port. Fähnr. befördert. v. Stegmann u. Stein, Seeliger, char. Port. Fähnrs. vom Gren. Regt. Nr. 10, Jerchel, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 23, Bar. Prinz v. Buchau, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 51, Bruck, v. Franken⸗ berg, Unteroff. von demselben Regt., v. Boremski, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 63, zu Port. Fähnrs. befördert. Graf v. Pückler, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 8, à la suite des Regts. gestellt. v. Gilgenheimb, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 4, zum Rittm. und Esc. Chef, v. Wrochem, Sec. Lt. von dems. Regt., v. Schipp, Sec. Lt. vom Ulanen⸗Regt. Nr. 2, zu Pr. Lts., hefördert. Hertramph, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23, zur Dienstl. bei einer Militär⸗Intendantur kommandirt. Görlitz, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 15, zum Sec. Lt., Grolig, Un⸗ teroff. vom Füs. Regt. Nr. 39, zum Port. Fähnr., Emmich, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 55, zum Pr. Lt., Frhr. v. Richthofen, char. Port. Fähnr. vom Kür. Regt. Nr. 4, zum Port. Fähnr. beför⸗ dert. Maurhoff, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 29, Anheuser, Unteroff. vom Füs. Regt. Nr. 40, Catrin, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 65, Wiegand, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 68, v. Ti bppelskirch, Unteroffizier von dem⸗ selben Regiment, Schmid v. Schwarzenhorn, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 70, zu Port. Fähnrs. befördert. Schaum ann, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 31, v. Minkwitz, Unteroff. von dems. Regt. zu Port. Fähnrs., v. Lengerke, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 75, zum Hauptm. und Comp. Chef, Frhr. v. Ledebur, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Will, Unteroff. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., Przirembel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 84, zum Pr. Lt, Carstensen, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt., Müller, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., Stever, Unteroff. vom Drag. Regt. Nr. 17, Lassen, Unter⸗ offizier vom Hus. Regt. Nr. 16, zu Port. Fähnrs. befördert. Prinz zu Schönaich⸗Carolath, Seconde Lieutenant à la suite des Hus. Regts. Nr. 15, in den Etat des Regts. wieder einran irt. Brommundt, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 67, Ho⸗ mann, Unteroff. von dems. Regt., zu Port. Fähnrs., v. Bodungen, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 77, zum Sec. Lt., Thielen, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 79, v. Klinkowström, Unteroff. von dems. Regt., v. Witzleben, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 91, Melms, char. Port. Fähnr. von demselben Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. Scholtz, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, zum Hauptm. und Comp. Chef, Beerbohm, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Bauer, v. Scheliha, char. Port. Fähnr. vom Füsf. Regt. Nr. 80, v. d. Dollen, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 94, v. Blumenthal, Unteroff. von demselben Regiment, zu

ort. Fähnrs., Krause, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 95, zum Pr. t., Frhr. v. Malapert⸗Neufville, v. Lindequist, char. Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Nr. 115, v. Carnap, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regk. Nr. 117, zu Port. Fähnc., befördert. Hoth, char. verft Fähnr. vom Drag. Regt. Nr. 24, 1 Port. Fähnr. befördert.

offmann, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 17, zum Sec. Lt., Bar. v. d. Goltz, Peppler, char. Port. Fähnrs. von dems. Regt., Fritz, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 22, Block, Schultze, Unteroffiziere von demselben Regiment, v. Nassau, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 111, zu Port. Fähnrs., Kol⸗ kowski, Port. Fähnr. vom Inf. Reg. Nr. 112, zum Sec. Lt. mit Pa⸗ tent vom 15. Oktober c, Hartmann, Port. Fähnr. von demselben Regt, zum Sec. Lt., Strauß, char. Port. Fahnr. von demselben Regt. Weiß, Unteroff. von demselben Regt., zu Port. Fähnrns., Thelemann, Becker, Port. Fähnrs. vom Vaf. Regt. Nr. 113, zu Sec. Lts., Krause, char. Port. Fähnr. von demselben Regt., zum Port. Fähnr., Stein, Haenel, Port. Fähnr. vom Inf. Nr. 114, zu Sec. Ls., Winsloe, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 22. zum Pr. Lt. befördert. Barth, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 25, Bergmann, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 45, v. Schick⸗ fus, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 47, zu Port. Fähnrs., Lüdde⸗Neurath. Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 60, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Versen, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt.,

Zlell, char. Port. Fähnr. vom Drag. Rezt. Nr. 10, Neuling, char. Port, Fähnr. vom Drag. Regt. Nr. 15, zu Port. Fähnrs., be⸗

Port.