sämmtliche Getreidearten bei schl. †sh. niedriger. — Wetter: Frost.
Spekulation und Erpert
gen
Das dem Baumeister stein z Berlin, Griebenowstr. Nr. 1 wohnhaft, sehörige, in Pankow Faneeß Zubehör soll
nebst Zubehör so
den 25. Febrnar 1875, Vormittags 11 Uhr,
an hiesiger
Nr.
[6249]
Griebenowstraße Nr. 1, hörige, in buch von 1 Grundstück nebst Zubehör soll den 26. Februar 1875, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, hastation öffentlich an gert, und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlags den 27. ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 15,75 Aren mit einem Reinertrag von 0,37 Thlrn. veranlagt. rolle und Hypothekenschein, schätzungen, weisungen un unserm Bareau V.
Alle Diejenigen,
5
öffentlich an den Meistbietenden ver
demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags
den 27.
ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ teuer bei einem Flächenma von 0,28 w rolle, und Hypothekenschein schäͤtzungen,
weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserem Bureau V. einzusehen.
Allle Diejenigen, weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das
tragene 1
aufgefordert, dieselben
sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.
Berlin, den
(W. T. B.)
Amsterdam, 21. Dezember. b os.
Billitonzinn 54 ¼, Bancazinn ges London, 21. Dezember, Nachm., Getreidemarkt (Sehlussbericht).
Liverpsol, 21. Dezember, MNachmittags. Baumwolle. (Schlussberiskt.) Umsatz 12,000 2000 Ballen. unthätig, williger. Middl. Orleans 7 ¾¼,
(W. T. B.)
Der Markt schloss für eppendem Geschäft fest. Hafer (W. T. B.) Unverändert. Verschiffun-
middling amerikanische 75/18. kair Dhellerah 4 ⅞, middling fair Dhollerah 4 ½. good middline Dhellerab 4. middl
11“ 8 8
Dhellerah 3 ⅛, fair Bengal 4, fa
„ kair Egyptian 8 ¼ Glasgow, Roheisen.
B., davon für Wolle und
Paris,
ladungen n. dergl. Subhastations⸗Patent.
einrich Benneckenstein zu
an der Panke belegene, im Grundbuch von Band VII. Bl. Nr. 321 verzeichnete Grund⸗
Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zimmer Wege der nothwendigen Subhastation
16, im versteigert, und
Februar 1875, Vormittags 11 Uhr,
derselben unterliegenden Gesammt⸗ von 11,88 Aren mit einem Reinertrag hlr. veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ ,ingleichen etwaige Ab⸗
andere das Grundstück betreffende Nach⸗
welche Eigenthum oder ander⸗
ypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ ealrechte geltend zu machen haben, werden zur Vermeidung der Präklu⸗
7. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter. “
Subhastations⸗Patent.
Das dem Baumeister Heinrich Benneckenstein hier
bei Bieger wohnhaft, ge⸗ Pankow an der Panke belegene, im Grund-
Pankow Band VII. Bl. Nr. 320 verzeichnete Vormittags 11. Uhr, Zimmerstraße Nr. 25, im Wege der nothwendigen Sub⸗ den Meistbietenden verstei⸗ Vormittags 11 Uhr,
Grundstück ist zur Grund⸗
Februar 1875,
andere
weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung
in
getragene; 6 den aufgefordert, dieselben zur klusion
das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗
spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗
melden. 8 Berlin, den 7. sn 1874.
[6253]
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
Aufforderung gekündigt,
Auszug aus der Steuer⸗
ingleichen etwaige Ab⸗ 1 das Grundstück betreffende Nach⸗ d besondere Kaufbedingungen sind in . „ einzusehen. welche Eigenthum oder ander⸗
Vermeidung der Prä⸗
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Bei der heute erfolgten Ausloosung von 4000 Thaler resp. 1325 Thlr. Kreisobligationen des Mausfelder Seekreises sind folgende Nummern gezogen worden: 8
I. von der I. Emission vom Jahre 1856. Litt. A. à 8 Thlr. Nr. 50.
200 „ „ 164 194 200. 100 „ „ 18 42 106 112 175 254 302 342 363. 27 39 43 46 47 56 58 65 86 90 102 105 132 146 155 156 165 174 177 206 225 231 248 264 271 292 304 314 330 334 336 351 355 “ 8 389 406 407 440 445 “
II. von der II. Emission vom Jahre 1863. Litt. B. à 500 Thlr. Nr. 27.
11“ 5. 100 „ „ 16 59 159 3 Eö1ö11 46 58 70 71 72 90 96
1½ 106 113 152 164
70.
Diese Obligationen werden den Inhabern mit der die Kapitalbeträge am 1. Juli 1875 bei der Kreis⸗Chauss ebaukasse in Eisleben gegen Rückgabe der Obligationen in cours⸗ fähigem Zustande in Empfang zu nehmen. Da die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen vom 1. Juli 1875 ab aufhört, so sind mit den Obliga⸗ tionen vom Jahre 1856 die Zinscoupons Ser. IV. Nr. 6 bis incl. 10 nebst Talons und mit den Ob⸗ ligationen vom Jahre 1863 die Zinscoupons Ser. III. Nr. 5 bis incl. 10 nebst Talons zurückzugeben. Für etwa fehlende Coupons werden die Zinsbeträge vom Kapital gekürzt werden.
Hierbei wird zur Vermeidung fernerer Verluste an Zinsen die Abhebung der Kapitalbeträge für fol⸗ gende Obligationen der früheren Verloosungen und
war: 1) von der I. Emission vom Jahre 1856. .à 200 Thlr. Nr. 88 und am 1. Juli 1873
Litt. C 90 „ 386 fällig gewesen,
.à 200 162 .à 100 166 232 E. à 25 256 258 267 am 274 348 436 1. Juli 2) von der II.5Emission vom 1874 fällig Jahre 1863. gewesen, Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 183 N 4; 25525 „ 23 137 145 in Erinnerung gebracht. Eisleben, den 1. Dezember 1874. Die ständische Commission für den Chaussee⸗ bau im Mansfelder Seekreise. von Wedell. von Nenmann. Helbig. A. Brause. E. Ehmicke. Th. Stecher. Koch.
Hiermit bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß wir unsere durch den Tod des Herrn von Mei⸗ bom erledigte General⸗Agentur in Berlin vom 1. Januar 1875 ab unserem bisherigen Inspektor
25 .
2 2
Bekanntmachung.
Auf dem zu Schneidemühl belegenen, im Grund⸗ buche sub Nr. 228 E. verzeichneten Grundstück waren
Abtheilung III.
Nr. 15 — 1010 Thaler für die
Kaufleute Mueller und Marchand zu Stettin, aus
dem rechtskräftigen 1858 eingetragen.
Erkenntnisse vom 11. Januar Diese Post ist bei der, über das
Grundstück eingeleiteten nothwendigen Subhastation
nebst den rückständigen
Zinsen zur Hebung gekom⸗
men und im Betrage von 1075 Thaler zu einer be⸗ sonderen Spezialmasse ad depositum des unterzeich⸗ neten Gerichtes genommen worden. Das über die
Fo
gegangen. Demgemäß werden alle
rderung gebildete Dokument ist angeblich verloren
en Heinrich von Schirmeister übertragen und ür die gleichzeitig ins Leben tretende General⸗ Stettin unseren bisherigen Inspektor,
Agentur zum General⸗Agenten ernannt [6240]
Herrn Ludwig Eick, haben.
Gotha, im Dezember 1874. 8 Die Feuerversicherungs⸗Bank f. D. Matthaei, Nagel,
Direktor. Bevollmächtigter.
Bekanntmachung.
[6094]
von 4500 Reichsmark dotirte 88 2te Stadtraths⸗Stelle
hiesiger Stadt soll anderweit besetzt werden. Be⸗
Diejenigen, welche an das
Dokument oder die vorgedachte Spezialmasse, als
Ei
Briefs⸗Inhaber, gefordert, Gerichtsstelle
Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, auf⸗ dieselben spätestens in dem an hiesiger vor dem Heirn Kreisrichter Dr. Fried⸗
genthümer,
nder am
wi
3. Februar 1875, Vormittags 10 Uhr, aumten Termine geltend zu machen, widrigen⸗ lben werden präkludirt und die Urkunde für kraftlos erklärt werden
rd. Schneidemühl, den 7. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht.
Erste Abtheilung.
Aufgebot von Testamenten. Im Depositorio
—₰
es unterzeichneten Gerichts befinden sich seit länger
als 56 Jahre folgende Testamente: 1) ter Wittw ier, aus Schmargendorf, erri am 26. November 1818, 2) das hirten Ber geb. 7. April 1818, 3) das fried Berndt aus Angermünde am
das Testament Rossignol, Johanne Sophie, geb. Rou⸗
chtet zu Amt Chorin das Testament des Kuh⸗ emann und seiner Ehefrau Dorothee, errichtet zu Verkehrt⸗Grünow am Testament des Bauern Gott⸗ Neu Künkendorf, errichtet zu 18. Mai 1818. In Gemäßheit des
Krause,
8§. 218. Tit. 12. Th. I. A. L. R. werden alle Die⸗
8
8
jenigen, welche ein aufgefordert,
Testamente am 14. Juli 1875,
Gerichtslokale
Recht hierauf nachweisen können, die Publikation der obenbezeichneten binnen 6 Monaten und spätestens in dem Vormittags 11 Uhr, in un⸗ 1 hierselbst vor dem Kreisgerichts⸗ ath Volgenau anstehenden Termine nachzuweisen.
werber, welche die Qualifikation als Gerichts⸗ oder Regierungs⸗Assessor besitzen, oder in der Kommunal⸗ Verwaltung bereits längere Zeit mit Erfolg thätig gewesen sind, werden ersucht, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines kurzen Lebenslaufes bis zum 15. Januar 1825 bei dem Unterzeichneten
zu melden. Halle a./S., den 11. Dezember 1874. . Der Vorsteher 1 der Stadtverordneten⸗Versammlung. 1 von Radecke, Justizrath.
8 Vom 1. Januar 1875 an wird die Gültigkeitsdauer der Retourbillets sowohl im Lokalverkehr als in den direkten Verkehren von 3 auf 2 Tage abgeändert. Der Tag der Billetlösung zählt voll mit. 11““ Frankfurt a. M., den 16. Dezember 1874. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Zum direkten Güter⸗Tarif zwischen den diesseitigen Sta⸗ tionen, ferner Stationen der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freibur⸗ ger, der Oberschlesischen und
— X..Rechte Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn einerseits, und Stationen der Oberlausitzer und Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn andererseits, vom 20. November cr. ist ein Nachtrag I. in Kraft ge⸗ treten, welcher Tarifänderungen und Berichtigungen
8
8 — ir Broach 5, n ood fair Oomra 5 ⅜„, fair Madras 4 ¼, fair Pernam 7 ⅞, fair Smyrad
2.. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.) Mized numbers warrants 83 sh. 3
Bradford, 21. Dezember. (W. Wollenwaaren. den Export wenig gefragt, Stoffe sich bessernd.
21. Dezember, Nachmittags. Produktenmarkt. (Schlussbericht.) Dezember 25.50, pr. Januar-Februar
[61881
Die mit einem jährlichen pensionsfähigen Gehalte
ew fair- Oozra 5, 5 ruhig, P
—
Mai-August
T. B.) Wolle unbelebt, Garne für
Mehl 5 D. 1 mired) 96 C. Weizen behauptet, pr. — Schmalz 25,50, pr. Januar-April 25,50,
pr. März-Juni 26,00. Mehl behauptet, pr. Dezbr. 53,50, pr. Januz- Februar 53,50, ün r. Dezember 74,50, pr. Januar 74,75, pr. Januar-April 7575 8 pr. Mai-August 77,25. 88 56,50. New-York, 21. Waarenbericht. Drleans 14. Petroleum in New-York 11 ⅞,
pr. Januar-April 53,50, pr. März-Juni 54,50. Röbza Spiritus ruhig, pr. Dezember 53,75, e.
Dezember, Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Baumwolle in New-XYerk 14 ¼, do. in Nev. do. in Philadelphia M 5 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 22 C. Las (ci Zucker (Fair refning Muscovados) 8 ½⅛. Kaffee (Röo.) 18 (Marke Wilcor) 14 ½ C. Speck (Short clear)] 10%⅛ 0
Getreidefracht 9 ½.
—
—ÿ—ÿ—ꝛꝛü—ññꝑ—/—/—;—;;˖— Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
REICHSSCHUILDEN-T IFFSFSr. PEIIRSBURG.
1“
GUNGSCOMMISSIOX.
8
25. November 1874 die Ziehung von 5 % consol übereinstimmend mit der Amortisations-Tabelle, druckt ist, stattgefunden hat.
Es wurden folgende Nummern
Nr. Nr. 5.519, 8.066,
. 26.300 26.301 26.302 26.303 26.304 26.305 26.306 26.307 26.308
. 72.479 72.480 72.481 72.482 72.483 72.484 72.485 72.486
Zusammen
44 36
Vebereinstimmend mit dem
im Texte der Obligation angeführt, die der Ziehung statifinden: in London durch Herr burg durch die Reichsbank in Rubeln; Frankfurt a./M. durch Herren M. A. v. Roths dischen Gulden, und in Berlin in den letzten fünf Orten zum Tagescours auf Lon Die Coupons, deren Zahlungstermin e gesetzten Zeit fällig wird, der Betrag der fehlenden zogenen Obligationen in Abzug gebracht.
gezogen: ½ 1000 L. sterl. Nr. Nr. 182, 2.202, 2.309, 3 à 500 EL sterl. . 1 8.448, 8.519, 9.712, 9.774, 11.090v1. 8 i 100 L. sterl. Nr. 26.309
à 50
5 Obligationen 7
Im Ganzen 92 8 am 14. November 1873 Allerhöchst erlassenen Ukase wird, m Zahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate mad
Th. lern durch die von
„ Die Reichsschulden-Tilgungscommission bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniss, dass az
idirten russischen Eisenbahn-Obligationen 4. Emissian welche auf der Rückseite einer jeden Obligation abg-
18 8
2.620, 3.004.
Nr. 26.318 26.319 26.320 26.321 26.322 26.323 26.324 26.325 26.326
272.495 72.496 72.497 72.498 72.499 72 500 72.501 72.502 5.000 L. 3,500 „ 100 4.400 „ 909 1.800 „
im Betrage von 14.700 L. 8
26.327 26 328 26 329
26 330
49 931 49 932 x49.933
49.934
26.310 26.311 26.312 26.313 26 314 26.315 26.316 26.317 L. sterl. 72.487 72.488 72.489 72.490 72.491 72.492 72.493 72.494 à 1.000 L. 500
72.503 72.504 72.505 72.506
2
4*
IIHl-
en N. M. Rothschild Söhne in L. Sterl.; in Pete
in Paris durch Gebrüder v. Rothsch ild in Francs; ¹
child und Söhne in Gulden; in Amsterdam in hollir. 8 den Kontrahenten bestimmten Banquiers ¹à on.
rst nach der zur Kapitalzahlung der Obligationen fes
müssen mit den Obligationen zusammen vorgestellt werden, widrigevfalls vüi oder ungehörig ausgezahlten Coupons von der auszuzahlenden Summa der;
Auf das Quartal vom 1. Jänuar Auslandes Bestellungen an. 1
Die Leipziger Zeitung wird täglich des politischem Text und Zeitungen Mitteldeuts f in ihrer Meinungsäußerung unabhängig gestellt, der Feder tüchtiger Korrespondenten und
auf
Vorgänge telegraphische Depeschen, bringt berichte von den Hauptplätzen Europas, so⸗ wirthschaft gewidmeten besonderen Abtheilung welche für die Verkehrsverhältnisse und den Hand tigkeit sind. 8 Außerdem wird wöchentlich zweimal d exakten Wissenschaften, welche unter den dermaligen bekanntesten Der Preis pro 25 Pf., oder wenn solche,
Die Wissenschaftliche Beilage ist auch
selben, für Leipzig mit
Journalzirkel. 1 Leipzig, im Dezember 1874.
Königliche Expediti
mehreren Bogen Inseraten⸗Beilagen ausgegeben. chlands, enthält die offiziellen Erlasse der
publizistischer Kapazitäten 1 besonnene Berichte und Besprechungen über alle Tagesereignisse, enthält über alle wichtigeren politisch
frankatur) pro Vierteljahr zu haben und empfiehlt sich solche vorzugsweise zur
Leipziger Zeitung.
bis 31. März 1875 nehmen äaälle Postanstalten des In⸗ M.
Abends mit Ausnahme des Sonntags mit 1 — 1 ½ Bez Sie ist eine der verbreitet Königlich sächsischen Staatsregierung, giet theils in leitenden Artikeln, theils in unparteiischen, ad herrührenden Originalmittheilunen
gleichem Wege die neuesten Börsennachrichten und Mudh
owie außerdem in der dem Handel, der Industrie und der La
eine reiche Sammlung von Notizen und Korrespondene els⸗, Gewerbs⸗ und Ackerbau treibenden Stand von Be
er Zeitung eine den Interessen der schönen sowohl als 5
der Literatur und Kunst gewidmete Wissenschaftliche Beilage beigefügt, st Notabilitäten der Wissenschaft Quartal beträgt 6 Mark. Inserate werden der auf Verlangen der Aufgeber, Theile vorbehaltenen Beilagen zum Abdruck gelangen, mit
namhafte Kräfte thätig sind. Raum einer Spaltzeile u. im Hauptblatte und in den, dem redaktiomts⸗ 30 Pf. berechnet. Zeitung, nur
, getrennt von der bei der Expedition de
1 Mark 25 Pf., für auswärts mit 1 Mark 50 Pf. (einschließlich Kreuzbm⸗
Anschaffung i
on der Leipziger Zeitung.
Auf das mit dem 1. Januar 1875 be⸗ Journals“ werden Bestellungen zu dem für Dresden links der Elbe bei für Dresden rech für auswärts bei den
angenommen.
Ankündigungen aller Art finden im
Insertionsgebühren werden im Inseratentheile mit 20 Pf. für vberechnet; für Inserate unter der Rubrik „Eingesandtes“ sind die
Wir ersuchen um recht baldige Erneuerung des Ab Mehrkosten für die geehrten Abonnenten nicht garantiren könna
festgestellt. Lieferung vollständiger Exemplare ohne
Königl. Expedition
reise von 4
ts der Elbe in der Bach schen betreffenden Postanstalten
Abonnements⸗Einladung.
ginnende neue vierteljährliche Abonnement des „Dresdus ark 50 Pf.
der unterzeichneten Expedition, 1 Buchhandlung (Hauptstraße 22) und
ournal“ eine sehr geeignete Verbreitung, 2 die gespaltene Petitzeile oder deren Ra⸗ Insertionsgebühren auf 50 Pf. pro .
onnements, da wir sonst?
„Dresdner J
des Dresdner Journals.
Familien⸗Nachrichten. Verspätet. . Die Verlobung meiner Tochter Marie mit
Piehotzik von hier zeige
und Bekannten an. 8 Bunzlau, den 12. Dezember 1874.
Caroline Hohlfeld,
geb. Anger. Als Verlobte empfehlen sich: Marie Hohlfeld,
Rudolph Piehotzik.
Die am 17. d. Mts. erfolgte glückliche und Entbindung seiner lieven
enthält. Berlin, den 17. Dezember 1874. Königliche Direktion
Angermünde, den 8. ber 1874.
Dezem Köni hchs Kre gericht. II. Abtheilung.
der Niederschlesisch⸗Märkischen Eiseubahn.
Verwandten und Freunden Meldung hiemit ergebenst an 1 Dr. jur. F. Weymann,
Königlichen Kreisgerichts⸗Assistenten Herrn Rudolph ich hiermit Freunden
Verwittw. Frau Sanitäts⸗Rath
leichte Fn Marie,
ischer, von einem gesunden Mädchen, zeigt allen
statt jeder besonderen
Bremerhaven.
Am 18. d. M. starb zu Dresden nach länge
triebs⸗Inspektor dem Fel x Sendler.
Berlin, den 20. Dezember 1874. 1 3 Die Hinterbliebene⸗
Verlobt: Frl. Gertrud Dick mit Hrn. Pan⸗ Lieutenant Hermann Werner (Jülich — Aachen.
Verehelicht: Hr. Polizei⸗Rath Carl Schech mit Frl. Emilie Marheinecke (Hannover).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Friedensrichter! Assessor ” (Eckenhagen). — Hrn. Gene
onsul Dr. Rösing (Berlin). 8 2
Gestorben: Hrn. Rudolph v. Oheimb Tos⸗ Margaretha (Lichinia). — Hrn. Stabsant Redecker Sohn Bernhard (Ratzeburg) —, f Amtsrath Robert Heß (Domäne Wulfen). 2 Hauptmann Helene Grundmann, geb. v. Giꝛ eisse). — Hr. Landrath a. D. Freiherr 8 v. d. Bussche⸗Münch (Dresden).
geb.
Zl eerfolgt zu sß Krankenlager der Köaigliche Eisenbahnbau⸗ und 2 gt zu dem nachstehend vermerkten
90 Pf. Reichsmünze, die ½ Speziesthaler oder 10 Schillinge zu
thaler oder 2 ½ Schillinge zu —
1““
eut
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ichs
as Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. fuͤr das Vierteljahr.
Alle Host⸗Anstalten des Z9. und Auglandes nehmen
Zestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Gymnasial⸗Direktor a. D. Dr. Förtsch zu Jena den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Land⸗ Chirurgus und Gerichts⸗Wundarzt Ludwig Bartscher zu Osnabrück den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dein Ziegelmeister Sickert bei der Fortifikation zu Torgau, dem Steuer⸗Aufseher Jung zu Spandau, dem Thor⸗Controleur Krüger daselbst, dem Thor⸗Controleur Scherer zu Glatz, und endlich den Gemeinde⸗ Vorstehern Follmann zu Berggweiler, Kreis Wittlich, Leyendecker zu Berndorf, Kreis Daun, Degott zu Auersmacher, Kreis Saarbrücken, und Wortmann genannt Wegmann zu Weitmar, Kreis Bochum, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Major Deimling, Flügel⸗Adjutanten Sr. König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs von Baden, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Eichenlaubs zum innehabenden Ritterkreuz erster Klasse mit Schwertern des Großherzoglich ba⸗ dischen Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.
Deutsches Reich. unntmachung, betreffend die Außercourssetzung verschie⸗ dener Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen. Vom 19. Dezember 1874. Auf Grund der Artikel 8, 13 und 16 des Münzgesetzes m 9. Juli 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath die nachstehenden Bestimmungen getcoffen:
§. 1. Vom 1. Januar 1875 an gelten nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel: .
1) die auf Grund der Zwölftheilung des %0 Thalerstückes ausgeprägten Zwei⸗ und Vierpfennig⸗Stücke deutschen Gepräges,
2) die Zwei⸗, Vier⸗ und Achtheller⸗Stücke kurhessischen Gepräges,
3) die nach dem Leipziger oder Torgauer Zwölfthaler⸗ oder Achtzehngulden⸗Fuß ausgeprägten sogenannten Kassen⸗Eindrittel⸗ und Zweidrittel⸗Stücke hannoverschen Gepräges,
4) nachstehende Silbermünzen schleswig⸗holsteinischen (nicht dänischen) Gepräges: 1 Speziesthaler oder 60 Schillinge schles⸗ wig⸗holstein. Courant, ½ Speziesthaler oder 40 Schillinge schleswig⸗holstein. Courant, ½ Speziesthaler oder 20 Schillinge schleswig⸗holstein. Courant, % Speziesthaler oder 12 Schillinge schleswig⸗holstein. Courant, ½ Speziesthaler oder 10 Schillinge schleswig⸗holstein. Courant, ½⁄2 Speziesthaler oder 5 Schillinge schleswig⸗holstejn. Courant, 1 Speziesthaler oder 4 Schillinge schleswig⸗h lstein. Courant, ½ Speziesthaler oder 2 ½ Schillinge schleswig⸗holstein. Courant, Zweisechsling⸗Stück oder 1 Schilling schleswig⸗holstein. Courant.
5) nachstehende vor dem Jahre 1840 ausgeprägte Münzen Kurfürstlich oder Königlich sächsischen Gepräges: ½ Thaler⸗ Stücke, ⁄82 Thaler⸗Stücke (Sechser), Achtpfenniger, Dreier und Einpfenniger in Silber und Dreier in Kupfer,
6) die in den Jahren 1828 bis 1831 ausgeprägten Ein⸗ hundertkreuzer⸗Stücke und Zehnkreuzer⸗Stücke badischen Gepräges. Es ist daher vom 1. Januar 1875 ab, außer den mit der Ein⸗ lösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 1
§. 2. Die im Umlaufe befindlichen, im §. 1 bezeichneten Münzen werden in den Monaten Januar, Februar und März 1875 von den durch die Landes⸗Centralbehörden zu bezeichnen⸗ den Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen ge⸗ prägt haben beziehungsweise in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach dem in dem §. 3 festgesetzten Werth⸗ verhältnisse für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zah⸗ lung angenommen, als auch gegen Reichs⸗ beziehungsweise Landesmünzen, jedoch nur in Beträgen von mindestens 12 Pfen⸗ nigen preußisch oder 3 ½ Kreuzern süddeutsch gleich 10 Pfennigen Reichsmünze oder in einem Vielfachen dieses Betrages um⸗ gewechselt.
Nach dem 31. März 1875 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen.
§. 3. Die Einlösung der im §.
1 bezeichneten Münzen festen Werthverhältnisse:
erwähnten Zweipfennig⸗Stücke zu 12¼ Pf. ebendort aufgeführten Vierpfennig⸗Stücke zu Zweiheller⸗Stücke kurhessischen Gepräges zu 1 ½ Pf. Reichsmünze, die Vierheller⸗Stücke kurhessischen Ge⸗ präges zu 3 ½ Pf. Reichsmünze, die Achtheller⸗Stücke kur⸗ hessischen Gepräges zu 6 ¾ Pf. Reichsmünze, die sogenannten Kassen⸗Eindrittel⸗Stücke zu 1 Mark 15 Pf. Reichsmünze, die soge⸗ nannten Kassen⸗Zweidrittel⸗Stücke zu 2 Mark 30 Pf. Reichsmünze, die 1 Speziesthaler oder 60 Schillinge zu 4 Mark 50 Pf. Reichs⸗ münze, die ½ Speziesthaler oder 40 Schillinge zu ZMark — Pf. Reichs⸗ münze, die Speziesthaler oder 20 Schillinge zu 1 Mark 50 Pf. Reichsmünze, die Speziesthaler oder 12 Schillinge zu — Mark
die unter Ziffer 1 Reichsmünze, die 3 ½ Pf. Reichsmünze, die
— Mark 75 Pf. Reichsmünze, die 1 Speziesthaler oder 5 Schil⸗ linge zu — Mark 3712 Pf. Reichsmünze, die 1 Speziesthaler
vamicxfüciag für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.
Berlin, Mi
oder 4 Schillinge zu — Mari 30 Pf. Reichsmünze, die 2 Spezies⸗ Mark 18 ¾ Pf. Reichsmünze,
auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
8
9
das Zweisechsling⸗Stück oder 1 Schilling zu — Mark 7 ½ Pf. Reichsmünze, die ½4 Thaler⸗Stücke sächsischen Gepräges zu — Mark 12 Pf. Reichsmünze, die ⁄/ Thater⸗Stücke sächsischen Gepräges Sechser) zu — Mark 6 Pf. Reichsmünze, die Achtpfenniger sächsischen Gepräges zu — Mark 8 Pf. Reichsmünze, die Dreier in Silber und Kupfer sächsischen Gepräges zu — Mark 3 Pf. Reichsmünze, die Einpfenniger fächsischen Gepräges zu — Mark 1 Pf. Reichsmünze, die Einhunderttreuzer⸗Stücke badischen Ge⸗ präges zu 2 Mark 85 ¾˖ Pf. Reichsmünze, die Zehnkreuzer⸗Stücke badischen Gepräges zu — Mark 28 Pf. Reichsmünze.
§. 4. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§. 2) findet auf durchlöcherte und anders, als durch den ge⸗ wöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichem auf ver⸗ fälschte Münzstücke keine Anwendung. 11“4“
Berlin, 19. Dezember 1874.
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Das 30. Stück des Reichsgesetzblatts, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter — Nr. 1029 die Bekanntmachung, betreffend die Außercours⸗ setzung verschiedener Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen. Vom 19. Dezember 1874; und unter
Nr. 1030 die Bekanntmachung, das Verbot des Umlaufes fremder Silber⸗ und Kupfermünzen betreffend. Vom 19 zember 1874. “
Berlin, den 23. Dezember 1874. b
Kaiserliches Post⸗Zeitungsam
Königreich Preußen. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Mbeiten. Dem Schlossermeister Ad. Heylandt zu Magdeburg ist unter dem 19. Dezember d. J. ein Patent auf eine niederlegbare Perronbrücke in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Bautechniker F. C. Hermann Buch zu Cochem an der Mosel ist unter dem 19. Dezember 1874 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Böschungsmesser auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet,
von . und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. .
Justiz⸗Ministerium. 1
Der Ober⸗Gerichts⸗Anwalt Graff zu Osnabrück ist zugleich zum Notar für den Bezirk des dortigen Ober⸗Gerichts, mit Be⸗ stimmung seines Wohnsitzes in Osnabrück, ernannt worden.
Der bisherige Ober⸗Bürgermeister Hantelmann zu Emden ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Gerichts zu Hannover, mit Anweisung seines Wohnsitzes in der Stadt Hannover, er nannt worden.
Bersonal⸗Veränderungen. Königlich Preußische Armee. DOffiziere, Portepee⸗Fähnriche c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im stehenden Heere. 8
Berlin, 15. Dezember. Bar. v. Steinäcker, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, zum Brigadier der 9. Gendarm. Brig. ernannt. Tiehsen, Oberst⸗Lt., beauftr. mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 118, zum Commdr. dieses Regts. ernannt. v. Petersdorff, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 79 zum Maj. beför⸗ dert. Kerleu, Hauptm. aà la suite des Füs. Regts. Nr. 86 und Comp. Führer bei der Unteroffiz. Schule zu Weißenfels, unter Ent⸗ bindung von diesem Verhältniß, als ältester Hauptm. u. Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 79 versetzt. Henz, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 91 und vom Neben⸗Etat des Großen Geu. Stabes. Unter Entbindung von diesem Verhältniß und Belassung à la suite des gedachten Regts., als Senpasste Fehrer zur Unteroff. Schule in Weißenfels versetzt. v. Ende, Pr. Lt. vom Garde⸗Schützen⸗Bat., von seinem Kommando als Adjut. der 14. Inf. Brig. entbunden. Boege, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, als Adjut. zur 14. Inf. Brig. kommandirt. Menges, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 117, unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. beim Gen. Kommd. des XI. Armee Corps zum überzähl. Hauptm. befördert. v. Winter⸗ feld, Port. Fähnr. vom Drag. Regt. Nr. 12, zum Ulan. Regt. Nr. 11 versetzt. Gerhard, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 61 und kommandirt zur Dienstleistung bei der Abtheil. für die Artill. Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, unter Versetzung in das Kriegs⸗ Ministerium, zum überzähl. Major befördert.
Berlin, 17. Dezember. Goes, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 18 und kommandirt zur Dienstleistung bei der Art. Werkstatt in Straßburg, unter Stellung à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 15, Migula, Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 6 und kommandirt zur Dienstleist. bei der Art. Werkstatt in Danzig, unter Stellung à la zuite dieses Regts., zu Direktions⸗Assistn. bei den technischen Instituten der Artillerie ernannt.
Abschiedsbewilligungen.
1“ .“ Im stehenden Heere.
v “ Dezember. Lettgau, Oberst und Brigadier der
Berlin, 15. zerleihung des Char. als Gen. Major,
9. Gendarmerie⸗Brig., unt
De⸗
betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Personen
den 23. Dezember, Abends.
mit Pens. zur Disp. gestellt. Graf von Kanitz I., Rittm. à la suite des Hus. Regts. Nr. 3 und kommandirt zur Dienstleistung bei des Prinzen Friedrich Carl von Preußen K H,, ausgeschieden und zu den Res. Ofsiz. dieses Regts. übergetr⸗eten. von Valentini, Gen. Maj. a. D., zuletzt Commdr. der 59. Inf. Brig, mit seiner bisher.
Pension zur Di⸗p. gestellt. Berlin, 17 Dezember. Schladen, Sec. Lt. von der Res. chlichtem Abschied entlassen.
des Train⸗Bats. Nr. 4 mit s
ANiichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 23. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute die Meldung des Com⸗ mandeurs des Lehr⸗Infanterie⸗Bataillons Oberst⸗Lieutenants von Derenthall, und nahmen den Vortrag des Civilkabinets entgegen.
Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war eestern bei der Weihnachtsbescheerung für die Kinder des Doro⸗
theenstädtischen Bezirks und in dem Augusta⸗Hospital anwesend.
veer Majestät empfing den japanischen Kaiserlichen Prinzen in udienz.
— Se. Kaiserliche und Königliche Kronprinz nahm gestern Vormittag um 111 ½ Meldungen entgegen.
Von 7 Uhr Abends ab wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit dem Prinzen Wilhelm der Vorstellung im Wallner⸗Theater bei. —
Hoheit der Uhr militärische
— Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzo Adolph Fried rich von Mecklenburg⸗Strelitz, Ritt⸗ meister a la suite des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments, ist von Ur⸗ laub hierher zurückgekehrt.
— Der Ausschuß für Justizwesen hat dem Bundesrath jetzt über den Entwurf einer Konkursordnung und eines Ge⸗ setzes, betreffend die Einführung der Konkursordnung, Bericht er⸗ stattet, sowie den Entwurf eines Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung zur Genehmigung vorgelegt.
— Nach einem Cirkular⸗Erlaß des Finanz⸗Ministers und Ministers des Innern vom 7. d. M. sind die Bestimmungen der Allerhöchsten Verordnung vom 1. April d. J., betreffend die Tagegelder und Reisekosten für die Landgensd'armerie, auch für die Berechnung der Tagegelder und Reisekosten bei Versetzungsreisen der Mitglieder der Landgensd'armerie als maßgebend anzusehen, da die Versetzungsreisen lediglich als Dienstreisen, für welche nach der Allerhöchsten Verordnung vom 1. April d. Is. die daselbst festgesetzten Tagegelder und Reisekosten bestimmt sind, betrachtet werden müssen. Ueberdies sind die Vorschriften des Reisekosten⸗Regu⸗ lativs für die Armee vom 28. Dezember 1848, nach welchen in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 7. November 1853 bei Versetzungsreisen von Gensd’armerie⸗ Mitgliedern bisher verfahren worden ist, insoweit sie sich auf die Tagegelder und Reisekosten beziehen, durch den §. 15 der Allerhöchsten Verordnung vom 15. Juli 1873, des Soldatenstandes des preußischen Heeres (Armee⸗Verordnungs⸗ blatt pro 1873), sowie durch die Allerhöchste Verordnung vom 1. April d. J. aufgehoben worden. Dem entsprechend finden die Fragen, ob und welche Reisekosten berittene Gensd'armen bei Versetzungsreisen, wenn sie zu denselben sich ihrer Dienst⸗ pferde bedienen, sowie ob interimistische berittene Gensd'ar⸗ men, welche vor ihrer definitiven Anstellung in der Gensd'armerie aus einer Gensd'armerie⸗Station in die andere versetzt worden. find, gleich den etatsmäßigen Gensdearmen die Reisekosten zu liquidiren haben, durch den §. 4 und den letzten Absatz des §. 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 1. April d. J. ihre Beantwortung und Erledigung.
Aus dem Vorstehenden ergiebt sich, daß bei Versetzun⸗ gen von Gensd'armerie⸗Mitgliedern und zwar:
1) hinsichtlich der Offiziere a. in Betreff der Umzugs entschädigung nach den §§. 5, 7 und 8 des Reisekosten⸗Regu⸗ lativs für die Armee vom 28. Dezember 1848, b. in Betreff der persönlichen Reisekosten und Tagegelder nach der Allerhöchsten Verordnung vom 1. April d. J.,
2) hinsichtlich der Oberwachtmeister und Gensd'armen a. in Betreff der Umzugsentschädigung nach der Allerhöchsten Ordre vom 14. April 1868, b. in Betreff der persönlichen Reisekosten und Tagegelder gleichfalls nach der Allerhöchsten Verordnung vom 1. April d. J. zu verfahren ist.
— Nach den §§. 201 und 205 des Reichs⸗Strafgesetzbuches wird der Zweikampf mit tödtlichen Waffen mit Festungs⸗ haft von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. Waffen, welche ihrer Konstruktion nach als „tödtliche“ zu bezeichnen sind, denen jedoch durch Schutzmaßregeln für den speziellen Fall dieser Charakter genommen worden, fallen nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tri