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Inserate für den
Preußischen Staats-Anzeigers:
Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.
Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das
Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Dentschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich
DOeffentlich
. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
. Aufgebote, Vocladungen u. dergl.
. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
. Verlsosung, Amortisation, Zinszahlung u. s w.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Strafvollstreckungsrequisition. Die unver⸗ ehelichte Franeiska Drescher aus Posen ist durch rechtskräftiges Erkenntniß des hiesigen Gerichts vom 31. Oktober 1874 wegen Beleidigung zu 1 Woche Gefängniß verurtheilt worden. Es wird gebeten, den Aufenthalt derselben der nächsten Gerichtsbehörde anzuzeigen, welche um Strafvollstreckung und Mit⸗ theilung hiervon ersucht wird. Posen, den 19. De⸗ ember 1874. Königliches Kreisgericht. Abtheilung sür Strafsachen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Die bei der Parzellirung des Domänen⸗ Vorwerks Upatel neu eingerichteten Büdner⸗ stellen sollen in der Art zusammengelegt und zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe gestellt werden, daß daraus nur 5 Parzellen von resp. 3,070, 2,783, 3,382, 2,259 und 4,357 Hektar Größe entstehen. Behufs Verkaufs der 5 Parzellen haben wir einen Termin auf Mittwoch, den 13. Januar fuat, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungszimmer auf dem Rathhause zu Gützkow anberaumt, wozu wir Kauf⸗ liebhaber mit dem Bemerken einladen, daß die Ver⸗ kaufsbedingungen bei dem Magistrat zu Gützkow und in unserer Domänen⸗Registratur eingesehen wer⸗ den können. Stralsund, den 5. Dezember 1874.
Königliche Regierung.
Verzeichniß der für die Königliche Oberförsterei Rosenthal im Wirthschaftsjahre 1875 anberaumten Holzversteigerungen. Die Holzversteigerungen werden abgehalten zu Schwerin a. d. W. im Schützenhause und beginnen “ 10 Uhr den 11. Januar 1875, 25. Januar, 8. Februar, 4. März, 22. März, 5. April, 3. Mai, 2. Juni, 5. Juli, 6. September, 4. Oktober, 28. Oktober, 15. November, 29. November, 13. Dezember; zu Trebisch im Kruge den 8. Januar 1875, 20. Ja⸗ nuar, 10. Februar, 3. März, 24. März, 7. April, 8. September, 6. Oktober, 27. Oktober, 17. No⸗ vember, 8. Dezember, 22. Dezember. Am 11. und 25. Januar, sowie am 8. Februar k. J. werden zu Schwerin a. W. mehrere Tausend Stücke Lang⸗ hölzer für Holzhändler in größeren Loosen versteigert werden. Schwerin a. W., den 14. Dezember 1874.
Deutschländer, Oberförster. * [6263] Bekanntmachung.
Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Pots⸗ dam soll das Thorcontroleurhaus am Berliner⸗ Thor zu Schwedt a. O. öffentlich meistbietend verkauft werden, und haben wir hierzu einen Ter⸗ min auf Freitag, den 8. Januar 1875, Vorm. 10 Uhr in dem Geschäftslokale des Königlichen Steuer⸗ Amts zu Schwedt anberaumt, wozu wir hierdurch Kauflustige mit dem Bemerken einladen, daß nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen zum Bieten zugelassen werden.
Die Lizitationsbedingungen sind bei uns und dem Königlichen Steuer⸗Amte zu Schwedt vorher zur Einsicht ausgelegt.
Neustadt E./ W., den 21. Dezember 1874.
Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.
“
[6264] Bekanntmachung.
Höherem Auftrage zufolge soll das ehemalige Thorschreiberhaus am Kietzer Thore zu Wriezen a /O. öffentlich meistbietend verkauft werden und haben wir hierzu einen Lizitations⸗Termin auf
Donnerstag, den 7. Jauuar 1875, Vormittags 10 Uhr, . in dem Geschäftslokale des Königlichen Steuer⸗Amts zu Wriezen anberaumt, wozu wir Kauflustige mit dem Bemerken hierdurch einladen, daß nur als dispo⸗ sitionsfähig sich ausweisende Personen zum Bieten zugelassen werden.
Die Lizitationsbedingungen sind vorher bei uns und dem Königlichen Steuer⸗Amte zu Wriezen ein⸗ zusehen.
Nenstadt E./W., den 21. Dezember 1874.
Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.
Deutsche Reichs⸗ und Continental⸗ 16230] Eisenbahnbau⸗Gesellschaft.
Leistungsfähige Unternehmer für größere Hochbauten anf den Bahnhöfen der Posen⸗Creuz⸗ burger Eisenbahn wollen sich gefälligst bald beim Unterzeichneten mündlich oder schriftlich zur Einsicht⸗ nahme der Projekte und Bedingungen melden.
Die Ausführung umfaßt größere und kleinere Empfangsgebäude, desgl. Güterschuppen in Massiv⸗ (Ziegelrohbau) und Fachwerlsbau, Lokomotivschuppen, große Werkstattanlagen und Nebengebäude. Der Verding geschieht auf Grund von Einzelpreisen und umfaßt die Lieferung der Materialien mit theilweiser Ausnahme der Bausteine. 11“
Posen, den 18. Dezember 1874.
Der Bau⸗Direktor. Boleninus.
[6271] Bekanntmachung.
Die Ausführung des Deiches und der Schleuse für die Waterneversdorf⸗Neudorfer Nie⸗ derung im östlichen Holstein, Kreis Ploen, und war:
Deicharbeiten, 39,000 Thlr., 8 Erbauung der Seeschleuse von 8,8 M. Weite, veranschlagt zu rund = 22,000 Thlr., soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu Termin auf Donnerstag, den 14. Januar 1875, Nachmittags 3 Uhr, zu Kiel im Geschäftszimmer des Unterzeichneten, Fleethörn Nr. 11, ungeßse 2,8
Unternehmer haben ihre Offerten portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Aus⸗ führung des Deiches und der Schleuse für die Wa⸗ terneversdorf⸗Neudorfer Niederung“ einzureichen.
veranschlagt zu rund
“ 81 8
von öffentlichen Papieren.
*
Anzeiger.
. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel. . Verschiedene Bekanntmachungen.
. Literarische Anzeigen.
Familien⸗Nachrichten.
. Central⸗Handels⸗Register (einschl. Konkurse). —
Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, C Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., amburg, urg i. E 1 sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,
Erscheint in separater Beilage.
Exemplare der Submissionsbedingungen mit Kostenanschlags⸗Auszüzen und Zeichnungen zur Orientirung können gegen portofreie Einsendung von 1 Thlr. für die Deicharbeiten und von 2 Thlr. für die Schleuse von dem Rechnungsführer Wilke auf dem Meliorations⸗Baubureau zu Kiel bezogen
werden. Oertliche Auskunft wird durch den Herrn Grafen von Holstein zu Waterneversdorf vermittelt. Kiel, den 21. Dezember 1874. 8 Der Meliorations⸗Bauinspektor für Schleswig⸗ Holstein. A. Pralle, 8
Nassauische Eisenbahn.
Im Wege der öffentlichen Submission sollen ver⸗ geben werden:
¹1) die Lieferung der Uniforms⸗Materialien für die Beamten der Nassanischen Eisenbahn pro 1875, bestehend in feinen und ordinären wollenen Tuchen, Leinwand u. s. w., sowie
2) die Anfertigung der Uniformen, sowie 11 für diese Beamten pro
Die desfallsigen Offerten sind mit der Aufschrift:
ad 1. „Submission auf die Lieferung der
Uniforms⸗Materialien für die Beamten der Nassauischen Eisenbahn pro 1875“, unter Beifügung von Proben,
ad 2. „Offerten zur wSSSee von Uni⸗
formen resp. Offerten zur Aunfertigung
von Uniform⸗Mützen“,
bis zum 10. Januar 1875, ormittags 11 Uhr,
bei der unterzeichneten Direktion einzureichen, und werden dieselben in diesem Termine in unserem Geschäftslokale, in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten, eröffnet werden.
Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Lieferungsbedingungen resp. die Bedingunzen für die Anfertigung der Uniformen und Uniform⸗ Mützen können von uns oder auch von unserer Ma⸗ terialien⸗Verwaltung in Limburg a. d. Lahn kosten⸗ frei bezogen werden. (à Cto. 127/12)
Wiesbaden, den 11. Dezember 1874.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
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Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.
Die Ausloosung unserer am 1. Juli k. J. zu amortisirenden Prioritäts Obligationen I. Emis⸗ sion erfolgt nach Maßgabe des §. 5 des Privilegii vom 25. Juni 1848
am 27. Februar 1875, Nachmittags 4 Uhr, in dem Sessionszimmer unseres Administrations⸗ gebäudes in der Neustadt hierselbst.
Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß der Zutritt zu der
usloosung Jedermann freisteht. “
Stettin, den 18. Dezember 1874.
Direktorium.
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
Uhren-, Luxus- u. Musiken- 16039] azar.
Conrad Felsing.
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Verschiedene Bekanntmachungen.
Vom 1. Februar 1875 ab erhöht sich die für die Be⸗ nutzung der Viehhofgeleise à conto der Viehmarkt⸗Aktien⸗ zur Erhebung — — Skommende Gebühr von 22 ½
Sgr. auf 3 Mark pro Achse, so daß von genanntem Tage ab für den Transport von Viehsendungen von unserer Station Gesundbrunnen bis nach dem Vieh⸗ hofe und vice versa anstatt 3,25 Mark 4 Mark pro Achse zur Einziehung kommen werden. Berlin, den 20. Dezember 1874. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗-Märkischen Eisenbahhn.
[6143] Aufruf.
Die voraussichtlich in nächster Zeit frei werdende Stelle des Beigeordneten, Syndikus und besol⸗ deten Stadtrathes beim hiesigen Magistrate soll schleunigst wieder besetzt werden und zwar durch einen
Juristen, welcher die Staatsprüfung bestanden hat. — Das Gehalt der Stelle ist auf 3600 Mark festgesetzt. — Meldungen unter Beifügung der Zeug⸗ nisse sind baldigst an den Stadtverordneten⸗Vorsteher, Herrn Dr. med. Habedanck hierselbst einzusenden und erscheint eine persönliche Vorstellung wünschenswerth.
Tilsit, den 4. Dezember 1874. (act. 733/12) Der Magistrat.
NRheinische Eisenbahn.
Am 25. d. M. tritt der Nachtrag I. zum Salz⸗ tarife vom 20. August cr. ab Dieuze und Saar⸗ Alben, enthaltend Frachtsätze für die Stationen der Strecken Bochum⸗Dortmund und Sppeldorf⸗Trois⸗ dorf in Kraft, welcher bei unseren Güter⸗Expedi⸗ tionen und in unserem Geschäftslokale unentgeltlich zu haben ist. 8 8.
Cöln, den 18. Dezember 1874. 1t Die Direktion.
Rheinische Eisenbahn.
——— — —*
Für Coakssendungen von Heissen nach Pagny a. d. Mosel und Pont à Mousson sind bis zum —2 M. direkte Frachtsätze in Kraft getreten, welche bei ge⸗ nannter Station und in unserm Geschäftslokale hier⸗ selbst zu erfahren sind.
Cöln, den 18. Dezember 1874.
Die Direktion.
FZheaternenbauconcurrenz zu Posen.
Im Anschluß an unsere Aufforderung vom 5. Juni 1874 um Betheiligung
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eingeleiteten Concurrenz für den hiesigen Theaterneubau bringen wir programmgemäß über den Verlauf und Ausfall der Concurrenz hiermit zur öffentlichen Kenntniß:
Die am 15. Oktober cr. eingegangenen 13
Oktober bis 3. November cr., hierorts öffentlich ausgestellt worden.
Concurrenz⸗Projekte sind während 14 Tagen, vom 19. In der Zeit vom 16. bis 18. No⸗
vember cr. haben die Herren Preisrichter Semper, Lucae und Schwemer über die eingegangenen Projekte berathen und den ersten Preis in Höhe von 3000 Mark dem Projekt „Thalia II.“ (Autoren die Archi⸗ tekten A. Müller und R. de Voß zu Cöln), den zweiten Preis in Höhe von 1500 Mark dem Projekte E. B. (Autoren die Architekten G Ebe und J. Benda in Berlin) zugesprochen.
Die spezielle Motivirung des Ausspruches der Herren Preisrichter ist in der Deutschen Bau⸗ zeitung veröffentlicht und verweisen wir hiermit darauf.
Die nicht prämiirten Herren Concurrenten ersuchen wir hiermit, uns baldmöglichst die Adressen
zukommen lassen zu wollen, unter denen wir ihnen ihre Projekte wieder
Der Magistrat.
Posen, den 15. Dezember 1874.
können.
zukommen lassen 8— (à Cto. 166/12)
ie Aktionäre werden zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf
Mittwoch, den 13. Jannar
eingeladen.
1875, Nachmittags 4 Uhr,
nach unserem Konferenzsaal hier, Hundegasse 2728,
Tagesordnung: Antrag mehrerer Aktionäre auf Auflösung unserer Gesellschaft. Zur Theilnahme an dieser Generalversammlung sind nach §. 26 des Statuts
nur Aktionäre
berechtigt, welche wenigstens fünf Aktien besitzen und dieselben spätestens drei Tage vor der Generalver⸗ sammlung bei unserer Kasse oder bei den Herren Delbrück, Leo & Co. in Berlin deponirt haben.
Danzig, den 19. Dezember 1874.
Der Aufsichtsrath des Hirsch.
Danziger Bankvereins. Pape.
Mannheimer Zeitung. Zwei Ausgaben täglich.
8 Verlagspreis 3 Mark per Quartal. Politischer Theil: Tendenz: Thatkräftige Unterseützung der der Gleichgültigkeit und Unthätigkeit im eigenen Lager! ner'schen Bureaus.
ihrer Gezner! Bekämpfung graphische Depeschen des Wolff’schen und Wa
ü Reichspolitik. Bekämpfung 8 Inhalt: Tele⸗ Original⸗Correspondenzen aus Deutsch⸗
land, Frankreich und Spanien. Täglich politische Uebersicht und Leitartikel.
Handelszeitung: Tendenz: Entwickelung des schaftlicher Basis. Inhalt: Telegraphische Cours⸗ und Marktberichte. Börsen⸗
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Handels und Verkehrs auf reeller volkswirth⸗ und Handelsnachrichten
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und Verkehrsleben dient ein vielfeitiger Anzeigetheil. 20 Pf. berechnet, wobei größeren und wiederholten Aufträgen ein entsprechender Rabatt gewährt wird sowie zur Einsendung von Anzeigen ladet freundlichst eiin
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Die Verlagsbuchhan
Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle
Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers. Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, welche nur Fefch derjenigen von ihr in Verwahrung und erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent⸗ lichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ niglich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolgt. Hie Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ chen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ zeigers, welche die Ziehungs⸗ und Restantenlisten sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗ 2 Industrie⸗Papiere enthält, erscheint wöchent⸗ lich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. EI“ durch alle Post⸗Anstalten, so⸗ wie durch Carl Heymanns Verlag, Berli W
enthält
Königgrätzerstr. 109 und alle Buchhandlungen zu bezie⸗
hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 2 ½ Sgr.
Die neueste am 19. Dezember c. erschienene Nr. (51) der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle die Ziehungslisten folgender apiere: Anklamer Kreis⸗Obligationen. Bielefelder, Fuldaer, Ruhrorter, Wiesbadener Stadt⸗ Obligationen. Deutsche Hypothekenbank Berlin, Hypothekenbriefe. Hamburgische 4prozentige Eisenbahn⸗Staats⸗Anleihe de 1868. Nienburger chemische Fabrik, Prioritäts⸗Partial⸗Obligationen. Oberhohndorf⸗Reinsdorfer Kohleneisenbahn⸗ Schuldbriefe. Oesterreichische Nationalbank⸗ Pfandbriefe. Orel⸗Witebsk⸗Eisenbahn⸗Aktien und Obligationen. Preußische Central⸗Boden⸗ kredit⸗Pfandbriefe. Sardinische Prämien⸗Anleihe de 1850. Vereinigte Bautzener Papierfabriken, Prioritäts⸗Obligationen. Wilhelmsbahn (Cosel⸗ Oderberg) Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen (Rück⸗ stände). Windischgrätz 20 Fl.⸗Loose.
Der Feiertage wegen erscheint die nächste Nummer der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle am Donner⸗ stag, den 24. d. Mts. Mit derselben wird das Titelblatt und Inhaltsverzeichniß pro 1874 aus⸗
(Zt. 613)
ütschen
Zweite Beilage
Anzeiger und Königlich Preuß
Berlin, Mittwoch, den 23. Dezember
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen
inem besonderen Blatt unter dem Titel:
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich.
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Berlin auch durch die Expedition: SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
ind Auslandes, Buchhandlungen, für
Königgrätzerstraße 109, und alle
ischen Staats⸗Anzeiger. 1 1872.
veröffentlicht wor eint auch in E“ 8
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ULUeber kaufmännische Korrespondenz. *) 1
Die kaufmännische Korrespondenz ist in ihren Anfängen so alt wie der Handel selbst. Sobald derselbe sich nur über das ingbegrenzte Gebiet des Tauschhandels erhob und weitere Strecken zu umfassen begann, machte sich auch das Bedürfniß schriftlicher Mittheilung zwischen den Handeltreibenden geltend. Freilich kann hierbei noch nicht von einer Korrespondenz im heutigen Sinne die Rede sein, denn eine solche setzt geregelte und verläßliche Verbindungen zwischen den einzelnen Städten und Ländern vor⸗ aus. Indessen darf man doch mit Sicherheit annehmen, daß, so⸗ hald die Kenntniß der Schrift sich auch nur einigermaßen ver⸗ breitet hatte, der Handel, wie primitiv er auch in jenen fernab⸗ legenden Perioden des Alterthums gewesen sein möge, gezwun⸗ gen war, sich der Kunst des Schreibens für seine Zwecke zu be⸗ dienen. Bis zu der Errichtung der Post sah sich der Kaufmann auf gelegentliche, ziemlich unsichere und dabei kostspielige Beför⸗ derung seiner Mittheilungen angewiesen. Bei wichtigeren und umständlicheren Geschäftsangelegenheiten hieß es noch, sich selbst nauf den Weg machen und an Ort und Stelle die schwebende zrage persönlich ins Reine bringen. Uebrigens war auch die Post, obwohl sie gegen die früheren Beförderungsmittel einen gewaltigen Fortschritt bekundete, bis in die neueste Zeit gerade kine billige Verkehrsanstalt; so kostete noch in den zwanziger zahren dieses Jahrhunderts ein einfacher Brief von Wien nach Frankfurt am Main einen Gulden. Durch die leichten, bequemen und billigen Kommunikationsmittel der Neuzeit hat der Handel und mit ihm die kaufmännische Korrespondenz ungeahnte Di⸗ mensionen angenommen. Während früher die Messen die Haupt⸗ motenpunkte des kaufmännischen Verkehrs bildeten, und außer der Meßzeit Hunderte von Reisenden mit Mustern und Proben das Land durchzogen, befördern heut Eisenbahnen und Dampfboote Milliarden schriftlicher Mit⸗ theilungen von einem Ende der civilisirten Welt zum andern, und der elektrische Telegraph trägt seine Botschaften mit Ge⸗ dankenschnelle Tausende von Meilen weit. Allerdings reist auch heute noch der Kaufmann vielfach in Geschäftsangelegenheiten, aber das Reisen ist für ihn nicht mehr, wie sonst, ein theuerer Etsatz für den schwerfälligen, langweiligen und kostspieligen schriftlichen Verkehr, sondern er reist nur dann, wenn eine per⸗ soönliche Vertretung seiner Interessen ihm vortheilhafter, unter Umständen auch bequemer scheint als eine Reihe schriftlicher Mittheilungen. Verglichen mit der Unmasse kaufmännischer Briefe, welche heute durch die Post befördert werden, schrumpft de Zahl der reisenden Kaufleute auf ein Minimum zu⸗ sammen; die Korrespondenz ist und bleibt die Haupt⸗ nägerin des kaufmännischen Verkehrs.
Daher bildet dann die nöthige Fertigkeit in der gorrespondenz heut unbedingt eines der ersten Erforder⸗ nise des tüchtigen Kaufmannes. Gleichwohl ist es un⸗ fatthaft von der kaufmännischen Korrespondenz als einer ägenen „Wissenschaft“ zu sprechen; ebenso wenig wie mit zug und Recht von einem spezifisch kaufmännischen „Style“ die Rede sen kann. Wohl hat man zuweilen, namentlich früher, ver⸗ sucht, so etwas wie einen besonderen kaufmännischen „Geschäfts⸗ syl“, ähnlich dem „Kurialstyle“ und „Gerichtsstyle“, heraus zu arbeiten; der tüchtige Kaufmann sollte sich eben auch schon rein .) Nach einem Aufsatze des Prof. Sauer im Jahresberichte der prager Handelsakademie für 1874.
äußerlich durch den konsequenten Gebrauch gewisser erkünstelt technischer Ausdrücke und Redeweisen als erprobter Geschäfts⸗ mann bekunden. Diese Ansicht fußt jedoch, genau be⸗ trachtet, nur auf einer mangelhaften allgemeinen Bildung, obschon nicht verkannt werden kann, daß auch der Handel sich seine bestimmte technische Terminologie geschaffen hat. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Korrespondent mit Fremdwörtern geradezu kokettirt. Ganz abgesehen davon, daß es ihm bei ungenügender Sprachkenntniß in einem solchen Falle leicht geschehen kann, daß er ein Wort unrichtig schreibt oder gar einen ähnlich lautenden, aber etwas ganz Anderes be⸗ deutenden Ausdruck gebraucht, versetzt er unter Umständen den Empfänger des Briefes, dem der Ausdruck nicht geläufig ist, dadurch in die Lage, das Wort erst in einem Wörterbuche nach⸗ schlagen zu müssen. Wenn z. B. in einem „Lehrbuche“ der kauf⸗ männischen Korrespondenz folgender Satz sich vorfindet: „Ich will auf das Delcredere verzichten und das Impegno des Eingangs gerne übernehmen;“ so scheint dies doch des Guten zu viel. Allerdings ist das Fremdwort „Del⸗ credere“ jedem Kaufmanne geläufig; mit „Impegno“ steht aber die Sache anders. Nur der des Italienischen Kundige weiß, daß impegno „Haftung“, „Haftpflicht“ bedeutet. Weshalb sagt der Schreiber nicht „Haftung“? In Oesterreich, namentlich im Süden, wo das Italienische vielen Geschäftsleuten wenigstens theilweise bekannt ist, mag der Ausdruck verstanden werden; der norddeutsche Kaufmann jedoch kennt ihn nicht, falls er nicht Italienisch gelernt hat.
Ein Zzweiter, gleichfalls durch nichts gerechtfertigter Uebelstand ist der Gebrauch sprachwidrig gebildeter deutscher Wörter, sowie stylistisch unzulässiger Wendungen, in denen mancher Kaufmann noch immer eine Eigenthümlichkeit des kaufmännischen Geschäftsstyles zu erblicken glaubt. So findet man, um nur ein Beispiel heraus zu greifen, sehr häufig in kaufmännischen Geschäftsbriefen, besonders in Oesterreich, den Neologismus „nebig“ anstatt „nebenstehend.“ „Aus nebiger Faktura ersehen Sie ꝛc. ꝛc.“ heißt es. Nun haben wir zwar im Deutschen das Beiwort „obig“ abgeleitet von dem Nebenwort „oben“, keineswegs aber das Wort „nebig“ als Ab⸗ leitung von „neben.“ Wäre diese sprachwidrige Bildung ge⸗ stattet, dann müßte man doch auch „untig“ von „unten“ bilden können, was jedoch keineswegs der Fall ist. Gebraucht der Kauf⸗ mann solche Barbarismen aus übel angebrachter Bequemlichkeit, oder hält er sich gar zu ihrem Gebrauche als spezifisch kauf⸗ männischer Geschäftsausdrücke berechtigt, so beweist er damit nur, daß ihm die Sprache, in der er schreibt, nicht gründlich bekannt ist; denn soweit geht die Berechtigung der Terminologie nicht, daß sie den allgemein giltigen und zu Recht bestehenden Sprach⸗ gesetzen Gewalt anthun dürfte. Wohl giebt es aber sprachliche Neubildungen, von den Bedürfnissen der Neuzeit geschaffen, sei es um einen wirklich neuen Begriff zu bezeichnen, sei es um an die Stelle eines ungefügen, oft einer fremden Sprache entnom⸗ menen Ausdrucks eine geläufigere, kürzere und zugleich deutsche Benennung zu setzen, deren sich der gebildete Kaufmann un⸗ bedenklich bedienen kann. Ein solcher Ausdruck ist z. B. „Draht“ anstatt „Telegraph“, so wie die Wendungen „Drahtantwort“, „per Draht“ u. s. w. Jedenfalls ist Sprachreinheit die erste Erforderniß im schriftlichen Verkehre. Wer gegen die⸗ selbe verstößt, bekundet eine ungenügende Vorbildung. Lehr⸗ bücher der Korrespondenz, sogenannte ‚„kaufmännische Briefsteller“,
bieten für den Mangel ausreichender Sprachkenntniß nur sehr problematischen Ersatz. Ueberhaupt ist der Nutzen solcher Bülcer ein zweifelhafter. Viele derselben verdanken ihr Entstehen aus⸗ schließlich der buchhändlerischen Spekulation, und in so manchem „Musterbriefsteller“ sind die gegebenen Briefe eher alles andere als „Muster“. Aber auch wenn die Vorbilder stylistisch und grammatisch unanfechtbar dastehen, kann der Schüler aus ihnen für den praktischen Bedarf doch nur wenig mehr als die stehen⸗ den Anfangs⸗ und Schlußformeln erlernen. Natürlich gilt das Gesagte zunächst und in erster Reihe von der Muttersprache; handelt es sich aber um fremdsprachige Korrespondenz, dann er⸗ weisen sich bei mangelhafter Sprachkenntniß des Korrespondenten diese Bücher als ganz und zwar unzureichende Ein gutes kauf⸗ männisches Glossar, wie das Rho de⸗Lehmannsche thut ent⸗ schieden bessere Dienste. Stets aber bleibt ausreichende Kenntniß des Idioms, in welchem man schreiben will, die Grundbedin⸗ gung: fehlt diese, dann helfen alle Hilfsmittel nichts.
„Ein weiteres Haupterforderniß eines guten Ge⸗ schäftsbriefs ist Klarheit und Deutlichkeit des Aus⸗ druckes. Auch diese Eigenschaften sind unzertrennlich von dem guten Styl im Allgemeinen. Von ganz besonderer Wichtigkeit aber sind sie für den Kaufmann. Sie sind ihm so unentbehr⸗ lich, wie eine gute, deutliche Schrift. Ein unklarer Ausdruck, eine undeutliche Wendung kann unter Umständen für das Haus, dem der Korrespondent angehört, die nachtheiligsten Folgen haben. Sie kann pekuniären Schaden verursachen und den Grund zu Rechtsstreitigkeiten legen, zu denen ja ohnehin keine Berufsart in so reichem Maße Gelegenheit bietet als die kauf⸗ männische. Aber auch abgesehen davon, macht es gewiß stets einen höchst ungünstigen Eindruck, wenn der Empfänger des Briefes erst darüber nachdenken soll, was der Korrespondent mit diesem oder jenem Ausdrucke, mit einer oder der andern Wendung denn eigentlich sagen will. Es gab eine Zeit, wo es zum guten Tone gehörte, schöne, lange Perioden zu drechseln und die Sätze kunstvoll in einander zu verschränken. Man wollte damit eine stylistische Gewandheit bekunden. Auch der kauf⸗ männische Geschäftsstyl bestrebte sich, dies nachzuahmen. Die Neuzeit mit ihren gesteigerten Anforderungen an die Thätigkeit des Ge⸗ schäftsmannes hat dieser Manier ein nothgedrungenes Ziel gesetzt. So erstand als dritte Kardinaltugend des kaufmännischen Kor⸗ respondenten Kürze und Gedrungenheit des Styls. Für keinen Stand hat das Wort „Zeit ist Geld“ eine tiefere und mehr zu beherzigende Bedeutung als für den des Geschäfts⸗ mannes. „Sage niemals mit zwei Worten, was du mit einem Worte sagen kannst“, das ist die goldene Regel, die sich der Korrespon⸗ dent, vorab der Neuling, stets gegenwärtig halten muß. „Aber“ — muß man hinzusetzen — „sage es nur dann mit einem Worte, wenn das zweite Wort auch in der That überflüssig ist“, denn niemals darf das Streben nach Kürze und Gedrungenheit so weit gehen, daß dadurch die Deutlichkeit des Ausdrucks ge⸗ fährdet wird und Unklarheit entsteht. Zu weit gehender oder gar erkünstelter Lakonismus kann ganz ebenso nachtheilig wirken wie Mangel an Klarheit, hervorgerufen durch Weitschweifigkeit des Ausdrucks, ganz abgesehen davon, daß es gegen die Höflich⸗ keit verstößt, eine Mittheilung so zu sagen brockenweise auf das Papier zu werfen. Die feine, gewählte Form muß bei jedem Briefe, und wäre er noch so kurz, unter allen Umständen ge⸗ wahrt werden. Allerdings ist dies eine Sache des Geschmacks. All⸗ gemein giltige Regeln lassen sich in dieser Beziehung nicht aufstellen.
— Die Bestimmung im Art. 274 Absatz 2 des
Schuldner den ganzen Betrag seiner Forderung zu Bartenstein. Bekanntmachung.
Rechtsgrundsätze des Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gerichts.*)
Nach dem Wortlaute des §. 3 des Reichs⸗H. aft⸗ pflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 ist der Unter⸗ zalt den Alimentenberechtigten des Getödteten in⸗ soweit zu gewähren, als er denselben infolge des dodes entzogen. Diese Voraussetzung trifft regel⸗ näßig nur nach Höhe desjenigen Betrages zu, den de Verstorbene ven seinem Verdienste in der näch⸗ sen, dem Todesfalle vorausgegangenen Zeit that⸗ sichlich für die Seinigen aufgewendet hat oder auf⸗ uwenden pflegte. Allerdings aber können sich die Kechte der Becheiligten noch weiter erstrecken. Ver⸗ mehrte sich nämlich nach einer, schon beim Tode des
Ernährers feststehenden oder wenigstens erfahrungs⸗
näßig gehandhabten Norm ohne Veränderung der arbeitsmodalität im Laufe der Zeit der Verdienst, üßt sich also mit Grund annehmin, der Verstorbene würde in späterer Zeit nach dem natürlichen Laufe der Dinge in der Lage gewesen sein, mehr, als zur zeit seines Todes, auf den Unterhalt der Seinigen efzuwenden, so ist dieses Moment bei Feststellung er Höhe des Schadens zu berücksichtigen und da⸗ eich ein Durchschnittsbetrag als Alimenten⸗ famme zuzusprechen.
— Die üͤber den Empfang einer Zahlung aus⸗ stellte Quittung verliert durch das Zugeständniß
nls Schuldners, die Zahlung nicht geleistet zu haben,
ile Beweiskraft. Erklärt der Schuldner, daß die Schuld von ihm zwar nicht bezahlt, ihm aber vom gläubiger erlassen worden sei, so muß er dies auch inn beweisen, wenn der Gläubiger den Erlaß zu⸗ tebt, jedoch die Behauptung hinzufügt, daß derselbe a eine Bedingung geknüpft worden sei. Alsdann t der Beweis vom Schuldner darauf zu richten, iaß seine Angaben über den Erlaß den Inhalt der ttreffenden Vereinbarung erschöpfend darstellen. ach preußischem Rechte ist in solchem Falle die duittung, wenngleich sie über Zahlung lautet, doch ssofern von rechtlicher Bedentung, als sie den Man⸗ el der sonst für die Rechtsverbindlichkei des Erlasses gforderlichen Schriftform beseitigt
*) Nach Vereinbarung mit der Verlagshandlung àn der „Deutschen Allgemeinen Zeitung.“ Nach⸗ at verboken. Gesetz vom 11. Juni 1870
Handelsgesetzbuches, nach welcher die von einem Kaufmanne gezeichneten Schuldscheine als im Betriebe des Handelsgewerbes gezeichnet gelten, so⸗ fern sich nicht aus denselben das Gegentheil er⸗ giebt, findet auch Anwendung auf den Schuldschein des Theilhabers einer offenen Handelsgesellschaft, welcher für eigene Rechnung kein Handelsge⸗ werbe betreibt. Die Anwendung ist nicht ausge⸗ schlossen, wenn der Schuldschein nicht mit der Firma, sondern mit dem bürgerlichen Namen des Ausstellers unterzeichnet ist, wohl aber, wenn aus den Partei⸗ erklärungen in dem betreffenden Prozesse hervorgeht, daß der Schuldschein nicht im Betriebe des Handels⸗ gewerbes gezeichnet worden. Gemäß Art. 175 Nr. 69 (neuer Fassung) und Art. 177 Nr. 3 des Handelsgesetzbuches ist die ord⸗ nungsmäßig in einer Generalversammlung erfolgte Wahl von drei Kommanditisten als Mitglieder des Aufsichtsraths einer Kommandit⸗Gesellschaft auf Aktien von der Bedeutung, daß vorher die Ge⸗ sellschaft als nicht bestehend anzusehen. Eine Wahl, welche von dem Gewählten nicht angenommen worden, gilt als nicht geschehen. Die Statut⸗ bestimmung, daß in einem solchen Falle eine Koopta⸗ tion stattfinden könne, hat keine rechtliche Wirkung — Der Seeschiffer haftet für die vollständige Ablieferung des eingeladenen Gutes. Art. 479 des Handelsgesetzbuches. Hierbei trifft ihn die im Art. 607 geordnete schwere Beweislast. Seine Haftung jedoch erlischt mit dem Ablaufe von 48 Stunden nach der Uebernahme der Ladung, wenn der Em⸗
pfänger den Zustand und die Beschaffenheit nicht
binnen dieser Frist auf die im Art. 609 vorgeschrie⸗ bene Weise feststellen läßt. Nur Verluste durch „bösliche 1“ einer Person der Schiffs⸗ besatzung müssen demohngeachtet vertreten werden. Art. 610. Hieraus folgt aber nicht, daß, wenn die Veruntreuung einer Person der Schiffsbesatzung und ein Manco erwiesen wird, dieses vom Schiffer zu vertreten ist, sondern es kann der Empfänger nur insoweit Entschädigung verlangen, als er beweist, daß das Manco aus der Veruntreuung entstanden ist.
— Nach der preußischen Konkursordnung ist es dem Gläubiger, damit ihm möglichst vollstän⸗ dige Befriedigung werde, gestattet, gegen die Kon⸗
kursmassen eines jeden seiner solidarisch haftenden
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liquidiren. Die in Anspruch genommenen Konkurs⸗ massen haben wegen der geleisteten Zahlungen keinen Rückgriff gegeneinander bez. gegen diejenige Konkurs⸗ masse, aus welcher nichts gezahlt worden ist. Dies gilt auch, wenn das sonst unter den Schuldnern be⸗ stehende Rückgriffsrecht sich nicht blos auf das soli⸗ dare Haftbarkeitsverhältniß, sondern auf ein spezielles Abkommen, einen speziellen Titel gründet.
Nr. 51 des „Gewerbeblatts aus Württem⸗ bjerg“, herausgegeben von der Königlichen Central⸗ stelle fuͤr Gewerbe und Handel hat folgenden Inhalt: Ueber die Einwirkung von Schwefelsäure und Salz⸗
säure auf Blei⸗Antimon⸗Legirungen. — Vergolden von
Glas. — Mittel gegen Frostbeulen. — Filzkomposition zur Umhüllung von Dampfröhren. — Stand des Eisenmarktes in England. — Literatur. — Lebens⸗ und Geschäftsregeln. — Ankündigungen. — Beilage: Neues in der Bibliothek. (Fortsetzung zur Beilage der Nr. 41 des Gewerbeblattes vom 11. Oktober 1874.)
Handels⸗Register.
Altoma. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heute resp. bei Nr. 331 des Firmenregisters und Nr. 77 des Prokurenregisters das Erlöschen der da⸗ selbst mit dem Sitze in Altona eingetragenen Firma: O. G. C. Degetau § Hinrichsen sowie der dem Kaufmann Otto Julius Bergeest zu Altona für diese Firma ertheilten Prokura vermerkt worden. .
den 19. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8
Altona. Der Kaufmann Paul Hinrich Pewe in Altona hat das von ihm daselbst unter der Firma: H. Pewe betriebene Geschäft seit dem 1. November 1874 an seinen Sohn Carl Christian Pewe übertragen, welcher dasselbe unter urveränderter Firma fortführt. Solches ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage heute bei Nr. 128 unseres Firmenregisters vermerkt resp. unter Nr. 1197 desselben eingetragen worden. den 19. Dezember 1874. Ksnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
15.
Bartenstein.
Bartenstein.
Kreisgericht Bartenstein. In unser Fi emenregister ist am 15. Dezember 1874 Firmeninhaber:
Carl Losch Schwadtken. 8 DOrt der Niederlassung: Schwadtken. Firma: Carl Losch.
unter Nr. 372 eingetragen:
Kaufmann in
Bartenstein. Bekanntmachung.
In unser Handelsregister ist Abtheilung IV. Dezember 1874 eingetragen worden: Nr. 60. Der Buchhändler Rudolph Prestel hierselbst hat für seine Ehe mit Hennig von vember 1874 die Gemeinschaft der Güter und es Erwerbes ausgeschlossen. der Braut ist die Eigenschaft des Vorbehaltenen beigelegt. Bartenstein, den 15. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanntmachung Hand lsregister. 8 Königliches Kreisgericht Bartenstein. In unserem Firmenregister Nr. 70 ist die Fi
des Kaufmanns Robert Ohlenschlaeger in Lands⸗ berg Ostpr. am 15. Dezember 1874 gelöscht.
Bekanntmachung. Königliches Kreisgericht Bartenstein. In unser Firmenregister ist am 15. Dezember 1874 unter Nr. 373 eingetragen:
8
8
am
Katalie hier durch Vertrag vom 21. No⸗
Dem Vermögen
Firmeninhaber: Kaufmann Ferdinand Mewius zu
Pr. Eylau. Ort der Nie ederlassung: Pr. Eylau. Firma: . Mewins.
Berlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts . Berliv. Zufolge Verfügung vom 22. Dezember 187 4 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen „efolgt: unser Gesellschaftsregister, we selsst unter Nr. 3400 die hiesige Aktiengesellschet in Firma:
5 88 8 “
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