mired) 96 C. Zucker (Tair refining Muscevados) 8. Kaffee (Rio-) ef Schmalz (Marke Wilcox) 14 ½ C. Speck (Short clear) 10 ⅞k C. Getreidefracht 10 ½. New-York, 26. Dezember, Abends. (W. T. B.) Baumwollen-Wochenbericht. Zufahren in allen Unions- häfen 163,000 B., Ausfuhr nach England 70,000 B., nach dem Kon- tinent 33,000 B. Vorrath 789,000 B.
—
Berlmn, 28. Dezember. An Schlachtviek war aafgotrieben Rindrieh 1020 Stück, Schweine 4400 Stück, Schaafrieh 2882 Stück Kalber 1324 Stück.
Berlin, 28. Dezbr. Fleischpreise suf dom Schlachtviehmarkt. höchster mittel niedrigster Rindvieh Pro Ctr. Schlachtgew. 20 Thlr. 17 Thlr. 14 — 15 Thlr. Schweine Pro Ctr. Schlachtgew. 22 ½ „ 20 „ 17—18 „ Hammel pro 20 — 23 Kilo. 8ö — „ Kälber: Viel Zufuhr, gute mittel Preise.
Auszahlungen.
Cöln-Mindener Eisenbahn. Abschlagsdividende und Zinsen; Ins. in Nr. 302. Nordhausen-Erfurter Eisenbahn. Zinscoupen Nr. 8 der rioritäts-Obligationen; s. Ios. in Nr. 202. Luxemburger Bergwerks- und Saarbrücker Elsenhätten- Aktien-Gesellschaft. 25 % Dividende; s. Ins. in Nr. 302. Preussische Hypotheken-Aktien-Bank. Der am 2. Januar fällige Coapon der 4 ½- und 5 % Pfandbriefe; s. Ins. in Nr. 302.
Kündigungen und Verleosungen-. Marienwerdersche Kreis-Obligationen. Zum 1. Juli gekün- digt; s. Ins. in Nr. 302.
Pommersche Hypotheken-Aktien-Bank. 5- und 4 ½ % Hypo- thekenbriefe, zum 1. Juli gekündigt; s. Ins. in Nr. 302.
Einzahlung ungültig erklärt; s. Ios. in Nr. 30 32.
Rheinische Eisenbahn. Neue Aktien, wegen unterlassener
Ausweise von Banken und Indusir Gesellschaften.
Ins. in Nr. 302. Eisenbahn-Einnahmen.
Magdeburg Halberstädter Eisenbahn. Einnahme im Nove ber; s. Ins. in Nr. 302.
Cöln-Mindener Eisenbahn. Im November + 63,179 Thlr.
Oesterrelochische Staatsbahn. Vom 17. bis 23. Dezember 599,902 Fl. (—141,263 Fl.)
Oesterrelochisch-Lombardische Südbahn. Vom 10. bis 16. Dezember 1,333,421 Fl. (— 1656 Fl.); im Ganzen — 1,916,773 Fl.
Kaiserin-Ellsabeth-Westbahn. Vom 8.—14. Dezember. 175,ͤ347 Fl. (— 32,804 Fl.). — Neumarkt-Braunau-Simbach 16,721 Fl. (— 888 Fl.). — Wien-Kaiserebersdorf 1311 Fl. (— 605 FI) Salzburg-Hallein 1607 Fl. (— 934 Fl.). — Stein- dorf-Braunau 1503 Fl. (— 374 Fl.).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Bureau⸗ hülfsarbeiter Adolph Mattern in den Akten M. 403 de 1874 Komm. II. wegen wiederholter Ur⸗ kundenfälschung unter dem 24. September cr. er⸗ lassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 19. Dezember 1874. Königl. Stadt⸗ gericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.
[6345]
Nr.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
’“ 8
Holzverkauf. Zum öffentlichen und meistbietenden Verkaufe von ca. 60 Stück Eichen⸗Nutzenden und 1100 Stück stärkeren Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzern aus den diesjährigen Schlägen hiesiger Oberförsterei habe ich einen Termin auf Mittwach, den 6. Jannar 1875, Vormittags 10 Uhr, im Gastlokale des Büdners W. Gennrich hierselbst, anberaumt. Die zum Verkaufe kommenden Hölzer können auf Ver⸗ langen von den Belaufsförstern vorgezeigt, und Aufmaßregister und Verkaufsbedingungen vor dem Termin in weinem Bureau eingesehen werden.
Groß⸗Liuichen, den 19. Dezember 1874.
Der Königliche Oberförster. von Tettau
3701—
Königliche Eisenbahn⸗Direktion Neubau der
zu Moselbahn.
Saarbrücken, 8101—
[6354]
Die Lieferung von 4000 Stück eichenen Bahn⸗ schwellen zu provisorischen Tunnelfördergeleisen und zwar 2500 Stück loco Cochem und 1500 Stück loco, Eller an der Mosel, soll im Wege der öffentlichen Submission im Ganzen oder getheilt verdungen werden. . (à Cto. 183/12)
Offerten hierauf sind mit der Aufschrift:
„Suhmissions⸗Offerte auf Liefe⸗ rung von Bahnschwellen“
bis zum Submissions⸗Termin am
Mittwoch, den 20. Jannar 1875, Vormittags 11 Uhr,
versiegelt und portofrei an den unterzeichneten Eisen⸗ bahn Baumeister einzureichen, in dessen Geschäftslokal in hierselbst zu bezeichneter Stunde deren Eröffnung in im Beisein der erschien nen Submittenten erfolgen soll. in
Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. in
Die Submissions⸗Bedingungen können in meinem in Geschäftslokale sowie im Centralbureau (Abtheilung mn für Neubau) der Königlichen E senbahn⸗Direktion zu in Saarbrücken eingesehen, auch gegen Erstattung von 2 ½ Sgr. Kopialien von mir bezogen werden.
Cochem, den 24. Dezember 1874. Der Eisenbahn⸗Baumeister.
Lengeling.
findet (mit
tionen aufhört.
Silber statt.
in in eingelöst.
17101 — 17133 31901 — 32000 46201 — 46300 66501 — 66600 87001 — 87100 109901 — 110000
Serie C. 3800 100 35321 — 35369
Serie O. 12401 — 12500 68901 — 69000 70301 — 70400
104301 — 104365 138001 — 138100 145401 — 145500
Serie H. 8200 18801 — 18900 87001 — 87100 15471 1 — 154793 163201 — 163300 178701 — 178800 — 214701 — 214800 2. 218201 — 218300 263601 — 263700
Die Einlösung der Coupons der 3 proz. Obligationen (mit Ausschluß Serie X., welche am 1. April fällig sind), findet ebenfalls vom 2. Janua 3
ferner werden vom 2. Januar an die Coupons der 5prozentigen Obligationen sowie die am 30. Juni verloosten 244 Stück dieser 5prozentigen Obligationen bei den obengenannren Kassen und außerdem
Vereinigte südösterreichische, lombardische und central⸗
italienische Eisenbahn⸗Gesellschaft.
„Bei der am 21. Dezember l. J. stattgehabten öffentlichen Ziehung von 10509 gesellschaftlichen Zprozentigen Obligationen sind nachstehende Nummern gezogen worden.
Serie A.
Serie H. Serie S.
Nr.
3801 — 3900
5018 — 5100 50101 — 50200 61501 — 61600 107501 — 107600 121801 — 121900 127501 — 127600 261501 — 261600 267901 — 268000
Nr. 1145301 — 1145400 1157501 — 1157600 1162901 — 1163000 1174601 — 1174700 1184401 — 1184500 1248101 — 1248200 1265824 — 1265900 1350601 — 1350700 1366501 — 1366600 1421901 — 1422000 1425401 — 1425500 1465001 — 1465100
Stück. Nr. 100 100 100 100 100 100 77 100 100 100 100 100
——
1177
Stück. 33 100 100 100 100 100
533
2104301
2480901
49 149
Serie J. 320911 — 320987 340101 — 340200 347401 — 347500 351901 — 352000 399501 - 399600 423001 — 423100 459901 — 460000 520801 — 520900
Serie T. 1529501 — 1529600 1554501 — 1554600 1570801 — 1570900 1 S. ““
. 1680901 1681 567701 — 567800 100 8. 100* 573501 — 573600 1 1692901 1692992 644901 — 645000 100 655601 — 655700 100 Serrie P.
1177 22901 — 23000
50301 — 50400 68701 — 68800 72801 — 72900 93301 — 94400 172607 - 172700
100 100 100 65 100 100
100 8 100 100 100 100 BEHö 592 1918301 100 100 100 100
0 8 Serie D. 83 722501 — 722600 100 100 737901 — 738000 100 100 828701 — 828800 100 100 834701 — 834800 100 100 842901 — 843000 100 100 856501 — 856600 100 883 903724 — 903800 77
2949617
915801 — 915900 100 932701 — 932800 100
955001 — 955700 100 959401 — 959500 100 1063101 — 1063200 100 I
2995201
Die Rückzahlung der gezogenen 3 proz. Obligationen mit je 200 Gulden österr. Währ. Silber ir mit Ausschluß der Obligationen Serie X.) vom 2. Januar 1875 ab, die der Obligationen Serie X. vom 1. April 1875 ab, statt, von welchem Tage an die Verzinsung der gezogenen Obliga⸗
Die Zahlung geschieht bei nachbenannten Kassen: Wien bei der k. k. priv. österr. Kreditanstalt für Handel und Gewerbe,
Triest bei den Herren Morpurgo & Parente, Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. v. Rothschild & Söhne, Berlin bei Herrn S. Bleichröder, Leipzig bei der Allg. dentschen Kreditanstalt, Hamburg bei der Norddeutschen Bank,
8 bei den Herren L. Behrens & Söhne, mit 5
Wien bei Herrn S. M. v. Rothschild und „ bei der k. k. priv. österr. Boden⸗Kreditanstalt.
/4 Wien, am 21. Dezember 1874.
Der Verwaltungsrath.
Serie X.
2030501 — 2030600
2125501 — 2125600 2221601 — 2221700 2261701 — 2261800 2343301 — 2343400 2419201 — 2419300 2426101 — 2426200 — 2481000 2510401 — 2510500 2647401 — 2647500 2661721 — 2661756 2686801 — 2686900 2698001 — 2698100 2743601 — 2743700
Serie Z. 1724801 — 1724900 1842001 — 1842100 1881401 — 1881500
1940401 — 1940500
Serie V. 2892401 — 2892500 2895101 — 2895200 2925401 — 2925500 — 2949700
Serie F. 2951801 — 2951900 100 — 2995300 100 3123616 — 3123700 3147901 — 3148000
der Obligations⸗Coupons
8l.
nir=Eer ETIMHsreNAüserfrmceEHMwrcwnere
Offene Kreiswundarztstelle. Die Kreiswund⸗ arztstelle des Stadtkreises Potsdam soll zum 1. Mai 1875 besetzt werden, und sind Bewerbungen um dieselbe unter Beifügung der Qualifikations⸗ zeugnisse und eines Curriculum vitae an uns einzu⸗ reichen. Potsdam, den 18. Dezember 1874.
Königliche Regierung. 100
890 Allgemein
100 8
9 Verloosungs⸗Tabelle
100 8 des
109 Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeigers.
100 100 100 100 Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung 100 der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, welche nur 36 Hinsichts derjenigen von ihr in Verwahrung urd 100 Verwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und 100 Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent⸗ 100 lichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ 1436 niglich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolgt. Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers, welche die Ziehungs⸗ und Restantenlisten sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Pa⸗ piere enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis vor 1 Mark 50 Pf.
Stück. — 2104400
100 100 100 100
74 100 574
— 1917600 — 1918374
sewie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgrätzerstr. 109 und alle Buchhandlungen zu bezie⸗ hen, in Berlin auch bei der Exvpedition Wilhelm⸗ straße 32. Einzelne Nummern 25 Pf. (2 ½ Sgr.) Die neueste am 24. Dezember c. erschienene Nr. (52) der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: [Alzeyer, Anklamer, Bernkasteler, Dem⸗ miner, Hechinger, Münster i. W., Nord⸗ bausener, Reinbacher Stadt⸗Obligationen. Ausbach⸗Gunzenhausener Eisenbahn⸗Prämien⸗ Anlehen. Beeskow⸗Storkowsche, Calauer, Inowrazlawer, Mansfelder See⸗, Rosen⸗ berg O.⸗Schl., Saarburger, Soldiner Kreis⸗ Obligationen. Bochumer Verein für Bergbau ꝛc, Obligationen. Brüsseler Prämien⸗Anleihen de 1856 und 1872. Gesellschaft, Obligationen (Rückstände). Cöln⸗ Müsener Bergwerks⸗Aktien⸗Verein, Obligationen. Elster Regulirungs⸗Verbands⸗Obligationen. Frank⸗ furter neue Gasbereitungs⸗Gesellschaft, Prioritäts⸗ Obligationen. Genfer 4 % Cantonsrente. Go⸗ thenburger 5 % Stadt⸗Anleihe de 1869. Hä⸗ nichener Steinkohlenbau⸗Verein, Prioritäts⸗Obli⸗ gationen. Leipziger Vereins⸗Bierbrauerei, Prio⸗ ritäats⸗Obligationen. Mailänder Prämien⸗Anleihe de 1866. Mälare Güter⸗Hypotheken⸗Anleihe de 1855. Nassauisches 4 % Staats⸗Anlehen de 1862. Neisse⸗Brieger Eisenbahn⸗Stamm⸗Aktien und Prioritäts⸗Obligatiouen (Rückstände). Nieder⸗ Oderbruchs⸗Deichbau⸗Obligationen. Nieder⸗ schlesische Zweigbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen (Rückstände). Pommersche Hypotheken⸗Aktien⸗ Bank, Hypotheken⸗Briefe. Posener neue Kredit⸗ vereins⸗Pfandbriefe. Preußische Bergwerks⸗ und Hütten⸗Aktien⸗Gesellschaft, Prioritäts⸗Obligationen. Pyrmonter Staats⸗Anleihe. Reuß⸗Greizer Land⸗Rentenbankscheine. Riga⸗Dünaburger Eisenbahn⸗Kredit⸗Obligationen Russische Boden⸗
100 100 100
84 384
85 100 385
Totale 10509
Fl. österr. Währ.
Silber,
5. W.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[6343] Bekanntmachung.
„Alle Inhaber soelcher Demminer Stadt⸗Obliga⸗ tionen au porteur, welche mit dem Stempel zur Konvertirung des Zinsfußes von 5 zu 4 ½ Prozent nicht versehen sind, werden in Verfolg 1 Be⸗ kanntmachung vom 9. Juni cr. daran erinnert, daß solche Obrigationen nebst Talons und vom 1. Ja⸗ nuar 1875 ab weiter lautenden Zinscoupons zum 2. Januar 1875 an unsere Stad:⸗Hauptkasse ernzu⸗ liefern sind und der Kapitalbetrag daselbst in Em⸗ pfang zu nehmen ist. lin, den 18. Dezember 1874.
— —
ielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
Frister & Rossman sswvx, Nühmaschinen
sind die besten für Familiengebrauch. Demzufolge wurden über 15,000 Stück zur nachweislich vollsten Zufriedenheit durch das Kaiserl. General⸗⸗Post⸗ Amt, mehrere Königl. Ministerien und Regierungen und die meisten deutschen Eisenbahn⸗Direktionen für deren Beamte bezogen. Berlin, W.,
Leipzigerstr. 112.
kredit⸗Pfandbriefe. Rassische 5 % konsolidirte Eisen⸗ bahn⸗Obligationen IV. Emission (Russisch⸗Englische Anleihe de 1873). Sächsische Alberts⸗Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen. Sächsische erbländische 10 Pfandbriefe. Sächsische Landeskultur⸗Rentenscheine. Sächsische 4 Staatsschulden⸗Kassenscheine de 1852/55/58/59/62/66/68, 1869 und 1870. Schaum⸗ burg⸗Lippesche Ablösungs⸗Tilgungs⸗Kasse⸗Schuld⸗ verschreibungen. Schwyzer Cantons⸗Anleihe de 1862/3. Soldiner Entwässerungs⸗Verbands⸗Obli⸗ gationen. Türkische Anleihe de 1858. War⸗ schauer Pfandbriefe, I. Serie. Zoologischer Garten Berlin, Prioritäts⸗Obligationen. Mit dieser Nummer wird Titelblatt und Inhaltsverzeichniß pro 1874 aus⸗ gegeben. —
Demm Der Magistrat. (Ztg. Ag. 617.) Hauptner. W. Gesellius.
i. V.
Vereinigte südösterreichische, lombar⸗ dische und ceuntral⸗italienische Eisen⸗ S bahn⸗Gesellschaft.
Am 21. Dezember I. J. hat die 2te statuten⸗ mäßige Verloosung der Aktien der Gesellschaft öffentlich stattgefunden; es wurden hierbei nach stehende 368 Aktien gezogen:
Nr. 2701 bis 2800 „ 426601 „ 426668
489701 „ 489800
„ 558101 „ 558200
Die Rückzahlung dieser Aktien mit je 200 Gul⸗ ben ö. W. Silber sowie die Ausfolgung der Genuß⸗ Aktien (Art. 51 der Statuten) wird vom 1. Mai 1875 ab bei den seiner Zeit kundzugebenden Kassen erfolgen. Vom Jahre 1875 ab werden die Coupons der amortifirten Aktien nicht weiter eingelöst. Wien, am 21. Dezember 1874. (W. 8263/12.) Der Verwaltungsrath.
Verschiedene Bekanntmachungen.
für den Gesammtverkehr mit Königshütte und für den Verkehr zwisch sowie zwischen Lauban und Kolbermoor enthält. Druckexemplare des Nachtrages werden bei unseren Verbandstationen Breslau und Lauban unentgeltlich
6341] Am 1. Januar 1875 tritt ein
Am 20. Dezember cr. ist zum Schlesisch⸗Bayrisch⸗Württem⸗ bergischen Verbands⸗Güter⸗ tarif vom 1. Januar 1873 ein Nachtrag VI. in Kcaft getreten, welcher Frachtsätze
peditionen käuflich zu haben.
Die Direktion.
en Breslau und Schaffelstein, Am 1. Januar 1875 tritt ein
Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn.
zu unserm Lokaltarif in Kraft, dessen Bestimmungen im Allgemeinen auch für sämmtliche direkten Ver⸗ kehre gültig sind; Exemplare desselben sind zum Preise von 1 Sgr. pro Stück bei unseren Güter⸗Ex⸗
Berlin, am 23. Dezember 1874. (àCto. 1121/12)
[6342] Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn.
unserem Lokal⸗Tarif in Kraft, dessen Bestimmungen
Familien⸗Nachrichten. Die Verlobung meiner Tochter Antonie mit dem Königlichen Kapitän⸗Lieutenant Herrn Schering beehre ich mich hiermit anzuzeigen. Charlottenburg, den 22. Dezember 1874. . Verw. Major Pauline von Wittich, geb. Müller.
Gestern Nachmittags 4 Uhr endete ein sanft Tod die vierwöchentlichen schweren Leiden unsrer theuren Mutter, Groß⸗ und Urgroßmutter, der Geh. Archiv⸗Räthin Caroline Hoefer, geb. Hähnel, im 83. Lebensjahre. Dies zeigen hiermit tief⸗
Nachtrag VIII.
Nachtrag VI. zu betrübt an
Berliner Brauerel-Gesellschaft. Bilanz vom 31. — 8
(15 Sgr.) vierteljährlich, durch alle Post⸗Anstalten,
Cölnische Maschinenbau⸗Aktien⸗
verabfolgt. Berlin, den 23. Dezember 1874. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Bom 1. Januar 1875 ab treten im Ostbahn⸗ Lokalverkehr zwischen Danzig und Neufahrwasser einerseits und Bromberg, 6 dererseits für die Beförderung einzelner Artikel be⸗ sondere Frachtsätze in Kraft. Exemplare des hierauf bezüglichen 4. Nachtrages zu unserem Lokal⸗Güter⸗ tarife vom 15. August 1873 sind von sämmtlichen Stationen käuflich zu beziehen.
Bromberg, den 15. Dezember 1874.
Königliche Direktion der Ostbahn. Wex.
chulitz und Thorn an⸗
im Allgemeinen auch für sämmtliche direkte Ver⸗ kehre gültig sind; Exemplare desselben sind zum Preise von 1 Sgr. pro Stück bei unseren Güter⸗Ex⸗ peditionen käuflich zu haben. (à Cto. 1120/12) Berlin, am 23. Dezember 1874. 8 Die Direktion.
18112] Ohberschlesische Eisenbahn.
Am 28. Dezember cr. werden die Stationen Patschkan, Ottmachau und Gießmannsdorf dem Verkehr übergeben. Tariftabellen für dieselben wer⸗ den bei allen unseren Stationskassen unentgeltlich verabfolgt.
Breslau, den 15. Dezember 1874.
Königliche Direktion. 8 8
die Hinterbliebenen. Berlin, den 24. Dezember 1874.
Verlobt: Frl. Helene Krause mit Hrn. Premi
Lieutenant Sprenger (Marienwerder — Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Stabsarzt Dr. Aßmann (Rastatt). — Eine Tochter: Hrn. Landbaumeister Enden (Stettin). — Hrn. Haupt⸗ mann und Compagniechef Temme (Oldenburg).
Gestorben: Hrn. Pastor Fischer Sohn Johannes (Meyhen). — Hrn. Pastor Hesekiel Tochter Emmg (Magdeburg⸗Sudenburg). — Hr. Oberamtma⸗. a. D. Giese (Büchow). — Hrn. Hauptmann 1
Compagniechef Hermann v. Schmid Sohn 2
mann (Glatz). üe-
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. 1 für das Viertreljahr.
und Auslandes nehmen
auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
1ncng, an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten
— — — —ö’ .
Se. Majestät der König haben Alleranädigst geruht:
Dem pensionirten Gymnasial⸗Oberlehrer, Professor Dr. Hamacher zu Trier den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Steuer⸗Inspektor Hartmann zu Berlin und dem Land⸗ rentmeister Schwantes zu Cöslin den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse; sowie dem Gemeinde⸗Vorsteher Do etsch zu Niederberg im Kreise Coblenz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Major Kühne, à la suite des Generalstabes der Armee und Direktor der Kriegsschule zu Engers, sowie dem persönlichen Adjutanten Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Hauptmann von Liebenau, à la suite des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien resp. des Commandeurkreuzes des Königlich portugiesischen Christus⸗Ordens und des Ritterkreuzes des Großherzog mecklenburgischen Haus⸗Ordens der wendischen Krone zu ertheilen.
Deutsches KReich. 1
esetz, betreffend die Ausgabe von Banknoten. Vom 21. Dezember 1874.
von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,
8
8
6
S b König von Preußen ꝛc., verordnen 22 Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Art. I. Die Bestimmungen in den 8§§. 1 bis einschließlich n 2 erevos üher die Ausgabe von Banknoten vom 27. März Kech daghl S. 5 l76beb Bmchis zum 31. Dezember 3 e8 Thlr. umine . umsichtiges und energisches Abth e elche im Eö , Reichswährung lau⸗ einnahme (Tantiéme für] * Kondestbet 8. sund und rüstig, 8) Magbo, 1 Sendestbetrag der auf 1) Cüssgd. P.vet. 2) Pekan soid, wird Folgendes 4 8 9Q . . 8r 89 mn 1: Eine Bank, welche zur Ausgabe von Banknoten befugt ist, darf vom 1. Juli 1875 ab Banknoten, welche auf Beträgs von fünfzig Mark oder darunter lauten, wenn dieselben von ihr ausgestellt sind, nicht ausgeben und, wenn sie von einer anderen Bank ausgestellt sind, nur an die letztere in Zahlung geben oder bei derselben zur Einlösung präsentiren. §. 2. Die Mitglieder des Vorstandes einer Bank werden, wenn die Bank den Vorschriften des §. 1 zuwider Noten aus⸗ giebt, mit einer Geldstrafe bestraft, welche dem Vierfachen des gesetzwidrig ausgegebenen Betrages gleichkommt, mindestens aber eintausend Mark beträgt. .3. Die Banken sind verpflichtet, bis spätestens den 30. Juni 1875 dem Reichskanzler nachzuweisen, daß sie alle die⸗ jenigen Anordnungen getroffen haben, welche in Gemäßheit der für sie maßgebenden landesgesetzlichen und statutarischen Bestim⸗ mungen erforderlich sind, um die Einziehung ihrer sämmtlichen nicht auf Reichswährung, sowie ihrer auf Reichswährung in Be⸗ trägen von weniger als einhundert Mark lautenden Noten läng⸗ stens bis zum 31. Dezember 1875 herbeizufüͤhren. “ §. 4. Die Banken sind ferner verpflichtet, dem Reichs⸗ kanzler behufs der Veröffentlichung spätestens am siebenten Tage eines jeden Monats den am letzten Tage des vorausgegangenen Monats vorhanden gewesenen Betrag der umlaufenden — der in den Bankkassen (einschließlich der Filiale, Agenturen und sonstigen Zweiganstalten) befindlichen — eintretenden Falls auch der nach erfolgter Einlösung vernichteten — Noten, nach den einzelnen Abschnitten (Appoints) gesondert, anzuzeigen. Art. III. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1875 in Wirksamkeit. W eee unter Unserer Höchsteigenhändigen und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 21. Dezember 1874. (L. S.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.
Ges etz, betreffend die geschäftliche der Entwürfe eines Gerichtsverfassungsgesetzes, einer Strafprozeßordnung und einer Civilprozeßordnung, sowie der zugehörigen Einführungsgesetze. Vom 23. Dezember 1874.
Wir Wilbhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen verordnen 86 neg 8 Deutschen Reichs, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 8. 1. Die vom Reichstage zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungsgesetzes und eines Einführungsgesetzes zu demselben, einer Strafprozeßordnung und eines Einfuͤhrungs⸗ gesetzes zu derselben, sowie einer Civilprozeßordnung und eines Einführungsgesetzes zu derselben eingesetzte Kommission ist er⸗ mächtigt, ihre Verhandlungen nach dem Schlusse der gegen⸗ wärtigen Session 88 öö“ 28 2 Beginn der nächsten ordentlichen Session desselben fortzusetzen. 1“ 9 Keten Mitglieder der Kommission finden für die
bes
ꝛc.
Artikel 21 Absatz 1, 30 und 31 der Reichsverfassung An⸗ wendung. 8 .3. Jedem Mitgliede der Kommission wird für den im §. 1 bezeichneten Zeitraum freie Fahrt auf den deutschen Eisen⸗ bahnen und ein Betrag von zweitausend vierhundert Mark aus der Reichskasse gewährt. 8 §. 4. In einer der folgenden Sessionen der gegenwärtigen Legiskaturperiode tritt der Reichstag in die weitere Berathung der im §. 1 bezeichneten Gesetzentwürfe ein.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 11“ Gegeben Berlin, den 23. Dezember 1874.
(S. L.) Wilhelm. “ Fürst v. Fiemarck⸗ BGelanntmachang.— Gemäß §. 7 des Gesetzes vom 30. April d. J., betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen (Reichs⸗Gesetz⸗Blatt Seite 40), wird die anliegende Beschreibung der Reichskassenscheine zu 5, 20 und 50 Mark hiermit bekannt gemacht. Berlin, den 24. Dezember 1874. Reichsschulden⸗Verwaltung. 1
B. Graf zu Eulenburg. Löwe. Hering.
Das 32. Stück des Reichsgesetzblatts, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter
Nr. 1032 das Gesetz, betreffend die Ausgabe von Bank⸗ noten. Vom 21. Dezember 1874, und unter
Nr. 1033 das Gesetz, betreffend die geschäftliche Behandlung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs⸗Gesetzes, einer Straf⸗ prozeßordnung und einer Civilprozeßordnung, so wie der zuge⸗ hörigen Einführungsgesetze. Vom 23. Dezember 1874.
Berlin, 29. Dezember 1874. “
Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
Königreich Preußen. Finanz⸗Ministerium. “ Die Ziehung der 1. Klasse 151. Königlich preußischer Klassen⸗Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung am 6. Januar k. J., früh 8 Uhr, ihren Anfang nehmen. Das Ein⸗ zählen der sämmtlichen 95,000 Loose⸗Nummern nebst den 4000 Gewinnen gedachter 1. Klasse wird schon am 5. Januar k. J., Nachmittags 2 Uhr, durch die Königlichen Ziehungs⸗ Kommissarien im Beisein der dazu besonders aufgeforderten Lotterie⸗Einnehmer Herren Hemptenmacher, Cunomw und Schaf⸗ heitlin von hier, öffentlich im Ziehungssaale des Lotteriegebäu⸗ des stattfinden. “ Berlin, den 29. Dezember 1872 Königliche General⸗Leoe
Der „Oeffentliche Anzeiger“ der heutigen Nummer des ‚Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ enthält: 1 1
1) Nr. 13 der Vakanzenliste der bei den Behörden in den Provinzen Brandenburg und Pommern durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen;
2) Eine Zusammenstellung der im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“ zur Be⸗ setzung angezeigten gegenwärtig vakanten Stellen.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 29. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Vormittag Se. König⸗ liche Hoheit den Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗ Strelitz, Ritt⸗ meister à la sunite des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments, nahmen im Beisein Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Würt⸗ temberg, kommandirenden Generals des Garde⸗Lorps, sowie des Gouverneurs und des Kommandanten von Berlin militärische Meldungen entgegen und hörten die Vorträge des Kriegs⸗ Ministers, General⸗Lieutenants von Kameke, des Chefs des Mi⸗ litär⸗Kabinets, General⸗Majors von Albedyll, und des Polizei⸗ Präsidenten von Madai. Nach Beendigung der Vorträge empfingen Se. Majestät den Wirklichen Geheimen Rath von Obstfelder in Audienz. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern im Lngusta dospal anwesend. — Beide Kaiserliche Majestäten erschienen gestern im Wohlthätigkeitskonzert in der Singakademie. Bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten den Kronprinzlichen Herrschaften fand gestern Nachmittag von 5 bis 9 Uhr ein größeres Kinder⸗ Ballfest statt. Abends 7 ¾ Uhr besuchte Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit das zum Besten des Oberlin⸗Hauses zu Nowaweß
K.
— Die ungewöhnlichen Umstände, durch welche die gericht⸗ liche Verfolgung des Wirklichen Geheimen Rathes Grafen von Arnim herbeigeführt wurde, haben diplomatische Aktenstücke an die Oeffentlichkeit gebracht, welche zu strenger Geheimhaltung be⸗ stimmt waren. Für die Zulassung der öffentlichen Verhandlung über dieselben war unter andern die Erwägung maßgebend, daß die Hand, welche sse dem Archiv entzogen, voraussichtlich stück⸗ weise und willkürlich daraus mittheilen und bekannt machen würde, wogegen die volle und ganze Kundwerdung allerdings zu andern aber zu minder schwer wiegenden Bedenken An⸗ laß bot. . “ 8 Die Richtigkeit dieser Auffassung findet schon jetzt bezüglich der sekretirten Akten ihre Bestätigung. Das Königliche Stadt⸗ gericht zu Berlin hat bekanntlich eine Reihe von Dokumenten ausgeschieden und der Oeffentlichkeit vorenthalten, weil nach An⸗ sicht des Gerichtshofs von dem Bekanntwerden derselben eine Gefährdung des Friedens zu besorgen sei. Diese Sekretirung und deren Beweggrund dient nun schon einer mehr und mehr um sich greifenden Verdächtigung als Anhalt. 8 — 3 Mit Recht hat das Stadtgericht jene Aktenstücke kirchen⸗ politischen Inhalts sekretirt. Denn mit wenig Ausnahmen handelt es sich dabei nicht um unser, sondern um fremdes Amtsgeheimniß. Dem Inhalte nach hat nichts davon das Licht des Tages zu scheuen. Wenn aber fast alle auswärtigen Regierungen in Folge diesseitiger Anregung und in dem bisher nie getäuschten Vertrauen auf deutsche Diskretion sich in Betreff eines bedeutungsvollen Gegenstandes geäußert haben, wenn her⸗ vorragende Staatsmänner des Auslands aus ihrer berechtigten Zurückhaltung ebenso vertrauensvoll herausgetreten sind, dann wird die Rücksicht diplomatischer Verschwiegenheit unumgänglich. Ohnedies muß der Kredit der Regierung, da eine jede für das Verhalten ihrer Organe verantwortlich ist, darunter leiden, daß einer ihrer vornehmsten Funktionäre vertrauliche Aeußerun⸗ gen fremder Kabinette und Diplomaten, die ihm durch seine Regierung zu seiner amtlichen Information zugänglich gemacht worden, im Reisekoffer mit sich im Lande umherführen, allen Gasthofschancen aussetzen, oder solche Aktenst⸗ h neg einem Advokaten zur Bestellung an e Bankt wernn.n s mit auf den Weg geben konnte! Bank 2,500,000 Dollars gegenüber haftet die deutsche Regierund zufolge bereitet die Re⸗ der, nach bisherigen Erfahrungen zu ärkumpgep⸗gaeceub⸗ nor. tenen Abschriften der konfidentiellen Mütheilungen der — getrieben werden kann.
Die Regierung selbst k vertrauliche S sed dh der Oeffentlichkeit zu übergeben, much tung vfhan 6 b hat, daß sie einen Kaiserlichen Botschafte in solche geheime Mittheilungen im Interesse des Dienstes glaubte einweihen zu können. Soweit es sich um das Intimste das nur Deutschland angeht, handelt, kann Alles an das Lich gezogen werden, ohne unsere auswärtigen Beziehungen zu schädigen, geschweige denn den Frieden zu gefährden. Die Basis zu dem ganzen der Oeffentlichkeit vorenthaltenen Fascikel bildet eine Cirkulardepesche des Reichskanzlers vom 14. Mai 1872, die künftige Papstwahl betreffend; an sie schlossen sich die Rückäußerungen fast sämmtli her andern Regierungen, die dem Botschafter in Paris vermöge seiner amt⸗ lichen Stellung mitgetheilt worden. Die letzteren bleiben, soweit die Macht der Regierung reicht, geheim gehalten; das deutsche Cirkular, worauf dieselben sich beziehen, lautet folgendermaßen
„Vertraulich. Berlin, den 14. Mai 1872.
6 it des X. is llen uns Die Gesundheit des Papstes Pius IX. ist nach a “ mhichten eine durchaus befriedigende und keine Symptome einer baldigen Aenderung darbietende. Ueber kurz oder lang aber muß eine neue Papstwahl immer eintreten; und der Zeitpunkt entzieht sich der menschlichen Berechnung und Vor⸗ aussicht. Die Stellung des Oberhauptes der katholischen Kirche ist für alle Regierungen, innerhalb deren Länder diese Kirche eine anerkannte Stellung hat, von solcher Bedeutung, daß es geboten scheint, sich die Folgen eines Wechsels in der Person des Papstes rechtzeitig zu vergegenwärtigen. Es ist chon früher anerkannt worden, daß die Regierungen, welche katholische Unterthanen haben, dadurch auch ein großes und unmittelbares Interesse an einer Papstwahl haben, sowohl an der zu wählenden Persönlichkeits elbst, als besonders auch daran, daß die Wahl von all den Garantien in formaler und materieller Be⸗ ziehung umgeben sei, welche es den Regierungen möglich machen, sie als eine gültige und allen Zweifel ausschließende auch für sich und den Theil der katholischen Kirche in ihren Ländern anzuerkennen. Denn daß die Regierungen, ehe sie dem durch Wahl konstituirten Souverän, weitgreifende, in vielen Stücken nahe an b grenzende Rechte in ihren Ländern auszuüben, diese faktisch zugestehen, verpflichtet sind, gewissenhaft erwägen, ob sie die Wahl anerkennen können, dar⸗ über scheint mir kein Zweifel sein zu können. Ein Papst, welchem die Gesammtheit oder die Mehrzahl der europäischen Souveräne aus formalen oder materiellen Gründen glaubte die Anerkennung versagen zu müssen, würde so wenig denkbar sein, wie es denkbar ist, daß ein Landesbischof in irgend einem Lande Rechte ausübte, ohne
der berufen ist, so die Souveränetät Rechte
zu
Dauer der Kommissionsverhandlungen die Bestimmungen der
in der Sing⸗Akademie gegebene Konzert. .
“ 8
von der Staatsregierung anerkannt zu sein. Dies galt schon