1874 / 305 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

5) nachstehende vor dem Jahre 1840 ausgeprägte Münzen Kurfürstlich oder Königlich sächsischen Gepräges: ½˖. Thaler⸗ Stücke, ¼13 Thaler⸗Stücke (Sechser), Achtpfenniger, Dreier und Einpfenniger in Silber und Dreier in Kupfer,

6) die in den Jahren 1828 bis 1831 ausgeprägten Ein⸗ hundertkreuzer⸗Stücke und Zehnkreuzer⸗Stücke badischen Gepräges.

Es ist daher vom 1. Januar 1875 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet diese Mün⸗ zen in Zahlung zu nehmen.

„§. 2. Die im Umlaufe befindlichen, im §. 1 bezeichneten Münzen werden in den Monaten Januar, Februar und März 1875 von den durch die Landes⸗Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen dersenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägt haben beziehungsweise in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach dem in dem §. 3 festgesetzten Werthverhältnisse für Rechnung des Deut⸗ Sn Reichs sowohl in Zahlung angenommen, als auch gegen

eichs⸗ beziehungsweise Landesmünzen, jedoch nur in Beträgen von mindestens 12 Pfennigen preußisch oder 3 ½ Kreuzern füd⸗ deutsch gleich 10 Pfennigen Reichsmünze oder in einem Viel⸗ fachen dieses Betrages umgewechselt.

Nach dem 31. März 1875 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen.

§. 3. Die Einlösung der im §. 1 bezeichneten Münzen er⸗ folgi zu dem nachstehend vermerkten festen Werthverhältnisse:

Reeichsmünze je ther Ziffer 1 erwähnten Zweipfennig⸗Stücke 1 1 ebendort aufgeführten Vierpfennig⸗Stücke 3 ½ Zweiheller⸗Stücke kurhessischen Gepräges 1 % Vierheller⸗Stücke 6 3 ½ Achtheller⸗Stücke 8 6 sogenannten Kassen⸗Eindrittel⸗Stücke 15

. Kassen⸗Zweidrittel⸗Stücke) 30

Speziesthaler oder 60 Schillinge 50

12 90

10

5 37 ½ 4 30 2 ½ 18 % 7 ½ 12

7 7

das Zweisechsling⸗Stück 1 8 die ½24 Thaler⸗Stücke sächsischen Gepräges 1¼18 11 9 (Sechser) Achtpfenniger 2 Dreier in Silber und Kupfer sächsischen a6*“] Einpfenniger sächsischen Gepräges . . . . Einhundertkreuzer⸗Stücke badischen Gepräges 2 85 ⁄1 Zehnkreuzer⸗Stücke badischen Gepräges . 28 1 §. 4. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§. 2) findet auf durchlöcherte und anders, als durch den gewöhn⸗ lichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichem auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, den 19. Dezember 1874. Der Reichskanzler. 3 Fürst v. Bismarck. Berlin, den 26. Dezember 1874. g vorstehenden, in dem Reichs⸗ gesetzblatt für 1874 Seite 149 151 publizirten Be⸗ kanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unter den vorauf geführten Bedingungen die nachstehenden Münzen in den Monaten Januar, Februar und März 1875 innerhalb des Preußischen Staates bei den unten bezeichneten Kassen nach dem festgesetzten Werthverhältnisse so⸗ wohl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichs⸗, be⸗ ziehungsweise Landesmünzen, jedoch nur in Beträgen von min⸗ destens 12 Pfennigen preußisch gleich 10 Pfennigen Reichs⸗ 8888 oder in einem Vielfachen dieses Betrages, umgewechselt werden:

1) die auf Grund der Zwölftheilung des ½ Thalerstückes ausgeprägten Zwei⸗ und Vierpfennig⸗Stücke deutschen Gepräges, sowie die Zwei⸗, Vier⸗ und Achtheller⸗Stücke kurhessischen Gepräges

a. in Berlin bei der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern, dem Haupt⸗Steueramt für inländische Gegenstände, dem Haupt⸗Steueramt für ausländische Gegenstände, der Staatsschulden⸗Tilgungskasse und der unter dem Vorsteher der Ministerial⸗, Militär⸗ und Baukommission stehenden Kasse;

b. in den Provinzen bei den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks⸗Hauptkassen in der Provinz Hannover, der Landeskasse in Sigmaringen, den Kreiskassen, den Kassen der Steuerempfänger, den Forstkassen, den Haupt⸗Zoll⸗ und Haupt⸗ Steuerämtern, sowie den Neben⸗Zoll⸗ und den Steuerämtern;

2) die Kassen⸗Eindrittel⸗ und Zweidrittel⸗Stücke hannover⸗ schen Gepräges bei den Bezirks⸗Hauptkassen und den Kassen der Steuerempfänger in der Provinz Hannover,

3) die in der Bekanntmachung aufgeführten Silbermünzen

schleswig⸗holsteinischen Gepräges bei der Regierungs⸗Hauptkasse in Schleswig und den Kassen der Steuerempfänger in der Pro⸗

vinz Schleswig⸗Holstein.

Der Finanz⸗Minister. 1 Camphausen.

der

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bei der Königlichen akademischen Kunstschule zu Berlin und dem damit verbundenen Seminar für Zeichenlehrer sind der Professor Jacobsthal, die Maler Haendler und Schaller, sowie der Bildhauer Goeritz als ordentliche Lehrer angestellt worden.

1 Dem Oberlehrer Künzel am Gymnasium in Brieg ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Den Universitäts⸗Gutspächtern Kray zu Kessin und Riese⸗ beck zu Neuenkirchen ist der Charakter als Königlicher Ober⸗ Amtmann beigelegt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor

Jahre 1872 den Richtern Gehalts⸗Erhöhungen bewilligt,

24. Oktober 1873 ertheilte Patent:

vorzubereiten“ ist nesrehobe⸗

Justiz⸗Ministerium.

Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden.

Das dem L. Crespel und G. Bocquet zu Paris unter dem „auf ein Verfahren, die Rübenzucker⸗Melasse für die Gährung

Der Referendarius Ilse aus Cöln ist auf Grund der be⸗ standenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk des

Bekanntmachung.

und Landwehr⸗

Gemäßheit des Erlasses der Königlichen Ministerien des Krieges und des Innern vom 6. August 1873, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die permanenten Mitglieder der unterzeichneten Kommission zum Behufe der Entscheidung über die Gesuche um einstweilige Zurück⸗ stellung vom Eintritt in den Militärdienst, bei etwa eintretender Mo⸗ bilmachung der Armee, am 7. April k. J. ihre nächste Sitzung halten werden.

Diejenigen, in hiesiger Stadt und deren Weichbild wohnenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes, resp. Ersatzreservisten 1. Klasse, welche einen Grund zur Zurückstellnng nach §. 2 der obengedachten Bestimmungen geltend machen zu können vermeinen, werden daher auf⸗ gefordert, ihre desfallsigen Gesuche unter Angabe ihrer Militärverhält⸗ nisse und der Nummer, unter welcher sie in den Stammlisten des hiesigen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommandos geführt werden, im Laufe des nächsten Monats beim Militär⸗Bureau des hie⸗ sigen Magistrats (Rathhaus, Zimmer 99) anzubringen.

„Hierbei wird ausdrücklich bemerkt, daß die bereits früher berücksichtigten Mannschaften ihre Anträge auf Zurückstellung im Bedarfsfalle zu erneuern

aben.

Die nach dem 31. Januar eingehenden Gesuche können nicht weiter berücksichtigt werden.

Nach dem vorbezeichneten Termine werden die Namen derjenigen Mannschaften, deren Gesuche als begründet erachtet worden sind, durch das „Intelligenz⸗Blatt“ öffentlich bekannt gemacht, weshalb jede be⸗ sondere Bescheidung auf die eingegangenen Gesuche unterbleibt.

Berlin, den 28. Dezember 4.

1 Königliche Kreis⸗Ersatz⸗Kommission.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 30. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Meldung des mit Urlaub hier anwesenden General⸗Adjutanten, General⸗ Lieutenants von Obernitz, entgegen und hörten den Vortrag des Chefs des Geheimen Civil⸗Kabinets, Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern in einer Sitzung des deutschen Central⸗Comités an⸗ wesend. 8

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Bormittags militärische Meldungen entgegen und empfing Nachmittags 4 ½ Uhr den Kaiserlich rufsi⸗ schen Ober⸗Schenk Grafen Potocki. Abends 7 Uhr besuchte Höchstderselbe die Weihnachtsausstellung von Transparentgemäl⸗ den in der Königlichen Akademie.

—) Se. Majestät der Kaiser und König werden am Neujahrstage die Glückwünsche der Generale inklusive derer zur Disposition, sowie auch derjenigen Obersten, welche Stellungen von Generalen bekleiden, und der Commandeure der Leib⸗Regi⸗ menter im hiesigen Königlichen Palais um 12 Uhr entgegen⸗ nehmen, zu welchem Zwecke sich diese Herren 11 ¾ Uhr im Palais versammeln.

Der Anzug bei dieser Feierlichkeit ist Parade⸗Anzug mit Ordensband und mit Schärpe.

Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintretenden⸗ Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von der Schulenburg abzugeben.

1 Bekanntlich wurden durch den Staatshaushaltsetat vom

welche durch den Allerhöchsten Erlaß vom 20. März 1872 in der Weise zur Ausführung gelangten, daß bereits vom 1. Ja⸗ nuar 1872 ab diese Gehalts⸗Erhöhungen den Richtern zu Gute kämen. An dieses Ereigniß knüpft sich ein am 20. November cr. durch das Ober⸗Tribunal endgültig entschiedener Rechtsfall. Der Kreisgerichts⸗Rath N. war am 1. März, also etwa 3 Wochen vor Erlaß der oben erwähnten Kabinets⸗Ordre, in den Pensions⸗ zustand getreten und beanspruchte nach Publikation jenes Er⸗ lasses, daß die Gehaltserhöhungen für die Richter, die bis zum 1. Januar 1872 zurückdatirten, auch ihm zu Gute kämen. Auf die von ihm gegen den Fiskus angestrengte Klage wurde er in zweiter Instanz mit seinem Anspruche zurückgewiesen. In der dagegen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde führte der Kläger aus: Die Bewilligung der Gehalts⸗Erhöhungen sei keine blos that⸗ sächliche ohne Rechtsgrund, wenn den im Dienste befind⸗ lichen Beamten das erhöhte Gehalt schon vom 1. Januar 1872 ab, und nicht erst vom Tage der Publikation des Etats, aus⸗ gezahlt worden sei; denn die fragliche Berechtigung beruhe unter Anderem auf Kapitel 59 Tit. 27 und 28 des Staatshaushalts⸗ Etats pro 1872, und auch die Kabinetsordre vom 20. März 1872 gehe bei ihren Anordnungen ebenfalls nur von diesem Grundsatze aus, da sie sich im Systeme des Etats bewege und also das ganze Jahr des Etats, mithin auch die Monate Januar und Februar zur Voraussetzung habe. Kläger sei in diesen Monaten noch aktiver Beamter gewesen und nehme demnach auch an dem eben er⸗ wähnten Rechte der Beamten Theil. Das Ober⸗Tribunal erklärte jedoch in seinem die Nichtigkeitsbeschwerde zurückweisenden Er⸗ kenntniß diese Ausführung für ungegründet das angegriffene Erkenntniß des Appellations⸗Richters führe mit Recht für seine Annahme an: die Feststellungen des Staatshaushalts⸗ Etats gestatteten dem Justiz⸗Minister die Auf⸗ wendung der bewilligten Mittel, verpflichteten ihn jedoch nicht dazu in der Weise, daß der einzelne Beamte aus der nicht geschehenen Aufwendung der im Haupt⸗Etat bewilligten Mittel einen Anspruch

In der Bestimmungen über Klassifizirung der Reserve⸗ ehr⸗Mannschaften rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerb⸗ lichen Verhältnisse (Beilage 3 zu der Verordnung vom 5. September 1867, betreffend die Organisation der Landwehr⸗Behörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes), sowie in

folgung im Rechtswege auf Grund des Gesetzes vom 24. Mai 1861 vorausgesetzt wird. Der Hauptetatenthalte in Betreff der Gerichte im Kapitel 59 Tit. 27 u. 28 nur die Position: „Besol⸗ dungen 6,269,938 Thlr. u. s. w.“, und es sei klar, daß aus einer solchen Feststellung gar nichts für die Grhaltsklasse folge, zu welcher der Kläger gehörte. Die „Spezialetats aber seien nicht publizirt und hätten auch nur die Bedeutung, die von der Re⸗ gierung im Hauptetat gemachten Anforderungen zu motiviren, und aus ihren Berechnungen würde sich nicht einmal ersehen lassen, welches spezielle Gehalt ein bestimmter Beamter zu er⸗ halten habe. Erst hiermit seien die Ministerien in der Lage, den Besoldungsetat der von ihnen ressortirenden Beamten zu ordnen und festzusetzen, und demgemäß bestimme auch der Allerhöchste Erlaß vom 20. März 1872 über die Regulirung der Gehalte innerhalb der Etats, daß in den Etats die Ge⸗ hälter nach der Gesammtzahl der richterlichen Stellen abgestuft werden und die jetzige Gehaltsvertheilung, so⸗ wie der künftige Eintritt in die neu zu bildenden Gehalts⸗ klassen lediglich nach dem Dienstalter der Richter erfolgen sollen. Hiernach sind also erst nach dem 20. März 1872 die Gehaltsklassen gebildet, und erst nach diesem Tage sollte die jetzige“, d. h. die für das Jahr 1872 zu bewirkende Gehalts⸗ Vertheilung erfolgen, und ist auch erfolgt. Diese Verthei⸗ lung war also unbedingt nothwendig, um die damals bezweckte Verbesserung der Beamtengehälter überhaupt in Wirksamkeit treten zu lossen. Ist dies aber nothwendig, so hat der Kläger aus dem oben angeführten Staatshaushaltsetats⸗Gesetz nnd aus der Kabinetsordre vom 20. März 1872 allein schon vor dieser beregten Abstufung und Vertheilung, also so lange Kläger sich noch im aktiven Dienste befunden hat, noch nicht ein klag⸗ bares Recht auf die in Frage stehende Gehaltserhöhung er⸗ worben gehabt.

Wenn Jemand einer anderen Person ein Darlehn ge⸗ währt, unter der Bedingung, daß der Schuldner, sobald das Darlehn gekündigt wird, die Frist zur Rückzahlung nach bestem Gewissen bestimme, so ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 17. November cr. der Schuldner ver⸗ pflichtet, die Zeit der Rückzahlung zu bestimmen. Macht er von dieser Befugniß binnen einer, nach dem Ermessen des Richters genügenden Zeit keinen Gebrauch, so erlangt hierdurch der Gläubiger ein Klagerecht auf Realisirung seiner Forderung. Die Erfüllung, führt das Ober⸗Tribu⸗ nals⸗Erkenntniß aus, „ist nicht in unbestimmten Aus⸗ drücken nach Möglichkeit oder nach Gelegenheit versprochen. Auch ist die Zeit der Erfüllung nicht der Willkür des Verpflichteten überlassen. Da der Darlehnsgeber sich resp. seinen Erben die Kündigung vorbehalten und die Frist zur Rückzahlung dem Ge⸗ wissen der Verpflichteten überlassen hat, so hat den Letzteren damit allerdings eine gewisse Bestimmung bezüglich der Zeit der Rückzahlung, aber nicht völlige Willkür, eingeräumt werden sollen. Die Klage erscheint deshalb nicht bis zum Tode des Verpflichteten ausgeschlossen. Von der Befugniß, eine Frist zu bestimmen, haben sie keinen Gebrauch gemacht.“

Von der deutschen Expedition zur Beobachtung des Venusdurchganges auf den Auckland⸗Inseln ist dber Melbourne vom 29. Dezember durch „W. T. B.“ die Mit⸗ theilung eingegangen, üaß bei der Beobachtung befriedigende Re⸗ sultate erzielt sind.

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte Königlich bayerischer Ministerial⸗Rath von Riedel ist in Berlin eingetroffen.

Der General⸗Lieutenant von Obernitz, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Com⸗ mandeur der 14. Division, ist mit Urlaub von Düsseldorf hier eingetroffen.

1 Am 29. d. M., Vormittags, verschied im 71. Lebens⸗ jahr der Abppellationsgerichts⸗Präsident Hergenhahn in Wiesbaden.

Die Stadtverordnetenversammlung stellte in ihrer ge⸗ strigen Sitzung den Haushaltsetat der Stadt Berlin für das Jahr 1875 in Einnahme und Ausgabe mit 33,267,646 Mark fest. An Gemeinde⸗Einkommensteuer sind im nächsten vha 8,416,415 Mark öder 80 Prozent der Normalsätze zu er⸗

eben.

Königsberg i. Pr., 29. Dezember. (W. T. B.) Bei der heute Nachmittag stattgehabten Wahl eines Ober⸗Bürger⸗ meisters der Stadt Königsberg wurde der Ober⸗Bürgermeister Selke in Elbing mit 55 von 90 Stimmen gewählt. Die übrigen (35) Stimmen fielen auf den Regierungs⸗Rath Mar⸗

einowsk von hier.

Bayern. München, 28. Dezember. Se. Majestät der König hatte zur gestrigen aus 30 Gedecken bestehenden Hoftafel, welche im Wintergarten der Königlichen Residenz stattfand, die Königin⸗Mutter mit Gefolge, sowie sämmtliche Mitglieder des Königlichen Hauses geladen. Außerdem waren zur Kö⸗ niglichen Tafel die Staats⸗Minister v. Pfretzschner und v. Pranckh, die obersten Hofchargen und die Staatsräthe v. Fischer und v. Eisenhart gezogen. Während der Tafel selbst spielte die Musik des Regimets „König“. Die Abreise Sr. Majestät des Kö⸗ nigs nach Hohenschwangau ist auf morgen Nachmittag festgesetzt. Der neu ernannte päpstliche Nuntius Monsignore Bianchi ist heute hier eingetroffen und im neuen Gesandtschafts⸗ hotel an der Theatinerstraße abgestiegen.

Baden. Karlsruhe, 28. Dezember. Der Großherzog und die Großherzogin gedenken am Dienstag, den 29. De⸗ zember, Vormittags, zum Besuch der Großherzoglichen Familie sich nach Darmstadt zu begeben und Mittwoch, den 30. Dezember, Abends, hierher zurückzukehren.

Hessen. Darmstadr, 29. Dezember. Dem Vernehmen des „Fr. J.“ nach wird der für die Berathung der Kirchen⸗ gesetze gewählte Spezialausschuß am 2. Januar k. J. mit dem Ministerium zu einer Sitzung zusammentreten, um über die in der Ersten Kammer beliebten abweichenden Beschlüsse zu seinen Ge⸗ setzen zu berathen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 27. Dezember. Eine soeben erschienene Verordnung des Kultus⸗ und Justiz⸗ Ministers trifft auf Grund des §. 8 des Volksschulgesetzes dahin Vorsorge, daß denjenigen jugendlichen Strafgefan⸗ genen, welche noch die Schule oder Fortbildungsschule zu be⸗ suchen haben, täglich mindestens eine Stunde Unterricht durch einen Volksschullehrer oder eine sonst dazu geeignete Lehrkraft ertheilt werde. Für jede Stunde soll ein Honorar von ¼ bis 1 Mark gewährt, auch sollen die nöthigen Lokalitäten im Gerichts⸗ gebäude verfügbar gemacht werden; zur stillen geistigen Beschäf⸗

tigung der fraglichen Gefangenen sind den Gefängnissen die er⸗

Karl Heinrich Bauer zu Frankfurt a. M. ist in gleicher Eigenschaft nach Fulda

für sich geltend machen könne, wobei eben die Ver⸗

1

forderlichen Utensilien zu stellen. Für Untersuchungsgefangene

soll die Unterrichtsertheilung nur so weit eintreten, als der Zweck der Untersuchungshaft dadurch nicht gefährdet wird. Die Ver⸗ ordnung empfiehlt auch für solche Gefangene, die zum Schul⸗ besuch nicht mehr verpflichtet sind, „eine anregende, die sittliche Hebung befördernde geistige Beschäftigung.“

Reuß. Greiz, 27. Dezember. Der Fürst und die Fürstin sind heute nach Bückeburg zum Besuche des dortigen Fürstlichen Hofes abgereist. Heute verstarb hier der Fürstliche Leibarzt und Medizinalreferent der Landesregierung, Geheime Medizinal⸗Rath Dr. Hochberger.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 24. Dezember. Be⸗ kanntlich haben die Gemeinden und Private während des Krie⸗ ges vielfältig Lieferungen an die französische Armee gemacht. Die desfallsigen Reklamationen sind von der französischen Re⸗ gierung geprüft und in erheblicher Anzahl als begründet aner⸗ kannt worden. Wie die „Els. Korr.“ hört, wird die Auszah⸗ lung der genehmigten Beträge an die Empfangsberechtigten in den nächsten Monaten durch Vermittelung der deutschen Behör⸗ den erfolgen.

Meber den Fortgang der Arbeiten der gemischten Kom⸗ mission erfährt dieselbe Corr., daß die noch rückständigen Ab⸗ rechnungen wegen der vor und nach dem Kriege vorgeschossenen Pensionen, über die Finanzabschlüsse der Departements des Oberrheins, der Mosel, Meurthe und der Vogesen, sowie in Betreff der departementalen Pensionskassen voraussichtlich bald beendigt sein werden. Die gemischte Kommission wird alsdann sich unmittelbar mit der Vermögens⸗Auseinandersetzung der urch die neue Diözesanabgrenzung getheilten Pfarrbezirke zu beschäftigen haben und damit ihre umfangreichen Arbeiten zum Abschluß bringen.

„— (Straßb. Ztg.) Vorgestern folgte ein großer Zug von hohen Offizieren, darunter Se. Excellenz der Gouverneur, und zahlreiche Mannschaften dem Sarge der barmherzigen Schwester Maria Urbana (vom Niederbronner Mutterhaus), welche im Militärkrankenhaus mit aufopferndster Hingabe thyphuskranke Soldaten gepflegt hatte, bis sie selbst von der tödtlichen Krank⸗ heit ergriffen wurde. Schon in den Feldzügen von 1866 und 1870/71 sowie in verschiedenen Militärspitälern hatte sie sich als Krankenwärterin ausgezeichnet.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. Dezember. Der Erzherzog Kronprinz Rudolf ist gestern nach Wien zurück⸗ ekehrt.

. 8 Die Finanz⸗Kommission des Herrenhauses beantragt in ihrem Bericht: Das Herrenhaus wolle der Kaiser⸗ lichen Verordnung vom 13. Mai 1873, wodurch die Bestimmung des §. 14 der Statuten der privilegirten österreichischen National⸗ bank über die Bedeckung der im Escompte⸗ und Belehnungs⸗ geschäfte ausgegebenen Notensummen aufgehoben worden ist; dann der Kaiserlichen Verordnung vom 11. Oktober 1874, durch welche die soeben erwähnte Kaiserliche Verordnung vom 13. Mai 1873 wieder außer Wirksamkeit gesetzt worden ist, die ver⸗ fassungsmäßige Genehmigung ertheilen. 3

Pest, 28. Dezember. „Pesti Naplo“ meldet: Während der Feiertage wurden Ministerkonferenzen abgehalten. Im ge⸗ strigen Ministerrathe wurden laufende Angelegenheiten erledigt. Seitens der Regierung wird eine Vorlage über Verbesserung der Kreditverhältnisse vorbereitet, entsprechend dem jüngsten Be⸗ schlusse des Unterhauses gelegentlich der Debatte über das Wucher⸗ gesetz. In Folge der Feststellungen des Finanz⸗ und Steueraus⸗ schusses erhielt das Gesammtbudget eine wesentlich veränderte Gestalt. Der Finanz⸗Minister bereitet eine vergleichende Zusam⸗ menstellung vor, welche den Ausgangspunkt weiterer Berathun⸗ gen bilden soll. 3

Am Neujahrstage erfolgt die Enthebung der meisten städti⸗ schen Obergespäne sowie mehrerer Komitats⸗Obergespäne, be⸗ züglich der letzteren auf eigenes Ansuchen.

Das Inkompatibilitätsgesetz wird in der nächsten Reichstagssitzung promulgirt; an der Verzögerung war ein ge⸗ ringfügiger Formfehler Schuld.

Agram, 27. Dezember. In der heutigen Sitzung des Landtags (zu Pest) wurde der Bericht der Verifikations⸗ Kommission vom Hause einstimmig angenommen und dem zu⸗ folge die Wahl des Abgeordneten der Stadt Kreuz Ludwig Baron Ozegovie definitiv verifizirt.

Schweiz. Bern, 26. Dezember. In seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrath mit der Ver⸗ theilung der verschiedenen Departements unter seine Mitglieder für das Jahr 1875 beschäftigt. Das politische De⸗ partement erhielt, wie immer, der Bundes⸗Präsident, als welcher, da der seitherige Bundes⸗Vize⸗Präsident Welti diese Wahl aus⸗ geschlagen, für das nächste Jahr Bundesrath Scherer von Winter⸗ thur (Kanton Zürich) gewählt wurde; ebenso wurde diesem, wie immer üblich, als Stellvertreter der Bundes⸗Vize⸗Präsident bei⸗ gegeben, welchen Posten für das nächste Jahr Bundesrath Borel von Neuenburg einnimmt. Das Militärdepartement wird, entsprechend seinem Wunsche, dem Bundesrath Welti von Zurzach (Kanton Aar⸗ gau) zugetheilt, welcher zum Stellvertreter Bundesrath Ceresole von Vevey (Kanton Waadt) erhielt; dieser erhielt das Justiz⸗ und Polizei⸗Departement und zum Stellvertreter Bundesrath Welti, Bundes⸗Vize⸗Präsident Borel erhielt wieder das Post⸗Departe⸗ ment und zum Stellvertreter Bundesrath Näff von St. Gallen; dieser das Finanz⸗ und Zoll⸗Departement und Bundesrath Knüsel von Luzern zum Stellvertreter; dieser das Departement des Innern und Bundesrath Schenk von Signau (Kanton Bern) zum Stellvertreter und diese endlich das Handels⸗ und Eisen⸗ bahn⸗Departement und Bundes⸗Präsident Scherer zum Stellver⸗ treter. Bundesrath Näff ist das älteste Mitglied des Bundes⸗ raths, Borel das juüngste; dieser ist 39, jener 72 Jahre alt; Knüsel hat das 61. Altersjahr erreicht, Schenk das 51., Welti und Scherer das 49., Ceresole das 42.

Großbritannien und Irland. London, 28. Dezember. In dem Befinden der verwittweten Herzogin von Cam⸗ bridge ist seit Sonnabend Besserung eingetreten. 1

Spanien. (N. A. 3) Derselbe Korrespondent der „In⸗ dependance“, welchem die Details über die in den nördlichen Provinzen im Felde stehende spanische Armee entnommen waren, theilt neuerdings seinem Blatte auch Bemerkungen über die carlistischen Streitkräfte mit. Da er im Hauptquartier zu Logrono verweilt, so mögen die von ihm gemachten Angaben ungefähr die Ansichten des spanischen Generalstabes über die Gegner wiederspiegeln.

Der Korrespondent warnt ganz besonders vor den Uebertreibun⸗ gen, welche in Bezug auf Ausrüstung, Stärke und Zusammensetzung des carlistischen Heeres in Umlauf sind. Das carlistische Heer ist theils durch Zwangsaushebung, theils durch die Freiwilligen gebildet worden. Erstere hat man in den nicht baskischen Landestheilen prak⸗ tizirt, um die Asturier und Castiliauer unter die Fahnen des Präten⸗ denten zu zwingen. In Navarra sind dagegen aus der Mitte der Bevölke⸗

rung selbst 12 Bataillone und zahlreiche Banden gebildet worden, welche Letztere die Verbindungen, das Nachrichtenwesen u. s. w be⸗ sorgen. Diese zwölf navarresischen Bataillone haben im Laufe des Bürgerkrieges schon oft ihre Führer gewechselt. Guipuzcoa hat zehn, Biscava eilf und Alava acht, theils durch Zwangsaushebung, theils durch Freiwillige formirte Bataillone geliefert. Unter diesen „Ba⸗ taillonen“ sind indeß keineswegs regulär abgetheilte und formirte taktische Körper, wie bei den europäischen Heeren, zu verstehen. Sie erreichen bisweilen die Stärke von 1000 Mann, wenn sie einen bedeutenden oder populären Führer an der Spitze haben, und sinken im anderen Falle wieder bis zu 500 Mann und dar⸗ unter herab. Elio hat sein Möglichstes aufgeboten, diese Ba⸗ taillone durch neue Aushebungen auf einen regelmäßigen Kriegs⸗ fuß zu bringen, aber die Provinzialdeputationen sowohl wie die Alkalden haben erklärt, daß das Land nicht mehr zu leisten vermöge. Neben diesen 41 navarresischen und baskischen Bataillonen bestehen 4 castilianische und 3 asturische, welche sich bisher ziemlich gut geschla⸗ gen haben. Einzelne dieser Bataillone sind mit neuen Waffen und Uniformen ausgerüstet, andere gehen in Lumpen einher, und einzelne Ortschaften, wie Galdacano und Orduna, hatten Gelegenheit, sich von dem bedauernswerthen Aussehen verschiedener carlistischer Bataillone zu überzeugen. Im Uebrigen variiren die Kostüme je nach den Pro⸗ vinzen. Am meisten beklagen die Carlisten sich über ihre Bataillons⸗ und Compagnie⸗Offiziere, auch die Unteroffiziere taugen nicht viel, und die Einübung und Disziplinirung der Massen ist für die Führer äußerst schwierig. Der ganze Unterricht der Mehrzahl der carlistischen Soldaten besteht in den elementarsten Uebungen in der Handhabung der Waffen und dem Schießen nach Kommando. Dagegen werden sie viel im Aufwerfen von Laufgräben, ihrer hauptsächlichsten Stütze, geübt. Die Bajonetangriffe werden von ihnen aus Instinkt oder aus Fanatismus unternommen, denn nach ihrem eigenen Geständniß besitzen sie nicht die geringste Kenntniß vom Fechten mit dieser Waffe.

1 carlistische Kavallerie ist nur sehr schwach und rekrutirt sich aus navarresischen Deserteuren. Sie ist ziemlich gut beritten und trägt die blaue Uniform und rothen Hosen der Pavia⸗Husaren der regulä en Armee. Die carlistische Artillerie ist im Allgemeinen das Gegentheil von dem, wofür sie gehalten wird. Sie besteht aus vier verschiedenen Kategorien von Geschützen. Erstlich solche, welche die Carlisten selbst in Vera und Azpeitia fabrizirt haben. Die gegen Bilbao verwendeten Mörser zersprangen unter den Händen der Bedienung. Ferner haben sie einige alte Kanonen in Bis⸗ caya ausgegraben, oder in einigen Städten fortgenommen, wo die selben als Zierrath aufgestellt waren. Endlich sind in England und Deutschland Geschütze angekauft worden, welche von den dortigen Re⸗ gierungen refusirt wurden. Außerdem besitzen die Carlisten an Withworthgeschützen sechs Feldstücke und vier vor Irun verwendete große Positionsgeschütze. Hauptsächlich gebricht es ihrer Artillerie an Mauleseln und ausgebildeter Bedienungsmaunschaft. Sobald die von England mit den Geschützen gekommene Munikion verbraucht ist, können sie dieselben nicht verwenden, da die eigenen Fabriken nicht im Stande sind, diese Munition zu ersetzen. Den Regierungstruppen haben sie bei Cuenca und Moya vier Kruppsche Kanonen abgenommen, und auf gleichem Wege kam die Prätendentenarmee auch in den Besitz von acht kleinen Berghaubitzen alten Musters. Diese Artillerie untersteht der Leitung einiger tüchtiger und fremder Offiziere und ist bei den Belagerungen vorzüglich verwendet worden, ist aber für die Ver⸗ wendung als Feldartillerie weder ausgerüstet noch zusammengesetzt. Der Korrespondent schätzt die „regulären“ Kräfte der Carlisten auf einige dreißigtausend Mann. 1—

Das carlistische Organ „Cuartel real“ bringt die Mit⸗ theilung, daß Espartero am 21. d. M. gestorben ist.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. De⸗ zember. (W. T. B.) Die vom Kaiser eingesetzte ministerielle Kommission wird demnächst ihren Bericht in Betreff der höheren Lehranstalten erstatten. Gutem Vernehmen nach wird die⸗ selbe eine Revision der Statuten der gedachten Lehranstalten empfehlen, welche auch vom Unterrichts⸗Minister besonders befür⸗ wortet wurde. Die Ankunft des diesseitigen Botschafters in London, Grafen Schuwalom, der im Laufe des Januar zu kurzem Aufenthalte erwartet wurde, steht erst im April k. J. bevor.

Amerika. Per Kabel wird aus New⸗York vom 26. d. gemeldet: Das Wahlamt von Louisiana hat angezeigt, daß die Republikaner eine Majorität von zwei im Repräsentantenhause des Staates haben. Die durch die beanstandeten Wahlberichte verursachte Aufregung nimmt zu.

Ein Telegramm aus Ottawa vom 25. d. M. meldet, daß auf den Vorschlag des britischen Ministers für die Kolonien, Lords Carnarvon, eine Lösung der streitigen Fragen zwischen der Regierung des Dominion und der von Britisch⸗Columbia be⸗ wirkt worden ist. Die Punkte dieser Uebereinkunft umfassen die unverzügliche Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Esquimault und Nanaimo, einer Telegraphenleitung und einer Wagenstraße auf dem Festlande, welch letztere sobald als möglich durch eine Eisenbahn ersetzt werden soll. Die jährliche Ausgabe für diese Zwecke ist auf 2,000,000 Dollars veranschlagt. Die Eisenbahn soll gegen Ende von 1890 vom Superior⸗See bis zum Stillen Ocean fertig gestellt werden.

Die Cuba betreffende Stelle in der nunmehr im Wortlaute vorliegenden Botschaft des Präsidenten Grant lautet:

„Der bedauernswerthe Kampf auf Cuba dauert ohne irgend welche markirte Aenderung in den relativen Vortheilen der streitenden Parteien fort; die Insurrektion nimmt ihren Fortgang, aber Spanien hat kein Uebergewicht gewonnen. Sechs Jahre des Kampfes geben der Insurrektion eine Bedeutung, die nicht g⸗leugnet werden kann. Ihre Dauer, die Hartnäckigkeit ihrer Anhänger, und ebens die Abwesenheit einer manifestirten Macht sie zu bewältigen auf Seiten Spaniens, können nicht bestritten werden und dürften einige positive Schritte Seitens anderer Mächte zur gebieterischen Nothwendigkeit (a matter of self-necessity) machen. Ich hatte zu⸗ versichtlich gehofft, um diese Zeit das Arrangement einiger der wich⸗ tigen zwischen dieser Regierung und derjenigen Spaniens schwebenden Fragen ankündigen zu können; aber die Verhandlungen sind in die Länge gezogen worden. Die unglücklichen inneren Spaltungen Spaniens fordern unsere tiefe Sympathie heraus und müssen vielleicht als Ur⸗ sache einiger Aufschiebung acceptirt werden. Eine frühzeitige, wenig⸗ stens theilweise Regulirung der Fragen zwischen den Regierungen wird erhofft. Auf die Resultate der augenblicklich schwebenden Verhand⸗ lungen wartend, verschiebe ich vorläufig eine weitere und ausführlichere Mittheilung über die Beziehungen dieses Landes zu Spanien.“

Afrika. Wie die „Opinione“ meldet, ist der dirigirende Ab⸗ theilungschef im Justiz⸗Ministerium, Cav. Guiseppe Haimann, in derselben Eigenschaft in dem ägyptischen Staatsdienste angestellt worden. Diese Wahl ist auf den Vorschlag des italienischen Ministers Siegelbewahrers erfolgt, der vom ägyptischen Justiz⸗ Minister ersucht worden war, ihm einen tüchtigen, erprobten italienischen Beamten für diesen Posten vorzuschlagen.

Aus der Capstadt wird unterm 5. d. M. gemeldet: Präsident Baughers begiebt sich nach Europa, um eine Anleihe von 300,000 Lstr. für eine Eisenbahn von Delagoa nach Nachenberg aufzunehmen. Dem „Natal Mercury“ zufolge ist für den Bau der Natal⸗Eisenbahn eine Subsidie, bestehend aus 50,000 Lstr. und 500,000 Morgen Landes, angeboten worden.

Australien. Das Parlament von Victoria wurde

Verwaltung“ 26. Dezember 1874. Ausführung des Additional⸗Fahrpost⸗Vertrages mit Belgien vom 22. November 1874. Taxe für Drucksachen und im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn. er. fälischen Eisenbahn.

Nr. 94 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ hat folgenden Inhalt: Generalverfügungen: Vom

Vom 25. Dezem⸗ Ermittelungen über die frachtpflichtigen Packete auf der west⸗

Reichstags⸗Angelegenheiten.

In einer Sitzung des Reichstags wurde kürzlich von dem Abg. v. Schulte zur Sprache gebracht, daß die Legitimations⸗ karten der Reichstags⸗Abgeordneten zur freien Fahrt auf den deutschen Eisenbahnen auf einigen Bahnen abgestem⸗ pelt, auf anderen abgenommen und erst auf einer der folgenden Sta⸗ tionen zurückgegeben würden, obwohl auf der Rückseite der Karten ausdrücklich vermerkt sei, daß nur die Vorzeigung derselben verlangt werden könne. Es wurde hieran der Wunsch geknüpft, daß das Fahr⸗ personal veranlaßt werden möge, sich mit der Vorzeigung der Karte zu begnügen. Der preußische Handels⸗Minister hat nun, wie die „N. A. Ztg.“ mittheilt, die unterstehenden Eisenbahndirektionen und Kommissariate beauftragt, die Fahr⸗ und Revisionsbeamten unverzüg⸗ lich mit Anweisung dahin zu versehen, daß sich dieselben bei Aus⸗ übung der Billetkontrole mit der Vorzeigung derartiger Karten be⸗ gnügen.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Nach dem nunmehr vorliegenden amtlichen Resultat der am 28. d. M. stattgehabten Ersatzwahl zum Abgeordnetenhause für den 9. hannoverischen Wahlkreis Ehrenburg⸗Diepholz wurden für den gewählten Kandidaten der nationalliberalen Partei, Rechts⸗ anwalt Dr. Plate zu Diepholz 86 Stimmen abgegeben. Der frei⸗ konservative Gegenkandidat, Kreishauptmann Denicke in Diepholz, erhielt 77 Stimmen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Dem eordentlichen Professor der Physik an der Universität Heidelberg, Geheimen Rath Dr. Gustav Kirchhoff, ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem badischen Staatsdienste ertheilt worden.

Der Glockengießer Hamm zu Frankenthal hat dieser Tage dem Vorsitzenden des Central⸗Dombauvereins die Mittheilung zu⸗ kommen lassen, daß sich das Aufziehen der Kaiserglocke an das für sie bestimmte Gerüst wegen der kurzen Tage und des ungünstigen Wetters ctwas verzögert habe. Nunmehr habe die Glocke ihre Stelle eingenommen; das Riesenwerk sei, so viel er beurtheilen könne, auch in Bezug auf den Ton vollständig gelungen, und es werde die Kom⸗ mission zur Prüfung der Glocke erwartet.

Die so beträchtliches historisches und ethnologisches Interesse be⸗ sitzende Sammlung antiker Kuriositäten, die Dr. Leitner, der bekannte deutsche Gelehrte, jüngst aus Indien mitbrachte, und die in Wien wie in London öffentlich ausgestellt gewesen ist, soll nun, Londoner Blättern zufolge, in den Besitz der India Office (Ministerium für Indien) übergehen.

Ezra Cornell, Gründer der freien Universität, welche seinen Namen trägt, einer der gemeinnützigsten Bürger des Staates New⸗ York, ist am 9. ds. im Alter von 67 Jahren gestorben. Dem Unter⸗ nehmungsgeist des Verstorbenen ist auch die Ausdehnung des Telegraphensystems in den Vereinigten Staaten zu verdanken. Im Jahre 1844 baute er die erste Teleg aphen⸗Linie zwischen Baltimore und Washington, dann die Linien zwischen Philadelphia und New⸗ York, New⸗York und Albany und verschiedene andere.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

In der Eisenbahntariffrage hat der ständige Aus⸗ schuß des Deutschen Landwirthschaftsraths folgende Er⸗ klärung veröffentlicht: 88

Nach übereinstimmenden Mittheilungen hat der Reichskanzler Fürst Bismarck dem Bundesrathe unter Motivirung durch eine Druck⸗ schrift des Reichs⸗Eisenbahnamtes vorgeschlagen:

1) die durch den Bundesrathsbeschluß vom 11. Juni herbei⸗ geführte Eisenbahntarif⸗Erhöhung von durchschnittlich 20 % nur vor⸗ behaltlich einer durchgreifenden Reform des Eisenbahntarifs und Be⸗ triebswesens lediglich interimistisch fortbestehen zu lassen und zwar unter folgenden Beschränkungen: a. daß hinfort neben den von der Tariferhöhung ausgeschlossenen Gegenständen, nämlich Getreide, senfrüchte, Kartoffeln, Salz, Mehl und Mühlenfabrikate, fernerweitig ausgeschlessen bleiben und also zu den Sätzen befördert werden, welche vor dem 1. August bestanden: Düngungsmittel, Futtermittel, Holz, Vieh, sowie Zucker und Spiritus als landwirthschaftliche Produkte, Kohlen, Koks, Erze, Steine, Roheisen; b. daß die Tariferhöhung, soweit sie Platz greift, nur bis zu höchstens 20 % erfolgen dark;

2) baldmöglichst ein der Reichsverfassung entsprechendes einheit⸗ liches und einfaches Tarifsystem nach vorheriger eingehender Enquete durch geeignete Vertreter der Landwirehschaft, der Industrie, des Handels und der Eisenbahnen definitiv einzuführen.

Wir, der unterzeichnete Ausschuß des Deutschen Landwirthschafts⸗ rathes erklären hiermit, im weiteren Verfolg der Anträge und Reso⸗ lutionen des Deutschen Landwirthschaftsrathes vom Oktober d. J., unsere volle Zustimmung zu diesen Vorschlägen, welche wir als ent⸗ sprechend dem Geiste der Reichsverfassung und den Bedürfnissen de Deutschen Landwirthschaft wie aller Konsumenten anerkennen. Gegen über einem etwaigen Widerstande der einseitigen Eisenbahn⸗Interessen, getragen, sei es ven den Verwaltungen der Privatbahnen, sei es vo fiskalischen Bestrebungen der Einzel⸗Regierungen, fordern wir Fisheh Berufsgenossen auf, energisch und mit allen zulässigen Mitteln, auch in den Landesvertretungen der Einzelstaaten ihren ganzen Einfluß geltend zu machen und die, den nationalen Gesammt⸗Interessen ent⸗ sprechende Eisenbahn⸗Politik, wie sie sich in obigen Vorschlägen kund giebt, kräftigst zu unterstützen. (Unterschriften.)

Berlin, den 23. Dezember 1874. 8

Fehrmanns elastischer Zug⸗Apparat (sogenannter Pferde⸗ Schoner) ist in neuester Zeit auch von dem Königlich bayerischen Pro⸗ fessor Braungart auf dem Staatsgut „Weihenstephan⸗“ hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit untersucht worden. Dabei wurde konstatirt, daß selbst bei einer von 200 auf 700 Pfund gesteigerten Mehr⸗ belastung der Zugstab sich verlängerte, also die Elastizität des Ap⸗ parats nicht schwächte. Die übrigen Vorzüge des Apparats sind eben⸗ falls von dem Prof. Braungart anerkannt worden.

Gewerbe und Handel.

Wie wir bereits mitgetheilt, erfährt der Courszettel der Berliner Börse vom 2. Januar ab eine erhebliche Umgestaltung in Folge Einführung der neuen Reichswährung. Unseren diesbezüglichen Achnahen lassen wir heut eine vollständige Zusammenstellung der be⸗ vorstehenden Aenderungen folgen und rathen unseren Lesern, sich diese Darstellung zum Verständnisse der neuen Notirungen aufzubewahren:

1) Saͤmmtliche Papiere, deren Notiz jetzt „peor cent lautet, werden „per cent“ notirt. Sämmtliche Papiere, welche jetzt „per Stück“ zur Notiz gelangen, werden in „Rmk. per Stück“ notirt. Sämmtliche Papiere, welche jetzt „per Stück, aber nicht in Rthlr., sondern in fremder Valuta“ notirt werden G. B. Lombard, 3proz. Prioritäten), behalten diese Notiz bei; nur italienische Tabaksaktien und türkische 400⸗Francs⸗Loose werden in „Rmk. per Stück“ notirt (Stückzinsen vom eingezahlten Kapital à 100 Francs = 80 Rmk.)

2) An Stelle der jetzt üblichen Bruchziffern treten zweistellige Dezimalbrüche, und zwar nur solche, deren zweite Ziffer 5 oder 0 lautet. Eine Abweichung tritt nur beim Wechselcours von London, sowie bei den Notirungen der Goldsorten insofern ein, als die ge⸗

legramm aus Melbourne vom 24 prorogirt.

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nannten Course auch in dreistelligen Dezimalbrüchen notiren;