holung. Oben im Rahmen befindet sich ein Schild mit der Irschrift: „Ein Hundert Mark“, unten in Dia⸗ mantschrift die Strafandrohung: Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nach⸗ gemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. Die Rückseite zeigt auf guillochirtem Untergrund
1) in der Mitte in einem breiten Rahmen zwei knieende ge⸗
flügelte Knaben, welche einen Kranz Füen dessen In⸗ Mark
neres eine Rosette mit der Inschrift: e. bildet, Uar.
2) links und rechts die Strafandrohung in dreimaliger Wiederholung,
3) oben den Stempel und die Unterschriften der König⸗ lichen Immediat⸗Kommission zur Kontrolirung der Bank⸗ noten,
4) unten das Wort „Ausgefertigt”“ und den Namen des ausfertigenden Beamten, sowie zweimal die Nummer mit der Litera (a. b. c. d.)
Bekanntmachung. . Dem Markscheider⸗Kandidaten Berthold Kitzel ist die Kon⸗ zession zum Betriebe des Markscheidergewerbes von uns ertheilt wor⸗ . Derselbe wird seinen Wohnsitz in Tarnowitz nehm Breslau, den 23 Dezember 1874. 2 Königliches Ober⸗Bergamt.
Die heute ausgegebene Nr. 1 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Anhalt⸗Dessauische Landrentenbriefe. Badische Eisenvahn⸗Anlehen de 1842 und 1866. Badische 3 ½ proz. Rentenscheine. Barletta Prämien⸗Anleihe. Belgische Kommunal⸗Kredit⸗Loose de 1861. Berliner Aktien⸗Societäts⸗ Brauerei, Prioritäts⸗Obligationen. Frankfurt⸗Hanauer Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen de 1858. Görlitzer Aktien⸗ Brauer⸗ei, Prioritäts⸗Obligationen. Italienische Staatsschulden⸗ Obligationen der Cuneo⸗Eisenbahn, der Genua⸗Voltri⸗Eisenbahn, der Maremmen⸗Eisenbahn, der Società Canale Cavour. Oester⸗ reich⸗Schlesische Boden⸗Kredit⸗Anstalt⸗Pfandbriefe. Preu⸗ ßische Bodenkredit⸗Aktien⸗Bank, Hypothekenbrieff. Reggio Prämien⸗Anleihe de 1870. Russische Central⸗Bodenkredit⸗ Pfandbriefe. Schlesische Kredit⸗Institut⸗Pfandbriefe Litt. B. à 3 ½ pCt. Schweizer Westbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen. Stuhl⸗ weissenburg⸗Raab⸗Grazer Prämien⸗Antheilscheine. Stuttgarter Allgemeine Renten⸗Anstalt, Pfandbriefe. Tür⸗ kische Anleihe de 1860. Vereinigte südösterreichische lom⸗ g und centralitalienische Eisenbahn⸗Obligationen und
en.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, S. W., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (2 ½ Sgr.)
Nichtamtliches. 8 Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. Januar. Se. Maäjestät der Kaiser und König empfingen gestern — als am Neujahrstage im Beisein Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin um 9 ½ Uhr Vormittags die Gratulationen des Königlichen Hofes und um 9 „¾H die der Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses. Um 10 ¼ Uhr begaben Se. Majestät Sich zum Gottes⸗ dienst in den Dom. b Um 12 Uhr fand der Empfang der Generalität statt; der General⸗Feldmarschall Graf von Wrangel hielt folgende An⸗ sprache an Se. Majestät: „Ew. Kaiserliche Königliche Majestät! Heute am Neujahrstage ee. wir vereint zum Allmächtigen, Er wolle Ew. Majestät auch eernerhin in voller Lebensfrische und Thatkraft zum Heil und Segen voß Deutschland bis in die fernsten, fernsten Zeiten gnädiglich er⸗ halten.“ Darauf antworteten Se. Majestät der Kaiser und König Folgendes: „Ich danke Ihnen für die Wünsche, welche Sie und im Namen der Armee für Mich ausgesprochen, und gebe sie aus vollem Herzen den hier Versammelten besonders demüthig dankbar dafür zurück, daß der Allmächtige Mich im Laufe des verflossenen Jahres wieder so weit gestärkt, Meinem schweren Berufe und auch dem Theile Meiner Pflichten, welche Sie, meine Herren, repräsentiren, mit voller Hingabe genügen zu können.“ Um 12 ½ Uhr nahmen Se. Majestät die Rapporte der Leib⸗ Regimenter entgegen, und um 1 Uhr wurden die hiesigen Fürst⸗ ichkeiten von beiden Majestäten gemeinschaftlich empfangen. Um 1 ½ Uhr hatten die Staats⸗Minister die Ehre des Empfanges bei Sr. Majestät und um 2 Uhr die Botschafter von Oesterreich, Frankreich und der Türkei. Heute hörten Se. Majestät der Kaiser und König die Vor⸗ träge des Militär⸗ und des Civil⸗Kabinets, nahmem die Mel⸗ dung des Generals der Infanterie von Bose entgegen und fingen die Deputation der Salzwirkerbrüderschaft aus dem I zu Halle.
8 — Beide Kaiserliche Majestäten empfingen gestern die Glückwünsche der Hofstaaten und der Königlichen Familie, wohnten dem Gottesdienste in Dom bei und nahmen später die Glückwünsche der hier anwesenden Fürsftlichkeiten entgegen. — Das Familiendiner fand im Königlichen Palais bei den Kaiserlichen Majestäten statt. — Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin haben übernommen die Königlichen Kammerherren Graf Perponcher und Freiherr von Tettau.
— Se. Kaiserliche und Köͤnigliche Soheit der Kronprinz empfing am vergangenen Donnerstag Vormittags den General⸗Lieutenant Prinz Kraft zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, Com⸗ mandeur der 12. Division. Abends 6 Uhr besuchte Höchstderselbe mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Hein⸗ rich, sowie der Prinzessin Charlotte und den Prinzen Ernst und Friedrich von Meiningen die liturgische Abendandacht im Dom. Zum Thee begaben Sich die Kronprinzlichen Herrschaften Abends 9 Uhr zu Ihren Majestäten.
lichen
1114X“
Gestern früh um 9 ½ Uhr und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Höchstihren sämmtlichen Kin⸗ dern und den Beiden jungen Prinzen von Sachsen⸗Meiningen zur Neujahrsgratulation in das Palais Sr. Majestät. Später wohnten Höchstdieselben dem Gottesdienste im Dom sbei. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz war um 12 Uhr Mittags bei der Gratu⸗ lation der Generale wieder im Kaiferlichen Palais anwesend, empfing darauf den General⸗Lieutenant und General⸗Adjutanten von Obernitz, Commandeur der 14. Division, und fuhr von 2 Uhr ab bei den am hiesigen Hofe akkreditirten Botschaftern, dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck und den Feldmarschällen Grafvon Wrangel, Graf von Moltke und Freiherrn von Manteuffel vor.
Um 5 Uhr nahmen Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Kron⸗ prinz und die Kronprinzessin mit Sr. Könige. Hoheit dem Prin⸗ zen Wilhelm am Familiendiner bei Ihren Majestäten Theil und besuchten Abends mit den älteren Kindern und den Beiden Prin⸗ zen von Meiningen die Vorstellung im Opernhause.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung am 21. v. M. u. J. das von den Ausschüssen I. und V. vorgelegte Bahn⸗ polizei⸗Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands sowie die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands mit einigen Abänderungen genehmigt.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— In dem abgelaufenen Geschäftsjahre 1874, namentlich in den ersten und letzten Monaten, ist, verglichen mit dem Vorjahre, die Zahl der bei dem Bundesamt für das Heimathwesen eingegangenen Spruchsachen zurückgegangen. Die Abnahme trifft die zwischen Armenverbänden desselben Bundesstaates anhängigen (territorialen) Streitsachen, welche sich von 428 auf 338 vermin⸗ dert haben, während die Zahl der interterritorialen Sachen von 53 auf 66 gestiegen ist. Im Ganzen sind in dem verflossenen Geschäftsjahr 404 Spruchsachen gegen 481 im Vorjahr einge⸗ gangen. Von den im Jahre 1871 eingegangenen 404 und den aus dem Vorjahre übernommenen 36, zusammen 440 Spruch⸗ sachen, sind erledigt: durch Zurücknahme der Berufung 11, durch Abgabe an die zuständige Landec⸗Spruchbehörde 1, durch Er⸗ kenntniß oder Beweisresolut in 33 Sitzungen 408. Unerledigt am Jahresschlusse waren 20. Die zu erledigenden Spruchsachen vertheilen sich auf die einzelnen Bundesstaaten wie folgt:
In den interterritorialen Sachen hatten in erster Instanz ent⸗ schieden: 1) preußische und lauenburgische Behörden 38, 2) König⸗ lich sächsische Behörden 3, 3) Großherzoglich hessische Behörden 2, 4) Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Behörden 3, 5) Groß⸗ herzoglich sachsen⸗weinarische Behörden 3, 6) Herzoglich braun⸗ schweigische Behörden 2, 7) Herzoglich sachsen⸗meiningensche Be⸗ hörden 1, 8) Herzoglich sachsen⸗altenburgische Behörden 2, 9) Herzoglich sachsen⸗koburg⸗gothaische Behörden 3, 10) Herzoglich anhalt⸗dessauische Behörden 3, 11) Fürstlich schwarzburg⸗sonders⸗ hausensche Behörden 2, 12) Fürstlich schwarzburg⸗rudolstädtische Behörden 1, 13) Fürstlich waldeck⸗ und pyrmontsche Behörden 1, 14) Fürstlich reußische jüngere Linie (Gera) Behörden 3, 15) Fürstlich lippe⸗detmoldsche Behörden 2.
In den Landessachen hatten in erster Instanz entschieden: IJ. Preußische und lauenburgische Behörden: 1) ostpreußische De⸗ putation 13, 2) westpreußische Deputation 19, 3) brandenbur⸗ gische Deputation 25, 4) pommersche Deputation 19, 5) posensche Deputation 51, 6) schlesische Deputation 12, 7) fächsische Depu⸗ tation 9, 8) schleswig⸗holsteinische Deputation 19, 9) hanno⸗ versche Deputation 24, 10) westfälische Deputation 23, 11) hes⸗ sische Deputation 11, 12) nassauische Deputation 8, 13) rhei⸗ nische Deputation 14, 14) lauenburgische Deputation 2, 15) Ver⸗ waltungsgericht Königsberg 15, 16) Danzig 1, 17) Marienwer⸗ der 14, 18) Gumbinnen 9, 19) Potsdam 9, 20) Frankfurt a. O. 8, 21) Stettin 16, 22) Stralsund 5, 23) Cöslin 8, 24) Breslau 13, 25) Liegnitz 8, 26) Oppeln 1, 27) Merseburg 1; II. Groß⸗ herzoglich hessischer Administrations⸗Justizhof 8; III. Großherzog⸗ lich sächsischer Bezirksausschuß des ersten Verwaltungsbezirks in Weimar 4; IV. Fürstlich schwarzburgische Deputation für das Heimathwesen zu Rudolstadt 1; V. Senats⸗Kommission zu Lübeck 1.
— Ueber die Rechtsfrage, ob nach der Verfassung des Deutschen Reichs ein Mitglied des Reichstages wäh⸗ rend der Sitzungsperiode ohne Zustimmung des Hauses zur Verbüßung einer rechtskräftig erkannten Strafe verhaftet werden könne, veröffentlicht das Justiz⸗ Ministerialblatt in Veranlassung eines ein neuester Zeit vorge⸗ kommenen Falles einen Artikel darüber, wie die gleiche Frage in demjenigen Lande, welches am längsten parlamentarische Ein⸗ richtungen besitzt, und über die Freiheiten derselben am eifersüch⸗ tigsten wacht, staatsrechtlich beurtheilt wird. Derselbe lautet in seinem I. Abschnitt:
In England besteht ein Privilegium der Parlamentsmitglieder, welches die Verhaftung derselben wegen einer rechtskräftig erkannten Kriminalstrafe von dem Beschlusse des Parlaments abhängig machte, nicht.
Sie besitzen dort nicht einmal das Privilegium auf Freiheit von Untersuchungshaft.
Die Zeugnisse für diesen Satz finden sich in denjenigen Schriften, die als Autoritäten über Englisches Staatsrecht gelten, ohne alle
Einschränkung niedergelegt, und es wird für den vorliegenden Zweck
genügen, einige dieser Zeugnisse hier wiederzugeben.
Stephen in seinem Newm-Commentaries sagt darüber: Tom II. S. 370: Das Privilegium der Parlamentsmitglieder gegen Verhaftung be⸗ schränkt sich auf Civilfälle, d. h. auf die Schuldhaft,
und er läßt dann zur Erhärtung des aufgestellten Satzes das Zeug⸗ niß von Blackstone folgen, der sich dahin ausspricht:
Das Privilegium der Freiheit seiner Mitglieder von Haft ist vom Parlamente gewöhnlich nur mit der Beschränkung des Aus⸗ schlusses der einer Kriminalklage unterliegenden Fälle — indictables crimes — in Anspruch genommen worden, oder, wie man es oft ausgedrückt hat, mit Ausschluß der Fälle von treason, felony und breach of peace; ja es fehlt nicht an Beispielen, daß diese privi⸗ legirten Personen wegen geringfügiger Kriminalvergehen (misde- meanor) mitten in einer Session verurtheilt und verhaftet worden sind, — ein Verfahren, welches später die Gutheißung und Billigung des Parlaments gefunden hat.
Es darf hinzuzefügt werden, daß beide Häuser erklärt haben:
im Falle der Abfassung und Veröffentlichung aufrührerischer Pasquille finde das Privilegium nicht statt
Die Häuser des Parlaments haben jedoch Anspruch darauf, über die Verhaftung eines seiner er und die Gründe seiner Verhaftung sofortige Anzeige zu erhalken.
So weit Stephen in Verbindung mit Blackstone, wobei zum Verständnisse der gebrauchten Terminologie daran zu erinnern ist, daß nach englischem Rechte in die Kategorie der „Indictables crimes“ nicht aur schwere Verbrechen „treason, felony“, sondern auch leichtere Vergehen — misdemeanorz — gehören, und daß unter den Begriff der „breach of peace“ selbst ganz geringfügige Gesetzesverle zungen subsumirt werden.
Ein anderer Schriftsteller, Bowyer, drückt sich in seinem Werke: Constitutional Law 1846 S. 84 über die Frage wie folgt aus:
egaben Sich Ihre Kaiser⸗
„Die Mitglieder des Ober⸗ und Unterhauses sind von der Haft 8 befreit; ihr Privilegium erstreckt sich aber nicht auf treason, fesony and breach ff. the peace“. 8
May, zur Zeit vielleicht die erste Autorität über Fragen parla mentarischer Rechte und Gebräuche, äußert sich in seinem Werke: „Law and Practice of Parliament 3. Ausgabe, S. 131 ff. über die vorliegende Frage wie folgt: 1
„ Das Privilegium der Haftfreiheit ist immer auf Civil⸗
fälle beschränkt gewesen und man hat es nie in die Verwaltung
der Kriminaljustiz störend eingreifen lassen.“
„Er führt darauf verschiedene Fälle an, wo theils die Gerichte theils die Häuser anerkannten, daß das Privilegium sich nicht auf Kriminalvergehen erstrecke, indem er mit einem Citat aus dem Be⸗ richt des Privilegienausschusses des Unterhauses von 1831 schließt, worin es wörtlich heißt:
„Seit dem Fall von Wilkes, 1763, hat man es allgemein als feststehend betrachtet, daß das Privilegium bei einem Kriminalver⸗ brechen, indictable offence, nicht in Anspruch genommen wer⸗ den kann.“
Er fährt dang fort:
„Nach diesen allgemeinen Bemerkungen über das Recht des Parlaments wird ein einziger Fall genügen, um zu zeigen, wie wenig Schutz in Kriminalfällen das Privilegium praktisch gewährt. Im Jahre 1815 wurde das Unterhausmitglied Lord Cochrane wegen eines Komplots (conspiracy) angeklagt, verurtheilt und vom Ge⸗ richtshof der King's-bench in dessen Gefängniß zur Strafhaft ge⸗ bracht. Er entkam, und wurde von dem Gefängnißaufseher, wäh⸗ rend er auf der Bank der Geheimräthe EPe Councillors) rechts vom Sprechersitze saß, vor der Ablesung des Gebets, während noch kein anderes Mitglied gegenwärtig war, verhaftet. Der Fall wurde dem Privilegienausschuß überwiesen, und dieser berichtete: „er sei zwar von neuer Art, enthalte aber keine Verletzung der Privilegien des Parlaments, so daß eine Dazwischenkunft des Hauses durch
irgend ein gegen den Gefängnißaufseher anzustellendes Verfahren eeeedeslic wäre.“ Also, fügt May hinzu, erkennt das Haus nicht einmal an, daß das Heiligthum seiner eigenen Mauern ein Mitglied gegen den Lauf der Kriminaljustiz schütze. In allen
Fällen der Verhaftung von Mitgliedern wegen krimineller Anklagen
gebührt jedoch dem Hause Anzeige des Grundes, aus welchem sie
ihrer parlamentarischen Thätigkeit entzogen werden.“
efr. die Uebersetzung des angezogenen May'’schen Werkes von
Oppenheim. Leipzig 1860. S. 130. Corx. Institutions of the Euglish Government spricht sich in dem Buche 2 über die richterliche Gewalt wie folgt aus:
„Es giebt kein einziges Beispiel, daß ein Mitglied der Häuser des Parlaments das Privileg (auf Freiheit von Haft) in Anspruch gervommen hätte, um sich der Kriminal⸗Justiz des Landes zu ent⸗ ziehen, sie haben sich vielmehr wegen Vergehen gegen den öffent⸗ lichen Frieden immer als verantwortlich vor dem Gesetz betrachtet. Sie waren damit zufrieden, gegen Gewaltthat der Krone oder ihrer Minister geschützt zu sein, unterwarfen sich aber bereitwillig der Gerichtsbarkeit der King's-bench, des gesetzlichen Kriminalgerichts⸗ hofes, wohl wissend, daß ein Privileg, welches behufs der Aus⸗ übung einer öffentlichen Amtspflicht im Interesse des Gemeinwesens zugestanden ist, nicht zur Gefährdung des Gemeinwesens gebraucht werden darf.“ 8
okr. die deutsche Uebersetzung des Werkes von Kühne. 1867. S. 379.
— Am 1. Januar d. J. ist in Folge des Gesetzes vom 25. Mai 1873 die Mahlstener ganz und die Schlachtsteuer wenig⸗ stens als Staatssteuer beseitigt worden. Ihre Einführung durch das Gesetz vom 30. Mai 1820 bildete den Abschluß der großen, durch das Edikt vom 27. Oktober 1810 angebahnten Abgaben⸗ reform, die theils zur Vereinfachung des komplizirten Steuer⸗ systems, theils in Folge der Einführung der Gewerbefreiheit nothwendig geworden war. Die lästigen Accisen (Eingangs⸗ Accise oder Umschüttegeld vom Getreide, Mahlaccise, Scharren⸗ und Hausbacken⸗Accise, Weizenmehl⸗ oder Fabrikensteuer, Vieh⸗ Accise, Fixaccise, Nahrungssteuer, Nachschußaccise, Ergänzungs⸗, Uebertragungs⸗, Großhandlungs⸗, Loosungs⸗Accise, Impost von Wein und Kaffee, Banko⸗Impost ꝛc.) wurden schon durch das Edikt vom 28. Oktober 1810 vereinfacht. Das Edikt vom 7. September 1811 hob die Mahlaccise für die kleinern Städte und das platte Land ganz auf und führte an deren Stelle eine Personensteuer ein. Im Gesetz vom 8. Februar 1819 wurde von allen alten indirekten Steuern nur die Abgabe vom Brenn⸗ material und die Accise von Fleisch und Gemahl beibehalten. Das Gesetz vom 30. Mai 1820, welches den Schlußstein zu der im Jahre 1810 begonnenen Steuerreform bildet, übernahm die Mahl⸗ und Schlachtsteuer unter die indirekten Steuern neben den Zöllen und Eingangssteuern, der Abgabe von Salz, der Stempel⸗, Gewerbe⸗ und Grundsteuer, der Steuer von inländi⸗ schem Branntwein, Braumalz, Weinmost und Tabak, für die nicht klassensteuerpflichtigen Städte.
Schon seit Jahrzehnten hat die Beseitigung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer, des letzten Ueberrestes der alten Accise, zur Dis⸗ kussion gestanden. Durch eine provisorische Allerhöchste Verord⸗ nung vom 2. April 1848 wurde den Städten das Recht ver⸗ liehen, die Mahlsteuer durch eine direkte Steuer zu ersetzen. Das Gesetz vom 1. Mai 1851 führte die Mahlsteuer jedoch in 83 Städte definitiv wieder ein. In der Landtagssession 1871/72 hatte die Staatsregierung die Abschaffung der Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer beantragt, erhielt jedoch nicht die Zustimmung des Land⸗ tags zu dem vorgelegten Gesetzentwurf. Erst in der Session 1872/73 kam das Gesetz, von den Abgeordneten Elsner von Gronow und Rickert beantragt, zu Stande.
Der Ausfall, welchen die Staatskasse durch die Aufhebung der Steuern erleidet, wird dadurch ersetzt, daß die Klassensteuer nunmehr auch in die bis dahin mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städte eingeführt ist. Mit Rücksicht hierauf ist der im §. 6 des Gesetzes wegen Abänderung des Klassensteuergesetzes vom 1. Mai 1851 auf 11 Millionen Thaler festgesetzte Jahresbetrag der Solleinnahme der Klassensteuer durch das Gesetz vom 25. Mai 1873 auf 14 Millionen Thaler erhöht worden. Die Bruttoeinnahme ist im Etat 1874 veranschlagt bei der Mahl⸗ steuer auf 1,773,000 Thlr., bei der Schlachtsteuer auf 2,800,000 Thlr.
Den Stadtgemeinden war durch die provisorische Ver⸗ ordnung vom 2. April 1848, falls sie die Mahlsteuer beibe⸗ halten wollten, ein Drittheil des Rohertrags, behufs Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen durch Ausführung öffentlicher Arbeiten oder auf andere den örtlichen Verhältnissen entsprechende Art, überwiesen worden. Das Gesetz vom 1. Mai 1851 hat es bei dieser Ueberweisung belassen. Außerdem wird in den Städten ein Theil der Gemeindeausgaben, in der Rheinprovinz auch ein Theil der Justizverwaltungskosten (durchschnittlich jährlich 5438 Thlr.) durch Zuschläge zur Mahl⸗ und Schlachtsteuer auf⸗ gehracht. Das Gesetz vom 25. Mai 1873 hat den Städten ge⸗ stattet, die Schlachtsteuer als Gemeindesteuer beizubehalten. Von dieser Befugniß haben aber nur 5 Städte Gebrauch gemacht: Aachen mit Burtscheid, Breslau, Coblenz mit Ehrenbreitstein Posen und Potsdam. Die übrigen Städte haben ihren Haushalt in ande⸗ rer Weise ausgeglichen. In Berlin ergab der Kommunalzuschlag zur Mahl⸗ und Schlachtsteuer im Jahre 1872 883,646 Thlr. und das Mahlsteuerdrittel 275,212 Thlr. Der Ausfall wird hier durch
Berlin
eine Erhöhung der städtischen Einkommensteuerquote gedeckt, die
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fär das Jahr 1875 bekanntlich auf 80 Prozent festgesetzt ist gegen 66 ¾ Prozent in 1874. Proz festgesetzt ist,
— Am 1. d. Mts. wurde der Eydtkuhner⸗Berliner Tages⸗Courierzug Nachmittags gegen 2 Uhr bei der Ein⸗ fahrt in den Bahnhof Conitz durch falsche Weichenstellung in ein Nebengeleise gelenkt, auf welchem leere Wagen aufgestellt waren. Der nur noch in ganz langsamer Fahrt be⸗ griffene Zug konnte wegen Glätte der Schienen nicht sofort zum Stillstand gebracht werden und stieß in Folge dessen mit den leeren Wagen zusammen, jedoch so geringfügig, daß außer einer unbedeutenden Beschädigung der Puffer an der Maschine Beschädigungen nicht eingetreten sind und der Zug fahrplanmäßig den Bahnhof Conitz verlassen konnte.
— Zur Abstattung persönlicher Gratulation sind folgende Generale hier eingetroffen: Der General der Kavallerie und kommandirende General II. Armee⸗Corps Hann⸗von Weyhern
von Stettin, der General der Infanterie und kommandirende General XI. Armee⸗Corps von Bose von Cassel, der General der Infanterie z. D. Eraf von Monts von Dresden, der „Lieutenant von Voigts⸗Rhetz, Commandeur der
20. Division, von Hannover, der General⸗Lieutenant von Hart⸗ mann, Commandeur ber 3 Division, von Stettin, der General⸗ Major von Köthen, Kommandant von Torgau, von Torgau, der General⸗Major von Massow, Commandeur der 39. In⸗
— Der General⸗Lieutenant Graf von Brandenburgll.,
General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, ist von seiner Ur⸗ laubsreise hierher zurückgekehrt. — Der General⸗Lieutenant von Tresckow II., Commandeur der 2. Division, welcher mit Urlaub von Danzig eingetroffen war, hat sich dorthin zurückbegeben.
— Am 30. Dezember starb in Frankfurt a. M. der Prä⸗ sident des Königlichen Appellationsgerichts, Senator Nestle.
Breslau, 2. Januar. (W. T. B.) Gestern hat von Seiten der hiesigen Kriminalpolizei beim Kuratus Bode, dem Präfes des Breslauer Diözesan⸗Gesellenvereins, eine Haus⸗ uchung stattgefunden, bei der eine Anzahl Vereinsschriften mit Beschlag belegt wurden. 8
Bayern. München, 31. Dezember. Bei Ihrer Majesrät
er Königin⸗Mutter ist am morgigen Neujahrstage große Familientafel, zu welcher alle hier anwesenden Königlichen Prin⸗
zen und Prinzessinnen geladen sind.
— In der Audienz, welche der Staats⸗Minister von Pfretzschner am Montag Abend bei Sr. Majestät dem König atte, wurde von demselben, wie der „Corr. v. u. f. D.“ ver⸗ nimmt, auch über die projektirte Erwerbung der bayerischen stbahnen und beziehungsweise über die von der Staatsregie⸗ ung zu machende Kaufsofferte Vortrag erstattet. Die Audienz ahm zwei Stunden in Anspruch.
— (Allg. Ztg.) Für Herstellung von Geschossen der Feld⸗
und Festungs⸗Artillerie wird vom 1. Januar k. J. ab in Ingol⸗
stadt eine Geschoßfabrik als Filiale des Hauptlaboratoriums errichtet. Das Kriegs⸗Ministerium hat bestimmt, daß vom 1. Januar 1875 ab das bisherige Festungs⸗Artillerie⸗Depot Neu⸗Ulm aufzulösen sei, und das vom gleichen Tag in Neu⸗ Ulm unter der Vorstandschaft des bayerischen Kontingentsältesten für den bisherigen Kommandanturbezirk Ulm zu bildende Militär⸗Untergericht die Benennung „Königlich bayerisches Militär⸗Untergericht in Neu⸗Ulm“ zu führen habe.
Sachsen. Dresden, 31. Dezember. Bei dem Staats⸗ Minister, General der Kavallerie v. Fabrice fand gestern Abend eine Soirée statt, welche auch der König und der Prinz Georg mit ihrer Gegenwart beehrten. Die Soirée, die erste der gegen⸗ wärtigen Wintersaison, hatte eine ebenso glänzende wie zahlreiche Gesellschaft vereinigt, in welcher das gesammte diplomatische Corps, die Herren Staats⸗Minister und obersten Hofchargen, die Generalität, die Spitzen der Königlichen Behörden und der hie⸗ sigen Kaiserlichen Verkehrsanstalten, Mitglieder des Stodtraths und der Stadtverordneten sich befanden, wie denn auch Kunst und Wissenschaft, die Presse, Industrie und Handel ꝛc. zahlreich vertreten waren.
Baden. Karlsruhe, 31. Dezember. Der Großherzog und die Großherzogin sind gestern Abend vom Besuch des Eq hessischen Hofes in Darmstadt hiecher zurück⸗ gekehrt.
— Der Erzbisthumsverweser Kübel in Freiburg wurde, weil er sich weigerte, die Neupriester zurückzurufen, an die Anklagekammer verwiesen.
Hessen. Darmstadt, 30. Dezember. Der Groß⸗ herzog, die Großherzogin und der Erbgroßherzog von Baden, sowie der Prinz und Prinzessin Ludwig statteten gestern Nachmittag dem Großherzog von Hessen im Residenz⸗ schlosse einen halbstündigen Besuch ab. Zu Ehren des Groß⸗ herzogs von Baden ꝛc. fand heute eine Familientafel von 12 Gedecken im Fahnensaale des Großherzoglichen Schlosses statt.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 31. Dezember. (Leip. Ztg.) Der letzte Tag des Jahres bringt die Veröffent⸗ lichung des Steuerausschreibens für die neue Finanz⸗ periode 1875— 77. Von den direkten Steuern ist hiernach gemäß einem Beschlusse des Landtages die Grundsteuer von drei auf zwei und einen halben Termin, die Klassen⸗ und klassifizirte Einkommensteuer von 9 auf 8 Monatsbeträge herabgesetzt worden. Die andern Steuern: Eisenbahnsteuer, Collateralgelderabgabe, Groschenabgabe bei Veräußerung von Immobilien, Fleischsteuer und Spielkarten⸗Stempelabgabe sind unverändert geblieben. — In welchem Maße auch mittlere Städte neuerdings die Aus⸗ gaben für Schulzwecke gesteigert haben, davon legt für Altenburg ein jetzt veröffentlichter Bericht über die städtische Kirchen⸗ und Schulkassenrechnung für das Jahr 1873 Zeugniß ab. Während die Kirchgemeinde für Kirchen⸗ und Schulzwecke im Jahre 1861 nur 7388 Thlr. an Gemeindesteuern erhob, wurden im Jahre 1873 für den gleichen Zweck 17,424 Thlr. oder 135,3 pECt. mehr erhoben. Der Lrufwand an Besoldungen bei den Schulen, der im Jahre 1861 sich auf 10,851 Thlr. be⸗ lief, stieg im Jahre 1873 bis auf 16,713 Thlr. oder um 54 pCt. Ueberhaupt wurden für die städtischen Schulen im Jahre 1873 23,202 Thlr. verausgabt, während der Ertrag des erhobenen Schulgeldes bei 2070 Schulkindern nur 6581 Thlr. betrug. Die Mehrausgabe Seitens der Kirchen⸗ und Schulgemeinde bezifferte sich demnach auf 16,621 Thlr. oder auf rund 8 Thlr. für jedes Schulkind. In hiesiger Stadt bestehen neben den Bürgerschulen moch das Gymnasium und die Realschule als rein staatliche Institute.
„ Hamburg, 28. Dezember. Der Hamburger Staats⸗ haushalts⸗Etat für 1875 schließt nach dem jetzt vorgelegten
Entwurfe mit einer Gesammteinnahme von 23,578,225 M. und einer Gesammtausgabe von 24,913,985 Mark ab, so daß sich also ein Defizit von 1,335,760 Mark ergeben würde. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist indeß eine Unterbilanz nicht zu erwarten. Nach einem allgemeinen Ueberschlag würde sogar das letzte Rechnungsjahr mit 2—3 Millionen Courant⸗ Mark Plus abschließen. Unter den Einnahmen siguriren 6,120,430 Rmk. Staatsvermögen⸗Einkommen, Domänen ꝛc, 15,004,900 Rmk. Steuern und Abgaben, 2,272,500 Rmk. Ge⸗ bühren ꝛc. Was die Reichs⸗Matrikularbeiträge Hamburgs be⸗ triffe so stellen sich dieselben pro 1875 auf 3,233,471 Mark.
Desterreich⸗Ungarn. Wien, 31. Dezember. Der Kaiser und die Kaiserin und die Erzherzogin Valerie sind gestern von Gödöllö nach Budaäpest gekommen und werden circa drei Wochen in der Ofner Hofburg verweilen.
— Gestern fand die feierliche Beeidigung des Wiener Bürgermeisters Dr. Felder statt.
— (W. T. B.) Der in deutschen Zeitungen verbreiteien Mittheilung, daß in Insbruck ein carlistisches Werbebureau be⸗ stehe, wird in hiesigen maßgebenden Kreisen bestimmt wider⸗ sprochen. Es wird hinzugefügt, daß ein solches Bureau schon Seitens der Behörden nicht geduldet werden würde.
Pest, 30. Dezember. In beiden Häusern des Reichs⸗ tages wurde eine Anzahl Gesetzentwürfe promulgirt; das In⸗ compatibilitätsgesetz war nicht unter denselben.
— Das Amtsblatt veröffentlicht eine justizministerielle Ver⸗ ordnung, durch welche die Zahl, die Amtssitze und Sprengel der Advokatenkammern festgestellt werden. Es werden 27 Advokatenkammern errichtet.
— „Temesi Lapok“ zufolge wurde auf Remonstration des Szörenyer Komitates wegen der jüngsten Grenzverletzungen bei Mehadia militärischer Schutz Seitens der ungarischen Regie⸗ di zugesagt und wurden entsprechende Vorkehrungen ge⸗ roffen.
Agram, 31. Dezember. In der gestrigen Sitzung der General⸗ debatte über das Landesbudget nahm Niemand das Wort. In der Spezialdebatte wurde der Antrag Makanec auf Streichung des Dispositionsfonds unter lebhaften Vertrauenskundgebungen für den Banus verworfen und der Dispositionsfonds mit 10,000 Fl. bewilligt. Bei der Post „Erhaltung der Hengsten⸗
depots“ wurden auf Vrbancics Antrag der Regierung 50,000 Fl.
als außerordentlicher Kredit ins Extraordinarium eingestellt. Das erste Kapitel „Inneres“ wurde vollständig erledigt.
In der heutigen Landtagssitzung interpellirte Makanec den Banus betreffs des zwischen dem Grenzärar und dem Grenz⸗ wälderkonsortium abgeschlossenen Vergleiches, ob durch den letzteren das Landesinteresse gewahrt sei. Banus Mazuranié antwortete, daß er weder berechtigt, noch verpflichtet gewesen sei, auf das Grenzwäldergeschäft Einfluß zu nehmen, mit welcher Antwort sich Makanee nicht befriedigt erklärt, während dieselbe vom Hause zur Kenntniß genommen wurde.
Hierauf wurde die Spezialdebatte über das Landesbudget fortgesetzt und nebst dem Budget der Landesfonds beendet.
Niederlande. Haag, 31. Dezember. (W. T. B.) Nach einer Depesche aus Atchin vom 25. Dezember stand ein neuer Zusammenstoß mit den sich rüstenden Eingeborenen bevor. Ge⸗ gen Inde des Monats sollte sich ein Geschwader an die Westküste begeben, um gegen die dortigen feindlichen Stämme zu operiren.
Großbritannien und Irland. London, 1. Ja⸗ nuar. (W. T. B.) Der Kanzler der Schatzkammer, Sir S. H. Northceote, hatte der „Times“ zufolge den Ausfall an den Steuern im Jahre 1874 auf 3,360,657 Pfd. Sterl. geschätzt. Nach dem vorliegenden Abschlusse beträgt die Mindereinnahme für die ersten 9 Monate des verflossenen Jahres jedoch nur 829,867 Pfd. Sterl., so daß zu erwarten ist, daß sich der gesammte Ausfall für das Finanzjahr 1874 auf nur 1¼ Millionen Pfd. Sterl. stellt.
— Wie verlautet, ist Disraeli soweit wieder hergestellt, um sich voraussichtlich bald wieder nach London begeben und dem nächsten Ministerrathe, welcher am 12. Januar statt⸗ finden soll, beiwohnen zu können.
Frankreich. Paris, 31. Dezember. Das „Journal officiel“ veröffentlicht die Ernennung des Contre⸗Admirals Rivourt zum Kommandanten des südatlantischen Geschwaders.
— 31. Dezember. Der Deßutirte Ledru Rollin ist heute früh ganz unerwartet in Folge eines Herzleidens mit Tode ab⸗ gegangen.
— 1. Januar. (W. T. B.) Gestern fand in Paris und heute in Versailles bei dem Marschall⸗Präsidenten der Empfang zur Neujahrsgratulation statt. Eine offizielle Ansprache ist hierbei nicht gehalten worden.
Spanien. Ueber die Bewegung zu Gunsten des Prinzen Don Alfonso von Asturien liegen folgende Telegramme des „W. T. B.“ vor:
Paris, Donnerstag, 31. Dezember, Vormittags 10 Uhr. Die „Agence Havas“ meldet, nach einer heute früh in Madrid aufgegebenen, eben eingelangten Depesche, sei Prinz Alfons von Asturien zum König von Spanien ausgerufen und als solcher von sämmtlichen Truppenabtheilungen der Nordarmee und der Armee des Centrums bereits anerkannt worden.
Madrid, Donnerstag, 31. Dezember, Abends. Die Armee und die Marine haben sich der Proklamirung Don Alfonso's zum König von Spanien überall angeschlossen. Marschall Ser⸗ rano hat keinen Widerspruch dagegen erhoben und sich zurück⸗ gezogen, nachdem er den Oberbefehl über die Nordarmee in die Hände des General Laserna gelegt hatte.
Barcelona, Donnerstag, 31. Dezember, Abends. Die Armee von Catalonien hat sich für Don Alfonso als König ausgesprochen. In der Stadt herrscht vollständige Ruhe.
Santander, Donnerstag, 31. Dezember. Prinz Alfons von Asturien ist hier von den Truppen als König proklamirt. Die Stadt ist ruhig. Der Civilgouverneur hat seine Entlassung gegeben. Die Marine ist günstig für Prinz Alfons gestimmt.
Madrid, Donnerstag, 31. Dezember, Abends. Den Vorsitz in der neuen Regierung hat Canovas Castillo übernommen, das Ministerium besteht im Uebrigen aus: Castro, Minister des Auswärtigen; Cardenas, Justiz⸗Mnister; Jovellar, Kriegs⸗Mini⸗ ster; Salaverria, Finanz⸗Minister; Molius, Marine⸗Minister; Romero Robledo, Minister des Innern; Orovio, Handels⸗Mini⸗ ster; Ayala, Minister der Kolonien. Der Oberstkommandirende der Nordarmee hat sich entschieden für die Proklamirung des Prinzen Alfons zum König von Spanien ausgesprochen.
Paris, Freitag, 1. Januar, früh. Den aus Spanien eingegangenen Nachrichten zufolge ist General Martinez Campos, der sich zuerst für Prinz Alfons erhoben hatte, an der Spitze der Truppen, die zu seiner Bekämpfung abgesendet worden waren, in Valencia eingezogen.
Marschall Serrano hat auf
die erste Nachricht von der alfonsistischen Bewegung die Nord⸗ armee verlassen und sich nach Madrid zurückbegeben.
Paris, Freitag, 1. Januar, früh. Die frühere Königin Isabella hat das Telegramm Castillos und Primo de Riveiras mit der Erklärung beantwortet, daß sich der neue König sofort nach Spanien begeben würde. Prinz Alfons hat telegraphisch um den Segen des Papstes gebeten und dabei die Versicherung abgegeben, daß er, gleich seinen Ahnen, ein treuer Vertheidiger der Rechte des heiligen Stuhles sein würde.
Paris, Freitag, 1. Januar, Abends. Prinz Alfons von Asturien wird sich morgen nach Spanien begeben. Die frühere Königin Isabella bleibt in Paris.
— 2. Januar. Der Marine⸗Minister hat dem in Kartha⸗ gena stationirten Flottengeschwader Befehl ertheilt, sich nach Marseille zu begeben, um dort den König Alfons an Bord zu nehmen. Letzterer wird in Valencia ans Land gehen, wo ihn mehrere Mitglieder des Ministeriums empfangen werden, und darauf sich zu der Armee im Norden und zur Centrums⸗Armee begeben, um die Huldigung der Truppen entgegenzunehmen.
San Sebastian, 1. Januar. General Loma ist durch eine amtliche Mittheilung des Generals Primo Rivera davon in Kenntniß gesetzt worden, daß von der Centrums⸗ armee Prinz Alfons zum Könige proklamirt worden sei und daß sich die Stadt Madrid, die Nordarmee und fast alle Pro⸗ vinzen dem Pronunciamento angeschlossen hätten. In einer von dem General darauf zusammenberufenen Konferenz der höheren Führer und aller Bataillonschefs wurde beschlossen, daß die unter dem Kommando Loma's stehende Armeeabtheilung trotz ihrer Sympathien für die Restauration zunächst eine abwartende Haltung beobachten wolle, welche durch ihre Stellung dem Feinde gegenüber geboten erscheine; den Truppen solle erst nach dem Eingang weiterer Weisungen des Kriegs⸗Ministers von dem Regierungswechsel Mittheilung gemacht werden.
— Wie die „Agence Havas“ mittheilt, hat die Königin Isabella folgendes Telegramm erhalten: Madrid, 30. Dezember, Mitternacht. Die Centrums⸗Armee und die Nord⸗Armee, sowie die Garnisontruppen von Madrid und der Provinzialstädte haben Don Alfons von Asturien zum König proklamirt. Die Stadt Madrid und alle übrigen Städte Spaniens haben diese Proklamation mit Enthusiasmus aufgenommen. General Primo Rivera ist Generalkapitän von Madrid, Canovas Ca⸗ stillo steht an der Spitze der alfonsistischen Partei. Wir bitten die Königin, diese Nachricht ihrem Sohne mitzutheilen, da uns dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist. Wir sprechen der Königin und dem Könige von ganzem Herzen unseren Glückwunsch zu diesem großen Triumphe aus, der ohne Kampf und ohne Blutvergießen errungen ist. Das Telegramm trägt die Unterschriften von Primo Rivera und Canovas Castillo.
— 1. Januar. Der Marschall Serrano hat dem neuen Ministerium in seinem und im Namen der Nordarmee ein Be⸗ glückwünschungstelegramm zugehen lassen.
Italien. Rom, 31. Dezember. (W. T. B.) Das ge⸗ sammte diplomatische Corps brachte dem Könige heute seine Glückwünsche zum Jahreswechsel dar. Der deutsche Botschafter, von Keudell, überreichte dem Könige das letzterem von dem Deutschen Kaiser als Weihnachtsgeschenk übersandte Porträt des Kaisers mit einem eigenhändigen Kaiserlichen Hand⸗ schreiben — 1. Januar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat dem Könige gleichfalls ihre Neujahrswünsche dargebracht. Der König hat auf die bezügliche Ansprache erwidert, Italien erfreue sich der Liebe und Achtung der auswärtigen Mächte, und der europäische Frieden sei von keinerlei Gefahr bedroht; die innere Lage des Königreichs Italien sei nicht ganz so günstig, doch rechne der König darauf, daß die Deputirtenkammer dazu mitwirken werde, die Schwierigkeiten zu beseitigen.
— (W. T. B.) Die zwischen Deutschland und Italien unterm 3. v. M. abgeschlossene Konvention, betreffend die bei den Erfordernissen zu Eheschließungen zwischen den beider⸗ seitigen Staatsangehörigen künftig eintretenden Erleichterungen, ist mittelst Königlichen Dekrets in Vollzug gesetzt worden.
Florenz, 1. Jannar. (W. T. B.) Das Urtheil der An⸗ klagesektion von Bologna, welches ausspricht, daß gegen die in Villa Ruffi Verhafteten kein Prozeß einzuleiten sei, ist von der „Gazzetta d'Italia“ veröffentlicht worden. Das Journal fügt hinzu, durch das Aktenstück stelle sich heraus, daß die Ver⸗ haftungen auf Grund zahlreicher und dringender, zur Verhaf⸗ tung berechtigender Verdachtsgründe erfolgten.
Rumänien. Bukarest, 1. Januar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat nunmehr das rektifizirte Budget pro 1875 genehmigt. Das zu deckende Defizit beträgt hiernach noch 3 ½ Millionen Fres.
Die Nrn. 96, 97, 98, 99 und 100 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗Verwaltung“ haben folgenden In⸗ halt: Nr. 96. General⸗Verfügungen: Vom 30. Dezember 1874: Außercourssetzung verschiedener Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen; Be⸗ zeichnung der bisherigen Ober⸗Postkasse in Berlin als General⸗ Postkasse. Nr. 97. General⸗Verfügungen: Vom 30. Dezember 1874: Berichtigung einer Zeitungsnotiz, betreffend die Beschäftiäaung weib⸗ licher Personen im Postdienste; Unterbrechung der Seepost⸗Verbindung mit Dänemark; Ausfüllung des den Vorschuß⸗Postanweisungen an⸗ gefügten Abschnitts; vom 29. Dezember: Eröffnung der Eisenbahn⸗ strecke Wesel⸗Venlo. Nr. 98. General⸗Verfügungen: Vom 30. De⸗ zember 1874: Behandlung der den Einschreibsendungen gleich zu achtenden Gegenstände; Unterbrechung der regelmäßigen Post⸗ bezw. Eisenbahnverbindungen; Eroͤffnung der Eisenbahn Denzlingen⸗Wald⸗ kirch in Baden. Nr. 99. General⸗Verfügung vom 31. Dezember 1874: Gebrauch der in der Postordnung vom 18. Dezember 1874 und in den Abschnitten XI. und XII. der Postdienst⸗Instruktion an⸗ gewendeten Bezeichnungen. Nr. 100. General⸗Verfügung vom 31. De⸗
zember 1874: Coursbyuch der Deutschen Reichs⸗Postverwaltung.
8 Statistische Nachrichten.
Das amtliche Verzeichnif, des Personals und der Studirenden der hiesigen Friedrich⸗Wilhelms⸗Uni⸗ versität weist gegen die vergangenen Semester eine Erhöhung der
Frequenz nach. In dem vergangenen Sommerhalbjahre waren 1609 Studirende immatrikulirt, von welchen 486 a gingen, so daß 1123 verblieben, denen jedoch 701 hinzutraten, wozach sich die Gesammt⸗ zahl der Immatrikulirten auf 1824 stellt. Von ihnen gehören 134 der theologischen Fakultät, 624 der juristischen, 276 der medizinischen und 790 der phitosophischen Fakultät an. Außer diesen immatrikulirten Studenten hören die Vor⸗ lesungen 133 Studirende des Friedrich⸗Wilhelm ⸗Instituts und 21 der medizinisch⸗chirurgischen Akademie für das Militär. Zum Hören der Vorlesangen sind außerdem berechtigt 872 Studirende der Vauakademie, 93 Studirende der Bergakademie, 665 der Gewerbe⸗ akademie, 23 Zöglinge des landwirthschaftlichen Lehrinstituts, 6 der Akademie der Künste, 77 von dem Rektor ohne Immatrikulation zu⸗