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— Ein Musiku bei der Polizeibehörde zu W. abgemeldet, nach K., welches von
W. über zwei Meilen entfernt liegt, um daselbst ihr Gewerbe
vweiter zu betreiben. In K. meldeten sie den Betrieb ihres Gewerbes als Musikgehülfen des Musikus W. zu K. bei der Polizeibehörde an, veranstalteten daselbst Konzert⸗ und Tanz⸗ musik, ohne vorher den nach dem Hausir⸗Regulativ vom 28. April 824 vorgeschriebenen Gewerbeschein gelöst zu haben. Wegen Gewerbesteuer⸗Kontravention angeklagt, wurden dieselben in den beiden ersten Instanzen verurtheilt, und dieses Urtheil wurde uf die Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten vom Ober⸗ ribunal in der Sitzung vom 15. Dezember cr. bestä⸗ tigt. Die Angeklagten hatten sowohl in der Avppellations⸗ Rechtfertigung als auch in der Kichtigkeitsbeschwerde den Einwand erhoben, daß sie nicht selbständig, sondern als Musikgehülfen des Musikus W. in K., ihr Gewerbe betrieben und daß sie nur Konzertmusik, welche als eine Kunst⸗ leistung zu betrachten sei, gegen Entgeld ausgeführt, die nach Beendigung des Konzerts geleistete Tanzmusik aber nicht bezahlt genommen, sondern ohne Entgeld ausgeführt hätten. Sowohl die Instanzrichter als auch das Ober⸗Tribunal erkannten jedoch diese Abmachungen und Arrangements als nicht ernstlich gemeinte, sondern als solche an, welche lediglich zum Zwecke der Umgehung der gegen den Betrieb des Gewerbes im Umher⸗ ziehen gerichteten gesetzlichen Bestimmungen geschehen sind.
— Der General der Infanterie und kommandirende Gene⸗ ral des V. Armee⸗Corps, von Kirchbach, hat sich nach Posen zurückbegeben. 1
— Der General⸗Major von Gaertner, Inspecteur der 4. Ingenieur⸗Inspektion, ist nach Cöln abgereist.
— Der General⸗Major von Tilly, bisher mit Wahrneh⸗ mung der Stelle des Direktors des Departements für das In⸗ validenwesen beauftragt, ist zum Direktor des Departements für das Invalidenwesen ernannt, dem Oberst Freiherrn von Wan⸗ genheim, Chef der Abtheilung für die Ingenieur⸗Angelegen⸗ heiten im Kriegs⸗Ministerium, der Rang eines Brigade⸗Com⸗ mandeurs verliehen und der Oberst⸗Lieutenant Dresow, bisher à la suite des Kriegs⸗Ministeriums und in demselben mit Wahr⸗ nehmung der Funktion eines Abtheilungs⸗Chefs beauftragt, zum Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium ernannt worden.
— Die am 2. d. M. mit dem Courierzuge aus Cöln via Holzminden um 7 Uhr 12 Min. Vormittags fällige Post ist 2 Stunden 30 Minuten verspätet hier eingetroffen. b
Die an demselben Tage mit dem Courierzuge aus Dirschau um 6 Uhr 20 Minuten Vormittags fällige Post aus Ruß⸗ land hat in Eydtkuhnen den Anschluß verfehlt.
— Am 30. Dezember v. J. starb zu Düsseldorf der Frei⸗ herr Raitz v. Frantz⸗Garrath, Landtags⸗Marschall der Rheinprovinz, Kammerherr, Schloß⸗Hauptmann von Benrath, Ritter⸗Hauptmann der rhein. ritterbürtigen Ritterschaft und Ober⸗Direktor der rhein. Ritter⸗Akademie in Bedburg.
Bayern. München, 31. Dezember. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat zum diesmaligen Neujahrsfeste u. A. folgende Orden verliehen: Das Tomthurkreuz des Verdienst⸗ Ordens vom heiligen Michael an: Präsident der Regierung von Niederbayern, v. Lipowsky, Ministerial⸗Rath Michael v. Suttner, Ministerial⸗Rath Ludwig v. Pummerer. Das Ritter⸗ kreuz des Verdienst⸗Ordens der bayerischen Krone an: General⸗ Direk⸗or Ad. Hocheder, Appellationsgerichts⸗Direktor v. Schiber in Passau, Yppellationsgerichts⸗Direktor K. Kamrierknecht in München, Rath am obersten Gerichtshof C. A. Decrignis, Regierungs⸗Direktor J. Frhr. v. Seckendorff in Augsburg, Ober⸗Bergdirektor J. Knorr in München, Ministerial⸗Rath J. Höß in München, General⸗Lieutenant Friedrich Butz, General⸗ Lieutenant, General⸗Quartiermeister Graf v. Bothmer.
— Der neuernannte päpstliche Nuntius, Msgr. Bianchi, machte gestern Nachmittag dem Staats⸗Minister von pPfretzschner den ersten offiziellen Besuch im Staats⸗Ministerium des König⸗ lichen Hauses und des Aeußern. Der Nuntius empfing gestern den ersten Besuch des Erzbischofs von München.
— Ueber das Schulaufsichtspersonal in Bayern
theilt der „Corr. v. u. f. D.“ Folgendes mit: VVon den Kreisschul Inspektoren, die nunmehr in sämmtlichen Kreisen aufgestellt sind, waren früher 4 Schullehrer, 2 Seminar⸗ lehrer, 1 Gewerbschullehrer, 1 Institutslehrer und 1 Seminar⸗ Direktor. Die Zahl der Kreisscholarchen hat sich in Bayern (ein⸗ schließlich der Kreis Schulinspektoren) seit Juli 1873 von 55 auf 59 gehoben. Unter 55 Kreisscholarchen befanden sich im Jahre 1871: 36 Theologen, 19 Laien (darunter 8 seminaristisch gebildete), im Jahre 1873: 29 Theologen, 26 Laien (hiervon 16 seminaristisch gebildet) und im Jahre 1874: 29 Theologen und 30 Laien (hiervon 19 seminaristisch gebildet). Distrikts⸗Schulinspektoren giebt es in Bayern 383, welche mit wenig Ausnahmen aus der Zahl der Dekane und Pfarrer genommen sind. Fachmännisch gebildete Schulräthe sind in 7 Städten aufgestellt. Der Bürger⸗ meister der Stadt Neumarkt i. d. O. war bis vor Kurzem Lokal⸗ schulinspektor. In München ist die Leitung der inneren und äußeren Schulangelegenheiten in den 14 Schulbezirken Oberlehrern übertragen. Dortselbft fungiren auch fachmännisch gebildete Stadtbezirksschul⸗ inspektoren (Ingerle, Grell und Heiß) an den brei Simultanschulen. Sonst ist die Lokalschulinspektion nur Geistlichen übertragen.
Württemberg. Stuttgart, 31. Dezember. (St.⸗A. f. W.) Nachdem durch das neue Berggesetz in Württem⸗ berg die gesetzlichen Beschränkungen, welche der Entwicklung des Bergbaues im Wege standen, beseitigt worden, insbesondere das Hüttenmonopol und Erzausfuhrverbot gefallen sind und das Bergrecht in einer dem von der Volkswirthschaft anerkannten Prinzip der Verkehrsfreiheit entsprechenden Weise umgestaltet worden ist, sind nunmehr auch die nach dem neuen Gesetz zu bestellenden Bergbehörden — das, zunächst mit der Seee. bung der Bergpolizei beauftragte, Bergamt und das demsel⸗ ben vorgesetzte, mit den Befugnissen eines Landeskollegiums aus⸗ gestattete Ober⸗Bergamt — konstituirt worden. Die erste Sitzung des letzteren, in welcher die Verpflichtung der Mit⸗ glieder stattfand, wurde heute vom Minister des Innern, von Sick, selbst eröffnet. Se. Excellenz legte in einer Ansprache an die Mitglieder des Kollegiums die Aufgaben der nicht mehr mit dem Betrieb der Bergwerke unmittelbar befaßten, sondern nur mit der Erhaltung der gesetzlichen Ordnung und der Ueber⸗ wachung der Beobachtung der bergpolizeilichen Vorschriften betrauten Behörde dar, hob die Bedeutung einer richtigen An⸗ wendung des neuen Gesetzes in Beziehung auf die Verleihung des Bergwerks⸗Eigenthums und die Entscheidung von Streitig⸗ keiten, so wie die Wichtigkeit eines entsprechenden Zusammen⸗ wirkens des Ober⸗Bergamtes mit den übrigen in verwand⸗ ten Gebieten thätigen Behörden, insbesondere mit der zur un⸗ mittelbaren Förderung der gewerblichen Thätigkeit berufenen
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s und seine beiden Gehülfen, welche zu W. ihren Wohnsitz hatten, begaben sich, nachdem sie ihr Gewerbe
Centralstelle für Gewerbe und Handel und mit den Behörden für die Verwaltung der Staats⸗Berg⸗ und Hüttenwerke hervor und sprach die Hoffnung aus, daß die Art der Zusammensetzung des Kollegiums eine Gewähr dafür sein werde, daß dasselbe nicht nur seine ihm durch das Gesetz gestellte Aufgabe erfülle, sondern auch in den bezeichneten Richtungen die für eine gedeih⸗ liche Wirksamkeit wünschenswerthe Harmonie erreichen werde. Das Ober⸗Bergamt war schon in diefer ersten Sitzung in
der Lage, 10 Muthungen, durch welche um Verleihung des Bergwerkseigenthums nachgesucht wurde, in Behandlung zu
nehmen, von denen 9 die Gewinnung von Eisenerzen (im Fils⸗ thal), eines die Gewinnung von Kupfererz (im Schwarzwald) zum Gegenstand haben.
Baden. Karlsruhe, 2. Januar. Der Prinz von Wasa ist heute Vormittag, von Baden kommend, zum Besuche der Großherzoglichen Familie hier eingetroffen und hat am Abend die Reise nach Darmstadt fortgesetzt. Ihre Königlichen Hoheiten gedenken am 4. Januar früh sich nach Sigmaringen zu begeben, dort im Kreise der Fürstlich hohenzollernschen Familie einige Tage zu verweilen und am 7. in die Residenz zurück⸗ zukehren. — Wegen Ablebens des Erzherzogs Karl Ferdinand von Oesterreich hat der Großherzogliche Hof am 31. v. Trauer auf 8 Tage, bis zum 7. Januar, angelegt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. Januar. Die Neu⸗ jahrs⸗Gratulationen am Allerhöchsten Hofe in Budapest haben am 30. Dezember Abends zwischen 8 und 10 Uhr statt⸗ gefunden. Die Zahl der Deputationen und Glückwünschenden war — wie der „Pester Lloyd“ meldet — eine überaus große.
— Der Herzog Max von Württemberg, welcher vor acht Wochen in Wessely in Mähren bei einer Fasanjagd durch einen Sturz sich eine heftige Quetschung und Verrenkung des linken Fußes zugezogen hatte und sich noch immer der Krücken bedienen muß, ist dieser Tage über Wien nach Regensburg ab⸗
ereist.
— (W. T. B.) Sicherem Vernehmen nach werden die handelspolitischen Verhandlungen mit Rußland, nachdem vielfache Lokalerhebungen an der Grenze stattgefunden haben, demnächst von den Vertretern der beiderseitigen Regie⸗ rungen in hier abzuhaltenden Konferenzen fortgesetzt werden.
— 4. Januar. (W. T. B.) Die Verhandlungen im Pro⸗
P+zeß Ofenhe im haben heute vor dem Schwurgerichte begonnen.
Die Anklage lautet auf Betrug in gewinnsüchtiger Absicht. Als Vertreter des benachtheiligten Staatsärars fungirt der Finanz⸗
Prokurator Finanz⸗Rath Koller, als Vertreter der beschädigten
Privatleute Hofrath Barychar. Nach Verlesung der An⸗ klageschrft erhob der Vertheidiger Neuda Einwendungen gegen die vorgeladenen Sachverständigen Krammer und Stoller, da dieselben von der General⸗Inspektion für Eisenbahnen ab⸗ hängig seien und deshalb kein objektives Urtheil von ihnen er⸗ wartet werden könne. Der Vertheidiger opponirte ferner gegen die Zulassung des Hofraths Barychar als Vertreter der Privat⸗ betheiligten, weil derselbe nicht als Vertreter der Aktionäre der Lemberg⸗Czernowitzer Bahn angesehen werden könne.
Pest, 3. Januar. Der ungarische Reichstag tritt am 9. Januar wieder zusammen, doch ist, wie die „Pester Korr.“ bemerkt, vor dem 20. Januar auf den Beginn der Budget⸗ debatte nicht zu rechnen. Die Zeit his dahin wird mit Kom⸗ missionsarbeiten und der Behandlung schwebender Gesetzentwürfe ausgefüllt werden.
Agram, 2. Januar. In der heutigen Landtagssitzung brachte der Abgeordnete Vrbancie einen Gesetzentwurf über die Kompetenz des Königlichen Bezirksgerichtes in Zengg ein. Der Gesetzentwurf über das Landesbudget wurde in dritter Lesung angenommen.
Niederlande. Haag, 30. Dezember. Zwischen der Re⸗ gierung und der Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft „Nederland“ schwe⸗ ben Unterhandlungen, welche eine Beschleunigung des Postver⸗ kehrs nach und aus Niederländisch⸗Ostindien um etwa 4 bis 6 Tage zum Zwecke haben soll. Es handelt sich darum, daß die Postsendungen aus und nach den Niederlanden zu Land nach und von Neapel befördert und dort von den zwischen den Niederlanden und Ostindien fahrenden Dampfern der Gesell⸗ schaft „Nederland“ übernommen und abgegeben werden würden. Die Gesellschaft „Nederland“ berechnet die Mehrkosten pr. Fahrt, welche ihren Schiffen aus dem Anlegen zu Neapel erwachsen, auf 4000 Fl. und verlangt eine Garantirung dieser Summe durch die Regierung. Noch unter dem vorigen Ministecium wurde eine probeweise Einrichtung eines solchen Postdienstes über Neapel “ und sie soll nun in eine regelmäßige umgewandelt werden.
— Der Gesandte des Königreiches Griechenland am englischen Hofe, Spiridion Valavrites, itt jetzt in der gleichen Eigenschaft auch am niederländischen Hofe beglaubigt worden. Derselbe ist, von London kommend, gestern im Haag eingetroffen und wird nächster Tage dem Könige seine Akkreditive überreichen. Bis jetzt zählte das diplomatische Corps im Haag keinen Vertreter Griechenlands. Hr. Valavrites ist der erste Ge⸗ sandte des Königs von Griechenland am niederländischen Hofe.
Großbritannien und Irland. London, 2. Januar. (A. A. C.) Bei dem Wiederzusammentritt des Parlaments im Anfang Februar wird manche Veränderung, obwohl dasselbe nur bis zum März vorigen Jahres zurückdatirt, wahrgenommen werden. Im Kabinet selbst hat sich keine Veränderung vollzogen und nur die äußere Schale des Ministeriums bietet durch Ver⸗ schiebung der Position einiger juristischer Posten einen verschie⸗ denen Anblick, sofern Sir John Karslake das Amt als Attorney⸗ General niederlegte, Sir R. Bagallay auf seinen Posten auf⸗ rückte, und Mr. Holker die sonach erledigte Solicitor⸗Generalchip erhielt. Was das übrige Unterhaus betrifft, so haben bei weitem die meisten Veränderungen ihren Grund in ungültigen Wahlen. Der Wahlflecken Stroud hat hintereinander drei Vertreter, zwei Liberale und einen Konservativen, geschickt, die indessen alle wegen Bestechungsversuches nach einander wieder entlassen wurden. Während Stroud auf diese Weise noch immer keinen rechtmäßigen Vertreter gefunden, sind 17 Sitze, welche auf gleiche Weise erle⸗ digt worden, durch 12 Liberale und 5 Konservative wieder be⸗ setzt worden. Durch Aufrücken der bisherigen Inhaber ins Ober⸗ haus wurden 6 Sitze vakant, welche indeß theilweise noch nicht wieder besetzt sind. Von diesen 6 Fällen kommen 4 auf Erb⸗ folge (Visccunt St. Lawrence wurde Earl of Hawth, Mr. Perceval wurde Earl of Egmont, General Forester wurde Lord Forester, und G. W. Milles wurde Lord Sondes), und zwei auf direkte Adelsverleihungen (Gladstone machte seinen Kriegs⸗ Minister Cardwell zum Viscount Cardwell, und Disraeli machte den Obe sten Wilson Patten zum Lord Winmarleigh.) Durch Todesfall wurden 4 Sitze (diejenigen von Charles Gil⸗ pin, Lord George Manners, John Laird und E. G. Daven⸗
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Port) erledigt und drch 4 Konservative wieder besetzt. Das Oberhaus andererseit hat 13 Mitglieder durch den Tod ver⸗ loren, und dagegen 12neue Pairs erhalten, mährend der drei⸗ zehnte Titel, der von Urd Colonsay, Mangels direkter Nach⸗ kommenschaft erloschen i
Frankreich. Pa Vormittag hat ein Mini von einer bevorstehenden von der „Agence Havas“ ab unbegründet bezeichnet.
— Der „Moniteur“ häd es für wahrscheinlich, daß der Marschall⸗Präsident in süchster Zeit seine Ansicht über die gegenwärtige Lage des Landes Larlegen werde.
— In parlamentarischen Fpeisen verlautet, der Deputirte Bathie (Monarchist) werde beanragen, auf die Tagesordnung der Sitzung der Nationalversammung am künftigen Mittwoch das Gesetz über die “ und die Befugnisse
„ 3. Januar. (W. T. B.) Heute rrath stattgefunden. Die Gerüchte difikation des Ministeriums werden
des Senats zu stellen.
— (W. T. B.) Gestern hat i mals eine Konferenz von der Nationalversammlung im Beisein des Marschall⸗ Präsidenten stattgefunden. Die „Agene Havas“ bemerkt, bei Veranstaltung der Zusammenkunft habe die Absicht obgewaltet, den einzelnen Deputirten Gelegenheit zu geben, sich uüber die politische Situation dem Marschall gegenüder unumwunden zu äußern und diesen in den Stand zu setzen, die Ansichten der Deputirten unmittelbar von ihnen vernehmen und so einen Ein⸗ blick in die unter den Abgeordneten vorherrschenden Stimmungen ge⸗ winnen zu können. Die „Agence Havas “ist fernerin der Lage, versichern zu können, daß die heutigen Verhandlungen voraussichtlich wesentlich dazu beitragen würden, die Meinungsverschiedenheiten unter den Farfigushen zu beseitigen. Von den Fraktionen sei bei der
onferenz das bereitwilligste Entgegenkommen gezeigt. Ueber den Verlauf derselben im Einzelnen verlautet, daß sich Léon Say, Dufaure und Perier für die Aufrechterhaltung der republi⸗ kanischen Regierungsform und für die Festsetzung regrementari⸗ scher Bestimmungen betreffs der Uebertragung der Gewalten nach dem Ablauf der gegenwärtigen Präsidentschaftsperiode er⸗ klärten. Das rechte Centrum sprach sich im Sinne des unper⸗ sönlichen und die gemäßigte Rechte für das persönliche Septen⸗ nat aus. Perier drückte insbesondere sein Bebauern aus, daß die gemäßigte Linke zu den Konferenzen nicht zugezogen sei.
— 4. Januar. (W. T. B.) Das Resultat der gestrigen Ersatzwahl zur Nationalversammlung im Departement Hautes⸗Pyrénses liegt bereits fast vollständig vor. Dar⸗ nach hat von den Wahlkandidaten Cazeaux (Bonapartist) 191 Alicot (Septennalist) 16,023, Brauhauban (Republikaner) 12,989 und Puysegur (Legitimist) 1768 Stimmen erhalten und wird voraussichtlich eine Stichwahl erforderlich sein.
— Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Bayonne vom
in Palais Elysée aber⸗ einsüußreichen Mitgliedern
3. Januar telegraphirt: Der Marschall Serranec ist mit 8
zwei Adjutanten über Canfranc und Pau hier eingetroffen.
Spanien. Madrid, 2. Januar. (W. T. B.) Der 3
Marine⸗Minister Molins hat sich nach Marseille begeben, um den König Alphons dort zu empfangen. — Man erwartet hier demnächst das Eintreffen eines päpstlichen Nuntius.
— Aus Paris wird telegraphirt: Wie die „Agence Havas“ meldet, hat der Prinz Alfons von Asturien auf Ansuchen der Prinzen von Béêarn und von Viana allen Carlisten voll⸗ ständige Amnestie bewilligt. — Der päpstliche Nuntius hat dem Prinzen Alfons den Segen des Papstes überbracht. — Dem Vernehmen der „Agence Havas“ zufolge hat Prinz Alfons bereits von Paris aus ein Dekret erlassen, durch welches die Cortes einberufen werden. — Das Personal der hiesigen spanischen Gesandtschaft hat sich heute zu dem Prinzen Alfons begeben, um demselben seine Huldigung darzubringen. Bei dem Empfange erklärte der Prinz, daß er sich in Bezug auf die Schwierigkeit seiner Aufgabe durchaus keiner Täuschung hingebe. Er werde sich in⸗ deß mit befähigten Männern aus allen Parteien umgeben und hoffe, mit Hülfe der Armee und des gesammten spanischen Vol⸗ kes sein einziges Ziel, den Frieden in Spanien, wieder herzu⸗ stellen, bald zu erreichen. Meine Absicht ist, sagte der Prinz am Schlusse seiner Rede, König von ganz Spanien zu sein.
— Ferner liegen folgende Telegramme vor: Madrid, Sonn⸗ tag, 3. Januar, Mittags. Nachdem der Marine⸗Minister Graf v. Molins bereits gestern zum Empfang des Königs nach Marseille abgereist ist, folgt demselben heute Abend eine größere Empfangsdeputation nach. Dieselbe hegiebt sich nach Karthagena und von dort auf der Panzerfregatte „Numancia“ nach Marseille. Die Landung des Königs soll in Barcelona erfolgen. Von dort begiebt sich derselbe über Valencia nach Madrid und später nach Logrono.
—. 3. Januar. General Primo de Riveira ist zum Mili⸗ tärgouverneur, der Herzog von Sesto zum Präfekt und Graf Terreno zum Bürgermeister von Madrid ernannt worden.
Aus dem Norden wird gemeldet, daß General Laserna sich für Prinz Alfons erklärt hat. Ferner haben Oberst Berritz und General Dorregaray die Sache des Don Carlos verlassen. Oberst Berritz ist mit mehreren carlistischen Bataillonen unter dem Rufe: „Es lebe Alfons XII.“ in Bilbao eing gen. Die Stadt Bilbao hatte zur Feier dieses Ereignisses illuminirt.
— Der Korrespondent der „Times“ in Paris hat am 31. v. M. eine Unterredung mit dem Prinzen Alfons von Asturien gehabt und berichtet darüber, daß der Prinz erklärt habe, er sei bereit, sich nach Spanien zu begeben, erwarte indeß vor seiner Abreise noch bestimmtere Mittheilungen. Unmittelbar nach dem Empfang derselben werde ec abreisen. Die Nachricht von seiner Proklamirung zum König von Spanien habe ihn nicht über⸗ rascht, er habe dieselbe vielmehr erwartet. Auf die Frage des Korrespondenten, ob er meine, daß die Carlisten den Krieg fort⸗ setzen werden, habe er erwidert, er glaube, daß der Kampf zu⸗ nächst sehr hart sein werde, daß aber das gesammte spanische Volk sich nach und nach ihm anschließen und der Krieg dann bald beendet sein werde. Er sei nicht der König einer Partei. Das Ministerium sei aus Männern aller Parteischattirungen gebildet, sei liberal⸗konstitutionell, wie er selbst es durch seine Erziehung aufrichtig sei. Er wisse sehr wohl, daß er durch die Annahme der Krone Spaniens schwere Pflichten übernehme. Er werde jederzeit darnach trachten, seine Aufgabe zu verstehen und seine Pflicht zu erfüllen. Auf die Frage, ob die Königin⸗Mutter ihn begleiten werde, habe er entgegnet, es sei bereits bestimmt, daß die Königin in Paris bleibe.
— Der „Köln. Zeitung“ wird aus Paris, 3. Januar, gemeldet: Der neue König von Spanien denkt noch vier oder fünf Tage hier zu bleiben, um sich dann in Marseille von spanischen Kriegsschiffen abholen zu lassen. Katalonien und An⸗ dalusien sind ruhig.
8 g.“ vom 31. Dezenber schreibt: „Es zeigt sich heute noch klarer, daß die vom Cuartel Real“ gebrachte Nachricht von dem Tode Esparterz's falsch war. Das Blatt fügt nämlich hinzu, daß Esparero am 21. Dezember in Logrono begraben worden sei. Heute haben wir Mittheilungen aus Logrono vom 24. Dezember; ken Wort von einem solchen Ereignisse.“
Portugal. Lissabon, 3. anuar. (W. T. B.) Gestern hat die Eröffnung der Kamnern stattgefunden. In der vom König gehaltenen Thronnee wird hervorgehoben, daß die Reklamationen, welche die Jegierung wegen der Vorgänge in Peru an die brasilianische Rgierung gerichtet habe, von der letzteren freundlich aufgenommer worden seien. Außerdem ward in der Thronrede der Vorlagen betreffend den Unterricht in den Volksschulen, die Einführung neuer Gesetzbücher und die Vollen⸗ dung der Eisenbahnbauten und anderer öffentlichen Arbeiten, besondere Erwähnung gethan
uæ d2 8& ö geeene eeek„—
Italien. Rom, 3. Januar. (W. T. B.) Wie die „Libertà“ meldet, hat sich sofort nach dem Eintreffen der Nachricht von der Proklamirung des Prinzen Alfons von Asturien zum Könige von Spanien der Ministerrath versammelt und beschlossen, in der Frage wegen der Anerkennung der neuen Regierung in derselben Weise vorzugehen, wie dies von Seiten der befreunde⸗ ten Mächte geschehen würde. 8
— Die „Gazetta di Firenze“ enthält ein Telegramm aus Rom, nach welchem der Papst an die Gläubigen und an das Episkopat eine Encyklika gerichtet hat, in der für 1875 die Feier eines Jubeljahres angekündigt wird. Der Papst fordert in der⸗ selben zum Gebete auf und erinnert an den Enthusiasmus und die Verehrung, mit welcher das Jubeljahr gefeiert worden ist, als die Kirche noch ungestörte Ruhe genoß. Der Papst drückt ferner sein Bedauern darüber aus, daß die Umstände, welche im Jahre 1850 die Jubiläumsfeier verhinderten, noch ungünstiger geworden sind, hält aber dennoch für nothwendig, den Gläubigen die außer⸗ ordentliche Gnade eines Jubeljahres zu Theil werden zu lassen. Endlich erwähnt der Papst der Gnaden, welche mit der Jubel⸗ feier verpvunden sind, und schließt mit anderweitigen Mahnungen an die Katholiken. 3
Turin, 2. Januar. (W. T. B.) Die „Gazetta di Torino“ vert entlicht ein Schreiben Garibaldi’s, in welchem derselbe mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse Italiens die An⸗ nahme der ihm von der Abgeordnetenkammer votirten National⸗ dotation ablehnt.
Rumänien. Bukarest, 3. Januar. (W. T. B.) Der Senat hat gestern das von der Deputirtenkammer votirte Ren⸗ tengesetz mit einigen Zusätzen angenommen und sich darauf
um 20. d. M. vertagt.
Mlutland und Polen. St. Petersburg, 3. Ja⸗ nuar. (W. T. B.) Die Zeitungen geben eine Ana⸗ lyse des Berichts der Reichskontrole für das Jahr 1873. Der „Golos“ bemerkt, es habe sich ein Defizit von 1,198,000 Rubel herausgestellt. Hierbei ist aber zu erwähnen, daß die Einnahmen über den Voranschlag hinaus eine so er⸗
hebliche Steigerung ergaben, daß eine Mehrausgabe von 27 Mil⸗
lionen ermöglicht wurde, in Folge deren jenes Deftzit entstand. Die aus der Besteuerung der Kronländereien durch den Zemstwo erzielten Einnahmen belaufen sich allein auf ca. 1,200,000 Rubel. Beachtenswerth ist, daß trotz der erheblichen Steigerung gegen den Anschlag die Einnahmen im Budget für das Jahr 1875
noch um 10 Millionen höher veranschlagt worden sind. Trotz
neuer in Aussicht genommener Ausgaben sieht man einem aber⸗ maligen Ueberschusse der Einnahmen entgegen. Neue Steuern sind dabei in keiner Weise erforderlich geworden, vielmehr hat man mehrere Ausgabeposten von den sogenannten Reichsprästan⸗ den auf den Reichsschatz übertragen können.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. De⸗ zember. (H. N.) Die Kommittirten zur Prüfung des Vor⸗ schlages wegen Uebergang zur neuen Heerordnung haben bis den 7. Januar Ferien genommen, mit Ausnahme des General⸗Majors Rosenvärd und Obersten Freiherrn H. Raab, welche sich während dieser Zeit mit Arbeit in Angelegenheiten der Kommission beschäftigen.
— Im Februar tritt in Norwegen das Storthing wieder zusammen. Mehrere wichtige Gesetzvorschläge liegen zur Behandlung vor, darunter das Gesetz wegen Reorganisation der Armee. Wahrscheinlich wird auch in Norwegen, gleichwie es in andern Ländern bereits geschehen ist, schreibt „Morgenbladet“, die Landwehr neu organisirt werden.
— In Gothenburg herrscht augenblicklich die Blattern⸗ epidemie, welche, der „Göt. Handelst.“ zufolge, sich so stark ver⸗ breitet hat, daß das alte Epidemiehospital die große Anzahl der Erkrankten nicht hat fassen können, weshalb die Kommunalver⸗ waltung beschlossen hat, die Lokalitäten einiger Armenschulen zur Disposition des Gesundheitsraths zu stellen und letzteren zu er⸗ mächtigen, andere passende Lokalitäten zur Aufnahme von Patienten zu miethen. Außerdem hat man dem Gesundheitsrath die Summe von 20,000 Kronen zu Veranstaltungen behufs Verhinderung der ferneren Ausbreitung der Epidemie bewilligt.
Amerika. New⸗Vork, 3. Januar. (W. T. B.) Die Schuld der Vereinigten Staaten hat sich im vergangenen Monat um 3,659,000 Doll. vermehrt. In den Staatskassen be⸗ fanden sich am Schlusse des Monats vorräthig 82,587,000 Doll. in Metall, 13,952,000 Doll, in Papiergeld.
— Nach einer Mittheilung der „Times“ aus Havanna hat der General⸗Kapitän von Cuba, General Concha, ebenfalls den Prinzen Alfons zum König proklamirt.
— Der „A. A. C.“ liegen folgende Nord⸗ und Süd⸗Amerika vor:
Nord⸗Amerika. New⸗York, 29. Dezember (per Kabel). Die Regierung trifft Vorbereitungen, um New⸗Orleans gegen die Re⸗ bellionsversuche der Weißen⸗Liga zu sichern. Im Nothfall wird Ge⸗ “ zum Befehlshaber der dortigen Bundestruppen ernannt werden.
Westindien. Aus Jamaika wird unterm 11 Dezember ge⸗ meldet, daß noch immer Berichte über die durch den jüngsten Orkan auf der Insel angerichteten Verheerungen einlaufen. Die Regierung ist thätig mit der Ausbesserung der Straßen beschäftigt. Der den Saaten zugefügte Schaden erweist sich als sehr ausgedehnt. Der
rtrag der Stapelartikel wird sehr spärlich sein, während die Brot⸗ stoffsaaten ruinirt sind.
Peru. Nach bis zum 27. November reichenden Berichten aus Lima per Dampfer „Moselle“ hatte der Insurgentenführer Pinola eine Verschanzungen in dem 12 — 15 Meilen landeinwäcts von der Moquequa gelegenen Orte, der als die Hacienda Ji Condé bekannt ist, und auf dem anstoßenden Plateau von Los Angelos noch immer inne. Seine Streitmacht soll, wie man glaubt, nicht 900 Mann übersteigen.
räsident Pardo hatte in Arequipa einen Kriegsrath gehalten. Wie ver⸗ lautet, gelangte man zu der Entscheidung, daß es unrathsam sein würde, Pierola von der Meeresseite seiner Position anzugreifen, daß
Nachrichten aus
aber versucht werden sollte, ihn von einer seine Posttion überragenden Anhöhe zu bombardiren. Ein starkes Korps verließ Arequipa gegen den 22. November, um die betreffenden Anhöhen zu besetzen. Die Regierungstruppen halten, wie es heißt, in hinreichender Stärke sämmt⸗ liche Passe besetzt, um das Entweichen Pierola's aus seiner Position u verhindern. Peruanische Kriegsschiffe kreuzen längs der Küste, um sede Zufuhr oder Abfahrt abzuschneiden. Eine von Don Miguel Iglesias befehligte Insurgenten⸗Bewegung war im Norden in Kaja⸗ marka ausgebrochen. Der dortige Präfekt und seine Soldaten wurden anfänglich zur Flucht genöthigt; aber bei der Ankunft einer Ver⸗ stärkung von Regierungstruppen retirirten die Insurgenten zuerst nach Chota und dann nach der Küste zu. Dieser Ausbruch wurde, wie man vermuthet, von Pierola angestiftet.
Die Argentinische Republik. Die Befestigung der Insel Garcia wird von der Argentinischen Regierung rüstig be⸗ reiben.
Canada. Ein Telegramm aus Ottava vom 29. d. meldet, daß Herr Mac Donald, der frühere Premier des Dominion für Kingston, durch eine Majorität von 17 Stimmen wiedergewählt wurde.
Unterm 30. d. wird per Kabel berichtet, daß die die Regierung unterstützenden Kandidaten bei den Wahlen in Manitoba eine Stim⸗ menmehrheit von 8 erhielten. Herr Davis, der Premier, erhielt 18 Stimmen mehr, als sein Gegenkandidat.
Asien. (A. A. C.) Die letzte chinesische Post bringt nähere Einzelheiten über die Bedingungen, unter welchen die Räumung von Formosa Seitens der Japaner vereinbart worden ist. Der betreffende Vertrag wurde am 31. Oktober durch den japanischen Gesandten und die Vorsteher des Thung⸗li⸗Jamen unterzeichnet. Japan erkennt die Souveränetät Chinas über ganz Formosa an, während China andererseits zugesteht, daß Japan unter den ob⸗ waltenden Verhältnissen zur Ausrüstung der Expedition berech⸗ tigt war. China zahlt eine halbe Million Taels, wovon ein Fünftel sofort fällig und als Entschädigung an die Familien der ermordeten Bewohner von Loochewan ausgezahlt werden soll, während die übrigen 6, als Entschädigung für die von den Japanern ausgefuͤhrten Wegebauten ꝛc., bei Räumung der Insel zu zahlen sind. Die Entschädigung soll aus den Zoll⸗ einnahmen von Fuchow und Tientsten bestritten werden. Die Räumung der Insel war für den 20. Dezember in Aussicht genommen.
— Aus Kalkutta wird vom 2. Januar berichtet, daß die Anführer der Duffla am 28, v. Mts. ihre Unterwerfung angeboten haben. Die englischen Truppen sind am 30. v. Mts. in ihre Niederlassungen eingerückt.
Afrika. Marocco. Nach Berichten der „A. A. C.“ aus Oran über Gibraltar, 25. Dezember, sind an der Grenze von Marocco in Folge der Ernennung des Sheiks Hadjii Mohammed zum Kaiserlichen Befehlshaber der Kabylen von Beni Suasen ernstliche Unruhen ausgebrochen. Einige der Stämme dieses Distrikts empörten sich, und in einem Treffen zwischen ihnen und den Truppen des Sheiks wurden ihrer ca. 200 getödtet und viele verwundet, aber der Sheik wurde nichtsdestoweniger zum Rückzuge genöthigt und die Rebellen schleppten 51,000 Schafe und 18,000 Kamele, die auf der Ebene weideten, weg. Die Spahis und Turkos unter den französischen Truppen, die zu den kriegführenden Stämmen gehören, wurden nur mit Schwierigkeit daran verhindert, sich an dem Kampfe zu be⸗ theiligen. Nach Berichten aus Tangiers war der Kaiser von Marocco am 12. Dezember in Fez angekommen. Die Nachbar⸗ schaft von Tangier war völlig ruhig. 8
Die Nr. 24 des Armee⸗Verordnungs⸗Blattes cher⸗ ausgegeben vom Kriegs⸗Ministerium) enthält: Wegfall des Hinter⸗ zeugs. Probe des Leibriemens mit verschiebbarer Säbeltasche. — Uebungen des Beurlaubtenstandes im Jahre 1875. — Erhöhung des extraordinären Garnisonverpflegungszuschusses für, in Unteroffizierstellen Dienste leistende Mannschaften. — Kompetenz an Koch⸗ und Wärme⸗ holz für bivouakirende Stäbe der Feldartillerie⸗Regimenter. — Be⸗ kanntmachung der Lebensversicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine. — Bezeichnung des Markbetrages in Geldempfangs⸗Beschei⸗ nigungen und Kassen⸗Ordres in Zahlen und in Worten. — Aufstellung der Gesetzsammlungs⸗Normallisten. — Ressorts der Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariate und Kommissarien. — Einführung der Reichsmarkrechnung. — Eröffnung der Eisenbahn Bruchsal⸗Rheins⸗ heim. — Beschaffungsweise neuer Feldgeräthsstücke für Infanterie, Jäger und Schützen, sowie für Kapallerie. — Buchung des Wohnungs⸗ geldzuschusses in den Abrechnungsbüchern der Truppen ꝛc. — Berech⸗ nung der Frachtkosten für Beförderung von Militäreffekten auf Eisen⸗ bahnen. — Extraordinäre Verpflegungszuschüsse pro I. Quartal 1875. — Einsendung der Anerkenntnisse über den Empfang und die Inven⸗ tarisirung der Militär⸗Literatur⸗Zeitung resp. deren fernere Ueber⸗ weisung auf das Jahr 1875. — Vergütungssätze für Brod und Vergütungspreis für den aus preußischen Magazinen an Kadetten⸗ Anstalten verabreichten Roggen pro I. Semester 1875. — Todten⸗ scheine, welche wegen Unvollständigkeit resp. Ungenauigkeit der Anga⸗ ben nicht ausgehändigt werden konnten. 8
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Die Feststellung des Bankgesetzentwurfs hat im Bundesrath noch zu sehr eingehenden Berathungen geführt. Einzelne Artikel sind
nachträglich revidirt, und jene Grundsätze über die Reichsbank, welche
der Kommisston des Reichstages kurz vor den Ferien zugingen, sind als besonderer Abschnitt eingefügt worden. Die auf diese Weise neu en standene Vorlage gelangt nun aber, nach einem früher getroffenen Abkommen, nicht durch den Bundesrath, sondern als Verbesserungs⸗ vorschlag des Abgeordneten Karnier an die Kommission. Die neue Vorlage ist auch ausschließlich von dem genannten Abgeordneten unter⸗ eichnet. crg⸗ liegen diese vom Abgeordneten Dr. Harnier unter seinem Namen in die Kommission eingebrachten Abänderungs⸗Anträge jetzt vor; dieselben halten sich im Wesentlichen an die von dem⸗ Bundesrathe beschlossenen „Grundzüge“. Das Bankgesetz wird nach diesen Anträgen in fünf Theile zerfallen, nämlich: Tit. 1 „Allgemeine Bestimmungen“, Tit. 2 ‚Reichsbank“, Tit. 3 „Privatnoten⸗ banken“, Tit. 4 „Strafbestimmungen“, Tit. 5 „Schlußbestimmungen“. In die letzteren sind die Modalitäten, unter welchen die Preußische Bank in eine Reichsbank umgewandelt werden soll, aufgenommen worden. Sas Hauptintereffe fäbt auf die, die Organisation der Reichs⸗ bank betreffenden Paragraphen. Wir geben den wesentlichen Inhalt derselben im Folgenden nach der „N. L. C.“ wieder: Die Reichsbank steht unter Aufsicht und Leitung des Reichs, besitzt die Eigenschaft einer juristischen Person und hat die Auf⸗ gabe, den Geldumlauf im gesammten Reichsgebiet zu regeln, die Zahlungsausgleichungen zu erleichter und für die Nutzbar⸗ barmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen. Die Reichsbank hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie ist berechtigt, aller Orten im Reichsgebiet Zweiganstalten zu errichten. Der Bundesrath kann die Errichtung solcher Zweiganstalten an bestimmten Plätzen anordnen. Es folgen dann detaillirte Vorschriften über die Geschäfte, welche die Reichsbant zu betreiben befugt ist, ferner über die Pflichten, welche der Reichsbank betreffs Dritteldeckung und Einlösung ihrer Koten auferlegt werden. Die Reichsbank und ihre
talten sind im gesammten Reichsgebiete frei von staatlichen
oder kommunalen Einkommen⸗ und Gewerbesteuern. Die Reichsbank
ist verpflichtet, ohne Entgeld Kassengeschäfte für das Reich zu besorgen; sie ist berechtigt, die nämlichen Geschäfte für die Bundesstaaten zu übernehmen. Das Grundkapital der Reichsbank besteht aus 120 Millionen Mark, getheilt in 40 000 auf Namen lautende Antheile von je 3000 Mark. Bei der Preußischen Bank betrug bisher das von Privatpersonen eingeschossene Kapital 20 Millionen Thlr. in 20,000 Antheilen von 1000 Thlrn. Außerdem hatte bekanntlich der preußische Staat einen Theil des Kapitats eingeschossen; diese Betheiligung des Staates fällt bei der Reichsbank fort. Aus dem beim Jahresschlusse sich ergebenden Reingewiun der Reichsbank soll zunächst den Antheils⸗ eignern eine ordentliche Dividende von 4 ½ Prozent des Grund⸗ kapitals berechnet, sodann von dem Mehrertrage eine Quote von 20 Prozent dem Reservefon ds, so lange derselbe nicht ein Viertei des Grundkapitals beträgt, zugeschrieben, der alsdann verbleibende Ueberrest zu einer Hälfte an die Antheilseigner als Superdividende, zur anderen Hälfte an die Reichskasse gezahlt werden. Diese Vorschläge entsprechen im Wesentlichen den vom Bundesrathe auf⸗ gestellten Gesichtspunkten und den bei der Preußischen Bank gel⸗ tenden Normen, nur daß bei der letzteren zunächst nach den Privat⸗ betheiligten dem Staat 3 ½ Prozent des Gewinnes für seinen Ein⸗ schluß vorweg gezahlt werden. — Die dem Reiche zustehende Auf⸗ sicht üͤber die Reichsbank soll, wie bei der Preußischen Bank, durch ein Bankkuratorium ausgeübt werden. Dasselbe soll aus dem Reichskanzler als Vorsitzenden und vier Mitgliedern bestehen, von denen eines durch den Kaiser, die drei anderen durch den Bundesrzath ernannt werden sollen. Bei der Preußischen Bank wird das Kura⸗ torium aus dem Präsidenten des Staatsministeriums, dem jeweili⸗ gen Justiz⸗Minister, dem jeweiligen Finanz⸗Minister, dem jeweiligen Handels⸗Minister und einem vom Könige besonders ernannten Mitglied gebildet. Die dem Reiche zustehende Verwaltung der Bank soll vom Reichskanzler und unter diesem von dem Reichsbank⸗ direktorium ausgeürt werden. Das letztere besteht aus einem Präsi⸗ denten und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern. Präsident und Mitglieder werden auf den Vorschlag des Bundesraths vom Kaiser ernannt. Die Stelle eines Chefs der Bank, welche in Preußen der Handelsminister einnimmt, ist hier also dem Reichskanzler übertragen. Die Beamten der Reichsbank sollen, wie die Be⸗ amten der Preußischen Bank, alle Rechte und Pflichten un⸗ mittelbarer Staatsbeamten haben, die Rechte und Pflichten der Reichsbeamten theilen. Die Antheils eigner üben die ihnen zustehende Betheiligung an der Verwaltung der Reichsbank durch die Generalversammlung, außerdem durch einen aus ihrer Mitte gewählten Centralausschuß. Der Centralausschuß, welchem die ständige Vertretung der Antheilseigner gegenüber der Verwaltung obliegt, besteht aus 15 Mitgliedern, die von der Generalversamm⸗ lung aus der Zahl der im Besitze von mindestens je 5 auf ihren Namen lautenden Antheilscheinen befindlichen Antheilseigner gewählt werden. Die fortlaufende spezielle Kontrole über die Verwaltung der Reichsbank üben 3 von dem Centralausschusse aus seiner Mitte auf ein Jahr gewählte Deputirte des Central⸗ Ausschusses. Diese ganze Einrichtung entspricht den bei der Preußischen Bank bestehenden Bestimmungen. Außerhalb des Hauptsitzes der Reichsbank sollen an vom Bundesrath zu bestimmenden größeren Plätzen Reichsbankcomtoirs errichtet werden, welche unter Lei⸗ tung eines aus wenigstens 2 Mitgliedern bestehenden Vorstandes und unter Aufsicht eines vom Kaiser ernannten Bank⸗Kommissarius stehen. Bei jedem Reichsbankcomtoir soll, wenn sich daselbst eine hinreichende g geeigneter Antheilseigner vorfindet, ein Bezirksausschuß bestehen. erselbe ernennt aus seiner Mitte 2 bis 3 Beigeordnete, welche eine fortlaufende spezielle Kontrole über den Geschäftsgang üben. Schließlich wird in den Anträgen noch eine Reihe von Normativ⸗ bestimmungen für das zu erlassende Bankstatut vorgeschlagen.
Vereinswesen.
Am 27. v. M. hielten die rheinischen Kriegervereine in Cöln ihren Delegirtentag ab. Aus den Verhandlungen ist er⸗ wähnenswerth, daß der nächste allgemeine deutsche Krieger⸗ Tag, soviel bis jetzt feststeht, im April k. J. in Berlin und die nächste Delegirtenversammlung im Juni in Bonn stattfinden wird
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von dem Archiv des Deutschen Reiches, Jahrbuch für Staatsrecht und Gesetzgebung, herausgegeben unter Mitwirkung namhafter Fachmänner und Gelehrter von W. Jungermann, Regie⸗ rungs⸗Rath a. T. (Berlin, vei Fr. Kortkampf,, ist das 2. bis 7. Heft VI. Bandes (1. Band der neuen Folge) soeben ausgegeben worden.
— Am 30. v. M. verstarb hierselbst der Archäologe, außeror⸗ 1 Professor Dr. Friedrich Matz aus Lübeck, in 31. Lebens⸗ ahre.
— Das in Klindworths Verlage zu Hannover erschienene Handbuch für die Polizeiverwaltung und Strafrechts⸗ pflege in der Provinz Hannover, vom Regierungs⸗Rath Grote⸗ fend, umfaßt alle diejenigen Gesetze, Verordnungen, Ausschreiben ac., welche sich auf die gesammte Polizeiverwaltung und ihre einzelnen Richtungen, sowie auf die Strafrechtspflege in dieser Provinz bezie⸗ hen, in systematischer Ordnung mit Sachregister für den praktischen Gebrauch zusammengestellt.
— Aus dem Nachlasse Varnhagen von Ense's ist der 4. Band der Tagebücher von Friedrich von Gentz bei Brockhaus in Leipzig kürzlich veröffentlicht worden.
— Die soeben erschienene Nummer vom 2. Januar 1875 der „Illustrirten Zeitung“ enthält u. A. folgende Illustrationen: Büste Kgiser Wilhelms. Modellirt von Prof. J. Kopf. — Von der österr.⸗ ungar. Nordpolexpedition. Nach Skizzen von Hans Orrasch, Theil⸗ nehmer der Expedition, gezeichnet von Franz Schlegel (3 Abbildungen). — Die neue deutsche Panzerfregatte „Kaiser“. Originalzeichnung von J. Penner. — Aus dem Sitzungssaal des Deutschen Reichstags. Originalzeichnung von H. Lüders (51 Porträts). — Am Strand bei Amalfi. Nach einer Zeichnung von A. Blaschnik. — Scene aus R. Wagners „Lohengrin“: Lohengrins Sieg über Telramund. Carton von Prof. F. Keller. Nach einer Photographie aus der „Opern⸗ galerie.“ (Verlag von K. Krause und Co. in Berlin).
— In der Sitzung der mathematisch⸗aturwissenschaftlichen Klasse der K. Akademieder Wissensch.ften in Wien vom 10. Dezember legte der Vize⸗Admiral B. von Wüllerstorf⸗Urbair einen Entonrf des Kurses des Schiffes „Tegetthoff“ mit Angabe der herrschenden Wind⸗ richtungen und der vorgekommenen Ablenkungen vom Windkurse vor und unterzog diese letzteren einer Prüfung, aus welcher hervorgeht: 1) daß in dem Meerestheile zwischen Novaja⸗Zemlja und Franz⸗Joseph⸗Land das Vorhandensein einer Meeresströ⸗ mung einige Wahrscheinlichkeit für sich hat und daß n.indestens die⸗ selbe in keinem Falle geradezu geleugnet werden kann; 9 daß die Wahrscheinlichkeit einer größeren Meeres⸗Ausdehnung im Norden und Nordosten des östlichen Theiles Novaja⸗Zemljas besteht. Demgemäß glaubt derselbe, daß der Versuch, das ursprüngliche Ziel — vorläufig Kap Chelyuskin — zu erreichen, wiederholt werden sollte, da die Befahrbarkeit der hahin führenden Gewässer wahrscheinlich ist und durch keine direkten oder indirekten Beobachtungen und Erfah⸗ rungen bestritten werden kann.
— Das Programm der Eröffnung der neuen Oper in Paris, die am Dienstag, den 5. Januar stattfinden wird, ist wie folgt festgesetzt worden: 1) 1. und 2. Akt der Jüdin. 2) Kirchenscene von Faust. 3) 3. und 4. Akt von Hamlet. 4) Ballet.
— Aus Vervins bei Laon in der oberen Champagne wird der „Corr. Havas“ unter dem 25. Dezember berichtet: „Vor einigen Tagen hat man hier gelegentlich Vornehmung von Erdarbeiten die Ueberreste eines prachtvollen römischen Amphitheaters entdeckt. Die Nachforschungen werden eifrig fortgesetzt. Soeben kommt uns ferner aus der benachbarten Ortschaft Amifontaine die Nachricht zu, daß ein Landmann bei Bearbeitung seines Ackers ein Gefäß aufgefun⸗ den, das 600 Gold⸗ und Silbermünzen enthielt