1875 / 3 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

1 u““ 1“ 1““ Dem Ingenieur Julius Schülke zu Berlin ist unter dem

31. Dezember 1874 ein Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreikung nachgewiesene

Umsteuerungsvorrichtung für trockene Gasmesser,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Das dem Injenieur den ganzen Umfang des preußischen Staates

Jemanden beschränken,

ist aufgehoben. Wochen⸗ nebersicht der Preußischen 1 vom 31. Dezember 1874. tiva.

1) Geprägtes Geld und Barren . . .. Thlr. 203,511,000 2) Kassen⸗Anweisungen, Privat⸗Banknoten

und Darlehnskassenscheine .. 11 3,507,000 3) Wechsel⸗Bestände . . .. . .. 1253,078,000 4) Lomchard⸗ Bestände . . . . . . .. 22,727,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen

ud% 5,453,000

Passiva.

6) Banknoten im Umlauf . . . .. Thlr. 279,474,000 7) Depostten⸗Kapitalien . . ... .. 32,633,000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und

Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗

uC111ö1“ 13,484,000

Berlin, den 5. Januar 1875.

Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

von Dechend. Boese. Rotth. Gallenka

Herrmann. Koch. von Koenen.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen in Gegenwart Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs und des Kommandanten, sowie die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten, des Generals v. Albedyll und des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern um 11 ½ Uhr militärische Meldun⸗ egeganh begab di

m r begaben Sich die Höchsten Herrschaften zum Konzert nach dem Königlichen Schlosse.

„Von 7 Uhr Abends ab wohnten Höchstdieselben der Vor⸗ stellung im Wallner⸗Theater bei. 6

Se Majestät der Kaiser und Köͤnig haben der Bau⸗ kasse des Comités für das Arndt⸗Der al die S von 1000 Thlrn. überweisen lassen. v

Der Bundesrath, die vereir

gten Ausschüss e dess el⸗ ben für das Seewesen und für Handel und Verkehr, sowie der

Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Die Abwickelung der bei Ablösung der Hauptverwaltung der Darlehnskassen aus 1870 noch rückständig gebliebenen Geschäfte ist nunmehr völlig beendet. Die Einnahmen stellten sich auf 30,598,995 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf. An die Königlich

e waren zur Deckung der ge⸗ gegeben worden 29,651,000

An Unkosten sind verausgabt worden 106,583 Thlr. 31 Sgr. 4 Pf., abzüglich der Wiederverkauf des Inven⸗ tariums der hiesigen Darlehnskassen gewonnenen 3196 Thlr. 7 Pf., noch 103,387 Thlr. 12 Sgr. 9 Pf. An vorschußweise

en mußten 8 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., so den Darlehnen 302 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf., 1311 Thlr. 23 Sgr. wegen fruchtlos ausgefallener Exekution gegen die Schuldner resp. wegen des gerin⸗ Erlöses der bei der Auktion erstandenen Unter⸗ pfänder niedergeschlagen werden. Die Ausgabe beträgt demnach 29,754,699 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. Mithin ist ein Reingewinn von im Ganzen 844,295 Thlr. 27 Sgr. 9 Pf. erzielt. Dieser Reingewinn, welcher gemäß §. 16 des Gesetzes vom 21. Juli 1870 der Bundeskasse (und zwar zu Gunsten der Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes) gebührt, ist von der letzteren eingezogen worden und sind davon 250 Thlr. zu aus Billigkeitsrücksichten gewährten Ersatzleistungen für falsche Dar⸗ ehnskassenscheine, und ferner 1619 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. osten für Ermittelung der Verfertiger der Falsifikate solcher Darlehnskassenscheine, überhaupt also 1869 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. erwendet worden, so daß für die Reichs⸗Hauptkasse ein Rein⸗ ertrag von 842,426 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf. verblieben ist. 1

Durch die Vorschrift in §. 59 alin. 5 des Betriebs⸗ Reglements ist es den Eisenbahnverwaltungen vorbehal⸗ ten, überall dort, wo sie es für angemessen erachten, zum An⸗ und Abfahren der Güter innerhalb des Stationsortes oder von und nach seitwärts belegenen Ortschaften besondere Rollf uhr⸗ Unternehmer zu bestellen, für welche sie wie für ihre Leute haften. Das Reichs⸗Eis enbahn⸗Amt hat nach einer Cirkular⸗ verfügung vom 22. v. Mt. u. J. die Wahrnehmung gemacht, daß das Bestehen derartiger Rollfuhreinrichtungen und insbeson⸗ dere, daß es vermittelst derselben möglich ist, die Güter aus der Behausung abholen zu lassen, dem großen Publikum viel zu wenig bekannt ist, indem nicht selten Klagen darüber laut wer⸗ den daß die gegenwärtigen Einrichtungen bedingen, entweder sich der Vermittelung eines Spediteurs zu bedienen oder unter Aufwendung nicht unbedeutender Kosten die Güter selbst nach den oft entfernt von der Stadt belegenen Bahnhöfen zu schaffen. Das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt empfiehlt deshalb in der gedachten Verfügung, überall dort, wo Rollfuhren eingerichtet snd und solche auch die Anfuhr von Gütern bewirken, durch periodische Bekanntmachungen oder kurze Notizen in den Lokalblättern auf die Art und Weise, wie Eisenbahn⸗Versandtgüter zur Abholung aus der Behausung der Absender anzumelden sind, hinzuweisen.

Nach einer anderen Verfügung des Reichs⸗Eis enbahn⸗ Amts vom 18. v. M. u. J. sind überall behufs Ausführung der Bestimmung im §. 17 des Betriebs⸗ Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands hinsichtlich des Ausrufens der Namen der Stationen und der Dauer des Aufenthalts auf denselben entsprechende Anordnungen getroffen. Gleichwohl

Herren Adolph Ernst zu Berlin unter dem 21. Mai 1873 auf die Dauer von drei Jahren für ertheilte Patent auf einen Maischkühlapparat in der durch Zeichnung und Be⸗ schreibung nachgewiesenen ganzen Zusammensetzung und ohne in der Anwendung bekannter Theile desselben zu

fügung darauf aufmerksam,

renden Rücksichtnahme auf wohl vereinigt werden kann

derliche zu veranlassen.

939,425 Mark 5⸗Markstücke, 90 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 72, an Kupfermünzen: Mark 10⸗Markstücke;

20⸗Pfennigstücke; 10⸗Pfennigstücke, 1,406,222

Mark 10⸗Markstücke;

20⸗Pfennigstücke;

10⸗Pfennigstücke, 1,478,344

Kupfermünzen 2,491,184 M Nach einer in der

1875 ab säm mtliche Eintra im Central⸗Handels⸗Register

sämmtliche

Lübeck, Bremen, Hamburg; ebenso sämmtliche Ei schen, mecklenburgischen un

endlich alle wichtiger schen Bundes aaten.

sämmtliche Eintragungen 1

Im verflossenen Jahre b dels⸗Register veröffentlichten

Jahres zugenommen hat. sich letztere Ziffer im laufen

Schließlich bemerken w ersten Male die wöchentliche im Königreich Sachsen alphabetisch geordnet, enthält

in das Handelsregister der fr

vom 29. v. M. u. J.

9. März 1874, die Be betreffknd, nach welchem nach Ablauf des Kalenderja treffenden Kalenderjahre vorge zu fassen hat. Sterbefälle als solche,

lungen zu betrachten.

Das Handbuch ü⸗

fahren. der Ordensaufführungen, die

erneute Sorgfalt verwandt;

Lücken sind nach Möglichkeit

Male im Staatshandbuch

Landes⸗Anstalt, Inspektion

Dr. Reinckens für die inzwis

werde noch immer Beschwerde darüber geführt, daß diese Vor⸗ schrift nicht gehörig beachtet werde, das Ausrufen ganz unterbleibe und dadurch dem reisenden Publikum häufig die ernstesten Unannehmlichkeiten bereitet wür⸗ den. Das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt macht in der gedachten Ver⸗

schrift eine obligatorische ist,

„— In der Woche vom 13. bis 19. Dezember 1874 sind ge⸗ prägt worden an Goldmünzen: 1,074,100 Mark 20⸗ Mark⸗ stücke, 1,568,730 Mark 10⸗ Markstücke; an Silb ermünzen:

Mark 60 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickel münzen: 80,352 Mark

50,486 Mark 32 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 27,125 Mark 80 Pf. 1⸗Pfennigstücke. an Goldmünzen: 880,278,940 Mark 20⸗Markstücke, 221,802,890 an Silbermünzen: 2,991,295 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 32,010,659 Mark 1⸗Markstücke, an Nickelmünzen: 4,688,673 Mark 60 Pf.

Kupfermünzen: 1,735,581 Mark 59 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 677,990 Mark 38 Pf. 1⸗Pfennigsücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 881,353,040 Mark 20⸗Markstücke, 223,371,620 7 an Silbermünzen: 3,930,720 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 32,724,191 Mark 1⸗Markstücke, 9,671,964 Mark 80 Pf. an Nickelmünzen:

Kupfermünzen: 1,786,067 Mark 91 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 705,116 Mark 18 Pf. I⸗Pfennigstücke.

münzen: 1,104,724,660 Mark; Mark 80 Pf.; an Nickelmünzen: 6,247,370 Mark 70 Pf.; an

der gestrigen Nummer des Central⸗Han⸗ dels Registers veröffentlichten Bekanntmachung hat das Handels⸗ gericht der freien Hansestadt Lübeck beschlossen, vom 1. Januar

Es werden demnach in diesem Blatte von jetzt ab Eintragungen ꝛc. folgender deutschen Staaten veröffentlicht: Sachsen, Sachs en⸗Weimar⸗Eisenach, Sachsen⸗Coburg, Anhalt, Schwarzburg⸗Rudolstadt und Sonders⸗ hausen, Waldeck, Reuß jüngere Linie,

bezirken, sowie vom Kaiserlichen alle Eintragungen, welche aus dem Herzogthum Sachsen⸗Gotha;

Gerichtsbezirken der vorstehend genannten und der übrigen deut⸗ Die Gesammtbevölkerung werjenigen Bundesstaaten, welche

29,322,709, umfaßt somit mehr als 73,8 Prozent der Gesammt⸗ bevölkerung des Deutschen Reichs.

24,000, obgleich die Betheiligung erst allmählich im Laufe des Nach mäßiger Veranschlagung dürfte

eine Zahl, welche die Bedeutung und Nothwendigkeit eines Cen⸗ tralorgans recht erkennen läßt.

Dienstagsnummer veröffentlicht Ebenso erscheint heute die erste Liste der Eintragungen

Nach einem Cirkularerlaß des Ministers des Innern

verstehen, daß jedes Jahresregister die

Als Standesakte sind aber nicht Geburts⸗ und

sondern die über solche Fälle von dem

Standesbeamten aufzunehmenden Anzeiger erhand⸗ Das entgegengesetzte Verfahren würde

überdies dahin führen können, daß

aus dem neuen Kalenderjahre in die Register des vorhergehen⸗

den Jahres eingetragen würden.

Staat für 1875 gelangt seit hiesigen Behörden; unmittelbar daran wird sich die Expedition nach auswärts schließen. des Jahres 1873 manche Verbesserungen und Erweiterungen er⸗ Auf die Rechtschreibung der Namen, die Vollständigkeit

beziehungen, die Richtigkeit und Ausführlichkeit der Rogister ist Fehler, Unrichtigkeit, Irrthümer und

noch hier und da entgegentreten, so wird ein billiges Urtheil dies in dem großen Umfange ungleichen Angaben entschuldigen, und einen Ausgleich dafür in dem vielfach Neuen und Verbesserten hört die Beschreibung der Königlichen Titel und Wappen, welche dem eigentlichen Text vorangeht; ferner erscheinen zum ersten das Bureau für die Landestriangu⸗ lation, der Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten, die Kom⸗ mission für phe ⸗mazeutische Angelegenheiten, das geodätische In⸗ stitut für die Zwecke der europäischen Gradmessung, die geologische die neugebildete 5. Abtheilung Ministeriums, das Departement für das Invalidenwesen, die für das Militär⸗Veterinärwesen, die Eentral⸗Land⸗ schaften für die preußischen Staaten, das neue brandenbur ische Kredit⸗Institut, die Verwaltungsgerichte im Bereiche der 8

ordnung vom 13. Dezember 1872, der katholische Bischof

insbesondere zur Nachtzeit daß die bezeichnete Reglements⸗Vor⸗

deren Ausführung mit der gebüh⸗ die Nachtruhe der Reisenden sehr

wenn die 8 sich gewöhnen, deutlich aber nicht überlaut und wieder

entlang gehend, Stations⸗Namen und Aufenthalt anzukündigen. Die Eisenbahnverwaltungen sind angewiesen worden, hiernach wegen sorgfältiger Instruirung und Ueberwachung das Erfor⸗

olt an den Wagen

713,532 Mark 1⸗Markstücke, 176,760 121 Mark 50 Pf. 5⸗Pfennigstücke;

Vorher waren geprägt:

9,495,204 Mark 20 Pf.

Mark 70 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an

4,769,026 Mark 50 Pf.

Mark 20 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an

Gesammtausprägung: an Gold⸗ an Silbermünzen: 46,326,875

ark 9 Pf.

gungen in das dortige Handelsregister für das Deutsche Reich zu publiziren.

in die Handelsregister Preußen, Lauenburg, Oldenburg, Braunschweig,

Schaumburg⸗Lippe, Lippe,

ntragungen ꝛc. aus mehreren hessi⸗ d sachsen⸗altenburgischen Gerichts⸗ Landgericht zu Metz;

betreffen,

Handelsgesellschaften en Eintragungen aus den anderen

i C.⸗H.⸗R. publiziren, beträgt

etrug die Zahl der im Central⸗Han⸗ Eintragungen ꝛc. bereits mehr als

den Jahre bis auf 30,000 steigern,

ir, daß die heae. Nummer zum Zusammenstellung der Eintragungen unter Leipzig, nach Ortsnamen . Dieselbe wird regelmäßig in der werden.

eien Hansestadt beck.

ist §. 10 des Gesetzes vom urkundung des Personenstandes

die Standesregister sofort hres abzuschließen sind, dahin zu sämmtlichen, in dem be⸗ kommenen Standes akte zusammen⸗

Geburts⸗ und Sterbefälle

ber den preußischen Hof und gestern zur Versendung an die

Die neue Ausgabe hat gegen die genauere Bezeichnung der Ressort⸗

beseitigt. Wenn gleichwohl solche

des Buches, sowie mit den sehr

finden. Zu dem Ersteren ge⸗

des Handels⸗

reis⸗

gebildeten provinzialständischen Institute und die auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 3 April 1873 errichteten Eisenbahn⸗ Kommissionen. Als Verbesserug und Erweiterung wird ferner anerkannt werden, daß durch den jnzelnen Behörden zugefügte er⸗ läuternde Noten die Geschäftsthitigkeit, der Verwaltungskreis und die Ressortbeziehungen genaur angegeben find. In dieser Beziehung kann auf die die Gerich behörden, die landschaftlichen Kredit⸗Institute, die verschiedenen Ministerien, die Eisenbahn⸗ behörden, die Verwaltungsgerichte, die kommunal⸗ und provin⸗ zialstindischen Verwaltungen betreffe en Abschnitte hingewiesen werden. In Folge aller dieser Umsoͤnde hat es sich bei dem regsten Bemühen, überall für die Nodn die möglichst knappste

gen, nicht vermeiden lassen, daß der fang des Buches um

Fassung zu erzielen und den Druck bühe zusammenzudrän⸗

mehrere Bogen gewachsen und die Hersellungskosten sich ver⸗ nnge haben, was in der Erhöhung des Sutsteigton chegfe⸗ um 1 Mk. zum Ausgleich zu bringen gesuht ist.

Unter Hinweis auf die im amtlichen Theile publizirten Ernennungen der Mitglieder der zu versamnelnden Provinzial⸗ synoden theilen wir vorläufig mit, daß der Evangelische Ober⸗Kirchenrath unterm 23. Dezember 1814 eine Zweite Nachtragsinstruktion zur Kirchengemeinde⸗ und Sy⸗ nodalordnung vom 10. September 1873, söwie eine Ge⸗ schäftsordnung für die Provinzialsynoden der Pro⸗ vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen erlassen und ein zur Vorlage an die Provimialsynoden bestimmtes Proponendum, betreffend die Aufhebung der Stolgebühren, aufgestellt hat. Wir werden morgen das letztere im Wortlaut und aus der Instruktion wie der Ge⸗ schäftsordnung die wesentlichsten Bestimmungen mittheilen

Durch den Grundsatz der relativen Rechtskraft des erst⸗ instanzlichen Urtheils (Artikel 101 des Gesetzes vom 3. Mai 1853) wird nach einem Erken ntniß des Ober⸗Tribunals vom 10. Dezember cr. für den Verurtheilten nur das Recht be⸗ gründet, daß auf seine Appellation nicht eine höhere Strafe gegen ihn erkannt werden kann, dagegen wird durch diesen Grundsatz kein Anspruch auf Anwendung des individuel⸗ len Strafgesetzes, welches der erste Richter bezeichnet hat, erworben. In demselben Erkenntniß entschied ferner das Ober⸗Tribunal, daß eine Person, welche im Auf trage einer anderen beleidigende Aeußerungen an einen Dritten richtet, die nach §. 185 des Str. G. B. mit Strafe bedroht sind, nicht wegen Theilnahme an einer Beleidigung, sondern als Thäter und der Auftraggeber als Anstifter der Beleidigung zu verurtheilen sind.

Die unbefugte Aufhebung eines durch Anle⸗ gung eines Siegels bewirkten amtlichen Verschlusses (§. 136 des Str. G. B.) ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals vom 26. November v. J. auch dann strafbar, wenn der Verschluß, ohne irgend eine Beschädigung des amtlichen Siegels, anfgehoben worden.

Der Vorstand des Brandenburgischen Städte⸗ tages hielt, wie die „Nat. Ztg.“ mittheilt, hier vor Kurzem eine Zusammenkunft ab, um über die Ausführung der Beschlüsse des am 7. September zu Landsberg a. W. abgehaltenen zweiten Städtetages zu berathen. Es wurden die Petitionen in Betreff des gewerblichen Krankenwesens, sowie in Betreff der Erhöhung des Servises und der Natural⸗Verpflegungs⸗Entschädigung für die bewaffnete Macht im Frieden gegenüber den zu niedrig be⸗

messenen Sätzen der bezüglichen Gesetzesvorlagen an den Reichstag

festgestellt und sind letzierem nunmehr bereits übergeben worden. Auch eine an den preußischen Landtag zu richtende Petition über die gesetzliche Regelung der Fürsorgepflicht für die höheren wissenschaftlichen Lehranstalten kam zur Berathung und soll in der nächsten Landtagssession eingereicht werden.

Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten Königlich bayerischer Ministerial⸗Rath Los, Königlich sächsischer Geheimer Justiz⸗Rath Held, Großherzoglich sächsischer Geheimer Finanz⸗Rath Dr. Heerwart, Großherzoglich oldenburgischer Geheimer Ober⸗Re⸗ gierungs⸗Rath Selkmann und Herzoglich sachsen⸗altenbur⸗ gischer Regierungs⸗Rath Schlippe sind in Berlin eingetroffen.

Der General⸗Major von Hartmann, Abtheilungs⸗ Chef im Kriegs⸗Ministerium, ist zum Inspecteur der Kriegs⸗ schulen ernannt worden. 8

Der Kaiserlich deutsche General⸗Konsul zu Pest von Waecker⸗Gotter ist mit Urlaub hier eingetroffen.

Der Kreisthierarzt Kotelmann zu Oletzko ist aus dem Kreise Oletzko in den Kreis Rybnik versetzt worden.

Der Thierarzt erster Klasse Friedrich Theodor Munckel in Stralsund ist zum kommissarischen Kreisthierarzt des aus dem Stadtkreise Stralsund und dem Kreise Franzburg bestehenden kreisthierärztlichen Bezirk ernannt worden.

Bayern. München, 4. Januar. (W. T. B.) Aus Bamberg wird den hiesigen Zeitungen gemeldet, daß der

Schlaganfalle betroffen worden ist, der ihn der Sprache beraubt

Hessen. Darmstadt, 2. Januar. Der Prinz Gustav von Wasa ist heute Nachmittag hier eingetroffen und bei dem Prinzen Carl abgestiegen. Der Ausschuß der Zweiten Kammer für die Kirchen gesetze hat heute eine Sitzung gehalten, in welcher über die von der Beschlußfassung der Zweiten Kammer abweichenden Beschlüsse der Ersten Kammer, in Gegenwart der Vertreter der Großherzog⸗ lichen Regierung, berathen wurde. Dem Vernehmen der „Darmst. Ztg.“ nach wird der Ausschuß hinsichtlich einer Reihe von Differenzpunkten, die theilweise eine erhebliche Bedeutung haben, auf Beitritt zu den Beschlüssen der Ersten Kammer an⸗ tragen, bei anderen Punkten dagegen, die ebenfalls von größerem Belang sind, das Beharren auf den Beschlüssen der Zweiten Kammer empfehlen.

Die Einführung der Reichsmarkwährung hat den An stoß zu einer völligen Neuregelung der Gebühren der Zeugen, Sachverständigen, Parteien und Geschworenen gegeben, welche in Gestalt einer Verardnung im Regierungsblatt vom 31. Dezember erschienen ist und vom 1. Januar an gleichmäßig

vor einer Behörde erscheinende Zeuge, welcher das 12. Lebensjahr

für die ihm verursachte Zeitversfäum⸗

bemessene Entschädigun en Privatsachen,

niß, welche sich bei gerichtlichen, um ein Viertel ihres Betrags erhöht. 5 Kilometer von erhalten außerdem

Zeugen, welche über

nach der Entfernung Reiseentschädigung.

chen entstandenen oder weiter aus⸗

Sachverständige erhalten neben der Zeugengebühr 8 Honorar

Erzbischof Deinlein am Morgen des 2. Januar von einem

im ganzen Großherzogthum ihre Wirksamkeit begonnen hat. Jeder 8 vollendet hat, erhält danach auf Verlangen seine nach der Zeitdauer

gerichtlichen wie nicht insbesondere für Privatklagen bei Beleidigungen

dem Ort der Vernehmung entfernt wohnen,

für das Gutachten im Betrag von 1 bis 20 Mark und etwaige Auslagen ersetzt. Kann eine Partei vom unterliegenden Gegner Entschädigung für das Erscheinen vor einer Behörde verlangen, so erhält sie Gebühren wie ein Zeuge. Geschworene erhalten für jeden Kilometer der Hin⸗ und Rückreise eine Entschädigung von 20 Pfennigen.

Mecklenburg. Am 20. Dezember ist den „It. N.“ zu⸗ folge, der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Schwerin mit seinem Adjutanten Baron von der Schulenburg, einem Arzte, einem Sekretär und drei Bedienten in Tunis eingetroffen. Er wurde vom Bey in feierlicher Audienz empfangen und mit dem Großen Bande des Tunesischen Hausordens geschmückt. Se. Königliche Hoheit gedenkt von Tunis sich über Sizilien und Malta nach Cairo zu begeben.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Das Ges ammt⸗Ober⸗ Appellationsgericht in Jena, der oberste Gerichtshof für die sämmelichen thüringischen Staaten und das Herzogthum Anhalt, hat in den letzten Jahren durch Versetzung und Tod manche Veränderungen erfahren. Ortloff, der Präsident, Heim⸗ bach, der Vize⸗Präsident des genannten Tribunales, sind schon vor längerer Zeit gestorben, der Ober⸗Appellations⸗Rath Dr. v. Hahn ist an das Reichs⸗Oberhandelsgericht nach Leipzigsversetzt worden und im vorigen Sommer ist auch der Ober⸗Appellations⸗Rath Dr. Schüler mit Tode abgegangen. Jetzt haben sich diebetheiligten Staats⸗ regierungen entschlossen, wenigstens die eine dieser Stellen bis zum Abschluß der Reichs⸗Justizorganisation neu zu besetzen. Auf Vorschlag des weimarischen Hofes ist der Appellations⸗ Rath Dr. Vollert in Eisenach zum Ober⸗Appellations⸗Rathe ernannt worden. Derselbe ist bekannt als Herausgeber des „Neuen Pitaval“ und der bei Fr. Frommann erscheinenden „Blätter für Rechtspflege in Thüringen und Anhalt“. An die durch Vollerts Ausscheiden aus dem Appellationsgerichte in Eisenach erledigte Stelle tritt der Kreisgerichts⸗Rath Jungherr daselbst.

Lübeck, 2. Janugr. In heutiger feierlicher Sitzung des Senates räumte der bisherige dirigirende Bürgermeister, Dr. Curtius, an den für die Jahre 1875 und 1876 gewählten Bür⸗ germeister, Senator Dr. Behn, mit einer entsprechenden Anrede den Bürgermeistersitz ein.

8

Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 4. Januar. meldet: Der Finanzausweis bis November 1874 ergiebt gegen das Vorjahr eine Mehreinnahme von 1,600,000 Gulden aus den direkten und von 3,000,000 aus den indirekten Steuern. Unter Berücksichtigung des Resultats pro Dezember wird sich das Ergebniß des letzten Quartals noch günstiger stellen. Von den Anlehen sind unter Abzug der Zahlungen pro Januar noch 38,000,000 Gulden disponibel. Die Mittheilungen über eine beabsichtigte Auflösung des Reichstages werden vom „Pesti Naplo“ als unbegründet bezeichnet; schon wegen der großen An⸗ zahl der Vorlagen sei vor Mai d. J. nicht an den Schluß der Session zu denken. *1

Großbritannien und Irland. London, 2. Januar. (A. A. C.) Prinz Leopold, der jüngste Sohn der Königin, ist seit Anfang letzter Woche durch einen Fieberanfall an sein Bett gefesselt, aber sein Befinden macht dem „Court⸗Circular“ zufolge nun günstige Fortschritte. Sein Bruder, der Herzog von Connaught (Prinz Arthur) wird seine Reise nach Aegypten erst am 9. d. M. antreten.

Der Herzog von Montrose ist in Cannes (im Süden von Frankreich), wohin er sich zur Stärkung seiner Gesundheit begeben, am 30. ult. im Alter von 75 Jahren gestorben. Der Verblichene bekleidete unter Lord Derbys erster Administration den Posten eines Lord Oberhofmeisters des Königlichen Hauses, von Februar bis De⸗ zember 1852 den eines Kanzlers des Herzogthums Lancaster, und von 1866—68 unter Lord Derbys letztem Kabinet den eines General⸗Postmeisters. Er war, mit Ausnahme des Lord Strat⸗ ford de Redeliffe, das älteste Mitglied des Geheimen Staats⸗ rathes, Ritter des Thistle⸗Ordens und General⸗Major der Royal Archers, der Königlichen Leibgarde in Schottland. Im Jahre öö er zum Lordkanzler der Universität von Glasgow gewählt.

Für Dienste in Verbindung mit der Abtretung der Fidschi⸗Inseln an Großbritannien hat Sir Hercules Robin⸗ son das Großkreuz des Michael⸗ und Georgs⸗Ordens und Herr J. G. J. Innes, der Generalanwalt von Neu Süd⸗Wales, die Ritterwürde erhalten.

Dr. Ball, der neue Lordkanzler von Irland, leistete gestern in Dublin seinen Amtseid.

Die Herren Samuda Brothers sind im Begriff, zwei neue Panzerschiffe für die türkische Marine zu bauen. Jedes Fahrzeug wird einen Thurm für vier 25 Tonnen schwere Armstrongsche Kanonen erhalten.

Frankreich. Paris, 4. Januar. (W. T. B.) Wie in Depu⸗ tirtenkreisen verlautet, wird Batbie morgen den Antrag stellen, die Gesetzvorlage über Errichtung eines Senates auf die Tages⸗ ordnung zu setzen. Man nimmt an, daß der Antrag keinem Widerspruch begegnet und daß vielleicht nur ein Zusatz zu der Vorlage hinzugefügt wird, wonach dieselbe erst dann Gesetzes⸗ kraft erlangt, wenn auch die übrigen konstitutionellen Vor⸗ lagen von der Nationalversammlung beschlossen sein werden. Demnach würde zunächst der Gesetzentwurf in Betreff der Ca⸗ dres der Armee durchberathen werden und die Vorlage über den Senat erst im Februar an die Reihe kommen.

Die Beerdigung Ledru⸗Rollins hat unter sehr großem Menschenandrang, aber ohne jeden Zwischenfall statt⸗ gefunden.

Spanien. Madrid, 4. Januar. (W. T. B.) Die Armee von Guipuzcoa und das dazu gehörige Flottengeschwader hat sich ebenfalls für Don Alfons als von Spanien ausgesprochen. Es heißt, daß der Herzog von esto den Ober⸗ befehl über die Nordarmee erhalten würde.

Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Bayonne vom 4. Januar telegraphirt: Marschall Serrano wurde bei seiner Ankunft auf dem Bahnhofe vom Unterpräfekten, vom General Pourcet und vom spanischen Konsul empfangen. Derselbe wird in Biarritz seinen Aufenthalt nehmen und sich von den politischen Angelegenheiten fern halten. In San Sebastian wurde die Proklamirung des Prinzen Alfons zum König den Truppen durch die Obristen mitgetheilt. Die Generale Loma und Blanco hielten sich abseits. Die Bevölkerung verhielt sich gleichgültig.

Dem klerikalen Pariser „Monde“ zufolge, hat don Alfonso lediglich aus Anlaß des Jahreswechsels ein Glückwunschschreiben an den Papst als seinen Pathen gerichtet, das von dem Letz⸗ teren in eben dieser Eigenschaft telegraphisch beantwortet worden ist; irgend eine weitere K denz habe nicht stattgefunden. 1

„Pesti Naplo“

Von mehreren Pariser Abendblättern vom 4. d. M. werden Anzeichen mitgetheilt, aus denen sich auf Neigung der carlisti⸗ chen Truppen zum Abfall schließen läßt; bis jetzt liegt indeß keine positiv bestätigende, direkte bezügliche Meldung vor.

Italien. Rom, 31. Dezember. (It. N.) Se. Majestät der König machte vorgestern der Kaiserin von Rußland seine Aufwartung in S. Remo, besuchte die Herzogin von Aosta und reiste Nachmittags 2 Uhr wieder nach Rom ab. Er fand den Zustand der Gemahlin des Prinzen Amadeus bedeu⸗ tend besser, als bei seinem letzten Besuche.

Dieser Tage haben unter dem Vorsitze des Prinzen Humbert die Berathungen über die Befestigung Roms

begonnen.

Italienische Blätter theilen nachträglich die Rede mit, in welcher der Kriegs⸗Minister Ricotti die Motive seiner Novelle zum Rekrutirungsgesetz entwickelt.

General Ricotti berechnet die aus der Durchführung des Gesetzes resultirende Ziffer der italienischen Heeresmacht auf nahezu zwei Mil⸗ lionen Mann, wovon jedoch die größere Hälfte auf den Landsturm, die „Territorialmiliz“ entfällt. Die von ihm angegebenen Zahlen sind: stehendes Heer 550,000 Mann, mobile Miliz oder Landwehr 240,000 Mann, Territorialmiliz oder Landsturm 1,190,000 Mann, zusammen 1,980,000 Mann. Der Minister bezeichnet jedoch diese

iffern selbst nur als annähernde und die angegebene Heeresstärke als auf dem Papier, a ruolo, stehend. „Diese Gesammtstärke auf dem Papier fährt er fort würde man ükerdies erst in 20 Jah⸗ ren erreichen, nachdem eben so viele Altersklassen dem vorgeschlage⸗ nen Gesetze gemäß zur Aushebung gelangt wären. Um die volle Wirksamkeit des Gesetzes aber nicht auf so lange Zeit hinauszuschie⸗ ben, so schlage ich vor, seinen Bestimmungen eine rückwirkende Kraft bis zur Altersklasse von 1842, der ersten, die in dem geeinigten Kö⸗ nigreiche ausgehoben wurde, zu geben. Wir erhalten damit sofort zwölf Jahresklassen des Landsturms in der Gesammtstärke von 400,000 Mann.“

Bisher war es im italienischen Heere gestattet, gegen Erlag einer Taxe von 600 Lire sich gleich nach der Loosziehung aus der „ersten Kategorie in die zweite“, das heißt aus dem stehenden Heer in die Landwehr versetzen zu lassen. Diese Taxen flossen in die Militär⸗ kasse und dienten zur Auf esserung der Bezüge der Unteroffiziere und Reengagirten. In dem neuen Gesetze wird der fakultative Uebertritt aus dem stehenden Heere in die Landwehr aufgehoben, Jeder hat bei der Heereskategorie zu verbleiben, der ihn das Loos zuweist. Um aber die Militärkasse für den Entgang der oben erwähnten Taxen zu ent⸗ schädigen, sollen jetzt Alle, die bei der Aushebung durch das Loos oder aus Familienrücksichten gleich der Landwehr oder dem Landsturme zugetheilt werden, eine erst noch gesetzlich festzustellende Summe an die Militärkasse bezahlen, damit diese letztere die Prämien für die Reengagirten und die Soldzulagen für die Unteroffiziere bestreiten könne, ohne den Staatsschatz mit neuen Ausgaben zu belasten. „Diese Taxe setzte der Minister erläuternd bei be⸗ tteht bereits in der Schweiz und trifft mit sehr wenigen Ausnahmen jeden Bür⸗ ger, der den Militärdienst nicht persöulich leistet. Es ist auch nur gerecht, daß derjenige, welcher, obschon diensttüchtig, in Friedenszeiten nicht bei der Fahne zu sein braucht, wenigstens durch eine Geld⸗ leistung zu den Kosten der Landesvertheidigung beitrage“.

Türkei. Konstantinopel, 4. Januar. (W. T. B.) Die kaiserliche Bank hat auf 4,600,000 Pfd. der neuen Rente optirt und die Option auf 7,400,000 Pfd. in Suspenso be⸗ lassen. Die Bank hat auch der Regierung eine Million auf 3 Monate unter Bedingungen vorgeschossen, welche einer Ver⸗ zinsung von 16 Prozent entsprechen. Der Bericht der Unter⸗ suchungskommission in der Podgoritza⸗Angelegenheit ist hier cingetroffen. Nach demselben sind . der Betheiligten zum Tode verurtheilt. 8 1

Asien.

Indien. Aus Calcutta wird der „Times“

vom 1. ds. telegraphirt:

„Shir Ali hat die Remonstration des Vicekönigs beantwortet. Er sagt, daß die politische Situation in Afghanistan sowie YJacubs rebellisches Benehmen dessen Einsperrung nothwendig machten. Er schließt mit Betheuerungen großer Freundschaft für die britische Re⸗ gierung. Der Maharadschah von Travancora wird Calcutta in Kurzem besuchen. Die Birmanische Gesandtschaft wird am Sonnabend er⸗ wartet. Die in Cawnpore e Untersuchung über die Identität des angeblichen Nana Sahib ist beendigt und der Bericht darüber veröffentlicht worden. Darnach heißt der Gefangene Jumna Daß und ist angeblich aus Benares gebürtig. Die Aussagen von 27 Zeu⸗ gen sowie die Abwesenheit von Merkmalen, der Altersunterschied und überhaupt die ganze Erscheinung beweisen klar, daß er nicht der Nana ist. Scindig urtheilte nach dem Umstande, 8 der Gefangene eines Säbels erwähnt, den ihm der Nana vor dem? d d geschenkt. Er scheint nun zuzugeben, daß er irre eführt worden sein mag.“ 6

Die Nr. 1 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Verwei⸗ sungen von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 2) Münzwesen: Ueber⸗ sicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. 3) Handels⸗ und Ge⸗ werbewesen: Dispensation von ärztlicher Prüfung. 4) Zoll⸗ und Steuerwesen: Aenderungen in dem Stande und den Befugnissen preu⸗ ßischer und bayerischer Zoll⸗ und Steuerstellen; Bekanntmachung, betr. die Ein⸗ und Ausfuhr von Spielkarten in Bayern. 5) Marine und Schiffahrt: Qucrantaine⸗Vorschriften. 6) Postwesen: Postordnung vom 18. Dezember 1875; Erläuterungen zur neuen Postordnung; Be⸗ kanntmachungen, betr.: Umrechnung der Packetporto⸗Tarife in die Reichsmarkwährung; Eröffnung der Eisenbahn Meiningen⸗Ebenhausen (Schweinfurt). 7) Eisenbahnwesen: Ausrufen der Stationsnamen und der Aufenthaltsdauer; An⸗ und Abfahren der Versandtgüter. 8) Konsulatwesen: Exequatur⸗Ertheilung. 9) Personal⸗Verände⸗ rungen ꝛc: Ernennung.

Die Nr. 1 des Armee⸗Verordnungs⸗Blattes (her⸗ ausgegeben vom Kriegs⸗Ministerium) enthält: Ausführung der durch den Reichs⸗Militär⸗Ctat für 1875 genehmigten Etatserhöhungen. Schreiber der Inspektion der Infanterie⸗Schulen. Unterrichtsgelder für Unteroffiziere und Soldaten. Aufsichtspersonal bei den Festungs⸗ Gefängnissen. Wagen für die Geistlichen bei Leichenbegängnissen. Tagegelder⸗Kompetenz der Auditeure bei Dienstreisen innerhalb ihres Geschäfts⸗Bezirks, Fonds zur Unterstützung für obere Roß⸗ ärzte und zu Aushülfen für den Huüsbeschlag Unterhaltungskosten⸗ Beiträge für die Divisions⸗Bibliotheken. Arzneigelder für Soldaten⸗ Frauen und Kinder.

Die Nrn. 25 u. 26 der „H drographischen Mitthei⸗ lungen“ haben folgenden Inhalt: Die Expedition S. M. S. „Ga⸗ zella“'. Von den Kap Verdischen Inseln bis zur Kapstadt. (Mit einer Karte.) Hydrographische Notizen über einige Häfen und 1“ an der Küste von Brasilien. Die äfen von

aceio und Pernambuco und Segelanweisung für die Navigirung an der Ostküste von Brasilien und von Pernambuco bis Para. Die Teifune in den Monaten Juli, August und September 1874 bei Japan und China. Hafen Mto Mtwgrara in der Mikandani Bucht. Beschreibung des Hafens Villa Nueva y Geltry. Ostküste von Spanien. Kleinere hydrographische Notig ren. Der letzten ö12 ist der Titel und das Inhaltsverzeichniß für 1874 bei⸗ gegeben. 1

usbruch der Meuterei:

Statistische Nachrichten. 1

1 Bei den 3 Standesämtern Berlins wurden im Monat

November v. J. 3664 Geburten, 1282 Aufgebote, 1270 CEheschlie⸗ ßungen und 2138 Todesfälle registrirt, zusammen 8357 Akte, also für jedes Standesamt 643 Akte oder täglich 22 Fälle. schäftigt waren die durchschnittlich 39, resp. 32 und 36 Fälle zu registriren hatten.

Am meisten be⸗

Standesämter Nr. 5, 6 und 7, welche täglich

In Bengalen sind während des letzten Jahres 7227 Per⸗

sonen an Schlangenbissen gestorben.

Kunst, Wissenschaft und Literatur

Berlin. Die äußere Ausschmückung des Rath use soll nunmehr in Angriff genommen werden. Der Bildhauer Calandrelli ist mit der Anfertigung folgender Portraits betraut wordeu: für die alkonbrüstung in der Jüdenstraße die der beiden Oberbürgermeister und Stadtverordneten⸗Vorsteher, unter deren Amtsführung der Bau des Rathhauses beschlossen resp. beendet worden ifi, d. h. die Ober⸗ Bürgermeister Krausnick und Seydel und Stadtverordneten⸗Vorsteher Fähndrich und Kochhann; ür die Risalite die Porträts von Fichte, Hegel, Schadow, Rauch, Cornelius, Schlüter, Schinkel, Felix Men⸗ delssohn, Alexander und Wilhelm v. Humboldt, v. Wrangel, v. Hin⸗ ckeldey, Böckh, Schleiermacher, Gebrüder Grimm, Heim und Gräfe; für die Balkonbrüstung in der Königsstraße die Porträts von Jahn, Iffland, Beuth, Spener, Diesterweg, Moses Mendelssohn, Borsig, Chodorieczki, Kornmesser, Streit, Hollmann, Bärwald, Schindler, Wadczeck, Gotzkowsky, Lenné und Häcker, und für die Rathhausstraße Matthias, Buchholzer, Steinbrecher und Reinbeck.

Wie telegraphisch gemeldet wird, ist der Afrikareisende, Haupt⸗ mann Alexander v. Homeyer, am Montag, den 28. Dezember, nach schwerer Ueberfahrt wohlbehalten in Lissabon eingetroffen.

In der Nacht vom 1. zum 2. d. M. starb schnell und un⸗ der Professor der alten Sprachen Hofrath Nipperdey in ena.

Die Naturwissenschaft kennt schon seit längerer Zeit Pflan⸗ zen, welche sich vonthierischen Körpern nähren d. h. solche, die thierische Stoffe als Nahrungsmittel in sich aufzunehmen vermö⸗ gen. Die deutschen Botaniker B. Stein und E. Cohn haben Beob⸗ achtungen über zwei Wasserpflanzen dieser Art, die in Deutschland heimisch sind, angestellt, von denen die eine utricularia vulgaris eine besonders merkwürdige Organisation hat. Es ist, wie wir einem Ar⸗ tikel der „Köln. Ztg.“ entnehmen, ein struppiges, kleines Gewächs, welches an den Blättern kleine Schläuche oder Blasen bis zur Erbsen⸗ größe trägt. Den Zweck dieser Blasen wußte man früher nicht zu deuten; man glaubte, daß sie höchstens als gelegentliche Schwimm⸗ apparate dienten; es hat sich durch Cohns Untersuchungen herausge⸗ stellt daß sie Fangapparate, und zwar Fangapparate von höchst merk⸗ würdiger Konstruktion sind. Jede Blase besitzt eine große, centrale, mit Wasser gefüllte Höhle die Magenhöhle und an ihr eine kleinere nach vorn und außen mündende Mundhöhle. Nach unten ist diese Mundhöhle durch einen hufersenförmigen Wulst, die Kinnlade, begrenzt. Von oben hängt gegen die Kinnlade eine Art von Vorhang herab, welcher unten einen halbkreisförmigen Saum hat; er würde dem Gaumensegel eines menschlichen Mundes entsprechen. Die Wände der Blase sind leicht gespannt und üben auf das in ihr enthaltene Wasser einen Druck aus, und dieser Druck preßt das Gaumensegel gegen die Kinnlade, so daß es wie ein Ventil wirkt. Von außen nach innen kann man dasselbe leicht aufheben, um in die Mundhöhle einzudrin⸗ gen; denkt man sich aber, daß Jemand von innen dagegen drückt, so legt es sich nur immer fester gegen die Kinnlade und öffnet sich nicht. Kleine Kolbenhaare kleiden die Mundhöhle aus; ihre Scheitelzellen lösen sich zu einem Schleim auf, und es scheint, daß dieser Schleim einen Köder bildet, welcher die kleinen Wasserthiere anlockt, das Gaumensegel aufzuheben und in die Höhle einzudringen. Einmal eingetreten, sind sie hoffnungslos gefangen. Sie kreisen in der Magen⸗ höhle umher ohne sie verlassen zu können, bis zu ihrem Tode, Kul⸗ tivirt man eine Utrikularia in thierfreiem Wasser, so trägt sie nur leere Blasen; setzt man sie dann in ein Wasser, welches von den allverbreiteten kleinen Organismen, e Anguillula, Mücken⸗ larven, Räderthierchen, rothen Naiden, nfusorien ꝛc. bevölkert ist, so findet man nach einigen Stunden in den meisten Blasen ein oder mehrere Exemplare derselben, es verirren sich sogar nicht blos Thiere, sondern auch Algen hinein, kleine Pflanzen, welche zeitweilig oder während ihres ganzen Lebens selbständige Bewegung besitzen. Ob die Pflanze alle diese lebenden Wesen frißt, ist noch nicht 8 festgestellt; aber es ist um so wahrscheinlicher, daß sie es th die Utrikularia eben ie di sitzt, also von vorn angewiesen ist.

Gewerbe und Handel.

Laut Beschluß der Sachverständigen⸗Kommission der Berlin⸗ Börse werden folgende Effekten fortan mit Dividendenscheinen gehan⸗ delt: Albrechtsbahn vom 1. Januar 1875. Aussig⸗Teplitz vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein per 1874. Böhmische Westbahn vom 1. Januar 1875 mit Juli⸗Coupon 1875. Brest- Grajewo vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein per 1875. Brest⸗Kiew vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein per 1874. Dux⸗Bodenbach vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein resp. Zinscoupon per 1. Juli 1875. Elisabeth⸗Westbahn vom 8* Januar 1875 mit Dividendenschein resp. Zinscoupon per 1. Juli 1875. Franz⸗Joseph⸗ vom 1. Januar 1875 mit Dividenden⸗ schein resp. Zinscoupon per 1. Juli 1875. Galizier vom 1. Ja⸗ nuar 1875 mit Dividendenschein resp. Zinscoupon per 1. Juli 1875. Kaschau⸗Oderberg vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein resp Zinscoupon per 1. Juli 1875. Kronprinz⸗Rudolf⸗ vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein resp. Zinscoupons per 1. Juli 1875. Oester. Staatsbahn vom 1. Januar 1875 mit D videndenschein per 1. Juli 1875. Oesterr. Nordwest Lit. A., vom 1. Januar 1875 mit Coupon per 1. Juli 1875. Oesterr. Nordwe Lit. B. vom 1. Juli 1874 mit Dividendenschein pro 1. Juli 1875 Schweizer Union vom 1. Januar 1875 ohne Dividendenscheine. Schweizer West⸗ vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein Nr. 4. Turnau Prag vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein Nr. 4. Warschau⸗Terespol vom 1. Oktober 1874 mit Coupon per 1. April 1875, aber excl. Sup.⸗Divid. per 1874. Englische Wechslerbank, 3 Pfd. Sterl. vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein Nr. 3. Oesterreichische Kredit vom 1. Ja nuar 1875 mit Super⸗Dividendenschein pro 18274. Petersburger Discontobank vom 1. Januar 1875 mit Super⸗Dividenschein pro 1854. Petersburger Intern. Bank vom 1. Januar 1875 excl. Abschlagsdividende, aber incl. Superdividende pro 1874. War⸗ schauer Cmmerzbank, 1. Januar 1875 mit Dwidendenschein pro 1874. Warschauer Discontobank, 1. Januar 1875 mit ab⸗ gestemp. Dividendenschein pro 1874. Wiener Unionbank, 1 Z. nuar 1875 mit nbgestemp. Dividendenschein pro 1874.

Die Vaterländische Lebensversich erungs⸗Aktien Gesellschaft zu Elberfeld hat vom 1. Januar d. J. an 5 8 1 Versicherten wesentliche Erleichterungen gewährt, die in dem betreffen⸗ 1 den, in dem heutigen Oeffentlichen Anzeiger dieser Zeitung abgedruck⸗ ten Inserate zusammengestellt sind. 8

Für den Wechselverkehr mit Deutschland hat die Wiener Börsenkammer angeordnet: Die Notirung im Cours⸗ blatte gilt vom 2. Januar an für 100 Mark deutsche Reichswährung für Berlin, Breslau und Frankfurt. Wechsel auf deutsche Plätze, mit Ausnahme Bayerns und Württembergs, haben als Reichsmark zu lauten. Für letztere können Wechsel in Reichsmark oder füd⸗ deutschen Gulden, davon 7 = 12 Reichsmark, ausgestellt sein, und gilt die Coursnotiz für Fl. 100 s. W. G

Lon don, 4. Januar. (W. T. B.) Der Strike der Eruben⸗ arbeiter im südlichen Wales hat nicht die Dimenston nn . nommen, welche die erste Meldung vom 2. d. erwarten ließ. In

zwei der bedeutenderen Kohlengruben in Süd⸗Wales ist die Arveit