Glasgow, 5.
Is 3 Mixed numbers warrants 76 ah.
Mamchester, 5. Januar, Nachmittags. (W. T. B.
12r Water Armitage 7 ¾, 12r Water Taylor 9 ½, 20r Water Michells 10 ¼, 30r Water Gidlow 11 ¾, 30r Water Clayton 13 ¼, 40r Mule Mayoll 11 ⅝, 40r Medio Wilkinson 13 ½, 361 Warpcops Qualität Rowland 12 ¾, 40r Double Weston 13 ⅜, 60 r Double Weston 16, Printers ¹6⁄6 ³⁴⁄⁄. 8 ½pfd. 117. Mässiges Geschäft, Preise anziehend.
IHull, 5. Januar. (W. T. B. .
Getreidemarkt. In Weizen von feuchter Beschaffenheit träges Geschäft zu unveränderten Preisen.
ris, 5. Januar, Nachmittags. (W. T. B.) b Feee markt. (Schlussbericht.) Weizen ruhig, pr. Januar und pr. Februar 25 50, pr. März-April 25,75, pr. Mai- August 26,50. Mehl fest, pr. Januar und pr. Februar 53,50, pr. März-April 53,75, pr. Mai-Augast 56,00. Rüböl ruhig, pr. Januar 75,00, pr. März-April 76,50 pr. Mai-August 78,/0, pr. Septemter- Dezember 79,50. Spiritus matt, pr. Januar 52,25, pr. Mai-August 55,50. Newe-Norlx, 5. Januar, Abends 6 Uhr (W. I. B.] Baumwolle in New-Lork 14 ⅛⅝, do. in New- Orleaue 14 1. Patroleum in New-York 12 ½., do. in Philadelphia 12 ½.
818 Mahl 5 P, 15 C. Hether Frükjahrsmeizen 1 D. 249 C. Mais (old mired) 99 C. Zucker (Vair refining Muscovados) 9 ½. Kaffee (Rio-) 18 ¼. — Schmalz (Marke Wilcor) 14 ¼ C. Speck (short oclear) 10 ¾R C. Getreidefracht 11 ½.
+☚
Einzehnlungen. 3
Posen-Creuzburger Bisenbahn. Die rückständigen 20 % bis zm 15. Februar; s. Ins. in heutiger Nummer.
Auszahlungen.
Krakan- Oberschlesische Eisenbahn. Der Januar-Counpon, sowie die verloosten Obligationen vom 2. bis 15. Januar bei E. Hei- mann in Breslau; s. Ins. in Nr. 3. „
Stärke-Zucker-Fabrik, Aktien- Gesellschaft, vorm. C. A. Köhlmann & Co, 6 % Dividende für 1873/74: s. Ins. in Nr. 3.
Brauerel Königstadt, Aktlen-Gesellschaft. 1 ½8 ℳ Dividende für 1873/74 mit 3 M. 75 Pf. von jetzt ab bei der Deutschen Ge- nossenschaftsbank von Sörgel, Parrisius & Co. in Berlin.
Cuxhafener Eisenbahn-, Dampfschiff- und Hafen-Aktien- Gesellschaft. 18 M. Zinsen für das II. Semester 1874 für die volleingezahlten Iuterimsscheine und Aktien, 10,8 M. fär die 60 % Interimsscheine von jetzt ab bei F. Mart. Magnus in Berlin.
General-Versausmhungem. Grimme, Natalls & Co, Kommandltgesellschaft auf
14. Januar.
Königliche Schauspiele. Donnerstag, den 7. Januar. Opernhaus. (6. Vor⸗ stellung.) Satanella. Ballet in 3 Akten und 4 Bildern von P. “ Musik von Pugni und ertel. Anfang halb hr. “ (6. Vorstellung.) Das Glas Wasser oder: Uͤrsachen und Wirkungen. Lust⸗ spiel in 5 Abtheilrngen von Scribe. Königin Anna: Frl. Reichardt, vom Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater, als Gast. Anfang 7 Uhr. Freitag, den 8. Januar. Opernhaus. (7. Vor⸗ stellung.) Die Hugenstten. Oper in 5 Abthei⸗ lungen nach Scribe. Musik von Meyerbeer. Ballet von P. Taglioni. Margarethe: Frl. Lehmann.
4 und 7 Uhr.
ten und Lama's. Auftreten der vorzüglichsten Künst⸗ lerinnen und Künstler. Vorführung und Reiten der
15 Clowus und Augnust. Anfang 7 Uhr. Sonntag, den 10. Januar: 2 Vorstellungen, von
Cireus Salamonsky. Markthallen — Karlstraße. Täglich Vorstellung um 7 Sonn⸗ und Festtags 2 Vorst., um 4 u. 7 Uhr.
besten Schulpferde. Morgen Vorstellung.
E. Renz, Direktor. wadurch entzogen zu haben,
Uhr Abends.
8 Direktor. öö““ eröffnet worden.
Valentine: Fr. v. Voggenhuber. St. Bris: Hr. Salomon. Nevers: Hr. Schmidt. Raoul: Hr. Niemann. Marcel: Hr. Fricke. Anfarg halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. (7. Vorstellung.) Künig Richard der Dritte. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare. Anfang halb 7 Uhr.
Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern inner⸗
1529. 1590. 1742. 1812.
hDeutscher Personal-Kalender.
Peter Vischer f. Jakob Andreã †. Christian Garve *. Sigismund Thalberg *.
lung hierüber ist cin Termin
27. Januar.
halb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoffmeister (Schauspiel⸗
Familien⸗Nachrichten. Meine Verlobung mit Fr. Auguste Herrmann,
biese, 7) Friedrich Wilhelm Reese, geboren am 1. September 1851 zu Haelse, 8) Fleischergeselle Theo⸗ dor Alexander Heller, geboren am 20. Februar 1852 zu Zellin, 9) Schuhmachergeselle Georg Emil Wil⸗ helm Kaebelmann, geboren am 15. November 1851 zu Zellin, werden angeklagt, dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte sich daß sie ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen haben resp. nach erreich⸗ tem militärpflichtigem Alter sich außerhalb des Bun⸗ [2798] desgebietes aufhalten (Vergehen gegen §. 140 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich) und ist deshalb gegen dieselben durch Beschluß des unter⸗ b zeichneten Gerichts vom bbb1ö1.“““ hard Heinrich Brüne zu Dahausen bei Dissen und! auf den 10. März
1875, Vormittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer wandert Nr. 1 des unterzeichneten Gerichts — welchem die obengenannten Angeklagten zur fest⸗ gesetzten Stunde persönlich zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig; vor dem Termine anzuzeigen haben, daß sie noch dazu herbeigeschafft werden können. Ausbleibens der Angeklagten wird
— “ 8 8 Aktien. Ausserordentl. Gen.-Vers. zu Braunschweig; s. Ins. in Nr. 3.
Preussische Portland-Cement-Fabrik Bolschau. Ordentl. Gen.-Vers. zu Danzig.
Ilseder Hütte. Ausserordentl. Gen. -Vers. Bayrlsch Brauhaus, Aktien-Gesclsechaft. Gen.-Vers. zu Dresden.
Kündigungen und Verloosungen. 8
Lübeck-Eutiner Eisenbahn. Prioritäts -Obligationen. 1. Juli gekündigt; s. Ins. in Nr. 3. 1 Säochsische Vieh-Versicherungs-Bank. Bankschuldscheine Litt. A., zum 2. Januar gekündigt; s. Ins. in Nr. 3. Ausreichung von Aktien. Cotthus-Grossenhainer Eisenbahn. Umtausch der Interims- scheine gegen Stamm- und Stamm-Prioritäts-Aktien Litt. B; s. Ins. in Nr. 3.
zu Ilsede. Ord.
Eilsenbahn-Einnahmen. ostpreusslsche Südbahn. Im Dezember v. J. 171,677 Thlr. (+ 72.157 Thlr.) Oesterreichische Staatsbahn. 118,259 Fl.
Am 1. und 2. Januar
— C.“““ Sec MüxwesEressegs .
ihn das Verfahren auf Verschwender⸗Erklärung eingeleitet. Es wird Jedermann gewarnt, von ihm ausgestellte, s oder acceptirte Wech⸗ sel zu erwerben, selbst wenn solche ein späte⸗ res Datum als den 15. Januar 1875 tragen. Berlin, den 4. Januar. 1875. 8 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Vormundschaftssachen.
Ediectalladung behufs Todeserklärung. Heinrich Wilhelm Brüne aus Dahansen, ge⸗ oren am 15. Mai 1837, Sohn des Colonus Vern⸗
der Frau Anne Elisabeth, geb. Volmer, — welcher in seinem 19. Lebensjahre nach Nordamerika ausge⸗ und über dessen Leben seit länger als zehn Jahren keine glaubwürdige Nachricht eingegan⸗ gen ist, wird auf den begründet befundenen Antrag seines genannten Vaters hierdurch aufgefordert, sich bis allerspätestens am Mittwoch, den 1. September 1875, 1 Morgens 11 Uhr, dahier zu melden, und zwar unter dem Rechtsnach⸗
anberaumt, in
Im Falle des mit der Unter⸗
für das Vierteljahr.
“ für den Raum einer Druckzrile 30 ₰ R
Aure Post-Anstalten des In. und Auslandes nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Zost⸗Anstalten
auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
In; reis
Januar,
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Vorsitzende der Königlichen Direktion der Nieder⸗ schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, Geheimer Re⸗ ierungs⸗Rath von Schmerfeld ist in gleicher Eigenschaft an die Königliche Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Hannover, und
Der Vorsitzende der Königlichen Direktion der Main⸗Weser⸗ Bahn, Regierungs⸗Rath Jonas, in gleicher Eigenschaft an die Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn versetzt worden.
Dem Regierungs⸗Asfessor Dr. Hedemann sind die bislang kommissarisch verwalteten Geschäfte eines Mitgliedes der König⸗ lichen Direktion der Berliner Stadt⸗Eisenbahngesellschaft definitiv übertragen worden. vW
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Schering zu Berlin den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub; dem Forstmeister von der Decken zu Breslau und dem Landrath und Kammerherrn von Eicke zu Ohlau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Ober⸗Förster Hahn zu Peisterwitz im Kreise Ohlau, dem Kreis⸗Sekretär Bojak zu Ohlau und »dem Bürgermeister Breuer daselbst den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Or⸗ ganisten Snay zu Tarnowitz den Adler der Inhaber des König⸗ ichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Chausseegeld⸗ Erheber Böge zu Schellhorn im Kreise Plön, dem pensionirten teuer⸗Aufseher Elsner zu Neu⸗Collin im Kreise Hoyers⸗ verda und dem seitherigen Kirchenvorsteher, ⸗Altsitzer Friedrich Milbradt zu Zebbin im Kreise Cammin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 1 Justiz⸗Ministerium. Dem bei dem Kreisgerichte zu Essen angestellten Rechts⸗ anwalt und Notar Lex in Steele ist die Verlegung seines
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: w Wohnsitzes nach Essen gestattet worden.
Dem Major Freiherrn von Stein im Westfälischen Kürassier⸗Regiment Nr. 4 die Erlaubniß zur Anlegung des ihm
Genehmigung der Orts⸗Polizeibehörde keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister stattfinden. Es ergiebt sich hieraus nach einem Cirkularreskript des Ministers des Innern vom 28. v. M. u. J. von selbst, daß die Fristbestimmung des §. 39 cit. nach der Ab⸗ sicht des Gesetzgebers eine unbedingt maßgebende hat sein sollen, und es ist daher dem Anzeigepflichtigen nicht gestattet, bei dem Eintritte eines oder gar mehrerer aufeinander folgender Sonn⸗ und Feiertage, die Anzeige um eben so viel Tage zu verschieben. Daraus folge dann weiter, daß die Standesbeamten unbedingt auch an Sonn⸗ und Feiertagen eine nach den örtlichen Verhältnissen angemessen zu bestimmende Geschäftsstunde abhalten müssen. Letzteres empfehle sich übrigens auch abgesehen von dem vorstehend Hervorgehobenen, da es unter allen Umständen wünschenswerth erscheine, den Betheiligten zur Erledigung eilbedürftiger Angelegenheiten auch an Sonn⸗ und Festtagen Gelegenheit zu geben. 1 — Aus der Haftung des Steuer⸗Einnehmers dem Fiskus gegenüber für seinen Gehülfen folgt nach einem Er⸗ kenntniß dis Ober⸗Tribunals vom 23. November cr. noch
theile, daß er im Nichtanmeldungsfalle für todt er⸗
klärt und sein Vermögen den nächsten bekannten
Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll. Gleichzeitig werden alle Personen, welche über das
haus in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der an⸗ gegebenen Frist nicht, so werden diese ben den Fin⸗
ältesten Tochter des Kaufmanns Herrn Herr⸗ suchung und Entscheidung in Lontumatiam gegen in Schoenfließ, zeige ich hierdurch Verwandten dieselben verfahren werden. Cüstrin, den 20. No⸗ und Freunden ergebenst an. vember 1874. Königliches Kreisgericht I. Abtheilung.
verliehenen Ehren⸗Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich
nicht, daß der Dritte, von welchem der Gehülfe eine Zahlun oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter 1 8 banf Ulnng
unbefugt in Empfang nimmt, durch solche Zahlung dem Fiskus
Nichtamtliches.
dern ohne Weiteres ausgehändigt.
Wallner Theater.
Donnerstag: Zum 211. Male burger. Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Victoria-Theater.
Donnerstag: Z. 96. Male u. folg. Tage: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 4 Akten, mit Gesang und Ballets von Emil Pohl. Musik von G. Lehn⸗ hardt. Die dekorativen Arrangements und Maschinerien erfunden und ausgeführt von Carl Brandt. Die Deko⸗ rationen, mit theilweiser Benutzung der Schwind'schen Fresken, gemalt von den Gebrüdern Brückner, Hof⸗ Detorationsmalern in Coburg. Ballets komponirt und arrangirt von Justamant, Balletmeister der großen Oper in Paris. Kostüme entworfen und an⸗ gefertigt unter Leitung des Ober. Garderobiers Happel. Elektrische Beleuchtung vom Inspektor Krämer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.
Donnerstag: Giroflé⸗Girofla. Freitag u. vie folg. Tage: Dieselbe Vorstell.
Woltersdorff-Theater.
Donnerstag, den 7. Januar und folgende Tage:
Gastspiel der Fr. Morwitz⸗Cottrelly. In Freud' und Leid. Anf. 7 Uhr.
Berliner Stadttheater.
Donnerstag, den 7. Januar. Erziehung mach den Menschen. Freitag: Dieselbe Vorstellung. Sonnabend: Medea. Anftreten von Mathilde
eneta. ational-Theater. Donnerstag, den 7. Januar: Das Geufer Kreuz, oder: Patriotismus und Liebe. “ Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Residenz-Theater.
Donnerstag: Zum 2. Male: Der Sohn der ersten Frau. Schauspiel in 3 Akten nach dem Französi⸗ schen von Dr. A. Förster. Zum Schluß: Der Kam⸗ merdiener. Schwank in 2 Akten von P. A. Wolff.
Belle-Alliance-Theater.
Donnerstag: Erstes Gastspiel des Herrn Bene⸗ mann vom Thalia⸗Theater zu Breslau Die Räuber. Trauerspiel in 5 Akten von Fr. v. Schiller. Frei⸗ tag: Zweites Gastspiel der Fr. Meyssel⸗Galster. Der Königslientenant. Sonnabend: Steffen Lang r ens Glogau. ““
Die Motten⸗ 1
8
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Böttchers Soiréen für instruktive Unterhaltung im Saaltheater des Schauspielhauses Donnerstag, den 7., Abends 7—9 Uhr: 1) Ober⸗Italiens ö“ und Landschafts⸗ pra Malerische Wanderung von Venedig nach Rom. 2) Die Sonne, ihre Beschaffenheit, nach den Re⸗ sultaten der Spektral⸗Analyse. 3) Soirée fantastique, Farben⸗Magie. auteuil 20, Parquet 15, Loge 10 und 5 Sgr. in Meve s Konditorei, Charlottenstr. 56 und an der asse. Kinder: Wochentags die Hälfte. Täglich Vorstellungen
Circus Renz. Friedrichsstraße Nr. 1412. Donnerstag, den 7. Januar 1875: Erstes Auftreten des Indianers: John Roggers 8 in seinen erstaunlichen, hier noch nie gesehenen Lei⸗ stungen.
Tochter des General⸗Landschaftsrath Haebler, zeige ich hierdurch ergebenst an.
Leiden unser guter Vater, Schwieger⸗ und Großvater,
welches tief betrübt anzeigen
Zehden, im Januar 1875. per, Dr. Julius Peyser, prakt. Arzt.
Meine Verlobung mit Fräulein Anna Haebler,
Königsberg i./Pr. Professor Naunyn.
Liman, von beehre ich mich, statt
Nauen, den 4. Januar 1875. Fritz Schwwarzkopf, Königlicher Kreis⸗Kassen⸗Rendant.
Heute Abend 10 Uhr entschlief nach achttägigem
der Buchhändler Fr. Ernst aus Neustadt E./W.,
die Hinterbliebenen. Verlobt: Frl. Anna Bergmann mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant und Brigade⸗Adjutant Wittstein (Mün⸗ ster). — Frl. Anna Häbler mit Hrn. Prof. Dr.
militärpflichtigen Alter sich ar gebietes aufhält, und ein auf den 15. April 1875, Mittags 12 Uhr, im Sitzungssaale des unterzeichneten Ge⸗ richts anberaumt worden. demselben mit der ten Stunde entweder persönlich zu erscheinen, sich durch einen zulässigen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, auch die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, noch zu demselben herbeige t Im Falle der Angeklagte nicht erscheint, wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam gegen ihn verfahren werden. Spremberg, den 30. November 1874.
I. Abtheilung.
Verfahren
Auf den Antrag der Königlichen Staatsanwalt⸗ schaft hierselbst vom 24. November 1874 ist gegen den Carl Wilhelm Schulze, bruar 1852 hierselbst, auf Strafgesetzbuchs, die Unter derselbe seit dem Jahre 1872 bis tritte in den Dienst des stehenden r cresitztsLisde⸗ties . Flotte dadurch entzogen hat, daß er Die heute früh erfolgte glückliche Entbindung das Bundesgebiet verlassen meiner lieben Frau Anna, geb. einem kräftigen Mädchen, besonderer Meldung, hierdurch ganz ergebenst anzu⸗ zeigen.
und
Termin
Königliches Kreisgericht.
geboren am 20. Fc⸗ Grund §. suchung eröffnet, weil sich
üßerhalb des Bundes⸗
den. Der Angeklagte wird zu Auflage vorgeladen, zur festgesetz⸗
schafft werden können.
Fortleben des verschollenen Heinrich Wilhelm Brüne aus Dahausen Kunde geben können, zu deren Mit⸗ theilung, und zugleich für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberech⸗ tigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Ver⸗ warnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll. Iburg, den 29. Juni 1874. Ksnigliches Amtsgericht. Abtheilung II. edekind.
140 des Reichs⸗
1874 dem Ein⸗ Heeres oder der ohne Erlaubniß nach erreichtem
zum mündlichen
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
uun Depositen⸗Verkehr.
Bis auf Weiteres werden für Depositen⸗Einlagen vergütet: 8 achttägiger Kündigungsfrist
oder
daß sie
frist 4 % bei dreimonatlicher Kündigungs⸗ frist 4 ½ %
Jahr franco aller Spesen.
bei einmonatlicher Kündigungs⸗ b Zinsen pro
Naunyn (Königsberg). — Frl. Margarethe v. Berge mit Hrn. Walzwerke⸗Direktor Siegfried Blau (Lauban in Schl. — Burbach a. Saar). — Frl. Helene Matthige mit Hrn. Seconde⸗Lieutenant Bernhard Herford (Altenberg). — Frl. Marie v. Weyrach mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Curt v. Werder (Stolzenhagen). — 1 haupt mit Hrn. Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Georg Sombart (Berlin). — Frl. Marie v. Tschirschky mit Hrn. Rittmeister und Escadronchef Graf Victor v. Wartensleben (Liegnitz —Ohlau),
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Appellations⸗Rath Just (Zwickau). — Hrn. Fihen Otten (Berlin). — Hrn. Medizinal⸗Rath Prof. Dr. C. Schoenborn (Königsberg i. Pr.). — Hrn. Kreisrichter Karnatz (Woldenberg). — Eine 8 fat Hrn. Pfarrer Ernst Richert (Alt⸗Belz bei Cöslin.
Gestorben: Hr. Geh. Regierungs⸗Rath F. W. Otto (Stralsund). — Hr. außerord. Professor der Archäologie Dr. Friedrich atz (Berlin). — Verw. Frau Oberst v. Radecke, geb. v. Brock⸗ husen (Halle a. S.). — Hr. Majoratsherr Graf Ludwig August v. Kospoth (Dresden). — Hr. Gerichts⸗Assessor Edmund Freiherr v. Thermann (Funchal).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Der Kaufmann Isidor Simon von hier ist am 29. Dezember pr. unter Mitnahme von ca. 1200 Thlr. verschwunden, ohne seine am Jahresschluß fällig gewesenen Verbindlichkeiten zu reguliren. Derselbe ist zu verhaften und Gelder, die er bei sich fünrt, abzunehmen. [111]
Bartenstein O.⸗Pr., den 4. Januar 1875.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Steckbrief hinter dem, seit dem 2. d. mit Ge⸗ schäftsgeldern flüchtigen, Handlungsreisenden Joseph Charvaàt aus Podels (Böhmen), 19 J. alt, klein, schwarz gelockt, kurzsichtig. Derselbe trägt modefar⸗ bigen Ueberzieher, hellbraunen Buxkin⸗Rock und führt einen Musterkasten mit Spirituosen, auch eine schwarze lederne Geldtasche. Hanan, den 5. Ja⸗ nuar 1875. Der Untersuchungsrichter. 1
[5855]
Die Militärpflichtigen: 1) Heinrich Theodor Roch⸗ litz, geboren den 27. November 1851 zu Neu⸗Blessin, 2) Barbier Julius Ottomar Herzer, geboren am 5. Februar 1852 zu Tamsel, 3) Karl Friedrich Schäfer, geboren am 15. Dezember 1851 zu Damm, 4) Fried⸗ rich Wilyhelm Kanne, geboren am 12. November
Sneewittchen, Pantomime in 5 Tableaux. Eine Jagd auf lebende Giraffen, Strauße, Elephan⸗
geboren am 22. März 1851 zu Guestebiese, 6) Franz
1854 zu Guestebiese, 5) Johann Friedrich Steffen,
Eduard Taege, geb. am 7. Februar 1854 zu Gueste⸗
für die bis au mester 1874
während der
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 8
8 Bekanntmachung. Der bei uns bevormundete Husar Paul Cor⸗ rl. Anna Weis⸗ nand im 3. (Ziethenschen) Hnsaren⸗Regiment,
eboren den 16. Jannar 1854, hat mehrere lanko⸗Accepte ausgegeben und ist jetzt gegen
bei sechsmonatlicher Kündigungs⸗ bülc 5 %
Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank.
Behren⸗Str. Nr. 7a.
Cuxhavener Eisenbahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen⸗
[105]
Vom 2. Jannar 1875
in Berlin bei
Aktiengesellschaft.
ab werden für die volleingezahlten Interimsscheine und Aktien und
f 60 Prozent eingezahlten Interimsscheine unserer Gesellschaft die Zinsen für II. Se⸗
F. Mart. Magnus,
in Hamburg bei Paul Mendelssohn⸗Bartholdy.
11 Lerpen bei “ & üblichen Geschäftsstunden bezahlt, und zwar auf: 8
1 “ Interimsscheine oder Aktien mit Thlr. 6. =
60 prozentige Interimsscheine mit Thlr 3.
Son.
18 Rm. 18 Sgr. = 10,8 Rm.
Die Interimsscheine sind mit arithmetisch geordnetem Nummernverzeichniß einzureichen, und
die Zinszahlung durch Abstempelung auf denselben vermerkt. Berlin, den 2 Januar 1875.
6
Der Vorstand.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Grimme, Natalis & (o0.
Commandit-Gesellschaft auf Aktien.
.“
Braunschweig.
In Folge des mit dem persönlich haftenden Gesellschafter, Herrn E. Nienstädt, vereinbarten Aus⸗
scheidens desselben, wird damit auf Grund des §. 24 der Statuten eine außerordentliche 8 Generalversammlung der Commanditisten auf
den 14. d. M., Morgens 11 Uhr,
nach dem Lokale der hiesigen Bahnhofs⸗Restauration
mit folgender Ta esordnung berufen:
1) Aenderung des §. 15 der Statuten durch Streichung der Worte: „4. der Kaufmann
Ernst Nienstädt“,
2) Antrag, von der Ernennung eines persönlich haftenden Gesellschafters an dessen Stelle ab⸗ 8 8. und den über dessen Ausscheiden geschlossenen Vertrag zu genehmigen. Die Legitimation zur Theilnahme an der Generalversammlung erfolgt durch Niederlegung der
Braunschweig
Aktien am Comptoir der Gesellschaft (Kastanien⸗Allee Nr. 45) oder im Effektenbureau der Braunschweigi⸗ schene Krebite Kastann bis d. M., Abends 5 Uhr (§. 25 der Statuten). den 2. Januar 1875.
Der Aufsichtsrath.
O. Haecusler.
Friedrich Ludwig zu ertheilen. Deut sches Reic.
Preußen. Berlin, 7. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten gestern nach der Spazierfahrt allein und konferirten vor dem Diner mit dem Staats⸗Sekretär von Bülow.
Heute nahmen Se. Majestät im Beisein des Gouperneurs Generals von Stülpnagel und des Kommandanten General⸗ Majors von Neumann milltärische Meldungen entgegen und hörten die Vorträge des Kriegs⸗Ministers General⸗Lieut nants von Kameke, und des Chefs des Militär⸗Kabinets General⸗ Majors von Albedyll. Um 1 ½ Uhr empfingen Se. Majestät den Prinzen Wilhelm von Baden.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing heute den Afrika⸗Reisenden Dr. Schwelnfurth vor seiner Abren
Deutsches RNeich.
r Kaiserliche Vize⸗Konsul Schibsby zu Caen ist auf
seinen Antrag von seinem Amte entbunden worden.
Königreich Preußen. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Legations⸗Kanzlisten bei der Gesandtschaft in Ham⸗ burg, Geheimen expedirenden Sekretär Gustav Franke den Charakter als h0nehs 8 “ 6
Den Kataster⸗Inspektoren Ulrich zu annover, Pastorff zu Breslau und Kosack zu Hannover den Charerte als nach Aegypten. Steuer⸗Rath; sowie — Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der
Den Kreis⸗Steuer⸗Einnehmern Kohts in Danzig, Kreidel Kronprinz nahm vorgestern um 12 Uhr Mittags militärische in Ostrowo, Tarnogrocki in Oppeln, Grünert in Nord⸗ Meldungen entgegen. hausen, sowie den Steuer⸗Empfängern Marks in Brakel, Um 7 Uhr Abends begaben Sich Ihre Kaiserlichen Schildknecht in Wallau, Deich mann in Hanau, Rehbock und Königlichen Hoheiten der Kronprin nd die in Wennigsen, Moli in Lebach und von Ziemietzki in Panten Kronprinzessin nach dem Opernhause. den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen; 8
Den zeitigen Beigeoréneten und Syndikus Mertens zu Tilsit, in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Prenzlau getroffenen Wahl, als Bürgermeister der Stadt Prenzlau für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer; und
Den Kalkulator und Expedienten der Cöln⸗Mindener Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft Bernhard Zimmermann zu Cöln, der von der Stadtverordnetenversammlung zu Düren getroffenen Wahl gemäß, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Düren für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.
— Das Staats⸗Ministerium trat gestern Mittag 1 Uhr zu einer Sitzung zusammen.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Eisenbahn, Post und Telegraphen und für Justizwesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— In der heutigen (38.), nach 1 ¼ Uhr eröffneten Sitzung des Deutschen Reichstags, welcher am Tische des Bundes⸗ raths der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister v. Kameke, der Wirk⸗ liche Geheime Rath und Direktor im Auswärtigen Amt v. Phi⸗ lipsborn, der General⸗Major v. Voigts⸗Rhetz und mehrere Bun⸗ des⸗Kommissarien beiwohnten, wurde ein Schreiben des Abg. v. Puttkamer (Lyck) verlesen, Inhalts dessen derselbe wegen seiner Ernennung zum Bezirks⸗Präsidenten von Lothringen sein Mandat niederlegt, und hierauf, bei Schluß des Blatts, die Konvention zwischen Deutschland und Rußland über die Regulirung von Hinterlassenschaften in dritter Berathung genehmigt.
— In dem Cirkularerlasse des Ministers des Innern vom 8. Juni 1874 ist vorgeschrieben, daß die Stand esbücher durchweg und ohne Ausnahme in deutscher Sprache zu führen sind, und daß in Landestheilen mit gemischter Bevölkerung an jedem Sitze eines Standesbeamten, welcher nicht beider in Be⸗ tracht kommenden Sprachen mächtig ist, ein bei dem nächsten Gerichte zu vereidigender Dolmetscher angestellt werden soll. Mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, welche der Ausführung dieser Bestimmung hin und wieder entgegentreten, hat der Minister des Innern in Uebereinstimmung mit dem Justiz⸗Minister durch einen Cirkularreskript vom 30. v. M. u. J. genehmigt, daß zum Zwecke der Wahrnehmung der Dolmetschergeschäfte bei der Führung der Standesregister Personen vereidigt werden, welche beide in Betracht kommenden Sprachen sprechen, auch wenn sie im übrigen nicht die für gericht! iche Dolmetscher vorgeschriebene Qualifikation besitzen. Die Vereidigung solcher Personen wird in den Landgemeinden dem Landrathe, in den Städten (erforderlichen Falles) dem Magistratsdirigenten zu übertragen und in allen Fällen auf ihre Thätigkeit als Dol⸗ metscher bei den Standesämtern zu beschränken sein. Als Eides⸗ formel wird die in der Verordnung vom 24. Juni 1867 §. 35 und in der Verordnung vom 25. Juni 1867 für die damals erworbenen Landestheile eingeführte Formel des Dolmetschereides, „daß sie die Uebersetzung unparteiisch und gewissenhaft abgeben werden,“ anzuwenden sein.
— Nach §. 39 des Gesetzes vom 9. März d. Is. ist jeder
Sterbefall spätestens am nächstfolgenden Tage dem Standes⸗ beamten anzuzeigen, — und nach §. 43 a. a. O. darf ohne
Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie.
— Vom 5. Januar 1875.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, in Gemäßheit des Art. 51 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850, auf den Antrag Unseres Staats⸗Mini⸗ steriums, was folgt:
Die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den 86 d. M. in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin zusammen⸗
erufen.
Das Staats⸗Ministerium wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen U terschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ““
Gegeben Berlin, den 5. Januar 1875.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. o. Kameke. Achenbach. Friedenthal.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute beendigten Ziehung der 1. Klasse 151. Königl. Preuß. Klassen⸗Lotterie sind folgende Gewinne gefallen: 1 Gewinn zu 9000 ℳ auf Nr. 94,455, 1 Gewinn zu 1500 ℳ auf Nr. 75,238 und 2 Gewinne zu 300 ℳ auf Nr. 72,893 und 78,290. “ Berlin, den 7. Januar 1875.
Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Dr. phil. Hinzpeter hierselbst ist der Professortitel verliehen worden.
gegenüber liberirt wird. Ein dadurch entstehendes Manko kann daher, falls der betreffende Gehülfe nicht zu erreichen ist, zunächst nur durch nochmalige Einziehung der fehlenden Summe von derjenigen Person, welche dem Gehülfen gezahlt hat, gedeckt, und erst in zweiter Linie durch Defektenbeschluß der Einnehmer genöthigt werden, die fehlende Summe zu erstatten. — Der Rendant der Kreis⸗Steuerkasse zu K., Steuereinnehmer G., hielt sich mit genereller Genehmigung der Königlichen Regierung einen Gehülfen. Dieser nahm im dritten Quartal 1869 von ver⸗ schiedenen Personen eingezahlte Nothstands⸗Darlehne und Zinsen davon in Empfang, buchte dieselben auch in dem betreffenden Konto, führte sie aber nicht zur Kasse ab, sondern entfloh nach Entdeckung des Manko. In Folge dessen wurde der Steuer⸗ einnehmer G. auf Grund der Verordnung vom 24. Januar 1844 von der Königlichen Regierung zu K. durch Defekten⸗Be⸗ schluß genöthigt, den Defekt (unter Zurechnung der Zinsen) mit 244 Thlr. 13 Sgr. 8 Pf. zu decken. G. beschritt hierauf den Rechtsweg und beantragte, unter Aufhebung des De fekten⸗Beschlusses den verklagten Fiskus zu verurtheilen, an ihn den von ihm zur Deckung des Defekts eingezahlten Be trag von 244 Thlr. 13 Sgr. 8 Pf. mit Zinsen zurückzuzahlen In erster Instanz wurde G. mit seinem Antrage zurückgewiesen dagegen wurde in zweiter Instanz der Fiskus verurtheilt, die be zeichnete Summe dem Kläger zu zahlen, weil Kläger den strei tigen Defekt nach §. 91 Thl. II. Tit. 10 des A. L. R. nur als dann zu vertreten habe, wenn kein anderes gesetzmäßiges Mittel wodurch den nachtheiligen Folgen des Versehens abgeholfen werden kann, mehr übrig ist, im vorliegenden Falle aber ein solches anderes gesetzmäßiges Mittel dem Verklagten noch übrig ist, indem den Einzahlern der von Lemmel unterschlagenen B träge durch die Bekanntmachungen in den Kreis⸗ und Amt blättern bekannt sein mußte, daß nur an den Kläger gülti Zahlung geleistet werden dürfe, auch von ihnen aus den ertheil ten Quittungen sofort ersehen werden konnte, daß der Ausstelle zur Empfangnahme nicht berechtigt sei, weshalb sie durch ihr Zahlungen nicht liberirt, sondern vom Verklagten wegen noch⸗ maliger Zahlung in Anspruch zu nehmen seien. In der da⸗ gegen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde der Regierung zu K. als Vertreterin des Fiskus machte dieselbe den Einwand, daß nach der für den Kläger maßgebenden Geschäftsanweisung vom 28. Februar 1856 der Kläger als Kreis⸗Steuereinnehmer für jede dritte im Kassenlokal anwesende Person, also auch für den von ihm an⸗ genommenen Privatgehülfen einzustehen hat und daher die Ein⸗ zahler der unterschlagenen Beträge durch die im Kassenlokal ge⸗ leisteten Zahlungen liberirt seien. Das Ober⸗Tribunal erklärte jedoch diesen Einwand für nicht begründet und wies demgemäß die Nichtigkeitsbeschwerde zurück, indem es ausführte: „Selbst wenn der Einnehmer dem Fiskus gegenüber für seine Gehülfen haften sollte, so würde daraus nech nicht folgen, daß der Dritte, von welchem der Gehülfe eine Zah ngunbefugt in Empfang nimmt, durch solche Zahlung dem Fiskus gegenüber liberirt wird. Das bloße Haften des Einnehmers für seinen Gehülfen begründet keine Ermächti⸗ gung des Letzteren, den Fiskus durch Empfangnahme der Zah⸗ lung zu verpflichten, der Fiskus würde vielmehr auch in solchem Falle seinen Anspruch gegen den Dritten behalten, und es würde dies die Natur der Haftung des Einnehmers nicht alteriren. Dies wird namentlich bestätigt durch §. 12 der angezogenen Ge⸗ schäftsanweisung, wonach jede Quittung an den Kreis⸗Steuer⸗ Einnehmer oder bei dessen zeitweiliger Verhinderung von seinem (nach §. 6 von der vorgesetzten Behörde ernannten) Stellver⸗ treter vollzogen sein muß. Dies heißt doch zugleich, daß die von einer anderen Person (also auch die von einem bloßen Ge⸗ hülfen) vollzogene Quittung dem Fiskus gegenüber eine gültige Zahlung zur Kasse nicht beweist.
— Das Mitführen der eigenen Kinder (unter 14 Jahren) bei dem Gewerbebetrieb im Umherziehen ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 19. Dezember 1874 unbedingt statthaft, falls die Kinder für den Ge⸗ werbebetrieb nicht in Anspruch genommen werden. In gleicher Weise ist einem Hausirer gestattet, seine Chefrau zu wirth schaftlichen Zwecken mit sich zu führen