und zwischen diesen die Worte „Parcere subjectis — Debellare superbos“ sich befinden. Die für dieses Geschenk, ein höchst werthvolles Kunstwerk, erforderlich gewesene bedeutende Geld⸗ summe war nicht durch eine öffentliche Subskription, sondern durch Beiträge von mehr als 350 Personen aus allen Theilen des Landes beschafft worden. Auf die Darbringung dieser Widmung antwortete van Swieten in herzlicher Weise, und es folgte dann ein spendides Banket.
Großbritannien und Irland. London, 20. Januar. (W. T. B.) In der Krankheit des Prinzen Leopold ist ein Rückfall eingetreten, und sind die Kräfte in Folge dessen ge⸗ schwächt. Im Uebrigen ist der Krankheitszustand des Prinzen unverändert.
Frankreich. Paris, 20. Januar. (W. T. B.) Die Fraktion der Rechten hält dem Vernehmen nach daran fest, die Vertagung der Berathung der konstitutionellen Gesetz⸗ entwürfe bis nach der Rekonstruktion des Ministeriums zu beantragen.
— Der neue Munizipalrath in Marseille ist aus Veranlassung einer Diskussion gegen die von der National⸗ versammlung bewilligte städtische Anleihe suspendirt worden.
Tarifreform einer eingehenden Prüfung und Begutachtung durch eine aus Mitgliedern des Bundesraths und des Reichstags gleichmäßig gebildeten Kommission, welche zur Vernehmung von Sachverständigen und Interessenten der Landwirthschaft, des Handels, der Industrie und der Eisenbahnverwaltungen befugt sein muß, unterziehen zu lassen.“
— Der allgemeine, dem Abschnitt 14 des Strafgesetzbuchs zu Grunde liegende Begriff der Beleidigung setzt als Ob⸗ jekt derselben stets einen Menschen voraus und deshalb ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 15. De⸗ zember 1874 in einer Aeußerung, in welcher die Beleidigung einer Vehörde gefunden wurde, eine strafbare Handlung nur dann enthalten, wenn sie geeignet ist, als Kundgebung der Gering⸗ schätzung oder Verachtung den Personen der jene Behörde bil⸗ denden Beamten gegenüber zu bilden. „Daß die Personen der Beleidigten genannt oder bestimmter bezeichnet sein müssen, als unter den Kollektivnamen der sie umfassenden Behörde, ist jedoch als zum Thatbestande der Beleidigung einer Behörde im Sinne des §. 196 cit. erforderlich nicht zu betrachten.
— Die Eröffnungstermine für die bevorstehen⸗ den Provinzial⸗Synoden fsind für die Provinzial⸗Synode der Provinz Schlesien auf den 23., für die Provinzial⸗Synode der Provinz Brandenburg auf den 26., für die Provinzial⸗ Synode der Provinz Pommern auf den 27., für die Provin⸗ zial⸗Synode der Provinz Posen auf den 27., für die Provin⸗ zial Synode der Provinz Sachsen auf den 29. und für die Provinzial⸗Synode der Provinz Preußen auf den 30. Januar
strafmittel, und genehmigte dasselbe nach einer kurzen Debatte zu §. 6 zwischen den Abgg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst, Franßen und Windthorst, den Bundesbevollmächtigten, Kriegs⸗Minister von Kameke, General⸗Major von Voigts⸗Rhetz.
Die Entwürfe über die Einführung des Quartier⸗ leistungs⸗Gesetzes in Württemberg und Bayern wur⸗ den hierauf nach einem einleitenden Vortrage des Referenten Dr. Weigel ohne Diskussion in zweiter Berathung genehmigt.
Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.
Die Berathung wurde jedoch, nachdem der Präsident des Reichskanzler⸗Amtes Staats⸗Minister Delbrück (s. unter Reichs⸗ tagsangelegenheiten) die Erklärung abgegeben hatte, daß §. 9 in der jetzigen Fassung für die Regierungen unannehmbar sei, abgebrochen und das Gesetz zur schleunigen mündlichen Be⸗ richterstattung an die Kommission zurückverwiesen. — Schluß 5 ¼ Uhr.
— In der heutigen (48.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tags, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗ Minister Dr. Delbrück und der Präsident des Reichseisenbahn⸗ Amts Maybach beiwohnten, stand als erster Gegenstand auf der Tagesordnung: Bericht der Kommission fuͤr Petitionen über die Petitionen des Vorstandes des Clubs der Landwirthe zu Frankfurt a. M., des Pagierfabri⸗
v““ 1 8 B F. Sbense „20. . In der gestrigen Sitzung ber entwickelt hat, i 8 C 3 Deutschen Reich stags antwortete 8* .5 Aitung 8 gebracht werden oder nicht; 1 EEEE bise Abg. Herg in 5 Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Z1““ 2. 88 bayerische Reservatrecht in dem Um⸗ “ 2. „ 1 Fäustle: ustis Dr. von der militärischen Kontrole über die —¹ S.ö Der Hr. Abg. Herz hat an die bayerische Regierung eine Art standes, die Uebungen derselben, sowie die gegen sie zulässigen 8 1 verug n. Die bayerische Regierung hat dem vom Bun⸗ Disziplinarstrafmittel, befürwortete der Referent, Abg. Maltzahn⸗ 8 üeg e en 1. Januar 1876 festgestellten Einführungstermin Gültz, zu §. 5 folgenden von der Kommission beschlossenen be gevfli ztet, weil verschiedene Bundesregierungen eine solche Er⸗ Zusatz: Offizieren der Reserve, welche bei außergewöhnlicher Veran⸗ S —— “ Eheührung gewünscht haken. Ein prinzipiel⸗ lassung (Mobilmachung u. s. w. ) zum Dienst einberufen werden, “ Pen bes 8 88 8 Marquardsen und ist dies als eine Uebung anzurechnen. Hierzu lag ein Amend 54 von der durch den Antrag JeE des Abg. Schulze (Guhrau) vor, welcher dem Paragraphen fol⸗ vin “ “ Fakultät wird Gebrauch machen können oder Fefprenc geben will: Offizieren der Landwehr kann eine 1 zu 1 in dem Momente zu übersehen, bin ich sie 18 99 8 Keegnien ed se Cö“ welche §. 1 gesetzes vom 9. November 1867 — Zu §. 79 (Die kirchlichen Verpflichtungen in Beziehun behufs Darlegung ihrer Qualifikation zur Weiterbeförderung zu 2 Taufe und Tr auung werden durch diesess Geset na 88 haben. Der Bundes⸗Kommissar Major Blume beneen E1“ 2 “ öö Es unterliegt ja keinem Zweifel, meine Herren, daß der Zweck g. ester⸗ welcher durch Einberufung der Landwehr⸗Offizeere zur Dienstlestung
Versailles, 19. Januar. (W. T. B.) Die National mayer das Wort: durch Ei 8 1 ; Nach der Ausführ l 9 in den hier in Betracht kommenden Fällen erreicht werden soll, j versammlung führte heute die Berathung des Gesetzes über — 1 führung, welche der Herr Abgeordnete Dr. von R üis erfü 1“ erden soll, in die Cadres der Armee von Art. 8 bis zum Art. 27 fort. Schulte über den Inhalt und die Bedeutung des in Rede stehenden “ EE“ “ der Landwehr Hffizier kurze Ein Antrag von Langlois, dem Kriegs⸗Minister die Befugniß u 11“ “ vie 85 verbündeten zu einer Dienstleistung e bns 1 ekat. 1““ S 6 ; e 1 sich des Wortes enthalten zu dürfen, da im besen i 8 8- 8 * nie eingezogen
u ertheilen, ebenso wie die übrigen Ofsiziere auch die Generale 8 n68fü b 1 m gewesen ist. Ich nehme keinen2 EW 5 h s 9 fsiz ch Wesentlichen die Ausführungen, die eben gegeben sind, ganz die verwaltung in dee Falle “ dit “
welchen der Herr Abgeordnete Hauck Ermittelungen für denjenigen halten, über welchen sie unbedingt nicht hgr; g 8 ie verbündeten Regierungen sind sich wohl bewußt, da 1 dieser Materie zweierlei zu vermeiden haben: ein Mal gs zahlen, und ein anderes Mal zu wenig zu bezahlen. Daß, wenn man einen einzigen Satz für das ganze Reichsgebiet annimmt, dieser Ge⸗ schechms absolut nicht durchzuführen ist, leuchtet ein. Es kann da⸗ Zer nur darauf ankommen, einen Satz zu wählen, welcher in seinem Durchschnitt dem richtigen Verhältnisse entspricht. Geht man über einen dem richtigen Verhältnisse entsprechenden Durchschnittssatz hinaus, so macht man — und das würde nach der Ueberzeugung der verbündeten Regierungen bei einem Satz von 1 Mark der Fall sein — L“ des Bundesgebiets Geschenke auf Kosten der Reichs⸗ 1. Hleme haben sich die verbündeten Regierungen nicht entschließen Ich habe Sie zu bitten, das Amendement des Herrnu A neten v. Schöning anzunehmen und durch die v. n. hse he. über ein Gesetz herbeizuführen, dessen Zu⸗ stend “ verbündeten Regierungen ganz ebenso am Herze⸗ 1 — In der Diskussion bemerkte der Königlich bayerische Bun⸗ desbevollmächtigte, General⸗Major Fries, delch hanersc Meine Herren! Zur Bemerkung des Herrn Vorredners, daß die Vergütung in Bayern eine bedeutend höhere sei, möchte ich berichtigend erwähnen, daß in Bayern die Vergütungssätze jährlich sich ändern, je nach den wechselnden Getreidepreisen, welche maßgebend sind für die Feststellung dessen, was als Entschädigung gewährt wird. So be rechnete sich die Entschädigung für 1872 meines Wissens auf 30 ½ Kreuzer, und für 1873 auf 29 ¼ Kreuzer oder etwa 82 Markpfennige.
kanten Marggraff und Genossen von Wolfswinkel bei Neustadt⸗ Eberswalde und des Vorstandes des Vereins für die bergbau⸗ lichen Interessen im Ober⸗Bergamtsbezirk Dortmund; und in Verbindung damit der mündliche Bericht der Kommission für Petitionen über Petitionen, betreffend die Eisenbahntarife. Der Vorstand des Clubs der Landwirthe zu Frankfurt a. M. beantragt, eine Kommission von je 5 Mitgliedern der Landwirth⸗ schaft, der Industrie und des Handels — mit Hinzuziehung von 5 Eisenbahnbeamten als nicht stimmberechtigten Beiräthen — einzuberufen, welche die Aufgabe erhält, das von dem Reichseisenbahn⸗Amte, resp. vom Bundesrathe pro⸗ jektirte Eisenbahntarif⸗System einer genauen Prü⸗ fung zu unterwerfen, resp. geeignete Vorschläge zur Ver⸗ besserung desselben zu machen. Der Vorstand des Vereins für die bergbaulichen Interessen im Ober⸗Bergamtsbezirk Dortmund bittet in Betreff der Erhöhung der Frachtsätze für Kohlen und die gleichtarifirten Artikel auf den Rheinisch⸗Westfälischen Eisen⸗ bahnen das Folgende: 1 Der Hohe Reichstag wolle seinen Einfluß dahin geltend machen, daß nunmehr, nachdem auf sämmtlichen Staatsbahnen und den meisten Privatbahnen die Güterfrachtsätze auf Grund des Blundesrathsbeschlusses erhöht sind, — Seitens der Aufsichts⸗ bpehörden unter Zuziehung von Interessenten eine sorgfältige Erhebung darüber veranstaltet werde, ob Seitens der Bahn⸗ verwaltungen bei ihren Erhöhungen ein verständiges Maß ein⸗ gehalten worden ist, und ob namentlich bei der Tarifirung derjenigen Artikel, für welche in der Reichsverfassung der Einpfennig⸗Tarif pro Centner und Meile vorgesehen ist, die wirthschaftlichen Intere des Landes die gebührende Berücksichtigunz gefunden haben.
Papierfabrikant Marggraff und Genossen bitten:
Hoher Reichstag wolle sich mit aller Entschiedenheit der bahnfracht⸗Tariferhöhung widersetzen, dagegen eine Herabsetzung des Tarifs, vor Allem für nasses Holz und Strohstoff, wie solcher für die Papierfabrikation gebraucht wird, dringlichst beim Bundesrathe beantragen.
Die dem Hause den Antrag:
Diese Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit der Aufforderung zu überweisen: die Frage der Eisenbahn⸗Tarifreform einer eingehen⸗ den Prüfung und Begutachtung durch Delegirte der Landwirthschaft, des Handels, der Industrie und der Eisenbahnverwaltungen unter⸗ ziehen zu lassen.
Der Berichterstatter der Kommission, Abg. Frhr. Nor⸗ deck zur Rabenau empfahl dem Hause die Annahme dieses Antrages; der Abg. Dr. Struckmann bat, densel⸗ ben Beschluß auch bezüglich der ferner noch eingegangenen Petitionen, betreffend die Eisenbahntarife zu fassen, nämlich der
Petitionen des Kommerzien⸗Raths G. L. Meyer zu Celle, im Auftrage des Verwaltungsraths des Georg⸗Marien⸗Berg⸗ werks⸗ und Hüttenvereins und a. m. und der Handels⸗ kammer zu Eupen. Zu dem Antrage der Kommission wurden mehrere Abänderungsanträge vorgelegt und zwar von den Abgg. v. Minnigerode, Berger, v. Benda, Dr. Schroeder (Friedberg), Dr. Oppenheim, v. Saucken⸗Tarputschen und Kisker. Der Bundesbevollmächtigte Präsident des Reichseisenbahn⸗Amts Mavybach erklärte: Die Verhältnisse der Eisenbahnen haben unter dem Drucke der Werthverminderung des Geldes erheblich gelitten und die sehr ungünstigen Betriebsabschlüsse für das Jahr 1872 und 1873 haben die im Besitz von Staatsbahnen befindlichen Bundes⸗ regierungen veranlaßt, an die Frage heranzutreten, ob die Eisen⸗ bahnen noch ihrer Aufgabe würden genügen können, ohne eine Erhöhung der Tarife. Auch die Privatbahnen haben an die Landes⸗Aufsichtsbehörden den Antrag gestellt, ihnen die Ermäch⸗ tigung zur Vornahme einer allgemeinen Tariferhöhung zu ertheilen. Die Königlich preußische Regierung trug Bedenken, die Tariferhöhung auf die unter dem Schutze des Art. 45 der Reichsverfassung stehenden Artikel ohne Zustimmung des Reiches
auszudehnen. Dies sei die Veranlassung gewesen, daß die Reichsgewalt mit der Angelegenheit befaßt worden ist. Der
Bundesrath habe demnächst in seiner Sitzung vom 11. Juni d. J. beschlossen: daß vom Standpunkte des Reichs aus gegen eine mäßige, im Durchschnitt den Betrag von 20 pCt. nicht überschreitende Erhöhung der Eisenbahnfrachttarife unter
der Voraussetzung nichts zu erinnern sei, daß die Eisenbahn⸗ verwaltungen zu einer Tarifreform die Hand böten und daß interimistisch eine Erhöhung der bestehenden Güter⸗ tarife durch einen Zuschlag von höchstens 20 Prozent herbeigeführt werden dürfe. Inzwischen haben die Eisen⸗ bahnen von der Erhöhung um 20 Prozent zum Theil Gebrauch gemacht. Das Reichseisenbahn⸗Amt habe dann dem Reichskanzler eine Denkschrift vorgelegt und sich in derselben für eine Verlängerung des Provisoriums und für Bildung einer Enquete bezüglich der Frage über Ein⸗ führung eines neuen Tarifsystems ausgesprochen und eine allgemeine Tariferhöhung befürwortet. Die Denkschrift ge⸗ langte hierauf an den Bundesrath; in demselben seien die Berathungen über diese Fragen noch nicht zum Abschluß ge⸗ langt. Das bisherige Ergebniß derselben berechtige aber zu der Hoffnung, daß die verbuͤndeten Regierungen sich im Wesent⸗ lichen in der Richtung bewegen werden, welche in der Denkschrift des Reicheisenbahn⸗Amts bezeichnet ist. Der Bundesbevollmäch⸗ tigte bat das Haus, mit seinen Beschlüssen das, was die Reichs⸗ regierung als üchtig erkannt hat, zu unterstützen. Bei Schluß des Blatts sprach der Abg. Berger für seinen Antrag, weicher folgendermaßen lautet: „Die Petitionen, betreffend die Eisenbahntarife, dem Herrn Reichs⸗
Petitionskommission unterbreitete
festgesetzt.
riums statt.
Baden hat sich heute früh nach Carlsruhe zurückbegeben.
Januar zum Chef des 3. Hessischen Infanterie⸗Regiments Nr.
term 18. Januar zu Contre⸗Admirälen ernannt worden.
III“ nach Erreichung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand zu versetzen, wurde abgelehnt. Art. 12 wurde an die Kommission zurückverwiesen und die Berathung über Art. 14 ausgesetzt.
Die übrigen Artikel wurden angenommen.
Spanien. Madrid, 19. Januar. (W. T. B.) König Alfons ist heute nach Saragossa abgereist, um sich von dort zur Nordarmee zu begeben und an den militärischen Operationen, deren Aufnahme unmittelbar bevorsteht, theilzu⸗ nehmen. Dem Vernehmen nach wird den zu Don Carlos über⸗ getretenen Offizieren, welche vor Wiederbeginn der Feindselig⸗ keiten in die Königliche Armee wieder eintreten, von der Re⸗ gierung vollkommene Amnestie zugesichert werden, und sollen ihnen selbst ihre Ordensdekorationen belassen werden. Aus Veranlassung der von den Carlisten begangenen vielfachen Gewaltthätigkeiten gegen die Eisenbahnbeamten hat die Regierung, wie verlautet, den Beschluß gefaßt, jeden Carlisten, der in der Nähe einer Eisenbahn mit den Waffen in der Hand ergriffen wird, erschießen zu lassen. — Der König hat den spanischen Diplomaten, welche aus Veranlassung des Regierungs⸗ wechsels um ihre Entlassung gebeten haben, dieselbe nunmehr
ertheilt.
Italien. Rom, 12. Januar. (It. N.) Vorgestern haben in verschiedenen Kollegien, in denen in Folge von Doppelwahlen Nachwahlen nöthig waren, dieselben stattgefunden. In Rom müssen wieder Stichwahlen vorgenommen werden, weil die Kan⸗ didaten der Rechten und Linken gleich viele Stimmen, aber keiner die genügende Anzahl erhalten hat. In Bologna, San Giovanni, Persiceto, Parma, Pisa, Brindisi, Marostica, Oneglia, Spezia und Anagni wurden neun Kandidaten der Rechten, in Palermo und Cittanova zwei Oppositionskandidaten gewählt.
— Am nämlichen Tage fand im Quirinal ein diplo⸗ matisches Diner statt, an dem der König, Prinz Humbert, die Prinzessin Margarethe und die Chefs der fremden Gesandt⸗ schaften Theil nahmen. Nur der Marquis de Noailles und Hr. Rancés fehlten.
— Der Gemeinderath von S. Remo hat beschlossen, der Kaiserin von Rußland zum Andenken an ihren Aufenthalt daselbst ein Album zu verehren.
— Die nach Rom zurückgekehrten Minister bereiten sich, wie der „Nazione“ von hier gemeldet wird, auf die Parlament verhandlungen über ihre Budgets vor. Da bereits mehrere Interpellationen angekündigt sind und andere noch in Aussicht stehen, so will die Regierung gleich nach dem Wiederbeginn der Kammersitzungen die Mitglieder der Majorität zu einer Ver⸗ sammlung berufen und ihnen den Vorschlag machen, die Beant⸗
— Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm von
— Se. Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyr⸗ mont, General⸗Lieutenant à la suite der Armee, ist unterm 14.
83 ernannt und Se. Königliche Hoheit der Prinz Wil⸗ helm von Württemberg, Major und Führer des Garde⸗ Husaren⸗Regiments, unterm 18. Januar zum Oberst⸗Lieutenant befördert worden.
— Die Kapitäne zur See Werner und Batsch sind un⸗
— S. M. S. „Ariadne“ ist am 17. Januar cr. Nach⸗ mittags in Hongkong angekommen und hat Befehl erhalten, da⸗ selbst weitere Ordres abzuwarten, um ev. nach Bangkok zu gehen.
— S. M. S. „Elisabeth“ hat am 18. dess. Mts. Vor⸗ mittags Hongkong auf der Reise nach der Heimath verlassen. An Bord Alles wohl.
Wiesbaden, 18. Januar. Nachdem, wie bereits gemeldet, gestern Mittag die feierliche Eröffnung des 7. Kommunal⸗ Landtages des Regierungsbezirks Wiesbaden stattgefunden hatte, war für heute die erste Plenarsitzung anberaumt, auf deren Tagesordnung die Wahl der Schriftführer, Mittheilung der Vor⸗ lagen der Staatsregierung und Beschlußfassung über die ge⸗ schäftliche Behandlung derselben stand. Nach Vornahme der Wahlen der Schriftführer und nach⸗ dem der Vorsitzende dem Landtage Mittheilung von den einge⸗ tretenen Personalveränderungen, sowie von den eingegangenen Gesuchen gemacht hatte, wurden die drei Vorlagen der Regierung verlesen und sodann die Bildung von 4 Ausschüssen, einen Aus⸗ schuß für Eingaben, einen Finanzausschuß, einen dergleichen für den Wegebau und einen Rechnungsausschuß beschlossen. Die Sitzung wurde hierauf geschlossen und die nächste auf heute Nachmittag 5 Uhr anberaumt. Tagesordnung: Wahl der Aus⸗ schußmitglieder.
Sachsen. Dresden, 18. Januar. Der Herzog Georg von Sachsen⸗Meiningen ist heute Mittag nach Meiningen zurückgereist.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 19. Januar. Die „Weimarische Ztg.“ schreibt: Das „Volksschulgesetz für das Großherzogthum Sachsen“ hat, wie in Deutschland selbst, so auch jenseit der Grenzen unseres Vaterlandes die wohlverdiente Würdigung gefunden. So hat der Vorsitzende des belgischen Lehrervereins eine Uebersetzung des Gesetzes in französischer Sprache veranstaltet; der Verein hat dieselbe in dreitausend Exemplaren vervielfältigen lassen und an alle Mit⸗ glieder der belgischen Kammern, an die Gemeinderäthe der größeren belgischen Städte, sowie an hervorragende Männer in Europa und Amerika gesendet, welche geneigt scheinen, das weimarische Volksschulgesetz zum Muster zu nehmen.
fenden Budgets auszusetzen.
— Die Turiner „Gazzetta Nuova“ berichtet, daß das erste Bersaglieri⸗Regiment, welches daselbst in Garnison liegt, mit einem neuen Repetirgewehr nach Wetterli's System versehen werden soll, einer Verbesserung desselben hinsichtlich der Einfach⸗ heit und Leichtigkeit in der Auseinanderlegung vermittelst einer Erfindung, die ein ausgezeichneter italienischer Artillerie⸗Offizier gemacht hat, welche auch bereits bei den Hinterladern an⸗ gebracht worden ist. Es sind mit diesen Gewehren bereits sehr zufriedenstellende Versuche angestellt worden. Um sie aber in größerem Maßstabe zu wiederholen, soll das obenerwähnte Re⸗ giment damit versehen werden, und wenn sich befriedigende Re⸗ sultate dabei herausstellen, soll dies Gewehr dann bei allen Ber⸗ saglieri⸗Regimentern und bei den Alpenjäger⸗Compagnien einge⸗ führt werden, indem nur die Linien⸗Infanterie das alte Wetterli⸗ gewehr behält.
— 19. Januar. (W. T. B.) Wie die „Italie“ meldet, ist die Kündigung des Handelsvertrags mit Frank⸗ reich bereits nach Paris abgegangen. An die Regierungen von Oesterreich und der Schweiz wurde die Anfrage gerichtet, ob sie schon jetzt vor Ablauf der Handelsverträge auf eine Revision derselben eingehen wollten. Falls Oesterreich und die Schweiz hierzu bereit wären, könnte gleichzeitig eine Revision aller drei Verträge vorgenommen werden.
— (W. T. B.) In der Deputirtenkammer wurde heute von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten Vis⸗ conti⸗Venosta der Vertrag mit der französischen Regierung, be⸗ treffend die Regelung der Grenze am Mont Cenis, vor⸗ gelegt.
Rumänien. Bukarest, 19. Januar. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minister Maprogeni hat seine Demission ein⸗ gereicht, um über den Inhalt des im Prozeß Ofenheim ver⸗ lesenen Schreibens von Herz, soweit dasselbe ihn betrifft, ohne Rücksicht auf seine amtliche Stellung sich äußern zu können. Der Fürst Carl hat die Demission angenommen. Zum Finanz⸗ Minister ist der bisherige Minister für öffentliche Arbeiten, Cantacuzene und an Stelle des Letzteren Theodor Rosetti zum Arbeits⸗Minister ernannt worden.
Amerika. New⸗York, 19. Januar. (W. T. B.) Auf Befehl des Generals Emory ist der ungesetzlich gewählte Sherif von Vicksburg durch Bundestruppen aus seinem Amte entfernt worden. Der oberste Gerichtshof genehmigte das Verfahren des Generals und hat den von der republikanischen Partei gewählten Sherif wieder eingesetzt.
Besterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Januar. Gestern fand in Pest unter dem Präsidium des Kaisers ein einstündi⸗ ger Ministerrath statt, in welchem das Vorgehen der Regie⸗ rung in der Budgetdebatte festgestellt wurde.
— Der Feldmarschall⸗Lieutenant und Kämmerer v. Ham⸗ merstein ist gestorben.
Pest, 18. Januar. Das Journal „Közerdek“ meldet die bevorstehende Hieherkunft des Banus Mazuranics behufs Besprechung mit dem Minister⸗Präsidenten über die allgemeine Regierungsaktion angesichts der gegenwärtigen parlamentarischen Lage. 1 — In der heutigen Abendsitzung des Finanz⸗Ausschusses übernahm Baron Béla Lipthay das Referat, worauf der Aus⸗ schuß den von Szell schon ausgearbeiteten Bericht authentizirte.
Riederlande. Haag, 13. Jan. Im Namen des Königs der Niederlande wird sich eine auße rordentliche Gesandt⸗ schaft nach Brüssel begeben, um denselben bei der Vermäh⸗ lung der Tochter des Königs der Belgier zu repräsentiren. — Wie verlautet, ist ein Gesetzentwurf für Revision des Gesetzes über die nationale Miliz nunmehr an den Staatsrath gelangt. Sobald er dieses Stadium durchlaufen, wird er den Generalstaaten vorgelegt werden. — Der neu ernannte General⸗ gouverneur von Niederländisch⸗Ostindien, Hr. van Lansberge, wird von Brüssel, wohin er nach den durch seine Berufung auf diesen Posten veranlaßten Besprechungen mit dem Ministerium zurückgekehrt war, alsbald wieder im Haag erwartet. Er wird daselbst noch einen Monat vor seiner Abreise nach Indien zubringen.
— Aus Amsterdam wird berichtet, daß dem Befehls⸗ haber der zweiten Expedition nach Atchin, dem General van Swieten, heute im Parksaale eine feierliche Kundgebung nationaler Anerkennung für die von ihm in Indien auch bei diesem Feldzuge geleisteten großen Dienste zu Theil ward. Es wurde ihm in öffentlicher Versammlung einer großen Anzahl notabler Patrioten ein sehr kostbarer, mit sinnvollen Emblemen reich verzierter goldener Pokal überreicht, auf dessen Deckel die
kanzler mit der Aufforderung zu überweisen: die Frage der Eisenbahn⸗
Aufschrift „Atjeh“ (Atchin), die Jahreszahlen 1873 und 1874
wortung aller Interpellationen bis zur Verhandlung der betref⸗ 1
leitenden für die Bundesregierungen waren, als sie den Paragraphen aufstellten. Indessen ist jetzt von der anderen Sülre doch ein Mlngeiff gegen den Paragraphen gemacht worden, der es rathsam erscheinen läßt, — wett nicht zu lassen.
„Zuvörderst muß bestritten werden, daß dieses Gesetz überhaupt mit dem beliebten Stichwort der Konfessionslosigkeit Besicg n “ darf; es ist eben ein weltliches, ein bürgerliches Gesetz und will einen konfessionellen Charakter weder nach der einen noch nach der anderen Richtung hin zu erkennen geben oder ihn negiren; darum ist es keines⸗ wegs ein Gesetz, welches irgend einer Konfession zu nahe tritt, son⸗ dern wir meinen, daß jede Konfession mit den Satzungen dieses Ge⸗ 1L--A. zurechtfinden kann, ohne im Gewissen dadurch bedrängt zu
Wenn der Herr Abgeordnete Westermayer gemeint hat, diese Gesetz sei der Ausdruck der „Reue“, der doa eeß der däcecs Regierung dem „Aufschrei der protestantischen Geistlichen“ gegenüber — so ist ja wohl der Ausdruck gewesen —, sich kund giebt, so darf ich das bestreiten. Dieses Gesetz ist nicht der „Ausdruck der Reue“ über das, was die preußische Regierung mit ihrem Gesetz vom März 1874 gethan hat, sondern es ist der Versuch, dasjenige zuruͤckzuweisen, was Unverstand und böser Wille in dieses Gesetz hineingelegt haben.
Das Gesetz vom März 1874 hatte nie daran denken können und wollen, die geheiligten Institutionen der Taufe und der Trauung irgendwie beeinträchtigen zu wollen; aber böser Wille und vielleicht vielfach mangelnde Einsicht hat dies Gesetz so ausgelegt, als ob da⸗ durch ein Eingriff in jene geheiligten Institutionen beabsichtigt würde, und um nun diese traurige Erfahrung, welche die preußische Regie⸗ rung allerdings gemacht hat, nutzbar zu machen für die Reichsregie⸗ rung, darum hat man im Kreise der verbündeten Regierungen es für zweckmäßig gehalten, ganz ausdrücklich den Ausspruch in das Gesetz hineinzunehmen, daß jene Deutungen, die das preußische Gesetz erfah⸗ ren hat, eine Mißdeutung sei, und daß diesem Gesetz gegenüber im Reiche eine gleiche Deutung nicht auffkommen dürfe. Ich meine, hier in diesem Hohen Hause wird man gewiß Anlaß haben, einer der größten ver⸗ läaumdeten Regierungen die Hand zu reichen, wenn sie aus Anlaß einer Erfahrung, die sie auf dem hier behandelten Gebiet gemacht hat, die anderen Reichsregierungen vor gleichen Erfahrungen schützen will.
Wenn Sie, meine Herren, wie gewünscht wird, und wie ich Namens der preußischen Regierung ganz ausdrücklich erbitte, diesem Paragraphen Ihre Zustimmung geben, dann wird, wenn auch gegen das Reichsgesetz derartige Insinuationen erfolgen sollten, Niemand sein, der derartige Verdächtigungen im guten Glauben vernehmen könnte, und darum, meine Herren, bitte ich, nehmen Sie den Paragraphen an.
— Zu §. 80 erklärte derselbe Bundesbevollmächtigte nach dem Abg. Grafen Frankenberg: 16 Ich darf wohl Namens der verbündeten Regierungen dem Herrn Grafen Frankenberg den Dank dafür aussprechen, daß er die Güte gehabt hat, durch seine Mittheilungen und Ausführungen die verbün⸗ deten Regierungen auf Mißstände aufmerksam zu machen, die bei Ausführung des Reichsgesetzes zu vermeiden sein möchten. Die ange⸗ führten Thatsachen beziehen sich auf Verfügungen, die bisher in einem Partikularstaate des Deutschen Reichs getroffen sind, und es ist hier nücht der Ort, diese Verfügungen zu rechtfertigen oder zu entschuldigen. Das aber darf ich hier aussprechen, daß bei Erlaß der Ausführungs⸗ verordnung, welche der §. 80 dem Bundesrath vorbehält, dieser auf das peinlichste darauf bedacht sein wird, den Standesbeamten nicht Auflagen zu machen, die geeignet sein könnten, das Ehrenamt ihnen zu verleiden, sondern daß, was an ihm ist, er dazu beitragen wird, jedem Ehrenamt auch diesen Charakter eines Ehrenamtes zu erhalten, und darum alle subalternen Thätigkeiten, die auch von anderen als Ehrenbeamten erfüllt werden können, von ihnen fern zu halten.
— In Betreff des Oppenheimschen Antrags (§. 82) äußert ) .OC¼ 2
. Bundesbevollmächtigte: 8 „Ich darf mich wohl auf die Erklärung beschränken, daß die ver⸗ bündeten Regierungen in der Annahme des vom Hrn. Aasne. Op⸗ Herbest 1““ eine sehr wünschenswerthe und nütz⸗
che Ergänzung des vorliegenden Gesetzentwurfs erblicken d 1
bitte darum um dessen Annahme.
— Ein weiterer Zusatz, von den Abgg. Moufang und Hauck beantragt, lautet: „„Die verfassungsmäßig gewährleisteten Vor⸗ behalte für das Königreich Bayern in Nr. 3 §. 1 des Versailler Bündnißvertrages vom 23. November 1870 — und Nr. 1 des Schluß⸗ Protokolls vom selben Tage werden durch das gegen⸗ wärtige Gesetz nicht berührt.“ Der Königlich bayerische Bundes⸗ bevollmächtigte Staats⸗Minister Dr. von Fäustle erklärte hierüber:
Der Antrag, wie ihn die Herren Abgeordneten Hauck und Ge⸗ nossen gestellt haben, giebt einem vollständig nent an Gnd ge⸗ Ausdruck; nur halte ich ihn für so selbstverständlich, daß er einer Berücksichtigung im Tenor des Gesetzes nicht bedarf. Ich hatte schon bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs die Ehre, vor dem Hohen Hause zu konstatiren, daß bezüglich derjenigen Punkte und Materien, in welchen durch die Reichsverfassung und die derselben zu Grunde lie⸗ genden Verträge bestimmre Rechte einzelner Bundesstaaten in deren Verhältniß zur Gesammtheit festgestellt sind, eine Reichszuständigkeit überhaupt nicht gegeben ist, und daß daher Reichsgesetze, welche mit einem bayerischen Reservatrecht in Widerstreit stehen, insoweit der Umfang dieses Reservatrechts reicht — hier also in Bezug auf die Heimaths⸗ und Niederlassungsverhältnisse und die mit demselben im Zusammenhange stehenden administrativ polizei⸗ lichen Gegenstände des Verehelichungswesens — auf femncn, 1gn. “ finden können, als nicht das
Sonderrecht mit Zustimmung Bayerns i e der Reichs⸗ gesetzgebung außer Wirksamkeit veeb “
Die bayerische Staatsregierung hat aus diesem Grunde dem vorliegenden Gesetzentwurfe im Bundesrathe nur unter dem ausdrück⸗ lich erklärten und zu dem Protokolle der Plenarsitzung des Bundes⸗ rathes konstatirten Vorbehalte zugestimmt, daß die verfassungsmäßig gewährleisteten Vorbehalte für das Königreich Bayern in Nr. III. §. 1 des Versailler Bündnißvertrags vom 23. November 1870 und in Nr. 1 des Schlußprotokolls von demselben Tage durch das gegen⸗
in . hätte Landwehr⸗Offizier eine nochmalige Dienstleistung aufzuer
2 „ 9„ „9 u z e und ich kann hinzufügen „ daß von den Mitgar genfzuerlegen, zahlreichen Fällen, die mir bekannt sind, die von dem Herrn Antragsteller. gewünschte Rücksicht bereits geübt worden ist. Meine Herren! Die Berechtigung hierzu besitzt die Militärverwaltung wohl unbestritten, und wenn nun auch das vorliegende Amendement nur die Bestimmung in das Gesetz einführen will, daß unter den erwähnten Umständen von einer nochmaligen Einberufung abgesehen werden kann, so möchte ich doch anheimstellen, ob es sich empfiehlt, einer solchen, ganz unzweifelhaft bereits vorhandenen Be⸗ rechtigung in diesem Gesetz noch besonderen Ausdruck zu geben. Viel⸗ leicht genügt es dem Herrn Antragsteller, wenn ich ausspreche, daß Seitens der Militärverwaltung kein Bedenken entgegenstehen würde in der Ausführungsinstruktion zu dem Gesetz in einer zweckentsprechen⸗ den Weise die Militärbe örden darauf hinzuweisen, vorkommenden Falls im Sinne des Herrn Antragstellers zu verfahren.
— Zu §. 6 entgegnete der Königlich preußische Bundes⸗ bevollmächtigte Staats⸗ und Krfegsnceclchr T 4 meke dem Sg. 8 von 1“
* keine Herren! Der Herr Abgeordnete von Schorlemer⸗T
führt aus seiner Erfahrung Fälle an, b denen 1“ laubtenstandes in Bezug auf ihre bürgerlichen Verhältnisse und die Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte milirärischerseits behindert sein sollen. Ueber alle Fälle, die der Herr von Schorlemer⸗Alst anführt ist dem Kriegs⸗Ministerium nicht ein Wort bekannt; ich bin also nicht im Stande, auf irgend einen der Fälle einzugehen, am wenigsten aber bin ich im Stande, hier blindlings die verlangte Mißbilligung eines Verfahrens, welches möglicherweise von Seiten einer Unterbehörde stattgefunden hat, auszusprechen. Ich kann nur wünschen, daß solche Fälle, die als Verstöße gegen das Gesetz betrachtet werden müssen konstatirt und zur Kenntniß der oberen Behörden gebracht werden, Iö 8 eine Vesfltganh zu treffen, daß die Gesetze ge⸗ hand werden sollen, finde ich keine Verc s d ’ gehdhacht werdenn s0 fi h Veranlassung, denn das ver
Auf die Erklärung des genannten Abgeordneten, er habe
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nicht nöthig auf einzelne Fälle einzugehen, sondern F Seiten der Reichsregierung die Erklärung, daß sie das von ihm geschilderte Verfahren unter keinen Umständen dulden werde, entgegnete der Königlich Preußische Bundesbevollmächtigte Ge⸗ Ueke hc8s v. Voigts⸗Rhetz:
eine Herren! Es ist gewiß ein Unikum, wenn Herr v. Schor⸗ lemer⸗Alst die Frage an die höhere Militärbehörde naes ob Seg. Unterbehörden Befehl oder Erlaubniß gegeben habe, die Verfassung und die bestehenden Gesetz zu verletzen. Das kann nie geschehen und wird auch nie geschehen! Wenn die betreffenden Herren glaubten daß sie in ihren Rechten verletzt sind, dann sind sie auf die Bestim⸗ mungen, die jedem Offizier, die jedem Soldaten bekannt sind (das ist das Reglement über die Beschwerdeführung), zu verweisen. Kein Offizier, denke ich, wird so wenig Achtung vor sich selbst haben, daß er ein Unrecht, was ihm zu Theil wird und was er nichz hinnehmen will, hinnimmt, und dann auf anderen Wegen zur Sprache bringt, als auf dem, der gesetzlich vorgeschrieben ist. So haben wir wenigsten; die Offiziere immer kenne gelernt, und ich hoffe, es wird so bleiben. Wenn ein Offizier glaubt daß ihm ein Unrecht geschehen ist, so möge er auf dem Dienstwege seine Beschwerde anbringen. Dies durch Hrn. von Schorlemer⸗Alst aber zu thun, dazu, glaube ich, ist um so weniger Veranlassung, als nicht gesagt ist, wer der Verletzte ist, und in welcher Weise und welche Bestimmungen des Gesetzes verletzt sind. Die Bemerkungen, die Hr. von Schorlemer⸗Alst zur Sache gemacht hat, sind so vage, daß es in der That nicht möglich ist, darauf eine Erklärung zu geben. Die angeführten Besprechungen zwischen den Vorgesetzten und jenen Offi⸗ zieren wären viel zweckmäßiger in Form einer Beschwerde an die mili⸗ tärische Centralstelle gekommen; dann würde diese gewiß erledigt sein wie Gesetz und Recht es fordert. G — Vor der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden nahm der Königlich preußische Bundesbevollmächtigte, Staats⸗
Minister Dr. Delbrück das Wort:
Meine Herren! Es wird, wie ich glaube, für die dritte Bera⸗ thung des vorliegenden Gesetzentwurfs nützlich sein, wenn ich gleich von vornherein die Stellung bestimmt bezeichne, welche der Bundes⸗ rath zu den Beschlüssen genommen hat, welche Sie in zweiter Lesung des vorliegenden Entwurfs gefaßt haben.
„Der Bundesrath, wenn er auch in mehreren von Ihren Be⸗ schlüssen eine Verbesserung seiner Vorlage, in anderen zwar keine Ver⸗ besserung aber doch nur solche Abänderungen erkannt hat, die für ihn das Gesetz nicht unannehmbar machen, hat in Beziehung auf einen Punkt auf Ihre Vorschläge nicht eingehen können. s betrifft dieser Punkt die im §. 9 Nr. 2 enthaltenen Saͤtze über die Vergütung für die Naturalverpflegung. Die verbündeten Regierungen haben, als sie Ihnen als Normalsatz für die vollständige Tageskost mit Brot den Satz von 75 Pfennigen vorschlugen, geglaubt, mit diesem Vorschlage bis an die Grenze dessen gegangen zu sein, was von Seiten der zur Leistung der Naturalverpflegung Verpflichteten mit Billigkeit verlangt werden kann und was andererseits dem Reiche, als dem zur Zahlung Verpflichteten, billigerweise zugemuthet werden kann. Sie haben durch die Beschlüsse der zweiten Lesung diesen Satz auf 1 Mark er⸗ höht. Die verbündeten Regierungen haben hierdurch die Verpflichtung erhalten, die vorliegende Frage nochmals in ernste Erwägung zu ziehen. Sie haben sich aber bei dieser Erwägung nicht davon über⸗ zeugen können, daß ihr ursprünglicher Vorschlag ein unbilliger ein unrichtiger war. Sie haben indessen nicht verkannt, daß in allen solchen Zahlfragen es unmöglich ist, einen be⸗ stimmten Satz als den absolut richtigen hinstellen zu wollen, und sie haben, indem dieses Haus sich durch seinen Beschluß dahin aussprach daß es den Satz von 75 Pfennigen für zu niedrig hielt, diesem Aus- spruche entgegenkommen wollen, indem sie den Satz auf 80 Pfennige glaubten erhöhen zu können. Es ist dies der Satz, welcher in dem Amendement des Herrn Abgeordneten v. Schöning und Genossen,
Dies ist nicht bedeutend höher, als der jetzt beantragte Satz und di 8 4 e. 7 2 — 8 ( 1 Useee Cheshehe . vielmehr a bei weni erabgehenden Getreidepreisen
30 Pfennige des Uehende preisen geringer werden, als die
Meine Herren! Speziell von dem dings nicht; ich habe hauptsächlich Bestimmung der Vergütungen in Bayern die Getreidepreise da Maßgebende sind, — daß also, wenn die Getreidepreise hoch stehen die Quartierträger dort zwar wohl bei dem Satze von 80 Pfennigen verkürzt werden, wenn aber jene Preise fallen, die 80 Pfennige auch ebensowohl mehr betragen könnten, als die jeweiligen bayerischen
Jahre 1874 sprach ich aller⸗ hervorheben wollen, daß für die
Entschädigungen. Diese sind eben schwankend.
88 Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die; außerordentlichen Professoren Rektor emer. Dr. phil. Karl Friedrich August Nobbe, Dr. phil. Wilhelm Dendarf. Hof. 3 rath Dr. phil. Gotthard Oswald Marbach und Dr. phil. Karl
Biedermann zu Leipzig sind zu ordentlichen Honorar⸗Professo⸗ Universität Leipzig ernannt
ren bei der philosophischen Fakultät der
worden.
„ — Die Nr. 8 der IJllustrirten Jagdzei
e; Sagd Fiscertt, und Ratuekmde⸗ itzsche, niglicher erförster, (Leipzig, Verla 8
Schmidt), enthält folgende Aufsätze: Zur Na die. ..
Freiherrn v. Droste⸗Hülshoff. — Aus Thüringen — Ein Fürst ensitz
im Urwald, mit Illustration. — Ein starker Hirsch. — Zusammen⸗
stellung des Wildes, welches in den Königlich preußischen Hofjagden
erlegt wurde u s. w.
1 Land⸗ und Forstwirthschaft.
Gumbinnen, 20. Januar. (W. T. B.) Amtlicher Mitthei⸗ Lodz, Gouvernement Petrokow, die
1 Organ herausgegeben von W. H.
lung zufolge ist in Janow, Kreis Rinderpest ausgebrochen.
Geywerbe und Handel.
In den nächsten Tagen werden die ersten Interimsscheine der neuen Berliner städtischen Anleihe à 4 ½ % in Stücken à 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 ℳ durch das Bankhaus Jacob Landau ausgegeben werden. Der Umtausch der Interimsscheine gegen die neuen Anleihescheine findet im Laufe des Monats März statt. Die vorgenannte Firma hat, wie hieraus ersichtlich, ihr Bezugsrecht 1 b. 1 88 Anleihe ausgeübt, für eine
a on ebenfa 9000 Thlr. 1 s ö 1 Thlr. steht ihr dasselbe bis zum
Wie der „Berl. Aktionär“ hört, haben die Liquidatoren d Preußischen Credit ⸗ Anstalt sich. aetshiofen. demnächst eine Abschlagsquote von 35 % auf die Aktien zur Auszahlung zu brin⸗ gen. Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, daß die Villen der Gesell⸗ schaft in der Nähe von Charlottenburg an Hrn. Hermann Geber verkauft worden sind, und zwar 8 kleine Häuser à 27,000 ℳ und 2 große à 48,000 ℳ Die Preußische Boden⸗Credit⸗Anstalt hatte sich vorher verpflichtet, die Häuser mit se 6000 resp. 11,000 ℳ in un⸗ kündbaren Pfandbriefen zu beleihen. G
— Der „Magdb. Ztg.“ ist folgende Zuschrift, wie i von dem Bank⸗Comtoir in Magdeburg die G Ucheint Wichtigkeit der Sache hiermit wiedergeben: In Betreff der Aus⸗ stellung von Wechseln, die später bei den Königlichen Bank⸗ anstalten diskontirt werden sollen, ist es nicht überflüssig, darauf auf⸗ merksam zu machen, daß solche seit Beginn der neuen Markwährung auf Mark ohne nahere Bezeichnung, oder Reichsmark Deutsche Wäh⸗ rung lauten müssen, während Abschnitte, die auf Mark Preußisch Counrant lauten, ohne Weiteres von den betreffenden Bankcomptoiren zurückgewiesen werden. Gleichzeitig sei erwähnt, daß in neuerer Zeit wiederholt Wechsel vorgekommen sind, deren Aussteller den Plural des Wortes Mark mit Marken gebildet und so im Texte ausge⸗ schrieben haben. Auch solche Wechsel sind nicht bankfähig.
— Der kürzlich abgehaltenen Generalversammlung der i⸗ schen Fabrik zu Mügeln wurde Seitens . 1“ getheilt, daß auf die zur Subskription aufgelegten Stammprioritäten fast gar keine Zeichnungen eingegangen seien, sowie daß sich zwei zahlungsfähige Häuser erboten hapen, die Fabrik in Pacht zu über⸗ nehmen bez. zu kaufen, doch dürfe man die Bedingungen noch nicht veröffentlichen. Die Versammlung beschloß, eine fünfgliedrige Kom⸗ mission zu ernennen, welche die Verhandlungen mit den betreffenden Hänsern leiten sell. Die Versammlung delegirte zu dieser Kommis⸗ sion, welche in einer nach Verlauf von 6 Wochen abzuhaltenden außerordentlichen Generalversammlung Bericht über die quest. Ver⸗ handlungen zu erstatten hat, die Herren Schomburg und Advokat Dr. Schmidt aus Dresden. Die übrigen Mitglieder der Kommission sind vom Aufsichtsrath und der Direktion zu ernennen. — Der An⸗ trag wegen Erhebung von Regreßansprüchen gegen den Aufsichtsrath wurde zurückgezogen, indeß behielt sich der betr. Aktionär vor, die ihm erforderlich scheinenden Maßnahmen auf eigene Hand zu treffen. — Am 18. Januar hat in Dresden die zweite ordentliche Ge⸗ neralversammlung der Ersten Culmbacher Aktien⸗Export bier⸗Brauerei stattgefunden, welche die Bilanz und die vorgeschla⸗ gene Dividende zu 6 pCt. genehmigte, dem Vorstande Decharge er⸗ .5 und den Aufsichtsrath in seiner alten Zusammensetzung wieder⸗ wählte.
— Der Dresdener Schutzverein für Effektenbesi hat in seiner letzten Monatsversammlung far 88 eine Abänderung der Statuten 1) der Aktien⸗Gesellschaft Lauchhammer, 2) der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn, 3) der Nordhausen⸗ Erfurtrr Eisenbahn, 4) der Saal⸗Unstrut Eisenbahn bewirkt, und zu diesem Zwecke die Einberufungen von außerordentlichen General⸗ versammlungen beantragt werden. Die Aktionäre oben genannter Aktiengesellschaften, welche sich bei den hierzu nöthigen Schritten be⸗ theiligen wollen, werden ersucht, unter Angabe ihres Aktienbesitzes dies dem Bankhaus Quellmalz und Adler in Dresden mitzutheilen. Liverpool, 19. Januar. (W. T. B.) Die heute hier statt⸗ gehabte Wollauktion wurde mit 12,000 Ballen ostindischer Wolle
wärtige Gesetz selbstverständlich nicht berührt sein können.
müssen d
Nr. 186 der Drucksachen, Ihnen vorgeschlagen wird. Diesen Satz verbündeten Regierungen nach den von ihnen angestellten
eröffnet. Die Auktion war gut besucht, die erzielten Preise ichte die Durchschnittspreise der letzten Auktion. “ 8 6“
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