1875 / 23 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Antwerpen, 25. Januar, Nachm. 4 Uhr 30 Min. (W. T. B)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen behauptet, Roggen unverändert, Galatz 19. Hafer fest, Donau 23. Gerste ruhig.

Petroleum-Markt (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loee 26 ½ bez und Br., per Januar 26 bez., 26 ½ Br., per Februar 26 ¼ bez. und Br., per März 26 ½ Br., per September 29 ½ Br. Fesi.

London, 25. Januar, Nachm., (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Englischer Weizen von geringerer Qualität unverkäuflich. Fremder Weizen beinahe unver- ändert. Mehl flau. Hafer ½ sh. theurer. Wetter: Sturm, starker Regen.

London, 25. Januar, Vormittags. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren vom 16. bis 22. Januar betrugen: Engl. Weizen 5712, fremder 28,988, engl. Gerste 2494, fremde 26,535, engl. Malzgerste 23,468, engl. Hafer 378, fremder 1095 QOrtrs. Engl. Mehl 22,141 Sack, fremdes 5095 Sack und 12,503 Fass.

Liverpool, 25. Januar, Nscheaistags. (W. 4. B.)

Baumwolle. (Schiussberiaht.) Umsatz 12,000 B., Javon gx- Spekaletion und Export 2000 Ballen. Matt. Verschiffungen an- geboten, williger.

Midal. Orleans 7 ⅛, middling amerikanische 7⅛, fair Dhellerab 5 ¼, midaling fair Dhollsrah 4 ⅞, good middling Dhellerah 4 ⅝, middl. Phollerak 4 ½, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 ⅞, ner fzir Cemra 5 ½ gwod ssir Comra 5 ¾, fair Madras 5, fsir Pernam 8 ⅛. fair Szayrsz 6 ½, fair Egyptian 9.

Slasgow, 25. Januar, Nachmittags. (W. T. B.) 8

Roheisen. Mixed numbers warrants 73 sh. 9 d.

Bradford, 25. Januar. (W. T. B.) Wolle und Wollen- waaren. Wolle bei weichender Tendenz unbelebt. Garne williger, Stoffe ruhig.

Paris, 25 Januar, Nachmittags. (W. T. B.)

Produktenmarkt. (Schlussbericht.) Weizen ruhig, pr. Januar

25,50, pr. Februar 25,00, pr. Marz-April 25,75, pr. Mai-August 26,00. Mehl fest, pr. Januar 54,00, gr. Februar 53,75, pr. März-April 53,75, pr. Mai-August 55,50. Rüböl ruhig, pr. Januar 75,25, pr. März-April 76,25, pr. Mai-August 77,25, pr. September-Dezember 78,50. Spiritus behauptet, pr. Januar 53,00, pr. Mai-August 54,25.

Sews-Noerk, 25. Januar, Abands Ukr, (W. T. E.)

Uasrenbericht. Baumwelle in Kew-Yerk 15 ¼, do. in Newm- rlennz 14 ¾ Petroleuza in New-Terk 12, de. in Philadelphia 11 ⅜. Nehl 5 D. 00 CG. Rother FPrühjshrsweizen 1 D. 22 C. ais (old nixed) 91 C. Zucker (Fair reüning Mascevados) 8. Kaffee (Rio-) 18 ½. Schmalz (Marke Wilcor) 14 ½ C. Speck (skort clear) 10 ¼ C. Getreidefracht 10

Auszahlumngen.

Preussische Credit-Anstalt in Liquidation. Abschlagszahlung von 30 % = 180 Mk. p. Act. vom 30 Jan. ab bei der Kasse der Preuss. Boden-Credit-Aktien-Bank zu Berlin; s. Inserat in Nr. 21.

Naitonal-Aoctlen-Bierbrauerel Braunschweig. 7 % Dividende pro 1873 74 vom 1. Februar ab bei F. Jürgens in Braunschweig.

Italienlsche Prämien-Anlethe (Imprestito Nazlonale) von 1866. Auszahrung der fälligen Coupons (nach Abzug der beweg- lichen Vermögenssteuer) vom 1. April ab.

Ausreichung von Aktien, Coupons ete.

Berglsch-Märkische Eisenbahn. VI. Serie Zins-Coupons der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen II. Ser. seit 2. 9 1875 ausgereicht bei der Hauptkasse in Elberfeld; s. Ins. 11 N. 21

Kündigungen und Verloosungen.

Preussische Boden-Credit-Aktien-Bank. Die Liste der am 22. Dezember 1874 ausgeloosten Nummer der 5 % Hypothekenbriefe.

1

s. Ins. in Nr. 21.

Ra ENRHxaugeenT XArxErevEIAxnmns

Strassburger Krels-Obligatlonen. Nicht zur Einlösung prg- sentirte gekündigte Obligationen s. Ins. in Nr. 21.

Eisenbahn-Einnahmen.

magdeburg- Halberstädter Elsenbahn. Im Dezember a. p. auf den Strecken: 1) Magdeburg-Thale-Köthen resp. Halle- Vienenburg (nebst Zweigbahnen) Magdeburg-Witten- berge, Berlin-Lehrte und Stendal-Uelzen 537,682 Thlr.

*2722 Thlr); im ganzen Jahre 6,711,862 Thlr. (+. 388,467 Thlr.) ) Magdeburg-Oebisfelde 17,387 Thlr. (+. 9036 Thlr.); im

ganzen Jahre 112,319 Thlr. (+. 31,634 Thlr.). 3) Uelzen-Lang- wedel 32,005 Thlr. (s—1734 Thlr); im ganzen Jahre 394,164 Thlr. (+ 158,866 Thlr.). 4) Hannover-Altenbekener Eisenbahn incl. Weetzen-Hacke 45,904 Thlr. (—3810 Thlr.); im ganzen Jahre 685,238 Thlr. (+. 97,668 Thlr.); s. Ins. in Nr. 21.

Bayerische Staatsbahn. Im Dezember v. J. 2,162,638 Fl. (₰ 88,932 Fl.); im ganzen Jahre 29,668,477 Fl. (+ 593,759 Fl.).

Hesslsche Ludwigs-Eisenbahn. Alte Strecken im De- zember 522,637 Fl. (— 184,321 Fl.); im ganzen Jahre 6 459,750 Fl. (— 615,877 Fl.) Neue Strecken im Dezember 69,848 Fl. (+ 3214 Fl.); im Ganzen 786,588 Fl. (— 16,523 Fl.)

Bayerische Ostbahnen. Im Dezember v. J. 608,532 Fl. (— 96,248 Fl.).

Oesterreiohisch-Französlsohe Staatsbahn. Januar 575,602 Fl. (— 1450 Fl.).

Karl-Ludwigs-Eisenbahn. Vom 1 Fl. (s— 47,950 Fl.).

8ö11“

Vom 15. bis 21.

Usancen.

Die zu den Aktien der Oberlausitzer Bahn gehörigen Divi- dendenscheine Nr. 2, auf welchen kein Jahrgang vermerkt ist, müssen bis zur nächsten Dividendenauszahlung'an den Aktien verbleiben.

111111

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, den 27. Januar. Opernhaus. (23. Vor⸗

stellung.). Aladin, oder: Die Wunderlampe. Großes Zauber⸗Ballet in 3 Akten von Hoguet. Musik von Gaehrich. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (26. Vorstellung.) Die Herr⸗ mannsschlacht. Drama in 5 Akten von Heinrich von Kleist. Für die Bühne nen bearbeitet von Rudolph Genée. Anfang halb 7 Uhr.

Donnerstag, 28. Janugr. Opernhaus. (24. Vor⸗ stellung.) Zum ersten Male wiederholt: A⸗ing⸗fo⸗hi! Komische Oper in 3 Akten, mit Benutzung einer Novelle des Barrili, von E. Wichert. Musik von Richard Wüerst. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (27. Vorstellung.) Auf Begeh⸗

ren: Das Stiftungsfest. Schwank in 3 Akten von

G. von Moser. Vorher: Ein Afrikareisender. lauderei in 1 Akt von Emil Najac, deutsch von inter. Anfang halb 7 Uhr. ““

Wallner Theater.

Mittwoch: der. Zum 8. Male: Schönröschen. Donnerstag: Ne Roeder. Zum 9. Male: Schönröschen.

Victoria-Theater.

Mittwoch und folgende Tage: Gastspiel der ersten

Solotänzerin Demoiselle Anais Letourneur, vom Drurylane⸗Theater in London. Die sieben Raben.

sang und Ballets von Emil Pohl. Musik von G. Lehn⸗ hardt. Die dekorativen Arrangements und Maschinerien erfunden und ausgeführt von Carl Brandt. Die Deko⸗ rationen, mit theilweiser Benutzung der Schwind’'schen Fesnen. gemalt von den Gebrüdern Brückner, Hof⸗ Dekorationsmalern in Coburg. Ballets komponirt und arrangirt von Justamant, Balletmeister der großen Oper in Paris. Kostüme entworfen und an⸗

efertigt unter Leitung des Ober⸗Garderobiers Happel. Elektrische Beleuchtung vom Inspektor Krämer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

Mittwoch: Die Fledermaus. Donnerstag: Die⸗ selbe Vorstellung.

Residenz-Theater. Mittwoch: Ein alter Dienstbote, Genrebild in 1 Akt von R. Hahn. Frauen⸗Emancipation, Schwank in 1 Akt von Carl Sonntag. Auf Befehl des Königs, Lustspiel in 1 Akt von Schönfeldt. Posse in 2 Akten von P. A. olff.

Krolls Theater.

Mittwoch: Letzte Woche der Weihnachts⸗Ausstel⸗ lung. Dazu: Die Nichte des Millionärs. Concert. Anfang 5, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Weihnachts⸗ Ausstellung.

Woltersdorff-Theater.

Mi woch und folgende Tage: Gastspiel Fr. Cottrelly⸗Morwitz: In Freud' und Leid. Anfang 7 Uhr.

Berliner Stadttheater.

Mittwoch, den 27. Januar und folgende Tage:

Onkel Sam. 1

National-Theater.

Mittwoch den 27. Januar: Viertes und letztes des Hrn. Müller. Rosenmüller und

uke. 8 8 unfer . 99—: G ] Donnerstag Das Genfer Kreuz sddreitägigem Krankenlager, unser innig geliebter Mann

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Gastspiel der Fr. Meysel⸗Galster und des Herrn Benemann. Neu einstudirt: Die Karlsschüler. in 5 Akten von H. Laube. Donnerstag: Zum 12. Male: Die Frau in Weiß. Zum 8. Male:

Freitag: Steffen Langer aus

Glogau

Böttchers Soiréen für instruktive Unterhaltung im Saaltheater des Schanspielhauses. Täglich, Abends 7—9 Uhr: 1) Das romantische Spanien in seinen berühmten Architekturen, Landschaftsschönheiten, Volksscenen

u. s. w. 2) Astronomische Excursion: Planetensysteme, die Erde, der Mond.

3) Soirée fantastique. Farben⸗Magie. Fauteuil 20, Parquet 15, Loge 10 und 5 Sgr. in Meyers Konditorei, Charlottenstr. 56 und an der Kasse. Kinder: Wochentags die Hälfte.

Täglich Vorstellungen.

Achtes Gaftspiel des Fil. Mila Roe licher Künstlerinnen und Künster.

9 Circus Renz. 1““ Friedrichsstraße Nr. 141a4. 8 Mittwoch, den 27. Januar 1875: Zum ersten Male: Ein Stiergefecht parodirt), höͤchst interes⸗ sante Scene, arrangirt von August, dargestellt, wie dasselbe in Madrid in der Königlichen Tornor⸗Arena stattfindet, mit kämpfenden Stieren, Pferden, New⸗ foundländern und Maulihieren. 10 arabische Rapp⸗ hengste. Die Schulpferde Pilger, Abdul Medschied, Electra, Mohr, Kismet, Gravelottte. Eine Qua- drille, von 8 Damen und 8 Herren. Die Cziko⸗ Post, von 14 Ponnys Der Dorfbarbier, komische Pantomime. Anfang 7 Uhr. Morgen: Vorstellung.

Sonntag 2 Vorstellungen um 4 und 7 Uhr.

E. Kenz, Direktor. Circus Salamonsky. . Markthallen Karlstraße.

Mittwoch, den 27. Januar 1875: Parforee⸗ Vorstellung mit 35 Nummern. Auftreten sammt⸗

Vorführen und Reiten der besten Schulpferde.

1.

Neuntes Gastspiel des Frl. Mila

Anfang 7 Uhr. Morgen: Vorstellung. A. Salamonsky, Direktor.

Deutscher Personal-Kalender. 227. Jarmuar.

1d 8 1786. Hans Joachim von Zieten p. Romantisches Zaubermärchen in 4 Akten, mit Ge⸗- 1814. Fichte †.

1849. 1Iu“ .

(W. Wildrich,

linniggeliebte Frau Josephine, geb. Kerbler, was ich allen lieben Verwandten und Bekannten e jeder besonderen Anzeige betrübt hierdurch mit⸗ theile.

1781. Adalbert von Chamisso *. 1808. David Strauss *.

1850. J. Schadow f†. 1859. Fziedrich Wilhelm Prinz von Preussen *.

Familien⸗Nachrichten.

Die heute Mittag 12 ½ Uhr erfolgte glückliche Entbindung meiner lieben Frau Emilie, geb. Huth, von einem gesunden Knaben, beehre ich mich ergebenst anzuzeigen.

Potsdam, den 23. Januar 1875.

Gustav Webers, Geheimer Rechnungs⸗Revisor.

Der Kaiserliche General⸗Telegraphen⸗Direktor, General⸗Mafor Theodor Meydam, erlag am 23. d. M. im 48. Lebensjahre einem schweren, plötzlich über ihn hereingebrochenen Nervenleiden.

Tief erschüttert von diesem trauervollen Ereignisse, das ein reich begabtes und gesegnetes Leben in der Blüthe besten Mannesalters und rüstigen Schaffens und Strebens hinwegraffte, widmen wir dem Dahin⸗ geschiedenen diesen schmerzlichen Nachruf.

Der Reichs⸗Verwaltung ist mit seinem Tode eine hingebende Kraft entzogen, seinen Angehörigen, zu denen auch wir uns zählten, ein unersetzlicher Ver⸗ lust bereitet. Aber wie ein leuchtendes Beispiel wird sein Audenken unter uns fortleben.

88

Berlin, den 24. Januar 1875. Die Räthe und die übrigen Beamten der General⸗Direktion der Telegraphen.

Den am 24. d. M., Nachmittags 3 ½ Uhr, nach kurzem Krankenlager erfolgten Tod unseres geliebten Bruders, des Geheimen Kanzlei⸗Rath a. D. zeigen allen Verwandten und Freunden statt jeder besonderen Anzeige hierdurch tiefbetrübt an

die hinterbliebenen Geschwister.

Berlin, den 25. Januar 1875.

Die Beerdigung findet am Mittwoch den 27. d., Nachmittags 3 Uhr, von der Louisenstädtischen Leichenhalle aus statt. 8

Heute verschied plötzlich um 11 Uhr, nach nur

und Schwager, der Geheime Regierungs⸗Rath Ernst Ludwig Niedlich. Frankfurt a. O., den 23. Januar 1875. Elisabeth Niedlich, G geb. Petzold. Helene Petzold.

Heute Vormittag 10 Uhr verschied nach längerem schweren Leiden im 64. Lebensjahre meine theure

Potsdam, den 24 Januar 1875. Arnold,

16 Postdirektor a. D.

Verlobt: Frl. Emile Du Bois mit Hrn. Kreis⸗ richter Otto Sommer (Hirschberg in Schl.).

Verehelicht: Herr Pastor Friedrich Baltzer mit Frl. Marie Seligmüller (Halle a. S.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier⸗Lieutenant

1555]

1515]

P. Matthiesfen (Görlitz). Hrn. Hauptmann

und Batterie⸗Chef Priwe (Wesel). Hrn. Major von der Landschaft eingelöset werden sollen und also

von Henninges (Cassel). Eine Tochter: Hrn. Oberförster⸗Kandidat Heinzmann (Trier). Hrn. Pastor Wendland (Gröben).

Gestorben: Hr. Bergrath Carl Hilgenstock (Bo⸗ chum). Hrn. Kreisrichter Zimmermann Sohn Walter (Kemberg). Hr. Dr. med. August Redtel (Kösen). Hr. Seconde⸗Lieutenant Carl Freiherr v. Dalwigk⸗Lichtenfels (Paderborn).

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Königliche Westfälische

Eisenbahn. Neubaustrecke: Ottbergen⸗Northeim.

Die Ausführung der Maurerarbeiten aus⸗ schließlich der Lieferung sämmtlicher Baumaterialien zu der Brücke über den Espoldebach in Station 203,40 mit rot. 3100 Kubikmeter Mauerwerk und der Chausseeunterführung bei Lutterhausen in Station 225,1s mit rot. 1100 Kubikmeter Mauerwerk, soll im Wege der Submission zusammen oder getrennt verdungen werden.

. 1 8

5

1 .

——j. —’

Die Zeichnungen, Berechnungen, sowie Bedingungen 8 wali 3 8 um dieselbe unter Einreichung ihrer Zeugnifse bei uns

und Submissions⸗Formulare liegen in dem Bureau des Unterzeichneten aus, letztere können auch gegen Erstattung von 2 Mark Druckkosten von dort be⸗ zogen werden.

Die Offerten sind mit entsprechender Aufschrift; versehen bis 18. Febrnar cr., BVormittags

10 Uhr, portofrei und versiegelt in dem Abtheilungs⸗ Bureau einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart der Submittenten erfolgen wird. Kaution von 1000 Mark ist bei der Hauptkasse in Münster vor dem Termine zu hinterlegen. Northeim, den 20. Januar 1875. Der Eisenbahn⸗Baumeister. Hahn. (a. 955/1.) Bekanntmachung. Es sollen die Maurer⸗ und Steinhaunerarbeiten

zu der Perronüberdachung auf Bahnhof Scharzfeld⸗

Lauterberg im Wege öffentlicher Submission verdun⸗ gen werden. Hierzu wird Termin auf Mittwoch, den 10. Februar er.,

Vormittags 11 Uhr, in unserm Bureau hieselbst

anberaumt.

Die Offerten sind versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift:

„Submission auf Maurer⸗ und Steinhauer⸗

arbeiten des Perrondaches auf Bahnhof

Scharzfeld⸗Lauterberg“ versehen, bis zu genanntem Termine an uns einzu⸗ reichen.

Bedingungen, Zeichuung und Kostenanschlag liegen

in dem Bureau des Eisenbahn⸗Baumeisters Eilert

zu Nordhausen und auf den Bahnhöfen Göttingen, Norrheim und Scharzfeld⸗Lauterberg bei den Sta⸗ tions⸗Vorstehern zur Einsicht aus und werden gegen

Erstattung der Kopialien von dem Bureauvorsteher der unterzeichneten Kommission verabfolgt. Cassel, den 19. Januar 1875. Königliche Eiseubahn⸗Kommission der Hannoverschen Staatsbahn.

[522]

2 21 4 Frankfurt⸗Bebraer Eisenbahn. Die Anfertigung und Anlieferung von 2 Stück Tender⸗Rangir⸗Maschinen, wie der Umbau von 8 2 Stüͤck vorhandenen ungekuppelten Personen⸗ zug⸗Lokomotiven mit Tender in Tender⸗Personenzug⸗Lokomotiven soll ungetrennt in öffentlicher Submission vergeben werden.

„Offerten auf Uebernahme der 2 vorhandenen bei Lieferung von 2 neuen Lokomotiven sind nicht aus⸗ geschlossen.

Bedingungen und Zeichnungen können von hier be⸗ zogen werden und sind Offerten mit Aufschrift: „Submission auf Lokomotiven“ bis zu dem auf 12. Februar c., Morgens 11 Uhr, in meinem Bureau angesetzten Termine an mich einzusenden.

Fulda, den 23. Januar 1875.

Der Königliche Maschinenmeister.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen 1 Papieren. [548]

Aufkündigung Schlesischer Pfandbriefe. Den Inhabern schlesischer Pfandbriefe, machen wir bekunnt, daß die Verzeichnisse derjenigen Pfandbriefe,

welche in dem nächsten Zinstermine Johannis 1875 1 8 8

binnen 6 Wochen zu melden.

schon jetzt eingeliefert werden müssen, bei den schlesischen Landschafts⸗Kassen und bei den Börsen zu Breslau und Berlin ausgehängt, auch mit den drei schlesischen Regierungs⸗Amtsblättern ausgereicht wor⸗ den sind. Wir fordern die Inhaber auf, gedachte Pfandbriefe nebst denjenigen Zinscoupons, welche

auf einen späteren als den vorbezeichneten Fällig⸗

keitstermin lauten, unverzüglich an uns oder an eine der Fürstenthumslandschaften einzuliefern und dagegen die für sie auszufertigenden Einziehungs⸗ Rekognitionen in Empfang zu nehmen, gegen deren Rückgabe im Fälligkeitstermine die Valula veraus⸗ folgt werden wird. Gegen die säumigen Inhaber wird nach Vorschrift der Regulative vom 7. Dezem⸗ ber 1848, 11. Mai 1849, 22. November 1858, 22. November 1867 und 22. Januar 1872 (Gesetz⸗ Samml. 1849 S. 77, 182, 1858 S. 584, 1867 S. 1876 und 1872 S. 98 verfahren werden.

Breslau, am 15. Januar 1875.

Schlesische Generallaudschafts⸗Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die mit einem jährlichen Gehalte von 200 Thlr. verbundene Kreisthierarztstelle des Kreises Je⸗ richow II. ist durch den Tod ihres bisherigen In⸗ habers erledigt. Qualifizirte Bewerber haben sich

1 Dem neu anzustellen⸗ den Kreisthierarzte wird die Stadt Genthin als

Wohnort angewiesen.

Magdeburg, den 19. Janur 1875. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Beim Amte Castrop, Kreis Dortmund, ist die Stelle eines [549]

Kommunal⸗Exekutors

vom 1. Februar cr. ab zu besetzen. Die Stell wird nur auf Widerruf besetzt; dieselbe trägt i Jahr ca. 350 Thlr. an Gebühren ein. 8

Militär⸗Invaliden, welche 100 Thlr. Kaution stellen können, wollen sich unter Vorlage ihrer Zeug nisse und des Lebenslaufes dortselbst melden.

Berliner Hagel⸗Assecuranz⸗Gesellschaft 7 von 1832.

Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft werde hierdurch zu der ordentlichen General⸗Bersamm lung ergebenst eingeladen, welche am

Mittwoch, den 27. d. M., Vormittags 10 ½ Uhr.

in unserem Geschäftslokale, Georgenstraße Nr. 44 eine Treppe hoch, stattfinden wird.

Außer den gewöhnlich vorkommenden Gegen ständen stehen auf der Tagesordnung Anträge der Direction auf:

1) Abänderung der, den Reservefond betreffende

Bestimmungen des Gesellschafts⸗Statuts, sowi Bevollmächtigung der Direction, die von de Behörden etwa verlangten Fassungs⸗Aend rungen des bezüglichen Statut⸗Nachtrages mi denselben zu vereinbaren. Wahl einer Kommission von 3 Actionairer behufs Mitwirkung bei Abfassung des Ent wurfes eines der nächstfolgenden. General Versammlung zur Genehmigung vorzulegen den neuen Gesellschafts⸗Statuts.

Berlin, den 7. Januar 1875.

Berliner Hagel⸗Assecuranz⸗Gesellschaft von 1832.

Vom 1. Februar cr. ab tritt zum Tarife für den Ham burg⸗Oberschlesischen Verband Güter⸗Verkehr vom 15. Apri

0 1872 ein Nachtrag XIV. mi Paeinem direkten Frachtsatze orte von Sosnowice nach Hamburg in Kraft ruckexemplare werden von unseren Güterexpeditionen in Berlin und Breslau auf Verlangen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 12. Januar 1875. König liche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Vom 20. Januar cr. ab tritt zum Bremen⸗ resp. Ham burg⸗Schlesischen Verband Güter⸗Tarif via Uelzen⸗Sten⸗-

d dal⸗Berlin vom 20. Septem⸗ 1⸗ ber 1874 ein Nachtrag I. in Kraft, welcher Aenderungen der Tarifbestimmungen und der Klassifikation enthält. Druckexemplare die⸗ ses Nachtrages werden von unseren Güterexpeditionen in Berlin, Frankfurt a./O., Liegnitz, Breslau, Hirsch⸗ berg, Dittersbach und Liebau auf Verlangen unent⸗ geltlich verabfolgt. Berlin, den 20. Januar 1875 Königliche Direktion der Niederschle sch⸗Märtischen Eisenbahn.

Charakter als General⸗Konsul, zu ernennen geruht.

““ 8

uutsch

2*

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

slje Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes mEane.

Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten

b.

Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches, an Stelle des auf seinen Antrag von seinem Amte entbundenen General⸗Konsuls von Heinemann in Stockholm, den bisherigen Konsul in Christiania, Redlich, zum Konsul des Deutschen Reiches in Stockholm, mit dem

Bekanntmachung. Packetverkehr mit Paris.

Vom 1. Februar ab kommen die ermäßigten Beför⸗ derungsgebühren, welche für den Packetverkehr mit Paris auf dem Wege über Elsaß⸗Lothringen bestehen, auch auf diejenigen Päckereien ohne Werthangabe nach und von Paris in Anwendung, deren Weitersendung auf dem Wege über Herbesthal und Belgien erfolgt. Bezüglich der fremden Beförderungs⸗ gebühren macht es mithin von dem genannten Tage ab keinen Unterschied, ob Päckereien ohne Werthangabe nach Paris über Elsaß⸗Lothringen, oder ob sie über Herbesthal und Belgien weitergesandt werden. „.

Berlin W., den 26. Januar 1875. .

Kaiserliches General⸗Postamt

Bekanntmachung. Postverkehr mit Norwegen.

In Folge eines mit der Königlich norwegischen Postverwaltung getroffenen Uebereinkommens wird vom 1. Februar ab der Meistbetrag der Postanweisungen nach Norwegen von 75 Mark auf 225 Mark erhöht. Die Gebühr beträgt für Beträge bis 112 ½ Mark 40 Pf., für höhere Beträge 80 Pf. Von demselben Tage ab wird auch der Tarif des fremden Portos für Fahrpostsendungen nach Norwegen wesentlich verein⸗ facht. Ueber die zu erhebenden Beträge ertheilen die Postanstalten auf Befragen nähere Auskunft. 1 6

Berlin W., den 18. Januar 1875.

Kaiserliches General⸗Postamt.

.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Ceremonienmeister Kammerherrn und Rittmeister Grafen Louis von Perponcher zum ersten dienstthuenden Ceremonienmeister zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Civil⸗Ingenieur A. Büttner und dem Nadel⸗ fabrikanten H. Freimuth zu Aachen auf eine Maschine zum Fohrden von Nähmaschinennadeln in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung unter dem 12. Dezember 1873 auf die Dauer von drei Jahren, für den ganzen Umfang des preußischen Staates ertheilte Patent ist aufgehoben.

Dem Mechaniker Alexander Stenger und dem Malz⸗ fabrikanten Alfred Walther, Beide zu Straßburg i./E., ist unter dem 26. Januar 1875 ein Patent

auf einen Malz⸗Keim⸗ und Darr⸗Cylinder in der durch Zeich⸗ nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Das dem Herrn Henry Sisson zu Goole in Porkshire, Großbritannien, unter dem 20. November 1873 ertheilte Patent: auf eine Propfenvorrichtung zum Stopfen schadhafter Kessel⸗ rohre, soweit dieselbe für neu und eigenthümlich erachtet ist, und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile der⸗ selben zu beschränken, ist aufgehoben. Justiz⸗Ministerium.

g Dem Rechtsanwalt und Notar Wachsmuth in Senf⸗ tenberg, ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Spremberg gestattet worden.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Dem Hobkfbesitzer Peter Harms zu Stowe, Amts Winsen g. d. L., ist die in Silber ausgeprägte Gestüt⸗Medaille verliehen worden.

Nichtamtliches. 3Z

Preußen. Berlin, 27. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Beisein des Gouverneurs, General der Infanterie von Stülpnagel, und des Kommandanten, General⸗Major von Neumann, militärische Meldungen entgegen und ließen Sich durch den Chef des Civil⸗Kabinets heimen Kabinets⸗Rath von Wilmowski, Vortrag halten.

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

n, Mittwoch, ts

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war heute in einer Vorstandssitzung des Frauen⸗Lazareth⸗Vereins anwesend.

Der Reichskanzler hat dem Bundesrath den Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Titel VIII. der Gewerbe⸗Ordnung und eines Gesetzes über die gegenseitigen Hülfskassen vorgelegt. Die Entwürfe sind bestimmt, den in §. 141 der Gewerbe⸗Ordnung beruhenden, die gewerblichen Hülfskassen betreffenden Vorbehalt zu erledigen. 8

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde die Debatte über den §. 9 des Bankgesetzes und die dazu beantragten Amendements fortgesetzt. Es sprachen noch die Abgg. Schroeder (Lippstadt), Ackermann und Frhr. v. Biegeleben zum ersten Absatz, die Abgg. Richter (Hagen), Windthorst, Rohland, v. Kardorff, Dr. Bamberger und der Präsident des Reichskanzler⸗Amtes, Staats⸗ Minister Dr. Delbrück (S. unter Reichstagsangelegenheiten) über den zweiten Absatz. Darauf wurde §. 9, nach zehn einzelnen Abstimmungen über die verschiedenen Verbesserungsanträge, in allen seinen Theilen nach den Vorschlägen der Kommission an⸗ genommen. Die §§. 10—14 wurden ohne erhebliche Debatte nach den Vorschlägen der Kommission genehmigt. Um 5 ½ Uhr vertagt das Haus die weitere Debatte bis heut.

In der heutigen (54.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tags, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ und Finanz⸗Minister Camphausen, der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Dr. Delbrück, der bayerische Ministerial⸗Rath v. Riedel und als Bundeskommissar der Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis beiwohnten, wurde von der Konstituirung der Kommission zur Vorberathung der Justizgesetzentwürfe Mittzeilung gemacht (Vorsitzender Abg. Miquel; Stellvertreter desselben Abg. Dr. Schwarze) und hierauf die zweite Berathung des Bankgesetzentwurfes fortge⸗ setzt. §§. 15 und 16 wurden unverändert nach den Kommissionsbe⸗ schlüssen angenommen; ebenso H. 17, nach welchem die Reichsbank ver⸗ pflichtet ist, für den Betrag ihrer in Umlauf befindlichen Bank⸗ noten jederzeit mindestens ein Drittheil in cou rsfähigem deutschen Gelde, Reichskassenscheinen oder in Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Pfund fein zu 1392 Mark gerechnet, und den Rest in diskontirten Wechseln, welche eine Verfallzeit von höchstens drei Monaten haben und aus welchen in der Re⸗ gel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Ver⸗ pflichtete haften, in ihren Kassen als Deckung bereit zu halten. Ein zu diesem §. 17 von dem Abg. Dr. Schulze⸗Delitzsch gestell⸗ ter Antrag, statt der Worte: „ein Drittheil“ zu setzen: „die Hälfte“ wurde von dem Antragsteller zurückgezogen, der Antrag des Abg. Schroeder (Lippstadt), statt „mindestens ein Drittheil“ zu setzen: „mindestens 1½10“ wurde abgelehnt. §. 18 der Kom⸗ missionsbeschlüsse lautet:

„Die Reichsbank ist verpflichtet, ihre Noten a. bei ihrer Haupt⸗ kasse in Berlin sofort auf Präsentation, b. bei ihren Zweiganstalten, soweit es deren Baarbestände und Geldbedürfnisse gestatten, dem In⸗ haber gegen coursfähiges deutsches Geld einzulösen.“

FSHierzu beantragten

1) Abg. Windthorst: 8

Zwischen a. und b. die von der Reichsregierung ursprünglich vorgeschlagene, von der Kommission gestrichene Bestimmung wieder⸗ herzustellen: Die Reichsbank ist verpflichtet, ihre Noten einzulösen ... bei denjenigen ihrer Zweiganstalten, welche in Städten von mehr als 100,000 Einwohnern berechnet nach dem durch das Kaiserliche Statistische Amt festgestellten Ergebnisse der unmittelbar vorausge⸗ gangenen Volkszählung ihren Sitz haben, vor Ablauf des dritten Tages nach dem Tage der Präsentation;“

2) Abg. Rohland: die Litt. b. zu fassen: „bei ihren Zweiganstalten, soweit deren Baar⸗ bestände und Geldbedürfnisse die sofortige Einlösung nicht gestatten, gegen Deponirung der präsentirten Noten spätestens vor Ablauf des dritten Tages nach dem Tage der Präsentation.“

3) Abg. Dr. Wolfson folgenden Zusatz:

Die Reichsbankhauptstellen haben in Ermangelung verfügbarer Mittel auf Verlangen des Inhabers die Einlösung der Reichsbank⸗ noten bei der Hauptkasse kostenfrei fördersamst zu beschaffen.“

4) Abg. Dr. Tellkampf:

statt des §. 18 zu setzen: „Die Reichsbank ist verpflichtet, ihre Noten sowohl bei ihrer Hauptkasse in Berlin, als bei ihren Zweig⸗ anstalten und den Reichsbank⸗Comtoiren sofort auf Präsen⸗ tation dem Inhaber gegen coursfähiges deutsches Geld einzulösen.“

Nachdem die Antragsteller für ihre Anträge, für das Wolffsonsche Amendement auch Abg. Sonnemann eingetreten waren, empfahl der Bundeskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Michaelis, die sämmtlichen Amendements abzulehnen und §. 18 der Kommissionsbeschlüsse anzunehmen. Das Haus beschloß in diesem Sinne.

In §. 19 der Kommissionsbeschlüsse, nach welchem die Reichsbank verpflichtet ist, die Noten der, vom Reichskanzler nach der Bestimmung im §. 45 des Gesetzes bekannt gemachten Banken sowohl in Berlin, als auch bei ihren Zweiganstalten in Städten von mehr als 100,000 Einwohnern oder am Sitze der Bank, welche die Noten ausgegeben hat, zum vollen Nennwerthe in Zahlung zu nehmen, so lange die ausgebende Bank ihrer Noteneinlösungspflicht pünktlich nachkommt, beschloß das Haus

bei Schluß des Blattes auf den Vorschlag des Abg. Scipio statt „100,000 Einwohnern“ zu setzen: „80,000 Einwohnern“.

Die nächste Sitzung des Hauses der Abgeordne⸗ ten findet am 1. Februar, Nachmittags 1 Uhr, statt.

Zur Behebung der Schwierigkeiten, welche sich der Aus⸗

führung der Vorschrift im §. 64 des Betriebs⸗Reglements: „Ist an einem Gute eine Verminderung oder eine Beschädi⸗ gung eingetreten, so hat die Eisenbahn in Gegenwart von unparteiischen Zeugen und wo möglich in Gegenwart des Re⸗ klamationsberechtigten das Gewicht und den sonstigen That⸗ bestand und nach Umständen unter Beiziehung von Sachver⸗ Hüsch gen den am Gute eingetretenen Schaden feststellen zu assen,“ häufig entgegenstellen, sowie um eine schleunigere Feststellung und Abwickelung der Entschädigungsansprüche und dadurch eine Ver⸗ minderung der Prozesse herbeizuführen, hat die Kaiserliche Ge⸗ neral⸗Direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen, die im Bereiche des Bahngebiets befindlichen Handelsvereine und Handelskammern veranlaßt, für die verschiedenen Zweige des Handels, der Industrie und der Gewerbe ein⸗ für allemal be⸗ stimmte Sachverständige zur Feststellung des Thatbestandes nn⸗ zur Begutachtung des Geldwerths der Beschädigung zu wählen.

Diese Sachverständigen sind als solche vor Gericht ein⸗ für allemal vereidet und ist bezüglich deren Zuziehung folgende An⸗ ordnung getroffen:

1) Wird bei Entladung einer Waare Seitens der Expedi⸗ tion eine Beschädigung entdeckt, so ist der Adressat der Sen⸗ dung ohne Verzug hiervon zu benachrichtigen.

2) In dringenden Fällen, insbesondere dann, wenn Verlust oder Verderb des Guts zu befürchten steht, hat gleichzeitig durch die Expedition Berufung der betreffenden Sachverständigen zu erfolgen und zwar, wenn der Schaden bis zu 25 Franken ge⸗ schätzt rird, ein Sachverständiger, wenn er sich voraussichtlich höher belaufen wird, zwei Sachverständige.

3) Liegt keine Gefahr für die Erhaltung des Gutes vor, so werden die Sachverständigen erst dann berufen, wenn der Adressat Entschädigung verlangt und eine Einigung ohne Zu⸗ ziehung der Experten nicht erfolgt, bezw. nicht erfolgen kann. In diesem Falle wird ein Sachverständiger Seitens der Güter⸗ expedition und einer Seitens des Adressaten bezeichnet und hat deren Heranziehung alsbald durch die Expedition zu erfolgen.

Das gleiche Verfahren tritt ein, wenn der Adressat bei Ent⸗

ladung seiner Waaren eine Beschädigung vorfindet und für die⸗ 68 die Eisenbahnverwaltung verantwortlich zu machen beab⸗ ichtigt: 4) Sowohl dem Vertreter der Eisenbahnverwaltung, als auch dem Adressaten steht es frei, bestimmte Fragen über die Entstehung, den Werth ꝛc. der Beschädigung an die Sachverstän⸗ digen zu richten und sind deren Antworten in dem Gutachten niederzulegen.

5) In allen Fällen, in welchen voraussichtlich die Beschädi⸗ gung den Betrag von 25 Franken übersteigen wird, haben die Expeditionen außer den Adressaten auch den Güterinspektor behufs etwa erforderlich erscheinender spezieller Instruktion zu benachrichtigen.

Wenngleich bezüglich der Entschädigungsfrage selbst es beiden Theilen überlassen bleibt, sich dem Gutachten der Sachverständigen zu fügen oder nicht und eventuell den Rechtsweg zu beschreiten, so steht doch die Zweckmäßigkeit der getroffenen Einrichtung außer Frage. Durch sie wird insbesondere erreicht, daß der Umfang und der Geldwerth einer jeden Entschädigung alsbald festgestellt, die Abnahme des Guts von Seiten der Empfänger erlangt, der Gegenstand des Streits begrenzt und eine Vergrößerung des Schadens vermieden wird. Die Einrichtung hat in Elsaß⸗ Lothringen dadurch bedeutend an Werth gewonnen, daß die sämmtlichen Mitglieder der Handelsvereine bezw. der Handels⸗ kammern sich verpflichtet haben, den durch die Sachverständigen festgestellten Thatbestand anzuerkennen, wie auch andererseits die Eisenbahnverwaltung solchen gegen sich gelten läßt und daß ferner bei Beschreitung des Rechtsweges wegen der Entschä⸗ digungspflicht die Handelsgerichte die Zuziehung der ständigen Experten als Regel zugesichert haben.

Die Unparteilichkeit der aus den besten Kreisen des Handels⸗ standes ꝛc. gewählten Sachverständigen hat sich bethätigt und ist seit Handhabung dieser Einrichtung nicht nur eine Beschränknng der Prozesse, sondern auch eine Abnahme der Reklamationen, insbesondere solcher bemerkbar gewesen, welche in der unreellen Absicht, die Eisenbahnverwaltung zu übervortheilen, angebracht werden. Das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt hat deshalb den übrigen deutschen Eisenbahnverwaltungen, namentlich solchen, deren Linien große Handelsplätze berühren, die Nachahmung dieser Einrichtung dringend empfohlen.

Die im Jahre 1870 errichtete besondere General⸗ Kriegskasse des Norddeutschen Bundes ist nunmehr auf⸗ gelöst und die Fortführung der auf die Abwickelung der Kriegs⸗Ausgabefonds bezüglichen Geschäfte der hiesigen General⸗ Militärkasse übertragen worden. Es sind deshalb künftig die Abrechnungen der verschiedenen Hauptkassen mit der General⸗ Kriegskasse, sowie alle Abwickelungs⸗ und Abrechnungs⸗Kor⸗

respondenzen der Behörden mit Letzterer fortan in der äußeren Adresse an die General⸗Militärkasse zu richten.